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www.idata.com.tr Hinweis Zwecks Antragstellung über die iDATA-Büros nach Vorbereitung aller Ihrer erforderlichen Dokumente haben Sie einen Termin bei der Adresse randevu.idata.com.tr zu erhalten. Ihre Bewerbungen bei unseren Istanbul Harbiye und Izmir Büros können Sie auch ohne einen Termin tätigen. Falls Sie wünschen, Ihre Antragstellung bei unseren Büros ohne vorherige Termineinholung zu verwirklichen, haben Sie mit langen Wartezeiten zu rechnen. Für die Zustellung des Passes nach der Antragstellung können Sie von unserem Kargodienst Gebrauch machen. Auch für alle sonstigen Zusatzdienste können Sie von der Unterstützung der iDATA Gebrauch machen. iDATA ist für Visaanträge nach Deutschland die einzige offizielle Annahmestelle. Personen die sich außerhalb der iDATA Räumlichkeiten befinden, stehen in keinem Zusammenhang zu iDATA oder der Deutschen Botschaft/dem Generalkonsulat. Antragsteller die Ihren Antrag in den iDATA Filialen stellen, erhalten alle notwendigen Informationen zum Visumverfahren. Dies ist eine offizielle Unterrichtung des Deutschen Generalkonsulats Istanbul. Merkblatt für die Beantragung von Visa zu Besuchsreisen Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt "Allgemeine Hinweise zur Visabeantragung“. Folgende Unterlagen sind im Original und Kopie vorzulegen: für jede mitreisende Person (auch minderjährige Kinder) ein in deutscher Sprache vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular + Anlage nach § 55 AufenthG (kostenlos bei der Visastelle erhältlich oder auf der Internetseite) unterschriebener Reisepass (nicht älter als zehn Jahre), der noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist und noch zwei leere Seiten hat sowie eine Fotokopie der Lichtbildseite des Passes. Bereits abgelaufene Reisepässe oder - falls diese nicht vorhanden sind - ein Passprotokoll sind bei Antragstellung vorzulegen. 1 biometrische Passbilder (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke). Zum Erstellen von biometrischen Fotos, können Sie unsere Zusatzleistungen in den iDATA Filialen in Anspruch nehmen. Nachweis der Finanzierung der Aufenthaltskosten in Deutschland* z.B. durch: Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG des Einladenden in Deutschland oder geeignete Nachweise über eigene finanzielle Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten (z.B. regelmäßig vorhandenes Bankguthaben) mit Angabe der Adresse des geplanten Aufenthaltorts Flugreservierung oder anderer Nachweis des geplanten Reiseweges Einkommensnachweise* (z.B. Gehaltszahlungen, Nachweis anhand von Kontoauszügen, Mieteinnahmen, landwirtschaftliche Erträge, Überweisungen aus Deutschland etc) Verwandtschaftsnachweis bei türkischen Staatsangehörigen (Tam Tekmil Vukuatlı nüfus kayit iDATA Danışmanlık ve Hizmet Dış Tic. A.Ş. 1/3 www.idata.com.tr örneği) mit amtlichen Bemerkungen (düşünceler) Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr von EU/EWR-Staatsangehörigen legen zusätzlich folgende Nachweise vor: a) Ehegatten: die internationale Heiratsurkunde sowie türk. Meldebescheinigung (bei Wohnsitz in der Türkei) b) Kinder: die internationale Geburtsurkunde Reisekrankenversicherung (Min. Deckungssumme: 30.000,-- € ) gültig für alle SchengenStaaten. Versicherungspolicen, die Auflagen in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten haben bzw. bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen enthalten, aufgrund derer die Deckung beschränkt werden kann bzw. die zu hoher Selbstbeteiligung führen, können nicht als ausreichend angesehen werden. Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr von EU/EWR-Staatsangehörigen sind vom Erfordernis des Nachweises einer Reisekrankenversicherung befreit. bei Minderjährigen: Vollmacht der Sorgeberechtigten zur Antragstellung und ggf. Nachweis des Sorgerechts (bei Scheidung der Eltern) Die Vorlage von Nachweisen über die Finanzierung der Aufenthaltskosten sowie ihrer eigenen finanziellen Situation ist bei Ehegatten und Kindern bis zum 21. Lebensjahr von EU/EWR-Staatsangehörigen grundsätzlich entbehrlich. In Ausnahmefällen können entsprechende Nachweise jedoch nachträglich angefordert werden. Zusätzlich müssen jeweils folgende Unterlagen bei Antragstellung vorgelegt werden: von Arbeitnehmern, Beamten • Arbeitsbescheinigung mit Angabe über die Tätigkeit • Urlaubsbescheinigung für den Zeitraum des beantragten Visums • Bagkur-/ SGK-Aufstellung, SGK-Eintrittsbescheinigung und letzte Lohnabrechnung von Selbständigen • Handelskammereintrag • Aktueller Nachweis über Steuerzahlung (yeni tarihli Vergi Levhası) • Wirtschaftszeitung über die Gründung der Firma von Bauern • Bauernnachweis / Bescheinigung bestätigt von der örtlichen Landwirtschaftskammer iDATA Danışmanlık ve Hizmet Dış Tic. A.Ş. 2/3 www.idata.com.tr von Rentnern • Nachweis über die Rentenzahlung von Schülern und Studenten • Schülernachweis Bitte beachten Sie, dass weitere Nachweise verlangt werden können, sofern dies als notwendig erscheint. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird. das nächste Annahmebüro von iDATA Visumgebühr 60 EUR. Koordination Gebühr 24.5 EUR. (inkl. MwSt.) iDATA İstanbul Avrupa (Harbiye) Adresse: İnönü Mah. Cumhuriyet Cad. No:123 Giriş Kat Harbiye/Şişli - İstanbul iDATA İstanbul Asya (Kadıköy) Adresse: Caferağa Mah. Arayıcıbaşı Sok. Cazım Bey Apt. No:11 Giriş Kat Bahariye/Kadıköy - İstanbul iDATA İstanbul Avrupa VIP (Harbiye) Adresse: Cumhuriyet Cad. Dörtler Apt. No:133 K:1 D:1 Harbiye/Şişli - İstanbul SIE KÖNNEN IHREN ANTRAG BEI ALLEN UNSEREN BÜROS STELLEN. iDATA Danışmanlık ve Hizmet Dış Tic. A.Ş. 3/3