An-Bord-Vermerk: „rein oder nicht rein, das ist hier

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An-Bord-Vermerk: „rein oder nicht rein, das ist hier
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An-Bord-Vermerk:
„rein oder nicht rein, das ist hier die Frage“
Wird unter einem Akkreditiv ein Konnossement gefordert, so verlangen die Akkreditivbedingungen üblicherweise, dass dieses Transportdokument „clean“ sein
muss, das heißt, es darf keine Beschädigung der Ware
oder deren Verpackung ausweisen. Mit der JanuarAusgabe 2005 (laufende Nr. 40) hat top@doc sich bereits
mit diesem Thema beschäftigt, insbesondere mit der
Streichung des Wortes „clean“ im An-Bord-Vermerk.
Auch acht Jahre später ist dies immer noch ein aktuelles
Thema, sodass wir es erneut aufgreifen möchten. Dabei
stehen Ergänzungen des An-Bord-Vermerks, die sich auf
den Zustand der Ware beziehen, in der aktuellen Ausgabe
von top@doc im Mittelpunkt.
Hierzu ein Blick in die Praxis: Die CarefulBank hat ihrem
den einwandfreien Zustand von Ware und Verpackung abge-
Kunden ein Akkreditiv avisiert, welches unter anderem die
geben werden, da eben dieser Zustand gar nicht beachtet
Vorlage eines Konnossements fordert: „full set of clean on
wurde („…ignoring condition of cargo“).
board ocean bill of lading“.
Hat die CarefulBank mit ihrer Sichtweise Recht?
Der Begünstigte reicht ein Transportdokument ein, das als
„bill of lading“ bezeichnet ist und folgenden Vermerk enthält:
Auch wenn die Argumentation der CarefulBank durchaus
„shipped on board ignoring condition of cargo“.
logisch erscheint, das vorliegende Transportdokument ist
trotz der Ergänzung „ignoring condition of cargo“ vorbehaltlos
Die CarefulBank lehnt die Aufnahme dieses Dokuments mit
aufnahmefähig. Denn gemäß den Bestimmungen der „Ein-
der Begründung ab, dass ein Akkreditiv die Vorlage eines
heitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-
„reinen“ Transportdokuments verlangt. Nur so wird nachge-
Akkreditive“ (ERA 600) betrachten Banken ein Transport-
wiesen, dass die Ware einschließlich ihrer Verpackung in
dokument als „clean“, sofern es keine Vermerke oder Klau-
einwandfreiem Zustand an Bord des Schiffes verladen wurde.
seln enthält, die ausdrücklich auf einen mangelhaften Zu-
Das präsentierte Transportdokument weist aus, dass der
stand der Ware oder deren Verpackung hinweisen. Folglich
Zustand der Ware gar nicht beachtet wurde. Nach Ansicht
sind Vermerke, die eine mögliche Beschädigung von Ware
der CarefulBank können sich Ware und Verpackung somit in
und/oder Verpackung ausweisen, akzeptabel. Auch Klauseln,
absolut einwandfreiem Zustand befinden, aber ebenso gut
denen zufolge der Zustand der Ware und/oder der Verpa-
auch beschädigt sein. Es kann daher keine Bestätigung über
ckung nicht beachtet wurde, sind unschädlich.
Mittelstandsbank
Januar 2013
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Januar 2013 | Seite 2
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Januar 2013 | Seite 3
top@doc Glossar
Hier für Sie der nächste Teil unseres Glossars für das dokumentäre Auslandsgeschäft.
Teil 8
Discount (Diskontierung)
Zinsabzug bei vorzeitiger Einlösung/Gutschrift von noch nicht fälligen Wechseln/Zahlungen.
Documentary Letter of Credit (Dokumenten-Akkreditiv)
Das Dokumenten-Akkreditiv ist ein vom Grundgeschäft (Warengeschäft) losgelöstes abstraktes Schuldversprechen einer
Bank, durch das diese sich im Auftrag ihres Kunden verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen an den Begünstigten des Akkreditivs eine bestimmte Summe in einer bestimmten Währung
zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen.
D/P documents against payment (Dokumente gegen Zahlung)
Klausel beim Dokumenten-Inkasso, die vorsieht, dass die Dokumente gegen Bezahlung des Dokumentengegenwerts ausgehändigt werden dürfen.
Drawee (Bezogener)
Bezogener eines Wechsels oder auch die Partei, der bei einem Dokumenten-Inkasso die Dokumente zur Einlösung angedient werden (Zahlungspflichtiger).
Drawer (Aussteller)
Aussteller eines Wechsels oder auch die Partei, welche Dokumente zum Inkasso einreicht (Zahlungsempfänger).
Dual Use (doppelter Verwendungszweck)
Dieser Begriff wird hauptsächlich im Zusammenhang mit der Exportkontrolle verwendet und bezeichnet Güter (Waren,
Dienstleistungen, Technologien, Fertigungsunterlagen, Unterlagen über Technologien und Datenverarbeitungsprogramme),
die prinzipiell sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können. Die gemeinsame Warenliste der
Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnung, Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) regelt die Ausfuhr solcher Güter.