Zulassung zum 1. Semester - Stiftung Tierärztliche Hochschule

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Zulassung zum 1. Semester - Stiftung Tierärztliche Hochschule
Zulassung zum 1. Semester
Deutsche Studienbewerber, ausländische Studienbewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie ausländische und staatenlose Studienbewerber
mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer), müssen sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung
(SfH) im Online-Verfahren unter www.hochschulstart.de bewerben.
Für die Antragstellung gelten folgende Ausschlussfristen:
bis 31. Mai d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) bis 16. Januar des
Antragsjahres erworben haben
bis 15. Juli d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) nach dem 16.
Januar bis 15. Juli d. J. erworben haben
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden, nach Berücksichtigung der Vorabquoten gemäß VergabeVO-Stiftung, wie
folgt vergeben:
20 v. H. an die Abiturbesten
20 v. H: nach Wartezeit
60 v. H. im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Informationen zu den Auswahlgrenzen der Vorjahre erhalten Sie ebenfalls unter:
www.hochschulstart.de
Abiturbesten
Innerhalb dieser Quote (20% der Studienplätze) erfolgt die Vergabe nach der Durchschnittsnote der
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder andere Berechtigung)
Wartezeit
Innerhalb dieser Quote (20% der Studienplätze) erfolgt die Vergabe nach Anzahl der Wartesemester. Diese errechnen sich aus
der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Für den Beginn der Berechnung
ist keine Bewerbung unter www.hochschulstart.de erforderlich. Die Zeit einer Ausbildung wird ebenfalls auf die Wartezeit
angerechnet, lediglich eventuelle Parkstudienzeiten werden abgezogen. Als Parkstudienzeiten zählen die Semester, die Sie an
einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Als eingeschrieben gelten auch die Semester, zu denen Sie nur
eingeschrieben waren, aber an den Lehrveranstaltungen nicht teilgenommen haben oder z. B. beurlaubt waren.
Auswahlverfahren
Für die Vergabe der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule -AdH- (60% der Studienplätze) führt <hochschulstart.de>
zunächst im Auftrag unserer Hochschule eine Vorauswahl durch.
Alle Bewerber/innen, die die Tierärztliche Hochschule Hannover an 1. Stelle in der Liste der Ortpräferenz (1. Studienort) genannt
haben und eine Abiturdurchschnittsnote bis 2,5 haben, werden für die Teilnahme am hochschuleigenen Verfahren ausgewählt.
Die Mitteilung über die Teilnahme am weiteren Auswahlverfahren der einzelnen Hochschulen, erhalten die Bewerber/innen ab
August d. J. von <hochschulstart.de>, diese Mitteilung erfolgt gleichzeitig mit dem Ablehnungsbescheid aus der Abiturbesten- und
Wartezeitquote.
Der schriftliche Motivationstest für das Verfahren 2017/18 findet voraussichtlich
in der Zeit vom 15.08. bis 21.08.2017 direkt an unserer Hochschule statt (Ausweichtermine und andere
Durchführungsorte sind nicht möglich)
Die Einladungen, mit näheren Informationen zu Termin, Uhrzeit und mitzubringenden Unterlagen, werden
voraussichtlich ab 08. August von unserer Hochschule direkt versandt
Im hochschuleigenen Verfahren trifft die Tierärztliche Hochschule Hannover die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1.Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
2.Ergebnis eines schriftlichen Motivationstests
3.Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer in einem studienrelevanten
Beruf (soweit vorhanden) - der Nachweis ist erst zum Termin des Motivationstests mitzubringen, vorab sind keine
Unterlagen an unsere Hochschule einzusenden
4.Belegung der naturwissenschaftlichen Fächer Physik, Chemie und Biologie in den letzten vier Schulhalbjahren (soweit
vorhanden)
Einzelheiten zum Verfahren sind in der Ordnung über das Auswahlverfahren festgelegt.
Losverfahren
Es werden zwei Nachrückverfahren über hochschulstart.de durchgeführt. Die danach nicht besetzten Studienplätze werden ca.
Anfang November d. J., unabhängig von den vorab beschriebenen Verfahren, von unserer Hochschule im Losverfahren
vergeben.
Die Teilnahme am Losverfahren ist durch das Einsenden einer Postkarte in der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober d.J. zu
beantragen. Vorher gesandte Anträge werden nicht berücksichtigt (Anschrift siehe oben). Auf der Karte bitte die vollständigen
15. Oktober d.J. zu
beantragen. Vorher gesandte Anträge werden nicht berücksichtigt (Anschrift siehe oben). Auf der Karte bitte die vollständigen
Absenderdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer. angeben, ansonsten sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Ergebnis der Auslosung:
Nur wer über das Losverfahren einen Studienplatz erhält, wird benachrichtigt. Es werden keine Ablehnungen verschickt!
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Dieses PDF-Dokument wurde dynamisch auf www.tiho-hannover.de erstellt.
Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes:19. Dezember 2016
© Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover, Tel.: +49 511 953-60