An-Bord-Vermerk: „rein oder nicht rein, das ist hier
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An-Bord-Vermerk: „rein oder nicht rein, das ist hier
top@doc Newsletter An-Bord-Vermerk: „rein oder nicht rein, das ist hier die Frage“ Wird unter einem Akkreditiv ein Konnossement gefordert, so verlangen die Akkreditivbedingungen üblicherweise, dass dieses Transportdokument „clean“ sein muss, das heißt, es darf keine Beschädigung der Ware oder deren Verpackung ausweisen. Mit der JanuarAusgabe 2005 (laufende Nr. 40) hat top@doc sich bereits mit diesem Thema beschäftigt, insbesondere mit der Streichung des Wortes „clean“ im An-Bord-Vermerk. Auch acht Jahre später ist dies immer noch ein aktuelles Thema, sodass wir es erneut aufgreifen möchten. Dabei stehen Ergänzungen des An-Bord-Vermerks, die sich auf den Zustand der Ware beziehen, in der aktuellen Ausgabe von top@doc im Mittelpunkt. Hierzu ein Blick in die Praxis: Die CarefulBank hat ihrem den einwandfreien Zustand von Ware und Verpackung abge- Kunden ein Akkreditiv avisiert, welches unter anderem die geben werden, da eben dieser Zustand gar nicht beachtet Vorlage eines Konnossements fordert: „full set of clean on wurde („…ignoring condition of cargo“). board ocean bill of lading“. Hat die CarefulBank mit ihrer Sichtweise Recht? Der Begünstigte reicht ein Transportdokument ein, das als „bill of lading“ bezeichnet ist und folgenden Vermerk enthält: Auch wenn die Argumentation der CarefulBank durchaus „shipped on board ignoring condition of cargo“. logisch erscheint, das vorliegende Transportdokument ist trotz der Ergänzung „ignoring condition of cargo“ vorbehaltlos Die CarefulBank lehnt die Aufnahme dieses Dokuments mit aufnahmefähig. Denn gemäß den Bestimmungen der „Ein- der Begründung ab, dass ein Akkreditiv die Vorlage eines heitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten- „reinen“ Transportdokuments verlangt. Nur so wird nachge- Akkreditive“ (ERA 600) betrachten Banken ein Transport- wiesen, dass die Ware einschließlich ihrer Verpackung in dokument als „clean“, sofern es keine Vermerke oder Klau- einwandfreiem Zustand an Bord des Schiffes verladen wurde. seln enthält, die ausdrücklich auf einen mangelhaften Zu- Das präsentierte Transportdokument weist aus, dass der stand der Ware oder deren Verpackung hinweisen. Folglich Zustand der Ware gar nicht beachtet wurde. Nach Ansicht sind Vermerke, die eine mögliche Beschädigung von Ware der CarefulBank können sich Ware und Verpackung somit in und/oder Verpackung ausweisen, akzeptabel. Auch Klauseln, absolut einwandfreiem Zustand befinden, aber ebenso gut denen zufolge der Zustand der Ware und/oder der Verpa- auch beschädigt sein. Es kann daher keine Bestätigung über ckung nicht beachtet wurde, sind unschädlich. Mittelstandsbank Januar 2013 Mittelstandsbank | top@doc Newsletter Januar 2013 | Seite 2 Sie haben Fragen oder Anregungen zu top@doc? z Ihre Kommentare, Meinungen oder Anfragen interessieren uns. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Einfach hier klicken. z Zusätzlich zu dieser Ausgabe finden Sie im top@doc-Archiv alle bisher erschienenen Folgen dieses Informationsservices zum Herunterladen im PDF-Format. z Für Fragen und weitere Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen die Spezialisten Cash Management & International Business gerne zur Verfügung. z Mehr Informationen zu allen Aspekten des dokumentären Auslandsgeschäfts der Commerzbank finden Sie unter www.commerzbank.de/dokumentengeschaeft. Diese Ausarbeitung basiert auf Gepflogenheiten und rechtlichen Vorschriften in Deutschland. Ihr liegen Daten bzw. Informationen zugrunde, die die Commerzbank für verlässlich hält. Für die Richtigkeit bzw. Genauigkeit des Inhaltes übernimmt die Commerzbank keine Gewähr. Die Ausarbeitung dient ausschließlich der Information. Die hierin enthaltenen Einschätzungen entsprechen der bestmöglichen Beurteilung zum jeweiligen Zeitpunkt, können sich jedoch – ohne Mitteilung hierüber – ändern. Die Commerzbank übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Kosten, Verluste oder Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Verwendung dieser Ausarbeitung oder eines Teiles davon entstehen. © 2013 Commerzbank AG, Frankfurt am Main Die Ausarbeitung oder Teile davon dürfen ohne Erlaubnis der Commerzbank weder reproduziert noch weitergegeben werden. Mittelstandsbank | top@doc Newsletter Januar 2013 | Seite 3 top@doc Glossar Hier für Sie der nächste Teil unseres Glossars für das dokumentäre Auslandsgeschäft. Teil 8 Discount (Diskontierung) Zinsabzug bei vorzeitiger Einlösung/Gutschrift von noch nicht fälligen Wechseln/Zahlungen. Documentary Letter of Credit (Dokumenten-Akkreditiv) Das Dokumenten-Akkreditiv ist ein vom Grundgeschäft (Warengeschäft) losgelöstes abstraktes Schuldversprechen einer Bank, durch das diese sich im Auftrag ihres Kunden verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen an den Begünstigten des Akkreditivs eine bestimmte Summe in einer bestimmten Währung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen. D/P documents against payment (Dokumente gegen Zahlung) Klausel beim Dokumenten-Inkasso, die vorsieht, dass die Dokumente gegen Bezahlung des Dokumentengegenwerts ausgehändigt werden dürfen. Drawee (Bezogener) Bezogener eines Wechsels oder auch die Partei, der bei einem Dokumenten-Inkasso die Dokumente zur Einlösung angedient werden (Zahlungspflichtiger). Drawer (Aussteller) Aussteller eines Wechsels oder auch die Partei, welche Dokumente zum Inkasso einreicht (Zahlungsempfänger). Dual Use (doppelter Verwendungszweck) Dieser Begriff wird hauptsächlich im Zusammenhang mit der Exportkontrolle verwendet und bezeichnet Güter (Waren, Dienstleistungen, Technologien, Fertigungsunterlagen, Unterlagen über Technologien und Datenverarbeitungsprogramme), die prinzipiell sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können. Die gemeinsame Warenliste der Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnung, Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) regelt die Ausfuhr solcher Güter.