q Kreisverwaltung, Landrat und Kreistag
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q Kreisverwaltung, Landrat und Kreistag weitere Informationen www.kreis-unna.de Geprüftes Umweltmanagement DE-118-00026 Impressum Herausgeber Redaktion Text Gestaltung Druck Stand Kreis Unna – Der Landrat | Kreistagsbüro Presse und Kommunikation, Kreistagsbüro Constanze Rauert, Katja Schuon VISIO Kommunikation Druckerei Schmidt, Lünen 07/2006 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, als Landrat des Kreises Unna stellen mir Bürgerinnen und Bürger immer wieder die Frage, warum es den Kreis Unna überhaupt gibt, welche Aufgaben und Zuständigkeiten der Kreis hat und wie sich der Kreistag und seine Ausschüsse zusammensetzen. Die Broschüre »Kreisverwaltung, Landrat und Kreistag« stellt die Arbeit des Kreises Unna vor und trägt so zu einem besseren Verständnis der Kreistags- und der Verwaltungsarbeit in unserem Kreis bei. Das kleine Nachschlagewerk erläutert das System der kommunalen Selbstverwaltung und informiert über die Zusammensetzung des Kreistages, der Ausschüsse und der Beiräte. Außerdem werden die wichtigsten Aufgaben des Kreises Unna beschrieben. Ich hoffe, dass die Broschüre Ihr Interesse findet und wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen. Ihr Michael Makiolla Landrat 1 Inhalt Der Kreis und seine Wurzeln Warum gibt es Kreise? Was sind die Rechte eines Kreises? Was sind die wichtigsten Aufgaben? Wer kontrolliert den Kreis? Was macht der Landrat? Wer ist unser Landrat? Was sind die Schwerpunkte unseres Landrates? Kreispolizeibehörde und Schulamt Wie gliedert sich die Kreisverwaltung? Wer bestimmt im Kreis? Welche Aufgaben und Rechte hat der Kreistag? Welche Fraktionen gibt es? Wie arbeitet der Kreistag? Wie können die Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen? Noch Fragen? 2 4 5 7 8 9 10 11 11 12 14 14 15 17 19 22 24 3 Der Kreis und seine Wurzeln Die Wurzeln des Kreises Unna reichen zurück in die Zeiten von Kaisern und Königen – genauer gesagt bis zu Friedrich II. (der Große). Dieser preußische König (1712–1786) veranlasste 1753 die preußische Justiz-/Verwaltungsreform. Sie sah u. a. die Bildung von Kreisen vor und führte auch zur Gründung des Landkreises Hamm (u. a. mit den Ämtern Hamm, Unna, Kamen, Lünen und Schwerte). Die von dem großen preußischen Staatsreformer und »Vater« der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland, Karl Freiherr vom und zum Stein (1757–1831), im Jahr 1816 durchgeführte Verwaltungsreform wertete die Kreise als untere staatliche Verwaltungsbehörden auf. Gleichzeitig kam es zur Neuordnung des Landkreises Hamm (Hamm, Unna, Pelkum, Rhynern und Fröndenberg/Ruhr). 1901 wurde die Stadt Hamm kreisfrei; die Verlegung des Landratsamtes und Umbenennung in Kreis Unna erfolgte jedoch erst 1930. 1975, mit der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen, erhielt der Kreis Unna seinen heutigen Zuschnitt mit den Städten Bergkamen, Fröndenberg/Ruhr1, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne sowie mit den Gemeinden2 Bönen und Holzwickede. Warum gibt es Kreise? Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist im Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben. Danach haben Städte und Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch Kreisen als Gemeindeverbänden steht ein solches Recht zu. Der Kreis und seine Städte und Gemeinden stehen zueinander in einem engen partnerschaftlichen Verhältnis und teilen sich die Erledigung der Aufgaben, die kreisfreie Städte alleine wahrnehmen. Da die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unterschiedlich groß und somit auch unterschiedlich leistungsfähig sind, erledigen größere und mittlere kreisangehörige Städte zusätzlich folgende Aufgaben, die bei den kleinen kreisangehörigen Gemeinden der Kreis übernimmt: Große kreisangehörige Städte (ab 60.000 Einw.) Mittlere kreisangehörige Städte (25.000 bis unter 60.000 Einw.) • Ausländerwesen3 • Bekämpfung der Schwarzarbeit • Förderung des Wohnungsbaus4 • Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse • Gewerbeüberwachung • Kriegsopferfürsorge und Schwerbehinderte5 • Rettungswachen • Staatsangehörigkeitswesen • Aufgaben nach dem Wohnungsbindungsgesetz • untere Bauaufsicht • Jugendamt • Rettungswachen (gemäß dem Bedarfsplan des Kreises) • Verkehrslenkung und Verkehrssicherung 3 Die Stadt Unna hat diese Aufgabe per öffentlich-rechtlichem Vertrag dem Kreis Unna übertragen. 4 1 Die Stadt Fröndenberg/Ruhr führt den Titel Stadt noch aus historischer Zeit. 2 Gemeinden sind im Kreis Unna sowohl Bönen als auch Holzwickede mit jeweils unter 25.000 Einwohnern. 4 Evtl. Gesetzesänderung im Herbst 2006: Die Kreise wären dann für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bewilligungsbehörde. 5 Per öffentlich-rechtlichem Vertrag hat die Stadt Unna diese Aufgabe an den Kreis Unna übergeben. 5 Was sind die Rechte eines Kreises? Der Zusammenschluss von Städten und Gemeinden zu einem Kreis hat vor allem organisatorische und wirtschaftliche Gründe: Nicht alle müssen alles machen und auf jeden Fall vorbereitet sein – so lautet auch heute noch die Devise. Die Kreise übernehmen neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben auch freiwillige Aufgaben, wenn es sich um Angelegenheiten der überörtlichen Gemeinschaft handelt. Der Kreis kümmert sich dabei insbesondere um: • übergemeindliche Aufgaben, wenn eine einheitliche Erledigung über Gemeindegrenzen hinweg erforderlich ist (z. B. öffentlicher Personennahverkehr) • ergänzende Aufgaben, wenn die Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht ausreicht und die Aufgaben wegen der Synergieeffekte vom Kreis in der Regel wirtschaftlicher wahrgenommen werden können (z. B. Wirtschaftsförderung, Kulturförderung) • ausgleichende Aufgaben, wenn ein finanzieller Ausgleich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kreis notwendig ist (z. B. Förderung von Freizeiteinrichtungen) Art und Umfang der freiwilligen Aufgaben können von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein. 6 Im Rahmen der Selbstverwaltung hat der Kreis in seinem gesetzlichen Aufgabenbereich eine ganze Reihe einzelner Hoheitsrechte, die sich aus Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes ergeben. • Finanzhoheit d. h. eigene Einnahmen, Bestimmung der Ausgaben, Verwaltung des eigenen Vermögens • Organisationshoheit d. h. Ausgestaltung der internen Organisation • Personalhoheit d. h. Auswahl, Einstellung, Beförderung und Entlassung von Beamten und Beschäftigten • Planungshoheit d. h. eigenständige planerische Gestaltung innerhalb des Kreisgebietes • Rechtsetzungshoheit d. h. Regelung eigener Angelegenheiten durch Satzung • Gebietshoheit d. h. tatsächliche Wahrnehmung der Staatsgewalt (= die Ausübung der Macht innerhalb eines Staates durch dessen Organe wie z. B. die Verwaltung) 7 Was sind die wichtigsten Aufgaben? Die wichtigsten Aufgaben, die der Kreis für seine Städte und Gemeinden übernimmt, sind 8 • Arbeit und Soziales Finanzierung der Kosten der Unterkunft für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege, soziale Wohnraumförderung, interkulturelle Integrationsarbeit (u. a. RAA) • Bau und Planung Baugenehmigungen für Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohnern, Förderung von Wohnungsbau, Koordination von Planungsabsichten verschiedener Träger • Bildung Träger der Berufskollegs und der Förderschulen • Familie und Jugend Frühförderung für behinderte Kinder, Jugendamt für Fröndenberg/ Ruhr, Bönen und Holzwickede (Kindergärten, Jugendzentren, familienergänzende Hilfen), Koordination des kreisweiten Bündnisses für Familie • Gesundheit und Verbraucherschutz Kinder-, jugend- und amtsärztlicher Dienst, Lebensmittelaufsicht und Veterinärbehörde, Abwehr von Epidemien und Tierseuchen, Förderung von gesundheitlichen Selbsthilfegruppen, Unterhaltung von Gesundheitshäusern, Patientenberatung • Infrastruktur Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen, regionale Verkehrsentwicklungsplanung, Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs • Kultur Ausstellungen und Konzerte auf Schloss Cappenberg und auf Haus Opherdicke, sinfonische Konzerte, Kinderkonzerte, Chorkonzerte durch die Neue Philharmonie Westfalen (Mitträger Kreis Unna), Medienzentrum • Rettungsdienst und Katastrophenschutz Rettungsleitstelle (Rufnummer 112) – koordiniert und leitet die Einsätze des Rettungsdienstes, des Feuerschutzes und des Katastrophenschutzes –, Luftrettung (Kreis Unna = Kernträger vom Rettungshubschrauber »Christoph 8«), Feuerwehrservicezentrum, Aufstellung von Schutzplänen für den Katastrophenfall, Durchführung von Übungen und Ausbildungsveranstaltungen • Straßenverkehr Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Aufstellung von Verkehrszeichen für Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohnern (= Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede) gemeinsam mit Polizei und Stadt/Gemeinde, Geschwindigkeitskontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit • Öffentliche Sicherheit und Ordnung Kreispolizeibehörde, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Namensänderungen, Ausländerangelegenheiten, Gewerbe-, Jagd- und Fischereiwesen, Standesamtsaufsicht, Bekämpfung der Schwarzarbeit • Umweltschutz Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Altlastenkataster, Natur- und Landschaftsschutz, Ökologiestation des Kreises in Bergkamen, Lokale Agenda 21 • Vermessung und Kataster Einmessungen von Grundstücken, Pflege des Liegenschaftskatasters, Ermittlung der Richtwerte für Grundstücke, Erstellen von Kreiskarten • Veterinärwesen Schlachttier- und Fleischbeschau, Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen wie z. B. Geflügel- oder Schweinepest und Tierschutz • Wirtschaftsförderung Wer kontrolliert den Kreis? Ein Kreis hat im Rahmen gesetzlicher Vorgaben viele Spielräume für die auf den Kreis und seine Bevölkerung zugeschnittene Entwicklung. Der Kreis unterliegt in seiner Planung und in seinem Handeln gleichwohl Kontrollen durch die staatliche Aufsicht. Für den Kreis Unna sind das • die Bezirksregierung Arnsberg als obere Aufsichtsbehörde • das Innenministerium des Landes als oberste Aufsichtsbehörde 9 Was macht der Landrat? Der Landrat hat eine Doppelfunktion. Er ist offizieller Repräsentant des Kreises und Behördenleiter der Kreisverwaltung (rund 1.000 Beschäftigte) sowie der Kreispolizeibehörde* (rund 530 Beschäftigte). Daneben bildet der Landrat zusammen mit den Schulräten (Landesbeamte) das Schulamt* für den Kreis Unna. (*Siehe Erläuterungen Seite 12 und 13) Als gewählter Repräsentant des Kreises ist der Landrat kraft Gesetz stimmberechtigter Vorsitzender des Kreistages. Er setzt die Tagesordnung der Kreistagssitzungen fest, leitet diese Sitzungen und hat dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des Kreistages im Einklang mit geltendem Recht stehen. Der Landrat in seiner Behördenfunktion erledigt auch Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Er ist • untere staatliche Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden) • untere Bauaufsicht und Baugenehmigungsbehörde (für die kleine kreisangehörige Stadt Fröndenberg/Ruhr und die Gemeinden Bönen und Holzwickede) • obere Bauaufsicht (für die großen und mittleren kreisangehörigen Städte Bergkamen, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne) • obere Denkmalbehörde (für alle kreisangehörigen Kommunen) • untere Abfallbehörde • untere Landschaftsbehörde • untere Wasserbehörde Der Landrat ist außerdem Wahlleiter – allerdings nicht, wenn er selbst kandidiert – und damit für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Gebiet des Kreises Unna verantwortlich. Er stellt das vorläufige amtliche Endergebnis fest. Das amtliche Ergebnis wird im Wahlausschuss mit dem Wahlleiter als Vorsitzenden festgestellt. 10 Als Vorsitzender des Kreistages und in seiner repräsentativen Funktion wird der Landrat durch ehrenamtliche und aus der Mitte des Kreistages gewählte Politikerinnen oder Politiker vertreten. Sie verfügen in ihrer Vertretungsrolle im Kreistag jedoch weiterhin nur über eine Stimme. Die Vertretung des Landrates als Chef der Verwaltung übernimmt hingegen sein so genannter Allgemeiner Vertreter – der Kreisdirektor. Wer ist unser Landrat? Der Landrat des Kreises Unna heißt Michael Makiolla. Er wurde 1956 in Unna geboren, studierte Rechts- und Politikwissenschaften (1986 zweites juristische Staatsexamen), arbeitete als persönlicher Referent und Pressesprecher des Regierungspräsidenten bei der Bezirksregierung Arnsberg und kam 1990 als Dezernent für Soziales, Jugend und Kultur zur Kreisverwaltung Unna. Im Jahr 2000 wurde er zum Kreisdirektor gewählt und blieb gleichzeitig Dezernent für die Bereiche Arbeit und Soziales sowie Kultur und Medien. Die Wahl von Michael Makiolla zum Landrat erfolgte 2004. Was sind die Schwerpunkte unseres Landrates? Arbeit als Zukunftssicherung • Voraussetzungen für mehr Beschäftigung schaffen • Gute Lern- und (Aus-)Bildungsbedingungen schaffen und sichern Den demographischen Wandel gestalten • Den Kreis zu einer familienfreundlichen Wohn- und Arbeitsregion weiterentwickeln • Verlässliche Infrastruktur für alle Bevölkerungsgruppen schaffen und sichern Bürgernaher Landrat • Landrat vor Ort • Bürgerbeauftragter als unbürokratischer Ansprechpartner • regelmäßige Bürgerbefragungen 11 Kreispolizeibehörde Unna Die nordrhein-westfälische Polizei ist dreistufig organisiert. Kreispolizeibehörden Die Basis bilden die Kreispolizeibehörden. Die Bezirke der Kreispolizeibehörden decken sich meistens mit denen der kreisfreien Städte und Kreise. Kreispolizeibehörden sind in den kreisfreien Städten die Polizeipräsidien (PP), in den Kreisen sind dies die Landrätinnen und Landräte. Eine Besonderheit ergibt sich für die Überwachung der landesweit über 900 km Wasserstraßen. Hierfür ist das PP der Wasserschutzpolizei mit Sitz in Duisburg zuständig. Die Polizeibehörden entwickeln Konzepte für die lokale Sicherheit. Die Kreispolizeibehörde Unna berät u. a. zu den Themen »Lass Dich nicht abzocken«, »Sicheres Wohnen« und »Schutz gegen Graffiti« und bietet Informationsveranstaltungen zum Thema »Gewalt gegen Kinder und Frauen« sowie Selbstbehauptungskurse für Mädchen und Frauen an. Zur Kreispolizeibehörde Unna gehören alle Städte und Gemeinden im Kreis Unna ohne die Stadt Lünen, für die das PP Dortmund zuständig ist6. Bezirksregierungen Die Bezirksregierungen führen in ihrem Bezirk die Aufsicht über die Kreispolizeibehörden. (Die Autobahnpolizei ist Teil der Bezirksregierungen). Innenministerium Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt zudem die Aufsicht über das Landeskriminalamt und die Polizeieinrichtungen. Es setzt seine Schwerpunkte in der Polizeiarbeit bei Vorbeugung und Gefahrenabwehr, konsequenter Kriminalitätsbekämpfung, Opferschutz und Opferhilfe. 6 Die Stadt Lünen war vor 1975 kreisfrei und gehörte zum PP Dortmund. Diese Zuordnung blieb auch nach der kommunalen Gebietsreform bestehen. 12 Schulamt für den Kreis Unna Das Schulamt für den Kreis Unna als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde ist zuständig für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Gebiet des Kreises Unna. Das Schulamt gliedert sich in den schulfachlichen, den verwaltungsfachlichen und den gemeinsamen Dienstbereich. Zu den Aufgaben des schulfachlichen Dienstbereiches gehören insbesondere pädagogische, unterrichtsfachliche sowie schul- und unterrichtsorganisatorische Angelegenheiten. Beim Schulamt für den Kreis Unna sind fünf Schulaufsichtsbezirke eingerichtet: Der Schulaufsichtsbezirk I ist zuständig für alle Förderschulen im Kreis Unna. Darüber hinaus werden für den kompletten Schulamtsbezirk die Arbeitsbereiche »Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I« und »Selbstständige Schulen« betreut. Dem Schulaufsichtsbezirk II obliegt die Aufsicht über alle Grundschulen in Lünen und Selm. Des Weiteren werden für den gesamten Einzugsbereich des Schulamtes u. a. die Aufgabengebiete Lehrerfortbildung, Umwelt und Verkehrserziehung wahrgenommen. Der Schulaufsichtsbezirk III ist für alle Grundschulen in Bergkamen, Bönen, Kamen und Werne zuständig. Weiterhin bestehen u. a. folgende bezirksübergreifende Tätigkeitsbereiche: Rechenschwäche, Hochbegabtenförderung, Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), Neue Medien/e-team und Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in der Grundschule. Dem Schulaufsichtsbezirk IV obliegt die Aufsicht über alle Grundschulen in Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte und Unna und die bezirksübergreifende Betreuung der Arbeitsbereiche Ganztagsangebote/-schulen, gemeinsamer Unterricht in der Primarstufe, Gewalt an Schulen, Migranten und interkulturelle Maßnahmen, Sport und OPUS /gesunde Schule. Der Schulaufsichtsbezirk V ist zuständig für alle Hauptschulen im Kreis Unna sowie für die Gerhart-Hauptmann-Schule Unna. Ergänzend dazu werden u. a. folgende Themen und Aufgaben bezirksübergreifend bearbeitet: Beirat »Schule und Beruf«, Kooperation Jugendhilfe-Schule, Nichtschülerprüfungen, Sprachprüfungen/Feststellungsprüfungen, Wirtschaft und Schule. 13 Wie gliedert sich die Kreisverwaltung? Der Landrat ist als Repräsentant des Kreises nicht nur Vorsitzender des Kreistages; er steht auch an der Spitze der Kreisverwaltung. Bei der Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben unterstützen ihn der Kreisdirektor als »Allgemeiner Vertreter« und die Dezernenten in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich. Gemeinsam bilden sie den Verwaltungsvorstand. (Siehe Einleger: Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilungsplan) Der Kreisdirektor und die Dezernenten leiten Dezernate mit mehreren Organisationseinheiten. Deren Aufgabengebiete reichen von A wie Ausländerangelegenheiten über L wie Landschaftsschutz bis hin zu Z wie Zahngesundheit. Wer bestimmt im Kreis? Alle fünf Jahre entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bei Kommunalwahlen, wer in den nächsten fünf Jahren die Geschicke ihrer Stadt und des Kreises lenken wird. Im Kreis Unna treffen die Wahlberechtigten vier Entscheidungen. Sie wählen • die Bürgermeisterin/den Bürgermeister • den Stadtrat bzw. Gemeinderat • die Landrätin/den Landrat • den Kreistag Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl ist, wer • das 16. Lebensjahr vollendet hat • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet ist • die deutsche Staatsangehörigkeit oder • die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzt 14 Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wem für die Besorgung aller Angelegenheiten – nicht nur durch einstweilige Anordnung – eine Betreuerin/ ein Betreuer bestellt worden ist oder wer das Wahlrecht infolge eines Richterspruchs in Deutschland nicht besitzt. In den Kreistag gewählt werden kann jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge können von politischen Parteien, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Zur Landrätin oder zum Landrat gewählt werden kann, wer am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und eine Wohnung in Deutschland hat. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen außerdem nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Welche Aufgaben und Rechte hat der Kreistag? Der Kreistag ist die Volksvertretung des Kreises und damit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das höchste Entscheidungsorgan im Kreis Unna. Die Zahl der Kreistagsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl des Kreises ab und ist immer gerade. Um Mehrheitsentscheidungen zu gewährleisten, hat der Landrat als Vorsitzender des Kreistages ebenfalls Stimmrecht im Kreistag. Der Kreis Unna gehört zu den Kreisen mit über 400.000, aber nicht über 500.000 Einwohnern. Dort werden 66 Kreistagsmitglieder gewählt (33 direkt aus Wahlkreisen und 33 aus der Reserveliste). (Siehe Einleger: Die Kreistagsmitglieder von A–Z) 15 Welche Fraktionen gibt es? Sitzverteilung im Kreistag 30 Die Mitglieder des Kreistages können Fraktionen bilden. Sie müssen aus mindestens drei Personen bestehen. Die Linkspartei.PDS ist mit zwei Mitgliedern und die STATT-Partei/DIE UNABHÄNGIGEN mit einem Mitglied im Kreistag vertreten. Beide haben damit nach der Kreisordnung keinen Fraktionsstatus. Im Kreis Unna haben sich folgende Fraktionen gebildet: 27 25 24 20 15 10 7 5 5 2 1 0 SPD CDU Bündnis 90/DIE GRÜNEN FDP Linkspartei.PDS STATT-Partei/DIE UNABHÄNGIGEN »Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit die Kreisordnung nichts anderes bestimmt.« So steht es in § 26 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO). Die Vorschrift regelt außerdem, für welche Aufgaben der Kreistag ausschließlich zuständig ist. Darunter fallen z. B. • die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll • der Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplanes • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte sowie der Kreisumlage • die Feststellung des Jahresabschlusses 16 SPD-Fraktion (27 Mitglieder) Vorsitzender Heinz Steffen Stellv. Vorsitzende Brigitte Cziehso und Martin Wiggermann Büro Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Raum B.101 und B.102 Fon 02303 27-2505 Fax 02303 27-2508 [email protected] www.spd-kreistag-unna.de CDU-Fraktion (24 Mitglieder) Vorsitzender Wilhelm Jasperneite Stellv. Vorsitzende Rotraud Niemann und Günter Bremerich Büro Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Raum B.108 und B.110 Fon 02303 27-2606 Fax 02303 27-3005 [email protected] www.cdu-kreistagsfraktion-unna.de Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (7 Mitglieder) Vorsitzender Herbert Goldmann Stellv. Vorsitzende Andrea Hosang Büro Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Raum B.106 und B.107 Fon 02303 27-2706 Fax 02303 27-1799 [email protected] www.gruene-kreis-unna.de 17 FDP-Fraktion (5 Mitglieder) Vorsitzender Sigurd Senkel Stellv. Vorsitzender Wolfgang Schilken Büro Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Raum B.105 Fon 02303 27-2805 und -2806 Fax 02303 27-2807 [email protected] www.fdp-kreistagsfraktion-unna.de Gruppe der Linkspartei.PDS (2 Mitglieder) Sprecher Udo Gabriel Büro Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Raum B.104 Fon 02303 27-3505 und -3506 Fax 02303 27-3507 Mitglied der STATT-Partei/DIE UNABHÄNGIGEN (1 Mitglied) Sprecher Marc Elsbeck Büro Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Raum B.103 Fon 02303 27-3605 und -3606 Fax 02303 27-3607 [email protected] Wie arbeitet der Kreistag? Der Kreistag kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Ausschüsse bilden. Mehr noch: Per Gesetz ist er sogar zur Bildung folgender Ausschüsse und Beiräte verpflichtet: Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 14 beratende Mitglieder Vorsitzender Theodor Rieke (SPD) Stellv. Vorsitzende Ursula Sopora (CDU) Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss aufgrund sondergesetzlicher Regelungen. Er wurde installiert, weil die Kreisverwaltung für die Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie für die Stadt Fröndenberg/Ruhr die Funktion eines Jugendamtes übernimmt. Kreisausschuss (vergleichbar mit dem Hauptausschuss in Städten und Gemeinden) Landrat und 17 Kreistagsmitglieder Vorsitzender Landrat Michael Makiolla 1. stellv. Vorsitzender Wolfgang Kerak (SPD) 2. stellv. Vorsitzende Ursula Sopora (CDU) Kreispolizeibeirat Unna 11 Mitglieder Vorsitzender Klaus-Jürgen Paul (CDU) Stellv. Vorsitzende Ulrike Becke (SPD) Landschaftsbeirat 12 Mitglieder Vorsitzender Stellv. Vorsitzender 18 Dieter Ackermann (Naturschutzbund Deutschland – NABU) Thomas Rehfeuter (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NW – LNU) 19 Rechnungsprüfungsausschuss 14 Mitglieder Vorsitzender Sigurd Senkel (FDP) Stellv. Vorsitzender Jens Hebebrand (SPD) Ausschuss für Planung und Verkehr 21 Mitglieder (davon ein beratendes Mitglied) Vorsitzende Brigitte Cziehso (SPD) Stellv. Vorsitzender Günter Bremerich (CDU) Wahlausschuss 10 Mitglieder Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Bau- und Technikausschuss 20 Mitglieder Vorsitzender Herbert Ziegenbein (SPD) Stellv. Vorsitzender Hubert Zumbusch (CDU) Landrat Michael Makiolla = Wahlleiter Kreisdirektor Rainer Stratmann Wahlprüfungsausschuss 11 Mitglieder Vorsitzender Heinz Steffen (SPD) Stellv. Vorsitzende Heike Schaumann (FDP) Beirat für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz 11 Mitglieder Vorsitzender Wolfgang Kerak (SPD) Stellv. Vorsitzender Günter Bremerich (CDU) Zu seiner Entlastung kann der Kreistag auch so genannte freiwillige Ausschüsse einrichten. In der Wahlperiode 2004 bis 2009 hat er folgende Ausschüsse und Beiräte gebildet: Beirat Neues Kommunales Finanzmanagement 7 Mitglieder Vorsitzender Kreisdirektor Rainer Stratmann Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie 20 Mitglieder Vorsitzender Jochen Nadolski-Voigt (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Stellv. Vorsitzender Hartmut Ganzke (SPD) Beirat zur Begleitung der Entwicklung des Hauses Opherdicke 6 Mitglieder Vorsitzender Detlef Schwerdt (SPD) Stellv. Vorsitzende Christa Glodny (CDU) Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 21 Mitglieder (davon ein beratendes Mitglied) Vorsitzender Wolfgang Barrenbrügge (CDU) Stellv. Vorsitzender Herbert Goldmann (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz 21 Mitglieder (davon ein beratendes Mitglied) Vorsitzender Martin Wiggermann (SPD) Stellv. Vorsitzender Leo Klempert (CDU) 20 Ausschuss für Kultur und Partnerschaften 20 Mitglieder Vorsitzender Peter Dörner (CDU) Stellv. Vorsitzender Detlef Schwerdt (SPD) Gleichstellungsausschuss 20 Mitglieder Vorsitzender Paul Wisniewski (CDU) Stellv. Vorsitzende Christina Zubrytzki (SPD) Natur- und Umweltausschuss 20 Mitglieder Vorsitzende Rotraud Niemann (CDU) Stellv. Vorsitzender Walter Teumert (SPD) Schulausschuss 31 Mitglieder (davon 11 beratende Mitglieder) Vorsitzende Monika Töpfer (SPD) Stellv. Vorsitzender Jörg-Uwe Ebner (CDU) 21 Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses für den Bereich der Jugendhilfeplanung 8 Mitglieder Vorsitzender Theodor Rieke (SPD) Stellv. Vorsitzende Ursula Sopora (CDU) Wie können die Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen? Die Bürgerinnen und Bürger können auch zwischen den Wahlen die Entwicklung des Kreises und das politische Geschehen aktiv mitgestalten. Die Kreisordnung unterscheidet dabei in Einwohner und Bürger. Einwohner des Kreises sind die Einwohner der kreisangehörigen Gemeinden (§ 20 der Kreisordnung (KrO) für das Land NordrheinWestfalen). Bürger hingegen ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist (§ 21 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen). Fragestunde für Einwohner (§ 33 Abs. 1 KrO in Verbindung mit § 15 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Unna) Zum Ende des öffentlichen Teils bei Kreistagssitzungen haben alle Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Fragen werden entweder direkt oder nach der Sitzung schriftlich beantwortet. Anregungen und Beschwerden (§ 21 KrO) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Der Kreistag kann die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Beim Kreis Unna kommen Anregungen und Beschwerden auf die Tagesordnung des Kreisausschusses und werden dort auch abschließend beraten. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. 22 Einwohnerantrag (§ 22 KrO) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten im Kreis wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Kreistag über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Einwohnern bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich. Ein Einwohnerantrag muss von mindestens 4 Prozent der Einwohner unterzeichnet sein, höchstens jedoch von 8.000 Einwohnern. Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden vom Kreis geprüft. Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde. Die genannten Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim Kreis erfüllt sein. Der Kreistag stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er muss darüber auch spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang beraten und entscheiden. Den Vertretern des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Kreistagssitzung zu erläutern. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 23 KrO) Die Bürger der kreisangehörigen Gemeinden können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Kreistags über eine Angelegenheit des Kreises selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung anstehende Frage, eine Begründung sowie einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Es muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Ein Bürgerbegehren muss im Kreis Unna von 4 Prozent der Bürger der kreisangehörigen Gemeinden unterzeichnet sein. 23 Ein Bürgerbegehren ist in einigen Fällen unzulässig, z. B. wenn über die innere Organisation der Kreisverwaltung, die Haushaltssatzung und Rechtsbehelfe bzw. Rechtsstreitigkeiten entschieden werden soll. Auch bei Angelegenheiten, für die der Kreistag keine gesetzliche Zuständigkeit hat, bei Anträgen, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen oder gegen die guten Sitten verstoßen sowie bei Angelegenheiten, über die innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist, ist ein Bürgerentscheid nicht möglich. Entspricht der Kreistag dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Unterstützt die Mehrheit der gültigen Stimmen (d. h. mindestens 20 Prozent der Bürger) das Bürgerbegehren, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. Noch Fragen? Falls Sie Fragen zur Kreisverwaltung Unna oder zum Kreistag des Kreises Unna haben, wenden Sie sich an die Stabsstellen Kreistagsbüro (Fon 02303 27-1410) oder Presse und Kommunikation (Fon 02303 271213) oder schauen Sie im Internet unter www.kreis-unna.de nach. Informationen zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhalten Sie über www.kreis-unna de. 24 Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilungsplan Kreisverwaltung Unna* Landrat / LR Michael Makiolla Büro Landrat Torsten Göpfert GS Gleichstellungsstelle Gabriele Bierwolf-Siegrist KT Kreistagsbüro Eckhart Sulk KfP Koordinierungsstelle für Planungsaufgaben Dr. Detlef Schiebold Kreisdirektor / KD Rainer Stratmann RPA Rechnungsprüfungsangelegenheiten Renate Klute KPB Kreispolizeibehörde / VL Karl-Heinz Schürmann PK Presse und Kommunikation Constanze Rauert RA Rechtsangelegenheiten Karl-Heinz Schürmann Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Rainer Stratmann Dr. Detlef Timpe Gabriele Warminski-Leitheußer Norbert Hahn Fachdienst 10 Steuerungsdienst Heinz Appel 21.1 Kreiskasse Fachbereich 40 Schulen und Bildung Walter Marsiske 40.1 Berufskollegs und Förderschulen 40.2 Schulaufsicht Fachbereich 41 Kultur und Medien Thomas Hengstenberg 41.1 Kultur 41.2 Medien Fachbereich 36 Straßenverkehr Günter Sparbrod 36.1 Führerscheinstelle und gewerblicher Kraftverkehr 36.2 Zulassungsstelle 36.3 Bußgeldstelle und Verkehrssicherung Fachbereich 60 Bauen Detlef Schroeder 60.1 Untere Bauaufsicht 60.2 Unterhaltung, Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen 60.3 Hochbaumaßnahmen an Dienstgebäuden Fachbereich 50 Arbeit und Soziales Rüdiger Sparbrod 50.1 Soziale Sicherung 50.2 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit 50.3 Interkulturelle Maßnahmen (RAA) 50.4 Wohnungswesen Fachbereich 62 Vermessung und Kataster Peter Ross 62.1 Geodaten-Information und Verwaltung 62.2 Vermessungen und Raumbezug 62.3 Katasterführung 62.4 Katastererneuerung 62.5 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ARGE Kreis Unna Arbeitsgemeinschaft SGB II für den Kreis Unna Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer • SGB II-Geldleistungen • Arbeitsvermittlung • Job-Center Jugend • Fallmanagement für Menschen mit Vermittlungshemmnissen und Menschen in prekären Lebenssituationen Fachdienst 11 Zentrale Dienste Gerd Wegemann 11.1 Service und Logistik 11.2 Personal Fachdienst 16 Zentrale Datenverarbeitung Hans Pankalla Fachbereich 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Klaus Buchner 32.1 Ordnungsangelegenheiten 32.2 Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten 32.3 Bevölkerungsschutz * Stand 08/2006 Fachbereich 69 Natur und Umwelt Ludwig Holzbeck 69.1 Landschaft 69.2 Wasser und Boden 69.3 Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft Fachbereich 51 Familie und Jugend Friedrich-Wilhelm Rebbe 51.1 Förderung von jungen Menschen und ihren Familien 51.2 Familienergänzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 51.3 Verwaltung, ambulante Hilfen, Kindertagesbetreuung 51.4 Stationäre erzieherische Hilfen für junge Menschen und ihre Familien sowie Beratung/Unterstützung in besonderen Problemlagen 51.5 Betreuungsstelle Fachbereich 53 Gesundheit und Verbraucherschutz Josef Merfels 53.1 Gesundheitsschutz und Umweltmedizin 53.2 Kinder-, jugend- und amtsärztlicher Dienst 53.3 Zahngesundheit 53.4 Psychosoziale und sozialpsychiatrische Gesundheitshilfen 53.5 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Die Kreistagsmitglieder von A–Z Albert, Dieter Friedhofstraße 89 59199 Bönen Engelhardt, Bernd Alter Dortmunder Weg 92 58239 Schwerte Isenberg, Claudia Lichtendorfer Straße 68 58239 Schwerte FDP SPD SPD Barrenbrügge, Wolfgang Osterkämpe 10 59427 Unna Erdelkamp, Ursula Zillestraße 24 59199 Bönen CDU SPD Jasperneite, Wilhelm Am Bellingholz 49 a 59368 Werne Fraktionsvorsitzender CDU Becke, Ulrike Zum Südfeld 5 a 59427 Unna Gabriel, Udo Luisenstraße 25 59379 Selm Kerak, Wolfgang Am Hauptfriedhof 6 a 59192 Bergkamen SPD Linkspartei.PDS (ohne Fraktion) SPD Bremerich, Günter Borker Straße 131 44534 Lünen Ganzke, Hartmut Otto-Holzapfel-Straße 10 59427 Unna Kiel, Elsbeth Espenweg 34 59192 Bergkamen CDU SPD CDU Brökling, Klaus-Dieter Rosenstraße 4 44534 Lünen Gebhard, Claudia Kamener Straße 12 59199 Bönen Kläsgen, Norbert Fichtenweg 3 59439 Holzwickede SPD CDU CDU Cziehso, Brigitte Mühlenkolk 88 44534 Lünen Giedinghagen, Ute Graf-Adolf-Straße 28 58239 Schwerte Klempert, Leo Graf-Haeseler-Straße 5 44536 Lünen SPD CDU CDU Dörner, Peter Gustav-Heinemann-Straße 61 58239 Schwerte Glodny, Christa Am Kelmbach 60 44536 Lünen Knop, Detlef An der Körne 54 59174 Kamen CDU CDU FDP Drescher, Dieter Mersch 16 d 59174 Kamen Goddinger, Karin Steinstraße 26 59379 Selm Krause, Helmut Grafenwald 13 59174 Kamen SPD SPD CDU Ebner, Jörg-Uwe Bassenwinkel 5 59379 Selm Lindstedt, Ursula Feldstraße 8 a 58730 Fröndenberg/Ruhr CDU Goldmann, Herbert Unnaer Straße 37 58730 Föndenberg/Ruhr Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/DIE GRÜNEN Dipl. Ing. Eickhoff, Martina Hafenweg 4 59192 Bergkamen Hebebrand, Jens Jägerstraße 77 44532 Lünen Marks, Hartmut Repkestraße 5 59368 Werne SPD SPD CDU Elsbeck, Marc Im Wiesengrund 26 44532 Lünen Hosang, Andrea Am Brauck 1 58239 Schwerte Mork, Adrian An der Körne 6 59174 Kamen Statt-Partei (ohne Fraktion) Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bündnis 90/DIE GRÜNEN SPD Die Kreistagsmitglieder von A–Z Müller-Hinz, Regina Lessingstraße 106 59192 Bergkamen Schilken, Wolfgang Ruhrblick 7 58239 Schwerte Teumert, Walter Konrad-Adenauer-Straße 4 59199 Bönen Bündnis 90/DIE GRÜNEN FDP SPD Müller-Simdorn, Jana Im Blomenkamp 2 59379 Selm Schneider, Anke Ostenmauer 30 59174 Kamen Töpfer, Monika August-Schmidt-Straße 32 a 59174 Kamen Linkspartei.PDS (ohne Fraktion) Bündnis 90/DIE GRÜNEN SPD Nadolski-Voigt, Jochen Sandbochumer Weg 40 a 59192 Bergkamen Schwarz, Elisabeth Auf der Höhe 22 59427 Unna Veit, Manuela Hunenpad 10 p 59192 Bergkamen Bündnis 90/DIE GRÜNEN CDU SPD Niemann, Rotraud Am Derkmannsstück 62 58239 Schwerte Schwarzer, Annelies Henri-David-Straße 24 59174 Kamen Wastl, Matthias Wiesenanger 1 59423 Unna CDU CDU CDU Paul, Klaus-Jürgen Hagener Straße 71 a 58239 Schwerte Schwerdt, Detlef Ringstraße 14 59192 Bergkamen Weidner, Christa Paul-Verhoeven-Straße 25 59423 Unna CDU SPD CDU Piasecki, Hans-Jörg Lohstraße 113 59368 Werne Senkel, Sigurd Bornekampstraße 40 a 59423 Unna Weinhold, Brunhilde Brüderweg 2 a 44532 Lünen SPD FDP SPD Piehl, Heinz Capeller Straße 138 a 59368 Werne Sieger, Jörg Moltkestraße 9 44536 Lünen Wiggermann, Martin Schattweg 104 a 59174 Kamen CDU SPD SPD Plath, Martina Werner Straße 189 59192 Bergkamen Sopora, Ursula Hassleistraße 31 a 58730 Fröndenberg/Ruhr Wisniewski, Paul Wilhelm-Löbbe-Allee 13 44534 Lünen CDU CDU CDU Rieke, Theodor Hauptstraße 11 59439 Holzwickede Ziegenbein, Herbert Ostbürener Straße 78 a 58730 Fröndenberg/Ruhr SPD Steffen, Heinz Steigerstraße 10 59425 Unna Fraktionsvorsitzender SPD Rüwald, Hildegard Schimmelstraße 123 59174 Kamen Streich, Barbara Eberhardstraße 3 58730 Fröndenberg/Ruhr Zubrytzki, Christina Iserlohner Straße 24 58239 Schwerte SPD Bündnis 90/DIE GRÜNEN SPD Schaumann, Heike Unnaer Straße 20 b 59174 Kamen Symma, Simone Loher Mark 11 44532 Lünen Zumbusch, Hubert Im Ort 15 59379 Selm FDP SPD CDU Fotos: Mark Wohlrab SPD