0000_E1_Funktions- und Wirkungsgarantie_A4.indd
Transcription
0000_E1_Funktions- und Wirkungsgarantie_A4.indd
WELTNE mit U HEIT 10 Jahr en Gara ntie E1 Einhebelfilter – so hygienisch, komfortabel und sicher – wie nie zuvor 10 Jahre BWT Funktions- und Wirkungsgarantie für E1 Einhebelfilter Die für den Installationsort des BWT E1 Einhebelfilters zuständige BWT-Gesellschaft („BWT“) übernimmt für den auf der Registrierkarte mit Produkt-Code ausgewiesenen Filter gegenüber dem Endkunden folgende Garantie: 1. 10 Jahre BWT Funktions- und Wirkungsgarantie für E1 Einhebelfilter: BWT garantiert ab Datum der Email-Bestätigung der Produktregistrierung, längstens jedoch 25 Werktage ab Datum der nachgewiesenen Inbetriebnahme auf einen Zeitraum von 10 Jahren die einwandfreie technische Funktion, sowie die für den jeweiligen Einsatzzweck beschriebene Wirkung. Die Garantie umfasst sämtliche Produktkomponenten mit Ausnahme von Verschleißteilen, welche einer gewöhnlichen Abnutzung im Rahmen des Normalbetriebs unterliegen. Ein Garantiefall im Rahmen der BWT Funktions- und Wirkungsgarantie liegt vor, wenn der E1 Einhebelfilter die Funktionen Filtration und Druckminderung aufgrund eines Material- oder Fabrikationsfehlers nicht ordnungsgemäß erfüllt. In den ersten drei Jahren der Garantiezeit übernimmt BWT bei Material- oder Fabrikationsfehlern die kostenlose Instandsetzung oder den kostenlosen Austausch der defekten Teile durch einen von BWT beauftragten Kundendienst. Ab dem vierten Jahr der Garantiezeit übernimmt BWT bei Material- oder Fabrikationsfehlern die kostenlose Ersatzlieferung der defekten Teile an den von BWT autorisierten Kundendienst, welcher vom Endkunden mit der Reparatur beauftragt wurde. Weitergehende Ansprüche des Endkunden unabhängig von ihrer Art können gegenüber BWT nicht geltend gemacht werden. Dabei schränkt die BWT Funktions- und Wirkungsgarantie die gesetzlichen Rechte des Kunden insbesondere gegenüber seinem Vertragspartner weder ein, noch werden diese dadurch ersetzt. 2. Garantiebedingungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen im Rahmen der BWT Funktions- und Wirkungsgarantie sind: Die sachgemäße Installation und Inbetriebnahme durch den autorisierten Installationsfachbetrieb Der ordnungsgemäße Betrieb durch den Anlagennutzer, insbesondere Tausch der Betriebsmittel (Hygienetresor bzw. Filterelement) in den normseitig vorgeschriebenen Intervallen von 6 Monaten. BWT haftet im Rahmen der BWT Funktions- und Wirkungsgarantie nicht für Mängel, Schäden oder Folgeschäden infolge unsachgemäßer Installation und/oder Inbetriebnahme durch eine nicht autorisierte Firma/Person bzw. aufgrund unsachgemäßen Betriebs, mangelnder oder unterlassener Wartung gemäß Einbau- und Bedienungsanleitung. BWT Austria GmbH Walter-Simmer-Straße 4 A-5310 Mondsee Telefon: +43/6232/5011-0 Telefax: +43/6232/4058 BWT Wassertechnik GmbH Industriestraße 7 D-69198 Schriesheim Telefon: +49/6203/73-0 Telefax: +49/6203/73102 www.bwt.at www.bwt.de