BVMW INFOBRIEF

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BVMW INFOBRIEF
BVMW INFOBRIEF
für Mitglieder und Freunde des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
Nr. 5 - 2009
www.bvmw.de
Region Westfalen
Wer vertritt eigentlich die Interessen
der kleinen und mittleren Unternehmen?
Ein Beispiel: Am 12. September 2007 hat
die Fraktion der Linken im Bundestag den
Antrag gestellt, Kleinst- und Kleinbetriebe
bis zu 30.000 Euro Gewerbeertrag von den
IHK-Beiträgen zu befreien und eine grundlegende Reform der IHK beantragt. Über
diesen Antrag wurde am 18. Juni 2009 im
Bundestag abgestimmt und er wurde mit
den Stimmen aller anderen Parteien abgelehnt. Grundsätzlich kann man natürlich
der Meinung sein, dass dieser Antrag nicht
weit genug ging, weil er nur eine Reform des
Kammerwesens beinhaltet und keine Beendigung einer Zwangsmitgliedschaft forderte,
die es meines Wissens außer in Deutschland
nur in Diktaturen gibt. Wenn dem so ist, bin
ich gespannt auf die Anträge anderer Parteien,
die ja dann eine Beendigung von Zwangsmitgliedschaften, wie es sie nur in Deutschland
gibt, zum Inhalt haben sollten. Das würde
Wettbewerbsnachteile insbesondere gegenüber unseren EU-Partnern beenden. Warum
der Europäische Gerichtshof diesen Deutschen Sonderweg – der sich mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht nicht vereinbaren
lässt – nicht schon längst beendet hat, entzieht sich meinem Verständnis von EU-Recht.
Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich will
keineswegs die Kammern auflösen, aber ich
erwarte, das diese nicht per Gesetz ihre Kun-
den zugewiesen
bekommen, die
zu Zwangsbeiträgen verurteilt
werden, sondern
das sich Kammern – wie alle
anderen Akteure
im Wirtschaftslauf – durch LeisFranz-Friedrich Schröter
tung im Wettbewerb behaupten müssen. Möge der Bessere
gewinnen!
Ihr Franz-Friedrich Schröter
Erfolg ist ganz einfach!
Hat ihr Produkt Mängel? Ist ihr Service
nicht perfekt? Sind ihre Organisationsabläufe schwerfällig? Wenn ja, ändern
Sie es, aber ganz schnell! Dies sind nämlich die Grundvoraussetzungen die stimmen
müssen! Sozusagen das Pflichtprogramm.
Ob Sie Erfolg haben, entscheidet sich aber
bei der Kür, dem Wahlprogramm. Und ob
Sie da punkten, hängt von einem einzigen
Faktor ab, von Ihnen, von den Menschen mit
denen Ihre Kunden und sonstige Partner zu
tun haben. Und wenn Sie jetzt glauben, dass
es deren Aufgabe ist, Kundenwünsche nach
Beliebigkeit zu erfüllen und opportunistisch
jedem Hinweis des Kunden zu folgen, irren
Sie gewaltig. Erwartet werden Persönlichkeiten, unverwechselbar und kalkulierbar.
Natürlich wird Fach- und Sachkenntnis vorausgesetzt, das sind Selbstverständlichkeiten. Wenn die aber nicht gepaart sind
mit den Eigenschaften einer unverwechselbaren Persönlichkeit, die einzigartig ist, bei
der der Partner weiß, woran er ist, wird
es schwer, eine Verbindung aufzubauen,
die belastbar ist, die Stürme aushält, die
auch eine Absage überlebt. Gerade jetzt,
wo Beliebigkeit Trumpf zu sein scheint, ist
es wichtig, das klare Fixierung auf eine
Persönlichkeit, auf eine Marke, Orientierungspunkte setzt. Bei klarer und kommunizierter Identität können flexible Reaktionen
auf Entwicklungen erfolgen, ohne dass der
Eindruck entsteht, sich charakterlich zu verbiegen. Aber: an ihrer Identität können Sie
arbeiten, ob eine Persönlichkeit daraus wird,
entscheiden andere. Also: setzen Sie nicht
auf Beliebigkeit, entwickeln Sie Identität.
Überzeugen Sie sich selbst und andere!
Franz-Friedrich Schröter
Steuererhöhungen und Wahlversprechen!
Im Umgang mit den Steuern scheint es
eine goldene Regel zu geben. Man streitet
im Vorfeld einer Wahl alles ab, schließt Nachbesserungen im Konjunkturpaket nicht völlig
aus und erhöht die Steuern nach der Wahl.
Leider gibt es für alle Fälle immer irgendwelche Zwänge. Auf der einen Seite drängt
die OECD die Bundesregierung zu weiteren
Ausgaben zur Ankurbelung der Konjunktur,
auf der anderen Seite ist die Haushaltsdis-
ziplin zwingend. Scheinbar sind die Konjunkturkredite nur für bestimmte Unternehmensgrößen interessant, da der Mittelstand
die Kredite nur zögernd annimmt. Zeigen
diese dann die Vernunft zur Finanzdisziplin,
drohen düstere Wolken der Steuererhöhungen. Ist nur zu hoffen, dass diese dann
die sich belebende Konjunktur nicht abwürgen. Egal, wer nach dem 27. September
regiert, an dem gigantischen Schuldenberg
der Bundesrepublik kann keiner vorbeikommen. Wenn dann schon Wirtschaftsweise in
diesen Tagen voraussagen, dass Steuererhöhungen wahrscheinlicher sind als Steuersenkungen, sollten wir schon anfangen
zu überlegen, mit welchen Erhöhungen wir
wohl leben müssen. Hoffen wir, dass es
dann nicht diejenigen treffen wird, die in
der Krise Haushaltsdisziplin gelebt haben.
Udo Wiemann, KGF Gütersloh
BVMW Infobrief
BERICHTE
Dringender Handlungsbedarf
durch neue Bewertungsgrundsätze
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung
Anfang April 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Hierdurch ändern sich
diverse Bewertungsvorschriften, die
erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Pensionszusagen) haben.
Die neue Bewertung von Pensionszusagen
bringt für kleine und mittelständische Unternehmen erhebliche Belastungen mit sich,
die im schlimmsten Fall sogar zur Überschuldung führen. Die neuen Bilanzierungsregelungen nach dem BilMoG sind verpflichtend
für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010
anzuwenden, können aber schon gesamtheitlich für den Abschluss 2009 genutzt
werden. Durch die Einführung und Erhöhung rechnerischer Schwellenwerte sollen
Unternehmen von Informationspflichten
im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung befreit werden. Kleinstunternehmen können sogar komplett auf eine
Buchführung, Inventur und Bilanzierung
nach HGB (Handelsgesetzbuch) verzichten.
Diese Erleichterungen können bereits für
das Geschäftsjahr 2008 genutzt werden.
Steuerbilanz auch weiter notwendig
Gleichzeitig soll das HGB-Bilanzrecht zu
einem Regelwerk ausgebaut werden, das
den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gleichwertig, aber kostengünstiger und einfacher zu handhaben
ist. So bleibt die HGB-Bilanz Grundlage der
steuerlichen Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung, sodass insbesondere mittelständischen Unternehmen das
Erstellen einer Einheitsbilanz ermöglicht
wird. Wesentliche Änderungen von Bewertungsgrundsätzen bei der betrieblichen Altersversorgung sind:
1. Die Saldierung von Pensionsverpflichtungen findet mit dem dazugehörigen Aktivvermögen statt, soweit das
Vermögen ausschließlich zur Erfüllung der Schulden dient und dem
Zugriff der Gläubiger entzogen ist.
2. Pensionsrückstellungen sind realistischer zu bewerten. Deshalb sollen
künftige Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen stärker berücksichtigt werden. Außerdem sind die
Rückstellungen künftig mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz
abzuzinsen.
3. Eine Änderung der Bewertung der
Pensionsverpflichtungen in der
Steuerbilanz findet nicht statt.
Durch die geänderte handelsbilanzielle Bewertung sind künftig in der Handelsbilanz
höhere Pensionsrückstellungen zu bilden.
Dies kann zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen im Unternehmen führen. Die
SaldierungsmöglichkeitvomAktivvermögen
mit den Pensionsverpflichtungen hingegen
ist für Unternehmen oftmals vorteilhaft und
kann die Bilanzstruktur verbessern. Voraussetzung ist, dass den Pensionsverpflichtungen ein Aktivvermögen in entsprechender
Höhe gegenübersteht.
Zusagen überprüfen
Solche Pensionszusagen wurden häufig
bei der Versorgung von geschäftsführenden
Gesellschaftern im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgungsmaßnahme eingesetzt. Die meisten in der Vergangenheit
erteilten Pensionszusagen gehören längst
auf den Prüfstand denn es besteht akuter
Handlungsbedarf. Pensionszusagen weisen
häufig erhebliche finanzielle Unterdeckungen auf. Begründet liegt dies in verschlechterten Kapitalmarktbedingungen und veränderten Berechnungsgrundlagen. Manche
in den Pensionsverpflichtungen getroffene
Formulierungen entsprechen aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen, aktueller Anweisungen der Finanzverwaltung
oder jüngster Rechtsprechungen nicht mehr
den heutigen arbeits- und steuerrechtlichen
Anforderungen. Widerspricht die Pensionszusage jedoch den gesetzlichen Anforderungen, hat dies ggf. für das Unternehmen
erhebliche finanzielle Konsequenzen und
unter Umständen sind die Pensionsrückstellungen ganz oder teilweise aufzulösen
und zwangsweise zu versteuern.
Verpflichtung erfüllen
Inhaltliche Mängel sowie Finanzierungsdefizite können evtl. noch nachträglich vom
Unternehmen beseitigt werden. Die einmal
erteilte Zusage lässt sich nach Jahrzehnten
nicht mehr zurücknehmen. Kann die zugesagte Leistung nicht in voller Höhe aus den in
der Vergangenheit aufgebauten Finanzmitteln gezahlt werden, müssen die fehlenden
Beträge aus dem laufenden Betriebsvermögen erbracht werden. Eine solche Situation
kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz des
Unternehmens führen oder diese zumindest
beschleunigen. Eine kompetente Beratung
zur Anpassung an die neue Gesetzeslage ist
dringend erforderlich.
Dr. Ulrich Gausmann, Geschäftsführer der GVB GmbH,
Paderborn; Regionaler Berater und BVMW-Mitglied
Mittelstand begrüßt Ausweitung
der Ist-Besteuerung
Berlin – „Die Ausweitung der Ist-Besteuerung verhilft Klein- und Mittelbetrieben
zu mehr Liquidität in der Krise.“ Mit diesen
Worten begrüßte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
(BVMW), Mario Ohoven, die Übereinkunft
der Chefs der Koalitionsfraktionen zur
Umsatzsteuer. „Wir hatten vor einem Monat eine Ausweitung der bisherigen Sonderregelung für Ostdeutschland auf alle
Bundesländer und eine Verlängerung über
Ende 2009 hinaus vorgeschlagen. Ich bin
froh, dass die Große Koalition genau die-
sen Weg zur steuerlichen Entlastung des
Mittelstands beschreitet.“
Im Unterschied zur Soll-Besteuerung
muss ein Unternehmen bei der Ist-Besteuerung die Umsatzsteuer auf seine Leistungen erst dann an das Finanzamt abführen, wenn seine Rechnung vom Kunden
bezahlt worden ist. Dies galt bisher aber
nur für Unternehmer, die entweder im Vorjahr nicht mehr als 250.000 Euro Umsatz
gemacht haben, von der Buchführungspflicht befreit sind, oder die Umsätze aus
freiberuflicher Tätigkeit stammen. In den
neuen Ländern lag die Obergrenze für die
Ist-Besteuerung bei 500.000 Euro, diese
Regelung läuft aber Ende des Jahres aus.
Mittelstandspräsident Ohoven wies darauf
hin, dass der Fiskus bei der Ist-Besteuerung unter dem Strich nichts einbüßt, weil
es sich dabei nicht um Steuergeschenke,
sondern um eine Steuerstundung handelt.
Auch die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten unlängst vorgeschlagen, die
Soll-Besteuerung für kleine und mittlere
Unternehmen durch eine ausschließliche
Ist-Besteuerung zu ersetzen.
BVMW Infobrief
Neues NRW-Cluster
Landescluster
NRW.Umwelttechnologien
gegründet
Im Rahmen der Clusterpolitik des Landes NRW ist jetzt das Cluster NRW.Umwelttechnologien gegründet worden.
Im Fokus des Clusters steht die breit
aufgestellte Branche der Umwelttechnik, die von Wasser- und Abwassertechnologien über Luftreinhaltetechnologien bis hin zu umweltfreundlichen
Produkten reicht.
Weitere Infos: www.exzellenz.nrw.de
Steuerkonzept
der Union enttäuscht
Berlin – Als „Katalog der Unverbindlichkeiten“ hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, das
Steuerkonzept der Union bezeichnet.
„Vage Versprechen, die zudem noch
unter einem Finanzierungsvorbehalt
stehen, sind nicht das steuerpolitische
Signal, auf das die Wirtschaft in der
Krise wartet.“ Er forderte die Unionsparteien zu einer klaren Aussage noch
vor der Bundestagswahl auf, wann der
Mittelstand in welchem Umfang steuerlich entlastet werde.
Die angekündigten Schritte, wie die
Absenkung des Eingangssteuersatzes
von bislang 14 Prozent über 13 Prozent auf schließlich 12 Prozent und
die Anhebung der Einkommensgrenze
beim Spitzensteuersatz seien für sich
genommen zwar richtig, so der Mittelstandspräsident. Das Konzept bleibe insgesamt jedoch weit hinter einer
echten Steuerreform zurück. „Es soll
irgendwann an einigen Stellschrauben
gedreht werden. Von einer Entlastung
der Unternehmen kann da nicht die
Rede sein“, so Ohoven.
Auch unter dem Gesichtspunkt der
Steuerklarheit überzeuge das Unionskonzept nicht. „Wir schlagen dagegen
einen linearen Tarifverlauf bei der Einkommensteuer mit maximal drei Stufen
vor.“ Ohoven nannte es enttäuschend,
dass die Union keine klare Haltung zu
einer Senkung der Mehrwertsteuer und
einer schrittweisen Abschaffung des
Solidaritätszuschlags erkennen lasse.
Das lasse Raum für Spekulationen, ob
Betriebe und Bürger nach der Bundestagswahl statt mit einer steuerlichen
Entlastung nicht eher mit zusätzlichen
Belastungen rechnen müssen.
BERICHTE
Neues Gesetz für
öffentliche Vergaben
Ein neues Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge sorgt im Mittelstand für
Verwunderung und Bürokratie. Europaweit
müssen alle öffentlichen Aufträge über
206.000 € ausgeschrieben werden. Das
Gesetz zur Vergaberechtsmodernisierung
mit Rechtswirkung ab April 2009 soll Transparenz schaffen und die Unternehmen zum
Zug kommen lassen, die das wirtschaftlich
günstigste, meistens allerdings das billigste, Angebot abgeben. Bei EU-weiten
Ausschreibungen bleiben dabei allerdings
oftmals deutsche Anbieter aufgrund ihrer
hohen Qualitätskriterien außen vor. Die bürokratischen Hürden sind für Mittelständler
oft immens: Mehrere Aktenordner umfassen die Ausschreibungen und zum Zuge
kommen oft nur die Unternehmen, die die
Bürokratie auf sich nehmen oder eine ei-
gene (konzerneigene)
Ausschreibungsabteilung besitzen.
Allerdings gibt
es auch im neuen Gesetz Möglichkeiten, Ausschreibungsrichtlinien
zu
Udo Wiemann
umgehen. Die
Splittung von Aufträgen unter dem Schwellenrichtwert verhilft auch kleineren Unternehmen zu Auftragschancen. Aber auch
hier gilt es, sich in diese überaus schwierige
Materie einzuarbeiten und keine Formfehler zu machen, die automatisch zu einem
Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Udo Wiemann, KGF Gütersloh
Rechtsstaat???
Offizielle Staatsvertreter, Medien und
politische Akteure auf allen Ebenen werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass
wir trotz aller Probleme ein funktionierender Rechtsstaat sind. Mit wohlgesetzten
Worten bis hin zu deutlichen Forderungen werden andere Staaten aufgefordert,
rechtsstaatliche Verhältnisse, nach deutschem Vorbild zu garantieren. Haben wir
denn Grund, unser Rechtssystem als beispielhaft zu bezeichnen und seinen Export
in alle Welt zu verlangen? In vielen Bereichen haben wir die Bezeichnung „Rechtsstaat“ verdient. Ob das auch im Steuerrecht der Fall ist, darf allerdings bezweifelt
werden. Und diese Zweifel kommen von
niemand anderem, als dem Deutschen
Bundesfinanzhof. Dieser bemängelt zu
Recht, dass die Finanzminister schon seit
vielen Jahren dazu übergegangen sind,
Urteile des „BFH“ mit einem Nichtanwendungserlass zu beantworten.
So sieht das dann in der Praxis aus:
Das oberste Finanzgericht erklärt eine
Besteuerungsregelung für rechtswidrig.
In der Regel fallen derartige Entscheidungen zu Gunsten des Steuerzahlers. Dieses Urteil ist von allgemeiner Bedeutung
und nach unserer Rechtsauffassung muss
dann dieses höchstrichterliche Urteil
in allen vergleichbaren Fällen angewandt
werden. Dem entziehen sich die Bundesfinanzminister seit Jahren, indem Sie einen
„Nichtanwendungserlass“ erlassen. Dies
bedeutet, dass die Finanzbehörden von
ihrem obersten Dienstherren angewiesen
werden, das Urteil nur in dem beurteilten
Einzelfall anzuwenden und beim gleichen
Sachverhalt beim nächsten Steuerpflichtigen gegen die Entscheidung des obersten Finanzgerichts zu handeln und den
Steuerpflichtigen damit zwingen, erneut
den Klageweg zu beschreiten.
Dazu folgende Fragen:
1. Wer verklagt den amtierenden
Finanzminister und seine Vorgänger
wegen Rechtsbeugung?
2. Warum macht die Bundeskanzlerin
nicht von ihrer Richtlinienkompetenz
Gebrauch und pfeift den Finanzminister zurück, bevor er durch sein
Verhalten das Vertrauen in den
Rechtsstaat völlig zerstört hat?
3. Wo sind die Beamten, die es ablehnen, bei solchen Praktiken
Beihilfe zu leisten?
4. Wo sind die Politiker, die die
Regierung kontrollieren?
5. Wo sind die Parteikollegen, die sich
eine derartige Praxis verbitten?
6. Wo sind die Medien, die derartige
Praktiken brandmarken?
Wenn schon der Chef des Bundesfinanzhofes, Wolfgang Spindler, mit Sorge auf
diese Praxis der Finanzminister verweist,
haben wir als Betroffene allen Anlass uns
zu wehren!
Franz-Friedrich Schröter
BVMW Infobrief
Bürgerentlastungsgesetz bringt
Unternehmen
mehr Liquidität
Berlin – Zur heutigen Verabschiedung des Bürgerentlastungsgesetzes
im Deutschen Bundestag erklärt der
Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario
Ohoven:
„Das Bürgerentlastungsgesetz trägt
erheblich zur Verbesserung der Liquidität im Mittelstand bei. Dies gilt in
besonderem Maße für die Ausweitung
der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf einheitlich 500.000 Euro
und die weitgehende Entschärfung der
Zinsschranke durch Heraufsetzen der
Freigrenze von einer auf drei Millionen
Euro.
Zu begrüßen ist auch, dass die Verlustvorträge in Sanierungsfällen unter
bestimmten Voraussetzungen vollständig genutzt werden können. Dazu gehört unter anderem die Beibehaltung
von 80 Prozent der Lohnsumme. Hier
hätten wir uns – analog zur komplizierten Behaltensfrist bei der Erbschaftsteuer – eine einfachere Lösung für die
Unternehmen gewünscht.“
BERICHTE
Hier treffen sich die Besten
Termine für die Kreise Paderborn/Höxter/Soest/Gütersloh
- soweit bereits feststehend Datum
Veranstaltung
Ort
18.08.2009
Beginn
18:00 Uhr
Ende ca.
21:00 Uhr
Meeting Mittelstand
Vorstellung des Unternehmens mit dem Schwerpunkt
„Produktionsabläufe“
Werner Borgmeier, Geschäftsführer
Produktivität und Effektivitätsfortschritte durch eine
moderne Arbeitszeitwirtschaft unter Berücksichtigung von sozialen Aspekten anhand von praktischen
Beispielen aus der Nahrungsmittelindustrie
Dipl. Pädagoge Dirk Steding
Heinrich Borgmeier
GmbH & Co. KG
Geflügelschlachterei
Schöninger Straße 33
33129 Delbrück
20.08.2009
Beginn
18:00 Uhr
Ende ca.
21:00 Uhr
Meeting Mittelstand
Die FairJets Luftverkehrs AG –
einfach früher ankommen!
Capt. Dr.-Ing. Dirk Bruse stellt das Unternehmen vor
FairJets Luftverkehrs AG
Lindberghring 2-4
Veranstaltungsort:
Wartungshalle 2B
Flughafenstraße
33142 Büren-Ahden
25.08.2009
Beginn
18:00 Uhr
Ende ca.
21:00 Uhr
Unternehmertreffen
Unternehmer treffen Politiker
Rechtzeitig vor der Bundestagswahl sollten Unternehmer
die Kandidaten kennen lernen und wissen, für welche
Positionen diese eintreten. Dazu wollen wir beitragen
mit der Veranstaltung am 25. August.
Auf dem Podium:
Bündnis 90/Die Grünen: Frank Hilgenkamp
CDU:
Bernhard Schulte-Drüggelte
FDP:
Urs Frigger
Linke:
Michael Bruns
SPD:
Wolfgang Helmich
Die von den Unternehmern gewünschten Informationen
sind in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Verkehr,
Bildung, Soziales und natürlich Bürokratieabbau
zu berücksichtigen.
Rosenthal & Rustemeier
oHG
Westenhellweg 52
59494 Soest
25.08.2009
Beginn
18:00 Uhr
Ende ca.
21:00 Uhr
Meeting Mittelstand
Neue Wege im Marketing
Tim Schulte-Frankenfeld, Inhaber und Geschäftsführer
sowie Thomas Kubitza stellen das Unternehmen
FEUCOM vor
Die Strategie des Messeauftritts
Dirk Hesse, Uwe Friebe und Nicholas Ponter stellen die
strategischen Überlegungen für einen Messeauftritt vor
FEUCOM
T. Schulte-Frankenfeld
GmbH & Co. KG
Kupferstraße 12
33378 Rheda-Wiedenbrück
03.09.2009
Beginn
18:00 Uhr
Ende ca.
21:00 Uhr
Unternehmertreffen
Unternehmer treffen Politiker
Rechtzeitig vor der Bundestagswahl sollten Unternehmer
die Kandidaten kennen lernen und wissen, für welche
Positionen diese eintreten. Dazu wollen wir beitragen
mit der Veranstaltung am 03. September.
Auf dem Podium:
Bündnis 90/Die Grünen: Stefan Schwan
CDU:
Dr. Carsten Linnemann
FDP:
Wolfgang Klare
SPD:
Ute Berg
Die von den Unternehmern gewünschten Informationen
sind in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Verkehr,
Bildung, Soziales und natürlich Bürokratieabbau
zu berücksichtigen.
Bürgerhaus
33106 Paderborn-Elsen
10.09.2009
Beginn:
18:00 Uhr
Ende ca.
21:00 Uhr
Meeting Mittelstand
Grußwort des Bürgermeisters
Wilfried Menne
Vorstellung Scharfen EDV
Arno Scharfen
Kundengewinnung/Kundenbindung
Mit Marketingkonzepten auf Erfolgskurs
RLS Jakobsmeyer
Neues zur GmbH-Geschäftsführerhaftung
Nina Ewers, S.I.E Sanierungs- und Insolvenzmanagement
Ewers
Arno Scharfen EDV
Mittelstr. 19a
33181 Bad Wünnenberg
im
Hotel Jagdhaus
Schützenstr. 58
33181 Bad Wünnenberg
Mitglieder-Portraits
Sowohl im BVMW Magazin
„Der Mittelstand“ wie in „Der
NRW Mittelstand“ bringen
wir regelmäßig Portraits von
neuen Mitgliedsunternehmen.
Diese werden damit
NRW-weit oder bundesweit
bekannt.
Schicken Sie uns Ihr
Portrait (keine Werbebroschüre), damit auch
Sie noch bekannter
werden!
Impressum
Herausgeber und verantwortlich ist: Franz-Friedrich Schröter,
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) für die
Kreise Paderborn, Höxter, Soest; für den Kreis Gütersloh
Udo Wiemann.
Geschäftsstelle des BVMW für die Kreise
Paderborn/Höxter/Soest/Gütersloh
Westring 1 · 33142 Büren
Telefon 02951 980975 · Telefax 02951 980988
[email protected] · www.bvmw.de
Layout: anja vorthmann | grafik&kommunikation, Büren
Weitere Veranstaltungen finden Sie im Internet!
Unter www.bvmw.de kommen Sie auf die Seiten der Kreisgeschäftsstellen.
Link setzen auf „Land Nordrhein-Westfalen“ oben links, dann auf den Ort der
Kreisgeschäftsstelle. Oben links unter „Veranstaltungen“ können Sie sich direkt
per E-Mail anmelden.