Partnerwahl: Nur die Liebe zählt?

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Partnerwahl: Nur die Liebe zählt?
Frauen sparen, Männer
­zocken – so das verbreitete
Vorurteil der Deutschen
über den unterschiedlichen
­Umgang der Geschlechter
mit Geld. Gemeinsam mit
TNS Emnid haben wir nach­
gefragt, welches Verhalten in Deutschland
wirklich „­typisch Frau“ oder „typisch Mann“
ist. Das Ergebnis: 35 Prozent der Befragten
sind der Meinung, dass Frauen besser mit Geld
umgehen können, und nur 13 Prozent schrei­
ben diese Tugend eher den Männern zu.
60 Prozent halten Männer außerdem in Fi­
nanzdingen für besonders risikobereit. Ledig­
lich neun Prozent würden Frauen so beurtei­
len. Außerdem hat uns interessiert, ob das
Einkommen Einfluss auf die Partnerwahl hat.
Für 64 Prozent der Befragten ist der Verdienst
ihres Partners völlig egal. Aber knapp jede
sechste Frau (18 Prozent) wünscht sich einen
Lebensgefährten, der deutlich mehr Geld nach
Hause bringt als sie selbst. Bei den Männern
sind dies nur knapp sechs Prozent.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen
spannenden Umfrageergebnissen Anregungen
für Ihre Arbeit geben können.
Mit besten Grüßen
Iris Laduch-Reichelt
27 %
ZAHL des Monats
der Männer halten ihre Geschlechtsgenossen für
besonders sparsam. Knapp 24 Prozent schreiben
diese Tugend den Frauen zu, so das Ergebnis einer
Postbank Umfrage. Hingegen sind 41 Prozent der
Frauen der Auffassung, dass sie selbst die Sparsameren sind; nur 17 Prozent meinen, dass Männer
knapper kalkulieren.
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Pressedienst
Partnerwahl:
Nur die Liebe
zählt?
Das Einkommen ihres Partners
ist der Mehrheit der Deutschen
egal – sie verschenken ihr Herz
ganz ohne finanzielle Interessen
Die Mehrheit der Deutschen ist in Liebesdingen viel
­romantischer als ihr Ruf: Weder spielt das Einkommen
ihres Partners für sie eine Rolle noch können Steuer­
sparmöglichkeiten sie in die Ehe locken, so eine aktuelle
Postbank Umfrage.
E
in deutsches Sprichwort sagt: „Geld
macht schön“. Dennoch ist rund 64
Prozent der Bundesbürger das Einkommen
ihres Partners völlig egal – für sie zählt allein
die Liebe. Zu diesem Ergebnis kommt eine
aktuelle Postbank Umfrage mit dem Mei­
nungsforschungsinstitut Emnid. Nur rund
jeder Fünfte (21 Prozent) der Befragten
wünscht sich, dass der Partner ähnlich viel
verdient wie er selbst. Jeder Achte (zwölf Pro­
zent) möchte einen Lebensgefährten, der
wesentlich mehr Geld nach Hause bringt.
Und 0,8 Prozent favorisieren eine bessere
Hälfte, die weniger verdient. Bei dieser Frage
besteht allerdings ein großer Unterschied
zwischen den Geschlechtern: Drei­
mal so viele Frauen wie Män­
ner (18 Prozent zu sechs Pro­
zent) wünschen sich einen
Partner, der die Versorgerrolle
übernehmen kann und deutlich
höhere Einkünfte hat als sie selbst.
„Auch wenn Frauen heute genauso oder
besser qualifiziert sind, verdienen sie in vielen
Branchen immer noch weniger als Männer“,
erläutert Iris Laduch-Reichelt von der Post­
bank. „Außerdem nehmen sie für die Fami­
lie häufiger eine Auszeit von ihrem Beruf,
gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach oder
geben den Job sogar komplett auf. In diesen
Fällen muss der
Partner mit seinem
Gehalt einspringen
können.“ Und so
spielt für knapp
71 Prozent der
Männer Geld bei
der Partnerwahl
auch keine Rolle.
Dagegen ist nur 58 Prozent der Frauen das
Einkommen ihres Mannes gleich.
Finanziell auf Augenhöhe
Die Einstellung der Befragten zu Geld und
Liebe hängt auch vom Alter ab: Knapp
21 Prozent der 50- bis 59-Jährigen
möchten, dass der Partner deut­
lich mehr verdient als sie selbst,
von den 14- bis 29-Jährigen sind
es nur 5,9 Prozent. In dieser Alters­
gruppe wünscht sich etwa jeder
Vierte einen Partner auf finanzieller
Augenhöhe, also mit einem ähnlichen Ein­
kommen wie er selbst (27 Prozent). „Nur die
Liebe zählt“ ist auch das Motto, wenn es um
den Gang zum Standesamt geht: Für 81 Pro­
zent der Befragten spielen steuerliche Vorteile
dabei keine Rolle. Je älter die Befragten, desto
weniger wichtig sind ihnen Sparmöglichkei­
ten. Jeweils 85 Prozent der 50- bis 59-Jährigen
und der über 60-Jährigen geben an, dass steuerliche Vorteile keinen Einfluss
auf ihre Entscheidung, zu heiraten, haben. Von den 14- bis 29-Jährigen
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bejahen dies dagegen rund 74 Prozent.
Foto: 1187 Postbank / © Mile Atanasov
Sehr geehrte Damen und Herren,
Foto: 1186 Postbank / © Viktor Pravdica
1 Editorial & Aktuelles
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Inhalt
Editorial & Aktuelles
1
Partnerwahl: Nur die Liebe zählt?
Geld & Beziehung
Steuern sparen in der Lebenspartnerschaft
Gemeinsam sparen – auch ohne Ja-Wort
2
Geld & Beziehung
3
Aktuelles & Altersvorsorge
4
Geldwerter Trauschein
Teure Trennung?
Das ist ja typisch!
Altersvorsorge: Holen die Frauen auf?
2 Geld & Beziehung
Gemeinsam sparen –
auch ohne Ja-Wort
H
Steuern sparen
in der Lebenspartnerschaft
Keine Nachteile haben Lebenspartner mehr
beim Schenken und Erben: Den Freibetrag
hat der Gesetzgeber auf 500.000 Euro und Jeder nach seiner Façon: Seit gut zehn Jahren können Schwule und Lesben
somit auf das Niveau von Ehegatten ange­ auch in Deutschland zueinander „Ja“ sagen. Gehen sie eine eingetragene
hoben. „Auch der Zugewinnausgleich bleibt Lebenspartnerschaft ein, sind sie konventionellen Ehepaaren rechtlich
sowohl bei einer Trennung als auch im Erbfall nahezu gleichgestellt – und können von Steuervorteilen profitieren.
steuerfrei“, so Isabell Gusinde. „Außerdem
kann auch bei einer eingetragenen Lebens­
partnerschaft der Hinterbliebene eine Immobilie unabhängig von des Erblassers (Kinder, Enkel etc.) und hat Anspruch auf ein
der Größe steuerfrei erben, wenn der Erblasser darin bis zum Viertel des Nachlasses, neben den Verwandten der zweiten
Tod gewohnt hat. Voraussetzung ist aber, dass der überlebende Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister des
Lebenspartner das Familienheim selbst zu eigenen Wohn­ Erblassers und deren Kinder) oder neben Großeltern auf die
zwecken nutzt und eine letztwillige Verfügung nicht dagegen­ Hälfte. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten
spricht.“ Erbrechtlich steht der gleichgeschlechtliche Lebens­ Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende
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gefährte auf einer Stufe mit den Verwandten erster Ordnung Partner die ganze Erbschaft.
aftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutz­
versicherung können sich unverheiratete
Paare, die in einer „eheähnlichen Gemein­
schaft“ leben, teilen. In der Regel werden die
Policen dadurch nicht teurer. „Wichtig ist, dass
beide Partner im Versicherungsvertrag mit
­Namen und Geburtsdatum genannt werden.
Meist reicht hierfür ein formloses Schreiben
an die Versicherung. Bei Verheirateten ist
dies nicht nötig, da der Ehepartner auto­
matisch mitversichert ist“, sagt Stefan
Weinert von der Postbank. Eine Aus­nah­
me bilden spezielle Singletarife, die Allein­
lebenden einen Preisnachlass gewähren.
Diese müssen entsprechend erweitert
werden. Schließt ein Paar eine gemeinsame
Haftpflichtpolice ab, können die Partner gegen­
einander allerdings keine Ansprüche geltend
machen. Würde ein Partner aus Versehen etwa
den Computer des anderen beschädigen, zahlt
die Versicherung nur, wenn zwei getrennte
Verträge bestehen. „Paare müssen abwägen,
ob dieser Vorteil den Preis einer eigenen Police
lohnt“, so der Postbank Experte. Wichtig bei
der gemeinsamen Hausratversicherung ist, die
Versicherungssumme entsprechend anzupas­
sen. Denn ist der Wert des Hausrats höher als
die vereinbarte Versicherungssumme, zahlt der
Versicherer im Schadensfall nur anteilig.
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Nachteil: Sozialversicherung
Deutlich im Nachteil sind Unverheiratete bei
den Sozialversicherungen: „Sie haben keinen
Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente aus
der Rentenversicherung, die – abhängig vom
Alter – bis zu 60 Prozent der Versicherten­
rente betragen kann“, erklärt Stefan Wei­
nert. Auch die gesetzliche Unfallversiche­
rung zahlt nicht an einen Partner aus
einer eheähnlichen Gemeinschaft. Eben­
so gilt die beitragsfreie Familien­
versicherung der gesetzlichen Kran­
kenkasse nur für Verheiratete. „Ohne
Trauschein müssen sich Partner, die kein
eigenes Einkommen haben, selbst ver­
sichern und dafür im Jahr derzeit min­
destens 875 Euro für die gesetzliche Kran­
ken- und Pflegeversicherung ausgeben“, so
Weinert. Keinen Unterschied zwischen Ver­
heirateten und Unverheirateten machen
hingegen Arbeitsagentur und Sozialamt. Das
Einkommen eines unverheirateten Partners
wird leistungsmindernd berücksichtigt,
wenn der andere Partner Sozialleistungen
wie Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II bezieht.
Übrigens: Für gleichgeschlechtliche Paare,
die in einer eingetragenen Lebenspartner­
schaft leben, gelten die gleichen Rechte wie
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für Verheiratete.
Foto: 1190 Postbank / © Martin Konopka
Schenken und Erben auf
­Ehegattenniveau
Zieht ein Paar zusammen, sind meist nicht nur Waschmaschine und Fernseher
in doppelter Ausführung vorhanden. Häufig bringt jeder zudem eigene
­Versicherungen mit in den gemeinsamen „Hausstand“, obwohl etliche Policen
auch ohne Trauschein für beide reichen. Hier lässt sich Bares sparen.
Foto: 1188 Postbank / StockbrokerXtra by Monkeybusiness
eute genießen die etwa 25.000 deut­
schen homosexuellen Paare steuer­
rechtlich fast den Status einer konventio­
nellen Ehe. Ob sie auch die Vorteile des
„Ehegattensplittings“ nutzen dürfen, dar­
über wird noch gestritten. Beim Splitting­
tarif wird das zu versteuernde Einkommen
beider Partner halbiert und mit dem glei­
chen Steuersatz belastet. Dies federt die
höhere Versteuerung des besser verdienen­
den Ehepartners ab. Allerdings können ein­
getragene Lebenspartner mit stark unter­
schiedlichem Einkommen auch schon jetzt
Steuern sparen, und zwar dann, wenn ein
Partner dem anderen Unterhalt bezahlt.
„Hat der Empfänger keine oder nur geringe
eigene Einkünfte und besitzt er kein oder
nur geringes Vermögen, können die Unter­
haltsleistungen des Lebensgefährten als
sogenannte außergewöhnliche Belastung
die Höhe der Steuern mindern“, erklärt
Isabell Gusinde von der Postbank. Der
Höchstbetrag liegt bei 8.004 Euro im Jahr.
Eigene Einkünfte des Empfängers, sofern
sie 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen,
verringern diesen Höchstbetrag. „Aber da­
für sind Vorsorgeaufwendungen zur Kran­
ken- und Pflegeversicherung als Sonderaus­
gaben absetzbar, sofern der zum Unterhalt
Verpflichtete diese gezahlt hat“, sagt die
Postbank Expertin.
Foto: 1189 Postbank / © Franck Boston
H
3 Geld & Beziehung
Teure
Trennung?
Scheitert eine Ehe, kostet das die Betei­
ligten nicht nur Nerven, sondern immer
auch Geld. Selbst wenn sich die Parteien
einvernehmlich trennen und keine strit­ Unterhaltszahlungen mindern
die Steuerlast
tigen Fragen zu klären sind, fallen An­
Dafür lassen sich nach der Trennung aber Un­
walts- und Gerichtskosten an. Ein Trost­ terhaltszahlungen an den geschiedenen Ehe­
pflaster: Die Kosten der Ehescheidung
partner steuerlich geltend machen: entweder
ebenfalls als außergewöhnliche Belastung bis
lassen sich steuerlich geltend machen.
Steuervorteile in der Ehe sind für jeden
sechsten Deutschen ein guter Grund, vor
den Standesbeamten zu treten, so eine
aktuelle Postbank Umfrage. Die wichtigs­
ten Sparmöglichkeiten für Ehepaare.
teuerklassenwahl planen: Über die
Kombination der Steuerklassen kön­
nen Verheiratete beeinflussen, wie viel Lohn­
steuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen
wird – und damit auch, wie hoch das Nettoentgelt ist.
Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Steuer­
klassenkombinationen: entweder die Steuerklassen III und V,
wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen, oder IV/IV,
wenn beide etwa gleich viel verdienen. Oder aber die Kombina­
tion IV/IV mit Faktor, um hohe Steuerabzüge zu vermeiden, die
mit Klasse V entstehen würden. Tipp für „werdende“ Eltern:
Wenn sich Nachwuchs ankündigt, sollte man rechtzeitig in die
richtige Steuerklasse wechseln. Der Grund: das Elterngeld. „Für
denjenigen, der den Großteil der Elternzeit nehmen möchte,
lohnt es sich, Steuerklasse III zu wählen“, so die Postbank Ex­
pertin Isabell Gusinde. Wichtig zu wissen: „Das Elterngeld wird
ab 2013 anders berechnet. Maßgeblich ist die Lohnsteuerklasse,
die der betreuende Elternteil in den vergangenen zwölf Monaten
und vor Geburt des Kindes am längsten hatte.“ Also aufgepasst:
Der Wechsel in die Steuerklasse III muss mindestens sieben
Monate vor der Geburt erfolgen.
Der Klassiker – Ehegattensplitting: Gibt sich ein Paar stan­
desamtlich das Jawort, kann es schon im selben Jahr vom Ehe­
gattensplitting profitieren – auch wenn es erst am 31. Dezember
heiratet. Die Zusammenveranlagung lohnt sich, wenn ein Part­
ner weniger verdient als der andere, weil sich dann die Steuer­
progression verringert.
U
Schenken und Erben: Ehepartner dürfen sich gegenseitig alle
zehn Jahre bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Über eini­
ge Jahrzehnte hinweg lassen sich auf diese Weise große Beträge
ohne Steuerverlust bereits zu Lebzeiten auf den Partner übertragen.
Im Erbfall steht dem Lebensgefährten ebenfalls eine halbe Million
zu. Ohne Trauschein sind lediglich 20.000 Euro steuerfrei.
Freibetrag für Kapitalerträge:
Ehepaaren gewährt der Staat im Rahmen der Einkünfte aus
Kapitalvermögen einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von
1.602 Euro. Kapitalerträge, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden
und Kursgewinne, sind damit bis zu 1.602 Euro steuerfrei.
Singles steht ein Freibetrag von 801 Euro pro Jahr zu. Der Vorteil:
Ehepaare können den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag un­
tereinander aufteilen; beispielsweise wenn einer der Partner
seinen Sparer-Pauschbetrag überschreitet, der andere ihn aber
nicht ausschöpft.
Grunderwerbsteuer: Verheiratete müssen keine Grunderwerb­
steuer bezahlen, wenn sie untereinander Grundstücke und
Immobilien übertragen.
Riester-Vertrag: Für Ehepaare, die nicht dauernd getrennt le­
ben und in Deutschland wohnen, gibt es bei der Riester-Förde­
rung die sogenannte mittelbare Förderung. So sind zum Beispiel
auch verheiratete Selbstständige oder Hausfrauen mit einem
eigenen Riester-Vertrag förderberechtigt, obwohl sie nicht ge­
setzlich rentenversicherungspflichtig sind. Vorausgesetzt, sie
zahlen den jährlichen Mindestbetrag und der andere Ehepartner
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ist unmittelbar zulagenberechtigt.
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m die Noch-Ehepartner zu schützen,
besteht bei einer Scheidung in Deutsch­
land Gerichts- und Anwaltszwang. Die Höhe
der Kosten hierfür ist abhängig vom Nettoein­
kommen der Ehepartner und dem gemein­
samen Vermögen. Der Staat beteiligt sich an
diesen Aufwendungen, indem sie als außer­
gewöhnliche Belastungen die Steuerlast min­
dern. Allerdings sind nur Kosten abziehbar, die
über der – je nach Einkommen und familiärer
Lage – zumutbaren Eigenbelastung liegen.
Vom Finanzamt anerkannt werden zum Bei­
spiel Prozess-, Gerichts- und Anwaltskosten.
Wichtig: „Diese Posten werden vom Finanz­
amt mit allen anderen außergewöhnlichen
Belastungen addiert, die im Jahr der Schei­
dung anfallen“, so Isabell Gusinde von der
Postbank. Belege zu sammeln – auch für
kleinere Ausgaben, die für sich allein genom­
men die Schwelle der zumutbaren Eigen­
belastungen nicht überschreiten – kann sich
zum Unterhaltshöchstbetrag von 8.004 Euro
pro Jahr oder als Sonderausgabe bis höchstens
13.805 Euro jährlich. Den Ehegattenunterhalt
als Sonderausgabe muss der Unterhaltsemp­
fänger als Einnahme versteuern. Der abzugs­
fähige Betrag kann sich sogar noch erhöhen,
wenn der Unterhaltspflichtige zum Beispiel die
Krankenversicherungsbeiträge für den Unter­
haltsberechtigten übernommen hat. Diese
dürfen dann aber nicht zusätzlich vom Emp­
fänger als Sonderausgabe deklariert werden.
„Ob es vorteilhafter ist, die Unterhalts­
zahlungen als Sonderausgaben oder außerge­
wöhnliche Belastungen geltend zu machen,
sollte im Einzelfall geprüft werden“, betont
Isabell Gusinde. In der Regel ist das Absetzen
des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung
nur dann sinnvoll, wenn die Unterhaltsleistung
verhältnismäßig niedrig ist und der Expartner
über ein geringes eigenes Einkommen verfügt.
In den anderen Fällen ist ein Abzug als Sonder­
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ausgabe meist günstiger.
Eine Scheidung ist für alle
Beteiligten schmerzhaft – meist
auch in finanzieller Hinsicht
Foto: 1193 Postbank / © Wavebreakmedia ltd
Foto: 1192 Postbank / © Andres Rodriguez
Foto: 1191 Postbank / © Arne Trautmann
Geldwerter
Trauschein
S
also lohnen. Dazu zählen etwa Arztkosten,
Zuzahlungen für Medikamente oder Aufwen­
dungen für die Reparatur von Brand- oder
Hochwasserschäden. Nicht als außergewöhn­
liche Belas­tung gelten hingegen etwa mit der
Scheidung verbundene Notar- und Grund­
buchgebühren zum Umschreiben von Immo­
bilien, Aufwendungen für neuen Hausrat oder
ein trennungsbedingter Umzug.
4 Aktuelles
Altersvorsorge 4
Altersvorsorge:
Holen die Frauen auf?
bekommen“, erläutert sie. Umso wichtiger ist es, bei der
privaten Altersvorsorge staatliche Unterstützung zu nutzen:
Im Rahmen der Riester-Rente leistet der Staat eine jährliche
Grundzulage von 154 Euro sowie 185 Euro für jedes Kind,
das vor 2008 geboren wurde, für später Geborene gibt es
sogar 300 Euro. Auch Minijobberinnen können riestern,
wenn sie auf ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen
Rentenversicherung verzichten. Investiert beispielsweise eine
geringfügig Beschäftigte mindestens 60 Euro im Jahr in ei­
nen Riester-Vertrag, erhält sie die Förderung. Hausfrauen
profitieren ebenfalls mit diesem relativ geringen jährlichen
Beitrag. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Ehemann be­
reits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Download
Berufstätige Frauen rechnen heute ebenso häufig
mit Einkünften aus einer privaten Altersvorsorge
wie Männer, so eine aktuelle Postbank Studie. Doch
legen sie dafür monatlich immer weniger zur Seite.
Tipp: Dank „Riester“ spart der Staat auch für Mini­
jobberinnen und Hausfrauen mit.
Das ist ja typisch!
Mädchen spielen mit Puppen und Jungen mit Autos – diese Klischees sind nur
zu gut bekannt. Aber welche (Vor-)Urteile haben die Deutschen zum Umgang der
Geschlechter mit dem lieben Geld? Die Postbank hat nachgefragt.
Foto: 1195 Postbank / © Franck Camhi
S
parsamkeit ist eine Tugend, die beim weib­
lichen Geschlecht zu finden sei, glaubt knapp
ein Drittel (32 Prozent) aller Deutschen. 22 Prozent
geben an, dass Männer enger kalkulieren; knapp
44 Prozent stellen in Sachen Sparsamkeit keinen
geschlechtsspezifischen Unterschied fest. Die
befragten Männer sehen dies allerdings an­
ders: Rund 27 Prozent halten ihr eigenes
Geschlecht für besonders sparsam, nur
knapp 24 Prozent schreiben diese Ei­
genschaft vorwiegend Frauen zu.
Zu diesem Ergebnis kommt eine
repräsentative Postbank Umfra­
ge in Zusammenarbeit mit dem
Meinungsforschungsinstitut
Emnid. Verblüffend ist vor allem
der Meinungsunterschied zwi­
schen den Generationen: Während
40 Prozent der über 60-Jährigen die
Frauen für besonders sparsam halten,
stimmen dem lediglich 22 Prozent der
30- bis 39-Jährigen zu. „In den Aussagen der unter­
schiedlichen Altersgruppen spiegelt sich das sich
wandelnde Rollenbild der Frau“, kom­
mentiert die Gerontologin Profes­
sor Ursula Lehr das Ergebnis.
„Während Frauen früher in der
Regel über kein eigenes Ein­
kommen verfügten und mit
dem vom Mann zugeteilten
Haushaltsgeld auskommen
mussten, verdienen sie heute
häufig selbst und erfüllen sich
mit ihrem Gehalt eigene
Wünsche.“ Das Bild der
Hausfrau von damals, die
mit ihrem „Haushaltsgeld“
knausern musste, trifft auf
die Businessfrau von heute,
Manche Klischees und Rollenbilder halten sich hartnäckig
aut Postbank Studie erwarten 57 Prozent der berufstä­
tigen Frauen Geld aus einer privaten Altersvorsorge – und
ziehen damit mit den Männern gleich. 2011 waren es ledig­
lich 46 Prozent. Die durchschnittliche monatliche Rate, die
Frauen in die Vorsorge investieren, sank jedoch von 179 Euro
auf 166 Euro. Männer geben hingegen 202 Euro im Monat
für die private Rente aus (2011: 194 Euro). „Es überrascht
nicht, dass Frauen deutlich weniger für die Vorsorge aufwen­
den als Männer“, kommentiert Iris Laduch-Reichelt von der
Postbank. „Frauen verdienen immer noch deutlich schlech­
ter als ihre männlichen Kollegen – hierzulande erhält eine
vollbeschäftigte Frau knapp 22 Prozent weniger Lohn als ein
Mann. Außerdem unterbrechen sie ihre Erwerbstätigkeit
häufiger oder nehmen sozialversicherungsfreie Teilzeitbe­
schäftigungen auf, um Beruf und Familie unter einen Hut zu
die sich das hundertste Paar Schuhe kauft. So weit
also die Klischees. Trotz der „neuen“ Konsumfreudig­
keit des weiblichen Geschlechts: Mehr als ein Drittel
(35 Prozent) der Deutschen findet, dass Frauen
besser mit Geld umgehen können als Männer. Le­
diglich 13 Prozent halten die Herren für die kühleren
Rechner – unter den befragten Frauen sind sogar
nur knapp sechs Prozent dieser Auffassung. Die
Hälfte der Deutschen möchte diese Eigenschaft aber
an keinem Geschlecht festmachen. Nahezu einig ist
man sich allerdings, wem die größere Risiko­freude
in Gelddingen zuzuschreiben ist: 60 Prozent der
Bundesbürger geben an, dass Männer in Finanz­
dingen eher ein Risiko eingehen als Frauen. Lediglich
neun Prozent halten die Damen für risikobereiter.
Und 28 Prozent sehen keinen Unterschied zwischen
den Geschlechtern. „Dabei zeigt die Praxis, dass
Frauen in Geldangelegenheiten durchaus auch Ri­
siken eingehen und dass ‚Zocken’ nicht nur dem
männlichen Geschlecht vorbehalten ist“, so Ursula
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Lehr. Klischees eben.
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Foto: 1195A Postbank / © Brenda Carson
Grafik: 1194 Postbank / Bild: © Yuri Arcurs
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Frauen machen sich
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