klartext - IG Metall im militärischen Luftfahrtzentrum Manching

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klartext - IG Metall im militärischen Luftfahrtzentrum Manching
>> IG Metall bei EADS Manching
L
A
I
EZ
P
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KLARTEXT
ERA
Dezember 2008
ERA-Start ab Januar!
>>
>> Der Betriebsrat hat bei der ERA-Einführung eine hervorragende Arbeit geleistet, die
Kompromissfähigkeit der Arbeitgeberseite war jedoch nicht sehr ausgeprägt. Bei den Verhandlungen zur Ersteingruppierung wurde vom Arbeitgeber fast jede Tätigkeit als einfache
Hilfsarbeit abqualifiziert, und wenn höherwertige Aufgaben gemacht werden, wurden diese
angeblich nicht übertragen. <<
>> Danke!
...für Eure tatkräftige
Untestützung.
>> Schwierige Verhandlungen
Nach schwierigen Verhandlungen in der paritätischen Kommission und nach Gesprächen mit der
MAS-Leitung wurde ein tragfähiges Gesamtergebnis zur ERA-Einführung bei EADS in Manching
erzielt. Der Betriebsrat und die IG Metall, wollten
und wollen auch weiterhin für die Kollegen deren
bisheriger Lohn/Gehalt das neue ERA-Entgelt
überschreitet eine höhere Ersteingruppierung.
Insgesamt kann sich das Ergebnis aber sehen lassen, knapp 600 Kolleginnen und Kollegen konnten gegenüber der geplanten Ersteingruppierung
durch den Arbeitgeber höhergestuft werden.
>> Mehr erreicht als in
einer Schlichtung
>> Nur was bezahlt wird muss
gemacht werden
Auch wenn nicht jeder mit seiner Eingruppierung
zufrieden ist, die besseren Regelungen zum Tarifvertrag, wie die Halbierung der Ausgleichszulage,
die Auszahlung des Ausgleichsfonds, die Anhebung der Angleichungsschritte auf 200 € oder die
tarifdynamische Ausgleichszulage für Kollegen
die aus gesundheitlichen Gründen versetzt wurden, hätten wir in einer Schlichtung nie erreichen
können. Kollegen die einen Altersteilzeitvertrag
unterschrieben haben, sind zudem von der Eingruppierung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag
nicht mehr betroffen. Ihre Vertragsbedingungen
werden auf Basis der bisherigen Lohn-/Gehaltsgruppe festgelegt. An keinem EADS-Standort
wurden bessere Regelungen erzielt.
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Tätigkeiten geleistet werden die nicht in der eingruppierten Entgeltgruppe beschrieben sind. Werden
Tätigkeiten abgefordert, die nicht bezahlt werden,
müssen sie auch nicht geleistet werden, oder der
betroffene Arbeitnehmer muss in eine höhere
Entgeltgruppe, die diese Tätigkeit dann abdeckt,
eingruppiert werden.
Lest weiter auf der Rückseite mit:
„IG Metall Mitglieder können die richtige Eingruppierung einklagen“
KLARTEXT
>> IG Metall bei EADS Manching
>> IG Metall Mitglieder können
die richtige Eingruppierung einklagen
Mitglieder der IG Metall können ihre richtige Eingruppierung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag
auch gerichtlich durchsetzen. Bei der Vorbereitung
und Durchführung einer arbeitsgerichtlichen Klage
werden wir unsere Mitglieder natürlich unterstützen und Rechtsschutz gewähren.
Im Prozess einer arbeitsgerichtlichen Klage zur
Durchsetzung der richtigen Eingruppierung hat
der Arbeitnehmer dann die Fakten vorzutragen
und zu beweisen, dass er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt. Der
Arbeitnehmer muss insbesondere sehr konkret
darlegen, welche Tätigkeiten er im Einzelnen ausübt, welchen Schwierigkeitsgrad bzw. Wertigkeit
die Tätigkeiten haben.
Die Auseinandersetzung um die richtige Eingruppierung ist nach der ERA-Ersteingruppierung nicht
beendet. Entgeltfragen waren neben der Arbeitszeit in den Betrieben schon immer hart umkämpft.
Bei dieser Auseinandersetzung können die Mitglieder auf die Unterstützung der IG Metall zählen.
>>
„Ich bin Mitglied, weil ich mir eine schwache
Gewerkschaft nicht leisten kann!“
Josef Schäffer, Logistik Mitarbeiter bei EADS in Manching
Impressum / Herausgeber: IG Metall Ingolstadt, Verantwortlich: Bernhard Stiedl (Verantwortlich), Thomas Pretzl (Redaktion),
Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt, www.igmetall-ingolstadt.de, Foto‘s & Layout: Wolfgang Glöckl (www.foc-in.com)