Japan - Deutsch-Japanischer
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1 Japan Nr. 200 vom Dezember 2008 Krisenbewältigung in der Finanzwirtschaft: Parallelen und Unterschiede der Bankenkrisen in Japan (1990-2006) und den USA (1980-1998) Marc Bauer INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 1 1. Von einer Krise in die nächste 3 2. Das amerikanische Bankensystem 3 3. Das japanische Bankensystem 6 4. Krisenbewältigung 8 5. Lektionen aus der Vergangenheit 18 Literaturverzeichnis 21 Über den Autor 22 Über den DJW 23 Japan-Zentrum der Ludwig-MaximiliansUniversität, München www.japan.uni-muenchen.de Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis (DJW) www.djw.de Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 Japan-Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität, München Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis, Düsseldorf Redaktion: DJW-Team, Franz Waldenberger Düsseldorf/München, 2008 (ISSN 1617-139X; 200 2008) Weitere Informationen: Herausgeber: Japan-Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität Oettingenstraße 67, 80538 München Tel. 089 2180 9820 www.japan.uni-muenchen.de und DJW (Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis) Graf-Adolf-Str. 49, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 99 45 91 91 www.djw.de Eine Liste der früheren Ausgaben ab dem Jahr 2000 und kostenlose Downloads finden sich auf den folgenden Homepages: www.japan.bwl.uni-muenchen.de www.djw.de Prof. Dr. Franz Waldenberger E-mail: [email protected] DJW E-mail: [email protected] Nachdruck und sonstige Verbreitung (auch auszugsweise): Nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines Belegexemplars. © Japan-Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität/DJW, München/Düsseldorf 2008 1 Abkürzungsverzeichnis ADC Acquisition, Development and Construction Loan ARM Adjustable Rate Mortgage BIF Bank Insurance Fund CD Certificate of Deposit CEBA Competitive Equality Banking Act (1987) CP Commercial Paper FDIC Federal Deposit Insurance Corporation FHLB Federal Home Loan Bank FHLBB Federal Home Loan Bank Board FHLBS Federal Home Loan Bank System FHLMC Federal Home Loan Mortgage Corporation (Freddy Mac) FICO Financing Corporation FIRREA Financial Institutions Recovery, Reform, and Enforcement Act (1989) FNMA Federal National Mortgage Association (Fannie Mae) FRB Federal Reserve Board FSLIC Federal Savings and Loan Insurance Corporation GAAP Generally Acepted Accounting Principles GAO General Accounting Office GNMA Government National Mortgage Association (Ginnie Mae) HOLA Home Owner's Loan Act (1932) ICC Income Capital Certificate LoLR Lender of Last Resort MBS Mortgage Backed Security MMC Money Market Certificate MMDA Money Market Deposit Account MMMF Money Market Mutual Fund MSB Mutual Savings Bank NHA National Housing Act (1935) NLP Non Performing Loans: notleidende und leistungsgestörte Kredite NOW Negotiable Order of Withdrawal NWC Net Worth Certificate OTS Office of Thrift Supervision QTL Qualified Thrift Lender Test RAP Regulatory Accounting Principles (FHLBB) Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 2 REFCORP Resolution Finance Corporation RTC Resolution Trust Corporation S&L Saving & Loans Banks SAIF Savings Institutions Insurance Fund SLA Savings and Loan Association TAP Tangible Asset Position Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 3 1. Von einer Krise in die nächste Kaum, dass die Krisen der Finanzsysteme in den USA (1980-1998) und Japan (1990-2006) und ihre Folgen sich einer abschließende Bewertung unterziehen lassen, kriselt es schon wieder in den Finanzsystemen der USA und anderer Länder. Wieder steht die Frage im Raum, wie die aktuelle Krise entstanden ist, wer die Schuldigen sind, wie die neue Krise bewältigt werden kann und ob dazu staatliche Eingriffe mit Steuergeldern erforderlich sind. Der Vergleich der japanischen und US-amerikanischen Bankenkrisen zeigt, dass ein frühzeitiges finanzielles Eingreifen bei Problembanken von direkten Eigenkapitalbeteiligungen über Aufkauf von Vermögenswerten bis hin zu indirekten Garantien eine kostengünstige Methode bei der Krisenbewältigung darstellen kann. Eine rein privatwirtschaftliche Bewältigung von schweren Krisen in der Finanzwirtschaft ist dagegen nur beschränkt möglich. Die direkt messbaren Kosten für die öffentliche Hand sind weit geringer als man dies oft vermutet. Die Schwachstellen bei der Krisenbewältigung lagen in der Vergangenheit in der mangelnden Transparenz, einer nicht klar geregelten Aufsicht und in politisch motivierten Fehleingriffen. Sie erhöhten die Kosten der Krisenbewältigung und führten zu einem allgemeinen Vertrauensverlust in die Finanzwirtschaft insgesamt. Überraschend sind die Parallelen, die man zwischen Japan und den USA sowohl bei der Krisenentwicklung als auch bei der Krisenbewältigung beobachten kann. Sie sollen hier im Einzelnen herausgearbeitet werden. 2. Das amerikanische Bankensystem 2.1 Vor der Krise 1980 Der Bankensektor setzte sich aus Sparinstituten (so genannten Thrift) und den Geschäftsbanken zusammen, die sich wiederum auf das Einlagen-Kreditgeschäft (Commercial Banks) oder das Emissions/Effektengeschäft (Investment Banks) spezialisieren mussten. Banklizenzen wurden auf Bundesebene (national/federal-charter) oder von einzelnen Bundesstaaten (state-charter) vergeben, mit der Folge eines „uneinheitlichen Dualen Banken- und Regulierungssystems“. Abb. 1: Bankensystem USA Quelle: eigene Darstellung Neben dieser Regulierung des Geschäftsfeldes der Geschäftsbanken war der Bankensektor des Weiteren umfassend reguliert durch (White 1991: S. 25-33): • geographische Regulierung: Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf eine Region • Produktregulierung: Beschränkung auf festgelegte Bankprodukte • Konditionen- und Zinsregulierung („Regulation Q“) mit Zinsobergrenze oder –verboten. Neben der staatliche Einlagensicherung Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) für die Commercial Banks und state-charter Mutual Savings Banks (MSB) existierten für den S&L-Sektor die Federal Savings and Loan Insurance Corporation (FSLIC) sowie weitere einzelstaatliche Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 4 Einlagensicherungssysteme der Bundesstaaten (Brumbaugh 1991: S. 22ff). Abhängig von Banktyp und -lizenz existierten verschiedene Aufsichtsbehörden. Typischerweise teilten sich mehrere Aufsichtsbehörden die Aufsicht über eine Bank, teilweise mit überlappenden Aufsichtsaufgaben und ungeklärter Abgrenzung von Kompetenzen. 2.2 Der unaufhaltsame Weg in die Krise 2.2.1 Auf dem Weg zur ersten Krise – der S&L Sektor Die Aktivseite der Bilanz des S&L Sektors dominierten Forderungen aus langfristigen Immobilienkrediten mit fester Zinsbindung. Die Refinanzierung erfolgte durch Sichteinlagen und kurzfristige Spareinlagen. Das Geschäftsmodell der S&L, durch Fristentransformation Gewinne zu erwirtschaften, setzte stabile Zinsen und eine normale Zinsstrukturkurve voraus. Der durch den Vietnamkrieg induzierte Zinsanstieg störte die Mechanismen der Fristentransformation. Die erste Reaktion des Kongresses war die Einführung der Zinsregulierung (Interest Rate Control Act, 1966) im S&L-Sektor. Ohne die Möglichkeit einer Angebots-Differenzierung durch Zinskonditionen wurde auf andere Differenzierungsmöglichkeiten ausgewichen: Das Serviceangebot wurde ausgebaut, damit die operativen Kosten erhöht und gleichzeitig die Gebühren für bestimmte Bankleistungen abgeschafft, was die Einnahmen reduzierte (White 1991: S. 63, 73ff). 2.2.2 Das Scheitern eines Geschäftsmodells - 1979-1982 Als Folge einer gelockerten Zinsregulierung im Juni 1978, der Reduktion der Eigenkapitalanforderungen und der Freigabe von neuen Geschäftsfeldern für die Banken nahm der Wettbewerb im Kredit- und Einlagengeschäft zu, mit dem Ergebnis reduzierter Zinsmargen. 2.2.3 Die regionale S&L Krise - 1983-1986 Ab der zweiten Jahreshälfte 1982 sank das Zinsniveau, und der Zinsdruck bei der Refinanzierung auf dem S&L Sektor nahm ab. Die S&L fokussierten sich wieder auf die private Immobilienfinanzierung mit einem verstärkten Einsatz von variabel verzinsten Krediten. Die bundesstaatliche Steuerpolitik (Economic Recovery Tax Act, 1981) favorisierte Immobilieninvestitionen und kurbelte die Nachfrage nach Krediten an. Durch den Nachfrageboom nach Rohstoffen, insbesondere in den rohstoffreichen Südstaaten, waren die Wachstumsraten des S&L- Sektors zweistellig. Die Refinanzierung erfolgte zunehmend über Pensionsgeschäfte mit Investmentbanken oder Finanzmaklern. Doch jeder Boom findet bekanntlich ein Ende. Nach dem Rekordhoch von $39,5 pro Barrel im Jahr 1980 sank der Ölpreis bis 1986 auf unter $12 ab. Zugleich schränkte der Tax Reform Act von 1986 die Steuervorteile von Immobilieninvestitionen ein. Schwache Wachstumsraten, der immense Abschreibungsbedarf auf selbst gehaltene Immobilien, insolvente Kreditnehmer und der Abzug von Einlagen verursachten eine Pleitewelle im Banken- und S&L-Sektor der Südstaaten (White 1991: S. 102f, 70-76). 2.2.4 Die Kontamination der gesamten Finanzwirtschaft - 1987-1995 Ungeeignete personelle und fehlende finanzielle Ressourcen verhinderten eine rasche Abwicklung von insolventen S&L. Der erste Rekapitalisierungsversuch 1987 mit dem Competitive Equality Banking Act (CEBA) der Einlagensicherung FSLIC scheiterte an der Inkongruenz der geringen vorgesehenen Mittel von $10,8 Mrd. - notwendig wären ca. $30 Mrd. gewesen - und dem Zeitverzug, der durch Ausgabe der Anleihen im Wert von maximal $3,75 Mrd. pro Jahr entstand. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 5 Die Commercial Banks und Mutual Saving Banks (MSB) blieben von der Krise der S&L anfangs verschont, aber die Lage verschlechterte sich für die privaten Banken kontinuierlich: Die Insolvenzquote erreichte 1988 mit 2,1% (S&L 1989 mit 9,5%) und die Problembankenquote mit 11,5% im Jahr 1987 (S&L1992 mit 26,7%) ihr Rekordhoch. Um die Folgen des Margenverfalls und dem Kampf um Bankeinlagen zu entgehen, experimentierten die Commercial Banks mit neuen Geschäftsfeldern, z.B. Junk Bonds und Auslandskreditgeschäfte für Entwicklungsländer. Der Ausbruch der internationalen Schuldenkrise im August 1982 führte zu Abschreibungsbedarf auf Kredite und der Erhöhung der Risikovorsorge in Milliardenhöhe. Aufgrund von steuerlichen Restriktionen versuchten die Commercial Banks notwendige Wertberechtigungen aber hinauszuzögern. Probleme im Immobilienkreditportfolio gewannen ab 1986 schließlich auch bei den Commercial Banks an Brisanz. Zugleich verschlechterte sich das Wettbewerbsumfeld. Die Disintermediation – die Umgehung von Banken durch die direkte Nutzung von Kapitalmärkten, die mit der Refinanzierung von erstklassigen Schuldnern über den Kapitalmarkt begonnen hatte, verstärkte sich mit der Etablierung des Junk Bond Marktes für drittklassige Schuldner. Durch den Markteintritt von am Volumen orientierten Banken, Near Banks (z.B. Kreditkartengesellschaften) und Non-Banks (z.B. Autobanken), verloren die Commercial Banks weitere ertragreiche Säulen des bisherigen Bankgeschäftes (Bonn 1998: S. 125f, 155). 2.3 Das Resümee aus der amerikanischen Finanzkrise Schwankungen des Zinsniveaus, die zu einer anormalen Zinsstrukturkurve führten, leiteten die Schieflage im Bankensektor ein. Die verspätete Reaktion des Gesetzgebers und der Aufsicht führten zur ersten Phase der Krise. Die missglückte Bewältigung der ersten Phase, Änderungen in der Steuergesetzgebung und sinkende Ölpreise induzierten die zweite Phase. Unterdimensionierte finanzielle Ressourcen und aufsichtsrechtliche Eingriffe führten zur dritten Krisenphase. Der Einfluss der S&L-Krise, die zu enge Regulierung der Commercial Banks und Marktveränderungen - von neuen Wettbewerbern über die Disintermediation – mit der Folge eines Margenverfalls kontaminierten die Commercial Banks und breiteten die Krise auf die gesamte Finanzwirtschaft aus. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 6 3. Das japanische Bankensystem 3.1 Vor 1990 Das japanische Bankensystem war bis Mitte der 1990er Jahre durch ein mehrstufiges Trennbankensystem gekennzeichnet (Waldenberger 1998). Gemeint ist damit eine Spezialisierung der Institute auf einzelne Geschäftsfelder, Kundengruppen, Regionen und Bankprodukte. Die umfassende Regulierung weist Gemeinsamkeiten mit den historischen Rahmenbedingungen der USA auf. Die Einlagensicherung, die Deposit Insurance Corporation of Japan (DICJ), mit Mitgliedszwang für alle privaten Banken wurde 1971 auf Initiative der Bank of Japan (BoJ) gegründet (Amyx 2004: S. 3, 79f, 109f). Abb. 2: Bankensystem Japan . Quelle: eigene Darstellung Die zentrale Regulierungs- und Aufsichtsbehörde war das Finanzministerium, Ministry of Finance (MoF), mit dem „Banking and Securities Bureau“. Die Aufsichtsfunktionen teilten sich MoF und die japanische Zentralbank, Bank of Japan. 3.1 Der japanische Weg in die Krise 3.1.1 Zusammenbruch der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Zwei Ölpreisschocks im Jahre 1973 und 1979 veränderten das konjunkturelle Umfeld. Die Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes brachen ein, die hohe Inflationsrate beendete jegliche Lohnzurückhaltung, Einbruch der Exporte, die vom zusammengebrochenen BrettonWoods-Abkommen, dem System stabiler Wechselkurse, profitierten. Der Finanzierungsbedarf der Unternehmen sank durch die geringeren Wachstumsraten und konnte zu einem großen Teil über einbehaltene Gewinne und laufende Zahlungsströme gedeckt werden. Gleichzeitig gab der japanische Staat seine fiskalische Disziplin auf und erhöhte die Staatsquote. Der Staat wandelte sich vom Kreditgeber zum Kreditnehmer. Das Volumen neuer Staatsanleihen überstieg die Finanzkraft der Banken und war so hoch, dass diese nicht mehr alleine von Banken gekauft und gehalten werden konnten. Die Banken veräußerten die Staatsanleihen an Dritte weiter, womit sich ein Sekundärmarkt für Wertpapierpensionsgeschäfte von Staatsanleihen, der Gensaki Markt, mit freien, nicht regulierten Zinssätzen bildete. Für Großunternehmen, die über eine hohe Liquidität verfügten, ergab sich die Möglichkeit der Zinsarbitrage am Kapitalmarkt durch Investition in Staatsanleihen. Um eine Abwanderung der Bankeinlagen von Großunternehmen an den Kapitalmarkt zu verhindern, führten die Banken Certificates of Deposit mit marktüblicher Verzinsung ein. Die Wertpapierhäuser erkannten das Potenzial des neuen Sekundärmarktes und brachten als Alternative zur Spareinlage bei Banken für Privatanleger Wertpapierfonds mit einer höheren, marküblichen Verzinsung heraus. Hinzu kam, dass erstklassige Schuldner und Großunternehmen sich günstiger über die Kapitalmärkte refinanzieren konnten als über Banken, die Zinsmarge aus dem Einlagen-Kreditgeschäft der Banken sank (Bonn 1998: S. 207-211). Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 7 Die Arbitrage-Möglichkeiten führten am Ende zu einer Erosion der Zins- und Geschäftsfeldregulierung mit einer schrittweisen Deregulierung und Liberalisierung. In Anbetracht des Margenverfalls und des Wettbewerbsdrucks expandierten die Banken im Ausland, ohne die Konsolidierung des Inlandgeschäfts voranzutreiben. 3.1.2 In unkontrollierter Dynamik zur Krise – die Bubble Eine kontinuierliche Abwanderung von solventen Großunternehmen als Kredit- und Einlagenkunden in Verbindung mit einer Erosion der Margen im Stammgeschäft zwang die Großbanken zur Erschließung neuartiger Geschäftsfelder. Hierzu zählten die kleinen und mittelständischen Unternehmen, insbesondere im volatilen Bau- und Immobiliengewerbe, und die Hypothekenfinanzierung. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - ein reales Wirtschaftswachstum mit steigenden Unternehmensgewinnen und Mietpreisen - und die expansive Geldpolitik der Bank of Japan mit niedrigen Zinssätzen, begünstigten eine Expansion in lukrative Immobilieninvestitionen (Waldenberger 1998: 123-130). Die Ausgabe von niedrig verzinsten Wandelanleihen und die alternative Investition dieser Mittel in attraktive Immobilien stellte eine zusätzliche Ertragsquelle für börsennotierte Gesellschaften dar. Da der Beleihungswert von Hypothekensicherheiten durch die steigenden Immobilienpreise zunahm, konnten die Unternehmen ihre Kreditlinie bei den Banken stetig erhöhen. Diese profitierten durch den Aktienboom aufgrund der umfangreichen Aktienpakete in ihrem Portfolio. Die so verbesserte Eigenkapitalsituation des Bankensektors erleichterte zusätzlich die Kreditvergabe: Das Ergebnis war ein sich selbst verstärkender Prozess mit ständig steigenden Aktien- und Immobilienpreisen, eine Bubble. 3.1.3 Krisenauslöser – die reaktive Zinspolitik der Bank of Japan? Im Mai 1989 setzten sich die kritischen Stimmen zur entstandenen Spekulationsblase im Immobiliensektor in der Regierung und Zentralbank durch. Der Diskontsatz wurde in rapiden Zinsschritten von 2,5% auf 6% im August 1990 hochgeschraubt. Die Folge waren einbrechende Aktienkurse und Immobilienpreise. Die Unsicherheit am Kapitalmarkt fand ihren Ausdruck in einer inversen Zinsstrukturkurve. Bei den Banken kumulierte sich ein großer bilanzieller Abschreibungsbedarf resultierend aus fallenden Aktienkursen und entwerteten Immobilien- und Hypothekensicherheiten, selbst gehaltenen Aktien und notleidenden Krediten. Eine Neubewertung der Bilanzposten wurde schlichtweg unterlassen, u.a. weil Wertberechtigungen die Ertragssteuer-Belastung nicht reduzierten. 3.1.4 Die Folgen - der Zusammenbruch von Finanzinstituten Als erstes kollabierte der Sektor „Kreditgeber für den privaten Wohnungsbau“ die JûsenGesellschaften, wo der Anteil der notleidenden Kredite bis zu 74% des Anlagevermögens ausmachte: Alle Jûsen-Gesellschaften gingen insolvent und wurden abgewickelt. Überproportional und von Anfang bis zum Ende der Krise tangiert war auch der Kreditgenossenschaftssektor. Durch Verstaatlichung verschwanden zwei der drei „Long Term Credit Banks“, die Anzahl der Großbanken halbierte sich durch Fusionen von 12 (1990) auf heute 6. 41% der Banken verschwanden oder kollabierten innerhalb von 15 Jahren. Die weitere Deregulierung und Liberalisierung des Finanzsystems im Zuge des Big Bang Programms 1997/1998 konnten den Sektor nicht stabilisieren (Baron 2002). Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 8 3.2 Resümee aus der japanischen Krise In Japan führte ein sich selbst verstärkender Prozess zu der Entstehung einer Blase am Aktienund Immobilienmarkt. Durch die Änderung des Parameters Zins platzte die Blase und der liberalisierte Wirtschaftskreislauf sorgte für einen schnellen Einbruch der Aktienkurse und Immobilienpreise so, wie er davor deren Anstieg begünstigt hatte. 4. Krisenbewältigung 4.1 Reorganisation der Aufsicht und die Einlagensicherung 4.1.1 USA: Der Versuch der Konsolidierung der Aufsicht und Einlagensicherung Unter der Federführung der neu gewählten Regierung erlangte am 9. August 1989 der Financial Institutions Reform, Recovery and Enforcement Act (FIRREA) Gesetzeskraft. Die wichtigsten Änderungen waren die Unterstützung der Einlagensicherung durch eine Kreditlinie von $50 Mrd., davon $20 Mrd. mit Staatsgarantien, Neuorganisation der Aufsicht und Einlagensicherung, einheitliche Standards für alle S&L und stärkere Regulierung (Bonn 1998: S. 145f). Durch die weitgehende Gleichstellung der state-charter und federal-charter S&L mit der FIRREA Verordnung wurde eine Konsolidierung der Aufsicht auf Bundesebene angestoßen. Als zentrale Aufsicht für die Sparinstitute, einschließlich aller S&L, wurde das Office of Thrift Supervision (OTS) als Department des Finanzministeriums gegründet, die ehemalige Aufsicht FHLBS wurde aufgelöst. Die Aufsicht für die Credit Unions ist weiterhin bei der National Credit Union Administration und für National Banks bei der „Office of the Comptroller of the Currency“ (OCC) angesiedelt. Die Federal Reserve hat ihre Stellung als Aufsicht mit weitreichender Aufsichts- und Regulierungsverantwortung für das gesamte Finanzsystem, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen bundesstaatlichen oder einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden, ausgebaut. Für State Banks, die Mitglied im Federal Reserve System sind, Bankholdings und die meisten Inlandsaktivitäten von ausländischen Banken ist die Federal Reserve die primäre Aufsicht, wobei die OCC für die größten Banken in den USA zuständig ist. Für State Banks, die nicht Mitglied im Federal Reserve System sind, stellt die Einlagensicherung FDIC die zentrale Aufsicht. Zusätzlich werden alle State Banks durch einzelstaatliche Aufsichtsbehörden in den jeweils tätigen Bundesstaaten überwacht. Festzuhalten ist, dass die (primäre) Aufsicht seit 1989 in verschiedenen Bundesbehörden gebündelt wurde und mit dem Federal Financial Institutions Examination Council ein einheitlicher Qualitätsstandard durch Vereinheitlichung der Prüfungsrichtlinien, -regeln und Berichtsstandards angestrebt wird. Durch das FIRREA Gesetz wurden die Aufgaben der Einlagensicherung von der FSLIC auf die FDIC übertragen. Der defizitäre Einlagensicherungsfonds der FSLIC wurde innerhalb der FDIC als eigenständiger Fond (SAIF) für den S&L-Sektor fortgeführt. Mit dem Federal Deposit Insurance Corporation Improvement Act vom Dezember 1991 wurde eine risikobasierte (Versicherungs-) Prämie eingeführt, und die Aufsichtsbehörden, einschließlich der FDIC, ermächtigen sich, neue Maßnahmen (Austausch des Managements, Wachstumsbeschränkungen, Pläne zur Beschaffung von Eigenkapital) bei Instituten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, zu ergreifen. Beides stärkt die aufsichtsrechtliche Position der FDIC gegenüber den Banken. Erst 2006 wurde der gemeinsame Deposit Insurance Fund (DIF), der die endgültige Fusion der beiden Einlagensicherung FSLIC und FDIC besiegelte, gegründet (Hawke 2000: S. 6; FDIC 2006). Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 9 4.1.2 Japan: Unabhängige Aufsicht und Einlagensicherung Dem massiven Vertrauensverlust in das Finanzministerium, der Verschlechterung der Lage im Finanzsektor und der Umsetzung des Reformprogramms Big Bang im Juni 1998 folgte eine Ausgliederung der Bankenaufsicht aus dem Finanzministerium in die neu geschaffene Behörde Financial Supervisory Agency. Diese wurde im Juli 2000 durch die mit mehr Kompetenzen ausgestattete zentrale Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute, die Financial Services Agency (FSA), ersetzt. Die FSA wird in ihren Aufgaben durch die Bank of Japan unterstützt, die nach einer Novellierung des Bank of Japan-Gesetzes die Funktion einer unabhängigen Zentralbank einnimmt. Die FSA nahm eine zentrale Stellung bei der Krisenbewältigung ein und war die zentrale Regulierungsbehörde. Wichtige Beiträge der Aufsicht bei der Krisenbewältigung, neben der Verbesserung der Transparenz und der Unabhängigkeit von Interessengruppen aus dem Finanzministerium, waren die kompetente Kontrolle und ein konsequentes Durchgreifen bei den Banken, z.B. Anrechnung von latenten Steuern (DTA) und Neubewertung von Krediten. Die Novelle des Deposit Insurance Law (DIL) und des Artikels 137 On-Site Inspections stattete die Einlagensicherung DICJ mit neuen Kontroll- und Prüfungsrechten aus. Von diesen Möglichkeiten macht man seit August 2001 im zunehmenden Maße Gebrauch (DICJ, 2005; FSA 2006). 4.1.3 Worin unterscheidet sich die Aufsicht in den USA und Japan? Während in Japan die Funktion der Aufsicht für die gesamte Finanzwirtschaft, neben Banken auch für Versicherungen und Wertpapierhäuser, in einer unabhängigen, gut ausgestatten Zentralbehörde gebündelt wurde, existiert in den USA weiterhin ein Nebeneinander bundes- und einzelstaatlicher Aufsichtsinstitutionen, die über lange Zeiträume finanziell, rechtlich und personell nur unbefriedigend ausgestattet waren und „Synergien“ gänzlich vermissen ließen. 4.2 Konsolidierung des Finanzsektors In den USA entstanden erst durch den Zusammenschluss von regionalen Commercial Banks und S&L die heutigen amerikanischen Großbanken. In Japan existierten Banken dieser Größenordnung schon vor dem Krisenausbruch von 1990 in Form der Stadtbanken. Sowohl japanische wie auch amerikanische Großbanken spielen auf ihrem Heimatmarkt eine bedeutende Rolle, die Internationalisierung ist weniger ausgeprägt. Bei der Konsolidierung muss in den USA zwischen den Commercial Banks und den S&L unterschieden werden. Die neuen Eigenkapitalanforderungen und der Druck von Investoren führten zwischen 1990-1995 zu einem Fusionsfieber und Gründung von - vorher politisch unerwünschten - Bankholdings im Commercial Bank Sektor. Dem Abbau von Überkapazitäten und der Ausschöpfung von Skaleneffekten aufgrund von Fusionen fielen zehntausende Arbeitsplätze zum Opfer. Im Zuge der weiteren Rationalisierung wurden Funktionen ausgegliedert. Aus dem Auslandsgeschäft zog man sich teilweise zurück. Die geforderte Eigenund Kernkapitalquote von 8% respektive 4% wurde schon 1992 mit 12,5% und 8,8% von den 50 größten US-Banken übertroffen. Die Zahl der Commercial Banks sank vom Ausbruch der Krise (14,434) 1980 bis 2006 (7,450) um 48,4%, durch Insolvenz schieden aber nur 11,3% aus. Der größte Teil verschwand aufgrund von brancheninternen Fusionen (37,1%). Im S&L Sektor halbierte (49,3%) sich während der Krise 1980-1995) die Anzahl der Institute von knapp 4.000 auf 2.030, alleine 2/3 aufgrund von Insolvenz. Die brancheninterne Konsolidierung mittels Fusionen spielte bei den Commercial Banks eine stärkere Rolle als im S&L Sektor. Beispielsweise entstand die größte Bank der USA, die Bank of America aus 3,000 Zusammenschlüssen (FDIC 2006). Die Anzahl der Bankinstitute in Japan sank von 1990 bis 2005 von 1.069 auf 628 Banken, ein Rückgang von 41%. Ein interessantes Bild zeigt sich bei den japanischen Großbanken, den Stadtbanken (City Banks). Die Anzahl der Institute halbierte sich durch Zusammenschlüsse, die Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 10 interessanterweise vor der Krise undenkbar waren, von 12 auf 6. Viele der japanischen Banken zogen sich aus dem internationalen Geschäft zurück. Im Zuge der Konsolidierung des Finanzsektors in Japan wurden Tabus wie feindliche Übernahmeangebote oder Zusammenschlüsse von Hausbanken konkurrierender Konglomerate, falls notwendig, gebrochen (DICJ 2006). Erst die Krise beschleunigte eine regionale und geschäftsbereichsbezogene Konsolidierung der Branche durch Fusionen, nachdem das Trennbankensystem bereits Mitte der 1990er Jahre aufgehoben war. Die Bank of America mit einem Marktanteil von 9% am nationalen Einlagengeschäft in den USA oder die Mitsubishi UFJ Financial Group mit einem Marktanteil von 24% in Japan stoßen mittlerweile an wettbewerbspolitische Grenzen, eine weitere nationale Expansion beider Banken ist kaum durchsetzbar. Der Konsolidierungsprozess hält in beiden Ländern bis heute an. Japanische Banken griffen auch zu Kooperationen mit ausländischen Banken, während solche bei amerikanischen Banken bislang selten zu beobachten sind. Japanische Banken reagierten auf die Krise mit einem Abbau der Aktivrisiken durch Reduktion des Kreditgeschäfts, was zu temporären Kreditklemmen (1992, 1995, 1997) führte, sowie höheren Zentralbankguthaben. In den USA beobachten wir dagegen ein erhöhtes Volumen von Risikoaktiva. In Amerika konnten die S&L ihr verlustbringendes Bestandsgeschäft nicht reduzieren, da dieses an langfristige, festverzinsliche Hypothekendarlehen gebunden war. Die Kompensation dieser verlustbringenden Aktiva durch Neugeschäft war zwingend notwendig. Ein weiterer Grund für das Verhalten der US-amerikanischen Banken liegt in dem Interessenkonflikt zwischen insolventen Banken und der Einlagensicherung begründet und in dem eingeschränkten Handlungsspielraum der Aufsicht, die insolvente Institute mangels finanzieller Mittel nicht einmal schließen und abwickeln konnte. Dadurch operierten die Institute über einen längeren Zeitraum am „finanziellen Abgrund“, was bekanntlich schwerwiegende Moral Hazard Probleme provoziert. Das Management und die Eigentümer einer insolventen Bank haben nichts mehr zu verlieren. Sie können ihre Situation durch riskante Investitionen unter Umständen aber verbessern: Schlagen diese fehl, so kommt die Einlagensicherung für die Verluste der Einleger auf. Macht die Bank durch riskante Operationen Gewinne, erhöht sich die Überlebenschance, wovon die Eigentümer und das Management profitieren. Erst die Rekapitalisierung der Einlagensicherung und die Zusammenlegung von Einlagensicherung und Aufsicht in der FDIC durch die FIRREA im Jahr 1989 beendete dieses Spektakel in den USA mit der Folge interner Restrukturierung bei den S&L. 4.3 Finanzielle Eingriffe zur Krisenbewältigung 4.3.1 Eigenkapitalmaßnahmen in den USA 4.3.1.1 Fiktives, Phantasie Eigenkapitel - Net Worth Certificates Unter dem Garn-St Germain Act wurde es Banken gestattet, unter bestimmten Bedingungen auf Antrag Eigenkapitalzertifikate, sogenannte Net Worth Certificates (Eigenkapitelzertifikate), an die Einlagensicherung (FDIC/FSLIC) auszugeben. Durch diese Eigenkapitelzertifikate erhielt die Bank zusätzliches, aufsichtsrechtliches Eigenkapital, es fand weder eine Kapitalerhöhung statt, noch floss der Bank neues zusätzliches Kapital zu. Es handelte sich nur um einen Buchungsvorgang, um die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. In den Rechnungslegungsvorschriften GAAP wurden diese Eigenkapitelzertifikate nicht als Eigenkapital anerkannt. Die Einlagensicherung FDIC setzte Eigenkapitelzertifikate nur bei den Mutual Savings Banks ein. Zwischen 1982 bis 1993 machten 29 Banken vom Eigenkapitelzertifikateprogramm mit einem Volumen von $728 Millionen Gebrauch (FDIC 1985: S. 102). Aus dem Eigenkapitelzertifikateprogramm selbst entstanden der Einlagensicherung keine Verluste, die Eigenkapitelzertifikate wurden alle zurückgeführt, aber nur 22 Institute kamen ohne weitere Hilfe der Einlagensicherung aus. Die anderen sieben Institute mussten durch andere Hilfsmaßnahmen mit ca. $480 Millionen unterstützt werden, wonach fünf weitere Institute überlebten, aber zwei Institute Insolvenz anmeldeten. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 11 Für die FSLIC und die S&L liegen keine verwertbaren Zahlen vor. Eigenkapitalzertifikate wurden unter dem Namen Income Capital Certificate schon seit 1980 eingesetzt. Durch den Garn-St Germain erwarben die S&L einen Rechtsanspruch gegenüber der Aufsicht FSLIC auf Eigenkapitalhilfen (FDIC 2006). 4.3.1.2 Halbstaatliche Eigenkapitalbeteiligung durch Eigenkapital-Injektion In einigen seltenen Fällen beteiligte sich die Einlagensicherung FDIC mit Eigenkapital an neu gegründeten Banken, die durch Übernahme einer insolventen Bank entstanden. Die Eigenkapitalhilfen wurden in der Regel nur bei großen Bankzusammenbrüchen eingesetzt und mit anderen Maßnahmen (OBA, P&A) kombiniert. Grund für die Eigenkapitalbeteiligung war das Ziel, die Kosten für die Einlagensicherung so gering wie nur möglich zu halten. Hintergrund war, dass es in der Privatwirtschaft nur wenige Investoren gab, die über genügend finanzielle Mittel verfügten, um eine größere Bank angemessen zu kapitalisieren. Ein Wettbieten zwischen den wenigen verbleibenden finanzstarken Kaufinteressenten würde ausbleiben, und das Höchstgebot könnte aus der Sicht der Einlagensicherung FDIC nicht ausreichend sein, um die Transaktionen erfolgreich abzuschließen. Durch die Zusage der Einlagensicherung FDIC sich als stiller Teilhaber an der Kapitalerhöhung zu beteiligen, erhöhte sich die Anzahl der potenziellen Kaufinteressenten. Der Vorteil für die Einlagensicherung bestand darin, an der positiven Geschäftsentwicklung der neu gegründeten Bank beteiligt zu sein, keine personellen Ressourcen zu binden und durch das Wettbieten höhere Gebote zu erhalten. Jede Transaktion mit Eigenkapitalbeteiligung durch die FDIC wurde individuell gestaltet, ein standardisiertes Schema existierte nicht, die Beteiligung erfolgte in Form von Vorzugsaktien, über stimmrechtslose Stammaktien bis hin zu Aktienoptionen. Die Eigenkapitalbeteiligungen der Einlagensicherung stellten nur eine zeitlich befristete Übergangslösung dar und sollten dem neuen Investor die Chance geben, preisgünstigere Finanzierungsmöglichkeiten in der Privatwirtschaft zu finden, um die Eigenkapitalhilfen abzulösen. Um eine Interessenangleichung zwischen den Zielen der Einlagensicherung und der privaten Investoren sicherzustellen, wurden die Verträge so gestaltet, dass sie zu einer raschen Ablösung der Eigenkapitalhilfen der Einlagensicherung durch den Investor motivierten, indem z.B. der Rückkaufpreis von Aktien jährlich anstieg, hohe Dividenden (10%-11%) gezahlt werden mussten oder der Investor nur für einen begrenzten Zeitraum ein Vorkaufsrecht auf die von der Einlagensicherung gehaltenen Aktien besaß. Das Instrument der Eigenkapitalbeteiligungen wurde von der Einlagensicherung FDIC nur neun Mal mit einem Gesamtvolumen von $3,7 Mrd. eingesetzt und erwies sich als eine kostengünstige Option, um das Überleben von acht Banken sicher zu stellen (McDermot 1998). 4.3.1.3 Überblick über weitere Eigenkapitalhilfen Die Resolution Trust Corporation (RTC) verfügte als Tochterunternehmen der Einlagensicherung FDIC über begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen, um Vermögenswerte von insolventen Banken zu verwerten. Um Know-how aus der Privatwirtschaft einzubinden und die Verwertung von Vermögenswerten zu beschleunigen wählte die RTC seit 1992 den Weg der Puplic Private Partnerships. Die RTC verkaufte Vermögenswerte von insolventen Banken, meistens notleidende Kreditportfolios von S&L, an ein Joint Venture, an dem ein privater Investor und die RTC beteiligt waren. Der private Investor übernahm die Mehrheit am Joint Venture, mit Beteiligung der RTC als stiller Einleger. Zusätzlich refinanzierte das Joint Venture den Kauf der Vermögenswerte über Anleihen der RTC. Die erwirtschafteten Zahlungsströme mussten als erstes zur Ablösung der Anleihen der RTC verwendet werden, und dann wurden die Überschüsse anteilig an die Joint Venture - Partner verteilt. Diese Konstruktion führte zu einer Interessenangleichung des privaten Investors und der RTC, die Vermögenswerte schnell und zu hohen Preisen zu verwerten. Die RTC ging insgesamt 72 Equity Partnerships ein, um Vermögenswerte mit einem Buchwert von $21,4 Mrd. zu verwerten. Wie bei den anderen Eigenkapitalprogrammen (Eigenkapitelzertifikate, Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 12 OBA, etc.) existierte auch hier keine standardisierte Struktur, jedes Programm wurde individuell ausgehandelt (Bean 1998; S.40, 433ff). 4.3.2 Eigenkapitalmaßnahmen in Japan 4.3.2.1 Zentralbank als Großaktionär: Stock Purchasing Programm In Japan können stille Reserven aus Wertpapierkursgewinnen als Ergänzungskapital (Tier II) angerechnet werden. Dieses war ein wichtiger Bestandteil des Ergänzungskapitals japanischer Banken. Diese stillen Reserven schmolzen nach dem Kursverfall an japanischen Börsen ab. Dementsprechend ging das Ergänzungskapital kontinuierlich zurück und stand somit auch als Verlustausgleichsposten für den erhöhten Abschreibungsbedarf auf das Kredit- und Beteiligungsportfolio in immer geringerem Maße zur Verfügung. Unter dem Stock Purchasing Programm kaufte die japanische Zentralbank im Zeitraum von November 2002 bis September 2004 den Banken Aktien aus dem Eigenbestand ab, soweit diese ein Rating im Investment-Grade (BBB- oder besser) aufwiesen. Ziel der Zentralbank war es, die Eigenkapitalquote der Banken zu stabilisieren und zusätzlich Risiken aus Aktienkursschwankungen zu reduzieren. Insgesamt wurden den Banken Aktien im Wert von ¥2,18 Billionen, was ca. 0,4% des BIP eines Jahres von Japan entspricht, abgekauft. Aus heutiger Sicht stellt sich das Stock Purchasing Programm für die Zentralbank als eine gewinnbringende Investition heraus: Die Rendite aus Dividenden- und Verkaufserlösen, ohne Berücksichtigung der Deflation, lag bei 1,8% und die Wertsteigerung bis Ende März 2005 erhöht die rechnerische Rendite um weitere 29,2%. Die Zentralbank kumulierte stille Reserven in Höhe von ¥637,6 Mrd. an. Bis Ende Januar 2008 stieg der Nikkei-Index auf rund 14.000 Punkte an, wodurch sich die stillen Reserven der Zentralbank weiter um etwa 1/3 erhöhen sollten. Da die Aktien aber erst zwischen September 2007 bis September 2017 veräußert werden dürfen, ist eine abschließende Bewertung noch nicht möglich (BoJ 2005-7; S. 4ff). 4.3.2.2 Staatliche Eigenkapitalbeteiligung durch Eigenkapital-Injektion in Japan Um einen weiteren Vertrauensverlust in das Bankensystem zu vermeiden und ein Absinken der Eigenkapitalquote nach Basel I unter 8% zu verhindern, verabschiedete die Regierung im Februar 1998 den Financial Function Stabilization Plan. Dieser umfasste u.a. das gleichnamige Gesetz (FFSL) und stellte den 21 größten Banken ¥1,8 Billionen Eigenkapital in Form von Vorzugsaktien, nachrangigen Anleihen oder Krediten (im Folgenden „nachrangige Mittel“) durch die Einlagensicherung DICJ zur Verfügung. Obwohl viele Banken Probleme hatten, die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, zögerten einige Banken, an dem Programm teilzunehmen, weil dieses einem öffentlichen Eingeständnis in finanziellen Schwierigkeiten zu sein, gleichkam. Um ein negatives Signal zu verhindern, beantragten schließlich alle größeren Banken gemeinsam den gleichen Betrag. Die Laufzeit der nachrangigen Mittel war vertraglich i.d.R. unbegrenzt, allerdings war eine Rückzahlung bis 2008 vorgesehen. Zwei Jahre vor diesem Termin sind bis zum 31.03.2006 knapp 90%, ¥1,6 Mrd. an die Einlagensicherung DICJ zurückgezahlt worden. Die Verzinsung setzte sich aus einem variablen Teil, den 6 - Monats Yen-LIBOR, und einem Zuschlag zwischen 0,55% bis 2,95%, zusammen. Nach einer Laufzeit von fünf Jahren erhöhte sich der Zuschlag auf bis zu 4,45%. Bei den Vorzugsaktien wurde eine Verzinsung zwischen 0,75 bis 2,5% in Form einer Dividende vereinbart. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 13 Abb. 3: Mittelverwendung der japanischen Einlagensicherung P rogramm Financial Function Stabilization und Financial Revitalization Law Early Strengthening Law Financial Reorganization Promotion Law Deposit Insurance Law (Response to Financial Crisis) Financial Functions Strengthening Law Zeitraum 1998 H öc hs t grenz en (Mrd. Yen) in Anspruch genommen Anspruchsquote ´ 15 .200 ,00 ´ 1.815 ,60 12% ´ 12 .660 ,00 ´ 8.605 ,30 68% 2003 ´ 1.000 ,00 ´ 6,00 1% 2003 ¥17.000 ,00 ´ 1.960 ,00 12% 2006 ¥2.000 ,00 ´ 40 ,50 2% ´ 47 .860 ,00 ´ 12.427 ,40 26% 1999-2002 Quelle: Eigene Berechnungen; DICJ (Annual Report 2005), DICJ, (Financial Situation, 2006), DICJ (List of Capital Injection. 2007), DICJ (Financial Assistance, 2006) Nachdem sich abzeichnete, dass viele Banken durch den hohen Abschreibungsbedarf auf notleidende Kredite und den Verfall auf den Aktienmärkten die 8% Eigenkapitalquote am Ende des Geschäftsjahres verfehlen würden, verabschiedete das Parlament den Financial Revitalization Plan, der mit dem Early Strengthening Gesetz (ESL) eine zweite Runde staatlicher Eigenkapitalzufuhr vorsah. Unter dem ESL wurde 32 Banken Eigenkapital in Höhe von ¥8,6 Billionen zugeführt. Die Verzinsung fiel unter dem ESL geringer aus als unter dem FFSL, der Zinskorridor für nachrangige Mittel lag zwischen 0,75% bis 2,8% und nach Ablauf von (i.d.R.) 5 Jahren zwischen 1,25% bis 4,14%. Für Aktien lagen die Dividendenforderungen zwischen 0,4% und 2,38%. Daneben wurden noch weitere Gesetzesinitiativen verabschiedet, um die DICJ zu ermächtigen, Banken mit staatlichen Eigenkapitalhilfen zu unterstützen, u.a. das Financial Reorganization Promotion Gesetz (FRPL), das Financial Functions Strengthening Law (FFStL) und die Änderung des DIL unter dem Stichwort „Response to Financial Crisis“. Zum Einsatz kam das FRPL im September 2003 zur Unterstützung des Zusammenschlusses der Kanto Bank mit der Tsukuba Bank mit einem nachrangigen Kredit über ¥6 Mrd. (DICJ 2005: 48ff; DICJ 2007). Die Resona Bank musste im Juni 2003 mit Eigenkapitalhilfen über ¥1,96 Billionen in Form von Vorzugs- und Stammaktien auf Grundlage des DIL unterstützt werden. Sie erhielt damit mehr Eigenkapitalhilfen als alle Teilnehmer des FFSL-Programmes. Ende 2006 erhielten die Kiyo Holding und die Howa Bank zum ersten Mal auf Grundlage des FFStL Kapitalhilfen über ¥40 Mrd. Montgomery und Shimizutani (Montgomery/Shimizutani 2005, S. 1ff) analysierten die von den Banken eingereichten Geschäftspläne und stellten vier Hauptziele der staatlichen Eigenkapitalzuführung fest: 1. Erhöhung der Eigenkapitalquote 2. Vermeidung einer Kreditklemme, Zugang zu Krediten für den Mittelstand 3. Unterstützung von Abschreibungen auf notleidende Kredite 4. Unterstützung der Konsolidierung (Fusionen) und Restrukturierung Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 14 4.3.2.3 Überblick über weitere Eigenkapitalhilfen in Japan Neben den Eigenkapital-Injektionen der Einlagensicherung DICJ und dem Stock Purchasing Programm der Zentralbank existierten in Japan weitere Maßnahmen des Staates, um dem Banksektor Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Diese reichten von der Verstaatlichung über die Gründung von Bridge Banks, Price-Keeping-Operations des öffentlich-rechtlichen Finanzsektors bis hin zu Shares Purchase Agreements (Verkauf von Aktien an die Einlagensicherung mit einem Rückkaufsrecht um unrealisierte Aktienkursgewinne als Tier I zu aktivieren) (DICJ 2006: S. xfff). 4.3.3 Kapitalbeihilfen Kann eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und wird sie von der Aufsicht geschlossen, haben die Einleger einen Anspruch gegenüber der Einlagensicherung auf „sofortige“ Auszahlung ihrer versicherten Einlagen bis zur Höhe der Einlagensicherungssumme. Alternativ könnten die Vermögensgegenstände und Schulden an einen Investor verkauft werden, der die Bank weiterführt. Vorteil dieser Methode ist, dass die Einlagen nicht sofort ausgezahlt werden müssen und die Kosten für die Einlagensicherung tendenziell geringer sein könnten als bei einer Auszahlung der versicherten Einlagen. Abb. 4: Mittelverwendung der japanischen Einlagensicherung Quelle: Eigene Berechnungen; DICJ (Annual Report 2005), DICJ, (Financial Situation, 2006), DICJ (List of Capital Injection. 2007), DICJ (Financial Assistance, 2006) Die Käuferbank erhält neben bilanzierbarem Vermögen auch immaterielles Vermögen, bspw. ein Filialnetz, steuerliche Verlustvorträge, Goodwill, Banklizenzen und qualifizierte Mitarbeiter, die nur bei einer Fortführung ökonomisch von Wert sind. Die Vermögenswerte, die die Käuferbank mit der Übernahme erhält, werden anteilig von den Verbindlichkeiten abgezogen und als negativer Kaufpreis dem Käufer bezuschusst (Kapitalbeihilfe). Dieser ist kleiner als die Kosten, die der Einlagensicherung bei der Auszahlung der versicherten Einlagen entstehen würden. Das Interesse von finanzstarken Banken, eine insolvente Bank zu übernehmen, war vorhanden, da es im Umfeld des strengen Regulierungsrahmens die einzige Möglichkeit war, in andere Regionen oder Geschäftsfelder vorzudringen. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 15 In Japan und den USA waren Übernahmen von Banken oder Teiltransfers von Geschäftsfeldern, Vermögenswerten und Schulden der bevorzugte Lösungsansatz zum Auffangen insolventer Banken. Die dabei gewährten Kapitalhilfen wurden meistens mit weiteren Maßnahmen kombiniert. 4.3.3.1 USA: die schnelle, kostspielige Purchase and Assumption Lösung In den USA wurden die Transaktionen, bei denen ein finanzstarkes Institut die Vermögenswerte und Schulden eines insolventen Institutes ganz oder teilweise, z.B. nur einige Geschäftsbereiche, übernimmt, Purchase and Assumption (P&A) Transaktionen genannt. Zwischen 1980 bis 1994 wurden 1,617 Institute, dieses entspricht 71% aller insolventen Banken in diesem Zeitraum, durch P&A Transaktionen abgewickelt, und die Kosten für die Einlagensicherung FDIC (inkl. RTC) betrugen $89 Mrd. (1,2% des BIP eines Jahres). Durch P&A Programme wurden Einlagen in Höhe von $322 Mrd. bei insolventen Banken gesichert, dieses entspricht 71% aller Einlagen, die durch Bankinsolvenzen von der Einlagensicherung FDIC und RTC abgewickelt werden mussten (FDIC 1998: S. 15, 68, 121). In den Anfängen war es üblich, dass die Käuferbank alle Einlagen, einschließlich der nicht über die Einlagensicherung geschützten Einlagen, ausgewählte Verbindlichkeiten und liquides Vermögen der insolventen Bank übernahm. Das Kreditrisiko wurde üblicherweise von der Einlagensicherung getragen. Die steigende Anzahl von Vermögenswerten, die von insolventen Banken an die Einlagensicherung übertragen wurden, überforderte zunehmend die finanziellen und personellen Ressourcen der Einlagensicherung. Als Reaktion versuchte die Einlagensicherung, dem Käufer alle Vermögenswerte der insolventen Bank zu übertragen und räumte dem Käufer eine Verkaufsoption gegenüber der Einlagensicherung für einen bestimmten Zeitraum ein. Durch die P&A mit Verkaufsoption konnten mehr Vermögenswerte an den Käufer übertragen werden und die Höhe der finanziellen Mittel, die die Einlagensicherung bei der Übernahme auszahlen musste, reduziert werden. Im Laufe der Zeit stellte sich die Verkaufsoption jedoch als gravierend unterschätztes Risiko für die Einlagensicherung heraus: Die Käufer übernahmen nur die lukrativen Vermögenswerte und übertrugen die unwirtschaftlichen Vermögenswerte durch Ausübung der Verkaufsoption nach einiger Zeit an die Einlagensicherung zurück. Erschwerend kam für die Einlagensicherung hinzu, dass der Käufer die unwirtschaftlichen Vermögenswerte vernachlässigte und diese bei der Rückübertragung an die Einlagensicherung noch weiter an Wert verloren hatten. Die RTC machte mit den P&A mit Verkaufsoption die gleichen negativen Erfahrungen wie die Einlagensicherung FDIC. Von $40 Mrd. verkauften Vermögenswerten wurden $20 Mrd. durch Ausübung der Verkaufsoption an die RTC zurück übertragen, weshalb seit Ende 1991 P&A Transaktionen mit Verkaufsoption eingestellt wurden (FDIC 1998: S. 15f). Ein anderer Ansatz, um den Käufer zu motivieren, besonders viele Vermögenswerte der insolventen Bank abzunehmen, waren P&A Transaktionen, bei denen Käufer bevorzugt wurden, die zusagten, den höchsten Anteil an Vermögenswerten der insolventen Bank zu übernehmen. Aus dieser Verkaufspolitik der Einlagensicherung entstanden die Whole Bank P&A (1987-92) bei denen der Käufer so gut wie alle Einlagen und Vermögenswerte, einschließlich aller Risiken, der insolventen Bank gegen eine Einmalzahlung der Einlagensicherung übernahm. Die Einführung des Grundsatzes, die „kostengünstigste Lösungsmethode“ (least cost provisions) bei der Abwicklung einer insolventen Bank zu wählen, hatte zur Folge, dass die Einlagensicherung keine Whole Bank P&A mehr durchführen konnte, da diese gegenüber anderen Maßnahmen rechnerisch zum Stichtag teurer waren und andere Vorteile der Whole Bank P&A, z.B. Risikominimierung und höhere Effizienz des privaten Sektors bei der Verwertung von Vermögenswerten, unberücksichtigt blieben (FDIC 1998: S 107ff). Die Einlagensicherung hatte Schwierigkeiten, Käufer für insolvente Großbanken mit großen Portfolios an gewerblichen Krediten zu finden oder einen akzeptablen Verkaufspreis zu erlösen. Grund für das Desinteresse von privaten Investoren an gewerblichen Krediten war das Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 16 Klumpenrisiko, d.h. Konzentration der Kredite auf eine Region und eine Industriebranche, was durch die regulatorische Rahmenordnung des Bankensystems entstanden war. Um Käufer davon zu überzeugen, auch diese gewerblichen Kreditportfolios zu übernehmen, bot die Einlagensicherung seit 1991 P&A mit Verlustbeteiligung an. Die Einlagensicherung übernahm den Großteil des Verlustrisikos, i.d.R. 80%, von ausgewählten Vermögenswerten und erhielt im Gegenzug dafür auch den Großteil der Erlöse. Die Einlagensicherung profitierte von geringeren Disagio-Forderungen durch den Käufer und musste sich nicht selbst mit der Abwicklung der Vermögenswerte befassen. Dieses wurde von erfahrenen, privaten Investoren erledigt. P&A mit Verlustbeteiligung kamen 16-mal beim Zusammenbruch von 24 größeren Banken im Zeitraum von 1991 bis 1993 für Vermögenswerte in Höhe von $41,3 Mrd. zum Einsatz. Die Laufzeit für die Verlustübernahme war auf zwei bis fünf Jahre beschränkt, während die Laufzeit für die Gewinnbeteiligung der FDIC aus den Verwertungserlösen ein bis zwei Jahre (nämlich 3-7 Jahre) länger war (FDIC 1998: S. 17, 192ff, 200ff). Die Einführung des Grundsatzes, die „kostengünstigste Lösungsmethode“ zu wählen, und die vorgeschriebene Kostenkalkulation (least cost test) führten zur Entwicklung von P&A Transaktionen, bei denen die Einlagensicherung nur die versicherten Einlagen zum Verkauf anbot. Das überschaubarere Risiko für Investoren führte zu einer bevorzugten Nachfrage nach „P&A insured deposit only“ Geschäften, mit der Folge, dass die Einleger von ungesicherten Einlagen im zunehmenden Maße an Verlusten von Bankinsolvenzen partizipierten. Zwischen 1986 bis 1991 erlitten bei 83% der Bankenzusammenbrüche die Einleger von ungesicherten Einlagen keine Verluste, von 1992 bis 1995 sank die Quote auf 0% ab, die Einleger von ungesicherten Einlagen wurden nur noch teilbefriedigt (FDIC 1998: S. 16ff). 4.3.3.2 Bridge Bank – in den USA die Banklösung der Einlagensicherung Mit der Verabschiedung des CEBA im Jahr 1987 wurde die FDIC ermächtigt, in Zusammenwirkung mit dem Office of the Comptroller of the Currency (OCC) eine temporäre Bridge Bank mit einer bundesstaatlichen Banklizenz zu gründen und mit dieser Bridge Bank insolvente Commercial Banks zu übernehmen. Die Bridge Bank Transaktion ist eine Sonderform der P&A, bei der die Einlagensicherung selbst als Käuferbank auftritt und die Geschäftstätigkeit der insolventen Bank fortführt. Nach der Gründung der Bridge Bank ernennt die FDIC einen Manager, der für das Tagesgeschäft zuständig ist, und entsendet eigene Mitarbeiter in das Board of Director, um Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen. Die Bridge Bank führt die operativen Geschäfte der insolventen Banken mit einer konservativen Geschäftspolitik fort: • Kreditgeschäft: Fortführung vorhandener Kredite, i.d.R. keine Neuvergabe. • Vermögenswerte: Neubewertung aller Vermögenswerte, Transfer von notleidenden Vermögenswerten an einen Vermögensverwalter oder Verkauf an einen Investor und Verhandlung mit Kreditnehmern über eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Kredite. • Einlagengeschäft: Übertragung der Einlagen auf die Bridge Bank, bis 1991 alle Einlagen, danach nur noch versicherte oder durch Grundpfandrechte besicherte Einlagen. Anpassung der Einlagenzinssätze und Benachrichtigung der Einleger über den Transfer der Einlagen. Die Einleger konnten ein Sonderkündigungsrecht ohne Strafzinsen ausüben. • Liquidität durch die Einlagensicherung und Aufbau von Kreditlinien mit anderen Banken. • Laufzeit ist auf 2 Jahre mit drei einjährigen Verlängerungsoptionen beschränkt. Die Bridge Bank wird aufgelöst: Durch den Verkauf an private Investoren in Form einer P&A Transaktion, in seltenen Fällen durch einen Zusammenschluss mit einer anderen Bank oder durch den Verkauf der Aktien an einen Investor. Eingesetzt wurde das Instrument der Bridge Bank bei sehr großen Banken oder Banken mit komplexer Beteiligungsstruktur (z.B. Bank Holding), um durch Offenlegung (Transparenz) einen späteren Verkauf der Bank zu ermöglichen oder einen höheren Erlös zu realisieren (FDIC 2003: S. 35-38). Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 17 Zum Auffangen von insolventen S&L setzte die RTC mit dem Conservatorships Programm ein der Bridge Bank ähnliches Instrument ein. Von 1987 bis 1994 gründete die Einlagensicherung 32 Bridge Banken, in die 114 insolvente Commercial Banks eingebracht wurden. Die RTC wickelte von 1989 bis 1995 über Conservatorships 706 Institute ab (FDIC 1998: S. 25ff). 4.3.3.3 Japan: Financial Assistance (Capital Assistance) – Subvention von Übernahmen In Japan diente Financial Assistance (FA) der DICJ als finanzieller Anreiz zur Übernahme eines insolventen Institutes oder Teilen davon durch eine andere Bank und wurde zwischen 1992 bis 2005 180-mal eingesetzt. Neben den eigentlichen Kapitalhilfen in Form von Zuschüssen, Krediten, Geldeinlagen, Garantien, Verlustbeteiligungen und Beteiligung an Kapitalerhöhungen über ¥18,6 Billionen, erwarb die DICJ notleidende Vermögenswerte in Höhe von ¥6,4 Billionen von insolventen Banken, um eine Übernahme durch Dritte zu ermöglichen. Darlehensgewährung über ¥8 Mrd. und Schuldenübernahme über ¥4 Mrd. kamen jeweils nur einmal zum Einsatz. Insgesamt betrugen die FA-Ausgaben ¥25 Billionen (DICJ 2006: S. 36f). Von 1992 bis 1996 wurden FA nur neun Mal eingesetzt und das einzige Mal ein Darlehen (¥8 Mrd.) zur Übernahme einer insolventen Bank (Toho Sogo Bank) an eine Käuferbank (Iyo Bank) eingeräumt. Im Zeitraum von Juni 1996 bis April 2001 garantierte der japanische Staat per Gesetz die Sicherheit aller Bankeinlagen als vertrauensbildende Maßnahme, diese Garantie wurde von 2000 bis März 2005 wieder schrittweise abgeschafft. Zunächst wurden FA nur gewährt, wenn eine Käuferbank die insolvente Gesellschaft vollständig übernahm. Diese Einschränkung erschwerte es der DICJ, Käufer für einige insolvente Bank zu finden. Seit 1996 ging die DICJ deshalb dazu über, neben den Kapitalhilfen den insolventen Banken Vermögenswerte, z.B. notleidende Kredite, abzukaufen, wodurch Abwicklungsrisiken für diese Vermögenswerte von der DICJ getragen wurden und die Risiken einer Übernahme für den Käufer geringer ausfielen. Grundlage für den Kauf von Vermögenswerten bildete Artikel 64 des Deposit Insurance Gesetzes (DICJ 2006: S. iv, xiiff). Seit April 2001 ist es der DICJ erlaubt, auch Teiltransfers von Geschäftsfeldern, z.B. nur den Transfer von Einlagen, die durch das Einlagensicherungssystem geschützt sind, mit FA zu unterstützen. Der Ablauf der FA wurde standardisiert, Kapitalhilfen werden über die DICJ gewährt, und der Aufkauf von Vermögenswerten erfolgt über die RCC (DICJ 2006: S. 36f). 4.3.3.4 Bridge Bank – in Japan Notfalllösung der Einlagensicherung Auf Grundlage des Artikels 92 des Deposit Insurance Gesetzes kann die DICJ eine Bridge Bank als Tochterunternehmen gründen und nach Erhalt einer Banklizenz und zusätzlicher Zustimmung von der FSA eine insolvente Bank vorübergehend übernehmen und die Geschäftstätigkeit fortführen. Am 11. März 2002 wurde die Bridge Bank of Japan (BBJ) gegründet und am 19. März 2002 mit einer Banklizenz ausgestattet, um wenige Tage später am 24. März die Ishikawa Bank und am 28. März die Chubu Bank zu übernehmen. Zwei Jahre später wurde mit der Second Bridge Bank of Japan (BBJ2) eine Bridge Bank mit ¥2,1 Mrd. Gründungskapital auf Vorrat errichtet, die bei zukünftigen Bankzusammenbrüchen sofort einsatzfähig sein sollte. Eine Bridge Bank kommt zum Einsatz, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenz davon ausgegangen wird, dass sich kein Finanzinstitut finden lässt, welches als Käufer auftritt, aber zu einem späteren Zeitpunkt eine Weitergabe an einen Dritten möglich ist. Die Übernahme der Geschäftstätigkeit erfolgt entweder durch eine Übertragung der versicherten Einlagen und nicht notleidenden Vermögenswerten an die Bridge Bank oder durch eine Fusion von der Bridge Bank mit der insolventen Bank. Die Laufzeit der Bridge Bank ist auf 2 Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr beschränkt. Die BBJ erhielt nach der Übernahme der insolventen Banken zusätzliche Unterstützung durch FA mit Kapitalhilfen über ¥275 Mrd. und der Veräußerung von Vermögenswerten in Höhe von ¥154 Mrd. an die RCC (DICJ 2006: S. iii, 46). Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 18 4.4 Zusammenfassung In den USA und Japan wurde die Aufsicht grundlegend neu organisiert. Während in Japan die gesamten Aufsichtsfunktionen für Finanzinstitute in einer unabhängigen und zentralisierten Behörde zusammengefasst wurden, existieren in den USA mehrere Aufsichtsbehörden, aber jede Bank wird durch mindestens eine bundesstaatliche Aufsichtsbehörde beaufsichtigt. Die Lockerung des Regulierungsrahmens führte zu einer Konsolidierungswelle, die bis heute anhält. Der bevorzugte Lösungsansatz zum Auffangen von insolventen Banken war aus Sicht der Einlagensicherung die Fusion unter Banken. 5. Lektionen aus der Vergangenheit 5.1 Ist der Einsatz staatlicher Mittel zu rechtfertigen? Eine häufig geäußerte Kritik ist der Einsatz von öffentlichen Mitteln zur Krisenbewältigung mit der Folge, dass der Steuerzahler für das Missmanagement der Banken geradestehen muss. Diese pauschale Kritik ist zurückzuweisen: 1. Der volkswirtschaftliche Schaden, der aus einem Zusammenbruch des Finanzsystems entstehen könnte, wäre weit größer als die eingesetzten öffentlichen Mittel. 2. Eine Lösung des Problems des Finanzsektors durch „die Kräfte des Marktes“ war aufgrund der regulatorische Rahmenordnung und unterentwickelnden Märkten für die Verwertung von Vermögenswerten (u.a. notleidenden Krediten) nicht möglich. 3. Kritisch ist anzumerken, dass in der Krise durch politische Entscheidungen die Versicherungssumme pro Einleger erhöht wurde, obwohl die Einlagensicherung nur für einen begrenzten Schutz ausgelegt war. 5.2 Lektionen aus der Krise – Kaum umgesetzte Chancen Aus der Krise in den USA und Japan lassen sich folgende Grundempfehlungen ableiten: 1. Errichtung einer unabhängigen und zentralen Finanzaufsicht; 2. Offene Informationspolitik durch Einlagensicherung, Zentralbank und Aufsicht; 3. Verbesserung der Transparenz, um Risikoaufschläge (Japan Premium, Texas Premium) für gesunde Banken zu vermeiden; 4. Vorbereiten eines Masterplan für zukünftige Bankenkrisen; 5. Einheitliche Eigenkapitalvorschriften mit aufsichtsrechtlichem Eigenkapital, das sich primär aus Kernkapital zusammensetzt, unter Anrechnung von Diversifikationseffekten. 5.3 Betriebswirtschaftliche Bewertung und Handlungsempfehlungen Für die Einlagensicherung gilt der Grundsatz, den „kostengünstigsten“ Lösungsansatz zu wählen. Als Kennzahl benutzt die Einlagensicherung FDIC „Resolution Costs as Percentage of Total Assets“ vor, d.h. Kosten der Einlagensicherung geteilt durch Vermögenswerte der insolventen Bank. Ein Vergleich der einzelnen Instrumente, mit Ausnahme der Eigenkapitalinvestitionen, anhand der Durchschnittswerte ist haltbar, da man beim Herausrechnen von Abweichungen (Extremwerten) innerhalb der Stichprobe zu signifikant gleichen Ergebnissen kommt. Am teuersten für die Einlagensicherung ist die Schließung einer Bank und die Auszahlung der versicherten Einlagen (Kostenquote FDIC 27,1%, RTC 30,6%) oder die Übertragung der versicherten Einlagen auf eine andere Bank (Kostenquote 29%, RTC 53,1%). Die P&A sind Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 19 demgegenüber nur halb so teuer, wobei hier zwischen den verschiedenen P&A Typen unterschieden werden muss. Der Gesamtbankverkauf ist bei den P&A mit einer Kostenquote von 16,7% am teuersten, da der Käufer das Risiko alleine trägt und hier hohe Abschläge bei der Bewertung fordert. Dieses ist auch daran zu erkennen, dass die P&A mit Verlustbeteiligung, wo die Einlagensicherung mit bis zu 80% an Risiken von notleidenden Vermögenswerten beteiligt ist, mit einer Kostenquote von 5,6% die beste Kosteneffizienz hatte. Nicht gesondert aufgeführt ist die P&A mit Verkaufsoption, die sich aufgrund ihres moralischen Risikos für die Einlagensicherung als teurer, riskanter Lösungsansatz erwies. Die Bridgebank wurde in der Regel mit anderen Maßnahmen kombiniert. Der hier angegebene Wert für die Kostenquote von 10,6% enthält neben den eigentlichen Bridgebank-Kosten auch schon die Kosten für die anderen P&A Maßnahmen. Abb. 5: Kosteneffizienz FDIC Assets in Abwicklung (Mrd. $) Kapitalhilfen P&A $ 204,01 Gesamtbankverkäufe $ 8,16 mit Verlustbeteiligung $ 41,38 sonstige P&A $ 154,47 davon Bridge Bank $ 89,88 OBA $ 82,46 Auszahlung vers. Einlagen $ 5,36 Transfer vers. Einlagen $ 10,80 Total $ 302,63 Kosten (Mrd. $) $ 26,61 $ 1,36 $ 2,32 $ 22,93 $ 9,52 $ 5,07 $ 1,45 $ 3,13 $ 36,27 Kosten/ Asset (%) 13,0% 16,7% 5,6% 14,8% 10,6% 6,2% 27,1% 29,0% 12,0% Quelle: Eigene Berechnung, FDIC Resolution Handbook und Historical Statistic in Banking (in Anlehnung an S.49 Chapter 1 "The FDIC and RTC experience - Managing the Crisis" FDIC, S 102-107, S.138 "Bride Bank") Für die Einlagensicherung kann es sich also lohnen, insolvente Banken erst in Eigenregie zu stabilisieren und dann durch die gewonnene Transparenz einen höheren Kaufpreis bei privaten Investoren zu erlösen, um die eigenen Kosten zu reduzieren. Bei der RTC sind P&A Transaktionen auch deutlich günstiger als eine Auszahlung von versicherten Einlagen. Am günstigsten für die RTC war das Accelerated Resolution Programm, bei dem die RTC zusammen mit dem Office of Thrift Supervision frühzeitig bei S&L eingriff, wenn diese sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, und nicht bis zu einer Insolvenz wartete. Eine attraktive Maßnahme aus Kostensicht müssten OBA mit einer Kostenquote von 6,2% sein, die abnehmende Nutzung sollte einen aber misstrauisch machen. Bis 1989 konnte der Käufer einer insolventen Bank von attraktiven Steuervorteilen bei einer OBA Transaktion profitieren und berücksichtigte dies bei seinem Gebot, wodurch die Kosten für die Einlagensicherung FDIC geringer ausfielen, mit dem FIRREA wurden diese Steuervorteile abgeschafft und die geringen Kosten wären heute nicht mehr realisierbar. Nach 1989 verglich die Einlagensicherung FDIC die Kosten einer OBA-Transaktion mit den Kosten einer Ausschreibung zum Verkauf der Bank. Die eingegangenen Angebote bei einer Ausschreibung waren für die Einlagensicherung attraktiver als die Durchführung der OBA Transaktion. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 20 Abb. 6: Kosteneffizienz RTC Assets in Abwicklung (Mrd. $) Kapitalhilfen P&A $ 316,58 Auszahlung vers. Einlagen $ 12,01 Transfer vers. Einlagen $ 52,21 Accelerated Resolution Programm $ 21,81 Total $ 402,62 Kosten (Mrd. $) $ $ $ $ $ 62,39 6,38 15,97 2,81 87,56 Kosten/ Asset (%) 19,7% 53,1% 30,6% 12,9% 21,7% Quelle: Eigene Berechnung, FDIC Resolution Handbook und Historical Statistic in Banking Da die Eigenkapitalhilfen der Einlagensicherung von den Banken zurückgezahlt werden müssen und diese mit anderen finanziellen Maßnahmen kombiniert wurden, ist eine Berechnung einer Kostenkennzahl auf bisheriger Basis ungeeignet. Der Fehlbetrag vom $3,6 Mrd. schweren Equity Programm beläuft sich auf $84 Millionen, was einem Verlust von 2,3% der eingesetzten Mittel entspricht – ein vergleichsweise geringer Wert. Daraus lassen sich Handlungsempfehlungen für die Aufsicht und die Einlagensicherung ableiten: 1. Die Einlagensicherung und Aufsicht muss ermächtigt sein, schon frühzeitig bei finanziellen Schwierigkeiten eines Institutes vorbeugend einzugreifen. 2. Die Übernahme einer insolventen Bank durch ein anderes Institut ist aus Kostengründen einer Auszahlung der versicherten Einlagen vorzuziehen. 3. Bei einer Veräußerung an Dritte kann eine Verlustbeteiligung oder eine zeitlich befristete Eigenkapitalhilfe die Ressourcen der Einlagensicherung schonen. 4. Bei großen oder komplexen Bankgruppen kann es vorteilhaft sein, die Bank durch eine Bridge Bank aufzufangen und erst nach einer Erstsanierung an einen Dritten zu veräußern, da der Transparenzgewinn die Zahlungsbereitschaft durch Dritte erhöht. Werden die vorherigen Handlungsempfehlungen zur Bewertung der japanischen Krisenbewältigung herangezogen, so ergeben sich folgende Ergebnisse: 1. Eigenkapitalhilfen an Banken sind unter Kostenaspekten ein sinnvolles Instrument gewesen. Die Mittel werden kontinuierlich vor Fälligkeit zurückgezahlt. 2. Eigenkapital-Injektionen entwickelten sich zu einem gewinnbringenden Instrument der DICJ, da die Einnahmen höher waren als die Refinanzierungskosten der DICJ. Die positive Marge für die DICJ beträgt inflationsbereinigt zwischen 0,5 bis 4,6%. 3. Die Abwicklung von insolventen Banken durch Zusammenschlüsse mit anderen Banken unter Einsatz von Kapitalhilfen und das Herauslösen von notleidenden Vermögenswerten reduzierte die Kosten der Krisenbewältigung. Die Kosten für die Einlagensicherung betrugen bis heute insgesamt 3% des jährlichen BIP in den USA und 5% des jährlichen BIP in Japan. In Japan stehen aber noch Rückzahlungen durch die Banken an die Einlagensicherung aus, weshalb mit einem letztendlich niedrigeren Wert zu rechnen ist. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 21 Literaturverzeichnis Amyx, J. A., Japan’s Financial Crisis – Institutional rigidity and reluctant change, Princeton, 2004 Bank of Japan, Annual Review und Financial System Report (2005/6/7) Baron, P., Japans Banken und ihr Bad Loans-Problem, in: Die Bank, 1/2002, Köln/Berlin, 2002 Bean, M. L. Partnership Programs in: Federal Deposit Insurance Cooperation (Hrsg.) The FDIC and RTC experience - Managing the crisis Washington D.C., 1998 Bonn, K. J., Bankenkrisen und Bankenregulierung, Schriftreihe des Institut für Kredit- und Finanzwesen, Wiesbaden, 1998 Brumbaugh, R. D., Thrifts under siege: Restoring order to American banking, Cambridge, 1988 Daigo, Satoshi / Yonetani, Tatsuya / Marumo, Kouhei, Banks recapitalization policies in Japan and their impact on the market, in: Journal of international financial markets, institutions & money, Jg. 9, H. 3, August 1999, Tokyo, 1999 Deposite Insurance Corporation of Japan, Annual Report, Ausgaben 1998-2005, Deposite Insurance Corporation of Japan, Tokyo, 98-06 FDIC, The First Fifty Years – A History of the FDIC 1933-1983, FDIC (Hrsg.) Washington, D.C., 1984 Federal Deposit Insurance Cooperation (Hrsg.), The FDIC and RTC experience - Managing the crisis, Washington D.C., 1998 Federal Deposit Insurance Cooperation, Annual Report 2005, Federal Deposit Insurance Corporation, Washington, D.C., 2006 Federal Deposit Insurance Cooperation, Historical Statistics on Banking, Bank Reports (19342004), Washington, D.C., 2006 Federal Deposit Insurance Cooperation, The Resolution Handbook, Federal Deposit Insurance Corporation (Hrsg.), Washington, D.C., 2003 FSA , Financial Service Agency - pamphlet Financial Service Agency (Hrsg.) am 08.01.2007 Hawke, J. D., Deposit Insurance Reform and the Cost of Bank Supervision Comptroller of the Currency, Exchequer Club (Hrsg.) Washington, D.C., 2000 Hoshi, T. / Patrick, H., Crisis and change in the Japanese financial system, Massachusetts, 2000 Jones, K. D. / Critchfield, T., Consolidation in the U.S. Banking Industry: Is the “Long, Strange Trip” About to End?, in: FDIC Banking Review, Volume 17, No. 4, 2005, Washington, D.C.,2005 Kashyap, A. K., Sorting out Japan's Financial Crisis, in: Economic Perspectives, Vol. 26, o.O, 2002 McDermot, K., Case Studies of Significant Bank Resolutions in: Federal Deposit Insurance Cooperation (Hrsg.) The FDIC and RTC experience - Managing the crisis Washington D.C., 1998 Montgomery, H. / Shimizutani, S., The Effectiveness of Bank Recapitalization in Japan, Discussion Paper Series, No. 105, Juni 2005, Tokyo, 2005 Shin-Ichi Fukuda / Satoshi Kobuchi, The Impacts of “Shock Therapy” under a baking crisis: Experiences from three large bank failures in Japan, in: The Japanese Economic Review 57, Issue 2, Juni 2006, Tokyo, The World Bank, Preventing Bank Crises Lessons from Recent Global Bank Failures, The World Bank, Washington, D.C. (Hrsg.), Washington, D.C., 1998 Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 22 Waldenberger, Franz: Finanzsystem. In: Die Wirtschaft Japans. In: Deutsches Institut für Japanstudien (Hg.): Strukturen zwischen Kontinuität und Wandel. Berlin: Springer, 1998, S. 107133. White, L. J., The S&L debacle: Public Policy Lessons for Bank and Thrift Regulation, New York, 1991 Eingeflossen sind Interviews, Meinungsaustausche und Unterlagen von folgenden Personen / Institutionen: Dietmar Pfeiffer, Rudolf Kinauer, Prof. Dr. Peter Paul Baron, Federal Deposit Insurance Cooperation, OECD, Office of the Comptroller of the Currency, Bank of Japan, Deposite Insurance Corporation of Japan. Über den Autor Marc Bauer (Jahrgang 1981, [email protected]) studierte Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilian-Universität München und an der Tongji Universität Shanghai. Seit 2007 arbeitet er im Firmenkundengeschäft einer internationalen Bank. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 23 Über den DJW Der Deutsch-Japanische Wirtschaftskreis (DJW), der Unternehmen seit über zwanzig Jahren rund um ihr Engagement in und für Japan hilft, ist seit Ende 2001 ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und bietet seinen Mitglieder umfangreiche Leistungen: 1. Information/Anfrageservice • • Beantwortung von Fragen zu Japans Wirtschaft, Brancheninformationen usw. Zusätzlich: Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen, Recherchen, Hilfe bei der Suche nach Geschäftspartnern (individuell) 2. Veranstaltungen (auch für Nicht-Mitglieder) • • Wirtschaftsthemen (v.a. Vergleich Japan und Deutschland) für breites Publikum Außerdem: Schulungen (nur für Mitglieder), Vorträge 3. Publikationen (auch für Nicht-Mitglieder) • • • • Regelmäßiger Newsletter “DJW-News” (15. Jg.), alle 3 Monate per E-mail – kostenlos Fachzeitschrift Japan Analysen Prognosen (Digitalversion, kostenlos) AGB News (Digitalversion, kostenlos) Sonderpublikationen (DJW Wissen und Praxis) zu speziellen Themen (z.B. Biotechnologie)– gegen Schutzgebühr + Versandkostenpauschale 4. Jobbörse • Service für Unternehmen, die Kandidaten mit Japan(isch)kenntnissen suchen und Kandidaten, die Stellen (Feste Stellen, Projektarbeit, Praktika / in Japan + Deutschland) mit Japanbezug suchen • Deutsche und japanische Unternehmen, in Japan, Deutschland und weltweit Unternehmen und interessierte Personen, die sich für Japans Wirtschaft interessieren, können zu einem sehr günstigen Beitrag DJW-Mitglied werden und haben so die Möglichkeit, sich jederzeit und ohne Begrenzung mit Fragen an den DJW zu wenden. Darüber hinaus bietet der DJW seinen Mitgliedern Schulungen zu verschiedenen Themen an (z.B. Verhaltenstipps in Japan, Geschäftsverhandlungen, Personalpolitik). Mitglieder profitieren auch von weiteren Zusatzleistungen auf Anfrage. Als eines der Gründungsmitglieder der Japaninitiative der deutschen Wirtschaft und als Partner der japanischen Außenhandelsorganisation JETRO verfügt der DJW über ein breites Netzwerk mit über 6.000 Interessenten in Japan und Deutschland und arbeitet mit vielen Institutionen und Organisationen eng zusammen. Auch Nicht-Mitglieder profitieren von den Tätigkeiten des DJW: Die regelmäßigen Wirtschaftsveranstaltungen sind allen Interessierten offen und behandeln stets Themen im japanischdeutschen Vergleich. Jährlich werden rund 20 Veranstaltungen durchgeführt zu Themen wie Logistik, Biotechnologie, Nanotechnologie, Rechtsthemen u.v.a.m. In Bayern und Berlin (Neue Bundesländer) verfügt der DJW über ehrenamtlich arbeitende regionale Niederlassungen. Die Arbeitsgruppe Bayern gibt den eigenständigen Newsletter AGB News heraus. Alle Newsletter können kostenlos von der Homepage (www.djw.de) des DJW heruntergeladen werden. Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 24 Japan Analysen Prognosen (JAP) Die Fachzeitschrift JAP wird seit August 2003 gemeinsam vom Japan-Zentrum der Universität München und dem DJW herausgegeben. Die Japan Analysen Prognosen behandeln dabei überwiegend ein Wirtschaftsthema im japanisch-deutschen Vergleich tiefergehend und wissenschaftlich fundiert. Zugang zum Archiv aller online verfügbaren Ausgaben erhalten Sie über die Web-Site www.japan.bwl.uni-muenchen.de oder www.djw.de. Die aktuelle Ausgabe versenden wir kostenlos per E-Mail als PDF-Datei an unsere Abonnenten. Wenn Sie die Zeitschrift ebenfalls auf diesem Wege beziehen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den DJW ([email protected]) mit dem Betreff „Japan Analysen Prognosen“. Die Themen der letzten Jahre waren: JAPAusgabe Nr. Thema 199 (2007) Die Auswirkungen der formellen Wirtschaftsintegration in Ostasien auf die Direktinvestitionen japanischer Unternehmen 198 (2007) Japans Medien – Inside- und Outsidebroker der Macht im Staat 197 (2007) Verhandlungsstrategien gegenüber japanischen Geschäftspartnern 196 (2006) IT-Outsourcing 195 (2006) Altersvorsorge Japan 194 (2005) Nokyo 193 (2005) Japan: Economic Reforms and Regional Integration (Englisch) 192 (2004) Unternehmensrestrukturierung in Japan 191 (2004) Deutsche Außenwirtschaftsförderung Japan 190 (2004) Wein in Japan und Deutschland 189 (2003) Industrielle Cluster in Japan 188 (2003) Neue Baseler Eigenkapitalvorschriften und Konsequenzen in Japan 187 (2003) Videogames in Japan 186 (2002) Deutsch-japanische Wirtschaftsbeziehungen seit 1962 185 (2002) Deflation und Geldpolitik in Japan 184 (2002) Der japanische Karaoke-Markt 183 (2001) Alterssicherung in Japan 182 (2001) Venture Capital in Japan Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008 25 Wissen und Praxis Die Reihe „Wissen und Praxis“ ergänzt die Publikationsaktivitäten des DJW durch schwerpunktbezogene, ausführliche Beschreibung aktueller Themen im japanischdeutschen Wirtschaftsumfeld. Sonderpublikation ISBN 3-86643-519-3 bfai Struktur & Chancen: Erfolgreich investieren in Japan (2007) Bundesagentur für Außenwirtschaft / Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis (Hg.): Das Handbuch gibt deutschen Unternehmen Informationen über das „Für und Wider“ des Aufbaus einer eigenen Präsenz in Japan an die Hand und bietet einen Überblick über die wichtigsten Parameter, die bei einer Investition zu beachten sind. Nr. Reihe „Wissen und Praxis“ ISSN 1610 4420 EinzelPreis Summe Anzahl. Summe 40,00 EinzelPreis 21 Sicher nach Japan (2008) 20 Deutschland in Japan – Jugendliche in Japan und D. (2006) 5,00 19 Warum Japan (2005) 5,00 17 Logistik in Japan und Deutschland (2004) 4,00 15 Ratschläge für das Japangeschäft (2003) 5,00 18 Facility Management in Japan u. Deutschland (2005) 0,00 16 14 Biotechnology in Japan and Germany II 0,00 Biotechnologie in Deutschland und Japan (2003) 0,00 13 Technologie-Transfer (2003) 0,00 12 Silver Market (2002) 0,00 Versandkostenpauschale (Deutschland und Europa) 1-2 Exemplare* Versandkostenpauschale (Deutschland und Europa) 3-5 Exemplare* Summe 2,00 Besonderheiten beim Export von Consumer Products nach Japan; Export von Medizinprodukten; Export von Maschinen; Automobilindustrie; Besonderheiten des Exports von Druckbehältern nach Japan; Customer Success Story; Nichttarifäre Handelshemmnisse, Qualitätsverständnis in Japan; Hilfreiche Adressen und Gesetze Anzahl. 10,00 3,50 * für höhere Auflagen machen wir gern ein Angebot – Versandkosten in das außereuropäische Ausland auf Anfrage. Bei Preisangaben (Broschüren, Veranstaltungen usw.) gilt im Zweifel die aktuelle Version unserer Angebote auf der DJW- Homepage. Für Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. Der DJW ist als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Besteller: Firma Name, Vorname E-Mail (für Rückfragen/Bestätigung) Datum/Unterschrift Per Fax 0211-99459212 oder E-Mail [email protected] an den DJW) Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008