klartext - IG Metall im militärischen Luftfahrtzentrum Manching
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klartext - IG Metall im militärischen Luftfahrtzentrum Manching
>> IG Metall bei EADS Manching L A I EZ P S KLARTEXT ERA Dezember 2008 ERA-Start ab Januar! >> >> Der Betriebsrat hat bei der ERA-Einführung eine hervorragende Arbeit geleistet, die Kompromissfähigkeit der Arbeitgeberseite war jedoch nicht sehr ausgeprägt. Bei den Verhandlungen zur Ersteingruppierung wurde vom Arbeitgeber fast jede Tätigkeit als einfache Hilfsarbeit abqualifiziert, und wenn höherwertige Aufgaben gemacht werden, wurden diese angeblich nicht übertragen. << >> Danke! ...für Eure tatkräftige Untestützung. >> Schwierige Verhandlungen Nach schwierigen Verhandlungen in der paritätischen Kommission und nach Gesprächen mit der MAS-Leitung wurde ein tragfähiges Gesamtergebnis zur ERA-Einführung bei EADS in Manching erzielt. Der Betriebsrat und die IG Metall, wollten und wollen auch weiterhin für die Kollegen deren bisheriger Lohn/Gehalt das neue ERA-Entgelt überschreitet eine höhere Ersteingruppierung. Insgesamt kann sich das Ergebnis aber sehen lassen, knapp 600 Kolleginnen und Kollegen konnten gegenüber der geplanten Ersteingruppierung durch den Arbeitgeber höhergestuft werden. >> Mehr erreicht als in einer Schlichtung >> Nur was bezahlt wird muss gemacht werden Auch wenn nicht jeder mit seiner Eingruppierung zufrieden ist, die besseren Regelungen zum Tarifvertrag, wie die Halbierung der Ausgleichszulage, die Auszahlung des Ausgleichsfonds, die Anhebung der Angleichungsschritte auf 200 € oder die tarifdynamische Ausgleichszulage für Kollegen die aus gesundheitlichen Gründen versetzt wurden, hätten wir in einer Schlichtung nie erreichen können. Kollegen die einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben, sind zudem von der Eingruppierung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag nicht mehr betroffen. Ihre Vertragsbedingungen werden auf Basis der bisherigen Lohn-/Gehaltsgruppe festgelegt. An keinem EADS-Standort wurden bessere Regelungen erzielt. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Tätigkeiten geleistet werden die nicht in der eingruppierten Entgeltgruppe beschrieben sind. Werden Tätigkeiten abgefordert, die nicht bezahlt werden, müssen sie auch nicht geleistet werden, oder der betroffene Arbeitnehmer muss in eine höhere Entgeltgruppe, die diese Tätigkeit dann abdeckt, eingruppiert werden. Lest weiter auf der Rückseite mit: „IG Metall Mitglieder können die richtige Eingruppierung einklagen“ KLARTEXT >> IG Metall bei EADS Manching >> IG Metall Mitglieder können die richtige Eingruppierung einklagen Mitglieder der IG Metall können ihre richtige Eingruppierung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag auch gerichtlich durchsetzen. Bei der Vorbereitung und Durchführung einer arbeitsgerichtlichen Klage werden wir unsere Mitglieder natürlich unterstützen und Rechtsschutz gewähren. Im Prozess einer arbeitsgerichtlichen Klage zur Durchsetzung der richtigen Eingruppierung hat der Arbeitnehmer dann die Fakten vorzutragen und zu beweisen, dass er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt. Der Arbeitnehmer muss insbesondere sehr konkret darlegen, welche Tätigkeiten er im Einzelnen ausübt, welchen Schwierigkeitsgrad bzw. Wertigkeit die Tätigkeiten haben. Die Auseinandersetzung um die richtige Eingruppierung ist nach der ERA-Ersteingruppierung nicht beendet. Entgeltfragen waren neben der Arbeitszeit in den Betrieben schon immer hart umkämpft. Bei dieser Auseinandersetzung können die Mitglieder auf die Unterstützung der IG Metall zählen. >> „Ich bin Mitglied, weil ich mir eine schwache Gewerkschaft nicht leisten kann!“ Josef Schäffer, Logistik Mitarbeiter bei EADS in Manching Impressum / Herausgeber: IG Metall Ingolstadt, Verantwortlich: Bernhard Stiedl (Verantwortlich), Thomas Pretzl (Redaktion), Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt, www.igmetall-ingolstadt.de, Foto‘s & Layout: Wolfgang Glöckl (www.foc-in.com)