Ausgabe 07/2014

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Ausgabe 07/2014
Ausgabe 07/2014
Hallen-Lehrabend am 06.11.2014
Klassischer Hallenfußball
Nun geht sie wieder los, die Hallensaison. Während bei allen offiziellen
Hallenfußballspielen und –turnieren des BFV nach den Spielregeln der FIFA = Futsal
gespielt wird, besteht bei den Privatturnieren weiterhin die Möglichkeit zwischen
Futsal und dem klassischem Hallenfußball zu wählen.
Das Spiel in der Halle ist abwechslungsreich, schnell, dynamisch und bietet meist
auch mehr Tore. Deshalb erfordert jede Spielleitung vom Schiedsrichter höchste
Konzentration und Regelkenntnis. Bezug nehmend auf die im Hallen-Lehrabend
angesprochenen Themen, sollen die folgenden Erläuterungen und Beispiele die
einzelnen Regelvorgaben im klassischem Hallenfußball nochmals verdeutlichen.
Regeländerungen im klassischem Hallenfußball Saison 2014/2015
Neu
- Es gibt jetzt indirekte und direkte Freistöße;
- Die Anzahl der Auswechselspieler wurde erhöht;
- Statt Abstoß gibt es nur noch Abwurf;
- Die Mittellinienregel bei Abwurf wurde abgeschafft;
- Statt Einrollen gibt es nur noch den Einkick;
- Berührt der Ball die Hallendecke gibt es ebenfalls Einkick;
- Der Abstand bei Spielfortsetzungen beträgt immer 5m;
Die genaue Beschreibung der Neuerungen bitte aus der neuen VSA-Info 6/2014
(siehe Anlage) entnehmen. Bitte informiert vor Turnierbeginn die
teilnehmenden Mannschaften und ggf. die Turnierleitung über die jeweiligen
Regeländerungen.
Folgende Änderungen aus dem letzten Jahr haben immer noch Gültigkeit:
- Der Strafstoß wird aus neun statt sieben Metern ausgeführt;
- Sollte auf Handballtore (Größe3 x 2 Meter) gespielt werden, beträgt der
Abstand sechs Meter.
- Das Grätschen in der Halle ist untersagt;
„Grätschen“ (Tackling) in der Halle
Wie bereits letzte Saison ist das "Grätschen" in der Halle untersagt.
Da es das Wort "Grätschen" in unserem Regelwerk aber nicht gibt, wird in den BFVHallenrichtlinien auch nicht explizit darauf verwiesen. Das Tackling gilt als
„Fahrlässigkeit“- diese liegt vor, wenn ein Spieler unachtsam, unbesonnen oder
unvorsichtig in einen Zweikampf geht (siehe Regel 12 "Fahrlässigkeit“).
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In der Praxis ist es sehr hilfreich den teilnehmenden Mannschaften vor
Turnierbeginn mitzuteilen, dass jegliche Art von "Grätschen" abgepfiffen wird.
Dies bedeutet, dass ein Grätschen gegen den Gegner gemeint ist, wenn diesem
der Ball durch eine Grätsche/Tackling abgenommen werden soll. Es ist dabei
ohne Belange, ob bei einer durchgeführten Grätsche der Ball durch den
Abwehrspieler gespielt/getroffen wurde oder nicht. Ausdrücklich nicht unter
diese Bestimmung fällt ein „Grätschen“, wenn beispielsweise der Ball vom
Überschreiten einer Auslinie durch Rutschen am Boden im Spiel gehalten werden
soll. Genauso verhält es sich mit dem „Blocken“. Dort versucht ein Spieler, ohne
gegen seinen Gegner vorzugehen, den Ball mit den Beinen am Boden oder in der
Luft abzuwehren.
(Quelle VSA-Info 07/2012 und BFV-Erläuterungen zum Fußball in der Halle 09/2012)
Vorgehensweise beim verbotenen Grätschen in der Halle.
Für den Tatbestand Hineingrätschen außerhalb des Strafraumes (= Torraum) wird
das Spiel unterbrochen und der gegnerischen Mannschaft ein direkter Freistoß
zugesprochen.
Für den Tatbestand Hineingrätschen innerhalb des Strafraumes (= Torraum) wird
das Spiel unterbrochen und der gegnerischen Mannschaft ein Strafstoß
(Neunmeter) zugesprochen.
Die disziplinarische Würdigung des Vergehens ist abhängig von der Schwere des
Vergehens (Ermahnung – Verwarnung – Zeitstrafe – Feldverweis auf Dauer).
Ausnahme
Der Torwart darf in seinem Strafraum weiterhin gegen den ballführenden
Gegenspieler hineingrätschen, um den Ball zu spielen. Bei diesem Hineingleiten hat
der Schiedsrichter besonderes Augenmerk auf die Torwartaktion im Strafraum zu
legen. Außerhalb des Strafraums wird das Grätschen des Torwarts wie bei einem
Feldspieler bewertet.
(Quelle VSA-Mail 15.11.2012)
Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen in der Halle
Schnelligkeit und Dynamik im Hallenfußball erhöhen bekanntlich das
Verletzungsrisiko. Die Schiedsrichter der SRG Bad Tölz werden angewiesen, den
Spielraum für verbotenes Spiel und unsportliches Betragen bei Hallenspielen eng zu
setzen. Rücksichtslosigkeiten, Disziplinlosigkeiten, übermäßige Härte sowie sonstige
verletzungsfördernde Spielweisen haben im Hallenfußball nichts verloren und
müssen durch den Schiedsrichter konsequent geahndet werden.
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Praxistipp
Die Praxis hat gezeigt, dass Verwarnungen in der Halle wenig Wirkung zeigen.
Deshalb ist eine 2 min Zeitstrafe bei rücksichtslosen Fouls, Bandenchecks und
Undiszipliniertheiten gegen Spieler und Schiedsrichter die einzig logische
Konsequenz.
Merke: Der Standard in einem Turnier bezüglich der Spielweise und Disziplin wird in
den ersten Spielen gesetzt. Werden dort gleich die richtigen Zeichen gesetzt, gibt es
meistens auch in der Schlussphase des Turniers weniger Probleme.
Diese drei Grundregeln sind immer zu beachten:
Die Tore in der Halle müssen gegen Umfallen gesichert sein, ansonsten leitet der
SR das Spiel/Turnier nicht.
Auch in der Halle besteht für alle Spieler die Pflicht Schienbeinschoner zu tragen.
Bei einer roten Karte für einen Spieler ist das Turnier für diesen Spieler beendet.
Unabhängig was die betroffene Mannschaft oder die Turnierleitung dazu sagt.
Spielrecht
-
Für Hallenfußballspiele ist passrechtlich die Privatspielberechtigung
ausreichend;
Für private Hallenturniere ist eine Gastspielerlaubnis möglich;
Das Hallenzusatzspielrecht findet bei allen Hallenfußballspielen und -turniere
Anwendung. Damit können Spieler(innen) in der Hallensaison auch für einen
anderen Verein als ihren Stammverein auflaufen. Der Spielerpass des
Stammvereins ist zusammen mit dem genehmigten Antrag (HallenZusatzspielrecht) als Spielberechtigung für den Hallenspielbetrieb dem SR bei
der Passkontrolle vorzulegen.
Achtung Neu !
Seit dieser Saison haben jüngere A-Jugendspieler (Jahrgang 1997) für den
Herrenbereich kein Spielrecht mehr. Auch nicht, wenn der Spieler bereits das 18
Lebensjahr erreicht hat.
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Verständnisfragen
Merke:
-
Beim klassischen Hallenfußball gehören die Auswechselspieler immer
zum Spiel.
-
Zeitstrafen kann es nur gegen Spieler auf dem Feld geben.
o Hat ein Spieler bereits eine Zeitstrafe oder erhält ein Auswechselspieler
die Rote Karte, so gibt es keine zusätzliche Zeitstrafe.
Frage 1
Ein Spieler reklamiert lautstark/beleidigt den Schiedsrichter bevor er vom Spielfeld
geht, da er mit der eben erhaltenen Zeitstrafe nicht einverstanden ist. Entscheidung
des Schiedsrichters?
Antwort 1
Gelb/Rote Karte für das lautstarke Reklamieren bzw. Rote Karte bei Beleidigung für
den Spieler, seine Mannschaft spielt 2 Minuten mit einem Spieler weniger. Der
Spieler muss den Innenraum verlassen. Der Spieler darf bei einer Gelb/Roten Karte
im nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen, bei einer Roten Karte ist
das Turnier für den Spieler beendet.
Frage 2
Ein mit einer Zeitstrafe bestrafter Spieler befindet sich auf der Strafbank. Bevor seine
Zeitstrafe abgelaufen ist, beleidigt er im laufenden Spiel von dort den SR.
Antwort 2
Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel (Time-Out nicht vergessen) und zeigt dem
Spieler die Rote Karte. Der Spieler auf der Bank muss den Halleninnenraum
verlassen. Die Rote Karte hat keine Auswirkungen auf das Geschehen auf dem
Feld. Die Unterzahl besteht für den Rest der Strafzeit fort, sofern diese Mannschaft
kein Tor gegen sich erzielt bekommt. Der Schiedsrichter hat die Rote Karte zur
Meldung zu bringen. Bei einer Roten Karte ist das Turnier für den Spieler beendet.
Spielfortsetzung SRB.
Frage 3
Ein auf der Spielerbank sitzender Spieler beleidigt den Schiedsrichter. Der SR
unterbricht das Spiel und zeigt ihm die Rote Karte. Wie lautet die Spielfortsetzung
was ist noch zu beachten ?
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Antwort 3
Der Spieler muss den Innenraum verlassen und ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Seine Mannschaft muss sich nicht reduzieren.
Spielfortsetzung SRB.
Frage 4
Eine Mannschaft wurde durch persönliche Strafen vor dem Beginn des
Neunmeterschießens auf 5 Spieler einschließlich Torwart reduziert. Kann das
Neunmeterschießen trotzdem stattfinden ?
Antwort 4
Ja, aber die gegnerische Mannschaft muss sich ebenfalls auf 5 Spieler reduzieren.
Frage 5
Muss bei einer Mannschaftszeitstrafe wegen Überschreiten der Spielerzahl ein
Spieler auf die Strafbank?
Antwort 5
Nein, die Mannschaft spielt zwar 2 Minuten (oder bis zum ersten Gegentor) in
Unterzahl, es können aber alle Spieler am Spiel teilnehmen. Es handelt sich hier
nicht um eine persönliche Strafe (hier müsste der fehlbare Spieler persönlich die
Strafe absitzen), sondern um eine Mannschaftsstrafe.
Erläuterung
Der Schiedsrichter hat bei einem „unsauberen“ Wechsel und einer daraus
resultierenden kurzzeitigen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld
lediglich dann einzugreifen, wenn dieser zusätzliche Spieler auch tatsächlich in
das Spielgeschehen eingreift.
Frage 6
Bevor der Ball nach einem Schuss die Torlinie überschreitet, ertönt die
Schlusssirene. Entscheidung ?
Antwort 6
Kein Tor, die Schlusssirene beendet das Spiel.
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Frage 7
Ein Spieler von Mannschaft A erhält einen FaZ, gespielt sind 1:20 Minuten. Ein
Spieler von Mannschaft B erhält wenig später ebenfalls einen FaZ, gespielt sind 1:50
Minuten. Beide Mannschaften haben also nur noch 3 Feldspieler + TW auf dem Feld.
Nachdem 2:10 Minuten gespielt sind, erzielt Mannschaft A ein Tor. Darf sich
Mannschaft B wieder ergänzen?
Antwort 7
Nein, beide Mannschaften sind in gleicher Unterzahl (der Zeitunterschied spielt
keine Rolle) und dürfen sich somit nicht ergänzen, wenn der Gegner ein Tor erzielt.
Frage 8
Ein Spieler von Mannschaft A erhält einen FaZ. Seine Mannschaft ist somit in
Unterzahl.
Kurz darauf erzielt Mannschaft B ein Tor. Darf sich Mannschaft A wieder ergänzen?
Antwort 8
Ja, kassiert die in Unterzahl spielende Mannschaft ein Tor, so darf sie sich wieder
ergänzen.
Wichtig! Der mit einem FaZ bestrafte Spieler muss trotzdem bis zum Ablauf seiner
Strafe auf der Strafbank bleiben.
Frage 9
Der SR entscheidet auf Strafstoß. Bevor der Strafstoß ausgeführt werden kann,
ertönt die Schlusssirene. Entscheidung ?
Antwort 9
Der Strafstoß muss ausgeführt werden, auch wenn die Spielzeit abgelaufen ist. Es
gibt aber keinen Nachschuss falls der TW z.B. den Ball abwehrt.
Frage 10
Eine Mannschaft tritt mit 10 Spielern (1 TW + 4 Spieler u. 5 AW-Spieler) an. Alle 10
Spieler haben Spielrecht. Von diesen 10 Spielern nimmt allerdings ein Spieler nicht am
Spiel teil, ist aber spielbereit umgezogen (lediglich eine Trainingsjacke hat er zusätzlich
noch an). Das Spiel endet Unentschieden und eine Spielentscheidung muss durch 9Meter-Schießen herbeigeführt werden. Darf der Spieler, der nicht eingesetzt wurde, am
9-Meter-Schießen teilnehmen?
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Antwort 10
Ja. Zum 9-Meter-Schießen zur Spielentscheidung benennt jede Mannschaft 6 Spieler,
einer davon muss der Torwart sein. Der 6. Spieler kommt nur zum Einsatz, wenn nach
fünf Schützen noch keine Entscheidung herbeigeführt wurde. Berechtigt sind alle Spieler
die zur Mannschaft gehören unabhängig davon, ob der Spieler eingesetzt wurde oder
nicht. Entscheidend ist nur, dass er Spielrecht besitzt und theoretisch eigentlich
mitspielen konnte.
Frage 11
Ein Auswechselspieler läuft auf das Feld und wehrt auf der Torlinie stehend den Ball
mit dem Fuß ab.
Antwort 11
2 min Mannschaftsstrafe wegen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld.
VW für den Spieler wegen Unsportlichkeit und somit idF auf der Strafraumlinie.
Frage 12
Ein Auswechselspieler spielt den Ball durch Übergreifen über die Bande absichtlich
mit der Hand.
Antwort 12
2 min Mannschaftsstrafe wegen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld.
Die Aktion gilt als Betreten des Spielfeldes. VW für den Spieler wegen
Unsportlichkeit. Strafstoß wenn das Handspiel im Strafraum war, ansonsten dF.
Frage 13
Ein Auswechselspieler läuft im laufenden Spiel auf das Feld und schlägt mit der
Faust einen Gegenspieler außerhalb des Strafraums ins Gesicht.
Antwort 13
2 min Mannschaftsstrafe wegen Überschreitung der Spielerzahl auf dem Spielfeld.
FaD für den Auswechselspieler. Direkter Freistoß am Tatort.
Frage 14
Ein Auswechselspieler spuckt im laufenden Spiel über die Bande einen Gegenspieler
auf dem Feld an.
Antwort 14
Rote Karte gegen den AWS. Der AWS muss den Innenraum verlassen und ist von
der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Seine Mannschaft muss sich nicht
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reduzieren. Spielfortsetzung dF bzw. Strafstoß wenn der getroffene Spieler im
Strafraum stand.
Frage 15
Der Torwart schießt den Strafstoß so, dass
a) ihn der gegnerische Torwart abwehren kann.
b) Er vom Pfosten zurückspringt
den zurückkommenden Ball, also den "Nachschuss" kann der Torwart nun verwandeln.
Wie lautet die Spielfortsetzung?
Antwort 15
a) Tor/Anstoß
b) idF, zweimaliges Spielen des Balles
Wichtig! Der TW darf nur zur Ausführung eines Strafstoßes über die Mittellinie. Er darf
sich allerdings nach der Ausführung des Strafstoßes nicht am Spiel in der gegnerischen
Spielhälfte beteiligen. Allerdings darf er einen möglichen Nachschuss noch ausführen.
Gesetzt den Fall, der gegnerische Torwart wehrt den Nachschuss erneut ab, dürfte er
diesen Nachschuss erneut schießen. Schießt den Nachschuss ein Mitspieler und dieser
wird vom Torwart erneut abgewehrt oder prallt von Pfosten/Latte zurück, so darf der
Torwart (ursprünglicher Strafstoßschütze) nicht mehr ins Spiel eingreifen. Würde er
trotzdem schießen, muss das Spiel unterbrochen werden und das Spiel mit indirektem
Freistoß, dort wo der TW schoss, fortgesetzt werden.
Frage 16
Nach einer Freistoßentscheidung gegen Mannschaft A (das Spiel ist durch Time-Out
unterbrochen) läuft ein Auswechselspieler von Mannschaft A auf das Spielfeld zum
Schiedsrichter und reklamiert.
Antwort 16
Verwarnung für das unerlaubte Betreten des Spielfeldes und Gelb/Rot für das
Reklamieren bzw. Rote Karte bei Beleidigung.
Der AWS muss den Halleninnenraum verlassen. Die gelb/rote Karte bzw. rote Karte
hat keine Auswirkungen auf das Geschehen auf dem Feld.
Spielfortsetzung: Freistoß für Mannschaft B.
Alle im Lehrbrief veröffentlichen Anweisungen und Regelauslegungen, spiegeln die Vorgaben der FIFA,
des DFB sowie des BFV wieder und sind somit für alle Schiedsrichter der Gruppe Bad Tölz verbindlich.
Thomas Sonnleitner
GLW SRG Bad Tölz
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Richtlinien für Hallenfußball
§1
Grundsätzliches
Nachstehende Richtlinien gelten für alle Hallenspiele und -turniere im Bereich des Bayerischen
Fußball-Verbandes und sind wie folgt gegliedert:
Teil 1 – Allgemeinverbindlicher Teil
Dieser Abschnitt findet für alle Hallenfußballspiele und –turniere im Bereich des Bayerischen
Fußball-Verbandes Anwendung und ist verbindlich einzuhalten.
Teil 2 – Durchführungsbestimmungen
Diese Bestimmungen regeln den grundsätzlichen Hallenspielbetrieb und finden Anwendung bei
allen Turnieren des BFV auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene, unabhängig von Geschlecht und
Altersklasse.
Teil 3 –Sonderbestimmungen
Diese Bestimmungen können bei allen privaten Hallenfußballspielen und –turnieren der Herren,
Frauen, Senioren, Junioren und Juniorinnen an Stelle der Durchführungsbestimmungen nach FIFARegeln (Teil 2) angewendet werden. Eine Vermischung der Richtlinien aus Teil 2 und Teil 3 ist nicht
zulässig.
Gesamtübersicht für die Anwendung der Hallenrichtlinien bei Hallenspielen- und
Turnieren aller Altersklassen
Wettbewerb
Erwachsene /Herren, Senioren, Frauen
Herren
Senioren
Junioren/Juniorinnen
Frauen
Junioren
Juniorinnen
Teil 1 Allgemeinverbindlicher Teil – gilt für alle Hallenfußballspiele und -turniere und ist verbindlich einzuhalten
BFV-Turniere
auf allen Ebenen
Sonstige Turniere
Teil 2 - Durchführungsbestimmungen
Teil 2 - Durchführungsbestimmungen
Teil 2 - Durchführungsbestimmungen
Teil 2 - Durchführungsbestimmungen
Teil 3 - Sonderbestimmungen
Teil 3 - Sonderbestimmungen
Teil 1 – Allgemeinverbindlicher Teil
§2
Rechtliche Grundlagen
Hallenfußballspiele und -turniere werden nach den Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der
Satzung und Ordnungen des BFV und nach Vorgaben dieser Richtlinie durchgeführt.
§3
Veranstalter
Veranstalter von Hallenfußballspielen- und turnieren dürfen nur Organe und Vereine des BFV oder
Gebietskörperschaften in Verbindung mit dem BFV sein. Ein veranstaltender Verein muss mit einer
Mannschaft beteiligt sein.
§4
Genehmigungsverfahren
(1)
Die Durchführung von Hallenfußballturnieren ist vom Veranstalter mindestens vier Wochen
vorher beim zuständigen Spielleiter und dem zuständigen Schiedsrichter-Organ mit
Stand 22.09.2014
1
(2)
(3)
(4)
Ausschreibung, Turnier- und Zeitplan, sowie einer Liste der teilnehmenden Vereine
anzumelden.
Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist eine Spielgenehmigung über den BFV beim
DFB einzuholen.
Aufgrund einer Teilnahme an einem Hallenfußballwettbewerb können angesetzte
Verbandsspiele grundsätzlich nicht abgesetzt werden. Für offizielle BFV-, SFV- und DFBEntscheide können angesetzte Meisterschaftsspiele im Verbandsinteresse verlegt werden.
Bei offiziellen Meisterschaften des BFV kann jeder Verein nur eine Herren- oder
Frauenmannschaft, bei Junioren/Juniorinnen eine Mannschaft pro Altersklasse melden.
§5
Spielberechtigung
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spielordnung (SpO), der
Jugendordnung (JO) und der Frauen- und Mädchenordnung (FMO) des BFV entsprechend.
Bei Fehlen eines Spielerpasses oder mehrerer Spielerpässe sind die Spiele einzeln als
verloren zu werten, wenn der Pass / die Pässe nach Ende des Spiels bzw. des letzten
Gruppenspiels des betreffenden Vereins nicht vorgelegt werden kann/können. Das
Hallenzusatzspielrecht findet bei allen Hallenfußballspielen und -turniere Anwendung.
Bei Turnieren, die über mehrere Tage ausgetragen werden, ist die Wertung dieser Spiele am
Ende eines Turniertages analog des Abs. 1 vorzunehmen.
Vor Beginn eines jeden Hallenfußballspiels oder eines –turniers ist von jeder Mannschaft der
Spielbericht/ESB auszufüllen. Spieler können nachgemeldet werden.
Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften eines Vereins an einem Hallenfußballturnier
kann ein Spieler nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.
Alle offiziellen Hallenfußballspiele des BFV sind Verbandsspiele. Für den Einsatz in diesen
Hallenfußballmeisterschaften des BFV ist passrechtlich die Privatspielberechtigung
ausreichend.
Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Spiel durchzuführen.
Die Erteilung einer Gastspielerlaubnis für Privathallenfußballspiele und –turniere ist gemäß
den Ordnungen grundsätzlich möglich.
Für offizielle Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirks- und Landesentscheide) ist die
Erteilung einer Gastspielerlaubnis ausgeschlossen.
§6
Ausrüstung der Spieler
(1)
(2)
(3)
Die Spieler müssen Spielkleidung tragen Es darf kein Spieler Kleidungsstücke oder
Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind
(einschließlich jeder Art von Schmuck). Es dürfen nur Sportschuhe (Laufschuhe) ohne
Stollen mit abriebfester Sohle getragen werden. Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet.
Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung die Trikots
wechseln. Die jeweiligen Veranstalter der Turniere sind aufgefordert, zwei
verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten.
Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht.
§7
Turniermodus
Den Turnierablauf legt der veranstaltende Verein, das Verbandsorgan oder die Gebietskörperschaft
in Verbindung mit dem BFV unter Berücksichtigung dieser Richtlinien fest.
§8
Durchführung von Turnieren
(1)
Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein,
Verbandsorgan oder der Gebietskörperschaft in Verbindung mit dem BFV. Die Turnierleitung
soll aus mindestens drei Personen bestehen.
Stand 22.09.2014
2
(2)
(3)
(4)
Über Vorkommnisse – ausgenommen alle Entscheidungen der Schiedsrichter– urteilt ein
Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder teilweise aus der Turnierleitung
gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben davon unberührt.
Vom veranstaltenden Verein, dem Verbandsorgan oder der Gebietskörperschaft sind nach
Abschluss des Turniers die Spielberichtsbögen (BFV-Hallenfußball-Spielbericht und
Notizzettel) sowie eine Ergebnisliste an den zuständigen Spielleiter des BFV einzusenden.
Bei jedem Turnier soll ein ausgebildeter Sanitäter anwesend sein. Dabei kann der
Veranstalter auch die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Erreichbarkeit von Ärzten und
Rettungsdienst in Betracht ziehen.
§9
SR-Spesenregelung
Die Schiedsrichter berechnen die Fahrtkosten nach der SR-Spesenordnung und erhalten folgende
Aufwandsentschädigung:
(1)
(2)
Für Turniere:
a) bei Junioren und Juniorinnen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter je angefangene
Stunde Turniereinsatz Euro 4,00
b) bei Herren, Senioren und Frauen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter je
angefangene Stunde Turniereinsatz Euro 6,00
Für Einzelspiele:
a) bei Junioren und Juniorinnen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter eine pauschale
Entschädigung in Höhe von Euro 6,00
b) bei Herren, Senioren und Frauen erhalten die eingeteilten Schiedsrichter eine pauschale
Entschädigung in Höhe von Euro 12,00
Teil 2 – Durchführungsbestimmungen
§ 10
Spielfeld und Spielfeldaufbau
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Die Größe des Spielfeldes (Handballspielfeld) richtet sich nach den Hallenmaßen. Das
Spielfeld ist rechteckig und wird mit Linien gekennzeichnet.
Die Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens 1 m von den Hallenwänden
entfernt gezogen werden. Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleich große Spielhälften
teilen.
Die Torgröße ist 3 x 2 Meter (Handballtore). Die Tore müssen über einen
Sicherheitsmechanismus verfügen, der ein Umkippen verhindert. Tragbare Tore dürfen
verwendet werden, müssen aber über den gleichen Sicherheitsmechanismus verfügen wie
herkömmliche Tore.
Als Straf-/Torraum muss ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden, dessen Radius
aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte.
In der Entfernung von sechs Metern – vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den Pfosten
gesehen – ist die Strafstoßmarke einzuzeichnen.
Eine zweite Strafstoßmarke ist 10 m vor dem Tor einzuzeichnen.
§ 11
Spielball
Der Spielball ist ein Futsalball und muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Als geeignete
Ballgrößen und –gewichte werden empfohlen:
U7 (Bambini):
290 Gramm, Größe 4
U9 (F-Jugend): 290 Gramm, Größe 4
U11 (E-Jugend): 290 Gramm, Größe 4
Stand 22.09.2014
3
U13 (D-Jugend): 350 Gramm, Größe 4
Ab U15 und älter: Normalgewicht (400 bis 440 Gramm), Größe 4
§ 12
Mannschaften
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler ist auf maximal 12 Spieler begrenzt.
Die Gesamtzahl der Spieler, die für das Turnier spielberechtigt sind, darf 12 Spieler nicht
unterschreiten.
Ein Spiel wird von zwei Mannschaften mit jeweils höchstens fünf Spielern bestritten. Einer
von diesen Spielern muss der Torwart sein. Mit weniger als drei Spielern kann nicht gespielt
werden.
Bei Spielen der E- bis G-Junioren/innen kann die Spielerzahl je nach Größe des Spielfeldes
auch auf sechs bzw. sieben Spieler erhöht werden. Eine Erhöhung der Spieleranzahl ist bei
der Turnierausschreibung mitzuteilen.
Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel gehören
sowie maximal drei weitere Personen.
Betritt ein Spieler das Spielfeld zu früh, so ist das Spiel zu unterbrechen. Der betreffende
Spieler muss das Spielfeld wieder verlassen und ist zu verwarnen. Das Spiel wird dann mit
indirektem Freistoß, an der Stelle wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand, fortgesetzt.
Sofern durch dieses Vergehen ein Tor verhindert oder eine offensichtliche Torchance
vereitelt wird, wird der fehlbare Spieler des Feldes verwiesen. In diesem Fall muss neben
dem Auswechselspieler, der des Feldes verwiesen wurde, ein Spieler das Spielfeld
verlassen, damit sein Team einen Spieler weniger aufweist. Diese Unterzahl bleibt so lange
bestehen, bis die in Überzahl spielende Mannschaft ein Tor erzielt, höchstens jedoch für
zwei Minuten.
Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel erlaubt) erfolgt grundsätzlich im
Bereich der markierten Wechselzone. Eine Auswechslung ist vollzogen, wenn der
Auswechselspieler das Spielfeld durch die Auswechselzone seiner Mannschaft betritt,
nachdem er dem Spieler, den er ersetzt, das Leibchen übergeben hat, es sei denn, dieser
musste das Spielfeld aus in den Spielregeln vorgesehen Gründen durch eine andere Zone
verlassen.
Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden.
§ 13
Spielzeiten
(1) Es gelten nachfolgende Spielzeiten:
Altersklasse
Spielzeit
(Maximal)
Höchstspielzeit
(Maximal an einem Tag)
2 x 20 Min.
Schüsse von der 6mStrafstoßmarke zur
Spielentscheidung
5
Herren/Sen./Frauen
A/B-Junioren/innen
2 x 20 Min.
5
120 Min
C/D- Junioren/innen
2 x 10 Min.
5
100 Min
E/F/G-Junioren/innen
2 x 7 Min.
5
80 Min
(2)
(3)
120 Min
Bei den vorgenannten Spielzeiten handelt es sich um Maximalspielzeiten. Es ist dem
Turnierveranstalter freigestellt, kürzere Spielzeiten festzulegen. Hallenfußballspiele werden
grundsätzlich mit Halbzeitwechsel durchgeführt. In Ausnahmefällen (Gesamtspielzeit bis zu
20 Minuten) kann der Halbzeitwechsel entfallen. Dies ist jedoch in der Turnierausschreibung
festzuhalten.
Die Offiziellen der Mannschaft sind berechtigt, den Zeitnehmer um eine Auszeit von einer
Minute zu ersuchen. Die Auszeit ist durch Abgabe einer grünen Karte, die vor Spielbeginn
von der Turnierleitung ausgegeben wird, beim Zeitnehmer anzuzeigen.
Stand 22.09.2014
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(4)
(5)
(6)
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(8)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(10)
Eine Auszeit von einer Minute kann pro Mannschaft je einmal in einer Spielhälfte während
einer Spielruhe in Anspruch genommen werden. Diese wird aber nur dann gewährt, wenn die
Mannschaft, die die Auszeit verlangt, mit der anstehenden Spielfortsetzung in Ballbesitz ist.
Macht eine Mannschaft von der ihr zustehenden Auszeit in der ersten Spielhälfte keinen
Gebrauch, so hat diese Mannschaft in der zweiten Spielhälfte trotzdem nur Anspruch auf
eine Auszeit von einer Minute.
Bei Spielen ohne Halbzeitpause kann jede Mannschaft eine Auszeit von einer Minute in
Anspruch nehmen.
Sobald der Ball aus dem Spiel ist, kündigt der Zeitnehmer mit einem akustischen Signal, das
sich von den Signalen der Schiedsrichter unterscheiden muss, den Beginn und Ende der
Auszeit an.
Während der Auszeit dürfen die Spieler das Spielfeld verlassen, die Auswechselspieler
müssen außerhalb des Spielfeldes bleiben. Spieler dürfen erst nach Ende der Auszeit wieder
ausgetauscht werden. Der Betreuer, der die Anweisungen in der Auszeit erteilt, darf das
Spielfeld nicht betreten.
§ 14
Spielbestimmungen
Die Abseitsregel ist aufgehoben.
Das Spiel wird mit Torabwurf durch den Torwart fortgesetzt, wenn der Ball zuletzt von einem
Spieler der angreifenden Mannschaft berührt wurde und in der Luft oder am Boden die
Torlinie vollständig überschreitet, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde. Aus einem
Torabwurf und einem Anstoß kann ein Tor nicht direkt erzielt werden.
Beim Anstoß müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft 3 m, bei allen anderen
Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) 5 m vom Ball entfernt sein.
Es gibt direkte und indirekte Freistöße.
Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des
Strafstoßschützen im Spielfeld, aber außerhalb des Strafraumes und mindestens 5 m vom
Ausführungspunkt entfernt sein.
Aus einem Eckstoß kann nur für die ausführende Mannschaft ein Tor direkt erzielt werden.
Das Spiel ist mit Einkick fortzusetzen, wenn
a) der Ball die Seitenlinie am Boden oder in der Luft vollständig überschritten hat,
b) der Ball die Hallendecke berührt,
c) der Ball einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, der in das Spielfeld
hineinragt, berührt.
Bei den Buchst. b) und c) erfolgt der Einkick an der Stelle auf der Seitenlinie, die dem
Berührungspunkt am nächsten ist. Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt
werden. Die Spieler der gegnerischen Mannschaften müssen mindestens 5 m von diesem
Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Der den Einkick ausführende
Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser
bewegt hat.
Alle Spielfortsetzungen (ausgenommen 6- und 10- Meter Strafstoß und Anstoß) müssen
innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden, nach dem der ausführende Spieler spielbereit
ist. Bei Nichteinhaltung der 4 Sekunden-Regelung wird dem Gegner der Ballbesitz
zugesprochen.
Wenn der Torwart in der eigenen Spielfeldhälfte im Ballbesitz ist, muss er den Ball innerhalb
von 4 Sekunden freigeben, bzw. abspielen, wenn nicht, wird ein indirekter Freistoß für das
gegnerische Team, dort wo der Torwart steht, verhängt (Strafraum beachten).
Wenn der Torhüter den Ball in seiner Spielfeldhälfte erneut berührt, nachdem ihm dieser von
einem Mitspieler absichtlich zugespielt und bevor er von einem Gegner gespielt oder berührt
wurde, erhält das gegnerische Team einen indirekten Freistoß am Ort des Vergehens.
Als kumulierte Fouls gelten alle in der DFB-Fußballregel 12 aufgeführten Vergehen, die mit
einem direkten Freistoß geahndet werden. Die ersten fünf, vier oder drei kumulierten Fouls
(Zahl richtet sich nach der in § 14 Abs. 14 Buchst. f festgelegten Zahl), die jede Mannschaft
im Spiel begeht, werden im Spielbericht vermerkt. Die Schiedsrichter können das Spiel
weiterlaufen lassen,
a) sofern sie auf Vorteil entscheiden,
b) die Mannschaft noch nicht fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich nach der in § 14 Abs. 14
Buchst. f festgelegte Zahl) kumulierte Fouls begangen hat und
Stand 22.09.2014
5
c)
(11)
(12)
(13)
(14)
(15)
(16)
der gegnerischen Mannschaft durch das Vergehen keine offensichtliche Torchance
genommen wurde.
Die kumulierten Fouls werden vom Schiedsrichter der Turnierleitung angezeigt. Haben die
Schiedsrichter auf Vorteil entschieden, zeigen sie das kumulierte Foul mit Hilfe des
vorgeschriebenen Signals an, sobald der Ball aus dem Spiel ist.
Bei Freistößen, welche für die ersten fünf, vier oder drei (Zahl richtet sich nach in § 14 Abs.
14 Buchst. f festgelegten Zahl) kumulierten Fouls für jede Mannschaft in einem Spiel
ausgesprochen werden, sofern das Spiel zu diesem Zweck unterbrochen wurde,
a) darf die gesamte Mannschaft eine Spielmauer bilden,
b) müssen die Gegenspieler mindestens 5 m vom Ball entfernt stehen, bis der Ball im Spiel
ist,
c) kann aus dem Freistoß ein Tor direkt erzielt werden.
Ab dem sechsten, fünften oder vierten (Zahl richtet sich nach der in § 14 Abs. 14 Buchst. f
festgelegten Zahl) kumulierten Foul jeder Mannschaft pro Spiel,
a) darf die gegnerische Mannschaft keine Spielmauer bilden,
b) muss der Freistoß ausführende Spieler eindeutig identifiziert werden ,
c) muss sich der Torwart in seinem Strafraum befinden und mindestens 5 m vom Ball
entfernt sein,
d) müssen sich alle Feldspieler hinter einer imaginären Linie befinden, die außerhalb des
Strafraums auf Ballhöhe parallel zur Torlinie verläuft,
e) müssen die Spieler mindestens 5 m Abstand zum Ball halten und dürfen den Spieler, der
den Freistoß ausführt, nicht behindern. Kein Spieler darf diese unsichtbare Linie
übertreten, solange der Ball nicht berührt oder gespielt wurde.
Ausführung ab dem sechsten, fünften oder vierten (Zahl richtet sich nach der unter Buchst. f
festgelegten Zahl) kumulierten Foul:
a) Der ausführende Spieler muss versuchen, aus dem Freistoß direkt ein Tor zu erzielen. Er
darf dabei den Ball nicht abspielen.
b) Nach Ausführung des Freistoßes darf kein Spieler den Ball berühren, bevor dieser vom
gegnerischen Torwart berührt wurde oder von Pfosten/Querlatte abgeprallt ist oder das
Spielfeld verlassen hat.
c) Wenn ein Spieler in der gegnerischen Spielhälfte oder in seiner eigenen Hälfte von der
imaginären Linie, die parallel zur Mittellinie 10 m von der Torlinie entfernt durch die
zweite Strafstoßmarke verläuft, ein solches Foul begeht, muss der Freistoß von der 10Meter Strafstoßmarke ausgeführt werden.
d) Wenn ein Spieler in der eigenen Spielhälfte zwischen der 10 Meter-Linie und der Torlinie,
aber außerhalb des Strafraums, ein sechstes, fünftes oder viertes (Zahl richtet sich
nach im Absatz Buchst. f festgelegten Zahl) Foul begeht, kann die Mannschaft, die den
Freistoß ausführt, entscheiden, ob sie ihn von der zweiten Strafstoßmarke oder von der
Stelle ausführen will, an der sich das Vergehen ereignet hat.
e) Der direkte Freistoß ist auch nach Ablauf der regulären Spielzeit einer Halbzeit oder
einer Verlängerung auszuführen.
f) Bei Spielen mit weniger als 20 Minuten Gesamtspielzeit, verringert sich die Zahl der
kumulierten Fouls für einen direkten Freistoß von der 10-Meter-Marke wie folgt: bis zu
14 Minuten erfolgt ein 10-Meter-Freistoß beim 4. Foul und zwischen 15 und 19 Minuten
beim 5. Foul.
Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, gelb-rote Karte und rote Karte)
aussprechen. Nach Feldverweis auf Dauer (gelb-rote Karte, rote Karte) muss die betreffende
Mannschaft zwei Minuten mit einem Spieler weniger weiterspielen. Erzielt während der
Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder
ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen).
Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem evtl.
weiteren Gegentor auch für die zweite Strafzeit. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf
am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Feldverweis
mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies
ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht die
automatische Sperre des Spielers nach sich.
Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch persönliche Strafen auf nicht weniger als
drei Spieler verringert werden. Bei weniger als drei Spielern (einschl. Torwart) ist das Spiel
abzubrechen.
Stand 22.09.2014
6
(17)
(18)
(19)
(20)
(21)
Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren
Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1 dieser Hallen-Richtlinien
als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet.
Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.O-System unentschieden,
so werden diese sofort durch Sechsmeterschießen entschieden.
Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das
Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet
die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier
Gleichstand so wird ein Sechsmeterschießen durchgeführt. Bei drei oder mehr punktgleichen
Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu
erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus
dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der
Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf
die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist dann die
Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich,
entscheiden die mehr erzielten Tore der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein
Unterschied feststellbar ist, wird ein Sechsmeterschießen durchgeführt.
Zum Sechsmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der Torwart sein
muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit nur
fünf Spielern an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Sechsmeterschießen nicht
durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung.
Reduziert sich eine Mannschaft während des Sechsmeterschießens auf weniger als fünf
Spieler, so wird die Entscheidung fortgeführt. Wenn nach je fünf Schüssen beide
Mannschaften keine oder gleich viele Tore erzielt haben, werden die Schüsse so lange
fortgesetzt, bis eine Mannschaft nach gleich vielen Schüssen ein Tor mehr erzielt hat.
Bei Spielen der E- bis G-Junioren/innen findet die Regelung der kumulierten Fouls (Abs. 10,
11,13 und 14), die Timeoutregelung (§ 13 Abs. 3 bis 8), die 4-Sekunden-Regelung (Abs. 8
und 9) und die Tragepflicht der Leibchen (§ 12 Abs. 6) keine Anwendung. Die
Rückpassreglung findet ebenfalls keine Anwendung.
§ 15
Spielleitung
(1)
(2)
(3)
(4)
Alle offiziellen Hallenfußballspiele und –turniere mit Teilnahme von Herren-, Frauen- und
Seniorenmannschaften, sowie Juniorenmannschaften der Altersklasse A/B/C/D und
Juniorinnenmannschaften der Altersklasse B/C/D müssen von geprüften, in den Hallenregeln
ausgebildeten Schiedsrichtern geleitet werden.
Es müssen für offizielle Einzelspiele oder offizielle Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirksund Landesmeisterschaft) mindestens drei Schiedsrichter beim zuständigen SR-Organ
angefordert werden. Zu den Endturnieren dieser Meisterschaften sind vier Schiedsrichter
anzufordern. Der Zeitnehmer ist in die Zahl drei/vier nicht mit einzubeziehen, soll aber ein
dem ausrichtenden Verein angehöriger amtlicher Schiedsrichter sein.
Bei offiziellen Einzelspielen oder offiziellen Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirks- und
Landesmeisterschaft) der Altersklasse D und jünger werden diese Spiele von einem
Schiedsrichter geleitet. Die Anzahl der angeforderten Schiedsrichter reduziert sich
entsprechend.
Private Hallenfußballspiele und -turniere sollen von geprüften, in den Hallenregeln
ausgebildeten Schiedsrichtern geleitet werden.
Pflichten des ausrichtenden Vereins:
Der Ausrichterverein stellt einen Zeitnehmer und einen Schreiber der Turnierleitung zur
Verfügung. Bei Hallenfußballspielen – und Turnieren, die nur von einem SR geleitet werden,
ist ein Schiedsrichterassistent zu stellen.
Stand 22.09.2014
7
Teil 3 –Sonderbestimmungen
§ 16
Spielfeld und Spielfeldaufbau
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das Spielfeld ist vom
Zuschauerraum abzugrenzen. Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens ein
Meter von den Hallenwänden entfernt gezogen werden.
Das Spielen mit Seitenbande oder Seiten- und Torbande (Rundumbande) ist zugelassen.
Eine aufgestellte Bande muss mindestens ein Meter hoch und fest verankert sein. Mit der
Torbande allein kann nicht gespielt werden.
Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleiche Spielhälften teilen.
Die Tore können die Ausmaße fünf Meter Breite und zwei Meter Höhe haben. Bereits
vorhandene Hallentore 3 x 2 Meter können benutzt werden.
Als Straf-/Torraum kann ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden, dessen Radius
aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Wird ein rechteckiger Straf-/Torraum
abgezeichnet, so muss dieser mindestens sechs Meter tief und die seitlichen
Begrenzungslinien mindestens drei Meter vom Torpfosten entfernt sein.
In der Entfernung von neun Metern - von der Torlinie aus gerechnet - ist der Strafstoßpunkt
einzuzeichnen.
§ 17
Spielball
Der Spielball (auch Futsalball möglich) muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Die Art des
Balles muss in der Turnierausschreibung festgelegt sein.
§ 18
Mannschaften
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler ist auf maximal 12 Spieler begrenzt.
Die Gesamtzahl der Spieler, die für das Turnier spielberechtigt sind, darf 12 Spieler nicht
unterschreiten.
Ein Spiel wird von zwei Mannschaften mit jeweils höchstens fünf Spielern bestritten. Einer
von diesen Spielern muss der Torwart sein. Mit weniger als drei Spielern kann nicht gespielt
werden.
Bei Spielen der E- bis G-Junioren/innen kann die Spielerzahl je nach Größe des Spielfeldes
auch auf sechs bzw. sieben Spieler erhöht werden. Eine Erhöhung der Spieleranzahl ist bei
der Turnierausschreibung mitzuteilen.
Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel gehören
sowie maximal drei weitere Personen.
Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist dieses zu
unterbrechen. Für die Dauer von zwei Minuten muss diese Mannschaft mit einem Spieler
weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat die Spieler zu bestimmen, die das Spielfeld
verlassen müssen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort,
wo der Ball bei der Spielunterbrechung war.
Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel ist erlaubt) erfolgt grundsätzlich im
Bereich der Mittellinie. Ist dies nicht möglich, dann von der Torlinie aus. Ein Torwartwechsel
kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Das Verlassen und das Betreten des Spielfeldes
muss jedoch immer von derselben Stelle aus erfolgen.
Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden.
Stand 22.09.2014
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§ 19
Spielzeiten
Höchstspielzeiten
Spielzeit
(maximal)
Verlängerung
(maximal)
ohne Verlängerung
(maximal an einem Tag)
Herren/Sen./Frauen
2 x 15 Min.
2 x 5 Min.
120 Min.
A-/B-Junioren
2 x 12 Min.
2 x 3 Min.
120 Min.
C-/D-Junioren
2 x 10 Min.
2 x 3 Min.
100 Min.
E-/F-/G-Junioren
2 x 7 Min.
2 x 3 Min.
80 Min.
Juniorinnen
2 x 10 Min.
2 x 3 Min.
100 Min.
Hallenturniere werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel durchgeführt. In Ausnahmefällen
(Gesamtspielzeit bis zu 15 Minuten) kann der Halbzeitwechsel entfallen. Dies ist jedoch in der
Turnierausschreibung festzuhalten.
§ 20
Spielbestimmungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
Die Abseitsregel ist aufgehoben.
Der Torwart darf seine Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung eines
Strafstoßes. Die Regelung bezüglich des Zuspiels zum Torwart (Regel XII) ist für die
Altersklassen E-, F- und G-Junioren sowie die D-Juniorinnen aufgehoben.
Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) müssen die Spieler
der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball entfernt sein.
Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des
Strafstoßschützen im Spielfeld außerhalb des Strafraumes und mindestens fünf Meter vom
Ausführungspunkt entfernt sein.
Es gibt direkte und indirekte Freistöße.
Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.
Aus einem Anstoß kann ein Tor nicht direkt erzielt werden.
Das Spiel ist von der Seitenlinie aus mit Einkick fortzusetzen, wenn
a) der Ball die Seitenlinie am Boden oder in der Luft vollständig überschritten hat,
b) der Ball die Hallendecke berührt,
c) der Ball einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, der in das Spielfeld
hineinragt, berührt.
Bei den Buchst. b) und c) erfolgt der Einkick an der Stelle auf der Seitenlinie, die dem
Berührungspunkt am nächsten ist. Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt erzielt
werden. Die Spieler der gegnerischen Mannschaften müssen mindestens 5 m von diesem
Punkt entfernt sein, an dem der Einkick ausgeführt wird. Der den Einkick ausführende
Spieler darf den Ball nicht ein zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel, sobald sich dieser
bewegt hat.
Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, Feldverweis auf Zeit von zwei
Minuten, gelb-rote Karte, endgültiger Feldverweis) aussprechen. Nach gelb-roter Karte oder
endgültigem Feldverweis (rote Karte) muss die betreffende Mannschaft zunächst zwei
Minuten mit einem Spieler weniger spielen, kann sich dann aber wieder ergänzen. Erzielt
während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler
sofort wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl
spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei
einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler
darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom
Stand 22.09.2014
9
(10)
(11)
(12)
(13)
(14)
Feldverweis mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme
auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden
und zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich.
Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch Zeitstrafen nicht auf weniger als drei
verringert werden. Weitere Zeitstrafen sind so lange auszusetzen, bis sich die Mannschaft
wieder mit einem Spieler ergänzen darf. Der zunächst auf die Abbüßung seiner Zeitstrafe
wartende Spieler darf bis zum Antritt der Strafe am Spiel so lange nicht teilnehmen, wie er
durch einen anderen Spieler ersetzt werden kann.
Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren
Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1 als verloren gelten,
werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet.
Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.O.-System unentschieden,
so werden diese entsprechend den Bestimmungen des § 19 verlängert. Endet die
Verlängerung unentschieden, wird der Sieger durch Neunmeterschießen ermittelt. Die
Entscheidung kann auch ohne Verlängerung sofort durch Neunmeterschießen herbeigeführt
werden. Die entsprechende Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung muss vor
Turnierbeginn festgelegt sein.
Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das
Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet
die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier
Gleichstand so wird ein Neunmeterschießen durchgeführt.
Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus
den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so
entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die
mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied
feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten
Mannschaften notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen
heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore
der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein
Neunmeterschießen durchgeführt.
Zum Neunmeterschießen benennt jeder Verein sechs Spieler, von denen einer der Torwart
sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit
fünf an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Neunmeterschießen nicht durchgeführt
werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine
Mannschaft während des Neunmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die
Entscheidung fortgeführt.
§ 21
Spielleitung
(1)
(2)
Alle Hallenspiele und -turniere sollen von geprüften Schiedsrichtern geleitet werden.
Den jeweiligen Schiedsrichtern können Torrichter bzw. Linienrichter zur Verfügung stehen.
Stand 22.09.2014
10
VSA-Info
Ausgabe 06/2014
________________________________________________________________________________________________
Liebe Leser,
der Herbst ist voll im Gange und auf den Fußballplätzen in Bayern
bereitet man sich auf die Winterpause vor. Sicherlich ein guter
Zeitpunkt, die Stollenschuhe gegen die Hallenschuhe zu tauschen
und vom tiefen, schmierigen Rasen aufs Hallenparkett zu wechseln
– die Hallensaison steht uns unmittelbar bevor. Da es auch dieses
Jahr bei den Hallenregeln wieder einige Änderungen gab, möchten
wir euch diese gerne näher bringen und zugleich die
Hallenrichtlinien kurz erläutern. An dieser Stelle gilt unser Dank
auch Michael Tittmann (Beisitzer im VSpA, zuständig u.a. für den Hallenfußball), welcher uns mit
einem interessanten Bericht die Entwicklung des Hallenfußballs in Bayern aufzeigt. Um von dem
tristen Herbstwetter etwas abzulenken, möchten wir euch auch das Thema „Beachsoccer“ kurz
vorstellen, was im Rahmen des DFB-Masterplans auch bei uns Einzug finden wird und sicherlich,
analog zum Hallenfußball, eine tolle Abwechslung zum „normalen“ Fußballsport sein kann.
Thomas Ernst und Andreas Oppelt, VLS
Richtlinien für den Hallenfussball
Die gültigen Hallenrichtlinien sind in drei Teile
gegliedert:
• Teil 1 – Allgemeinverbindlicher Teil
Dieser
Abschnitt
findet
für
alle
Hallenfußballspiele und –turniere im
Bereich des BFV Anwendung und ist
verbindlich einzuhalten.
• Teil 2 – Durchführungsbestimmungen
Diese
Bestimmungen
regeln
den
grundsätzlichen Hallenspielbetrieb und
finden Anwendung bei allen Turnieren des
BFV
auf
Kreis-,
Bezirksund
Verbandsebene,
unabhängig
von
Geschlecht
und
Altersklasse
–
Hallenfußball nach FIFA-Regeln (Futsal).
• Teil 3 – Sonderbestimmungen
Diese Bestimmungen können bei allen
privaten
Hallenfußballturnieren
und
-spielen der Herren, Frauen, Senioren,
Junioren und Juniorinnen an Stelle der
Durchführungsbestimmungen nach FIFARegeln (Teil 2) angewendet werden. Eine
Vermischung der Richtlinien aus Teil 2
und Teil 3 ist nicht zulässig.
Link zu den aktuellen Richtlinien:
http://www.bfv.de/cms/docs/Richtlinien_Hallenfussball(1).pdf
Erläuterungen
Teil 2 §14 Abs. 14f
Bei Spielen mit weniger als 20 Minuten
Gesamtspielzeit, verringert sich die Zahl der
kumulierten Fouls für einen direkten Freistoß
von der 10-Meter-Marke wie folgt: bis zu 14
Minuten erfolgt ein 10-Meter-Freistoß beim
Mitteilungen des
Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses
4. Foul und zwischen 15 und 19 Minuten
beim 5. Foul.
Da es hierzu bereits mehrere Anfragen gab,
möchten wir an dieser Stelle erläutern, dass
unter Gesamtspielzeit, wie bisher, stets die
Spielzeit pro Halbzeit zu verstehen ist.
Teil 2 §12 Abs. 2 / Teil 3 §18 Abs. 2
Die Gesamtzahl der Spieler, die für das
Turnier spielberechtigt sind, darf 12 Spieler
nicht unterschreiten.
Hiermit ist nicht gemeint, dass eine
Mannschaft mit 12 Spielern anreisen muss,
sondern, dass auch ein privater Veranstalter
die Gesamtzahl spielberechtigter Spieler in
der Turnierausschreibung nicht verringern
darf.
Regeländerungen im Hallenfußball
Ohne im Detail auf die kompletten Richtlinien
für den Hallenfußball einzugehen, möchten
wir an dieser Stelle explizit auf die
Änderungen zur Vorsaison eingehen und hier
zwischen Hallenfußball nach FIFA-Regeln
(Teil 2 – Futsal) und der herkömmlichen
Hallenfußballvariante (Teil 3) unterscheiden.
Änderungen
im
Bereich
des
Hallenfußballs nach FIFA-Regeln (Futsal)
Leibchenübergabe
Was
bei
vielen
Turnieren
schon
praktiziert wurde, ist
nun auch in den
VSA-Info
Ausgabe 06/2014
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Richtlinien verankert. Eine Auswechslung ist
erst
dann
vollzogen,
wenn
der
Auswechselspieler das Spielfeld durch die
Auswechselzone seiner Mannschaft betritt,
nachdem er dem Spieler, den er ersetzt, das
Leibchen übergeben hat. Es sei denn, dieser
musste das Spielfeld, aus in den Spielregeln
nicht vorgesehen Gründen, durch eine
andere Zone verlassen (z.B. Verletzung)
Unerlaubtes und zu frühes Eintreten eines
AW-Spielers
Sofern durch dieses Vergehen ein Tor
verhindert
oder
eine
offensichtliche
Torchance vereitelt wird, wird der fehlbare
Spieler des Feldes verwiesen. In diesem Fall
muss neben dem Auswechselspieler, der des
Feldes verwiesen wurde, ein Spieler das
Spielfeld verlassen, damit sein Team einen
Spieler weniger aufweist. Diese Unterzahl
bleibt so lange bestehen, bis die in Überzahl
spielende Mannschaft ein Tor erzielt,
höchstens jedoch für zwei Minuten.
Halbzeit
Auf eine Halbzeitpause im herkömmlichen
Sinn ist zu verzichten. Da beide Teams die
Möglichkeit haben einmal pro Halbzeit eine
Auszeit von einer Minute in Anspruch
nehmen, ist in der Halbzeit ein reiner
Seitenwechsel vorgesehen. Das Spiel ist also
schnellstmöglich fortzusetzen.
Änderungen
im
Bereich
des
herkömmlichen Hallenfußballs
Im
Bereich
des
herkömmlichen
Hallenfußballs sind
die
Änderungen
schon
etwas
umfangreicher:
Abwurf
Ging der Ball von einem Angreifer ins Toraus
bzw. über die Torbande, so gab es bisher die
Wahlmöglichkeit das Spiel entweder durch
Abstoß oder Abwurf fortzusetzen. Diese
Wahlmöglichkeit entfällt. Nun ist die
Spielfortsetzung bindend ein Abwurf.
Mittellinienregelung
Die bisherige Regelung, dass ein Torwart den
Ball nach Ballkontrolle mit der Hand bzw. bei
Mitteilungen des
Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses
einem Abwurf (nach Toraus) den Ball nicht
über die Mittellinie spielen durfte, entfällt.
Einkick statt Einrollen bzw. idF
Geht der Ball über die Seitenbande oder
schlichtweg ins Seitenaus, ist das Spiel mit
einem
Einkick
von
der
Seitenlinie
fortzusetzen. Das bisherige Einrollen ist nicht
mehr möglich!
Berührt der Ball die Hallendecke oder einen
ins Spielfeld ragenden Gegenstand (z.B.
Basketballkorb), so war die bisherige
Spielfortsetzung
idF
unterhalb
des
Berührungspunktes. Hier ist ab sofort auf
einen Einkick auf der Stelle an der Seitenlinie
zu entscheiden, die dem Berührungspunkt
am nächsten liegt.
Aus einem Einkick kann ein Tor nicht direkt
erzielt werden. Die Spieler der gegnerischen
Mannschaften müssen mindestens 5 m von
diesem Punkt entfernt sein, an dem der
Einkick ausgeführt wird. Der den Einkick
ausführende Spieler darf den Ball nicht ein
zweites Mal spielen. Der Ball ist im Spiel,
sobald sich dieser bewegt hat.
Indirekte und direkte Freistöße
Ab sofort gibt es auch bei der herkömmlichen
Hallenfußballvariante direkte Freistöße. Die
Unterscheidung zu indirekten Freistößen
erfolgt analog dem Fußball im Freiluftfußball
(Ausnahme: Ein Tackling am Gegenspieler
führt in der Halle zu einem direkten Freistoß
bzw. Strafstoß). Beim Anstoß und bei
Spielfortsetzungen
(Ausnahme
SR-Ball)
müssen die Spieler der gegnerischen
Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball
entfernt sein.
Auswechselspieler
Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden
Spieler ist auf maximal 12 Spieler begrenzt.
Das heißt, es sind ab sofort 7
Auswechselspieler zulässig.
VSA-Info
Ausgabe 06/2014
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Verbleibende
Unterschiede
Hallenfußball und Futsal
von
Futsal
Hallenfußball
Je
nach
Spielzeit
geregelte
Anzahl
kumulierter Fouls, bei
Überschreitung erfolgt
10m-Strafstoß
Handballtore (3x2m)
Strafstoßmarke bei 6m
Ohne Bande
Futsalball
VW, G/R, FaD
1 Auszeit pro Halbzeit
Leibchenwechsel bei
Auswechslung
Alle Spielfortsetzungen
(ausgenommen
Strafstoß und Anstoß)
müssen innerhalb von
4 Sekunden ausgeführt
werden. Dies gilt auch
für die Ballkontrolle des
Torwarts!
Torwart darf in der
gegnerischen
Spielhälfte mitspielen
keine
kumulierten
Fouls, dadurch kein
10m-Strafstoß
Kleinfeldtore (5x2m)
Strafstoßmarke bei 9m
Bande erlaubt
Spielball wählbar
Zeitstrafe (2 Minuten)
Ohne Auszeit
Kein Leibchenwechsel
nötig
Keine
4-SekundenRegel
Torwart darf
Spielhälfte
verlassen
eigene
nicht
Entwicklung der Futsalligen in Bayern
Im SR-Bereich wurden in den letzten Jahren
mit einer flächendeckenden Ausbildung die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im
Futsalbereich regelsichere SR eingesetzt
werden können. War es bisher so, dass es oft
an Einsatzmöglichkeiten mangelte, hat man
als interessierter Futsal-SR durch die
neuformierten
Futsalligen
beste
Möglichkeiten zu regelmäßigen Einsätzen zu
kommen. Hierzu ein Bericht von Michael
Tittmann, dem zuständigen Beisitzer im
VSpA:
Liebe Schiedsrichterinnen,
liebe Schiedsrichter,
nachdem
in
der
vergangenen Saison ein
durch den BFV initiiertes
Pilotprojekt in Mittelfranken
in Form einer bezirksweiten
Futsalliga mit Erfolg durchgeführt wurde,
konnte auf dieser Basis in 2014 weiter darauf
Mitteilungen des
Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses
aufgebaut werden. So wurde für jeden Bezirk
ein Verantwortlicher gefunden werden, der
sich um die Einführung einer Liga in seinem
Bereich engagierte. Mit Ausnahme des
Bezirkes Schwaben, die mit einem solchen
Angebot noch ein Jahr warten möchten,
wurde die Arbeit der Futsal-Verantwortlichen
mit Erfolg gekrönt, so dass in den restlichen
sechs Bezirken in den Monaten Dezember
bis Mitte Februar Ligen in unterschiedlichen
Modi und Teilnehmerzahlen zwischen vier
und acht Mannschaften an den Start gehen.
Als
Vorgabe
sehen
die
Durchführungsbestimmungen u. a. vor, dass
die
Ligaspiele
nicht
in
Turnierform
durchgeführt werden, sondern in der im
Regelwerk festgeschriebenen, vollständigen
Spieldauer von 2 x 20 min Nettospielzeit zu
spielen
sind.
Auch
alle
anderen
Bestimmungen der FIFA-Statuten werden
eins zu eins umgesetzt. Wir sind
verbandsseitig sehr auf den Start, die
Resonanz der Teilnehmer und das Interesse
der Medien und Fußballfans gespannt!
Bereits seit September
ist die neu gegründete
Futsal-Bayernliga
am
Start.
Fünf
Teams
(SpVgg Bayreuth Futsal,
BaKi
Futsal
Nürnberg,
Futsal
Club
Schwandorf/Wackersdorf,
Futsal
Club
Regensburg und TSV Neuried Futsal
München) spielen an zehn Spieltagen den
ersten Meister der höchsten BFV-Futsalliga
aus. Momentan, da wir uns zwischen Spieltag
vier und fünf befinden, zeichnet sich eine
hohe Leistungsdichte ab. Lediglich die SpVgg
Bayreuth Futsal hatte, u. a. auch auf Grund
von personellen Engpässen, einen etwas
schlechteren Start, kann jedoch, wie alle
anderen
Mannschaften
auch,
bei
entsprechenden Erfolgserlebnissen noch
oben mitspielen. Die Qualität der Spiele ist
sehr gut! Auch für die Bayernliga wurden
Durchführungsbestimmungen geschrieben,
die im Downloadbereich der BFV-Homepage
zu finden sind. Der letzte Spieltag findet am
01.02.15 in Nürnberg statt.
Die
Ergebnisse,
Tabellenstände
und
Spielpläne aller Futsalligen in Bayern sind
über die Homepage ganz leicht zu finden und
einzusehen. Jede Liga ist ihrem Pendant der
Feldfußballliga zugeordnet. So findet man die
VSA-Info
Ausgabe 06/2014
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Futsal-Bayernliga
beispielsweise
genau
durch die gleiche Sucheingabe wie die
Bayernligen Nord und Süd.
Auch der Süddeutsche Fußballverband (SFV)
forciert die Futsalentwicklung weiter. So
findet in dieser Winterrunde erstmals neben
den SFV-Meisterschaften im Februar, für die
sich u. a. auch der Sieger des Lotto-Bayern
Hallencups qualifiziert, ein SFV-Pokal statt.
Auch dieser hat bereits begonnen, zwei
Mannschaften des BFV nehmen daran teil
(BaKi Futsal Nürnberg und TSV Neuried
Futsal
München).
Insgesamt
acht
Mannschaften der fünf Landesverbände sind
in zwei Vierergruppen mit dabei. Der SFVPokal dient nicht nur der Weiterentwicklung,
sondern stellt auch eine Generalprobe für
Veranstalter und Vereine im Hinblick auf eine
Futsal-Regionalliga dar, die dann in der
Saison 2015/16 ins Leben gerufen werden
soll.
Auch
eine
BFVLandesauswahl Futsal gibt
es bereits. Neben einem
Freundschafts-Länderturnier
des SFV am Wochenende vor Weihnachten
findet im Januar zum zweiten Mal ein DFBLändervergleichsturnier in Duisburg statt. In
der vergangenen Saison konnte unsere
Truppe
mit
einem
sehr
guten
Gesamtergebnis überraschen. Auch hier darf
man gespannt sein, wie die Entwicklung
weiter verläuft.
Natürlich werden parallel zur Fortentwicklung
des Spielbetriebs auch immer mehr und
immer besser ausgebildete Schiedsrichter
gebraucht. Ich würde mich sehr freuen, wenn
auch hier in den nächsten Monaten und
Jahren bei vielen von euch entsprechendes
Interesse geweckt würde. Pfeifen im Team
bei Hallenspielen, eine interessante und
spaßbringende Geschichte! Informationen
dazu erhaltet ihr in den entsprechenden SRGremien auf Bezirks- oder Verbandsebene.
Ich wünsche euch weiterhin viel Spaß und
Erfolg und…. vielleicht auf bald bei einem
Futsalturnier oder -spiel in einer unserer
Ligen!
Michael Tittmann
BFV-VSpA
Mitteilungen des
Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses
Pass Online - Spielberechtigung
Da es in der letzten Zeit auf einigen
Fußballplätzen zu Problemen kam, möchten
wir die Regularien der Pass-Online
Spielberechtigung kurz aufgreifen.
→
Das für die Berechnung der Gültigkeit
ausschlaggebende und somit für den SR
relevante Datum ist der Zeitpunkt der
Passausstellung. Von dort an berechnet sich
die 21-Tage-Frist für die Gültigkeit Pass
Online – Spielberechtigung, was auch dem
roten Hinweistext zu entnehmen ist.
→ Das Datum des Ausdrucks ist von
nebensächlicher Bedeutung und besagt
lediglich, wann die Pass Online –
Spielberechtigung ausgedruckt wurde.
Fehlt
das
Datum
der
Passausstellung gänzlich, ist die
„Hardcopy“ ungültig!
Regelfrage zum Schluss…
Bei einem Futsalspiel fängt der
Torwart den Ball und wirft ihn nach
vorne. Der Ball geht ins gegnerische
Tor, ohne dass ihn ein weiterer Spieler
berührt. Entscheidung?
Ein Tor ist nicht gültig erzielt, wenn
der Torhüter des angreifenden
Teams den Ball von seinem
Strafraum absichtlich mit der Hand oder dem
Arm geworfen oder gespielt hat und den Ball
als Letzter berührt oder gespielt hat. Die
Partie wird in diesem Fall mit einem
Torabwurf für das andere Team fortgesetzt.
VSA-Info
Ausgabe 06/2014
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Beachsoccer
Sommer, Sonne, Strand! Schöne Gedanken, wenn draußen die
Zeichen immer mehr auf den kommenden Winter hindeuten.
Vielen ist Beachsoccer, so der neudeutsche Begriff für
Strandfußball, durch etwaige TV-Beiträge schon bekannt.
Fußball auf Sand ist in vielen Ländern bereits ein fester
Bestandteil und im Rahmen des DFB-Masterplans soll diese
Facette des Fußballsports auch bei uns in Deutschland, folglich
auch in Bayern, Einzug finden. Deshalb möchten wir die
grundlegenden Regeln im Rahmen einer Unterscheidung zum Futsal mal vorstellen!
Spielfeld
Ausrüstung
Zahl der Spieler
Torwartspiel
Freistöße
Futsal
Halle / Linien
Schuhe, Schienbeinschoner
4+1
• in der eigenen Hälfte 4
Sekunden Ballkontrolle
• Rückpass darf nicht mit der
Hand aufgenommen werden
Indirekt und direkt
Kumulierte Fouls
„Technische Vergehen“
ja
Indirekter Freistoß am Ort des
Vergehens
Pfiff zur Freistoßausführung
Freistoß-/Strafstoßschütze
gegebenenfalls
beliebig
Verletzte Spieler
Behandlung
Feldes
Persönliche Strafen
• VW, G/R, FaD
• Bei
Feldverweis:
2
Min.
Unterzahl,
Ergänzung
bei
Gegentor möglich
Erlaubt, wenn keine Gefährdung
eines Gegenspielers vorliegt
innerhalb 4 Sekunden
5 Schützen
Torabwurf, welcher den Strafraum
verlassen muss
Einkick
(z.B.
Verstoß gegen die 4- bzw. 5-SekundenRegel, unerlaubter Rückpass zum TW,
Doppelberührungen,
sonstige
Unsportlichkeiten)
Fallrückzieher
Spielfortsetzungen
Strafstoßschießen
Ball durch Angreifer im Toraus
Ball im Seitenaus
Mitteilungen des
Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses
außerhalb
des
Beachsoccer
• Sand
• Imaginäre
Linien,
durch
Fähnchen gekennzeichnet
Barfuß
4+1
• im
eigenen
Strafraum
5
Sekunden Ballkontrolle
• Rückpass darf einmal mit der
Hand aufgenommen werden
• alle direkt
• gegnerische Hälfte: alle Spieler
hinter dem Ball
• eigene Hälfte: mit Korridor
nein
Direkter Freistoß am imaginären
Anstoßpunkt mit Korridor
zwingend
• Immer der gefoulte Spieler
• Ausnahme:
Handspiel
und
technische Vergehen (beliebiger
Spieler möglich)
• Behandlung
außerhalb
des
Feldes
• Ausnahme: wurde der Spieler
gefoult und müsste den Freistoß
ausführen, dann darf der Spieler
auf dem Feld behandelt werden
• VW. G/R. FaD
• Bei
Feldverweis:
2
Min.
Unterzahl, keine Ergänzung bei
Gegentor möglich
Wird gefördert, kann niemals
gefährliches Spiel sein
innerhalb 5 Sekunden
Sofort „Sudden Death“
Torabwurf, welcher den Strafraum
nicht verlassen muss
Einwurf oder Einkick frei wählbar
VSA-Info
Ausgabe 06/2014
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Vorstellung neuer VSA-Mitglieder
Wie bereits in der VSA-Info 05/2014 praktiziert, möchten wir auch diese Ausgabe der VSA-Info
nutzen, um zwei neue Mitglieder des VSA bzw. des Verbands-Lehrstabs vorzustellen und möchten
hierbei mit Doris Kausch und Markus Modschiedler fortfahren:
Name:
Doris Kausch
Name:
Markus Modschiedler
Funktion:
VLS
Funktion:
VLS
Bezirk:
Niederbayern
Bezirk:
Mittelfranken
SR-Gruppe:
Landshut
SR-Gruppe:
Zirndorf
Alter:
danach fragt man Frauen nicht
Alter:
27 Jahre
Familienstand:ledig
Beruf:
DO-Angestellte
bei
Sozialversicherung
Landwirtschaft,
Forsten
Gartenbau
Familienstand:ledig, in fester Partnerschaft
der
für
und
Aufgabengebiet im VLS (u.a.):
• Betreuung
und
Förderung
der
Schiedsrichterinnen,
• Einteilung der Schiedsrichter für Frauen- und
Mädchen-Verbandsligen und SRA FrauenRegionalliga
• Ansprechpartner für den VFMA
Werdegang:
• SR seit 1998
• SR Frauen bis zur 2.Frauen Bundesliga
SRA 1. Frauen Bundesliga (bis 2013)
SR
Herren
bis
zur
Bayernliga,
SRA Regionalliga (bis 2013)
• Mitarbeit GSA seit 2012
• Bezirksfrauenbeauftragte Niederbayern seit
2014
Mitteilungen des
Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses
Beruf:
Rechtsanwalt
Aufgabengebiet im VLS (u.a.):
• Neulingsbereich (Plakate, Flyer, Lehrmaterial)
• Mitarbeit „SR-Gewinnung und SR-Erhalt“
• Mitarbeit bei Lehrgängen
Werdegang:
• SR seit 2003
• Bayernliga-/Junioren-BL-SR bis 2011
• Bezirksbeobachter seit 2011
• Verbandsbeobachter seit 2012