Ausgabe 07/2014
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Ausgabe 07/2014 Hallen-Lehrabend am 06.11.2014 Klassischer Hallenfußball Nun geht sie wieder los, die Hallensaison. Während bei allen offiziellen Hallenfußballspielen und –turnieren des BFV nach den Spielregeln der FIFA = Futsal gespielt wird, besteht bei den Privatturnieren weiterhin die Möglichkeit zwischen Futsal und dem klassischem Hallenfußball zu wählen. Das Spiel in der Halle ist abwechslungsreich, schnell, dynamisch und bietet meist auch mehr Tore. Deshalb erfordert jede Spielleitung vom Schiedsrichter höchste Konzentration und Regelkenntnis. Bezug nehmend auf die im Hallen-Lehrabend angesprochenen Themen, sollen die folgenden Erläuterungen und Beispiele die einzelnen Regelvorgaben im klassischem Hallenfußball nochmals verdeutlichen. Regeländerungen im klassischem Hallenfußball Saison 2014/2015 Neu - Es gibt jetzt indirekte und direkte Freistöße; - Die Anzahl der Auswechselspieler wurde erhöht; - Statt Abstoß gibt es nur noch Abwurf; - Die Mittellinienregel bei Abwurf wurde abgeschafft; - Statt Einrollen gibt es nur noch den Einkick; - Berührt der Ball die Hallendecke gibt es ebenfalls Einkick; - Der Abstand bei Spielfortsetzungen beträgt immer 5m; Die genaue Beschreibung der Neuerungen bitte aus der neuen VSA-Info 6/2014 (siehe Anlage) entnehmen. Bitte informiert vor Turnierbeginn die teilnehmenden Mannschaften und ggf. die Turnierleitung über die jeweiligen Regeländerungen. Folgende Änderungen aus dem letzten Jahr haben immer noch Gültigkeit: - Der Strafstoß wird aus neun statt sieben Metern ausgeführt; - Sollte auf Handballtore (Größe3 x 2 Meter) gespielt werden, beträgt der Abstand sechs Meter. - Das Grätschen in der Halle ist untersagt; „Grätschen“ (Tackling) in der Halle Wie bereits letzte Saison ist das "Grätschen" in der Halle untersagt. Da es das Wort "Grätschen" in unserem Regelwerk aber nicht gibt, wird in den BFVHallenrichtlinien auch nicht explizit darauf verwiesen. Das Tackling gilt als „Fahrlässigkeit“- diese liegt vor, wenn ein Spieler unachtsam, unbesonnen oder unvorsichtig in einen Zweikampf geht (siehe Regel 12 "Fahrlässigkeit“). Seite 1 von 8 Ausgabe 07/2014 In der Praxis ist es sehr hilfreich den teilnehmenden Mannschaften vor Turnierbeginn mitzuteilen, dass jegliche Art von "Grätschen" abgepfiffen wird. Dies bedeutet, dass ein Grätschen gegen den Gegner gemeint ist, wenn diesem der Ball durch eine Grätsche/Tackling abgenommen werden soll. Es ist dabei ohne Belange, ob bei einer durchgeführten Grätsche der Ball durch den Abwehrspieler gespielt/getroffen wurde oder nicht. Ausdrücklich nicht unter diese Bestimmung fällt ein „Grätschen“, wenn beispielsweise der Ball vom Überschreiten einer Auslinie durch Rutschen am Boden im Spiel gehalten werden soll. Genauso verhält es sich mit dem „Blocken“. Dort versucht ein Spieler, ohne gegen seinen Gegner vorzugehen, den Ball mit den Beinen am Boden oder in der Luft abzuwehren. (Quelle VSA-Info 07/2012 und BFV-Erläuterungen zum Fußball in der Halle 09/2012) Vorgehensweise beim verbotenen Grätschen in der Halle. Für den Tatbestand Hineingrätschen außerhalb des Strafraumes (= Torraum) wird das Spiel unterbrochen und der gegnerischen Mannschaft ein direkter Freistoß zugesprochen. Für den Tatbestand Hineingrätschen innerhalb des Strafraumes (= Torraum) wird das Spiel unterbrochen und der gegnerischen Mannschaft ein Strafstoß (Neunmeter) zugesprochen. Die disziplinarische Würdigung des Vergehens ist abhängig von der Schwere des Vergehens (Ermahnung – Verwarnung – Zeitstrafe – Feldverweis auf Dauer). Ausnahme Der Torwart darf in seinem Strafraum weiterhin gegen den ballführenden Gegenspieler hineingrätschen, um den Ball zu spielen. Bei diesem Hineingleiten hat der Schiedsrichter besonderes Augenmerk auf die Torwartaktion im Strafraum zu legen. Außerhalb des Strafraums wird das Grätschen des Torwarts wie bei einem Feldspieler bewertet. (Quelle VSA-Mail 15.11.2012) Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen in der Halle Schnelligkeit und Dynamik im Hallenfußball erhöhen bekanntlich das Verletzungsrisiko. Die Schiedsrichter der SRG Bad Tölz werden angewiesen, den Spielraum für verbotenes Spiel und unsportliches Betragen bei Hallenspielen eng zu setzen. Rücksichtslosigkeiten, Disziplinlosigkeiten, übermäßige Härte sowie sonstige verletzungsfördernde Spielweisen haben im Hallenfußball nichts verloren und müssen durch den Schiedsrichter konsequent geahndet werden. Seite 2 von 8 Ausgabe 07/2014 Praxistipp Die Praxis hat gezeigt, dass Verwarnungen in der Halle wenig Wirkung zeigen. Deshalb ist eine 2 min Zeitstrafe bei rücksichtslosen Fouls, Bandenchecks und Undiszipliniertheiten gegen Spieler und Schiedsrichter die einzig logische Konsequenz. Merke: Der Standard in einem Turnier bezüglich der Spielweise und Disziplin wird in den ersten Spielen gesetzt. Werden dort gleich die richtigen Zeichen gesetzt, gibt es meistens auch in der Schlussphase des Turniers weniger Probleme. Diese drei Grundregeln sind immer zu beachten: Die Tore in der Halle müssen gegen Umfallen gesichert sein, ansonsten leitet der SR das Spiel/Turnier nicht. Auch in der Halle besteht für alle Spieler die Pflicht Schienbeinschoner zu tragen. Bei einer roten Karte für einen Spieler ist das Turnier für diesen Spieler beendet. Unabhängig was die betroffene Mannschaft oder die Turnierleitung dazu sagt. Spielrecht - Für Hallenfußballspiele ist passrechtlich die Privatspielberechtigung ausreichend; Für private Hallenturniere ist eine Gastspielerlaubnis möglich; Das Hallenzusatzspielrecht findet bei allen Hallenfußballspielen und -turniere Anwendung. Damit können Spieler(innen) in der Hallensaison auch für einen anderen Verein als ihren Stammverein auflaufen. Der Spielerpass des Stammvereins ist zusammen mit dem genehmigten Antrag (HallenZusatzspielrecht) als Spielberechtigung für den Hallenspielbetrieb dem SR bei der Passkontrolle vorzulegen. Achtung Neu ! Seit dieser Saison haben jüngere A-Jugendspieler (Jahrgang 1997) für den Herrenbereich kein Spielrecht mehr. Auch nicht, wenn der Spieler bereits das 18 Lebensjahr erreicht hat. Seite 3 von 8 Ausgabe 07/2014 Verständnisfragen Merke: - Beim klassischen Hallenfußball gehören die Auswechselspieler immer zum Spiel. - Zeitstrafen kann es nur gegen Spieler auf dem Feld geben. o Hat ein Spieler bereits eine Zeitstrafe oder erhält ein Auswechselspieler die Rote Karte, so gibt es keine zusätzliche Zeitstrafe. Frage 1 Ein Spieler reklamiert lautstark/beleidigt den Schiedsrichter bevor er vom Spielfeld geht, da er mit der eben erhaltenen Zeitstrafe nicht einverstanden ist. Entscheidung des Schiedsrichters? Antwort 1 Gelb/Rote Karte für das lautstarke Reklamieren bzw. Rote Karte bei Beleidigung für den Spieler, seine Mannschaft spielt 2 Minuten mit einem Spieler weniger. Der Spieler muss den Innenraum verlassen. Der Spieler darf bei einer Gelb/Roten Karte im nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen, bei einer Roten Karte ist das Turnier für den Spieler beendet. Frage 2 Ein mit einer Zeitstrafe bestrafter Spieler befindet sich auf der Strafbank. Bevor seine Zeitstrafe abgelaufen ist, beleidigt er im laufenden Spiel von dort den SR. Antwort 2 Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel (Time-Out nicht vergessen) und zeigt dem Spieler die Rote Karte. Der Spieler auf der Bank muss den Halleninnenraum verlassen. Die Rote Karte hat keine Auswirkungen auf das Geschehen auf dem Feld. Die Unterzahl besteht für den Rest der Strafzeit fort, sofern diese Mannschaft kein Tor gegen sich erzielt bekommt. Der Schiedsrichter hat die Rote Karte zur Meldung zu bringen. Bei einer Roten Karte ist das Turnier für den Spieler beendet. Spielfortsetzung SRB. Frage 3 Ein auf der Spielerbank sitzender Spieler beleidigt den Schiedsrichter. Der SR unterbricht das Spiel und zeigt ihm die Rote Karte. Wie lautet die Spielfortsetzung was ist noch zu beachten ? Seite 4 von 8 Ausgabe 07/2014 Antwort 3 Der Spieler muss den Innenraum verlassen und ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Seine Mannschaft muss sich nicht reduzieren. Spielfortsetzung SRB. Frage 4 Eine Mannschaft wurde durch persönliche Strafen vor dem Beginn des Neunmeterschießens auf 5 Spieler einschließlich Torwart reduziert. Kann das Neunmeterschießen trotzdem stattfinden ? Antwort 4 Ja, aber die gegnerische Mannschaft muss sich ebenfalls auf 5 Spieler reduzieren. Frage 5 Muss bei einer Mannschaftszeitstrafe wegen Überschreiten der Spielerzahl ein Spieler auf die Strafbank? Antwort 5 Nein, die Mannschaft spielt zwar 2 Minuten (oder bis zum ersten Gegentor) in Unterzahl, es können aber alle Spieler am Spiel teilnehmen. Es handelt sich hier nicht um eine persönliche Strafe (hier müsste der fehlbare Spieler persönlich die Strafe absitzen), sondern um eine Mannschaftsstrafe. Erläuterung Der Schiedsrichter hat bei einem „unsauberen“ Wechsel und einer daraus resultierenden kurzzeitigen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld lediglich dann einzugreifen, wenn dieser zusätzliche Spieler auch tatsächlich in das Spielgeschehen eingreift. Frage 6 Bevor der Ball nach einem Schuss die Torlinie überschreitet, ertönt die Schlusssirene. Entscheidung ? Antwort 6 Kein Tor, die Schlusssirene beendet das Spiel. Seite 5 von 8 Ausgabe 07/2014 Frage 7 Ein Spieler von Mannschaft A erhält einen FaZ, gespielt sind 1:20 Minuten. Ein Spieler von Mannschaft B erhält wenig später ebenfalls einen FaZ, gespielt sind 1:50 Minuten. Beide Mannschaften haben also nur noch 3 Feldspieler + TW auf dem Feld. Nachdem 2:10 Minuten gespielt sind, erzielt Mannschaft A ein Tor. Darf sich Mannschaft B wieder ergänzen? Antwort 7 Nein, beide Mannschaften sind in gleicher Unterzahl (der Zeitunterschied spielt keine Rolle) und dürfen sich somit nicht ergänzen, wenn der Gegner ein Tor erzielt. Frage 8 Ein Spieler von Mannschaft A erhält einen FaZ. Seine Mannschaft ist somit in Unterzahl. Kurz darauf erzielt Mannschaft B ein Tor. Darf sich Mannschaft A wieder ergänzen? Antwort 8 Ja, kassiert die in Unterzahl spielende Mannschaft ein Tor, so darf sie sich wieder ergänzen. Wichtig! Der mit einem FaZ bestrafte Spieler muss trotzdem bis zum Ablauf seiner Strafe auf der Strafbank bleiben. Frage 9 Der SR entscheidet auf Strafstoß. Bevor der Strafstoß ausgeführt werden kann, ertönt die Schlusssirene. Entscheidung ? Antwort 9 Der Strafstoß muss ausgeführt werden, auch wenn die Spielzeit abgelaufen ist. Es gibt aber keinen Nachschuss falls der TW z.B. den Ball abwehrt. Frage 10 Eine Mannschaft tritt mit 10 Spielern (1 TW + 4 Spieler u. 5 AW-Spieler) an. Alle 10 Spieler haben Spielrecht. Von diesen 10 Spielern nimmt allerdings ein Spieler nicht am Spiel teil, ist aber spielbereit umgezogen (lediglich eine Trainingsjacke hat er zusätzlich noch an). Das Spiel endet Unentschieden und eine Spielentscheidung muss durch 9Meter-Schießen herbeigeführt werden. Darf der Spieler, der nicht eingesetzt wurde, am 9-Meter-Schießen teilnehmen? Seite 6 von 8 Ausgabe 07/2014 Antwort 10 Ja. Zum 9-Meter-Schießen zur Spielentscheidung benennt jede Mannschaft 6 Spieler, einer davon muss der Torwart sein. Der 6. Spieler kommt nur zum Einsatz, wenn nach fünf Schützen noch keine Entscheidung herbeigeführt wurde. Berechtigt sind alle Spieler die zur Mannschaft gehören unabhängig davon, ob der Spieler eingesetzt wurde oder nicht. Entscheidend ist nur, dass er Spielrecht besitzt und theoretisch eigentlich mitspielen konnte. Frage 11 Ein Auswechselspieler läuft auf das Feld und wehrt auf der Torlinie stehend den Ball mit dem Fuß ab. Antwort 11 2 min Mannschaftsstrafe wegen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld. VW für den Spieler wegen Unsportlichkeit und somit idF auf der Strafraumlinie. Frage 12 Ein Auswechselspieler spielt den Ball durch Übergreifen über die Bande absichtlich mit der Hand. Antwort 12 2 min Mannschaftsstrafe wegen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld. Die Aktion gilt als Betreten des Spielfeldes. VW für den Spieler wegen Unsportlichkeit. Strafstoß wenn das Handspiel im Strafraum war, ansonsten dF. Frage 13 Ein Auswechselspieler läuft im laufenden Spiel auf das Feld und schlägt mit der Faust einen Gegenspieler außerhalb des Strafraums ins Gesicht. Antwort 13 2 min Mannschaftsstrafe wegen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld. FaD für den Auswechselspieler. Direkter Freistoß am Tatort. Frage 14 Ein Auswechselspieler spuckt im laufenden Spiel über die Bande einen Gegenspieler auf dem Feld an. Antwort 14 Rote Karte gegen den AWS. Der AWS muss den Innenraum verlassen und ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Seine Mannschaft muss sich nicht Seite 7 von 8 Ausgabe 07/2014 reduzieren. Spielfortsetzung dF bzw. Strafstoß wenn der getroffene Spieler im Strafraum stand. Frage 15 Der Torwart schießt den Strafstoß so, dass a) ihn der gegnerische Torwart abwehren kann. b) Er vom Pfosten zurückspringt den zurückkommenden Ball, also den "Nachschuss" kann der Torwart nun verwandeln. Wie lautet die Spielfortsetzung? Antwort 15 a) Tor/Anstoß b) idF, zweimaliges Spielen des Balles Wichtig! Der TW darf nur zur Ausführung eines Strafstoßes über die Mittellinie. Er darf sich allerdings nach der Ausführung des Strafstoßes nicht am Spiel in der gegnerischen Spielhälfte beteiligen. Allerdings darf er einen möglichen Nachschuss noch ausführen. Gesetzt den Fall, der gegnerische Torwart wehrt den Nachschuss erneut ab, dürfte er diesen Nachschuss erneut schießen. Schießt den Nachschuss ein Mitspieler und dieser wird vom Torwart erneut abgewehrt oder prallt von Pfosten/Latte zurück, so darf der Torwart (ursprünglicher Strafstoßschütze) nicht mehr ins Spiel eingreifen. Würde er trotzdem schießen, muss das Spiel unterbrochen werden und das Spiel mit indirektem Freistoß, dort wo der TW schoss, fortgesetzt werden. Frage 16 Nach einer Freistoßentscheidung gegen Mannschaft A (das Spiel ist durch Time-Out unterbrochen) läuft ein Auswechselspieler von Mannschaft A auf das Spielfeld zum Schiedsrichter und reklamiert. Antwort 16 Verwarnung für das unerlaubte Betreten des Spielfeldes und Gelb/Rot für das Reklamieren bzw. Rote Karte bei Beleidigung. Der AWS muss den Halleninnenraum verlassen. Die gelb/rote Karte bzw. rote Karte hat keine Auswirkungen auf das Geschehen auf dem Feld. Spielfortsetzung: Freistoß für Mannschaft B. Alle im Lehrbrief veröffentlichen Anweisungen und Regelauslegungen, spiegeln die Vorgaben der FIFA, des DFB sowie des BFV wieder und sind somit für alle Schiedsrichter der Gruppe Bad Tölz verbindlich. Thomas Sonnleitner GLW SRG Bad Tölz Seite 8 von 8 Richtlinien für Hallenfußball §1 Grundsätzliches Nachstehende Richtlinien gelten für alle Hallenspiele und -turniere im Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes und sind wie folgt gegliedert: Teil 1 – Allgemeinverbindlicher Teil Dieser Abschnitt findet für alle Hallenfußballspiele und –turniere im Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes Anwendung und ist verbindlich einzuhalten. Teil 2 – Durchführungsbestimmungen Diese Bestimmungen regeln den grundsätzlichen Hallenspielbetrieb und finden Anwendung bei allen Turnieren des BFV auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene, unabhängig von Geschlecht und Altersklasse. Teil 3 –Sonderbestimmungen Diese Bestimmungen können bei allen privaten Hallenfußballspielen und –turnieren der Herren, Frauen, Senioren, Junioren und Juniorinnen an Stelle der Durchführungsbestimmungen nach FIFARegeln (Teil 2) angewendet werden. Eine Vermischung der Richtlinien aus Teil 2 und Teil 3 ist nicht zulässig. Gesamtübersicht für die Anwendung der Hallenrichtlinien bei Hallenspielen- und Turnieren aller Altersklassen Wettbewerb Erwachsene /Herren, Senioren, Frauen Herren Senioren Junioren/Juniorinnen Frauen Junioren Juniorinnen Teil 1 Allgemeinverbindlicher Teil – gilt für alle Hallenfußballspiele und -turniere und ist verbindlich einzuhalten BFV-Turniere auf allen Ebenen Sonstige Turniere Teil 2 - Durchführungsbestimmungen Teil 2 - Durchführungsbestimmungen Teil 2 - Durchführungsbestimmungen Teil 2 - Durchführungsbestimmungen Teil 3 - Sonderbestimmungen Teil 3 - Sonderbestimmungen Teil 1 – Allgemeinverbindlicher Teil §2 Rechtliche Grundlagen Hallenfußballspiele und -turniere werden nach den Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach Vorgaben dieser Richtlinie durchgeführt. §3 Veranstalter Veranstalter von Hallenfußballspielen- und turnieren dürfen nur Organe und Vereine des BFV oder Gebietskörperschaften in Verbindung mit dem BFV sein. Ein veranstaltender Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein. §4 Genehmigungsverfahren (1) Die Durchführung von Hallenfußballturnieren ist vom Veranstalter mindestens vier Wochen vorher beim zuständigen Spielleiter und dem zuständigen Schiedsrichter-Organ mit Stand 22.09.2014 1 (2) (3) (4) Ausschreibung, Turnier- und Zeitplan, sowie einer Liste der teilnehmenden Vereine anzumelden. Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist eine Spielgenehmigung über den BFV beim DFB einzuholen. Aufgrund einer Teilnahme an einem Hallenfußballwettbewerb können angesetzte Verbandsspiele grundsätzlich nicht abgesetzt werden. Für offizielle BFV-, SFV- und DFBEntscheide können angesetzte Meisterschaftsspiele im Verbandsinteresse verlegt werden. Bei offiziellen Meisterschaften des BFV kann jeder Verein nur eine Herren- oder Frauenmannschaft, bei Junioren/Juniorinnen eine Mannschaft pro Altersklasse melden. §5 Spielberechtigung (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spielordnung (SpO), der Jugendordnung (JO) und der Frauen- und Mädchenordnung (FMO) des BFV entsprechend. Bei Fehlen eines Spielerpasses oder mehrerer Spielerpässe sind die Spiele einzeln als verloren zu werten, wenn der Pass / die Pässe nach Ende des Spiels bzw. des letzten Gruppenspiels des betreffenden Vereins nicht vorgelegt werden kann/können. Das Hallenzusatzspielrecht findet bei allen Hallenfußballspielen und -turniere Anwendung. Bei Turnieren, die über mehrere Tage ausgetragen werden, ist die Wertung dieser Spiele am Ende eines Turniertages analog des Abs. 1 vorzunehmen. Vor Beginn eines jeden Hallenfußballspiels oder eines –turniers ist von jeder Mannschaft der Spielbericht/ESB auszufüllen. Spieler können nachgemeldet werden. Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften eines Vereins an einem Hallenfußballturnier kann ein Spieler nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Alle offiziellen Hallenfußballspiele des BFV sind Verbandsspiele. Für den Einsatz in diesen Hallenfußballmeisterschaften des BFV ist passrechtlich die Privatspielberechtigung ausreichend. Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Spiel durchzuführen. Die Erteilung einer Gastspielerlaubnis für Privathallenfußballspiele und –turniere ist gemäß den Ordnungen grundsätzlich möglich. Für offizielle Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirks- und Landesentscheide) ist die Erteilung einer Gastspielerlaubnis ausgeschlossen. §6 Ausrüstung der Spieler (1) (2) (3) Die Spieler müssen Spielkleidung tragen Es darf kein Spieler Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Es dürfen nur Sportschuhe (Laufschuhe) ohne Stollen mit abriebfester Sohle getragen werden. Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung die Trikots wechseln. Die jeweiligen Veranstalter der Turniere sind aufgefordert, zwei verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten. Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht. §7 Turniermodus Den Turnierablauf legt der veranstaltende Verein, das Verbandsorgan oder die Gebietskörperschaft in Verbindung mit dem BFV unter Berücksichtigung dieser Richtlinien fest. §8 Durchführung von Turnieren (1) Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein, Verbandsorgan oder der Gebietskörperschaft in Verbindung mit dem BFV. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei Personen bestehen. Stand 22.09.2014 2 (2) (3) (4) Über Vorkommnisse – ausgenommen alle Entscheidungen der Schiedsrichter– urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben davon unberührt. Vom veranstaltenden Verein, dem Verbandsorgan oder der Gebietskörperschaft sind nach Abschluss des Turniers die Spielberichtsbögen (BFV-Hallenfußball-Spielbericht und Notizzettel) sowie eine Ergebnisliste an den zuständigen Spielleiter des BFV einzusenden. Bei jedem Turnier soll ein ausgebildeter Sanitäter anwesend sein. Dabei kann der Veranstalter auch die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungsdienst in Betracht ziehen. §9 SR-Spesenregelung Die Schiedsrichter berechnen die Fahrtkosten nach der SR-Spesenordnung und erhalten folgende Aufwandsentschädigung: (1) (2) Für Turniere: a) bei Junioren und Juniorinnen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter je angefangene Stunde Turniereinsatz Euro 4,00 b) bei Herren, Senioren und Frauen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter je angefangene Stunde Turniereinsatz Euro 6,00 Für Einzelspiele: a) bei Junioren und Juniorinnen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter eine pauschale Entschädigung in Höhe von Euro 6,00 b) bei Herren, Senioren und Frauen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter eine pauschale Entschädigung in Höhe von Euro 12,00 Teil 2 – Durchführungsbestimmungen § 10 Spielfeld und Spielfeldaufbau (1) (2) (3) (4) (5) Die Größe des Spielfeldes (Handballspielfeld) richtet sich nach den Hallenmaßen. Das Spielfeld ist rechteckig und wird mit Linien gekennzeichnet. Die Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens 1 m von den Hallenwänden entfernt gezogen werden. Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleich große Spielhälften teilen. Die Torgröße ist 3 x 2 Meter (Handballtore). Die Tore müssen über einen Sicherheitsmechanismus verfügen, der ein Umkippen verhindert. Tragbare Tore dürfen verwendet werden, müssen aber über den gleichen Sicherheitsmechanismus verfügen wie herkömmliche Tore. Als Straf-/Torraum muss ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden, dessen Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. In der Entfernung von sechs Metern – vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den Pfosten gesehen – ist die Strafstoßmarke einzuzeichnen. Eine zweite Strafstoßmarke ist 10 m vor dem Tor einzuzeichnen. § 11 Spielball Der Spielball ist ein Futsalball und muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Als geeignete Ballgrößen und –gewichte werden empfohlen: U7 (Bambini): 290 Gramm, Größe 4 U9 (F-Jugend): 290 Gramm, Größe 4 U11 (E-Jugend): 290 Gramm, Größe 4 Stand 22.09.2014 3 U13 (D-Jugend): 350 Gramm, Größe 4 Ab U15 und älter: Normalgewicht (400 bis 440 Gramm), Größe 4 § 12 Mannschaften (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler ist auf maximal 12 Spieler begrenzt. Die Gesamtzahl der Spieler, die für das Turnier spielberechtigt sind, darf 12 Spieler nicht unterschreiten. Ein Spiel wird von zwei Mannschaften mit jeweils höchstens fünf Spielern bestritten. Einer von diesen Spielern muss der Torwart sein. Mit weniger als drei Spielern kann nicht gespielt werden. Bei Spielen der E- bis G-Junioren/innen kann die Spielerzahl je nach Größe des Spielfeldes auch auf sechs bzw. sieben Spieler erhöht werden. Eine Erhöhung der Spieleranzahl ist bei der Turnierausschreibung mitzuteilen. Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel gehören sowie maximal drei weitere Personen. Betritt ein Spieler das Spielfeld zu früh, so ist das Spiel zu unterbrechen. Der betreffende Spieler muss das Spielfeld wieder verlassen und ist zu verwarnen. Das Spiel wird dann mit indirektem Freistoß, an der Stelle wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand, fortgesetzt. Sofern durch dieses Vergehen ein Tor verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt wird, wird der fehlbare Spieler des Feldes verwiesen. In diesem Fall muss neben dem Auswechselspieler, der des Feldes verwiesen wurde, ein Spieler das Spielfeld verlassen, damit sein Team einen Spieler weniger aufweist. Diese Unterzahl bleibt so lange bestehen, bis die in Überzahl spielende Mannschaft ein Tor erzielt, höchstens jedoch für zwei Minuten. Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel erlaubt) erfolgt grundsätzlich im Bereich der markierten Wechselzone. Eine Auswechslung ist vollzogen, wenn der Auswechselspieler das Spielfeld durch die Auswechselzone seiner Mannschaft betritt, nachdem er dem Spieler, den er ersetzt, das Leibchen übergeben hat, es sei denn, dieser musste das Spielfeld aus in den Spielregeln vorgesehen Gründen durch eine andere Zone verlassen. Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden. § 13 Spielzeiten (1) Es gelten nachfolgende Spielzeiten: Altersklasse Spielzeit (Maximal) Höchstspielzeit (Maximal an einem Tag) 2 x 20 Min. Schüsse von der 6mStrafstoßmarke zur Spielentscheidung 5 Herren/Sen./Frauen A/B-Junioren/innen 2 x 20 Min. 5 120 Min C/D- Junioren/innen 2 x 10 Min. 5 100 Min E/F/G-Junioren/innen 2 x 7 Min. 5 80 Min (2) (3) 120 Min Bei den vorgenannten Spielzeiten handelt es sich um Maximalspielzeiten. Es ist dem Turnierveranstalter freigestellt, kürzere Spielzeiten festzulegen. Hallenfußballspiele werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel durchgeführt. In Ausnahmefällen (Gesamtspielzeit bis zu 20 Minuten) kann der Halbzeitwechsel entfallen. Dies ist jedoch in der Turnierausschreibung festzuhalten. Die Offiziellen der Mannschaft sind berechtigt, den Zeitnehmer um eine Auszeit von einer Minute zu ersuchen. Die Auszeit ist durch Abgabe einer grünen Karte, die vor Spielbeginn von der Turnierleitung ausgegeben wird, beim Zeitnehmer anzuzeigen. Stand 22.09.2014 4 (4) (5) (6) (7) (8) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) Eine Auszeit von einer Minute kann pro Mannschaft je einmal in einer Spielhälfte während einer Spielruhe in Anspruch genommen werden. Diese wird aber nur dann gewährt, wenn die Mannschaft, die die Auszeit verlangt, mit der anstehenden Spielfortsetzung in Ballbesitz ist. Macht eine Mannschaft von der ihr zustehenden Auszeit in der ersten Spielhälfte keinen Gebrauch, so hat diese Mannschaft in der zweiten Spielhälfte trotzdem nur Anspruch auf eine Auszeit von einer Minute. Bei Spielen ohne Halbzeitpause kann jede Mannschaft eine Auszeit von einer Minute in Anspruch nehmen. Sobald der Ball aus dem Spiel ist, kündigt der Zeitnehmer mit einem akustischen Signal, das sich von den Signalen der Schiedsrichter unterscheiden muss, den Beginn und Ende der Auszeit an. Während der Auszeit dürfen die Spieler das Spielfeld verlassen, die Auswechselspieler müssen außerhalb des Spielfeldes bleiben. Spieler dürfen erst nach Ende der Auszeit wieder ausgetauscht werden. Der Betreuer, der die Anweisungen in der Auszeit erteilt, darf das Spielfeld nicht betreten. § 14 Spielbestimmungen Die Abseitsregel ist aufgehoben. Das Spiel wird mit Torabwurf durch den Torwart fortgesetzt, wenn der Ball zuletzt von einem Spieler der angreifenden Mannschaft berührt wurde und in der Luft oder am Boden die Torlinie vollständig überschreitet, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde. Aus einem Torabwurf und einem Anstoß kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. Beim Anstoß müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft 3 m, bei allen anderen Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) 5 m vom Ball entfernt sein. Es gibt direkte und indirekte Freistöße. Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des Strafstoßschützen im Spielfeld, aber außerhalb des Strafraumes und mindestens 5 m vom Ausführungspunkt entfernt sein. Aus einem Eckstoß kann nur für die ausführende Mannschaft ein Tor direkt erzielt werden. Das Spiel ist mit Einkick fortzusetzen, wenn a) der Ball die Seitenlinie am Boden oder in der Luft vollständig überschritten hat, b) der Ball die Hallendecke berührt, c) der Ball einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, der in das Spielfeld hineinragt, berührt. Bei den Buchst. b) und c) erfolgt der Einkick an der Stelle auf der Seitenlinie, die dem Berührungspunkt am nächsten ist. Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. Die Spieler der gegnerischen Mannschaften müssen mindestens 5 m von diesem Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Der den Einkick ausführende Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser bewegt hat. Alle Spielfortsetzungen (ausgenommen 6- und 10- Meter Strafstoß und Anstoß) müssen innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden, nach dem der ausführende Spieler spielbereit ist. Bei Nichteinhaltung der 4 Sekunden-Regelung wird dem Gegner der Ballbesitz zugesprochen. Wenn der Torwart in der eigenen Spielfeldhälfte im Ballbesitz ist, muss er den Ball innerhalb von 4 Sekunden freigeben, bzw. abspielen, wenn nicht, wird ein indirekter Freistoß für das gegnerische Team, dort wo der Torwart steht, verhängt (Strafraum beachten). Wenn der Torhüter den Ball in seiner Spielfeldhälfte erneut berührt, nachdem ihm dieser von einem Mitspieler absichtlich zugespielt und bevor er von einem Gegner gespielt oder berührt wurde, erhält das gegnerische Team einen indirekten Freistoß am Ort des Vergehens. Als kumulierte Fouls gelten alle in der DFB-Fußballregel 12 aufgeführten Vergehen, die mit einem direkten Freistoß geahndet werden. Die ersten fünf, vier oder drei kumulierten Fouls (Zahl richtet sich nach der in § 14 Abs. 14 Buchst. f festgelegten Zahl), die jede Mannschaft im Spiel begeht, werden im Spielbericht vermerkt. Die Schiedsrichter können das Spiel weiterlaufen lassen, a) sofern sie auf Vorteil entscheiden, b) die Mannschaft noch nicht fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich nach der in § 14 Abs. 14 Buchst. f festgelegte Zahl) kumulierte Fouls begangen hat und Stand 22.09.2014 5 c) (11) (12) (13) (14) (15) (16) der gegnerischen Mannschaft durch das Vergehen keine offensichtliche Torchance genommen wurde. Die kumulierten Fouls werden vom Schiedsrichter der Turnierleitung angezeigt. Haben die Schiedsrichter auf Vorteil entschieden, zeigen sie das kumulierte Foul mit Hilfe des vorgeschriebenen Signals an, sobald der Ball aus dem Spiel ist. Bei Freistößen, welche für die ersten fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich nach in § 14 Abs. 14 Buchst. f festgelegten Zahl) kumulierten Fouls für jede Mannschaft in einem Spiel ausgesprochen werden, sofern das Spiel zu diesem Zweck unterbrochen wurde, a) darf die gesamte Mannschaft eine Spielmauer bilden, b) müssen die Gegenspieler mindestens 5 m vom Ball entfernt stehen, bis der Ball im Spiel ist, c) kann aus dem Freistoß ein Tor direkt erzielt werden. Ab dem sechsten, fünften oder vierten (Zahl richtet sich nach der in § 14 Abs. 14 Buchst. f festgelegten Zahl) kumulierten Foul jeder Mannschaft pro Spiel, a) darf die gegnerische Mannschaft keine Spielmauer bilden, b) muss der Freistoß ausführende Spieler eindeutig identifiziert werden , c) muss sich der Torwart in seinem Strafraum befinden und mindestens 5 m vom Ball entfernt sein, d) müssen sich alle Feldspieler hinter einer imaginären Linie befinden, die außerhalb des Strafraums auf Ballhöhe parallel zur Torlinie verläuft, e) müssen die Spieler mindestens 5 m Abstand zum Ball halten und dürfen den Spieler, der den Freistoß ausführt, nicht behindern. Kein Spieler darf diese unsichtbare Linie übertreten, solange der Ball nicht berührt oder gespielt wurde. Ausführung ab dem sechsten, fünften oder vierten (Zahl richtet sich nach der unter Buchst. f festgelegten Zahl) kumulierten Foul: a) Der ausführende Spieler muss versuchen, aus dem Freistoß direkt ein Tor zu erzielen. Er darf dabei den Ball nicht abspielen. b) Nach Ausführung des Freistoßes darf kein Spieler den Ball berühren, bevor dieser vom gegnerischen Torwart berührt wurde oder von Pfosten/Querlatte abgeprallt ist oder das Spielfeld verlassen hat. c) Wenn ein Spieler in der gegnerischen Spielhälfte oder in seiner eigenen Hälfte von der imaginären Linie, die parallel zur Mittellinie 10 m von der Torlinie entfernt durch die zweite Strafstoßmarke verläuft, ein solches Foul begeht, muss der Freistoß von der 10Meter Strafstoßmarke ausgeführt werden. d) Wenn ein Spieler in der eigenen Spielhälfte zwischen der 10 Meter-Linie und der Torlinie, aber außerhalb des Strafraums, ein sechstes, fünftes oder viertes (Zahl richtet sich nach im Absatz Buchst. f festgelegten Zahl) Foul begeht, kann die Mannschaft, die den Freistoß ausführt, entscheiden, ob sie ihn von der zweiten Strafstoßmarke oder von der Stelle ausführen will, an der sich das Vergehen ereignet hat. e) Der direkte Freistoß ist auch nach Ablauf der regulären Spielzeit einer Halbzeit oder einer Verlängerung auszuführen. f) Bei Spielen mit weniger als 20 Minuten Gesamtspielzeit, verringert sich die Zahl der kumulierten Fouls für einen direkten Freistoß von der 10-Meter-Marke wie folgt: bis zu 14 Minuten erfolgt ein 10-Meter-Freistoß beim 4. Foul und zwischen 15 und 19 Minuten beim 5. Foul. Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, gelb-rote Karte und rote Karte) aussprechen. Nach Feldverweis auf Dauer (gelb-rote Karte, rote Karte) muss die betreffende Mannschaft zwei Minuten mit einem Spieler weniger weiterspielen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite Strafzeit. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Feldverweis mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich. Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch persönliche Strafen auf nicht weniger als drei Spieler verringert werden. Bei weniger als drei Spielern (einschl. Torwart) ist das Spiel abzubrechen. Stand 22.09.2014 6 (17) (18) (19) (20) (21) Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1 dieser Hallen-Richtlinien als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet. Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.O-System unentschieden, so werden diese sofort durch Sechsmeterschießen entschieden. Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird ein Sechsmeterschießen durchgeführt. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, entscheiden die mehr erzielten Tore der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein Sechsmeterschießen durchgeführt. Zum Sechsmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit nur fünf Spielern an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Sechsmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des Sechsmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die Entscheidung fortgeführt. Wenn nach je fünf Schüssen beide Mannschaften keine oder gleich viele Tore erzielt haben, werden die Schüsse so lange fortgesetzt, bis eine Mannschaft nach gleich vielen Schüssen ein Tor mehr erzielt hat. Bei Spielen der E- bis G-Junioren/innen findet die Regelung der kumulierten Fouls (Abs. 10, 11,13 und 14), die Timeoutregelung (§ 13 Abs. 3 bis 8), die 4-Sekunden-Regelung (Abs. 8 und 9) und die Tragepflicht der Leibchen (§ 12 Abs. 6) keine Anwendung. Die Rückpassreglung findet ebenfalls keine Anwendung. § 15 Spielleitung (1) (2) (3) (4) Alle offiziellen Hallenfußballspiele und –turniere mit Teilnahme von Herren-, Frauen- und Seniorenmannschaften, sowie Juniorenmannschaften der Altersklasse A/B/C/D und Juniorinnenmannschaften der Altersklasse B/C/D müssen von geprüften, in den Hallenregeln ausgebildeten Schiedsrichtern geleitet werden. Es müssen für offizielle Einzelspiele oder offizielle Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirksund Landesmeisterschaft) mindestens drei Schiedsrichter beim zuständigen SR-Organ angefordert werden. Zu den Endturnieren dieser Meisterschaften sind vier Schiedsrichter anzufordern. Der Zeitnehmer ist in die Zahl drei/vier nicht mit einzubeziehen, soll aber ein dem ausrichtenden Verein angehöriger amtlicher Schiedsrichter sein. Bei offiziellen Einzelspielen oder offiziellen Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaft) der Altersklasse D und jünger werden diese Spiele von einem Schiedsrichter geleitet. Die Anzahl der angeforderten Schiedsrichter reduziert sich entsprechend. Private Hallenfußballspiele und -turniere sollen von geprüften, in den Hallenregeln ausgebildeten Schiedsrichtern geleitet werden. Pflichten des ausrichtenden Vereins: Der Ausrichterverein stellt einen Zeitnehmer und einen Schreiber der Turnierleitung zur Verfügung. Bei Hallenfußballspielen – und Turnieren, die nur von einem SR geleitet werden, ist ein Schiedsrichterassistent zu stellen. Stand 22.09.2014 7 Teil 3 –Sonderbestimmungen § 16 Spielfeld und Spielfeldaufbau (1) (2) (3) (4) (5) (6) Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das Spielfeld ist vom Zuschauerraum abzugrenzen. Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens ein Meter von den Hallenwänden entfernt gezogen werden. Das Spielen mit Seitenbande oder Seiten- und Torbande (Rundumbande) ist zugelassen. Eine aufgestellte Bande muss mindestens ein Meter hoch und fest verankert sein. Mit der Torbande allein kann nicht gespielt werden. Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleiche Spielhälften teilen. Die Tore können die Ausmaße fünf Meter Breite und zwei Meter Höhe haben. Bereits vorhandene Hallentore 3 x 2 Meter können benutzt werden. Als Straf-/Torraum kann ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden, dessen Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Wird ein rechteckiger Straf-/Torraum abgezeichnet, so muss dieser mindestens sechs Meter tief und die seitlichen Begrenzungslinien mindestens drei Meter vom Torpfosten entfernt sein. In der Entfernung von neun Metern - von der Torlinie aus gerechnet - ist der Strafstoßpunkt einzuzeichnen. § 17 Spielball Der Spielball (auch Futsalball möglich) muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Die Art des Balles muss in der Turnierausschreibung festgelegt sein. § 18 Mannschaften (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler ist auf maximal 12 Spieler begrenzt. Die Gesamtzahl der Spieler, die für das Turnier spielberechtigt sind, darf 12 Spieler nicht unterschreiten. Ein Spiel wird von zwei Mannschaften mit jeweils höchstens fünf Spielern bestritten. Einer von diesen Spielern muss der Torwart sein. Mit weniger als drei Spielern kann nicht gespielt werden. Bei Spielen der E- bis G-Junioren/innen kann die Spielerzahl je nach Größe des Spielfeldes auch auf sechs bzw. sieben Spieler erhöht werden. Eine Erhöhung der Spieleranzahl ist bei der Turnierausschreibung mitzuteilen. Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel gehören sowie maximal drei weitere Personen. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist dieses zu unterbrechen. Für die Dauer von zwei Minuten muss diese Mannschaft mit einem Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat die Spieler zu bestimmen, die das Spielfeld verlassen müssen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel ist erlaubt) erfolgt grundsätzlich im Bereich der Mittellinie. Ist dies nicht möglich, dann von der Torlinie aus. Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Das Verlassen und das Betreten des Spielfeldes muss jedoch immer von derselben Stelle aus erfolgen. Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden. Stand 22.09.2014 8 § 19 Spielzeiten Höchstspielzeiten Spielzeit (maximal) Verlängerung (maximal) ohne Verlängerung (maximal an einem Tag) Herren/Sen./Frauen 2 x 15 Min. 2 x 5 Min. 120 Min. A-/B-Junioren 2 x 12 Min. 2 x 3 Min. 120 Min. C-/D-Junioren 2 x 10 Min. 2 x 3 Min. 100 Min. E-/F-/G-Junioren 2 x 7 Min. 2 x 3 Min. 80 Min. Juniorinnen 2 x 10 Min. 2 x 3 Min. 100 Min. Hallenturniere werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel durchgeführt. In Ausnahmefällen (Gesamtspielzeit bis zu 15 Minuten) kann der Halbzeitwechsel entfallen. Dies ist jedoch in der Turnierausschreibung festzuhalten. § 20 Spielbestimmungen (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Die Abseitsregel ist aufgehoben. Der Torwart darf seine Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung eines Strafstoßes. Die Regelung bezüglich des Zuspiels zum Torwart (Regel XII) ist für die Altersklassen E-, F- und G-Junioren sowie die D-Juniorinnen aufgehoben. Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball entfernt sein. Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des Strafstoßschützen im Spielfeld außerhalb des Strafraumes und mindestens fünf Meter vom Ausführungspunkt entfernt sein. Es gibt direkte und indirekte Freistöße. Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden. Aus einem Anstoß kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. Das Spiel ist von der Seitenlinie aus mit Einkick fortzusetzen, wenn a) der Ball die Seitenlinie am Boden oder in der Luft vollständig überschritten hat, b) der Ball die Hallendecke berührt, c) der Ball einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, der in das Spielfeld hineinragt, berührt. Bei den Buchst. b) und c) erfolgt der Einkick an der Stelle auf der Seitenlinie, die dem Berührungspunkt am nächsten ist. Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. Die Spieler der gegnerischen Mannschaften müssen mindestens 5 m von diesem Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Der den Einkick ausführende Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser bewegt hat. Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, Feldverweis auf Zeit von zwei Minuten, gelb-rote Karte, endgültiger Feldverweis) aussprechen. Nach gelb-roter Karte oder endgültigem Feldverweis (rote Karte) muss die betreffende Mannschaft zunächst zwei Minuten mit einem Spieler weniger spielen, kann sich dann aber wieder ergänzen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Stand 22.09.2014 9 (10) (11) (12) (13) (14) Feldverweis mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich. Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch Zeitstrafen nicht auf weniger als drei verringert werden. Weitere Zeitstrafen sind so lange auszusetzen, bis sich die Mannschaft wieder mit einem Spieler ergänzen darf. Der zunächst auf die Abbüßung seiner Zeitstrafe wartende Spieler darf bis zum Antritt der Strafe am Spiel so lange nicht teilnehmen, wie er durch einen anderen Spieler ersetzt werden kann. Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1 als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet. Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.O.-System unentschieden, so werden diese entsprechend den Bestimmungen des § 19 verlängert. Endet die Verlängerung unentschieden, wird der Sieger durch Neunmeterschießen ermittelt. Die Entscheidung kann auch ohne Verlängerung sofort durch Neunmeterschießen herbeigeführt werden. Die entsprechende Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung muss vor Turnierbeginn festgelegt sein. Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird ein Neunmeterschießen durchgeführt. Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein Neunmeterschießen durchgeführt. Zum Neunmeterschießen benennt jeder Verein sechs Spieler, von denen einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit fünf an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Neunmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des Neunmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die Entscheidung fortgeführt. § 21 Spielleitung (1) (2) Alle Hallenspiele und -turniere sollen von geprüften Schiedsrichtern geleitet werden. Den jeweiligen Schiedsrichtern können Torrichter bzw. Linienrichter zur Verfügung stehen. Stand 22.09.2014 10 VSA-Info Ausgabe 06/2014 ________________________________________________________________________________________________ Liebe Leser, der Herbst ist voll im Gange und auf den Fußballplätzen in Bayern bereitet man sich auf die Winterpause vor. Sicherlich ein guter Zeitpunkt, die Stollenschuhe gegen die Hallenschuhe zu tauschen und vom tiefen, schmierigen Rasen aufs Hallenparkett zu wechseln – die Hallensaison steht uns unmittelbar bevor. Da es auch dieses Jahr bei den Hallenregeln wieder einige Änderungen gab, möchten wir euch diese gerne näher bringen und zugleich die Hallenrichtlinien kurz erläutern. An dieser Stelle gilt unser Dank auch Michael Tittmann (Beisitzer im VSpA, zuständig u.a. für den Hallenfußball), welcher uns mit einem interessanten Bericht die Entwicklung des Hallenfußballs in Bayern aufzeigt. Um von dem tristen Herbstwetter etwas abzulenken, möchten wir euch auch das Thema „Beachsoccer“ kurz vorstellen, was im Rahmen des DFB-Masterplans auch bei uns Einzug finden wird und sicherlich, analog zum Hallenfußball, eine tolle Abwechslung zum „normalen“ Fußballsport sein kann. Thomas Ernst und Andreas Oppelt, VLS Richtlinien für den Hallenfussball Die gültigen Hallenrichtlinien sind in drei Teile gegliedert: • Teil 1 – Allgemeinverbindlicher Teil Dieser Abschnitt findet für alle Hallenfußballspiele und –turniere im Bereich des BFV Anwendung und ist verbindlich einzuhalten. • Teil 2 – Durchführungsbestimmungen Diese Bestimmungen regeln den grundsätzlichen Hallenspielbetrieb und finden Anwendung bei allen Turnieren des BFV auf Kreis-, Bezirksund Verbandsebene, unabhängig von Geschlecht und Altersklasse – Hallenfußball nach FIFA-Regeln (Futsal). • Teil 3 – Sonderbestimmungen Diese Bestimmungen können bei allen privaten Hallenfußballturnieren und -spielen der Herren, Frauen, Senioren, Junioren und Juniorinnen an Stelle der Durchführungsbestimmungen nach FIFARegeln (Teil 2) angewendet werden. Eine Vermischung der Richtlinien aus Teil 2 und Teil 3 ist nicht zulässig. Link zu den aktuellen Richtlinien: http://www.bfv.de/cms/docs/Richtlinien_Hallenfussball(1).pdf Erläuterungen Teil 2 §14 Abs. 14f Bei Spielen mit weniger als 20 Minuten Gesamtspielzeit, verringert sich die Zahl der kumulierten Fouls für einen direkten Freistoß von der 10-Meter-Marke wie folgt: bis zu 14 Minuten erfolgt ein 10-Meter-Freistoß beim Mitteilungen des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses 4. Foul und zwischen 15 und 19 Minuten beim 5. Foul. Da es hierzu bereits mehrere Anfragen gab, möchten wir an dieser Stelle erläutern, dass unter Gesamtspielzeit, wie bisher, stets die Spielzeit pro Halbzeit zu verstehen ist. Teil 2 §12 Abs. 2 / Teil 3 §18 Abs. 2 Die Gesamtzahl der Spieler, die für das Turnier spielberechtigt sind, darf 12 Spieler nicht unterschreiten. Hiermit ist nicht gemeint, dass eine Mannschaft mit 12 Spielern anreisen muss, sondern, dass auch ein privater Veranstalter die Gesamtzahl spielberechtigter Spieler in der Turnierausschreibung nicht verringern darf. Regeländerungen im Hallenfußball Ohne im Detail auf die kompletten Richtlinien für den Hallenfußball einzugehen, möchten wir an dieser Stelle explizit auf die Änderungen zur Vorsaison eingehen und hier zwischen Hallenfußball nach FIFA-Regeln (Teil 2 – Futsal) und der herkömmlichen Hallenfußballvariante (Teil 3) unterscheiden. Änderungen im Bereich des Hallenfußballs nach FIFA-Regeln (Futsal) Leibchenübergabe Was bei vielen Turnieren schon praktiziert wurde, ist nun auch in den VSA-Info Ausgabe 06/2014 ________________________________________________________________________________________________ Richtlinien verankert. Eine Auswechslung ist erst dann vollzogen, wenn der Auswechselspieler das Spielfeld durch die Auswechselzone seiner Mannschaft betritt, nachdem er dem Spieler, den er ersetzt, das Leibchen übergeben hat. Es sei denn, dieser musste das Spielfeld, aus in den Spielregeln nicht vorgesehen Gründen, durch eine andere Zone verlassen (z.B. Verletzung) Unerlaubtes und zu frühes Eintreten eines AW-Spielers Sofern durch dieses Vergehen ein Tor verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt wird, wird der fehlbare Spieler des Feldes verwiesen. In diesem Fall muss neben dem Auswechselspieler, der des Feldes verwiesen wurde, ein Spieler das Spielfeld verlassen, damit sein Team einen Spieler weniger aufweist. Diese Unterzahl bleibt so lange bestehen, bis die in Überzahl spielende Mannschaft ein Tor erzielt, höchstens jedoch für zwei Minuten. Halbzeit Auf eine Halbzeitpause im herkömmlichen Sinn ist zu verzichten. Da beide Teams die Möglichkeit haben einmal pro Halbzeit eine Auszeit von einer Minute in Anspruch nehmen, ist in der Halbzeit ein reiner Seitenwechsel vorgesehen. Das Spiel ist also schnellstmöglich fortzusetzen. Änderungen im Bereich des herkömmlichen Hallenfußballs Im Bereich des herkömmlichen Hallenfußballs sind die Änderungen schon etwas umfangreicher: Abwurf Ging der Ball von einem Angreifer ins Toraus bzw. über die Torbande, so gab es bisher die Wahlmöglichkeit das Spiel entweder durch Abstoß oder Abwurf fortzusetzen. Diese Wahlmöglichkeit entfällt. Nun ist die Spielfortsetzung bindend ein Abwurf. Mittellinienregelung Die bisherige Regelung, dass ein Torwart den Ball nach Ballkontrolle mit der Hand bzw. bei Mitteilungen des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses einem Abwurf (nach Toraus) den Ball nicht über die Mittellinie spielen durfte, entfällt. Einkick statt Einrollen bzw. idF Geht der Ball über die Seitenbande oder schlichtweg ins Seitenaus, ist das Spiel mit einem Einkick von der Seitenlinie fortzusetzen. Das bisherige Einrollen ist nicht mehr möglich! Berührt der Ball die Hallendecke oder einen ins Spielfeld ragenden Gegenstand (z.B. Basketballkorb), so war die bisherige Spielfortsetzung idF unterhalb des Berührungspunktes. Hier ist ab sofort auf einen Einkick auf der Stelle an der Seitenlinie zu entscheiden, die dem Berührungspunkt am nächsten liegt. Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. Die Spieler der gegnerischen Mannschaften müssen mindestens 5 m von diesem Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Der den Einkick ausführende Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser bewegt hat. Indirekte und direkte Freistöße Ab sofort gibt es auch bei der herkömmlichen Hallenfußballvariante direkte Freistöße. Die Unterscheidung zu indirekten Freistößen erfolgt analog dem Fußball im Freiluftfußball (Ausnahme: Ein Tackling am Gegenspieler führt in der Halle zu einem direkten Freistoß bzw. Strafstoß). Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme SR-Ball) müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball entfernt sein. Auswechselspieler Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler ist auf maximal 12 Spieler begrenzt. Das heißt, es sind ab sofort 7 Auswechselspieler zulässig. VSA-Info Ausgabe 06/2014 ________________________________________________________________________________________________ Verbleibende Unterschiede Hallenfußball und Futsal von Futsal Hallenfußball Je nach Spielzeit geregelte Anzahl kumulierter Fouls, bei Überschreitung erfolgt 10m-Strafstoß Handballtore (3x2m) Strafstoßmarke bei 6m Ohne Bande Futsalball VW, G/R, FaD 1 Auszeit pro Halbzeit Leibchenwechsel bei Auswechslung Alle Spielfortsetzungen (ausgenommen Strafstoß und Anstoß) müssen innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden. Dies gilt auch für die Ballkontrolle des Torwarts! Torwart darf in der gegnerischen Spielhälfte mitspielen keine kumulierten Fouls, dadurch kein 10m-Strafstoß Kleinfeldtore (5x2m) Strafstoßmarke bei 9m Bande erlaubt Spielball wählbar Zeitstrafe (2 Minuten) Ohne Auszeit Kein Leibchenwechsel nötig Keine 4-SekundenRegel Torwart darf Spielhälfte verlassen eigene nicht Entwicklung der Futsalligen in Bayern Im SR-Bereich wurden in den letzten Jahren mit einer flächendeckenden Ausbildung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im Futsalbereich regelsichere SR eingesetzt werden können. War es bisher so, dass es oft an Einsatzmöglichkeiten mangelte, hat man als interessierter Futsal-SR durch die neuformierten Futsalligen beste Möglichkeiten zu regelmäßigen Einsätzen zu kommen. Hierzu ein Bericht von Michael Tittmann, dem zuständigen Beisitzer im VSpA: Liebe Schiedsrichterinnen, liebe Schiedsrichter, nachdem in der vergangenen Saison ein durch den BFV initiiertes Pilotprojekt in Mittelfranken in Form einer bezirksweiten Futsalliga mit Erfolg durchgeführt wurde, konnte auf dieser Basis in 2014 weiter darauf Mitteilungen des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses aufgebaut werden. So wurde für jeden Bezirk ein Verantwortlicher gefunden werden, der sich um die Einführung einer Liga in seinem Bereich engagierte. Mit Ausnahme des Bezirkes Schwaben, die mit einem solchen Angebot noch ein Jahr warten möchten, wurde die Arbeit der Futsal-Verantwortlichen mit Erfolg gekrönt, so dass in den restlichen sechs Bezirken in den Monaten Dezember bis Mitte Februar Ligen in unterschiedlichen Modi und Teilnehmerzahlen zwischen vier und acht Mannschaften an den Start gehen. Als Vorgabe sehen die Durchführungsbestimmungen u. a. vor, dass die Ligaspiele nicht in Turnierform durchgeführt werden, sondern in der im Regelwerk festgeschriebenen, vollständigen Spieldauer von 2 x 20 min Nettospielzeit zu spielen sind. Auch alle anderen Bestimmungen der FIFA-Statuten werden eins zu eins umgesetzt. Wir sind verbandsseitig sehr auf den Start, die Resonanz der Teilnehmer und das Interesse der Medien und Fußballfans gespannt! Bereits seit September ist die neu gegründete Futsal-Bayernliga am Start. Fünf Teams (SpVgg Bayreuth Futsal, BaKi Futsal Nürnberg, Futsal Club Schwandorf/Wackersdorf, Futsal Club Regensburg und TSV Neuried Futsal München) spielen an zehn Spieltagen den ersten Meister der höchsten BFV-Futsalliga aus. Momentan, da wir uns zwischen Spieltag vier und fünf befinden, zeichnet sich eine hohe Leistungsdichte ab. Lediglich die SpVgg Bayreuth Futsal hatte, u. a. auch auf Grund von personellen Engpässen, einen etwas schlechteren Start, kann jedoch, wie alle anderen Mannschaften auch, bei entsprechenden Erfolgserlebnissen noch oben mitspielen. Die Qualität der Spiele ist sehr gut! Auch für die Bayernliga wurden Durchführungsbestimmungen geschrieben, die im Downloadbereich der BFV-Homepage zu finden sind. Der letzte Spieltag findet am 01.02.15 in Nürnberg statt. Die Ergebnisse, Tabellenstände und Spielpläne aller Futsalligen in Bayern sind über die Homepage ganz leicht zu finden und einzusehen. Jede Liga ist ihrem Pendant der Feldfußballliga zugeordnet. So findet man die VSA-Info Ausgabe 06/2014 ________________________________________________________________________________________________ Futsal-Bayernliga beispielsweise genau durch die gleiche Sucheingabe wie die Bayernligen Nord und Süd. Auch der Süddeutsche Fußballverband (SFV) forciert die Futsalentwicklung weiter. So findet in dieser Winterrunde erstmals neben den SFV-Meisterschaften im Februar, für die sich u. a. auch der Sieger des Lotto-Bayern Hallencups qualifiziert, ein SFV-Pokal statt. Auch dieser hat bereits begonnen, zwei Mannschaften des BFV nehmen daran teil (BaKi Futsal Nürnberg und TSV Neuried Futsal München). Insgesamt acht Mannschaften der fünf Landesverbände sind in zwei Vierergruppen mit dabei. Der SFVPokal dient nicht nur der Weiterentwicklung, sondern stellt auch eine Generalprobe für Veranstalter und Vereine im Hinblick auf eine Futsal-Regionalliga dar, die dann in der Saison 2015/16 ins Leben gerufen werden soll. Auch eine BFVLandesauswahl Futsal gibt es bereits. Neben einem Freundschafts-Länderturnier des SFV am Wochenende vor Weihnachten findet im Januar zum zweiten Mal ein DFBLändervergleichsturnier in Duisburg statt. In der vergangenen Saison konnte unsere Truppe mit einem sehr guten Gesamtergebnis überraschen. Auch hier darf man gespannt sein, wie die Entwicklung weiter verläuft. Natürlich werden parallel zur Fortentwicklung des Spielbetriebs auch immer mehr und immer besser ausgebildete Schiedsrichter gebraucht. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch hier in den nächsten Monaten und Jahren bei vielen von euch entsprechendes Interesse geweckt würde. Pfeifen im Team bei Hallenspielen, eine interessante und spaßbringende Geschichte! Informationen dazu erhaltet ihr in den entsprechenden SRGremien auf Bezirks- oder Verbandsebene. Ich wünsche euch weiterhin viel Spaß und Erfolg und…. vielleicht auf bald bei einem Futsalturnier oder -spiel in einer unserer Ligen! Michael Tittmann BFV-VSpA Mitteilungen des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses Pass Online - Spielberechtigung Da es in der letzten Zeit auf einigen Fußballplätzen zu Problemen kam, möchten wir die Regularien der Pass-Online Spielberechtigung kurz aufgreifen. → Das für die Berechnung der Gültigkeit ausschlaggebende und somit für den SR relevante Datum ist der Zeitpunkt der Passausstellung. Von dort an berechnet sich die 21-Tage-Frist für die Gültigkeit Pass Online – Spielberechtigung, was auch dem roten Hinweistext zu entnehmen ist. → Das Datum des Ausdrucks ist von nebensächlicher Bedeutung und besagt lediglich, wann die Pass Online – Spielberechtigung ausgedruckt wurde. Fehlt das Datum der Passausstellung gänzlich, ist die „Hardcopy“ ungültig! Regelfrage zum Schluss… Bei einem Futsalspiel fängt der Torwart den Ball und wirft ihn nach vorne. Der Ball geht ins gegnerische Tor, ohne dass ihn ein weiterer Spieler berührt. Entscheidung? Ein Tor ist nicht gültig erzielt, wenn der Torhüter des angreifenden Teams den Ball von seinem Strafraum absichtlich mit der Hand oder dem Arm geworfen oder gespielt hat und den Ball als Letzter berührt oder gespielt hat. Die Partie wird in diesem Fall mit einem Torabwurf für das andere Team fortgesetzt. VSA-Info Ausgabe 06/2014 ________________________________________________________________________________________________ Beachsoccer Sommer, Sonne, Strand! Schöne Gedanken, wenn draußen die Zeichen immer mehr auf den kommenden Winter hindeuten. Vielen ist Beachsoccer, so der neudeutsche Begriff für Strandfußball, durch etwaige TV-Beiträge schon bekannt. Fußball auf Sand ist in vielen Ländern bereits ein fester Bestandteil und im Rahmen des DFB-Masterplans soll diese Facette des Fußballsports auch bei uns in Deutschland, folglich auch in Bayern, Einzug finden. Deshalb möchten wir die grundlegenden Regeln im Rahmen einer Unterscheidung zum Futsal mal vorstellen! Spielfeld Ausrüstung Zahl der Spieler Torwartspiel Freistöße Futsal Halle / Linien Schuhe, Schienbeinschoner 4+1 • in der eigenen Hälfte 4 Sekunden Ballkontrolle • Rückpass darf nicht mit der Hand aufgenommen werden Indirekt und direkt Kumulierte Fouls „Technische Vergehen“ ja Indirekter Freistoß am Ort des Vergehens Pfiff zur Freistoßausführung Freistoß-/Strafstoßschütze gegebenenfalls beliebig Verletzte Spieler Behandlung Feldes Persönliche Strafen • VW, G/R, FaD • Bei Feldverweis: 2 Min. Unterzahl, Ergänzung bei Gegentor möglich Erlaubt, wenn keine Gefährdung eines Gegenspielers vorliegt innerhalb 4 Sekunden 5 Schützen Torabwurf, welcher den Strafraum verlassen muss Einkick (z.B. Verstoß gegen die 4- bzw. 5-SekundenRegel, unerlaubter Rückpass zum TW, Doppelberührungen, sonstige Unsportlichkeiten) Fallrückzieher Spielfortsetzungen Strafstoßschießen Ball durch Angreifer im Toraus Ball im Seitenaus Mitteilungen des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses außerhalb des Beachsoccer • Sand • Imaginäre Linien, durch Fähnchen gekennzeichnet Barfuß 4+1 • im eigenen Strafraum 5 Sekunden Ballkontrolle • Rückpass darf einmal mit der Hand aufgenommen werden • alle direkt • gegnerische Hälfte: alle Spieler hinter dem Ball • eigene Hälfte: mit Korridor nein Direkter Freistoß am imaginären Anstoßpunkt mit Korridor zwingend • Immer der gefoulte Spieler • Ausnahme: Handspiel und technische Vergehen (beliebiger Spieler möglich) • Behandlung außerhalb des Feldes • Ausnahme: wurde der Spieler gefoult und müsste den Freistoß ausführen, dann darf der Spieler auf dem Feld behandelt werden • VW. G/R. FaD • Bei Feldverweis: 2 Min. Unterzahl, keine Ergänzung bei Gegentor möglich Wird gefördert, kann niemals gefährliches Spiel sein innerhalb 5 Sekunden Sofort „Sudden Death“ Torabwurf, welcher den Strafraum nicht verlassen muss Einwurf oder Einkick frei wählbar VSA-Info Ausgabe 06/2014 ________________________________________________________________________________________________ Vorstellung neuer VSA-Mitglieder Wie bereits in der VSA-Info 05/2014 praktiziert, möchten wir auch diese Ausgabe der VSA-Info nutzen, um zwei neue Mitglieder des VSA bzw. des Verbands-Lehrstabs vorzustellen und möchten hierbei mit Doris Kausch und Markus Modschiedler fortfahren: Name: Doris Kausch Name: Markus Modschiedler Funktion: VLS Funktion: VLS Bezirk: Niederbayern Bezirk: Mittelfranken SR-Gruppe: Landshut SR-Gruppe: Zirndorf Alter: danach fragt man Frauen nicht Alter: 27 Jahre Familienstand:ledig Beruf: DO-Angestellte bei Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten Gartenbau Familienstand:ledig, in fester Partnerschaft der für und Aufgabengebiet im VLS (u.a.): • Betreuung und Förderung der Schiedsrichterinnen, • Einteilung der Schiedsrichter für Frauen- und Mädchen-Verbandsligen und SRA FrauenRegionalliga • Ansprechpartner für den VFMA Werdegang: • SR seit 1998 • SR Frauen bis zur 2.Frauen Bundesliga SRA 1. Frauen Bundesliga (bis 2013) SR Herren bis zur Bayernliga, SRA Regionalliga (bis 2013) • Mitarbeit GSA seit 2012 • Bezirksfrauenbeauftragte Niederbayern seit 2014 Mitteilungen des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses Beruf: Rechtsanwalt Aufgabengebiet im VLS (u.a.): • Neulingsbereich (Plakate, Flyer, Lehrmaterial) • Mitarbeit „SR-Gewinnung und SR-Erhalt“ • Mitarbeit bei Lehrgängen Werdegang: • SR seit 2003 • Bayernliga-/Junioren-BL-SR bis 2011 • Bezirksbeobachter seit 2011 • Verbandsbeobachter seit 2012