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Hinweis
Zwecks Antragstellung über die iDATA-Büros nach Vorbereitung aller Ihrer erforderlichen Dokumente
haben Sie einen Termin bei der Adresse randevu.idata.com.tr zu erhalten. Ihre Bewerbungen bei
unseren Istanbul Harbiye und Izmir Büros können Sie auch ohne einen Termin tätigen. Falls Sie
wünschen, Ihre Antragstellung bei unseren Büros ohne vorherige Termineinholung zu verwirklichen,
haben Sie mit langen Wartezeiten zu rechnen. Für die Zustellung des Passes nach der Antragstellung
können Sie von unserem Kargodienst Gebrauch machen. Auch für alle sonstigen Zusatzdienste
können Sie von der Unterstützung der iDATA Gebrauch machen.
iDATA ist für Visaanträge nach Deutschland die einzige offizielle Annahmestelle.
Personen die sich außerhalb der iDATA Räumlichkeiten befinden, stehen in keinem Zusammenhang
zu iDATA oder der Deutschen Botschaft/dem Generalkonsulat.
Antragsteller die Ihren Antrag in den iDATA Filialen stellen, erhalten alle notwendigen Informationen
zum Visumverfahren. Dies ist eine offizielle Unterrichtung des Deutschen Generalkonsulats Istanbul.
Merkblatt für die Beantragung von Visa zu Besuchsreisen
Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt "Allgemeine Hinweise zur Visabeantragung“.
Folgende Unterlagen sind im Original und Kopie vorzulegen:
für jede mitreisende Person (auch minderjährige Kinder) ein in deutscher Sprache vollständig
ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular + Anlage nach § 55 AufenthG
(kostenlos bei der Visastelle erhältlich oder auf der Internetseite)
unterschriebener Reisepass (nicht älter als zehn Jahre), der noch mindestens 3 Monate nach
Ablauf des beantragten Visums gültig ist und noch zwei leere Seiten hat sowie eine Fotokopie der
Lichtbildseite des Passes. Bereits abgelaufene Reisepässe oder - falls diese nicht vorhanden sind
- ein Passprotokoll sind bei Antragstellung vorzulegen.
1 biometrische Passbilder (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke). Zum Erstellen
von biometrischen Fotos, können Sie unsere Zusatzleistungen in den iDATA Filialen in Anspruch
nehmen.
Nachweis der Finanzierung der Aufenthaltskosten in Deutschland* z.B. durch:
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG des Einladenden in Deutschland oder geeignete
Nachweise über eigene finanzielle Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten (z.B. regelmäßig
vorhandenes Bankguthaben) mit Angabe der Adresse des geplanten Aufenthaltorts
Flugreservierung oder anderer Nachweis des geplanten Reiseweges
Einkommensnachweise* (z.B. Gehaltszahlungen, Nachweis anhand von Kontoauszügen,
Mieteinnahmen, landwirtschaftliche Erträge, Überweisungen aus Deutschland etc)
Verwandtschaftsnachweis bei türkischen Staatsangehörigen (Tam Tekmil Vukuatlı nüfus kayit
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örneği) mit amtlichen Bemerkungen (düşünceler) Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr
von EU/EWR-Staatsangehörigen legen zusätzlich folgende Nachweise vor:
a) Ehegatten: die internationale Heiratsurkunde sowie türk. Meldebescheinigung (bei Wohnsitz in der
Türkei)
b) Kinder: die internationale Geburtsurkunde
Reisekrankenversicherung (Min. Deckungssumme: 30.000,-- € ) gültig für alle SchengenStaaten.
Versicherungspolicen, die Auflagen in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten haben bzw. bestimmte
gesundheitliche Voraussetzungen enthalten, aufgrund derer die Deckung beschränkt werden
kann bzw. die zu hoher Selbstbeteiligung führen, können nicht als ausreichend angesehen
werden. Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr von EU/EWR-Staatsangehörigen sind vom
Erfordernis des Nachweises einer Reisekrankenversicherung befreit.
bei Minderjährigen: Vollmacht der Sorgeberechtigten zur Antragstellung und ggf. Nachweis des
Sorgerechts (bei Scheidung der Eltern)
Die Vorlage von Nachweisen über die Finanzierung der Aufenthaltskosten sowie ihrer eigenen
finanziellen Situation ist bei Ehegatten und Kindern bis zum 21. Lebensjahr von
EU/EWR-Staatsangehörigen grundsätzlich entbehrlich. In Ausnahmefällen können entsprechende
Nachweise jedoch nachträglich angefordert werden.
Zusätzlich müssen jeweils folgende Unterlagen bei Antragstellung
vorgelegt werden:
von Arbeitnehmern, Beamten
• Arbeitsbescheinigung mit Angabe über die Tätigkeit
• Urlaubsbescheinigung für den Zeitraum des beantragten Visums
• Bagkur-/ SGK-Aufstellung, SGK-Eintrittsbescheinigung und letzte Lohnabrechnung
von Selbständigen
• Handelskammereintrag
• Aktueller Nachweis über Steuerzahlung (yeni tarihli Vergi Levhası)
• Wirtschaftszeitung über die Gründung der Firma
von Bauern
• Bauernnachweis / Bescheinigung bestätigt von der örtlichen Landwirtschaftskammer
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von Rentnern
• Nachweis über die Rentenzahlung
von Schülern und Studenten
• Schülernachweis
Bitte beachten Sie, dass weitere Nachweise verlangt werden können, sofern dies als notwendig
erscheint. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.
das nächste Annahmebüro von iDATA
Visumgebühr 60 EUR.
Koordination Gebühr 24.5 EUR. (inkl. MwSt.)
iDATA İstanbul Avrupa (Harbiye)
Adresse: İnönü Mah. Cumhuriyet Cad. No:123 Giriş Kat Harbiye/Şişli - İstanbul
iDATA İstanbul Asya (Kadıköy)
Adresse: Caferağa Mah. Arayıcıbaşı Sok. Cazım Bey Apt. No:11 Giriş Kat Bahariye/Kadıköy - İstanbul
iDATA İstanbul Avrupa VIP (Harbiye)
Adresse: Cumhuriyet Cad. Dörtler Apt. No:133 K:1 D:1 Harbiye/Şişli - İstanbul
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