Mein Abo - Stadtwerke Augsburg

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Mein Abo - Stadtwerke Augsburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Kundenkarte der Stadtwerke
Augsburg – swa KAROCARD
Kündigung vor Vertragsablauf
Jederzeit zum 1. des Folgemonats gegen Vorlage des gültigen
Abonnements im Kundencenter möglich. Für jeden in Anspruch
genommenen Monat wird zusätzlich die Differenz zum normalen
Monatskartenpreis abgebucht.
Umzug
Im Kundencenter ändern wir Ihre KAROCARD (E-Ticket)auf den
neuen Geltungsbereich ab und passen ggf. den Fahrpreis an.
1.
Geltungsbereich:
Die swa KAROCARD ist innerhalb des Konzerns der Stadtwerke Augsburg die Kundenkarte der Stadtwerke
Augsburg Energie GmbH mit einer Nutzungsmöglichkeit durch bestimmte Kundengruppen der Stadtwerke
Augsburg Energie GmbH, der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH und der AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH.
2.
Vertragsabschluss:
a) Vertragspartner: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg.
b) Allgemeine Daten der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH:
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer dieses Unternehmens sind:
Herr Dr. Walter Casazza
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
Sitz und Registergericht: Augsburg, HRB 18094
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 9103 11641110
Telefon: 0821 6500-6500; Telefax: 0821 6500-14415
E-Mail: [email protected]
c) Zustandekommen des Vertrages:
Das Ausfüllen des swa KAROCARD-Antrags in Papierform sowie im Internet stellt ein Angebot zum Abschluss des Vertrages dar. Der – für den Kunden kostenlose – Vertrag über die Nutzung der swa KAROCARD kommt zustande mit der Zusendung der swa KAROCARD. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch seine Unterschrift auf dem Antragsformular bzw. durch Zustimmung im Zuge
der Registrierung im Internet an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer
Homepage unter www.karocard.de/agb.php aufgerufen und auf Wunsch als PDF-Datei ausgedruckt werden.
d) Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tag ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten
gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Stadtwerke Augsburg Energie
GmbH, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg oder Fax-Nr.: 0821 6500-14415 oder [email protected]).
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. – Ende der Widerrufsbelehrung –
Verlust
Gegen eine Gebühr von EUR 10,- wird Ihnen im Kundencenter
eine neue KAROCARD (E-Ticket) ausgestellt. Die alte Karte wird
ungültig.
Krankheit
Bei längerer Krankheit (mehr als 15 Tage) bitte ärztliche Bescheinigung im Kundencenter vorlegen. Für jeden Krankheitstag wird Ihnen dann 1/30 des monatlichen Fahrpreises vergütet.
Von dieser Regelung ist allein das »Umwelt-Abo Plus« ausgeschlossen.
Preisänderungen
Es gibt für Sie nichts zu tun – wir buchen automatisch den geänderten Fahrpreis ab.
3.
Über den Abo-Geltungsbereich hinaus fahren
Einfach pro zusätzlicher Tarifzone vor Beginn der Fahrt einen
Einzelfahrschein lösen oder die entsprechenden Abschnitte
einer Streifenkarte entwerten.
4.
Nutzung von Regionalzügen/-bussen
Mit Ihrem Abo können Sie innerhalb des Gültigkeitsbereiches
selbstverständlich auch Regionalzüge und -busse nutzen.
Wichtig: Aus technischen Gründen hierfür neben der KAROCARD immer auch das Abo in Papierform mitführen.
KAROCARD mit »Umwelt-Abo Plus« vergessen
Die Karte ist unpersönlich und übertragbar. Bei Kontrolle müssen wir leider EUR 60,- erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen
einziehen.
5.
86152 Augsburg
Fahrschein-Kontrolle und KAROCARD
Werden Sie von unserem Prüfpersonal kontrolliert, so zeigen Sie
bitte Ihre KAROCARD (E-Ticket) vor. Mit Hilfe eines Karten-Lesegeräts kann die Gültigkeit Ihres Abos ganz einfach überprüft
werden (Ausnahme siehe Nutzung von Regionalzügen/-bussen).
ANTWORT
Stadtwerke Augsburg /
avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
Hoher Weg 1
Mitnahme von anderen Personen
Bitte beachten Sie, dass nur das »Umwelt-Abo Plus« eine Mitnahmemöglichkeit bietet.
Nutzungsberechtigt sind:
a) Kunden mit einem gültigen Energielieferungsvertrag der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH oder einem
Wasserlieferungsvertrag der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH, die mit dem Hinweis in den Produktinformationen »Auf Wunsch Kundenkarte swa KAROCARD inklusive« versehen sind. Keine Kundenkarte
erhalten Kunden im Rahmen der Ersatz- und Notversorgung bei Strom und Erdgas sowie reine Tarifkunden
Trinkwasser.
b) Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften sowie im gleichen Haushalt lebende Kinder der unter a)
fallenden Kundengruppe haben die Möglichkeit, eine eigene Kundenkarte zu beantragen.
c) Kunden mit einem gültigen Abonnement (E-Ticket) für den öffentlichen Personennahverkehr der AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH.
Funktionen der swa KAROCARD:
a) Vorteilsfunktion: Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen auf entsprechend ausgewiesene und tatsächlich verfügbare Leistungen bei Kooperationspartnern der swa KAROCARD. Ein Anspruch besteht nur dann,
wenn die swa KAROCARD vor Beginn des Bezahlvorgangs vorgelegt wird. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt zu den Vertrags-/Geschäftsbedingungen der jeweiligen Kooperationspartner. Die Stadtwerke
Augsburg Energie GmbH übernimmt keine Haftung oder Gewähr für diese Leistung.
b) E-Ticketfunktion: Soweit ein Abonnement mit der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) abgeschlossen ist, dient die swa KAROCARD als Nachweis für ein gültiges E-Ticket und berechtigt zur Nutzung weiteren Funktionen.
c) Bezahlfunktion: Die swa KAROCARD kann an ausgewiesenen Stellen aufgeladen und anschließend zur
Bezahlung verwendet werden (Prepaidfunktion KAROpay). Dieses elektronische Bezahlsystem liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der payment solution services GmbH, Willhoop 1, 22453 Hamburg.
Mit der erstmaligen Aufl adung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von payment
solution services GmbH an, welche an der Aufl adestation oder im Internet unter www.KAROpay.de zur
Verfügung stehen.
d) Identifikationsfunktion: Die swa KAROCARD dient auch zur Identifikation z.B. von E-Mobilitätskunden zum
Freischalten an den eLadesäulen.
Laufzeit des Vertrages:
Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit. Er endet automatisch mit dem Entfall der Voraussetzungen in
Ziffer 3 (Nutzungsberechtigung). Die swa KAROCARD verbleibt im Eigentum der Stadtwerke Augsburg Energie
GmbH und ist mit deren Beendigung unverzüglich zurückzugeben. Unabhängig hiervon ist die Stadtwerke
Augsburg Energie GmbH berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu
beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn von einem Leistungspartner gegenüber dem
Kunden ein Hausverbot ausgesprochen wird. Werden die Leistungen der swa KAROCARD dennoch weitergenutzt, ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, einen Betrag in Höhe von 24 Euro pro Kalenderjahr in Rechnung zu stellen.
6.
Verlust/Diebstahl:
Kommt die swa KAROCARD durch Diebstahl oder Verlust abhanden, so ist dies der Stadtwerke Augsburg
Energie GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH behält sich das Recht einer Neuausstellung gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 10 Euro vor. Ein Anspruch auf Erstattung eines
evtl. Guthabens im Rahmen der Prepaidfunktion (Ziffer 4c) besteht seitens der Stadtwerke Augsburg Energie
GmbH nicht.
7.
Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ist berechtigt, an ausgewählten Stellen, Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiteten und konzernübergreifend zu nutzen. Die Datenerhebung erfolgt über berührungslose Lesegeräte in
anonymisierter Form und dient dazu, das swa KAROCARD-Konzept weiterzuentwickeln. Einen Zugriff auf die
Daten hat nur die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH. Leistungspartner erhalten auf Anfrage nur demographische Daten die keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulassen.
8.
Erfüllungsort ist Augsburg.
Stand Dezember 2011
Ihr Kontakt
swa Kundenzentrum
am Königsplatz
Fahrplaninformation, Fahrscheinverkauf, Abonnements,
Kundenkarten
Fundsachen: Ihnen ist etwas
in Bus oder Tram verloren
gegangen?
Mo – Fr:
7.00 – 19.00 Uhr
Sa:
9.00 – 13.00 Uhr
Tel.
0821 6500-5888
Fragen zum erhöhten
Beförderungsentgelt
Mo, Mi, Do: 8.00 – 15.00 Uhr
Di:
11.00 – 15.00 Uhr
Fr:
8.00 – 14.00 Uhr
Tel.
0821 6500-34560
Kundenanliegen
Mo – Fr:
7.00 – 22.00 Uhr
Sa/So:
10.00 – 22.00 Uhr
Tel.
0821 6500-5757
kundenservice-verkehr@
sw-augsburg.de
www.sw-augsburg.de
/swaverkehr
/swaverkehr
swa Kundencenter
Hoher Weg
swa KAROCARD, Abonnements, Kundenkarte
Mo – Do:
8.00 – 18.00 Uhr
Fr:
8.00 – 16.00 Uhr
Tel.
0821 6500-5391
Mein Abo.
Meine Wahl
an 365 Tagen
im Jahr
Infobox am Hauptbahnhof
Mo – Fr: 12.00 – 18.00 Uhr
Sa:
10.00 – 16.00 Uhr
Tel.
0821 6500-5111
swa Carsharing
Tel.
0821 6500-5590
[email protected]
www.swa-carsharing.de
swa Fahrradverleih
Mo – Fr:
8.00 – 18.00 Uhr
Sa:
10.00 – 16.00 Uhr
Tel.
0821 6500-5111
AVV-Kundencenter am
Augsburger Hauptbahnhof
Mo – Mi:
Do:
Fr:
Tel.
7.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 14.00 Uhr
0821 15 70 00
/swaugsburg
[email protected]
swa FahrInfo-App
[email protected]
www.avv-augsburg.de/abo
Mobilität Von hier. Für uns.
Herausgeber
Stand
avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
Hoher Weg 1, 86152 Augsburg
Ein Unternehmen der Stadtwerke Augsburg
Januar 2016
Irrtümer, Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
Partner im
oup-kom.de
Häufig gestellte Fragen zu ...
Bus&Tram
fähr
Alle Preisangaben in EUR; *mit Monatskartenpreis zum Vergleich
Abos nicht auf den Nachtbuslinien gültig; Preise gültig ab 01.01.2016
D AT U M / O R T
U N T E R S C H R I F T A B O N N E N T( I N ) / G E S E T Z L . V E R T R E T E R ( I N )
U N T E R S C H R I F T KO N T O I N H A B E R ( I N )
TELEFONNUMMER BEI RÜCKFR AGEN (freiwillige A ngabe)
Die Abobedingungen des E-Tickets und die AGB der KAROCARD habe ich
erhalten und erkenne ich an.
per Telefon
über Produkte der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH, Augsburger
Verkehrsgesellschaft mbH und Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH zu informieren. Meine Einwilligung
kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z.B. per Brief an die o.g. Firmenanschrift oder per
E-Mail an: [email protected].
POSTLEITZ AHL UND ORT
STR ASSE UND HAUSNUMMER
Ich bin einverstanden, dass die Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) meine oben für die Begründung,
Durchführung und ggf. Beendigung des Vertrags erhobenen Daten auch verwendet, um mich per Brief und/
oder per E-Mail (jeweils bei Nichtzustimmung bitte streichen) und/oder
N A M E U N D V O R N A M E ( KO N T O I N H A B E R /- I N )
Weitergabe der Daten zur Bewerbung per
E-Mail bzw. Telefon im Konzern!
KREDITINSTITUT
U N T E R S C H R I F T D E R S C H U L E B Z W. A U S B I L D U N G S S TÄT T E
D E
B I C ( 8 o d e r 11 S t e l l e n )
IBAN
Bestätigung der Ausbildung durch
Stempel der Schule bzw. Ausbildungsstätte oder durch Immatrikulationsbescheinigung. Bestätigung nur
erforderlich ab dem 15. Lebensjahr.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Für Schüler
Daten werden für die Ermittlung der Reiseweite und der Verbundquote für die Beantragung der Ausgleichszahlungen nach §45a PBeFG sowie zum Zwecke der Einnahmeaufteilung im AVV benötigt und anonymisiert
an die berechtigten Unternehmen im AVV weitergegeben.
SEPA-Lastschriftmandat
IN LINIE
UMSTIEG 2 (Name der Haltestelle)
Ich ermächtige die AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH, Zahlungen von
meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE04ZZZ00000056060
Mandats-Referenz:
wird separat mitgeteilt
Regionalbus
Regionalzug
Hinweis: Mit dem nachfolgenden SEPA-Lastschrift-Mandat wird für das Abonnement des nebenstehenden Kunden ab dem gewünschten Beginn das Fahrgeld monatlich im Voraus vom Konto eingezogen. Die
Ermächtigung schließt die Erhöhung der monatlichen Beträge bei Änderungen oder aufgrund von Tarifanpassungen sowie die eventuell anfallenden Bearbeitungs-Serviceentgelte mit ein.
spart
+
SEPA-Lastschriftmandat
für wiederkehrende Zahlungen
10 + 20
GESAMT TARIFGEBIET OHNE OT TING-WEILHEIM
JAHR
TAG
MONAT
*
G E B U R T S D AT U M
IN LINIE
Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Kunden
Soweit der Kunde aufgrund eines Umzugs das Abonnement nicht mehr nutzen kann, kann er den Vertrag
außerordentlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
UMSTIEG 1 (Name der Haltestelle)
3.3.
ja, bitte unten Namen und Linie
der Umsteigehaltestelle(n) angeben:
Laufzeit »Schülerticket«
Das »Schülerticket« beginnt jeweils ab Ausstelldatum und hat eine Laufzeit von 11 Monaten, ohne dass es
einer Kündigung bedarf. Eine automatische Laufzeitverlängerung fi ndet beim Schülerticket nicht statt.
nein
3.2.
Straßenbahn
Laufzeit der Abonnementtypen
Die verschiedenen Abonnementtypen haben jeweils eine Laufzeit von einem Jahr, ausgenommen das
»Schülerticket«. Das Abonnement verlängert sich bei diesen Abonnementtypen um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
E - M A I L- A D R E S S E
Ansprechpartner für den Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz des E-Tickets haben, können Sie sich jederzeit an die AVG Augsburger
Verkehrsgesellschaft mbH, Kundencenter E-Ticket, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg oder an den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Abteilung GR / Datenschutz,
Hoher Weg 1, 86152 Augsburg wenden.
Laufzeit und Beendigung
3.1.
Ja, ich will gratis monatliche KAROCARDAngebote / Informationen per E-Mail erhalten
7.
3.
Stadtbus
3 Monate
Probefahren
mit dem
SchnupperAbo
Umsteigen erforderlich?
Mitnahmemöglichkeit gültig für beide Abos:
Mo–Fr ab 9.00 Uhr: vier Kinder; Sa, So und feiertags
ganztägig drei Erwachsene oder sechs Kinder
(1 Erwachsener = 2 Kinder)
KAROCARD mit »Umwelt-Abo Plus« vergessen
Die Karte ist unpersönlich und übertragbar.
Bei Kontrolle müssen wir leider EUR 60,- erhöhtes
Beförderungsentgelt von Ihnen einziehen.
Kreuzen Sie alle Verkehrsmittel an, die Sie im Regelfall nutzen:
57,85
Z I E L H A LT E S T E L L E ( N a m e d e r H a l t e s t e l l e )
38,50
Angaben zur Fahrstrecke
SCHNUPPER
-ABO
Teilrückerstattung des Monatsbeitrags bei Krankheit des Kunden
Für den Fall, dass ein Kunde über einen Zeitraum von 15 Tagen oder länger andauernd schwer erkrankt und
die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht nutzen kann, kann der Kunde eine
teilweise Rückerstattung des Monatsbeitrags beantragen. Diese Erkrankung muss vom Kunden durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer Bescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden, welche
den gesamten Krankheitszeitraum ohne Unterbrechung beinhalten müssen. Sofern diese oben genannten
Voraussetzungen vorliegen, wird dem Kunden für jeden Krankheitstag 1/30 des monatlichen Fahrpreises
gutgeschrieben. Diese Gutschrift wird seitens der AVG mit dem nächsten oder übernächsten Beitragsmonat verrechnet. Von dieser Regelung ist allein das »Umwelt-Abo Plus« ausgeschlossen.
Ich verzichte auf die Vorteile
der KAROCARD
Welche Möglichkeiten habe ich, Auskünfte über die Verwendung meiner Daten zu erlangen oder meine
Daten berichtigen zu lassen?
Auf Anfrage (siehe Ziffer 7.) erteilt Ihnen die AVG Auskunft darüber, welche Daten gespeichert und wie diese
verwendet werden. Sollten Ihre gespeicherten Daten unrichtig sein, so werden diese umgehend seitens der
AVG korrigiert.
2.2.
drei Monate,
nur alle 12
Monate
bestellbar
Ja, ich benötige ein zusätzliches Papierticket für die Nutzung der
Regionalbusse und -züge
6.
ein Jahr
S TA R T H A LT E S T E L L E ( N a m e d e r H a l t e s t e l l e )
55,40
(60,50)*
In den nicht bestellten Monaten können mit einer entsprechenden Kundenkarte auch Schülerwochenkarten
gekauft werden. Die Kundenkarte ist im swa Kundenzentrum am Königsplatz erhältlich.
36,80
(40,20)*
Das Schülerticket möchte ich in folgenden Monaten NICHT benützen:
UMWELTABO PLUS
Schülerticket
Wie werden die Daten des E-Tickets erfasst und sind die Daten auch sicher?
Das Lesen der Daten vom Chip des E-Tickets erfolgt berührungslos. Der Chip des E-Tickets ist hierfür mit
weniger als 1 cm Abstand zum Lesegerät zu positionieren. Damit Unbefugte die Daten nicht verwerten
können, werden diese zusätzlich mit einem Verschlüsselungsverfahren abgesichert. Dieses schützt die
Daten auf dem Chip und während des Auslesevorgangs. Somit ist sichergestellt, dass nur von der AVG
verwendete Lesegeräte die Daten des E-Tickets auslesen können.
SEPA-Lastschriftmandat
Der Kunde ermächtigt die AVG durch einen hierfür vorgesehenen Vordruck, den jeweiligen Fahrpreis
monatlich im Voraus bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten, von seinem
Girokonto abzubuchen. Bei Änderungen der Preise oder des Geltungsbereiches werden die Monatsbeträge entsprechend angepasst. Das SEPA-Lastschriftmandat schließt die Erhöhung oder Verringerung des
monatlichen Fahrpreises bei Änderung des Geltungsbereiches oder bei Tarifänderungen ein. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich nicht.
** GESAMT TARIFGEBIET
5.
Zahlungsabwicklung
2.1.
Ja, ich will das 9 Uhr-Spar-Abo
beliebig übertragbar
20
Fahrscheinkontrolle
Die AVG führt regelmäßig Fahrscheinkontrollen durch. Hierzu werden täglich aktualisierte Sperrlisten mit
ungültigen E-Tickets auf die Lesegeräte der Fahrscheinkontrolleure überspielt. An Hand der Lesegeräte
wird zunächst die Gültigkeit des E-Tickets überprüft (E-Ticket- Nummer, Zeitraum und Zone sowie das
Alter beim Senioren-Abo). Die Kontrolleure sind zudem berechtigt, eine Identifikation des E-Ticketinhabers
vorzunehmen (z.B. durch Ausweisvorlage etc.) und dessen Angaben mit denen auf dem E-Ticket gespeicherten Daten zu vergleichen.
2.
Das Umwelt-Abo Plus
10
4.2
Änderung des Abonnements
Änderungswünsche des Kunden können nur in den Kundencentern der Stadtwerke Augsburg durchgeführt
werden. Hierzu ist es erforderlich, dass der Kunde persönlich im Kundencenter erscheint, seine Änderungswünsche darstellt und sein E-Ticket vorlegt. Für Änderungen des örtlichen oder zeitlichen Geltungsbereiches wird ein neues E-Ticket ausgestellt. Bei einem Abonnementwechsel (Produktänderung), ist die
Ausstellung eines neuen E-Tickets erforderlich. Die AVG wird ab dem Zeitpunkt, ab dem die Änderung
wirksam wird, den entsprechenden Fahrpreis fordern. Einer gesonderten Änderung der Einzugsermächtigung bedarf es nicht. Im Falle einer Namensänderung ist, mit Ausnahme des Umwelt Abo Plus, ebenfalls
die Ausstellung eines neuen E-Tickets notwendig.
ZONE
Kontrollierter Einstieg
Beim kontrollierten Einstieg wird über das Lesegerät durch das Fahrpersonal nur die Gültigkeit des ETickets (Zeitraum, Zone und E-Ticket-Nummer, ggf. das Alter beim Senioren-Abo) überprüft.
1.6.
Ja, ich will das Umwelt-Abo Plus
46,80
1.5.2. »9 -Uhr-Spar-Abo«
Das »9 Uhr-Spar-Abo« ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 24.00 Uhr gültig. An Samstagen, Sonn- und
Feiertagen kann das Abonnement ganztätig vom Kunden genutzt werden.
Ja, ich will das Umwelt-Abo
31,00
elf Monate
im Jahr;
ab Ausstelldatum
Ja, ich will das Senioren-Abo **
SCHÜLERTICKET
Ja, ich will das Schnupper-Abo
4.1
1.5.1. »Senioren-Abonnement«
Das Senioren-Abonnement ist von Montag bis Freitag ganztags (ausgenommen 6.30 bis 08.00 Uhr) gültig.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen kann das Abonnement ganztätig vom Kunden genutzt werden.
Abonnement
Welche Daten sind auf dem E-Ticket gespeichert und wofür werden diese Daten verwendet?
Wenn Sie das E-Ticket vor sich liegen haben, sehen Sie Ihren Vor- und Nachnamen in Klarschrift aufgedruckt. Ferner sehen Sie eine Zahlenkombination (Ihre E-Ticket-Nummer) unterhalb des Namens, sowie
den von Ihnen beantragten Abo-Typ. Das E-Ticket wird somit zu Ihrem künftigen Fahrschein, der die bisherige Kundenkarte und Wertmarke ersetzt. Damit Sie die Fahrgastbeförderung in Anspruch nehmen können,
müssen Sie Ihr E-Ticket bei jeder Fahrt mit sich führen, um bei Einstiegs- oder Fahrscheinkontrollen die
Fahrberechtigung nachweisen zu können. Hierzu werden auf dem Chip des E-Tickets folgende Daten gespeichert:
der Abo-Typ,
der Gültigkeitsbereich,
Ihr Name,
Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung der Fahrgastbeförderung und den unter Ziffer 3
genannten Zwecken. Eine weitergehende Verarbeitung der Daten erfolgt nicht.
Zeitliche Nutzungseinschränkungen
Abonnements können mit Ausnahme des »Senioren-Abonnements« und des »9-Uhr-Spar-Abos« ganztägig
vom Kunden verwendet werden.
JAHR
4.
1.5.
MONAT
An wen übermittelt die AVG meine Daten?
Die von Ihnen während des Anmeldevorgangs mitgeteilten Kundenstammdaten (vgl. Ziffer 2) und ggf. deren
Aktualisierungen werden durch die AVG zu Datenverarbeitungszwecken verwendet. Darüber hinaus werden Ihre Daten nur dann für Werbung durch die AVG verarbeitet, sofern Sie hierzu auf dem Antragsformular
eingewilligt bzw. nicht widersprochen haben. Sofern Sie diese Einwilligungserklärung abgeben, können Sie
diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Kontaktdaten hierfür siehe Ziffer 7). In diesem Fall
wird die AVG Ihre persönlichen Angaben nur noch insoweit verarbeiten, als dies für die Fahrgastbeförderung erforderlich ist.
Persönlicher Geltungsbereich / Übertragbarkeit
Ausschließlich das »Umwelt-Abo Plus« ist auf andere Personen übertragbar. Alle anderen Abonnements
sind personalisiert und deshalb nicht übertragbar.
TAG
3.
1.4.
/
Welche personenbezogenen Daten erhält die AVG?
Die AVG erhält Ihre Kundenstammdaten, das sind Ihre persönlichen Angaben und Ihre Kontaktdaten, die
zur Abwicklung der Ticketausstellung und Fahrgastbeförderung benötigt werden. Im Einzelnen sind das u.
a. Ihr voller Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Ihre Bankverbindung. Ferner werden von Ihnen
Angaben über den gewünschten Abo-Typ und die Zone bzw. Preisstufe in der Sie fahren möchten, benötigt. Sofern für Rückfragen von Ihnen freiwillig mitgeteilt, gehören zu den persönlichen Angaben auch die
Kontaktdaten, wie Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mailadresse.
E-MAIL
2.
/
1.3.2. Änderungen des örtlichen Geltungsbereiches auf Wunsch des Kunden
Eine Änderung des örtlichen Geltungsbereiches ist auf Wunsch des Kunden nur jeweils zum
1. Tag des folgenden Kalendermonats möglich, sofern die Änderungswünsche seinerseits bis zum 15.
des aktuellen Kalendermonats der AVG, unter Vorlage des Abonnement-Fahrausweises bekannt gegeben
werden (siehe 1.6.).3
*
Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten auf dem E-Ticket verantwortlich? Für die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bzgl. des Datenschutzes, ist die AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg (nachfolgend »AVG«) verantwortlich. Sofern
Sie das E-Ticket mit der KAROCARD kombiniert haben, beachten Sie zusätzlich bitte die gesonderten
Datenschutzhinweise der KAROCARD.
ABO -BEGINN AB
1.
TELEFONNUMMER MOBIL
1.3.1. Weiterfahrt über den örtlichen Geltungsbereich hinaus
Bei einer Fahrt über den örtlichen Geltungsbereich des Abonnements hinaus, hat der Kunde unaufgefordert, spätestens vor dem Eintritt in eine andere Tarifzone, die nicht von seinem Abonnement umfasst ist,
einen Einzelfahrschein zu lösen bzw. entsprechend der zusätzlichen Fahrstrecke Streifenkartenabschnitte
zu entwerten.
T E L E F O N N U M M E R ( TA G S Ü B E R E R R E I C H B A R )
Datenschutzhinweis zum
E-Ticket (»Elektronisches Ticket«)
*
Örtlicher Geltungsbereich / Tarifzonen
Ein Abonnement kann für die folgenden Tarifzonen abgeschlossenen werden: Zone 10 und/oder 20. Die
verschiedenen Abonnementtypen berechtigen die Kunden innerhalb des jeweiligen örtlichen Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten vom Betriebsbeginn des Monatsersten, an dem das Abonnement
beginnt, bis zum Betriebsende des letzten gültigen Tages der Laufzeit des Abonnements, unter Beachtung
der ggf. vorliegenden zeitlichen Nutzungseinschränkungen gem. 1.5.
ORT
1.3.
*
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Kunden die jeweils gültigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu beachten und einzuhalten.
Stadtwerke Augsburg
Von hier. Für uns.
5.
PL Z
Fahrausweis
Der Kunde erhält mit Abschluss des Abonnements ein E-Ticket, welches der gültige Fahrausweis ist. Daher ist diese Karte bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel jederzeit mitzuführen. Auf diesem E-Ticket sind von außen sichtbar Vorname, Name und der Name des
jeweiligen Abonnementtyps aufgedruckt. Die relevanten Informationen, insbesondere bzgl. des jeweiligen
Abonnementtyps, sind auf dem integrierten Chip abgespeichert. Sofern der Kunde im Antrag eingewilligt
hat, erhält er sein Abonnement auf der Vorteilskarte KAROCARD.
*
1.2.
STRASSE / HAUSNUMMER
ein Jahr
Ein Abonnement beginnt jeweils am ersten Tag eines Kalendermonats um 0.00 Uhr. Hierzu muss der AVG
der korrekt ausgefüllte Antrag bis spätestens 15. des aktuellen Monats zugegangen sein Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung des Abonnement-Fahrausweises (E-Ticket) zustande.
*
(60,50)*
Verlust des E-Tickets
Der Kunde erhält, wenn er den Verlust auf dem dafür vorgesehenen Vordruck unverzüglich anzeigt, einmalig einen Ersatzfahrausweis. Für die Ausstellung des Ersatzausweises (neues E-Ticket) fallen Kosten in
Höhe von EUR 10,– an. Ein als abhanden gekommen gemeldetes E-Ticket wird mit dem Zeitpunkt der Neuausstellung ungültig. Bei Wiederauffi nden ist es unverzüglich an die AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft
mbH zurückzugeben. Für abhanden gekommene Abonnement-Fahrausweise (E-Ticket) wird das Fahrgeld
nicht erstattet.
NAME
(40,20)*
4.
*
50,40
Vorlage des E-Tickets bei der Kündigung
Alle Kündigungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Bei allen Kündigungen hat der Kunde zudem das
aktuelle E-Ticket vorzulegen bzw. zu übersenden.
VORNAME
33,50
Adressdaten:
AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
Tel. 0821 6500-5888 bzw. 0821 6500-5889
www.sw-augsburg.de
E-Mail: [email protected]
TITEL
UMWELTABO
Gesamttarifgebiet ohne
Otting-Weilheim: 47,75
Abschluss eines Abonnements
Der Kunde kann bei der AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) einen Antrag auf Abschluss
eines Abonnements stellen.
HERR
SENIORENABO
(ab 63 Jahre)
ein Jahr;
werktags,
außer von
6.30 bis
8.00 Uhr;
Sa, So
und feiertags
rund um
die Uhr
Abonnement
1.1.
FR AU
32,15
(38,40)*
ein Jahr;
Mo-Fr
ab 9.00 Uhr;
Sa, So und
feiertags,
Hl. Abend und
Silvester
ganztags
1.
* gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
39,90
(60,50)*
3.5.
Gültigkeit
Mit
26,60
(40,20)*
Außerordentliche Kündigung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Punkt liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
bei nicht fristgerechter Abbuchung des monatlichen Beitrags,
wenn die Voraussetzungen für den automatischen Bankeinzug nicht gegeben sind oder nachträglich
entfallen,
wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand ist.
Mit Zugang der außerordentlichen Kündigung wird die Abonnementkarte (E-Ticket) ungültig.
Diese ist vom Kunden anschließend unverzüglich an die AVG zurückzusenden.
Kunde
pro Monat
3.4.
avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH
Hoher Weg 1, 86152 Augsburg
Tel. 0821 6500-6500 Fax 0821 6500-14415
Registergericht Augsburg HRB 19907
Geschäftsführer: Dr. Walter Casazza
pro Monat
E-Ticket-Abobedingungen
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9 UHRSPAR-ABO
Preisstufe 2
(Zone 10
und 20)
Stand: Januar 2016
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