KVA-Betriebsbewilligung
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KVA-Betriebsbewilligung
kanton Slarus Telefon 055 646 64 50 Fax 055 646 64 58 E-Mail : [email protected] mww.gl.ch ffi Bau und Umwelt Umweltschutz und Energie Kirchstrasse 2 8750 Glarus Glarus, 24. August 2015 JM U. Ref.: 523-43 KVA Linth Betriebsbewilligung nach Art. 32 EG USG Standort der Anlage: Fennen, Gemeinde Niederurnen, Koordinaten 721 500 I 221 700 Besitzer: Zweckverband für Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet Verantwortlicher: Herr Walter Furgler Telefon-Nr.: 055 617 27 40 Bisherige Bewilligung 7. Novembet2011 Anlagedaten Verbrennungsrost: Dampfkessel: Linie 1 Linie 2 1 2 Turbine: 1 2 Stiefel Technik, Braunwald, wassergekühlt, Umbau 2011 Martin, München, wassergekühlt, Umbau 2005 ABB Enertech Winterthur, 26 MW, lnbetriebnahme 2000 Wehrle, Emmendingen, 25 MW, lnbetriebnahme 1984 ABB/De Pretto/Escher Wyss,7,4 MW, lnbetriebnahme 1998 Jugoturbina, 5,1 MW, lnbetriebnahme 1983 2 ABB Fläkt, 70'000 Nm3/h, lnbetriebnahme 2000 Elex, 70'000 Nm3/h, lnbetriebnahme 2000 Rauchgaswäscher: 112 CT Umwelttechnik, lnbetriebnahme 2000 Entstickungsanlage: 112 ABB Fläkt, lnbetriebnahme 2000 Nasselektrofilter: 112 EWK, lnbetriebnahme 2000 Elektrofilter: N E-Sch 1 lackenaufbereitung AGIR Aggregat, lnbetriebnahme 201 I Bisherige Bewilligungen . . . . Baubewilligung der Gemeinde Niederurnen vom 7. November 1995 Bewilligung nach dem Energiegesetz vom 4. Dezember 1995 Einleitbewilligung für Prozessabwasser in Linthkanal vom 3. September 1997 I 10, August 20061 13. Januar 2014 Bewilligung zur Annahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen vom 2. September 20081 25. Juni 2012 Gesetzliche Grundlagen Art. 19 TVA Beurteilungsgrundlagen für Bewilligung Errichtung und Betrieb von Verbrennungsanlagen Verbrennung von Sonderabfällen in Verbrennungsanlagen Uben¡rachung von Verbrennungsanlagen Emissionsvorschriften frir die Verbrennung von Siedlungs- und Sonderabfällen Anh. 3.2, Ziff . 36 GSchV Anforderungen an Einleitung von Abwasser aus Kehrichtverbrennungsanlagen Ar1..32 EG USG Bewilligungspflicht für Abfallanlagen, zuständige lnstanz Art. 38 TVA Art. 40 TVA Art.42 TVA Anh. 2, Zlff. 7 LRV Erwägungen Die Kehrichtverbrennungsanlage Linth wurde 1974in Betrieb genommen und schrittweise erweitert sowie dem neuen technischen Stand angepasst. Sie erfüllt die Anforderungen der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung. Darum kann eine Betriebsbewilligung gemäss den Vorgaben der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und des kantonalen Umwelþ schutzgesetzes (EG USG) erteilt werden. Entscheid Der Kehrichtverbrennungsanlage Linth (KVA Linth) kann gestützt aul die oben erwähnten Gesetzesgrundlagen eine abfallrechtliche Bewilligung erteilt werden. Dabei müssen die nachfolgenden Bedingungen eingehalten und Beschränkungen beachtet werden: 1. Diese Bewilligung gilt nur für die oben enuähnten Anlageteile. Sollten einzelne Teile ersetzt bzw. umgebaut werden, so muss diese Bewilligung ergänzt werden. 2. Die ausdrücklich genannten Bedingungen von Art. 38 und 40 TVA (Verbrennungsqualität, Annahme von Sonderabfällen) müssen stets eingehalten werden. 3. Die gemäss der Einleitbewilligung vom 13. Januar 2014 und den Vorgaben der Luftreinhalteverordnung notwendigen kontinuierlichen Messungen (NO", CO, NH3) müssen durchgeführt und der kantonalen Abteilung Umweltschutz und Energie jährlich darüber ein Bericht zugestellt werden. Auf eine kontinuierliche Messung von Staub, Chlorid und Schwefeldioxid kann wegen der guten Resultate der periodischen Kontrollmessungen verzichtet werden. 4. Die im Anhang aufgeführten Stichprobenkontrollen und -messungen müssen gemäss dem Zeitplan durchgeführt und darüber der Abteilung Umweltschutz und Energie Bericht erstattet werden. 5. Die Vorgaben der VeVa-Annahmebewilligung vom 25. Juni 2012 müssen eingehalten werden. 6 Diese Bewilligung ist befristet bis zum 1. September 2020 und kann anschliessend verlängert werden. 7 Der Kanton haftet nicht für Schäden, die in Ausübung dieser Bewilligung entstehen könnten. 2 I Die Bewilligung kann ohne Entschädigungspflicht entzogen oder beschränkt werden, wenn der lnhaber schwerwiegend gegen Bestimmungen dieser Bewilligung verstösst. I Von den angenommenen Abfällen müssen Stichprobenkontrollen gemäss dem Beschluss der Ostschweizer Kantone vom 27 . Oktober 2009 (KVA 1) durchgeführt werden. 10. Diese Bewilligung kann beim Vorliegen neuer Gesetzesvorgaben abgeändert werden. Rechtsmittel Gegen diese Bewilligung kann innert 30 Tagen beim Departement Bau und Umwelt Beschwerde erhoben werden. Für die Abteilung )1 e".¿ Jakob lúarti Abteilungsleiter Kopie: Gemeinde Glarus Nord 3 Anhang Periodische Emissions-Kontrol len KVA Linth Parameter Periodizität Luft: Luft-Emissionen (NOx, CO, NH3 kontinuierlich), alle drei Jahre Kontrollmessung nach VDl-Methode Wasser: Abwasser-Einleitung Cd,Zn, Pb dauernde Messung Andere I nhaltsstoffe Stich pro- (Cd,^Zn, Hg, Pb, Sb, NH3,-N, Nitrit, SO¿'-, Cl-, DOC) Rückstände: Sauer gewaschene Asche ben 3 mal im Jahr (Zn, Cd, Pb, Cu, Hg, Gesamtgehalt) Schlacke-Ausbrand 1-3 mal pro Jahr Schlacke-Metallgehalt Einmal pro Jahr (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Zn, Sn) 4