WEEE-Compliance im EU-Ausland

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WEEE-Compliance im EU-Ausland
Hellmann Process Management
DIE UMWELTMANAGER
WEEE-Compliance im EU-Ausland:
Herausforderungen und Pflichten für Hersteller und Online-Händler
14.09.2015 / AG
WEEE2: Umsetzungsstatus
Wann gelte ich als Hersteller im EU-Ausland?
Vertrieb der Produkte an einen Händler / Distributor:
 Grundsätzlich: Importeur in der Pflicht
 Aber: freiwillige Übernahme der Herstellerverpflichtungen
möglich
Vertrieb der Produkte an einen End-Nutzer:
 Herstellerverpflichtung!
In beiden Fällen existieren keine Bagatellgrenzen!
Welche Herstellerverpflichtungen sind zu erfüllen?
 Registrierung
 (Garantiemanagement)
 (Individuelles oder) Kollektives System
 Ggf. Bevollmächtigter
 Reporting
Bevollmächtigter – Authorised Representative
 Natürliche oder juristische Person zur Erfüllung der
rechtlichen Verpflichtungen in einem Mitgliedstaat
 Benennung erforderlich
 Je nach Anforderungen des Mitgliedstaates durch
 individuelle Beauftragung eines „Dienstleisters“ oder
 das kollektive System
zu erfüllen.
 In Ausnahmefällen: (aktuell) nicht erforderlich
Kollektive Systeme – Producer Compliance Schemes
 Anerkannte Systeme zur Erfüllung der
Herstellerverpflichtungen
 Information
 Garantie
 Sammlung
 Verwertung
 Dokumentation
 Non-Profit vs. Profit
 Monopol (z. B. Belgien) vs. Wettbewerb (z. B. UK)
Kollektive Systeme – Producer Compliance Schemes
Ermittlung des „Best-Match“ Compliance Schemes:
 Unterschiedliche Meldungsanforderungen
 z. B. Stückzahlen vs. Gewicht
 Zusatzleistungen
 z. B. Bevollmächtigung oder Entsorgung von Eigenrücknahmen
 Vertragsbestimmungen
 z. B. Laufzeiten und Kündigung
 Kostenstruktur
 stark divergent!
Disharmonie in der EU
 Reporting: Anforderungen und Umfang
 Meldezeiträume
 benötigte Daten: Gewicht, Stückzahl, Zolltarifnummer, Quartals- oder
Jahresumsatz
 Klassifizierung
 bspw. werden alle Beleuchtungskörper in Italien als b2c klassifiziert
 Gerätearten
 z. B. nur 5 Gerätearten in Österreich
 Visible fee
 z. B. in Frankreich
 Markteintritt
 z. B. „Small Producer“ in UK
To-do-Liste
 Vertrieb und Umsatz prüfen
 Lohnt es sich, weitere Recherchen oder Aktivitäten anzustellen oder
wird der Vertrieb in das EU-Ausland gesperrt?
 Verpflichtungen und Möglichkeiten ermitteln
 Kann vs. Muss
 Systeme
 Bevollmächtigte
 Vertriebskonzepte
 Niederlassung oder Bevollmächtigter vorhanden?
 Compliance-Kosten eruieren
 Intern: Analyse, Administration, IT
 Extern: (Beratungs-) Dienstleister, Register, (kollektive) Systeme (!)
To-do-Liste
 Wirtschaftlichkeitsberechnung
 Übersteigen die Erträge in einem Mitgliedstaat die Compliance-Kosten?
 Bringt die freiwillige Übernahme Chancen mit sich?
 Registrierung und Systemteilnahme beantragen (lassen)
 Nationale Register
 Kollektive Systeme
 ggf. Bevollmächtigten benennen
 ggf. weitere Dienstleister
 IT-System anpassen für Reports, Rechnungen, etc.
 Welche Daten werden wann und wo benötigt?
 Welche Registrierungsnummer ist wo zu führen?
 Wo und wann sind Sonderangaben notwendig?
 Standardprozesse implementieren
Kontakt:
Hellmann Process Management
GmbH & Co. KG
André Gierke
Albert-Einstein-Straße 2
49076 Osnabrück
0541 / 40898-144
[email protected]
www.umweltmanager.net
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