BVMW INFOBRIEF
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BVMW INFOBRIEF für Mitglieder und Freunde des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft Nr. 5 - 2009 www.bvmw.de Region Westfalen Wer vertritt eigentlich die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen? Ein Beispiel: Am 12. September 2007 hat die Fraktion der Linken im Bundestag den Antrag gestellt, Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30.000 Euro Gewerbeertrag von den IHK-Beiträgen zu befreien und eine grundlegende Reform der IHK beantragt. Über diesen Antrag wurde am 18. Juni 2009 im Bundestag abgestimmt und er wurde mit den Stimmen aller anderen Parteien abgelehnt. Grundsätzlich kann man natürlich der Meinung sein, dass dieser Antrag nicht weit genug ging, weil er nur eine Reform des Kammerwesens beinhaltet und keine Beendigung einer Zwangsmitgliedschaft forderte, die es meines Wissens außer in Deutschland nur in Diktaturen gibt. Wenn dem so ist, bin ich gespannt auf die Anträge anderer Parteien, die ja dann eine Beendigung von Zwangsmitgliedschaften, wie es sie nur in Deutschland gibt, zum Inhalt haben sollten. Das würde Wettbewerbsnachteile insbesondere gegenüber unseren EU-Partnern beenden. Warum der Europäische Gerichtshof diesen Deutschen Sonderweg – der sich mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht nicht vereinbaren lässt – nicht schon längst beendet hat, entzieht sich meinem Verständnis von EU-Recht. Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich will keineswegs die Kammern auflösen, aber ich erwarte, das diese nicht per Gesetz ihre Kun- den zugewiesen bekommen, die zu Zwangsbeiträgen verurteilt werden, sondern das sich Kammern – wie alle anderen Akteure im Wirtschaftslauf – durch LeisFranz-Friedrich Schröter tung im Wettbewerb behaupten müssen. Möge der Bessere gewinnen! Ihr Franz-Friedrich Schröter Erfolg ist ganz einfach! Hat ihr Produkt Mängel? Ist ihr Service nicht perfekt? Sind ihre Organisationsabläufe schwerfällig? Wenn ja, ändern Sie es, aber ganz schnell! Dies sind nämlich die Grundvoraussetzungen die stimmen müssen! Sozusagen das Pflichtprogramm. Ob Sie Erfolg haben, entscheidet sich aber bei der Kür, dem Wahlprogramm. Und ob Sie da punkten, hängt von einem einzigen Faktor ab, von Ihnen, von den Menschen mit denen Ihre Kunden und sonstige Partner zu tun haben. Und wenn Sie jetzt glauben, dass es deren Aufgabe ist, Kundenwünsche nach Beliebigkeit zu erfüllen und opportunistisch jedem Hinweis des Kunden zu folgen, irren Sie gewaltig. Erwartet werden Persönlichkeiten, unverwechselbar und kalkulierbar. Natürlich wird Fach- und Sachkenntnis vorausgesetzt, das sind Selbstverständlichkeiten. Wenn die aber nicht gepaart sind mit den Eigenschaften einer unverwechselbaren Persönlichkeit, die einzigartig ist, bei der der Partner weiß, woran er ist, wird es schwer, eine Verbindung aufzubauen, die belastbar ist, die Stürme aushält, die auch eine Absage überlebt. Gerade jetzt, wo Beliebigkeit Trumpf zu sein scheint, ist es wichtig, das klare Fixierung auf eine Persönlichkeit, auf eine Marke, Orientierungspunkte setzt. Bei klarer und kommunizierter Identität können flexible Reaktionen auf Entwicklungen erfolgen, ohne dass der Eindruck entsteht, sich charakterlich zu verbiegen. Aber: an ihrer Identität können Sie arbeiten, ob eine Persönlichkeit daraus wird, entscheiden andere. Also: setzen Sie nicht auf Beliebigkeit, entwickeln Sie Identität. Überzeugen Sie sich selbst und andere! Franz-Friedrich Schröter Steuererhöhungen und Wahlversprechen! Im Umgang mit den Steuern scheint es eine goldene Regel zu geben. Man streitet im Vorfeld einer Wahl alles ab, schließt Nachbesserungen im Konjunkturpaket nicht völlig aus und erhöht die Steuern nach der Wahl. Leider gibt es für alle Fälle immer irgendwelche Zwänge. Auf der einen Seite drängt die OECD die Bundesregierung zu weiteren Ausgaben zur Ankurbelung der Konjunktur, auf der anderen Seite ist die Haushaltsdis- ziplin zwingend. Scheinbar sind die Konjunkturkredite nur für bestimmte Unternehmensgrößen interessant, da der Mittelstand die Kredite nur zögernd annimmt. Zeigen diese dann die Vernunft zur Finanzdisziplin, drohen düstere Wolken der Steuererhöhungen. Ist nur zu hoffen, dass diese dann die sich belebende Konjunktur nicht abwürgen. Egal, wer nach dem 27. September regiert, an dem gigantischen Schuldenberg der Bundesrepublik kann keiner vorbeikommen. Wenn dann schon Wirtschaftsweise in diesen Tagen voraussagen, dass Steuererhöhungen wahrscheinlicher sind als Steuersenkungen, sollten wir schon anfangen zu überlegen, mit welchen Erhöhungen wir wohl leben müssen. Hoffen wir, dass es dann nicht diejenigen treffen wird, die in der Krise Haushaltsdisziplin gelebt haben. Udo Wiemann, KGF Gütersloh BVMW Infobrief BERICHTE Dringender Handlungsbedarf durch neue Bewertungsgrundsätze Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Anfang April 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Hierdurch ändern sich diverse Bewertungsvorschriften, die erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Pensionszusagen) haben. Die neue Bewertung von Pensionszusagen bringt für kleine und mittelständische Unternehmen erhebliche Belastungen mit sich, die im schlimmsten Fall sogar zur Überschuldung führen. Die neuen Bilanzierungsregelungen nach dem BilMoG sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden, können aber schon gesamtheitlich für den Abschluss 2009 genutzt werden. Durch die Einführung und Erhöhung rechnerischer Schwellenwerte sollen Unternehmen von Informationspflichten im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung befreit werden. Kleinstunternehmen können sogar komplett auf eine Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach HGB (Handelsgesetzbuch) verzichten. Diese Erleichterungen können bereits für das Geschäftsjahr 2008 genutzt werden. Steuerbilanz auch weiter notwendig Gleichzeitig soll das HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk ausgebaut werden, das den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gleichwertig, aber kostengünstiger und einfacher zu handhaben ist. So bleibt die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung, sodass insbesondere mittelständischen Unternehmen das Erstellen einer Einheitsbilanz ermöglicht wird. Wesentliche Änderungen von Bewertungsgrundsätzen bei der betrieblichen Altersversorgung sind: 1. Die Saldierung von Pensionsverpflichtungen findet mit dem dazugehörigen Aktivvermögen statt, soweit das Vermögen ausschließlich zur Erfüllung der Schulden dient und dem Zugriff der Gläubiger entzogen ist. 2. Pensionsrückstellungen sind realistischer zu bewerten. Deshalb sollen künftige Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen stärker berücksichtigt werden. Außerdem sind die Rückstellungen künftig mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen. 3. Eine Änderung der Bewertung der Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz findet nicht statt. Durch die geänderte handelsbilanzielle Bewertung sind künftig in der Handelsbilanz höhere Pensionsrückstellungen zu bilden. Dies kann zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen im Unternehmen führen. Die SaldierungsmöglichkeitvomAktivvermögen mit den Pensionsverpflichtungen hingegen ist für Unternehmen oftmals vorteilhaft und kann die Bilanzstruktur verbessern. Voraussetzung ist, dass den Pensionsverpflichtungen ein Aktivvermögen in entsprechender Höhe gegenübersteht. Zusagen überprüfen Solche Pensionszusagen wurden häufig bei der Versorgung von geschäftsführenden Gesellschaftern im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgungsmaßnahme eingesetzt. Die meisten in der Vergangenheit erteilten Pensionszusagen gehören längst auf den Prüfstand denn es besteht akuter Handlungsbedarf. Pensionszusagen weisen häufig erhebliche finanzielle Unterdeckungen auf. Begründet liegt dies in verschlechterten Kapitalmarktbedingungen und veränderten Berechnungsgrundlagen. Manche in den Pensionsverpflichtungen getroffene Formulierungen entsprechen aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen, aktueller Anweisungen der Finanzverwaltung oder jüngster Rechtsprechungen nicht mehr den heutigen arbeits- und steuerrechtlichen Anforderungen. Widerspricht die Pensionszusage jedoch den gesetzlichen Anforderungen, hat dies ggf. für das Unternehmen erhebliche finanzielle Konsequenzen und unter Umständen sind die Pensionsrückstellungen ganz oder teilweise aufzulösen und zwangsweise zu versteuern. Verpflichtung erfüllen Inhaltliche Mängel sowie Finanzierungsdefizite können evtl. noch nachträglich vom Unternehmen beseitigt werden. Die einmal erteilte Zusage lässt sich nach Jahrzehnten nicht mehr zurücknehmen. Kann die zugesagte Leistung nicht in voller Höhe aus den in der Vergangenheit aufgebauten Finanzmitteln gezahlt werden, müssen die fehlenden Beträge aus dem laufenden Betriebsvermögen erbracht werden. Eine solche Situation kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Unternehmens führen oder diese zumindest beschleunigen. Eine kompetente Beratung zur Anpassung an die neue Gesetzeslage ist dringend erforderlich. Dr. Ulrich Gausmann, Geschäftsführer der GVB GmbH, Paderborn; Regionaler Berater und BVMW-Mitglied Mittelstand begrüßt Ausweitung der Ist-Besteuerung Berlin – „Die Ausweitung der Ist-Besteuerung verhilft Klein- und Mittelbetrieben zu mehr Liquidität in der Krise.“ Mit diesen Worten begrüßte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, die Übereinkunft der Chefs der Koalitionsfraktionen zur Umsatzsteuer. „Wir hatten vor einem Monat eine Ausweitung der bisherigen Sonderregelung für Ostdeutschland auf alle Bundesländer und eine Verlängerung über Ende 2009 hinaus vorgeschlagen. Ich bin froh, dass die Große Koalition genau die- sen Weg zur steuerlichen Entlastung des Mittelstands beschreitet.“ Im Unterschied zur Soll-Besteuerung muss ein Unternehmen bei der Ist-Besteuerung die Umsatzsteuer auf seine Leistungen erst dann an das Finanzamt abführen, wenn seine Rechnung vom Kunden bezahlt worden ist. Dies galt bisher aber nur für Unternehmer, die entweder im Vorjahr nicht mehr als 250.000 Euro Umsatz gemacht haben, von der Buchführungspflicht befreit sind, oder die Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit stammen. In den neuen Ländern lag die Obergrenze für die Ist-Besteuerung bei 500.000 Euro, diese Regelung läuft aber Ende des Jahres aus. Mittelstandspräsident Ohoven wies darauf hin, dass der Fiskus bei der Ist-Besteuerung unter dem Strich nichts einbüßt, weil es sich dabei nicht um Steuergeschenke, sondern um eine Steuerstundung handelt. Auch die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten unlängst vorgeschlagen, die Soll-Besteuerung für kleine und mittlere Unternehmen durch eine ausschließliche Ist-Besteuerung zu ersetzen. BVMW Infobrief Neues NRW-Cluster Landescluster NRW.Umwelttechnologien gegründet Im Rahmen der Clusterpolitik des Landes NRW ist jetzt das Cluster NRW.Umwelttechnologien gegründet worden. Im Fokus des Clusters steht die breit aufgestellte Branche der Umwelttechnik, die von Wasser- und Abwassertechnologien über Luftreinhaltetechnologien bis hin zu umweltfreundlichen Produkten reicht. Weitere Infos: www.exzellenz.nrw.de Steuerkonzept der Union enttäuscht Berlin – Als „Katalog der Unverbindlichkeiten“ hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, das Steuerkonzept der Union bezeichnet. „Vage Versprechen, die zudem noch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen, sind nicht das steuerpolitische Signal, auf das die Wirtschaft in der Krise wartet.“ Er forderte die Unionsparteien zu einer klaren Aussage noch vor der Bundestagswahl auf, wann der Mittelstand in welchem Umfang steuerlich entlastet werde. Die angekündigten Schritte, wie die Absenkung des Eingangssteuersatzes von bislang 14 Prozent über 13 Prozent auf schließlich 12 Prozent und die Anhebung der Einkommensgrenze beim Spitzensteuersatz seien für sich genommen zwar richtig, so der Mittelstandspräsident. Das Konzept bleibe insgesamt jedoch weit hinter einer echten Steuerreform zurück. „Es soll irgendwann an einigen Stellschrauben gedreht werden. Von einer Entlastung der Unternehmen kann da nicht die Rede sein“, so Ohoven. Auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerklarheit überzeuge das Unionskonzept nicht. „Wir schlagen dagegen einen linearen Tarifverlauf bei der Einkommensteuer mit maximal drei Stufen vor.“ Ohoven nannte es enttäuschend, dass die Union keine klare Haltung zu einer Senkung der Mehrwertsteuer und einer schrittweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags erkennen lasse. Das lasse Raum für Spekulationen, ob Betriebe und Bürger nach der Bundestagswahl statt mit einer steuerlichen Entlastung nicht eher mit zusätzlichen Belastungen rechnen müssen. BERICHTE Neues Gesetz für öffentliche Vergaben Ein neues Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge sorgt im Mittelstand für Verwunderung und Bürokratie. Europaweit müssen alle öffentlichen Aufträge über 206.000 € ausgeschrieben werden. Das Gesetz zur Vergaberechtsmodernisierung mit Rechtswirkung ab April 2009 soll Transparenz schaffen und die Unternehmen zum Zug kommen lassen, die das wirtschaftlich günstigste, meistens allerdings das billigste, Angebot abgeben. Bei EU-weiten Ausschreibungen bleiben dabei allerdings oftmals deutsche Anbieter aufgrund ihrer hohen Qualitätskriterien außen vor. Die bürokratischen Hürden sind für Mittelständler oft immens: Mehrere Aktenordner umfassen die Ausschreibungen und zum Zuge kommen oft nur die Unternehmen, die die Bürokratie auf sich nehmen oder eine ei- gene (konzerneigene) Ausschreibungsabteilung besitzen. Allerdings gibt es auch im neuen Gesetz Möglichkeiten, Ausschreibungsrichtlinien zu Udo Wiemann umgehen. Die Splittung von Aufträgen unter dem Schwellenrichtwert verhilft auch kleineren Unternehmen zu Auftragschancen. Aber auch hier gilt es, sich in diese überaus schwierige Materie einzuarbeiten und keine Formfehler zu machen, die automatisch zu einem Ausschluss aus dem Verfahren führen. Udo Wiemann, KGF Gütersloh Rechtsstaat??? Offizielle Staatsvertreter, Medien und politische Akteure auf allen Ebenen werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass wir trotz aller Probleme ein funktionierender Rechtsstaat sind. Mit wohlgesetzten Worten bis hin zu deutlichen Forderungen werden andere Staaten aufgefordert, rechtsstaatliche Verhältnisse, nach deutschem Vorbild zu garantieren. Haben wir denn Grund, unser Rechtssystem als beispielhaft zu bezeichnen und seinen Export in alle Welt zu verlangen? In vielen Bereichen haben wir die Bezeichnung „Rechtsstaat“ verdient. Ob das auch im Steuerrecht der Fall ist, darf allerdings bezweifelt werden. Und diese Zweifel kommen von niemand anderem, als dem Deutschen Bundesfinanzhof. Dieser bemängelt zu Recht, dass die Finanzminister schon seit vielen Jahren dazu übergegangen sind, Urteile des „BFH“ mit einem Nichtanwendungserlass zu beantworten. So sieht das dann in der Praxis aus: Das oberste Finanzgericht erklärt eine Besteuerungsregelung für rechtswidrig. In der Regel fallen derartige Entscheidungen zu Gunsten des Steuerzahlers. Dieses Urteil ist von allgemeiner Bedeutung und nach unserer Rechtsauffassung muss dann dieses höchstrichterliche Urteil in allen vergleichbaren Fällen angewandt werden. Dem entziehen sich die Bundesfinanzminister seit Jahren, indem Sie einen „Nichtanwendungserlass“ erlassen. Dies bedeutet, dass die Finanzbehörden von ihrem obersten Dienstherren angewiesen werden, das Urteil nur in dem beurteilten Einzelfall anzuwenden und beim gleichen Sachverhalt beim nächsten Steuerpflichtigen gegen die Entscheidung des obersten Finanzgerichts zu handeln und den Steuerpflichtigen damit zwingen, erneut den Klageweg zu beschreiten. Dazu folgende Fragen: 1. Wer verklagt den amtierenden Finanzminister und seine Vorgänger wegen Rechtsbeugung? 2. Warum macht die Bundeskanzlerin nicht von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch und pfeift den Finanzminister zurück, bevor er durch sein Verhalten das Vertrauen in den Rechtsstaat völlig zerstört hat? 3. Wo sind die Beamten, die es ablehnen, bei solchen Praktiken Beihilfe zu leisten? 4. Wo sind die Politiker, die die Regierung kontrollieren? 5. Wo sind die Parteikollegen, die sich eine derartige Praxis verbitten? 6. Wo sind die Medien, die derartige Praktiken brandmarken? Wenn schon der Chef des Bundesfinanzhofes, Wolfgang Spindler, mit Sorge auf diese Praxis der Finanzminister verweist, haben wir als Betroffene allen Anlass uns zu wehren! Franz-Friedrich Schröter BVMW Infobrief Bürgerentlastungsgesetz bringt Unternehmen mehr Liquidität Berlin – Zur heutigen Verabschiedung des Bürgerentlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: „Das Bürgerentlastungsgesetz trägt erheblich zur Verbesserung der Liquidität im Mittelstand bei. Dies gilt in besonderem Maße für die Ausweitung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf einheitlich 500.000 Euro und die weitgehende Entschärfung der Zinsschranke durch Heraufsetzen der Freigrenze von einer auf drei Millionen Euro. Zu begrüßen ist auch, dass die Verlustvorträge in Sanierungsfällen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig genutzt werden können. Dazu gehört unter anderem die Beibehaltung von 80 Prozent der Lohnsumme. Hier hätten wir uns – analog zur komplizierten Behaltensfrist bei der Erbschaftsteuer – eine einfachere Lösung für die Unternehmen gewünscht.“ BERICHTE Hier treffen sich die Besten Termine für die Kreise Paderborn/Höxter/Soest/Gütersloh - soweit bereits feststehend Datum Veranstaltung Ort 18.08.2009 Beginn 18:00 Uhr Ende ca. 21:00 Uhr Meeting Mittelstand Vorstellung des Unternehmens mit dem Schwerpunkt „Produktionsabläufe“ Werner Borgmeier, Geschäftsführer Produktivität und Effektivitätsfortschritte durch eine moderne Arbeitszeitwirtschaft unter Berücksichtigung von sozialen Aspekten anhand von praktischen Beispielen aus der Nahrungsmittelindustrie Dipl. Pädagoge Dirk Steding Heinrich Borgmeier GmbH & Co. KG Geflügelschlachterei Schöninger Straße 33 33129 Delbrück 20.08.2009 Beginn 18:00 Uhr Ende ca. 21:00 Uhr Meeting Mittelstand Die FairJets Luftverkehrs AG – einfach früher ankommen! Capt. Dr.-Ing. Dirk Bruse stellt das Unternehmen vor FairJets Luftverkehrs AG Lindberghring 2-4 Veranstaltungsort: Wartungshalle 2B Flughafenstraße 33142 Büren-Ahden 25.08.2009 Beginn 18:00 Uhr Ende ca. 21:00 Uhr Unternehmertreffen Unternehmer treffen Politiker Rechtzeitig vor der Bundestagswahl sollten Unternehmer die Kandidaten kennen lernen und wissen, für welche Positionen diese eintreten. Dazu wollen wir beitragen mit der Veranstaltung am 25. August. Auf dem Podium: Bündnis 90/Die Grünen: Frank Hilgenkamp CDU: Bernhard Schulte-Drüggelte FDP: Urs Frigger Linke: Michael Bruns SPD: Wolfgang Helmich Die von den Unternehmern gewünschten Informationen sind in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Verkehr, Bildung, Soziales und natürlich Bürokratieabbau zu berücksichtigen. Rosenthal & Rustemeier oHG Westenhellweg 52 59494 Soest 25.08.2009 Beginn 18:00 Uhr Ende ca. 21:00 Uhr Meeting Mittelstand Neue Wege im Marketing Tim Schulte-Frankenfeld, Inhaber und Geschäftsführer sowie Thomas Kubitza stellen das Unternehmen FEUCOM vor Die Strategie des Messeauftritts Dirk Hesse, Uwe Friebe und Nicholas Ponter stellen die strategischen Überlegungen für einen Messeauftritt vor FEUCOM T. Schulte-Frankenfeld GmbH & Co. KG Kupferstraße 12 33378 Rheda-Wiedenbrück 03.09.2009 Beginn 18:00 Uhr Ende ca. 21:00 Uhr Unternehmertreffen Unternehmer treffen Politiker Rechtzeitig vor der Bundestagswahl sollten Unternehmer die Kandidaten kennen lernen und wissen, für welche Positionen diese eintreten. Dazu wollen wir beitragen mit der Veranstaltung am 03. September. Auf dem Podium: Bündnis 90/Die Grünen: Stefan Schwan CDU: Dr. Carsten Linnemann FDP: Wolfgang Klare SPD: Ute Berg Die von den Unternehmern gewünschten Informationen sind in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Verkehr, Bildung, Soziales und natürlich Bürokratieabbau zu berücksichtigen. Bürgerhaus 33106 Paderborn-Elsen 10.09.2009 Beginn: 18:00 Uhr Ende ca. 21:00 Uhr Meeting Mittelstand Grußwort des Bürgermeisters Wilfried Menne Vorstellung Scharfen EDV Arno Scharfen Kundengewinnung/Kundenbindung Mit Marketingkonzepten auf Erfolgskurs RLS Jakobsmeyer Neues zur GmbH-Geschäftsführerhaftung Nina Ewers, S.I.E Sanierungs- und Insolvenzmanagement Ewers Arno Scharfen EDV Mittelstr. 19a 33181 Bad Wünnenberg im Hotel Jagdhaus Schützenstr. 58 33181 Bad Wünnenberg Mitglieder-Portraits Sowohl im BVMW Magazin „Der Mittelstand“ wie in „Der NRW Mittelstand“ bringen wir regelmäßig Portraits von neuen Mitgliedsunternehmen. Diese werden damit NRW-weit oder bundesweit bekannt. Schicken Sie uns Ihr Portrait (keine Werbebroschüre), damit auch Sie noch bekannter werden! Impressum Herausgeber und verantwortlich ist: Franz-Friedrich Schröter, Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) für die Kreise Paderborn, Höxter, Soest; für den Kreis Gütersloh Udo Wiemann. Geschäftsstelle des BVMW für die Kreise Paderborn/Höxter/Soest/Gütersloh Westring 1 · 33142 Büren Telefon 02951 980975 · Telefax 02951 980988 [email protected] · www.bvmw.de Layout: anja vorthmann | grafik&kommunikation, Büren Weitere Veranstaltungen finden Sie im Internet! Unter www.bvmw.de kommen Sie auf die Seiten der Kreisgeschäftsstellen. Link setzen auf „Land Nordrhein-Westfalen“ oben links, dann auf den Ort der Kreisgeschäftsstelle. Oben links unter „Veranstaltungen“ können Sie sich direkt per E-Mail anmelden.