Erläuterungsbericht zur Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich
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Erläuterungsbericht zur Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich
Unterlage 1 Straßenbaubehörde (Bezeichnung und Anschrift): Staatliches Bauamt Bamberg, Franz-Ludwig-Str. 21, 96047 Bamberg Regierungsbezirk: Oberfranken Landkreis: Coburg Gemeinde: Meeder, Stadt Coburg Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Staatsstraße 2205 Landesgrenze - Bad Rodach - Coburg Verlegung nördlich Coburg 2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt Bau-km 0+000 bis 5+235 Abschnitt 180 / Station 4,205 bis Abschnitt 200 / Station 1,037 Aufgestellt: Bamberg, den 20.05.2009 Von: Staatliches Bauamt Bamberg Unterschrift: Schmidt, Baudirektor INHALTSVERZEICHNIS 1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 8 1.1 Standort 8 1.2 Vorgeschichte der Planung 9 1.3 Planerische Beschreibung 14 1.3.1 Bestandteil von Ausbauplanungen 14 1.3.2 Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Coburg 14 1.3.3 Art und Umfang der Baumaßnahme 15 1.4 2 Straßenbauliche Beschreibung 18 1.4.1 Längen und Querschnitte 18 1.4.2 Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik 19 1.4.3 Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik 20 NOTWENDIGKEIT DER BAUMAßNAHME 21 2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse 21 2.1.1 Vorhandene Verkehrsbelastung und Verkehrsentwicklung auf der St 2205 21 2.1.2 Unzureichende Verkehrsverhältnisse auf der Strecke 23 2.1.3 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung GVS Wiesenfeld Herbartsdorf, 23 Unzureichende Verkehrsverhältnisse im Ortsbereich von Wiesenfeld und den Gemeindeverbindungsstraßen Richtung Bertelsdorf / Coburg 23 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung Kreisstraße CO 4 / St 2205 23 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Einmündung GVS Kösfeld Nord und Kösfeld Süd 24 Unzureichende Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses 24 Unzureichende bauliche Verhältnisse auf der Staatsstraße 24 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.2 2.3 Raumordnerische Entwicklungsziele 26 2.2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 26 2.2.2 Regionalplan Oberfranken West (4) 27 Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur 28 2 2.4 3 Erfordernisse des regelmäßigen Verkehrsaufkommens 28 2.3.2 Prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung 28 2.3.3 Entlastung des vorhandenen unzureichenden Straßennetzes 29 2.3.4 Anschluss an das überregionale Straßennetz 31 2.3.5 Schließung von Netzlücken 31 2.3.6 Verbesserung der Verkehrssicherheit 32 2.3.7 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für die Straßennutzer 33 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 34 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS - VARIANTENVERGLEICH 35 3.1 Beschreibung der Plantrasse und der Varianten 35 3.1.1 Beschreibung der Variante 1: 36 3.1.2 Beschreibung der Variante 2: 36 3.1.3 Beschreibung der Variante 3: 36 3.1.4 Beschreibung der Variante 4 - Planfeststellungstrasse 36 3.2 3.3 4 2.3.1 Auswirkungen der Plantrasse und der Varianten 53 3.2.1 Raumordnung 53 3.2.2 Städtebau 53 3.2.3 Verkehrsverhältnisse 53 3.2.4 Straßen-Infrastruktur 53 3.2.5 Wirtschaftlichkeit 54 3.2.6 Umweltauswirkungen 55 Ergebnis unter Berücksichtigung der „Ausbauvariante“ 66 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME 67 4.1 Trassierung 67 4.1.1 Staatsstraße 2205 neu 67 4.1.2 Verlegung der St 2205alt 69 4.1.3 Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf 70 4.1.4 CO 4, CO 4 neu, GVS Kösfeld, GVS Wiesenfeld – Sulzdorf 71 4.1.5 Überführung GVS Sulzdorf - Meeder 71 3 4.1.6 4.2 4.3 Überführung der GVS Sulzdorf - Beuerfeld 72 Querschnitte 74 4.2.1 St 2205neu 74 4.2.2 Kreisverkehrsplätze bei Bau-km 1+243 und Bau-km 2+173 76 4.2.3 GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf 77 4.2.4 Ersatzstraße für die St 2205alt 78 4.2.5 CO 4 80 4.2.6 GVS Wiesenfeld - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 81 4.2.7 GVS Sulzdorf - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 82 4.2.8 GVS Sulzdorf - Meeder 83 4.2.9 GVS Sulzdorf – Beuerfeld 84 4.2.10 Öffentliche Feld- und Waldwege 85 4.2.11 Privatwege 85 4.2.12 Radweg östlich der Kreisstraße CO 4, westlich der St 2205alt sowie im Bereich des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd 85 4.2.13 Gehweg, westlich der CO 4 am Ortseingang von Wiesenfeld 86 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz 87 4.3.1 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld Herbartsdorf 87 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd) der St 2205neu mit der CO 4 88 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf 89 Einmündung der GVS Kösfeld (Kösfelder Straße II) in die GVS –Wiesenfeld Sulzdorf, Bau-km 0+074 89 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Meeder 90 4.3.6 Einmündung der GVS Sulzdorf – Meeder in die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld 90 4.3.7 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Beuerfeld 91 4.3.8 Einmündung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld in die GVS Sulzdorf - Glend 91 4.3.9 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Glend – Beuerfeld 92 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.10 Einmündung der Kreisstraße CO 4 in die Ersatzstraße für die St 2205alt 4 92 4.3.11 Einmündung der GVS Kösfeld Süd (Coburger Straße) in die Ersatzstraße für die St 2205alt 93 4.3.12 Einmündungen in die Kreisstraße CO 4 94 4.3.13 Änderungen und Ergänzungen im untergeordnetem Wegenetz 94 4.3.14 Kreuzungen mit Gewässern 99 4.4 Verkehrssicherheit der gewählten Lösung 101 4.5 Baugrund / Erdarbeiten 102 4.5.1 Bodenarten, Zustand und Witterungsempfindlichkeit 102 4.5.2 Grundwasser 102 4.5.3 Umfang der Erdarbeiten, Massenbilanz 102 4.5.4 Vorzusehende bautechnische Maßnahmen 103 4.5.5 Vorgesehene Seitenentnahmen und Seitenablagerungen 103 4.6 4.7 Entwässerung 103 4.6.1 Vorflutverhältnisse 103 4.6.2 Entwässerung der Straßen 103 4.6.3 Geplante Einleitungen und zentrale Entwässerungsanlagen 104 Ingenieurbauwerke 108 4.7.1 BW 0-1, Brücke GVS Herbartsdorf – Wiesenfeld über St 2205 108 4.7.2 BW 0-2, Brücke über den Herbartsdorfer Graben 108 4.7.3 BW 1-1, Brücke über DB-Gleis Coburg – Bad Rodach und öFW 108 4.7.4 BW 1-2, Brücke über den Sulzbach bei Kösfeld 109 4.7.5 BW 2-1, Brücke über den Griesgraben bei Kösfeld 110 4.7.6 BW 3-1, Brücke GVS Sulzdorf – Meeder über St 2205 110 4.7.7 BW 3-2, Brücke über den Dorfbach bei Sulzdorf 111 4.7.8 BW 3-3, Brücke GVS Sulzdorf – Beuerfeld über St 2205 111 4.7.9 BW 4-1, Brücke über den Lauterbachüberleiter, Bachgraben, öffentlichen Feld- und Waldweg sowie über die GVS Glend - Beuerfeld 112 4.8 Straßenausstattung 112 4.9 Besondere Anlagen 112 4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen 113 4.11 Leitungen 114 5 4.11.1 Öffentliche Versorgung 114 4.11.2 Telekommunikationsleitungen 116 4.12 Ausbau von Gewässern 5 4.12.1 Gewässerausbau durch Herstellung eines neuen Gewässers 117 4.12.2 Gewässerausbau durch Dammbauten 118 4.12.3 Gewässerausbau durch Änderung von Deichbauten entlang der Flutmulde des Lauterbachüberleiters 120 4.12.4 Maßnahmen mit sonstigen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten 120 SCHUTZMAßNAHMEN 5.1 6 117 122 Verkehrslärmschutzmaßnahmen 122 5.1.1 Rechtsgrundlagen 122 5.1.2 Einstufung der benachbarten Gebiete 122 5.1.3 Lärmvermeidung durch Trassierung 122 5.1.4 Berechnungsgrundlagen 123 5.1.5 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung 123 5.1.6 Aktiver und passiver Lärmschutz 123 5.2 Schutzmaßnahmen für Wassergewinnungsgebiete 123 5.3 Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung 123 5.4 Sonstige Schutzmaßnahmen 124 AUSGLEICHSMAßNAHMEN ZUR ERHALTUNG VON ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN 125 6.1.1 Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens: 125 6.1.2 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Dorfbaches: 125 6.1.3 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Wahlgrabens, Herbartsdorfergrabens, Hutgrabens, Wegseitengraben bei Glend, Sulzgraben: 125 7 MINIMIERUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT 126 7.1 Minimierungsmaßnahmen 126 7.2 Ausgleichsmaßnahmen 129 7.3 Landschaftsgestalterische Maßnahmen 131 6 8 SICHERUNGSMAßNAHMEN HINSICHTLICH NATURA 2000 (GEBIETS- UND ARTENSCHUTZ) 132 9 DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME 133 9.1 Bauabschnitte und zeitliche Abwicklung 133 9.2 Grunderwerb 133 9.3 Verkehrsregelung während der Bauzeit 134 9.4 Erschließung der Baustelle 134 7 1 1.1 Beschreibung des Vorhabens Standort Die Staatsstraße 2205 beginnt an der Landesgrenze des Freistaates Thüringen (Landkreis Hildburghausen) zum Freistaat Bayern und verläuft in südöstlicher Richtung entlang einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung vom Unterzentrum Stadt Bad Rodach zum Kleinzentrum Meeder (Wiesenfeld) und über Neuses bei Coburg in das Oberzentrum Coburg. Die St 2205 mündet dort in die Bundesstraße 4. Diese fungiert als Zubringer zur Autobahn BAB A 73 Bamberg – Erfurt. Durch die Grenzöffnung und die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1990 hat die Staatsstraße 2205 besondere Bedeutung erlangt. Sie stellt eine wichtige Ost - West Verbindung dar und verbindet den nordost-oberfränkischen Raum Coburg mit dem südost-thüringischen Raum Hildburghausen. Aus der Entwicklung der Verkehrsmengen, insbesondere der starken Zunahme des Schwerverkehrs, ist zu schließen, dass die Staatsstraße 2205 seit der Grenzöffnung im Jahr 1989 eine erhebliche Bedeutung für den Verkehr erlangt hat. Die Wichtigkeit einer leistungsfähigen und verkehrsgerechten Verbindung zwischen Bad Rodach und der BAB A 73 wurde insbesondere durch die Verleihung des Prädikats „Bad“ an die Stadt Rodach in 1999 erhöht. St 2205 Abbildung 1: Verlauf der St 2205 im Grenzübergang nach Thüringen 8 1.2 Vorgeschichte der Planung Von jeher war die Staatsstraße 2205 eine Verbindung aus dem oberfränkischen Raum in den Raum Thüringen. Während der Teilung Deutschlands wurde diese alte Straßenverbindung jedoch unterbrochen. Erste Planungen 1963: Für eine Verlegung reichen erste Planungen bis in das Jahr 1963 zurück. Um die Verkehrsverhältnisse in Coburg zu regeln und den Durchgangsverkehr aus der Innenstadt von Coburg herauszunehmen, stellte die Stadt Coburg einen Generalverkehrsplan auf. Dieser sah vor, die Bundesstraße 4 entlang der DB-Linie Coburg - Neustadt b. Coburg und weiter durch den Lautergrund südlich an Bertelsdorf vorbei, bis zur Bundesstraße 4 Nord zu verlegen. Alle in diesem Bereich vorhandenen Staatsstraßen sollten an die verlegte Bundesstraße 4 angeschlossen werden. Generalverkehrsplan 1973: In der ersten Fortschreibung des Generalverkehrsplanes im Jahre 1973 wurde eine Verlegung der Staatsstraße 2205 in den Norden von Coburg empfohlen, um die im Zuge der Gebietsreform an Coburg angegliederte Gemeinde Beiersdorf zu umgehen und das Industriegebiet Neuses an das überörtliche Straßennetz anzubinden. Raumordnungsverfahren 1983: Da der Ausbau der Staatsstraße 2205 für dringend nötig erachtet wurde, wurden für den Bereich zwischen Coburg und Breitenau die Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren erarbeitet, das am 11.02.1983 der Regierung von Oberfranken vorgelegt wurde. Bau des Müllheizkraftwerkes Coburg: Kurz darauf wurde entschieden, dass das Müllheizkraftwerk Coburg im Industriegebiet Neuses erstellt werden sollte. Die Raumordnungsunterlagen mussten unter Berücksichtigung des geplanten Standortes des Müllheizkraftwerkes überarbeitet werden. Diese überarbeiteten Raumordnungsunterlagen wurden am 30.07.1985 der Regierung von Oberfranken vorgelegt. Am 09.09.1985 wurde das Verfahren eingeleitet. 9 Raumordnungsverfahren 1985: Die Raumordnungsunterlagen sahen für den Verlauf der Staatsstraße 2205 im Wesentlichen 2 Varianten vor: Variante 0 und Variante 1 (Raumordnungslinien RO 0 und RO 1 - siehe nachstehende Karte). Die Variante 0 beinhaltete die Anbindung der Staatsstraße 2205 an die Westtangente Coburg (AS Neuses) und den Ausbau der vorhandenen Staatsstraße 2205 unter Beibehaltung der bisherigen Linienführung. Bei Variante 1 (Raumordnungstrasse) wurde der Anschluss der Staatsstraße 2205 an den Nordring (Bundesstraße 4) Coburg Dörfles-Esbach südlich des Ortsteiles Bertelsdorf vorgeschlagen und die Linienführung durch das Industriegebiet Neuses mit Anbindung des Müllheizkraftwerkes Coburg und unter Umgehung der Wohngebiete des Ortsteil Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg bis zur Ortsdurchfahrt Neida (Ortsteil der Gemeinde Meeder). A 73 Wiesenfeld St 2205 A 73 RO -Trasse 1 Beiersdorf B4 RO -Trasse 0 Neuses B4 Abbildung 3: Raumordnungstrassen „0“ und „1“ aus 1985 Variante 1 im Flächennutzungsplan der Stadt Coburg und Artenschutz: Diese Variante 1 wurde zwar im Flächennutzungsplan der Stadt Coburg dargestellt, wurde jedoch nicht weiterverfolgt, da schon bei der 1. Anhörung zur Raumordnungstrasse der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz, die Regierung von Oberfranken als höhere Naturschutzbehörde sowie das Bayerische Landesamt für Umweltschutz auf die besondere Schutzwürdigkeit der Wiesen südlich von Glend unter den Gesichtspunkten des Artenschutzes aufmerksam gemacht haben und das Straßenbauamt aufgefordert wurde, weitere Varianten zu entwickeln. 10 Linie des Straßenbauamtes Kronach: Daraufhin brachte das damalige Straßenbauamt Kronach eine Linie ein, die den Ortsteil Glend der Stadt Coburg nördlich umgeht und die "Vogelfreistätte Glender Wiesen", die dann später, am 16.08.1989, zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist, nicht berührte. Landesplanerische Beurteilung im ROV 1988: Mit der landesplanerischen Beurteilung vom 09.05.1988 wurde schließlich das Raumordnungsverfahren beendet und die zuletzt geplante Linie als mit den Zielen von Raumordnung und Städtebau in Einklang stehend positiv beurteilt. Grenzöffnung 1989: Am 09.11.1989 wurde die Grenze zur ehemaligen DDR geöffnet. In den folgenden Wochen wurden zahlreiche Grenzübergänge, auch der an der Staatsstraße 2205 zwischen den Landkreisen Hildburghausen und Coburg, wieder befahrbar gemacht. Dadurch ist das Verkehrsaufkommen im gesamten oberfränkischen Raum sprunghaft angestiegen. Bereits im Jahr 1990, wenige Monate nach der Grenzöffnung wurden auf der Staatsstraße 2205 an der Landesgrenze Freistaat Bayern – Freistaat Thüringen 4.091 Kfz/24h gezählt. Die Grenzöffnung hat im Bereich der Maßnahme u. a. den Bau der BAB A 73 Nürnberg – Erfurt zur Folge, in dessen Planung die Verlegung der Staatsstraße 2205 berücksichtigt werden musste. Raumordnungsverfahren zur A 73 mit abgelehnter AS „St 2205“: Im Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn BAB A 73 Lichtenfels - Coburg Erfurt, das mit der landesplanerischen Beurteilung vom 20.06.1994 abgeschlossen wurde, war zunächst eine Verlegung der Staatsstraße 2205 nördlich Coburg mit einem unmittelbaren Anschluss an die BAB A 73 östlich des Coburger Stadtteils Glend vorgesehen. Die indirekte Verknüpfung der Staatsstraße 2205 mit der BAB A 73 über den Nordring Coburg (Bundesstraße 4) entsprechend der raumgeordneten Planung wäre somit hinfällig gewesen. Mit Schreiben vom 21.07.1995 hat das Bundesministerium für Verkehr bei seiner Linienbestimmung für die BAB A 73 im Abschnitt Landesgrenze Bayern/Thüringen - Lichtenfels jedoch befunden, dass es einer unmittelbaren Verknüpfung der Staatsstraße 2205 mit der BAB A 73 nicht zustimmt. Somit war die weitere Planung der Verlegung der Staatsstraße 2205 auf die raumgeordnete Linie abzustellen. Erste Vorentwurfsvorlage 1996: Wegen der rasant ansteigenden Verkehrsmenge und der Entwicklungen der Verkehrswege insbesondere im Bereich der Stadt Coburg (Verlegung Bundesstraße 4 „Nordring“ und Neubau der BAB A 73) wurden Rufe nach einer im zeitlichen Zusammenhang mit den anderen Maßnahmen stehenden Verlegung der Staatsstraße 2205 laut. Dies führte dazu, dass am 31.07.1996 ein Vorentwurf für die Gesamtmaßnahme der "Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg" von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+783 der Regierung von Oberfranken mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung vorgelegt wurde. 11 Genehmigung des 1. Bauabschnittes 1997: Der 1. Bauabschnitt (Carl-Kaeser-Kreisel bis zum Anschluss an die verlegte Bundesstraße 4 (Nordring)) wurde im März 1997 genehmigt. Bau des 1. Bauabschnittes: Der Bauabschnitt 1 konnte im zeitlichen Zusammenhang mit der Verlegung der Bundesstraße 4 (Nordring) bereits baulich umgesetzt werden und ist schon unter Verkehr. Dies hat bereits jetzt eine verkehrliche Entlastung in den Stadtteilen Neuses und Bertelsdorf zur Folge. Einstufung des 2. Bauabschnittes im Ausbauplan für die Staatsstraßen 2001: Im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen 2001 ist die Maßnahme „Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg, Bauabschnitt 2“ in der 1. Dringlichkeit enthalten. Zweite Vorentwurfsvorlage 2003: Im September 2003 wurde ein überarbeiteter Vorentwurf für den 2. Teilabschnitt genehmigt. A 73 Wiesenfeld Vorentwurfstrasse von 2003 St 2205 A 73 Beiersdorf B4 Neuses B4 Abbildung 6: Vorentwurfstrasse von 2003 Nachmeldung des Vogelschutzgebietes im Rahmen der Natura 2000 Meldungen 2004: Im Herbst 2004 erfolgte die Nachmeldung des SPA-Teil-Gebietes (Vogelschutzgebiet) 5831-701 „Itz-, Rodach- und Baunachaue“. Hierdurch wurde die geplante Trassenführung aus dem Jahr 2003 in Frage gestellt. 12 Für die „Durchfahrung“ des neu gemeldeten SPA-Gebietes mit der Trasse aus 2003 wurde eine FFH / SPA – Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch die geplante Trasse aus 2003 entstehen. Daher musste in der Folge eine neue Trassenführung gefunden werden, die keine erhebliche Beeinträchtigung nach sich zieht. 13 1.3 Planerische Beschreibung 1.3.1 Bestandteil von Ausbauplanungen Die Maßnahme „Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg, BA II“ ist im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen (01.01.2001) in der 1. Dringlichkeit enthalten (s. nachstehende Abb. 3). Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern Gemäß RAS-N ist diese Straße der Kategoriegruppe A II (überregionale / regionale Verbindung) zuzuordnen. Somit wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h gewählt (vgl. RAS-N Bild 11). Der gegenwärtige bauliche Zustand und die bestehende Linienführung dieses Streckenabschnittes entsprechen nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Mit der Verlegung der St 2205 kann der Verkehr von Bad Rodach / Thüringen mit Zielrichtung Coburg und BAB A73 vollständig aus den Ortsdurchfahrten von Beiersdorf und Neuses herausgenommen werden. 1.3.2 Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Coburg Nachdem der 1. Bauabschnitt der St 2205 neu im Bereich zwischen der Bundesstraße 4 „Nordring“ und dem Kreisverkehr an der Carl-Kaeser-/Friedrich-Rückert-Str. („Kaeser-Kreisel“) durch einen Bebauungsplan der Stadt Coburg planungsrechtlich gesichert (Bebauungsplan Nr. 103 19 c 4/2 zum Anschluss der Staatsstrasse 2205 neu an die Bundesstraße 4 „Nordring“ vom 16.07.1997 mit Änderung vom 12.11.1997) und am 18.12.2000 für den Verkehr freigegeben wurde, hat die Stadt Coburg auf Anregung und unter Abstimmung mit dem damaligen Straßenbauamt Kronach auch den nächsten verkehrswirksamen Abschnitt der raumordnerisch festgestellten Trasse der Staatsstraße St 2205 neu, Verlegung nördlich Coburg, 2. Bauabschnitt, zwischen dem fertig gestellten Kreisverkehrsplatz an der Carl-Kaeser-/Friedrich-Rückert-Straße und dem geplanten Kreisverkehr nordöstlich des so genannten „Hessenhofes“ im Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/2 mit integriertem Grünordnungsplan vom 20.06.2001 mit Änderung vom 13.02.2002 für das Gewerbegebiet „Schindleite“ zwischen den Stadtteilen Bertelsdorf und Glend planungsrechtlich gesichert. Nachdem zum einen die Firma Kaeser Kompressoren GmbH zwischenzeitlich beabsichtigt ihr bestehendes Betriebsgelände an der Carl-Kaeser-Straße in Richtung Westen zu erweitern und aus logistischen Gründen eine verbesserte Anbindung des Be14 triebsgeländes, insbesondere des Logistikzentrums an die geplante Staatsstraße St 2205 wünscht, und zum anderen eine verbesserte Verknüpfung des Kaeser MobilairWerkes in der Glender Straße mit dem Kaeser-Stammwerk erreicht werden soll, wurde die im Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/2 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet "Schindleite" zwischen den Stadtteilen Bertelsdorf und Glend rechtskräftig festgesetzte Staatsstraße St 2205 neu in Richtung Westen verschoben und mit einem zusätzlichen Anschlusspunkt in Form eines Kreisverkehrs auf Höhe des Müllheizkraftwerks („Kaeser-Kreisel II“) versehen. Die planungsrechtliche Sicherung der Trassenverschiebung sowie des zusätzlichen Anschlusspunktes erfolgte im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/4 vom 14.02.2007 zur Verlegung der Staatsstraße St 2205 neu im Bereich zwischen dem Müllheizkraftwerk und der Firma Kaeser. 1.3.3 Art und Umfang der Baumaßnahme Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen umfassen den 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnitts der Verlegung der Staatsstraße 2205 (St 2205neu) zwischen Wiesenfeld und dem Gewerbegebiet Schindleite im Ortsteil Bertelsdorf in Coburg. Die gesamte Verlegung der Staatsstraße 2205 erfolgt zwischen Wiesenfeld und der B 4 in Coburg. Sie wurde dazu in zwei Bauabschnitte unterteilt: A 73 St 2205 Wiesenfeld A 73 2. Bauabschnitt 2. Teilabschnitt Beiersdorf 2. Bauabschnitt 1. Teilabschnitt B4 1. Bauabschnitt Neuses B4 Abbildung 11: Abschnittseinteilung der Maßnahme „Verlegung nördlich Coburg“ 1.3.3.1 1. Bauabschnitt: Der 1. Bauabschnitt ist bereits unter Verkehr. Dieser beginnt am „Carl-Kaeser-Kreisel“ und endet an der zweibahnigen Bundesstraße 4 bei Coburg (Nordring). 15 1.3.3.2 2. Bauabschnitt: Der 2. Bauabschnitt besteht aus zwei Teilabschnitten. Für den 1. Teilabschnitt innerhalb des Stadtgebietes Coburg hat die Stadt Coburg über Bebauungspläne (siehe 1.3.2) bereits Baurecht geschaffen. Der Streckenabschnitt befindet sich in der Baulast der Stadt Coburg. Die Stadt Coburg hat mit dem Bau noch nicht begonnen. Es ist geplant in 2009 mit der Ausführung zu beginnen. Der 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes, der sich in der Baulast des Freistaates Bayern befindet, beginnt westlich von Wiesenfeld. Die Trasse verläuft an Wiesenfeld südlich vorbei, quert dabei den Herbartsdorfergraben, weiter in östlicher Richtung. Sie quert die Bahnlinie Coburg - Bad Rodach, den Sulzbach und den Griesgraben mittels Brückenbauwerken sowie Kösfeld und Sulzdorf nördlich. Die Straße quert den Dorfgraben östlich von Sulzdorf mittels Brückenbauwerk. Sie quert den Bachgraben und den Lauterbachüberleiter nördlich von Glend mittels Brückenbauwerk, umgeht weiter die Ortschaft Glend nördlich und quert östlich von Glend den Sulzgraben und biegt schließlich nach Süden ab und bindet bei Bertelsdorf auf einen geplanten Kreisverkehr des 1. Teilabschnittes auf. 1.3.3.3 Geplante bauliche Maßnahmen: ● Die GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu überführt. ● Die St 2205neu wird über die Bahnlinie Coburg – Bad Rodach mittels Brückenbauwerk überführt. ● Die St 2205neu wird über die GVS Glend - Beuerfeld mit künftig eingeschränkter lichten Durchfahrtshöhe überführt. ● Die St 2205neu kreuzt den Herbartsdorfer Graben, den Sulzbach, den Griesgraben, den Dorfgraben und den Bachgraben mittels Brückenbauwerken. ● Die St 2205alt wird bereichsweise zurückgebaut und in südlicher Richtung verlegt und auf die St 2205neu angeschlossen. Sie quert dabei den Hutgraben. ● Die Kreisstraße CO 4 wird bereichsweise zurückgebaut, in östlicher Richtung verlegt und auf die ebenfalls verlegte St 2205alt angebunden. ● Die GVS Kösfeld (Coburger Straße) zur St 2205alt wird an die Ersatzstraße für die St 2205alt angebunden. ● Die GVS Kösfeld - Wiesenfeld (Kösfelder Straße II) wird auf die GVS WiesenfeldSulzdorf angeschlossen. ● Die GVS Wiesenfeld - Sulzdorf wird auf den Kreisverkehr Wiesenfeld Ost angebunden. ● Die GVS Sulzdorf - Meeder wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu überführt. ● Die GVS Sulzdorf - Beuerfeld wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu überführt. 16 ● Das unterbrochene Feldwege- und Radwegenetz wird durch Ersatzwege wieder verbunden. ● Ein öffentlicher Feld- und Waldweg verläuft bereichsweise in der Flutmulde des Lauterbachüberleiters bei Glend und wird unter der St 2205neu unterführt. ● Verschiedene Anlagen zur Behandlung von Straßenabwässern mit Einleitungen in Gewässern werden hergestellt. ● Nicht mehr benötigte Straßenflächen und -körper der St 2205, der CO 4, verschiedener GV-Straßen und landwirtschaftlicher Wege werden entsiegelt und zurückgebaut. 17 1.4 Straßenbauliche Beschreibung 1.4.1 Längen und Querschnitte Baustrecke der St 2205neu: Regelquerschnitt nach RAS-Q 96: 5235 m RQ 10,5 1.4.1.1 Anschlüsse – Ergänzungen - Änderungen: - Überführung GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf: Verlegung und Anbindung der Staatsstraße 2205alt: Verlegung und Anbindung der Kreisstraße CO 4: Einmündung GVS Kösfeld Süd - St 2205alt: Wiesenfeld Ost (Milchhof) - Kreisverkehr: Sulzdorf - Kreisverkehr: Überführung GVS Sulzdorf - Meeder: Überführung GVS Sulzdorf - Beuerfeld: Neubau / Verlegung von Radwegen: Verlegung oder Ausbau von Feld- und Waldwegen: 590 m 1092 m 259 m 60 m 105 m 114 m 340 m 420 m 350 m 1300 m Folgende Querschnitte wurden für die einzelnen Abschnitte gewählt: Straße St 2205neu GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf St 2205alt CO 4 GVS Kösfeld - St 2205alt GVS Wiesenfeld - Sulzdorf GVS Sulzdorf - Meeder GVS Sulzdorf - Beuerfeld Querschnitt RQ 10,5 RQ 7,5 RQ 9,5 RQ 9,5 RQ 7,5 RQ 9,5 RQ 7,5 Kronenbreite 10,50 m 7,50 m 9,50 m 9,50 m 7,50 m 9,50 m 4,50 m 7,50 m Die Anbindung des 2. Teilabschnittes des 2. Bauabschnittes der St 2205 in Richtung Coburg erfolgt über eine Kreisverkehrsanlage, die von der Stadt Coburg errichtet wird. Die Anbindung der künftig alten Staatsstraße 2205 südlich von Wiesenfeld an den Verlauf der St 2205neu erfolgt ebenfalls über einen neu zu errichtenden Kreisverkehrsplatz. Der Freistaat Bayern ist Kostenträger der Maßnahmen soweit im Bauwerksverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. 18 Im Bereich südwestlich von Wiesenfeld kreuzt der „Rodach – Itzgrund“ - Radweg (siehe Bild 3) die St 2205, der in Thüringen an den „Werratal – Radweg“ anschließt. Der genaue Verlauf ist dem „Bayernnetz für Radler“ zu entnehmen (siehe Abb. 12). Die Kreuzung des Radweges mit der neuen St 2205 soll dann im Zuge des Überführungsbauwerkes der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf erfolgen. Abbildung 12: Verlauf des „Rodach – Itzgrund“ – Radweges im Zuge des „Bayernnetz für Radler“ Die Neuplanung ist anbaufrei. Die Anbindung der öffentlichen Feld- und Waldwege wird so weit reduziert, wie es eine gesicherte Erschließung der Grundstücke zulässt. 1.4.2 Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik Die Staatsstraße 2205 ist als einbahnige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m und höhengleichen Knotenpunkten ausgebaut. Die freie Strecke der Staatsstraße 2205 von Wiesenfeld kommend Richtung Beiersdorf (von Str.-km 7,467 bis Str.-km 5,422) hat eine unstete Linienführung. Verkehrlich ist die Situation auf der Staatsstraße 2205 durch einen hohen Anteil von Transitverkehr nach dem zentralen Ort Bad Rodach b. Coburg und zu den Städten Hildburghausen, Meiningen und Schleusingen in Thüringen gekennzeichnet. Innerhalb des Ortsteiles Beiersdorf der Stadt Coburg (von Str.-km 5,422 bis Str.-km 4,820) besitzt die Staatsstraße 2205 die Streckencharakteristik einer ländlichen Ortsdurchfahrt mit abzweigenden Straßen und Feldwegen sowie vielen Zufahrten und Zugängen zu Häusern und Gehöften. Gehwege sind hier nur teilweise vorhanden. Innerhalb der Ortslage von Coburg (von Str.-km 3,130 bis Str.-km 1,267) weist die Staatsstraße 2205 hier überwiegend die Streckencharakteristik einer Stadtstraße mit Nutzungsüberlagerungen der Funktionen Verbindung, Erschließung und Aufenthalt auf. Die Staatsstraße 2205 entspricht auf weiter Strecke weder hinsichtlich der Verkehrsführung noch hinsichtlich des Straßenausbaues den Erfordernissen einer leistungsfähigen Staatsstraße. 19 1.4.3 Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik Die Streckencharakteristik der Staatsstraße 2205 muss auf Grund ihrer Lage im Netz einer überregionalen Straßenverbindung entsprechen. Zusammen mit der Bundesstraße 4 (Nordring) entsteht durch die Verlegung der Staatsstraße 2205 eine leistungsfähige Verbindung für den länderübergreifenden Verkehrs aus Thüringen und dem Unterzentrum Bad Rodach zur BAB A 73 Nürnberg - Erfurt. Die Staatsstraße 2205 wird zwischen Neida und Coburg mit einheitlicher Streckencharakteristik als einbahnige, zweistreifige Straße mit höhengleichen Knotenpunkten in möglichst großen Abständen ausgebaut. Als Straßenquerschnitt wird auf Grund der Einsatzbereiche der Regelquerschnitte unter Berücksichtigung der Schwerverkehrsstärke nach RAS-Q 96 der RQ 10,5 ausgewählt. Die Linienführung wird mit deutlich über den Mindestwerten nach RAS-L liegenden Radien gestreckt und bietet neben guten Sichtverhältnissen ausreichende Überholmöglichkeiten. Fußgänger- und Radverkehr sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr wird über das nachrangige Verkehrsnetz und auf vorhandenen und neu anzulegenden Parallelwegen geführt. 20 2 Notwendigkeit der Baumaßnahme 2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse 2.1.1 Vorhandene Verkehrsbelastung und Verkehrsentwicklung auf der St 2205 An der Zählstelle 5731/9402 südöstlich Beiersdorf bei Str.-km 4,000 für den Zählstellenabschnitt Einmündung CO 4 Wiesenfeld bis OD-Grenze Coburg ergaben sich im Verlauf der Jahre folgende Verkehrsmengen: Abbildung 13: Zählstellenlage DTV / Jahr DTV [Kfz/24h] PV [Kfz/24h] GV [Kfz/24h] SV [Kfz/24h] 1985 6.084 5.673 411 245 1990 7.928 7.513 415 316 1995 9.593 9.002 591 525 2000 9.121 8.408 714 586 2005 11.062 10.312 750 702 Die Gesamtbelastung 2005 liegt mit 11.062 Kfz/24h nahezu ums dreifache über der durchschnittlichen Belastung von Staatsstraßen in Bayern (3.822 Kfz/24h). Die aktuelle Schwerverkehrsbelastung von 702 Kfz/24h liegt ebenso ums dreifache über den durchschnittlichen Schwerverkehrsbelastungen auf Staatsstraßen in Bayern (238 Kfz/24h). 21 Das Verkehrsaufkommen ist von 1985 bis 1990 auf Grund der Grenzöffnung sprunghaft um 30 % angestiegen. Von 1990 bis 2005 ist ein Anstieg des DTV um 40 % festzustellen. Während der Personenverkehr von 1990 bis 2005 „nur“ um ca. 37 % gestiegen ist, ist der Güterverkehr um 80 % gestiegen. Der Schwerverkehr hat sich seit 1985 fast verdreifacht. Der Schwerverkehrsanteil, der im Jahr 1990 bei 4,0 % lag, hat im Jahr 2005 einen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen von 6,3 %. Abbildung 14: DTV Entwicklung der Zählstellen der St 2205 im bayer. Vergleich Die in nachstehender Abbildung dargestellte Analyse der derzeitigen Verkehrsverhältnisse für den gesamten Vorhabensbereich ist als Plan 3 (Anhang zu Unterlage 1) beigegeben und wurde aus dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak, München, vom April 2007 entnommen. Abbildung 15: Analysebelastung aus 2007 22 2.1.2 Unzureichende Verkehrsverhältnisse auf der Strecke Der gegenwärtige verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2205 wird der Verkehrsbedeutung der regionalen Verbindung der Straßenkategorie A II nicht mehr gerecht. Die Staatsstraße 2205 verläuft abwechselnd innerhalb und außerhalb bebauter Bereiche. Außerhalb der bebauten Bereiche beeinträchtigen viele Feldwegeinmündungen und Grundstückszufahrten die Verkehrssicherheit. An einmündenden Straßen und Weg fehlen die notwendigen Maßnahmen zur Führung der Linksabbieger. Sichere Überholmöglichkeiten sind kaum vorhanden. Der unstetige Streckenverlauf sowie der schlechte und unebene Fahrbahnzustand des Staatsstraßenabschnittes vor allem von Str.-km 4,920 bis Str.-km 3,960 führte zu vielen Unfällen mit Schwerverletzten. Deshalb wurde in diesem Abschnitt die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt (näheres zum Unfallgeschehen siehe unter Ziffer 2.3). 2.1.3 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung GVS Wiesenfeld Herbartsdorf, Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf liegt außerhalb bebauter Gebiete. Der untergeordnete Knotenpunktsarm auf der nördlichen Seite ist die Rodacher Straße von Wiesenfeld, auf der südlichen Seite die Verbindungsstraße nach Herbartsdorf. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 513 Kfz/h Richtung Coburg und 472 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung) fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine Fahrbahnteiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahrkeile vorhanden. Die Achse der Rodacher Straße mündet ohne Abkröpfung spitzwinkelig in die Staatsstraße 2205. Die Sicht für Rechtseinbieger von der Rodacher Straße ist durch die spitzwinkelige Aufstellfläche eingeschränkt. 2.1.4 Unzureichende Verkehrsverhältnisse im Ortsbereich von Wiesenfeld und den Gemeindeverbindungsstraßen Richtung Bertelsdorf / Coburg Die Ortsstraßen Rodacher Straße und Bahnhofstraße von Wiesenfeld bilden derzeit zusammen mit den Gemeindeverbindungsstraßen nach Glend eine Abkürzungsstrecke für überörtlichen Verkehr in Richtung Bertelsdorf / Coburg / B 4. 2.1.5 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung Kreisstraße CO 4 / St 2205 Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der Kreisstraße CO 4 Meeder-Weidach liegt außerhalb bebauter Gebiete. Der untergeordnete Knotenpunktsarm auf der nördlichen Seite ist die „Wiesenfelder Hauptstraße“ in Wiesenfeld, auf der südlichen Seite die Kreisstraße CO 4 nach Weidach. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 485 Kfz/h Richtung Coburg und 437 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung) fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine 23 Fahrbahnteiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahrkeile vorhanden. 2.1.6 Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Einmündung GVS Kösfeld Nord und Kösfeld Süd Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der GVS Kösfeld liegt außerhalb bebauter Gebiete. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 611 Kfz/h Richtung Coburg und 529 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung) fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine Fahrbahnteiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahrkeile vorhanden. In der Folge ergeben sich auf ganzer Strecke große Schäden an Fahrbahnrändern, Banketten und Entwässerungseinrichtungen. Zudem entspricht der bestehende Fahrbahnaufbau der St 2205 nach RStO 2001 in etwa der Bauklasse IV. Die Überbeanspruchung des Oberbaus durch die große Verkehrsbelastung führte zu baulichen Mängeln wie Spurrinnen und Rissen in der Decke bis hin zur Zerstörung des gesamten Oberbaues in mehreren Abschnitten. Der unstetige Streckenverlauf sowie der schlechte und unebene Fahrbahnzustand des Staatsstraßenabschnittes von Str.-km 4,920 bis Str.-km 3,960 führte zu vielen Unfällen mit Schwerverletzten. Deshalb wurde in diesem Abschnitt die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt (näheres zum Unfallgeschehen siehe unter Ziffer 2.3.6). 2.1.7 Unzureichende Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses Im innerstädtischen Bereich vermischt sich das hohe Verkehrsaufkommen aus innerstädtischem Ziel- und Quellverkehr mit dem starken Durchgangsverkehr aus Bad Rodach und Thüringen. Die Länge der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt Beiersdorf beträgt 665 m, die Länge der straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrt (Länge zwischen den Ortstafeln) beträgt sogar 710 m. Innerhalb der Ortschaft Beiersdorf besitzt die St 2205 die Streckencharakteristik einer ländlichen Ortsdurchfahrt mit sechs abzweigenden Ortsstraßen. Dazu kommen zahlreiche Zufahrten und Zugänge zu Häusern und Gehöften. Gehwege sind hier nur bereichsweise und einseitig mit meist unzureichender Breite vorhanden. Die Länge der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt Neuses bis zum Anschluss an die B 4 beträgt 757 m. Innerhalb der Ortschaft Neuses besitzt die St 2205 die Streckencharakteristik einer städtischen Ortsdurchfahrt mit fünf abzweigenden Ortsstraßen. Dazu kommen zahlreiche Zufahrten und Zugänge zu Häusern, Gehöften und Gewerbebetrieben. Gehwege sind hier auf 300 m Länge nur einseitig mit meist unzureichender Breite vorhanden. 2.1.8 Unzureichende bauliche Verhältnisse auf der Staatsstraße Der gegenwärtige bauliche Zustand der Staatsstraße 2205 wird der Verkehrsbedeutung der regionalen Verbindung der Straßenkategorie A II nicht mehr gerecht. Die zu geringe Fahrbahnbreite von 6,0 m beeinträchtigt den Verkehrsablauf des Begegnungsverkehres. In der Folge ergeben sich auf ganzer Strecke große Schäden an Fahrbahnrändern, Banketten und Entwässerungseinrichtungen. Zudem entspricht der bestehen24 de Fahrbahnaufbau der St 2205 nach RStO 2001 in etwa der Bauklasse IV. Die Überbeanspruchung des Oberbaus durch die große Verkehrsbelastung führte zu baulichen Mängeln wie Spurrinnen und Rissen in der Decke. 25 2.2 Raumordnerische Entwicklungsziele 2.2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern Nach der raumstrukturellen Gliederung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 1.09.2006 liegt die Verlegungsmaßnahme in der Planungsregion 4 (Oberfranken West). Die geplante Maßnahme liegt im Stadt- Umlandbereich im ländlichen Raum. Die Staatsstraße 2205 verläuft auf einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. 2.2.1.1 Folgende Ziele des Landesentwicklungsprogramms werden durch die Maßnahme verfolgt: ● Einrichtungen der Bandinfrastruktur sollen bevorzugt im Verlauf von Entwicklungsachsen geschaffen oder ausgebaut werden (LEP Teil A II, 2.2.1.1.). ● Die günstige Erreichbarkeit der Zentralen Orte für die Bevölkerung ihrer jeweiligen Verflechtungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist von besonderer Bedeutung. Es ist anzustreben, dass die Zentralen Orte untereinander, mit den Verdichtungsräumen und mit den überregionalen Verkehrswegen gut verbunden sind. (LEP Teil A II, 2.1.2.5.). ● Entwicklungsachsen sollen insbesondere im Hinblick auf den Infrastrukturausbau zu einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner Teilraume beitragen (LEP Teil A II, 3.). ● Es ist anzustreben, dass die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme die für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation umweltschonend gewährleisten, insbesondere durch abgestimmte staatliche und kommunale Planung und Optimierung des Verkehrsablaufes (LEP Teil B V, 1.1.1.). Dies wird hier insbesondere durch die gemeinsamen Maßnahmen „2. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt“ (Baulast Stadt Coburg) und den hier vorliegenden „2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt“ anzustreben sein. ● Im ländlichen Raum und insbesondere in nachhaltig zu stärkenden Teilräumen sowie in Grenzregionen soll die Verkehrserschließung verbessert werden. (LEP Teil B V, 1.1.4.). ● Beim Verkehrswegeaus- und -neubau sowie der Verkehrsbedienung sollen Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Flächensparens und des Immissionsschutzes berücksichtigt werden. (LEP Teil B V, 1.1.6.). Dies trifft hier insbesondere für die ausgewiesenen FFH und SPA Gebiete zu. ● Dem weiteren Ausbau des Verkehrswegenetzes kommt zur Einbindung Bayerns innerhalb Deutschlands und Europas besondere Bedeutung zu. (LEP Teil B V, 1.1.5.). Im Grenzraum zu Thüringen kommt die Verbindung Bayerns an das Nachbarland besonderes Augenmerk zu. ● Die Oberzentren, möglichen Oberzentren und Mittelzentren sollen möglichst günstig in das überregionale Verkehrsnetz einbezogen werden. Die regionalen Verkehrsnetze und die regionale Verkehrsbedienung sollen vorrangig auf die Zentralen Orte ausgerichtet werden und eine möglichst günstige Anbindung sicherstellen. Die Zentralen Orte niedrigerer Stufen sollen mit den Zentralen Orten der höheren Stufe verbunden werden. (LEP Teil B V, 1.1.3.). ● Die Staatsstraßen sollen Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte, die nicht an Bundesfernstraßen liegen, an diese anbinden und damit auch die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung dieser Orte schaffen (LEP Teil B V, 1.4.3.). 26 2.2.2 Regionalplan Oberfranken West (4) Die Verlegung der Staatsstraße 2205 verfolgt die nachstehenden Entwicklungsziele des Regionalplanes der Planungsregion Oberfranken West (4), der in der Fassung der 12. Änderung 2002 am 01. November 2002 in Kraft getreten ist: ● Die überregionalen Verkehrsverbindungen mit den Wirtschaftszentren in Deutschland und der EG, wie auch die ergänzenden regionalen Verbindungen, insbesondere zum benachbarten Thüringen, sollen beschleunigt ausgebaut werden. (...) (Ziel AII, 1.2.5) ● Die bisherigen Nachteile des Zonenrandgebietes der Region sollen rasch abgebaut, zusätzliche Belastungen und Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu sollen vor allem die überregionalen Verkehrsverbindungen wesentlich verbessert (...) werden (Ziel AII, 1.4). ● Die Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur sollen so ausgebaut werden, dass sie zur angestrebten Entwicklung der Region und ihrer Teilräume, des Netzes der zentralen Orte und der Entwicklungsachsen in bestmöglicher Weise beitragen (Ziel B IX, 1.1). ● Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur soll dazu beitragen, die Nachwirkungen der bisherigen Randlage der Region, insbesondere der Mittelbereiche Coburg, Kronach und Lichtenfels, zu beseitigen und die Verbindungen mit Thüringen zu verbessern (Ziel B IX 1.2). ● Das Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass es dem Fernverkehr nach Süden und Westen sowie auch in Richtung Thüringen gerecht wird und eine gute flächenhafte Erschließung der Region gewährleistet. Der Anbindung der Mittelbereiche Coburg und Kronach an das übergeordnete Straßennetz kommt aufgrund ihrer Verbindungsfunktion besondere Bedeutung zu (Ziel B IX, 3). ● Die Entwicklung (...), der Unterzentren Rodach b. Coburg (...) soll durch Verbesserung der Anschlüsse an das Bundesfernstraßennetz unterstützt werden. ● Die Anbindung des Unterzentrums Bad Rodach an den Frankenschnellweg soll durch den Ausbau bzw. die Verlegung der St 2205 verbessert werden. Die Maßnahme erhöht die Erreichbarkeit des Unterzentrums Bad Rodach und unterstützt so die Entwicklung des unmittelbaren Grenzbereichs. Die Maßnahme ist in der 1. Dringlichkeit bzw. Reserve des Ausbauplans für die Staatsstraßen enthalten. Von Seiten der Stadt Bad Rodach besteht darüber hinaus Interesse an einer Verbesserung der Anbindung an die südlich verlaufende Bundesstraße 303 unter Ausnützung vorhandener Straßen. (Ziel B IX, Kommentar zu 3.4). Im Regionalplan für die Planungsregion Oberfranken-West (4) wird im Ziel B IX 3.6 unter anderem die Forderung erhoben, dass das Netz der überörtlichen Straßen weiter ausgebaut werden soll, um eine Verbesserung der Verkehrserschließung der Region zu gewährleisten. 27 2.3 Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur 2.3.1 Erfordernisse des regelmäßigen Verkehrsaufkommens Die unter Punkt 2.1 beschriebenen derzeitigen verkehrlichen und nicht zuletzt auch die baulichen Verhältnisse machen die Durchführung der vorliegenden Maßnahme notwendig und dringlich. Ziel: Die Straßeninfrastruktur des Planungsraumes muss durch - den Bau einer Fahrbahn in verkehrsgerechter Breite und mit belastungsgerechtem Aufbau nach RQ 10,5 für das große Verkehrsaufkommen aus Güter- und Schwerverkehr - die Ausbildung verkehrssicherer und belastungsgerechter Knotenpunkte - die Trennung und Verlagerung der Verkehrsarten - eine großzügigere Linienführung - ein verkehrsgerecht angebundenes, nachrangiges Verkehrsnetz verbessert werden. 2.3.2 Prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung Ziel: Auf Grundlage der prognostizierten Verkehrsentwicklung müssen für die künftige Verkehrsbelastung ordnungsgemäße und vertretbare Verkehrsverhältnisse unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen hergestellt werden. Die künftige Verkehrsentwicklung ist als Plan 4 (Anhang zu Unterlage 1) beigegeben und wurde aus dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak vom April 2007 entnommen. Danach sind die in der folgenden Abbildung dargestellten Verkehrswerte im Jahr 2020 auf der Staatsstraße 2205 zu erwarten. Die vorhandene Verkehrsbelastung des DTV wird sich nach den prognostizierten Werten bis zum Jahr 2025 nochmals um ca. 15 % von rund 11.000 auf 12.600 Kfz/24h steigern. 28 Abbildung 17: Prognose- Nullfall für 2020 (ohne Verlegungstrasse) Ordnungsgemäße bzw. vertretbare Verkehrsverhältnisse zwischen Wiesenfeld und der verlegten Bundesstraße 4 (Nordring) lassen sich für diese Prognosewerte nicht allein durch den Ausbau der bestehenden Trasse herstellen. Um die Vorgaben aus der Verkehrsentwicklung, den einschlägigen Richtlinien, der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Vorgaben aus Raumordnung und Städtebau umsetzen zu können, ist eine Verlegung der Staatsstraße 2205 unvermeidbar und dringend erforderlich. 2.3.3 Entlastung des vorhandenen unzureichenden Straßennetzes Ziel: Der überörtliche Verkehr soll auf verkehrsgerecht ausgebaute Straßen verlagert werden. Die Ortsdurchfahrten sollen vom Durchgangsverkehr von und zur überregionalen Entwicklungsachse (B 4) höchstmöglich entlastet werden. In den nachfolgenden Grafiken ist die Verkehrsprognose für die Neubaustrecke und die Entlastungswirkung und das Verlagerungspotential für das Jahr 2020/25 abgebildet. Demnach weist die Neubaustrecke künftig eine Belastung von bis zu 8.100 Kfz/24h auf. 29 Abbildung 18: Prognose Planfall für 2020 (mit Verlegungstrasse) Abbildung 19: Differenz Planfall zu Nullfall; Entlastungswirkung 30 Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Verlegungstrasse St 2205neu eine sehr gute Entlastungswirkung auf fast das gesamte Straßennetz im Planungsraum hat. Die St 2205alt zwischen Wiesenfeld und Coburg und damit auch die Ortsdurchfahrten von Beiersdorf und Neuses werden um 5.200 Kfz/Tag entlastet. Westlich Beiersdorf ist das eine Entlastung um 50 % auf 4.700 Kfz/Tag und östlich von Beiersdorf um rd. 35 % auf 7.300 Kfz/Tag (Vergleich zum Prognose-Nullfall, Plan 4). In Wiesenfeld wird die Rodacher Straße um bis zu 75 % entlastet. Die Verkehrsbelastung der Hauptstraße (CO 4) in der Ortsmitte von Wiesenfeld wird mehr als halbiert. Die Bahnhofstraße wird allerdings um ca. 60 % mehr belastet. In Kösfeld werden die Ortsstraßen um bis zu 75 % vom Verkehr entlastet. In Sulzdorf wird die Ortsdurchfahrt (Kirchwegäcker) vom überörtlichen Durchgangsverkehr befreit und die Verkehrsbelastung wird um bis zu 40 % abnehmen. In Glend wird die Sulzdorfer Straße um ca. 46 %, die Neuseser Straße um ca. 53 % und die Beuerfelder Straße um ca. 66 % entlastet. In Beuerfeld wird die Ortsdurchfahrt Lautertaler Straße (CO 17) um bis zu 40 % entlastet und die Glender Straße um bis zu 60 %. i Lediglich die Kreisstraße CO 4 und die GVS Wiesenfeld – Sulzdorf (Bahnhofstraße), die Meeder, Wiesenfeld und den Milchhof an die St 2205neu über den geplanten Kreisverkehr Wiesenfeld Ost anbinden, werden geringfügig zusätzlich belastet. 2.3.4 Anschluss an das überregionale Straßennetz Ziel: Die Verkehrsverbindung zu den Entwicklungsachsen soll so ausgebaut werden, dass diese ihrer Entwicklungsfunktion im ländlichen Raum gerecht werden. Über die Anschlussstelle „Bertelsdorfer Höhe“ wird die St 2205 direkt an das überregionale Straßennetz (B 4 / BAB A 73) angebunden. Durch den vorgesehenen Bau der neuen Straßenverbindung wird hier wesentlich dem Ziel des LEP genüge geleistet, dass die Verkehrsverbindungen zu den Entwicklungsachsen so ausgebaut werden, dass diese ihrer Entwicklungsfunktion im ländlichen Raum gerecht werden können. 2.3.5 Schließung von Netzlücken Ziel: Die Lücke im Straßennetz der St 2205 von Bad Rodach / Wiesenfeld zur B 4 und von der B4 nach Wiesenfeld / Bad Rodach soll geschlossen werden. Die Verlegung nördlich Coburg schließt die bestehende Netzlücke für den aus dem Nordwesten kommenden, über die B 4 / A 73 abfließenden, Verkehr in Richtung Süden (Lichtenfels / Bamberg) und Norden (Thüringen). Hierdurch wird eine Entlastung des Durchgangsverkehrs, der durch die Ortslagen von Neuses und Beiersdorf fließt, bewirkt. 31 2.3.6 Verbesserung der Verkehrssicherheit Ziel: Die Verkehrssicherheit innerorts soll durch Verkehrsverlegung sowie durch eine zeitgemäße Relationstrassierung der Trasse auf freier Strecke verbessert werden. Die Unfalltypensteckkarten in den betrachteten Drei-Jahreszyklen von 1997 – 1999 und von 2000 – 2002 weisen exemplarisch im gesamten Streckenzug zwischen Wiesenfeld und Coburg neben Unfallhäufungspunkten auch Unfallhäufungsstrecken auf. Abbildung 20: Unfalltypensteckkarte von 1997 - 1999 32 Abbildung 21: Unfalltypensteckkarte von 2000 – 2002 Durch den Bau einer verkehrsgerechten Strecke zwischen Wiesenfeld und Coburg ist eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit zu erwarten. Der belastungsgerechte Straßenquerschnitt bietet ausreichenden Bewegungsspielraum und ermöglicht einen konfliktarmen Begegnungsverkehr. Die verkehrsgerechte Ausbildung der vorgesehenen Knotenpunkte verbessert den Verkehrsablauf und verringert die Anzahl der Konfliktpunkte für den kreuzenden Verkehr. Die Trennung der Verkehrsarten, vor allem die Verlagerung des landwirtschaftlichen Verkehrs auf das untergeordnete Wegenetz, verringert das Konfliktpotenzial und Gefährdungsrisiko. Die Entflechtung des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und Quellverkehr und dessen Verlagerung auf eine verkehrsgerechte Strecke wird in Beiersdorf und Neuses zur Verkehrsberuhigung beitragen und Konfliktpunkte in den Ortsdurchfahrten verringern. Eine gestreckte Linienführung mit größeren Radien verbessert die Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit. 2.3.7 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für die Straßennutzer Ziel: Es muss bei Trassierung einer neuen Linie der höchstmögliche volkswirtschaftliche Nutzen erzielt werden. Höchstmögliche Zeit– und Kostenersparnisse für den Straßennutzer sind zu beachten. Ein großer Teil des Verkehres auf der St 2205 von Thüringen / Bad Rodach / Wiesenfeld hat als Ziel die Großräume Coburg bzw. Lichtenfels und Bamberg. Die neue Trasse bietet für diese Verkehrsanteile über die Anschlussstelle an der Bundesstraße B4 und die Anschlussstelle Coburg an der A 73 eine schnelle und verkehrssichere Verbindung. 33 Durch die Herausnahme des Durchgangsverkehres aus den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses entfallen häufige Beschleunigungs- und Verzögerungsmanöver, verursacht durch die unstetige Linienführung und die Ortsdurchfahrten, was auch dazu beiträgt, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. 2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Ziel: Das neue Straßennetz muss bestehende Umweltbeeinträchtigungen größtmöglich verringern. Das sehr gute Verlagerungspotenzial der St 2205neu für überörtlichen Verkehr verringert vor allem die Lärm- und Abgassituation in den Ortsdurchfahrten. Die Verlegung verstetigt den Verkehrsfluss und reduziert dadurch der Ausstoß von Abgasen. Die Lärm- und Abgasemissionen werden bei Wiesenfeld und in den Coburger Ortsteilen Beiersdorf und Neuses spürbar abnehmen. Die Unfallgefahr wird durch die Streckencharakteristik reduziert. Dadurch wird auch die Wahrscheinlichkeit von Umweltschäden aus Verkehrsunfällen geringer. Die Entwässerungseinrichtungen der Straßen werden nach den aktuellen Anforderungen für einen nachhaltigen Gewässerschutz geplant und verringern dadurch die Gewässerbelastung. 34 3 3.1 Begründung des Vorhabens - Variantenvergleich Beschreibung der Plantrasse und der Varianten Seit 1985 wurden im Rahmen eines Raumordnungsverfahren zunächst 2 Trassenvarianten für die Verlegung nördlich von Coburg erarbeitet (RO-Trasse 0 und 1), die dann später um weitere 2 Trassenvarianten ergänzt wurden (Vorentwurfstrasse von 2003 und die Planfeststellungstrasse von 2009). Somit wurden vier Möglichkeiten der Trassenführung diskutiert: A 73 Wiesenfeld Var. 4: Plafe-Trasse St 2205 A 73 Var. 3: VE-Trasse 2003 Var 2: RO -Trasse 1 Beiersdorf B4 Var. 1: RO -Trasse 0 Neuses B4 Abbildung 25: Varianten - Trassendarstellung 35 3.1.1 Beschreibung der Variante 1: Variante 1 : RO Trasse 0: Ausbau auf Bestand der St 2205alt Die Variante 1 orientiert sich an der bestehenden Linienführung der Staatsstraße 2205. Für sie ist eine Verknüpfung mit der Bundesstraße 4 (Westtangente Coburg) bei Str.km 2,3 der Staatsstraße 2205 vorgesehen. Im Bereich der Ortsdurchfahrten der Ortsteile Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg müssen die vorhandenen, ungünstigen Straßenquerschnitte wegen der dort vorhandenen Randbebauung beibehalten werden. Baulänge: 3250 m 3.1.2 Beschreibung der Variante 2: Variante 2 : RO Trasse 1: Neubau südlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld Diese Linie beginnt südlich von Wiesenfeld und kreuzt anschließend die Kreisstraße CO 4. Danach überquert die Variante 2 die bestehende Staatsstraße 2205 sowie die Bahnlinie Coburg – Rodach höhenfrei. Im Anschluss daran durchläuft sie die weiträumigen Wiesen des Sulzbaches südlich von Kösfeld (Gemeinde Meeder), von Sulzdorf (Gemeinde Meeder) und vom Ortsteil Glend und durchfährt das Industriegebiet Neuses. Südlich Bertelsdorf bindet sie dann auf die verlegte Bundesstraße 4 (Nordring) auf. Baulänge: 4800 m (1. und 2. Bauabschnitt) 3.1.3 Beschreibung der Variante 3: Variante 3 : VE Trasse 2003: Neubau nördlich von Glend, südlich von Sulzdorf und Kösfeld Die Variante 3 beginnt südlich des Ortsteiles Wiesenfeld der Gemeinde Meeder bei Straßenkilometer 7,467 der bestehenden Staatsstraße 2205. Sie verläuft ostwärts, überquert die bestehende Staatsstraße 2205 und die Bahnlinie Coburg-Rodach höhenfrei, führt in ca. 120 m Entfernung südlich an den Ortsteilen Kösfeld und Sulzdorf vorbei und umgeht nördlich den Ortsteil Glend der Stadt Coburg. Die Trasse durchquert das Industriegebiet Neuses-Bertelsdorf und schließt an den „Käser-Kreisel“ an. Der Kreisel ist durch den Bauabschnitt 1 an die Bundesstraße 4 Nordring Coburg angeschlossen. Das Naturschutzgebiet "Vogelfreistätte Glender Wiesen", wird von der Wahllinie nicht berührt. Baulänge: 4970 m (2. Bauabschnitt gesamt) 3.1.4 Beschreibung der Variante 4 - Planfeststellungstrasse Variante 4 - Planfeststellungstrasse: Neubau nördlich von Kösfeld, Sulzdorf und Glend Die Variante 4 beginnt westlich von Wiesenfeld. Die Trasse verläuft an Wiesenfeld südlich vorbei in östlicher Richtung. Sie quert dabei den Herbartsdorfergraben. Sie quert die Bahnlinie Coburg - Bad Rodach, den Sulzbach und den Griesgraben mittels Brü- 36 ckenbauwerken und führt an Kösfeld und Sulzdorf nördlich vorbei. Die Straße quert den Dorfgraben östlich von Sulzdorf mittels Brückenbauwerk. Sie quert den Bachgraben und den Lauterbachüberleiter nördlich von Glend mittels Brückenbauwerk, umgeht weiter die Ortschaft Glend nördlich und quert östlich von Glend den Sulzgraben und biegt schließlich nach Süden ab und bindet bei Bertelsdorf auf einen geplanten Kreisverkehr des 1. Teilabschnittes auf. Baulänge: 5235 m (2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt) [950 m (2. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt)] 3.1.4.1 Verlauf und Lage der Planfeststellungstrasse im Straßennetz: Nach Süden abgerückte Trassenführung der St 2205neu bei Wiesenfeld Die Abrückung ist notwendig, ► um die unstetige Linienführung an der Kreuzung mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf aus Gründen der Verkehrssicherheit zu verbessern. ► um einen verkehrstechnisch günstigen Anschluss an den neuen Kreisverkehr bei Wiesenfeld zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Wiesenfeld zu vermeiden bzw. minimieren. Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf Die verschwenkte Linienführung der GVS ist notwendig, ► um einen bautechnisch zweckmäßigen Schnittwinkel für das Überführungsbauwerk zu erhalten. ► um die Anschlüsse an den Bestand bautechnisch günstig ausführen zu können. Lage des Kreisverkehrsplatzes bei Wiesenfeld: Die nach Süden von der best. St 2205 abgerückte Lage ist notwendig, ► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische günstige Linienführung zu erhalten. ► um einen möglichst kurzen schleifenden Schnitt der Trasse durch das Hochwasserabflussgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Wiesenfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Kösfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren. ► um die St 2205alt und CO 4 verkehrstechnisch günstig anbinden zu können. ► um für die Bauzeit die Verkehrsbeziehungen weitgehend aufrechterhalten zu können. Verlauf im Bereich Kösfeld: Die nach Norden von der Ortschaft abgerückte Lage der St 2205neu ist zweckmäßig, ► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische günstige Linienführung zu erhalten. ► um einen möglichst kurzen schleifenden Schnitt der Trasse durch das Hochwasserabflussgebiet des Sulzbachs und des Griesgrabens zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Kösfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren. ► um die Gemeindeverbindungsstraßen verkehrstechnisch günstig anbinden zu können. ► um einen Eingriff in das FFH / SPA-Gebiet südöstlich von Kösfeld zu vermeiden. 37 Trassenverlauf in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Sulzdorf und zu den Natura 2000 Schutzgebieten Die geplante Trasse führt im Norden sehr nah an der Ortschaft Sulzdorf vorbei. Dabei wird ein FFH- und SPA-Gebiet an dessen Rand durchschnitten. Eine weitere Verschiebung der Trasse Richtung Norden ist nicht möglich, weil prioritäre Lebensraumtypen und wertvolle Wiesenbereiche im Sinne der FFH-Richtlinie in größerem Umfang in Anspruch genommen werden würden und einer FFHVerträglichkeitsprüfung nicht standhalten würden. Der vermehrte Flächenverbrauch und der größere Zerschneidungseffekt geeigneter Wiesenbrüterflächen würde zudem der Vogelschutzgebiets-Richtlinie entgegenstehen. Die Trasse wurde hier so niedrig als möglich gelegt, um ein schadloses Überfliegen der Trasse durch Vögel zu ermöglichen. In der Folge ist nur eine Überführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld möglich. Verlauf im Bereich Glend: Die nach Norden von der Ortschaft abgerückte Lage der St 2205neu ist zweckmäßig, ► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische günstige Linienführung zu erhalten. ► um Lärmbeeinträchtigungen für Glend zu vermeiden bzw. zu minimieren. Eine noch weiter nach Norden verschobene Trasse würde das dortige FFH- und SPAGebiet beeinträchtigen. 3.1.4.2 Verknüpfungen und Wahl der Knotenpunktsformen für die gewählte Linie nach Variante 4 = Planfeststellungstrasse Bei der Knotenpunktsgestaltung an freien Strecken von überörtlichen Straßen spielt die Verkehrssicherheit, die Qualität des Verkehrsablaufes und die Streckencharakteristik eine entscheidende Rolle. Die Kontinuität der Streckencharakteristik ist dabei ein wesentliches Sicherheitskriterium. Die vorgesehene Streckencharakteristik der überregionalen Staatsstraße 2205 weist plangleiche Knotenpunkte aus. Konzept: Verknüpfung der klassifizierten Straßen mit Kreisverkehr oder Kreuzung, Über-/Unterführungen der restlichen Straßen und Wege Die vorhandene und die prognostizierte Verkehrsbelastung und Verkehrsbeziehungen als Grundlage für die Gestaltung der Knotenpunkte können dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak (Anlage 1 zur Unterlage 1) entnommen werden. Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf, Bau-km 0+317 An dem bestehenden Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II - regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Über den Knotenpunkt verläuft der „Rodach-Itzgrund“-Radweg aus dem Bayernnetz für Radfahrer. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Die schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten gehören zur GVS. Deren Hauptverkehrsbeziehung auf der Wiesenfelder Seite besteht von und nach Bad Rodach mit ca. 350 Kfz/24h. Von und nach Herbartsdorf fahren ca. 40 Kfz/24h. Die Fahrbeziehung von 38 und nach Coburg ist untergeordnet mit 10 bzw. 20 Kfz/24h. Es stellt sich demnach die grundsätzliche Frage, ob ein Knotenpunkt hier für die vorhandenen Verkehrsbeziehungen künftig noch erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbarte Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen. Für die zukünftige Knotenpunktsausbildung wurden zunächst vier grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten nach der Richtlinie RAS-K-1 („plangleiche Knotenpunkte) im Planungsprozess untersucht: Einmündung oder Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform I Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig. Auch eine Einmündung auf Herbartsdorfer Seite kombiniert mit einer Kreuzungsmöglichkeit nur für landwirtschaftlichen Verkehr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen, weil sich durch den geringen Abstand zur Siedlung Schleichverkehr entwickeln wird. Teilplanfreie Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform IV Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Sie hat verkehrssicherheitstechnische Vorteile und wäre auch aus planerischer Sicht zweckmäßig, wenn die benachbarte Kreuzung der CO 4 dafür entfallen könnte. Die vorhandene Verkehrsbelastung der untergeordneten Knotenpunktszufahrten ist jedoch so gering, dass aus Gründen der Leistungsfähigkeit diese Grundform nicht erforderlich ist. Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist für die vorhandene Situation nicht zweckmäßig. Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen wäre zweckmäßig, weil der erforderliche Abstand von ca. 265 m [(75m+20m)x2 + 75m= 265 m] zwischen den Einmündungen eingehalten werden kann. Der verkehrssicherheitstechnische Nachteil dieser Lösung besteht jedoch darin, dass der landwirtschaftliche Verkehr und der Radverkehr die Staatsstraße mitbenutzen wird. Straßenparallele Ersatzwege führen zu längeren Umwegen und würden keine Akzeptanz finden. Zudem wird die sichere Überholmöglichkeit auf der gestreckten Linienführung zwischen Wiesenfeld und Neida durch den geringen Abstand des Versatzes zum Knotenpunkt der CO 4 um insgesamt ca. 1000 m verkürzt. Der Rechtsversatz ist aus den genannten Gründen nicht zweckmäßig. Kreisverkehrsplatz an 2-streifigen Straßen nach Grundform VII Die derzeitige Verkehrsstärke der schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten (790 + 140 = 930 Kfz/24h) beträgt nur ca. 6 % der Gesamtbelastung des Knotenpunktes (790 + 140 + 7580 + 6930 = 15440 Kfz/24h). Nach den Einsatzkriterien aus dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006 sollte die Belastung wenigstens 15 % betragen. Im Prognosezeitraum ist mit größeren Verkehrszunahmen nicht zu rechnen. Ein Kreisverkehrsplatz nach Grundform VII scheidet demnach aus. Nachdem keine der Knotenpunktslösungen für eine Kreuzung an dieser Stelle zweckmäßig ist, wurde untersucht, ob der Knotenpunkt als Einmündung zu lösen ist und die nicht angeschlossenen Verkehrsbeziehungen anderweitig wiederhergestellt werden können. Eine Einmündung nach Grundform I der Rodacher Straße auf Wiesenfelder Seite ist nicht erforderlich, weil alle Verkehrsbeziehungen von Wiesenfeld nach Coburg und Bad Rodach über den gepl. Kreisverkehr Wiesenfeld Süd abgewickelt werden können. Die Verkehrsbeziehungen von und nach Herbartsdorf müssen über den Kreisverkehr und über eine Einmündung auf Herbartsdorfer Seite wiederhergestellt werden. Für den landwirtschaftlichen Verkehr ist aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen 39 zusätzlich eine untergeordnete, ca. 900 m lange, parallel zur St 2205neu verlaufende öffentl. Feld- und Waldwegeverbindung erforderlich, die auch zur Weiterführung des „Rodach-Itzgrund“- Radweges dient. Alle Verkehrsbeziehungen werden mit dieser Lösung aufrecht erhalten. Im weiteren Planungsprozess wurde jedoch deutlich, dass die Verkehrsführung für den landwirtschaftlichen Verkehr sehr nachteilig ist und zu größeren Umwegen führt. Die Akzeptanz für diese Lösung ist nach der Stellungnahme der Gemeinde Meeder zu urteilen sehr gering und würde dazu führen, dass der landwirtschaftliche Verkehr die St 2205 mitbenutzt. Die letztendlich noch verbleibende Lösung mit der die Verkehrsbeziehungen von Wiesenfeld nach Herbartsdorf zweckmäßig aufrecht erhalten werden können, ist eine Überführung ohne Anbindung an die St 2205neu. Die übrigen Verkehrsbeziehungen von und nach Coburg sowie Bad Rodach können über den geplanten Kreisverkehr Wiesenfeld Süd abgewickelt werden. Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf aufgeplant. Vorteile: ● Hohe Verkehrssicherheit für alle Verkehrsbeziehungen ● Wegeverbindungen für landw. Verkehr bleiben erhalten Abbildung 26: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS nach Herbartsdorf Die Gemeinde Meeder und der Bayer. Bauernverband forderten einen Parallelweg für den landwirtschaftlichen Verkehr südlich der St 2205neu. Der landwirtschaftliche Verkehr aus Herbartsdorf kann künftig über einen südlich der St 2205neu angelegten neuen öffentlichen Feld- und Waldweg zu den dort gelegenen Flächen gelangen, ohne einen Umweg durch Wiesenfeld, über die CO 4 und über den Kreisverkehr machen zu müssen. 40 Knotenpunkt St 2205neu mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg, Bau-km 0+720 Der zu kreuzende öffentliche Feld- und Waldweg mündet derzeit in die St 2205 ein. Der Weg dient der Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und hat für den Verkehr nur eine untergeordnete Bedeutung. Es ist deshalb aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu rechtfertigen, hierfür eine neue Kreuzung mit der Staatsstraße 2205neu herzustellen. Ein Ersatzweg südlich der St 2205neu, der in die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf mündet, stellt die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wieder her. Knotenpunkt St 2205neu mit der Kreisstraße CO 4, Bau-km 1+243 An diesem Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und III - zwischengemeindliche Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Über den Knotenpunkt verläuft eine Radwegeverbindung von Beiersdorf nach Wiesenfeld. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der ähnlichen Verbindungsfunktionen und ähnlich hoher Verkehrsbelastung möglich. Für die zukünftige Kreuzungsausbildung wurden insgesamt vier verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Planungsprozess untersucht. Einmündung oder Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform I Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig. Da sich hier der von Bad Rodach kommende Verkehr aufspaltet und etwa die Hälfte zur St 2205alt über Beiersdorf nach Coburg und die andere Hälfte über die St 2205neu zur B 4 nach Coburg abfließt ist eine höhengleiche Kreuzung verkehrstechnisch ungünstig, da sonst der Strom der Linkseinbieger von der St 2205alt (von Süden kommend) Richtung Bad Rodach zu stark wäre. Mit einer „normalen“ Kreuzung kann die auftretende Belastung nicht abgewickelt werden, für die Morgenspitze ergibt die Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Anl. 7) das Prädikat „bedingt leistungsfähig“ und für die Abendspitze „nicht leistungsfähig“. Eine lichtsignalgeregelte Kreuzung erscheint ebenso nicht zweckmäßig. Teilplanfreie Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform IV Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Weil die Verkehrsbeziehungen von Bad Rodach nach Beiersdorf bei gleichzeitig hohem Schwerverkehrsanteil sehr groß sind, werden die linksabbiegenden Verkehrsströme maßgebend. Die zu durchfahrenden beiden Einmündungen einer teilplanfreien Knotenpunktsausbildung wären dadurch nur bedingt leistungsfähig. Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist für die vorhandene Situation nicht zweckmäßig. Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen ist aus oben genannten Leistungsfähigkeitsgründen nicht zweckmäßig. Kreisverkehrsplatz an 2-streifigen Straßen nach Grundform VII Die Gesamtverkehrsstärke (Summe der Zuflüsse) beträgt 11.950 Kfz/24h und liegt damit nach Bild 9 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006 noch im Bereich der möglichen Verkehrsstärken eines kleinen Kreisverkehrsplatzes. Nach den Berechnungen von Prof. Kurzak ergibt sich hier in der Morgenspitze die Ver- 41 kehrsqualität A und in der Abendspitze ebenfalls die Verkehrsqualität A (siehe Anl. 8ad). Ein normaler Kreisverkehrsplatz ist voll leistungsfähig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der Kreisverkehrsplatz hier zweckmäßig. Im Weiteren wird an diesem Knotenpunkt der Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd eingeplant. Abbildung 27: Knotenpunkt St 2205neu mit der Kreisstraße CO 4 Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf, Bau-km 2+173 An diesem Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der zu unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Der landwirtschaftliche Verkehr aus Kösfeld nutzt die GV-Straße um zu den nördlich der GVS Wiesenfeld – Kösfeld gelegenen Flächen zu gelangen. Radverkehr ist kaum vorhanden. Die beiden schwächer belasteten Knotenpunktszufahrten gehören demnach zu der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf / Kösfeld. Die Verkehrsbelastung auf der nordwestlichen Knotenpunktszufahrt ist durch die benachbarten Milchwerke Oberfranken West bestimmt und beträgt 1970 Kfz/24h mit hohem Schwerverkehrsanteil. Die südöstliche Knotenpunktszufahrt ist mit 560 Kfz/24h deutlich geringer belastet. Für die zukünftige Knotenpunktsausbildung wurden zunächst vier grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten im Planungsprozess untersucht: 42 Einmündung oder Kreuzung 2-streifiger Straßen nach Grundform I Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig, insbesondere wegen des hohen einmündenden Schwerlastverkehrs in Form der vom Milchhof in die St 2205neu einfahrenden Milchtransportlaster, die mit langsamen Anfahrtempo ein hohes Unfallrisiko darstellen bei Wahl der Grundform I. Teilplanfreie Kreuzung 2-streifiger Straßen nach Grundform IV Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Sie hat verkehrssicherheitstechnische Vorteile und wäre auch aus planerischer Sicht zweckmäßig, wenn die benachbarte Kreuzung der CO 4 dafür entfallen könnte. Die vorhandene Verkehrsbelastung ist verhältnismäßig groß, so dass aus Gründen der Leistungsfähigkeit diese Grundform eingesetzt werden könnte. Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist möglich, für die vorgesehene Streckencharakteristik mit plangleichen Knotenpunkten aber untypisch. Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen ist nicht zweckmäßig, weil der erforderliche Abstand von ca. 265 m [(75m+20m)x2 + 75m= 265 m] zwischen den Einmündungen auf Grund der vorhandenen Topographie nicht eingehalten werden kann. Auch bei nebeneinander liegenden Linksabbiegespuren ist der Abstand noch so groß, dass die nordwestliche Knotenpunktszufahrt aufwändig verschwenkt werden müsste. Der verkehrssicherheitstechnische Nachteil dieser Lösung jedoch ist, dass der landwirtschaftliche Verkehr die Staatsstraße mitbenutzen wird. Straßenparallele Ersatzwege führen zu längeren Umwegen und würden keine Akzeptanz finden. Zudem müsste ein zusätzliches Brückenbauwerk zur Überquerung des Sulzbaches errichtet werden. Der Rechtsversatz ist aus den genannten Gründen nicht zweckmäßig. Kreisverkehrsplatz 2-streifiger Straßen nach Grundform VII Die prognostizierte Verkehrsstärke der schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten (1970 + 560 = 2530 Kfz/24h) beträgt ca. 16 % der Gesamtbelastung des Knotenpunktes (1970 + 560 + 5870 + 7080 = 15480 Kfz/24h). Sie liegt geringfügig über dem Einsatzkriterium aus dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006, wonach die Belastung wenigstens 15 % betragen sollte. Ein Kreisverkehrsplatz nach Grundform VII erscheint gerade möglich. Abbildung 28: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf 43 Im Weiteren wurde daher der Kreisverkehr Wiesenfeld Ost aufgeplant. Vorteile: ● hohe Verkehrssicherheit mit wenigen Konfliktpunkten ● hohe Leistungsfähigkeit für den großen Schwerlastverkehrsanteil ● Reserven für Milchhoferweiterung vorhanden ● Entlastung der Hauptstraße und Bahnhofstraße in Wiesenfeld ● Wegeverbindungen für landw. Verkehr bleiben erhalten ● Bahnübergänge bei Kösfeld werden geringer belastet Nachteile: ● Geringe Verringerung der Verkehrsqualität und Reisegeschwindigkeit für überregionalen Verkehr Knotenpunkt St 2205alt - GVS Kösfeld Süd, Bau-km 0+992 An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig die Straßenkategorien III - zwischengemeindliche Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der zu unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Die bevorrechtigte Führung der St 2205alt ist auf Grund der deutlich größeren Verkehrsbelastung zweckmäßig. Die vorhandene Einmündung wird der neuen Trasse der St 2205 entsprechend angepasst. Abbildung 29: Knotenpunkt St 2205alt mit der GVS nach Kösfeld 44 Knotenpunkt St 2205alt - CO 4, Bau-km 0+235 An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig die Straßenkategorien III - zwischengemeindliche Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Die bevorrechtigte Führung der St 2205alt ist auf Grund der deutlich größeren Verkehrsbelastung zweckmäßig. Die Kreisstraße CO 4 mündet künftig untergeordnet in die hier ebenfalls verlegte St 2205alt ein. Da die Zahl der Linkseinbieger von der CO 4 kommend mit bis zu 70 Kfz/Stunde, davon bis zu 10 Lkw, nicht besonders groß ist (1 Linkseinbieger pro Minute) und die Belastung der St 2205alt nur noch halb so groß wie heute ist, reicht eine normale Einmündung mit Vorfahrtsregelung nach StVO Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ aus (Leistungsfähigkeitsnachweis Anl. 9, „geringe“ Behinderung, d.h. Verkehrsqualität B). Abbildung 30: Knotenpunkt St 2205alt mit der CO4 45 Knotenpunkt GVS Sulzdorf - Wiesenfeld mit GVS Kösfeld Nord An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen auch künftig zwei Straßenkategorien IV flächenerschließende Verbindungen aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der deutlich größeren Verkehrsbelastung der GVS Sulzdorf nicht zweckmäßig. Es wird wieder eine Einmündung mit untergeordneter Kösfelder Knotenpunktszufahrt vorgesehen. Abbildung 31: Knotenpunkt GVS Wiesenfeld Sulzdorf mit GVS Kösfeld Neue Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Meeder, Bau-km 3+084 An der neuen Kreuzung außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und V – untergeordnete Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem und einbahnigem, einstreifigem Querschnitt aufeinander. Die Verkehrsbelastung der GVS wird im Verkehrsgutachten (Fall 4) derzeit mit 100 Kfz/24h angegeben und künftig auf 300 Kfz/24h prognostiziert. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungsfunktionen und Verkehrsbelastungen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Die Ausbildung eines Knotenpunktes ist an der neuen Querungsstelle daher nicht vorgesehen. Die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen der GVS Sulzdorf - Meeder müssen grundsätzlich gleichwertig wiederhergestellt werden. Die Analyse ergab, dass vorrangig Pkwund landwirtschaftlicher Verkehr die GVS benutzt. Über die GVS ist das Gemeindezentrum Meeder auf kürzestem Wege zu erreichen. Ein großer Teil der Gemarkungsfläche von Sulzdorf liegt nördlich der St 2205neu. Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme an dieser Stelle warf auch die grundsätzliche Frage auf, ob eine Kreuzung künftig für die vorhandenen Verkehrsbeziehungen an dieser Stelle erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbarte Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen. 46 Eine Planungsvariante sah vor, die landwirtschaftliche Fahrbeziehungen über den geplanten Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost auf der westlichen Seite und einer gebündelten GVS Sulzdorf/Glend - Beuerfeld auf der östlichen Seite, sowie Ergänzungen im Wegenetz wiederherzustellen. Der Umweg beträgt jeweils ca. 2 km. Die Gemeinde Meeder und der Bayer. Bauernverband fordern den Erhalt der Gemeindestraße als wichtige innergemeindliche Fahrverbindung für die Bürger, die Landwirtschaft und den Radtourismus. Zur Lösung der Problematik schlägt die Gemeinde eine Kreuzung mittels Über- oder Unterführung ohne Anbindung vor. Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Sulzdorf – Meeder aufgeplant. Durch das Hinzukommen der St 2205neu kann aus trassierungstechnischen Gründen die bisherige Linienführung der GVS Sulzdorf – Meeder (Meederer Straße) nicht beibehalten werden. Die GVS wird für eine günstigere Linienführung geringfügig verlegt und kreuzt dadurch an neuer Stelle die GVS Sulzdorf – Wiesenfeld (Sulzdorfer Straße). Vorteile: ● Alle vorhandenen Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten ● Höchste Verkehrssicherheit für die Verkehrsbeziehungen ● Keine Umwege für alle Verkehrsbeziehungen Abbildung 32: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Sulzdorf - Meeder 47 Knotenpunkt GVS Sulzdorf – Wiesenfeld mit GVS Sulzdorf - Meeder An der neuen Einmündung Sulzdorf West außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig zwei Straßenkategorien IV - flächenerschließende Verbindungen aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung erscheint aufgrund der gleichen Verbindungsfunktionen zweckmäßig. Die bestehende Verbindungssituation wird belassen und die GVS Sulzdorf – Meeder nachgeordnet angebunden. Die Einmündung ist ausreichend leistungsfähig. Abbildung 33: Knotenpunkt Einmündung Sulzdorf West Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Beuerfeld, Bau-km 3+712 An der neuen Kreuzung außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Die Verkehrsbelastung der GVS wird im Verkehrsgutachten (Fall 4) derzeit mit 400 Kfz/24h angegeben und künftig auf 500 Kfz/24h prognostiziert. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungsfunktionen und Verkehrsbelastungen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Die Ausbildung eines Knotenpunktes ist an der neuen Querungsstelle daher nicht vorgesehen. Die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen der GVS Sulzdorf – Beuerfeld müssen grundsätzlich gleichwertig wiederhergestellt werden. Die Analyse ergab, dass vorrangig Pkw- und landwirtschaftlicher Verkehr die GVS benutzt. Über die GVS Sulzdorf Beuerfeld wird der innergemeindliche Verkehr sowie Schulbusverkehr zur Grund- und Hauptschule nach Meeder abgewickelt. Auch der zwischengemeindliche öffentl. Personennahverkehr der OVF-Linie 83115 Coburg - Lange Berge - Bad Rodach (u.a. Verbindung zu den weiterführenden Schulen) verkehrt über die GVS. Ein großer Teil der Gemarkungsfläche von Sulzdorf liegt nördlich der St 2205neu. 48 Die Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme an dieser Stelle warf auch die grundsätzliche Frage auf, ob eine Kreuzung künftig für die vorhandenen Verkehrsbeziehungen an dieser Stelle erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbarte Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen. Eine Planungsvariante sah daher vor, anstelle zweier Gemeindeverbíndungsstraßen von Sulzdorf und Glend jeweils nach Beuerfeld nur eine gebündelte GVS Sulzdorf/Glend - Beuerfeld bei Bau-km 4+105 zu überführen. Die gebündelte GVS würde an der GVS Sulzdorf - Glend etwa in der Mitte zwischen beiden Ortschaften beginnen, über den Lerchenberg führen und südöstlich von Beuerfeld wieder auf die bestehende Trasse der GVS Sulzdorf - Beuerfeld einschwenken. Der Durchgangsverkehr durch Beuerfeld würde durch diese Trassenführung aus der Ortslage herausgenommen. Die Gemeinde Meeder und die Stadt Coburg stimmten zunächst dieser Lösung zu. Lediglich der Bayer. Bauernverband lehnt die Bündelungstrasse über den Lerchenberg ab. Der Verband fordert zudem, dass alle GV-Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten bleiben bzw. jeweils eine Querungsmöglichkeit geschaffen wird. Die Gemeinde Meeder schloss sich schließlich dieser Forderung an. Die Trasse der St 2205 wurde im Bereich der Querung der Natura 2000 Gebiete so niedrig als möglich gelegt, um zusammen mit begleitenden Bepflanzungsmaßnahmen ein schadloses Überfliegen der Trasse durch Vögel zu gewährleisten. In der Folge ist eine Unterführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld nicht möglich. Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld aufgeplant. Abbildung 34: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Beuerfeld Durch das Hinzukommen der St 2205neu kann aus trassierungstechnischen Gründen und zur Konfliktvermeidung mit dem SPA-Gebiet die bisherige Linienführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld nicht beibehalten werden. Die GVS wird für eine günstigere Linienführung geringfügig verlegt und kreuzt dadurch an neuer Stelle die GVS Sulzdorf – Glend (Sulzdorfer Straße). Die alte Trasse der GVS wird zu einem öffentlichen Feldund Waldweg umgestuft. Die Feldwege werden an die Überführung angebunden. 49 Vorteile: ● Alle vorhandenen Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten ● Höchste Verkehrssicherheit für die Verkehrsbeziehungen ● Keine Umwege für alle Verkehrsbeziehungen Knotenpunkt GVS Sulzdorf – Glend mit GVS Sulzdorf - Beuerfeld An der neuen Einmündung Sulzdorf Ost außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig zwei Straßenkategorien IV - flächenerschließende Verbindungen aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung erscheint aufgrund der gleichen Verbindungsfunktionen zweckmäßig. Die bestehende Verbindungssituation wird belassen und die GVS Sulzdorf – Beuerfeld nachgeordnet angebunden. Die Einmündung ist ausreichend leistungsfähig. Abbildung 35: Knotenpunkt GVS Sulzdorf - Beuerfeld mit GVS Sulzdorf Glend Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Glend - Beuerfeld Die GVS Glend - Beuerfeld wird von der St 2205neu nördlich von Glend gequert. Die prognostizierte Verkehrsbelastung von 2.000 Kfz/24h im Falle eines Anschlusses auf die St 2205neu würde prinzipiell eine Anbindung rechtfertigen. Jedoch orientiert sich der Verkehr in der Hauptsache Richtung Coburg und würde einen hohen Anteil linkseinbiegender Fahrzeuge ergeben. Die verkehrssicherste Lösung für den Knotenpunkt wäre demnach ein Kreisverkehr. Ein weiterer Kreisverkehr im Abstand von nur 700 m zum Anschlusskreisverkehrsplatz würde jedoch die angestrebte Verkehrsqualität und Reisegeschwindigkeit und in der Folge die Attraktivität der Neubaustrecke unverhältnismäßig verringern. Die alternativ mögliche Einmündung auf Beuerfelder Seite würde bedeuten, dass der land- und forstwirtschaftliche Verkehr aus Glend über den im Teilabschnitt 1 geplanten (Anschluss-) Kreisverkehr bei Coburg auf zusätzlich zu errichtenden Parallelwegen geführt werden müsste. Eine Kreuzungsmöglichkeit scheidet aus denselben Verkehrssicherheitsdefiziten aus wie an der Einmündung Herbartsdorf. Zudem müsste für die An- 50 lage eines Linksabbiegestreifens die Brücke über den Lauterbachüberleiter verbreitert werden. Die Alternative der Überführung der GVS ist wegen der bereits durch den Lauterbachüberleiter verursachten Dammlage der Staatsstraße nicht zweckmäßig und würde eine sehr große Dammschüttung mit sich bringen. Eine Unterführung mit einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m würde die Dammlage der Staatsstraße auf weiter Strecke unverhältnismäßig vergrößern und neue Betroffenheiten in Glend verursachen, weil eine Tieferlegung der GVS wegen ungünstiger Wasserverhältnisse nicht möglich ist. Zudem würde die Hauptstraße von Glend weiter von großem Durchgangsverkehr belastet sein. Ein Linksversatz mit Aufstellbereich ist grundsätzlich möglich, aber für die auftretenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht ausreichend breit und für den sich entwickelnden Schleichverkehr nicht verkehrssicher. Zumindest zwei vollwertige Linksabbiegestreifen der Form 1 wären aus Sicherheitsgründen erforderlich. Der Platzbedarf und Kostenaufwand steigt dadurch unverhältnismäßig an. Alternativ wurde überlegt, die Gemeindeverbindungsstraße nördlich der Staatsstraße 2205 neu parallel bis zum Kreisverkehrsplatz bei Bau-km 4+100 bzw. zu einer Erschließungsstraße des Gewerbegebietes Schindleite zu verlegen (vgl. Vorentwurfsvorlage vom 4.4.2003, Variante 3). Dazu würde jedoch ein ca. 1,1 km langer Straßenneubau erforderlich werden. Sowohl die Gemeinde Meeder als auch die Stadt Coburg lehnen eine derartig umfangreiche Maßnahme aus ökologischen und ökonomischen Gründen ab und stimmten zunächst einer Bündelungstrasse zu. Lediglich der Bayer. Bauernverband lehnt die Bündelungstrasse über den Lerchenberg ab. Der Verband fordert zudem, dass beide GV-Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten bleiben bzw. jeweils eine Querungsmöglichkeit geschaffen wird. Die Gemeinde Meeder schloss sich letztendlich dieser Forderung an. Im Weiteren wurde für den Pkw- und Geh- und Radverkehr eine hochwasserfreie Unterführung der GVS Glend – Beuerfeld mit reduzierter lichten Durchfahrtshöhe von 3,00 m aufgeplant, die auf bestehender Trasse und Höhenlage verläuft. Die lichte Weite des Bauwerkes 4-1 wurde dazu von 27 m auf 34 m vergrößert. Die Verkehrsbelastung wurde von Prof. Kurzak für diesen Verknüpfungsfall 4 zu 300 Kfz/24h prognostiziert. Die derzeitige Belastung wird damit um 400 Kfz/24h reduziert. 51 Für den landwirtschaftlichen Verkehr wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in die bis zu 1,40 m tiefer als die derzeitige GVS gelegene Flutmulde des Lauterbachüberleiters gelegt. Dadurch kann eine noch ausreichende Durchfahrtshöhe von 4,00 m erzielt werden, ohne dass das Landschaftsbild und die Immissionssituation für Glend durch eine sonst noch höhere Dammlage der St 2205neu nachteilig beeinträchtigt wird. Der Weg wird unter- und oberhalb über das Hochwasserschutzsystem des Überleiters geführt und an die GVS angeschlossen. Vorteile: ● Die Verkehrsbeziehungen bleiben weitestgehend erhalten ● Keine Umwege für Pkw-, landwirtschaftlichen sowie Geh- und Radverkehr ● Geringere Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten von Beuerfeld und Glend Nachteile: ● Schwerverkehr kann die Unterführung nicht benutzen und muss über die Überführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld ausweichen ● ÖFW wird bei Hochwasser überflutet und kann dann nur eingeschränkt befahren werden, Ausweichmöglichkeit besteht über die GVS Sulzdorf – Beuerfeld Abbildung 36: Knotenpunkt St 2205neu mit GVS Glend – Beuerfeld und öFW 52 3.2 Auswirkungen der Plantrasse und der Varianten 3.2.1 Raumordnung Aus Sicht der Raumordnung ist die Variante 1 aus den vorstehend genannten Gründen als völlig unzureichend einzustufen, da die Ortsdurchfahrten Neuses und Beiersdorf in keinster Weise entlastet werden Die Regierung von Oberfranken als höhere Landesplanungsbehörde führte in 1985 ein Raumordnungsverfahren für die damaligen Linien 0 und 1 („0“: Ausbau auf Bestand der St 2205 durch die Ortlagen von Beiersdorf und Neuses; sowie Linie „1“ von 1985: Trassierung südlich von Sulzdorf und Kösfeld) durch, das am 09.09.1985 eingeleitet wurde (vgl. auch Ausführungen vorstehend unter Pkt. 2.1.). Das Verfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung vom 09.05.1988 abgeschlossen. Nur die Variante 2 („RO-Trasse 1“) entsprach damals den Erfordernissen der Raumordnung. Bei Variante 1 (RO-Trasse 0) blieben die Ortsdurchfahrten des Ortsteiles Neuses und Beiersdorf erhalten. Ferner konnte der Straßenquerschnitt auf Grund der Randbebauung in diesen Ortsteilen nicht auf das notwendige Maß verbreitert werden. Die Varianten 2 und 3 kollidieren mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Belange (Eingriff in die Natura 2000 Gebiete etc.). Einzig Variante 4 entspricht am ehesten unter den vier zur Diskussion stehenden Varianten den Zielen der Raumordnung. 3.2.2 Städtebau Aus Sicht des Städtebaus ist die Variante 1 auch aus den vorstehend genannten Gründen als völlig unzureichend einzustufen, da die Ortsdurchfahrten Neuses und Beiersdorf in keinster Weise entlastet werden. Aus städtebaulicher Sicht entlasten die Varianten 2, 3 und 4 die o. g. Ortsteile und werden, bis auf den Bereich im Industriegebiet, anbaufrei geführt. Diese Linien sind vom städtebaulichen Aspekt her der Variante 1 vorzuziehen. 3.2.3 Verkehrsverhältnisse Variante 1 trägt kaum zu einer Verbesserung der momentanen Verkehrsverhältnisse bei. Bei den Varianten 2 - 4 werden durch die Trennung des Durchgangsverkehrs vom Zielund Quellverkehr in den Ortsteilen Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg und durch die Führung des Durchgangsverkehrs über den geplanten Nordring Coburg und über die Staatsstraße 2205 neu unter Berücksichtigung der vorgesehenen straßenverkehrstechnischen Lösung die derzeit unzulänglichen Verkehrsverhältnisse an der Staatsstraße 2205 alt entscheidend verbessert. Ferner fließt der Verkehr über die verlegte Staatsstraße 2205 neu flüssiger. 3.2.4 Straßen-Infrastruktur Durch die Variante 1 würde die straßenbauliche Infrastruktur insgesamt nicht entscheidend verbessert. 53 Die Varianten 2 - 4 stellen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verbindung des Unterzentrums Bad Rodach an das Oberzentrum Coburg dar, die als Verbesserung der Bandinfrastruktur längs der überregionalen Entwicklungsachse Coburg - Rodach - Thüringen zu werten ist. Insbesondere tragen letztere 3 Linien zur Anbindung des Müllheizkraftwerkes in Coburg-Neuses bei. Diese Müllbeseitigungsanlage ist für die Entsorgung des ganzen nördlichen Teils der Planungsregion Oberfranken-West von größter Wichtigkeit. Zur Schaffung möglichst günstiger Voraussetzungen für die Zu- und Abfahrt der Müll-Lkw's ist die wichtigste Teilmaßnahme die Staatsstraße 2205 neu, die - nach Weiterführung des Nordrings Coburg im Zuge der Bundesstraße 4 - sowohl den Müll-Lasterverkehr aus südlicher Richtung wie aus nördlicher Richtung aufnehmen soll. Der Antransport des Mülls löst einen vermehrten Lkw-Verkehr aus. Durch die Verknüpfung des Müllheizkraftwerks mit der Staatsstraße 2205 neu wird der dadurch erzeugte Verkehrslärm auf Ortsstraßen soweit als möglich vermieden. Auch die Verknüpfung der Stadtteile Bertelsdorf und Neuses der Stadt Coburg mit der neuen Staatsstraße wird die dortige angespannte Straßenverkehrssituation verbessern. Die Varianten 2 - 4 können ferner den durch die Grenzöffnung stark erhöhten Durchgangsverkehr und den Schwerverkehr ohne Belastung der Ortsdurchfahrten aufnehmen. Diese Trennung des Verkehrs wird wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2205 beitragen. 3.2.5 Wirtschaftlichkeit Während die Variante 3 und die Variante 4 ähnliche Kosten aufwerfen und die Variante 2 nur geringfügig weniger kostet, kann die Variante 1 mit geringerem Mitteleinsatz den Ansprüchen einer leistungsfähigen Staatsstraße nicht gerecht werden. Eine Mittelinvestition für einen Ausbau der bestehenden Staatsstraße, der keine Verbesserung der momentanen, ungenügenden Verkehrssituation zur Folge hat, ist nicht anzustreben. Somit scheidet aus Belangen der Wirtschaftlichkeit die Variante 1 aus. 54 3.2.6 Umweltauswirkungen Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 37 liegen die Voraussetzungen für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vor. Es wurden jedoch im Rahmen einer infolge der Natura-2000-Gebietsausweisung notwendig gewordenen FFH-Verträglichkeitsstudie 2004 mögliche Varianten zu einer damals bereits ausgearbeiteten Trassenführung (siehe dazu Nr. 12.5. Abbildung 1) erarbeitet. Darauf aufbauend wurde ein optimierter Trassenverlauf Grundlage für die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes. Die Leistungsphasen 1 und 2 dieser Unterlage umfassen Bestandserhebungen und Angaben zur Bedeutung, Schutzwürdigkeit bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Landschaft. Zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden) und Kultur- und sonstige Sachgüter werden Aussagen in anderen beiliegenden Unterlagen getroffen. Diese Aussagen bilden in ihrer Gesamtheit eine zur UVS gleichwertige Entscheidungsgrundlage. 3.2.6.1 Lärm und Schadstoffe auf Wohn- und Erholungsgebiete Lärm: Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses in den Varianten 2, 3 und 4 reduziert die Verkehrsbelastung. Bei einer Abnahme des DTV um rund 50% wird sich die Lärmbelastung um 3,0 dB(A) reduzieren. Für die Orte Kösfeld, Sulzdorf und Glend entsteht aber eine neue Lärmquelle. Bei den Varianten 2, 3 und 4 können die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte allein durch die ausreichend große Entfernung zur dortigen Wohnbebauung eingehalten werden. Die detaillierten Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 11.1 dargestellt. Grenzwerte gemäß 16. BImSchV werden jedoch in keinem Fall überschritten. Es werden keine Lärmvorsorgemaßnahmen, weder aktiv, noch passiv erforderlich. Auf Unterlage 11.1 „Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen“ wird verwiesen. Schadstoffe: Durch die Verlegung der Staatsstraße 2205 in den Varianten 2, 3 und 4 verringern sich mit der geringeren Verkehrsbelastung einerseits in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses die Schadstoffimmissionen; andererseits verringern sich auch die Schadstoffemissionen dadurch, dass Stauungen in den Ortsdurchfahrten, vor allem in Neuses bei Coburg verringert werden können. Für die Orte Kösfeld, Sulzdorf und Glend entsteht aber eine neue Emissionsquelle. Es wurde für die Variante 4 Berechnungen gemäß MLuS 2002, geänderte Fassung 2005 durchgeführt (Unterlage 11.4). Für die Beurteilung der Luftschadstoff-Situation sind die Grenzwerte gemäß der 22. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) als Maßstab anzusetzen. Die detaillierten Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 11.4 dargestellt. 55 Belastungen oder Einwirkungen, die für Anlieger Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen bedeuten können, sind infolge der Rechenergebnisse ausgeschlossen. Die Grenzwerte in der 22. BImSchV werden nicht überschritten. 3.2.6.2 Land- und Forstwirtschaft, Bodennutzungen Nach den Aussagen des Agrarleitplanes sind die Ertragsbedingungen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen günstig. In dem betroffenen Gebiet überwiegt die intensive Ackernutzung. Durch die geplante Verlegung der Staatsstraße (Variante 2, 3 und 4) werden v. a. landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen, fallen also als Produktionsflächen weg. Zusätzlich werden für notwendige landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls landwirtschaftliche Flächen benötigt, die jedoch zum Großteil extensiv weiter bewirtschaftet werden können. Darüber hinaus kommt es zur Unterbrechung landwirtschaftlicher Wegebeziehungen, die jedoch durch entsprechende Kreuzungsmöglichkeiten und Wegverlegungen wieder hergestellt werden. Durch die Verlegung der Staatsstraße kommt es zu einer An- und Durchschneidung der Feldflur. Die Nachteile daraus werden dadurch minimiert, dass unrentierliche Restflächen für Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen erworben werden. 3.2.6.3 Flächenbedarf Da die Variante 1 lediglich einen Ausbau der bestehenden Staatsstraße 2205 darstellt, werden durch diese nahezu keine Flächen neu verbraucht, es kommt zu keiner nennenswerten Neuversiegelung. Jedoch würden die Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses im Zuge der St 2205 erhalten bleiben und somit die Belastung der Anwohner mit Lärm und Schadstoffen weiter bestehen. Die Varianten 2 und 3 durchfahren das FFH-Gebiet „Vogelfreistätte Glender Wiesen“ südlich von Glend und würden damit umweltfachlich wertvollen Raum zerstören und nachhaltig beeinträchtigen. Die Erheblichkeitsschwelle der FFH / SPA Verträglichkeitsprüfung wurde bei beiden Varianten überschritten. 56 Somit kann allein die Variante 4 aus umweltfachlicher Sicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. 1. Flächenbedarf der Variante 4 Gesamter Flächenbedarf für das Bauvorhaben einschl. der landschaftspflegerischen Maßnahmen / Retention davon: - ehemalige Straßenfläche (einschl. Grünflächen) - neu in Anspruch genommene Flächen 38,07 0,60 37,47 2. Versiegelung Gesamte versiegelte Fläche des Bauvorhabens (einschl. wassergebundener Befestigungen) davon: - schon bisher versiegelte Fläche - neu versiegelte Fläche, abzüglich Rückbau 5,10 0,20 4,90 3. Entsiegelung Entsiegelte Fläche 1,30 4. Grünfläche Gesamte Grünfläche, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen davon: - im Bereich des Straßenkörpers - außerhalb des Straßenkörpers - Ausgleichsmaßnahmen einschl. Retentionsausgleich 32,97 25,50 7,47 3.2.6.4 Naturhaushalt, Lebensräume, Tiere und Pflanzen Vorhandene Vegetation Das Plangebiet befindet sich in dem der naturräumlichen Einheit „Grabfeldgau“ zuzurechnenden Naturraum „Wiesenfeld-Coburger-Niederung“, der Teil der mainfränkischen Platten ist. Die Nutzungsstruktur des Plangebietes wird in der freien Landschaft dominiert von intensiv genutzten Ackerflächen, untergeordnet treten auf grundwassernahen oder mäßig trockenen Standorten Grünland und Brachen auf. Die besiedelten Bereiche der zur Gemeinde Meeder zählenden Orte Kösfeld und Sulzdorf, sowie der zur Stadt Coburg gehörende Ort Glend, werden durch Wohn-, Dorf-, Misch- und Sondergebiete gekennzeichnet, während auf Gemarkung des Coburger Stadtteils Bertelsdorf, sowie des Meeder Gemeindeteils Wiesenfeld, neben Wohn- und Mischgebieten großflächige Gewerbegebiete die Nutzungsstruktur prägen. Die von natürlichen Pflanzengemeinschaften stark abweichende reale Vegetation wird geprägt von ackerwildkrautarmen Ackerflächen, Grünland frischer bis nasser Standor57 te, Staudenfluren, ruderale Halbtrockenrasen und Säumen, sowie von Feld- und Ufergehölzen, Gebüschen und Einzelbäumen. Aufgrund der vorliegenden Nutzungs- und Standortvielfalt verfügt das Gebiet über eine artenreiche Flora. Das Artenspektrum reicht von typischen Arten der Feucht- und Nasswiesen und Mädesüßfluren wie Mädesüß (Filipendula ulmaria), div. Carex-Arten (Carex acutiformis, C. gracilis, C. disticha), Großer Wiesenknopf (Sanguissorba officinalis), über Arten der typischen Glatthaferwiesen wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Margerite (Chrysanthemum leucanthemum) bis hin zu Charakterarten von Halbtrockenrasen wie Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Blaugrüne Segge (Carex flacca) und Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias). Arten der Roten Liste Bayerns wurden nicht nachgewiesen. Vorhandene Tierwelt Säugetiere Bedeutsame Nachweise von Säugern liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Fledermauskundliche Untersuchungen zeigen Vorkommen von Zwerg- und Wasserfledermaus an einem Teich nordöstlich von Sulzdorf und im Bereich südlich Glend. Vögel Im Vorhabensgebiet liegt ein hoher Artenreichtum der Avifauna vor. Planungsrelevant sind hier vorwiegend Arten mit ausgeprägter Habitatbindung an zusammenhängende Wiesengebiete. Von besonderer Bedeutung sind hier insbesondere die Vorkommen von Blaukehlchen und Kiebitz. Der Mäusebussard und die Rohrweihe jagen im Trassenbereich gelegentlich, ebenso der Rotmilan und der Turmfalke. Als typische Offenlandarten können gehäuft Feldlerchen angetroffen werden. Alle angeführten Arten werden als Brutvögel angeführt. Folgende Vogelarten sind im Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste und Durchzügler beschrieben: Goldregenpfeifer, Kornweihe, Kampfläufer. Als Einzelbeobachtungen werden genannt: Seeadler und Rotdrossel als nordischer Wintergast. Weitere wertgebende Arten anderer Biotoptypen sind: Rebhuhn, Wiesen-Schafstelze, Neuntöter, Goldammer, Dorngrasmücke, Klappergrasmücke, Heckenbraunelle, Gartenrotschwanz, Gartenbaumläufer und Bluthänfling Reptilien Im Rahmen von Untersuchungen zu Vorkommen der Zauneidechse wurde die Art nachgewiesen. Amphibien Über Begehungen konnten Gras- und Wasserfrosch sowie Teichmolchvorkommen nachgewiesen werden. Ein Vorkommen des Kammmolches wird als potenziell möglich eingestuft. Libellen Als charakteristische Fließgewässerart kommt die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) vor. Eine gewisse Bedeutung als Libellenlebensraum haben die Stillgewässer des Untersuchungsraumes mit Vorkommen der Plattbauchlibelle (Libellula depressa). Tagfalter 58 Für den europaweit geschützten Schwarzblauen Wiesenknopfbläuling (Glaucopsyche nausithous) stellen die Wiesen in den fechten Talbereichen einen Gesamtlebensraum dar. Die Art wurde im Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender Wiesenknopfbestände direkt nicht angetroffen. Heuschrecken Auf Grund seines vorliegenden Lebensraumangebotes weist der Planungsraum auch Arten aus Spektrum für die Tiergruppe der Heuschrecken auf. Neben häufigen Vertretern ohne engere Biotopbindung gibt es Fundpunkte von bestandsbedrohten Arten mit ausgeprägten Habitatansprüchen wie der Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) und den potenziell gefährdeten Arten Chortippus dorsatus, Chortippus albomarginatus und Plebejus argus. Kartierte Tierarten, die fachliche Vorgaben für die Ausarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Folge haben sind im Einzelnen: ● Zwerg- und Wasserfledermaus ● Zauneidechse ● bodenbrütende Vogelarten der Feldflur ● baumhöhlen brütende Vogelarten ● Rotmilan und andere Greifvögel ● Feldlerche, Kiebitz, Bluthänfling Geschützte, schützenswerte Flächen, Gebiete, Objekte – Verbote / Befreiungsvoraussetzungen Natura 2000 ● Gebietsschutz Folgende FFH- und EG-Vogelschutzgebiete reichen mit Teilstücken in den Untersuchungsraum: Vogelschutzgebiet DE 5831-471 Itz-, Rodach- und Baunachaue FFH-Gebiet DE 5631-373 Wiesen südlich und westlich Unterlauter bei Coburg. FFH-Gebiet DE 5731-301 NSG Vogelfreistätte Glender Wiese Im Umfeld der neu geplanten Baumaßnahme (Trasse aus 2007) wurden o.g. drei Natura-2000-Gebiete gemeldet. Gemäß der Abstimmung mit der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde wurde für die zwei FFH-Gebiete eine FFH-Vorprüfung durchgeführt die im Ergebnis jeweils eine Beeinträchtigung der Gebiete durch das Vorhaben ausschloss. Für das Vogelschutzgebiet, konnten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die Straßenbaumaßnahme nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Daher wurden für dieses Gebiet die Unterlagen für eine SPA-Verträglichkeitsprüfungen erstellt. Diese kam zu dem Schluss, dass für die Schutzziele des Natura-2000-Gebietes keine erhebliche Beeinträchtigung durch das mehrfach optimierte Straßenbauprojekt festgestellt werden können. Die verfahrensrelevanten Ergebnisse der SPA-Verträglichkeitsprüfung sind in der Planunterlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes berücksichtigt. Die Unterlagen zu den FFH-Vorprüfungen und zur SPA-Verträglichkeitsprüfung liegen den Planfeststellungsunterlagenunterlagen unter Ziffer 12.5 bei. 59 ● Spezielle artenschutzfachliche Prüfung Um die Berücksichtigung der Belange des speziellen Artenschutzes zu gewährleisten wurde bereits im Zuge der Vorentwurfserstellung eine spezielle artenschutzfachliche Prüfung durchgeführt. Vorab erfolgte in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und Gebietskennern eine Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums (Pflanzen, Tiere) im Rahmen einer Relevanzprüfung. Ziel dieser Vorprüfung war die Ermittlung von Arten, für die eine Betroffenheit entsprechend der einschlägigen Verbotstatbestände mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Im Zuge der weiteren Planungen wurden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Hinsichtlich der betroffenen Arten wurde dargelegt, dass die jeweiligen Populationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen bzw. deren aktuelle Erhaltungszustände sich nicht verschlechtern. Um dies zu erreichen, wurden für die betroffenen Arten Maßnahmen zur Konfliktvermeidung sowie Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) festgesetzt, die in den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) übernommen werden. Es werden keine Verbotstatbestände gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wurde darüber hinaus geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG (entsprechend § 19 Abs. 3. Satz 3 BNatSchG) einschlägig ist. Schutzgebiete nach Art. 8, 10, 11 und 12 BayNatSchG Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach Art. 8, 10, 11 und 12 des bayerischen Naturschutzgesetzes ausgewiesen. Naturschutzgebiete nach Art. 7 BayNatSchG Kleinflächig erstreckt sich innerhalb des Untersuchungsraums südwestlich Glend das mit Verordnung vom 16.08.1989 gemäß Art. 7 BayNatSchG ausgewiesene Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Glender Wiesen“. Das NSG stellt ein für Oberfranken hinsichtlich Ausdehnung und Qualität einzigartiges Feuchtwiesengebiet dar, dessen Schutzzweck vor allem darin besteht: - eines der wenigen in Oberfranken noch vorhandenen Feuchtwiesengebiete zu erhalten und vor Eingriffen zu schützen, - das Gebiet als Lebensraum, Brut-, Rast- und Nahrungsplatz von teilweise hochgradig bedrohten Vogelarten zu sichern und zu entwickeln, - das Gebiet von für die Vogelarten nachteiligen Veränderungen zu bewahren und unnötige Störungen und Beunruhigungen fernzuhalten, - die Entwicklung extensiv landwirtschaftlicher Grünland-Pflanzengesellschaften zu fördern. Naturdenkmäler (Art. 9 BayNatSchG) Auf dem Dorfplatz an der Kreisstraße CO 4 vor dem Pfarrhaus des Ortes Wiesenfeld befindet sich eine als Naturdenkmal ausgewiesene Linde. Biotopkartierung Die Biotopkartierung weist die in folgender Tabelle aufgeführten Flächen als schutzwürdig aus: 60 Biotop-Nr. kurze Biotopbeschreibung Lagebezeichnung Landkreiskartierung Coburg 5631Weidendominiertes FeuchtgeOrtslage Wiesenfeld 082.02 büsch 5631Sulzbach mit Weidensaum Ortslage Wiesenfeld 082.03 5731Ruderaler Halbtrockenrasen Magere Böschung 017.01-02 nordöstlich Glend 5731Fließgewässer z.T. unverbaut, Wahlgraben und Sulz020.01-05 lückiger Gehölzsaum bach bei Wiesenfeld 5731Extensiver Wiesenrest südwestlich Wiesenfeld 021.02 5631Schlehenhecke mit Kirschbäunordöstlich Sulzdorf 108.03 men durchsetzt 5631Feuchtwälder nördlich Sulzdorf 109.01-02 5631Feuchtbereich z.T. aufgelassen nördlich Sulzdorf 110.01 z.T. noch gemäht mit dichten Schilfbeständen 5631intensiv genutzte Nasswiesennördlich Sulzdorf 110.02-04 bereiche Stadtbiotopkartierung/Artenschutzkartierung Coburg nördlich von Glend, 5731-33 Straßen-/Wegeböschung nahe Modellflugplatz zoologischer Biotop, bes. Heuschrecken, Tagfalter ca. 500 m östlich von 5731-34 Gebüsch, gepflanzte HeckenGlend sträucher, Altgras Vogelarten NSG „Vogelfreistätte 5731-09 Feuchtwiesen mit RöhrichtGlender Wiesen“ zwibeständen, Wirtschaftswiesen, Äcker, Vogelarten insbes. Wie- schen Glend und Beiersdorf senbrüter Schutzstatus nach Artikel 13 e 13 e 13 e 13 e 13 e teilw. 13 d teilw. 13 d 13 e Zudem wurden im Zuge der Kartierarbeiten zusätzlich eigenkartierte Biotope festgesetzt Biotop-Nr. kurze Biotopbeschreibung Lagebezeichnung Ö1 Ö2 Feuchtwiese Sumpf Ö3 Sumpf Ö4 Sumpf Ö5 Ö6 seggenreiche Feuchtwiese Sumpf südwestlich Wiesenfeld entlang Herbartsdorfer Graben südlich Wiesenfeld entlang Hutgraben südöstlich Wiesenfeld entlang Griesgraben nördlich Kösfeld östlich Sulzdorf im Straßengraben östlich Sulzdorf 61 Schutz-status Art. 13 d 13 d 13 d 13 d 13 d Vermeidung / Minimierung Die geplante Straßentrasse Variante 4 geht aus der FFH-Vorprüfung und SPAVerträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Verlegung der St 2205 nördlich Coburg, 2. BA hervor. Sie ist soweit optimiert, dass negative Auswirkungen bereits bei der Planung weitgehend vermieden werden konnten. - Da die Trassenführung gegenüber der früheren Planungsvariante vom FFH-Gebiet „Vogelfreistätte Glender Wiesen“ abgerückt ist, wird das Gebiet nicht berührt oder geschnitten. Es kommt folglich nicht zur Inanspruchnahme von Flächen der dort vorhandenen Lebensraumtypen. - Die bestehende GVS Neuseser und Sulzdorfer Straße zwischen Gewerbegebiet Schindleite, Glend, Sulzdorf und weiter bis Kösfeld werden zwar nicht zurückgebaut und dienen weiter dem (zwischen)örtlichen Verkehr. Dennoch erfolgt durch die Führung der St 2205 nördlich um die Orte herum ein Abrücken eines Teils der überörtlichen Verkehrsbelastung um etwa 120 bis 330 m vom FFH-Gebiet. Die daraus resultierende Reduzierung der Lärmbelastung durch Fahrzeuge (z.B. auch Schwerlastverkehr) wirkt sich günstig auf die im FFH-/SPA-Gebiet festgestellten Vogelarten nach Anhang I der FFH-RL aus. - Bisher nicht durch Straßen erschlossene Bereiche innerhalb des Vogelschutzgebietes bleiben mit Ausnahme eines kleinen Bereichs am Ortsrand östlich von Sulzdorf unbeeinträchtigt. - Bei den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der NATURA 2000Gebiete, die auf der Trasse liegen, handelt es sich fast ausschließlich um intensiv genutzte Ackerflächen, die für Wiesenbrüter und Nahrungsgäste eine untergeordnete Bedeutung besitzen. Ausgleichbarkeit Der Eingriff der Variante 4 wird als komplett ausgleichbar eingestuft. 3.2.6.5 Überschwemmungsgebiete Von Bau-km 1+750 bis Bau-km 2+150 verläuft die Staatsstraße 2205neu im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Sulzbaches und des Griesgrabens. Der Raum zwischen Wiesenfeld und Kösfeld ist als Gebiet bekannt, das mehrmals im Jahr bei Hochwässern überflutet ist, und somit als natürlicher Retentionsraum für den Sulzbach/Griesgraben wirkt. Die Hochwassergrenzen des Gebietes sind im Lageplan (Unterlage 7) dargestellt. Für den Abfluss der Gewässer und des Hochwassers werden 2 Brücken vorgesehen. Die Brücken wurden mit ihren Öffnungsweiten durch hydrotechnische Berechnungen so dimensioniert, dass bei einem hundertjährigen Hochwasser keine Gefahren an der oberstromig gelegenen zu schützenden Bebauung (Ortschaft Wiesenfeld) zu erwarten sind. Ferner wird für den Verlust des Retentionsvolumens durch die erforderliche Dammschüttung in das Überschwemmungsgebiet hinein eine flächige Abgrabung auf der Ausgleichsfläche 1 (nördlich der Kläranlage) im Volumen des Verlustes eingeplant, so dass sich das Wasser zukünftig wieder in gleicher Weise wie vor dem Neubau ausbreiten kann. Gleiches gilt für den Bereich des Überschwemmungsgebietes des Dorfgrabens. 62 Die Varianten 2 und 3 kreuzen in ähnlicher Weise das Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches und verursachen Retentionsraumverluste in vergleichbarer Größenordnung. In der nachfolgenden Tabelle sind die zur Diskussion stehenden Trassenvarianten hinsichtlich der Zwangspunkte und der sonstigen Beurteilungskriterien miteinander verglichen und gewertet: Variante 1 RO Trasse 0 Variante 2 RO Trasse 1 Variante 3 VE Trasse 2003 Variante 4 Plafe Trasse Anschlussstelle B 4 Lage bleibt wie bislang erhalten an der AS Neuses / Beiersdorf Lage wird an die AS Bertelsdorfer Höhe verlegt Lage wird an die AS Bertelsdorfer Höhe verlegt Lage wird an die AS Bertelsdorfer Höhe verlegt DB Kreuzung Kreuzung mit der Bahn Kreuzung mit der Bahn muß durch Überfühmuß durch Überführung der St 2205neu rung der St 2205neu westlich von Kösfeld südwestlich von neu geschaffen Kösfeld neu geschafwerden fen werden Kreuzung mit dem Entfällt Kreuzung mit dem Lauterbach Überleiter Lauterbach Überleiter muß durch Überfühmuß durch Überführung der St 2205neu rung der St 2205neu südwestlich von Glend nördlich von Glend neu geschaffen werden neu geschaffen werden Kreuzungsstellen Kreuzungsstellen Kreuzungsstellen bestehen mit der GVS bestehen nur an 2 bleiben wie bislang südlich von Kösfeld, Stellen: erhalten; neue Kreuder GVS zwi. Sulzdorf Mit der GVS südlich zungsstellen entstehen und Glend und der von Kösfeld und der nicht GVS zwi. Glend und GVS südlich von Beuerfeld. Glend nach Coburg A) Zwangspunkte Kreuzung mit dem Lauterbach Überleiter Kreuzung mit GV StraßenVerbindungen Entfällt 63 Kreuzung mit der Bahn muß durch Überführung der St 2205neu westlich von Kösfeld neu geschaffen werden Kreuzung mit dem Lauterbach Überleiter muß durch Überführung der St 2205neu nördlich von Glend neu geschaffen werden Kreuzungsstellen bestehen mit der GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf, nördlich von Kösfeld, der GVS nördlich von Sulzdorf, der GVS Sulzdorf Beuerfeld, der neuen „Bündelungs“-GVS zwi. Sulzdorf und Beuerfeld und der GVS zwi. Glend und Beuerfeld. Variante 1 RO Trasse 0 B) Beurteilungskriterien Variante 2 RO Trasse 1 Variante 3 VE Trasse 2003 Variante 4 Plafe Trasse Raumordnung, Städtebau Städtebaulich günstiStädtebaulich günstiStädtebaulich günstiStädtebaulich hohe ger für die OD’en ger für die OD’en ger für die OD’en Belastung in den OD’en Beiersdorf und Beiersdorf und Neuses Beiersdorf und Neuses Beiersdorf und Neuses als Var. 1 und raumals Var. 1 jedoch als Var. 1 jedoch Neuses weiterhin, da ordnerisch wg. Kollisiraumordnerisch wg. raumordnerisch wg. keine Verkehrsverlageon mit naturschutzKollision mit naturKollision mit naturrung aus OD heraus fachl. Belangen mit schutzfachl. Belangen schutzfachl. Belangen den Zielen der Raummit den Zielen der mit den Zielen der ordnung ebenfalls Raumordnung sind Raumordnung sind günstiger als Var. 2 Var. 2 und 3 nicht Var. 2 und 3 nicht und 3, da keine vereinbar vereinbar erhebliche Beeinträchtigung Verkehrsverhältnisse Var. 1 trägt kaum zu einer Verbesserung der momentanen Verkehrsverhältnisse bei. Geringste Trassierungsproblematik im neu zu trass. Bereich, jedoch nur geringe Änderung des Trassenverlaufs unter Beibehaltung der unzureichenden Erscheinungsform der bisherigen Linie, weiterhin Beibehalten der negativen Verkehrsverhältnisse in den OD’en Keine zusätzlichen Knotenpunkte erforderlich; jedoch Beibehalten der negativen Auswirkungen der sichtproblematischen Einmündung der St 2205 in den OD’en Straßenbauliche Infrastruktur Var. 2 - 4 verbessern durch die Trennung des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und Quellverkehr in den Ortsteilen Neuses und Beiersdorf die Verkehrsverhältnisse entscheidend. Var. 2 - 4 verbessern durch die Trennung des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und Quellverkehr in den Ortsteilen Neuses und Beiersdorf die Verkehrsverhältnisse entscheidend. Var. 2 - 4 verbessern durch die Trennung des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und Quellverkehr in den Ortsteilen Neuses und Beiersdorf die Verkehrsverhältnisse entscheidend. Bei Var. 2 – 4 Verbesserung der Verbindung des Unterzentrums Bad Rodach an das Oberzentrum Coburg; bessere Anbindung des Müllheizkraftwerkes Coburg-Neuses; Aufnahme des durch die Grenzöffnung stark erhöhten Durchgangsverkehrs und des Schwerverkehrs ohne Belastung der Ortsdurchfahrten. Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2205. Bei Var. 2 – 4 VerBei Var. 2 – 4 Verbesserung der Verbin- besserung der Verbindung des Unterzentdung des Unterzentrums Bad Rodach an rums Bad Rodach an das Oberzentrum das Oberzentrum Coburg; Coburg; bessere Anbindung bessere Anbindung des Müllheizkraftwerdes Müllheizkraftwerkes Coburg-Neuses; kes Coburg-Neuses; Aufnahme des durch Aufnahme des durch die Grenzöffnung stark die Grenzöffnung stark erhöhten Durchgangs- erhöhten Durchgangsverkehrs und des verkehrs und des Schwerverkehrs ohne Schwerverkehrs ohne Belastung der OrtsBelastung der Ortsdurchfahrten. durchfahrten. Anbindung Milchhof Verbesserung der möglich. Verkehrssicherheit auf Verbesserung der der Staatsstraße 2205. Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2205. 64 Variante 1 RO Trasse 0 Lärm- und Schadstoffe Natur und Landschaft Variante 2 RO Trasse 1 Variante 3 VE Trasse 2003 Variante 4 Plafe Trasse keine unmittelbar im Keine unmittelbar im keine unmittelbar im Trassenbereich Trassenbereich Trassenbereich betroffenen Anwesen betroffenen Anwesen betroffenen Anwesen durch Lärm- und durch Lärm- und durch Lärm- und Schadstoffeintrag; Schadstoffeintrag. Schadstoffeintrag Nächst betroffene Nächst betroffene Einhaltung aller Schadstoffgrenzwerte Anwesen der Ortschaf- Anwesen der Ortschaften Kösfeld, Sulzdorf ten Kösfeld und nach der 22. BImSchV Sulzdorf im Süden und und Glend. im Norden. Keine Anordnung Glend im Norden. aktiver und passiver Keine Anordnung Lärmschutzmaßnahaktiver und passiver men erf. LärmschutzmaßnahEinhaltung aller men erf. Schadstoffgrenzwerte Einhaltung aller Schadstoffgrenzwerte nach der 22. BImSchV nach der 22. BImSchV Geringster Eingriff in Stärkster Eingriff in die Stärkster Eingriff in die Verträglichster Eingriff in die FFH- und SPA Schutzregime der Schutzregime der Natur und Landschaft, SchutzgebietsfestsetFFH- und SPA GeFFH- und SPA Geda Beibehaltung der zungen. bietsfestsetzungen. bietsfestsetzungen. vorhandenen Trassenführung keine unmittelbar im Trassenbereich betroffenen Anwesen durch Lärm- und Schadstoffeintrag; jedoch weiterhin Eintrag des Durchgangsverkehrs in den OD’en Beiersdorf und Neuses mit all den negativen Erscheinungsformen bzgl. Lärm und Abgasen Land- und Forstwirtschaft, Flächenbedarf Geringster Flächenbedarf; auch geringster Eingriff in land- und forstwirtschaftliche Flächen Wassergewinnungsgebiete Kein Eingriff in Wassergewinnungsgebiet Überschwemmungsgebiete Keine Überschwemmungsgebiete betroffen weniger starker weniger starker Flächeneingriff als bei Flächeneingriff als bei den Var. 3 und 4; auch Var. 4; auch geringerer Eingriff in land- und geringerer Eingriff in forstwirtschaftliche land- und forstwirtschaftliche Flächen als Flächen als bei Var 4 bei Var 3 und 4 Kein Eingriff in WasKein Eingriff in Wassergewinnungsgebiet sergewinnungsgebiet Stärkster Eingriff in land- und forstwirtschaftliche Flächen; auch größter Flächenverbrauch; Kein Eingriff in Wassergewinnungsgebiet Von Bau-km 1+750 bis Die Trasse tangiert Die Trasse tangiert 2+150 (zwi. DB-Linie auf einer Länge von auf einer Länge von und Kreisel „Milchhof“) ca. 600 m das ca. 500 m das verläuft die St ÜberschwemmungsÜberschwemmungs2205neu im Bereich gebiet des Sulzbaches gebiet des Sulzbaches des Überschwemsüdwestl. von Kösfeld südwestl. von Kösfeld mungsgebietes des Sulzbaches. C) Statistische Daten Baulänge gesamt ca. 3.250 m ca. 4.800 m 65 ca. 4.970 m 2. BA ca. 250 m 1. BA ca. 5.235 m 2. TA ca. 950 m 1. TA ca. 250 m 1. BA 3.3 Ergebnis unter Berücksichtigung der „Ausbauvariante“ Variante 1: (Ausbau auf Bestand der St 2205alt) Diese Variante mit Anbindung an die B 4 wie bisher hätte verkehrstechnisch keinerlei Auswirkung auf den bisherigen verkehrlichen Zustand. Die Ortsdurchfahrten von Beiersdorf und Neuses würden nicht entlastet. Der Pendlerverkehr in Richtung Coburg und Bad Rodach müsste weiterhin die vorgenannten Ortsdurchfahrten in Kauf nehmen. Die unter 2.3 formulierten Ziele werden fast in keinem Punkt erreicht. Variante 2: (Neubau südlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld) Die Linie 2 verläuft durch die ausgewiesenen Natura 2000 - Gebiete und wurde bereits im Raumordnungsverfahren von 1985 aufgrund der bereits erläuterten Einwendungen des Landesbundes für Vogelschutz, des Bund Naturschutzes der Regierung v. Oberfranken und der Landesamtes für Umweltschutz verworfen (s. Ausführungen unter Pkt. 2.1.) Variante 3: (Neubau nördlich von Glend, südlich von Sulzdorf und Kösfeld) Gegen die Variante 3 sprach die Nachmeldung des SPA Teilgebietes 5831-701 (Itz-, Rodach- und Baunachaue). Die durchgeführte FFH / SPA Verträglichkeitsprüfung erbrachte eine erhebliche Beeinträchtigung durch diese Trassenführung und durfte somit bei Vorhandensein einer Alternativtrasse nicht mehr weiterverfolgt werden. Variante 4: (Neubau nördlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld) Bei Neutrassierung einer möglichen Linie unter Außerachtlassung der gemeldeten Natura 2000 – Gebiete (Vermeidung der erheblichen Beeinträchtigungen der FFH und SPA Gebiete) kam man zu dem Ergebnis, dass der Variante 4 der Vorzug zu geben ist. 66 4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme 4.1 Trassierung 4.1.1 Staatsstraße 2205 neu 4.1.1.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente ► Straßenkategorie: A II (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit überregionaler Verbindungsfunktion. ► vzul = 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 80 km/h Die Trassierungselemente im Lageplan nach den Vorgaben der RAS-L 95 sind so gewählt, dass innerhalb der gesamten Strecke keine Unstetigkeiten auftreten und somit eine ausgewogene Streckencharakteristik erreicht wird. Die Mindestanforderungen für eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h werden eingehalten. vorh. Elemente min R = 750 m min LB = 132 m min A = 250 m max s = 3,0 % min Hw = 7200 m min HK = 7500 m min. LG = 842 m max. LG = 1237 m zul. Elemente gem. RAS-L 95/ Kat. A > min R = 250 m > min LB = 45 m > min A = 80 m < max s = 6,0 % > min Hw= 1300 m > min HK = 4400 m > min. L = 6 x 80 = 480 m < max. L = 20 x 80 = 1600 m 4.1.1.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen. Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten. 4.1.1.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen - Anbindung an die bestehende Staatsstraße 2205 am Bauanfang - Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Wiesenfeld wegen Lärm- und Schadstoffbelastung - Höhengleiche Kreuzung mit der Kreisstraße CO 4 und St 2205alt bei Bau-km 1+243 - Höhenfreie Kreuzung der Bahnlinie Coburg - Bad Rodach bei Bau-km 1+689 - Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Kösfeld wegen Lärm- und Schadstoffbelastung - Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches und Griesgrabens von Bau-km 1+750 bis Bau-km 2+200 - Anschluss der GVS Wiesenfeld-Sulzdorf (Milchhof) - Anschluss der GVS Kösfeld-Wiesenfeld (Kösfelder Straße II) 67 - Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Sulzdorf wegen Lärm- und Schadstoffbelastung - Überschwemmungsgebiet des Dorfgrabens von Bau-km 3+550 bis Bau-km 3+700 - Kreuzung des FFH- und SPA-Gebietes bei Sulzdorf von Bau-km 3+550 bis Bau-km 3+700 mit flächenmäßiger Eingriffsminimierung und in möglichst niedriger Höhe, zur Gewährleistung ausreichender Überflugmöglichkeiten - Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Glend wegen Lärm- und Schadstoffbelastung - Gewässerkreuzung Bachgraben mit Lauterbachüberleiter bei Bau-km 4+612 - Gewässerkreuzung Sulzgraben bei Bau-km 5+072 - Festlegungen des Bebauungsplanes der Stadt Coburg (Gewerbegebiet „Schindleite“ ) und Anbindung an dessen Kreisverkehr am Bauende 4.1.1.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand, dem Umfeld und der Umwelt. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in die vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen einzugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf). Die Linienführung wurde mit der „Unteren Naturschutzbehörde“ abgestimmt. Die vorhandenen Biotope und Naturdenkmäler wurden, soweit möglich, umgangen. Es wurden bei der Linienführung die Grundsätze der „landschaftsangepassten und wirtschaftlichen Trassierung“ sowie die Belange des Landschafts- und Naturschutzes beachtet, mit den Belangen des Straßenausbaus, des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit abgewogen. 4.1.1.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse Die erforderlichen Sichtweiten wurden in Abhängigkeit von der v85 und der Längsneigung im Grund- und Aufriss ermittelt. Die erforderlichen Haltesichtweiten nach RAS-L 95, Bild 31 sind uneingeschränkt vorhanden. Die erforderliche Überholsichtweite ist für folgende Bereiche vorhanden: Fahrtrichtung Coburg: von Bau-km 0+000 bis 0+400 und 2+900 bis 3+900 vorh SÜ = 1400 m, entspricht ca. 26 % d. Gesamtstrecke Fahrtrichtung Bad Rodach: von Bau-km 4+400 bis 3+500 und 1+100 bis 0+000 vorh SÜ = 2000 m, entspricht ca. 38 % d. Gesamtstrecke Eine gleichmäßige Verteilung der Streckenabschnitte mit Überholmöglichkeit ist aufgrund zahlreicher Zwangspunkte nicht möglich. 68 4.1.2 Verlegung der St 2205alt 4.1.2.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente ► Straßenkategorie: A III (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als zwischengemeindliche Straßenverbindung. ► vzul = 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: Wegen der großen Verkehrsbelastung ist eine sehr gute Qualität des Verkehrsablaufes verkehrs- und sicherheitstechnisch zweckmäßig. Aus diesen Gründen wird die Entwurfsgeschwindigkeit zu ve = 80 km/h gewählt. Die Trassierungselemente im Lageplan nach den Vorgaben der RAS-L 95 sind so gewählt, dass die Mindestanforderungen für eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h eingehalten werden. vorh. Elemente min R = 300 m min LB = 295 m min A = 140 m max s = 1,0 % min Hw = 12000 m min HK = 10000 m zul. Elemente gem. RAS-L 95/ Kat. A > min R = 250 m > min LB = 45 m > min A = 80 m bzw. > R/3 < max s = 6,0 % > min Hw = 1300 m > min HK = 4400 m 4.1.2.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen. Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten. 4.1.2.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen - Anbindung an die bestehende Kreisstraße CO 4 am Bauanfang Anbindung an den Kreisverkehr Wiesenfeld Süd Gewässerkreuzung Hutgraben bei Bau-km 0+389 Anbindung an die bestehende Staatsstraße 2205 am Bauende Verlegung St 2205alt und der CO 4 und Anbindung an Kreisverkehr: ► Die künftig prognostizierte, vergleichsweise hohe verbleibende Verkehrsbelastung der St 2205alt mit 4800 Kfz/24h erfordert aus verkehrstechnischen und sicherheitstechnischen Gründen eine direkte Anbindung an den Kreisverkehrsplatz. ► Eine Anbindung von Norden an den Kreisverkehrsplatz ist verkehrstechnisch ungünstiger, weil kurze Abkröpfungen für den Anschluss erforderlich werden und diese die Sicht auf den Knotenpunkt verschlechtern. Zudem ist diese Anbindung kostenträchtiger, weil im Vorfeld im Bereich der Kurve an der Bahnlinie zusätzlich ein ca. 50 m breites Unterführungsbauwerk erforderlich werden würde, um die erforderlichen Sichtweiten wegen des schleifenden Schnittes einhalten zu können. ► Die Verkehrsbelastung der CO 4 mit 1.700 Kfz/24h ist deutlich geringer und soll deshalb im Netz nachrangig geführt werden. 69 ► Eine direkte Anbindung mit einem zusätzlichen Knotenpunktarm an den Kreisverkehrsplatz ist für die CO 4 nicht zweckmäßig, weil die Übersichtlichkeit der Verkehrsführung am Kreisverkehrsplatz abnehmen würde. ► Die Mindesttrassierungsparameter der RAS-L und die Lage des Kreisverkehrsplatzes erfordern die vorgesehene Verschwenkung der St 2205alt. Dadurch wird die Durchschneidung der landwirtschaftlichen Flächen minimiert. 4.1.2.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in vorhandene ökologisch wertvollen Flächen einzugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf). Bei der Linienführung wurden die Grundsätze der „landschaftsangepassten und wirtschaftlichen Trassierung“ sowie die Belange des Landschafts- und Naturschutzes beachtet und mit den Belangen des Straßenausbaus, des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit abgewogen. 4.1.2.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse Die erforderlichen Sichtweiten wurden in Abhängigkeit von der v85 und der Längsneigung im Grund- und Aufriss ermittelt Die erforderlichen Haltesichtweiten nach RAS-L 95, Bild 31 sind uneingeschränkt vorhanden. In Fahrtrichtung Beiersdorf ist am Bauende und darüber hinaus auf ca. 400 m Länge die Überholsicht vorhanden. In Gegenrichtung (Wiesenfeld) ist innerhalb des Ausbaubereiches keine Überholsicht vorhanden. 4.1.3 Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf 4.1.3.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente ► Straßenkategorie: A IV (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als flächenerschließende Straßenverbindung. ► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 60 km/h vorh. Elemente min R = 190 m min LB = 89 m min A = 65 m max s = 6,0 % min Hw = 2240 m min HK = 2400 m zul. Elemente gem. RAS-L/ Kat. A > min R = 1 20 m > min LB = 34 m > min A = 40 m < max s = 8,0 % > min Hw = 750 m > min HK = 2400 m 4.1.3.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen. Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten. 70 4.1.3.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen - Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang Günstiger Kreuzungswinkel mit der St 2205neu wegen Brückenbauwerk Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und Wahlgrabens Anbindung an die bestehende GVS am Bauende 4.1.3.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in das Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches einzugreifen. 4.1.3.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse Die erforderlichen Sichtweiten wurden zunächst in Abhängigkeit von der v85 und der Längsneigung im Grund- und Aufriss ermittelt. Die vorhandenen Haltesichtweiten sind geringer als die Sichtweiten, die für vorh. v85 erforderlich sind. Bedingt durch die Zwangspunkte und die erforderlichen Trassierungselemente im Grundriss und Aufriss ist eine sichtoptimierte Trasse nicht zweckmäßig. Die Ermittlung der Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauabschnitt nicht sinnvoll und wurde deshalb nicht durchgeführt. 4.1.4 CO 4, CO 4 neu, GVS Kösfeld, GVS Wiesenfeld – Sulzdorf Diese Straßen wurden auf kurzen Strecken den neuen Verhältnissen angepasst. Die Trassierung orientiert sich weitestgehend am Bestand. Die Anpassungen verbessern aber durchweg die bestehenden Verhältnisse. 4.1.5 Überführung GVS Sulzdorf - Meeder 4.1.5.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente ► Straßenkategorie: A V (nach RAS-N 88, Bild 2) Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als untergeordnete Straßenverbindung. ► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 50 km/h vorh. Elemente min R = oo max s = 8,75 % min HK = 500 m zul. Elemente gem. RAS-L/ Kat. A > min R = 80 m < max s = 9,0 % > min HK = 1400 m 71 4.1.5.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen für die gewählte Entwurfsgeschwindigkeit ve. Im Höhenplan wird der Parameter für die Kuppenmindesthalbmesser nach RAS-L 95 unterschritten. 4.1.5.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen - Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang Günstiger Kreuzungswinkel mit der St 2205neu wegen Brückenbauwerk Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu Anbindung an die bestehende GVS am Bauende 4.1.5.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand. 4.1.5.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse Die vorhandene minimale Haltesichtweite von 50 m ist geringer als die Sichtweite, die für die Geschwindigkeit v85 erforderlich wäre. Bedingt durch die Zwangspunkte ist eine sichtoptimierte Trasse nicht möglich. Die Ermittlung der vorhandenen Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauabschnitt nicht zweckmäßig. 4.1.6 Überführung der GVS Sulzdorf - Beuerfeld 4.1.6.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente ► Straßenkategorie: A IV (nach RAS-N 88, Bild 2): Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als Flächen erschließende Straßenverbindung. ► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte: ► Die geringe Verkehrsbelastung stellt keine besonderen Anforderungen an die Qualität des Verkehrsablaufes. Aus diesen Gründen wird die Entwurfsgeschwindigkeit zu ve = 60 km/h gewählt. vorh. Elemente min R = 180 m min LB = 67 m min A = 60 m max s = 7,5 % min HK = 1010 m zul. Elemente gem. RAS-L 95/Kat. A > min R = 120 m > min LB = 34 m > min A = 40 m < max s = 8,0 % > min HK = 2400 m 72 4.1.6.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen für die gewählte Entwurfsgeschwindigkeit ve. Im Höhenplan wird der Parameter für die Kuppenmindesthalbmesser nach RAS-L 95 unterschritten. 4.1.6.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen Zwangspunkte im Grundriss bilden: - Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang - Rücksichtnahme auf die Zerschneidung der landwirtschaftlichen Grundstücke - Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu - Anbindung an die bestehende GVS Sulzdorf - Glend am Bauende 4.1.6.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben aus dem Bestand, dem Umfeld und der Umwelt. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in die vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen einzugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf). 4.1.6.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse Die vorhandene minimale Haltesichtweite von 75 m in der Innenkurve im Bereich des Brückenbauwerkes ist geringer als die Sichtweite, die für die Geschwindigkeit v85 erforderlich wäre. Bedingt durch die Zwangspunkte ist eine sichtoptimierte Trasse nicht möglich. Die Ermittlung der vorhandenen Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauabschnitt nicht zweckmäßig. 73 4.2 Querschnitte 4.2.1 St 2205neu Der verwendete Querschnitt ist in der Unterlage 6.1 dargestellt. 4.2.1.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Die vorhandene und künftige Verkehrsbelastung wurde im April 2007 und September 2008 durch eine Verkehrsuntersuchung von Prof. Kurzak (München) für den Bestand und fünf Planungsvarianten hinsichtlich der Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz ermittelt. Die Untersuchung ist als Anhang 1 diesem Erläuterungsbericht beigefügt. Auszüge daraus sind unter Ziffer 2.2 dieses Erläuterungsberichtes bereits dargestellt. In die Verkehrsuntersuchung wurde die vorliegende Planungsvariante mit den Änderungen im nachgeordneten Verkehrsnetz eingearbeitet und ausgewertet. Abbildung 37: Verkehrsmengen Prognosenullfall 2020 74 Abbildung 38: Prognose Planfall 4 für 2020/25 (mit Verlegungstrasse) Zusammenfassend lassen sich für die St 2205neu folgende Verkehrsbelastungen angeben: Abschnitt 1: Bauanfang bis KV Wiesenfeld Süd bei Bau-km 1+243: DTV2020/25 = 9.200 Kfz/24 h DTVSV = 720 Lkw/24 h Abschnitt 2: KV Wiesenfeld Süd bis KV Wiesenfeld Ost bei Bau-km 2+173: DTV2020/25 = 6.100 Kfz/24 h DTVSV = 480 Lkw/24 h Abschnitt 3: KV Wiesenfeld Ost bei Bau-km 2+173 bis Bauende bei Bau-km 5+235: DTV2020/25 = 8.100 Kfz/24 h DTVSV = 610 Lkw/24 h 4.2.1.2 Begründung des Querschnitts Die vorliegende Trasse ist als Staatsstraße in die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A II - regionale Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei einzuordnen. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommen in der Kategorie A II auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 6200 bis 9200 Kfz/24h die Regelquerschnitte RQ 9,5, RQ 10,5 und der RQ 15,5 in Frage. Auf Grund der Schwerverkehrsbelastung von 480 bis zu 720 Lkw/Tag (RAS-Q 96, Ziff. 3.1.3) scheidet der RQ 9,5 aus. Auch der Einsatz des RQ 15,5 ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsstärke, die sich im unteren Bereich der Einsatzgrenzen bewegt, nicht gerechtfertigt. Der Querschnitt RQ 10,5 ist somit aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen sowie auch aufgrund der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßennetz als verkehrstechnisch zweckmäßig einzusetzen. 75 Querschnittsgestaltung: Fahrstreifenbreite: befestigte Randstreifen: Bankette: Fahrbahnbreite: Kronenbreite: 2 2 2 x x x 3,50 m 0,25 m 1,50 m 7,50 m 10,50 m 4.2.1.3 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Es wird für die Verkehrsfläche ein lärmmindernder Fahrbahnbelag gewählt, der nachweislich mindestens den in der Lärmberechung berücksichtigten Korrekturwert DStrO = - 2,0 dB (A) rechtfertigt (z.B. Asphaltdecke mit Splittmastixasphalt 0/11 S, ohne Absplittung). 4.2.1.4 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege: Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine geplant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.1.5 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen: Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 4.2.2 Kreisverkehrsplätze bei Bau-km 1+243 und Bau-km 2+173 4.2.2.1 Künftige Verkehrsbelastung Die Gesamtverkehrsstärke (Summe der Zuflüsse) beträgt beim Kreisverkehr Wiesenfeld Süd 11.900 Kfz/24h und beim Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 8.850 Kfz/24h. Diese liegen damit nach Bild 9 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006 noch im Bereich der möglichen Verkehrsstärken eines kleinen Kreisverkehrsplatzes. 4.2.2.2 Begründung des Querschnitts Nach Tabelle 1 und 2 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, wurden die nachfolgenden Maße für den Kreisverkehrsplatz gewählt. Außendurchmesser: Kreisringbreite: Kreisfahrbahnbreite: 45 m 6,50 m 6,00 m Die Achsen der Zufahrtsäste der Kreisverkehrsplätze können hier aus trassierungstechnischen Gründen nicht senkrecht zueinander konstruiert werden und schneiden sich zum Teil im spitzen Winkel. Die verkehrsgerechte Ausbildung der Zu- und Ausfahrten nach fahrgeometrischen und fahrdynamischen Gesichtspunkten erfordert große Radien an den Fahrbahnrändern. Diese gewährleisten eine bessere Befahrbarkeit für 76 Schwerverkehr und verbessern den Verkehrsablauf. Damit diese Radien eingepasst werden können, wurde die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außendurchmesser mit 45 m verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt. Nach den Berechnungen von Prof. Kurzak ergibt sich hier in der Morgenspitze die Verkehrsqualität A und in der Abendspitze ebenfalls die Verkehrsqualität A (siehe Anlage 1 – Verkehrsgutachten, Anlage 8a-d). Ein normaler Kreisverkehrsplatz ist voll leistungsfähig. 4.2.2.3 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Gemäß RStO 2001, Nr. 2.6.1, ist für Kreisverkehrsflächen die gegenüber dem höchstbelasteten Fahrstreifen nächst höhere Bauklasse vorzusehen. Die höchstbelasteten Fahrstreifen an der Kreisverkehrsfläche sind die Staatsstraßenäste. Für beide ist die Bauklasse III erforderlich. Somit sind die Kreisverkehrsflächen in die Bauklasse II einzustufen. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, die der besonderen Beanspruchung aus dem Verkehr gerecht wird. 4.2.3 GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf 4.2.3.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von 100 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 200 Kfz/24h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: DTV2020 = 200 Kfz/24 h DTVSV = 10 Lkw/24 h 4.2.3.2 Begründung des Querschnitts Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 200 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Für die Schwerverkehrsbelastung von nur 10 Lkw/Tag erscheint der RQ 7,5 aus verkehrstechnischen Gründen ausreichend. Zudem ist derzeit für 100 Kfz/24h ein Querschnitt mit nur 4,50 m Fahrbahnbreite und je 0,75 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Der Querschnitt RQ 7,5 erscheint aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. In den Straßenabschnitten mit Schutzplanken wird das Bankett jeweils um 0,50 m verbreitert. 77 4.2.3.3 Querschnittsgestaltung Fahrstreifenbreite: Bankette: Fahrbahnbreite: Kronenbreite: 2 2 x x 2,75 m 1,00 m 5,50 m 7,50 m 4.2.3.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 4.2.3.5 Befestigung der Randstreifen Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.3.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 4.2.4 Ersatzstraße für die St 2205alt 4.2.4.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der geplanten Verlegung der St 2205alt eine Verkehrsbelastung von 8.500 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr auf der St 2205alt gegenüber dem Prognosenullfall von 9.700 Kfz/24 h um ca. 5000 Kfz/24 h reduzieren. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: Kreisverkehrsplatz Bau-km 0+117 bis zur Einmündung CO 4 Bau-km 0+242: DTV2020 = 5.700 Kfz/24 h SV = 440 Lkw/24 h Einmündung CO 4 bei Bau-km 0+242 bis Einmündung Kösfeld Bau-km 0+916: DTV2020 = 4.300 Kfz/24 h SV = 300 Lkw/24 h Einmündung Kösfeld bei Bau-km 0+916 bis Bauende Bau-km 1+093: DTV2020 = 4.400 Kfz/24 h SV = 300 Lkw/24 h 4.2.4.2 Begründung des Querschnitts Die verlegte und verbleibende Trasse der alten Staatsstraße erfüllt künftig nur mehr die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A III - zwischengemeindliche Straßenverbindung von Beiersdorf, Stadt Coburg nach Wiesenfeld, Gemeinde Meeder, au- 78 ßerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommen in der Kategorie A III auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 4.300 bis 5.700 Kfz/24h die Regelquerschnitte RQ 9,5 und RQ 10,5 in Frage. Derzeit ist für 8.500 Kfz/24h ein Querschnitt mit nur 6,00 m Fahrbahnbreite und je 1,00 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen zwischen einem RQ 7,5 und RQ 9,5. Aufgrund der Schwerverkehrsbelastung zwischen Kreisverkehr und Einmündung CO 4 von 440 Lkw/24h würde der RQ 9,5 für diesen Abschnitt ausscheiden. In diesem kurzen Abschnitt von nur 100 m zwischen bzw. im unmittelbaren Vorfeld der Knotenpunkte, in dem auch die Aufweitungen für den Linksabbiegestreifen liegen, ist mit reduzierten Geschwindigkeiten zu rechnen. Es erscheint daher zweckmäßig, den für die weitere Strecke ausreichenden RQ 9,5 durchgehend zu verwenden. Für künftig 4.300 Kfz/24h bis 5.700 Kfz/24h bietet der RQ 9,5 eine um 0,50 m breitere Fahrbahn und um je 0,50 m breitere Bankette. Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint hier aus wirtschaftlichen Gründen und auch aus Gründen der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßennetz als verkehrstechnisch zweckmäßig. 4.2.4.3 Querschnittsgestaltung Fahrstreifenbreite: befestigte Randstreifen: Bankette: Fahrbahnbreite: Kronenbreite: 2 2 2 x x x 3,00 m 0,25 m 1,50 m 6,50 m 9,50 m 4.2.4.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 4.2.4.5 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine geplant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 alt werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.4.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 79 4.2.5 CO 4 4.2.5.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Derzeit ist nach der Analyse im Bereich des Anschlusses der nördlichen CO 4 auf die St 2205 eine Verkehrsbelastung von 2.700 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall nicht verändern. Auch für den Planfall bleibt eine Verkehrsbelastung von 2.700 Kfz/24 h. Im Bereich der geplanten Neuanbindung der CO 4 auf die verlegte St 2205alt ist derzeit eine Verkehrsbelastung von 1.800 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.500 Kfz/24 h reduzieren. Für den Planfall wird er sich wieder auf ca. 1.800 Kfz/24 h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: Baubeginn Ortsrand Wiesenfeld bis Einmündung CO 4 in Kreisverkehr der St 2205neu: DTV2020 = 2.700 Kfz/24 h DTVSV = 200 Lkw/24 h Einmündung CO 4 in St 2205alt: DTV2020 = 1.800 Kfz/24 h DTVSV = 180 Lkw/24 h 4.2.5.2 Begründung des Querschnitts Die Kreisstraße CO 4 erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A III zwischengemeindliche Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5 kommt in der Kategorie A III auf Grund ihres Einsatzbereiches für die prognostizierte Verkehrsstärke von 1.800 bis 2.700 Kfz/24h nur der Regelquerschnitt RQ 9,5 in Frage. Auch die Schwerverkehrsbelastung von 180 - 200 Lkw/Tag rechtfertigt keinen größeren Querschnitt. Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint aus wirtschaftlichen Gründen und auch aus Gründen der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßennetz als verkehrstechnisch zweckmäßig. 4.2.5.3 Querschnittsgestaltung Fahrstreifenbreite: befestigte Randstreifen: Bankette: Fahrbahnbreite: Kronenbreite: 2 2 2 x x x 3,00 m 0,25 m 1,50 m 6,50 m 9,50 m 4.2.5.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 80 4.2.5.5 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine geplant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 alt werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.5.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 4.2.6 GVS Wiesenfeld - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 4.2.6.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf eine Verkehrsbelastung von 1.000 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.600 Kfz/24h erhöhen. Für den Planfall wird er sich auf 2.000 Kfz/24 h erhöhen. Von Baubeginn Milchhof bis Einmündung in Kreisverkehr der St 2205neu wurden folgenden Werte prognostiziert: DTV2020 = 2.000 Kfz/24 h DTVSV = 180 Lkw/24 h 4.2.6.2 Begründung des Querschnitts Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 2.000 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Die Schwerverkehrsbelastung von 180 Lkw/Tag lässt den RQ 7,5 aus verkehrstechnischen Gründen ausscheiden. Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. 4.2.6.3 Querschnittsgestaltung Fahrstreifenbreite: befestigte Randstreifen: Bankette: Fahrbahnbreite: Kronenbreite: 2 2 2 x x x 3,00 m 0,25 m 1,50 m 6,50 m 9,50 m 4.2.6.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen. 81 4.2.6.5 Befestigung der Randstreifen Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.6.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 4.2.7 GVS Sulzdorf - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 4.2.7.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf eine Verkehrsbelastung von 1.000 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.600 Kfz/24h erhöhen. Für den Prognoseplanfall wurden folgenden Werte prognostiziert: DTV2020 = 800 Kfz/24 h SV = 30 Lkw/24 h (ca. 3,5 – 4,0%) 4.2.7.2 Begründung des Querschnittes Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5 kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 800 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 in Frage. Der Querschnitt RQ 7,5 ist aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen und im Hinblick auf die bestehende Fahrbahnbreite der Anschlussstrecke zweckmäßig. 4.2.7.3 Querschnittsgestaltung Fahrstreifenbreite: befestigte Randstreifen: Bankette: Fahrbahnbreite: Kronenbreite: 2 2 2 x x x 2,75 m 0,00 m 1,00 m 5,50 m 7,50 m 4.2.7.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse V zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 4.2.7.5 Befestigung der Randstreifen Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht 82 humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.7.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 4.2.8 GVS Sulzdorf - Meeder 4.2.8.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von 100 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 300 Kfz/24h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: DTV2020/25 = 300 Kfz/24 h DTVSV = 30 Lkw/24 h 4.2.8.2 Begründung des Querschnittes Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 300 Kfz/24h grundsätzlich der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Derzeit ist für 100 Kfz/24h ein Querschnitt mit 3,00 m Fahrbahnbreite und je 1,00 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Für die geringfügig höher prognostizierte Belastung von 300 Kfz/24h und die Schwerverkehrsbelastung von nur 30 Lkw/Tag erscheint der Ausbau mit dem bestehenden Querschnitt aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. Im Bauwerksbereich der Überführung werden Ausweichstellen mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m und einer Aufstelllänge von 18 m vorgesehen. 4.2.8.3 Querschnittsgestaltung Fahrbahnbreite: Bankette: Kronenbreite: 2 x 3,00 m 1,00 m 5,00 m 4.2.8.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 83 4.2.8.5 Befestigung der Randstreifen Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.8.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 4.2.9 GVS Sulzdorf – Beuerfeld 4.2.9.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von 400 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 500 Kfz/24h erhöhen. Die folgenden Werte wurden prognostiziert: DTV2020/25 = 500 Kfz/24 h DTVSV = 50 Lkw/24 h 4.2.9.2 Begründung des Querschnittes Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 500 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ 9,5 in Frage. Für die Schwerverkehrsbelastung von 50 Lkw/Tag erscheint er RQ 7,5 aus verkehrstechnischen Gründen ausreichend. Zudem ist derzeit für 400 Kfz/24h ein Querschnitt mit nur 4,50 m Fahrbahnbreite und je 0,75 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Der Querschnitt RQ 7,5 erscheint aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. In den Straßenabschnitten mit Schutzplanken wird das Bankett jeweils um 0,50 m verbreitert. 4.2.9.3 Querschnittsgestaltung Fahrstreifenbreite: Bankette: Fahrbahnbreite: Kronenbreite: 2 2 x x 2,75 m 1,00 m 5,50 m 7,50 m 4.2.9.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 84 4.2.9.5 Befestigung der Randstreifen Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen. 4.2.9.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12). 4.2.10 Öffentliche Feld- und Waldwege Die erforderlichen öffentlichen Feld- und Waldwege werden wie folgt befestigt: befestigte Fahrbahnbreite: 3,0 m beidseitige Bankette: je 0,50 m bzw. 0,75 m bei Begegnungsverkehr Kronenbreite: 4,00 m bzw. 4,50 m Die Befestigung erfolgt mit Asphalt- oder Betondecke bei hoher Beanspruchung und in Einmündungsbereichen sowie ohne Bindemittel mit Deckschicht bei mittlerer Beanspruchung nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 2007) und den Standardbauweisen in diesem Raum. 4.2.11 Privatwege Die erforderlichen Privatwege werden wie folgt befestigt: befestigte Fahrbahnbreite: 3,0 m beidseitige Bankette: je 0,50 m bzw. 0,75 m bei Begegnungsverkehr Kronenbreite: 4,00 m bzw. 4,50 m Die Befestigung erfolgt mit Asphalt- oder Betondecke bei hoher Beanspruchung und in Einmündungsbereichen sowie ohne Bindemittel mit Deckschicht bei mittlerer Beanspruchung nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 2007) und den Standardbauweisen in diesem Raum. 4.2.12 Radweg östlich der Kreisstraße CO 4, westlich der St 2205alt sowie im Bereich des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd Querschnitt: befestigte Fahrbahnbreite: 2,50 m beidseitige Bankette: 0,50 m Kronenbreite: 3,50 m Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 85 4.2.13 Gehweg, westlich der CO 4 am Ortseingang von Wiesenfeld Querschnitt: Breite einschl. der seitl. Sicherheitsräume: 1,50 m Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, 86 4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Die geplanten Kreuzungen und Einmündungen sowie Änderungen im Wegenetz wurden in der Verkehrsuntersuchung von Prof. Kurzak analysiert und die Knotenpunktsbelastungen für die favorisierte Planvariante ausgearbeitet. 4.3.1 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf Im Bereich des Bau-km 0+317 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig mittels Brückenbauwerk BW 0-1 (Unterlage 7.1.1) überführt. Die GV-Straße wird dazu geringfügig verlegt. Die Bedeutung und die Verkehrsbeziehungen dieser Straße werden dadurch aufrechterhalten. Der bestehende Knotenpunkt mit der St 2205alt wird aufgelassen. Baulänge der Überführung der GVS: ca. 550 m 4.3.1.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brücke auf der Fahrbahn mit überführt. Die Brücke hat eine Breite von 10,00 m zwischen den Geländern. Sie wird nach DINFachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen. Am Bauanfang wird die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,50 m mittels Verziehungsstrecke verkehrsgerecht zur geplanten Fahrbahnbreite von 5,50 m (RQ 7,5) aufgeweitet. Am Bauende wird der Regelquerschnitt auf die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 5,75 m aufgeweitet. 4.3.1.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Im Verlegungsbereich münden bei Bau-km 0+103, Bau-km 0+406, Bau-km 0+526 und Bau-km 0+558 untergeordnete öffentliche Feld- und Waldwege ein. Diese Wege werden verkehrsgerecht an die GVS angebunden. Vier, teilweise gebündelte Zufahrten zu den Grundstücken Fl.Nr. 422, 423, 445, 450, 451, 453, 454 und 454 werden neu hergestellt. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut. Der landwirtschaftliche Verkehr aus Herbartsdorf kann künftig über den südlich der St 2205neu angelegten neuen öffentlichen Feld- und Waldweg zu den dort gelegenen Flächen gelangen, ohne einen Umweg durch Wiesenfeld, über die CO 4 und über den Kreisverkehr machen zu müssen. Der Weg wird mittels Einmündung bei Bau-km 0+103 an die GVS angeschlossen. Die nicht mehr benötigten Zufahrten sowie die entbehrlichen Straßenflächen der ehemalige GVS werden zurückgebaut und rekultiviert. 87 4.3.2 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd) der St 2205neu mit der CO 4 An diesem Knotenpunkt werden bei Bau-km 1+243 die Staatsstraße 2205, die CO 4 (Ortsstraße „Hauptstraße“ Wiesenfeld der Gemeinde Meeder) und die Ersatzstraße für die St 2205alt verknüpft. 4.3.2.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 wurde u.a. aus Gründen der besseren Befahrbarkeit für Schwerverkehr und der Verbesserung des Verkehrsablaufes die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außendurchmesser verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt. Außendurchmesser: Kreisringbreite: Kreisfahrbahnbreite: 45 m 6,50 m 6,00 m Zu- und Ausfahrten: Die Fahrstreifenbreiten (hier einschließlich der Randstreifen) wurden nach Tabelle 3 und die Eckausrundungen nach Tabelle 4 gewählt. Diese sind erforderlich um die verkehrsgerechte Befahrbarkeit sicherzustellen. Zufahrtsbreite: Ausfahrtsbreite: Zufahrtseckausrundung: Ausfahrtseckausrundung: St 2205 West 4,00 m 4,50 m 16 m 18 m St 2205 Ost 4,00 m 4,50 m 16 m 18 m CO 4 Nord 4,00 m 4,50 m 16 m 18 m St 2205alt 4,00 m 4,50 m 16 m 18 m nein nein ja ja nein nein Fahrbahnteiler: Überquerung für Fußgänger: Überquerung für Radfahrer: ja ja 4.3.2.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Der entlang der Ersatzstraße für die St 2205alt außerhalb bebauter Gebiete verlaufende gemeinsame Geh- und Radweg kann in der westlichen Knotenpunktszufahrt auf einer Überquerungsstelle die St 2205neu queren. Dieser Zweirichtungsradweg wird im weiteren Verlauf durch eine zweite Überquerungsstelle in der Knotenpunktszufahrt der CO 4 Nord in Richtung Wiesenfeld in Einrichtungsradwege getrennt. Diese werden beidseits der CO 4 mit Seitentrennstreifen angelegt und münden im Abstand von ca. 40 m zum Kreisverkehr innerhalb bebauter Gebiete in die CO 4. Ein Gehweg wird auf der Westseite weiter bis zur Parkplatzzufahrt der Fa. Leuwico geführt. Die Staatsstraße 2205 alt wird beidseitig und die CO 4 bereichsweise zum öFW zur Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke umgebaut. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und rekultiviert. 88 4.3.3 Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf An diesem Knotenpunkt werden bei Bau-km 2+173 die Staatsstraße 2205 und die GVS Wiesenfeld - Sulzdorf verknüpft. Als Knotenpunktskonstruktion wird ein Kreisverkehrsplatz vorgesehen. 4.3.3.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, wurde u.a. aus Gründen der besseren Befahrbarkeit für Schwerverkehr und der Verbesserung des Verkehrsablaufes die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außendurchmesser verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt. Außendurchmesser: Kreisringbreite: Kreisfahrbahnbreite: 45 m 6,50 m 6,00 m Zu- und Ausfahrten: Die Fahrstreifenbreiten (hier einschließlich der Randstreifen) wurden nach Tabelle 3 und die Eckausrundungen nach Tabelle 4 gewählt. Die Eckausrundung der Ausfahrt Milchhof wurde wegen der hohen Schwerverkehrsbelastung mit dem maximal möglichen Wert geplant. Zufahrtsbreite: Ausfahrtsbreite: Zufahrtseckausrundung: Ausfahrtseckausrundung: St 2205 West 4,00 m 4,50 m 16 m 18 m St 2205 Ost Milchhof 4,00 m 4,50 m 16 m 18 m 4,00 m 4,50 m 16 m 23 m GVS Sulzdorf 4,00 m 4,50 m 16 m 18 m Fahrbahnteiler: Überquerung für Fußgänger: Überquerung für Radfahrer: nein nein nein nein nein nein nein nein 4.3.3.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Bei Bau-km 0+081 der GVS liegt westlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost auf der Nordseite eine Zufahrt eines Privatweges. Die Errichtung des neuen Kreisverkehrsplatzes erfordert die Verlegung der bestehenden Zufahrt. Der Privatweg wird wieder verkehrsgerecht an den westlichen Knotenpunktsast angeschlossen. Die GVS nach Kösfeld (Kösfelder Straße II) wird an den östlichen Knotenpunktsarm (GVS nach Sulzdorf) angeschlossen (siehe Ziff. 4.3.4). Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut. 4.3.4 Einmündung der GVS Kösfeld (Kösfelder Straße II) in die GVS – Wiesenfeld - Sulzdorf, Bau-km 0+074 Die derzeitige GVS Kösfelder Straße II wird mit einem verkehrstechnisch optimierten und neu trassierten Knotenpunktarm auf die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld höhengleich in 89 unmittelbarer Nähe (Abstand ca. 39 m) zum Kreisverkehr Wiesenfeld Ost angeschlossen. Die Baulänge beträgt 40 m. Der Knotenpunkt wird mit einem Aufstellbereich zur sicheren Führung der Linksabbieger ausgerüstet. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. 4.3.5 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Meeder Im Bereich des Bau-km 3+084 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig mittels Brückenbauwerk BW 3-1 überführt. Die Verkehrsbeziehungen dieser Straße werden dadurch aufrechterhalten. Baulänge der Überführung der GVS: ca. 338 m 4.3.5.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorhandenen Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brücke auf der Fahrbahn mit überführt. Die Brücke ist von der GVS Sulzdorf – Wiesenfeld aus vollständig einsehbar und Gegenverkehr rechtzeitig erkennbar. Um Ausweichen zu können wird im Bereich der Einmündung die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 25 m auf min. 4,00 m aufgeweitet. Zusätzlich besteht jeweils vor der Brücke die Möglichkeit an 6,00 m breiten Ausweichstellen dem Gegenverkehr auszuweichen. Wegen der geringen Höhenlage über bestehendes Gelände sind nur im Brückenbereich Schutzplanken erforderlich. Ein Ausweichen in die jeweils 1,00 m breiten Bankette ist auf der Strecke, wie bisher möglich. Die Brücke hat eine Breite zwischen den Geländern von 6,00 m. Sie wird nach DINFachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen. 4.3.5.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Im Verlegungsbereich mündet bei Bau-km 0+080 rechts der auszubauende öffentliche Feld- und Waldweg und bei 0+104 links ein neu herzustellender öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Bestehende Zufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst, nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut. 4.3.6 Einmündung der GVS Sulzdorf – Meeder in die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld Die verlegte GVS Sulzdorf – Meeder wird untergeordnet auf die GVS Sulzdorf – Wiesenfeld mittels Einmündung angeschlossen. Der Knotenpunkt ist insgesamt wenig belastet und die Anzahl der Linksabbieger ist gering. Zudem liegt der Knotenpunkt in Ortsnähe, wo bereits eine reduzierte Geschwindigkeit zu erwarten ist. Auf eine eigene Führung der Linksabbieger wird daher verzichtet. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. 90 4.3.7 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Beuerfeld Im Bereich des Bau-km 3+712 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig mittels Brückenbauwerk BW 3-3 überführt. Die Bedeutung und die Verkehrsbeziehungen dieser Straße werden dadurch aufrechterhalten. Die GV-Straße wird dazu geringfügig verlegt. Baulänge der Überführung: ca. 442 m 4.3.7.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brücke auf der Fahrbahn mit überführt. Die Brücke hat eine Breite zwischen den Geländern von 10,00 m. Sie wird nach DINFachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen. Am Bauanfang wird die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,40 m mittels Verziehungsstrecke verkehrsgerecht zur geplanten Fahrbahnbreite von 5,50 m (RQ 7,5) aufgeweitet. 4.3.7.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Die ehemalige GV-Straße wird bereichsweise zurückgebaut und zum öffentlichen Feldund Waldweg abgestuft. Die Einmündung in die GVS Sulzdorf – Glend bleibt erhalten. Im Verlegungsbereich mündet bei Bau-km 0+304 links ein öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Der Weg wird den neuen Verhältnissen angepasst. Bei Bau-km 0+071 wird eine gebündelte Zufahrtsrampe zu den Grundstücken Fl.Nr. 122/ und 123 neu hergestellt. Bei Bau-km 0+110 wird die Zufahrt eines Privatweges den neuen Verhältnissen angepasst. Sonstige betroffene Grundstückszufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst, nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut. 4.3.8 Einmündung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld in die GVS Sulzdorf - Glend Die verlegte GVS Sulzdorf – Beuerfeld wird untergeordnet auf die GVS Sulzdorf Glend mittels Einmündung angeschlossen. Der Knotenpunkt wird mit einem Aufstellbereich zur sicheren Führung der Linksabbieger ausgerüstet. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der GVS Sulzdorf – Beuerfeld ein kleiner Tropfen vorgesehen. 91 4.3.9 Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Glend – Beuerfeld Bei Bau-km 4+628 wird die Staatsstraße 2205neu über die bestehende Gemeindeverbindungsstraße Glend - Beuerfeld mittels Brückenbauwerk BW 4-1 überführt. Für die GVS verbleibt dadurch eine eingeschränkte Durchfahrtshöhe von 3,00 m. Die Lage, Breite und Höhe der GVS wird dazu nicht verändert. Die Verkehrsbeziehungen der Gemeindeverbindungsstraße werden für den Pkw- und Geh- und Radverkehr aufrechterhalten. Der Schwerverkehr kann die Straße wegen der Durchfahrtshöhenbeschränkung nicht benutzen und muss auf die GVS Sulzdorf – Beuerfeld oder andere Straßen ausweichen. Die Bedeutung der Straße und damit auch die Verkehrsbelastung wird dadurch abnehmen. Für den landwirtschaftlichen Verkehr wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in die bis zu 1,40 m tiefer als die derzeitige GVS gelegene Flutmulde des Lauterbachüberleiters gelegt. Dadurch kann eine noch ausreichende Durchfahrtshöhe von 4,00 m erzielt werden. Der Weg wird unter- und oberhalb über das Hochwasserschutzsystem des Überleiters geführt und an die GVS angeschlossen. 4.3.9.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Die künftig geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird auch im Bauwerksbereich auf der Fahrbahn mit unterführt. 4.3.9.2 Bautechnische Besonderheiten Der landwirtschaftliche Verkehr wird mit ausreichend großen Trassierungselementen in die Flutmulde geführt und an die GVS im Norden und Süden angebunden. Die Fahrbahn des öffentlichen Feld- und Waldweges im Bereich der Übergänge über das Hochwasserschutzsystem des Lauterbachüberleiters in die Flutmulde wird mit Wasserbausteinen gepflastert. In der Flutmulde wird der Weg flächenbündig auf dem Höhenniveau der Flutmulde mit auftriebs- und erosionssicherem Oberbau ausgebaut. Der Oberbau kann wegen der tiefen Trassenlage nicht entwässert werden. Der Oberbau wird daher entsprechend verstärkt. 4.3.9.3 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Die St 2205neu kreuzt bei Bau-km 4+808 den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 319, Gem. Bertelsdorf. Die Verkehrsbeziehungen werden über den in der Flutmulde geplanten öffentlichen Feld- und Waldweg wiederhergestellt. Von dem öffentlichen Feld- und Waldweg in der Flutmulde zweigt nördlich der Brücke ein weiterer geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg nach Osten ab, der zunächst in die GVS einmündet und dann auf der gegenüberliegenden Seite entlang der St 2205neu weitergeführt wird und wieder an den gekreuzten Weg anschließt. 4.3.10 Einmündung der Kreisstraße CO 4 in die Ersatzstraße für die St 2205alt Die Kreisstraße CO 4 wird bei Bau-km 0+235 rechts an die verlegte Staatsstraße 2205 alt angebunden. Die nicht mehr notwendigen Teile der Kreisstraße CO 4 werden renaturiert. 92 4.3.10.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Der Knotenpunkt wird zur sicheren Führung der Linksabbieger mit Verzögerungs- und Aufstellstrecke sowie geschlossener Einleitung ausgeführt. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der CO 4 ein kleiner Tropfen vorgesehen. Der Tropfen dient zudem als Überquerungshilfe für den Geh- und Radverkehr. 4.3.10.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Südlich der verlegten Kreisstraße wird bis Bau-km 0+200 ein öffentlicher Feld- und Waldweg zur Erschließung der Grundstücke geführt, der in einen bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 500, Gem. Wiesenfeld mündet. Über den geplanten Weg soll auch der Geh- und Radverkehr von Wiesenfeld nach Weidach geführt werden. Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg wird bei Bau-km 0+200 beidseitig an die CO 4 mittels Einmündung angeschlossen, der die Erschließung der landund forstwirtschaftlichen Flächen sicherstellt. Im weiteren Verlauf wird ein unselbständiger Geh- und Radweg entlang der verlegten Kreisstraße CO 4 vorgesehen und im Einmündungsbereich über den Fahrbahnteiler geführt. Der Geh- und Radweg verläuft weiter entlang der Ersatzstraße für St 2205alt über den Kreisverkehr nach Wiesenfeld. 4.3.11 Einmündung der GVS Kösfeld Süd (Coburger Straße) in die Ersatzstraße für die St 2205alt Die bestehende Einmündung wird bei Bau-km 0+913 der Ersatzstraße für die St 2205alt verkehrssicherer und verkehrsgerechter umgebaut und den neuen Verhältnissen angepasst. 4.3.11.1 Verkehrsgerechte Ausbildung Der Knotenpunkt wird zur sicheren Führung der Linksabbieger mit Verzögerungs- und Aufstellstrecke sowie geschlossener Einleitung ausgeführt. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen. Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen. Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der GVS ein kleiner Tropfen vorgesehen. Außerhalb des Einmündungsbereiches wird die Anpassungsstrecke bis zum Bestand zunächst mit einem RQ 7,5 (Fahrbahnbreite 5,50 m) ausgebaut und am Bauanfang auf die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,20 m angeglichen. 93 4.3.11.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz Gegenüber der gepl. Einmündung liegt die Zufahrt eines Privatweges in die St 2205alt. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird keine Kreuzung ausgebildet sondern der Weg zurückgebaut, oberhalb abgekröpft und bei Bau-km 0+992 in verkehrstechnisch günstigem Abstand zur Einmündung der GVS an die Ersatzstraße für die St 2205alt angeschlossen. Dadurch wird die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wiederhergestellt. Der Privatweg wird verkehrsgerecht an die Ersatzstraße für die St 2205alt angebunden, der Zufahrtsbereich wird auf einer Länge von ca. 20 m asphaltiert. 4.3.12 Einmündungen in die Kreisstraße CO 4 Bei Bau-km 0+038 der Kreisstraße CO 4 mündet nördlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Süd auf der westlichen Seite ein untergeordneter öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Die St 2205alt wird dort halbseitig zurückgebaut und als öffentlicher Feld- und Waldweg wieder an die CO 4 angebunden. Die Verkehrsbeziehung besteht ausschließlich von und nach Wiesenfeld. Für den linksabbiegenden Verkehr, aus dem Kreisverkehr heraus, ist daher keine bauliche Maßnahme (Linksabbiegespur) erforderlich. Bei Bau-km 0+048 der Kreisstraße CO 4 mündet nördlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Süd auf der östlichen Seite ein untergeordneter öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Die St 2205alt wird dort halbseitig zurückgebaut und als öffentlicher Feld- und Waldweg wieder an die CO 4 angebunden. Die Verkehrsbeziehung besteht ausschließlich von und nach Wiesenfeld. Für den linksabbiegenden Verkehr, aus dem Kreisverkehr heraus, ist daher keine bauliche Maßnahme (Linksabbiegespur) erforderlich. Bei Bau-km 0+200 der verlegten Kreisstraße CO 4 münden beidseitig untergeordnete öffentl. Feld- und Waldwege ein (siehe auch 4.3.10). Die Verkehrsbeziehungen bestehen ausschließlich von und nach Wiesenfeld. Kreuzender Verkehr ist nicht zu erwarten. Eine gesicherte Führung des abbiegenden Verkehrs ist nicht erforderlich. Die Feldwege werden verkehrsgerecht an die CO 4 neu angeschlossen. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut. 4.3.13 Änderungen und Ergänzungen im untergeordnetem Wegenetz Aus Sicherheitsgründen ist die Führung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs auf Parallelwegen bei Straßen der Kategorie II erwünscht. Das bestehende Netz der öffentlichen Feld- und Waldwege und der Privatwege wird deshalb so ergänzt, dass alle Grundstücke über dieses Netz erschlossen werden können. An die Staatsstraße 2205 neu werden keine öffentlichen Feld- und Waldwege oder Privatwege angeschlossen. Zu den Änderungen und Ergänzungen im Straßen und Wegenetz im Zuge der Neuanlage von Kreuzungen ergeben sich zusätzlich noch folgende Änderungen: 94 4.3.13.1 St 2205neu: Bauanfang in Richtung Neida bis zur Gemarkungsgrenze Wiesenfeld Im Zuge des bestandsorientierten Ausbaues der St 2205 zwischen Neida und Wiesenfeld wurden in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Meeder aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgehend Parallelwege für den landwirtschaftlichen Verkehr angelegt. Über die Wege werden die Grundstücke beidseits der Staatsstraße verkehrssicher erschlossen. Alle direkten Zufahrten zur Staatsstraße wurden beseitigt. Ein öffentlicher Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu vom Bauanfang in Richtung Neida soll die noch vorhandene Lücke im Parallelwegenetz schließen und die restlichen drei Zufahrten entbehrlich machen. Der Weg führt in Richtung Wiesenfeld über die halbseitig zurückgebaute St 2205alt und mündet in die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf bei deren Bau-km 0+406 ein. Für den landwirtschaftlichen Verkehr sind damit keine Umwege verbunden. Rück- und Umbaulängen der St 2205alt: ca. 360 m 4.3.13.2 St 2205neu: Bau-km 0+725 bis Bau-km 0+771 In diesem Bereich wird der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 72 der Gemarkung Wiesenfeld von der Staatsstraße 2205 neu überbaut bzw. durchtrennt. Die südlich der künftigen Staatsstraße gelegenen Flächen können künftig von zwei Seiten aus erreicht werden. Zum Einen über den Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd, der CO 4 und den vorhandenen öffentl. Feld- und Waldwegen mit den Fl.-Nrn. 552 und 461 und zum Anderen über einen neu zu bauenden öffentlichen Feld- und Waldweg, der in die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf bei Bau-km 0+103 einmündet und bereichsweise auf der ehemaligen Trasse der GVS verläuft. Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Flächen werden über die halbseitig zurückgebaute St 2205alt (Einmündung in die CO 4 in der Nähe des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd) zusammen mit einem Stück Neubau eines öffentlichen Feld- und Waldweges auf der Fl.Nr. 11 und über die vorhandenen verbleibenden öffentl. Feld- und Waldwegen mit den Fl.-Nrn. 72 und 50 in Verbindung mit einem Teilstück halbseitig rückgebauter Staatsstraße 2205 alt wiederhergestellt. Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der St 2205alt gelegenen Flächen werden von der GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf bei Bau-km 0+558 aus über den öffentlichen Feldund Waldweg mit der Flurnummer 72, einem Stück halbseitig zurückgebauter St 2205alt und dem Privatweg mit der Fl.Nr. 7 wiederhergestellt. Von den öffentlichen Feld- und Waldwegen aus werden gebündelte Zufahrten zu den Anliegergrundstücken hergestellt. Die entbehrlichen Flächen der Staatsstraße 2205 alt werden eingezogen, zurückgebaut und renaturiert. Zwischen Wahlgraben und Herbartsdorfer Graben können damit Flächen wieder zusammengelegt werden. Vollständiger Rückbau der St 2205alt ca. 420 m und halbseitiger Rückbau ca. 207 m. 4.3.13.3 St 2205neu: Bau-km 1+230 bis Bau-km 1+ 680 Nördlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Süd mündet östlich der CO 4 bei Bau-km 0+050 ein geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Der Weg wird auf der halbseitig zurückgebauten Staatsstraße 2205 alt angelegt. Die Erschließung der Grundstücke Fl.-Nr. 206/4 und 496 wird damit wiederhergestellt. 95 Die Staatsstraße 2205 alt wird in den restlichen Bereichen eingezogen, zurückgebaut und renaturiert. Baulänge: 133 m Vollständiger Rückbau der St 2205alt ca. 355 m und halbseitiger Rückbau ca. 133 m. 4.3.13.4 St 2205neu: Bau-km 1+690 bis Bau-km 1+747 In diesem Bereich wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 101 der Gemarkung Kösfeld von der Staatsstraße 2205 neu überbaut bzw. durchtrennt. Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der künftigen Staatsstraße gelegenen landwirtschaftlichen Flächen werden über den verbleibenden öffentl. Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 101 wiederhergestellt. Der Weg wird bei Bau-km 1+700 durch das für die höhenfreie Querung der Bahnlinie Coburg – Bad Rodach notwendige Brückenbauwerk (BW 1-1) unterführt. Baulänge: 130 m 4.3.13.5 St 2205neu: Bau-km 1+955 An dieser Stelle wird der Privatweg (Fl.-Nr. 127, Gemarkung Kösfeld) von der Staatsstraße 2205 neu überbaut. Die Zuwegung zu den Fluren westlich der Staatsstraße 2205 neu wird künftig über den Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost, der GVS Wiesenfeld-Sulzdorf, dem vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 242/4 der Gemarkung Wiesenfeld und einem neu anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg zwischen den Fl.-Nrn. 212 und 214 der Gemarkung Wiesenfeld vorgesehen. Baulänge: 165 m 4.3.13.6 St 2205neu: Bau-km 2+455, 2+588 und 2+774 Hier werden drei Privatwege mit den Fl.-Nrn. 187, 199 und 204 der Gemarkung Kösfeld von der St 2205neu unterbrochen. Die Erschließung der angrenzenden Äcker und Fluren wird über ein Ersatzwegenetz nördlich der St 2205neu sichergestellt. Dazu wird von dem vorhandenen Privatweg mit der Fl.-Nr. 156 ausgehend ein zusätzlicher öffentlicher Feld- und Waldweg zwischen den Fl.-Nrn. 158 und 159 angelegt. Im weiteren Verlauf wird der vorhandene Weg mit der Fl.-Nr. 199 verlegt und über die Fl.-Nrn. 197, 196 und 194 an den vorhandenen Weg mit der Fl.-Nr. 204 angeschlossen. Baulängen: 212 m und 260 m Über dieses Ersatzwegenetz und dem vorhandenen, auszubauenden Weg mit der Fl.Nr. 81 der Gemarkung Sulzdorf wird die Verbindung zu der GVS Sulzdorf - Meeder wiederhergestellt. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 187 wird auf ca. 130 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich der Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 158, zurückgebaut und renaturiert. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 199 wird auf ca. 220 m Länge, beginnend mit der Überbauung durch die Staatsstraße bis zur Fl.Nr. 204, zurückgebaut und renaturiert. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 204 wird auf ca. 240 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich der Zufahrt zur GVS Wiesenfeld – Sulzdorf, zurückgebaut und renaturiert. Der Privatweg mit der Fl.Nr. 75 Gem. Sulzdorf wird auf ca. 380 m Länge, beginnend an der Gemarkungsgrenze zu Kösfeld bis zur GVS Sulzdorf – Meeder zurückgebaut und renaturiert. 96 4.3.13.7 St 2205neu: Bau-km 3+320 Hier wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 116 der Gemarkung Sulzdorf überbaut. Die Zufahrt wird über die GVS Sulzdorf – Meeder und einem neu zu errichtendem öffentlichen Feld- und Waldweg auf der Fl.-Nr. 109 der Gemarkung Sulzdorf wiederhergestellt. Baulänge: 200 m 4.3.13.8 St 2205neu: Bau-km 3+435 Hier wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 119/2 der Gemarkung Sulzdorf überbaut. Die Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die verlegte und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld und dem bestehenden landw. Wegenetz künftig möglich. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und renaturiert. 4.3.13.9 St 2205neu: Bau-km 3+812 Der Privatweg mit der Fl. Nr. 139, Gemarkung Sulzdorf, wird am Bau-km 3+812 von der Staatsstraße 2205 neu überbaut und durchschnitten. Die Erschließung der nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken wird über die verlegte und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld wiederhergestellt. Das verbleibende Teilstück der Fl.-Nr. 139 erhält dazu eine Zufahrt bei Bau-km 0+110 der GVS. Die Erschließung der südlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken wird ebenso über die verlegte und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld wiederhergestellt. Der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 141 wird dazu mittels Einmündung bei Baukm 0+110 der GVS wieder verkehrsgerecht angeschlossen. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden optional zurückgebaut und renaturiert. 4.3.13.10 St 2205neu: Bau-km 4+095 Hier wird der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 141, Gemarkung Sulzdorf, überbaut. Die Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die neue GVS Sulzdorf - Beuerfeld und dem bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetz künftig möglich. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und renaturiert. 4.3.13.11 St 2205neu: Bau-km 4+188 und 4+243 Die Staatsstraße 2205 neu unterbricht die öffentlichen Feld- und Waldwege mit den Fl.Nrn. 397 und 394 der Gemarkung Bertelsdorf. Die Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die GVS Sulzdorf - Beuerfeld und GVS Glend – Beuerfeld sowie dem bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetz künftig möglich. Zusätzlich wird nördlich der Staatsstraße 2205 neu ein neuer Verbindungsweg zwischen den verbleibenden Wegstücken hergestellt. Der Weg mit der Fl.Nr. 397 wird auf ca. 270 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich der Einmündung in die GVS Sulzdorf - Glend, zurückgebaut und renaturiert. Baulänge: 135 m 97 4.3.13.12 St 2205neu: Bau-km 4+808 Der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 319, Gemarkung Bertelsdorf, wird am Bau-km 4+808 von der Staatsstraße 2205neu durchschnitten. Die Erschließung der nordöstlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist künftig über die GVS Glend – Beuerfeld und dem neu anzulegenden Weg in der Flutmulde sowie einem weiteren neu anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu sicher gestellt. Baulänge: 250 m 4.3.13.13 St 2205neu: Bau-km 4+974 An dieser Stelle wird der unbefestigte Privatweg (Grünweg) Fl.-Nr. 325, Gemarkung Bertelsdorf, von der Staatsstraße 2205 neu unterbrochen. Die Erschließung der nordöstlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist künftig über die GVS Glend – Beuerfeld und dem neu anzulegenden Weg in der Flutmulde sowie einem weiteren neu anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu sicher gestellt. Zudem ist die Zufahrt über den Anschlusskreisverkehr des Teilabschnittes 1 und den geplanten Erschließungsstraßen des Gewerbegebietes Schindleite möglich. 4.3.13.14 Ersatzstraße für die St 2205alt: Bau-km 0+511 und 0+674 Die Ersatzstraße für die St 2205alt unterbricht den Privatweg mit der Fl.-Nr. 90 und 89 der Gemarkung Kösfeld. Die Erschließung der nördlichen Grundstücke ist weiterhin über die abzustufende nördliche GVS Kösfeld möglich. Die Erschließung der südlichen Grundstücke ist sowohl über die verbleibende GVS Kösfeld, die Ersatzstraße für die St 2205alt, den Privatwegen mit den Fl.Nrn. 336, Gem. Beiersdorf und 63 der Gemarkung Kösfeld möglich, als auch über die CO 4 neu und den öffentlichen Feld- und Waldwegen mit der Fl.Nr. 500 und 500/3. 98 4.3.14 Kreuzungen mit Gewässern Die notwendigen Einrichtungen bei Gewässerkreuzungen wurden nach hydraulischer Berechnung in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach konzipiert. Auf die Unterlage 13 wird verwiesen. 4.3.14.1 St 2205neu: Bau-km 0+742 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt das Gewässer „Herbartsdorfer Graben“. Dieses wird mittels eines Rahmendurchlasses durch den Straßendamm hindurch geführt. Bauwerk BW 0 - 2 lichte Weite [m] 4 HW 100 [müNN] 302,75 Konstruktionsunterkante [müNN] > 305,55 Freibord [m] > 0,10 4.3.14.2 St 2205neu: Bau-km 1+863 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Sulzbach. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 1-2 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dortigen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10). Bauwerk BW 1 - 2 lichte Weite [m] 37 HW 100 [müNN] 302,75 Konstruktionsunterkante [müNN] > 305,55 Freibord [m] > 2,80 4.3.14.3 St 2205neu: Bau-km 2+110 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Griesgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 2-1 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dortigen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10). Bauwerk BW 2 - 1 lichte Weite [m] 17 HW 100 [müNN] 302,75 Konstruktionsunterkante [müNN] > 303,43 Freibord [m] > 0,68 4.3.14.4 St 2205neu: Bau-km 3+595 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Dorfgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 3-1 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dortigen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10). Bauwerk BW 3 - 1 lichte Weite [m] 10 HW 100 [müNN] 304,55 99 Konstruktionsunterkante [müNN] > 306,80 Freibord [m] > 2,25 4.3.14.5 St 2205neu: Bau-km 4+612 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt die Flutmulde des Lauterbachüberleiters und den Bachgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 4-2 vorgesehen. Die notwendigen Brückendimensionen wurden mit den Trägern für die Planung des LauterbachÜberleiters abgestimmt. Bauwerk BW 4 - 2 lichte Weite [m] 27 HW 100 [müNN] 305,30 Konstruktionsunterkante [müNN] > 307,94 Freibord [m] > 2,72 Der Bachgraben wird innerhalb der Flutmulde des Lauterbachüberleiters auf die rechte Seite verlegt. Abmessungen: Sohlbreite: Tiefe: Böschungsneigung: Länge der Verlegung: i.M. 1,70 m i.M. 0,30 m i.M. 1:2 ca. 175 m Die geplanten Abmessungen und die Gestaltung wurden der wasserwirtschaftlichen Planung für den Lauterbachüberleiter entnommen und berücksichtigen dessen planmäßige Funktion zur Hochwasserableitung. Der Bachgraben wird entsprechend der wasserwirtschaftlichen Planung mittels Rohrleitung DN 500 wieder aus der Flutmulde herausgeleitet. Das ehemalige, nicht mehr benötigte Gerinne des Bachgrabens wird aufgefüllt. 4.3.14.6 St 2205neu: Bau-km 4+814 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt einen Wegseitengraben. Hier werden zwei Durchlässe DN 700 nebeneinander durch den Straßendamm der Staatsstraße 2205neu gelegt. Der Graben wird entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert. 4.3.14.7 St 2205neu: Bau-km 5+072 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Sulzgraben. Hier werden zwei Durchlässe DN 800 nebeneinander durch den Straßendamm der Staatsstraße 2205neu gelegt. Der Graben wird entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert. 4.3.14.8 Ersatzstraße für die St 2205alt: Bau-km 0+389 Die Ersatzstraße für die St 2205alt kreuzt den Hutgraben und drei Seitengräben. Hier werden zwei Durchlässe Durchlass DN 1200 und zwei Durchlässe DN 600 durch den Straßendamm gelegt. Die Gräben werden entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert. Ein Graben wird nördlich der Straße auf ca. 40 m Länge verlegt. 100 4.4 Verkehrssicherheit der gewählten Lösung Für den haushaltsrechtlichen Entwurf, der die Grundlage für die Planfeststellungsunterlagen bildet, wurde ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen (ESAS)“ am Staatlichen Bauamt Bamberg für den Vorentwurf durchgeführt. Die Anregungen aus dem Auditbericht wurden berücksichtigt und nach Möglichkeit in die Planungen eingearbeitet. Die neuzeitlichen Planungsrichtlinien für die Trassierung, für die Querschnittswahl und für die Wahl und Ausbildung der Knotenpunkte gewährleisten eine hohe Verkehrssicherheit der Maßnahmen. Die verkehrsgerechte Ausbildung der Maßnahmen sowie die konsequente Trennung der Verkehrsarten, vor allem die Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs auf untergeordneten Wegen, bringt eine zusätzliche Sicherheit in den Verkehrsablauf. Die Kreisverkehrsanlagen werden beleuchtet. Damit wird deren Erkennbarkeit im Vorfeld der bebauten Gebiete sichergestellt. 101 4.5 Baugrund / Erdarbeiten 4.5.1 Bodenarten, Zustand und Witterungsempfindlichkeit Zur Feststellung der Untergrundverhältnisse wurden 16 Erkundungsbohrungen durchgeführt (siehe Unterlage 9). Die Lagen der Untersuchungsstellen sind im Lageplan (Unterlage 7) und im Höhenplan (Unterlage 8) dargestellt. Die wichtigsten Aufschlussprofile können aus dem Höhenplan ersehen werden. Der Untersuchungsraum bildet sich geologisch zum großen Teil aus Gipskeuper. Im östlichen Teilbereich grenzen ungegliederte Terrassenschotter an. Die ebenen Tallagen bestehen aus quartären Talfüllungen. Die Böden sind meist als Braunerden ausgebildet. 4.5.2 Grundwasser Langfristige Beobachtungen des Grundwasserstandes im Untersuchungsgebiet mit Angaben über den zu erwartenden höchsten Grundwasserspiegel und die Schwankungsbreite liegen nicht vor. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das Grundwasser im Endzustand bis zur jeweiligen Geländeoberkante ansteigen kann. Geländeüberflutungen bei Hochwasserständen der Bachläufe und Starkregenereignissen können nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist nach allgemeiner Erfahrung in den vorliegenden Böden je nach Jahreszeit und Witterung mit Sicker- und ggf. auch Stauwasser zu rechnen, welches sich vor bzw. auf weniger wasserdurchlässigen Partien sammeln kann. Vor allem in Bohrungen am Fuße von Hanglagen und/oder Bachauen wurden gespannte Grundwasserverhältnisse bis hin zu Grundwasserdruckspiegelhöhen über Gelände (Arteser) angetroffen. In den an Hochpunkten des Untersuchungsgebietes abgeteuften Bohrungen wurden keine gespannten Grundwasserverhältnisse mit freien Grundwasserspiegeln bis ca. 5,2 m unter bestehender Geländeoberkante festgestellt. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrundes können Schichtenwässer auftreten. Daher ist für die Trassenbereiche mit einer Dammhöhe unter 2,0 m bzw. für Geländegleichlagen und Einschnittsbereiche von ungünstigen Wasserverhältnissen auszugehen. Die Durchlässigkeit (kf-Wert) der im Bereich der gesamten Trasse oberflächennah anstehenden, überwiegend bindigen Böden der Schichten 2 bis 5 kann erfahrungsgemäß in einer Größenordnung von kf < 10-6 m/s abgeschätzt werden. Der Planungsgrundsatz zur Errichtung von Versickerungsanlagen kann somit nicht eingehalten werden. Die örtlichen Gegebenheiten sind demnach gemäß DWA-A 138 [U5] für eine Versickerung nicht geeignet. Es empfiehlt sich daher, anfallendes Niederschlagswasser zu sammeln und einer geeigneten Vorflut zuzuführen. 4.5.3 Umfang der Erdarbeiten, Massenbilanz Die benötigen Auftragsmassen der Dammstrecken werden im wesentlichen aus dem Einschnitt zwischen Kreisverkehr Wiesenfeld Ost und Sulzdorf gewonnen. Erdabtrag [m3] 163.000 Erdauftrag [m3] 160.000 Somit liegt nahezu Massenausgleich vor. 102 4.5.4 Vorzusehende bautechnische Maßnahmen Aufgrund der anstehenden Böden ist davon auszugehen, dass in Teilbereichen der Baustrecke der Untergrund eine ausreichende Tragfähigkeit nicht erreicht. Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen werden daher vorgesehen. Zudem werden die aus den Einschnitten gewonnenen und für die Dammschüttungen zu verwendenden Erdmassen mechanisch und physikalisch verbessert. 4.5.5 Vorgesehene Seitenentnahmen und Seitenablagerungen Seitenentnahmen sind nicht vorgesehen. Seitenablagerungen sind ebenso keine vorgesehen. Lediglich auf Restflächen im Umgriff der Regenrückhaltebecken werden kleinere Auffüllungen mit nicht verwendbaren Erdmassen vorgenommen. 4.6 Entwässerung Detaillierte Informationen zu den Grundlagen, Berechnungsansätzen und Ergebnissen können der Unterlage 13 entnommen werden. 4.6.1 Vorflutverhältnisse Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich die Oberflächengewässer Sulzbach, Wahlgraben, Herbartsdorfer Graben, Hutgraben, Griesgraben, Dorfgraben, Bachgraben und Sulzgraben sowie weitere kleinere Gräben. Alle Gewässer münden in den Sulzbach, der im weiteren Verlauf durch den geplanten bzw. im Bau befindlichen Goldbergsee mit Dauerstaubereich fließt und in Neuses bei Coburg in den Lauterbach mündet. Der Lauterbach mündet in die Itz. Die Gewässergüte der im Vorhabensbereich fließenden Gewässer haben die Güteklasse II - mäßig belastet bis Güteklasse II bis III - kritisch belastet. Die hydrologischen Daten wurden vom WWA Kronach ermittelt und mit Stellungnahme vom 22.11.2006 und 27.11.2006 an das Staatliche Bauamt weitergegeben. Die vorhandenen Grabensysteme stellen meist schwache, wenig leistungsfähige Vorfluter dar. Im Vorhabensbereich queren mehrere Drainagegräben die Straßentrasse. 4.6.2 Entwässerung der Straßen Grundsätzlich ist vorgesehen, das anfallende Oberflächenwasser der Straßenfläche am Tiefrand breitflächig über Bankette und Böschungen abzuleiten und dabei versickern zu lassen. Bei Einschnitten, niedrigen Böschungen und in Bereichen geländenaher Trassierung bzw. mit zur Straße geneigter Seiteneinzugsflächen wird am Böschungsfuß zusätzlich eine Mulde zur Versickerung und Weiterleitung des nicht versickerten Wassers zu den Einleitungsstellen angelegt. Diese Mulden führen auch den aus der Fläche zusätzlich anfallenden Oberflächenabfluss ab und verhindern eine zusätzliche Vernässung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Bankette und Böschungen am Hochrand entwässern ebenfalls über Mulden. In den meisten Entwässerungsabschnitten versickert dabei der Abfluss. Soweit das anfallende Regenwasser nicht versickert, werden die Mulden zu Regenrückhalteanlagen bzw. Einleitungsstellen weitergeführt. Am Kreisverkehr wird das Oberflächenwasser über Straßenabläufe und Sammelleitungen abgeleitet. Anfallendes Wasser der Brückentafeln wird über Brückenabläufe am Widerlager der „tiefen“ Seite heruntergeführt und über Dammfußmulden den weiteren Entwässerungseinrichtungen zugeleitet. 103 Das gesammelte Straßenwasser wird dann über Regenrückhaltebecken bzw. -gräben in die Vorfluter eingeleitet. Eine direkte Einleitung in die leistungsfähigen Vorfluter Wahlgraben, Sulzbach und Griesgraben erfolgt breitflächig über Dammfußmulden. Eine vollständige Versickerung des verbleibenden Abflusses in zentralen oder dezentralen Versickerungsanlagen ist im gesamten Vorhabensbereich nach den Angaben des Baugrundgutachtens wegen undurchlässiger Tonsteinschichten nicht möglich. Die Lage der Regenrückhaltebecken und Rückhaltegräben wurde den topographischen Verhältnissen an den Einleitungsstellen angepasst, so dass eine Eingliederung in das Landschaftsbild gewährleistet wird. Weiterhin wurde die Form, die Gestaltung und die Lage der Regenrückhaltebecken und -gräben mit dem Büro SRP Consult (Landschaftspflegerische Begleitplanung) aus Kronach abgestimmt. Im Vorhabensbereich wurden für die St 2205neu und die wieder anzuschließenden bzw. zu verlegenden Straßen je nach der Höhenlage der Trassen, der vorhandenen Topographie sowie der Vorflutverhältnisse 26 Entwässerungsabschnitte (A 1 bis A 26) gebildet. Die Entwässerungsabschnitte wurden 16 Einleitungsstellen (E1 bis E 16) zugeteilt. Die Abschnitte und die Einleitungsstellen sind in den Lageplänen (Unterlage 13.4) bezeichnet und farbig dargestellt. Die Abschnitte sind zusätzlich in der Anlage 2 zur Unterlage 13 aufgelistet. Nach Vorgabe des WWA Kronach wurden die Vorfluter im Vorhabensbereich als Gewässer mit besonderen Schutzbedürfnissen im Sinne des ATV-DVWK M 153 eingestuft, weil diese künftig in weniger als 2 h Fließzeit bei MQ in den im Bau befindlichen Goldbergsee (Hochwasserrückhaltebecken mit Dauerstau) fließen. 4.6.3 Geplante Einleitungen und zentrale Entwässerungsanlagen 4.6.3.1 Einleitungen in den Wahlgraben Einleitung E1 E2 Behandlungsmaßnahme Absetzbecken 1 keine Einleitung l/s Q = 81 Q = 27 Rückhaltevolumen m³ 0 0 Das Absetzbecken 1 wird auf der Fl.Nr. 71, Gem. Wiesenfeld angelegt. Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Vorfluter ist hier besonders vorteilhaft. Wegen der tiefen Lage und des hohen Grundwasserstandes wird das Becken nur mit einer Wassertiefe von 1,50 m ausgebaut. Damit die Absetzwirkung ausreichend ist, wird der durchströmte Querschnitt und damit das Becken entsprechend vergrößert. Der Ablauf zum Wahlgraben erfolgt breitflächig durch einen Schilfgürtel. Eine Tauchwand hält Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurück. Das Becken wird über die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf und den bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.2 Einleitungen in den Herbartsdorfer Graben Einleitung E3 E4 Behandlungsmaßnahme keine Regenrückhaltebecken 1 Einleitung l/s Q = 11 Q = 12 Rückhaltevolumen m³ 0 55 Das Regenrückhaltebecken 1 wird auf der Fl.Nr. 494, Gem. Wiesenfeld errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet. 104 Der Ablauf des Beckens zum Vorfluter wird großteils verrohrt und unter dem Parkplatz mit der Fl.Nr. 494/1 hindurch zum Herbartsdorfer Graben geleitet. Der Notüberlauf erfolgt zunächst in das bestehende Grabensystem der St 2205alt und dann in die Ablaufleitung zum Herbartsdorfer Graben. Wenn bei extremsten Regenereignissen die Ablaufleitung die anfallenden Wassermengen nicht vollständig weiterleiten vermag, kann sich das Wasser schadlos in die angrenzenden Wiesen zurückstauen. Das Becken wird über die CO 4 und den geplanten öffentlichen Feld- und Waldweg auf der halbseitig zurückzubauenden St 2205alt erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit. Wegen der Ortsnähe wird das Becken aus Gründen der Unfallsicherheit umzäunt. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.3 Einleitungen in den Hutgraben Einleitung E5 Behandlungsmaßnahme Regenrückhaltebecken 2 Einleitung l/s Q=3 Rückhaltevolumen m³ 36 Das Regenrückhaltebecken 2 wird auf der Fl.Nr. 496, Gem. Kösfeld errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet. Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben zum Hutgraben. Der Notüberlauf erfolgt zunächst in die angrenzende Wiesenfläche und dann zum Hutgraben. Das Becken wird über die zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufende GVS Kösfeld Nord und über die halbseitig zurückzubauende St 2205alt erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.4 Einleitungen in den Sulzbach Einleitung E6 Behandlungsmaßnahme keine Einleitung l/s Q = 40 Rückhaltevolumen m³ 0 Einleitung l/s Q = 130 Rückhaltevolumen m³ 0 4.6.3.5 Einleitungen in den Griesgraben Einleitung E7 Behandlungsmaßnahme Absetzbecken 2 Das Absetzbecken 2 wird auf der Fl.Nr. 142, Gem. Kösfeld angelegt. Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Vorfluter ist hier besonders vorteilhaft. Wegen der tiefen Lage und des hohen Grundwasserstandes wird das Becken nur mit einer Wassertiefe von 1,50 m ausgebaut. Damit die Absetzwirkung ausreichend ist, wird der durchströmte Querschnitt und damit das Becken entsprechend vergrößert. Der Ablauf zum Griesgraben erfolgt breitflächig durch einen Schilfgürtel. Eine Tauchwand hält Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurück. Das Becken erhält eine Zufahrt auf die GVS Kösfeld - Wiesenfeld. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt. 105 4.6.3.6 Einleitungen in den Dorfgraben Einleitung E8 E9 Behandlungsmaßnahme Regenrückhaltebecken 3 Regenrückhaltebecken 4 Einleitung l/s Q = 18 Q = 27 Rückhaltevolumen m³ 63 96 Das Regenrückhaltebecken 3 wird auf der Fl.Nr. 17, Gem. Sulzdorf errichtet. Das Becken erhält einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter Dorfgraben erfolgt über einen offenen Graben. Der Notüberlauf entlastet über die Wiesenfläche der Fl.Nr. 17 ebenfalls zum Dorfgraben. Das Becken 3 wird über die Ortsstraße in Sulzdorf, den Privatweg mit der Fl.Nr. 116 und dem zu erwerbenden Privatweg mit der Fl.Nr. 119 sowie einem neu zu bauenden Betriebsweg erschlossen. Das Regenrückhaltebecken 4 wird auf der Fl.Nr. 145, Gem. Sulzdorf errichtet. Das Becken erhält einen eigenen Absetzbereich. Die Fl.Nr. 145 wird im Bereich des Zulaufes aufgefüllt. Der Zulaufgraben verläuft entlang dem zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufenden Teilstück der GVS Sulzdorf – Beuerfeld. Der Ablauf zum Vorfluter Dorfgraben erfolgt zunächst über eine doppelte Verrohrung durch ein Stück der abzustufenden GVS Sulzdorf – Beuerfeld und weiter über einen offenen Graben auf der Fl.Nr. 21/1. Der Notüberlauf entlastet ebenfalls in das vorgenannte Ablaufsystem. Das Becken 4 wird über das zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufende Teilstück der GVS Sulzdorf – Beuerfeld erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit zu den Becken. Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.7 Einleitungen in den Bachgraben Einleitung E 10 Behandlungsmaßnahme Regenrückhaltebecken 5 Einleitung l/s Q = 10 Rückhaltevolumen m³ 34 Das Regenrückhaltebecken 5 wird auf der Fl.Nr. 392, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet. Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben durch die Flutmulde des Lauterbachüberleiters zum Bachgraben. Der Notüberlauf entlastet zum Lauterbachüberleiter und zum Bachgraben. Das Becken wird über einen neu anzulegenden Betriebsweg auf der Fl. 392 erschlossen, der nördlich der Flutmulde entlang verläuft. Der Betriebsweg erhält eine Zufahrt zur GVS Sulzdorf – Glend. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.8 Einleitungen in den Wegseitengraben bei Glend Einleitung E 11 Behandlungsmaßnahme Regenrückhaltebecken 6 Einleitung l/s Q=8 Rückhaltevolumen m³ 27 Das Regenrückhaltebecken 6 wird auf der Fl.Nr. 323, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet. 106 Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben zum Wegseitengraben. Der Notüberlauf entlastet ebenfalls zum Wegseitengraben und im weiteren Verlauf zum Bachgraben. Das Becken wird über den vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.9 Einleitungen in den Sulzgraben Einleitung E 12 Behandlungsmaßnahme Regenrückhaltebecken 7 Einleitung l/s Q=4 Rückhaltevolumen m³ 57 Das Regenrückhaltebecken 7 wird auf der Fl.Nr. 316, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das Becken erhält einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter Sulzgraben erfolgt über einen offenen Graben. Der Notüberlauf entlastet über die Wiese ebenfalls zum Sulzgraben. Das Becken 7 wird über den auszubauenden öffentlichen Feld- und Waldweg bzw. Privatweg mit der Fl.Nr. 325 Gem. Bertelsdorf und einem auf der Fl.Nr. 325 und 316 neu anzulegenden Betriebsweg erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit zu dem Becken. Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.10 Einleitungen in den Hutgraben Einleitung E 13 E 14 Behandlungsmaßnahme Regenrückhaltebecken 8 Regenrückhaltebecken 9 Einleitung l/s Q=5 Q=8 Rückhaltevolumen m³ 55 87 Die Regenrückhaltebecken 8 und 9 werden auf der Fl.Nr. 496, Gem. Wiesenfeld, errichtet. Die Becken erhalten je einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter Hutgraben erfolgt über offene Gräben. Die Notüberlaufe entlasten über die Wiesenfläche ebenfalls zum Hutgraben. Die Becken 8 und 9 werden über die abzustufende GVS Kösfeld Nord und den zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmenden Privatweg mit der Fl.Nr. 94/2 Gem. Kösfeld und einem auf der Fl.Nr. 90 (bisher Privatweg) und Fl.Nr. 92 neu anzulegenden Betriebsweg erschlossen. Umlaufende Betriebswege gewährleisten die Zugänglichkeit zu den Becken. Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt. 4.6.3.11 Einleitung in Graben nördlich von Sulzdorf Einleitung E 15 Behandlungsmaßnahme keine Einleitung l/s Q=6 Rückhaltevolumen m³ 0 4.6.3.12 Einleitungen in Straßenseitengraben westlich von Sulzdorf Einleitung E 16 Behandlungsmaßnahme keine 107 Einleitung l/s Q=7 Rückhaltevolumen m³ 0 4.7 Ingenieurbauwerke Für das Gesamtprojekt St 2205, Verlegung nördlich Coburg werden insgesamt neun Brückenbauwerke notwendig. 4.7.1 BW 0-1, Brücke GVS Herbartsdorf – Wiesenfeld über St 2205 Bei Bau-km 0+317 wird die Gemeindeverbindungsstraße Herbartsdorf – Wiesenfeld über die Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 600 m verlegt. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 22,50 m ≥ 4,50 m 10,00 m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke entwässert auf Grund ihrer Lage im Hochpunkt, mit Einläufen und Rohrleitungen in die Streckenentwässerung der St 2205. Das Wasser der Flügelbereiche wird der Entwässerung der GVS zugeführt. Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die bestehende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist. 4.7.2 BW 0-2, Brücke über den Herbartsdorfer Graben Bei Bau-km 0+741 kreuzt der Herbartsdorfer Graben die Neubaustrecke der St 2205. Im Kreuzungsbereich wird der Bach kleinräumig verlegt, um einen konstruktiv optimalen Kreuzungswinkel von 100 gon zu erreichen. Die Brücke ist als überschüttete Rahmenkonstruktion in Stahlbeton vorgesehen. Die lichte Durchflussöffnung ergibt sich aus den hydraulischen Erfordernissen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Gesamtbreite Breite zwischen den Geländern Bemessung 4,00 m 1,50 m ca. 22,00 m 16,00 m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Verlegung des Baches wirkt sich u.a. günstig auf den Bauablauf aus. Die Brücke kann damit, ohne Beeinträchtigung des Gewässers und ohne aufwändige Wasserhaltung hergestellt werden. 4.7.3 BW 1-1, Brücke über DB-Gleis Coburg – Bad Rodach und öFW Bei Bau-km 1+689 kreuzt die eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke Coburg – Bad Rodach die Neubaustrecke der St2205. 108 Mit dem Bauwerk wird auch ein zu verlegender Privatweg mit unterführt. Gemäß Auskunft der DB AG ist eine lichte Höhe von 4,90 m über Schienenoberkante und 2,50 m seitlicher Abstand zu festen Einbauten von der Gleismitte aus einzuhalten. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 22,00 m 5,77 m 11,50 m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke entwässert über Einläufe und Rohrleitungen in die Entwässerung des Wirtschaftsweges. Die Baustelle kann über die bestehende St 2205, bzw. über das bestehende Feldwegenetz beidseitig erschlossen werden. Eine Abwasserleitung und eine Gasleitung im Bereich des östlichen Widerlagers muss verlegt werden. Außerdem ist eine Freileitung der DB AG (kein Fahrdraht) beim Bau zu berücksichtigen. 4.7.4 BW 1-2, Brücke über den Sulzbach bei Kösfeld Bei Bau-km 1+862 kreuzt der Sulzbach die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 37,0 m erforderlich (Unterlage 13). Der Kreuzungswinkel von ca. 60 gon erfüllt die abflusstechnischen Erfordernisse einer strömungsgünstigen Stellung der Widerlager und ist konstruktiv ohne weiteres beherrschbar und wirtschaftlich herzustellen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 37,00m ≥ 2,90m 11,50m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke entwässert über Einläufe und Rohrleitungen, zusammen mit der Streckenentwässerung in den Sulzbach. Das Bauwerk ist auf dem „freien Feld“ zu errichten. Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer gibt es daher nicht. Die Baustelle kann beidseitig über bestehende Feldwege und die künftige Trasse der St 2205 erreicht werden. Für die Herstellung auf Traggerüst muss der Sulzbach überspannt werden. Im Bereich des westlichen Widerlagers kreuzt eine Abwasserleitung das Bauwerk, die verlegt werden muss. 109 4.7.5 BW 2-1, Brücke über den Griesgraben bei Kösfeld Bei Bau-km 2+110 kreuzt der Griesgraben die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 17,0 m erforderlich. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 17,0m ≥ 1,00m 11,50m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Die Brücke befindet sich im Bereich eines Tiefpunktes. Trotz der relativ geringen Brückenfläche werden zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bauwerksentwässerung Einläufe und Rohrleitung zur Abführung des Wassers in den Griesgraben vorgesehen. Die Baustelle ist über die GVS Wiesenfeld – Sulzdorf, bzw. über bestehende Feldwege und im weiteren Verlauf über Baustraßen auf der zukünftigen Trasse der St 2205 erreichbar. 4.7.6 BW 3-1, Brücke GVS Sulzdorf – Meeder über St 2205 Bei Bau-km 3+084 wird die Gemeindeverbindungsstraße Sulzdorf – Meeder über die Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 338 m verlegt. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 22,50m ≥ 4,50m 6,00m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Auf Grund der relativ geringen Brückenfläche und eines ausreichenden Längsgefälles werden für den Überbau keine gesonderten Entwässerungseinrichtungen angeordnet. Das Brückenwasser wird den Mulden und Gräben der GVS zugeleitet. Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die bestehende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist. Die Baustelle kann über das bestehende Wegenetz erschlossen werden. 110 4.7.7 BW 3-2, Brücke über den Dorfbach bei Sulzdorf Bei Bau-km 3+595 kreuzt der Dorfgraben die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 10,0 m erforderlich. Der Kreuzungswinkel von ca. 64 gon erfüllt die abflusstechnischen Erfordernisse einer strömungsgünstigen Stellung der Widerlager und ist konstruktiv ohne weiteres beherrschbar und wirtschaftlich herzustellen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 10,00m ≥ 1,50m 11,50m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Auf Grund der geringen Bauwerksfläche wird auf eine gesonderte Entwässerung verzichtet. Das Brückenwasser wird der Streckenentwässerung der St 2205 mit zugeführt. Das Bauwerk ist auf dem „freien Feld“ zu errichten. Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer gibt es daher nicht. Die Baustelle ist über die GVS Sulzdorf - Beuerfeld, bzw. über bestehende Feldwege und im weiteren Verlauf über Baustraßen auf der zukünftigen Trasse der St 2205 erreichbar. Parallel zum Widerlager Achse 10 verläuft in ca. 1,0m Abstand eine Abwasserleitung, die voraussichtlich verlegt werden muss. 4.7.8 BW 3-3, Brücke GVS Sulzdorf – Beuerfeld über St 2205 Bei Bau-km 3+712 wird die Gemeindeverbindungsstraße Sulzdorf – Beuerfeld über die Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 442 m verlegt. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 22,50m ≥ 4,50m 10,00m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Auf Grund der relativ geringen Brückenfläche und eines ausreichenden Längsgefälles werden für den Überbau keine gesonderten Entwässerungseinrichtungen angeordnet. Das Brückenwasser wird den Mulden und Gräben der GVS zugeleitet. Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die bestehende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist. Die Baustelle kann über das bestehende Wegenetz erschlossen werden. 111 4.7.9 BW 4-1, Brücke über den Lauterbachüberleiter, Bachgraben, öffentlichen Feld- und Waldweg sowie über die GVS Glend - Beuerfeld Bei Bau-km 4+615 kreuzt der Lauterbachüberleiter und der Bachgraben sowie die GVS Glend – Beuerfeld die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen wird der Abflussquerschnitt der Flutmulde nicht verkleinert. Lediglich eine Stützung der geplanten Brücke muss in der Flutmuldenbemessung von der Wasserwirtschaftsverwaltung berücksichtigt werden (Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Lauterbachüberleiter). Zur Wiederherstellung der Verkehrsbeziehungen ist geplant, einen öffentlichen Feldund Waldweg mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,00 m in der Flutmulde zu unterführen sowie die bestehende GVS zu erhalten und mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 3,00 m zu unterführen. Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen: Lichte Weite Lichte Höhe Breite zwischen den Geländern Bemessung 34,00m ≥ 4,00m in der Flutmulde; ≥ 3,00 ü. GVS 11,50m nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 Auf Grund der geringen Längsneigung werden für den Überbau Einläufe und Rohrleitung zur Entwässerung in den Bachgraben vorgesehen. Die Baustelle liegt unmittelbar neben der GVS Glend – Beuerfeld und kann über diese erschlossen werden. Während der Bauzeit muss der Verkehr auf einer Behelfsumfahrung um die Baustelle herum geführt werden. Alternativ wird die GVS komplett gesperrt und der Verkehr über die bestehende oder schon neue GVS Sulzdorf – Beuerfeld geführt. 4.8 Straßenausstattung Als Straßenausstattung sind Leitpfosten und soweit erforderlich Schutzplanken gemäß geltender RPS (Entwurf 2007) vorgesehen. 4.9 Besondere Anlagen Es sind keine besonderen Anlagen vorgesehen. 112 4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen Linienbusverkehr Der öffentliche Linienbusverkehr soll künftig wie bisher auf der bestehenden Trasse der Staatsstraße 2205 verbleiben. Bushaltestellen sind auf der Verlegungsstrecke nicht vorgesehen. Einrichtungen der Bahn AG Die Staatsstraße 2205 neu kreuzt bei Bau-km 1+689 und Bahn-km 5,608 die Bahnstrecke Coburg – Bad Rodach. Im Hinblick auf Kosteneinsparungen wurde in den vorausgegangenen Planungen zunächst auf die Anlage eines Bahnüberganges an der betreffenden Stelle abgestellt. Zwischenzeitlich haben sich jedoch die Verkehrsverhältnisse auf der Bahnlinie und die Bedeutung der Bahnstrecke entscheidend verändert. Zum einen ist auf der Bahnstrecke Coburg – Bad Rodach derzeit ein zweistündiger Zugtakt vorhanden, vorher konnte von lediglich 3 Zugpaaren pro Tag ausgegangen werden. Zum anderen hat die Stadt Rodach mittlerweile das Prädikat „Bad“ erhalten, woraus sich eine höhere Bedeutung der Zugverbindung nach Bad Rodach ergibt. In Abstimmung mit der Bahn - DB Netz AG, NL Süd, Betriebliche Infrastrukturplanung Regionalnetze, und nach der Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen ARS Nr. 25/2003 vom 16.07.2003 und wurden die folgenden Abmessungen festgelegt: Die lichte Höhe der Straßenüberführung über Schienenoberkante beträgt: LH ≥ 4,90 m ü SO. Wird ein Leergerüst vorgesehen, ist dieser Abstand zusätzlich zu berücksichtigen. Der Abstand von festen Einbauten, wie Widerlager oder Stützen zur Gleismitte, beträgt beidseitig jeweils mindestens 2,50 m (nach Angaben DB Netz AG). Die lichte Weite soll betragen: LW ≥ 5,00 m Im Bereich der Maßnahme liegen die Bahnübergänge der GVS Kösfeld Süd bei Bahnkm 5,165, der GVS Kösfeld Nord bei Bahn-km 5,397 und der eines Weges bei Bahnkm 5,629. Der Bahnübergang bei Bahn-km 5,629 liegt an der Gemarkungsgrenze von Wiesenfeld zu Kösfeld im unmittelbaren Kreuzungsbereich der Bahnlinie mit der St 2205neu. Der Bahnübergang dient auf beiden Seiten Privatwegen zum Übergang. Er wird künftig nicht mehr benötigt und wird aufgelassen. Für die verbleibenden Übergänge werden die nach den Datenblättern BÜ der Bahn vom 18.12.2006 nichttechnischen Sicherungsmaßnahmen für eingleisige Strecken nach der BÜV NE (Bahnübergangsvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen) und der EBO §11, Abs. 7 eingehalten (wie z. B. freizuhaltende Sichtflächen, Hörbarkeit etc.). 113 4.11 Leitungen Sämtliche von der Planung betroffenen Versorgungsträger wurden im Vorfeld der Planung beteiligt und haben ihre Bestandspläne zur Verfügung gestellt bzw. ihre Planungsabsichten mitgeteilt. Die kreuzenden bzw. parallel zur St 2205neu verlaufenden Ver- und Entsorgungsanlagen werden in Anpassung an die neuen Verhältnisse - soweit erforderlich – umgebaut bzw. gesichert. Nähere Regelungen sind im Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2 enthalten 4.11.1 Öffentliche Versorgung 4.11.1.1 Wasserleitungen, Abwasserleitungen Bau-km 0+390 Die Staatsstraße 2205 neu quert die Wasserversorgungsleitung PVC DN 125 von Herbartsdorf der Gemeinde Meeder. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich geländenah verläuft, muss die Wasserleitung verlegt werden. Bau-km 1+703 Die Staatsstraße 2205 neu quert die private Abwasserdruckleitung DN 125 GGG, die vom Pumpwerk des Milchhofes Wiesenfeld zum Anschlussschacht der Kanalisation in Beiersdorf führt. Das östliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk BW 1-1 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich verlegt werden. Bau-km 1+833 Die Staatsstraße 2205neu quert die Mischwasserleitung DN 500 der Gemeinde Meeder von Wiesenfeld nach Kösfeld. Das westliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk BW 1-2 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich verlegt werden. Bau-km 2+163 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt eine Wasserversorgungsleitung der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO), DN 300 GGG mit PE-Schutzrohr DN 100 für Steuerkabel im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost in Dammlage. Nach Angaben der FWO sind wegen der geringen zusätzlichen Überdeckungshöhe keine besonderen Maßnahmen zum Schutz der Leitung erforderlich. Bau-km 3+595 Die Staatsstraße 2205neu quert die Schmutzwasserleitung DN 200 Stz der Gemeinde Meeder von Beuerfeld nach Sulzdorf. Die Leitung liegt zwischen den Widerlagern des geplanten Brückenbauwerkes BW 3-1 am Rande des Dorfgrabens. Die Leitung muss in diesem Bereich voraussichtlich nicht verlegt werden. Bau-km 3+595 Der Ablaufgraben des Regenrückhaltebeckens 3 quert die Schmutzwasserleitung DN 200 Stz der Gemeinde Meeder von Beuerfeld nach Sulzdorf. Die Leitung muss in diesem Bereich voraussichtlich nicht verlegt werden. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+700 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches 114 Der gepl. Weg quert die private Abwasserdruckleitung DN 125 GGG, die vom Pumpwerk des Milchhofes Wiesenfeld zum Anschlussschacht der Kanalisation in Beiersdorf führt. Die Leitung wird, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst. 4.11.1.2 Stromleitungen Bau-km 1+953 Die Staatsstraße 2205neu quert Stromkabel der SÜC Coburg im Bereich eines Privatweges bei Kösfeld. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden. Bau-km 2+175 Die Staatsstraße 2205neu quert Stromkabel der SÜC Coburg im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost, die entlang der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf verlaufen. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden. Bau-km 4+190 Die Staatsstraße 2205neu quert ein Starkstromkabel (neben der Gasleitung) der SÜC Coburg im Bereich eines öffentl. Feldweges westlich von Glend. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich gering im Einschnitt verläuft, muss die Leitung voraussichtlich verlegt werden. Bau-km 0+938 (Ersatzstraße für die St 2205alt) Eine totgelegte Stromversorgungsanlage der SÜC H2O GmbH wird bei Bau-km 0+938 durch die Baumaßnahme berührt. Die Leitung bzw. das Schutzrohr ist in diesem Bereich voraussichtlich ausreichend tief verlegt. Eine Verlängerung des Schutzrohres ist voraussichtlich erforderlich. Einmündungsbereich GVS Sulzdorf - Beuerfeld Im Bereich des Aufstellbereiches der GVS Sulzdorf - Glend für die Einmündung der GVS liegt ein Starkstromkabel der SÜC Coburg. Da der Aufstellbereich nicht im Einschnitt liegt, muss die Leitung voraussichtlich nicht verlegt werden. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+800 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut Stromkabel der SÜC Coburg. Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst. 4.11.1.3 Gasleitungen Bau-km 1+700 Die Staatsstraße 2205neu kreuzt die Gasleitung Beiersdorf – Wiesenfeld PN 7 (PE d 180, Stz DN 150) der SÜC. Das östliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk BW 1-1 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich verlegt werden. Bau-km 4+190 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Gasleitung HD-PE 50 der SÜC Coburg im Bereich eines öffentlichen Feldweges westlich von Glend. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich gering im Einschnitt verläuft, muss die Leitung voraussichtlich tiefer gelegt werden. Bau-km 0+895 bis Bauende (Ersatzstraße für die St 2205alt) Die Gasleitung verläuft östlich und parallel zur St 2205alt. Sie kreuzt die GVS Kösfeld – Wiesenfeld (Kösfelder Straße I) im Einmündungsbereich. Im weiteren Verlauf liegt die 115 Leitung künftig im Bereich der Entwässerungsmulde der Ersatzstraße für die St 2205alt. Eine Verlegung ist voraussichtlich nicht erforderlich. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+700 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut eine Gasleitung der SÜC Coburg. Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst. 4.11.2 Telekommunikationsleitungen Bau-km 0+390 Die Staatsstraße 2205 neu quert eine bestehende Freileitung der Deutschen Telekom AG, die entlang der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf verläuft. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich geländenah verläuft, muss die Telekommunikationsleitung entsprechend verlegt oder erdverkabelt werden. Bau-km 1+600 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG im Bereich der bestehenden Staatsstraße. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden. Bau-km 1+690 Die Staatsstraße 2205 neu quert im Bauwerksbereich des BW 1-1 eine bestehende Freileitung der DB-Telematik. Im Bereich des Bauwerkes muss die Freileitung verkabelt werden. Bau-km 1+953 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG im Bereich eines Privatweges bei Kösfeld. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden. Bau-km 2+175 Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost, die entlang der GVS Wiesenfeld Sulzdorf verlaufen. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen voraussichtlich belassen werden. Bau-km 0+885 bis 1+000 der Ersatzstraße für die St 2205alt und Bau-km 1+600 der St 2205neu Eine längs der St 2205alt verlaufende Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG wird von Bau-km 0+885 bis 1+000 der Ersatzstraße für die St 2205alt und bei Baukm 1+600 der St 2205neu durch die Baumaßnahme berührt. Die Leitung wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Einmündungsbereich GVS Sulzdorf - Beuerfeld Im Bereich des Aufstellbereiches der GVS Sulzdorf - Glend für die Einmündung der GVS liegt eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG. Da der Aufstellbereich nicht im Einschnitt liegt, muss die Leitung voraussichtlich nicht verlegt werden. gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+800 der St 2205neu - nördlich des Sulzbaches Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG. Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst. 116 4.12 Ausbau von Gewässern Auf die Ausführungen in der Unterlage 12 und 13 wird hingewiesen. 4.12.1 Gewässerausbau durch Herstellung eines neuen Gewässers 4.12.1.1 Verlegung des Herbartsdorfer Grabens Der neue Durchlass BW 0-1 für den Herbartsdorfer Graben quert die St 2205neu bei Bau-km 0+742 senkrecht (Nord-Süd) und weicht von der bisherigen Fließrichtung (West-Ost) des Grabens ab. Der Durchlass muss deshalb mit dem Graben ober- und unterhalb der Staatsstraße neu verbunden werden. Dazu wird unterhalb ein neuer Graben auf ca. 65 m Länge hergestellt. Der Graben wird mit wechselnder Sohl- und Böschungsbreite naturnah angelegt und erhält auf Grund der damit verbundenen größeren Rauheit und wegen des geringeren Gefälles einen etwas größeren Querschnitt als bisher. Sohlbreite: 0,50 m – 1,00 m Böschungsneigung: 1 : 2 bis 1 : 3 Im Anströmbereich oberhalb des Durchlasses werden entbehrliche Wege und Wegdurchlässe zurückgebaut und der ankommende Graben hydraulisch günstig angeschlossen. 4.12.1.2 Verlegung des Bachgrabens innerhalb der Flutmulde des Lauterbachüberleiters Nach der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter bei Bau-km 4+600 ist geplant, den Bachgraben am linken Rand der Flutmulde auf einen Abfluss von ca. 0,8 – 1,0 m³/s auszubauen. Dort würde der Bachgraben von dem geplanten öffentlichen Feldund Waldweg zweimal gekreuzt werden. Ein hydraulischer Ausgleich mittels Durchlässen ist auf Grund der Höhenverhältnisse nicht möglich. Deshalb ist geplant, den Bachgraben vom linken an den rechten Rand der Flutmulde zu verlegen (siehe dazu die Unterlage 15.2). Die hydraulisch wirksamen Abmessungen wurden den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zum Lauterbachüberleiter entnommen. Sohlbreite: i.M. 1,70 m Tiefe: i.M. 0,30 m Neigung der Uferböschungen: i.M. 1:2 Die gestreckte Linienführung des Bachgrabens wurde von der Wasserwirtschaftsverwaltung aus abflusstechnischen Gründen gefordert. Der Bachgraben wird durch den Hochwasserschutzdeich aus der Flutmulde mittels eines Rohrdurchlasses DN 500 wieder herausgeleitet (bereits Bestandteil der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter). Der alte Verlauf des Bachgrabens wird bis auf Flutmuldenniveau aufgefüllt. 117 4.12.1.3 Herstellung von Gewässern im Zuge der Maßnahmen zum Retentionsraumausgleich östlich von Kösfeld Durch die Straßenbaumaßnahmen geht trotz verschiedener Optimierungsmaßnahmen natürlicher Retentionsraum des Sulzbaches und Griesgrabens in einer Größenordnung von 4.200 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Umfang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Die Maßnahmen dazu werden in der landschaftspflegerischen Begleitplanung Unterlage 12.3 berücksichtigt und dargestellt. Der geplante Flächenumgriff ist in der Unterlage 7.2 und 13.2 dargestellt. Konkret ist geplant, großflächig Gelände abzutragen, Sekundärmuldensysteme und großräumig wechselfeuchte Zonen anzulegen. 4.12.1.4 Herstellung von Gewässern im Zuge der Maßnahmen zum Retentionsraumausgleich östlich von Sulzdorf Durch die Straßenbaumaßnahme geht natürlicher Retentionsraum des Dorfgrabens in einer Größenordnung von 225 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Umfang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Konkret ist geplant, großflächig Gelände abzutragen, Sekundärmuldensysteme und großflächige wechselfeuchte Zonen anzulegen. 4.12.2 Gewässerausbau durch Dammbauten Die Straßendammbauten beeinflussen bereichsweise den Hochwasserabfluss der im Maßnahmenbereich vorkommenden Gewässer. Die Dammquerschnitte sind so konstruiert, dass die Aufstandsflächen möglichst klein sind und dadurch nur geringe nachteilige Veränderungen des Wasserhaushaltes verursachen. Mit verschiedenen Bauwerken wird sichergestellt, dass das natürliche Abflussverhalten der Gewässer nur unwesentlich verändert wird. Die natürlichen Rückhalteflächen werden soweit möglich erhalten und die naturraumtypischen Lebensgemeinschaften bewahrt. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind in der Unterlage 12 dargestellt. 4.12.2.1 Im Bereich des Herbartsdorfer Grabens südlich von Wiesenfeld Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Herbartsdorfer Grabens bei Bau-km 0+742. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 9) untersucht. Das danach erforderliche Bauwerk BW 0-1 stellt sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. 4.12.2.2 Im Bereich des Sulzbaches und Griesgrabens östlich von Wiesenfeld Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Sulzbaches und des Griesgrabens von Bau-km 1+750 bis Bau-km 2+150. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mittels 2-dimensionaler hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 8) untersucht. Die danach erforderlichen Bauwerke BW 1-2 und BW 2-1 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. 118 4.12.2.3 Im Bereich des Dorfgrabens östlich von Sulzdorf Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Dorfgrabens von Bau-km 3+580 bis Bau-km 3+675. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mittels 2-dimensionaler hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 8) untersucht. Das danach erforderliche Bauwerk BW 3-2 stellt sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. 4.12.2.4 Im Bereich des Bachgrabens und des Lauterbachüberleiters nördlich von Glend Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Bachgrabens und Lauterbachüberleiters von Bau-km 4+595 bis Bau-km 4+624. Ein nachteiliger Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde vermieden, indem das Bauwerk BW 4-1 den gesamten Hochwasserabflussbereich überbrückt und dadurch das natürliche Abflussverhalten nicht verändert wird. 4.12.2.5 Im Bereich des Wegseitengrabens östlich von Glend Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Wegseitengrabens bei Bau-km 4+812. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 11) untersucht. Die danach erforderlichen Rohrdurchlässe 2 x DN 700 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch günstig ausgebildet. Die Grabensohle wird angeglichen. 4.12.2.6 Im Bereich des Sulzgrabens östlich von Glend Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Sulzgrabens bei Bau-km 5+972. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 12) untersucht. Die danach erforderlichen Rohrdurchlässe 2 x DN 800 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch günstig ausgebildet. Die Grabensohle wird angeglichen. 4.12.2.7 Im Bereich des Hutgrabens südlich von Wiesenfeld Der Straßendammbau für die Ersatzstraße für die St 2205alt beeinflusst den Hochwasserabfluss des Hutgrabens von Bau-km 0+300 bis Bau-km 0+510. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 10) untersucht. Die danach erforderlichen Rohrdurchlässe 2 x DN 600 und 2 x DN 1200 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch günstig ausgebildet. Die Grabensohlen werden angeglichen. Ein Graben wird auf ca. 40 m Länge nach Unterstrom angeglichen. 119 4.12.3 Gewässerausbau durch Änderung von Deichbauten entlang der Flutmulde des Lauterbachüberleiters Nach der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter sind entlang des linken Ufers Deichbauten geplant. Ein geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg kreuzt dieses Hochwasserschutzsystem des Lauterbachüberleiters. Der Weg wird so über den Deich geführt, dass das Abflussvermögen der Flutmulde und das Hochwasserschutzniveau des Deiches erhalten bleibt. Aus diesen hydraulischen und konstruktiven Gründen wird der Hochwasserdeich im Freibordbereich zurückverlegt. Das linke Flutmuldenufer bleibt weitestgehend erhalten. Der Verlauf ergibt sich aus den Planunterlagen 7.1.2. Abmessungen der Deiche: Kronenbreite: 2,50 m Böschungsneigung 1:3 Freibord: 0,70 m über HW 100 4.12.4 Maßnahmen mit sonstigen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten Auf die Ausführungen in der Unterlage 13 wird hingewiesen. 4.12.4.1 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 1 Das Außeneinzugsgebiet liegt nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und weiter in den Griesgraben geleitet. Änderungen am Ableitungssystem sind nicht vorgesehen. 4.12.4.2 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 2 Das Außeneinzugsgebiet liegt ebenso nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und über die Fl.Nr. 138, Gem. Kösfeld weiter in den Griesgraben geleitet. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die bestehenden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkante vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig (ca. 200 m westlich der derzeitigen Einleitungsstelle) über das geplante Absetzbecken in den Griesgraben. Bei den Abflussmengen ergibt sich keine Änderung. Durch den längeren Fließweg in den Abfangmulden ist eine Retention zu erwarten. 120 4.12.4.3 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 3 Das Außeneinzugsgebiet liegt ebenso nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf und nördlich von Sulzdorf. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und über den Wegseitengraben der Fl.Nr. 66, Gem. Sulzdorf weiter in den Sulzbach geleitet. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die bestehenden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkante vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig in den Dorfgraben. Der Sulzbach wird dabei geringfügig vom Zufluss entlastet und der Dorfgraben belastet. Durch den längeren Fließweg in den Abfangmulden ist eine Retention zu erwarten. 4.12.4.4 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 4 Das Außeneinzugsgebiet liegt nordöstlich GVS Sulzdorf - Beuerfeld. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Ackergrenzen und Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich des Feldweges im Wegseitengraben. Dieser führt zu einem Durchlass in der GVS Sulzdorf - Beuerfeld und über den Graben mit der Fl.Nr. 122, Gem. Sulzdorf weiter in den Dorfgraben. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die bestehenden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkante vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig über das Regenrückhaltebecken 4 fast an gleicher Stelle wieder in den Dorfgraben. Die Fließwege sind ähnlich lang, eine Retention ist nicht zu erwarten. 4.12.4.5 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 5 Das Außeneinzugsgebiet liegt nördlich von Glend. Gesammelte Ableitungen bestehen nicht. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich direkt im Bachgraben. Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet hier künftig nur wenig in das Gelände ein und verläuft weitgehend in Dammlage. Sie teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Das Hangwasser wird bereichsweise über die Einschnittsböschung in die Entwässerungsmulde und bereichsweise direkt in die Dammfußmulde der Straßenentwässerung geleitet. Die Dammfußmulde leitet das Hangwasser künftig über das Regenrückhaltebecken 5 wieder in den Bachgraben. Die Fließwege sind ähnlich lang, eine Retention ist nicht zu erwarten. 121 5 5.1 Schutzmaßnahmen Verkehrslärmschutzmaßnahmen Die Erläuterung und die Ergebnisse der erforderlichen Untersuchungen sind in der Unterlage 11.1 mit Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Im Folgenden werden die Ergebnisse zusammengefasst wiedergegeben. 5.1.1 Rechtsgrundlagen Die Verlegung der Staatsstraße 2205 selbst sowie die Verknüpfungen mit dem vorhandenen Straßennetz sind als Neubau zu werten. Hieraus ergibt sich gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) § 1 Abs. 1 ein Anspruch auf Lärmvorsorge unter Anwendung der gesetzlichen Immissionsgrenzwerte. Die Auswirkungen des Verkehrslärms hinsichtlich der Lärmvorsorge sind deshalb zu untersuchen. Entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung dürfen beim Bau einer öffentlichen Straße die folgenden Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 Abs. 1 nicht überschritten werden: 1) 2) 3) 4) 5.1.2 Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57/47 db(A) (Tag/Nacht) reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 59/49 db(A) (Tag/Nacht) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 64/54 db(A) (Tag/Nacht) Gewerbegebiete 69/59 db(A) (Tag/Nacht) Einstufung der benachbarten Gebiete Die Art der Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Die Gebiete im Bereich der Baustrecke, für die keine Festsetzungen durch Bebauungspläne bestehen, wurden durch das Staatliche Bauamt Bamberg entsprechend ihrer Eigenart und tatsächlichen Nutzung eingestuft. Diese sind im Lageplan, Unterlage 3 bzw. 7, dargestellt sowie in der Unterlage 11 aufgelistet. 5.1.3 Lärmvermeidung durch Trassierung Die Verlegungstrasse sowie deren Verknüpfungen wurden unter Berücksichtigung der planerischen Zwangspunkte in Lage und Höhe so optimiert, dass die Immissionen soweit wie möglich vermieden bzw. für die bebauten und schützenswerten Bereiche möglichst gering wurden. Bereichsweise überwiegen jedoch naturschutzrechtliche Belange (Natura 2000 – Gebiete im Bereich von Sulzdorf), so dass nicht alle planerischen Möglichkeiten (z.B. noch weiteres Abrücken der Trasse) ausgeschöpft werden konnten. 122 5.1.4 Berechnungsgrundlagen Der schalltechnische Nachweis zur Notwendigkeit von Lärmschutz wurde auf der Grundlage des zu erwartenden Prognoseverkehrs für das Jahr 2025 ausgeführt (siehe dazu auch Unterlage 11). Die zulässige Geschwindigkeit wurde auf der freien Strecke mit vzul = 100/80 km/h (Pkw/Lkw) angesetzt, in den Kreisverkehrsanlagen wurde die tatsächliche Geschwindigkeit vzul = 30/20 km/h (Pkw/Lkw) in Ansatz gebracht. 5.1.5 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung Die schalltechnische Berechnung erfolgte nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ - Ausgabe 1990 (RLS-90). Die Ergebnisse können der schalltechnischen Untersuchung (Entwurfsunterlage 11.1 mit Anlagen) entnommen werden. Im Übersichtslageplan (Unterlage 3) ist der größte Beurteilungspegel von allen Immissionsorten eines Berechnungspunktes (ohne geplante Lärmschutzmaßnahmen) am Tag und in der Nacht dargestellt. In der Legende zum Lärmschutz rot gekennzeichnete Beurteilungspegel signalisieren eine Immissionsgrenzwertüberschreitung (hier keine vorhanden). Zusammengefasst ergibt sich, dass die Beurteilungspegel an keinem Immissionsort eines Berechnungspunktes die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte überschreiten. 5.1.6 Aktiver und passiver Lärmschutz Das vorgesehene Konzept für aktive Schallschutzmaßnahmen sieht den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages mit einem Korrekturwert DStrO = - 2 dB (A) für den gesamten Baustreckenbereich der St 2205neu vor. Darüber hinaus sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich (siehe „Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen“, Unterlage 11). 5.2 Schutzmaßnahmen für Wassergewinnungsgebiete Wassergewinnungsgebiete werden vom Vorhaben nicht berührt. 5.3 Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung Die Erläuterung und die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen sind in der Unterlage 11.4 dargestellt. Die von der neuen Straße St 2205neu mit der Verkehrsprognose 2025 verursachten Immissionen lassen an den Wohnhäusern, die den Trassen am nächsten liegen, keine Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten gemäß 22. BImSchV, Belastungen oder Einwirkungen erwarten, die für die Anlieger Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen bedeuten würden. Besondere Schutzmaßnahmen sind deshalb nicht erforderlich. 123 5.4 Sonstige Schutzmaßnahmen Ökologische Schutzmaßnahmen S1 Einengung des Baufeldes Auf den Abschnitten, auf denen geschützte Biotopflächen bzw. naturnahe und landschaftsbildprägende Biotoptypen von der Planung berührt werden, wird die Baufeldbreite zur Minimierung des Eingriffs in die Schutzgüter Tiere/Pflanzen und Boden soweit möglich verringert. Die anzustrebende Breite des Baufeldes beträgt 5 m. S2 Errichtung von Schutzzäunen Grenzen geschützte Biotope bzw. andere naturnahe und/oder erhaltenswerte Biotoptypen an das Baufeld an, werden sie gegenüber baubedingten Beeinträchtigungen gemäß RAS-LP 4 bzw. auf der Nichtausbauseite durch Anbringung von Flatterbändern geschützt. Diese ökologisch hochwertigen Räume sind gegenüber Entnahme und Bodenverdichtung besonders empfindliche Lebensraumtypen. Der Schutz erfolgt vor Beginn der ersten Bautätigkeiten. Bau-km Biotopstrukturen/Landschaftsräume 0+720 bis 0+750 Herbartsdorfer Graben mit artenreichem Staudensaum 0+350 bis 0+390 Hutgraben mit artenreichem Staudensaum St 2205alt 0+980 Baumbestand an der St 2205alt St 2205alt 1+840 bis 1+880 Sulzbach mit Gehölzsaum 3+690 bis 3+700 Graben mit artenreichem Staudensaum 4+620 bis 4+630 landschaftsprägendes Straßenbegleitgehölz 4+950 bis 5+000 naturnahes Heckengehölz 5+060 bis 5+070 landschaftsbildprägendes Heckengehölz S3 Der Vermeidung von Kollisionen (Fledermausarten Zwerg- und Wasserfledermaus) Der Teich bei Sulzdorf stellt für Fledermäuse innerhalb der Trasse ein relativ häufig frequentiertes Jagdgebiet dar. Zur Vermeidung von Kollisionen werden zwischen Teich und Straße dichte Pflanzungen durchgeführt. Auf Bermen der dort in Dammlage verlaufenden Trasse werden Winterlinden gepflanzt. S4 Verhinderung der Verschlämmung der Fließgewässer Zur Verhinderung von Sedimenteintrag in die Fließgewässer, insbesondere des Sulzbachs werden bereits bei Baubeginn Absetzbecken im Umfeld der späteren Regenrückhaltebecken errichtet. Weidengeflechte vor den ableitenden Gräben dienen zur Rückhaltung von Sedimenten. 124 6 6.1.1 Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung von Überschwemmungsgebieten Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens: Die Abflussverhältnisse werden durch die Brückenbauwerke BW 1-2 und BW 2-1 nicht nachteilig verändert. Der Wasserstand HW 100 bleibt nach Ausbau unverändert. Durch die Straßenbaumaßnahmen geht natürlicher Retentionsraum in einer Größenordnung von 4.200 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Umfang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Die Maßnahmen dazu werden in der landschaftspflegerischen Begleitplanung berücksichtigt und dargestellt. Die konkreten Maßnahmen werden, soweit möglich, die Entwicklungsziele der Gewässer berücksichtigen. 6.1.2 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Dorfbaches: Die Maßnahmen verändern das Abflussverhalten nur unwesentlich. Es geht natürlicher Retentionsraum in einer Größenordnung von 225 m³ für Hochwasser verloren. Vorgehensweise zum Ausgleich analog Nr. 6.1.1. 6.1.3 Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Wahlgrabens, Herbartsdorfergrabens, Hutgrabens, Wegseitengraben bei Glend, Sulzgraben: Die Maßnahmen verändern das Abflussverhalten nur unwesentlich. Es geht nur geringfügig natürlicher Retentionsraum für Hochwasser verloren. Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen. 125 7 Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Auf die detaillierten Angaben wird auf die Unterlage 12 verwiesen. 7.1 Minimierungsmaßnahmen Minimierungsmaßnahmen kommt die Aufgabe zu, vorhabensbedingte Wirkungen durch geeignete Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild zu minimieren. Die folgenden Maßnahmen werden zur Verminderung des Eingriffs und zur Kompensation vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt. Sie sind aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung hergeleitet. CEF Maßnahmen (Continued Ecological Functionality – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: ACEF/SAP1 Eingriffsminderung für die Zauneidechse Vor Baubeginn wird die Anlage von Steinhaufen als Ausweichlebensraum durchgeführt, zum einen im Anschluss an die Bahntrasse südöstlich Wiesenfeld, zum anderen am Südhang nordwestlich von Glend im Anschluss an Hecken und Ruderalsäume und nordwestlich von Sulzdorf im Bereich der Ausgleichsfläche A 2. Die Steinhaufen und Versteckplätze sind in einer Entfernung von 50 m zur neuen Trasse angeordnet. Um eine Ansiedlung von Stauden und Gehölzen auf den Steinbiotopen zu verhindern, wird nährstoffreiches und feinkörniges Substrat vor dem Aufbringen der Steine entfernt bzw. wasserdurchlässige Gewebebahnen aufgebracht. ACEF/SAP2 Kompensationsmaßnahme für die Lerche und andere bodenbrütende Arten der Feldflur Es werden sog. „Lerchenfenster“ in der Feldflur angelegt. Dabei werden im Wintergetreide pro Hektar mind. 2-3 künstliche Fehlstellen von je 20 m² angelegt, z.B. durch Ansheben der Sämaschine oder durch Fräsen. Die Anlage erfolgt mit Abstand zu den Fahrgassen und mit einem Mindestabstand zum Feldrand von 25 m. Im weiteren Verlauf werden die Fenster ganz normal wie der restliche Schlag behandelt. Es werden 10 solcher „Lerchenfenster“ angelegt. ACEF/SAP3 Kompensationsmaßnahme für den Kiebitz In zunehmendem Maß weichen Kiebitze auf Äcker und offene Brachflächen aus. Innerhalb von Ackerflächen werden analog zum „Lerchenfenster“ Brachstrukturen geschaffen. Die Flächen werden, um der Art gerecht zu werden jedoch größer dimensioniert. Durch jährliches Pflügen vor Brutbeginn Anfang März einer Fläche von mind. 10 m x 10 m ohne Einsaat und Düngung in mehr als 50 m Entfernung von der Trasse werden drei solcher Brachstrukturen geschaffen. ACEF/SAP4 Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die in Baumhöhlen und –nischen brüten Im Bereich weiter von der Trasse entfernten Feldgehölze und Baumhecken werden zusätzliche Nisthilfen angebracht. Es werden 20 wartungsfreie bzw. –arme Vogelnistkästen mit unterschiedlichen Einflugöffnungen in artgerechter Höhe und Exposition aufgehängt. 126 Folgende Maßnahmen dienen zur Minimierung des Eingriffs in Lebensräume der bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) berücksichtigten Tierarten. MSAP1 Vermeidung von Kollisionen (Fledermausarten Zwerg- und Wasserfledermaus) Der Teich bei Sulzdorf stellt für Fledermäuse innerhalb der Trasse ein relativ häufig frequentiertes Jagdgebiet dar. Zur Vermeidung von Kollisionen werden zwischen Teich und Straße dichte Pflanzungen durchgeführt. Auf Bermen der dort in Dammlage verlaufenden Trasse werden Winterlinden gepflanzt. MSAP2 Eingriffsminderung für die Zauneidechse Südexponierte Böschungen werden als Magerflächen (kein Humusauftrag) zu Beginn der Baumaßnahmen gestaltet, so dass ein Ersatzlebensraum für Eidechsen frühzeitig zur Verfügung steht. MSAP3 Baufeldräumung Oktober-Februar Zur Vermeidung der Tötung von Nestlingen oder der Zerstörung von Gelegen wird die notwendige Rodung von Gehölzen vom 01.10. – 28.02. durchgeführt. Die Baufeldfreimachung im Bereich von Grünland wird außerhalb der Brutzeiten vom 01.08. – 28.02. durchgeführt. MSAP4 Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die ihr Nest jedes Jahr neu errichten Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme werden Gehölzpflanzungen (Hecke, Feldgehölze) vorgesehen, um kurz- bis mittelfristig Brutplätze für die genannten Vogelarten zu schaffen. MSAP5 Kompensation für den Bluthänfling Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme werden Gehölzpflanzungen (Hecke, Feldgehölze) in der offenen Feldflur vorgesehen, um kurz- bis mittelfristig Brutplätze neu zu schaffen. Eine trassenferne (> 50 m) Brachefläche als Nahrungsgebiet wird angelegt. MSAP6 Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die in Baumhöhlen und –nischen brüten Da das Nahrungsangebot eine entscheidende Rolle für erfolgreiche Bruten darstellt, wird eine extensiv gepflegte Streuobstwiese nordwestlich von Glend angelegt. Im Bereich der Ausgleichs-/Retentionsfläche am Sulzbach wird eine Obstbaumreihe gepflanzt. Es werden hier weitere 10 wartungsfreie bzw. arme Vogelnistkästen mit unterschiedlichen Einflugöffnungen in artgerechter Höhe und Exposition aufgehängt. MSAP7 Vermeidungsmaßnahme für den Rotmilan und andere Greifvögel Zur Vermeidung von Kollisionen mit Greifvögeln wird auf Kurzgrasrasen verzichtet wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Bei der Pflege der Straßenränder werden nur 1-2 Mahdtermine vorgesehen. 127 Folgende Minimierungsmaßnahmen u.a. zum Bodenschutz, zur Verhinderung von Zerschneidungseffekten und zum Schutz von Pflanzenbeständen werden durchgeführt. Minimierungsmaßnahmen M1 Rückbau befestigter Flächen Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen werden komplett mit Unterbau zurückgebaut, mit Oberboden angedeckt und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt bzw. als Ausgleichsfläche gestaltet. Die Gesamtgröße der Rückbauflächen beträgt 1,3 ha. M2 Brücke mit biotischer Durchlässigkeit Der Straßendamm im Bereich des Sulzbachs stellt eine Barriere der faunistischen Funktionsbeziehungen dar. Der dort vorgesehene Durchlass wird zur Vermeidung eines „Tunneleffektes“ mit einer lichten Weite von 37 m ausreichend groß dimensioniert. Damit wird die biotische Durchlässigkeit vor allem für Säuger, Reptilien und Amphibien verbessert. M3 Verpflanzen von Sumpfstauden Vor Beginn der Baumaßnahme werden Wurzelballen von Sumpfstauden am Herbartsdorfer Graben entnommen und in den verlegten Grabenabschnitt sowie in Ausgleichsfläche A 1 umgepflanzt. M4 Ökologische Bauleitung Zur Gewährleistung der sach- und fristgerechten Durchführung sämtlicher landschaftspflegerischer Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen. 128 7.2 Ausgleichsmaßnahmen Zur Ermittlung des Bedarfs an Kompensationsflächen wurden die Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben vom 21.06.1993, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, München, herangezogen. Der ermittelte Ausgleichsbedarf ergibt 7,11 ha. Ein Teilbereich der Ausgleichsflächen liegt in der Beeinträchtigungszone von Straßenflächen und kann deshalb nach Grundsatz 6 nur zu 50 % angerechnet werden. Die Größe der vorgesehenen Ausgleichsflächen beträgt 7,47 ha. Der Eingriff wird als komplett ausgleichbar eingestuft. A1 Die Ausgleichsfläche A 1 befindet sich zwischen Kösfeld und Sulzdorf in der nördlichen Sulzbachaue. Die Grundstücke werden derzeit als Acker und Intensivgrünland genutzt. Durch einen Vorlandabtrag wird der Retentionsraum um ca. 4.200 m³ vergrößert. Damit wird der Verlust an Retentionsraum durch die Dämme und Rampen der Neubaustrecke in der Aue ausgeglichen. Die Ackerfläche wird durch Ausbringung von autochthoner Heugrassaat in Extensivgrünland umgewandelt. Das Intensivgrünland wird durch extensive Bewirtschaftung in Extensivgrünland umgenutzt. Die extensive Bewirtschaftung des entstehenden Nassgrünlandes beinhaltet die Einhaltung eines späten Mahdtermins, den Verzicht auf Biozide und Düngemittel ebenso ein Meliorations- und Umbruchverbot. Die Maßnahme wird den Eingriff in den Lebensraum der Wiesenbrüter ausgleichen und insbesondere für diese ungestörte Brut- und Nahrungsplätze bieten. Am Westrand verläuft der Griesbach in einem linearen Gerinne entlang der GVS. Als Ausgleich der Überbauung von Gräben mit artenreichen Staudensäumen und zur Verbesserung des Naturhaushaltes wird für dieses Teilstück ein Feuchtmuldensystem gestaltet, das bei Hochwasserereignissen anspricht. Das Feuchtmuldensystem wird mäanderartig gestaltet. Die Uferböschungen werden mit unterschiedlichen Neigungsgraden ausgeformt. Eine natürliche Veränderung der Feuchtmulden, die sich durch Hochwasser eventuell ergibt, wird geduldet. Die Fläche zwischen GVS und den Feuchtmulden wird der Sukzession überlassen. Hier werden zusätzlich Seigen angelegt, die mit einem unterschiedlichen Wasserstand oder auch austrocknend zu einer Bereicherung der Biotopausstattung beitragen. Zur Minimierung des Eingriffs werden Wurzelballen aus den artenreichen Staudensäumen im Baufeld (Herbartsdorfer Graben) entnommen und entlang der Feuchtmulden wieder gepflanzt. Am Rand der Feuchtmulden werden kleinflächig Gehölzpflanzungen von Schwarzpappel und Silberweide durchgeführt. Die großwachsenden Bäume sollen die zu rodende Pappelgruppe östlich Sulzdorf ersetzen. Sie können später als Nistbäume für Rabenvögel und Greifvögel dienen. Am Nordrand der A 1 wird zur GVS hin eine Obstbaumreihe gepflanzt. Es werden lokale und regional angepasste Obstsorten verwendet. Auf eine Pflanzung von Laubbäumen erster Wuchsklasse wird in diesem Bereich der Ausgleichsfläche verzichtet, um Ansitzwarten für Greifvögel (Gefahr für Wiesenbrüter) zu vermeiden. Die Ausgleichsmaßnahme basiert auf den Vorgaben der FFH- und SPAVerträglichkeitsprüfung, ebenso auf dem Zielkonzept des ABSP-Projekts Rodachaue. A2 Nordwestlich von Sulzdorf werden Restgrundstücke auf der Kurveninnenseite der Trasse aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen. Die Ausgleichsfläche liegt erhöht im Vergleich zur Straßentrasse, die in diesem Teilstück im Einschnitt verläuft. Die betriebsbedingten Störungen sind dadurch etwas abgemildert. Es erfolgt eine 129 Umwandlung in Sukzessionsfläche. Kleine Feldgehölze werden gepflanzt, die als Nistplätze z.B. für den Bluthänfling dienen werden. Die Brachflächen stellen Nahrungshabitate dar. Zur Schaffung von neuen Lebensräumen für die Zauneidechse ist die Anlage von Lesesteinhaufen vorgesehen. Altholzhaufen dienen zusätzlich zur Strukturanreicherung. Damit wird insgesamt eine Verbesserung des Naturhaushalts erreicht und ein Trittstein im Biotopverbundsnetz geschaffen. Die Ausgleichsmaßnahme beruht auf Vorgaben der FFH- und SPAVerträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. A3 Mehrere Straßen- und Wegeabschnitte werden nicht mehr benötigt und zurückgebaut. Einige dieser Rückbaustrecken werden für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Bei asphaltierten Belägen wird die Schwarzdecke ausgebaut. Die Tragschichten und die wassergebundenen Decken stellen Magerflächen dar, die der Sukzession überlassen werden. Durch das geringe Nährstoffangebot wird sich nur eine dünne Vegetationsdecke bilden. Dadurch ergeben sich Nistmöglichkeiten für Bodenbrüter wie Lerchen und Kiebitze. Die Magerflächen dienen ebenso als Lebensräume für Zauneidechsen. Durch die lineare Anordnung bilden die Wegereste Vernetzungsleitlinien in der Ackerflur, die von vielen Tierarten angenommen werden können. Die Anfangs- und Endstücke erhalten eine dichte Gehölzpflanzung, um eine Fremdnutzung zu verhindern. Die Ausgleichsmaßnahme beruht auf Vorgaben der FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Die Größen der Ausgleichsflächen einschließlich der Flächen mit Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Ausgleichsmaßnahmen Nr. Kurzbeschreibung der Maßnahme A1 Vorlandabtrag und Umwandlung von Acker bzw. Intensivgrünland in Extensivgrünland, Gehölzpflanzungen, Feuchtmuldensystem A2 Schaffung von Brachflächen, Heckenpflanzung, Anlage von Altholzhaufen, Lesesteinhaufen A3 Schaffung von Magerflächen auf ehemaligen Straßen und Wegen in 4 Teilflächen, Anlage von Lesesteinhaufen, abschirmende Gehölzpflanzung ACEF/SAP1 Eingriffsminderung für die Zauneidechse, Fläche südöstlich Wiesenfeld, die übrigen Flächen sind beinhaltet in G 6 und A 2 ACEF/SAP2 Kompensationsmaßnahme für die Lerche und andere bodenbrütende Arten der Feldflur, 10 Lerchenfenster à 20 m² innerhalb von Wintergerstefeldern ACEF/SAP3 Kompensationsmaßnahme für den Kiebitz, 3 Lerchenfenster à 100 m² innerhalb von Wintergerstefeldern Kompensationsfläche 130 Fläche (ha) 5,80 anrechenbare Fläche (ha) 5,80 0,71 0,45 0,61 0,57 0,3 0,24 0,02 0,02 0,03 0,03 7.47 7,11 7.3 Landschaftsgestalterische Maßnahmen Die trassenbezogene Bepflanzung der Staatsstraße führt dazu, dass eine harmonische Einbindung des Straßenbauwerks in die Landschaft erfolgt. Sie ist so aufgebaut, dass sie dem Betrachter das Bild einer nahezu natürlichen, sich in Sukzession befindlichen Landschaft vermittelt. Die damit verbundene visuelle und virtuelle Landschaftsdynamik lässt durch die Pflanzung von Bäumen, Baumgruppen und –reihen, Strauch- und Baumhecken und Feldgehölzen und die Entwicklung von Landschaftsrasen, Extensivgrünland und Sukzessionsflächen unterschiedliche „Sukzessionsstadien“ entstehen. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Landschaftsraum sich durch eine ausgeprägte Weite und Offenheit auszeichnet, die nicht durch zu dichte Bepflanzungen überprägt werden soll. G1 Landschaftsgerechte Gestaltung der Regenrückhaltebecken, unter rechtzeitiger Beteiligung der ökologischen Bauleitung, mit flächigen Gehölzpflanzungen, Pflanzung von Baumreihen aus Kopfweiden und Ansaat von Landschaftsrasen mit Kräuterbeimischung bzw. Anlage von Sukzessionsflächen. G2 Anlage einer Strauchheckenpflanzung, Pflanzung von Baumreihen im Bereich der Kreisverkehrsplätze, Ansaat von Landschaftsrasen. G3 Landschaftsgerechte Einbindung der Straße durch die Anpflanzung von lockeren Strauchhecken und von Einzelbäumen und Baumreihen auf Böschungsflächen von Dämmen und Einschnitten; Sichtdreiecke und Innenkurven werden freigehalten. G4 Landschaftsgerechte Einbindung des Straßendammes mit Brückenbauwerk durch die Entwicklung einer Strauchheckenpflanzung. Am Sulzbach werden auentypische Arten verwendet. An der Südseite Pflanzung einer Baumreihe aus Pyramideneichen. G5 Gestaltung randlicher Restgrundstücke durch lockere Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern, Anlage von Lesesteinhaufen, Anlage vor Baubeginn. (zugleich CEF) G6 Gestaltung randlicher Restgrundstücke durch Anlage einer Streuobstwiese. G7 Schaffung von Magerflächen auf süd-/westexponierten Böschungen zur Selbstbesiedlung von standortgerechten Kräutern und Gräsern. G8 Schaffung landschaftsbildprägender Strukturen durch Neupflanzung von Baumreihen G9 Verlegung des Herbartsdorfer Grabens, naturnahe Gestaltung, Pflanzung von Kopfweiden. G10 Dichte Bepflanzung der Trassenrandbereiche zum Schutz der Fledermäuse vor Kollisionen. (zugleich Schutzmaßnahme) G11 Dichte Bepflanzung parallel zur Straße als Sichtschutz zur Siedlung und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer gegen Ablenkung. G12 Ansaat von Landschaftsrasen. 131 8 Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich Natura 2000 (Gebiets- und Artenschutz) Artenschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen werden unter Minimierung der Eingriffsauswirkungen (Punkt 7) aufgeführt. 132 9 9.1 Durchführung der Baumaßnahme Bauabschnitte und zeitliche Abwicklung Nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen soll unverzüglich mit der Realisierung der Baumaßnahme begonnen werden. Es wird davon ausgegangen, dass in 2010 die haushalts- und öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für den Bau gegeben sind. Die Abwicklung erfolgt danach im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Es wird damit gerechnet, dass die Fertigstellung nicht vor 2012 erfolgt. Die Maßnahme soll in Abschnitten ausgeführt werden. Die Abschnitte werden unter Berücksichtigung der verkehrlich wirksamen und bautechnisch erforderlichen Teilmaßnahmen gebildet. Da die Aushubmassen der Einschnittsbereiche für die Dammschüttungen im Rahmen des Massenausgleichs verwendet werden, müssen diese zusammen mit den Streckenabschnitten mit Dammhöhen > 2 m frühzeitig begonnen werden. Diese sollen zur Konsolidierung des Untergrundes frühzeitig geschüttet werden. Die angrenzenden Bauwerke sollen dazu möglichst im Vorgriff erstellt werden. Die Stadt Coburg beabsichtigt den Teilabschnitt 1 im Jahr 2009 zu beginnen. Die Maßnahmen des Teilabschnittes 2 werden daher mit Bauende auch vollständig verkehrswirksam werden. 9.2 Grunderwerb Der Grunderwerb soll im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die Straßenbauverwaltung ist bemüht, die für die Durchführung der Baumaßnahme benötigten Grundflächen soweit wie möglich freihändig zu erwerben. Entlang der Baustrecke ist in Teilbereichen ein Streifen für vorübergehende Inanspruchnahme vorgesehen. Auf freien Flächen können diese Streifen für Oberbodenablagerungen, Baustelleneinrichtungen oder dgl. Verwendung finden. Für die Baumaßnahme wird privates Grundeigentum in Anspruch genommen. Die davon betroffenen Grundstücke und der Umfang der im einzelnen benötigten Flächen sind den Lageplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Das Grunderwerbsverzeichnis gibt den derzeit im Grundbuch enthaltenen Stand der Eigentumsverhältnisse wieder. Die für das Vorhaben erforderlichen Eingriffe in das Privateigentum werden im Wege der Entschädigung ausgeglichen. Über die Inbesitznahme, die Abtretung und die Entschädigungsforderungen wird jedoch nicht im Planfeststellungsverfahren entschieden, sondern in eigenen Grunderwerbsverhandlungen, die außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geführt werden. Mit den Grunderwerbsverhandlungen wurde begonnen. 133 9.3 Verkehrsregelung während der Bauzeit Die Bauarbeiten können weitgehend unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Im Bereich der Knotenpunkte sowie der Bauwerke werden während der Bauzeit Verkehrslenkungsmaßnahmen notwendig (halbseitige Sperrung, Behelfsumfahrten u. ä.). Die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen während der Bauzeit wird sichergestellt. Mit größeren Behinderungen des öffentlichen Verkehrs während der Bauzeit ist nicht zu rechnen. 9.4 Erschließung der Baustelle Die Baustelle wird über die bestehende Staatsstraße 2205, über die Kreisstraße CO 4, die bestehenden Gemeindeverbindungsstraßen ausreichend erschlossen. Die öffentlichen Feld- und Waldwege sowie die Privatwege der Zusammenlegungsbeteiligten von Kösfeld und Sulzdorf werden vereinzelt zur Erschließung der Baustellen benötigt. Soweit die Wege keine ausreichende Tragfähigkeit besitzen, werden vorrangig zusätzliche Baustraßen nebenliegend angelegt. Einzelheiten sind im Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2 und im Grunderwerbsplan, Unterlage 14.1, angegeben. 134