Das Umsatzsteuer-Einmaleins für Vermieter
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Das Umsatzsteuer-Einmaleins für Vermieter
1210_148_Blazina+Sozvers_GEWINN 27.09.12 09:33 Seite 148 RECHT & STEUER Wohnungen vermieten Das Umsatzsteuer-Einmaleins für Vermieter Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, wobei für die Garagierung auch 20 Prozent USt eingefordert wird. Von all dem gibt es aber wiederum eine wichtige Gegenausnahme: Selbst der zwingend steuerpflichtigen Vermietung von Wohnungen und Garagen können Sie nämlich entgehen, falls Sie als Kleinunternehmer fungieren – siehe unten. Wer eine Wohnung vermieten will, muss sich mit der Frage der Umsatzsteuer auseinandersetzen. VON FELIX BLAZINA I Steuerbefreiung ja, aber Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist, andererseits steht dem Vermieter aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug zu. Allerdings existieren einige wesentliche Ausnahmen von der Befreiung, die Wichtigste betrifft die Vermie148 Keine Umsatzsteuer Illustration: Erik Bauer n Zeiten magerer Zinsen beherzigen viele Anleger den Werbespruch der Immobilienbranche: „Lieber Grundbuch als Sparbuch.“ Allerdings sind dann die frischgebackenen Liegenschaftseigentümer, sofern sie ihre Immobilie zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzen, mit steuerlichen Fragen konfrontiert. Etwa, ob bei der Betätigung bloß eine Liebhaberei vorliegt oder welche Bestimmungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer gelten. Letztere sind komplex genug. In den Augen des Fiskus sind alle nachhaltigen Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen unternehmerisch, auch dann, wenn gar keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Daher gelten auch Vermieter in steuerlicher Hinsicht als Unternehmer. Die unternehmerische Tätigkeit bei der Vermietung kennt mehrere Ausprägungsformen, u. a. als Einzelunternehmer, im Rahmen einer Miteigentumsgemeinschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft. Bleiben wir beim ersten Fall, wo z. B. eine natürliche Person eine im Alleineigentum befindliche Eigentumswohnung vermietet. Welcher Steuersatz kommt da in Betracht? An einer Umsatzsteuerbefreiung ohne Wenn und Aber dürfen Sie sich bei der Vermietung von Büros, Geschäftsräumlichkeiten, Lagerplätzen, Sportplätzen, Saalräumlichkeiten etc. erfreuen. Befreit sind dann auch die im tung für Wohnzwecke, die generell dem Mietzins enthaltenen Heizkosten, sozehnprozentigen Steuersatz unterliegt. weit sie nicht bei Wohnungen anfallen! Sofern aber in der Wohnungsmiete auch Heizkosten oder eine zur Verfü- Option zur Steuerpflicht gung gestellte Möblierung zur Verrech- Als von der Umsatzsteuer befreiter Vernung gelangen, fordert die Finanz für mieter besitzen Sie die Möglichkeit, zur diese Leistungen sogar den 20-prozen- Umsatzsteuerpflicht zu optieren, und tigen Umsatzsteuersatz. Eine weitere zwar unter Anwendung des UmsatzAusnahme bildet die Vermietung von steuersatzes von 20 Prozent. Es genügt Kleinunternehmerregelung M it Ihren Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung gelten Sie dann als Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz im Kalenderjahr 30.000 Euro netto nicht übersteigt. Ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von fünf Kalenderjahren ist jedoch unschädlich. Kommen Sie nicht über die 30.000-Euro-Grenze, gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer automatisch. Sie können also Wohnungsmieten bis zu 33.000 Euro (inklusive zehn Prozent USt) im Jahr kassieren, ohne die USt abführen zu müssen, dürfen jedoch in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und besitzen auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Wenn Sie ausschließlich an Endverbraucher (private Wohnungsmieter) vermieten und bei Ihnen keine nennenswerten Vorsteuern anfallen, kann sich die Kleinunternehmerregelung als vorteilhaft erweisen, weil Sie durch den Entfall der Umsatzsteuer entweder Ihr Mietobjekt billiger anbieten oder höhere Einnahmen erzielen können. GEWINN 10/12 1210_148_Blazina+Sozvers_GEWINN 27.09.12 09:33 Seite 149 RECHT & STEUER Steuer und Sozialversicherung Regelung für Mietverhältnisse ab 1. 9. 2012 Bis 31. 8. 2012 hat die Optionsmöglichkeit für jede einzelne Vermietung bestanden. Das Stabilitätsgesetz hat für Mietverhältnisse, die ab dem 1. 9. 2012 beginnen, eine Einschränkung gebracht: Sie können nur für jeden baulich abgeschlossenen, selbständigen Grundstücksteil, an dem Wohnungseigentum begründet werden könnte, auf die Anwendung der Steuerbefreiung verzichten. Erforderlich ist, dass der Mieter Grundstück bzw. Grundstücksteil nahezu ausschließlich (d. h. mindestens zu 95 Prozent) für Umsätze verwendet, die seine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Diese Neuregelung bringt keine Änderung bei einer steuerpflichtigen Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (Steuersatz zehn Prozent) und der damit verbundenen Vorsteuerabzugsberechtigung (z. B. bei Vorsorgewohnungen). GEWINN 10/12 Abgabenlast – Grenzen für Selbständige Bloß ein Auftrag mehr kann für einen Selbständigen bedeuten, dass er für diesen statt bisher 38,04 Prozent Gesamtabgabenlast plötzlich 58,14 Prozent zahlt. benlast (Sozialversicherung plus Einkommensteuer) von 24,12 Prozent, sind rgendwie haben es sich Selbständige es für jeden zusätzlichen Auftrag gleich wohl ohnehin schon gedacht. Näm- 47,91 Prozent. (Insgesamt liegt man dalich, dass es sich abgabentechnisch mit in der 24,49-prozentigen Abgabenmanchmal gar nicht auszahlt, einen zu- zone – siehe Tabelle). Das hängt damit sätzlichen Auftrag anzunehmen. zusammen, dass in diesem Bereich erstWeshalb das so ist, hat Unterneh- mals Steuer fällig wird. Ebenfalls extmensberater und Vortragender Frank rem: bis 39.402 Euro Überschuss (= P. Windgassen für GEWINN in der 30.000 Euro Gewinn) fallen 38,04 Profolgenden Übersicht durchgerechnet. zent an Gesamtabgabenlast an, kommt Es liegt an den diversen Grenzen, die man darüber, fallen auf das nächste sowohl das Sozialversicherungsrecht produzierte Stück bereits 58,14 Prozent als auch die Steuer kennen: Mindest- Abgaben! Was damit zusammenhängt, beitragsgrundlagen, Höchstbeitrags- dass bis dahin der Grundfreibetrag die grundlagen, Einkommensteuerpro- Steuerlast beträchtlich gedämpft hat gression. Mal liegt man mit dem zu- (darüber hinaus können allenfalls passätzlichen Auftrag sogar günstiger, mal sende Investitionen einen Investitionsfreibetrag rechtfertigen). deutlich teurer – siehe Tabelle! Besonders spürbar ist der Sprung, Umgekehrt kann es bei kleineren wenn man die Grenze von 16.663,59 Verdienern aufgrund der GSVG-MinEuro Überschuss sprengt (entspricht destbeitragsgrundlagen pro zusätzli11.000 Euro steuerlichem Gewinn). chem Überschuss sogar billiger werden Trug man bis dahin eine Gesamtabga- – siehe unten! VON SUSANNE KOWATSCH I Wie sich die Abgabenlast ändert, sobald eine „Grenze“ überschritten wird „Grenzen“ (wenn diese überschritten werden, verändert sich die Abgabenlast prozentuell): Überschuss1 Steuerlicher Gewinn2 SV-Beiträge gesamt3 Einkommensteuer Abgaben gesamt Abgaben gesamt in % bezogen auf Überschuss (rote Prozente = zusätzliche Abgabenlast, die anfällt, sobald man die davor angegebene Grenze überschreitet) Mindest- Mindest- Progres- Progres- maxibeitrags- beitrags- sion Ein- sion Einmaler grundlage grundlage kommen- kommen- GrundfreiPV KV steuer steuer betrag4 8.956,81 9.175,04 16.663,59 37.745,79 39.402,25 5.866,82 6.027,10 11.000,00 25.000,00 26.100,00 2.213,34 2.247,34 4.019,91 9.010,15 9.402,25 0,00 0,00 0,00 5.110,00 5.585,36 2.213,34 2.247,34 4.019,91 14.120,15 14.987,61 24,71% 15,58% 24,49% 23,67% 24,12% 47,91% 37,41% 52,37% 38,04% 45,79% 45,28% . . . SVHöchstbeitragsgrundlage 64.125,07 44.326,17 15.898,90 13.461,67 29.360,57 Progression Einkommensteuer 79.798,90 60.000,00 15.898,90 20.235,00 36.133,90 58,14% 43,21% 1) Überschuss = Einnahmen minus Ausgaben ohne GSVG-Beiträge; 2) Überschuss minus Sozialversicherung (SV) minus Grundfreibetrag; 3) Unfallvers. + PV (Pensionsversicherung) + KV (Krankenversicherung) + Selbständigenvorsorge; 4) da der Gewinn hier 30.000 Euro beträgt Werte 2012 149 Quelle: DI Frank-P. Windgassen, www.windgassen.at die entsprechende steuerpflichtige Behandlung in der Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung. Warum sollten Sie dies in Erwägung ziehen? Die Option ist dann sinnvoll, wenn der Mieter ein Unternehmer ist, was z. B. bei vermieteten Büro- bzw. Geschäftsräumlichkeiten zutreffen wird. Den Mieter stört eine in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht, weil er sich diese als Vorsteuer abziehen kann. Apropos: Bei Inanspruchnahme der Option darf auch der Vermieter vom Recht auf Vorsteuerabzug profitieren. Denken Sie an allfällige Sanierungsmaßnahmen oder Investitionen in den Mietgegenstand, die ihr Budget dann nur im Nettobetrag belasten. Merke: Steht Ihrem Mieter aber kein Vorsteuerabzug zu, was z. B. für Banken, Versicherungen, Ärzte, Zahntechniker, Psychotherapeuten zutrifft, kommt eher die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Betracht. Die Option ist an keine Frist oder Form gebunden, sie kann bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides ausgeübt werden.