WEEE-Compliance im EU-Ausland
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WEEE-Compliance im EU-Ausland
Hellmann Process Management DIE UMWELTMANAGER WEEE-Compliance im EU-Ausland: Herausforderungen und Pflichten für Hersteller und Online-Händler 14.09.2015 / AG WEEE2: Umsetzungsstatus Wann gelte ich als Hersteller im EU-Ausland? Vertrieb der Produkte an einen Händler / Distributor: Grundsätzlich: Importeur in der Pflicht Aber: freiwillige Übernahme der Herstellerverpflichtungen möglich Vertrieb der Produkte an einen End-Nutzer: Herstellerverpflichtung! In beiden Fällen existieren keine Bagatellgrenzen! Welche Herstellerverpflichtungen sind zu erfüllen? Registrierung (Garantiemanagement) (Individuelles oder) Kollektives System Ggf. Bevollmächtigter Reporting Bevollmächtigter – Authorised Representative Natürliche oder juristische Person zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen in einem Mitgliedstaat Benennung erforderlich Je nach Anforderungen des Mitgliedstaates durch individuelle Beauftragung eines „Dienstleisters“ oder das kollektive System zu erfüllen. In Ausnahmefällen: (aktuell) nicht erforderlich Kollektive Systeme – Producer Compliance Schemes Anerkannte Systeme zur Erfüllung der Herstellerverpflichtungen Information Garantie Sammlung Verwertung Dokumentation Non-Profit vs. Profit Monopol (z. B. Belgien) vs. Wettbewerb (z. B. UK) Kollektive Systeme – Producer Compliance Schemes Ermittlung des „Best-Match“ Compliance Schemes: Unterschiedliche Meldungsanforderungen z. B. Stückzahlen vs. Gewicht Zusatzleistungen z. B. Bevollmächtigung oder Entsorgung von Eigenrücknahmen Vertragsbestimmungen z. B. Laufzeiten und Kündigung Kostenstruktur stark divergent! Disharmonie in der EU Reporting: Anforderungen und Umfang Meldezeiträume benötigte Daten: Gewicht, Stückzahl, Zolltarifnummer, Quartals- oder Jahresumsatz Klassifizierung bspw. werden alle Beleuchtungskörper in Italien als b2c klassifiziert Gerätearten z. B. nur 5 Gerätearten in Österreich Visible fee z. B. in Frankreich Markteintritt z. B. „Small Producer“ in UK To-do-Liste Vertrieb und Umsatz prüfen Lohnt es sich, weitere Recherchen oder Aktivitäten anzustellen oder wird der Vertrieb in das EU-Ausland gesperrt? Verpflichtungen und Möglichkeiten ermitteln Kann vs. Muss Systeme Bevollmächtigte Vertriebskonzepte Niederlassung oder Bevollmächtigter vorhanden? Compliance-Kosten eruieren Intern: Analyse, Administration, IT Extern: (Beratungs-) Dienstleister, Register, (kollektive) Systeme (!) To-do-Liste Wirtschaftlichkeitsberechnung Übersteigen die Erträge in einem Mitgliedstaat die Compliance-Kosten? Bringt die freiwillige Übernahme Chancen mit sich? Registrierung und Systemteilnahme beantragen (lassen) Nationale Register Kollektive Systeme ggf. Bevollmächtigten benennen ggf. weitere Dienstleister IT-System anpassen für Reports, Rechnungen, etc. Welche Daten werden wann und wo benötigt? Welche Registrierungsnummer ist wo zu führen? Wo und wann sind Sonderangaben notwendig? Standardprozesse implementieren Kontakt: Hellmann Process Management GmbH & Co. KG André Gierke Albert-Einstein-Straße 2 49076 Osnabrück 0541 / 40898-144 [email protected] www.umweltmanager.net Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit