für das Standesamt und für die Kirche

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für das Standesamt und für die Kirche
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Papiere
... für das Standesamt
... und für die Kirche
Bei dem für Sie zuständigen Standesamt am Wohnort erhalten Sie
Auskunft, welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden.
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung ist rechtlich erst ein
halbes Jahr vorher möglich. Reservierungen für ­besondere Termine
(z.B. 14.4.14 oder 4.1.14) und Trauorte n­­eh­men die ­Standesämter
oftmals schon zu einem früheren Zeitpunkt entgegen.
Besitzen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenden Sie
sich bitte zunächst an Ihr Standesamt und erkundigen Sie sich,
welche Unterlagen Sie zur Eheschließung benötigen.
Für die Anmeldung beim Standesamt benötigen Sie:
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (Meldebescheinigung)
aus dem Einwohnermeldeamt
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister aus Ihrem
Geburtsstandesamt
Waren Sie schon verheiratet und sind Sie geschieden oder verwitwet: zusätzlich eine Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (Standesamt der letzten Eheschließung)
Die Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder, gegebenenfalls die Vaterschaftsanerkennung, wenn der Vater nicht in der
Geburtsurkunde eingetragen ist
Die kirchliche Trauung ist ein besonderer Gottesdienst, in dem die
Ehepartner vor Gott und der Gemeinde „Ja“ zueinander sagen und
ihre Ehe unter Gottes Segen stellen.
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist im Regelfall die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche und die standesamtliche
Heirat. Das heiratswillige Paar wendet sich möglichst rechtzeitig an
die Pastorin oder den Pastor, von dem sie sich trauen lassen möchten. Gemeinsam wird der Traugottesdienst vorbereitet.
Wenn die Partner unterschiedlichen christlichen Kirchen angehören, muss vorher ein schriftliches Einverständnis („Dispens“)
von der Kirchengemeinde, in der nicht geheiratet wird, eingeholt
werden. Sollte ein Partner kein Kirchenmitglied sein oder einer
anderen Religion angehören, wird ein Gottesdienst anlässlich der
Eheschließung gefeiert. Im Zusammenhang einer Trauung kann
auch der (Wieder-)Eintritt in die Kirche vollzogen werden (www.
kircheneintritt.de (ev.) oder www.katholisch-werden.de).
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis oder Reisepass
Taufurkunde sowie bei katholischen Trauungen einen
Ledigennachweis (nicht älter als 3 Monate)
Firmungszeugnis bzw. Konfirmationsurkunde
Die standesamtliche Heiratsurkunde
Bei einer Trauung in anderer Kirchengemeinde Bescheinigung
des Gemeindepfarrers
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Hochzeit zwischen Nord- und Ostsee | Ausgabe 14, 2015
Hochzeit zwischen Nord- und Ostsee | Ausgabe 14, 2015
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Rubrik
Gott feiert mit
Verständlich ist die Überraschung, wenn sich Bräutigam und Braut das erste Mal im
Hochzeitskleid sehen. Das kann auch im Vorraum der Kirche oder an der Kirchentür
mit einem längeren Weg davor inszeniert werden. Gibt es zwei Eingänge können die
Brautleute wie im Leben aufeinander zukommen und sich begegnen, jeweils geführt
oder auch alleine. Gibt es die Möglichkeit sich in der Kirchenmitte zu treffen, haben die
Brautleute noch den gemeinsamen Weg zum Altar. Prüfen Sie schon an dieser Stelle den
symbolischen Gehalt des Weges, der für Ihre Liebe und Ihr Leben steht. Bringen Sie zum
Ausdruck, dass Sie schon eine Weile zusammen gehen und Gott nun den Weg, den Sie als
Eheleute gemeinsam gehen werden, segnen möge.
Der Wunsch, die Ehe unter Gottes Segen zu stellen, ist ungebrochen,
auch wenn in vielen Fällen nur noch einer der beiden Eheleute Kirchenmitglied ist. Genau genommen ist die Trauung ein Gottesdienst
anlässlich einer Eheschließung. Die Eheschließung im Standesamt
ist die rechtsverbindliche Grundlage nach der dann anschließend in
der Kirche geheiratet werden kann.
Termin: Sprechen Sie rechtzeitig den Termin mit dem für Sie
zuständigen Pastor oder mit der Pastorin Ihrer Wahl ab. Mindestens ein Gesprächstermin wird vereinbart, an dem Sie Biographisches, organisatorische Details und inhaltliche Fragen klären.
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Hochzeit zwischen Nord- und Ostsee | Ausgabe 14, 2015
Musik: Welche Musik zum Einzug gespielt werden soll, muss mit dem zuständigen
Foto: Micha Passage
Warum in der Kirche heiraten, wenn das Standesamt ausreicht
und die Ehe nach evangelischem Verständnis sowieso als „weltlich
Ding“ gilt? Aus meiner Erfahrung ist es den Brautleuten wichtig, dass sie sich vor den Familien und dann auch einer höheren
Macht als der eigenen anzuvertrauen. In der Kirche hören wir das
Bekenntnis der Brautleute und werden damit einem öffentlichen
Interesse nach Ordnung gerecht. Wir versuchen dem in der Bibel
formulierten Anspruch Gottes an uns Menschen – verbindlich miteinander zu leben – nachzukommen.
„Was Gott nun zusammen geführt hat, soll der Mensch nicht trennen“ (Matthäus 16, 6) ist das so oft beschwörende und genauso
häufig gebrochene Versprechen aus dem Evangelium. Jesus Christus
betont die Bestimmung des Menschen vor Gott in verbindlicher
Partnerschaft zu leben. Dies ist der eine Aspekt, der in diesem Text
zum Ausdruck kommt. Jesus weiß um die Zerbrechlichkeit menschlicher Liebe. Um unseres „Herzens härte Willen“ wird deutlich, dass
dieses Wort über die Ehe viel mehr Zuspruch als Anspruch bedarf.
Der Segen steht im Zentrum kirchlichen Handelns. Dass Gott zum
Gelingen der Ehe mithilft ist unsere christliche Hoffnung, die die
Paare bei der kirchlichen Trauung teilen. Deshalb ist eine kirchliche
Trauung neben allem weltlichen Zeremoniell sinnstiftend.
Die Erwartung, dass es in der Kirche besonders schön wird, ist
groß. Der Raum, die Musik, die Blumen, die Ansprache – alles wird
auf das Paar zugeschnitten und abgestimmt und soll perfekt sein.
Hier einige Hinweise:
Zauberer Art Petit
E
inzug in die Kirche: Der Einzug ist von der jeweiligen
Ortstradition, dem Kirchenraum und dem Pastor abhängig. Jede
Handlung im Kirchraum sollte Ausdruck unseres ganzen Lebens
vor Gott sein. Jeder, der einzieht, übernimmt daher eine besondere
Funktion im Gottesdienst oder eine wichtige Rolle im Leben der
Brautleute. Überlegen Sie also, ob nur die Brautleute, bestimmte
Personen wie Brautleute, Trauzeugen und Brautjungfern oder die
ganze Gesellschaft einziehen.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten des Einzugs und doch
wünschen sich viele Paare die aus Film und Fernsehen bekannt
gewordene „Brautführung“ durch den Brautvater. Machen Sie sich
klar, dass dies eigentlich keine kirchliche Tradition ist und aus einer
Zeit stammt, als Frauen noch dem Machtbereich der Männer unterworfen waren und die Ehefrau mit der Hochzeit aus dem Besitz
des einen Mannes in den des nächsten überführt wird. Wenn Sie
dies trotz allem wünschen, dann bedenken Sie, dass die Übergabe
eigentlich an der Kirchentür geschehen müsste, denn das „Tor“ ist
historisch der Ort, an dem der Ehevertrag geschlossen wird.
Kirchenmusiker besprochen werden. In der Regel haben diese viele klassische Märsche
im Repertoire. Bringen Sie gern geistliche Liederwünsche mit. Da bei einer Hochzeit alle
Altersgruppen vertreten sind, ist eine Mischung aus alten und neuen geistlichen Liedern
zu empfehlen. Auch weltliche Lieder aus dem Bereich der Popmusik werden häufig gewünscht und eignen sich gut als Darbietung nach der Ansprache oder dem Segen.
Trauspruch: Beachten Sie, dass es ein Spruch aus der Bibel sein sollte. Ein Trau-
spruch lässt sich in Internetportalen finden, aber auch Bibeln mit Wortkonkordanz sind
eine gute Hilfe. Dort können Sie nach Themengebieten und Einzelwörtern suchen. Überlegen Sie, welcher dieser Sätze auf Sie und Ihre Partnerschaft zutrifft, welche Hoffnung
und Wünsche mit diesem Wort verbunden sind und ob Sie damit Ihr Leben überschreiben
mögen. Wem es schwer fällt, hilft sicher der Pastor bei der Entscheidung. Der Trauspruch
im Zusammenhang mit Ihrem Leben ist traditionell der Grundstein für die Ansprache.
Die Segnungshandlung und das Bekenntnis: Hier gibt es mehrere
Möglichkeiten sich gegenseitig das Versprechen der Ehe zu geben oder sich vor Gott und
der Gemeinde zu bekennen und auf die Frage des Pastors zu antworten. Besprechen Sie
es mit Ihrer Pastorin.
Ringe: Der Ring ist Ausdruck der Liebe und Treue zu Ihrem Lieblingsmenschen. Er ist
seit alter Zeit ein vertragliches Zeichen – bei der Trauung ein Siegel der Eheleute für alle
sichtbar und für die Eheleute spürbar. Wollen Sie in der Kirche einen Ringwechsel vollziehen? Wenn ja, besprechen Sie, wer die Ringe bringt oder ob sie auf dem Altar liegen.
Zum Tag Ihrer Trauung müssen Sie die Eheschließung mit dem Dokument aus dem Stammbuch nachweisen, dann steht dem schönsten Tag Ihres Lebens dem Geleit und Zuspruch
Gottes nichts mehr im Wege.
Pastor Felix Meyer-Zurwelle
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kirchbarkau
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