N43412_Protokoll GV 03.03.0
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N43412_Protokoll GV 03.03.0
Gemeinde St.Gilgen -27603.03.2005 Sekretariat Dw 78 am Wolfgangsee A-5340 St.Gilgen, Mozartplatz 1 Tel. 06227/2445-0 Fax. 06227/8175 eMail: [email protected] DVR 0016195 PROTOKOLL über die ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG ST.GILGEN am Donnerstag, 03. März 2005, um 19.00 Uhr im Rathaus St. Gilgen - Sitzungssaal Beginn: 19.05 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister Wolfgang Planberger 2. Vizebgm. Otto Kloiber 3. GR Josef Eisl 4. GR Waltraud Schwarzenbrunner 5. GR Robert Thalmeier 6. GR Ing. Toni Eigenstuhler 7. GR Ing. Mag. Manfred Gebhard 8. GR Petra Engel 9. GV Jarno Greinz 10. GV Johann Aberger 11. GV Dr. Gerhard Feitzinger 12. GV Anna Eisl 13. GV Christian Fischer 14. GV Manuela Laimer 15. GV Mag. Renate Schuheker-Mayrhauser 16. GV Gerald Schrei 17. GV Andreas Schossleitner Vorsitz ab 19.10 Uhr entschuldigt: 18. GV Wolfgang Leitner 19. GV Fritz Kloiber 20. GV Michael Binder 21. GV Johann Doppler Weiters ist anwesend und gemäß § 3 Abs. 7 der Geschäftsordnung beigezogen: Amtsleiter: Andreas Jocher Schriftführerin: Dagmar Wintermayr -277GV vom 03. März 2005 EAP 004 Der Vorsitzende eröffnet um 19.05 Uhr die Gemeindevertretungssitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einberufung zu dieser Sitzung unter Angabe der Tagesordnung, sowie deren öffentliche Bekanntmachung an der RathausAmtstafel sowie an den Amtstafeln in den Katastralgemeinden fest. Weiters stellt er die Beschlussfähigkeit fest. -- . -- -278GV vom 03. März 2005 EAP 004 1. Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung 1.1. Anfragen von Gemeindebürgern an den Bürgermeister bzw. an nach § 39 Abs. (1) der Gemeindeordnung 1994 betraute Gemeinderäte zu den auf der Tagesordnung zur Behandlung vorgesehenen Angelegenheiten. Es erfolgen keine Anfragen. -- . -- -279GV vom 03. März 2005 EAP 004 1. Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung 1.2. Bekanntgabe der seit der letzten Sitzung eingegangenen, die Gemeindevertretung berührenden, Geschäftsstücke sowie schriftlich eingelangten Anregungen. Adresse/Kontakt Ischler Straße 13 Entwicklungs-, Wien Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg Kremmin Hildegard, Kremmin Thomas Erstellt Prankl Hellmut Salzburger Freilichtmuseum, Großgmain, Michael Becker Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg Salzburger Gehörlosen Turnu.Sportverein, Salzburg Franz Winkler BaugesmbH., St.Gilgen [...] 22.02.2005 01.03.2005 01.03.2005 28.02.2005 18.02.2005 Kurzbezeichnung Internat.Schule, Errichtung Regenwasserkanal - Anfrage/Antrag Freimeldung Wohnung Pöllach 128/4 Nominierung des Nachfolgemieters Karl-Haiser-Straße in Ried - Errichtung Durchgangstunnel - Grundbenützung Kaufvertragsentwurf Land-Invest Oberascher Kegelbahn auf Grundstück Ischlerstraße 913, Abbau - Leihvertrag 18.02.2005 Pöllach 112 Top - Wohnungsneuvergabe Salzburger Gehörlosen-Turn- u. 10.02.2005 Sportverein, Ansuchen um Sportförderung Lacknerweg in St.Gilgen - Franz Winkler 17.02.2005 Bau Ges.m.b.H., Antrag auf Verbücherung -- . -- AktNr 16321 16317 16297 16285 16274 16270 16223 1814 -280GV vom 03. März 2005 EAP 004 1. Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung 1.3. Protokoll der zuletzt stattgefundenen Gemeindevertretungssitzung vom 03.02.2005, Verlesung und Verifizierung. Das Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom 03. Februar 2005 wurde allen Fraktionen zugestellt. GR Eisl Josef fragt an, ob es zum Protokoll Anträge gibt. Da keine Wortmeldungen erfolgen, beantragt GR Eisl auf die Verlesung des Protokolls zu verzichten und dieses in der vorliegenden Form zu verifizieren. Das Protokoll wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. Keine Gegenstimme. -- . -- -281GV vom 03. März 2005 EAP 101 2. Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2.1. Gebhard Manfred, Antrag Gemeindegebiet 16.165/101 Vorberatung: auf Gemeindevorstehung Verordnung eines am Leinenzwanges im 23.02.2005 Herr Ing. Mag. Manfred Gebhard beantragt die Verhängung eines Leinenzwanges im Gemeindegebiet. Die Gendarmerie St. Gilgen sowie der Amtstierarzt bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wurden zwecks Vorlage der erforderlichen Grundlagen für eine Verordnung um Stellungnahmen ersucht. Die Verordnung eines Leinenzwanges wird vom Postenkommandanten der Gendarmerie St. Gilgen aufgrund der jährlich ca. 5 – 10 Mal eingehenden Beschwerden befürwortet. In den Gemeinden Fuschl am See und Strobl besteht Leinenzwang und hat sich dieser dort bewährt. Seitens der Gendarmerie wird ersucht, eine allenfalls anstehende Verordnung klar zu definieren und bei Erlass die Hundebesitzer im Gemeindegebiet über diese Verordnung in Kenntnis zu setzen. Die gesetzliche Grundlage zur Erlassung einer Hundehalteverordnung ist einerseits die Salzburger Gemeindeordnung und andererseits das Salzburger Landespolizeistrafgesetz. Da beide Regulative nicht unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des Veterinärdienstes fallen konnte vom Amtstierarzt aufgrund mangelnder Kompetenz keine Stellungnahme abgegeben werden. Die Gemeindevorstehung befürwortet die Verfügung von Einzelverordnungen eines Leinenzwanges und wird dies der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. GR Ing. Mag. Gebhard erklärt sich gemäß § 6 der Geschäftsordnung und § 24 der Gemeindeordnung für befangen und verlässt für die Behandlung dieses TOP den Sitzungssaal. GR Thalmeier übernimmt das Wort und erwähnt, dass sich die Gemeindevorstehung eingehend mit dem Antrag befasst hat und der Meinung war, eher keinen generellen Leinenzwang zu verordnen. Auch die SPÖ-Fraktion hat sich in der Vorbesprechung eingehend darüber unterhalten. GR Thalmeier hat sich in anderen Gemeinden informiert und waren diese, am meisten die Gemeinden Strobl, Fuschl und St. Wolfgang darüber überrascht, dass in St. Gilgen als Fremdenverkehrsgemeinde noch kein Leinenzwang besteht. Des weitern wurden Gespräche mit Bauern und den Bundesforsten geführt und würden diese eine solche Verordnung begrüßen. GR Thalmeier hat sich die Anfrage sehr gut überlegt und ist der Meinung, dass sich die Gemeinde St. Gilgen mit dieser Verordnung sicher nichts schlechtes tut. In der Gemeindevorstehung wurde ein Leinenzwang nur im verbauten Gebiet angedacht, in den anderen - 281 a – Gemeinden gilt diese Verordnung für das gesamte Gemeindegebiet. GR Thalmeier ist der Meinung, dass man dem gestellten Antrag nachkommen könnte. Vizebgm. Kloiber kennt das Problem und ist eher ein Befürworter des Leinenzwanges, vor allem auf Spazierwegen wie z.B. nach Fürberg. Dazu schildert Vizebgm. Kloiber persönlich gemachte Erfahrungen mit Personen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben. Er ist der Meinung, dass die Mehrheit einen Leinenzwang befürworten würde. Ob der Leinenzwang im gesamten Gemeindegebiet verordnet werden soll, ist ein anderes Thema. GR Schwarzenbrunner kann sich nicht vorstellen, dass die Hunde in Abersee an die Leine müssen und fragt GV Mag. Schuheker-Mayrhauser nach ihrer fachlichen Meinung als Hundetrainerin. Auch GR Thalmeier erkundigt sich nach der fachlichen Meinung von GV Mag. SchuhekerMayrhauser in Bezug auf trainierte Hunde ohne Leinenhaltung. GV Mag. Schuheker-Mayrhauser versteht jeden, der vor Hunden Angst hat und versteht auch die Reaktion von GR Ing. Mag. Gebhard auf den von ihm erlebten Vorfall. Nicht ganz verstehen kann GV Mag. Schuheker-Mayrhauser die Formulierung des Antrages auf Verordnung eines Leinenzwanges für das gesamte Gemeindegebiet. Hier sind auch Bereiche betroffen, wo niemand verstehen wird, dass Hunde in diesen Bereichen angeleint sein sollen. Sinnvoll ist der Leinenzwang im Ortszentrum bzw. Einschränkung auf ein bestimmtes Gebiet. Wenn ein Hund eine Ausbildung hat, hat der Hundehalter einen anderen Zugang zum Hund und braucht der Hund in den meisten Fällen keine Leine mehr. Im verbauten Ortsgebiet liegt der Fall anders und kann auch für einen ausgebildeten Hund durchaus ein Leinenzwang vorgesehen werden. Im unverbauten Gebiet ist für Hunde mit einer von der Gemeinde anerkannten Hundeausbildung eine freie Führung sicher kein Problem. Im Hundeclub wurde die Erfahrung gemacht, dass Hunde an der Leine immer aggressiver als frei laufende Hunde sind. Bei großen Hunden bietet auch die Leine keine Sicherheit, wenn der Hundehalter von der Reaktion des Hundes überrascht wird, hier hilft im Grunde nur eine Hundeausbildung. Seit 1.1.2005 gibt es das bundesweite Tierschutzgesetz, in welchem der Hundehalter gegen Bestrafung zur artgerechten Haltung seines Hundes aufgefordert wird. Ein großer Hund kann nicht artgerecht gehalten werden, wenn dieser permanent an der Leine gehalten werden muss. Sinnvoller ist die Beschränkung eines Leinenzwanges auf ein bestimmtes Gebiet und auf stark frequentierte Wege. Es soll dem Hundehalter auch die Möglichkeit zum Freilaufen des Hundes geboten werden. GV Schossleitner erwähnt aus der Sicht der Landwirtschaft, dass bei Verordnung eines Leinenzwanges im Ortszentrum alle Hundehalter nach Laim gehen werden, wo die Hunde frei laufen können. Er kann sich auch nicht vorstellen, dass die Bauern in Abersee für das Freilaufen der Hunde sind. GV Laimer fürchtet sich vor frei laufenden Hunden. Sie versteht das Engagement von GV Schuheker-Mayrhauser für das Wohl der Hunde, es ist jedoch auch das Wohl der Kinder im Auge zu behalten. - 281 b – GV Schuheker-Mayrhauser weist noch darauf hin, dass es sich bei den genannten Fallbeispielen nur um eine bestimmte Anzahl von freilaufenden Hunden handelt, die jeder kennt und eher eine Lösung mit den betreffenden Hundehaltern versucht werden sollte. Bgm. Planberger findet es schade, dass eine solche Maßnahme getroffen werden soll, nur wegen einiger Hundehalter, die nicht wissen, wie man einen Hund ordnungsgemäß hält. Wenn ein Hund richtig erzogen wird und eine Hundeschule besucht hat, verhält sich er sich auch entsprechend. GR Eisl sieht eine Beschränkung auf bestimmte Gebiete nicht ein, da hier zu viele Ausnahmen gemacht werden müssten. Nach kurzer Diskussion über Einzelverordnungen oder generellen Leinenzwang lässt Bgm. Planberger über den Antrag auf Verordnung eines Leinenzwanges im gesamten Gemeindegebiet abstimmen. Dafür sind: dagegen sind: Vizebgm. Otto Kloiber GR Waltraud Schwarzenbrunner GR Josef Eisl GV Jarno Greinz GR Robert Thalmeier GV Johann Aberger GR Ing. Toni Eigenstuhler GV Anna Eisl GR Petra Engel GV Gerald Schrei GV Christian Fischer GV Mag. Renate Schuheker-Mayrhauser GV Manuela Laimer GV Dr. Feitzinger GV Andreas Schossleitner Bgm. Wolfgang Planberger Somit herrscht Stimmengleichheit und gilt jene Meinung als angenommen, für die der Bürgermeister als Vorsitzender gestimmt hat. Die Verordnung eines Leinenzwanges im gesamten Gemeindegebiet wird daher von der Gemeindevertretung infolge Stimmengleichheit mit Dirimierungsrecht des Vorsitzenden abgelehnt. -- . -GR Ing. Mag. Gebhard kehrt in den Sitzungssaal zurück -282GV vom 03. März 2005 EAP 210 3. Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 3.1. Darlehensvertrag - Investitionsprojekt Turnhalle – Mobilien Vorberatung: Gemeindevorstehung am 23.02.2005 Im Zuge der Ausschreibung der Finanzierung der Schulsporthallenerrichtung wurde auch die Finanzierung der Einrichtung mit ausgeschrieben und wird die entsprechende Finanzierung nunmehr in Anspruch genommen. Der Bestbieter aus dieser Ausschreibung, die PSK-Bank AG, hat den entsprechenden Darlehensvertrag übermittelt. Die Finanzierung mittels Fremdwährungskredit in Schweizer Franken ist beabsichtigt. Ein jederzeitiger Wechsel in den EUR oder wiederum in CHF ist ohne gesonderte Kosten gewährleistet. Die Gemeindevorstehung beschließt einstimmig die Inanspruchnahme des Kredites mit dem zum Zeitpunkt günstigsten Zinssatz und wird dies der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Der Vorsitzende erklärt die Sachlage. Der Darlehensvertrag beläuft sich auf € 264.000,--. Die Verzinsung beträgt 2,28 % an den Euribor gebunden, zu bezahlen ist in zwei Halbjahresraten. Die Laufzeit beträgt 9 Jahre. GR Eisl erwähnt, dass in der Vorbesprechung der ÖVP-Fraktion eine Finanzierung in CHF abgelehnt wurde. Die Vergabe erfolgt an den Bestbieter der Ausschreibung, die PSK-Bank AG, jedoch nicht in CHF sondern in Euro. Dies wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. Keine Gegenstimme. -- . -- -283GV vom 03. März 2005 EAP 212 3. Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 3.2. Weißenbacher 16.167/212 Vorberatung: Julia, Unterstützung Finanzausschuss Skihauptschule Schladming am 25.01.2005 2004/05 Die Schülerin Weißenbacher Julia besucht die Skihauptschule Schladming. Die Stadtgemeinde Schladming ersucht um Übernahme eines freiwilligen Schulerhaltungsbeitrages durch die Heimatgemeinden der Schüler. Der Schulerhaltungsbeitrag für das Schuljahr 2004/2005 beträgt pro Schüler € 725,--. Im Schuljahr 2003/04 wurde seitens der Gemeinde St. Gilgen ein Zuschuss in der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages von € 650,-- gewährt. Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 650,-- und wird dies der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig eine finanzielle Unterstützung zum Schulerhaltungsbeitrag der Skihauptschule Schladming für die Schülerin Weißenbacher Julia in Höhe von € 650,-- für das Schuljahr 2004/2005. Keine Gegenstimme. -- . -- -284GV vom 03. März 2005 4. Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 4.1. Objekt Gagern – Neunominierungen Vorberatung: Sozialausschuss Gemeindevertretung Sozialausschuss Sozialausschuss Gemeindevertretung Sozialausschuss Gemeindevertretung Gemeindevorstehung Sonstiges Gemeindevertretung EAP 480 am am am am am am am am am 15.06.2004 24.06.2004 05.08.2004 22.10.2004 28.10.2004 03.12.2004 16.12.2004 26.01.2005 03.02.2005 Die Gemeindevertretung hat im Rahmen der zuletzt stattgefundenen Sitzung die kurzfristige Neuvergabe der Wohnung Nr. 7 im Haus 1 beschlossen und wird vom Obmann des Sozialausschusses nach Durchsicht der aktuellen Wohnungsliste und unter Berücksichtigung von dringlichen Anfragen nachfolgende Nominierung der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen: Haus WohnungNr. Räume Fix-vergeben 1 7 2 Nominierung Kloiber Franz Weiters empfiehlt der Obmann des Sozialausschusses eine Zweit- und Drittreihung für die Wohnung Nr. 20, Haus 2 nach Durchsicht der aktuellen Wohnungsliste und unter Berücksichtigung von dringlichen Anfragen: Haus WohnungNr. Räume Fix-vergeben 2 20 4 Nominierung Laimer Michaela Dornstauder Gerhardt Vachuda Martin GR Thalmeier erklärt, dass aufgrund der vielen Rücktritte die Wohnung Nr. 7 im Haus 1 aufgrund von Dringlichkeit an Hr. Kloiber Franz vergeben und von diesem bereits bezogen wurde. -284 aDie Umstände für die Nominierung von Frau Laimer Michaela werden von GR Thalmeier nochmals erklärt. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation von Fr. Laimer beträgt lt. Mitteilung der Salzburg Wohnbau die Miete für Wohnung Nr. 20 im Objekt Gagern unter Berücksichtigung von Zuschussleistungen € 390,--. Die Mutter von Fr. Laimer ersucht nach Möglichkeit um Zuteilung einer kleineren Wohnung, die finanziell besser leistbar ist. In der Zwischenzeit ist eine Wohnungsfreimeldung für das Objekt Pöllach 112, Top 8, 2 Zimmer, eingegangen, die kostenmäßig viel günstiger und für Frau Laimer finanziell besser leistbar wäre. GR Thalmeier hat Frau Laimer über diese Wohnungsfreimeldung in Kenntnis gesetzt und wurde bereits für morgen ein Besichtigungstermin mit dem Vormieter, Herrn Thomas Jocher, vereinbart. Des Weiteren berichtet GR Thalmeier von der dringenden Wohnungssuche von Hr. Dornstauder Gerhardt, Enkel von Hr. Spiller Paul, sowie die Umstände für dessen Nominierung. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgende Vorgangsweise: - Die Vergabe der Wohnung Nr. 7, Haus 1, Objekt Gagern erfolgt an Hr. Kloiber Franz. - Die Vergabe der Wohnung Pöllach 112/ Top 8 erfolgt an Frau Laimer Michaela, sofern ihr diese Wohnung zusagt, die Voraussetzungen für eine Vergabe seitens der Salzburg Wohnbau gegeben sind und Frau Laimer von der Nominierung für das Objekt Gagern, Wohnung Nr. 20 zurücktritt. - Die Vergabe der Wohnung Nr. 20, Haus 2, Objekt Gagern, erfolgt an Herrn Dornstauder Gerhardt, sofern Frau Laimer Michaela die Wohnung Pöllach 112/Top 8 annimmt. Keine Gegenstimme. -- . -- -285GV vom 03. März 2005 EAP 363 5. Öffentliche Einrichtungen, Liegenschaften, Grundbesitz 5.1. Kegelbahn auf Grundstück Ischlerstraße 9-13, Abbau - Leihvertrag Freilichtmuseum 16.274/363 Vorberatung: Gemeindevorstehung Gemeindevertretung Gemeindevertretung vertraulich Gemeindevorstehung am am am am 26.01.2005 03.02.2005 14.02.2005 23.02.2005 Die Gemeindevertretung hat den Erwerb der Kegelbahn sowie die weitere Veranlassung betreffend Übergabe als Leihgabe an das Freilichtmuseum Großgmain beschlossen und wurde dazu vom Freilichtmuseum ein Entwurf des Leihvertrages übermittelt. Die Gemeindevorstehung empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Änderung unter Punkt 3 des Leihvertrages: Mit dem Ablauf des 15. Jahres nach Vertragsabschluß geht die Kegelbahn dann unentgeltlich in das Eigentum des Salzburger Freilichtmuseums über, sofern vor Ablauf keine neuen Leihvereinbarungen getroffen werden oder die Vereinbarung durch den Leihgeber nicht als beendet erklärt wird. Durch diese neuen Vereinbarungen dürfen dem Freilichtmuseum aber keine finanziellen Belastungen und Auflagen entstehen. Lt. Meinung von Bgm. Planberger wurde mit der Leihgabe die beste Lösung für die Kegelbahn gefunden. Vizebgm. Kloiber spricht an, dass der Ablauf der 15 Jahre nicht übersehen werden soll und schlägt vor, eine entsprechende Verständigungsvorgabe in den Vertrag aufzunehmen. Auch Bgm. Planberger ist der Ansicht, dass die Option, dass der Zeitablauf nicht übersehen werden kann, offen bleiben muss. Punkt 3 des Leihvertrages soll daher wie folgt geändert werden: Der Leihvertrag endet mit Ablauf von 15 Jahren, sofern keine neue Leihvereinbarung getroffen wird. Diese Änderung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. Keine Gegenstimme. GR Thalmeier bedankt sich bei GR Ing. Eigenstuhler für seine Idee der Leihgabe an das Freilichtmuseum und schließt sich die Gemeindevertretung dieser Danksagung an. -- . -- -286GV vom 03. März 2005 EAP 480 5. Öffentliche Einrichtungen, Liegenschaften, Grundbesitz 5.2. Kaufvertragsentwurf Land-Invest - Oberascher - Zustimmung 16.285/480 Vorberatung: Gemeindevertretung Gemeindevorstehung am am 23.08.2004 23.02.2005 Die Zuteilung des Gdst. 171/16 KG St. Gilgen im Baulandmodell Gagerngründe wurde von der Gemeindevertretung bereits beschlossen und wurde nunmehr der Kaufvertrag übermittelt. Um Zustimmung der Gemeindevertretung wird ersucht, wobei Änderungen im Zusammenhang mit der Vorkaufsrechtregelung dahingehend erwünscht werden, dass der Zweck des Vorkaufsrechtes im Vertrag angeführt wird (Vermeidung von Spekulationen und Zweitwohnsitznutzung) und die Gemeinde als Vorkaufsberechtigte erklärt, in bestimmten, in der persönlichen Sphäre des Käufers gelegenen Gründen (Krankheit, etc.) vorab einen Verzicht zur Geltendmachung des Vorkaufsrechtes zum Ausdruck zu bringen und sich verpflichtet, eine erforderliche Erklärung zu unterfertigen. Die Zustimmung und Mitwirkung der Gemeinde ist auf die Fälle der Vorkaufsrechtsregelung und der Leistung des Kostenersatzes für Aufschließungsmaßnahmen beschränkt. Kaufpreis und Fälligkeit sowie die übrigen Regelungen sind Angelegenheit der Land-Invest-GmbH und in deren Verantwortungsbereich. Die im Kaufvertrag gewünschten Änderungen werden von der Gemeindevorstehung befürwortet und wird dies der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Der Vertragsentwurf wurde den Fraktionen mit dem Vorlagebericht übermittelt. Laut Mitteilung von Amtsleiter Jocher soll nun der letzte Absatz unter Vertragspunkt 6.7. zur Gänze wegfallen. Mit einem Sideletter soll nachfolgende Regelung, die von Amtsleiter Jocher vollinhaltlich verlesen wird, getroffen werden: Bezugnehmend auf die Absicht von Herrn Ing. Michael Oberascher, derzeit wohnhaft in A-5324 Hintersee Nr. 60, das oben bezeichnete Grundstück 171/16 im Baulandsicherungsmodell Gagerngründe KG St. Gilgen von der Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH, A-5020 Salzburg, Südtiroler Platz 11, käuflich zu erwerben, ist bezüglich der lt. GVBeschluss gefassten Vergaberichtlinien folgendes festzuhalten: 1. Das geforderte Verbot der Veräußerung des betreffenden Grundstückes aus spekulativen Gründen für die Dauer von 20 Jahren ab Kaufvertragsunterfertigung kann in begründeten Härtefällen wie z.B. Berufsunfähigkeit, Krankheit oder sonstiger familiärer Notwendigkeit von der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee aufgehoben werden. -286 a2. Ebenso wird, bei Vorliegen eines der vorgenannten Gründe, auf das vereinbarte Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee (ebenfalls für die Dauer von 20 Jahren ab Kaufvertragsunterfertigung) verzichtet. 3. Die gesetzliche Erbfolge wird seitens der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee in jedem Fall uneingeschränkt sichergestellt. Diese ergänzende Erklärung soll seitens der Gemeinde St. Gilgen außerhalb des Kaufvertrages abgegeben werden. Die Absicht der Gemeindevertretung, Spekulationen und versteckte Zweitwohnsitzgründungen zu vermeiden, ist trotzdem gewährleistet. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Zustimmung zum vorliegenden Kaufvertrag der Land-Invest mit Hr. Oberascher sowie die soeben verlesene ergänzende Erklärung der Gemeinde St. Gilgen mittels Sideletter außerhalb des Kaufvertrages. Keine Gegenstimme. -- . -- -287GV vom 03. März 2005 6. EAP 004 Sonstiges GV Dr. Gerhard Feitzinger: a) bringt ein Anliegen seitens der Wassergenossenschaft Oppenauerbach vor: betreffend die von Hr. DI Obermair, ÖBF, eingegangenen Schriftstücke bezüglich der Gründstücksbereinigung bzw. Grenzbegehung im Zuge der Endvermessung des Oppenauerbaches wird vor Durchführung einer Grenzbegehung um eine Informationsveranstaltung auf Einladung der Gemeinde mit Beteiligung der betroffenen Gründstückseigentümer, die durch die Verbauung Grundstücksteile verloren haben, Hr. DI Obermair sowie Hr. DI Fally ersucht, um der Angelegenheit einen offiziellen Anstrich zu verleihen. Amtsleiter Jocher erwähnt, dass die Gemeinde den ÖBF gegenüber erklärt hat, Gemeindegrund für das Bachbett zur Verfügung zu stellen, aber nicht abzugeben. Entsprechende Zusagen zur Grundablöse wurden im Vorfeld bei der Wasserrechtsverhandlung bereits getroffen. Ein genauer Grundablösungsplan liegt vor. Es soll im Vorfeld der Genossenschaftsvorstand mit dem Bürgermeister abklären, wo überall Abweichungen vorliegen. Des weitern soll auf Einladung der Gemeinde ein Lokalaugenschein betreffend die Brücke (Fußgängerweg) zwischen Infogebäude und Eisenstraße erfolgen. Vor Jahren wurde bereits besprochen, dass im Zuge der Ufersicherung durch die Wildbachverbauung der Fußgängerweg vom Profil her etwas sanfter gestaltet werden soll. Der Weg ist aufgrund der Steilheit für Personen mit Kinderwagen bzw. alte Menschen schwer begehbar. Bgm. Wolfgang Planberger: a) Hr. DI Putz möchte mit Schülern der HTL Salzburg am 15.03.2005 um 14.30 Uhr im Gemeindeamt, Sitzungszimmer 2. Stock, das Projekt betreffend Ausweichstellen auf der Untere Rieder Straße vorstellen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind bei Interesse zur Projektvorstellung eingeladen. b) Die Jahreshauptversammlung der Bürgermusik findet am 19.03.2005 um 20.00 Uhr im Gasthof Kendler statt. Zeitplan: 19.00 Uhr Totengedenken in der Pfarrkirche St. Gilgen / 20.00 Uhr Beginn der Jahreshauptversammlung im Gasthof Kendler. Amtsleiter Andreas Jocher: a) An die Mitglieder der Gemeindevertretung wurde eine Information betreffend ein Seminar des AVG für Nichtjuristen am 21.4.2005 von 19.00 bis 21.00 Uhr ausgeschickt und wurde bei Interesse um Rückmeldung im Rahmen der heutigen Sitzung ersucht. Interesse an einer Teilnahme besteht derzeit nur seitens GR Thalmeier. -287 ab) erkundigt sich nach den Anmeldungen zu einem weiteren angekündigten Vortrag „Voranschlag und Jahresrechnung verstehen“ an. Der erste Termin 18.04.05 ist bereits ausgebucht. Für den zweiten Termin am 06.06.2005 sind noch Anmeldungen möglich und melden sich GR Thalmeier und Vizebgm. Kloiber zu dieser Veranstaltung an. Vizebgm. Otto Kloiber a) gratuliert Bürgermeister Planberger zu seinem 65. Geburtstag am 28.02. Weiters gratuliert er GR Petra Engel zum Geburtstag am 18.02. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. -- . -- -288GV vom 03. März 2005 Der Vorsitzende verabschiedet die Zuhörer und schließt die öffentliche Sitzung um 20.05 Uhr Der Vorsitzende: ______________________ Bgm. Wolfgang Planberger ____________________ Vizebgm. Otto Kloiber Mitglied: Mitglied: __________________________ GR Josef Eisl _____________________ GR Robert Thalmeier Mitglied: Mitglied: __________________________ GR Waltraud Schwarzenbrunner ______________________ GR Ing. Toni Eigenstuhler Mitglied: Mitglied: __________________________ GR Ing. Mag. Gebhard Manfred ______________________ GR Engel Petra Mitglied: Mitglied: entschuldigt __________________________ GV Doppler Johann ______________________ GV Schossleitner Andreas Schriftführerin: _________________ Dagmar Wintermayr