Erläuterungsbericht zur Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich

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Erläuterungsbericht zur Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich
Unterlage 1
Straßenbaubehörde (Bezeichnung und Anschrift):
Staatliches Bauamt Bamberg, Franz-Ludwig-Str. 21, 96047 Bamberg
Regierungsbezirk:
Oberfranken
Landkreis:
Coburg
Gemeinde:
Meeder, Stadt Coburg
Erläuterungsbericht
zur
Planfeststellung
Staatsstraße 2205
Landesgrenze - Bad Rodach - Coburg
Verlegung nördlich Coburg
2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt
Bau-km 0+000 bis 5+235
Abschnitt 180 / Station 4,205 bis Abschnitt 200 / Station 1,037
Aufgestellt:
Bamberg, den 20.05.2009
Von:
Staatliches Bauamt Bamberg
Unterschrift:
Schmidt, Baudirektor
INHALTSVERZEICHNIS
1
BESCHREIBUNG DES VORHABENS
8
1.1
Standort
8
1.2
Vorgeschichte der Planung
9
1.3
Planerische Beschreibung
14
1.3.1
Bestandteil von Ausbauplanungen
14
1.3.2
Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Coburg
14
1.3.3
Art und Umfang der Baumaßnahme
15
1.4
2
Straßenbauliche Beschreibung
18
1.4.1
Längen und Querschnitte
18
1.4.2
Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik
19
1.4.3
Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik
20
NOTWENDIGKEIT DER BAUMAßNAHME
21
2.1
Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse
21
2.1.1
Vorhandene Verkehrsbelastung und Verkehrsentwicklung auf der St 2205
21
2.1.2
Unzureichende Verkehrsverhältnisse auf der Strecke
23
2.1.3
Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung GVS Wiesenfeld Herbartsdorf,
23
Unzureichende Verkehrsverhältnisse im Ortsbereich von Wiesenfeld und den
Gemeindeverbindungsstraßen Richtung Bertelsdorf / Coburg
23
Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung Kreisstraße CO 4 / St
2205
23
Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Einmündung GVS Kösfeld Nord
und Kösfeld Süd
24
Unzureichende Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und
Neuses
24
Unzureichende bauliche Verhältnisse auf der Staatsstraße
24
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.2
2.3
Raumordnerische Entwicklungsziele
26
2.2.1
Landesentwicklungsprogramm Bayern
26
2.2.2
Regionalplan Oberfranken West (4)
27
Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur
28
2
2.4
3
Erfordernisse des regelmäßigen Verkehrsaufkommens
28
2.3.2
Prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung
28
2.3.3
Entlastung des vorhandenen unzureichenden Straßennetzes
29
2.3.4
Anschluss an das überregionale Straßennetz
31
2.3.5
Schließung von Netzlücken
31
2.3.6
Verbesserung der Verkehrssicherheit
32
2.3.7
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für die Straßennutzer
33
Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
34
BEGRÜNDUNG DES VORHABENS - VARIANTENVERGLEICH
35
3.1
Beschreibung der Plantrasse und der Varianten
35
3.1.1
Beschreibung der Variante 1:
36
3.1.2
Beschreibung der Variante 2:
36
3.1.3
Beschreibung der Variante 3:
36
3.1.4
Beschreibung der Variante 4 - Planfeststellungstrasse
36
3.2
3.3
4
2.3.1
Auswirkungen der Plantrasse und der Varianten
53
3.2.1
Raumordnung
53
3.2.2
Städtebau
53
3.2.3
Verkehrsverhältnisse
53
3.2.4
Straßen-Infrastruktur
53
3.2.5
Wirtschaftlichkeit
54
3.2.6
Umweltauswirkungen
55
Ergebnis unter Berücksichtigung der „Ausbauvariante“
66
TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME
67
4.1
Trassierung
67
4.1.1
Staatsstraße 2205 neu
67
4.1.2
Verlegung der St 2205alt
69
4.1.3
Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf
70
4.1.4
CO 4, CO 4 neu, GVS Kösfeld, GVS Wiesenfeld – Sulzdorf
71
4.1.5
Überführung GVS Sulzdorf - Meeder
71
3
4.1.6
4.2
4.3
Überführung der GVS Sulzdorf - Beuerfeld
72
Querschnitte
74
4.2.1
St 2205neu
74
4.2.2
Kreisverkehrsplätze bei Bau-km 1+243 und Bau-km 2+173
76
4.2.3
GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf
77
4.2.4
Ersatzstraße für die St 2205alt
78
4.2.5
CO 4
80
4.2.6
GVS Wiesenfeld - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost
81
4.2.7
GVS Sulzdorf - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost
82
4.2.8
GVS Sulzdorf - Meeder
83
4.2.9
GVS Sulzdorf – Beuerfeld
84
4.2.10 Öffentliche Feld- und Waldwege
85
4.2.11 Privatwege
85
4.2.12 Radweg östlich der Kreisstraße CO 4, westlich der St 2205alt sowie im
Bereich des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd
85
4.2.13 Gehweg, westlich der CO 4 am Ortseingang von Wiesenfeld
86
Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz
87
4.3.1
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld Herbartsdorf
87
Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd) der St 2205neu
mit der CO 4
88
Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost) der St 2205neu
mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf
89
Einmündung der GVS Kösfeld (Kösfelder Straße II) in die GVS –Wiesenfeld Sulzdorf, Bau-km 0+074
89
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Meeder
90
4.3.6
Einmündung der GVS Sulzdorf – Meeder in die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld
90
4.3.7
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Beuerfeld
91
4.3.8
Einmündung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld in die GVS Sulzdorf - Glend
91
4.3.9
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Glend –
Beuerfeld
92
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.10 Einmündung der Kreisstraße CO 4 in die Ersatzstraße für die St 2205alt
4
92
4.3.11 Einmündung der GVS Kösfeld Süd (Coburger Straße) in die Ersatzstraße für
die St 2205alt
93
4.3.12 Einmündungen in die Kreisstraße CO 4
94
4.3.13 Änderungen und Ergänzungen im untergeordnetem Wegenetz
94
4.3.14 Kreuzungen mit Gewässern
99
4.4
Verkehrssicherheit der gewählten Lösung
101
4.5
Baugrund / Erdarbeiten
102
4.5.1
Bodenarten, Zustand und Witterungsempfindlichkeit
102
4.5.2
Grundwasser
102
4.5.3
Umfang der Erdarbeiten, Massenbilanz
102
4.5.4
Vorzusehende bautechnische Maßnahmen
103
4.5.5
Vorgesehene Seitenentnahmen und Seitenablagerungen
103
4.6
4.7
Entwässerung
103
4.6.1
Vorflutverhältnisse
103
4.6.2
Entwässerung der Straßen
103
4.6.3
Geplante Einleitungen und zentrale Entwässerungsanlagen
104
Ingenieurbauwerke
108
4.7.1
BW 0-1, Brücke GVS Herbartsdorf – Wiesenfeld über St 2205
108
4.7.2
BW 0-2, Brücke über den Herbartsdorfer Graben
108
4.7.3
BW 1-1, Brücke über DB-Gleis Coburg – Bad Rodach und öFW
108
4.7.4
BW 1-2, Brücke über den Sulzbach bei Kösfeld
109
4.7.5
BW 2-1, Brücke über den Griesgraben bei Kösfeld
110
4.7.6
BW 3-1, Brücke GVS Sulzdorf – Meeder über St 2205
110
4.7.7
BW 3-2, Brücke über den Dorfbach bei Sulzdorf
111
4.7.8
BW 3-3, Brücke GVS Sulzdorf – Beuerfeld über St 2205
111
4.7.9
BW 4-1, Brücke über den Lauterbachüberleiter, Bachgraben, öffentlichen
Feld- und Waldweg sowie über die GVS Glend - Beuerfeld
112
4.8
Straßenausstattung
112
4.9
Besondere Anlagen
112
4.10 Öffentliche Verkehrsanlagen
113
4.11 Leitungen
114
5
4.11.1 Öffentliche Versorgung
114
4.11.2 Telekommunikationsleitungen
116
4.12 Ausbau von Gewässern
5
4.12.1 Gewässerausbau durch Herstellung eines neuen Gewässers
117
4.12.2 Gewässerausbau durch Dammbauten
118
4.12.3 Gewässerausbau durch Änderung von Deichbauten entlang der Flutmulde
des Lauterbachüberleiters
120
4.12.4 Maßnahmen mit sonstigen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten
120
SCHUTZMAßNAHMEN
5.1
6
117
122
Verkehrslärmschutzmaßnahmen
122
5.1.1
Rechtsgrundlagen
122
5.1.2
Einstufung der benachbarten Gebiete
122
5.1.3
Lärmvermeidung durch Trassierung
122
5.1.4
Berechnungsgrundlagen
123
5.1.5
Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung
123
5.1.6
Aktiver und passiver Lärmschutz
123
5.2
Schutzmaßnahmen für Wassergewinnungsgebiete
123
5.3
Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung
123
5.4
Sonstige Schutzmaßnahmen
124
AUSGLEICHSMAßNAHMEN ZUR ERHALTUNG VON
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN
125
6.1.1
Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens:
125
6.1.2
Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Dorfbaches:
125
6.1.3
Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Wahlgrabens,
Herbartsdorfergrabens, Hutgrabens, Wegseitengraben bei Glend, Sulzgraben:
125
7
MINIMIERUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON
NATUR UND LANDSCHAFT
126
7.1
Minimierungsmaßnahmen
126
7.2
Ausgleichsmaßnahmen
129
7.3
Landschaftsgestalterische Maßnahmen
131
6
8
SICHERUNGSMAßNAHMEN HINSICHTLICH NATURA 2000 (GEBIETS- UND
ARTENSCHUTZ)
132
9
DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME
133
9.1
Bauabschnitte und zeitliche Abwicklung
133
9.2
Grunderwerb
133
9.3
Verkehrsregelung während der Bauzeit
134
9.4
Erschließung der Baustelle
134
7
1
1.1
Beschreibung des Vorhabens
Standort
Die Staatsstraße 2205 beginnt an der Landesgrenze des Freistaates Thüringen (Landkreis Hildburghausen) zum Freistaat Bayern und verläuft in südöstlicher Richtung entlang einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung vom Unterzentrum Stadt
Bad Rodach zum Kleinzentrum Meeder (Wiesenfeld) und über Neuses bei Coburg in
das Oberzentrum Coburg. Die St 2205 mündet dort in die Bundesstraße 4. Diese fungiert als Zubringer zur Autobahn BAB A 73 Bamberg – Erfurt.
Durch die Grenzöffnung und die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1990 hat die
Staatsstraße 2205 besondere Bedeutung erlangt. Sie stellt eine wichtige Ost - West Verbindung dar und verbindet den nordost-oberfränkischen Raum Coburg mit dem
südost-thüringischen Raum Hildburghausen.
Aus der Entwicklung der Verkehrsmengen, insbesondere der starken Zunahme des
Schwerverkehrs, ist zu schließen, dass die Staatsstraße 2205 seit der Grenzöffnung im
Jahr 1989 eine erhebliche Bedeutung für den Verkehr erlangt hat.
Die Wichtigkeit einer leistungsfähigen und verkehrsgerechten Verbindung zwischen
Bad Rodach und der BAB A 73 wurde insbesondere durch die Verleihung des Prädikats „Bad“ an die Stadt Rodach in 1999 erhöht.
St 2205
Abbildung 1:
Verlauf der St 2205 im Grenzübergang nach
Thüringen
8
1.2
Vorgeschichte der Planung
Von jeher war die Staatsstraße 2205 eine Verbindung aus dem oberfränkischen Raum
in den Raum Thüringen. Während der Teilung Deutschlands wurde diese alte Straßenverbindung jedoch unterbrochen.
Erste Planungen 1963:
Für eine Verlegung reichen erste Planungen bis in das Jahr 1963 zurück. Um die Verkehrsverhältnisse in Coburg zu regeln und den Durchgangsverkehr aus der Innenstadt
von Coburg herauszunehmen, stellte die Stadt Coburg einen Generalverkehrsplan auf.
Dieser sah vor, die Bundesstraße 4 entlang der DB-Linie Coburg - Neustadt b. Coburg
und weiter durch den Lautergrund südlich an Bertelsdorf vorbei, bis zur Bundesstraße
4 Nord zu verlegen. Alle in diesem Bereich vorhandenen Staatsstraßen sollten an die
verlegte Bundesstraße 4 angeschlossen werden.
Generalverkehrsplan 1973:
In der ersten Fortschreibung des Generalverkehrsplanes im Jahre 1973 wurde eine
Verlegung der Staatsstraße 2205 in den Norden von Coburg empfohlen, um die im Zuge der Gebietsreform an Coburg angegliederte Gemeinde Beiersdorf zu umgehen und
das Industriegebiet Neuses an das überörtliche Straßennetz anzubinden.
Raumordnungsverfahren 1983:
Da der Ausbau der Staatsstraße 2205 für dringend nötig erachtet wurde, wurden für
den Bereich zwischen Coburg und Breitenau die Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren erarbeitet, das am 11.02.1983 der Regierung von Oberfranken vorgelegt
wurde.
Bau des Müllheizkraftwerkes Coburg:
Kurz darauf wurde entschieden, dass das Müllheizkraftwerk Coburg im Industriegebiet
Neuses erstellt werden sollte. Die Raumordnungsunterlagen mussten unter Berücksichtigung des geplanten Standortes des Müllheizkraftwerkes überarbeitet werden.
Diese überarbeiteten Raumordnungsunterlagen wurden am 30.07.1985 der Regierung
von Oberfranken vorgelegt. Am 09.09.1985 wurde das Verfahren eingeleitet.
9
Raumordnungsverfahren 1985:
Die Raumordnungsunterlagen sahen für den Verlauf der Staatsstraße 2205 im Wesentlichen 2 Varianten vor:
Variante 0 und Variante 1 (Raumordnungslinien RO 0 und RO 1 - siehe nachstehende
Karte).
Die Variante 0 beinhaltete die Anbindung der Staatsstraße 2205 an die Westtangente
Coburg (AS Neuses) und den Ausbau der vorhandenen Staatsstraße 2205 unter Beibehaltung der bisherigen Linienführung. Bei Variante 1 (Raumordnungstrasse) wurde
der Anschluss der Staatsstraße 2205 an den Nordring (Bundesstraße 4) Coburg Dörfles-Esbach südlich des Ortsteiles Bertelsdorf vorgeschlagen und die Linienführung
durch das Industriegebiet Neuses mit Anbindung des Müllheizkraftwerkes Coburg und
unter Umgehung der Wohngebiete des Ortsteil Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg bis zur Ortsdurchfahrt Neida (Ortsteil der Gemeinde Meeder).
A 73
Wiesenfeld
St 2205
A 73
RO -Trasse 1
Beiersdorf
B4
RO -Trasse 0
Neuses
B4
Abbildung 3: Raumordnungstrassen „0“ und „1“ aus 1985
Variante 1 im Flächennutzungsplan der Stadt Coburg und Artenschutz:
Diese Variante 1 wurde zwar im Flächennutzungsplan der Stadt Coburg dargestellt,
wurde jedoch nicht weiterverfolgt, da schon bei der 1. Anhörung zur Raumordnungstrasse der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz, die Regierung
von Oberfranken als höhere Naturschutzbehörde sowie das Bayerische Landesamt für
Umweltschutz auf die besondere Schutzwürdigkeit der Wiesen südlich von Glend unter
den Gesichtspunkten des Artenschutzes aufmerksam gemacht haben und das Straßenbauamt aufgefordert wurde, weitere Varianten zu entwickeln.
10
Linie des Straßenbauamtes Kronach:
Daraufhin brachte das damalige Straßenbauamt Kronach eine Linie ein, die den
Ortsteil Glend der Stadt Coburg nördlich umgeht und die "Vogelfreistätte Glender Wiesen", die dann später, am 16.08.1989, zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist, nicht
berührte.
Landesplanerische Beurteilung im ROV 1988:
Mit der landesplanerischen Beurteilung vom 09.05.1988 wurde schließlich das Raumordnungsverfahren beendet und die zuletzt geplante Linie als mit den Zielen von
Raumordnung und Städtebau in Einklang stehend positiv beurteilt.
Grenzöffnung 1989:
Am 09.11.1989 wurde die Grenze zur ehemaligen DDR geöffnet. In den folgenden
Wochen wurden zahlreiche Grenzübergänge, auch der an der Staatsstraße 2205 zwischen den Landkreisen Hildburghausen und Coburg, wieder befahrbar gemacht. Dadurch ist das Verkehrsaufkommen im gesamten oberfränkischen Raum sprunghaft angestiegen. Bereits im Jahr 1990, wenige Monate nach der Grenzöffnung wurden auf
der Staatsstraße 2205 an der Landesgrenze Freistaat Bayern – Freistaat Thüringen
4.091 Kfz/24h gezählt. Die Grenzöffnung hat im Bereich der Maßnahme u. a. den Bau
der BAB A 73 Nürnberg – Erfurt zur Folge, in dessen Planung die Verlegung der
Staatsstraße 2205 berücksichtigt werden musste.
Raumordnungsverfahren zur A 73 mit abgelehnter AS „St 2205“:
Im Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn BAB A 73 Lichtenfels - Coburg Erfurt, das mit der landesplanerischen Beurteilung vom 20.06.1994 abgeschlossen
wurde, war zunächst eine Verlegung der Staatsstraße 2205 nördlich Coburg mit einem
unmittelbaren Anschluss an die BAB A 73 östlich des Coburger Stadtteils Glend vorgesehen. Die indirekte Verknüpfung der Staatsstraße 2205 mit der BAB A 73 über den
Nordring Coburg (Bundesstraße 4) entsprechend der raumgeordneten Planung wäre
somit hinfällig gewesen. Mit Schreiben vom 21.07.1995 hat das Bundesministerium für
Verkehr bei seiner Linienbestimmung für die BAB A 73 im Abschnitt Landesgrenze
Bayern/Thüringen - Lichtenfels jedoch befunden, dass es einer unmittelbaren Verknüpfung der Staatsstraße 2205 mit der BAB A 73 nicht zustimmt. Somit war die weitere
Planung der Verlegung der Staatsstraße 2205 auf die raumgeordnete Linie abzustellen.
Erste Vorentwurfsvorlage 1996:
Wegen der rasant ansteigenden Verkehrsmenge und der Entwicklungen der Verkehrswege insbesondere im Bereich der Stadt Coburg (Verlegung Bundesstraße 4
„Nordring“ und Neubau der BAB A 73) wurden Rufe nach einer im zeitlichen Zusammenhang mit den anderen Maßnahmen stehenden Verlegung der Staatsstraße 2205
laut. Dies führte dazu, dass am 31.07.1996 ein Vorentwurf für die Gesamtmaßnahme
der "Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg" von Bau-km 0+000 bis Bau-km
5+783 der Regierung von Oberfranken mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung
vorgelegt wurde.
11
Genehmigung des 1. Bauabschnittes 1997:
Der 1. Bauabschnitt (Carl-Kaeser-Kreisel bis zum Anschluss an die verlegte Bundesstraße 4 (Nordring)) wurde im März 1997 genehmigt.
Bau des 1. Bauabschnittes:
Der Bauabschnitt 1 konnte im zeitlichen Zusammenhang mit der Verlegung der Bundesstraße 4 (Nordring) bereits baulich umgesetzt werden und ist schon unter Verkehr.
Dies hat bereits jetzt eine verkehrliche Entlastung in den Stadtteilen Neuses und Bertelsdorf zur Folge.
Einstufung des 2. Bauabschnittes im Ausbauplan für die Staatsstraßen 2001:
Im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen 2001 ist die Maßnahme „Staatsstraße 2205,
Verlegung nördlich Coburg, Bauabschnitt 2“ in der 1. Dringlichkeit enthalten.
Zweite Vorentwurfsvorlage 2003:
Im September 2003 wurde ein überarbeiteter Vorentwurf für den 2. Teilabschnitt
genehmigt.
A 73
Wiesenfeld
Vorentwurfstrasse von
2003
St 2205
A 73
Beiersdorf
B4
Neuses
B4
Abbildung 6: Vorentwurfstrasse von 2003
Nachmeldung des Vogelschutzgebietes im Rahmen der Natura 2000 Meldungen
2004:
Im Herbst 2004 erfolgte die Nachmeldung des SPA-Teil-Gebietes (Vogelschutzgebiet)
5831-701 „Itz-, Rodach- und Baunachaue“. Hierdurch wurde die geplante Trassenführung aus dem Jahr 2003 in Frage gestellt.
12
Für die „Durchfahrung“ des neu gemeldeten SPA-Gebietes mit der Trasse aus 2003
wurde eine FFH / SPA – Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass
erhebliche Beeinträchtigungen durch die geplante Trasse aus 2003 entstehen. Daher
musste in der Folge eine neue Trassenführung gefunden werden, die keine erhebliche
Beeinträchtigung nach sich zieht.
13
1.3
Planerische Beschreibung
1.3.1
Bestandteil von Ausbauplanungen
Die Maßnahme „Staatsstraße 2205, Verlegung nördlich Coburg, BA II“ ist im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen (01.01.2001) in der 1. Dringlichkeit enthalten (s. nachstehende Abb. 3).
Abbildung 7:
Ausschnitt aus dem Ausbauplan
für die Staatsstraßen in Bayern
Gemäß RAS-N ist diese Straße der Kategoriegruppe A II (überregionale / regionale
Verbindung) zuzuordnen. Somit wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h
gewählt (vgl. RAS-N Bild 11).
Der gegenwärtige bauliche Zustand und die bestehende Linienführung dieses Streckenabschnittes entsprechen nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen.
Mit der Verlegung der St 2205 kann der Verkehr von Bad Rodach / Thüringen mit Zielrichtung Coburg und BAB A73 vollständig aus den Ortsdurchfahrten von Beiersdorf
und Neuses herausgenommen werden.
1.3.2
Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Coburg
Nachdem der 1. Bauabschnitt der St 2205 neu im Bereich zwischen der Bundesstraße
4 „Nordring“ und dem Kreisverkehr an der Carl-Kaeser-/Friedrich-Rückert-Str. („Kaeser-Kreisel“) durch einen Bebauungsplan der Stadt Coburg planungsrechtlich gesichert
(Bebauungsplan Nr. 103 19 c 4/2 zum Anschluss der Staatsstrasse 2205 neu an die
Bundesstraße 4 „Nordring“ vom 16.07.1997 mit Änderung vom 12.11.1997) und am
18.12.2000 für den Verkehr freigegeben wurde, hat die Stadt Coburg auf Anregung
und unter Abstimmung mit dem damaligen Straßenbauamt Kronach auch den nächsten verkehrswirksamen Abschnitt der raumordnerisch festgestellten Trasse der Staatsstraße St 2205 neu, Verlegung nördlich Coburg, 2. Bauabschnitt, zwischen dem fertig
gestellten Kreisverkehrsplatz an der Carl-Kaeser-/Friedrich-Rückert-Straße und dem
geplanten Kreisverkehr nordöstlich des so genannten „Hessenhofes“ im Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/2 mit integriertem Grünordnungsplan vom 20.06.2001 mit Änderung vom 13.02.2002 für das Gewerbegebiet „Schindleite“ zwischen den Stadtteilen
Bertelsdorf und Glend planungsrechtlich gesichert.
Nachdem zum einen die Firma Kaeser Kompressoren GmbH zwischenzeitlich beabsichtigt ihr bestehendes Betriebsgelände an der Carl-Kaeser-Straße in Richtung Westen zu erweitern und aus logistischen Gründen eine verbesserte Anbindung des Be14
triebsgeländes, insbesondere des Logistikzentrums an die geplante Staatsstraße St
2205 wünscht, und zum anderen eine verbesserte Verknüpfung des Kaeser MobilairWerkes in der Glender Straße mit dem Kaeser-Stammwerk erreicht werden soll, wurde
die im Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/2 mit integriertem Grünordnungsplan für das
Gewerbegebiet "Schindleite" zwischen den Stadtteilen Bertelsdorf und Glend rechtskräftig festgesetzte Staatsstraße St 2205 neu in Richtung Westen verschoben und mit
einem zusätzlichen Anschlusspunkt in Form eines Kreisverkehrs auf Höhe des Müllheizkraftwerks („Kaeser-Kreisel II“) versehen.
Die planungsrechtliche Sicherung der Trassenverschiebung sowie des zusätzlichen
Anschlusspunktes erfolgte im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 103 19 c 1/4 vom
14.02.2007 zur Verlegung der Staatsstraße St 2205 neu im Bereich zwischen dem
Müllheizkraftwerk und der Firma Kaeser.
1.3.3
Art und Umfang der Baumaßnahme
Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen umfassen den 2. Teilabschnitt des 2.
Bauabschnitts der Verlegung der Staatsstraße 2205 (St 2205neu) zwischen Wiesenfeld und dem Gewerbegebiet Schindleite im Ortsteil Bertelsdorf in Coburg.
Die gesamte Verlegung der Staatsstraße 2205 erfolgt zwischen Wiesenfeld und der B
4 in Coburg. Sie wurde dazu in zwei Bauabschnitte unterteilt:
A 73
St 2205
Wiesenfeld
A 73
2. Bauabschnitt
2. Teilabschnitt
Beiersdorf
2. Bauabschnitt
1. Teilabschnitt
B4
1. Bauabschnitt
Neuses
B4
Abbildung 11: Abschnittseinteilung der Maßnahme „Verlegung nördlich Coburg“
1.3.3.1 1. Bauabschnitt:
Der 1. Bauabschnitt ist bereits unter Verkehr. Dieser beginnt am „Carl-Kaeser-Kreisel“
und endet an der zweibahnigen Bundesstraße 4 bei Coburg (Nordring).
15
1.3.3.2 2. Bauabschnitt:
Der 2. Bauabschnitt besteht aus zwei Teilabschnitten. Für den 1. Teilabschnitt innerhalb des Stadtgebietes Coburg hat die Stadt Coburg über Bebauungspläne (siehe
1.3.2) bereits Baurecht geschaffen. Der Streckenabschnitt befindet sich in der Baulast
der Stadt Coburg. Die Stadt Coburg hat mit dem Bau noch nicht begonnen. Es ist geplant in 2009 mit der Ausführung zu beginnen.
Der 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes, der sich in der Baulast des Freistaates
Bayern befindet, beginnt westlich von Wiesenfeld. Die Trasse verläuft an Wiesenfeld
südlich vorbei, quert dabei den Herbartsdorfergraben, weiter in östlicher Richtung. Sie
quert die Bahnlinie Coburg - Bad Rodach, den Sulzbach und den Griesgraben mittels
Brückenbauwerken sowie Kösfeld und Sulzdorf nördlich. Die Straße quert den Dorfgraben östlich von Sulzdorf mittels Brückenbauwerk. Sie quert den Bachgraben und
den Lauterbachüberleiter nördlich von Glend mittels Brückenbauwerk, umgeht weiter
die Ortschaft Glend nördlich und quert östlich von Glend den Sulzgraben und biegt
schließlich nach Süden ab und bindet bei Bertelsdorf auf einen geplanten Kreisverkehr
des 1. Teilabschnittes auf.
1.3.3.3 Geplante bauliche Maßnahmen:
● Die GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf wird mittels Brückenbauwerk über die St
2205neu überführt.
● Die St 2205neu wird über die Bahnlinie Coburg – Bad Rodach mittels Brückenbauwerk überführt.
● Die St 2205neu wird über die GVS Glend - Beuerfeld mit künftig eingeschränkter
lichten Durchfahrtshöhe überführt.
● Die St 2205neu kreuzt den Herbartsdorfer Graben, den Sulzbach, den Griesgraben,
den Dorfgraben und den Bachgraben mittels Brückenbauwerken.
● Die St 2205alt wird bereichsweise zurückgebaut und in südlicher Richtung verlegt
und auf die St 2205neu angeschlossen. Sie quert dabei den Hutgraben.
● Die Kreisstraße CO 4 wird bereichsweise zurückgebaut, in östlicher Richtung verlegt und auf die ebenfalls verlegte St 2205alt angebunden.
● Die GVS Kösfeld (Coburger Straße) zur St 2205alt wird an die Ersatzstraße für die
St 2205alt angebunden.
● Die GVS Kösfeld - Wiesenfeld (Kösfelder Straße II) wird auf die GVS WiesenfeldSulzdorf angeschlossen.
● Die GVS Wiesenfeld - Sulzdorf wird auf den Kreisverkehr Wiesenfeld Ost angebunden.
● Die GVS Sulzdorf - Meeder wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu überführt.
● Die GVS Sulzdorf - Beuerfeld wird mittels Brückenbauwerk über die St 2205neu überführt.
16
● Das unterbrochene Feldwege- und Radwegenetz wird durch Ersatzwege wieder
verbunden.
● Ein öffentlicher Feld- und Waldweg verläuft bereichsweise in der Flutmulde des Lauterbachüberleiters bei Glend und wird unter der St 2205neu unterführt.
● Verschiedene Anlagen zur Behandlung von Straßenabwässern mit Einleitungen in
Gewässern werden hergestellt.
● Nicht mehr benötigte Straßenflächen und -körper der St 2205, der CO 4, verschiedener GV-Straßen und landwirtschaftlicher Wege werden entsiegelt und zurückgebaut.
17
1.4
Straßenbauliche Beschreibung
1.4.1
Längen und Querschnitte
Baustrecke der St 2205neu:
Regelquerschnitt nach RAS-Q 96:
5235 m
RQ 10,5
1.4.1.1 Anschlüsse – Ergänzungen - Änderungen:
-
Überführung GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf:
Verlegung und Anbindung der Staatsstraße 2205alt:
Verlegung und Anbindung der Kreisstraße CO 4:
Einmündung GVS Kösfeld Süd - St 2205alt:
Wiesenfeld Ost (Milchhof) - Kreisverkehr:
Sulzdorf - Kreisverkehr:
Überführung GVS Sulzdorf - Meeder:
Überführung GVS Sulzdorf - Beuerfeld:
Neubau / Verlegung von Radwegen:
Verlegung oder Ausbau von Feld- und Waldwegen:
590 m
1092 m
259 m
60 m
105 m
114 m
340 m
420 m
350 m
1300 m
Folgende Querschnitte wurden für die einzelnen Abschnitte gewählt:
Straße
St 2205neu
GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf
St 2205alt
CO 4
GVS Kösfeld - St 2205alt
GVS Wiesenfeld - Sulzdorf
GVS Sulzdorf - Meeder
GVS Sulzdorf - Beuerfeld
Querschnitt
RQ 10,5
RQ 7,5
RQ 9,5
RQ 9,5
RQ 7,5
RQ 9,5
RQ 7,5
Kronenbreite
10,50 m
7,50 m
9,50 m
9,50 m
7,50 m
9,50 m
4,50 m
7,50 m
Die Anbindung des 2. Teilabschnittes des 2. Bauabschnittes der St 2205 in Richtung
Coburg erfolgt über eine Kreisverkehrsanlage, die von der Stadt Coburg errichtet wird.
Die Anbindung der künftig alten Staatsstraße 2205 südlich von Wiesenfeld an den Verlauf der St 2205neu erfolgt ebenfalls über einen neu zu errichtenden Kreisverkehrsplatz.
Der Freistaat Bayern ist Kostenträger der Maßnahmen soweit im Bauwerksverzeichnis
nichts anderes bestimmt ist.
18
Im Bereich südwestlich von Wiesenfeld kreuzt der „Rodach – Itzgrund“ - Radweg (siehe Bild 3) die St 2205, der in Thüringen an den „Werratal – Radweg“ anschließt. Der
genaue Verlauf ist dem „Bayernnetz für Radler“ zu entnehmen (siehe Abb. 12). Die
Kreuzung des Radweges mit der neuen St 2205 soll dann im Zuge des Überführungsbauwerkes der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf erfolgen.
Abbildung 12: Verlauf des „Rodach – Itzgrund“ – Radweges im Zuge des „Bayernnetz für Radler“
Die Neuplanung ist anbaufrei. Die Anbindung der öffentlichen Feld- und Waldwege
wird so weit reduziert, wie es eine gesicherte Erschließung der Grundstücke zulässt.
1.4.2
Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die Staatsstraße 2205 ist als einbahnige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m
und höhengleichen Knotenpunkten ausgebaut.
Die freie Strecke der Staatsstraße 2205 von Wiesenfeld kommend Richtung Beiersdorf
(von Str.-km 7,467 bis Str.-km 5,422) hat eine unstete Linienführung. Verkehrlich ist die
Situation auf der Staatsstraße 2205 durch einen hohen Anteil von Transitverkehr nach
dem zentralen Ort Bad Rodach b. Coburg und zu den Städten Hildburghausen, Meiningen und Schleusingen in Thüringen gekennzeichnet.
Innerhalb des Ortsteiles Beiersdorf der Stadt Coburg (von Str.-km 5,422 bis Str.-km
4,820) besitzt die Staatsstraße 2205 die Streckencharakteristik einer ländlichen Ortsdurchfahrt mit abzweigenden Straßen und Feldwegen sowie vielen Zufahrten und Zugängen zu Häusern und Gehöften. Gehwege sind hier nur teilweise vorhanden.
Innerhalb der Ortslage von Coburg (von Str.-km 3,130 bis Str.-km 1,267) weist die
Staatsstraße 2205 hier überwiegend die Streckencharakteristik einer Stadtstraße mit
Nutzungsüberlagerungen der Funktionen Verbindung, Erschließung und Aufenthalt
auf.
Die Staatsstraße 2205 entspricht auf weiter Strecke weder hinsichtlich der Verkehrsführung noch hinsichtlich des Straßenausbaues den Erfordernissen einer leistungsfähigen Staatsstraße.
19
1.4.3
Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die Streckencharakteristik der Staatsstraße 2205 muss auf Grund ihrer Lage im Netz
einer überregionalen Straßenverbindung entsprechen. Zusammen mit der Bundesstraße 4 (Nordring) entsteht durch die Verlegung der Staatsstraße 2205 eine leistungsfähige Verbindung für den länderübergreifenden Verkehrs aus Thüringen und dem Unterzentrum Bad Rodach zur BAB A 73 Nürnberg - Erfurt.
Die Staatsstraße 2205 wird zwischen Neida und Coburg mit einheitlicher Streckencharakteristik als einbahnige, zweistreifige Straße mit höhengleichen Knotenpunkten in
möglichst großen Abständen ausgebaut.
Als Straßenquerschnitt wird auf Grund der Einsatzbereiche der Regelquerschnitte unter Berücksichtigung der Schwerverkehrsstärke nach RAS-Q 96 der RQ 10,5 ausgewählt.
Die Linienführung wird mit deutlich über den Mindestwerten nach RAS-L liegenden
Radien gestreckt und bietet neben guten Sichtverhältnissen ausreichende Überholmöglichkeiten.
Fußgänger- und Radverkehr sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr wird über
das nachrangige Verkehrsnetz und auf vorhandenen und neu anzulegenden Parallelwegen geführt.
20
2
Notwendigkeit der Baumaßnahme
2.1
Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse
2.1.1
Vorhandene Verkehrsbelastung und Verkehrsentwicklung auf der St 2205
An der Zählstelle 5731/9402 südöstlich Beiersdorf bei Str.-km 4,000 für den Zählstellenabschnitt Einmündung CO 4 Wiesenfeld bis OD-Grenze Coburg ergaben sich im
Verlauf der Jahre folgende Verkehrsmengen:
Abbildung 13: Zählstellenlage
DTV / Jahr
DTV [Kfz/24h]
PV [Kfz/24h]
GV [Kfz/24h]
SV [Kfz/24h]
1985
6.084
5.673
411
245
1990
7.928
7.513
415
316
1995
9.593
9.002
591
525
2000
9.121
8.408
714
586
2005
11.062
10.312
750
702
Die Gesamtbelastung 2005 liegt mit 11.062 Kfz/24h nahezu ums dreifache über der
durchschnittlichen Belastung von Staatsstraßen in Bayern (3.822 Kfz/24h). Die aktuelle
Schwerverkehrsbelastung von 702 Kfz/24h liegt ebenso ums dreifache über den
durchschnittlichen Schwerverkehrsbelastungen auf Staatsstraßen in Bayern (238
Kfz/24h).
21
Das Verkehrsaufkommen ist von 1985 bis 1990 auf Grund der Grenzöffnung sprunghaft um 30 % angestiegen. Von 1990 bis 2005 ist ein Anstieg des DTV um 40 % festzustellen. Während der Personenverkehr von 1990 bis 2005 „nur“ um ca. 37 % gestiegen ist, ist der Güterverkehr um 80 % gestiegen. Der Schwerverkehr hat sich seit 1985
fast verdreifacht. Der Schwerverkehrsanteil, der im Jahr 1990 bei 4,0 % lag, hat im
Jahr 2005 einen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen von 6,3 %.
Abbildung 14: DTV Entwicklung der Zählstellen der St 2205 im bayer. Vergleich
Die in nachstehender Abbildung dargestellte Analyse der derzeitigen Verkehrsverhältnisse für den gesamten Vorhabensbereich ist als Plan 3 (Anhang zu Unterlage 1) beigegeben und wurde aus dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak, München, vom April 2007 entnommen.
Abbildung 15: Analysebelastung aus 2007
22
2.1.2
Unzureichende Verkehrsverhältnisse auf der Strecke
Der gegenwärtige verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2205 wird der Verkehrsbedeutung der regionalen Verbindung der Straßenkategorie A II nicht mehr gerecht. Die
Staatsstraße 2205 verläuft abwechselnd innerhalb und außerhalb bebauter Bereiche.
Außerhalb der bebauten Bereiche beeinträchtigen viele Feldwegeinmündungen und
Grundstückszufahrten die Verkehrssicherheit. An einmündenden Straßen und Weg
fehlen die notwendigen Maßnahmen zur Führung der Linksabbieger. Sichere Überholmöglichkeiten sind kaum vorhanden.
Der unstetige Streckenverlauf sowie der schlechte und unebene Fahrbahnzustand des
Staatsstraßenabschnittes vor allem von Str.-km 4,920 bis Str.-km 3,960 führte zu vielen Unfällen mit Schwerverletzten. Deshalb wurde in diesem Abschnitt die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt (näheres zum Unfallgeschehen siehe unter Ziffer 2.3).
2.1.3
Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung GVS Wiesenfeld Herbartsdorf,
Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf liegt außerhalb bebauter Gebiete. Der untergeordnete Knotenpunktsarm auf der nördlichen
Seite ist die Rodacher Straße von Wiesenfeld, auf der südlichen Seite die Verbindungsstraße nach Herbartsdorf. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung
der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 513
Kfz/h Richtung Coburg und 472 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung)
fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden
untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine Fahrbahnteiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahrkeile vorhanden. Die Achse der Rodacher Straße mündet ohne Abkröpfung spitzwinkelig in die Staatsstraße 2205. Die Sicht für Rechtseinbieger von der Rodacher Straße ist
durch die spitzwinkelige Aufstellfläche eingeschränkt.
2.1.4
Unzureichende Verkehrsverhältnisse im Ortsbereich von Wiesenfeld und
den Gemeindeverbindungsstraßen Richtung Bertelsdorf / Coburg
Die Ortsstraßen Rodacher Straße und Bahnhofstraße von Wiesenfeld bilden derzeit
zusammen mit den Gemeindeverbindungsstraßen nach Glend eine Abkürzungsstrecke
für überörtlichen Verkehr in Richtung Bertelsdorf / Coburg / B 4.
2.1.5
Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung Kreisstraße CO 4 /
St 2205
Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der Kreisstraße CO 4 Meeder-Weidach
liegt außerhalb bebauter Gebiete. Der untergeordnete Knotenpunktsarm auf der nördlichen Seite ist die „Wiesenfelder Hauptstraße“ in Wiesenfeld, auf der südlichen Seite
die Kreisstraße CO 4 nach Weidach. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~
485 Kfz/h Richtung Coburg und 437 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung) fehlen Einrichtungen für die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In
beiden untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine
23
Fahrbahnteiler vorhanden. Für die Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine
Ausfahrkeile vorhanden.
2.1.6
Unzureichende Verkehrsverhältnisse an der Einmündung GVS Kösfeld
Nord und Kösfeld Süd
Der Knotenpunkt der Staatsstraße 2205 mit der GVS Kösfeld liegt außerhalb bebauter
Gebiete. Derzeit ist nach RAS-K-1 eine plangleiche Kreuzung der Grundform I vorhanden. Für die vorhandene Morgenspitzenbelastung MSV ~ 611 Kfz/h Richtung Coburg
und 529 Kfz/h Richtung Bad Rodach (Abendspitzenbelastung) fehlen Einrichtungen für
die Linksabbieger gemäß der Form 1 der RAS-K-1. In beiden untergeordneten Knotenpunktarmen sind trotz fehlender Beleuchtung keine Fahrbahnteiler vorhanden. Für die
Rechtsabbieger sind trotz einer vk > 70 km/h keine Ausfahrkeile vorhanden.
In der Folge ergeben sich auf ganzer Strecke große Schäden an Fahrbahnrändern,
Banketten und Entwässerungseinrichtungen. Zudem entspricht der bestehende Fahrbahnaufbau der St 2205 nach RStO 2001 in etwa der Bauklasse IV. Die Überbeanspruchung des Oberbaus durch die große Verkehrsbelastung führte zu baulichen
Mängeln wie Spurrinnen und Rissen in der Decke bis hin zur Zerstörung des gesamten
Oberbaues in mehreren Abschnitten.
Der unstetige Streckenverlauf sowie der schlechte und unebene Fahrbahnzustand des
Staatsstraßenabschnittes von Str.-km 4,920 bis Str.-km 3,960 führte zu vielen Unfällen
mit Schwerverletzten. Deshalb wurde in diesem Abschnitt die Geschwindigkeit auf 70
km/h beschränkt (näheres zum Unfallgeschehen siehe unter Ziffer 2.3.6).
2.1.7
Unzureichende Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf
und Neuses
Im innerstädtischen Bereich vermischt sich das hohe Verkehrsaufkommen aus innerstädtischem Ziel- und Quellverkehr mit dem starken Durchgangsverkehr aus Bad Rodach und Thüringen.
Die Länge der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt Beiersdorf beträgt 665 m, die Länge
der straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrt (Länge zwischen den Ortstafeln) beträgt
sogar 710 m. Innerhalb der Ortschaft Beiersdorf besitzt die St 2205 die Streckencharakteristik einer ländlichen Ortsdurchfahrt mit sechs abzweigenden Ortsstraßen. Dazu
kommen zahlreiche Zufahrten und Zugänge zu Häusern und Gehöften. Gehwege sind
hier nur bereichsweise und einseitig mit meist unzureichender Breite vorhanden.
Die Länge der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt Neuses bis zum Anschluss an die B 4
beträgt 757 m. Innerhalb der Ortschaft Neuses besitzt die St 2205 die Streckencharakteristik einer städtischen Ortsdurchfahrt mit fünf abzweigenden Ortsstraßen. Dazu
kommen zahlreiche Zufahrten und Zugänge zu Häusern, Gehöften und Gewerbebetrieben. Gehwege sind hier auf 300 m Länge nur einseitig mit meist unzureichender
Breite vorhanden.
2.1.8
Unzureichende bauliche Verhältnisse auf der Staatsstraße
Der gegenwärtige bauliche Zustand der Staatsstraße 2205 wird der Verkehrsbedeutung der regionalen Verbindung der Straßenkategorie A II nicht mehr gerecht. Die zu
geringe Fahrbahnbreite von 6,0 m beeinträchtigt den Verkehrsablauf des Begegnungsverkehres. In der Folge ergeben sich auf ganzer Strecke große Schäden an Fahrbahnrändern, Banketten und Entwässerungseinrichtungen. Zudem entspricht der bestehen24
de Fahrbahnaufbau der St 2205 nach RStO 2001 in etwa der Bauklasse IV. Die Überbeanspruchung des Oberbaus durch die große Verkehrsbelastung führte zu baulichen
Mängeln wie Spurrinnen und Rissen in der Decke.
25
2.2
Raumordnerische Entwicklungsziele
2.2.1
Landesentwicklungsprogramm Bayern
Nach der raumstrukturellen Gliederung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
(LEP) vom 1.09.2006 liegt die Verlegungsmaßnahme in der Planungsregion 4 (Oberfranken West). Die geplante Maßnahme liegt im Stadt- Umlandbereich im ländlichen
Raum.
Die Staatsstraße 2205 verläuft auf einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung.
2.2.1.1 Folgende Ziele des Landesentwicklungsprogramms werden durch die Maßnahme verfolgt:
● Einrichtungen der Bandinfrastruktur sollen bevorzugt im Verlauf von Entwicklungsachsen geschaffen oder ausgebaut werden (LEP Teil A II, 2.2.1.1.).
● Die günstige Erreichbarkeit der Zentralen Orte für die Bevölkerung ihrer jeweiligen
Verflechtungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist von besonderer Bedeutung. Es ist anzustreben, dass die Zentralen Orte untereinander, mit den Verdichtungsräumen und mit den überregionalen Verkehrswegen gut verbunden sind. (LEP
Teil A II, 2.1.2.5.).
● Entwicklungsachsen sollen insbesondere im Hinblick auf den Infrastrukturausbau zu
einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner Teilraume beitragen (LEP Teil A II, 3.).
● Es ist anzustreben, dass die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme die für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation umweltschonend gewährleisten, insbesondere durch abgestimmte staatliche und kommunale Planung und Optimierung des Verkehrsablaufes
(LEP Teil B V, 1.1.1.). Dies wird hier insbesondere durch die gemeinsamen Maßnahmen „2. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt“ (Baulast Stadt Coburg) und den hier vorliegenden „2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt“ anzustreben sein.
● Im ländlichen Raum und insbesondere in nachhaltig zu stärkenden Teilräumen sowie in Grenzregionen soll die Verkehrserschließung verbessert werden. (LEP Teil B
V, 1.1.4.).
● Beim Verkehrswegeaus- und -neubau sowie der Verkehrsbedienung sollen Aspekte
des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Flächensparens und des Immissionsschutzes berücksichtigt werden. (LEP Teil B V, 1.1.6.). Dies trifft hier insbesondere für die ausgewiesenen FFH und SPA Gebiete zu.
● Dem weiteren Ausbau des Verkehrswegenetzes kommt zur Einbindung Bayerns innerhalb Deutschlands und Europas besondere Bedeutung zu. (LEP Teil B V, 1.1.5.).
Im Grenzraum zu Thüringen kommt die Verbindung Bayerns an das Nachbarland
besonderes Augenmerk zu.
● Die Oberzentren, möglichen Oberzentren und Mittelzentren sollen möglichst günstig
in das überregionale Verkehrsnetz einbezogen werden. Die regionalen Verkehrsnetze und die regionale Verkehrsbedienung sollen vorrangig auf die Zentralen Orte
ausgerichtet werden und eine möglichst günstige Anbindung sicherstellen. Die Zentralen Orte niedrigerer Stufen sollen mit den Zentralen Orten der höheren Stufe verbunden werden. (LEP Teil B V, 1.1.3.).
● Die Staatsstraßen sollen Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte, die nicht an
Bundesfernstraßen liegen, an diese anbinden und damit auch die Voraussetzungen
für die weitere Entwicklung dieser Orte schaffen (LEP Teil B V, 1.4.3.).
26
2.2.2
Regionalplan Oberfranken West (4)
Die Verlegung der Staatsstraße 2205 verfolgt die nachstehenden Entwicklungsziele
des Regionalplanes der Planungsregion Oberfranken West (4), der in der Fassung der
12. Änderung 2002 am 01. November 2002 in Kraft getreten ist:
● Die überregionalen Verkehrsverbindungen mit den Wirtschaftszentren in Deutschland und der EG, wie auch die ergänzenden regionalen Verbindungen, insbesondere zum benachbarten Thüringen, sollen beschleunigt ausgebaut werden. (...) (Ziel
AII, 1.2.5)
● Die bisherigen Nachteile des Zonenrandgebietes der Region sollen rasch abgebaut,
zusätzliche Belastungen und Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu
sollen vor allem die überregionalen Verkehrsverbindungen wesentlich verbessert
(...) werden (Ziel AII, 1.4).
● Die Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur sollen so ausgebaut werden, dass sie
zur angestrebten Entwicklung der Region und ihrer Teilräume, des Netzes der zentralen Orte und der Entwicklungsachsen in bestmöglicher Weise beitragen (Ziel B IX,
1.1).
● Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur soll dazu beitragen, die Nachwirkungen der
bisherigen Randlage der Region, insbesondere der Mittelbereiche Coburg, Kronach
und Lichtenfels, zu beseitigen und die Verbindungen mit Thüringen zu verbessern
(Ziel B IX 1.2).
● Das Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass es dem Fernverkehr nach Süden
und Westen sowie auch in Richtung Thüringen gerecht wird und eine gute flächenhafte Erschließung der Region gewährleistet. Der Anbindung der Mittelbereiche Coburg und Kronach an das übergeordnete Straßennetz kommt aufgrund ihrer Verbindungsfunktion besondere Bedeutung zu (Ziel B IX, 3).
● Die Entwicklung (...), der Unterzentren Rodach b. Coburg (...) soll durch Verbesserung der Anschlüsse an das Bundesfernstraßennetz unterstützt werden.
● Die Anbindung des Unterzentrums Bad Rodach an den Frankenschnellweg soll
durch den Ausbau bzw. die Verlegung der St 2205 verbessert werden. Die Maßnahme erhöht die Erreichbarkeit des Unterzentrums Bad Rodach und unterstützt so
die Entwicklung des unmittelbaren Grenzbereichs. Die Maßnahme ist in der 1.
Dringlichkeit bzw. Reserve des Ausbauplans für die Staatsstraßen enthalten. Von
Seiten der Stadt Bad Rodach besteht darüber hinaus Interesse an einer Verbesserung der Anbindung an die südlich verlaufende Bundesstraße 303 unter Ausnützung
vorhandener Straßen. (Ziel B IX, Kommentar zu 3.4).
Im Regionalplan für die Planungsregion Oberfranken-West (4) wird im Ziel B IX 3.6 unter anderem die Forderung erhoben, dass das Netz der überörtlichen Straßen weiter
ausgebaut werden soll, um eine Verbesserung der Verkehrserschließung der Region
zu gewährleisten.
27
2.3
Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur
2.3.1
Erfordernisse des regelmäßigen Verkehrsaufkommens
Die unter Punkt 2.1 beschriebenen derzeitigen verkehrlichen und nicht zuletzt auch die
baulichen Verhältnisse machen die Durchführung der vorliegenden Maßnahme notwendig und dringlich.
Ziel:
Die Straßeninfrastruktur des Planungsraumes muss durch
- den Bau einer Fahrbahn in verkehrsgerechter Breite und mit belastungsgerechtem
Aufbau nach RQ 10,5 für das große Verkehrsaufkommen aus Güter- und Schwerverkehr
- die Ausbildung verkehrssicherer und belastungsgerechter Knotenpunkte
- die Trennung und Verlagerung der Verkehrsarten
- eine großzügigere Linienführung
- ein verkehrsgerecht angebundenes, nachrangiges Verkehrsnetz
verbessert werden.
2.3.2
Prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung
Ziel:
Auf Grundlage der prognostizierten Verkehrsentwicklung müssen für die künftige Verkehrsbelastung ordnungsgemäße und vertretbare Verkehrsverhältnisse unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen hergestellt werden.
Die künftige Verkehrsentwicklung ist als Plan 4 (Anhang zu Unterlage 1) beigegeben
und wurde aus dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak vom April 2007 entnommen.
Danach sind die in der folgenden Abbildung dargestellten Verkehrswerte im Jahr 2020
auf der Staatsstraße 2205 zu erwarten.
Die vorhandene Verkehrsbelastung des DTV wird sich nach den prognostizierten Werten bis zum Jahr 2025 nochmals um ca. 15 % von rund 11.000 auf 12.600 Kfz/24h steigern.
28
Abbildung 17: Prognose- Nullfall für 2020 (ohne Verlegungstrasse)
Ordnungsgemäße bzw. vertretbare Verkehrsverhältnisse zwischen Wiesenfeld und der
verlegten Bundesstraße 4 (Nordring) lassen sich für diese Prognosewerte nicht allein
durch den Ausbau der bestehenden Trasse herstellen. Um die Vorgaben aus der Verkehrsentwicklung, den einschlägigen Richtlinien, der Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs und die Vorgaben aus Raumordnung und Städtebau umsetzen zu können, ist
eine Verlegung der Staatsstraße 2205 unvermeidbar und dringend erforderlich.
2.3.3
Entlastung des vorhandenen unzureichenden Straßennetzes
Ziel:
Der überörtliche Verkehr soll auf verkehrsgerecht ausgebaute Straßen verlagert werden. Die Ortsdurchfahrten sollen vom Durchgangsverkehr von und zur überregionalen
Entwicklungsachse (B 4) höchstmöglich entlastet werden.
In den nachfolgenden Grafiken ist die Verkehrsprognose für die Neubaustrecke und
die Entlastungswirkung und das Verlagerungspotential für das Jahr 2020/25 abgebildet. Demnach weist die Neubaustrecke künftig eine Belastung von bis zu 8.100
Kfz/24h auf.
29
Abbildung 18: Prognose Planfall für 2020 (mit Verlegungstrasse)
Abbildung 19: Differenz Planfall zu Nullfall; Entlastungswirkung
30
Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Verlegungstrasse St 2205neu eine
sehr gute Entlastungswirkung auf fast das gesamte Straßennetz im Planungsraum hat.
Die St 2205alt zwischen Wiesenfeld und Coburg und damit auch die Ortsdurchfahrten
von Beiersdorf und Neuses werden um 5.200 Kfz/Tag entlastet. Westlich Beiersdorf ist
das eine Entlastung um 50 % auf 4.700 Kfz/Tag und östlich von Beiersdorf um rd. 35 %
auf 7.300 Kfz/Tag (Vergleich zum Prognose-Nullfall, Plan 4).
In Wiesenfeld wird die Rodacher Straße um bis zu 75 % entlastet. Die Verkehrsbelastung der Hauptstraße (CO 4) in der Ortsmitte von Wiesenfeld wird mehr als halbiert.
Die Bahnhofstraße wird allerdings um ca. 60 % mehr belastet.
In Kösfeld werden die Ortsstraßen um bis zu 75 % vom Verkehr entlastet.
In Sulzdorf wird die Ortsdurchfahrt (Kirchwegäcker) vom überörtlichen Durchgangsverkehr befreit und die Verkehrsbelastung wird um bis zu 40 % abnehmen.
In Glend wird die Sulzdorfer Straße um ca. 46 %, die Neuseser Straße um ca. 53 %
und die Beuerfelder Straße um ca. 66 % entlastet.
In Beuerfeld wird die Ortsdurchfahrt Lautertaler Straße (CO 17) um bis zu 40 % entlastet und die Glender Straße um bis zu 60 %. i
Lediglich die Kreisstraße CO 4 und die GVS Wiesenfeld – Sulzdorf (Bahnhofstraße),
die Meeder, Wiesenfeld und den Milchhof an die St 2205neu über den geplanten
Kreisverkehr Wiesenfeld Ost anbinden, werden geringfügig zusätzlich belastet.
2.3.4
Anschluss an das überregionale Straßennetz
Ziel:
Die Verkehrsverbindung zu den Entwicklungsachsen soll so ausgebaut werden, dass
diese ihrer Entwicklungsfunktion im ländlichen Raum gerecht werden.
Über die Anschlussstelle „Bertelsdorfer Höhe“ wird die St 2205 direkt an das überregionale Straßennetz (B 4 / BAB A 73) angebunden. Durch den vorgesehenen Bau der
neuen Straßenverbindung wird hier wesentlich dem Ziel des LEP genüge geleistet,
dass die Verkehrsverbindungen zu den Entwicklungsachsen so ausgebaut werden,
dass diese ihrer Entwicklungsfunktion im ländlichen Raum gerecht werden können.
2.3.5
Schließung von Netzlücken
Ziel:
Die Lücke im Straßennetz der St 2205 von Bad Rodach / Wiesenfeld zur B 4 und von
der B4 nach Wiesenfeld / Bad Rodach soll geschlossen werden.
Die Verlegung nördlich Coburg schließt die bestehende Netzlücke für den aus dem
Nordwesten kommenden, über die B 4 / A 73 abfließenden, Verkehr in Richtung Süden
(Lichtenfels / Bamberg) und Norden (Thüringen). Hierdurch wird eine Entlastung des
Durchgangsverkehrs, der durch die Ortslagen von Neuses und Beiersdorf fließt, bewirkt.
31
2.3.6
Verbesserung der Verkehrssicherheit
Ziel:
Die Verkehrssicherheit innerorts soll durch Verkehrsverlegung sowie durch eine zeitgemäße Relationstrassierung der Trasse auf freier Strecke verbessert werden.
Die Unfalltypensteckkarten in den betrachteten Drei-Jahreszyklen von 1997 – 1999
und von 2000 – 2002 weisen exemplarisch im gesamten Streckenzug zwischen Wiesenfeld und Coburg neben Unfallhäufungspunkten auch Unfallhäufungsstrecken auf.
Abbildung 20: Unfalltypensteckkarte von 1997 - 1999
32
Abbildung 21: Unfalltypensteckkarte von 2000 – 2002
Durch den Bau einer verkehrsgerechten Strecke zwischen Wiesenfeld und Coburg ist
eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit zu erwarten.
Der belastungsgerechte Straßenquerschnitt bietet ausreichenden Bewegungsspielraum und ermöglicht einen konfliktarmen Begegnungsverkehr.
Die verkehrsgerechte Ausbildung der vorgesehenen Knotenpunkte verbessert den
Verkehrsablauf und verringert die Anzahl der Konfliktpunkte für den kreuzenden Verkehr.
Die Trennung der Verkehrsarten, vor allem die Verlagerung des landwirtschaftlichen
Verkehrs auf das untergeordnete Wegenetz, verringert das Konfliktpotenzial und Gefährdungsrisiko.
Die Entflechtung des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und Quellverkehr und dessen Verlagerung auf eine verkehrsgerechte Strecke wird in Beiersdorf und Neuses zur Verkehrsberuhigung beitragen und Konfliktpunkte in den Ortsdurchfahrten verringern.
Eine gestreckte Linienführung mit größeren Radien verbessert die Verkehrsqualität und
Verkehrssicherheit.
2.3.7
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für die Straßennutzer
Ziel:
Es muss bei Trassierung einer neuen Linie der höchstmögliche volkswirtschaftliche
Nutzen erzielt werden. Höchstmögliche Zeit– und Kostenersparnisse für den Straßennutzer sind zu beachten.
Ein großer Teil des Verkehres auf der St 2205 von Thüringen / Bad Rodach / Wiesenfeld hat als Ziel die Großräume Coburg bzw. Lichtenfels und Bamberg. Die neue Trasse bietet für diese Verkehrsanteile über die Anschlussstelle an der Bundesstraße B4
und die Anschlussstelle Coburg an der A 73 eine schnelle und verkehrssichere Verbindung.
33
Durch die Herausnahme des Durchgangsverkehres aus den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und Neuses entfallen häufige Beschleunigungs- und Verzögerungsmanöver, verursacht durch die unstetige Linienführung und die Ortsdurchfahrten, was auch dazu
beiträgt, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
2.4
Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
Ziel:
Das neue Straßennetz muss bestehende Umweltbeeinträchtigungen größtmöglich verringern.
Das sehr gute Verlagerungspotenzial der St 2205neu für überörtlichen Verkehr verringert vor allem die Lärm- und Abgassituation in den Ortsdurchfahrten.
Die Verlegung verstetigt den Verkehrsfluss und reduziert dadurch der Ausstoß von Abgasen. Die Lärm- und Abgasemissionen werden bei Wiesenfeld und in den Coburger
Ortsteilen Beiersdorf und Neuses spürbar abnehmen.
Die Unfallgefahr wird durch die Streckencharakteristik reduziert. Dadurch wird auch die
Wahrscheinlichkeit von Umweltschäden aus Verkehrsunfällen geringer.
Die Entwässerungseinrichtungen der Straßen werden nach den aktuellen Anforderungen für einen nachhaltigen Gewässerschutz geplant und verringern dadurch die Gewässerbelastung.
34
3
3.1
Begründung des Vorhabens - Variantenvergleich
Beschreibung der Plantrasse und der Varianten
Seit 1985 wurden im Rahmen eines Raumordnungsverfahren zunächst 2 Trassenvarianten für die Verlegung nördlich von Coburg erarbeitet (RO-Trasse 0 und 1), die dann
später um weitere 2 Trassenvarianten ergänzt wurden (Vorentwurfstrasse von 2003
und die Planfeststellungstrasse von 2009). Somit wurden vier Möglichkeiten der Trassenführung diskutiert:
A 73
Wiesenfeld
Var. 4: Plafe-Trasse
St 2205
A 73
Var. 3: VE-Trasse 2003
Var 2: RO -Trasse 1
Beiersdorf
B4
Var. 1: RO -Trasse 0
Neuses
B4
Abbildung 25: Varianten - Trassendarstellung
35
3.1.1
Beschreibung der Variante 1:
Variante 1 : RO Trasse 0: Ausbau auf Bestand der St 2205alt
Die Variante 1 orientiert sich an der bestehenden Linienführung der Staatsstraße 2205.
Für sie ist eine Verknüpfung mit der Bundesstraße 4 (Westtangente Coburg) bei Str.km 2,3 der Staatsstraße 2205 vorgesehen.
Im Bereich der Ortsdurchfahrten der Ortsteile Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg
müssen die vorhandenen, ungünstigen Straßenquerschnitte wegen der dort vorhandenen Randbebauung beibehalten werden.
Baulänge: 3250 m
3.1.2
Beschreibung der Variante 2:
Variante 2 : RO Trasse 1: Neubau südlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld
Diese Linie beginnt südlich von Wiesenfeld und kreuzt anschließend die Kreisstraße
CO 4. Danach überquert die Variante 2 die bestehende Staatsstraße 2205 sowie die
Bahnlinie Coburg – Rodach höhenfrei. Im Anschluss daran durchläuft sie die weiträumigen Wiesen des Sulzbaches südlich von Kösfeld (Gemeinde Meeder), von Sulzdorf
(Gemeinde Meeder) und vom Ortsteil Glend und durchfährt das Industriegebiet Neuses. Südlich Bertelsdorf bindet sie dann auf die verlegte Bundesstraße 4 (Nordring)
auf.
Baulänge: 4800 m (1. und 2. Bauabschnitt)
3.1.3
Beschreibung der Variante 3:
Variante 3 :
VE Trasse 2003: Neubau nördlich von Glend, südlich von Sulzdorf und Kösfeld
Die Variante 3 beginnt südlich des Ortsteiles Wiesenfeld der Gemeinde Meeder bei
Straßenkilometer 7,467 der bestehenden Staatsstraße 2205. Sie verläuft ostwärts, überquert die bestehende Staatsstraße 2205 und die Bahnlinie Coburg-Rodach höhenfrei, führt in ca. 120 m Entfernung südlich an den Ortsteilen Kösfeld und Sulzdorf vorbei
und umgeht nördlich den Ortsteil Glend der Stadt Coburg. Die Trasse durchquert das
Industriegebiet Neuses-Bertelsdorf und schließt an den „Käser-Kreisel“ an. Der Kreisel
ist durch den Bauabschnitt 1 an die Bundesstraße 4 Nordring Coburg angeschlossen.
Das Naturschutzgebiet "Vogelfreistätte Glender Wiesen", wird von der Wahllinie nicht
berührt.
Baulänge: 4970 m (2. Bauabschnitt gesamt)
3.1.4
Beschreibung der Variante 4 - Planfeststellungstrasse
Variante 4 - Planfeststellungstrasse:
Neubau nördlich von Kösfeld, Sulzdorf und Glend
Die Variante 4 beginnt westlich von Wiesenfeld. Die Trasse verläuft an Wiesenfeld südlich vorbei in östlicher Richtung. Sie quert dabei den Herbartsdorfergraben. Sie quert
die Bahnlinie Coburg - Bad Rodach, den Sulzbach und den Griesgraben mittels Brü-
36
ckenbauwerken und führt an Kösfeld und Sulzdorf nördlich vorbei. Die Straße quert
den Dorfgraben östlich von Sulzdorf mittels Brückenbauwerk. Sie quert den Bachgraben und den Lauterbachüberleiter nördlich von Glend mittels Brückenbauwerk, umgeht
weiter die Ortschaft Glend nördlich und quert östlich von Glend den Sulzgraben und
biegt schließlich nach Süden ab und bindet bei Bertelsdorf auf einen geplanten Kreisverkehr des 1. Teilabschnittes auf.
Baulänge:
5235 m (2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt)
[950 m (2. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt)]
3.1.4.1 Verlauf und Lage der Planfeststellungstrasse im Straßennetz:
Nach Süden abgerückte Trassenführung der St 2205neu bei Wiesenfeld
Die Abrückung ist notwendig,
► um die unstetige Linienführung an der Kreuzung mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf aus Gründen der Verkehrssicherheit zu verbessern.
► um einen verkehrstechnisch günstigen Anschluss an den neuen Kreisverkehr bei
Wiesenfeld zu erhalten.
► um Lärmbeeinträchtigungen für Wiesenfeld zu vermeiden bzw. minimieren.
Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf
Die verschwenkte Linienführung der GVS ist notwendig,
► um einen bautechnisch zweckmäßigen Schnittwinkel für das Überführungsbauwerk
zu erhalten.
► um die Anschlüsse an den Bestand bautechnisch günstig ausführen zu können.
Lage des Kreisverkehrsplatzes bei Wiesenfeld:
Die nach Süden von der best. St 2205 abgerückte Lage ist notwendig,
► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische günstige Linienführung zu erhalten.
► um einen möglichst kurzen schleifenden Schnitt der Trasse durch das Hochwasserabflussgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens zu erhalten.
► um Lärmbeeinträchtigungen für Wiesenfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren.
► um Lärmbeeinträchtigungen für Kösfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren.
► um die St 2205alt und CO 4 verkehrstechnisch günstig anbinden zu können.
► um für die Bauzeit die Verkehrsbeziehungen weitgehend aufrechterhalten zu können.
Verlauf im Bereich Kösfeld:
Die nach Norden von der Ortschaft abgerückte Lage der St 2205neu ist zweckmäßig,
► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische günstige Linienführung zu erhalten.
► um einen möglichst kurzen schleifenden Schnitt der Trasse durch das Hochwasserabflussgebiet des Sulzbachs und des Griesgrabens zu erhalten.
► um Lärmbeeinträchtigungen für Kösfeld zu vermeiden bzw. zu minimieren.
► um die Gemeindeverbindungsstraßen verkehrstechnisch günstig anbinden zu können.
► um einen Eingriff in das FFH / SPA-Gebiet südöstlich von Kösfeld zu vermeiden.
37
Trassenverlauf in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Sulzdorf und zu den Natura
2000 Schutzgebieten
Die geplante Trasse führt im Norden sehr nah an der Ortschaft Sulzdorf vorbei. Dabei
wird ein FFH- und SPA-Gebiet an dessen Rand durchschnitten.
Eine weitere Verschiebung der Trasse Richtung Norden ist nicht möglich, weil prioritäre
Lebensraumtypen und wertvolle Wiesenbereiche im Sinne der FFH-Richtlinie in größerem Umfang in Anspruch genommen werden würden und einer FFHVerträglichkeitsprüfung nicht standhalten würden. Der vermehrte Flächenverbrauch
und der größere Zerschneidungseffekt geeigneter Wiesenbrüterflächen würde zudem
der Vogelschutzgebiets-Richtlinie entgegenstehen.
Die Trasse wurde hier so niedrig als möglich gelegt, um ein schadloses Überfliegen
der Trasse durch Vögel zu ermöglichen. In der Folge ist nur eine Überführung der GVS
Sulzdorf – Beuerfeld möglich.
Verlauf im Bereich Glend:
Die nach Norden von der Ortschaft abgerückte Lage der St 2205neu ist zweckmäßig,
► um für den weiteren Trassenverlauf Richtung Coburg eine verkehrstechnische günstige Linienführung zu erhalten.
► um Lärmbeeinträchtigungen für Glend zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Eine noch weiter nach Norden verschobene Trasse würde das dortige FFH- und SPAGebiet beeinträchtigen.
3.1.4.2 Verknüpfungen und Wahl der Knotenpunktsformen für die gewählte Linie nach
Variante 4 = Planfeststellungstrasse
Bei der Knotenpunktsgestaltung an freien Strecken von überörtlichen Straßen spielt die
Verkehrssicherheit, die Qualität des Verkehrsablaufes und die Streckencharakteristik
eine entscheidende Rolle. Die Kontinuität der Streckencharakteristik ist dabei ein wesentliches Sicherheitskriterium. Die vorgesehene Streckencharakteristik der überregionalen Staatsstraße 2205 weist plangleiche Knotenpunkte aus.
Konzept: Verknüpfung der klassifizierten Straßen mit Kreisverkehr oder Kreuzung, Über-/Unterführungen der restlichen Straßen und Wege
Die vorhandene und die prognostizierte Verkehrsbelastung und Verkehrsbeziehungen
als Grundlage für die Gestaltung der Knotenpunkte können dem Verkehrsgutachten
von Prof. Kurzak (Anlage 1 zur Unterlage 1) entnommen werden.
Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf, Bau-km 0+317
An dem bestehenden Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II - regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander.
Über den Knotenpunkt verläuft der „Rodach-Itzgrund“-Radweg aus dem Bayernnetz für
Radfahrer.
Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht.
Die schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten gehören zur GVS. Deren Hauptverkehrsbeziehung auf der Wiesenfelder Seite besteht von und nach Bad Rodach mit ca.
350 Kfz/24h. Von und nach Herbartsdorf fahren ca. 40 Kfz/24h. Die Fahrbeziehung von
38
und nach Coburg ist untergeordnet mit 10 bzw. 20 Kfz/24h. Es stellt sich demnach die
grundsätzliche Frage, ob ein Knotenpunkt hier für die vorhandenen Verkehrsbeziehungen künftig noch erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbarte Knotenpunkte
oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen.
Für die zukünftige Knotenpunktsausbildung wurden zunächst vier grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten nach der Richtlinie RAS-K-1 („plangleiche Knotenpunkte) im Planungsprozess untersucht:
Einmündung oder Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform I
Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus
verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig. Auch eine Einmündung
auf Herbartsdorfer Seite kombiniert mit einer Kreuzungsmöglichkeit nur für landwirtschaftlichen Verkehr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen, weil sich
durch den geringen Abstand zur Siedlung Schleichverkehr entwickeln wird.
Teilplanfreie Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform IV
Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Sie hat verkehrssicherheitstechnische Vorteile und wäre auch aus planerischer Sicht zweckmäßig,
wenn die benachbarte Kreuzung der CO 4 dafür entfallen könnte. Die vorhandene Verkehrsbelastung der untergeordneten Knotenpunktszufahrten ist jedoch so gering, dass
aus Gründen der Leistungsfähigkeit diese Grundform nicht erforderlich ist.
Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist für die vorhandene Situation nicht
zweckmäßig.
Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V
Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen wäre zweckmäßig, weil der erforderliche
Abstand von ca. 265 m [(75m+20m)x2 + 75m= 265 m] zwischen den Einmündungen
eingehalten werden kann. Der verkehrssicherheitstechnische Nachteil dieser Lösung
besteht jedoch darin, dass der landwirtschaftliche Verkehr und der Radverkehr die
Staatsstraße mitbenutzen wird. Straßenparallele Ersatzwege führen zu längeren Umwegen und würden keine Akzeptanz finden. Zudem wird die sichere Überholmöglichkeit auf der gestreckten Linienführung zwischen Wiesenfeld und Neida durch den geringen Abstand des Versatzes zum Knotenpunkt der CO 4 um insgesamt ca. 1000 m
verkürzt.
Der Rechtsversatz ist aus den genannten Gründen nicht zweckmäßig.
Kreisverkehrsplatz an 2-streifigen Straßen nach Grundform VII
Die derzeitige Verkehrsstärke der schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten (790 +
140 = 930 Kfz/24h) beträgt nur ca. 6 % der Gesamtbelastung des Knotenpunktes (790
+ 140 + 7580 + 6930 = 15440 Kfz/24h). Nach den Einsatzkriterien aus dem Merkblatt
für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006 sollte die Belastung wenigstens 15 %
betragen. Im Prognosezeitraum ist mit größeren Verkehrszunahmen nicht zu rechnen.
Ein Kreisverkehrsplatz nach Grundform VII scheidet demnach aus.
Nachdem keine der Knotenpunktslösungen für eine Kreuzung an dieser Stelle zweckmäßig ist, wurde untersucht, ob der Knotenpunkt als Einmündung zu lösen ist und die
nicht angeschlossenen Verkehrsbeziehungen anderweitig wiederhergestellt werden
können. Eine Einmündung nach Grundform I der Rodacher Straße auf Wiesenfelder
Seite ist nicht erforderlich, weil alle Verkehrsbeziehungen von Wiesenfeld nach Coburg
und Bad Rodach über den gepl. Kreisverkehr Wiesenfeld Süd abgewickelt werden
können. Die Verkehrsbeziehungen von und nach Herbartsdorf müssen über den Kreisverkehr und über eine Einmündung auf Herbartsdorfer Seite wiederhergestellt werden.
Für den landwirtschaftlichen Verkehr ist aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen
39
zusätzlich eine untergeordnete, ca. 900 m lange, parallel zur St 2205neu verlaufende
öffentl. Feld- und Waldwegeverbindung erforderlich, die auch zur Weiterführung des
„Rodach-Itzgrund“- Radweges dient. Alle Verkehrsbeziehungen werden mit dieser Lösung aufrecht erhalten. Im weiteren Planungsprozess wurde jedoch deutlich, dass die
Verkehrsführung für den landwirtschaftlichen Verkehr sehr nachteilig ist und zu größeren Umwegen führt. Die Akzeptanz für diese Lösung ist nach der Stellungnahme der
Gemeinde Meeder zu urteilen sehr gering und würde dazu führen, dass der landwirtschaftliche Verkehr die St 2205 mitbenutzt.
Die letztendlich noch verbleibende Lösung mit der die Verkehrsbeziehungen von Wiesenfeld nach Herbartsdorf zweckmäßig aufrecht erhalten werden können, ist eine Überführung ohne Anbindung an die St 2205neu. Die übrigen Verkehrsbeziehungen von
und nach Coburg sowie Bad Rodach können über den geplanten Kreisverkehr Wiesenfeld Süd abgewickelt werden.
Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf aufgeplant.
Vorteile:
●
Hohe Verkehrssicherheit für alle Verkehrsbeziehungen
●
Wegeverbindungen für landw. Verkehr bleiben erhalten
Abbildung 26: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS nach Herbartsdorf
Die Gemeinde Meeder und der Bayer. Bauernverband forderten einen Parallelweg für
den landwirtschaftlichen Verkehr südlich der St 2205neu.
Der landwirtschaftliche Verkehr aus Herbartsdorf kann künftig über einen südlich der St
2205neu angelegten neuen öffentlichen Feld- und Waldweg zu den dort gelegenen
Flächen gelangen, ohne einen Umweg durch Wiesenfeld, über die CO 4 und über den
Kreisverkehr machen zu müssen.
40
Knotenpunkt St 2205neu mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg, Bau-km 0+720
Der zu kreuzende öffentliche Feld- und Waldweg mündet derzeit in die St 2205 ein.
Der Weg dient der Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und hat für
den Verkehr nur eine untergeordnete Bedeutung. Es ist deshalb aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu rechtfertigen, hierfür eine neue Kreuzung mit der Staatsstraße
2205neu herzustellen.
Ein Ersatzweg südlich der St 2205neu, der in die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf mündet, stellt die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wieder her.
Knotenpunkt St 2205neu mit der Kreisstraße CO 4, Bau-km 1+243
An diesem Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und III - zwischengemeindliche Verbindung unterschiedlicher
Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Über den Knotenpunkt verläuft eine Radwegeverbindung von Beiersdorf nach Wiesenfeld.
Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der ähnlichen Verbindungsfunktionen und
ähnlich hoher Verkehrsbelastung möglich.
Für die zukünftige Kreuzungsausbildung wurden insgesamt vier verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Planungsprozess untersucht.
Einmündung oder Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform I
Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus
verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig.
Da sich hier der von Bad Rodach kommende Verkehr aufspaltet und etwa die Hälfte
zur St 2205alt über Beiersdorf nach Coburg und die andere Hälfte über die St 2205neu
zur B 4 nach Coburg abfließt ist eine höhengleiche Kreuzung verkehrstechnisch ungünstig, da sonst der Strom der Linkseinbieger von der St 2205alt (von Süden kommend) Richtung Bad Rodach zu stark wäre. Mit einer „normalen“ Kreuzung kann die
auftretende Belastung nicht abgewickelt werden, für die Morgenspitze ergibt die Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Anl. 7) das Prädikat „bedingt leistungsfähig“ und für die
Abendspitze „nicht leistungsfähig“. Eine lichtsignalgeregelte Kreuzung erscheint ebenso nicht zweckmäßig.
Teilplanfreie Kreuzung von 2-streifigen Straßen nach Grundform IV
Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Weil die Verkehrsbeziehungen von Bad Rodach nach Beiersdorf bei gleichzeitig hohem Schwerverkehrsanteil sehr groß sind, werden die linksabbiegenden Verkehrsströme maßgebend. Die zu durchfahrenden beiden Einmündungen einer teilplanfreien Knotenpunktsausbildung wären dadurch nur bedingt leistungsfähig.
Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist für die vorhandene Situation nicht
zweckmäßig.
Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V
Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen ist aus oben genannten Leistungsfähigkeitsgründen nicht zweckmäßig.
Kreisverkehrsplatz an 2-streifigen Straßen nach Grundform VII
Die Gesamtverkehrsstärke (Summe der Zuflüsse) beträgt 11.950 Kfz/24h und liegt
damit nach Bild 9 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006
noch im Bereich der möglichen Verkehrsstärken eines kleinen Kreisverkehrsplatzes.
Nach den Berechnungen von Prof. Kurzak ergibt sich hier in der Morgenspitze die Ver-
41
kehrsqualität A und in der Abendspitze ebenfalls die Verkehrsqualität A (siehe Anl. 8ad). Ein normaler Kreisverkehrsplatz ist voll leistungsfähig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der Kreisverkehrsplatz hier zweckmäßig.
Im Weiteren wird an diesem Knotenpunkt der Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd eingeplant.
Abbildung 27: Knotenpunkt St 2205neu mit der Kreisstraße CO 4
Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf, Bau-km 2+173
An diesem Knotenpunkt außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher
Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der zu unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht.
Der landwirtschaftliche Verkehr aus Kösfeld nutzt die GV-Straße um zu den nördlich
der GVS Wiesenfeld – Kösfeld gelegenen Flächen zu gelangen. Radverkehr ist kaum
vorhanden.
Die beiden schwächer belasteten Knotenpunktszufahrten gehören demnach zu der
GVS Wiesenfeld - Sulzdorf / Kösfeld. Die Verkehrsbelastung auf der nordwestlichen
Knotenpunktszufahrt ist durch die benachbarten Milchwerke Oberfranken West bestimmt und beträgt 1970 Kfz/24h mit hohem Schwerverkehrsanteil. Die südöstliche
Knotenpunktszufahrt ist mit 560 Kfz/24h deutlich geringer belastet.
Für die zukünftige Knotenpunktsausbildung wurden zunächst vier grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten im Planungsprozess untersucht:
42
Einmündung oder Kreuzung 2-streifiger Straßen nach Grundform I
Eine Kreuzung nach Grundform I außerhalb bebauter Gebiete ist unfallträchtig und aus
verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht zweckmäßig, insbesondere wegen des
hohen einmündenden Schwerlastverkehrs in Form der vom Milchhof in die St 2205neu
einfahrenden Milchtransportlaster, die mit langsamen Anfahrtempo ein hohes Unfallrisiko darstellen bei Wahl der Grundform I.
Teilplanfreie Kreuzung 2-streifiger Straßen nach Grundform IV
Die Anwendung der Grundform IV ist kosten- und flächenaufwändig. Sie hat verkehrssicherheitstechnische Vorteile und wäre auch aus planerischer Sicht zweckmäßig,
wenn die benachbarte Kreuzung der CO 4 dafür entfallen könnte. Die vorhandene Verkehrsbelastung ist verhältnismäßig groß, so dass aus Gründen der Leistungsfähigkeit
diese Grundform eingesetzt werden könnte.
Eine teilplanfreie Kreuzung nach Grundform IV ist möglich, für die vorgesehene Streckencharakteristik mit plangleichen Knotenpunkten aber untypisch.
Kreuzung 2-streifiger Straßen als Versatz nach Grundform V
Ein Rechtsversatz mit zwei Einmündungen ist nicht zweckmäßig, weil der erforderliche
Abstand von ca. 265 m [(75m+20m)x2 + 75m= 265 m] zwischen den Einmündungen
auf Grund der vorhandenen Topographie nicht eingehalten werden kann. Auch bei nebeneinander liegenden Linksabbiegespuren ist der Abstand noch so groß, dass die
nordwestliche Knotenpunktszufahrt aufwändig verschwenkt werden müsste. Der verkehrssicherheitstechnische Nachteil dieser Lösung jedoch ist, dass der landwirtschaftliche Verkehr die Staatsstraße mitbenutzen wird. Straßenparallele Ersatzwege führen
zu längeren Umwegen und würden keine Akzeptanz finden. Zudem müsste ein zusätzliches Brückenbauwerk zur Überquerung des Sulzbaches errichtet werden.
Der Rechtsversatz ist aus den genannten Gründen nicht zweckmäßig.
Kreisverkehrsplatz 2-streifiger Straßen nach Grundform VII
Die prognostizierte Verkehrsstärke der schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten
(1970 + 560 = 2530 Kfz/24h) beträgt ca. 16 % der Gesamtbelastung des Knotenpunktes (1970 + 560 + 5870 + 7080 = 15480 Kfz/24h). Sie liegt geringfügig über dem
Einsatzkriterium aus dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe 2006,
wonach die Belastung wenigstens 15 % betragen sollte. Ein Kreisverkehrsplatz nach
Grundform VII erscheint gerade möglich.
Abbildung 28: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf
43
Im Weiteren wurde daher der Kreisverkehr Wiesenfeld Ost aufgeplant.
Vorteile:
● hohe Verkehrssicherheit mit wenigen Konfliktpunkten
● hohe Leistungsfähigkeit für den großen Schwerlastverkehrsanteil
● Reserven für Milchhoferweiterung vorhanden
● Entlastung der Hauptstraße und Bahnhofstraße in Wiesenfeld
● Wegeverbindungen für landw. Verkehr bleiben erhalten
● Bahnübergänge bei Kösfeld werden geringer belastet
Nachteile:
● Geringe Verringerung der Verkehrsqualität und Reisegeschwindigkeit für überregionalen Verkehr
Knotenpunkt St 2205alt - GVS Kösfeld Süd, Bau-km 0+992
An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig
die Straßenkategorien III - zwischengemeindliche Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der zu unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Die bevorrechtigte Führung der
St 2205alt ist auf Grund der deutlich größeren Verkehrsbelastung zweckmäßig.
Die vorhandene Einmündung wird der neuen Trasse der St 2205 entsprechend angepasst.
Abbildung 29: Knotenpunkt St 2205alt mit
der GVS nach Kösfeld
44
Knotenpunkt St 2205alt - CO 4, Bau-km 0+235
An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig
die Straßenkategorien III - zwischengemeindliche Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung aufeinander. Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der unterschiedlichen Verbindungsfunktionen unzweckmäßig. Die bevorrechtigte Führung der St
2205alt ist auf Grund der deutlich größeren Verkehrsbelastung zweckmäßig. Die Kreisstraße CO 4 mündet künftig untergeordnet in die hier ebenfalls verlegte St 2205alt ein.
Da die Zahl der Linkseinbieger von der CO 4 kommend mit bis zu 70 Kfz/Stunde, davon bis zu 10 Lkw, nicht besonders groß ist (1 Linkseinbieger pro Minute) und die Belastung der St 2205alt nur noch halb so groß wie heute ist, reicht eine normale Einmündung mit Vorfahrtsregelung nach StVO Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ aus
(Leistungsfähigkeitsnachweis Anl. 9, „geringe“ Behinderung, d.h. Verkehrsqualität B).
Abbildung 30: Knotenpunkt St 2205alt mit der CO4
45
Knotenpunkt GVS Sulzdorf - Wiesenfeld mit GVS Kösfeld Nord
An der bereits bestehenden Einmündung außerhalb bebauter Gebiete treffen auch
künftig zwei Straßenkategorien IV flächenerschließende Verbindungen aufeinander.
Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der deutlich größeren Verkehrsbelastung
der GVS Sulzdorf nicht zweckmäßig. Es wird wieder eine Einmündung mit untergeordneter Kösfelder Knotenpunktszufahrt vorgesehen.
Abbildung 31: Knotenpunkt GVS Wiesenfeld Sulzdorf mit GVS Kösfeld
Neue Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Meeder, Bau-km 3+084
An der neuen Kreuzung außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und V – untergeordnete Verbindung unterschiedlicher Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem und einbahnigem, einstreifigem Querschnitt
aufeinander. Die Verkehrsbelastung der GVS wird im Verkehrsgutachten (Fall 4) derzeit mit 100 Kfz/24h angegeben und künftig auf 300 Kfz/24h prognostiziert.
Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungsfunktionen und Verkehrsbelastungen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte
Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Die Ausbildung eines Knotenpunktes ist
an der neuen Querungsstelle daher nicht vorgesehen.
Die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen der GVS Sulzdorf - Meeder müssen grundsätzlich gleichwertig wiederhergestellt werden. Die Analyse ergab, dass vorrangig Pkwund landwirtschaftlicher Verkehr die GVS benutzt. Über die GVS ist das Gemeindezentrum Meeder auf kürzestem Wege zu erreichen. Ein großer Teil der Gemarkungsfläche von Sulzdorf liegt nördlich der St 2205neu.
Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme an dieser Stelle warf
auch die grundsätzliche Frage auf, ob eine Kreuzung künftig für die vorhandenen Verkehrsbeziehungen an dieser Stelle erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbarte Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen.
46
Eine Planungsvariante sah vor, die landwirtschaftliche Fahrbeziehungen über den geplanten Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost auf der westlichen Seite und einer gebündelten GVS Sulzdorf/Glend - Beuerfeld auf der östlichen Seite, sowie Ergänzungen im
Wegenetz wiederherzustellen. Der Umweg beträgt jeweils ca. 2 km.
Die Gemeinde Meeder und der Bayer. Bauernverband fordern den Erhalt der Gemeindestraße als wichtige innergemeindliche Fahrverbindung für die Bürger, die Landwirtschaft und den Radtourismus. Zur Lösung der Problematik schlägt die Gemeinde eine
Kreuzung mittels Über- oder Unterführung ohne Anbindung vor.
Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Sulzdorf – Meeder aufgeplant.
Durch das Hinzukommen der St 2205neu kann aus trassierungstechnischen Gründen
die bisherige Linienführung der GVS Sulzdorf – Meeder (Meederer Straße) nicht beibehalten werden. Die GVS wird für eine günstigere Linienführung geringfügig verlegt
und kreuzt dadurch an neuer Stelle die GVS Sulzdorf – Wiesenfeld (Sulzdorfer Straße).
Vorteile:
●
Alle vorhandenen Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten
●
Höchste Verkehrssicherheit für die Verkehrsbeziehungen
●
Keine Umwege für alle Verkehrsbeziehungen
Abbildung 32: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Sulzdorf - Meeder
47
Knotenpunkt GVS Sulzdorf – Wiesenfeld mit GVS Sulzdorf - Meeder
An der neuen Einmündung Sulzdorf West außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig
zwei Straßenkategorien IV - flächenerschließende Verbindungen aufeinander.
Eine gleichrangige Verbindung erscheint aufgrund der gleichen Verbindungsfunktionen
zweckmäßig. Die bestehende Verbindungssituation wird belassen und die GVS Sulzdorf – Meeder nachgeordnet angebunden. Die Einmündung ist ausreichend leistungsfähig.
Abbildung 33: Knotenpunkt Einmündung Sulzdorf West
Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Beuerfeld, Bau-km 3+712
An der neuen Kreuzung außerhalb bebauter Gebiete treffen die Straßenkategorien II regionale Verbindung und IV - flächenerschließende Verbindung unterschiedlicher
Baulastträger mit einbahnigem, zweistreifigem Querschnitt aufeinander. Die Verkehrsbelastung der GVS wird im Verkehrsgutachten (Fall 4) derzeit mit 400 Kfz/24h angegeben und künftig auf 500 Kfz/24h prognostiziert.
Eine gleichrangige Verbindung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Verbindungsfunktionen und Verkehrsbelastungen unzweckmäßig. Zudem ist die bevorrechtigte
Führung der St 2205 ausdrücklich gewünscht. Die Ausbildung eines Knotenpunktes ist
an der neuen Querungsstelle daher nicht vorgesehen.
Die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen der GVS Sulzdorf – Beuerfeld müssen
grundsätzlich gleichwertig wiederhergestellt werden. Die Analyse ergab, dass vorrangig Pkw- und landwirtschaftlicher Verkehr die GVS benutzt. Über die GVS Sulzdorf Beuerfeld wird der innergemeindliche Verkehr sowie Schulbusverkehr zur Grund- und
Hauptschule nach Meeder abgewickelt. Auch der zwischengemeindliche öffentl. Personennahverkehr der OVF-Linie 83115 Coburg - Lange Berge - Bad Rodach (u.a. Verbindung zu den weiterführenden Schulen) verkehrt über die GVS. Ein großer Teil der
Gemarkungsfläche von Sulzdorf liegt nördlich der St 2205neu.
48
Die Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit einer Kreuzungsmaßnahme an dieser Stelle
warf auch die grundsätzliche Frage auf, ob eine Kreuzung künftig für die vorhandenen
Verkehrsbeziehungen an dieser Stelle erforderlich ist, oder ob sich diese über benachbarte Knotenpunkte oder das untergeordnete Wegenetz abwickeln lassen.
Eine Planungsvariante sah daher vor, anstelle zweier Gemeindeverbíndungsstraßen
von Sulzdorf und Glend jeweils nach Beuerfeld nur eine gebündelte GVS Sulzdorf/Glend - Beuerfeld bei Bau-km 4+105 zu überführen. Die gebündelte GVS würde
an der GVS Sulzdorf - Glend etwa in der Mitte zwischen beiden Ortschaften beginnen,
über den Lerchenberg führen und südöstlich von Beuerfeld wieder auf die bestehende
Trasse der GVS Sulzdorf - Beuerfeld einschwenken. Der Durchgangsverkehr durch
Beuerfeld würde durch diese Trassenführung aus der Ortslage herausgenommen.
Die Gemeinde Meeder und die Stadt Coburg stimmten zunächst dieser Lösung zu. Lediglich der Bayer. Bauernverband lehnt die Bündelungstrasse über den Lerchenberg
ab. Der Verband fordert zudem, dass alle GV-Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten bleiben bzw. jeweils eine Querungsmöglichkeit geschaffen wird. Die Gemeinde Meeder schloss sich schließlich dieser Forderung an.
Die Trasse der St 2205 wurde im Bereich der Querung der Natura 2000 Gebiete so
niedrig als möglich gelegt, um zusammen mit begleitenden Bepflanzungsmaßnahmen
ein schadloses Überfliegen der Trasse durch Vögel zu gewährleisten. In der Folge ist
eine Unterführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld nicht möglich.
Im Weiteren wurde eine Überführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld aufgeplant.
Abbildung 34: Knotenpunkt St 2205neu mit der GVS Sulzdorf – Beuerfeld
Durch das Hinzukommen der St 2205neu kann aus trassierungstechnischen Gründen
und zur Konfliktvermeidung mit dem SPA-Gebiet die bisherige Linienführung der GVS
Sulzdorf – Beuerfeld nicht beibehalten werden. Die GVS wird für eine günstigere Linienführung geringfügig verlegt und kreuzt dadurch an neuer Stelle die GVS Sulzdorf –
Glend (Sulzdorfer Straße). Die alte Trasse der GVS wird zu einem öffentlichen Feldund Waldweg umgestuft. Die Feldwege werden an die Überführung angebunden.
49
Vorteile:
●
Alle vorhandenen Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten
●
Höchste Verkehrssicherheit für die Verkehrsbeziehungen
●
Keine Umwege für alle Verkehrsbeziehungen
Knotenpunkt GVS Sulzdorf – Glend mit GVS Sulzdorf - Beuerfeld
An der neuen Einmündung Sulzdorf Ost außerhalb bebauter Gebiete treffen künftig
zwei Straßenkategorien IV - flächenerschließende Verbindungen aufeinander. Eine
gleichrangige Verbindung erscheint aufgrund der gleichen Verbindungsfunktionen
zweckmäßig. Die bestehende Verbindungssituation wird belassen und die GVS Sulzdorf – Beuerfeld nachgeordnet angebunden. Die Einmündung ist ausreichend leistungsfähig.
Abbildung 35: Knotenpunkt GVS Sulzdorf - Beuerfeld mit GVS Sulzdorf Glend
Kreuzung der St 2205neu mit der GVS Glend - Beuerfeld
Die GVS Glend - Beuerfeld wird von der St 2205neu nördlich von Glend gequert. Die
prognostizierte Verkehrsbelastung von 2.000 Kfz/24h im Falle eines Anschlusses auf
die St 2205neu würde prinzipiell eine Anbindung rechtfertigen. Jedoch orientiert sich
der Verkehr in der Hauptsache Richtung Coburg und würde einen hohen Anteil
linkseinbiegender Fahrzeuge ergeben. Die verkehrssicherste Lösung für den Knotenpunkt wäre demnach ein Kreisverkehr. Ein weiterer Kreisverkehr im Abstand von nur
700 m zum Anschlusskreisverkehrsplatz würde jedoch die angestrebte Verkehrsqualität und Reisegeschwindigkeit und in der Folge die Attraktivität der Neubaustrecke unverhältnismäßig verringern.
Die alternativ mögliche Einmündung auf Beuerfelder Seite würde bedeuten, dass der
land- und forstwirtschaftliche Verkehr aus Glend über den im Teilabschnitt 1 geplanten
(Anschluss-) Kreisverkehr bei Coburg auf zusätzlich zu errichtenden Parallelwegen geführt werden müsste. Eine Kreuzungsmöglichkeit scheidet aus denselben Verkehrssicherheitsdefiziten aus wie an der Einmündung Herbartsdorf. Zudem müsste für die An-
50
lage eines Linksabbiegestreifens die Brücke über den Lauterbachüberleiter verbreitert
werden.
Die Alternative der Überführung der GVS ist wegen der bereits durch den Lauterbachüberleiter verursachten Dammlage der Staatsstraße nicht zweckmäßig und würde eine
sehr große Dammschüttung mit sich bringen. Eine Unterführung mit einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m würde die Dammlage der Staatsstraße auf weiter Strecke unverhältnismäßig vergrößern und neue Betroffenheiten in Glend verursachen, weil eine Tieferlegung der GVS wegen ungünstiger Wasserverhältnisse nicht möglich ist. Zudem würde die Hauptstraße von Glend weiter von großem Durchgangsverkehr belastet sein.
Ein Linksversatz mit Aufstellbereich ist grundsätzlich möglich, aber für die auftretenden
landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht ausreichend breit und für den sich entwickelnden
Schleichverkehr nicht verkehrssicher. Zumindest zwei vollwertige Linksabbiegestreifen
der Form 1 wären aus Sicherheitsgründen erforderlich. Der Platzbedarf und Kostenaufwand steigt dadurch unverhältnismäßig an.
Alternativ wurde überlegt, die Gemeindeverbindungsstraße nördlich der Staatsstraße
2205 neu parallel bis zum Kreisverkehrsplatz bei Bau-km 4+100 bzw. zu einer Erschließungsstraße des Gewerbegebietes Schindleite zu verlegen (vgl. Vorentwurfsvorlage vom 4.4.2003, Variante 3). Dazu würde jedoch ein ca. 1,1 km langer Straßenneubau erforderlich werden. Sowohl die Gemeinde Meeder als auch die Stadt Coburg lehnen eine derartig umfangreiche Maßnahme aus ökologischen und ökonomischen
Gründen ab und stimmten zunächst einer Bündelungstrasse zu.
Lediglich der Bayer. Bauernverband lehnt die Bündelungstrasse über den Lerchenberg
ab. Der Verband fordert zudem, dass beide GV-Straßen für den landwirtschaftlichen
Verkehr erhalten bleiben bzw. jeweils eine Querungsmöglichkeit geschaffen wird. Die
Gemeinde Meeder schloss sich letztendlich dieser Forderung an.
Im Weiteren wurde für den Pkw- und Geh- und Radverkehr eine hochwasserfreie Unterführung der GVS Glend – Beuerfeld mit reduzierter lichten Durchfahrtshöhe von 3,00
m aufgeplant, die auf bestehender Trasse und Höhenlage verläuft. Die lichte Weite des
Bauwerkes 4-1 wurde dazu von 27 m auf 34 m vergrößert.
Die Verkehrsbelastung wurde von Prof. Kurzak für diesen Verknüpfungsfall 4 zu 300
Kfz/24h prognostiziert. Die derzeitige Belastung wird damit um 400 Kfz/24h reduziert.
51
Für den landwirtschaftlichen Verkehr wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in die bis
zu 1,40 m tiefer als die derzeitige GVS gelegene Flutmulde des Lauterbachüberleiters
gelegt. Dadurch kann eine noch ausreichende Durchfahrtshöhe von 4,00 m erzielt
werden, ohne dass das Landschaftsbild und die Immissionssituation für Glend durch
eine sonst noch höhere Dammlage der St 2205neu nachteilig beeinträchtigt wird. Der
Weg wird unter- und oberhalb über das Hochwasserschutzsystem des Überleiters geführt und an die GVS angeschlossen.
Vorteile:
●
Die Verkehrsbeziehungen bleiben weitestgehend erhalten
●
Keine Umwege für Pkw-, landwirtschaftlichen sowie Geh- und Radverkehr
●
Geringere Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten von Beuerfeld und Glend
Nachteile:
● Schwerverkehr kann die Unterführung nicht benutzen und muss über die Überführung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld ausweichen
● ÖFW wird bei Hochwasser überflutet und kann dann nur eingeschränkt befahren
werden, Ausweichmöglichkeit besteht über die GVS Sulzdorf – Beuerfeld
Abbildung 36: Knotenpunkt St 2205neu mit GVS Glend – Beuerfeld und öFW
52
3.2
Auswirkungen der Plantrasse und der Varianten
3.2.1
Raumordnung
Aus Sicht der Raumordnung ist die Variante 1 aus den vorstehend genannten Gründen
als völlig unzureichend einzustufen, da die Ortsdurchfahrten Neuses und Beiersdorf in
keinster Weise entlastet werden
Die Regierung von Oberfranken als höhere Landesplanungsbehörde führte in 1985 ein
Raumordnungsverfahren für die damaligen Linien 0 und 1 („0“: Ausbau auf Bestand
der St 2205 durch die Ortlagen von Beiersdorf und Neuses; sowie Linie „1“ von 1985:
Trassierung südlich von Sulzdorf und Kösfeld) durch, das am 09.09.1985 eingeleitet
wurde (vgl. auch Ausführungen vorstehend unter Pkt. 2.1.).
Das Verfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung vom 09.05.1988 abgeschlossen. Nur die Variante 2 („RO-Trasse 1“) entsprach damals den Erfordernissen
der Raumordnung.
Bei Variante 1 (RO-Trasse 0) blieben die Ortsdurchfahrten des Ortsteiles Neuses und
Beiersdorf erhalten. Ferner konnte der Straßenquerschnitt auf Grund der Randbebauung in diesen Ortsteilen nicht auf das notwendige Maß verbreitert werden.
Die Varianten 2 und 3 kollidieren mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen
hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Belange (Eingriff in die Natura 2000 Gebiete
etc.).
Einzig Variante 4 entspricht am ehesten unter den vier zur Diskussion stehenden Varianten den Zielen der Raumordnung.
3.2.2
Städtebau
Aus Sicht des Städtebaus ist die Variante 1 auch aus den vorstehend genannten
Gründen als völlig unzureichend einzustufen, da die Ortsdurchfahrten Neuses und
Beiersdorf in keinster Weise entlastet werden.
Aus städtebaulicher Sicht entlasten die Varianten 2, 3 und 4 die o. g. Ortsteile und
werden, bis auf den Bereich im Industriegebiet, anbaufrei geführt. Diese Linien sind
vom städtebaulichen Aspekt her der Variante 1 vorzuziehen.
3.2.3
Verkehrsverhältnisse
Variante 1 trägt kaum zu einer Verbesserung der momentanen Verkehrsverhältnisse
bei.
Bei den Varianten 2 - 4 werden durch die Trennung des Durchgangsverkehrs vom Zielund Quellverkehr in den Ortsteilen Neuses und Beiersdorf der Stadt Coburg und durch
die Führung des Durchgangsverkehrs über den geplanten Nordring Coburg und über
die Staatsstraße 2205 neu unter Berücksichtigung der vorgesehenen straßenverkehrstechnischen Lösung die derzeit unzulänglichen Verkehrsverhältnisse an der Staatsstraße 2205 alt entscheidend verbessert. Ferner fließt der Verkehr über die verlegte
Staatsstraße 2205 neu flüssiger.
3.2.4
Straßen-Infrastruktur
Durch die Variante 1 würde die straßenbauliche Infrastruktur insgesamt nicht entscheidend verbessert.
53
Die Varianten 2 - 4 stellen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verbindung
des Unterzentrums Bad Rodach an das Oberzentrum Coburg dar, die als Verbesserung der Bandinfrastruktur längs der überregionalen Entwicklungsachse Coburg - Rodach - Thüringen zu werten ist.
Insbesondere tragen letztere 3 Linien zur Anbindung des Müllheizkraftwerkes in Coburg-Neuses bei. Diese Müllbeseitigungsanlage ist für die Entsorgung des ganzen
nördlichen Teils der Planungsregion Oberfranken-West von größter Wichtigkeit. Zur
Schaffung möglichst günstiger Voraussetzungen für die Zu- und Abfahrt der Müll-Lkw's
ist die wichtigste Teilmaßnahme die Staatsstraße 2205 neu, die - nach Weiterführung
des Nordrings Coburg im Zuge der Bundesstraße 4 - sowohl den Müll-Lasterverkehr
aus südlicher Richtung wie aus nördlicher Richtung aufnehmen soll. Der Antransport
des Mülls löst einen vermehrten Lkw-Verkehr aus. Durch die Verknüpfung des Müllheizkraftwerks mit der Staatsstraße 2205 neu wird der dadurch erzeugte Verkehrslärm
auf Ortsstraßen soweit als möglich vermieden.
Auch die Verknüpfung der Stadtteile Bertelsdorf und Neuses der Stadt Coburg mit der
neuen Staatsstraße wird die dortige angespannte Straßenverkehrssituation verbessern.
Die Varianten 2 - 4 können ferner den durch die Grenzöffnung stark erhöhten Durchgangsverkehr und den Schwerverkehr ohne Belastung der Ortsdurchfahrten aufnehmen. Diese Trennung des Verkehrs wird wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2205 beitragen.
3.2.5
Wirtschaftlichkeit
Während die Variante 3 und die Variante 4 ähnliche Kosten aufwerfen und die Variante
2 nur geringfügig weniger kostet, kann die Variante 1 mit geringerem Mitteleinsatz den
Ansprüchen einer leistungsfähigen Staatsstraße nicht gerecht werden.
Eine Mittelinvestition für einen Ausbau der bestehenden Staatsstraße, der keine Verbesserung der momentanen, ungenügenden Verkehrssituation zur Folge hat, ist nicht
anzustreben.
Somit scheidet aus Belangen der Wirtschaftlichkeit die Variante 1 aus.
54
3.2.6
Umweltauswirkungen
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 37 liegen die Voraussetzungen
für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vor.
Es wurden jedoch im Rahmen einer infolge der Natura-2000-Gebietsausweisung notwendig gewordenen FFH-Verträglichkeitsstudie 2004 mögliche Varianten zu einer damals bereits ausgearbeiteten Trassenführung (siehe dazu Nr. 12.5. Abbildung 1) erarbeitet. Darauf aufbauend wurde ein optimierter Trassenverlauf Grundlage für die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes. Die Leistungsphasen 1 und 2
dieser Unterlage umfassen Bestandserhebungen und Angaben zur Bedeutung,
Schutzwürdigkeit bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Landschaft. Zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden) und Kultur- und sonstige Sachgüter werden Aussagen in anderen beiliegenden
Unterlagen getroffen. Diese Aussagen bilden in ihrer Gesamtheit eine zur UVS gleichwertige Entscheidungsgrundlage.
3.2.6.1 Lärm und Schadstoffe auf Wohn- und Erholungsgebiete
Lärm:
Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus den Ortsdurchfahrten Beiersdorf und
Neuses in den Varianten 2, 3 und 4 reduziert die Verkehrsbelastung. Bei einer Abnahme des DTV um rund 50% wird sich die Lärmbelastung um 3,0 dB(A) reduzieren.
Für die Orte Kösfeld, Sulzdorf und Glend entsteht aber eine neue Lärmquelle.
Bei den Varianten 2, 3 und 4 können die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte allein
durch die ausreichend große Entfernung zur dortigen Wohnbebauung eingehalten
werden.
Die detaillierten Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 11.1 dargestellt.
Grenzwerte gemäß 16. BImSchV werden jedoch in keinem Fall überschritten. Es werden keine Lärmvorsorgemaßnahmen, weder aktiv, noch passiv erforderlich. Auf Unterlage 11.1 „Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen“ wird verwiesen.
Schadstoffe:
Durch die Verlegung der Staatsstraße 2205 in den Varianten 2, 3 und 4 verringern sich
mit der geringeren Verkehrsbelastung einerseits in den Ortsdurchfahrten Beiersdorf
und Neuses die Schadstoffimmissionen; andererseits verringern sich auch die Schadstoffemissionen dadurch, dass Stauungen in den Ortsdurchfahrten, vor allem in Neuses bei Coburg verringert werden können.
Für die Orte Kösfeld, Sulzdorf und Glend entsteht aber eine neue Emissionsquelle.
Es wurde für die Variante 4 Berechnungen gemäß MLuS 2002, geänderte Fassung
2005 durchgeführt (Unterlage 11.4). Für die Beurteilung der Luftschadstoff-Situation
sind die Grenzwerte gemäß der 22. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) als Maßstab anzusetzen.
Die detaillierten Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 11.4 dargestellt.
55
Belastungen oder Einwirkungen, die für Anlieger Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen bedeuten können, sind infolge der Rechenergebnisse ausgeschlossen. Die Grenzwerte in der 22. BImSchV werden nicht überschritten.
3.2.6.2 Land- und Forstwirtschaft, Bodennutzungen
Nach den Aussagen des Agrarleitplanes sind die Ertragsbedingungen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen günstig. In dem betroffenen Gebiet überwiegt die intensive Ackernutzung.
Durch die geplante Verlegung der Staatsstraße (Variante 2, 3 und 4) werden v. a.
landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen, fallen also als Produktionsflächen weg. Zusätzlich werden für notwendige landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls landwirtschaftliche Flächen benötigt, die jedoch zum Großteil extensiv weiter bewirtschaftet werden können.
Darüber hinaus kommt es zur Unterbrechung landwirtschaftlicher Wegebeziehungen,
die jedoch durch entsprechende Kreuzungsmöglichkeiten und Wegverlegungen wieder
hergestellt werden.
Durch die Verlegung der Staatsstraße kommt es zu einer An- und Durchschneidung
der Feldflur. Die Nachteile daraus werden dadurch minimiert, dass unrentierliche Restflächen für Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen erworben werden.
3.2.6.3 Flächenbedarf
Da die Variante 1 lediglich einen Ausbau der bestehenden Staatsstraße 2205 darstellt,
werden durch diese nahezu keine Flächen neu verbraucht, es kommt zu keiner nennenswerten Neuversiegelung. Jedoch würden die Ortsdurchfahrten Beiersdorf und
Neuses im Zuge der St 2205 erhalten bleiben und somit die Belastung der Anwohner
mit Lärm und Schadstoffen weiter bestehen.
Die Varianten 2 und 3 durchfahren das FFH-Gebiet „Vogelfreistätte Glender Wiesen“
südlich von Glend und würden damit umweltfachlich wertvollen Raum zerstören und
nachhaltig beeinträchtigen. Die Erheblichkeitsschwelle der FFH / SPA Verträglichkeitsprüfung wurde bei beiden Varianten überschritten.
56
Somit kann allein die Variante 4 aus umweltfachlicher Sicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
1. Flächenbedarf der Variante 4
Gesamter Flächenbedarf für das Bauvorhaben
einschl. der landschaftspflegerischen Maßnahmen / Retention
davon:
- ehemalige Straßenfläche (einschl. Grünflächen)
- neu in Anspruch genommene Flächen
38,07
0,60
37,47
2. Versiegelung
Gesamte versiegelte Fläche des Bauvorhabens
(einschl. wassergebundener Befestigungen)
davon:
- schon bisher versiegelte Fläche
- neu versiegelte Fläche, abzüglich Rückbau
5,10
0,20
4,90
3. Entsiegelung
Entsiegelte Fläche
1,30
4. Grünfläche
Gesamte Grünfläche, einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen
davon:
- im Bereich des Straßenkörpers
- außerhalb des Straßenkörpers - Ausgleichsmaßnahmen
einschl. Retentionsausgleich
32,97
25,50
7,47
3.2.6.4 Naturhaushalt, Lebensräume, Tiere und Pflanzen
Vorhandene Vegetation
Das Plangebiet befindet sich in dem der naturräumlichen Einheit „Grabfeldgau“ zuzurechnenden Naturraum „Wiesenfeld-Coburger-Niederung“, der Teil der mainfränkischen Platten ist.
Die Nutzungsstruktur des Plangebietes wird in der freien Landschaft dominiert von intensiv genutzten Ackerflächen, untergeordnet treten auf grundwassernahen oder mäßig trockenen Standorten Grünland und Brachen auf. Die besiedelten Bereiche der zur
Gemeinde Meeder zählenden Orte Kösfeld und Sulzdorf, sowie der zur Stadt Coburg
gehörende Ort Glend, werden durch Wohn-, Dorf-, Misch- und Sondergebiete gekennzeichnet, während auf Gemarkung des Coburger Stadtteils Bertelsdorf, sowie des
Meeder Gemeindeteils Wiesenfeld, neben Wohn- und Mischgebieten großflächige Gewerbegebiete die Nutzungsstruktur prägen.
Die von natürlichen Pflanzengemeinschaften stark abweichende reale Vegetation wird
geprägt von ackerwildkrautarmen Ackerflächen, Grünland frischer bis nasser Standor57
te, Staudenfluren, ruderale Halbtrockenrasen und Säumen, sowie von Feld- und Ufergehölzen, Gebüschen und Einzelbäumen.
Aufgrund der vorliegenden Nutzungs- und Standortvielfalt verfügt das Gebiet über eine
artenreiche Flora. Das Artenspektrum reicht von typischen Arten der Feucht- und
Nasswiesen und Mädesüßfluren wie Mädesüß (Filipendula ulmaria), div. Carex-Arten
(Carex acutiformis, C. gracilis, C. disticha), Großer Wiesenknopf (Sanguissorba officinalis), über Arten der typischen Glatthaferwiesen wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Margerite (Chrysanthemum leucanthemum) bis hin zu Charakterarten von Halbtrockenrasen wie Aufrechte Trespe (Bromus
erectus), Blaugrüne Segge (Carex flacca) und Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias).
Arten der Roten Liste Bayerns wurden nicht nachgewiesen.
Vorhandene Tierwelt
Säugetiere
Bedeutsame Nachweise von Säugern liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor.
Fledermauskundliche Untersuchungen zeigen Vorkommen von Zwerg- und Wasserfledermaus an einem Teich nordöstlich von Sulzdorf und im Bereich südlich Glend.
Vögel
Im Vorhabensgebiet liegt ein hoher Artenreichtum der Avifauna vor. Planungsrelevant
sind hier vorwiegend Arten mit ausgeprägter Habitatbindung an zusammenhängende
Wiesengebiete. Von besonderer Bedeutung sind hier insbesondere die Vorkommen
von Blaukehlchen und Kiebitz. Der Mäusebussard und die Rohrweihe jagen im Trassenbereich gelegentlich, ebenso der Rotmilan und der Turmfalke. Als typische Offenlandarten können gehäuft Feldlerchen angetroffen werden.
Alle angeführten Arten werden als Brutvögel angeführt.
Folgende Vogelarten sind im Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste und Durchzügler beschrieben: Goldregenpfeifer, Kornweihe, Kampfläufer. Als Einzelbeobachtungen werden genannt: Seeadler und Rotdrossel als nordischer Wintergast.
Weitere wertgebende Arten anderer Biotoptypen sind:
Rebhuhn, Wiesen-Schafstelze, Neuntöter, Goldammer, Dorngrasmücke, Klappergrasmücke, Heckenbraunelle, Gartenrotschwanz, Gartenbaumläufer und Bluthänfling
Reptilien
Im Rahmen von Untersuchungen zu Vorkommen der Zauneidechse wurde die Art
nachgewiesen.
Amphibien
Über Begehungen konnten Gras- und Wasserfrosch sowie Teichmolchvorkommen
nachgewiesen werden. Ein Vorkommen des Kammmolches wird als potenziell möglich
eingestuft.
Libellen
Als charakteristische Fließgewässerart kommt die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) vor. Eine gewisse Bedeutung als Libellenlebensraum haben die Stillgewässer des Untersuchungsraumes mit Vorkommen der Plattbauchlibelle (Libellula depressa).
Tagfalter
58
Für den europaweit geschützten Schwarzblauen Wiesenknopfbläuling (Glaucopsyche
nausithous) stellen die Wiesen in den fechten Talbereichen einen Gesamtlebensraum
dar. Die Art wurde im Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender Wiesenknopfbestände
direkt nicht angetroffen.
Heuschrecken
Auf Grund seines vorliegenden Lebensraumangebotes weist der Planungsraum auch
Arten aus Spektrum für die Tiergruppe der Heuschrecken auf. Neben häufigen Vertretern ohne engere Biotopbindung gibt es Fundpunkte von bestandsbedrohten Arten mit
ausgeprägten Habitatansprüchen wie der Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) und
den potenziell gefährdeten Arten Chortippus dorsatus, Chortippus albomarginatus und
Plebejus argus.
Kartierte Tierarten, die fachliche Vorgaben für die Ausarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Folge haben sind im Einzelnen:
●
Zwerg- und Wasserfledermaus
●
Zauneidechse
●
bodenbrütende Vogelarten der Feldflur
●
baumhöhlen brütende Vogelarten
●
Rotmilan und andere Greifvögel
●
Feldlerche, Kiebitz, Bluthänfling
Geschützte, schützenswerte Flächen, Gebiete, Objekte – Verbote / Befreiungsvoraussetzungen
Natura 2000
● Gebietsschutz
Folgende FFH- und EG-Vogelschutzgebiete reichen mit Teilstücken in den Untersuchungsraum:
Vogelschutzgebiet DE 5831-471 Itz-, Rodach- und Baunachaue
FFH-Gebiet DE 5631-373 Wiesen südlich und westlich Unterlauter bei Coburg.
FFH-Gebiet DE 5731-301 NSG Vogelfreistätte Glender Wiese
Im Umfeld der neu geplanten Baumaßnahme (Trasse aus 2007) wurden o.g. drei Natura-2000-Gebiete gemeldet. Gemäß der Abstimmung mit der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde wurde für die zwei FFH-Gebiete eine FFH-Vorprüfung durchgeführt
die im Ergebnis jeweils eine Beeinträchtigung der Gebiete durch das Vorhaben ausschloss.
Für das Vogelschutzgebiet, konnten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die
Straßenbaumaßnahme nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Daher wurden
für dieses Gebiet die Unterlagen für eine SPA-Verträglichkeitsprüfungen erstellt. Diese
kam zu dem Schluss, dass für die Schutzziele des Natura-2000-Gebietes keine erhebliche Beeinträchtigung durch das mehrfach optimierte Straßenbauprojekt festgestellt
werden können.
Die verfahrensrelevanten Ergebnisse der SPA-Verträglichkeitsprüfung sind in der
Planunterlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes berücksichtigt.
Die Unterlagen zu den FFH-Vorprüfungen und zur SPA-Verträglichkeitsprüfung liegen
den Planfeststellungsunterlagenunterlagen unter Ziffer 12.5 bei.
59
● Spezielle artenschutzfachliche Prüfung
Um die Berücksichtigung der Belange des speziellen Artenschutzes zu gewährleisten
wurde bereits im Zuge der Vorentwurfserstellung eine spezielle artenschutzfachliche
Prüfung durchgeführt. Vorab erfolgte in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und
Gebietskennern eine Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums (Pflanzen,
Tiere) im Rahmen einer Relevanzprüfung. Ziel dieser Vorprüfung war die Ermittlung
von Arten, für die eine Betroffenheit entsprechend der einschlägigen Verbotstatbestände mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Im Zuge der weiteren Planungen wurden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle
europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das
Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Hinsichtlich der betroffenen
Arten wurde dargelegt, dass die jeweiligen Populationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen bzw. deren aktuelle Erhaltungszustände sich nicht verschlechtern. Um dies zu erreichen, wurden für die betroffenen Arten Maßnahmen zur Konfliktvermeidung sowie Maßnahmen zur Wahrung
der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) festgesetzt, die in
den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) übernommen werden.
Es werden keine Verbotstatbestände gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt.
Für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wurde darüber hinaus geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2
Satz 2 BayNatSchG (entsprechend § 19 Abs. 3. Satz 3 BNatSchG) einschlägig ist.
Schutzgebiete nach Art. 8, 10, 11 und 12 BayNatSchG
Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach Art. 8, 10, 11 und 12 des bayerischen
Naturschutzgesetzes ausgewiesen.
Naturschutzgebiete nach Art. 7 BayNatSchG
Kleinflächig erstreckt sich innerhalb des Untersuchungsraums südwestlich Glend das
mit Verordnung vom 16.08.1989 gemäß Art. 7 BayNatSchG ausgewiesene Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Glender Wiesen“. Das NSG stellt ein für Oberfranken
hinsichtlich Ausdehnung und Qualität einzigartiges Feuchtwiesengebiet dar, dessen
Schutzzweck vor allem darin besteht:
- eines der wenigen in Oberfranken noch vorhandenen Feuchtwiesengebiete zu erhalten und vor Eingriffen zu schützen,
- das Gebiet als Lebensraum, Brut-, Rast- und Nahrungsplatz von teilweise hochgradig bedrohten Vogelarten zu sichern und zu entwickeln,
- das Gebiet von für die Vogelarten nachteiligen Veränderungen zu bewahren und
unnötige Störungen und Beunruhigungen fernzuhalten,
- die Entwicklung extensiv landwirtschaftlicher Grünland-Pflanzengesellschaften zu
fördern.
Naturdenkmäler (Art. 9 BayNatSchG)
Auf dem Dorfplatz an der Kreisstraße CO 4 vor dem Pfarrhaus des Ortes Wiesenfeld
befindet sich eine als Naturdenkmal ausgewiesene Linde.
Biotopkartierung
Die Biotopkartierung weist die in folgender Tabelle aufgeführten Flächen als schutzwürdig aus:
60
Biotop-Nr. kurze Biotopbeschreibung
Lagebezeichnung
Landkreiskartierung Coburg
5631Weidendominiertes FeuchtgeOrtslage Wiesenfeld
082.02
büsch
5631Sulzbach mit Weidensaum
Ortslage Wiesenfeld
082.03
5731Ruderaler Halbtrockenrasen
Magere Böschung
017.01-02
nordöstlich Glend
5731Fließgewässer z.T. unverbaut,
Wahlgraben und Sulz020.01-05 lückiger Gehölzsaum
bach bei Wiesenfeld
5731Extensiver Wiesenrest
südwestlich Wiesenfeld
021.02
5631Schlehenhecke mit Kirschbäunordöstlich Sulzdorf
108.03
men durchsetzt
5631Feuchtwälder
nördlich Sulzdorf
109.01-02
5631Feuchtbereich z.T. aufgelassen nördlich Sulzdorf
110.01
z.T. noch gemäht mit dichten
Schilfbeständen
5631intensiv genutzte Nasswiesennördlich Sulzdorf
110.02-04 bereiche
Stadtbiotopkartierung/Artenschutzkartierung Coburg
nördlich von Glend,
5731-33
Straßen-/Wegeböschung
nahe Modellflugplatz
zoologischer Biotop, bes. Heuschrecken, Tagfalter
ca. 500 m östlich von
5731-34
Gebüsch, gepflanzte HeckenGlend
sträucher, Altgras
Vogelarten
NSG „Vogelfreistätte
5731-09
Feuchtwiesen mit RöhrichtGlender Wiesen“ zwibeständen, Wirtschaftswiesen,
Äcker, Vogelarten insbes. Wie- schen Glend und
Beiersdorf
senbrüter
Schutzstatus
nach Artikel
13 e
13 e
13 e
13 e
13 e
teilw.
13 d
teilw.
13 d
13 e
Zudem wurden im Zuge der Kartierarbeiten zusätzlich eigenkartierte Biotope festgesetzt
Biotop-Nr. kurze Biotopbeschreibung
Lagebezeichnung
Ö1
Ö2
Feuchtwiese
Sumpf
Ö3
Sumpf
Ö4
Sumpf
Ö5
Ö6
seggenreiche Feuchtwiese
Sumpf
südwestlich Wiesenfeld
entlang Herbartsdorfer
Graben südlich Wiesenfeld
entlang Hutgraben
südöstlich Wiesenfeld
entlang Griesgraben
nördlich Kösfeld
östlich Sulzdorf
im Straßengraben
östlich Sulzdorf
61
Schutz-status
Art.
13 d
13 d
13 d
13 d
13 d
Vermeidung / Minimierung
Die geplante Straßentrasse Variante 4 geht aus der FFH-Vorprüfung und SPAVerträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Verlegung der St 2205 nördlich Coburg, 2. BA hervor. Sie ist soweit optimiert, dass negative
Auswirkungen bereits bei der Planung weitgehend vermieden werden konnten.
- Da die Trassenführung gegenüber der früheren Planungsvariante vom FFH-Gebiet
„Vogelfreistätte Glender Wiesen“ abgerückt ist, wird das Gebiet nicht berührt oder
geschnitten. Es kommt folglich nicht zur Inanspruchnahme von Flächen der dort
vorhandenen Lebensraumtypen.
- Die bestehende GVS Neuseser und Sulzdorfer Straße zwischen Gewerbegebiet
Schindleite, Glend, Sulzdorf und weiter bis Kösfeld werden zwar nicht zurückgebaut
und dienen weiter dem (zwischen)örtlichen Verkehr. Dennoch erfolgt durch die Führung der St 2205 nördlich um die Orte herum ein Abrücken eines Teils der überörtlichen Verkehrsbelastung um etwa 120 bis 330 m vom FFH-Gebiet. Die daraus resultierende Reduzierung der Lärmbelastung durch Fahrzeuge (z.B. auch Schwerlastverkehr) wirkt sich günstig auf die im FFH-/SPA-Gebiet festgestellten Vogelarten
nach Anhang I der FFH-RL aus.
- Bisher nicht durch Straßen erschlossene Bereiche innerhalb des Vogelschutzgebietes bleiben mit Ausnahme eines kleinen Bereichs am Ortsrand östlich von Sulzdorf
unbeeinträchtigt.
- Bei den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der NATURA 2000Gebiete, die auf der Trasse liegen, handelt es sich fast ausschließlich um intensiv
genutzte Ackerflächen, die für Wiesenbrüter und Nahrungsgäste eine untergeordnete Bedeutung besitzen.
Ausgleichbarkeit
Der Eingriff der Variante 4 wird als komplett ausgleichbar eingestuft.
3.2.6.5 Überschwemmungsgebiete
Von Bau-km 1+750 bis Bau-km 2+150 verläuft die Staatsstraße 2205neu im Bereich
des Überschwemmungsgebietes des Sulzbaches und des Griesgrabens.
Der Raum zwischen Wiesenfeld und Kösfeld ist als Gebiet bekannt, das mehrmals im
Jahr bei Hochwässern überflutet ist, und somit als natürlicher Retentionsraum für den
Sulzbach/Griesgraben wirkt. Die Hochwassergrenzen des Gebietes sind im Lageplan
(Unterlage 7) dargestellt. Für den Abfluss der Gewässer und des Hochwassers werden
2 Brücken vorgesehen. Die Brücken wurden mit ihren Öffnungsweiten durch hydrotechnische Berechnungen so dimensioniert, dass bei einem hundertjährigen Hochwasser keine Gefahren an der oberstromig gelegenen zu schützenden Bebauung (Ortschaft Wiesenfeld) zu erwarten sind. Ferner wird für den Verlust des Retentionsvolumens durch die erforderliche Dammschüttung in das Überschwemmungsgebiet hinein
eine flächige Abgrabung auf der Ausgleichsfläche 1 (nördlich der Kläranlage) im Volumen des Verlustes eingeplant, so dass sich das Wasser zukünftig wieder in gleicher
Weise wie vor dem Neubau ausbreiten kann.
Gleiches gilt für den Bereich des Überschwemmungsgebietes des Dorfgrabens.
62
Die Varianten 2 und 3 kreuzen in ähnlicher Weise das Überschwemmungsgebiet des
Sulzbaches und verursachen Retentionsraumverluste in vergleichbarer Größenordnung.
In der nachfolgenden Tabelle sind die zur Diskussion stehenden Trassenvarianten hinsichtlich der Zwangspunkte und der sonstigen Beurteilungskriterien miteinander verglichen und gewertet:
Variante 1
RO Trasse 0
Variante 2
RO Trasse 1
Variante 3
VE Trasse 2003
Variante 4
Plafe Trasse
Anschlussstelle B 4
Lage bleibt wie bislang
erhalten an der AS
Neuses / Beiersdorf
Lage wird an die AS
Bertelsdorfer Höhe
verlegt
Lage wird an die AS
Bertelsdorfer Höhe
verlegt
Lage wird an die AS
Bertelsdorfer Höhe
verlegt
DB Kreuzung
Kreuzung mit der Bahn Kreuzung mit der Bahn
muß durch Überfühmuß durch Überführung der St 2205neu
rung der St 2205neu
westlich von Kösfeld
südwestlich von
neu geschaffen
Kösfeld neu geschafwerden
fen werden
Kreuzung mit dem
Entfällt
Kreuzung mit dem
Lauterbach Überleiter Lauterbach Überleiter
muß durch Überfühmuß durch Überführung der St 2205neu
rung der St 2205neu
südwestlich von Glend nördlich von Glend neu
geschaffen werden
neu geschaffen
werden
Kreuzungsstellen
Kreuzungsstellen
Kreuzungsstellen
bestehen mit der GVS
bestehen nur an 2
bleiben wie bislang
südlich von Kösfeld,
Stellen:
erhalten; neue Kreuder GVS zwi. Sulzdorf
Mit der GVS südlich
zungsstellen entstehen
und Glend und der
von Kösfeld und der
nicht
GVS zwi. Glend und
GVS südlich von
Beuerfeld.
Glend nach Coburg
A) Zwangspunkte
Kreuzung
mit dem
Lauterbach
Überleiter
Kreuzung
mit GV StraßenVerbindungen
Entfällt
63
Kreuzung mit der Bahn
muß durch Überführung der St 2205neu
westlich von Kösfeld
neu geschaffen
werden
Kreuzung mit dem
Lauterbach Überleiter
muß durch Überführung der St 2205neu
nördlich von Glend neu
geschaffen werden
Kreuzungsstellen
bestehen mit der GVS
Wiesenfeld – Herbartsdorf, nördlich von
Kösfeld, der GVS
nördlich von Sulzdorf,
der GVS Sulzdorf Beuerfeld, der neuen
„Bündelungs“-GVS
zwi. Sulzdorf und
Beuerfeld und der
GVS zwi. Glend und
Beuerfeld.
Variante 1
RO Trasse 0
B) Beurteilungskriterien
Variante 2
RO Trasse 1
Variante 3
VE Trasse 2003
Variante 4
Plafe Trasse
Raumordnung,
Städtebau
Städtebaulich günstiStädtebaulich günstiStädtebaulich günstiStädtebaulich hohe
ger für die OD’en
ger für die OD’en
ger für die OD’en
Belastung in den
OD’en Beiersdorf und Beiersdorf und Neuses Beiersdorf und Neuses Beiersdorf und Neuses
als Var. 1 und raumals Var. 1 jedoch
als Var. 1 jedoch
Neuses weiterhin, da
ordnerisch wg. Kollisiraumordnerisch wg.
raumordnerisch wg.
keine Verkehrsverlageon mit naturschutzKollision mit naturKollision mit naturrung aus OD heraus
fachl. Belangen mit
schutzfachl. Belangen schutzfachl. Belangen
den Zielen der Raummit den Zielen der
mit den Zielen der
ordnung ebenfalls
Raumordnung sind
Raumordnung sind
günstiger als Var. 2
Var. 2 und 3 nicht
Var. 2 und 3 nicht
und 3, da keine
vereinbar
vereinbar
erhebliche Beeinträchtigung
Verkehrsverhältnisse
Var. 1 trägt kaum zu
einer Verbesserung
der momentanen
Verkehrsverhältnisse
bei.
Geringste Trassierungsproblematik im
neu zu trass. Bereich,
jedoch nur geringe
Änderung des Trassenverlaufs unter
Beibehaltung der
unzureichenden
Erscheinungsform der
bisherigen Linie,
weiterhin Beibehalten
der negativen Verkehrsverhältnisse in
den OD’en
Keine zusätzlichen
Knotenpunkte erforderlich; jedoch Beibehalten der negativen
Auswirkungen der
sichtproblematischen
Einmündung der St
2205 in den OD’en
Straßenbauliche Infrastruktur
Var. 2 - 4 verbessern
durch die Trennung
des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und
Quellverkehr in den
Ortsteilen Neuses und
Beiersdorf die Verkehrsverhältnisse
entscheidend.
Var. 2 - 4 verbessern
durch die Trennung
des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und
Quellverkehr in den
Ortsteilen Neuses und
Beiersdorf die Verkehrsverhältnisse
entscheidend.
Var. 2 - 4 verbessern
durch die Trennung
des Durchgangsverkehrs vom Ziel- und
Quellverkehr in den
Ortsteilen Neuses und
Beiersdorf die Verkehrsverhältnisse
entscheidend.
Bei Var. 2 – 4 Verbesserung der Verbindung des Unterzentrums Bad Rodach an
das Oberzentrum
Coburg;
bessere Anbindung
des Müllheizkraftwerkes Coburg-Neuses;
Aufnahme des durch
die Grenzöffnung stark
erhöhten Durchgangsverkehrs und des
Schwerverkehrs ohne
Belastung der Ortsdurchfahrten.
Verbesserung der
Verkehrssicherheit auf
der Staatsstraße 2205.
Bei Var. 2 – 4 VerBei Var. 2 – 4 Verbesserung der Verbin- besserung der Verbindung des Unterzentdung des Unterzentrums Bad Rodach an
rums Bad Rodach an
das Oberzentrum
das Oberzentrum
Coburg;
Coburg;
bessere Anbindung
bessere Anbindung
des Müllheizkraftwerdes Müllheizkraftwerkes Coburg-Neuses;
kes Coburg-Neuses;
Aufnahme des durch
Aufnahme des durch
die Grenzöffnung stark die Grenzöffnung stark
erhöhten Durchgangs- erhöhten Durchgangsverkehrs und des
verkehrs und des
Schwerverkehrs ohne Schwerverkehrs ohne
Belastung der OrtsBelastung der Ortsdurchfahrten.
durchfahrten.
Anbindung Milchhof
Verbesserung der
möglich.
Verkehrssicherheit auf
Verbesserung der
der Staatsstraße 2205.
Verkehrssicherheit auf
der Staatsstraße 2205.
64
Variante 1
RO Trasse 0
Lärm- und
Schadstoffe
Natur und
Landschaft
Variante 2
RO Trasse 1
Variante 3
VE Trasse 2003
Variante 4
Plafe Trasse
keine unmittelbar im
Keine unmittelbar im
keine unmittelbar im
Trassenbereich
Trassenbereich
Trassenbereich
betroffenen Anwesen
betroffenen Anwesen
betroffenen Anwesen
durch Lärm- und
durch Lärm- und
durch Lärm- und
Schadstoffeintrag;
Schadstoffeintrag.
Schadstoffeintrag
Nächst betroffene
Nächst betroffene
Einhaltung aller
Schadstoffgrenzwerte Anwesen der Ortschaf- Anwesen der Ortschaften Kösfeld, Sulzdorf
ten Kösfeld und
nach der 22. BImSchV
Sulzdorf im Süden und und Glend. im Norden.
Keine Anordnung
Glend im Norden.
aktiver und passiver
Keine Anordnung
Lärmschutzmaßnahaktiver und passiver
men erf.
LärmschutzmaßnahEinhaltung aller
men erf.
Schadstoffgrenzwerte
Einhaltung aller
Schadstoffgrenzwerte nach der 22. BImSchV
nach der 22. BImSchV
Geringster Eingriff in Stärkster Eingriff in die Stärkster Eingriff in die Verträglichster Eingriff
in die FFH- und SPA
Schutzregime der
Schutzregime der
Natur und Landschaft,
SchutzgebietsfestsetFFH- und SPA GeFFH- und SPA Geda Beibehaltung der
zungen.
bietsfestsetzungen.
bietsfestsetzungen.
vorhandenen Trassenführung
keine unmittelbar im
Trassenbereich
betroffenen Anwesen
durch Lärm- und
Schadstoffeintrag;
jedoch weiterhin
Eintrag des Durchgangsverkehrs in den
OD’en Beiersdorf und
Neuses mit all den
negativen Erscheinungsformen bzgl.
Lärm und Abgasen
Land- und
Forstwirtschaft,
Flächenbedarf
Geringster Flächenbedarf; auch geringster
Eingriff in land- und
forstwirtschaftliche
Flächen
Wassergewinnungsgebiete
Kein Eingriff in Wassergewinnungsgebiet
Überschwemmungsgebiete
Keine Überschwemmungsgebiete betroffen
weniger starker
weniger starker
Flächeneingriff als bei Flächeneingriff als bei
den Var. 3 und 4; auch Var. 4; auch geringerer
Eingriff in land- und
geringerer Eingriff in
forstwirtschaftliche
land- und forstwirtschaftliche Flächen als Flächen als bei Var 4
bei Var 3 und 4
Kein Eingriff in WasKein Eingriff in Wassergewinnungsgebiet
sergewinnungsgebiet
Stärkster Eingriff in
land- und forstwirtschaftliche Flächen;
auch größter Flächenverbrauch;
Kein Eingriff in Wassergewinnungsgebiet
Von Bau-km 1+750 bis
Die Trasse tangiert
Die Trasse tangiert
2+150 (zwi. DB-Linie
auf einer Länge von
auf einer Länge von
und Kreisel „Milchhof“)
ca. 600 m das
ca. 500 m das
verläuft die St
ÜberschwemmungsÜberschwemmungs2205neu im Bereich
gebiet des Sulzbaches gebiet des Sulzbaches
des Überschwemsüdwestl. von Kösfeld südwestl. von Kösfeld
mungsgebietes des
Sulzbaches.
C) Statistische Daten
Baulänge
gesamt
ca. 3.250 m
ca. 4.800 m
65
ca. 4.970 m 2. BA
ca. 250 m 1. BA
ca. 5.235 m 2. TA
ca. 950 m 1. TA
ca. 250 m 1. BA
3.3
Ergebnis unter Berücksichtigung der „Ausbauvariante“
Variante 1: (Ausbau auf Bestand der St 2205alt)
Diese Variante mit Anbindung an die B 4 wie bisher hätte verkehrstechnisch keinerlei
Auswirkung auf den bisherigen verkehrlichen Zustand. Die Ortsdurchfahrten von Beiersdorf und Neuses würden nicht entlastet. Der Pendlerverkehr in Richtung Coburg
und Bad Rodach müsste weiterhin die vorgenannten Ortsdurchfahrten in Kauf nehmen.
Die unter 2.3 formulierten Ziele werden fast in keinem Punkt erreicht.
Variante 2: (Neubau südlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld)
Die Linie 2 verläuft durch die ausgewiesenen Natura 2000 - Gebiete und wurde bereits
im Raumordnungsverfahren von 1985 aufgrund der bereits erläuterten Einwendungen
des Landesbundes für Vogelschutz, des Bund Naturschutzes der Regierung v. Oberfranken und der Landesamtes für Umweltschutz verworfen (s. Ausführungen unter Pkt.
2.1.)
Variante 3: (Neubau nördlich von Glend, südlich von Sulzdorf und Kösfeld)
Gegen die Variante 3 sprach die Nachmeldung des SPA Teilgebietes 5831-701 (Itz-,
Rodach- und Baunachaue). Die durchgeführte FFH / SPA Verträglichkeitsprüfung erbrachte eine erhebliche Beeinträchtigung durch diese Trassenführung und durfte somit
bei Vorhandensein einer Alternativtrasse nicht mehr weiterverfolgt werden.
Variante 4: (Neubau nördlich von Glend, Sulzdorf und Kösfeld)
Bei Neutrassierung einer möglichen Linie unter Außerachtlassung der gemeldeten Natura 2000 – Gebiete (Vermeidung der erheblichen Beeinträchtigungen der FFH und
SPA Gebiete) kam man zu dem Ergebnis, dass der Variante 4 der Vorzug zu geben ist.
66
4
Technische Gestaltung der Baumaßnahme
4.1
Trassierung
4.1.1
Staatsstraße 2205 neu
4.1.1.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente
► Straßenkategorie: A II (nach RAS-N 88, Bild 2)
Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit überregionaler Verbindungsfunktion.
► vzul = 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte:
gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 80 km/h
Die Trassierungselemente im Lageplan nach den Vorgaben der RAS-L 95 sind so gewählt, dass innerhalb der gesamten Strecke keine Unstetigkeiten auftreten und somit
eine ausgewogene Streckencharakteristik erreicht wird. Die Mindestanforderungen für
eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h werden eingehalten.
vorh. Elemente
min R
=
750 m
min LB =
132 m
min A
=
250 m
max s
=
3,0 %
min Hw = 7200 m
min HK = 7500 m
min. LG =
842 m
max. LG = 1237 m
zul. Elemente gem. RAS-L 95/ Kat. A
> min R =
250 m
> min LB =
45 m
> min A =
80 m
< max s =
6,0 %
> min Hw= 1300 m
> min HK = 4400 m
> min. L = 6 x 80 = 480 m
< max. L = 20 x 80 = 1600 m
4.1.1.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten
Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen.
Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten.
4.1.1.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen
- Anbindung an die bestehende Staatsstraße 2205 am Bauanfang
- Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Wiesenfeld wegen Lärm- und
Schadstoffbelastung
- Höhengleiche Kreuzung mit der Kreisstraße CO 4 und St 2205alt bei Bau-km 1+243
- Höhenfreie Kreuzung der Bahnlinie Coburg - Bad Rodach bei Bau-km 1+689
- Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Kösfeld wegen Lärm- und Schadstoffbelastung
- Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches und Griesgrabens von Bau-km 1+750
bis Bau-km 2+200
- Anschluss der GVS Wiesenfeld-Sulzdorf (Milchhof)
- Anschluss der GVS Kösfeld-Wiesenfeld (Kösfelder Straße II)
67
- Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Sulzdorf wegen Lärm- und Schadstoffbelastung
- Überschwemmungsgebiet des Dorfgrabens von Bau-km 3+550 bis Bau-km 3+700
- Kreuzung des FFH- und SPA-Gebietes bei Sulzdorf von Bau-km 3+550 bis Bau-km
3+700 mit flächenmäßiger Eingriffsminimierung und in möglichst niedriger Höhe, zur
Gewährleistung ausreichender Überflugmöglichkeiten
- Abstand zur bestehenden Wohnbebauung von Glend wegen Lärm- und Schadstoffbelastung
- Gewässerkreuzung Bachgraben mit Lauterbachüberleiter bei Bau-km 4+612
- Gewässerkreuzung Sulzgraben bei Bau-km 5+072
- Festlegungen des Bebauungsplanes der Stadt Coburg (Gewerbegebiet „Schindleite“ ) und Anbindung an dessen Kreisverkehr am Bauende
4.1.1.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung
Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben
aus dem Bestand, dem Umfeld und der Umwelt. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in die vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen einzugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf).
Die Linienführung wurde mit der „Unteren Naturschutzbehörde“ abgestimmt. Die vorhandenen Biotope und Naturdenkmäler wurden, soweit möglich, umgangen.
Es wurden bei der Linienführung die Grundsätze der „landschaftsangepassten und
wirtschaftlichen Trassierung“ sowie die Belange des Landschafts- und Naturschutzes
beachtet, mit den Belangen des Straßenausbaus, des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit abgewogen.
4.1.1.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse
Die erforderlichen Sichtweiten wurden in Abhängigkeit von der v85 und der Längsneigung im Grund- und Aufriss ermittelt.
Die erforderlichen Haltesichtweiten nach RAS-L 95, Bild 31 sind uneingeschränkt vorhanden.
Die erforderliche Überholsichtweite ist für folgende Bereiche vorhanden:
Fahrtrichtung Coburg:
von Bau-km 0+000 bis 0+400 und 2+900 bis 3+900
vorh SÜ = 1400 m, entspricht ca. 26 % d. Gesamtstrecke
Fahrtrichtung Bad Rodach:
von Bau-km 4+400 bis 3+500 und 1+100 bis 0+000
vorh SÜ = 2000 m, entspricht ca. 38 % d. Gesamtstrecke
Eine gleichmäßige Verteilung der Streckenabschnitte mit Überholmöglichkeit ist aufgrund zahlreicher Zwangspunkte nicht möglich.
68
4.1.2
Verlegung der St 2205alt
4.1.2.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente
► Straßenkategorie: A III (nach RAS-N 88, Bild 2)
Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als zwischengemeindliche Straßenverbindung.
► vzul = 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte:
Wegen der großen Verkehrsbelastung ist eine sehr gute Qualität des Verkehrsablaufes verkehrs- und sicherheitstechnisch zweckmäßig. Aus diesen Gründen wird
die Entwurfsgeschwindigkeit zu ve = 80 km/h gewählt.
Die Trassierungselemente im Lageplan nach den Vorgaben der RAS-L 95 sind so gewählt, dass die Mindestanforderungen für eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80
km/h eingehalten werden.
vorh. Elemente
min R
=
300 m
min LB =
295 m
min A
=
140 m
max s
=
1,0 %
min Hw = 12000 m
min HK = 10000 m
zul. Elemente gem. RAS-L 95/ Kat. A
> min R = 250 m
> min LB = 45 m
> min A = 80 m bzw. > R/3
< max s = 6,0 %
> min Hw = 1300 m
> min HK = 4400 m
4.1.2.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten
Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen.
Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten.
4.1.2.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen
-
Anbindung an die bestehende Kreisstraße CO 4 am Bauanfang
Anbindung an den Kreisverkehr Wiesenfeld Süd
Gewässerkreuzung Hutgraben bei Bau-km 0+389
Anbindung an die bestehende Staatsstraße 2205 am Bauende
Verlegung St 2205alt und der CO 4 und Anbindung an Kreisverkehr:
► Die künftig prognostizierte, vergleichsweise hohe verbleibende Verkehrsbelastung
der St 2205alt mit 4800 Kfz/24h erfordert aus verkehrstechnischen und sicherheitstechnischen Gründen eine direkte Anbindung an den Kreisverkehrsplatz.
► Eine Anbindung von Norden an den Kreisverkehrsplatz ist verkehrstechnisch ungünstiger, weil kurze Abkröpfungen für den Anschluss erforderlich werden und diese
die Sicht auf den Knotenpunkt verschlechtern. Zudem ist diese Anbindung kostenträchtiger, weil im Vorfeld im Bereich der Kurve an der Bahnlinie zusätzlich ein ca.
50 m breites Unterführungsbauwerk erforderlich werden würde, um die erforderlichen Sichtweiten wegen des schleifenden Schnittes einhalten zu können.
► Die Verkehrsbelastung der CO 4 mit 1.700 Kfz/24h ist deutlich geringer und soll
deshalb im Netz nachrangig geführt werden.
69
► Eine direkte Anbindung mit einem zusätzlichen Knotenpunktarm an den Kreisverkehrsplatz ist für die CO 4 nicht zweckmäßig, weil die Übersichtlichkeit der Verkehrsführung am Kreisverkehrsplatz abnehmen würde.
► Die Mindesttrassierungsparameter der RAS-L und die Lage des Kreisverkehrsplatzes erfordern die vorgesehene Verschwenkung der St 2205alt. Dadurch wird die
Durchschneidung der landwirtschaftlichen Flächen minimiert.
4.1.2.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung
Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben
aus dem Bestand. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in
vorhandene ökologisch wertvollen Flächen einzugreifen (siehe landschaftspflegerische
Begleitplanung zum Vorentwurf).
Bei der Linienführung wurden die Grundsätze der „landschaftsangepassten und wirtschaftlichen Trassierung“ sowie die Belange des Landschafts- und Naturschutzes beachtet und mit den Belangen des Straßenausbaus, des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit abgewogen.
4.1.2.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse
Die erforderlichen Sichtweiten wurden in Abhängigkeit von der v85 und der Längsneigung im Grund- und Aufriss ermittelt
Die erforderlichen Haltesichtweiten nach RAS-L 95, Bild 31 sind uneingeschränkt vorhanden.
In Fahrtrichtung Beiersdorf ist am Bauende und darüber hinaus auf ca. 400 m Länge
die Überholsicht vorhanden. In Gegenrichtung (Wiesenfeld) ist innerhalb des Ausbaubereiches keine Überholsicht vorhanden.
4.1.3
Überführung der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf
4.1.3.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente
► Straßenkategorie: A IV (nach RAS-N 88, Bild 2)
Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als flächenerschließende Straßenverbindung.
► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte:
gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 60 km/h
vorh. Elemente
min R
=
190 m
min LB =
89 m
min A
=
65 m
max s
=
6,0 %
min Hw = 2240 m
min HK = 2400 m
zul. Elemente gem. RAS-L/ Kat. A
> min R
= 1 20 m
> min LB = 34 m
> min A
= 40 m
< max s
= 8,0 %
> min Hw = 750 m
> min HK = 2400 m
4.1.3.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten
Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen.
Im Höhenplan werden alle Parameter nach RAS-L 95 eingehalten.
70
4.1.3.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen
-
Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang
Günstiger Kreuzungswinkel mit der St 2205neu wegen Brückenbauwerk
Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu
Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und Wahlgrabens
Anbindung an die bestehende GVS am Bauende
4.1.3.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung
Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben
aus dem Bestand. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in
das Überschwemmungsgebiet des Sulzbaches einzugreifen.
4.1.3.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse
Die erforderlichen Sichtweiten wurden zunächst in Abhängigkeit von der v85 und der
Längsneigung im Grund- und Aufriss ermittelt.
Die vorhandenen Haltesichtweiten sind geringer als die Sichtweiten, die für vorh. v85 erforderlich sind. Bedingt durch die Zwangspunkte und die erforderlichen Trassierungselemente im Grundriss und Aufriss ist eine sichtoptimierte Trasse nicht zweckmäßig.
Die Ermittlung der Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauabschnitt nicht sinnvoll und wurde deshalb nicht durchgeführt.
4.1.4
CO 4, CO 4 neu, GVS Kösfeld, GVS Wiesenfeld – Sulzdorf
Diese Straßen wurden auf kurzen Strecken den neuen Verhältnissen angepasst. Die
Trassierung orientiert sich weitestgehend am Bestand. Die Anpassungen verbessern
aber durchweg die bestehenden Verhältnisse.
4.1.5
Überführung GVS Sulzdorf - Meeder
4.1.5.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente
► Straßenkategorie: A V (nach RAS-N 88, Bild 2)
Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als untergeordnete Straßenverbindung.
► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte:
gewählte Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 50 km/h
vorh. Elemente
min R
=
oo
max s
= 8,75 %
min HK =
500 m
zul. Elemente gem. RAS-L/ Kat. A
> min R
= 80 m
< max s
= 9,0 %
> min HK = 1400 m
71
4.1.5.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten
Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen für die gewählte Entwurfsgeschwindigkeit ve.
Im Höhenplan wird der Parameter für die Kuppenmindesthalbmesser nach RAS-L 95
unterschritten.
4.1.5.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen
-
Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang
Günstiger Kreuzungswinkel mit der St 2205neu wegen Brückenbauwerk
Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu
Anbindung an die bestehende GVS am Bauende
4.1.5.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung
Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben
aus dem Bestand.
4.1.5.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse
Die vorhandene minimale Haltesichtweite von 50 m ist geringer als die Sichtweite, die
für die Geschwindigkeit v85 erforderlich wäre. Bedingt durch die Zwangspunkte ist eine
sichtoptimierte Trasse nicht möglich.
Die Ermittlung der vorhandenen Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauabschnitt nicht zweckmäßig.
4.1.6
Überführung der GVS Sulzdorf - Beuerfeld
4.1.6.1 Entwurfsgeschwindigkeit und Trassierungselemente
► Straßenkategorie: A IV (nach RAS-N 88, Bild 2): Anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete als Flächen erschließende Straßenverbindung.
► vzul ≤ 100 km/h, einbahniger Querschnitt, plangleiche Knotenpunkte:
► Die geringe Verkehrsbelastung stellt keine besonderen Anforderungen an die Qualität des Verkehrsablaufes. Aus diesen Gründen wird die Entwurfsgeschwindigkeit zu
ve = 60 km/h gewählt.
vorh. Elemente
min R
=
180 m
min LB =
67 m
min A
=
60 m
max s
=
7,5 %
min HK = 1010 m
zul. Elemente gem. RAS-L 95/Kat. A
> min R
= 120 m
> min LB = 34 m
> min A
= 40 m
< max s
= 8,0 %
> min HK = 2400 m
72
4.1.6.2 Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten
Im Lageplan kommt es zu keinen Über- bzw. Unterschreitungen von Trassierungselementen für die gewählte Entwurfsgeschwindigkeit ve.
Im Höhenplan wird der Parameter für die Kuppenmindesthalbmesser nach RAS-L 95
unterschritten.
4.1.6.3 Zwangspunkte, die die Linie in Grund- und Aufriss bestimmen
Zwangspunkte im Grundriss bilden:
- Anbindung an die bestehende GVS am Bauanfang
- Rücksichtnahme auf die Zerschneidung der landwirtschaftlichen Grundstücke
- Höhenfreie Kreuzung der St 2205neu
- Anbindung an die bestehende GVS Sulzdorf - Glend am Bauende
4.1.6.4 Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung
Die Trasse orientiert sich über den gesamten Verlauf grundsätzlich an den Vorgaben
aus dem Bestand, dem Umfeld und der Umwelt. Es wurde so weit wie möglich vermieden, mit der neuen Trasse in die vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen einzugreifen (siehe landschaftspflegerische Begleitplanung zum Vorentwurf).
4.1.6.5 Ergebnisse der Sichtweitenanalyse
Die vorhandene minimale Haltesichtweite von 75 m in der Innenkurve im Bereich des
Brückenbauwerkes ist geringer als die Sichtweite, die für die Geschwindigkeit v85 erforderlich wäre. Bedingt durch die Zwangspunkte ist eine sichtoptimierte Trasse nicht
möglich.
Die Ermittlung der vorhandenen Überholsichtweite ist für diesen kurzen Ausbauabschnitt nicht zweckmäßig.
73
4.2
Querschnitte
4.2.1
St 2205neu
Der verwendete Querschnitt ist in der Unterlage 6.1 dargestellt.
4.2.1.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Die vorhandene und künftige Verkehrsbelastung wurde im April 2007 und September
2008 durch eine Verkehrsuntersuchung von Prof. Kurzak (München) für den Bestand
und fünf Planungsvarianten hinsichtlich der Verknüpfungen mit dem nachgeordneten
Straßennetz ermittelt. Die Untersuchung ist als Anhang 1 diesem Erläuterungsbericht
beigefügt. Auszüge daraus sind unter Ziffer 2.2 dieses Erläuterungsberichtes bereits
dargestellt.
In die Verkehrsuntersuchung wurde die vorliegende Planungsvariante mit den Änderungen im nachgeordneten Verkehrsnetz eingearbeitet und ausgewertet.
Abbildung 37: Verkehrsmengen Prognosenullfall 2020
74
Abbildung 38: Prognose Planfall 4 für 2020/25 (mit Verlegungstrasse)
Zusammenfassend lassen sich für die St 2205neu folgende Verkehrsbelastungen angeben:
Abschnitt 1: Bauanfang bis KV Wiesenfeld Süd bei Bau-km 1+243:
DTV2020/25
= 9.200 Kfz/24 h
DTVSV
= 720 Lkw/24 h
Abschnitt 2: KV Wiesenfeld Süd bis KV Wiesenfeld Ost bei Bau-km 2+173:
DTV2020/25
= 6.100 Kfz/24 h
DTVSV
= 480 Lkw/24 h
Abschnitt 3: KV Wiesenfeld Ost bei Bau-km 2+173 bis Bauende bei Bau-km 5+235:
DTV2020/25
= 8.100 Kfz/24 h
DTVSV
= 610 Lkw/24 h
4.2.1.2 Begründung des Querschnitts
Die vorliegende Trasse ist als Staatsstraße in die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A II - regionale Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei einzuordnen. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommen in der Kategorie A II auf Grund ihrer
Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 6200 bis 9200 Kfz/24h die
Regelquerschnitte RQ 9,5, RQ 10,5 und der RQ 15,5 in Frage. Auf Grund der Schwerverkehrsbelastung von 480 bis zu 720 Lkw/Tag (RAS-Q 96, Ziff. 3.1.3) scheidet der RQ
9,5 aus. Auch der Einsatz des RQ 15,5 ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsstärke,
die sich im unteren Bereich der Einsatzgrenzen bewegt, nicht gerechtfertigt.
Der Querschnitt RQ 10,5 ist somit aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen sowie auch aufgrund der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende
Straßennetz als verkehrstechnisch zweckmäßig einzusetzen.
75
Querschnittsgestaltung:
Fahrstreifenbreite:
befestigte Randstreifen:
Bankette:
Fahrbahnbreite:
Kronenbreite:
2
2
2
x
x
x
3,50 m
0,25 m
1,50 m
7,50 m
10,50 m
4.2.1.3 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt.
Es wird für die Verkehrsfläche ein lärmmindernder Fahrbahnbelag gewählt, der nachweislich mindestens den in der Lärmberechung berücksichtigten Korrekturwert DStrO =
- 2,0 dB (A) rechtfertigt (z.B. Asphaltdecke mit Splittmastixasphalt 0/11 S, ohne Absplittung).
4.2.1.4 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege:
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine geplant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern mit
steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.
4.2.1.5 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen:
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
4.2.2
Kreisverkehrsplätze bei Bau-km 1+243 und Bau-km 2+173
4.2.2.1 Künftige Verkehrsbelastung
Die Gesamtverkehrsstärke (Summe der Zuflüsse) beträgt beim Kreisverkehr Wiesenfeld Süd 11.900 Kfz/24h und beim Kreisverkehr Wiesenfeld Ost 8.850 Kfz/24h. Diese
liegen damit nach Bild 9 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren Ausgabe
2006 noch im Bereich der möglichen Verkehrsstärken eines kleinen Kreisverkehrsplatzes.
4.2.2.2 Begründung des Querschnitts
Nach Tabelle 1 und 2 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe
2006, wurden die nachfolgenden Maße für den Kreisverkehrsplatz gewählt.
Außendurchmesser:
Kreisringbreite:
Kreisfahrbahnbreite:
45 m
6,50 m
6,00 m
Die Achsen der Zufahrtsäste der Kreisverkehrsplätze können hier aus trassierungstechnischen Gründen nicht senkrecht zueinander konstruiert werden und schneiden
sich zum Teil im spitzen Winkel. Die verkehrsgerechte Ausbildung der Zu- und Ausfahrten nach fahrgeometrischen und fahrdynamischen Gesichtspunkten erfordert große
Radien an den Fahrbahnrändern. Diese gewährleisten eine bessere Befahrbarkeit für
76
Schwerverkehr und verbessern den Verkehrsablauf. Damit diese Radien eingepasst
werden können, wurde die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außendurchmesser mit 45 m verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt.
Nach den Berechnungen von Prof. Kurzak ergibt sich hier in der Morgenspitze die Verkehrsqualität A und in der Abendspitze ebenfalls die Verkehrsqualität A (siehe Anlage
1 – Verkehrsgutachten, Anlage 8a-d). Ein normaler Kreisverkehrsplatz ist voll leistungsfähig.
4.2.2.3 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Gemäß RStO 2001, Nr. 2.6.1, ist für Kreisverkehrsflächen die gegenüber dem höchstbelasteten Fahrstreifen nächst höhere Bauklasse vorzusehen.
Die höchstbelasteten Fahrstreifen an der Kreisverkehrsfläche sind die Staatsstraßenäste. Für beide ist die Bauklasse III erforderlich. Somit sind die Kreisverkehrsflächen
in die Bauklasse II einzustufen.
Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen, die der besonderen Beanspruchung aus dem Verkehr gerecht wird.
4.2.3
GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf
4.2.3.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von
100 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich
der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 200 Kfz/24h erhöhen.
Die folgenden Werte wurden prognostiziert:
DTV2020
= 200 Kfz/24 h
DTVSV
= 10 Lkw/24 h
4.2.3.2 Begründung des Querschnitts
Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach
RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die
prognostizierte Verkehrsstärke von 200 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ
9,5 in Frage. Für die Schwerverkehrsbelastung von nur 10 Lkw/Tag erscheint der RQ
7,5 aus verkehrstechnischen Gründen ausreichend. Zudem ist derzeit für 100 Kfz/24h
ein Querschnitt mit nur 4,50 m Fahrbahnbreite und je 0,75 m Bankett vorhanden. Die
Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Der Querschnitt RQ 7,5 erscheint
aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig.
In den Straßenabschnitten mit Schutzplanken wird das Bankett jeweils um 0,50 m verbreitert.
77
4.2.3.3 Querschnittsgestaltung
Fahrstreifenbreite:
Bankette:
Fahrbahnbreite:
Kronenbreite:
2
2
x
x
2,75 m
1,00 m
5,50 m
7,50 m
4.2.3.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann
die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI
zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise
nach RStO 2001 vorgesehen,
4.2.3.5 Befestigung der Randstreifen
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus
Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht
humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession
überlassen.
4.2.3.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
4.2.4
Ersatzstraße für die St 2205alt
4.2.4.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der geplanten Verlegung der St 2205alt eine
Verkehrsbelastung von 8.500 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr auf der St 2205alt gegenüber dem Prognosenullfall von 9.700 Kfz/24 h um ca. 5000 Kfz/24 h reduzieren. Die folgenden Werte
wurden prognostiziert:
Kreisverkehrsplatz Bau-km 0+117 bis zur Einmündung CO 4 Bau-km 0+242:
DTV2020
= 5.700 Kfz/24 h
SV
= 440 Lkw/24 h
Einmündung CO 4 bei Bau-km 0+242 bis Einmündung Kösfeld Bau-km 0+916:
DTV2020
= 4.300 Kfz/24 h
SV
= 300 Lkw/24 h
Einmündung Kösfeld bei Bau-km 0+916 bis Bauende Bau-km 1+093:
DTV2020
= 4.400 Kfz/24 h
SV
= 300 Lkw/24 h
4.2.4.2 Begründung des Querschnitts
Die verlegte und verbleibende Trasse der alten Staatsstraße erfüllt künftig nur mehr die
Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A III - zwischengemeindliche Straßenverbindung von Beiersdorf, Stadt Coburg nach Wiesenfeld, Gemeinde Meeder, au-
78
ßerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach RAS-Q 96, Bild 5, kommen in der Kategorie
A III auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die prognostizierte Verkehrsstärke von 4.300
bis 5.700 Kfz/24h die Regelquerschnitte RQ 9,5 und RQ 10,5 in Frage.
Derzeit ist für 8.500 Kfz/24h ein Querschnitt mit nur 6,00 m Fahrbahnbreite und je
1,00 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen zwischen einem RQ 7,5 und
RQ 9,5.
Aufgrund der Schwerverkehrsbelastung zwischen Kreisverkehr und Einmündung CO 4
von 440 Lkw/24h würde der RQ 9,5 für diesen Abschnitt ausscheiden. In diesem kurzen Abschnitt von nur 100 m zwischen bzw. im unmittelbaren Vorfeld der Knotenpunkte, in dem auch die Aufweitungen für den Linksabbiegestreifen liegen, ist mit reduzierten Geschwindigkeiten zu rechnen. Es erscheint daher zweckmäßig, den für die weitere Strecke ausreichenden RQ 9,5 durchgehend zu verwenden. Für künftig 4.300
Kfz/24h bis 5.700 Kfz/24h bietet der RQ 9,5 eine um 0,50 m breitere Fahrbahn und um
je 0,50 m breitere Bankette.
Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint hier aus wirtschaftlichen Gründen und auch aus
Gründen der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßennetz als verkehrstechnisch zweckmäßig.
4.2.4.3 Querschnittsgestaltung
Fahrstreifenbreite:
befestigte Randstreifen:
Bankette:
Fahrbahnbreite:
Kronenbreite:
2
2
2
x
x
x
3,00 m
0,25 m
1,50 m
6,50 m
9,50 m
4.2.4.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann
die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III
zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise
nach RStO 2001 vorgesehen,
4.2.4.5 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine geplant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 alt werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern
mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.
4.2.4.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
79
4.2.5
CO 4
4.2.5.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Derzeit ist nach der Analyse im Bereich des Anschlusses der nördlichen CO 4 auf die
St 2205 eine Verkehrsbelastung von 2.700 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen
der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall nicht verändern. Auch für den Planfall bleibt eine Verkehrsbelastung von 2.700 Kfz/24 h.
Im Bereich der geplanten Neuanbindung der CO 4 auf die verlegte St 2205alt ist derzeit eine Verkehrsbelastung von 1.800 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der
Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.500 Kfz/24
h reduzieren. Für den Planfall wird er sich wieder auf ca. 1.800 Kfz/24 h erhöhen.
Die folgenden Werte wurden prognostiziert:
Baubeginn Ortsrand Wiesenfeld bis Einmündung CO 4 in Kreisverkehr der St 2205neu:
DTV2020
= 2.700 Kfz/24 h
DTVSV
= 200 Lkw/24 h
Einmündung CO 4 in St 2205alt:
DTV2020
= 1.800 Kfz/24 h
DTVSV
= 180 Lkw/24 h
4.2.5.2 Begründung des Querschnitts
Die Kreisstraße CO 4 erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A III zwischengemeindliche Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei.
Nach RAS-Q 96, Bild 5 kommt in der Kategorie A III auf Grund ihres Einsatzbereiches
für die prognostizierte Verkehrsstärke von 1.800 bis 2.700 Kfz/24h nur der Regelquerschnitt RQ 9,5 in Frage. Auch die Schwerverkehrsbelastung von 180 - 200 Lkw/Tag
rechtfertigt keinen größeren Querschnitt.
Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint aus wirtschaftlichen Gründen und auch aus Gründen
der Einpassung des neuen Streckenabschnittes in das bestehende Straßennetz als
verkehrstechnisch zweckmäßig.
4.2.5.3 Querschnittsgestaltung
Fahrstreifenbreite:
befestigte Randstreifen:
Bankette:
Fahrbahnbreite:
Kronenbreite:
2
2
2
x
x
x
3,00 m
0,25 m
1,50 m
6,50 m
9,50 m
4.2.5.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann
die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III
zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise
nach RStO 2001 vorgesehen,
80
4.2.5.5 Befestigung der Rand- und Seitenstreifen, Geh- und Radwege
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Seitenstreifen sind keine geplant. Die Bankette entlang der Staatsstraße 2205 alt werden aus Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht humusiert sondern
mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession überlassen.
4.2.5.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
4.2.6
GVS Wiesenfeld - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost
4.2.6.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf eine Verkehrsbelastung von 1.000 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.600 Kfz/24h erhöhen. Für
den Planfall wird er sich auf 2.000 Kfz/24 h erhöhen.
Von Baubeginn Milchhof bis Einmündung in Kreisverkehr der St 2205neu wurden folgenden Werte prognostiziert:
DTV2020
= 2.000 Kfz/24 h
DTVSV
= 180 Lkw/24 h
4.2.6.2 Begründung des Querschnitts
Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach
RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die
prognostizierte Verkehrsstärke von 2.000 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ
9,5 in Frage. Die Schwerverkehrsbelastung von 180 Lkw/Tag lässt den RQ 7,5 aus
verkehrstechnischen Gründen ausscheiden.
Der Querschnitt RQ 9,5 erscheint aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig.
4.2.6.3 Querschnittsgestaltung
Fahrstreifenbreite:
befestigte Randstreifen:
Bankette:
Fahrbahnbreite:
Kronenbreite:
2
2
2
x
x
x
3,00 m
0,25 m
1,50 m
6,50 m
9,50 m
4.2.6.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann
die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse III
zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise
nach RStO 2001 vorgesehen.
81
4.2.6.5 Befestigung der Randstreifen
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus
Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht
humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession
überlassen.
4.2.6.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
4.2.7
GVS Sulzdorf - Kreisverkehr Wiesenfeld Ost
4.2.7.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf eine Verkehrsbelastung von 1.000 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich der Verkehr dort im Prognosenullfall auf 1.600 Kfz/24h erhöhen.
Für den Prognoseplanfall wurden folgenden Werte prognostiziert:
DTV2020
= 800 Kfz/24 h
SV
= 30 Lkw/24 h (ca. 3,5 – 4,0%)
4.2.7.2 Begründung des Querschnittes
Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach
RAS-Q 96, Bild 5 kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die
prognostizierte Verkehrsstärke von 800 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 in Frage.
Der Querschnitt RQ 7,5 ist aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen und
im Hinblick auf die bestehende Fahrbahnbreite der Anschlussstrecke zweckmäßig.
4.2.7.3 Querschnittsgestaltung
Fahrstreifenbreite:
befestigte Randstreifen:
Bankette:
Fahrbahnbreite:
Kronenbreite:
2
2
2
x
x
x
2,75 m
0,00 m
1,00 m
5,50 m
7,50 m
4.2.7.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann
die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse V
zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise
nach RStO 2001 vorgesehen,
4.2.7.5 Befestigung der Randstreifen
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus
Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht
82
humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession
überlassen.
4.2.7.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
4.2.8
GVS Sulzdorf - Meeder
4.2.8.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von
100 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich
der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 300 Kfz/24h erhöhen.
Die folgenden Werte wurden prognostiziert:
DTV2020/25
= 300 Kfz/24 h
DTVSV
= 30 Lkw/24 h
4.2.8.2 Begründung des Querschnittes
Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach
RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die
prognostizierte Verkehrsstärke von 300 Kfz/24h grundsätzlich der Regelquerschnitt RQ
7,5 und RQ 9,5 in Frage.
Derzeit ist für 100 Kfz/24h ein Querschnitt mit 3,00 m Fahrbahnbreite und je 1,00 m
Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Für die geringfügig höher prognostizierte Belastung von 300 Kfz/24h und die Schwerverkehrsbelastung von nur 30 Lkw/Tag erscheint der Ausbau mit dem bestehenden Querschnitt
aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig. Im Bauwerksbereich der Überführung werden Ausweichstellen mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m
und einer Aufstelllänge von 18 m vorgesehen.
4.2.8.3 Querschnittsgestaltung
Fahrbahnbreite:
Bankette:
Kronenbreite:
2
x
3,00 m
1,00 m
5,00 m
4.2.8.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann
die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI
zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise
nach RStO 2001 vorgesehen,
83
4.2.8.5 Befestigung der Randstreifen
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus
Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht
humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession
überlassen.
4.2.8.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
4.2.9
GVS Sulzdorf – Beuerfeld
4.2.9.1 Vorhandene und künftige Verkehrsbelastung
Derzeit ist nach der Analyse im Bereich der GV-Straße eine Verkehrsbelastung von
400 Kfz/24 h vorhanden. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung wird sich
der Verkehr dort im Prognosenullfall und für den Planfall auf 500 Kfz/24h erhöhen.
Die folgenden Werte wurden prognostiziert:
DTV2020/25
= 500 Kfz/24 h
DTVSV
= 50 Lkw/24 h
4.2.9.2 Begründung des Querschnittes
Die GV-Straße erfüllt die Verbindungsfunktionsstufe der Kategoriengruppe A IV - flächenerschließende Straßenverbindung, außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei. Nach
RAS-Q 96, Bild 5, kommt in der Kategorie A IV auf Grund ihrer Einsatzbereiche für die
prognostizierte Verkehrsstärke von 500 Kfz/24h der Regelquerschnitt RQ 7,5 und RQ
9,5 in Frage. Für die Schwerverkehrsbelastung von 50 Lkw/Tag erscheint er RQ 7,5
aus verkehrstechnischen Gründen ausreichend. Zudem ist derzeit für 400 Kfz/24h ein
Querschnitt mit nur 4,50 m Fahrbahnbreite und je 0,75 m Bankett vorhanden. Die Abmessungen liegen deutlich unter einem RQ 7,5. Der Querschnitt RQ 7,5 erscheint aus
wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen zweckmäßig.
In den Straßenabschnitten mit Schutzplanken wird das Bankett jeweils um 0,50 m verbreitert.
4.2.9.3 Querschnittsgestaltung
Fahrstreifenbreite:
Bankette:
Fahrbahnbreite:
Kronenbreite:
2
2
x
x
2,75 m
1,00 m
5,50 m
7,50 m
4.2.9.4 Bauklasse und Fahrbahndeckschicht
Die bemessungsrelevante Beanspruchung wird nach RStO 01 ermittelt. Danach kann
die Verkehrsfläche entsprechend der berechneten Beanspruchung der Bauklasse VI
zugeordnet werden. Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise
nach RStO 2001 vorgesehen,
84
4.2.9.5 Befestigung der Randstreifen
Die Randstreifen werden wie die Fahrstreifen befestigt. Die Bankette werden aus
Gründen der Standfestigkeit und der Unterhaltung (Reduzierung des Mähgutes) nicht
humusiert sondern mit steinigem Material standfest ausgebildet und der Sukzession
überlassen.
4.2.9.6 Landschaftspflegerische Gestaltung der Böschungen
Die Böschungen werden unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Sichtfelder durch
lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen in der offenen Landschaft
wieder in das Landschaftsbild eingepasst (siehe Unterlage 12).
4.2.10 Öffentliche Feld- und Waldwege
Die erforderlichen öffentlichen Feld- und Waldwege werden wie folgt befestigt:
befestigte Fahrbahnbreite: 3,0 m
beidseitige Bankette: je 0,50 m bzw. 0,75 m bei Begegnungsverkehr
Kronenbreite: 4,00 m bzw. 4,50 m
Die Befestigung erfolgt mit Asphalt- oder Betondecke bei hoher Beanspruchung und in
Einmündungsbereichen sowie ohne Bindemittel mit Deckschicht bei mittlerer Beanspruchung nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 2007) und den
Standardbauweisen in diesem Raum.
4.2.11 Privatwege
Die erforderlichen Privatwege werden wie folgt befestigt:
befestigte Fahrbahnbreite: 3,0 m
beidseitige Bankette: je 0,50 m bzw. 0,75 m bei Begegnungsverkehr
Kronenbreite: 4,00 m bzw. 4,50 m
Die Befestigung erfolgt mit Asphalt- oder Betondecke bei hoher Beanspruchung und in
Einmündungsbereichen sowie ohne Bindemittel mit Deckschicht bei mittlerer Beanspruchung nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 2007) und den
Standardbauweisen in diesem Raum.
4.2.12 Radweg östlich der Kreisstraße CO 4, westlich der St 2205alt sowie im
Bereich des Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd
Querschnitt:
befestigte Fahrbahnbreite: 2,50 m
beidseitige Bankette: 0,50 m
Kronenbreite: 3,50 m
Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,
85
4.2.13 Gehweg, westlich der CO 4 am Ortseingang von Wiesenfeld
Querschnitt:
Breite einschl. der seitl. Sicherheitsräume: 1,50 m
Für die Verkehrsfläche wird eine standardisierte Oberbauweise nach RStO 2001 vorgesehen,
86
4.3
Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz
Die geplanten Kreuzungen und Einmündungen sowie Änderungen im Wegenetz wurden in der Verkehrsuntersuchung von Prof. Kurzak analysiert und die Knotenpunktsbelastungen für die favorisierte Planvariante ausgearbeitet.
4.3.1
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Herbartsdorf
Im Bereich des Bau-km 0+317 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig
mittels Brückenbauwerk BW 0-1 (Unterlage 7.1.1) überführt. Die GV-Straße wird dazu
geringfügig verlegt. Die Bedeutung und die Verkehrsbeziehungen dieser Straße werden dadurch aufrechterhalten. Der bestehende Knotenpunkt mit der St 2205alt wird
aufgelassen.
Baulänge der Überführung der GVS: ca. 550 m
4.3.1.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für
die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brücke auf der Fahrbahn mit überführt.
Die Brücke hat eine Breite von 10,00 m zwischen den Geländern. Sie wird nach DINFachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen.
Am Bauanfang wird die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,50 m mittels Verziehungsstrecke verkehrsgerecht zur geplanten Fahrbahnbreite von 5,50 m (RQ 7,5) aufgeweitet. Am Bauende wird der Regelquerschnitt auf die vorhandene Fahrbahnbreite
von ca. 5,75 m aufgeweitet.
4.3.1.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Im Verlegungsbereich münden bei Bau-km 0+103, Bau-km 0+406, Bau-km 0+526 und
Bau-km 0+558 untergeordnete öffentliche Feld- und Waldwege ein. Diese Wege werden verkehrsgerecht an die GVS angebunden.
Vier, teilweise gebündelte Zufahrten zu den Grundstücken Fl.Nr. 422, 423, 445, 450,
451, 453, 454 und 454 werden neu hergestellt. Nicht mehr benötigte Zufahrten und
Verkehrsflächen werden zurückgebaut.
Der landwirtschaftliche Verkehr aus Herbartsdorf kann künftig über den südlich der St
2205neu angelegten neuen öffentlichen Feld- und Waldweg zu den dort gelegenen
Flächen gelangen, ohne einen Umweg durch Wiesenfeld, über die CO 4 und über den
Kreisverkehr machen zu müssen. Der Weg wird mittels Einmündung bei Bau-km 0+103
an die GVS angeschlossen.
Die nicht mehr benötigten Zufahrten sowie die entbehrlichen Straßenflächen der ehemalige GVS werden zurückgebaut und rekultiviert.
87
4.3.2
Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd) der St
2205neu mit der CO 4
An diesem Knotenpunkt werden bei Bau-km 1+243 die Staatsstraße 2205, die CO 4
(Ortsstraße „Hauptstraße“ Wiesenfeld der Gemeinde Meeder) und die Ersatzstraße für
die St 2205alt verknüpft.
4.3.2.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 wurde u.a. aus
Gründen der besseren Befahrbarkeit für Schwerverkehr und der Verbesserung des
Verkehrsablaufes die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außendurchmesser verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom
Außendurchmesser gewählt.
Außendurchmesser:
Kreisringbreite:
Kreisfahrbahnbreite:
45 m
6,50 m
6,00 m
Zu- und Ausfahrten:
Die Fahrstreifenbreiten (hier einschließlich der Randstreifen) wurden nach Tabelle 3
und die Eckausrundungen nach Tabelle 4 gewählt. Diese sind erforderlich um die verkehrsgerechte Befahrbarkeit sicherzustellen.
Zufahrtsbreite:
Ausfahrtsbreite:
Zufahrtseckausrundung:
Ausfahrtseckausrundung:
St 2205 West
4,00 m
4,50 m
16 m
18 m
St 2205 Ost
4,00 m
4,50 m
16 m
18 m
CO 4 Nord
4,00 m
4,50 m
16 m
18 m
St 2205alt
4,00 m
4,50 m
16 m
18 m
nein
nein
ja
ja
nein
nein
Fahrbahnteiler:
Überquerung für Fußgänger:
Überquerung für Radfahrer:
ja
ja
4.3.2.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Der entlang der Ersatzstraße für die St 2205alt außerhalb bebauter Gebiete verlaufende gemeinsame Geh- und Radweg kann in der westlichen Knotenpunktszufahrt auf einer Überquerungsstelle die St 2205neu queren. Dieser Zweirichtungsradweg wird im
weiteren Verlauf durch eine zweite Überquerungsstelle in der Knotenpunktszufahrt der
CO 4 Nord in Richtung Wiesenfeld in Einrichtungsradwege getrennt. Diese werden
beidseits der CO 4 mit Seitentrennstreifen angelegt und münden im Abstand von ca.
40 m zum Kreisverkehr innerhalb bebauter Gebiete in die CO 4.
Ein Gehweg wird auf der Westseite weiter bis zur Parkplatzzufahrt der Fa. Leuwico geführt.
Die Staatsstraße 2205 alt wird beidseitig und die CO 4 bereichsweise zum öFW zur
Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke umgebaut.
Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und rekultiviert.
88
4.3.3
Höhengleiche Kreuzung (Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost) der St
2205neu mit der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf
An diesem Knotenpunkt werden bei Bau-km 2+173 die Staatsstraße 2205 und die GVS
Wiesenfeld - Sulzdorf verknüpft. Als Knotenpunktskonstruktion wird ein Kreisverkehrsplatz vorgesehen.
4.3.3.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, wurde u.a. aus
Gründen der besseren Befahrbarkeit für Schwerverkehr und der Verbesserung des
Verkehrsablaufes die obere Grenze des Regelwertes nach Tabelle 1 für den Außendurchmesser verwendet. Die Kreisringbreite wurde nach Tabelle 2 in Abhängigkeit vom
Außendurchmesser gewählt.
Außendurchmesser:
Kreisringbreite:
Kreisfahrbahnbreite:
45 m
6,50 m
6,00 m
Zu- und Ausfahrten:
Die Fahrstreifenbreiten (hier einschließlich der Randstreifen) wurden nach Tabelle 3
und die Eckausrundungen nach Tabelle 4 gewählt. Die Eckausrundung der Ausfahrt
Milchhof wurde wegen der hohen Schwerverkehrsbelastung mit dem maximal möglichen Wert geplant.
Zufahrtsbreite:
Ausfahrtsbreite:
Zufahrtseckausrundung:
Ausfahrtseckausrundung:
St 2205
West
4,00 m
4,50 m
16 m
18 m
St 2205 Ost
Milchhof
4,00 m
4,50 m
16 m
18 m
4,00 m
4,50 m
16 m
23 m
GVS Sulzdorf
4,00 m
4,50 m
16 m
18 m
Fahrbahnteiler:
Überquerung für Fußgänger:
Überquerung für Radfahrer:
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
4.3.3.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Bei Bau-km 0+081 der GVS liegt westlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost auf der
Nordseite eine Zufahrt eines Privatweges. Die Errichtung des neuen Kreisverkehrsplatzes erfordert die Verlegung der bestehenden Zufahrt. Der Privatweg wird wieder verkehrsgerecht an den westlichen Knotenpunktsast angeschlossen.
Die GVS nach Kösfeld (Kösfelder Straße II) wird an den östlichen Knotenpunktsarm
(GVS nach Sulzdorf) angeschlossen (siehe Ziff. 4.3.4).
Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.
4.3.4
Einmündung der GVS Kösfeld (Kösfelder Straße II) in die GVS –
Wiesenfeld - Sulzdorf, Bau-km 0+074
Die derzeitige GVS Kösfelder Straße II wird mit einem verkehrstechnisch optimierten
und neu trassierten Knotenpunktarm auf die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld höhengleich in
89
unmittelbarer Nähe (Abstand ca. 39 m) zum Kreisverkehr Wiesenfeld Ost angeschlossen. Die Baulänge beträgt 40 m.
Der Knotenpunkt wird mit einem Aufstellbereich zur sicheren Führung der Linksabbieger ausgerüstet. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit
Verziehungsstrecke vorgenommen.
Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die
Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen.
4.3.5
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Meeder
Im Bereich des Bau-km 3+084 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig
mittels Brückenbauwerk BW 3-1 überführt. Die Verkehrsbeziehungen dieser Straße
werden dadurch aufrechterhalten.
Baulänge der Überführung der GVS: ca. 338 m
4.3.5.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für
die vorhandenen Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brücke
auf der Fahrbahn mit überführt.
Die Brücke ist von der GVS Sulzdorf – Wiesenfeld aus vollständig einsehbar und Gegenverkehr rechtzeitig erkennbar. Um Ausweichen zu können wird im Bereich der
Einmündung die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 25 m auf min. 4,00 m aufgeweitet.
Zusätzlich besteht jeweils vor der Brücke die Möglichkeit an 6,00 m breiten Ausweichstellen dem Gegenverkehr auszuweichen. Wegen der geringen Höhenlage über bestehendes Gelände sind nur im Brückenbereich Schutzplanken erforderlich. Ein Ausweichen in die jeweils 1,00 m breiten Bankette ist auf der Strecke, wie bisher möglich.
Die Brücke hat eine Breite zwischen den Geländern von 6,00 m. Sie wird nach DINFachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen.
4.3.5.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Im Verlegungsbereich mündet bei Bau-km 0+080 rechts der auszubauende öffentliche
Feld- und Waldweg und bei 0+104 links ein neu herzustellender öffentlicher Feld- und
Waldweg ein.
Bestehende Zufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst, nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.
4.3.6
Einmündung der GVS Sulzdorf – Meeder in die GVS Sulzdorf - Wiesenfeld
Die verlegte GVS Sulzdorf – Meeder wird untergeordnet auf die GVS Sulzdorf – Wiesenfeld mittels Einmündung angeschlossen.
Der Knotenpunkt ist insgesamt wenig belastet und die Anzahl der Linksabbieger ist
gering. Zudem liegt der Knotenpunkt in Ortsnähe, wo bereits eine reduzierte Geschwindigkeit zu erwarten ist. Auf eine eigene Führung der Linksabbieger wird daher
verzichtet.
Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die
Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen.
90
4.3.7
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Sulzdorf Beuerfeld
Im Bereich des Bau-km 3+712 der Staatsstraße 2205neu wird die GV-Straße künftig
mittels Brückenbauwerk BW 3-3 überführt. Die Bedeutung und die Verkehrsbeziehungen dieser Straße werden dadurch aufrechterhalten. Die GV-Straße wird dazu geringfügig verlegt.
Baulänge der Überführung: ca. 442 m
4.3.7.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Die geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für
die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird im Bereich der Brücke auf der Fahrbahn mit überführt.
Die Brücke hat eine Breite zwischen den Geländern von 10,00 m. Sie wird nach DINFachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003 bemessen.
Am Bauanfang wird die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,40 m mittels Verziehungsstrecke verkehrsgerecht zur geplanten Fahrbahnbreite von 5,50 m (RQ 7,5) aufgeweitet.
4.3.7.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Die ehemalige GV-Straße wird bereichsweise zurückgebaut und zum öffentlichen Feldund Waldweg abgestuft. Die Einmündung in die GVS Sulzdorf – Glend bleibt erhalten.
Im Verlegungsbereich mündet bei Bau-km 0+304 links ein öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Der Weg wird den neuen Verhältnissen angepasst.
Bei Bau-km 0+071 wird eine gebündelte Zufahrtsrampe zu den Grundstücken Fl.Nr.
122/ und 123 neu hergestellt. Bei Bau-km 0+110 wird die Zufahrt eines Privatweges
den neuen Verhältnissen angepasst.
Sonstige betroffene Grundstückszufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst, nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.
4.3.8
Einmündung der GVS Sulzdorf – Beuerfeld in die GVS Sulzdorf - Glend
Die verlegte GVS Sulzdorf – Beuerfeld wird untergeordnet auf die GVS Sulzdorf Glend mittels Einmündung angeschlossen.
Der Knotenpunkt wird mit einem Aufstellbereich zur sicheren Führung der Linksabbieger ausgerüstet. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit
Verziehungsstrecke vorgenommen.
Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die
Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen.
Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der
GVS Sulzdorf – Beuerfeld ein kleiner Tropfen vorgesehen.
91
4.3.9
Höhenfreie Kreuzung (Überführung) der St 2205neu mit der GVS Glend –
Beuerfeld
Bei Bau-km 4+628 wird die Staatsstraße 2205neu über die bestehende Gemeindeverbindungsstraße Glend - Beuerfeld mittels Brückenbauwerk BW 4-1 überführt. Für die
GVS verbleibt dadurch eine eingeschränkte Durchfahrtshöhe von 3,00 m. Die Lage,
Breite und Höhe der GVS wird dazu nicht verändert.
Die Verkehrsbeziehungen der Gemeindeverbindungsstraße werden für den Pkw- und
Geh- und Radverkehr aufrechterhalten. Der Schwerverkehr kann die Straße wegen der
Durchfahrtshöhenbeschränkung nicht benutzen und muss auf die GVS Sulzdorf –
Beuerfeld oder andere Straßen ausweichen. Die Bedeutung der Straße und damit auch
die Verkehrsbelastung wird dadurch abnehmen.
Für den landwirtschaftlichen Verkehr wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in die bis
zu 1,40 m tiefer als die derzeitige GVS gelegene Flutmulde des Lauterbachüberleiters
gelegt. Dadurch kann eine noch ausreichende Durchfahrtshöhe von 4,00 m erzielt
werden. Der Weg wird unter- und oberhalb über das Hochwasserschutzsystem des
Überleiters geführt und an die GVS angeschlossen.
4.3.9.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Die künftig geringe Verkehrsbelastung der GVS erfordert keine besonderen Maßnahmen für die vorkommenden Verkehrsarten. Der Geh- und Radverkehr wird auch im
Bauwerksbereich auf der Fahrbahn mit unterführt.
4.3.9.2 Bautechnische Besonderheiten
Der landwirtschaftliche Verkehr wird mit ausreichend großen Trassierungselementen in
die Flutmulde geführt und an die GVS im Norden und Süden angebunden.
Die Fahrbahn des öffentlichen Feld- und Waldweges im Bereich der Übergänge über
das Hochwasserschutzsystem des Lauterbachüberleiters in die Flutmulde wird mit
Wasserbausteinen gepflastert. In der Flutmulde wird der Weg flächenbündig auf dem
Höhenniveau der Flutmulde mit auftriebs- und erosionssicherem Oberbau ausgebaut.
Der Oberbau kann wegen der tiefen Trassenlage nicht entwässert werden. Der Oberbau wird daher entsprechend verstärkt.
4.3.9.3 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Die St 2205neu kreuzt bei Bau-km 4+808 den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der
Fl.Nr. 319, Gem. Bertelsdorf. Die Verkehrsbeziehungen werden über den in der Flutmulde geplanten öffentlichen Feld- und Waldweg wiederhergestellt. Von dem öffentlichen Feld- und Waldweg in der Flutmulde zweigt nördlich der Brücke ein weiterer geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg nach Osten ab, der zunächst in die GVS einmündet und dann auf der gegenüberliegenden Seite entlang der St 2205neu weitergeführt wird und wieder an den gekreuzten Weg anschließt.
4.3.10 Einmündung der Kreisstraße CO 4 in die Ersatzstraße für die St 2205alt
Die Kreisstraße CO 4 wird bei Bau-km 0+235 rechts an die verlegte Staatsstraße 2205
alt angebunden. Die nicht mehr notwendigen Teile der Kreisstraße CO 4 werden renaturiert.
92
4.3.10.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Der Knotenpunkt wird zur sicheren Führung der Linksabbieger mit Verzögerungs- und
Aufstellstrecke sowie geschlossener Einleitung ausgeführt. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen.
Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die
Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen.
Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der CO
4 ein kleiner Tropfen vorgesehen. Der Tropfen dient zudem als Überquerungshilfe für
den Geh- und Radverkehr.
4.3.10.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Südlich der verlegten Kreisstraße wird bis Bau-km 0+200 ein öffentlicher Feld- und
Waldweg zur Erschließung der Grundstücke geführt, der in einen bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 500, Gem. Wiesenfeld mündet. Über den geplanten Weg soll auch der Geh- und Radverkehr von Wiesenfeld nach Weidach geführt
werden. Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg wird bei Bau-km 0+200 beidseitig an die CO 4 mittels Einmündung angeschlossen, der die Erschließung der landund forstwirtschaftlichen Flächen sicherstellt.
Im weiteren Verlauf wird ein unselbständiger Geh- und Radweg entlang der verlegten
Kreisstraße CO 4 vorgesehen und im Einmündungsbereich über den Fahrbahnteiler
geführt. Der Geh- und Radweg verläuft weiter entlang der Ersatzstraße für St 2205alt
über den Kreisverkehr nach Wiesenfeld.
4.3.11 Einmündung der GVS Kösfeld Süd (Coburger Straße) in die Ersatzstraße
für die St 2205alt
Die bestehende Einmündung wird bei Bau-km 0+913 der Ersatzstraße für die St
2205alt verkehrssicherer und verkehrsgerechter umgebaut und den neuen Verhältnissen angepasst.
4.3.11.1 Verkehrsgerechte Ausbildung
Der Knotenpunkt wird zur sicheren Führung der Linksabbieger mit Verzögerungs- und
Aufstellstrecke sowie geschlossener Einleitung ausgeführt. Die dazu erforderliche Aufweitung der Fahrbahn wird beidseitig mit Verziehungsstrecke vorgenommen.
Zur verkehrsicheren Führung der Rechtsabbieger und Rechtseinbieger werden die
Eckausrundungen mit den fahrgeometrisch erforderlichen Radien vorgenommen.
Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wird im untergeordneten Knotenpunktsarm der
GVS ein kleiner Tropfen vorgesehen.
Außerhalb des Einmündungsbereiches wird die Anpassungsstrecke bis zum Bestand
zunächst mit einem RQ 7,5 (Fahrbahnbreite 5,50 m) ausgebaut und am Bauanfang auf
die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 4,20 m angeglichen.
93
4.3.11.2 Änderungen und Ergänzungen im Straßen- und Wegenetz
Gegenüber der gepl. Einmündung liegt die Zufahrt eines Privatweges in die St 2205alt.
Aus Verkehrssicherheitsgründen wird keine Kreuzung ausgebildet sondern der Weg
zurückgebaut, oberhalb abgekröpft und bei Bau-km 0+992 in verkehrstechnisch günstigem Abstand zur Einmündung der GVS an die Ersatzstraße für die St 2205alt angeschlossen. Dadurch wird die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen
wiederhergestellt. Der Privatweg wird verkehrsgerecht an die Ersatzstraße für die St
2205alt angebunden, der Zufahrtsbereich wird auf einer Länge von ca. 20 m asphaltiert.
4.3.12 Einmündungen in die Kreisstraße CO 4
Bei Bau-km 0+038 der Kreisstraße CO 4 mündet nördlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Süd auf der westlichen Seite ein untergeordneter öffentlicher Feld- und Waldweg
ein. Die St 2205alt wird dort halbseitig zurückgebaut und als öffentlicher Feld- und
Waldweg wieder an die CO 4 angebunden. Die Verkehrsbeziehung besteht ausschließlich von und nach Wiesenfeld. Für den linksabbiegenden Verkehr, aus dem
Kreisverkehr heraus, ist daher keine bauliche Maßnahme (Linksabbiegespur) erforderlich.
Bei Bau-km 0+048 der Kreisstraße CO 4 mündet nördlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Süd auf der östlichen Seite ein untergeordneter öffentlicher Feld- und Waldweg
ein. Die St 2205alt wird dort halbseitig zurückgebaut und als öffentlicher Feld- und
Waldweg wieder an die CO 4 angebunden. Die Verkehrsbeziehung besteht ausschließlich von und nach Wiesenfeld. Für den linksabbiegenden Verkehr, aus dem
Kreisverkehr heraus, ist daher keine bauliche Maßnahme (Linksabbiegespur) erforderlich.
Bei Bau-km 0+200 der verlegten Kreisstraße CO 4 münden beidseitig untergeordnete
öffentl. Feld- und Waldwege ein (siehe auch 4.3.10). Die Verkehrsbeziehungen bestehen ausschließlich von und nach Wiesenfeld. Kreuzender Verkehr ist nicht zu erwarten. Eine gesicherte Führung des abbiegenden Verkehrs ist nicht erforderlich.
Die Feldwege werden verkehrsgerecht an die CO 4 neu angeschlossen.
Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut.
4.3.13 Änderungen und Ergänzungen im untergeordnetem Wegenetz
Aus Sicherheitsgründen ist die Führung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs
auf Parallelwegen bei Straßen der Kategorie II erwünscht. Das bestehende Netz der
öffentlichen Feld- und Waldwege und der Privatwege wird deshalb so ergänzt, dass alle Grundstücke über dieses Netz erschlossen werden können. An die Staatsstraße
2205 neu werden keine öffentlichen Feld- und Waldwege oder Privatwege angeschlossen.
Zu den Änderungen und Ergänzungen im Straßen und Wegenetz im Zuge der Neuanlage von Kreuzungen ergeben sich zusätzlich noch folgende Änderungen:
94
4.3.13.1 St 2205neu: Bauanfang in Richtung Neida bis zur Gemarkungsgrenze Wiesenfeld
Im Zuge des bestandsorientierten Ausbaues der St 2205 zwischen Neida und Wiesenfeld wurden in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Meeder aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgehend Parallelwege für den landwirtschaftlichen
Verkehr angelegt. Über die Wege werden die Grundstücke beidseits der Staatsstraße
verkehrssicher erschlossen. Alle direkten Zufahrten zur Staatsstraße wurden beseitigt.
Ein öffentlicher Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu vom Bauanfang in Richtung Neida soll die noch vorhandene Lücke im Parallelwegenetz schließen und die
restlichen drei Zufahrten entbehrlich machen. Der Weg führt in Richtung Wiesenfeld
über die halbseitig zurückgebaute St 2205alt und mündet in die GVS Wiesenfeld –
Herbartsdorf bei deren Bau-km 0+406 ein. Für den landwirtschaftlichen Verkehr sind
damit keine Umwege verbunden.
Rück- und Umbaulängen der St 2205alt: ca. 360 m
4.3.13.2 St 2205neu: Bau-km 0+725 bis Bau-km 0+771
In diesem Bereich wird der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 72 der Gemarkung
Wiesenfeld von der Staatsstraße 2205 neu überbaut bzw. durchtrennt. Die südlich der
künftigen Staatsstraße gelegenen Flächen können künftig von zwei Seiten aus erreicht
werden. Zum Einen über den Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Süd, der CO 4 und den
vorhandenen öffentl. Feld- und Waldwegen mit den Fl.-Nrn. 552 und 461 und zum Anderen über einen neu zu bauenden öffentlichen Feld- und Waldweg, der in die GVS
Wiesenfeld – Herbartsdorf bei Bau-km 0+103 einmündet und bereichsweise auf der
ehemaligen Trasse der GVS verläuft.
Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Flächen werden über
die halbseitig zurückgebaute St 2205alt (Einmündung in die CO 4 in der Nähe des
Kreisverkehrsplatzes Wiesenfeld Süd) zusammen mit einem Stück Neubau eines öffentlichen Feld- und Waldweges auf der Fl.Nr. 11 und über die vorhandenen verbleibenden öffentl. Feld- und Waldwegen mit den Fl.-Nrn. 72 und 50 in Verbindung mit einem Teilstück halbseitig rückgebauter Staatsstraße 2205 alt wiederhergestellt.
Die Fahrbeziehungen zu den nördlich der St 2205alt gelegenen Flächen werden von
der GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf bei Bau-km 0+558 aus über den öffentlichen Feldund Waldweg mit der Flurnummer 72, einem Stück halbseitig zurückgebauter St
2205alt und dem Privatweg mit der Fl.Nr. 7 wiederhergestellt.
Von den öffentlichen Feld- und Waldwegen aus werden gebündelte Zufahrten zu den
Anliegergrundstücken hergestellt.
Die entbehrlichen Flächen der Staatsstraße 2205 alt werden eingezogen, zurückgebaut und renaturiert. Zwischen Wahlgraben und Herbartsdorfer Graben können damit
Flächen wieder zusammengelegt werden.
Vollständiger Rückbau der St 2205alt ca. 420 m und halbseitiger Rückbau ca. 207 m.
4.3.13.3 St 2205neu: Bau-km 1+230 bis Bau-km 1+ 680
Nördlich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Süd mündet östlich der CO 4 bei Bau-km
0+050 ein geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg ein. Der Weg wird auf der halbseitig zurückgebauten Staatsstraße 2205 alt angelegt. Die Erschließung der Grundstücke
Fl.-Nr. 206/4 und 496 wird damit wiederhergestellt.
95
Die Staatsstraße 2205 alt wird in den restlichen Bereichen eingezogen, zurückgebaut
und renaturiert.
Baulänge: 133 m
Vollständiger Rückbau der St 2205alt ca. 355 m und halbseitiger Rückbau ca. 133 m.
4.3.13.4 St 2205neu: Bau-km 1+690 bis Bau-km 1+747
In diesem Bereich wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 101 der Gemarkung Kösfeld von
der Staatsstraße 2205 neu überbaut bzw. durchtrennt. Die Fahrbeziehungen zu den
nördlich der künftigen Staatsstraße gelegenen landwirtschaftlichen Flächen werden
über den verbleibenden öffentl. Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 101 wiederhergestellt. Der Weg wird bei Bau-km 1+700 durch das für die höhenfreie Querung der
Bahnlinie Coburg – Bad Rodach notwendige Brückenbauwerk (BW 1-1) unterführt.
Baulänge: 130 m
4.3.13.5 St 2205neu: Bau-km 1+955
An dieser Stelle wird der Privatweg (Fl.-Nr. 127, Gemarkung Kösfeld) von der Staatsstraße 2205 neu überbaut. Die Zuwegung zu den Fluren westlich der Staatsstraße
2205 neu wird künftig über den Kreisverkehrsplatz Wiesenfeld Ost, der GVS Wiesenfeld-Sulzdorf, dem vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 242/4 der Gemarkung Wiesenfeld und einem neu anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg
zwischen den Fl.-Nrn. 212 und 214 der Gemarkung Wiesenfeld vorgesehen.
Baulänge: 165 m
4.3.13.6 St 2205neu: Bau-km 2+455, 2+588 und 2+774
Hier werden drei Privatwege mit den Fl.-Nrn. 187, 199 und 204 der Gemarkung Kösfeld
von der St 2205neu unterbrochen. Die Erschließung der angrenzenden Äcker und Fluren wird über ein Ersatzwegenetz nördlich der St 2205neu sichergestellt. Dazu wird
von dem vorhandenen Privatweg mit der Fl.-Nr. 156 ausgehend ein zusätzlicher öffentlicher Feld- und Waldweg zwischen den Fl.-Nrn. 158 und 159 angelegt. Im weiteren
Verlauf wird der vorhandene Weg mit der Fl.-Nr. 199 verlegt und über die Fl.-Nrn. 197,
196 und 194 an den vorhandenen Weg mit der Fl.-Nr. 204 angeschlossen.
Baulängen: 212 m und 260 m
Über dieses Ersatzwegenetz und dem vorhandenen, auszubauenden Weg mit der Fl.Nr. 81 der Gemarkung Sulzdorf wird die Verbindung zu der GVS Sulzdorf - Meeder
wiederhergestellt.
Der Privatweg mit der Fl.Nr. 187 wird auf ca. 130 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich
der Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 158, zurückgebaut und renaturiert.
Der Privatweg mit der Fl.Nr. 199 wird auf ca. 220 m Länge, beginnend mit der Überbauung durch die Staatsstraße bis zur Fl.Nr. 204, zurückgebaut und renaturiert.
Der Privatweg mit der Fl.Nr. 204 wird auf ca. 240 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich
der Zufahrt zur GVS Wiesenfeld – Sulzdorf, zurückgebaut und renaturiert.
Der Privatweg mit der Fl.Nr. 75 Gem. Sulzdorf wird auf ca. 380 m Länge, beginnend an
der Gemarkungsgrenze zu Kösfeld bis zur GVS Sulzdorf – Meeder zurückgebaut und
renaturiert.
96
4.3.13.7 St 2205neu: Bau-km 3+320
Hier wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 116 der Gemarkung Sulzdorf überbaut. Die Zufahrt wird über die GVS Sulzdorf – Meeder und einem neu zu errichtendem öffentlichen
Feld- und Waldweg auf der Fl.-Nr. 109 der Gemarkung Sulzdorf wiederhergestellt.
Baulänge: 200 m
4.3.13.8 St 2205neu: Bau-km 3+435
Hier wird der Privatweg mit der Fl.-Nr. 119/2 der Gemarkung Sulzdorf überbaut. Die
Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die verlegte
und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld und dem bestehenden landw. Wegenetz
künftig möglich.
Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und renaturiert.
4.3.13.9 St 2205neu: Bau-km 3+812
Der Privatweg mit der Fl. Nr. 139, Gemarkung Sulzdorf, wird am Bau-km 3+812 von
der Staatsstraße 2205 neu überbaut und durchschnitten. Die Erschließung der nördlich
der St 2205neu gelegenen Grundstücken wird über die verlegte und überführte GVS
Sulzdorf - Beuerfeld wiederhergestellt. Das verbleibende Teilstück der Fl.-Nr. 139 erhält dazu eine Zufahrt bei Bau-km 0+110 der GVS.
Die Erschließung der südlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken wird ebenso
über die verlegte und überführte GVS Sulzdorf - Beuerfeld wiederhergestellt. Der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 141 wird dazu mittels Einmündung bei Baukm 0+110 der GVS wieder verkehrsgerecht angeschlossen.
Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden optional zurückgebaut
und renaturiert.
4.3.13.10
St 2205neu: Bau-km 4+095
Hier wird der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 141, Gemarkung Sulzdorf, überbaut. Die Zufahrt zu den nördlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist über die
neue GVS Sulzdorf - Beuerfeld und dem bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetz
künftig möglich. Nicht mehr benötigte Zufahrten und Verkehrsflächen werden zurückgebaut und renaturiert.
4.3.13.11
St 2205neu: Bau-km 4+188 und 4+243
Die Staatsstraße 2205 neu unterbricht die öffentlichen Feld- und Waldwege mit den Fl.Nrn. 397 und 394 der Gemarkung Bertelsdorf. Die Zufahrt zu den nördlich der St
2205neu gelegenen Grundstücken ist über die GVS Sulzdorf - Beuerfeld und GVS
Glend – Beuerfeld sowie dem bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetz künftig
möglich. Zusätzlich wird nördlich der Staatsstraße 2205 neu ein neuer Verbindungsweg zwischen den verbleibenden Wegstücken hergestellt.
Der Weg mit der Fl.Nr. 397 wird auf ca. 270 m Länge, beginnend ca. 6 m nördlich der
Einmündung in die GVS Sulzdorf - Glend, zurückgebaut und renaturiert.
Baulänge: 135 m
97
4.3.13.12
St 2205neu: Bau-km 4+808
Der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 319, Gemarkung Bertelsdorf, wird am
Bau-km 4+808 von der Staatsstraße 2205neu durchschnitten. Die Erschließung der
nordöstlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist künftig über die GVS Glend –
Beuerfeld und dem neu anzulegenden Weg in der Flutmulde sowie einem weiteren neu
anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu sicher gestellt.
Baulänge: 250 m
4.3.13.13
St 2205neu: Bau-km 4+974
An dieser Stelle wird der unbefestigte Privatweg (Grünweg) Fl.-Nr. 325, Gemarkung
Bertelsdorf, von der Staatsstraße 2205 neu unterbrochen. Die Erschließung der nordöstlich der St 2205neu gelegenen Grundstücken ist künftig über die GVS Glend – Beuerfeld und dem neu anzulegenden Weg in der Flutmulde sowie einem weiteren neu
anzulegenden öffentlichen Feld- und Waldweg nördlich der St 2205neu sicher gestellt.
Zudem ist die Zufahrt über den Anschlusskreisverkehr des Teilabschnittes 1 und den
geplanten Erschließungsstraßen des Gewerbegebietes Schindleite möglich.
4.3.13.14
Ersatzstraße für die St 2205alt: Bau-km 0+511 und 0+674
Die Ersatzstraße für die St 2205alt unterbricht den Privatweg mit der Fl.-Nr. 90 und 89
der Gemarkung Kösfeld. Die Erschließung der nördlichen Grundstücke ist weiterhin
über die abzustufende nördliche GVS Kösfeld möglich. Die Erschließung der südlichen
Grundstücke ist sowohl über die verbleibende GVS Kösfeld, die Ersatzstraße für die St
2205alt, den Privatwegen mit den Fl.Nrn. 336, Gem. Beiersdorf und 63 der Gemarkung
Kösfeld möglich, als auch über die CO 4 neu und den öffentlichen Feld- und Waldwegen mit der Fl.Nr. 500 und 500/3.
98
4.3.14 Kreuzungen mit Gewässern
Die notwendigen Einrichtungen bei Gewässerkreuzungen wurden nach hydraulischer
Berechnung in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach konzipiert. Auf die
Unterlage 13 wird verwiesen.
4.3.14.1 St 2205neu: Bau-km 0+742
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt das Gewässer „Herbartsdorfer Graben“. Dieses wird
mittels eines Rahmendurchlasses durch den Straßendamm hindurch geführt.
Bauwerk
BW 0 - 2
lichte
Weite [m]
4
HW 100
[müNN]
302,75
Konstruktionsunterkante
[müNN]
> 305,55
Freibord [m]
> 0,10
4.3.14.2 St 2205neu: Bau-km 1+863
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Sulzbach. Dafür wird das Brückenbauwerk BW
1-2 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dortigen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10).
Bauwerk
BW 1 - 2
lichte
Weite [m]
37
HW 100
[müNN]
302,75
Konstruktionsunterkante
[müNN]
> 305,55
Freibord [m]
> 2,80
4.3.14.3 St 2205neu: Bau-km 2+110
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Griesgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk
BW 2-1 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den
dortigen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10).
Bauwerk
BW 2 - 1
lichte
Weite [m]
17
HW 100
[müNN]
302,75
Konstruktionsunterkante
[müNN]
> 303,43
Freibord [m]
> 0,68
4.3.14.4 St 2205neu: Bau-km 3+595
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Dorfgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW
3-1 vorgesehen. Die Dimensionen dieser Brücke wurden hydrotechnisch für den dortigen Hochwasserabfluss ermittelt (siehe Unterlage 10).
Bauwerk
BW 3 - 1
lichte
Weite [m]
10
HW 100
[müNN]
304,55
99
Konstruktionsunterkante
[müNN]
> 306,80
Freibord [m]
> 2,25
4.3.14.5 St 2205neu: Bau-km 4+612
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt die Flutmulde des Lauterbachüberleiters und den
Bachgraben. Dafür wird das Brückenbauwerk BW 4-2 vorgesehen. Die notwendigen
Brückendimensionen wurden mit den Trägern für die Planung des LauterbachÜberleiters abgestimmt.
Bauwerk
BW 4 - 2
lichte
Weite [m]
27
HW 100
[müNN]
305,30
Konstruktionsunterkante
[müNN]
> 307,94
Freibord [m]
> 2,72
Der Bachgraben wird innerhalb der Flutmulde des Lauterbachüberleiters auf die rechte
Seite verlegt.
Abmessungen:
Sohlbreite:
Tiefe:
Böschungsneigung:
Länge der Verlegung:
i.M. 1,70 m
i.M. 0,30 m
i.M. 1:2
ca. 175 m
Die geplanten Abmessungen und die Gestaltung wurden der wasserwirtschaftlichen
Planung für den Lauterbachüberleiter entnommen und berücksichtigen dessen planmäßige Funktion zur Hochwasserableitung.
Der Bachgraben wird entsprechend der wasserwirtschaftlichen Planung mittels Rohrleitung DN 500 wieder aus der Flutmulde herausgeleitet.
Das ehemalige, nicht mehr benötigte Gerinne des Bachgrabens wird aufgefüllt.
4.3.14.6 St 2205neu: Bau-km 4+814
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt einen Wegseitengraben. Hier werden zwei Durchlässe DN 700 nebeneinander durch den Straßendamm der Staatsstraße 2205neu gelegt.
Der Graben wird entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert.
4.3.14.7 St 2205neu: Bau-km 5+072
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt den Sulzgraben. Hier werden zwei Durchlässe DN
800 nebeneinander durch den Straßendamm der Staatsstraße 2205neu gelegt. Der
Graben wird entsprechend angepasst und gegen Erosion gesichert.
4.3.14.8 Ersatzstraße für die St 2205alt: Bau-km 0+389
Die Ersatzstraße für die St 2205alt kreuzt den Hutgraben und drei Seitengräben. Hier
werden zwei Durchlässe Durchlass DN 1200 und zwei Durchlässe DN 600 durch den
Straßendamm gelegt. Die Gräben werden entsprechend angepasst und gegen Erosion
gesichert. Ein Graben wird nördlich der Straße auf ca. 40 m Länge verlegt.
100
4.4
Verkehrssicherheit der gewählten Lösung
Für den haushaltsrechtlichen Entwurf, der die Grundlage für die Planfeststellungsunterlagen bildet, wurde ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen (ESAS)“ am Staatlichen Bauamt Bamberg für den Vorentwurf durchgeführt.
Die Anregungen aus dem Auditbericht wurden berücksichtigt und nach Möglichkeit in
die Planungen eingearbeitet.
Die neuzeitlichen Planungsrichtlinien für die Trassierung, für die Querschnittswahl und
für die Wahl und Ausbildung der Knotenpunkte gewährleisten eine hohe Verkehrssicherheit der Maßnahmen.
Die verkehrsgerechte Ausbildung der Maßnahmen sowie die konsequente Trennung
der Verkehrsarten, vor allem die Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs auf untergeordneten Wegen, bringt eine zusätzliche Sicherheit in den Verkehrsablauf.
Die Kreisverkehrsanlagen werden beleuchtet. Damit wird deren Erkennbarkeit im Vorfeld der bebauten Gebiete sichergestellt.
101
4.5
Baugrund / Erdarbeiten
4.5.1
Bodenarten, Zustand und Witterungsempfindlichkeit
Zur Feststellung der Untergrundverhältnisse wurden 16 Erkundungsbohrungen durchgeführt (siehe Unterlage 9). Die Lagen der Untersuchungsstellen sind im Lageplan
(Unterlage 7) und im Höhenplan (Unterlage 8) dargestellt. Die wichtigsten Aufschlussprofile können aus dem Höhenplan ersehen werden.
Der Untersuchungsraum bildet sich geologisch zum großen Teil aus Gipskeuper. Im
östlichen Teilbereich grenzen ungegliederte Terrassenschotter an. Die ebenen Tallagen bestehen aus quartären Talfüllungen.
Die Böden sind meist als Braunerden ausgebildet.
4.5.2
Grundwasser
Langfristige Beobachtungen des Grundwasserstandes im Untersuchungsgebiet mit
Angaben über den zu erwartenden höchsten Grundwasserspiegel und die Schwankungsbreite liegen nicht vor. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass
das Grundwasser im Endzustand bis zur jeweiligen Geländeoberkante ansteigen kann.
Geländeüberflutungen bei Hochwasserständen der Bachläufe und Starkregenereignissen können nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist nach allgemeiner Erfahrung in den vorliegenden Böden je nach Jahreszeit und Witterung mit Sicker- und ggf.
auch Stauwasser zu rechnen, welches sich vor bzw. auf weniger wasserdurchlässigen
Partien sammeln kann.
Vor allem in Bohrungen am Fuße von Hanglagen und/oder Bachauen wurden gespannte Grundwasserverhältnisse bis hin zu Grundwasserdruckspiegelhöhen über Gelände (Arteser) angetroffen. In den an Hochpunkten des Untersuchungsgebietes abgeteuften Bohrungen wurden keine gespannten Grundwasserverhältnisse mit freien
Grundwasserspiegeln bis ca. 5,2 m unter bestehender Geländeoberkante festgestellt.
Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrundes können Schichtenwässer
auftreten.
Daher ist für die Trassenbereiche mit einer Dammhöhe unter 2,0 m bzw. für Geländegleichlagen und Einschnittsbereiche von ungünstigen Wasserverhältnissen auszugehen.
Die Durchlässigkeit (kf-Wert) der im Bereich der gesamten Trasse oberflächennah anstehenden, überwiegend bindigen Böden der Schichten 2 bis 5 kann erfahrungsgemäß
in einer Größenordnung von kf < 10-6 m/s abgeschätzt werden. Der Planungsgrundsatz
zur Errichtung von Versickerungsanlagen kann somit nicht eingehalten werden. Die örtlichen Gegebenheiten sind demnach gemäß DWA-A 138 [U5] für eine Versickerung
nicht geeignet. Es empfiehlt sich daher, anfallendes Niederschlagswasser zu sammeln
und einer geeigneten Vorflut zuzuführen.
4.5.3
Umfang der Erdarbeiten, Massenbilanz
Die benötigen Auftragsmassen der Dammstrecken werden im wesentlichen aus dem
Einschnitt zwischen Kreisverkehr Wiesenfeld Ost und Sulzdorf gewonnen.
Erdabtrag [m3]
163.000
Erdauftrag [m3]
160.000
Somit liegt nahezu Massenausgleich vor.
102
4.5.4
Vorzusehende bautechnische Maßnahmen
Aufgrund der anstehenden Böden ist davon auszugehen, dass in Teilbereichen der
Baustrecke der Untergrund eine ausreichende Tragfähigkeit nicht erreicht. Bodenaustausch- bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen werden daher vorgesehen.
Zudem werden die aus den Einschnitten gewonnenen und für die Dammschüttungen
zu verwendenden Erdmassen mechanisch und physikalisch verbessert.
4.5.5
Vorgesehene Seitenentnahmen und Seitenablagerungen
Seitenentnahmen sind nicht vorgesehen. Seitenablagerungen sind ebenso keine vorgesehen. Lediglich auf Restflächen im Umgriff der Regenrückhaltebecken werden kleinere Auffüllungen mit nicht verwendbaren Erdmassen vorgenommen.
4.6
Entwässerung
Detaillierte Informationen zu den Grundlagen, Berechnungsansätzen und Ergebnissen
können der Unterlage 13 entnommen werden.
4.6.1
Vorflutverhältnisse
Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich die Oberflächengewässer Sulzbach,
Wahlgraben, Herbartsdorfer Graben, Hutgraben, Griesgraben, Dorfgraben, Bachgraben und Sulzgraben sowie weitere kleinere Gräben. Alle Gewässer münden in den
Sulzbach, der im weiteren Verlauf durch den geplanten bzw. im Bau befindlichen Goldbergsee mit Dauerstaubereich fließt und in Neuses bei Coburg in den Lauterbach
mündet. Der Lauterbach mündet in die Itz.
Die Gewässergüte der im Vorhabensbereich fließenden Gewässer haben die Güteklasse II - mäßig belastet bis Güteklasse II bis III - kritisch belastet.
Die hydrologischen Daten wurden vom WWA Kronach ermittelt und mit Stellungnahme
vom 22.11.2006 und 27.11.2006 an das Staatliche Bauamt weitergegeben.
Die vorhandenen Grabensysteme stellen meist schwache, wenig leistungsfähige Vorfluter dar.
Im Vorhabensbereich queren mehrere Drainagegräben die Straßentrasse.
4.6.2
Entwässerung der Straßen
Grundsätzlich ist vorgesehen, das anfallende Oberflächenwasser der Straßenfläche
am Tiefrand breitflächig über Bankette und Böschungen abzuleiten und dabei versickern zu lassen. Bei Einschnitten, niedrigen Böschungen und in Bereichen geländenaher Trassierung bzw. mit zur Straße geneigter Seiteneinzugsflächen wird am Böschungsfuß zusätzlich eine Mulde zur Versickerung und Weiterleitung des nicht versickerten Wassers zu den Einleitungsstellen angelegt. Diese Mulden führen auch den
aus der Fläche zusätzlich anfallenden Oberflächenabfluss ab und verhindern eine zusätzliche Vernässung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Bankette und
Böschungen am Hochrand entwässern ebenfalls über Mulden. In den meisten Entwässerungsabschnitten versickert dabei der Abfluss. Soweit das anfallende Regenwasser
nicht versickert, werden die Mulden zu Regenrückhalteanlagen bzw. Einleitungsstellen
weitergeführt. Am Kreisverkehr wird das Oberflächenwasser über Straßenabläufe und
Sammelleitungen abgeleitet. Anfallendes Wasser der Brückentafeln wird über Brückenabläufe am Widerlager der „tiefen“ Seite heruntergeführt und über Dammfußmulden den weiteren Entwässerungseinrichtungen zugeleitet.
103
Das gesammelte Straßenwasser wird dann über Regenrückhaltebecken bzw. -gräben
in die Vorfluter eingeleitet. Eine direkte Einleitung in die leistungsfähigen Vorfluter
Wahlgraben, Sulzbach und Griesgraben erfolgt breitflächig über Dammfußmulden.
Eine vollständige Versickerung des verbleibenden Abflusses in zentralen oder dezentralen Versickerungsanlagen ist im gesamten Vorhabensbereich nach den Angaben
des Baugrundgutachtens wegen undurchlässiger Tonsteinschichten nicht möglich.
Die Lage der Regenrückhaltebecken und Rückhaltegräben wurde den topographischen Verhältnissen an den Einleitungsstellen angepasst, so dass eine Eingliederung
in das Landschaftsbild gewährleistet wird. Weiterhin wurde die Form, die Gestaltung
und die Lage der Regenrückhaltebecken und -gräben mit dem Büro SRP Consult
(Landschaftspflegerische Begleitplanung) aus Kronach abgestimmt.
Im Vorhabensbereich wurden für die St 2205neu und die wieder anzuschließenden
bzw. zu verlegenden Straßen je nach der Höhenlage der Trassen, der vorhandenen
Topographie sowie der Vorflutverhältnisse 26 Entwässerungsabschnitte (A 1 bis A 26)
gebildet. Die Entwässerungsabschnitte wurden 16 Einleitungsstellen (E1 bis E 16) zugeteilt. Die Abschnitte und die Einleitungsstellen sind in den Lageplänen (Unterlage
13.4) bezeichnet und farbig dargestellt. Die Abschnitte sind zusätzlich in der Anlage 2
zur Unterlage 13 aufgelistet.
Nach Vorgabe des WWA Kronach wurden die Vorfluter im Vorhabensbereich als Gewässer mit besonderen Schutzbedürfnissen im Sinne des ATV-DVWK M 153 eingestuft, weil diese künftig in weniger als 2 h Fließzeit bei MQ in den im Bau befindlichen
Goldbergsee (Hochwasserrückhaltebecken mit Dauerstau) fließen.
4.6.3
Geplante Einleitungen und zentrale Entwässerungsanlagen
4.6.3.1 Einleitungen in den Wahlgraben
Einleitung
E1
E2
Behandlungsmaßnahme
Absetzbecken 1
keine
Einleitung l/s
Q = 81
Q = 27
Rückhaltevolumen m³
0
0
Das Absetzbecken 1 wird auf der Fl.Nr. 71, Gem. Wiesenfeld angelegt. Die Lage in
unmittelbarer Nähe zum Vorfluter ist hier besonders vorteilhaft.
Wegen der tiefen Lage und des hohen Grundwasserstandes wird das Becken nur mit
einer Wassertiefe von 1,50 m ausgebaut. Damit die Absetzwirkung ausreichend ist,
wird der durchströmte Querschnitt und damit das Becken entsprechend vergrößert. Der
Ablauf zum Wahlgraben erfolgt breitflächig durch einen Schilfgürtel. Eine Tauchwand
hält Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurück.
Das Becken wird über die GVS Wiesenfeld – Herbartsdorf und den bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen. Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.2 Einleitungen in den Herbartsdorfer Graben
Einleitung
E3
E4
Behandlungsmaßnahme
keine
Regenrückhaltebecken 1
Einleitung l/s
Q = 11
Q = 12
Rückhaltevolumen m³
0
55
Das Regenrückhaltebecken 1 wird auf der Fl.Nr. 494, Gem. Wiesenfeld errichtet. Das
Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet.
104
Der Ablauf des Beckens zum Vorfluter wird großteils verrohrt und unter dem Parkplatz
mit der Fl.Nr. 494/1 hindurch zum Herbartsdorfer Graben geleitet. Der Notüberlauf erfolgt zunächst in das bestehende Grabensystem der St 2205alt und dann in die Ablaufleitung zum Herbartsdorfer Graben. Wenn bei extremsten Regenereignissen die Ablaufleitung die anfallenden Wassermengen nicht vollständig weiterleiten vermag, kann
sich das Wasser schadlos in die angrenzenden Wiesen zurückstauen.
Das Becken wird über die CO 4 und den geplanten öffentlichen Feld- und Waldweg auf
der halbseitig zurückzubauenden St 2205alt erschlossen. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit.
Wegen der Ortsnähe wird das Becken aus Gründen der Unfallsicherheit umzäunt.
Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.3 Einleitungen in den Hutgraben
Einleitung
E5
Behandlungsmaßnahme
Regenrückhaltebecken 2
Einleitung l/s
Q=3
Rückhaltevolumen m³
36
Das Regenrückhaltebecken 2 wird auf der Fl.Nr. 496, Gem. Kösfeld errichtet. Das Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich
angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet.
Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben zum Hutgraben. Der Notüberlauf erfolgt zunächst in die angrenzende Wiesenfläche und dann zum Hutgraben.
Das Becken wird über die zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufende GVS
Kösfeld Nord und über die halbseitig zurückzubauende St 2205alt erschlossen. Ein
umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit.
Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.4 Einleitungen in den Sulzbach
Einleitung
E6
Behandlungsmaßnahme
keine
Einleitung l/s
Q = 40
Rückhaltevolumen m³
0
Einleitung l/s
Q = 130
Rückhaltevolumen m³
0
4.6.3.5 Einleitungen in den Griesgraben
Einleitung
E7
Behandlungsmaßnahme
Absetzbecken 2
Das Absetzbecken 2 wird auf der Fl.Nr. 142, Gem. Kösfeld angelegt. Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Vorfluter ist hier besonders vorteilhaft.
Wegen der tiefen Lage und des hohen Grundwasserstandes wird das Becken nur mit
einer Wassertiefe von 1,50 m ausgebaut. Damit die Absetzwirkung ausreichend ist,
wird der durchströmte Querschnitt und damit das Becken entsprechend vergrößert. Der
Ablauf zum Griesgraben erfolgt breitflächig durch einen Schilfgürtel. Eine Tauchwand
hält Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurück.
Das Becken erhält eine Zufahrt auf die GVS Kösfeld - Wiesenfeld. Das Becken wird
standortgerecht eingegrünt.
105
4.6.3.6 Einleitungen in den Dorfgraben
Einleitung
E8
E9
Behandlungsmaßnahme
Regenrückhaltebecken 3
Regenrückhaltebecken 4
Einleitung l/s
Q = 18
Q = 27
Rückhaltevolumen m³
63
96
Das Regenrückhaltebecken 3 wird auf der Fl.Nr. 17, Gem. Sulzdorf errichtet. Das Becken erhält einen eigenen Absetzbereich.
Der Ablauf zum Vorfluter Dorfgraben erfolgt über einen offenen Graben. Der Notüberlauf entlastet über die Wiesenfläche der Fl.Nr. 17 ebenfalls zum Dorfgraben.
Das Becken 3 wird über die Ortsstraße in Sulzdorf, den Privatweg mit der Fl.Nr. 116
und dem zu erwerbenden Privatweg mit der Fl.Nr. 119 sowie einem neu zu bauenden
Betriebsweg erschlossen.
Das Regenrückhaltebecken 4 wird auf der Fl.Nr. 145, Gem. Sulzdorf errichtet. Das Becken erhält einen eigenen Absetzbereich. Die Fl.Nr. 145 wird im Bereich des Zulaufes
aufgefüllt. Der Zulaufgraben verläuft entlang dem zum öffentlichen Feld- und Waldweg
abzustufenden Teilstück der GVS Sulzdorf – Beuerfeld.
Der Ablauf zum Vorfluter Dorfgraben erfolgt zunächst über eine doppelte Verrohrung
durch ein Stück der abzustufenden GVS Sulzdorf – Beuerfeld und weiter über einen offenen Graben auf der Fl.Nr. 21/1. Der Notüberlauf entlastet ebenfalls in das vorgenannte Ablaufsystem.
Das Becken 4 wird über das zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufende Teilstück der GVS Sulzdorf – Beuerfeld erschlossen.
Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit zu den Becken.
Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.7 Einleitungen in den Bachgraben
Einleitung
E 10
Behandlungsmaßnahme
Regenrückhaltebecken 5
Einleitung l/s
Q = 10
Rückhaltevolumen m³
34
Das Regenrückhaltebecken 5 wird auf der Fl.Nr. 392, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das
Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet.
Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben durch die Flutmulde des
Lauterbachüberleiters zum Bachgraben. Der Notüberlauf entlastet zum Lauterbachüberleiter und zum Bachgraben.
Das Becken wird über einen neu anzulegenden Betriebsweg auf der Fl. 392 erschlossen, der nördlich der Flutmulde entlang verläuft. Der Betriebsweg erhält eine Zufahrt
zur GVS Sulzdorf – Glend. Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit.
Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.8 Einleitungen in den Wegseitengraben bei Glend
Einleitung
E 11
Behandlungsmaßnahme
Regenrückhaltebecken 6
Einleitung l/s
Q=8
Rückhaltevolumen m³
27
Das Regenrückhaltebecken 6 wird auf der Fl.Nr. 323, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das
Becken wird wegen des geringen erforderlichen Volumens ohne eigenen Absetzbereich angelegt. Der Notüberlauf wird deshalb mit einer Tauchwand ausgerüstet.
106
Der Ablauf des Beckens erfolgt über einen offenen Graben zum Wegseitengraben. Der
Notüberlauf entlastet ebenfalls zum Wegseitengraben und im weiteren Verlauf zum
Bachgraben.
Das Becken wird über den vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen.
Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit.
Das Becken wird standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.9 Einleitungen in den Sulzgraben
Einleitung
E 12
Behandlungsmaßnahme
Regenrückhaltebecken 7
Einleitung l/s
Q=4
Rückhaltevolumen m³
57
Das Regenrückhaltebecken 7 wird auf der Fl.Nr. 316, Gem. Bertelsdorf errichtet. Das
Becken erhält einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter Sulzgraben erfolgt über einen offenen Graben. Der Notüberlauf entlastet über die Wiese ebenfalls
zum Sulzgraben.
Das Becken 7 wird über den auszubauenden öffentlichen Feld- und Waldweg bzw. Privatweg mit der Fl.Nr. 325 Gem. Bertelsdorf und einem auf der Fl.Nr. 325 und 316 neu
anzulegenden Betriebsweg erschlossen.
Ein umlaufender Betriebsweg gewährleistet die Zugänglichkeit zu dem Becken.
Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.10 Einleitungen in den Hutgraben
Einleitung
E 13
E 14
Behandlungsmaßnahme
Regenrückhaltebecken 8
Regenrückhaltebecken 9
Einleitung l/s
Q=5
Q=8
Rückhaltevolumen m³
55
87
Die Regenrückhaltebecken 8 und 9 werden auf der Fl.Nr. 496, Gem. Wiesenfeld, errichtet. Die Becken erhalten je einen eigenen Absetzbereich. Der Ablauf zum Vorfluter
Hutgraben erfolgt über offene Gräben. Die Notüberlaufe entlasten über die Wiesenfläche ebenfalls zum Hutgraben.
Die Becken 8 und 9 werden über die abzustufende GVS Kösfeld Nord und den zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmenden Privatweg mit der Fl.Nr. 94/2 Gem. Kösfeld und einem auf der Fl.Nr. 90 (bisher Privatweg) und Fl.Nr. 92 neu anzulegenden
Betriebsweg erschlossen.
Umlaufende Betriebswege gewährleisten die Zugänglichkeit zu den Becken.
Die Anlagen werden standortgerecht eingegrünt.
4.6.3.11 Einleitung in Graben nördlich von Sulzdorf
Einleitung
E 15
Behandlungsmaßnahme
keine
Einleitung l/s
Q=6
Rückhaltevolumen m³
0
4.6.3.12 Einleitungen in Straßenseitengraben westlich von Sulzdorf
Einleitung
E 16
Behandlungsmaßnahme
keine
107
Einleitung l/s
Q=7
Rückhaltevolumen m³
0
4.7
Ingenieurbauwerke
Für das Gesamtprojekt St 2205, Verlegung nördlich Coburg werden insgesamt neun
Brückenbauwerke notwendig.
4.7.1
BW 0-1, Brücke GVS Herbartsdorf – Wiesenfeld über St 2205
Bei Bau-km 0+317 wird die Gemeindeverbindungsstraße Herbartsdorf – Wiesenfeld
über die Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 600 m verlegt.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
22,50 m
≥ 4,50 m
10,00 m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Die Brücke entwässert auf Grund ihrer Lage im Hochpunkt, mit Einläufen und Rohrleitungen in die Streckenentwässerung der St 2205. Das Wasser der Flügelbereiche wird
der Entwässerung der GVS zugeführt.
Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die bestehende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist.
4.7.2
BW 0-2, Brücke über den Herbartsdorfer Graben
Bei Bau-km 0+741 kreuzt der Herbartsdorfer Graben die Neubaustrecke der St 2205.
Im Kreuzungsbereich wird der Bach kleinräumig verlegt, um einen konstruktiv optimalen Kreuzungswinkel von 100 gon zu erreichen. Die Brücke ist als überschüttete Rahmenkonstruktion in Stahlbeton vorgesehen. Die lichte Durchflussöffnung ergibt sich
aus den hydraulischen Erfordernissen.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Gesamtbreite
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
4,00 m
1,50 m
ca. 22,00 m
16,00 m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Die Verlegung des Baches wirkt sich u.a. günstig auf den Bauablauf aus. Die Brücke
kann damit, ohne Beeinträchtigung des Gewässers und ohne aufwändige Wasserhaltung hergestellt werden.
4.7.3
BW 1-1, Brücke über DB-Gleis Coburg – Bad Rodach und öFW
Bei Bau-km 1+689 kreuzt die eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke Coburg –
Bad Rodach die Neubaustrecke der St2205.
108
Mit dem Bauwerk wird auch ein zu verlegender Privatweg mit unterführt. Gemäß Auskunft der DB AG ist eine lichte Höhe von 4,90 m über Schienenoberkante und 2,50 m
seitlicher Abstand zu festen Einbauten von der Gleismitte aus einzuhalten.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
22,00 m
5,77 m
11,50 m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Die Brücke entwässert über Einläufe und Rohrleitungen in die Entwässerung des Wirtschaftsweges.
Die Baustelle kann über die bestehende St 2205, bzw. über das bestehende Feldwegenetz beidseitig erschlossen werden.
Eine Abwasserleitung und eine Gasleitung im Bereich des östlichen Widerlagers muss
verlegt werden. Außerdem ist eine Freileitung der DB AG (kein Fahrdraht) beim Bau zu
berücksichtigen.
4.7.4
BW 1-2, Brücke über den Sulzbach bei Kösfeld
Bei Bau-km 1+862 kreuzt der Sulzbach die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 37,0 m erforderlich (Unterlage 13). Der
Kreuzungswinkel von ca. 60 gon erfüllt die abflusstechnischen Erfordernisse einer
strömungsgünstigen Stellung der Widerlager und ist konstruktiv ohne weiteres beherrschbar und wirtschaftlich herzustellen.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
37,00m
≥ 2,90m
11,50m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Die Brücke entwässert über Einläufe und Rohrleitungen, zusammen mit der Streckenentwässerung in den Sulzbach.
Das Bauwerk ist auf dem „freien Feld“ zu errichten. Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer gibt es daher nicht. Die Baustelle kann beidseitig über bestehende
Feldwege und die künftige Trasse der St 2205 erreicht werden. Für die Herstellung auf
Traggerüst muss der Sulzbach überspannt werden.
Im Bereich des westlichen Widerlagers kreuzt eine Abwasserleitung das Bauwerk, die
verlegt werden muss.
109
4.7.5
BW 2-1, Brücke über den Griesgraben bei Kösfeld
Bei Bau-km 2+110 kreuzt der Griesgraben die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 17,0 m erforderlich. Für das Bauwerk
ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
17,0m
≥ 1,00m
11,50m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Die Brücke befindet sich im Bereich eines Tiefpunktes. Trotz der relativ geringen Brückenfläche werden zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bauwerksentwässerung Einläufe und Rohrleitung zur Abführung des Wassers in den Griesgraben vorgesehen.
Die Baustelle ist über die GVS Wiesenfeld – Sulzdorf, bzw. über bestehende Feldwege
und im weiteren Verlauf über Baustraßen auf der zukünftigen Trasse der St 2205 erreichbar.
4.7.6
BW 3-1, Brücke GVS Sulzdorf – Meeder über St 2205
Bei Bau-km 3+084 wird die Gemeindeverbindungsstraße Sulzdorf – Meeder über die
Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 338 m verlegt.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
22,50m
≥ 4,50m
6,00m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Auf Grund der relativ geringen Brückenfläche und eines ausreichenden Längsgefälles
werden für den Überbau keine gesonderten Entwässerungseinrichtungen angeordnet.
Das Brückenwasser wird den Mulden und Gräben der GVS zugeleitet.
Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die bestehende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist. Die Baustelle kann über das bestehende Wegenetz erschlossen werden.
110
4.7.7
BW 3-2, Brücke über den Dorfbach bei Sulzdorf
Bei Bau-km 3+595 kreuzt der Dorfgraben die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen ist eine lichte Öffnung von 10,0 m erforderlich. Der Kreuzungswinkel
von ca. 64 gon erfüllt die abflusstechnischen Erfordernisse einer strömungsgünstigen
Stellung der Widerlager und ist konstruktiv ohne weiteres beherrschbar und wirtschaftlich herzustellen.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
10,00m
≥ 1,50m
11,50m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Auf Grund der geringen Bauwerksfläche wird auf eine gesonderte Entwässerung verzichtet. Das Brückenwasser wird der Streckenentwässerung der St 2205 mit zugeführt.
Das Bauwerk ist auf dem „freien Feld“ zu errichten. Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer gibt es daher nicht.
Die Baustelle ist über die GVS Sulzdorf - Beuerfeld, bzw. über bestehende Feldwege
und im weiteren Verlauf über Baustraßen auf der zukünftigen Trasse der St 2205 erreichbar.
Parallel zum Widerlager Achse 10 verläuft in ca. 1,0m Abstand eine Abwasserleitung,
die voraussichtlich verlegt werden muss.
4.7.8
BW 3-3, Brücke GVS Sulzdorf – Beuerfeld über St 2205
Bei Bau-km 3+712 wird die Gemeindeverbindungsstraße Sulzdorf – Beuerfeld über die
Staatsstraße 2205 neu geführt. Die GVS wird dabei auf ca. 442 m verlegt.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
22,50m
≥ 4,50m
10,00m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Auf Grund der relativ geringen Brückenfläche und eines ausreichenden Längsgefälles
werden für den Überbau keine gesonderten Entwässerungseinrichtungen angeordnet.
Das Brückenwasser wird den Mulden und Gräben der GVS zugeleitet.
Das Bauwerk kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs gebaut werden. Die bestehende GVS bleibt unter Verkehr, bis die Verlegungsstrecke hergestellt ist. Die Baustelle kann über das bestehende Wegenetz erschlossen werden.
111
4.7.9
BW 4-1, Brücke über den Lauterbachüberleiter, Bachgraben, öffentlichen
Feld- und Waldweg sowie über die GVS Glend - Beuerfeld
Bei Bau-km 4+615 kreuzt der Lauterbachüberleiter und der Bachgraben sowie die GVS
Glend – Beuerfeld die Neubaustrecke der St 2205. Aus hydraulischen Gründen wird
der Abflussquerschnitt der Flutmulde nicht verkleinert. Lediglich eine Stützung der geplanten Brücke muss in der Flutmuldenbemessung von der Wasserwirtschaftsverwaltung berücksichtigt werden (Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Lauterbachüberleiter).
Zur Wiederherstellung der Verkehrsbeziehungen ist geplant, einen öffentlichen Feldund Waldweg mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,00 m in der Flutmulde zu unterführen sowie die bestehende GVS zu erhalten und mit einer lichten Durchfahrtshöhe
von 3,00 m zu unterführen.
Für das Bauwerk ergeben sich folgende Hauptabmessungen:
Lichte Weite
Lichte Höhe
Breite zwischen den Geländern
Bemessung
34,00m
≥ 4,00m in der Flutmulde;
≥ 3,00 ü. GVS
11,50m
nach DIN Fachbericht 101, Einwirkungen auf Brücken, Ausgabe 2003
Auf Grund der geringen Längsneigung werden für den Überbau Einläufe und Rohrleitung zur Entwässerung in den Bachgraben vorgesehen.
Die Baustelle liegt unmittelbar neben der GVS Glend – Beuerfeld und kann über diese
erschlossen werden. Während der Bauzeit muss der Verkehr auf einer Behelfsumfahrung um die Baustelle herum geführt werden. Alternativ wird die GVS komplett gesperrt
und der Verkehr über die bestehende oder schon neue GVS Sulzdorf – Beuerfeld geführt.
4.8
Straßenausstattung
Als Straßenausstattung sind Leitpfosten und soweit erforderlich Schutzplanken gemäß
geltender RPS (Entwurf 2007) vorgesehen.
4.9
Besondere Anlagen
Es sind keine besonderen Anlagen vorgesehen.
112
4.10
Öffentliche Verkehrsanlagen
Linienbusverkehr
Der öffentliche Linienbusverkehr soll künftig wie bisher auf der bestehenden Trasse
der Staatsstraße 2205 verbleiben. Bushaltestellen sind auf der Verlegungsstrecke nicht
vorgesehen.
Einrichtungen der Bahn AG
Die Staatsstraße 2205 neu kreuzt bei Bau-km 1+689 und Bahn-km 5,608 die Bahnstrecke Coburg – Bad Rodach. Im Hinblick auf Kosteneinsparungen wurde in den vorausgegangenen Planungen zunächst auf die Anlage eines Bahnüberganges an der
betreffenden Stelle abgestellt. Zwischenzeitlich haben sich jedoch die Verkehrsverhältnisse auf der Bahnlinie und die Bedeutung der Bahnstrecke entscheidend verändert.
Zum einen ist auf der Bahnstrecke Coburg – Bad Rodach derzeit ein zweistündiger
Zugtakt vorhanden, vorher konnte von lediglich 3 Zugpaaren pro Tag ausgegangen
werden. Zum anderen hat die Stadt Rodach mittlerweile das Prädikat „Bad“ erhalten,
woraus sich eine höhere Bedeutung der Zugverbindung nach Bad Rodach ergibt.
In Abstimmung mit der Bahn - DB Netz AG, NL Süd, Betriebliche Infrastrukturplanung
Regionalnetze, und nach der Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen ARS Nr. 25/2003 vom 16.07.2003 und wurden die folgenden Abmessungen festgelegt:
Die lichte Höhe der Straßenüberführung über Schienenoberkante beträgt: LH ≥ 4,90 m
ü SO. Wird ein Leergerüst vorgesehen, ist dieser Abstand zusätzlich zu berücksichtigen.
Der Abstand von festen Einbauten, wie Widerlager oder Stützen zur Gleismitte, beträgt
beidseitig jeweils mindestens 2,50 m (nach Angaben DB Netz AG). Die lichte Weite soll
betragen: LW ≥ 5,00 m
Im Bereich der Maßnahme liegen die Bahnübergänge der GVS Kösfeld Süd bei Bahnkm 5,165, der GVS Kösfeld Nord bei Bahn-km 5,397 und der eines Weges bei Bahnkm 5,629.
Der Bahnübergang bei Bahn-km 5,629 liegt an der Gemarkungsgrenze von Wiesenfeld
zu Kösfeld im unmittelbaren Kreuzungsbereich der Bahnlinie mit der St 2205neu. Der
Bahnübergang dient auf beiden Seiten Privatwegen zum Übergang. Er wird künftig
nicht mehr benötigt und wird aufgelassen.
Für die verbleibenden Übergänge werden die nach den Datenblättern BÜ der Bahn
vom 18.12.2006 nichttechnischen Sicherungsmaßnahmen für eingleisige Strecken
nach der BÜV NE (Bahnübergangsvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen) und
der EBO §11, Abs. 7 eingehalten (wie z. B. freizuhaltende Sichtflächen, Hörbarkeit
etc.).
113
4.11
Leitungen
Sämtliche von der Planung betroffenen Versorgungsträger wurden im Vorfeld der Planung beteiligt und haben ihre Bestandspläne zur Verfügung gestellt bzw. ihre Planungsabsichten mitgeteilt.
Die kreuzenden bzw. parallel zur St 2205neu verlaufenden Ver- und Entsorgungsanlagen werden in Anpassung an die neuen Verhältnisse - soweit erforderlich – umgebaut
bzw. gesichert. Nähere Regelungen sind im Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2 enthalten
4.11.1 Öffentliche Versorgung
4.11.1.1 Wasserleitungen, Abwasserleitungen
Bau-km 0+390
Die Staatsstraße 2205 neu quert die Wasserversorgungsleitung PVC DN 125 von Herbartsdorf der Gemeinde Meeder. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich geländenah verläuft, muss die Wasserleitung verlegt werden.
Bau-km 1+703
Die Staatsstraße 2205 neu quert die private Abwasserdruckleitung DN 125 GGG, die
vom Pumpwerk des Milchhofes Wiesenfeld zum Anschlussschacht der Kanalisation in
Beiersdorf führt. Das östliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk BW 1-1 liegt
im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich verlegt werden.
Bau-km 1+833
Die Staatsstraße 2205neu quert die Mischwasserleitung DN 500 der Gemeinde Meeder von Wiesenfeld nach Kösfeld. Das westliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk BW 1-2 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich verlegt werden.
Bau-km 2+163
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt eine Wasserversorgungsleitung der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO), DN 300 GGG mit PE-Schutzrohr DN 100 für Steuerkabel
im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost in Dammlage. Nach Angaben der FWO
sind wegen der geringen zusätzlichen Überdeckungshöhe keine besonderen Maßnahmen zum Schutz der Leitung erforderlich.
Bau-km 3+595
Die Staatsstraße 2205neu quert die Schmutzwasserleitung DN 200 Stz der Gemeinde
Meeder von Beuerfeld nach Sulzdorf. Die Leitung liegt zwischen den Widerlagern des
geplanten Brückenbauwerkes BW 3-1 am Rande des Dorfgrabens. Die Leitung muss
in diesem Bereich voraussichtlich nicht verlegt werden.
Bau-km 3+595
Der Ablaufgraben des Regenrückhaltebeckens 3 quert die Schmutzwasserleitung DN
200 Stz der Gemeinde Meeder von Beuerfeld nach Sulzdorf. Die Leitung muss in diesem Bereich voraussichtlich nicht verlegt werden.
gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+700 der St 2205neu - nördlich des
Sulzbaches
114
Der gepl. Weg quert die private Abwasserdruckleitung DN 125 GGG, die vom Pumpwerk des Milchhofes Wiesenfeld zum Anschlussschacht der Kanalisation in Beiersdorf
führt. Die Leitung wird, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst.
4.11.1.2 Stromleitungen
Bau-km 1+953
Die Staatsstraße 2205neu quert Stromkabel der SÜC Coburg im Bereich eines Privatweges bei Kösfeld. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft,
können die Leitungen belassen werden.
Bau-km 2+175
Die Staatsstraße 2205neu quert Stromkabel der SÜC Coburg im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost, die entlang der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf verlaufen. Da die
neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden.
Bau-km 4+190
Die Staatsstraße 2205neu quert ein Starkstromkabel (neben der Gasleitung) der SÜC
Coburg im Bereich eines öffentl. Feldweges westlich von Glend. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich gering im Einschnitt verläuft, muss die Leitung voraussichtlich
verlegt werden.
Bau-km 0+938 (Ersatzstraße für die St 2205alt)
Eine totgelegte Stromversorgungsanlage der SÜC H2O GmbH wird bei Bau-km 0+938
durch die Baumaßnahme berührt.
Die Leitung bzw. das Schutzrohr ist in diesem Bereich voraussichtlich ausreichend tief
verlegt. Eine Verlängerung des Schutzrohres ist voraussichtlich erforderlich.
Einmündungsbereich GVS Sulzdorf - Beuerfeld
Im Bereich des Aufstellbereiches der GVS Sulzdorf - Glend für die Einmündung der
GVS liegt ein Starkstromkabel der SÜC Coburg. Da der Aufstellbereich nicht im Einschnitt liegt, muss die Leitung voraussichtlich nicht verlegt werden.
gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+800 der St 2205neu - nördlich des
Sulzbaches
Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut Stromkabel der SÜC Coburg. Die
Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst.
4.11.1.3 Gasleitungen
Bau-km 1+700
Die Staatsstraße 2205neu kreuzt die Gasleitung Beiersdorf – Wiesenfeld PN 7 (PE d
180, Stz DN 150) der SÜC. Das östliche Widerlager des geplanten Brückenbauwerk
BW 1-1 liegt im Bereich der Leitungsachse. Die Leitung muss in diesem Bereich verlegt werden.
Bau-km 4+190
Die Staatsstraße 2205neu quert eine Gasleitung HD-PE 50 der SÜC Coburg im Bereich eines öffentlichen Feldweges westlich von Glend. Da die neue Staatsstraße in
diesem Bereich gering im Einschnitt verläuft, muss die Leitung voraussichtlich tiefer gelegt werden.
Bau-km 0+895 bis Bauende (Ersatzstraße für die St 2205alt)
Die Gasleitung verläuft östlich und parallel zur St 2205alt. Sie kreuzt die GVS Kösfeld –
Wiesenfeld (Kösfelder Straße I) im Einmündungsbereich. Im weiteren Verlauf liegt die
115
Leitung künftig im Bereich der Entwässerungsmulde der Ersatzstraße für die St
2205alt. Eine Verlegung ist voraussichtlich nicht erforderlich.
gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+700 der St 2205neu - nördlich des
Sulzbaches
Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut eine Gasleitung der SÜC Coburg.
Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst.
4.11.2 Telekommunikationsleitungen
Bau-km 0+390
Die Staatsstraße 2205 neu quert eine bestehende Freileitung der Deutschen Telekom
AG, die entlang der GVS Wiesenfeld-Herbartsdorf verläuft. Da die neue Staatsstraße in
diesem Bereich geländenah verläuft, muss die Telekommunikationsleitung entsprechend verlegt oder erdverkabelt werden.
Bau-km 1+600
Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom
AG im Bereich der bestehenden Staatsstraße. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden.
Bau-km 1+690
Die Staatsstraße 2205 neu quert im Bauwerksbereich des BW 1-1 eine bestehende
Freileitung der DB-Telematik. Im Bereich des Bauwerkes muss die Freileitung verkabelt werden.
Bau-km 1+953
Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom
AG im Bereich eines Privatweges bei Kösfeld. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft, können die Leitungen belassen werden.
Bau-km 2+175
Die Staatsstraße 2205neu quert eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom
AG im Bereich des Kreisverkehrs Wiesenfeld Ost, die entlang der GVS Wiesenfeld Sulzdorf verlaufen. Da die neue Staatsstraße in diesem Bereich in Dammlage verläuft,
können die Leitungen voraussichtlich belassen werden.
Bau-km 0+885 bis 1+000 der Ersatzstraße für die St 2205alt und Bau-km 1+600 der St
2205neu
Eine längs der St 2205alt verlaufende Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom
AG wird von Bau-km 0+885 bis 1+000 der Ersatzstraße für die St 2205alt und bei Baukm 1+600 der St 2205neu durch die Baumaßnahme berührt.
Die Leitung wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst.
Einmündungsbereich GVS Sulzdorf - Beuerfeld
Im Bereich des Aufstellbereiches der GVS Sulzdorf - Glend für die Einmündung der
GVS liegt eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG. Da der Aufstellbereich nicht im Einschnitt liegt, muss die Leitung voraussichtlich nicht verlegt werden.
gepl. öffentlicher Feld- und Waldweg Bau-km 1+800 der St 2205neu - nördlich des
Sulzbaches
Der gepl. öffentliche Feld- und Waldweg überbaut eine Telekommunikationslinie (Erdkabel) der Telekom AG. Die Leitungen werden, soweit erforderlich den neuen Verhältnissen angepasst.
116
4.12
Ausbau von Gewässern
Auf die Ausführungen in der Unterlage 12 und 13 wird hingewiesen.
4.12.1 Gewässerausbau durch Herstellung eines neuen Gewässers
4.12.1.1 Verlegung des Herbartsdorfer Grabens
Der neue Durchlass BW 0-1 für den Herbartsdorfer Graben quert die St 2205neu bei
Bau-km 0+742 senkrecht (Nord-Süd) und weicht von der bisherigen Fließrichtung
(West-Ost) des Grabens ab. Der Durchlass muss deshalb mit dem Graben ober- und
unterhalb der Staatsstraße neu verbunden werden. Dazu wird unterhalb ein neuer Graben auf ca. 65 m Länge hergestellt. Der Graben wird mit wechselnder Sohl- und Böschungsbreite naturnah angelegt und erhält auf Grund der damit verbundenen größeren Rauheit und wegen des geringeren Gefälles einen etwas größeren Querschnitt als
bisher.
Sohlbreite:
0,50 m – 1,00 m
Böschungsneigung: 1 : 2 bis 1 : 3
Im Anströmbereich oberhalb des Durchlasses werden entbehrliche Wege und Wegdurchlässe zurückgebaut und der ankommende Graben hydraulisch günstig angeschlossen.
4.12.1.2 Verlegung des Bachgrabens innerhalb der Flutmulde des Lauterbachüberleiters
Nach der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter bei Bau-km 4+600 ist geplant,
den Bachgraben am linken Rand der Flutmulde auf einen Abfluss von ca. 0,8 – 1,0
m³/s auszubauen. Dort würde der Bachgraben von dem geplanten öffentlichen Feldund Waldweg zweimal gekreuzt werden. Ein hydraulischer Ausgleich mittels Durchlässen ist auf Grund der Höhenverhältnisse nicht möglich. Deshalb ist geplant, den Bachgraben vom linken an den rechten Rand der Flutmulde zu verlegen (siehe dazu die Unterlage 15.2). Die hydraulisch wirksamen Abmessungen wurden den Unterlagen des
Planfeststellungsverfahrens zum Lauterbachüberleiter entnommen.
Sohlbreite: i.M. 1,70 m
Tiefe:
i.M. 0,30 m
Neigung der Uferböschungen:
i.M. 1:2
Die gestreckte Linienführung des Bachgrabens wurde von der Wasserwirtschaftsverwaltung aus abflusstechnischen Gründen gefordert.
Der Bachgraben wird durch den Hochwasserschutzdeich aus der Flutmulde mittels eines Rohrdurchlasses DN 500 wieder herausgeleitet (bereits Bestandteil der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter).
Der alte Verlauf des Bachgrabens wird bis auf Flutmuldenniveau aufgefüllt.
117
4.12.1.3 Herstellung von Gewässern im Zuge der Maßnahmen zum Retentionsraumausgleich östlich von Kösfeld
Durch die Straßenbaumaßnahmen geht trotz verschiedener Optimierungsmaßnahmen
natürlicher Retentionsraum des Sulzbaches und Griesgrabens in einer Größenordnung
von 4.200 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Umfang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Die Maßnahmen dazu werden in
der landschaftspflegerischen Begleitplanung Unterlage 12.3 berücksichtigt und dargestellt. Der geplante Flächenumgriff ist in der Unterlage 7.2 und 13.2 dargestellt.
Konkret ist geplant, großflächig Gelände abzutragen, Sekundärmuldensysteme und
großräumig wechselfeuchte Zonen anzulegen.
4.12.1.4 Herstellung von Gewässern im Zuge der Maßnahmen zum Retentionsraumausgleich östlich von Sulzdorf
Durch die Straßenbaumaßnahme geht natürlicher Retentionsraum des Dorfgrabens in
einer Größenordnung von 225 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Umfang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Konkret ist
geplant, großflächig Gelände abzutragen, Sekundärmuldensysteme und großflächige
wechselfeuchte Zonen anzulegen.
4.12.2 Gewässerausbau durch Dammbauten
Die Straßendammbauten beeinflussen bereichsweise den Hochwasserabfluss der im
Maßnahmenbereich vorkommenden Gewässer. Die Dammquerschnitte sind so konstruiert, dass die Aufstandsflächen möglichst klein sind und dadurch nur geringe
nachteilige Veränderungen des Wasserhaushaltes verursachen. Mit verschiedenen
Bauwerken wird sichergestellt, dass das natürliche Abflussverhalten der Gewässer nur
unwesentlich verändert wird.
Die natürlichen Rückhalteflächen werden soweit möglich erhalten und die naturraumtypischen Lebensgemeinschaften bewahrt. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind in
der Unterlage 12 dargestellt.
4.12.2.1 Im Bereich des Herbartsdorfer Grabens südlich von Wiesenfeld
Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Herbartsdorfer Grabens bei Bau-km 0+742.
Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 9) untersucht. Das danach erforderliche Bauwerk BW 0-1 stellt sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird.
4.12.2.2 Im Bereich des Sulzbaches und Griesgrabens östlich von Wiesenfeld
Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des
Sulzbaches und des Griesgrabens von Bau-km 1+750 bis Bau-km 2+150.
Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mittels 2-dimensionaler hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 8) untersucht.
Die danach erforderlichen Bauwerke BW 1-2 und BW 2-1 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird.
118
4.12.2.3 Im Bereich des Dorfgrabens östlich von Sulzdorf
Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des
Dorfgrabens von Bau-km 3+580 bis Bau-km 3+675.
Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mittels 2-dimensionaler hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 8) untersucht.
Das danach erforderliche Bauwerk BW 3-2 stellt sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird.
4.12.2.4 Im Bereich des Bachgrabens und des Lauterbachüberleiters nördlich von Glend
Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des
Bachgrabens und Lauterbachüberleiters von Bau-km 4+595 bis Bau-km 4+624.
Ein nachteiliger Einfluss auf den Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde vermieden, indem das Bauwerk BW 4-1 den gesamten Hochwasserabflussbereich überbrückt und dadurch das natürliche Abflussverhalten nicht verändert wird.
4.12.2.5 Im Bereich des Wegseitengrabens östlich von Glend
Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des
Wegseitengrabens bei Bau-km 4+812. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde
mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 11) untersucht. Die danach erforderlichen Rohrdurchlässe 2 x DN 700 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch günstig ausgebildet. Die Grabensohle wird angeglichen.
4.12.2.6 Im Bereich des Sulzgrabens östlich von Glend
Der Straßendammbau für die St 2205neu beeinflusst den Hochwasserabfluss des Sulzgrabens bei Bau-km 5+972. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss wurde mittels
hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 12) untersucht. Die danach erforderlichen Rohrdurchlässe 2 x DN 800 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten
nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch
günstig ausgebildet. Die Grabensohle wird angeglichen.
4.12.2.7 Im Bereich des Hutgrabens südlich von Wiesenfeld
Der Straßendammbau für die Ersatzstraße für die St 2205alt beeinflusst den Hochwasserabfluss des Hutgrabens von Bau-km 0+300 bis Bau-km 0+510. Der Einfluss auf den
Hochwasserabfluss und das Überschwemmungsgebiet wurde mittels hydraulischer Berechnung (Unterlage 13, Anlage 10) untersucht. Die danach erforderlichen Rohrdurchlässe 2 x DN 600 und 2 x DN 1200 stellen sicher, dass das natürliche Abflussverhalten
nur unwesentlich verändert wird. Die An- und Abströmbereiche werden hydraulisch
günstig ausgebildet. Die Grabensohlen werden angeglichen. Ein Graben wird auf ca.
40 m Länge nach Unterstrom angeglichen.
119
4.12.3 Gewässerausbau durch Änderung von Deichbauten entlang der Flutmulde
des Lauterbachüberleiters
Nach der Planfeststellung für den Lauterbachüberleiter sind entlang des linken Ufers
Deichbauten geplant. Ein geplanter öffentlicher Feld- und Waldweg kreuzt dieses
Hochwasserschutzsystem des Lauterbachüberleiters. Der Weg wird so über den Deich
geführt, dass das Abflussvermögen der Flutmulde und das Hochwasserschutzniveau
des Deiches erhalten bleibt. Aus diesen hydraulischen und konstruktiven Gründen wird
der Hochwasserdeich im Freibordbereich zurückverlegt. Das linke Flutmuldenufer
bleibt weitestgehend erhalten. Der Verlauf ergibt sich aus den Planunterlagen 7.1.2.
Abmessungen der Deiche:
Kronenbreite: 2,50 m
Böschungsneigung 1:3
Freibord: 0,70 m über HW 100
4.12.4 Maßnahmen mit sonstigen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten
Auf die Ausführungen in der Unterlage 13 wird hingewiesen.
4.12.4.1 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 1
Das Außeneinzugsgebiet liegt nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf. Anfallendes
Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der GVS
und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und weiter in den Griesgraben geleitet.
Änderungen am Ableitungssystem sind nicht vorgesehen.
4.12.4.2 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 2
Das Außeneinzugsgebiet liegt ebenso nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich nördlich der
GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum Durchlass und über die Fl.Nr.
138, Gem. Kösfeld weiter in den Griesgraben geleitet.
Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die bestehenden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in
die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkante vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende
Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig
(ca. 200 m westlich der derzeitigen Einleitungsstelle) über das geplante Absetzbecken
in den Griesgraben.
Bei den Abflussmengen ergibt sich keine Änderung.
Durch den längeren Fließweg in den Abfangmulden ist eine Retention zu erwarten.
120
4.12.4.3 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 3
Das Außeneinzugsgebiet liegt ebenso nördlich der GVS Wiesenfeld - Sulzdorf und
nördlich von Sulzdorf. Anfallendes Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende
Gräben längs der Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser
sammelt sich nördlich der GVS und wird über den Straßenseitengraben/mulde zum
Durchlass und über den Wegseitengraben der Fl.Nr. 66, Gem. Sulzdorf weiter in den
Sulzbach geleitet.
Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die bestehenden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in
die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkante vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende
Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig in
den Dorfgraben.
Der Sulzbach wird dabei geringfügig vom Zufluss entlastet und der Dorfgraben belastet. Durch den längeren Fließweg in den Abfangmulden ist eine Retention zu erwarten.
4.12.4.4 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 4
Das Außeneinzugsgebiet liegt nordöstlich GVS Sulzdorf - Beuerfeld. Anfallendes
Hangwasser wird derzeit teilweise über bestehende Gräben längs der Ackergrenzen
und Feldwege abgeleitet. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich
nördlich des Feldweges im Wegseitengraben. Dieser führt zu einem Durchlass in der
GVS Sulzdorf - Beuerfeld und über den Graben mit der Fl.Nr. 122, Gem. Sulzdorf weiter in den Dorfgraben.
Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet künftig in das Gelände ein, teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Die bestehenden Gräben längs der Feldwege werden unterbrochen. Damit Hangwasser nicht in
die Einschnittsböschung läuft, wird eine Abfangmulde entlang der Böschungsoberkante vorgesehen, der auch die Gräben auffädelt. Die Abfangmulde leitet das anfallende
Hangwasser des oberhalb der Staatsstraße 2205 liegenden Einzugsgebietes künftig
über das Regenrückhaltebecken 4 fast an gleicher Stelle wieder in den Dorfgraben.
Die Fließwege sind ähnlich lang, eine Retention ist nicht zu erwarten.
4.12.4.5 Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet 5
Das Außeneinzugsgebiet liegt nördlich von Glend. Gesammelte Ableitungen bestehen
nicht. Über die Oberfläche ablaufendes Hangwasser sammelt sich direkt im Bachgraben.
Die Straßentrasse der St 2205neu schneidet hier künftig nur wenig in das Gelände ein
und verläuft weitgehend in Dammlage. Sie teilt das natürliche Einzugsgebiet und unterbricht die derzeitige Entwässerungsrichtung. Das Hangwasser wird bereichsweise
über die Einschnittsböschung in die Entwässerungsmulde und bereichsweise direkt in
die Dammfußmulde der Straßenentwässerung geleitet. Die Dammfußmulde leitet das
Hangwasser künftig über das Regenrückhaltebecken 5 wieder in den Bachgraben.
Die Fließwege sind ähnlich lang, eine Retention ist nicht zu erwarten.
121
5
5.1
Schutzmaßnahmen
Verkehrslärmschutzmaßnahmen
Die Erläuterung und die Ergebnisse der erforderlichen Untersuchungen sind in der Unterlage 11.1 mit Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Im Folgenden werden die Ergebnisse zusammengefasst wiedergegeben.
5.1.1
Rechtsgrundlagen
Die Verlegung der Staatsstraße 2205 selbst sowie die Verknüpfungen mit dem vorhandenen Straßennetz sind als Neubau zu werten. Hieraus ergibt sich gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) § 1 Abs. 1 ein Anspruch auf Lärmvorsorge unter
Anwendung der gesetzlichen Immissionsgrenzwerte.
Die Auswirkungen des Verkehrslärms hinsichtlich der Lärmvorsorge sind deshalb zu
untersuchen.
Entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung dürfen beim Bau einer öffentlichen
Straße die folgenden Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 Abs. 1 nicht überschritten werden:
1)
2)
3)
4)
5.1.2
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und
Altenheime
57/47 db(A) (Tag/Nacht)
reine und allgemeine Wohngebiete,
Kleinsiedlungsgebiete
59/49 db(A) (Tag/Nacht)
Kerngebiete, Dorfgebiete,
Mischgebiete
64/54 db(A) (Tag/Nacht)
Gewerbegebiete
69/59 db(A) (Tag/Nacht)
Einstufung der benachbarten Gebiete
Die Art der Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Die
Gebiete im Bereich der Baustrecke, für die keine Festsetzungen durch Bebauungspläne bestehen, wurden durch das Staatliche Bauamt Bamberg entsprechend ihrer Eigenart und tatsächlichen Nutzung eingestuft. Diese sind im Lageplan, Unterlage 3 bzw.
7, dargestellt sowie in der Unterlage 11 aufgelistet.
5.1.3
Lärmvermeidung durch Trassierung
Die Verlegungstrasse sowie deren Verknüpfungen wurden unter Berücksichtigung der
planerischen Zwangspunkte in Lage und Höhe so optimiert, dass die Immissionen soweit wie möglich vermieden bzw. für die bebauten und schützenswerten Bereiche möglichst gering wurden. Bereichsweise überwiegen jedoch naturschutzrechtliche Belange
(Natura 2000 – Gebiete im Bereich von Sulzdorf), so dass nicht alle planerischen Möglichkeiten (z.B. noch weiteres Abrücken der Trasse) ausgeschöpft werden konnten.
122
5.1.4
Berechnungsgrundlagen
Der schalltechnische Nachweis zur Notwendigkeit von Lärmschutz wurde auf der
Grundlage des zu erwartenden Prognoseverkehrs für das Jahr 2025 ausgeführt (siehe
dazu auch Unterlage 11). Die zulässige Geschwindigkeit wurde auf der freien Strecke
mit vzul = 100/80 km/h (Pkw/Lkw) angesetzt, in den Kreisverkehrsanlagen wurde die
tatsächliche Geschwindigkeit vzul = 30/20 km/h (Pkw/Lkw) in Ansatz gebracht.
5.1.5
Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung
Die schalltechnische Berechnung erfolgte nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen“ - Ausgabe 1990 (RLS-90). Die Ergebnisse können der schalltechnischen Untersuchung (Entwurfsunterlage 11.1 mit Anlagen) entnommen werden.
Im Übersichtslageplan (Unterlage 3) ist der größte Beurteilungspegel von allen Immissionsorten eines Berechnungspunktes (ohne geplante Lärmschutzmaßnahmen) am
Tag und in der Nacht dargestellt. In der Legende zum Lärmschutz rot gekennzeichnete
Beurteilungspegel signalisieren eine Immissionsgrenzwertüberschreitung (hier keine
vorhanden).
Zusammengefasst ergibt sich, dass die Beurteilungspegel an keinem Immissionsort eines Berechnungspunktes die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte überschreiten.
5.1.6
Aktiver und passiver Lärmschutz
Das vorgesehene Konzept für aktive Schallschutzmaßnahmen sieht den Einbau eines
lärmmindernden Fahrbahnbelages mit einem Korrekturwert DStrO = - 2 dB (A) für den
gesamten Baustreckenbereich der St 2205neu vor.
Darüber hinaus sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich (siehe „Ergebnisse
schalltechnischer Berechnungen“, Unterlage 11).
5.2
Schutzmaßnahmen für Wassergewinnungsgebiete
Wassergewinnungsgebiete werden vom Vorhaben nicht berührt.
5.3
Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung
Die Erläuterung und die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen sind in der Unterlage 11.4 dargestellt.
Die von der neuen Straße St 2205neu mit der Verkehrsprognose 2025 verursachten
Immissionen lassen an den Wohnhäusern, die den Trassen am nächsten liegen, keine
Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten gemäß 22. BImSchV, Belastungen oder
Einwirkungen erwarten, die für die Anlieger Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen bedeuten würden.
Besondere Schutzmaßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.
123
5.4
Sonstige Schutzmaßnahmen
Ökologische Schutzmaßnahmen
S1
Einengung des Baufeldes
Auf den Abschnitten, auf denen geschützte Biotopflächen bzw. naturnahe
und landschaftsbildprägende Biotoptypen von der Planung berührt werden,
wird die Baufeldbreite zur Minimierung des Eingriffs in die Schutzgüter
Tiere/Pflanzen und Boden soweit möglich verringert. Die anzustrebende
Breite des Baufeldes beträgt 5 m.
S2
Errichtung von Schutzzäunen
Grenzen geschützte Biotope bzw. andere naturnahe und/oder erhaltenswerte Biotoptypen an das Baufeld an, werden sie gegenüber baubedingten
Beeinträchtigungen gemäß RAS-LP 4 bzw. auf der Nichtausbauseite durch
Anbringung von Flatterbändern geschützt. Diese ökologisch hochwertigen
Räume sind gegenüber Entnahme und Bodenverdichtung besonders empfindliche Lebensraumtypen. Der Schutz erfolgt vor Beginn der ersten Bautätigkeiten.
Bau-km
Biotopstrukturen/Landschaftsräume
0+720 bis 0+750
Herbartsdorfer Graben mit artenreichem
Staudensaum
0+350 bis 0+390
Hutgraben mit artenreichem Staudensaum
St 2205alt
0+980
Baumbestand an der St 2205alt
St 2205alt
1+840 bis 1+880
Sulzbach mit Gehölzsaum
3+690 bis 3+700
Graben mit artenreichem Staudensaum
4+620 bis 4+630
landschaftsprägendes Straßenbegleitgehölz
4+950 bis 5+000
naturnahes Heckengehölz
5+060 bis 5+070
landschaftsbildprägendes Heckengehölz
S3
Der Vermeidung von Kollisionen (Fledermausarten Zwerg- und Wasserfledermaus)
Der Teich bei Sulzdorf stellt für Fledermäuse innerhalb der Trasse ein relativ
häufig frequentiertes Jagdgebiet dar. Zur Vermeidung von Kollisionen werden zwischen Teich und Straße dichte Pflanzungen durchgeführt. Auf Bermen der dort in Dammlage verlaufenden Trasse werden Winterlinden gepflanzt.
S4
Verhinderung der Verschlämmung der Fließgewässer
Zur Verhinderung von Sedimenteintrag in die Fließgewässer, insbesondere
des Sulzbachs werden bereits bei Baubeginn Absetzbecken im Umfeld der
späteren Regenrückhaltebecken errichtet. Weidengeflechte vor den ableitenden Gräben dienen zur Rückhaltung von Sedimenten.
124
6
6.1.1
Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung von Überschwemmungsgebieten
Überschwemmungsgebiet des Sulzbach und des Griesgrabens:
Die Abflussverhältnisse werden durch die Brückenbauwerke BW 1-2 und BW 2-1 nicht
nachteilig verändert. Der Wasserstand HW 100 bleibt nach Ausbau unverändert.
Durch die Straßenbaumaßnahmen geht natürlicher Retentionsraum in einer Größenordnung von 4.200 m³ für Hochwasser verloren. Der Verlust wird in erforderlichem Umfang zeitnah und weitestgehend wirkungsgleich ausgeglichen. Die Maßnahmen dazu
werden in der landschaftspflegerischen Begleitplanung berücksichtigt und dargestellt.
Die konkreten Maßnahmen werden, soweit möglich, die Entwicklungsziele der Gewässer berücksichtigen.
6.1.2
Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Dorfbaches:
Die Maßnahmen verändern das Abflussverhalten nur unwesentlich.
Es geht natürlicher Retentionsraum in einer Größenordnung von 225 m³ für Hochwasser verloren. Vorgehensweise zum Ausgleich analog Nr. 6.1.1.
6.1.3
Auswirkungen auf die Hochwassersituation des Wahlgrabens, Herbartsdorfergrabens, Hutgrabens, Wegseitengraben bei Glend, Sulzgraben:
Die Maßnahmen verändern das Abflussverhalten nur unwesentlich.
Es geht nur geringfügig natürlicher Retentionsraum für Hochwasser verloren. Ein Ausgleich ist nicht vorgesehen.
125
7
Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz
von Natur und Landschaft
Auf die detaillierten Angaben wird auf die Unterlage 12 verwiesen.
7.1
Minimierungsmaßnahmen
Minimierungsmaßnahmen kommt die Aufgabe zu, vorhabensbedingte Wirkungen
durch geeignete Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild zu minimieren.
Die folgenden Maßnahmen werden zur Verminderung des Eingriffs und zur Kompensation vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt. Sie sind aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung hergeleitet.
CEF Maßnahmen (Continued Ecological Functionality – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen:
ACEF/SAP1
Eingriffsminderung für die Zauneidechse
Vor Baubeginn wird die Anlage von Steinhaufen als Ausweichlebensraum durchgeführt, zum einen im Anschluss an die Bahntrasse südöstlich Wiesenfeld, zum anderen am Südhang nordwestlich von Glend im Anschluss an Hecken und Ruderalsäume und nordwestlich von Sulzdorf im Bereich der Ausgleichsfläche A 2. Die Steinhaufen und Versteckplätze sind in einer Entfernung von 50 m zur neuen Trasse angeordnet. Um eine Ansiedlung von Stauden und Gehölzen auf den Steinbiotopen zu verhindern, wird nährstoffreiches und feinkörniges Substrat vor dem Aufbringen der
Steine entfernt bzw. wasserdurchlässige Gewebebahnen aufgebracht.
ACEF/SAP2
Kompensationsmaßnahme für die Lerche und andere bodenbrütende Arten der
Feldflur
Es werden sog. „Lerchenfenster“ in der Feldflur angelegt. Dabei werden im Wintergetreide pro Hektar mind. 2-3 künstliche Fehlstellen von je 20 m² angelegt, z.B. durch
Ansheben der Sämaschine oder durch Fräsen. Die Anlage erfolgt mit Abstand zu den
Fahrgassen und mit einem Mindestabstand zum Feldrand von 25 m. Im weiteren
Verlauf werden die Fenster ganz normal wie der restliche Schlag behandelt. Es
werden 10 solcher „Lerchenfenster“ angelegt.
ACEF/SAP3
Kompensationsmaßnahme für den Kiebitz
In zunehmendem Maß weichen Kiebitze auf Äcker und offene Brachflächen aus.
Innerhalb von Ackerflächen werden analog zum „Lerchenfenster“ Brachstrukturen
geschaffen. Die Flächen werden, um der Art gerecht zu werden jedoch größer dimensioniert. Durch jährliches Pflügen vor Brutbeginn Anfang März einer Fläche von
mind. 10 m x 10 m ohne Einsaat und Düngung in mehr als 50 m Entfernung von der
Trasse werden drei solcher Brachstrukturen geschaffen.
ACEF/SAP4
Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die in Baumhöhlen und –nischen brüten
Im Bereich weiter von der Trasse entfernten Feldgehölze und Baumhecken werden
zusätzliche Nisthilfen angebracht. Es werden 20 wartungsfreie bzw. –arme Vogelnistkästen mit unterschiedlichen Einflugöffnungen in artgerechter Höhe und Exposition
aufgehängt.
126
Folgende Maßnahmen dienen zur Minimierung des Eingriffs in Lebensräume der bei
der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) berücksichtigten Tierarten.
MSAP1
Vermeidung von Kollisionen (Fledermausarten Zwerg- und Wasserfledermaus)
Der Teich bei Sulzdorf stellt für Fledermäuse innerhalb der Trasse ein relativ häufig
frequentiertes Jagdgebiet dar. Zur Vermeidung von Kollisionen werden zwischen
Teich und Straße dichte Pflanzungen durchgeführt. Auf Bermen der dort in Dammlage verlaufenden Trasse werden Winterlinden gepflanzt.
MSAP2
Eingriffsminderung für die Zauneidechse
Südexponierte Böschungen werden als Magerflächen (kein Humusauftrag) zu Beginn
der Baumaßnahmen gestaltet, so dass ein Ersatzlebensraum für Eidechsen frühzeitig
zur Verfügung steht.
MSAP3
Baufeldräumung Oktober-Februar
Zur Vermeidung der Tötung von Nestlingen oder der Zerstörung von Gelegen wird die
notwendige Rodung von Gehölzen vom 01.10. – 28.02. durchgeführt. Die Baufeldfreimachung im Bereich von Grünland wird außerhalb der Brutzeiten vom 01.08. –
28.02. durchgeführt.
MSAP4
Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die ihr Nest
jedes Jahr neu errichten
Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme werden Gehölzpflanzungen (Hecke, Feldgehölze) vorgesehen, um kurz- bis mittelfristig Brutplätze für die genannten Vogelarten
zu schaffen.
MSAP5
Kompensation für den Bluthänfling
Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme werden Gehölzpflanzungen (Hecke, Feldgehölze) in der offenen Feldflur vorgesehen, um kurz- bis mittelfristig Brutplätze neu zu
schaffen. Eine trassenferne (> 50 m) Brachefläche als Nahrungsgebiet wird angelegt.
MSAP6
Kompensation für bayernweit und im Naturraum häufige Vogelarten, die in Baumhöhlen und –nischen brüten
Da das Nahrungsangebot eine entscheidende Rolle für erfolgreiche Bruten darstellt,
wird eine extensiv gepflegte Streuobstwiese nordwestlich von Glend angelegt. Im
Bereich der Ausgleichs-/Retentionsfläche am Sulzbach wird eine Obstbaumreihe
gepflanzt. Es werden hier weitere 10 wartungsfreie bzw. arme Vogelnistkästen mit
unterschiedlichen Einflugöffnungen in artgerechter Höhe und Exposition aufgehängt.
MSAP7
Vermeidungsmaßnahme für den Rotmilan und andere Greifvögel
Zur Vermeidung von Kollisionen mit Greifvögeln wird auf Kurzgrasrasen verzichtet wo
dies aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Bei der Pflege der Straßenränder werden nur 1-2 Mahdtermine vorgesehen.
127
Folgende Minimierungsmaßnahmen u.a. zum Bodenschutz, zur Verhinderung von Zerschneidungseffekten und zum Schutz von Pflanzenbeständen werden durchgeführt.
Minimierungsmaßnahmen
M1
Rückbau befestigter Flächen
Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen werden komplett mit Unterbau zurückgebaut, mit Oberboden angedeckt und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt bzw. als Ausgleichsfläche gestaltet. Die Gesamtgröße der
Rückbauflächen beträgt 1,3 ha.
M2
Brücke mit biotischer Durchlässigkeit
Der Straßendamm im Bereich des Sulzbachs stellt eine Barriere der faunistischen Funktionsbeziehungen dar. Der dort vorgesehene Durchlass
wird zur Vermeidung eines „Tunneleffektes“ mit einer lichten Weite von 37
m ausreichend groß dimensioniert. Damit wird die biotische Durchlässigkeit
vor allem für Säuger, Reptilien und Amphibien verbessert.
M3
Verpflanzen von Sumpfstauden
Vor Beginn der Baumaßnahme werden Wurzelballen von Sumpfstauden
am Herbartsdorfer Graben entnommen und in den verlegten Grabenabschnitt sowie in Ausgleichsfläche A 1 umgepflanzt.
M4
Ökologische Bauleitung
Zur Gewährleistung der sach- und fristgerechten Durchführung sämtlicher
landschaftspflegerischer Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen.
128
7.2
Ausgleichsmaßnahmen
Zur Ermittlung des Bedarfs an Kompensationsflächen wurden die Grundsätze für die
Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen
Straßenbauvorhaben vom 21.06.1993, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, München, herangezogen.
Der ermittelte Ausgleichsbedarf ergibt 7,11 ha. Ein Teilbereich der Ausgleichsflächen
liegt in der Beeinträchtigungszone von Straßenflächen und kann deshalb nach Grundsatz 6 nur zu 50 % angerechnet werden. Die Größe der vorgesehenen Ausgleichsflächen beträgt 7,47 ha. Der Eingriff wird als komplett ausgleichbar eingestuft.
A1
Die Ausgleichsfläche A 1 befindet sich zwischen Kösfeld und Sulzdorf in der nördlichen
Sulzbachaue. Die Grundstücke werden derzeit als Acker und Intensivgrünland genutzt.
Durch einen Vorlandabtrag wird der Retentionsraum um ca. 4.200 m³ vergrößert. Damit wird der Verlust an Retentionsraum durch die Dämme und Rampen der Neubaustrecke in der Aue ausgeglichen.
Die Ackerfläche wird durch Ausbringung von autochthoner Heugrassaat in Extensivgrünland umgewandelt. Das Intensivgrünland wird durch extensive Bewirtschaftung in
Extensivgrünland umgenutzt. Die extensive Bewirtschaftung des entstehenden Nassgrünlandes beinhaltet die Einhaltung eines späten Mahdtermins, den Verzicht auf Biozide und Düngemittel ebenso ein Meliorations- und Umbruchverbot. Die Maßnahme
wird den Eingriff in den Lebensraum der Wiesenbrüter ausgleichen und insbesondere
für diese ungestörte Brut- und Nahrungsplätze bieten.
Am Westrand verläuft der Griesbach in einem linearen Gerinne entlang der GVS. Als
Ausgleich der Überbauung von Gräben mit artenreichen Staudensäumen und zur Verbesserung des Naturhaushaltes wird für dieses Teilstück ein Feuchtmuldensystem
gestaltet, das bei Hochwasserereignissen anspricht. Das Feuchtmuldensystem wird
mäanderartig gestaltet. Die Uferböschungen werden mit unterschiedlichen Neigungsgraden ausgeformt. Eine natürliche Veränderung der Feuchtmulden, die sich durch
Hochwasser eventuell ergibt, wird geduldet. Die Fläche zwischen GVS und den
Feuchtmulden wird der Sukzession überlassen. Hier werden zusätzlich Seigen angelegt, die mit einem unterschiedlichen Wasserstand oder auch austrocknend zu einer
Bereicherung der Biotopausstattung beitragen.
Zur Minimierung des Eingriffs werden Wurzelballen aus den artenreichen Staudensäumen im Baufeld (Herbartsdorfer Graben) entnommen und entlang der Feuchtmulden wieder gepflanzt.
Am Rand der Feuchtmulden werden kleinflächig Gehölzpflanzungen von Schwarzpappel und Silberweide durchgeführt. Die großwachsenden Bäume sollen die zu rodende
Pappelgruppe östlich Sulzdorf ersetzen. Sie können später als Nistbäume für Rabenvögel und Greifvögel dienen.
Am Nordrand der A 1 wird zur GVS hin eine Obstbaumreihe gepflanzt. Es werden lokale und regional angepasste Obstsorten verwendet. Auf eine Pflanzung von Laubbäumen erster Wuchsklasse wird in diesem Bereich der Ausgleichsfläche verzichtet, um
Ansitzwarten für Greifvögel (Gefahr für Wiesenbrüter) zu vermeiden.
Die Ausgleichsmaßnahme basiert auf den Vorgaben der FFH- und SPAVerträglichkeitsprüfung, ebenso auf dem Zielkonzept des ABSP-Projekts Rodachaue.
A2
Nordwestlich von Sulzdorf werden Restgrundstücke auf der Kurveninnenseite der
Trasse aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen. Die Ausgleichsfläche
liegt erhöht im Vergleich zur Straßentrasse, die in diesem Teilstück im Einschnitt verläuft. Die betriebsbedingten Störungen sind dadurch etwas abgemildert. Es erfolgt eine
129
Umwandlung in Sukzessionsfläche. Kleine Feldgehölze werden gepflanzt, die als Nistplätze z.B. für den Bluthänfling dienen werden. Die Brachflächen stellen Nahrungshabitate dar.
Zur Schaffung von neuen Lebensräumen für die Zauneidechse ist die Anlage von Lesesteinhaufen vorgesehen. Altholzhaufen dienen zusätzlich zur Strukturanreicherung.
Damit wird insgesamt eine Verbesserung des Naturhaushalts erreicht und ein Trittstein
im Biotopverbundsnetz geschaffen.
Die Ausgleichsmaßnahme beruht auf Vorgaben der FFH- und SPAVerträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.
A3
Mehrere Straßen- und Wegeabschnitte werden nicht mehr benötigt und zurückgebaut.
Einige dieser Rückbaustrecken werden für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Bei
asphaltierten Belägen wird die Schwarzdecke ausgebaut. Die Tragschichten und die
wassergebundenen Decken stellen Magerflächen dar, die der Sukzession überlassen
werden. Durch das geringe Nährstoffangebot wird sich nur eine dünne Vegetationsdecke bilden. Dadurch ergeben sich Nistmöglichkeiten für Bodenbrüter wie Lerchen und
Kiebitze. Die Magerflächen dienen ebenso als Lebensräume für Zauneidechsen.
Durch die lineare Anordnung bilden die Wegereste Vernetzungsleitlinien in der Ackerflur, die von vielen Tierarten angenommen werden können. Die Anfangs- und Endstücke erhalten eine dichte Gehölzpflanzung, um eine Fremdnutzung zu verhindern. Die
Ausgleichsmaßnahme beruht auf Vorgaben der FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung
sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.
Die Größen der Ausgleichsflächen einschließlich der Flächen mit Maßnahmen zur
Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind in der folgenden Tabelle
dargestellt.
Ausgleichsmaßnahmen
Nr.
Kurzbeschreibung der Maßnahme
A1
Vorlandabtrag und Umwandlung von Acker
bzw. Intensivgrünland in Extensivgrünland,
Gehölzpflanzungen,
Feuchtmuldensystem
A2
Schaffung von Brachflächen, Heckenpflanzung, Anlage von Altholzhaufen,
Lesesteinhaufen
A3
Schaffung von Magerflächen auf ehemaligen Straßen und Wegen in 4 Teilflächen,
Anlage von Lesesteinhaufen, abschirmende Gehölzpflanzung
ACEF/SAP1 Eingriffsminderung für die Zauneidechse,
Fläche südöstlich Wiesenfeld, die übrigen
Flächen sind beinhaltet in G 6 und A 2
ACEF/SAP2 Kompensationsmaßnahme für die Lerche
und andere bodenbrütende Arten der
Feldflur, 10 Lerchenfenster à 20 m² innerhalb von Wintergerstefeldern
ACEF/SAP3 Kompensationsmaßnahme für den Kiebitz,
3 Lerchenfenster à 100 m² innerhalb von
Wintergerstefeldern
Kompensationsfläche
130
Fläche
(ha)
5,80
anrechenbare
Fläche (ha)
5,80
0,71
0,45
0,61
0,57
0,3
0,24
0,02
0,02
0,03
0,03
7.47
7,11
7.3
Landschaftsgestalterische Maßnahmen
Die trassenbezogene Bepflanzung der Staatsstraße führt dazu, dass eine harmonische
Einbindung des Straßenbauwerks in die Landschaft erfolgt. Sie ist so aufgebaut, dass
sie dem Betrachter das Bild einer nahezu natürlichen, sich in Sukzession befindlichen
Landschaft vermittelt. Die damit verbundene visuelle und virtuelle Landschaftsdynamik
lässt durch die Pflanzung von Bäumen, Baumgruppen und –reihen, Strauch- und
Baumhecken und Feldgehölzen und die Entwicklung von Landschaftsrasen, Extensivgrünland und Sukzessionsflächen unterschiedliche „Sukzessionsstadien“ entstehen.
Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Landschaftsraum sich durch
eine ausgeprägte Weite und Offenheit auszeichnet, die nicht durch zu dichte Bepflanzungen überprägt werden soll.
G1
Landschaftsgerechte Gestaltung der Regenrückhaltebecken, unter rechtzeitiger Beteiligung der ökologischen Bauleitung, mit flächigen Gehölzpflanzungen, Pflanzung von Baumreihen aus Kopfweiden und Ansaat von Landschaftsrasen mit Kräuterbeimischung bzw. Anlage von Sukzessionsflächen.
G2
Anlage einer Strauchheckenpflanzung, Pflanzung von Baumreihen im Bereich
der Kreisverkehrsplätze, Ansaat von Landschaftsrasen.
G3
Landschaftsgerechte Einbindung der Straße durch die Anpflanzung von lockeren Strauchhecken und von Einzelbäumen und Baumreihen auf Böschungsflächen von Dämmen und Einschnitten; Sichtdreiecke und Innenkurven werden freigehalten.
G4
Landschaftsgerechte Einbindung des Straßendammes mit Brückenbauwerk
durch die Entwicklung einer Strauchheckenpflanzung. Am Sulzbach werden
auentypische Arten verwendet. An der Südseite Pflanzung einer Baumreihe
aus Pyramideneichen.
G5
Gestaltung randlicher Restgrundstücke durch lockere Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern, Anlage von Lesesteinhaufen, Anlage vor Baubeginn.
(zugleich CEF)
G6
Gestaltung randlicher Restgrundstücke durch Anlage einer Streuobstwiese.
G7
Schaffung von Magerflächen auf süd-/westexponierten Böschungen zur
Selbstbesiedlung von standortgerechten Kräutern und Gräsern.
G8
Schaffung landschaftsbildprägender Strukturen durch Neupflanzung von
Baumreihen
G9
Verlegung des Herbartsdorfer Grabens, naturnahe Gestaltung, Pflanzung von
Kopfweiden.
G10
Dichte Bepflanzung der Trassenrandbereiche zum Schutz der Fledermäuse
vor Kollisionen. (zugleich Schutzmaßnahme)
G11
Dichte Bepflanzung parallel zur Straße als Sichtschutz zur Siedlung und zum
Schutz der Verkehrsteilnehmer gegen Ablenkung.
G12
Ansaat von Landschaftsrasen.
131
8
Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich Natura 2000 (Gebiets- und Artenschutz)
Artenschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen werden unter Minimierung der Eingriffsauswirkungen (Punkt 7) aufgeführt.
132
9
9.1
Durchführung der Baumaßnahme
Bauabschnitte und zeitliche Abwicklung
Nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen soll unverzüglich mit der Realisierung der Baumaßnahme begonnen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass in 2010 die haushalts- und öffentlich-rechtlichen
Voraussetzungen für den Bau gegeben sind. Die Abwicklung erfolgt danach im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Es wird damit gerechnet,
dass die Fertigstellung nicht vor 2012 erfolgt.
Die Maßnahme soll in Abschnitten ausgeführt werden. Die Abschnitte werden unter
Berücksichtigung der verkehrlich wirksamen und bautechnisch erforderlichen Teilmaßnahmen gebildet.
Da die Aushubmassen der Einschnittsbereiche für die Dammschüttungen im Rahmen
des Massenausgleichs verwendet werden, müssen diese zusammen mit den Streckenabschnitten mit Dammhöhen > 2 m frühzeitig begonnen werden. Diese sollen zur
Konsolidierung des Untergrundes frühzeitig geschüttet werden. Die angrenzenden
Bauwerke sollen dazu möglichst im Vorgriff erstellt werden.
Die Stadt Coburg beabsichtigt den Teilabschnitt 1 im Jahr 2009 zu beginnen. Die Maßnahmen des Teilabschnittes 2 werden daher mit Bauende auch vollständig verkehrswirksam werden.
9.2
Grunderwerb
Der Grunderwerb soll im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren durchgeführt
werden.
Die Straßenbauverwaltung ist bemüht, die für die Durchführung der Baumaßnahme
benötigten Grundflächen soweit wie möglich freihändig zu erwerben.
Entlang der Baustrecke ist in Teilbereichen ein Streifen für vorübergehende Inanspruchnahme vorgesehen. Auf freien Flächen können diese Streifen für Oberbodenablagerungen, Baustelleneinrichtungen oder dgl. Verwendung finden.
Für die Baumaßnahme wird privates Grundeigentum in Anspruch genommen. Die davon betroffenen Grundstücke und der Umfang der im einzelnen benötigten Flächen
sind den Lageplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
Das Grunderwerbsverzeichnis gibt den derzeit im Grundbuch enthaltenen Stand der
Eigentumsverhältnisse wieder.
Die für das Vorhaben erforderlichen Eingriffe in das Privateigentum werden im Wege
der Entschädigung ausgeglichen. Über die Inbesitznahme, die Abtretung und die Entschädigungsforderungen wird jedoch nicht im Planfeststellungsverfahren entschieden,
sondern in eigenen Grunderwerbsverhandlungen, die außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geführt werden.
Mit den Grunderwerbsverhandlungen wurde begonnen.
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9.3
Verkehrsregelung während der Bauzeit
Die Bauarbeiten können weitgehend unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden.
Im Bereich der Knotenpunkte sowie der Bauwerke werden während der Bauzeit Verkehrslenkungsmaßnahmen notwendig (halbseitige Sperrung, Behelfsumfahrten u. ä.).
Die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen während der Bauzeit wird
sichergestellt.
Mit größeren Behinderungen des öffentlichen Verkehrs während der Bauzeit ist nicht
zu rechnen.
9.4
Erschließung der Baustelle
Die Baustelle wird über die bestehende Staatsstraße 2205, über die Kreisstraße CO 4,
die bestehenden Gemeindeverbindungsstraßen ausreichend erschlossen. Die öffentlichen Feld- und Waldwege sowie die Privatwege der Zusammenlegungsbeteiligten von
Kösfeld und Sulzdorf werden vereinzelt zur Erschließung der Baustellen benötigt. Soweit die Wege keine ausreichende Tragfähigkeit besitzen, werden vorrangig zusätzliche Baustraßen nebenliegend angelegt.
Einzelheiten sind im Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2 und im Grunderwerbsplan,
Unterlage 14.1, angegeben.
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