Originaldokument als PDF-Datei - Hessischer Landtag

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Originaldokument als PDF-Datei - Hessischer Landtag
16. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
Kleine Anfrage
der Abg. Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
vom 15.05.2003
betreffend Unterbringung sichergestellter Hunde in Hessen
und
Antwort
des Ministers des Innern und für Sport
Vorbemerkung der Fragestellerin:
Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund.
Die Tötung eines sichergestellten Hundes allein wegen nicht möglicher Weitervermittlung stellt keinen vernünftigen Grund dar (vgl. aktueller Kommentar zum
Tierschutzgesetz). Bereits vor zwei Jahren wurde der hessische Innenminister
durch einen entsprechenden Erlass des Hessischen Sozialministeriums auf diese
rechtliche Situation hingewiesen.
Einige Bundesländer versuchen mittlerweile, dieses Tötungsverbot zu umgehen,
indem sie dubiose Hundehändler mit der Unterbringung dieser Hunde beauftragen.
In der Regel werden die Hunde den Händlern übereignet und sie erhalten zusätzlich einige Hundert Euro pro Hund. In den meisten Fällen sind die überlassenen
Hunde kurze Zeit später tot, sodass von einer rechtswidrigen Tötung ausgegangen
werden muss.
Der Berliner Senat hat einem Hundehändler mehrere sichergestellte Hunde überlassen und diesem zusätzlich pro Hund ca. 500 bis 750 € gezahlt. Kurze Zeit später waren nur noch wenige Hunde am Leben. Dem gleichen Händler wird vorgeworfen, ihm überlassene sichergestellte Hunde, für die er gleichzeitig eine beträchtliche Summe an Steuergeldern erhalten hat, in Länder des ehemaligen Ostblocks für die Verwendung in Hundekämpfen verkauft zu haben. Weiter werden
diesem Händler Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung vorgeworfen,
insbesondere soll er gegen das Verbot, "gefährliche Hunde" zu züchten, verstoßen.
Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:
Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund. § 14 Abs. 2 der HundeVO vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S.
54) lässt dementsprechend die Tötung eines Hundes nur zu, wenn Tatsachen
die Annahme rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für Leben oder
Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage
wie folgt:
Frage 1.
Wie viele Hunde wurden aufgrund der verschiedenen hessischen Hundeverordnungen seit Juli 2000 sichergestellt?
Nach der seit dem 24. August 2000 geführten Statistik wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden bis zum 31. Dezember 2002 insgesamt 399 Hunde
sichergestellt.
Frage 2.
Wo befinden sich die sichergestellten Hunde (Aufschlüsselung nach Ort, Art der
Einrichtung und jeweiligen Anzahl der sichergestellten Hunde)?
Die sichergestellten Hunde wurden zum Teil an neue Hundehalter vermittelt,
teilweise in die Obhut von Tierheimen übergeben oder auf Anordnung getötet. Es befanden sich Ende 2002 noch 63 Hunde in Verwahrung.
Im Regierungsbezirk Darmstadt waren die sichergestellten Hunde zum Zeitpunkt der Erhebung (Juni 2003) wie folgt untergebracht:
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg befanden sich noch drei Hunde im Tierheim.
Zwei Hunde waren im Hundehaus Harzkopf in Dillenburg untergebracht. Sechs
Hunde aus dem Hochtaunuskreis und dem Main-Kinzig-Kreis befanden sich in
Eingegangen am 18. Dezember 2003 · Ausgegeben am 15. Januar 2004
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
Drucksache
16/160
18. 12. 2003
2
Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksache 16/160
Tierheimen in Gelnhausen und Dreieich sowie in der Einrichtung der Zwingeranlage der Polizeischule in Mühlheim am Main. Ein Hund war in der Tierklinik
Grube Königsberg GmbH in Biebertal untergebracht. Im Tierheim Münster
befand sich ein sichergestellter Hund. Drei Hunde aus dem Rheingau-TaunusKreis waren in Tierheimen in Gelnhausen und Limburg untergebracht. Ein
Hund befand sich im Tierheim Darmstadt. Frankfurt am Main hatte sieben
sichergestellte Hunde im Tierheim Fechenbach untergebracht. In Wiesbaden
befanden sich sechs Hunde in einer städtischen Einrichtung, deren Betreuung
durch den Tierschutzverein gegen Kostenerstattung erfolgte. Hanau hatte drei
Hunde in Tierheimen Harzkopf in Dillenburg und Gelnhausen untergebracht.
Im Regierungsbezirk Gießen waren die sichergestellten Hunde zum Zeitpunkt
der Erhebung (Juni 2003) wie folgt untergebracht:
In den Tierheimen Marburg 29, Limburg 13, Wetzlar drei und Dillenburg
einer. Beim Tierschutzverein Frankenberg befand sich ein Hund. In der
Zwingeranlage der Polizeischule in Mühlheim am Main waren drei Hunde
untergebracht. Die private Hunde-Pension Ortelbach-Oberdresselndorf hatte
einen Hund aufgenommen. 10 Hunde befanden sich in der privaten Tierklinik
Grube Königsberg GmbH in Biebertal. Ein Hund wurde an einen Angehörigen
des Eigentümers übergeben und einer an seinen Eigentümer.
Im Regierungsbezirk Kassel waren die sichergestellten Hunde zum Zeitpunkt
der Erhebung (Juni 2003) wie folgt untergebracht:
Bis Dezember 2001 wurden sichergestellte Hunde im Tierheim "Bund gegen
den Missbrauch der Tiere e.V." in Kassel untergebracht. Im Dezember 2001
wurde durch die Stadt Kassel mit 20 weiteren Kommunen ein Vertrag mit
einer Hundezwingeranlage in Kaufungen geschlossen. Seit diesem Zeitpunkt
werden sichergestellte Hunde dort untergebracht. Die Anlage verfügt über 15
Zwinger. Im Juni 2003 befanden sich dort zwei von der Stadt Kassel sichergestellte Hunde. Im Landkreis Werra-Meißner waren zwei Hunde im Tierheim
Eschwege untergebracht, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg drei Hunde im
Tierheim Bad Hersfeld. Die Hundepension Michael Engels in Kaufungen
nimmt sichergestellte Hunde des Landkreises Kassel auf. Hier waren zwei
Hunde untergebracht.
Frage 3.
Welche Kosten sind bisher für die Unterbringung dieser Hunde entstanden?
Das Regierungspräsidium Darmstadt meldete Kosten in Höhe von rund
237.000 €. Hinzu kommen folgende Besonderheiten:
Main-Kinzig-Kreis
pro Tag 20 € bei Unterbringung im Tierheim.
Main-Taunus-Kreis
pro Monat 380 bis 400 €.
Offenbach am Main
pro Tag und Hund ca. 8 €, zuzüglich Anschaffungskosten in Höhe von 10.000 € für die Zwingeranlage.
Frankfurt am Main
Der Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung e.V.
erhält als Träger des Tierheims Fechenheim einen
vertraglich vereinbarten jährlichen Zuschuss, der seit
1998 jährlich 250.000 DM (127.822,97 €) beträgt.
Darüber hinaus trägt die Stadt Frankfurt die jährlichen
Erbpachtzinsen für das vom Tierschutzverein in Anspruch genommenen Grundstück in Höhe von
142.734 DM (72.978,74 €).
Das Regierungspräsidium Gießen meldete Kosten in Höhe von 43.900,76 €.
Das Regierungspräsidium Kassel berichtete, dass der Stadt Kassel 32.400 €,
in den Landkreisen Werra-Meißner 3.464,56 €, in Hersfeld-Rotenburg 30 €
und Kassel 12.826,30 € Kosten für die Unterbringung von Hunden entstanden seien.
Frage 4.
Gibt es in Hessen Bestrebungen, sichergestellte Hunde einem bzw. mehreren
Hundehändlern oder ähnlichen Personen zu überlassen?
Nein.
Wiesbaden, 3. Dezember 2003
Volker Bouffier