Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen

Transcription

Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 1
Förderung / Finanzierung
für Handwerk, KMU, Industrie
Dipl.-Phys. Hans Strobel
Planungsbüro Strobel VDI
für Haustechnik und Bauphysik
Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg




BAFA-Berater
KfW-Energieeffizienz-Experte
Mitglied im IHK Energiemanagerpool
Mitglied im Augsburger-Energieberater-Netzwerk
Programm






Grundsätzliche Fördermodelle
Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen
Grundsätzliche Grenzen bei Förderungen
Beispiele für Zuschussförderungen
Beispiele für steuerliche oder gesetzliche Förderungen
Beispiele von Förderungen über zinsvergünstigte Kredite
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 2
Planungsbüro Strobel VDI
für Haustechnik und Bauphysik
Dipl.-Phys. Hans Strobel
selbständig seit 1990
Büro mit fünf Mitarbeiter/innen









Planungen in der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär Entwässerung
Gutachten und Planungen für Solarstromanlagen und thermische Solaranlagen
Thermische Bauphysik
Energieberatung im privaten, gewerblichen und kommunalen Bereich
Bauphysikalische Gutachten
Nachweise nach Energieeinsparverordnung
Nachweise für KfW-Programme, Niedrigenergie- und Passivhäuser
Luftdichtheitsmessungen
Vorträge und Seminare
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 3
Disclaimer
Alle im nachfolgenden Vortragsskript vorgestellten Informationen wurden Stand
18.11.2014 sorgfältig recherchiert und basieren auf im Internet frei zugänglichen
Richtlinien und Merkblättern von Förderstellen, Gesetzes- und Verordnungstexten,
Informationsportalen, Tagungsbeiträgen, Broschüren, Aufsätzen usw.
Es werden weder sämtliche verfügbaren Förderprogramme aufgelistet, noch werden die
aufgelisteten Förderprogramme vollumfänglich dargestellt. Insbesondere können die
stark verkürzten Darstellungen im Einzelfall zu Informationslücken führen.
Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich die den Förderungen zugrunde liegenden
Richtlinien, Merkblätter, FAQ, Gesetzes- und Verordnungstexte der Fördergeber
rechtsverbindlich sind und empfehlen im Einzelfall eine individuelle Fördermittelberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Augsburg, 18.11.2014
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 4
Grundsätzliche Modelle öffentlicher Förderung
 Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse, z.B.
- BAFA-Zuschüsse für Erneuerbare Energien (Solarthermie, Biomasse,
Wärmepumpe)
- BAFA-Zuschüsse für kleine KWK-Anlagen
- BioKlima-Zuschüsse für Biomasse-Heizwerke in Bayern
- BAFA-Zuschüsse für Querschnittstechnologien
- BAFA-Zuschüsse für Energiemanagementsysteme
- KfW-Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen
- Zuschüsse für Umweltberatungen und Umweltmanagementsysteme in Bayern
 Steuernachlässe, Steuererstattungen, Sonderabschreibungen, z.B.
- Energiesteuerrückerstattung für KWK-Anlagen (EnStG)
- Spitzensteuerausgleich für das Produzierende Gewerbe (StromStG)
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 5
Grundsätzliche Modelle öffentlicher Förderung
 gesetzliche Vergütungs-, Zuschlags- und Erstattungsmodelle z.B.
- Einspeisevergütungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG)
- Einspeisevergütungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWKG)
- Besondere Ausgleichregelung für stromintensive Unternehmen (EEG)
 zinsvergünstigte Darlehen, teilweise mit Tilgungszuschuss, z.B.
- KfW-Programm Erneuerbare Energien PREMIUM oder STANDARD
- KfW-Programm Speicherförderung
- KfW-Energieeffizienzprogramm für Ersatz- und Neuinvestitionen
- LfA-Investiv- und Ökokredite für Maßnahmen zur Energieeinsparung und
zur Nutzungen Erneuerbarer Energien
- KfW-Programme für wohnwirtschaftliche Investitionen für KMUWohnungsunternehmen
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 6
Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen
 Wer kann Anträge stellen?
- Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
- Definitionen von „Größenklassen“ und „Beteiligungen“ bei gewerblichen
Unternehmen z.B. Definition des KMU-Begriffs in KfW-Programmen (Unternehmen
mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €
oder mit einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €)
- Ausschlüsse, z.B. Unternehmen in Schwierigkeiten
 Welche Maßnahmen werden gefördert?
- förderfähige Maßnahmen sind in der Regel durch mehr oder weniger präzise bzw.
vollständige Positivlisten oder Fördertatbestände beschrieben
- Die Förderfähigkeit der Maßnahmen wird in der Regel durch ein aufwändiges
Richtliniensystem mit technisch detaillierten Anforderungen definiert
- Vielfalt und Komplexität der technischen Systeme führen in der Regel zu einem
mehr oder weniger ausgeprägten System von Auslegungshinweisen und FAQ
- Alle Förderinstrumente listen Förderausschlüsse auf
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 7
Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen
 Wann muss die Förderung beantragt werden?
- In der Regel gilt: erst Antrag stellen, dann Auftrag erteilen!
Ausnahme BAFA-Zuschuss für Basisförderung im Marktanreizprogramm
„Erneuerbare Energien“: hier Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach
Inbetriebnahme (Förderampel beachten)
- Für einige Förderungen sind Gutachten von zugelassenen Sachverständigen
erforderlich
 Wie hoch ist die Förderung?
- Kreditförderungen bestehen aus Zinsersparnissen durch zinsvergünstigte Kredite,
teilweise mit Sondertilgungen (Zinsvorteil des Förderkredits im Vergleich zum
Hausbankdarlehen bzw. zur Eigenkapitalverzinsung unter gleichen
Randbedingungen für Laufzeit, Zinsbindung, Sondertilgung, Bearbeitungsgebühren,
Tilgungszuschüssen usw. berechnen  Tilgungszuschüsse führen teilweise zu
negativen Effektivzinssätzen)
- Zuschüsse bestehen in der Regel aus Basiszuschüssen, die mit weiteren
Bonuszuschüssen kombinierbar sind
- Gesetzliche Vergütungen und Steuererstattungen sind großteils zeitlich befristet
und durch max. absolute Erstattungsbeträge begrenzt
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 8
Grundsätzliche Grenzen bei Förderungen
 Welche Einschränkungen gibt es?
- Ersatzinvestitionen und/oder Neuinvestitionen
- Förderungen für Bestand oder Neubau
- Bagatellgrenzen
- max. Kredit- oder Zuschussbeträge
 Wie lange läuft das Programm?
- zeitliche Befristung mit/ohne Ankündigung einer Nachfolgeprogramms
- letztmögliche Antragstellung
- Übergangsregelungen
 Sind die Förderungen „konkurrierender“ Programme kombinierbar?
- In vielen Fällen lassen sich Fördermittel öffentlicher Programme (z.B. Kredit und
Zuschuss) für gleiche Fördertatbestände unter Beachtung von Förderhöchstgrenzen
kombinieren
- Bei einer Kombination sind die Kombinationsregeln der beiden konkurrierenden
Programme zu beachten
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 9
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Marktanreizprogramm (BAFA)
Solarthermie:
Basisförderung:
bis 40 m² Kollektorfläche 90 €/m², 40 bis 100m² 45 €/m²,
mindestens aber 1.500 € pro Anlage
bei Bereitstellung von Prozesswärme 20-1.000m² Kollektorfläche
bis zu 50% der Nettoinvestitionskosten
Bonusförderung:
Kesseltausch-, Kombinations-, Effizienz- und Solarpumpenbonus
in unterschiedlicher Höhe
Innovationsförderung: bis zu 180 €/m² für besonders innovative Anlagen
•
Voraussetzung für den Kesseltausch-Bonus ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und zusätzlich
der Einsatz hocheffizienter Umwälzpumpen. Anlagen in Neubauten und Anlagen zur reinen
Warmwasserbereitung (ohne Heizungsunterstützung) werden im MAP normalerweise nicht mehr gefördert.
Biomasse:
Basisförderung:
Für Pellet-, Kombikessel, Scheitholzvergaserkessel und
Hackschnitzelanlagen bis 100 kW: 36 €/kW, mindestens aber
1.400 bis 2.900 € je Anlage
Zusätzlich möglich: Kombinations- und Effizienzbonus sowie Innovationsförderung
•
Voraussetzung für die Basisförderung ist ein hydraulischer Abgleich der HA und zusätzlich der Einsatz
hocheffizienter Umwälzpumpen. Kombikessel benötigen einen Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW für den
handbeschickten Teil der Anlage. Anlagen in Neubauten werden im MAP nicht mehr gefördert, ebenso
luftgeführte Pelletöfen.
Wärmepumpen:
Basisförderung:
Wärmepumpen bis 100 kW: pauschal 2.800 € pro Anlage, 3.300 €
für Anlagen mit Pufferspeicher, über 10 kW Nennwärmeleistung
zusätzlich 100-120 € pro kW
Ausnahme:
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es nur 1.300 €, mit
Speicher 1.800 €
Zusätzlich möglich: Kombinations- und Effizienzbonus
•
Voraussetzung für die Basisförderung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, eine Anpassung der
Heizkurve an das Gebäude und der Einsatz hocheffizienter Umwälzpumpen. Vorgeschrieben ist auch der
Einbau eines Strom- bzw. Gaszählers und eines Wärmemengenzählers. Anlagen in Neubauten werden im
MAP grundsätzlich nicht mehr gefördert. Anlagen größer als 100 kW werden über die KfW gefördert.
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 10
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Steuer
KfW-Programm 271/281 272/282: Erneuerbare Energien „Premium“, Zinssatz ab 1,00% eff. p.a.
Biomasse/KWK:
Für automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse mit mehr als
100 kW oder streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen mit bis zu 2 MW
Nennwärmeleistung. Tilgungszuschuss 20 € je kW installierter Nennwärmeleistung,
max. 50 000 €, weitere Boni für Puffer sowie Effizienz/Emissionen. Kleinere Anlagen
können über das Programm Erneuerbare Energien "Standard" finanziert werden.
•
Nahwärmenetze:
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen, die zu mindestens
50% mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden oder die zu mindestens
20% aus solarer Strahlungsenergie gespeist werden und in denen ansonsten fast
ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK, aus Wärmepumpen oder aus
industrieller und gewerblicher Abwärme eingesetzt wird. Auch der biogene Anteil von
Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung
(Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung). Nahwärmenetze sind nur förderfähig,
wenn im Mittel über das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr
und Meter Trasse nachgewiesen wird. Eine Kombination mit der KWKG-Förderung
(BAFA) ist seit 14.09.2012 nicht mehr möglich!
Tilgungszuschuss:
60 € je neu errichtetem Meter Trasse, 1.800 € je Hausübergabestation.
Förderhöchstbetrag: 1.000.000 €
1.500.000 € für Wärmenetze, in die Wärme aus rein thermischen
Tiefengeothermieanlagen eingespeist wird
•
Große Wärmespeicher:
Als Innovationsförderung werden die Errichtung und/oder die Erweiterung von
Wärmespeichern mit mehr als 10 m³ gefördert, sofern sie überwiegend aus
erneuerbaren Energien gespeist werden und die im Antrag auf Tilgungszuschuss
aufgeführten Qualitätskriterien einhalten.
Wärmespeicher, die nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden können sowie
Wärmespeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht förderfähig.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 11
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Steuer
KfW-Programm 271/281 272/282: Erneuerbare Energien „Premium“, Zinssatz ab 1,00% eff. p.a.
Große effiziente Wärmepumpen:
Förderfähig ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen mit einer installierten
Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW für:
− die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von
Gebäuden
− die Bereitstellung des Heizbedarfs von Nichtwohngebäuden
− die Bereitstellung von Prozesswärme (d. h. Wärme für technische Prozesse zur
gewerblichen oder industriellen Nutzung)
− die Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
•
Tiefengeothermie:
Für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der hydrothermalen und petrothermalen
Tiefengeothermie mit mehr als 400 Meter Bohrtiefe. Die Anlagen sind mindestens 7
Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
Finanzierung:
Bis zu 80% der Netto-Investitionskosten, maximal 10 Mio €
Tilgungszuschüsse:
1. Anlagenförderung:
200 Euro je kW Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 2 Mio €
2. Bohrkostenförderung:
ab 400 m bis 1.000 m
375 Euro je Meter vertikale Tiefe
zwischen 1.000 m bis 2.500 m
500 Euro pro Meter
ab 2.500 m bis Endtiefe
750 Euro pro Meter
höchstens jedoch 2,5 Mio € je Bohrung, bzw. maximal 5 Mio € je Projekt
3. Mehraufwendungen:
maximal 50% des nachgewiesenen Mehraufwands pro Bohrung, höchstens jedoch
50% der ursprünglichen Plankosten und maximal 1,25 Mio € pro Bohrung.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 12
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Steuer
KfW-Programm 271/281 272/282: Erneuerbare Energien „Premium“, Zinssatz ab 1,00% eff. p.a.
Solarkollektoranlagen:
Als Innovationsförderung werden die Errichtung und Erweiterung von großen
Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche gefördert zur:
− Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten
Warmwasserbereitung und Raumheizung von:
− Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten oder
− Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Diese
Mindestgröße kann bei Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären
Versorgung (z.B. auf Campingplätzen) oder Beherbergungsbetrieben mit
mindestens 6 Zimmern unterschritten werden.
− überwiegender Bereitstellung von Prozesswärme
− überwiegender Bereitstellung von solarer Kälteerzeugung
− überwiegender Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz
Schwimmbadabsorber sind nicht förderfähig.
•
KfW-Programm 270/274: Erneuerbare Energien „Standard“, Zinssatz ab 1,46% eff. p.a.
Photovoltaik:
Für alle Anlagen, auf die das EEG zutrifft, Finanzierung bis zu 100% der NettoInvestitionskosten, max. 25 Mio € pro Vorhaben.
•
KfW-Programm 275: Erneuerbare Energien „Speicher“, Zinssatz ab 1,46% eff. p.a.
Photovoltaik:
Für stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen, die ab dem 1.1.2013
errichtet wurden. Zinsgünstiger Kredit und Tilgungszuschuss bis zu 30% der
förderfähigen Kosten.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 13
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Einspeisevergütung nach EEG
EEG-Novelle seit 1.8.2014 in Kraft
Weitestgehender Schutz von Bestandsanlagen
Wesentliche Änderungen für Neuanlagen ab 1.8.2014
Photovoltaik:
Einspeisevergütung:
Die bisherige Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz für
das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre gibt es ab dem 1.8.2014 nur
noch für neue Kleinanlagen (bis 500 kWp, ab 1.1.2016 bis 100 kWp).
Verpflichtende Direktvermarkung:
Neue Anlagen über 500 kWp, ab dem 1.1.2016 über 100 kWp, müssen den Strom
selbst an einen Endabnehmer oder über Direktvermarkter an der Börse vermarkten.
Zukünftig werden für neue Anlagen 100% des Stroms vergütet.
Die bisher geltende Managementprämie entfällt. Die Kosten der Vermarktung bzw. die
Handelsanbindungskosten werden über einen Zuschlag von 0,4 ct/kWh
kompensiert.
Neue Anlagen ab 500 kWp, die ab dem 1.1.2016 ans Netz gehen, erhalten für den
Zeitraum, in dem an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden ein negativer
Börsenstrompreis auftritt, keine Vergütung.
Aktuell (Inbetriebnahme im November 2014) gelten folgende Vergütungssätze für
kleine Dachanlagen bis 500 kWp:
- bis 10 kWp: 12,62 ct/kWh
- 10 bis 40 kWp: 12,28 ct/kWh
- 40 bis 500 kWp: 10,98 ct/kWh
Degression:
Basisdegression für Zielkorridor 2,4 bis 2,6 GWp Anlagenzubau pro Jahr beträgt
0,5% pro Monat. Bei Unter- bzw. Überschreitung des Zielkorridors Degressionen
zwischen 0 bis 2,8% pro Monat.
Eigenverbrauchsumlage:
Eigenverbrauch: PV-Anlagenbetreiber verbraucht den durch ihn erzeugten Strom vor
Ort selbst (Personenidentität). Neue Anlagen bis 10 kWp sind bis zu einer Strommenge
von 10 MWh befreit. Neue Anlagen über 10 kWp müssen eine verminderte EEGUmlage (40% der jeweiligen EEG-Umlage, gleitender Einstieg bis 2016) an den
Verteilnetzbetreiber abführen. Im Gegenzug Vergütungsaufschlag von 0,3 ct/kWh.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 14
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Einspeisevergütung nach EEG
Windkraft:
Einspeisevergütung On-Shore-Windenergie § 49 EEG
Für die ersten fünf Jahre nach Inbetriebnahme erhält der Betreiber eine
Anfangsvergütung in Höhe von 8,90 ct/kWh.
Der Zeitraum der Anfangsvergütung kann sich je nach Windaufkommen am
Anlagenstandort bis auf 20 Jahre verlängern, um somit auch weniger windhöffigen
Gebieten bessere Wirtschaftlichkeitsvoraussetzungen zu bieten.
Im Anschluss an die Anfangsvergütung erhält der Betreiber bis zum Ablauf der 20
Jahre eine Grundvergütung in Höhe von 4,95 ct/kWh.
Anlagen mit Nennleistungen bis 50 kW erhalten die höhere Anfangsvergütung über
volle 20 Jahre.
Einspeisevergütung Off-Shore-Windenergie § 50 EEG
Innerhalb von zwölf Jahren ab Inbetriebnahme erhält der Betreiber eine
Anfangsvergütung von 15,40 ct/kWh. Dieser Zeitraum erhöht sich, je weiter entfernt
von der Küstenlinie und je tiefer im Meer die Anlage errichtet ist.
Die Grundvergütung beträgt 3,9 ct/kWh und wird im Anschluss an die
Anfangsvergütung bis zum Ende der 20-jährigen Gesamtvergütungsdauer gezahlt.
Bei Inbetriebnahmen vor 2020 kann der Anlagenbetreiber anstatt der zwölfjährigen
Anfangsvergütung von 15,40 ct/kWh optional eine erhöhte Anfangsvergütung von
19,40 ct/kWh für die ersten acht Jahre beziehen.
Die Anfangsvergütung verlängert sich weiterhin für unverschuldete
Einspeiseverhinderungen auf Grund fehlender Netzkapazitäten.
Die hier angegebenen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 1.8.2014 in
Betrieb genommen werden, sofern nicht vor dem 23. Januar 2014 bereits ein
vollständiger Genehmigungsantrag eingereicht worden war. Für die Folgejahre
unterliegen die Vergütungen für Windenergie einer jährlichen Degression von
0,4 % pro Quartal für On-Shore/Repowering-Anlagen (ab 2016),
variiert bei Über-/ Unterschreitung des Ausbaukorridors von 2.4 bis 2.6 GW/Jahr
0,5 Cent/kWh für Off-Shore-Anlagen ab 2018 bzw.
1,0 Cent/kWh für Off-Shore-Anlagen ab 2020
0,5 Cent/kWh pro Jahr für Off-Shore-Anlagen ab 2021
1,0 Cent/kWh für Off-Shore-Anlagen im "Stauchungsmodell" ab 2018
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 15
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Einspeisevergütung nach EEG
Wasserkraft:
Die Förderung, die derzeit auf 20 Jahre festgelegt ist, richtet sich nach der Leistung der
Anlage. Zurzeit liegt der aktuell anzulegende Wert des Förderanspruchs bei bis zu
12,52 ct pro kWh, welcher ab dem 1. 12.2016 mit einer Degression von 0,5 % belegt
wird.
Verpflichtende Direktvermarkung:
Neue Anlagen über 500 kWp, ab dem 1.2.2016 über 100 kWp, müssen den Strom
selbst an einen Endabnehmer oder über Direktvermarkter an der Börse vermarkten.
Bestandsanlagen:
Bestandsanlagen, die nachgerüstet bzw. ertüchtigt werden, können unter bestimmten
Voraussetzungen für den gesamten Stromertrag oder zumindest anteilig ebenfalls die
neuen Vergütungssätze für eine Dauer von 20 Jahren zzgl. des Inbetriebnahmejahres
in Anspruch nehmen. Neuanlagen sind hierzu nur befugt, sofern sie im räumlichen
Zusammenhang mit ganz oder teilweise bereits bestehenden oder vorrangig zu
anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft neu zu errichtenden
Stauanlagen oder ohne durchgehende Querverbauung installiert werden.
Vergütungssätze:
Aktuell (Inbetriebnahme im November 2014) gelten folgende Vergütungssätze für
Wasserkraftanlagen:
- bis 500 kWp: 12,52 ct/kWh
- 500 bis 2.000 kWp: 8,25 ct/kWh
- 2.000 bis 5.000 kWp: 6,31 ct/kWh
- 5.000 bis 10.000 kWp: 5,54 ct/kWh
- 10.000 bis 20.000 kWp: 5,34 ct/kWh
- 20.000 bis 50.000 kWp: 4,28 ct/kWh
- über 50.000 kWp: 3,50 ct/kWh
Basisdegression für Zielkorridor 2,4 bis 2,6 GWp Anlagenzubau pro Jahr beträgt
0,5% pro Monat. Bei Unter- bzw. Überschreitung des Zielkorridors Degressionen
zwischen 0 bis 2,8% pro Monat.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 16
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Einspeisevergütung nach EEG
Biomasse KWK-Anlagen:
Verpflichtende Direktvermarkung:
Neue Anlagen über 500 kWp, ab dem 1.2.2016 über 100 kWp, müssen den Strom
selbst an einen Endabnehmer oder über Direktvermarkter an der Börse vermarkten.
Der Gesetzgeber hat bereits angekündigt, im Jahr 2017 in ein Ausschreibungsmodell zu
wechseln.
Direktvermarktung mit Marktprämie :
Die anzulegenden Werte für die Vergütungs- bzw. Prämiensätze
Strom aus Biomasse
Bis 150 kW: 13,66 Cent/kWh
Bis 500 kW 11,78 Cent/kWh
Bis 5000 kW 10,55 Cent/kWh
Bis 20.000 kW 5,85 Cent/kWh
Vergärung von Bioabfällen
Bis 500 kW 15,26 Cent/kWh
Bis 20.000 kW 13,3 Cent/kWh
Vergärung von Gülle
80 Masse-%; Stromerzeugung am Standort Biogasanlage, installierte Leistung
max. 75 kW: 23,73 Cent/kWh
•
Alle Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2016 und einer installierter Leistung bis
500 kW und Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015 und einer installierten
Leistung bis 100 kW gilt ein um 0,2 ct/kWh gegenüber dem anzulegenden Wert
verminderter Satz.
Förderbegrenzungen:
Förderung für Anlagen > 100 kW installierter Leistung nur bis Anteil Strommenge, der
der Bemessungsleistung der Anlage von 50% der installierten Leistung entspricht. Für
darüber hinausgehende Strommengen gilt: Marktprämie=0.
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 17
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Programm BioKlima: Förderung von Biomasse-Heizwerken in Bayern
Biomasse/Heizen mit Holz:
Fördert große, automatisch beschickte Biomasseheizanlagen, auch Pelletsanlagen mit
20 € pro Tonne eingespartes CO2, über sieben Jahre kalkuliert, maximal 200.000 €.
BioKlima tritt zum 31.12.2014 außer Kraft!
Nachfolgerichtlinie wird im Jahr 2015 in Kraft treten (in Bearbeitung)!
•
Energiesteuergesetz
KWK-Anlagen:
KWK-Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, erhalten eine
Energiesteuer-Rückerstattung, wenn bestimmte Nutzungsgrade erreicht werden:
Jahresnutzungsgrad 60-69%:
Jahresnutzungsgrad >70%
(nur für produzierendes Gewerbe)
Heizöl:
16,36 € / 1.000 Liter
61,35 € / 1.000 Liter
Erdgas:
2,20 € / MWh
5,50 € / MWh
Flüssiggas: 24,24 € / 1.000 kg
60,60 € / 1.000 kg
Für eigengenutzten Strom aus KWK-Anlagen bis 2 MWel muss außerdem keine
Stromsteuer (2,05 Ct / kWh) abgeführt werden.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 18
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
KWK-Gesetz
Blockheizkraftwerke:
Neu errichtete BHKW bis einschließlich 50 kWel erhalten zum üblichen Strompreis
(Grundlaststrom an der EEX) einen Zuschlag von 5,41 Ct/kWh für einen Zeitraum von
10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebes, alternativ für 30.000 Stunden.
Zuschlag 50 kW bis 250 kWel:
4,0 Ct/kWh
250 kWel bis 2 MWel:
2,4 Ct/kWh
Größer als 2 MWel:
1,8 Ct/kWh
•
Dieser Zuschlag gilt für den eingespeisten und den selbst verbrauchten Strom.
Nahwärmenetze:
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen, die zu
mindestens 60% mit Wärme/Kälte aus KWK-Anlagen oder industrieller Abwärme
gespeist werden (mind. 50% bei Inbetriebnahme).
Förderung: max. 10 Mio €
kleinere Netze: 100 € pro Meter Trasse, max. 40% der ansatzfähigen
Investitionskosten
größere Netze (Mittlerer Nenndurchmesser >DN100): 30% der Investitionskosten
Antragstellung: spätestens bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden
Kalenderjahres, Bescheinigung durch Wirtschaftsprüfer erforderlich.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 19
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Mini-KWK-Förderung (BAFA)
Förderung von kleinen KWK-Anlagen:
Seit 1.1.2014 gibt es für Anlagen bis 20 kWel einmalige Zuschüsse von 1.425 € bis
3.325 €.
Voraussetzungen:
- Die elektrische Leistung des Mini-BHKW darf 20 kWel nicht überschreiten.
- Nur der Einbau in bestehende Immobilien (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009)
wird gefördert, bei neuen Immobilien gibt es keinen Zuschuss.
- Die KWK-Anlage muss im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden
(turnusmäßige Überprüfung der Anlage, einschließlich Reparaturen und Betriebsstoffe).
- zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung muss ein Energiezähler verbaut
sein.
- Ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher mit einem Energiegehalt von
mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth (jedoch mindestens 6,9 kWh bzw. 300 l)
- Gefördert werden nur Mini- und Mikro-BHKW, die in der Liste der förderfähigen
Anlagen des BAFA enthalten sind.
- Mehr Intelligenz für größere Anlagen: BHKWs ab 3 kWel müssen über eine
Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive
eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystems zur
Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) verfügen; zudem ist eine
definierte Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe notwendig.
- Keine Eigenbau-/Prototypen-BHKW: Durch die Beschränkung auf Anlagen, die in
der BAFA-Liste aufgeführt werden, sind Prototypen (weniger als 4 Exemplare) und
Eigenbau-BHKW grundsätzlich nicht förderfähig.
- Kein Einsatz in Fernwärme-Gebieten: In der Nähe eines Heiz(kraft)werkes mit
einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme, wird keine Förderung gewährt.
- Die KWK-Anlage muss mindestens sieben Jahre betrieben werden, ansonsten muss
zurückgezahlt werden.
- Teilnahme am Monitoring: innerhalb der Mindestlaufzeit der KWK-Anlage
verpflichtet sich der Antragsteller jährlich die Betriebsdaten (z. B. Brennstoffverbrauch,
Stromerzeugung) dem BAFA zur Verfügung zu stellen. Die Daten dienen dazu, die
Effekte der Maßnahme quantifizieren zu können. Dazu muss der Antragsteller auch
verpflichtend eine E-Mail-Adresse haben.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 20
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Bayer. Programm zum Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen
Der Freistaat Bayern fördert über die LfA-Förderbank die Errichtung oder Erweiterung
von Tiefengeothermie-Wärmenetzen, Voraussetzung ist eine Förderung im KfW
Programm Erneuerbare Energien. Im Mittel muss ein Wärmeabsatz zwischen 0,5 und
3,0 MWh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen werden.
Die spezifische Förderung beträgt:
Wärmeabsatzbereich 0,5 bis 1,5 MWh:
bis zu 60 € je Meter Trassenlänge
Wärmeabsatzbereich über 1,5 bis 3,0 MWh:
bis zu 40 € je Meter Trassenlänge
Die spezifische Förderung beträgt höchstens jedoch 1,5 Mio € je Projekt.
Die Förderung erfolgt wahlweise in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten
Darlehens.
•
•
BayINVENT Innovative Energietechnologien und Energieeffizienz
Der Freistaat Bayern hat am 1. August 2012 mit dem Förderprogramm „BayINVENT Innovative Energietechnologien und Energieeffizienz“ das bisherige Programm „BayREV
Rationellere Energiegewinnung und Verwendung“ abgelöst. Die Förderung soll die
Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und
Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien ermöglichen.
Schwerpunkte:
− Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energietechnologien,
− Förderung erneuerbarer Energien,
− Umweltschutzbeihilfen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen und zur
Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen
(Demo-Vorhaben),
− Energieeinsparkonzepte
− technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung bzw.
der experimentellen Entwicklung.
− Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen
− bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus können sich
aber auch sonstige Antragsteller, z.B. öffentliche Träger, auf Fördermittel
bewerben. Voraussetzung für alle Antragsteller ist der Sitz oder die
Niederlassung im Freistaat Bayern. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse von
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens.
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 21
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Energieberatung Mittelstand
Förderung von Energieeffizienzberatungen für kleine und mittlere
Unternehmen. Das Programm umfasst eine Beratungsförderung durch einen
Zuschuss zur Beratung und eine Investitionsförderung durch zinsgünstige
Kredite für investive Effizienzmaßnahmen.
Ein Energieberater analysiert zunächst im Rahmen einer Initialberatung die
Schwachstellen des Energieeinsatzes im Unternehmen. In einem zweiten Schritt, der
Detailberatung, werden konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenpläne zur
effizienten Energienutzung und Kosteneinsparung formuliert.
Bedingungen:
Das Unternehmen erfüllt die KMU-Kriterien der EU.
Die jährlichen Energiekosten müssen über 5.000 Euro liegen.
Art und Umfang der Förderung:
Für die Initialberatung gibt es einen Zuschuss von 80% der Nettoberatungskosten,
maximal 1.280 €.
Für die Detailberatung beträgt der Zuschuss 60% der Nettoberatungskosten,
maximal 4.800 €.
Zuschüsse für beide Abschnitte der Beratung können pro Standort je einmal
in Anspruch genommen werden.
Umsetzung der Maßnahmen
Die vom Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen können mit einem
Investitionskredit im Rahmen des KfW Energieeffizienzprogramms (242/243/244)
zinsgünstig finanziert werden.
Antragstellung über Regionalpartner, z.B. HWK für Schwaben, IHK für Schwaben.
•
Achtung: Programm läuft ab dem 1.1.2015 über das BAFA!
Es wird keinen Bruch in der Programmabwicklung geben und die Berater werden
zeitnah vom BAFA über die neue Richtlinie und die Registrierung informiert.
Anträge können über die Internet-Antragsplattform noch bis spätestens 15.12.2014
erstellt werden und müssen bis spätestens 19.12.14 beim Regionalpartner zur Freigabe
eingereicht werden.
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 22
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
KfW Energieeffizienzprogramm (242/243/244), Zinssatz ab 1,00% eff. p.a.
Zinsgünstige Kredite für investive Effizienzmaßnahmen in KMU.
Folgendes wird gefördert:
1) Alle Investitionsmaßnahmen, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen,
beispielsweise in den Bereichen:
− Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung,
Warmwasserbereitung
− effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
− Gebäudehülle
− Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe,
Druckluft, Vakuum und Pumpen
− Prozesskälte und Prozesswärme
− Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
− Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
− Informations- und Kommunikationstechnik
Bei Ersatzinvestitionen muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 20%
erreicht werden (gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre).
Bei Neuinvestitionen muss die Einsparung mindestens 15% gegenüber
dem Branchendurchschnitt betragen.
2) Sanierung und Neubau von Gebäuden:
− Gefördert wird die Sanierung eines Gebäudes, wenn der JahresPrimärenergiebedarf Qp nach der Sanierung mindestens den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Neubau entspricht und der
spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient HT´ den errechneten Wert
des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das
EnEV Neubau-Niveau
− Ein Neubau kann gefördert werden, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Qp
um mindestens 20 % unterschritten wird (EnEV minus 20 %) und der
spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient HT´ mindestens dem
berechneten Wert für das Referenzgebäude entspricht
Konditionen: Finanzierung bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio €.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
− Erwerb von Grundstücken
− Erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen
− Maßnahmen an Wohngebäuden
•
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 23
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Bayer. Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP)
Mit diesem Programm fördert der Freistaat Bayern die Umweltberatung sowie den
Aufbau von Umweltmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Standort in
Bayern mit einem Umsatz von max. 50 Mio € und einer Beschäftigtenzahl von bis zu
250 Mitarbeitern.
Geförderte Maßnahmen:
1) Umweltberatung
Betriebliche Umweltprüfung durch einen externen Umweltberater
- umfassende Bestandsaufnahme
- Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen
Umweltschutzes, insbesondere zu Maßnahmen, die über gesetzliche
Anforderungen hinausgehen
- Kostenschätzung für die vorgeschlagenen Maßnahmen
Art und Umfang der Förderung: Zuschuss in Höhe von 50% der
förderfähigen Gesamtkosten, insgesamt max. 900 € für max. 3 Beratungstage
•
2) Umweltmanagementsystem (UMS)
Förderfähig ist der Aufbau eines UMS nach EMAS oder nach DIN EN ISO
14001. Dies gilt auch für sonstige UMS, die eine langfristige Verbesserung
des betrieblichen Umweltschutzes über die gesetzlichen Vorschriften hinaus
zum Ziel haben, z.B. QuB und ÖKOPROFIT.
Art und Umfang der Förderung: Zuschuss in Höhe von 50% der
förderfähigen Gesamtkosten, insgesamt max. 2.750 € für EMAS oder DIN
EN ISO 14001. Für andere Umweltmanagementsysteme bis zu 1.650 €.
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 24
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Förderung Querschnittstechnologien (BAFA)
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und systemische Optimierung
Das BAFA bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische
Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit
nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.
Geförderte Maßnahmen:
1) Ersatz von einzelnen Anlagen/Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder
Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € bis zu maximal 30.000 €
je Antragsteller
Darunter:
− Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen;
− Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen
Anlagen;
− Drucklufterzeuger, sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in
Drucklufterzeugern;
− Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik.
Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt.
•
Förderhöhe: Bis zu 30% bei KMU, sonst bis zu 20%
2) Systemische Optimierung:
Fördergegenstand: Ersatz/Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien
(Investitionsvolumen mind. 30.000 €); von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu
beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung
ihrer Systemanbindung zu verbessern. Auch gefördert werden: hocheffiziente
Beleuchtungstechnologien sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur
Abwärmenutzung; Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen; Messtechnik
zur Ermittlung des Energieverbrauchs.
Voraussetzung:
Unternehmensindividuelles Konzept; Nachweis einer Endenergieeinsparung von
mindestens 25 %
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 25
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Investivkredit Energie (IE5) (LfA), Zinssatz ab 1,26% eff. p.a.
Förderprogramm der LfA Förderbank Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung
der Energieeffizienz.
Förderfähige Investitionskosten:
− Effiziente Maschinen/Anlagen, die mindestens 20% weniger Energie verbrauchen
als die zu ersetzenden Maschinen; möglichst in Verbindung mit
Prozessoptimierungen und Wärmerückgewinnung
− Wärme-/Kälterückgewinnung, die mindestens 20% des vorhandenen
Wärmepotentials zurückgewinnt
− Stromsparende Beleuchtung, die mindestens 20% weniger Energie verbraucht als
die bisher eingesetzte Beleuchtung
− Strom- und Spitzenlastmanagementsysteme, die den Stromverbrauch um
mindestens 20% reduzieren.
Nicht förderfähig sind:
− energieeffiziente Neubauten und energetische bauliche Sanierungen
− Fahrzeuge
− Grundstückskosten
− Vorhaben, denen eine Vergütung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“
zugrunde liegt
− Investitionen aufgrund behördlicher Auflagen bzw. gesetzlicher Bestimmungen. Der
Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen. Zum Nachweis
der Mindesteinsparung benötigen Sie die schriftliche Bestätigung eines
sachkundigen Dritten (z.B. Gutachter, Berater, externes Planungsbüro,
Anlagenhersteller).
•
Konditionen:
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen
Vorhabenskosten von 25.000 € bis 12,5 Mio. €. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel
maximal 2,0 Mio. €. Antragstellung über die Hausbank.
Kein Vorhabensbeginn vor Antragstellung!
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 26
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Ökokredit (ÖK5) und Ökokredit Pro (ÖK7) (LfA), Zinssatz ab 1,26% eff. p.a.
Förderprogramm der LfA Förderbank Bayern
Die LfA Förderbank Bayern fördert über den Ökokredit nur noch Maßnahmen zur
allgemeinen Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energie, sofern diese
nicht im Investivkredit Energie förderfähig sind!
Gefördert werden Umweltschutzinvestitionen von KMU in folgenden Bereichen:
Ökokredit:
− Allgemeine Energieeinsparung, sofern nicht im Investivkredit Energie förderfähig
− Nutzung erneuerbarer Energien
Ökokredit Pro:
− Abwasserreinigung
− Luftreinhaltung
− Lärm- und Erschütterungsschutz
− Abfallwirtschaft (ausgenommen sind konventionelle Maßnahmen zur
Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und stofflichen Abfallverwertung)
− Boden- und Grundwasserschutz
•
Vorhaben, die eine Vergütung nach dem EEG erhalten, sind von einer Förderung
ausgenommen.
Bevorzugt gefördert werden Investitionen, die deutlich über die jeweiligen gesetzlichen
Umweltauflagen hinausgehen.
Konditionen:
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen
Vorhabenskosten von 25.000 € bis 12,5 Mio. €. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel
maximal 2,0 Mio. €. Antragstellung über die Hausbank.
Kein Vorhabensbeginn vor Antragstellung!
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 27
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Förderprogramm Energiemanagementsysteme (BAFA)
Aus dem Sondervermögen mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ auf der
Grundlage des von der Bundesregierung am 28. September 2010 beschlossenen
Intergierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist unter anderem die Förderung von
Energiemanagementsystemen möglich.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt:
1. für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN
ISO 50001 maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 8.000 €
2. für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80% der
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 €
3. für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal
20% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 €
4. für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20%
der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 €
Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 € pro Unternehmen
innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.
•
Achtung:
Aufgrund eines Erlasses des BMWi ist es ab dem 1. August 2014 nicht mehr möglich,
Unternehmen nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen
zu fördern, die die Besondere Ausgleichsregelung (§63 ff. EEG) in Anspruch nehmen.
Lediglich Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 5 Gigawattstunden,
die im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung ein alternatives System einführen
müssen, sind ausnahmsweise für die Förderung einer Erstzertifizierung eines
Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (Ziffer 3.1.1 der Richtlinie)
antragsberechtigt.
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 28
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Steuer
Steuerentlastung nach §10 StromStG (Spitzenausgleich)
Voraussetzungen:
Die Steuer für Strom, der durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu
betrieblichen Zwecken entnommen wurde, kann auf Antrag erlassen, erstattet oder
vergütet werden.
Steuer für Strom, der zur Erzeugung von sogenannter "Nutzenergie", d.h. von Licht,
Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie, entnommen wird, wird nur dann
erlassen, erstattet oder vergütet, wenn die genannten Erzeugnisse nachweislich durch
ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt worden sind.
Der Strom muss nachweislich zum Regelsteuersatz (20,50 € je Megawattstunde)
versteuert worden sein. Strom, der zum ermäßigten Steuersatz versteuert wurde, ist
nicht von dieser Steuerentlastung umfasst.
Seit dem 1. Januar 2013 muss vom antragstellenden Unternehmen der Nachweis
erbracht werden, dass ein Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem
oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betrieben wird oder
mit der Einführung eines solchen Systems begonnen wurde.
->Nachweisführung nach SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung)
Höhe:
Die Steuer wird erlassen, erstattet oder vergütet, soweit sie den Betrag von 1.000 Euro
je Kalenderjahr übersteigt.
Einsparungen des Unternehmens bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge
(Arbeitgeberanteil) werden bei der Berechnung der Entlastung berücksichtigt, da die
Mehreinnahmen aus der Stromsteuer der Finanzierung der Beitragssatzsenkungen in
der Rentenversicherung dienen.
Abrechnungszeitraum:
Die Steuerentlastung erfolgt grundsätzlich für die Stromsteuer, die für den innerhalb
eines Kalenderjahres (Abrechnungszeitraum) entnommenen Strom entstanden ist,
§19 Abs.1 Stromsteuerverordnung (StromStV).
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
•
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 29
Förderprogramm
Darlehen
Zuschuss
Gesetz
Besondere Ausgleichsregelung nach §§63 ff. EEG 2014
Die besondere Ausgleichsregelung begrenzt die zu zahlende EEG-Umlage für
stromintensive Unternehmen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu
sichern. Hierfür muss das Unternehmen einen Antrag auf Begrenzung ihrer EEGUmlage beim BAFA stellen.
Voraussetzungen:
- Zugehörigkeit des Unternehmens zu einer stromkostenintensiven Branche
(Auflistung im Anhang 4, Liste 1 und 2 des EEG 2014)
-Umlagepflichtige und selbstverbrauchte Strommenge im letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahr an einer Abnahmestelle mehr als 1GWh
- Anforderungen an die Stromkostenintensität:
-Unternehmen, die der Liste 1 angehören, müssen eine Stromkostenintensität
(Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung) von mind. 16%
nachweisen, ab dem (Begrenzungsjahr 2016 mind. 17%)
-Unternehmen, die der Liste 2 angehöhren, müssen eine Stromkostenintensität
von mind. 20% nachweisen.
•
- Anforderungen an die Energieeffizienz:
-Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 5GWh im letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahr müssen ein Zertifikat nach ISO 50001
(Energiemanagementsystem) oder EMAS (Umweltmanagementsystem) halten.
-Unternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 1 und 5 GWh im letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahr müssen ein Testat nach §3 SpitzenausgleichEffizienzsystemverordnung (SpaEfV) nachweisen.
Umfang der Begrenzung der EEG-Umlage:
Die Umlage bis einschließlich 1 GWh muss in voller Höhe vom Unternehmen getragen
werden. Über 1 GWh zahlt das Unternehmen grundsätzlich 15% der Umlage.
Je nach Stromkostenintensität findet aber eine Deckelung statt:
-auf 4% der Bruttowertschöpfung bei einer Stromkostenintensität von <20%
-auf 0,5% der Bruttowertschöpfung bei einer Stromkostenintensität von >20%
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Steuer
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 30
Quellenangaben
-
http://www.energieagenturen.info/ Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Energieagenturen
http://www.bafa.de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
https://www.kfw.de Kreditanstalt für Wiederaufbau
http://www.bmwi.de/ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
http://www.schwaben.ihk.de/ Industrie- und Handelskammer Schwaben
http://www.zoll.de Zoll Online
www.umweltbundesamt.de
http://www.lfu.bayern.de Bayerisches Landesamt für Umwelt
http://www.energy-consulting-allgaeu.de/
http://www.tuev-sued.de
http://www.erneuerbare-energien.de
http://www.gut-cert.de
http://www.lfa.de Förderbank Bayern
http://www.izu.bayern.de
http://www.bhkw-jetzt.de
http://www.carmen-ev.de Zentrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk E.V.
http://www.bhkw-prinz.de
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie
Energiedialog Schwaben 2014
Seite 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Sie erreichen mich unter
Planungsbüro Strobel VDI
für Haustechnik und Bauphysik
Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg
Telefon 0821 / 45 23 12
Telefax 0821 / 45 23 17
Email
[email protected]
www.ib-strobel.de
 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de