Nahrungsergänzungsmittel Darstellung rechtlicher Aspekte Unfug

Transcription

Nahrungsergänzungsmittel Darstellung rechtlicher Aspekte Unfug
Nahrungsergänzungsmittel
Darstellung rechtlicher Aspekte
Unfug & Nutzen
von
Karl-Heinz Rossow
W
Warum
werden
d Nahrungsergänzungsmittel
N h
ä
itt l verzehrt
h t?

Ausgleich einer unausgewogenen Ernährung

Schutz vor Krankheiten

Festere Knochen

Funktionstüchtigere Gelenke

Besseres Gedächtnis

Schönere Haut, Haare und Nägel
g

Leistungssteigerung

Gewichtabnahme

Verzögerung von Alterserscheinungen (Anti-Aging)

Aktiveres Sexualleben

Minderung der negativen Wirkungen durch das Rauchen
Ernährungssituation in Deutschland
Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt
ernährt,
braucht laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) im
allgemeinen keine Nahrungsergänzungsmittel,
um die D-A-CH Referenzwerte zu erreichen.
Dennoch gibt es bei einzelnen Bevölkerungsgruppen oder
Individuen durchaus Versorgungsrisiken
g g
B ölk
Bevölkerungsgruppen
mit
it Risiko
Ri ik
Schwangere und Stillende:
Es besteht ein Mehrbedarf an Folsäure, Jod, Vitamin D, Calcium und Omega-3g
Fettsäuren.
Kinder und Jugendliche:
In der sensiblen Phase des Wachstums,, der körperlichen
p
und g
geistigen
g
Entwicklung ist eine bedarfsdeckende Versorgung insbesondere mit Calcium,
Jod, B-Vitaminen, eventuell Eisen und Omega-3-Fettsäuren sicherzustellen.
Senioren:
Nachlassendes Hunger- und Durstempfinden sowie Kau- und Schluckstörungen
erschweren eine ausreichende Ernährung. Die Nährstoffdichte der Nahrung
muss daher steigen.
g
Besonders Vitamin D,, Calcium,
C
, B-Vitamine,, Omega-3O g 3
Fettsäuren und Lutein (Sehkraft).
Vitamine – Bedarf und Funktion
Vit i – Bedarf
Vitamine
B d f und
d Funktion
F kti
Mineralstoffe und Spurenelemente – Bedarf
und Funktion
Vollwertig essen und trinken nach den
10 Regeln der DGE

Vielfältig essen.

Reichlich Getreideprodukte und Kartoffeln, mindestens 30 g Ballaststoffe täglich.

Fünf Portionen Obst und Gemüse am Tag, möglichst frisch, oder auch eine Portion als Saft.




Täglich Milch und Milchprodukte; ein- bis zweimal in der Woche Fisch; Fleisch, Wurst
und Eier in Maßen
Maßen. Mehr als 300 – 600 g Fleisch und Wurst pro Woche sollten es nicht sein
sein.
Wenig Fett und fettreiche Lebensmittel. Pflanzliche Fette und Öle sind zu bevorzugen. Zu
achten ist auf „unsichtbares Fett“ in Fleischerzeugnissen, Milchprodukten, Gebäck, Süßwaren
usw Insgesamt reichen 60 -80
usw.
80 g Fett pro Tag
Tag.
Zucker und Salz in Maßen.
Reichlich Flüssigkeit
Flüssigkeit. Trinken Sie 1
1,5
5 Liter Flüssigkeit jeden Tag.
Tag Zu bevorzugen sind Wasser
und andere energiearme Getränke

Schmackhaft und schonend zubereiten.

Lassen Sie sich Zeit beim Essen. Das fördert das Sättigungsempfinden.

Auf das Gewicht achten und in Bewegung bleiben
Rechtsvorschriften die für Nahrungsergänzungsmittel maßgebend
Rechtsvorschriften,
sind
Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über
Nahrungsergänzungsmittel
N h
Nahrungsergänzungsmittelverordnung
ä
itt l
d
- NemV
N V vom 24
24.05.2004
05 2004
Lebensmittel-Basisverordnung (EG) 178/2002 (BasisV)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 24.07.2009
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) vom 15.12.1999
Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) vom 25.11.1994
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) vom 29.01.1998
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über
Lebensmittel (Health-Claims-VO)
Ein Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der NemV ist ein
Lebensmittel, das
1. dazu bestimmt ist die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit
ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in
Zusammensetzung darstellt und
3. in dosierter Form,, insbesondere in Form von Kapseln,
p
, Tabletten,,
Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen und ähnlichen
Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in
abgemessenen kleinen Mengen
Mengen, in den Verkehr gebracht wird
Beispiele für „sonstige
sonstige Stoffe“
Stoffe in
Nahrungsergänzungsmitteln
Sekundäre Pflanzenstoffe:
Carotinoide (Lutein)
Flavonoide (Isoflavone)
Organische Verbindungen :
Carnitin
Coenzym Q 10
Kreatin
Aminosäuren
(Z. B. Arginin, Ornithin)

Produkte tierischen Ursprungs:
Grünlippmuschelkonzentrat

Gelee Royal
Haifischknorpelextrakt

Probiotika:
Lactobacillus acidophilus
Bifidobacterium lactis
Mineralien:

Kieselerde
Anforderungen an die Abgabe von
N h
Nahrungsergänzungsmitteln
ä
itt l
Ein Nahrungsergänzungsmittel, das zur Abgabe an den
Verbraucher bestimmt ist, darf gewerbsmäßig nur in einer
Fertigpackung in den Verkehr gebracht werden.
werden
Anforderungen an die Kennzeichnung von
Nahrungsergänzungsmitteln
Ein NEM darf nur in den Verkehr g
gebracht werden, wenn auf der
Fertigpackung zusätzlich zu den durch die LebensmittelKennzeichnungsverordnung vorgeschrieben Angaben vorhanden sind:
die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für
das Erzeugnis kennzeichnend sind
sind,
die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisses
Erzeugnisses,
der Warnhinweis „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge
darf nicht überschritten werden.“,
Anforderungen an die Kennzeichnung von
Nahrungsergänzungsmitteln
ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von
kleinen Kindern zu lagern sind,
die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit
ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bezogen auf die
empfohlene tägliche Verzehrsmenge
Verzehrsmenge,
die Vitamine,
Vitamine Mineralstoffe und Spurenelemente in der Tagesportion als
Prozentsatz zu den in der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
angegeben Referenzwerten, sofern für diese Stoffe Referenzwerte
f t l t sind.
festgelegt
i d
Vitamine und Mineralstoffe und ihre empfohlene
T
Tagesdosis
d i nach
h der
d NährwertNäh
t
Kennzeichnungsverordnung (NKV)
Vitamin A (µg)
800
Kalium (mg)
2000
Vitamin D (µg)
5
Chlorid (mg)
800
Vitamin E (mg)
12
Calzium (mg)
800
Vitamin K (µg)
75
Phosphor (mg)
700
Vit i C ((mg))
Vitamin
80
M
Magnesium
i
((mg))
375
Vitamin B1 (mg)
1,1
Eisen (mg)
14
Vitamin B2 (mg)
14
1,4
Zink (mg)
10
Niacin (mg)
16
Kupfer (mg)
1
Vitamin B6 (mg)
1,4
Mangan (mg)
2
Folsäure (µg)
200
Fluorid (mg)
3,5
Vitamin B12 (µg)
2,5
Selen (µg)
55
Biotin (µg)
50
Chrom (µg)
40
Pantothensäure
(mg)
6
Jod (µg)
150
Anlage 1
Vitamine und Mineralstoffe,, die als Nahrungsergänzungsmittel
g g
g
bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln
verwendet werden dürfen
Vitamine
Mineralstoffe
Vitamin A (µg RE)
Calcium (mg)
Vitamin D (µg)
Magnesium (mg)
Vitamin E (mg α-TE)
Eisen (mg)
Vitamin K (µg)
Kupfer (µg)
Vitamin B1 (mg)
Jod (µg)
Vitamin B2 ((mg)
g)
Zink ((mg)
g)
Niacin (mg NE)
Mangan (mg)
Pantothensäure (mg)
Natrium (mg)
Vitamin B6 (mg)
Kalium (mg)
Folsäure (µg)
Selen (µg)
Vitamin B12 (µg)
Chrom (µg)
Biotin (µg)
Molybdän (µg)
Vitamin C ((mg)
g)
Fluor ((mg)
g)
Chlor (mg)
Phosphor (mg)
Anzeigepflicht für Nahrungsergänzungsmittel
Wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Einführer in den Verkehr
bi
bringen
will,
ill h
hat di
dies spätestens
ä
b
beim
i ersten IInverkehrbringen,
k hbi
d
dem
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter
Vorlage eines Musters des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts
anzuzeigen.
Wurde das Nahrungsergänzungsmittel bereits in einem anderen Mitgliedstaat
der EU in den Verkehr gebracht, so ist, sofern das in diesem Mitgliedstaat
geltende
ge
te de Recht
ec t e
eine
e Anzeigepflicht
e gep c t vorsieht,
o s e t, in de
der Anzeige
e ge be
beim BVL
zusätzlich die Behörde des anderen Mitgliedstaates anzugeben.
Das BVL übermittelt die Anzeige unverzüglich dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den für die
Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden
Landesbehörden.
Nahrungsergänzungsmittel
N
h
ä
itt l unterliegen
t li
iim G
Gegensatz
t zu A
Arzneimitteln
i itt l nicht
i ht d
der
Zulassungspflicht !
Risikokategorien für Vitamine und Mineralstoffe
bei Überdosierungen
Hohes Risiko
Mäßiges Risiko
Geringes Risiko
Vitamin A
Vitamin E
Vitamin B1
Beta-Carotin
Beta
Carotin
Vitamin C
Vitamin B2
Vitamin D
Vitamin K
Nicotinamid
Calcium
Vitamin B6
Biotin
Eisen
Magnesium
Vitamin B12
Zink
Molybdän
Chrom
Kupfer
Selen
Jod
Festlegung von „Tolerable Upper Intake Level“ (UL) für Vitamine und
Mineralstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA)
Vitamine
Einheit
UL
Minealstoffe
Einheit
UL
Vitamin A
mg RE
3
Calcium
mg
2500
Vitamin D
µg
50
Phosphor
Vit i E
Vitamin
mg
300
M
Magnesium
i
Vitamin K
-
Natrium
-
Vitamin B1
-
Kalium
-
Vitamin B2
-
Chlorid
-
25
Eisen
-
Vitamin B12
-
Chrom (III)
-
Niacin
-
Fluorid
mg
7
mg
mg
10
900
Jod
µg
600
µg
1000
Kupfer
p
mg
g
5
Pantothensäure
-
Mangan
Biotin
-
Molybdän
mg
600
Vitamin C
-
Selen
µg
300
Zink
mg
25
Vitamin B6
Nicotinsäure
Nicotinamid
Folsäure
mg
mg
250
-
Nahrungsergänzungsmittel sind sinnvoll für:
Personen mit
P
it Nahrungsmittelunverträglichkeiten
N h
itt l
t ä li hk it (wie
( i z.B.
B
Laktoseintoleraz)
Schwangere und Stillende
ältere Menschen
Menschen mit extrem vegetarischer Kost
Leistungssportler und Schwerstarbeiter
Sportler, die auf ein sehr niedriges Körpergewicht achten müssen
Menschen mit langfristiger Reduktionsdiät
Menschen mit chronischem Alkohol- und Tabakmissbrauch
Nutzen und Unfug von Nahrungsergänzungsmitteln
sinnvoll
weniger
sinnvoll
unsinnig, z.T.
gesundheitsschädlich
Vit i
Vitamine
C
Carnitin
iti
Höher dosierte Antioxidantien
(> RDA) Beta-Carotin,
Vit. E, Vit. C
Mineralstoffe
Coenzym Q 10
Kava Kava,, leberschädigend
g
Spurenelemente
Spirulina-Algen
„Lami“, „Reduce Weight Fructa Planta“,
„La Jiao Shou Shen“ Schlankeitsmittel
aus China und Indonesien, mit Wirkstoff
"Sibutramin", Übelkeit, Bluthochdruck,
Herzrhythmusstörungen
Essenzielle
Fettsäuren
Gelatine
BfR-Warnung vor Glucosamin
(24 02 2012)
(24.02.2012);
Glucosamin kann die
blutgerinnungshemmende Wirkung von
g
verstärken
Cumarin-Antikoagulanzien
und zu Blutungen führen.
„Therma Power“, der Schlankmacher
wird im Internet als NEM verkauft. Das
Erzeugnis enthält Ephedrin, Synephrin
und Koffein. Es wird in Dänemark mit
einem Todesfall durch Herzstillstand in
Verbindung
g gebracht.
g
Die genannten
g
Stoffe bewirken Bluthochdruck und
Muskelzittern