Codierung mit Registrierung von Fahrrädern bei der
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Codierung mit Registrierung von Fahrrädern bei der
Codierung mit Registrierung von Fahrrädern bei der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land (PI DEL/OL-L) Fahrrad- und Eigentümerdaten werden in eine polizeiliche Datenbank eingetragen. (Registrierung). Diese Datenerfassung wird am Fahrrad durch einen speziellen, nicht zerstörungsfrei zu entfernenden Aufkleber mit individueller Nummer dokumentiert (Codierung). Durch den Aufkleber soll u.a. eine abschreckende Wirkung auf potentielle Fahrraddiebe erzielt werden; die Datenerfassung erhöht u.a. die Wahrscheinlichkeit eines Fahndungserfolges. Wann und wo werden Fahrräder codiert und registriert? Jeden zweiten und vierten Donnerstag (werktags) im Monat von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei der Polizeiinspektion Delmenhorst (04221/1559-115) in 27749 Delmenhorst, Marktstraße 6/7. Jeden ersten Mittwoch im Monat (werktags) von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr beim Polizeikommissariat in Wildeshausen (04431/941-0) und bei den Polizeistationen in Ganderkesee (04222/9446-0) und Wardenburg (04407/923-0) Bei allen anderen Polizeistationen im Landkreis Oldenburg kann nach vorheriger telefonischer Absprache codiert werden. Darüber hinaus zu besonderen Terminen an jeweils unterschiedlichen Orten in Delmenhorst und im Landkreis Oldenburg, die jeweils über die örtliche Presse bekannt gegeben werden. Was ist zu beachten? Die in den Erfassungsbogen „Fahrradcodierung“ eingetragenen Fahrrad- und Eigentümerdaten dienen der Erfassung in einer polizeilichen Datei. Der Erfassungsbogen kann unter www.polizei-delmenhorst.de aus dem Internet heruntergeladen werden; außerdem liegen Erfassungsbögen bei jeder Aktion vor Ort aus. zur Datenspeicherung und zur Anbringung des Auf dem Erfassungsbogen muss schriftlich das Einverständnis Aufklebers erklärt werden. Minderjährige brauchen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Auf Wunsch können die Daten jederzeit gelöscht werden. Benötigt werden in jedem Fall Personalpapiere. Wenn vorhanden, sollten Kaufquittung und Fahrradpass vorgelegt werden. Zu jedem Fahrrad wird ein Fahrradpass, in dem die Aufklebernummer (Codiernummer) und - wenn vorhanden – die Fahrradrahmennummer und/oder der EIN-Code eingetragen ist, ausgegeben. Der Fahrradpass sollte vollständig ausgefüllt und zu Hause an sicherer Stelle hinterlegt werden. Kosten entstehen keine! Was ist zu tun bei Verkauf oder Diebstahl des Fahrrades? Durch den Käufer kann das Fahrrad unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Kaufvertrag) “umgemeldet“ werden. Bei einem Diebstahl sollte möglichst in jedem Fall Anzeige erstattet werden, auch wenn das Rad nicht versichert ist. Denn durch die Registrierung des Fahrrades besteht eine gute Chance auf einen Fahndungserfolg. Zum Schluss noch die wichtigsten Vorbeugungstipps: Schließen Sie Ihr Fahrrad immer ab Verbinden Sie es möglichst mit einem fest verankerten Gegenstand Benutzen Sie ein widerstandsfähiges - möglichst geprüftes - Schloss. Wir wollen, dass Sie sicher leben! Ihre Polizei Vers. 1..3