Neue Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
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Neue Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Neue Wohnraumförderung in SH Karin Siebeck Ahrensburg 18.11.2013 „Jeder für sich oder alle zusammen – Wohnungsbaupolitik in SH und HH“ Veranstaltung SRL - Flensburg 30.10.13 1 Förderung: Ziele, Grundlagen Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Sicherung des bezahlbaren Wohnens und Wohnraumversorgung in den Regionen höherer Mieten Sicherung der Investitionen „Brücke zur Wirtschaftlichkeit“ in den Regionen der niedrigen und dabei stagnierenden Mieten Mietengutachten, Wohnungsmarktprognose – Transparenz und Information Baukostenkontrolle und Auswertung Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen - ARGE Flensburg 30.10.13 2 Förderbestimmungen SH - Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Konkreter Nachteilsausgleich - Vermeidung von Überkompensation; Ziel angemessene Rendite Konsequente Verhandlung u. Vereinbarung Förderhöhe nachrangig: Darlehen Bestimmte Finanzierungskonditionen System der Obergrenzen Mieten netto kalt; Einkommen; Wohnflächen Matrix angemessener Kosten statt starrer Grenzen Energiestandards Flensburg 30.10.13 3 5,66 5,63 17,85 Schleswig-Holstein gesamt: 6,44 € pro m² Überwiegend niedriges Niveau (auch bei relativ hohem Anstieg) 6,51 6,68 7,32 Monatliche Nettokaltmiete pro m² Wohnfläche 6,63 6,56 6,72 8,33 8,37 Runder Tisch WoBau Förderung SH 01.10.2012 1.390 €/m² 1.640 €/m² Flensburg 1.410 €/m² 1.400 €/m² Kiel 1.420 €/m² Ø-Baukosten (KG300+400) ohne Mehraufwendungen für : Neumünster 1.410 €/m² 1.410 €/m² Itzehoe Besondere Gründung 1.400 €/m² Barrierefreiheit (Aufzug) 1.410 €/m² 1.420 €/m² Garagen/Tiefgaragen/Parkpalette Lübeck Außenanlagen 1.410 €/m² Energetischer Standard (besser E70) Besondere ökologische Maßnahmen Besondere Materialwahl (Nachhaltigkeit) 1.400 €/m² Städtebauliche Vorgaben Bezug: Wohnungsgröße von 55 m² (Kostenobergrenze: 1.425 €/m²) Auswertung: Fördercontrolling 2008-2012 (Kostenstand :09/2012) Dietmar Walberg // Runder Tisch WoBau Förderung SH 01.10.2012 Kostensteigerungen im Wohnungsbau seit 2008 (Entwicklung der Baukosten) A B Rohbauarbeiten: + 6,5 % Beispiele – Rohbau: Zimmerer- und Holzbauarbeiten: + 10,5 % Stahlbauarbeiten: + 1,5 % Klempnerarbeiten: + 12,9 % C Ausbauarbeiten: + 7,9 % Beispiele – Ausbau: Metallbauarbeiten: + 8,6 % Tischlerarbeiten: + 6,9 % Heizungsanlagen und WW: + 12,1 % Architektur- und Ingenieurleistungen: + 12,4 % Wohnungsbau, gesamt: + 7,3 % Bezug Vorjahr Bezug 2008 2009 + 0,9 % + 0,9 % 2010 + 1,0 % + 1,9 % 2011 + 2,7 % + 4,7 % 2012 + 2,5 % + 7,3 % 2008 Dietmar Walberg // Programm - Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Ergebnisse 2009 - 2012 PJ 2009/2010: 290 Mio. €; 4 900 WE; 51 % OZ; 24 % HHRd PJ 2011: 84 Mio. €: 1 315 WE; davon 5 % HHRd Investition 2011: 250 Mio. € Aufträge regionales Baugewerbe: rd. 75 % oder 180 Mio. € 2012 15 Mio. € Programmsoll 2011 – 2014 : 90 Mio.€ oder 1 400 WE / a Kom. Förderbudgets OZ + Sylt 140 Mio. € (100 Mio. € belegt) 50 Mio. € HH Rand 50 Mio. € sonst. Regionen Flensburg 30.10.13 7 sozial, wirtschaftlich, konkurrenzfähig? Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Steigerung der Baukosten Wohnraumförderung nicht mehr wirtschaftlich Kapitalmarktentwicklung Wohnraumförderung als Finanzierung nicht mehr konkurrenzfähig Mietenentwicklung regional stark steigend Wohnraumförderung mit MOG nicht mehr konkurrenzfähig ausreichende Soziale Wohnraumversorgung gefährdet neue Kostengrenzen, Finanzierungskonditionen Prüfung der Zielgruppen Flensburg 30.10.13 8 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Einhaltung von Einkommensgrenzen Zahl der zum Haushalt Einkommensgrenze Einhaltung der Einkommensgrenzen z.B. rechnenden nach § 8 SHWoFG u. durch folgende Berufsgruppen Familienmitglieder § 7 SHWoFG-DVO des öffentlichen Dienstes * (netto monatl. in €) (jeweils 1 „Verdiener“ - netto) 1-Personen-Haushalt 1.450,- bis einschl. Entgeltgruppe 3 z.B. Justizhelfer, Pförtner, Tierwärter Einhaltung der Einkommensgrenzen z.B. durch folgende Leistungsberechtigte nach dem SGB II (sogenannte "Aufstocker") (jeweils 1 „Verdiener“ - netto) Taxifahrer 2-Personen-Haushalt 1.967,- bis einschl. Entgeltgruppe 8 z.B. Erzieherin, Ergotherapeuten, Arzthelferin, Rettungssanitäter Pflegehelferin, Servicekraft in der Seniorenpfege, Verkäuferin 2-Personen-Haushalt (Alleinerziehend mit 1 Kind) 3-Personen-Haushalt (Eltern + 1 Kind) 2.017,- bis einschl. Entgeltgruppe 9 bzw. KR 9b z.B. Hebamme, Altenpflegerin, Oberförster, Lehrkräfte in Gesundheitsberufen 2.267,- bis einschl. Entgeltgruppe 10 z.B. Forstamtmänner, Leiter von Kindertagesstätten mit mind. 100 Plätzen, Vermessungstechnische Beschäftigte 2.317,- bis einschl. Entgeltgruppe 11 z.B. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 2.733,- bis einschl. Entgeltgruppe 13 z.B. Verwaltungsdienst Einstiegsamt höherer Dienst 3.200,- bis einschl. Entgeltgruppe 15 z.B. Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte mit entsprech. Funktionen Zahntechniker, Verkaufshelfer, Verkäuferin 3-Personen-Haushalt (Alleinerziehend mit 2 Kindern) 4-Personen-Haushalt (Eltern + 2 Kinder) 5-Personen-Haushalt (Eltern + 3 Kinder) Kassiererin, Vulkanisierer, Schlosser Gartenarbeiter, Reinigungshelfer (Aushilfe) Reinigungshelfer, Sicherheitskraft (Aushilfe), Verkaufshelfer * Hinweis: Diese Übersicht ist nicht abschließend. Es liegen der Aufstellung Annahmen zugrunde. Diese Annahmen orientieren sich an Durchschnittswerten der Entgelttabelle zum Tarifvertrag-Länder. Hier ist Platz für Organisationsinformationen 9 Einkommensgrenzen Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Hier ist Platz für Organisationsinformationen 10 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Neubauförderung Neubau von Mietwohnungen Studentenwohnungen Zielgruppe Berechtige § 8 SHWoFG Studenten und Auszubildende Förderhöhe bis zu 75 -85 % der förderfähigen Gesamtkosten bis zu 75-85 % der förderfähigen Gesamtkosten (ohne Möblierung) Zinsen / Zinsprogression 0,50% Verwaltungskosten, dann +0,25 % alle 3 Jahre nach 6 Jahren mind. 1,25 % Tilgung Dauer der Zweckbindung 35 Jahre / optional 20 Jahre 35 Jahre Wohnungsgrößen gem. Wohnflächengrenzen 20-25 m² Wfl. Zulässige Miethöhe Zulässige Mieterhöhung Nettomiete € 4,85 € 5,20 € 5,50 9% alle 3 Jahre nach 6 mietsteigerungsfreien Jahren € 5,20 Nettomiete/5,50 € 1,00 Zuschlag € 1,50 Möblierungszuschlag € 4,50 BK / HK-Pauschale € 12,20 Inklusivmiete/12,50 2 % p.a. nach 2 mietsteigerungsfreien Jahren Realisierung von angemessenen Renditen Konkurrenzfähigkeit mit Marktmieten bis ca. € 8,90 Fördervoraussetzung EFH SH 70 2. Förderweg „Zielregionen Offensive“ Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Einkommensgrenzen § 8 SHWoFG / § 7 SHWoFG-DVO + 20 % Miethöhe € 7,00 / m² mtl. Höhe der Förderdarlehen bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten Zinsprogression 0,50 % alle 3 Jahre nach 6 freien Jahren, Zins ab Jahr 21 „gedeckelt“ bei 4,00 % bis zum Laufzeitende Tilgung mind. 1,25 % Zweckbindungen 20 Jahre Nur in Kombination mit „1. Förderungsweg“(50%) Kiel, Lübeck, Sylt, HHRd Kommunen mit Mieten >> 7 € 1 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Stand November 2013 Deutlicher Anstieg der Förderberatungen Neubauvorhaben im HH-Rand / den Bedarfsregionen („Offensive für bezahlbares Wohnen“) Anzahl gesamt ca. 1.800 WE, davon 880 WE gefördert Fördervolumen ca. € 100.000.000,- Kommunalpolitische Beschlüsse zu Quoten für geförderten Wohnungsbau Baulandbereitstellung Kommunen HHRd Neue Wohnbauprojekte in Kiel Überzogenes Kommunales Förderbudget Lübeck mit Nachmeldungen Verhandlung zu Eckpunkten Bestandsförderung Hier ist Platz für Organisationsinformationen 13 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Bestandsförderung - Entwurf Förderfähige Gesamtkosten Energieeffizienzstandard Teilmodernisierung Modernisierung Sanierung bis zu € 400,- /m² Wfl. bis zu € 800,- /m² Wfl. bis zu € 1.600,- /m² Wfl. ? EFH SH 115 EFH SH 85 / 115 + Barriere Höhe Förderdarlehen Anzahl Zweckbindungen Zinssatz Tilgung Kreditlaufzeit ca. Zweckbindung Miethöhe Zul. Mieterhöhung bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten Eine Zweckbindung je angefangene T€ 40 Förderdarlehen Eine Zweckbindung je angefangene T€ 60 Förderdarlehen Eine Zweckbindung je angefangene T€ 80 Förderdarlehen anfänglich 0,50% Verwaltungskosten bis Ablauf des 6. Jahres, danach +0,25% alle 3 Jahre bis Ablauf des 20. Jahres; ab Jahr 21 Zinssatz 4,00% inkl. Verwaltungskosten mind. 3,00% mind. 3,00% mind. 2,00% 26 Jahre 26 Jahre 32 Jahre 10 (15) Jahre * 15 (20) Jahre * 25 (30) Jahre * € 4,85 (Regionalstufe I) / € 5,20 (Regionalstufe II) / € 5,50 (Regionalstufe III) bis zu 9% alle 3 Jahre nach 6 mietsteigerungsfreien Jahren * Einkommensprüfung zur Feststellung der Berechtigung alternativ: Dauer der Zweckbindung + 5 Jahre; Vermietung an Berechtigte im Zuge der Fluktuation* Bestandsförderung Wirtschaftlichkeit mit Sozialer Wohnraumförderung RS I II III 2.FöW 0,25% Prog. Miete Fördergegenstand 4,85 € Teilmodernisierung Modernisierung Sanierung 5,20 € Teilmodernisierung Modernisierung Sanierung 5,50 € Teilmodernisierung Modernisierung Sanierung 5,50 € Teilmodernisierung 7,00 € Modernisierung Sanierung Kosten / m² Höhe Zuschuss je m² Zweckbindung 400 € 800 € 1.400 € 400 € 800 € 1.400 € 400 € 800 € 1.400 € 400 € 800 € 1.400 € RS II = Regionalstufe 2 Flensburg; RS III = Kiel, Lübeck, HHRd; 15 50 € 100 € 150 € 50 € 100 € 150 € 50 € 100 € 150 € 50 € 100 € 150 € Rendite gefördert 8,14 % 1,47 % 1,69 % 6,17 % 3,34 % 2,39 % 5,80 % 3,75 % 2,71 % 6,74 % 4,71 % 3,37 % entspricht einer frei fin. Miete inkl. Zuschuss von … 5,65 € 5,99 € 7,18 € 6,35 € 6,54 € 7,41 € 7,01 € 7,00 € 7,58 € 7,64 € 7,65 € 8,15 € Flexibilisierung durch Kooperationsvertrag Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Ziele Verbesserung der Wohnraumversorgung, des Wohnumfeldes und des Wohnquartiers durch Zusammenarbeit der Akteure, insbesondere im Rahmen integrierter Quartiersmaßnahmen Steuerung der Wohnraumversorgung durch die Kommunen Sicherung der Gesamtwirtschaftlichkeit eines Vorhabens Interessenausgleich aller Beteiligten Soziale Durchmischung 16 Kooperationsvertrag Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beschaffenheit Vertrag zwischen Kommune, Wohnungsunternehmen und IB Flexibilisierung der Mietpreis- und Belegungsbindungen Bildung eines Wohnflächenpools Einbindung des Wohnungsbestandes des Wohnungsunternehmens In der Regel Realisierung von Mietvorteilen durch freie Vermietung geförderter Wohnungen Finanzielle Ergebnisse Nutzung dieser Mietvorteile für Finanzierung/Umsetzung von sozialen und investiven Quartiersmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) Ergebnis: Messbarer Gewinn für Wohnungswirtschaft, Kommune und Land Arbeitshilfe Kooperationsvertrag www.ib-sh.de 17 Soziale Wohnraumförderung Wirtschaftliche Merkmale und Vorteile Nachrangfinanzierung mit geringer Marge / Verwaltungskosten Zinssicherheit über die volle Kreditlaufzeit mit einem Durchschnittszins von ca. 1,75% - 2,80% Finanzierung von bis zu 75 % bzw. 100% der Maßnahmen Geringere Kosten im Vergleich zum KfW Standard durch Anwendung des EffHSH Standard Sicherstellung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung Flexibilisierung durch Belegungstausch bzw. Kooperationsverträge 18 Soziale Wohnraumförderung Soziale Vorteile und Vorteile der Stadtentwicklung Langfristig Bezahlbare Mieten Erneuerte oder neue Bestände Gemischte Quartiere mit verschiedenen Zielgruppen Investitionen in Wohnumfeld und Quartier Soziale Maßnahmen in Wohnumfeld und Quartier Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein