Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen
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Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen
Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 1 Förderung / Finanzierung für Handwerk, KMU, Industrie Dipl.-Phys. Hans Strobel Planungsbüro Strobel VDI für Haustechnik und Bauphysik Klinkertorplatz 1 86152 Augsburg BAFA-Berater KfW-Energieeffizienz-Experte Mitglied im IHK Energiemanagerpool Mitglied im Augsburger-Energieberater-Netzwerk Programm Grundsätzliche Fördermodelle Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen Grundsätzliche Grenzen bei Förderungen Beispiele für Zuschussförderungen Beispiele für steuerliche oder gesetzliche Förderungen Beispiele von Förderungen über zinsvergünstigte Kredite Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 2 Planungsbüro Strobel VDI für Haustechnik und Bauphysik Dipl.-Phys. Hans Strobel selbständig seit 1990 Büro mit fünf Mitarbeiter/innen Planungen in der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär Entwässerung Gutachten und Planungen für Solarstromanlagen und thermische Solaranlagen Thermische Bauphysik Energieberatung im privaten, gewerblichen und kommunalen Bereich Bauphysikalische Gutachten Nachweise nach Energieeinsparverordnung Nachweise für KfW-Programme, Niedrigenergie- und Passivhäuser Luftdichtheitsmessungen Vorträge und Seminare Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 3 Disclaimer Alle im nachfolgenden Vortragsskript vorgestellten Informationen wurden Stand 18.11.2014 sorgfältig recherchiert und basieren auf im Internet frei zugänglichen Richtlinien und Merkblättern von Förderstellen, Gesetzes- und Verordnungstexten, Informationsportalen, Tagungsbeiträgen, Broschüren, Aufsätzen usw. Es werden weder sämtliche verfügbaren Förderprogramme aufgelistet, noch werden die aufgelisteten Förderprogramme vollumfänglich dargestellt. Insbesondere können die stark verkürzten Darstellungen im Einzelfall zu Informationslücken führen. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich die den Förderungen zugrunde liegenden Richtlinien, Merkblätter, FAQ, Gesetzes- und Verordnungstexte der Fördergeber rechtsverbindlich sind und empfehlen im Einzelfall eine individuelle Fördermittelberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Augsburg, 18.11.2014 Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 4 Grundsätzliche Modelle öffentlicher Förderung Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse, z.B. - BAFA-Zuschüsse für Erneuerbare Energien (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe) - BAFA-Zuschüsse für kleine KWK-Anlagen - BioKlima-Zuschüsse für Biomasse-Heizwerke in Bayern - BAFA-Zuschüsse für Querschnittstechnologien - BAFA-Zuschüsse für Energiemanagementsysteme - KfW-Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen - Zuschüsse für Umweltberatungen und Umweltmanagementsysteme in Bayern Steuernachlässe, Steuererstattungen, Sonderabschreibungen, z.B. - Energiesteuerrückerstattung für KWK-Anlagen (EnStG) - Spitzensteuerausgleich für das Produzierende Gewerbe (StromStG) Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 5 Grundsätzliche Modelle öffentlicher Förderung gesetzliche Vergütungs-, Zuschlags- und Erstattungsmodelle z.B. - Einspeisevergütungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) - Einspeisevergütungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWKG) - Besondere Ausgleichregelung für stromintensive Unternehmen (EEG) zinsvergünstigte Darlehen, teilweise mit Tilgungszuschuss, z.B. - KfW-Programm Erneuerbare Energien PREMIUM oder STANDARD - KfW-Programm Speicherförderung - KfW-Energieeffizienzprogramm für Ersatz- und Neuinvestitionen - LfA-Investiv- und Ökokredite für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzungen Erneuerbarer Energien - KfW-Programme für wohnwirtschaftliche Investitionen für KMUWohnungsunternehmen Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 6 Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen Wer kann Anträge stellen? - Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen - Definitionen von „Größenklassen“ und „Beteiligungen“ bei gewerblichen Unternehmen z.B. Definition des KMU-Begriffs in KfW-Programmen (Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder mit einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €) - Ausschlüsse, z.B. Unternehmen in Schwierigkeiten Welche Maßnahmen werden gefördert? - förderfähige Maßnahmen sind in der Regel durch mehr oder weniger präzise bzw. vollständige Positivlisten oder Fördertatbestände beschrieben - Die Förderfähigkeit der Maßnahmen wird in der Regel durch ein aufwändiges Richtliniensystem mit technisch detaillierten Anforderungen definiert - Vielfalt und Komplexität der technischen Systeme führen in der Regel zu einem mehr oder weniger ausgeprägten System von Auslegungshinweisen und FAQ - Alle Förderinstrumente listen Förderausschlüsse auf Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 7 Grundsätzliche Aspekte bei Förderungen Wann muss die Förderung beantragt werden? - In der Regel gilt: erst Antrag stellen, dann Auftrag erteilen! Ausnahme BAFA-Zuschuss für Basisförderung im Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“: hier Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme (Förderampel beachten) - Für einige Förderungen sind Gutachten von zugelassenen Sachverständigen erforderlich Wie hoch ist die Förderung? - Kreditförderungen bestehen aus Zinsersparnissen durch zinsvergünstigte Kredite, teilweise mit Sondertilgungen (Zinsvorteil des Förderkredits im Vergleich zum Hausbankdarlehen bzw. zur Eigenkapitalverzinsung unter gleichen Randbedingungen für Laufzeit, Zinsbindung, Sondertilgung, Bearbeitungsgebühren, Tilgungszuschüssen usw. berechnen Tilgungszuschüsse führen teilweise zu negativen Effektivzinssätzen) - Zuschüsse bestehen in der Regel aus Basiszuschüssen, die mit weiteren Bonuszuschüssen kombinierbar sind - Gesetzliche Vergütungen und Steuererstattungen sind großteils zeitlich befristet und durch max. absolute Erstattungsbeträge begrenzt Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 8 Grundsätzliche Grenzen bei Förderungen Welche Einschränkungen gibt es? - Ersatzinvestitionen und/oder Neuinvestitionen - Förderungen für Bestand oder Neubau - Bagatellgrenzen - max. Kredit- oder Zuschussbeträge Wie lange läuft das Programm? - zeitliche Befristung mit/ohne Ankündigung einer Nachfolgeprogramms - letztmögliche Antragstellung - Übergangsregelungen Sind die Förderungen „konkurrierender“ Programme kombinierbar? - In vielen Fällen lassen sich Fördermittel öffentlicher Programme (z.B. Kredit und Zuschuss) für gleiche Fördertatbestände unter Beachtung von Förderhöchstgrenzen kombinieren - Bei einer Kombination sind die Kombinationsregeln der beiden konkurrierenden Programme zu beachten Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 9 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Marktanreizprogramm (BAFA) Solarthermie: Basisförderung: bis 40 m² Kollektorfläche 90 €/m², 40 bis 100m² 45 €/m², mindestens aber 1.500 € pro Anlage bei Bereitstellung von Prozesswärme 20-1.000m² Kollektorfläche bis zu 50% der Nettoinvestitionskosten Bonusförderung: Kesseltausch-, Kombinations-, Effizienz- und Solarpumpenbonus in unterschiedlicher Höhe Innovationsförderung: bis zu 180 €/m² für besonders innovative Anlagen • Voraussetzung für den Kesseltausch-Bonus ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und zusätzlich der Einsatz hocheffizienter Umwälzpumpen. Anlagen in Neubauten und Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung (ohne Heizungsunterstützung) werden im MAP normalerweise nicht mehr gefördert. Biomasse: Basisförderung: Für Pellet-, Kombikessel, Scheitholzvergaserkessel und Hackschnitzelanlagen bis 100 kW: 36 €/kW, mindestens aber 1.400 bis 2.900 € je Anlage Zusätzlich möglich: Kombinations- und Effizienzbonus sowie Innovationsförderung • Voraussetzung für die Basisförderung ist ein hydraulischer Abgleich der HA und zusätzlich der Einsatz hocheffizienter Umwälzpumpen. Kombikessel benötigen einen Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW für den handbeschickten Teil der Anlage. Anlagen in Neubauten werden im MAP nicht mehr gefördert, ebenso luftgeführte Pelletöfen. Wärmepumpen: Basisförderung: Wärmepumpen bis 100 kW: pauschal 2.800 € pro Anlage, 3.300 € für Anlagen mit Pufferspeicher, über 10 kW Nennwärmeleistung zusätzlich 100-120 € pro kW Ausnahme: Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es nur 1.300 €, mit Speicher 1.800 € Zusätzlich möglich: Kombinations- und Effizienzbonus • Voraussetzung für die Basisförderung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, eine Anpassung der Heizkurve an das Gebäude und der Einsatz hocheffizienter Umwälzpumpen. Vorgeschrieben ist auch der Einbau eines Strom- bzw. Gaszählers und eines Wärmemengenzählers. Anlagen in Neubauten werden im MAP grundsätzlich nicht mehr gefördert. Anlagen größer als 100 kW werden über die KfW gefördert. Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 10 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Steuer KfW-Programm 271/281 272/282: Erneuerbare Energien „Premium“, Zinssatz ab 1,00% eff. p.a. Biomasse/KWK: Für automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse mit mehr als 100 kW oder streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen mit bis zu 2 MW Nennwärmeleistung. Tilgungszuschuss 20 € je kW installierter Nennwärmeleistung, max. 50 000 €, weitere Boni für Puffer sowie Effizienz/Emissionen. Kleinere Anlagen können über das Programm Erneuerbare Energien "Standard" finanziert werden. • Nahwärmenetze: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen, die zu mindestens 50% mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden oder die zu mindestens 20% aus solarer Strahlungsenergie gespeist werden und in denen ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK, aus Wärmepumpen oder aus industrieller und gewerblicher Abwärme eingesetzt wird. Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung). Nahwärmenetze sind nur förderfähig, wenn im Mittel über das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen wird. Eine Kombination mit der KWKG-Förderung (BAFA) ist seit 14.09.2012 nicht mehr möglich! Tilgungszuschuss: 60 € je neu errichtetem Meter Trasse, 1.800 € je Hausübergabestation. Förderhöchstbetrag: 1.000.000 € 1.500.000 € für Wärmenetze, in die Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen eingespeist wird • Große Wärmespeicher: Als Innovationsförderung werden die Errichtung und/oder die Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 10 m³ gefördert, sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden und die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführten Qualitätskriterien einhalten. Wärmespeicher, die nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden können sowie Wärmespeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht förderfähig. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 11 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Steuer KfW-Programm 271/281 272/282: Erneuerbare Energien „Premium“, Zinssatz ab 1,00% eff. p.a. Große effiziente Wärmepumpen: Förderfähig ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW für: − die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden − die Bereitstellung des Heizbedarfs von Nichtwohngebäuden − die Bereitstellung von Prozesswärme (d. h. Wärme für technische Prozesse zur gewerblichen oder industriellen Nutzung) − die Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze • Tiefengeothermie: Für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der hydrothermalen und petrothermalen Tiefengeothermie mit mehr als 400 Meter Bohrtiefe. Die Anlagen sind mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Finanzierung: Bis zu 80% der Netto-Investitionskosten, maximal 10 Mio € Tilgungszuschüsse: 1. Anlagenförderung: 200 Euro je kW Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 2 Mio € 2. Bohrkostenförderung: ab 400 m bis 1.000 m 375 Euro je Meter vertikale Tiefe zwischen 1.000 m bis 2.500 m 500 Euro pro Meter ab 2.500 m bis Endtiefe 750 Euro pro Meter höchstens jedoch 2,5 Mio € je Bohrung, bzw. maximal 5 Mio € je Projekt 3. Mehraufwendungen: maximal 50% des nachgewiesenen Mehraufwands pro Bohrung, höchstens jedoch 50% der ursprünglichen Plankosten und maximal 1,25 Mio € pro Bohrung. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 12 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Steuer KfW-Programm 271/281 272/282: Erneuerbare Energien „Premium“, Zinssatz ab 1,00% eff. p.a. Solarkollektoranlagen: Als Innovationsförderung werden die Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche gefördert zur: − Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von: − Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten oder − Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Diese Mindestgröße kann bei Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung (z.B. auf Campingplätzen) oder Beherbergungsbetrieben mit mindestens 6 Zimmern unterschritten werden. − überwiegender Bereitstellung von Prozesswärme − überwiegender Bereitstellung von solarer Kälteerzeugung − überwiegender Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz Schwimmbadabsorber sind nicht förderfähig. • KfW-Programm 270/274: Erneuerbare Energien „Standard“, Zinssatz ab 1,46% eff. p.a. Photovoltaik: Für alle Anlagen, auf die das EEG zutrifft, Finanzierung bis zu 100% der NettoInvestitionskosten, max. 25 Mio € pro Vorhaben. • KfW-Programm 275: Erneuerbare Energien „Speicher“, Zinssatz ab 1,46% eff. p.a. Photovoltaik: Für stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen, die ab dem 1.1.2013 errichtet wurden. Zinsgünstiger Kredit und Tilgungszuschuss bis zu 30% der förderfähigen Kosten. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 13 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Einspeisevergütung nach EEG EEG-Novelle seit 1.8.2014 in Kraft Weitestgehender Schutz von Bestandsanlagen Wesentliche Änderungen für Neuanlagen ab 1.8.2014 Photovoltaik: Einspeisevergütung: Die bisherige Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre gibt es ab dem 1.8.2014 nur noch für neue Kleinanlagen (bis 500 kWp, ab 1.1.2016 bis 100 kWp). Verpflichtende Direktvermarkung: Neue Anlagen über 500 kWp, ab dem 1.1.2016 über 100 kWp, müssen den Strom selbst an einen Endabnehmer oder über Direktvermarkter an der Börse vermarkten. Zukünftig werden für neue Anlagen 100% des Stroms vergütet. Die bisher geltende Managementprämie entfällt. Die Kosten der Vermarktung bzw. die Handelsanbindungskosten werden über einen Zuschlag von 0,4 ct/kWh kompensiert. Neue Anlagen ab 500 kWp, die ab dem 1.1.2016 ans Netz gehen, erhalten für den Zeitraum, in dem an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden ein negativer Börsenstrompreis auftritt, keine Vergütung. Aktuell (Inbetriebnahme im November 2014) gelten folgende Vergütungssätze für kleine Dachanlagen bis 500 kWp: - bis 10 kWp: 12,62 ct/kWh - 10 bis 40 kWp: 12,28 ct/kWh - 40 bis 500 kWp: 10,98 ct/kWh Degression: Basisdegression für Zielkorridor 2,4 bis 2,6 GWp Anlagenzubau pro Jahr beträgt 0,5% pro Monat. Bei Unter- bzw. Überschreitung des Zielkorridors Degressionen zwischen 0 bis 2,8% pro Monat. Eigenverbrauchsumlage: Eigenverbrauch: PV-Anlagenbetreiber verbraucht den durch ihn erzeugten Strom vor Ort selbst (Personenidentität). Neue Anlagen bis 10 kWp sind bis zu einer Strommenge von 10 MWh befreit. Neue Anlagen über 10 kWp müssen eine verminderte EEGUmlage (40% der jeweiligen EEG-Umlage, gleitender Einstieg bis 2016) an den Verteilnetzbetreiber abführen. Im Gegenzug Vergütungsaufschlag von 0,3 ct/kWh. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 14 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Einspeisevergütung nach EEG Windkraft: Einspeisevergütung On-Shore-Windenergie § 49 EEG Für die ersten fünf Jahre nach Inbetriebnahme erhält der Betreiber eine Anfangsvergütung in Höhe von 8,90 ct/kWh. Der Zeitraum der Anfangsvergütung kann sich je nach Windaufkommen am Anlagenstandort bis auf 20 Jahre verlängern, um somit auch weniger windhöffigen Gebieten bessere Wirtschaftlichkeitsvoraussetzungen zu bieten. Im Anschluss an die Anfangsvergütung erhält der Betreiber bis zum Ablauf der 20 Jahre eine Grundvergütung in Höhe von 4,95 ct/kWh. Anlagen mit Nennleistungen bis 50 kW erhalten die höhere Anfangsvergütung über volle 20 Jahre. Einspeisevergütung Off-Shore-Windenergie § 50 EEG Innerhalb von zwölf Jahren ab Inbetriebnahme erhält der Betreiber eine Anfangsvergütung von 15,40 ct/kWh. Dieser Zeitraum erhöht sich, je weiter entfernt von der Küstenlinie und je tiefer im Meer die Anlage errichtet ist. Die Grundvergütung beträgt 3,9 ct/kWh und wird im Anschluss an die Anfangsvergütung bis zum Ende der 20-jährigen Gesamtvergütungsdauer gezahlt. Bei Inbetriebnahmen vor 2020 kann der Anlagenbetreiber anstatt der zwölfjährigen Anfangsvergütung von 15,40 ct/kWh optional eine erhöhte Anfangsvergütung von 19,40 ct/kWh für die ersten acht Jahre beziehen. Die Anfangsvergütung verlängert sich weiterhin für unverschuldete Einspeiseverhinderungen auf Grund fehlender Netzkapazitäten. Die hier angegebenen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 1.8.2014 in Betrieb genommen werden, sofern nicht vor dem 23. Januar 2014 bereits ein vollständiger Genehmigungsantrag eingereicht worden war. Für die Folgejahre unterliegen die Vergütungen für Windenergie einer jährlichen Degression von 0,4 % pro Quartal für On-Shore/Repowering-Anlagen (ab 2016), variiert bei Über-/ Unterschreitung des Ausbaukorridors von 2.4 bis 2.6 GW/Jahr 0,5 Cent/kWh für Off-Shore-Anlagen ab 2018 bzw. 1,0 Cent/kWh für Off-Shore-Anlagen ab 2020 0,5 Cent/kWh pro Jahr für Off-Shore-Anlagen ab 2021 1,0 Cent/kWh für Off-Shore-Anlagen im "Stauchungsmodell" ab 2018 • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 15 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Einspeisevergütung nach EEG Wasserkraft: Die Förderung, die derzeit auf 20 Jahre festgelegt ist, richtet sich nach der Leistung der Anlage. Zurzeit liegt der aktuell anzulegende Wert des Förderanspruchs bei bis zu 12,52 ct pro kWh, welcher ab dem 1. 12.2016 mit einer Degression von 0,5 % belegt wird. Verpflichtende Direktvermarkung: Neue Anlagen über 500 kWp, ab dem 1.2.2016 über 100 kWp, müssen den Strom selbst an einen Endabnehmer oder über Direktvermarkter an der Börse vermarkten. Bestandsanlagen: Bestandsanlagen, die nachgerüstet bzw. ertüchtigt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen für den gesamten Stromertrag oder zumindest anteilig ebenfalls die neuen Vergütungssätze für eine Dauer von 20 Jahren zzgl. des Inbetriebnahmejahres in Anspruch nehmen. Neuanlagen sind hierzu nur befugt, sofern sie im räumlichen Zusammenhang mit ganz oder teilweise bereits bestehenden oder vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft neu zu errichtenden Stauanlagen oder ohne durchgehende Querverbauung installiert werden. Vergütungssätze: Aktuell (Inbetriebnahme im November 2014) gelten folgende Vergütungssätze für Wasserkraftanlagen: - bis 500 kWp: 12,52 ct/kWh - 500 bis 2.000 kWp: 8,25 ct/kWh - 2.000 bis 5.000 kWp: 6,31 ct/kWh - 5.000 bis 10.000 kWp: 5,54 ct/kWh - 10.000 bis 20.000 kWp: 5,34 ct/kWh - 20.000 bis 50.000 kWp: 4,28 ct/kWh - über 50.000 kWp: 3,50 ct/kWh Basisdegression für Zielkorridor 2,4 bis 2,6 GWp Anlagenzubau pro Jahr beträgt 0,5% pro Monat. Bei Unter- bzw. Überschreitung des Zielkorridors Degressionen zwischen 0 bis 2,8% pro Monat. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 16 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Einspeisevergütung nach EEG Biomasse KWK-Anlagen: Verpflichtende Direktvermarkung: Neue Anlagen über 500 kWp, ab dem 1.2.2016 über 100 kWp, müssen den Strom selbst an einen Endabnehmer oder über Direktvermarkter an der Börse vermarkten. Der Gesetzgeber hat bereits angekündigt, im Jahr 2017 in ein Ausschreibungsmodell zu wechseln. Direktvermarktung mit Marktprämie : Die anzulegenden Werte für die Vergütungs- bzw. Prämiensätze Strom aus Biomasse Bis 150 kW: 13,66 Cent/kWh Bis 500 kW 11,78 Cent/kWh Bis 5000 kW 10,55 Cent/kWh Bis 20.000 kW 5,85 Cent/kWh Vergärung von Bioabfällen Bis 500 kW 15,26 Cent/kWh Bis 20.000 kW 13,3 Cent/kWh Vergärung von Gülle 80 Masse-%; Stromerzeugung am Standort Biogasanlage, installierte Leistung max. 75 kW: 23,73 Cent/kWh • Alle Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2016 und einer installierter Leistung bis 500 kW und Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015 und einer installierten Leistung bis 100 kW gilt ein um 0,2 ct/kWh gegenüber dem anzulegenden Wert verminderter Satz. Förderbegrenzungen: Förderung für Anlagen > 100 kW installierter Leistung nur bis Anteil Strommenge, der der Bemessungsleistung der Anlage von 50% der installierten Leistung entspricht. Für darüber hinausgehende Strommengen gilt: Marktprämie=0. Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 17 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Programm BioKlima: Förderung von Biomasse-Heizwerken in Bayern Biomasse/Heizen mit Holz: Fördert große, automatisch beschickte Biomasseheizanlagen, auch Pelletsanlagen mit 20 € pro Tonne eingespartes CO2, über sieben Jahre kalkuliert, maximal 200.000 €. BioKlima tritt zum 31.12.2014 außer Kraft! Nachfolgerichtlinie wird im Jahr 2015 in Kraft treten (in Bearbeitung)! • Energiesteuergesetz KWK-Anlagen: KWK-Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, erhalten eine Energiesteuer-Rückerstattung, wenn bestimmte Nutzungsgrade erreicht werden: Jahresnutzungsgrad 60-69%: Jahresnutzungsgrad >70% (nur für produzierendes Gewerbe) Heizöl: 16,36 € / 1.000 Liter 61,35 € / 1.000 Liter Erdgas: 2,20 € / MWh 5,50 € / MWh Flüssiggas: 24,24 € / 1.000 kg 60,60 € / 1.000 kg Für eigengenutzten Strom aus KWK-Anlagen bis 2 MWel muss außerdem keine Stromsteuer (2,05 Ct / kWh) abgeführt werden. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 18 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz KWK-Gesetz Blockheizkraftwerke: Neu errichtete BHKW bis einschließlich 50 kWel erhalten zum üblichen Strompreis (Grundlaststrom an der EEX) einen Zuschlag von 5,41 Ct/kWh für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebes, alternativ für 30.000 Stunden. Zuschlag 50 kW bis 250 kWel: 4,0 Ct/kWh 250 kWel bis 2 MWel: 2,4 Ct/kWh Größer als 2 MWel: 1,8 Ct/kWh • Dieser Zuschlag gilt für den eingespeisten und den selbst verbrauchten Strom. Nahwärmenetze: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen, die zu mindestens 60% mit Wärme/Kälte aus KWK-Anlagen oder industrieller Abwärme gespeist werden (mind. 50% bei Inbetriebnahme). Förderung: max. 10 Mio € kleinere Netze: 100 € pro Meter Trasse, max. 40% der ansatzfähigen Investitionskosten größere Netze (Mittlerer Nenndurchmesser >DN100): 30% der Investitionskosten Antragstellung: spätestens bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres, Bescheinigung durch Wirtschaftsprüfer erforderlich. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 19 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Mini-KWK-Förderung (BAFA) Förderung von kleinen KWK-Anlagen: Seit 1.1.2014 gibt es für Anlagen bis 20 kWel einmalige Zuschüsse von 1.425 € bis 3.325 €. Voraussetzungen: - Die elektrische Leistung des Mini-BHKW darf 20 kWel nicht überschreiten. - Nur der Einbau in bestehende Immobilien (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009) wird gefördert, bei neuen Immobilien gibt es keinen Zuschuss. - Die KWK-Anlage muss im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden (turnusmäßige Überprüfung der Anlage, einschließlich Reparaturen und Betriebsstoffe). - zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung muss ein Energiezähler verbaut sein. - Ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth (jedoch mindestens 6,9 kWh bzw. 300 l) - Gefördert werden nur Mini- und Mikro-BHKW, die in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. - Mehr Intelligenz für größere Anlagen: BHKWs ab 3 kWel müssen über eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) verfügen; zudem ist eine definierte Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe notwendig. - Keine Eigenbau-/Prototypen-BHKW: Durch die Beschränkung auf Anlagen, die in der BAFA-Liste aufgeführt werden, sind Prototypen (weniger als 4 Exemplare) und Eigenbau-BHKW grundsätzlich nicht förderfähig. - Kein Einsatz in Fernwärme-Gebieten: In der Nähe eines Heiz(kraft)werkes mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme, wird keine Förderung gewährt. - Die KWK-Anlage muss mindestens sieben Jahre betrieben werden, ansonsten muss zurückgezahlt werden. - Teilnahme am Monitoring: innerhalb der Mindestlaufzeit der KWK-Anlage verpflichtet sich der Antragsteller jährlich die Betriebsdaten (z. B. Brennstoffverbrauch, Stromerzeugung) dem BAFA zur Verfügung zu stellen. Die Daten dienen dazu, die Effekte der Maßnahme quantifizieren zu können. Dazu muss der Antragsteller auch verpflichtend eine E-Mail-Adresse haben. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 20 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Bayer. Programm zum Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen Der Freistaat Bayern fördert über die LfA-Förderbank die Errichtung oder Erweiterung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen, Voraussetzung ist eine Förderung im KfW Programm Erneuerbare Energien. Im Mittel muss ein Wärmeabsatz zwischen 0,5 und 3,0 MWh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen werden. Die spezifische Förderung beträgt: Wärmeabsatzbereich 0,5 bis 1,5 MWh: bis zu 60 € je Meter Trassenlänge Wärmeabsatzbereich über 1,5 bis 3,0 MWh: bis zu 40 € je Meter Trassenlänge Die spezifische Förderung beträgt höchstens jedoch 1,5 Mio € je Projekt. Die Förderung erfolgt wahlweise in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens. • • BayINVENT Innovative Energietechnologien und Energieeffizienz Der Freistaat Bayern hat am 1. August 2012 mit dem Förderprogramm „BayINVENT Innovative Energietechnologien und Energieeffizienz“ das bisherige Programm „BayREV Rationellere Energiegewinnung und Verwendung“ abgelöst. Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien ermöglichen. Schwerpunkte: − Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energietechnologien, − Förderung erneuerbarer Energien, − Umweltschutzbeihilfen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demo-Vorhaben), − Energieeinsparkonzepte − technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung. − Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen − bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus können sich aber auch sonstige Antragsteller, z.B. öffentliche Träger, auf Fördermittel bewerben. Voraussetzung für alle Antragsteller ist der Sitz oder die Niederlassung im Freistaat Bayern. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens. • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 21 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Energieberatung Mittelstand Förderung von Energieeffizienzberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das Programm umfasst eine Beratungsförderung durch einen Zuschuss zur Beratung und eine Investitionsförderung durch zinsgünstige Kredite für investive Effizienzmaßnahmen. Ein Energieberater analysiert zunächst im Rahmen einer Initialberatung die Schwachstellen des Energieeinsatzes im Unternehmen. In einem zweiten Schritt, der Detailberatung, werden konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenpläne zur effizienten Energienutzung und Kosteneinsparung formuliert. Bedingungen: Das Unternehmen erfüllt die KMU-Kriterien der EU. Die jährlichen Energiekosten müssen über 5.000 Euro liegen. Art und Umfang der Förderung: Für die Initialberatung gibt es einen Zuschuss von 80% der Nettoberatungskosten, maximal 1.280 €. Für die Detailberatung beträgt der Zuschuss 60% der Nettoberatungskosten, maximal 4.800 €. Zuschüsse für beide Abschnitte der Beratung können pro Standort je einmal in Anspruch genommen werden. Umsetzung der Maßnahmen Die vom Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen können mit einem Investitionskredit im Rahmen des KfW Energieeffizienzprogramms (242/243/244) zinsgünstig finanziert werden. Antragstellung über Regionalpartner, z.B. HWK für Schwaben, IHK für Schwaben. • Achtung: Programm läuft ab dem 1.1.2015 über das BAFA! Es wird keinen Bruch in der Programmabwicklung geben und die Berater werden zeitnah vom BAFA über die neue Richtlinie und die Registrierung informiert. Anträge können über die Internet-Antragsplattform noch bis spätestens 15.12.2014 erstellt werden und müssen bis spätestens 19.12.14 beim Regionalpartner zur Freigabe eingereicht werden. Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 22 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz KfW Energieeffizienzprogramm (242/243/244), Zinssatz ab 1,00% eff. p.a. Zinsgünstige Kredite für investive Effizienzmaßnahmen in KMU. Folgendes wird gefördert: 1) Alle Investitionsmaßnahmen, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, beispielsweise in den Bereichen: − Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung − effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen − Gebäudehülle − Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft, Vakuum und Pumpen − Prozesskälte und Prozesswärme − Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung − Mess-, Regel- und Steuerungstechnik − Informations- und Kommunikationstechnik Bei Ersatzinvestitionen muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 20% erreicht werden (gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre). Bei Neuinvestitionen muss die Einsparung mindestens 15% gegenüber dem Branchendurchschnitt betragen. 2) Sanierung und Neubau von Gebäuden: − Gefördert wird die Sanierung eines Gebäudes, wenn der JahresPrimärenergiebedarf Qp nach der Sanierung mindestens den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Neubau entspricht und der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient HT´ den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das EnEV Neubau-Niveau − Ein Neubau kann gefördert werden, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Qp um mindestens 20 % unterschritten wird (EnEV minus 20 %) und der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient HT´ mindestens dem berechneten Wert für das Referenzgebäude entspricht Konditionen: Finanzierung bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio €. Von einer Förderung ausgeschlossen sind: − Erwerb von Grundstücken − Erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen − Maßnahmen an Wohngebäuden • Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 23 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Bayer. Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP) Mit diesem Programm fördert der Freistaat Bayern die Umweltberatung sowie den Aufbau von Umweltmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Standort in Bayern mit einem Umsatz von max. 50 Mio € und einer Beschäftigtenzahl von bis zu 250 Mitarbeitern. Geförderte Maßnahmen: 1) Umweltberatung Betriebliche Umweltprüfung durch einen externen Umweltberater - umfassende Bestandsaufnahme - Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, insbesondere zu Maßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen - Kostenschätzung für die vorgeschlagenen Maßnahmen Art und Umfang der Förderung: Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Gesamtkosten, insgesamt max. 900 € für max. 3 Beratungstage • 2) Umweltmanagementsystem (UMS) Förderfähig ist der Aufbau eines UMS nach EMAS oder nach DIN EN ISO 14001. Dies gilt auch für sonstige UMS, die eine langfristige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes über die gesetzlichen Vorschriften hinaus zum Ziel haben, z.B. QuB und ÖKOPROFIT. Art und Umfang der Förderung: Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Gesamtkosten, insgesamt max. 2.750 € für EMAS oder DIN EN ISO 14001. Für andere Umweltmanagementsysteme bis zu 1.650 €. Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 24 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Förderung Querschnittstechnologien (BAFA) Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und systemische Optimierung Das BAFA bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen. Geförderte Maßnahmen: 1) Ersatz von einzelnen Anlagen/Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € bis zu maximal 30.000 € je Antragsteller Darunter: − Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen; − Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen; − Drucklufterzeuger, sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern; − Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik. Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. • Förderhöhe: Bis zu 30% bei KMU, sonst bis zu 20% 2) Systemische Optimierung: Fördergegenstand: Ersatz/Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien (Investitionsvolumen mind. 30.000 €); von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Auch gefördert werden: hocheffiziente Beleuchtungstechnologien sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung; Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen; Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs. Voraussetzung: Unternehmensindividuelles Konzept; Nachweis einer Endenergieeinsparung von mindestens 25 % Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 25 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Investivkredit Energie (IE5) (LfA), Zinssatz ab 1,26% eff. p.a. Förderprogramm der LfA Förderbank Bayern Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Förderfähige Investitionskosten: − Effiziente Maschinen/Anlagen, die mindestens 20% weniger Energie verbrauchen als die zu ersetzenden Maschinen; möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierungen und Wärmerückgewinnung − Wärme-/Kälterückgewinnung, die mindestens 20% des vorhandenen Wärmepotentials zurückgewinnt − Stromsparende Beleuchtung, die mindestens 20% weniger Energie verbraucht als die bisher eingesetzte Beleuchtung − Strom- und Spitzenlastmanagementsysteme, die den Stromverbrauch um mindestens 20% reduzieren. Nicht förderfähig sind: − energieeffiziente Neubauten und energetische bauliche Sanierungen − Fahrzeuge − Grundstückskosten − Vorhaben, denen eine Vergütung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ zugrunde liegt − Investitionen aufgrund behördlicher Auflagen bzw. gesetzlicher Bestimmungen. Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen. Zum Nachweis der Mindesteinsparung benötigen Sie die schriftliche Bestätigung eines sachkundigen Dritten (z.B. Gutachter, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller). • Konditionen: Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Vorhabenskosten von 25.000 € bis 12,5 Mio. €. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel maximal 2,0 Mio. €. Antragstellung über die Hausbank. Kein Vorhabensbeginn vor Antragstellung! Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 26 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Ökokredit (ÖK5) und Ökokredit Pro (ÖK7) (LfA), Zinssatz ab 1,26% eff. p.a. Förderprogramm der LfA Förderbank Bayern Die LfA Förderbank Bayern fördert über den Ökokredit nur noch Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energie, sofern diese nicht im Investivkredit Energie förderfähig sind! Gefördert werden Umweltschutzinvestitionen von KMU in folgenden Bereichen: Ökokredit: − Allgemeine Energieeinsparung, sofern nicht im Investivkredit Energie förderfähig − Nutzung erneuerbarer Energien Ökokredit Pro: − Abwasserreinigung − Luftreinhaltung − Lärm- und Erschütterungsschutz − Abfallwirtschaft (ausgenommen sind konventionelle Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und stofflichen Abfallverwertung) − Boden- und Grundwasserschutz • Vorhaben, die eine Vergütung nach dem EEG erhalten, sind von einer Förderung ausgenommen. Bevorzugt gefördert werden Investitionen, die deutlich über die jeweiligen gesetzlichen Umweltauflagen hinausgehen. Konditionen: Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Vorhabenskosten von 25.000 € bis 12,5 Mio. €. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel maximal 2,0 Mio. €. Antragstellung über die Hausbank. Kein Vorhabensbeginn vor Antragstellung! Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 27 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Förderprogramm Energiemanagementsysteme (BAFA) Aus dem Sondervermögen mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ auf der Grundlage des von der Bundesregierung am 28. September 2010 beschlossenen Intergierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist unter anderem die Förderung von Energiemanagementsystemen möglich. Die Höhe der Zuwendungen beträgt: 1. für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 8.000 € 2. für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 € 3. für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 € 4. für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 € Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 € pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. • Achtung: Aufgrund eines Erlasses des BMWi ist es ab dem 1. August 2014 nicht mehr möglich, Unternehmen nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen zu fördern, die die Besondere Ausgleichsregelung (§63 ff. EEG) in Anspruch nehmen. Lediglich Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 5 Gigawattstunden, die im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung ein alternatives System einführen müssen, sind ausnahmsweise für die Förderung einer Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (Ziffer 3.1.1 der Richtlinie) antragsberechtigt. Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 28 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Steuer Steuerentlastung nach §10 StromStG (Spitzenausgleich) Voraussetzungen: Die Steuer für Strom, der durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu betrieblichen Zwecken entnommen wurde, kann auf Antrag erlassen, erstattet oder vergütet werden. Steuer für Strom, der zur Erzeugung von sogenannter "Nutzenergie", d.h. von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie, entnommen wird, wird nur dann erlassen, erstattet oder vergütet, wenn die genannten Erzeugnisse nachweislich durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt worden sind. Der Strom muss nachweislich zum Regelsteuersatz (20,50 € je Megawattstunde) versteuert worden sein. Strom, der zum ermäßigten Steuersatz versteuert wurde, ist nicht von dieser Steuerentlastung umfasst. Seit dem 1. Januar 2013 muss vom antragstellenden Unternehmen der Nachweis erbracht werden, dass ein Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betrieben wird oder mit der Einführung eines solchen Systems begonnen wurde. ->Nachweisführung nach SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) Höhe: Die Steuer wird erlassen, erstattet oder vergütet, soweit sie den Betrag von 1.000 Euro je Kalenderjahr übersteigt. Einsparungen des Unternehmens bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) werden bei der Berechnung der Entlastung berücksichtigt, da die Mehreinnahmen aus der Stromsteuer der Finanzierung der Beitragssatzsenkungen in der Rentenversicherung dienen. Abrechnungszeitraum: Die Steuerentlastung erfolgt grundsätzlich für die Stromsteuer, die für den innerhalb eines Kalenderjahres (Abrechnungszeitraum) entnommenen Strom entstanden ist, §19 Abs.1 Stromsteuerverordnung (StromStV). Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de • Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 29 Förderprogramm Darlehen Zuschuss Gesetz Besondere Ausgleichsregelung nach §§63 ff. EEG 2014 Die besondere Ausgleichsregelung begrenzt die zu zahlende EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierfür muss das Unternehmen einen Antrag auf Begrenzung ihrer EEGUmlage beim BAFA stellen. Voraussetzungen: - Zugehörigkeit des Unternehmens zu einer stromkostenintensiven Branche (Auflistung im Anhang 4, Liste 1 und 2 des EEG 2014) -Umlagepflichtige und selbstverbrauchte Strommenge im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an einer Abnahmestelle mehr als 1GWh - Anforderungen an die Stromkostenintensität: -Unternehmen, die der Liste 1 angehören, müssen eine Stromkostenintensität (Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung) von mind. 16% nachweisen, ab dem (Begrenzungsjahr 2016 mind. 17%) -Unternehmen, die der Liste 2 angehöhren, müssen eine Stromkostenintensität von mind. 20% nachweisen. • - Anforderungen an die Energieeffizienz: -Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 5GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr müssen ein Zertifikat nach ISO 50001 (Energiemanagementsystem) oder EMAS (Umweltmanagementsystem) halten. -Unternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 1 und 5 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr müssen ein Testat nach §3 SpitzenausgleichEffizienzsystemverordnung (SpaEfV) nachweisen. Umfang der Begrenzung der EEG-Umlage: Die Umlage bis einschließlich 1 GWh muss in voller Höhe vom Unternehmen getragen werden. Über 1 GWh zahlt das Unternehmen grundsätzlich 15% der Umlage. Je nach Stromkostenintensität findet aber eine Deckelung statt: -auf 4% der Bruttowertschöpfung bei einer Stromkostenintensität von <20% -auf 0,5% der Bruttowertschöpfung bei einer Stromkostenintensität von >20% Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Steuer Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 30 Quellenangaben - http://www.energieagenturen.info/ Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Energieagenturen http://www.bafa.de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle https://www.kfw.de Kreditanstalt für Wiederaufbau http://www.bmwi.de/ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie http://www.schwaben.ihk.de/ Industrie- und Handelskammer Schwaben http://www.zoll.de Zoll Online www.umweltbundesamt.de http://www.lfu.bayern.de Bayerisches Landesamt für Umwelt http://www.energy-consulting-allgaeu.de/ http://www.tuev-sued.de http://www.erneuerbare-energien.de http://www.gut-cert.de http://www.lfa.de Förderbank Bayern http://www.izu.bayern.de http://www.bhkw-jetzt.de http://www.carmen-ev.de Zentrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk E.V. http://www.bhkw-prinz.de Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de Förderprogramme für Handwerk, KMU, Industrie Energiedialog Schwaben 2014 Seite 31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sie erreichen mich unter Planungsbüro Strobel VDI für Haustechnik und Bauphysik Klinkertorplatz 1 86152 Augsburg Telefon 0821 / 45 23 12 Telefax 0821 / 45 23 17 Email [email protected] www.ib-strobel.de Planungsbüro Hans Strobel, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg, Telefon 0821 / 452312, www.ib-strobel.de