N43412_Protokoll GV 03.03.0

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N43412_Protokoll GV 03.03.0
Gemeinde St.Gilgen
-27603.03.2005
Sekretariat Dw 78
am Wolfgangsee
A-5340 St.Gilgen, Mozartplatz 1
Tel. 06227/2445-0 Fax. 06227/8175
eMail: [email protected]
DVR 0016195
PROTOKOLL
über die
ÖFFENTLICHE SITZUNG
DER GEMEINDEVERTRETUNG ST.GILGEN
am Donnerstag, 03. März 2005, um 19.00 Uhr
im Rathaus St. Gilgen - Sitzungssaal
Beginn: 19.05 Uhr
Anwesend:
1.
Bürgermeister Wolfgang Planberger
2.
Vizebgm. Otto Kloiber
3.
GR Josef Eisl
4.
GR Waltraud Schwarzenbrunner
5.
GR Robert Thalmeier
6.
GR Ing. Toni Eigenstuhler
7.
GR Ing. Mag. Manfred Gebhard
8.
GR Petra Engel
9.
GV Jarno Greinz
10. GV Johann Aberger
11. GV Dr. Gerhard Feitzinger
12. GV Anna Eisl
13. GV Christian Fischer
14. GV Manuela Laimer
15. GV Mag. Renate Schuheker-Mayrhauser
16. GV Gerald Schrei
17. GV Andreas Schossleitner
Vorsitz
ab 19.10 Uhr
entschuldigt:
18. GV Wolfgang Leitner
19. GV Fritz Kloiber
20. GV Michael Binder
21. GV Johann Doppler
Weiters ist anwesend und gemäß § 3 Abs. 7 der Geschäftsordnung beigezogen:
Amtsleiter:
Andreas Jocher
Schriftführerin:
Dagmar Wintermayr
-277GV vom 03. März 2005
EAP 004
Der Vorsitzende eröffnet um 19.05 Uhr die Gemeindevertretungssitzung. Er begrüßt die
Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung zu dieser Sitzung unter
Angabe der Tagesordnung, sowie deren öffentliche Bekanntmachung an der RathausAmtstafel sowie an den Amtstafeln in den Katastralgemeinden fest.
Weiters stellt er die Beschlussfähigkeit fest.
-- . --
-278GV vom 03. März 2005
EAP 004
1.
Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung
1.1.
Anfragen von Gemeindebürgern an den Bürgermeister bzw. an nach § 39 Abs.
(1) der Gemeindeordnung 1994 betraute Gemeinderäte zu den auf der
Tagesordnung zur Behandlung vorgesehenen Angelegenheiten.
Es erfolgen keine Anfragen.
-- . --
-279GV vom 03. März 2005
EAP 004
1.
Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung
1.2.
Bekanntgabe
der
seit
der
letzten
Sitzung
eingegangenen,
die
Gemeindevertretung
berührenden,
Geschäftsstücke
sowie
schriftlich
eingelangten Anregungen.
Adresse/Kontakt
Ischler Straße 13 Entwicklungs-,
Wien
Salzburg Wohnbau GmbH,
Salzburg
Kremmin Hildegard, Kremmin
Thomas
Erstellt
Prankl Hellmut
Salzburger Freilichtmuseum,
Großgmain, Michael Becker
Salzburg Wohnbau GmbH,
Salzburg
Salzburger Gehörlosen Turnu.Sportverein, Salzburg
Franz Winkler BaugesmbH.,
St.Gilgen [...]
22.02.2005
01.03.2005
01.03.2005
28.02.2005
18.02.2005
Kurzbezeichnung
Internat.Schule, Errichtung
Regenwasserkanal - Anfrage/Antrag
Freimeldung Wohnung Pöllach 128/4 Nominierung des Nachfolgemieters
Karl-Haiser-Straße in Ried - Errichtung
Durchgangstunnel - Grundbenützung
Kaufvertragsentwurf Land-Invest Oberascher
Kegelbahn auf Grundstück Ischlerstraße 913, Abbau - Leihvertrag
18.02.2005 Pöllach 112 Top - Wohnungsneuvergabe
Salzburger Gehörlosen-Turn- u.
10.02.2005 Sportverein, Ansuchen um Sportförderung
Lacknerweg in St.Gilgen - Franz Winkler
17.02.2005 Bau Ges.m.b.H., Antrag auf Verbücherung
-- . --
AktNr
16321
16317
16297
16285
16274
16270
16223
1814
-280GV vom 03. März 2005
EAP 004
1.
Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung
1.3.
Protokoll der zuletzt stattgefundenen Gemeindevertretungssitzung vom
03.02.2005, Verlesung und Verifizierung.
Das Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom 03. Februar 2005 wurde allen
Fraktionen zugestellt.
GR Eisl Josef fragt an, ob es zum Protokoll Anträge gibt.
Da keine Wortmeldungen erfolgen, beantragt GR Eisl auf die Verlesung des Protokolls zu
verzichten und dieses in der vorliegenden Form zu verifizieren.
Das Protokoll wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Keine Gegenstimme.
-- . --
-281GV vom 03. März 2005
EAP 101
2.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Gebhard Manfred, Antrag
Gemeindegebiet 16.165/101
Vorberatung:
auf
Gemeindevorstehung
Verordnung
eines
am
Leinenzwanges
im
23.02.2005
Herr Ing. Mag. Manfred Gebhard beantragt die Verhängung eines Leinenzwanges im
Gemeindegebiet.
Die Gendarmerie St. Gilgen sowie der Amtstierarzt bei der Bezirkshauptmannschaft
Salzburg-Umgebung wurden zwecks Vorlage der erforderlichen Grundlagen für eine
Verordnung um Stellungnahmen ersucht.
Die Verordnung eines Leinenzwanges wird vom Postenkommandanten der
Gendarmerie St. Gilgen aufgrund der jährlich ca. 5 – 10 Mal eingehenden Beschwerden
befürwortet. In den Gemeinden Fuschl am See und Strobl besteht Leinenzwang und hat
sich dieser dort bewährt. Seitens der Gendarmerie wird ersucht, eine allenfalls
anstehende Verordnung klar zu definieren und bei Erlass die Hundebesitzer im
Gemeindegebiet über diese Verordnung in Kenntnis zu setzen.
Die gesetzliche Grundlage zur Erlassung einer Hundehalteverordnung ist einerseits die
Salzburger
Gemeindeordnung
und
andererseits
das
Salzburger
Landespolizeistrafgesetz. Da beide Regulative nicht unmittelbar in den
Zuständigkeitsbereich des Veterinärdienstes fallen konnte vom Amtstierarzt aufgrund
mangelnder Kompetenz keine Stellungnahme abgegeben werden.
Die Gemeindevorstehung befürwortet die Verfügung von Einzelverordnungen eines
Leinenzwanges und wird dies der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung
empfohlen.
GR Ing. Mag. Gebhard erklärt sich gemäß § 6 der Geschäftsordnung und § 24 der
Gemeindeordnung für befangen und verlässt für die Behandlung dieses TOP den Sitzungssaal.
GR Thalmeier übernimmt das Wort und erwähnt, dass sich die Gemeindevorstehung eingehend
mit dem Antrag befasst hat und der Meinung war, eher keinen generellen Leinenzwang zu
verordnen. Auch die SPÖ-Fraktion hat sich in der Vorbesprechung eingehend darüber
unterhalten. GR Thalmeier hat sich in anderen Gemeinden informiert und waren diese, am
meisten die Gemeinden Strobl, Fuschl und St. Wolfgang darüber überrascht, dass in St. Gilgen
als Fremdenverkehrsgemeinde noch kein Leinenzwang besteht. Des weitern wurden Gespräche
mit Bauern und den Bundesforsten geführt und würden diese eine solche Verordnung begrüßen.
GR Thalmeier hat sich die Anfrage sehr gut überlegt und ist der Meinung, dass sich die
Gemeinde St. Gilgen mit dieser Verordnung sicher nichts schlechtes tut. In der
Gemeindevorstehung wurde ein Leinenzwang nur im verbauten Gebiet angedacht, in den anderen
- 281 a –
Gemeinden gilt diese Verordnung für das gesamte Gemeindegebiet. GR Thalmeier ist der
Meinung, dass man dem gestellten Antrag nachkommen könnte.
Vizebgm. Kloiber kennt das Problem und ist eher ein Befürworter des Leinenzwanges, vor allem
auf Spazierwegen wie z.B. nach Fürberg. Dazu schildert Vizebgm. Kloiber persönlich gemachte
Erfahrungen mit Personen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben. Er ist der Meinung, dass
die Mehrheit einen Leinenzwang befürworten würde. Ob der Leinenzwang im gesamten
Gemeindegebiet verordnet werden soll, ist ein anderes Thema.
GR Schwarzenbrunner kann sich nicht vorstellen, dass die Hunde in Abersee an die Leine
müssen und fragt GV Mag. Schuheker-Mayrhauser nach ihrer fachlichen Meinung als
Hundetrainerin.
Auch GR Thalmeier erkundigt sich nach der fachlichen Meinung von GV Mag. SchuhekerMayrhauser in Bezug auf trainierte Hunde ohne Leinenhaltung.
GV Mag. Schuheker-Mayrhauser versteht jeden, der vor Hunden Angst hat und versteht auch die
Reaktion von GR Ing. Mag. Gebhard auf den von ihm erlebten Vorfall. Nicht ganz verstehen
kann GV Mag. Schuheker-Mayrhauser die Formulierung des Antrages auf Verordnung eines
Leinenzwanges für das gesamte Gemeindegebiet. Hier sind auch Bereiche betroffen, wo niemand
verstehen wird, dass Hunde in diesen Bereichen angeleint sein sollen. Sinnvoll ist der
Leinenzwang im Ortszentrum bzw. Einschränkung auf ein bestimmtes Gebiet. Wenn ein Hund
eine Ausbildung hat, hat der Hundehalter einen anderen Zugang zum Hund und braucht der Hund
in den meisten Fällen keine Leine mehr. Im verbauten Ortsgebiet liegt der Fall anders und kann
auch für einen ausgebildeten Hund durchaus ein Leinenzwang vorgesehen werden. Im
unverbauten Gebiet ist für Hunde mit einer von der Gemeinde anerkannten Hundeausbildung
eine freie Führung sicher kein Problem. Im Hundeclub wurde die Erfahrung gemacht, dass Hunde
an der Leine immer aggressiver als frei laufende Hunde sind. Bei großen Hunden bietet auch die
Leine keine Sicherheit, wenn der Hundehalter von der Reaktion des Hundes überrascht wird, hier
hilft im Grunde nur eine Hundeausbildung. Seit 1.1.2005 gibt es das bundesweite
Tierschutzgesetz, in welchem der Hundehalter gegen Bestrafung zur artgerechten Haltung seines
Hundes aufgefordert wird. Ein großer Hund kann nicht artgerecht gehalten werden, wenn dieser
permanent an der Leine gehalten werden muss. Sinnvoller ist die Beschränkung eines
Leinenzwanges auf ein bestimmtes Gebiet und auf stark frequentierte Wege. Es soll dem
Hundehalter auch die Möglichkeit zum Freilaufen des Hundes geboten werden.
GV Schossleitner erwähnt aus der Sicht der Landwirtschaft, dass bei Verordnung eines
Leinenzwanges im Ortszentrum alle Hundehalter nach Laim gehen werden, wo die Hunde frei
laufen können. Er kann sich auch nicht vorstellen, dass die Bauern in Abersee für das Freilaufen
der Hunde sind.
GV Laimer fürchtet sich vor frei laufenden Hunden. Sie versteht das Engagement von GV
Schuheker-Mayrhauser für das Wohl der Hunde, es ist jedoch auch das Wohl der Kinder im
Auge zu behalten.
- 281 b –
GV Schuheker-Mayrhauser weist noch darauf hin, dass es sich bei den genannten Fallbeispielen
nur um eine bestimmte Anzahl von freilaufenden Hunden handelt, die jeder kennt und eher eine
Lösung mit den betreffenden Hundehaltern versucht werden sollte.
Bgm. Planberger findet es schade, dass eine solche Maßnahme getroffen werden soll, nur wegen
einiger Hundehalter, die nicht wissen, wie man einen Hund ordnungsgemäß hält. Wenn ein Hund
richtig erzogen wird und eine Hundeschule besucht hat, verhält sich er sich auch entsprechend.
GR Eisl sieht eine Beschränkung auf bestimmte Gebiete nicht ein, da hier zu viele Ausnahmen
gemacht werden müssten.
Nach kurzer Diskussion über Einzelverordnungen oder generellen Leinenzwang lässt Bgm.
Planberger über den Antrag auf Verordnung eines Leinenzwanges im gesamten Gemeindegebiet
abstimmen.
Dafür sind:
dagegen sind:
Vizebgm. Otto Kloiber
GR Waltraud Schwarzenbrunner
GR Josef Eisl
GV Jarno Greinz
GR Robert Thalmeier
GV Johann Aberger
GR Ing. Toni Eigenstuhler
GV Anna Eisl
GR Petra Engel
GV Gerald Schrei
GV Christian Fischer
GV Mag. Renate Schuheker-Mayrhauser
GV Manuela Laimer
GV Dr. Feitzinger
GV Andreas Schossleitner
Bgm. Wolfgang Planberger
Somit herrscht Stimmengleichheit und gilt jene Meinung als angenommen, für die der
Bürgermeister als Vorsitzender gestimmt hat.
Die Verordnung eines Leinenzwanges im gesamten Gemeindegebiet wird daher von der
Gemeindevertretung infolge Stimmengleichheit mit Dirimierungsrecht des Vorsitzenden
abgelehnt.
-- . -GR Ing. Mag. Gebhard kehrt in den Sitzungssaal zurück
-282GV vom 03. März 2005
EAP 210
3.
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
3.1.
Darlehensvertrag - Investitionsprojekt Turnhalle – Mobilien
Vorberatung:
Gemeindevorstehung
am
23.02.2005
Im Zuge der Ausschreibung der Finanzierung der Schulsporthallenerrichtung wurde
auch die Finanzierung der Einrichtung mit ausgeschrieben und wird die entsprechende
Finanzierung nunmehr in Anspruch genommen.
Der Bestbieter aus dieser Ausschreibung, die PSK-Bank AG, hat den entsprechenden
Darlehensvertrag übermittelt.
Die Finanzierung mittels Fremdwährungskredit in Schweizer Franken ist beabsichtigt.
Ein jederzeitiger Wechsel in den EUR oder wiederum in CHF ist ohne gesonderte
Kosten gewährleistet.
Die Gemeindevorstehung beschließt einstimmig die Inanspruchnahme des Kredites mit
dem zum Zeitpunkt günstigsten Zinssatz und wird dies der Gemeindevertretung zur
Beschlussfassung empfohlen.
Der Vorsitzende erklärt die Sachlage. Der Darlehensvertrag beläuft sich auf € 264.000,--. Die
Verzinsung beträgt 2,28 % an den Euribor gebunden, zu bezahlen ist in zwei Halbjahresraten. Die
Laufzeit beträgt 9 Jahre.
GR Eisl erwähnt, dass in der Vorbesprechung der ÖVP-Fraktion eine Finanzierung in CHF
abgelehnt wurde.
Die Vergabe erfolgt an den Bestbieter der Ausschreibung, die PSK-Bank AG, jedoch nicht in
CHF sondern in Euro. Dies wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Keine Gegenstimme.
-- . --
-283GV vom 03. März 2005
EAP 212
3.
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
3.2.
Weißenbacher
16.167/212
Vorberatung:
Julia,
Unterstützung
Finanzausschuss
Skihauptschule
Schladming
am
25.01.2005
2004/05
Die Schülerin Weißenbacher Julia besucht die Skihauptschule Schladming. Die
Stadtgemeinde
Schladming
ersucht
um
Übernahme
eines
freiwilligen
Schulerhaltungsbeitrages
durch
die
Heimatgemeinden
der
Schüler.
Der
Schulerhaltungsbeitrag für das Schuljahr 2004/2005 beträgt pro Schüler € 725,--.
Im Schuljahr 2003/04 wurde seitens der Gemeinde St. Gilgen ein Zuschuss in der Höhe
des Schulerhaltungsbeitrages von € 650,-- gewährt.
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig eine finanzielle Unterstützung in Höhe von €
650,-- und wird dies der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig eine finanzielle Unterstützung zum
Schulerhaltungsbeitrag der Skihauptschule Schladming für die Schülerin Weißenbacher Julia in
Höhe von € 650,-- für das Schuljahr 2004/2005.
Keine Gegenstimme.
-- . --
-284GV vom 03. März 2005
4.
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
4.1.
Objekt Gagern – Neunominierungen
Vorberatung:
Sozialausschuss
Gemeindevertretung
Sozialausschuss
Sozialausschuss
Gemeindevertretung
Sozialausschuss
Gemeindevertretung
Gemeindevorstehung Sonstiges
Gemeindevertretung
EAP 480
am
am
am
am
am
am
am
am
am
15.06.2004
24.06.2004
05.08.2004
22.10.2004
28.10.2004
03.12.2004
16.12.2004
26.01.2005
03.02.2005
Die Gemeindevertretung hat im Rahmen der zuletzt stattgefundenen Sitzung die
kurzfristige Neuvergabe der Wohnung Nr. 7 im Haus 1 beschlossen und wird vom
Obmann des Sozialausschusses nach Durchsicht der aktuellen Wohnungsliste und
unter Berücksichtigung von dringlichen Anfragen nachfolgende Nominierung der
Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen:
Haus WohnungNr. Räume Fix-vergeben
1
7
2
Nominierung
Kloiber Franz
Weiters empfiehlt der Obmann des Sozialausschusses eine Zweit- und Drittreihung für
die Wohnung Nr. 20, Haus 2 nach Durchsicht der aktuellen Wohnungsliste und unter
Berücksichtigung von dringlichen Anfragen:
Haus WohnungNr. Räume Fix-vergeben
2
20
4
Nominierung
Laimer Michaela
Dornstauder Gerhardt
Vachuda Martin
GR Thalmeier erklärt, dass aufgrund der vielen Rücktritte die Wohnung Nr. 7 im Haus 1
aufgrund von Dringlichkeit an Hr. Kloiber Franz vergeben und von diesem bereits bezogen
wurde.
-284 aDie Umstände für die Nominierung von Frau Laimer Michaela werden von GR Thalmeier
nochmals erklärt. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation von Fr. Laimer beträgt lt.
Mitteilung der Salzburg Wohnbau die Miete für Wohnung Nr. 20 im Objekt Gagern unter
Berücksichtigung von Zuschussleistungen € 390,--. Die Mutter von Fr. Laimer ersucht nach
Möglichkeit um Zuteilung einer kleineren Wohnung, die finanziell besser leistbar ist. In der
Zwischenzeit ist eine Wohnungsfreimeldung für das Objekt Pöllach 112, Top 8, 2 Zimmer,
eingegangen, die kostenmäßig viel günstiger und für Frau Laimer finanziell besser leistbar wäre.
GR Thalmeier hat Frau Laimer über diese Wohnungsfreimeldung in Kenntnis gesetzt und wurde
bereits für morgen ein Besichtigungstermin mit dem Vormieter, Herrn Thomas Jocher,
vereinbart.
Des Weiteren berichtet GR Thalmeier von der dringenden Wohnungssuche von Hr. Dornstauder
Gerhardt, Enkel von Hr. Spiller Paul, sowie die Umstände für dessen Nominierung.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgende Vorgangsweise:
- Die Vergabe der Wohnung Nr. 7, Haus 1, Objekt Gagern erfolgt an Hr. Kloiber Franz.
- Die Vergabe der Wohnung Pöllach 112/ Top 8 erfolgt an Frau Laimer Michaela, sofern ihr
diese Wohnung zusagt, die Voraussetzungen für eine Vergabe seitens der Salzburg Wohnbau
gegeben sind und Frau Laimer von der Nominierung für das Objekt Gagern, Wohnung Nr. 20
zurücktritt.
- Die Vergabe der Wohnung Nr. 20, Haus 2, Objekt Gagern, erfolgt an Herrn Dornstauder
Gerhardt, sofern Frau Laimer Michaela die Wohnung Pöllach 112/Top 8 annimmt.
Keine Gegenstimme.
-- . --
-285GV vom 03. März 2005
EAP 363
5.
Öffentliche Einrichtungen, Liegenschaften, Grundbesitz
5.1.
Kegelbahn auf Grundstück Ischlerstraße 9-13, Abbau - Leihvertrag
Freilichtmuseum 16.274/363
Vorberatung:
Gemeindevorstehung
Gemeindevertretung
Gemeindevertretung vertraulich
Gemeindevorstehung
am
am
am
am
26.01.2005
03.02.2005
14.02.2005
23.02.2005
Die Gemeindevertretung hat den Erwerb der Kegelbahn sowie die weitere Veranlassung
betreffend Übergabe als Leihgabe an das Freilichtmuseum Großgmain beschlossen und
wurde dazu vom Freilichtmuseum ein Entwurf des Leihvertrages übermittelt.
Die Gemeindevorstehung empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Änderung unter
Punkt 3 des Leihvertrages:
Mit dem Ablauf des 15. Jahres nach Vertragsabschluß geht die Kegelbahn dann
unentgeltlich in das Eigentum des Salzburger Freilichtmuseums über, sofern vor Ablauf
keine neuen Leihvereinbarungen getroffen werden oder die Vereinbarung durch den
Leihgeber nicht als beendet erklärt wird. Durch diese neuen Vereinbarungen dürfen dem
Freilichtmuseum aber keine finanziellen Belastungen und Auflagen entstehen.
Lt. Meinung von Bgm. Planberger wurde mit der Leihgabe die beste Lösung für die Kegelbahn
gefunden.
Vizebgm. Kloiber spricht an, dass der Ablauf der 15 Jahre nicht übersehen werden soll und
schlägt vor, eine entsprechende Verständigungsvorgabe in den Vertrag aufzunehmen.
Auch Bgm. Planberger ist der Ansicht, dass die Option, dass der Zeitablauf nicht übersehen
werden kann, offen bleiben muss.
Punkt 3 des Leihvertrages soll daher wie folgt geändert werden:
Der Leihvertrag endet mit Ablauf von 15 Jahren, sofern keine neue Leihvereinbarung getroffen
wird.
Diese Änderung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Keine Gegenstimme.
GR Thalmeier bedankt sich bei GR Ing. Eigenstuhler für seine Idee der Leihgabe an das
Freilichtmuseum und schließt sich die Gemeindevertretung dieser Danksagung an.
-- . --
-286GV vom 03. März 2005
EAP 480
5.
Öffentliche Einrichtungen, Liegenschaften, Grundbesitz
5.2.
Kaufvertragsentwurf Land-Invest - Oberascher - Zustimmung 16.285/480
Vorberatung:
Gemeindevertretung
Gemeindevorstehung
am
am
23.08.2004
23.02.2005
Die Zuteilung des Gdst. 171/16 KG St. Gilgen im Baulandmodell Gagerngründe wurde
von der Gemeindevertretung bereits beschlossen und wurde nunmehr der Kaufvertrag
übermittelt. Um Zustimmung der Gemeindevertretung wird ersucht, wobei Änderungen
im Zusammenhang mit der Vorkaufsrechtregelung dahingehend erwünscht werden,
dass der Zweck des Vorkaufsrechtes im Vertrag angeführt wird (Vermeidung von
Spekulationen und Zweitwohnsitznutzung) und die Gemeinde als Vorkaufsberechtigte
erklärt, in bestimmten, in der persönlichen Sphäre des Käufers gelegenen Gründen
(Krankheit, etc.) vorab einen Verzicht zur Geltendmachung des Vorkaufsrechtes zum
Ausdruck zu bringen und sich verpflichtet, eine erforderliche Erklärung zu unterfertigen.
Die Zustimmung und Mitwirkung der Gemeinde ist auf die Fälle der
Vorkaufsrechtsregelung
und
der
Leistung
des
Kostenersatzes
für
Aufschließungsmaßnahmen beschränkt. Kaufpreis und Fälligkeit sowie die übrigen
Regelungen
sind
Angelegenheit
der
Land-Invest-GmbH
und
in
deren
Verantwortungsbereich.
Die im Kaufvertrag gewünschten Änderungen werden von der Gemeindevorstehung
befürwortet und wird dies der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Vertragsentwurf wurde den Fraktionen mit dem Vorlagebericht übermittelt.
Laut Mitteilung von Amtsleiter Jocher soll nun der letzte Absatz unter Vertragspunkt 6.7. zur
Gänze wegfallen. Mit einem Sideletter soll nachfolgende Regelung, die von Amtsleiter Jocher
vollinhaltlich verlesen wird, getroffen werden:
Bezugnehmend auf die Absicht von Herrn Ing. Michael Oberascher, derzeit wohnhaft in A-5324
Hintersee Nr. 60, das oben bezeichnete Grundstück 171/16 im Baulandsicherungsmodell
Gagerngründe KG St. Gilgen von der Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft
mbH, A-5020 Salzburg, Südtiroler Platz 11, käuflich zu erwerben, ist bezüglich der lt. GVBeschluss gefassten Vergaberichtlinien folgendes festzuhalten:
1.
Das geforderte Verbot der Veräußerung des betreffenden Grundstückes aus spekulativen
Gründen für die Dauer von 20 Jahren ab Kaufvertragsunterfertigung kann in begründeten
Härtefällen wie z.B. Berufsunfähigkeit, Krankheit oder sonstiger familiärer
Notwendigkeit von der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee aufgehoben werden.
-286 a2.
Ebenso wird, bei Vorliegen eines der vorgenannten Gründe, auf das vereinbarte
Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee (ebenfalls für die
Dauer von 20 Jahren ab Kaufvertragsunterfertigung) verzichtet.
3.
Die gesetzliche Erbfolge wird seitens der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee in jedem
Fall uneingeschränkt sichergestellt.
Diese ergänzende Erklärung soll seitens der Gemeinde St. Gilgen außerhalb des Kaufvertrages
abgegeben werden.
Die Absicht der Gemeindevertretung, Spekulationen und versteckte Zweitwohnsitzgründungen
zu vermeiden, ist trotzdem gewährleistet.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Zustimmung zum vorliegenden Kaufvertrag
der Land-Invest mit Hr. Oberascher sowie die soeben verlesene ergänzende Erklärung der
Gemeinde St. Gilgen mittels Sideletter außerhalb des Kaufvertrages.
Keine Gegenstimme.
-- . --
-287GV vom 03. März 2005
6.
EAP 004
Sonstiges
GV Dr. Gerhard Feitzinger:
a)
bringt ein Anliegen seitens der Wassergenossenschaft Oppenauerbach vor:
betreffend die von Hr. DI Obermair, ÖBF, eingegangenen Schriftstücke bezüglich der
Gründstücksbereinigung bzw. Grenzbegehung im Zuge der Endvermessung des
Oppenauerbaches wird vor Durchführung einer Grenzbegehung um eine
Informationsveranstaltung auf Einladung der Gemeinde mit Beteiligung der betroffenen
Gründstückseigentümer, die durch die Verbauung Grundstücksteile verloren haben, Hr.
DI Obermair sowie Hr. DI Fally ersucht, um der Angelegenheit einen offiziellen Anstrich
zu verleihen.
Amtsleiter Jocher erwähnt, dass die Gemeinde den ÖBF gegenüber erklärt hat,
Gemeindegrund für das Bachbett zur Verfügung zu stellen, aber nicht abzugeben.
Entsprechende Zusagen zur Grundablöse wurden im Vorfeld bei der
Wasserrechtsverhandlung bereits getroffen. Ein genauer Grundablösungsplan liegt vor. Es
soll im Vorfeld der Genossenschaftsvorstand mit dem Bürgermeister abklären, wo überall
Abweichungen vorliegen.
Des weitern soll auf Einladung der Gemeinde ein Lokalaugenschein betreffend die
Brücke (Fußgängerweg) zwischen Infogebäude und Eisenstraße erfolgen. Vor Jahren
wurde bereits besprochen, dass im Zuge der Ufersicherung durch die Wildbachverbauung
der Fußgängerweg vom Profil her etwas sanfter gestaltet werden soll. Der Weg ist
aufgrund der Steilheit für Personen mit Kinderwagen bzw. alte Menschen schwer
begehbar.
Bgm. Wolfgang Planberger:
a)
Hr. DI Putz möchte mit Schülern der HTL Salzburg am 15.03.2005 um 14.30 Uhr im
Gemeindeamt, Sitzungszimmer 2. Stock, das Projekt betreffend Ausweichstellen auf der
Untere Rieder Straße vorstellen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind bei Interesse
zur Projektvorstellung eingeladen.
b)
Die Jahreshauptversammlung der Bürgermusik findet am 19.03.2005 um 20.00 Uhr im
Gasthof Kendler statt. Zeitplan: 19.00 Uhr Totengedenken in der Pfarrkirche St. Gilgen /
20.00 Uhr Beginn der Jahreshauptversammlung im Gasthof Kendler.
Amtsleiter Andreas Jocher:
a)
An die Mitglieder der Gemeindevertretung wurde eine Information betreffend ein
Seminar des AVG für Nichtjuristen am 21.4.2005 von 19.00 bis 21.00 Uhr ausgeschickt
und wurde bei Interesse um Rückmeldung im Rahmen der heutigen Sitzung ersucht.
Interesse an einer Teilnahme besteht derzeit nur seitens GR Thalmeier.
-287 ab)
erkundigt sich nach den Anmeldungen zu einem weiteren angekündigten Vortrag
„Voranschlag und Jahresrechnung verstehen“ an. Der erste Termin 18.04.05 ist bereits
ausgebucht. Für den zweiten Termin am 06.06.2005 sind noch Anmeldungen möglich und
melden sich GR Thalmeier und Vizebgm. Kloiber zu dieser Veranstaltung an.
Vizebgm. Otto Kloiber
a)
gratuliert Bürgermeister Planberger zu seinem 65. Geburtstag am 28.02.
Weiters gratuliert er GR Petra Engel zum Geburtstag am 18.02.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
-- . --
-288GV vom 03. März 2005
Der Vorsitzende verabschiedet die Zuhörer und schließt die öffentliche Sitzung um
20.05 Uhr
Der Vorsitzende:
______________________
Bgm. Wolfgang Planberger
____________________
Vizebgm. Otto Kloiber
Mitglied:
Mitglied:
__________________________
GR Josef Eisl
_____________________
GR Robert Thalmeier
Mitglied:
Mitglied:
__________________________
GR Waltraud Schwarzenbrunner
______________________
GR Ing. Toni Eigenstuhler
Mitglied:
Mitglied:
__________________________
GR Ing. Mag. Gebhard Manfred
______________________
GR Engel Petra
Mitglied:
Mitglied:
entschuldigt
__________________________
GV Doppler Johann
______________________
GV Schossleitner Andreas
Schriftführerin:
_________________
Dagmar Wintermayr