gutachten - Wiener Zeitung

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GUTACHTEN
Bewertung der Liegenschaft
5570 Mauterndorf, Markt 216
BG Tamsweg, GB 58012, Mauterndorf, EZ 606
zur Ermittlung des Verkehrswertes.
Aktenzahl:
GU 43/2010
Auftraggeber:
Bezirksgericht Tamsweg
Gerichtsabteilung 1
Gartengasse 1
5580 Tamsweg
GZ 11 E 5/10 v
Ing. Horst Scharfetter
GU 43/2010
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Allgemeine Daten
Auftraggeber
Bezirksgericht Tamsweg
Gerichtsabteilung 1
Gartengasse 1
5580 Tamsweg
Liegenschaft
Einfamilienhaus
Markt 216
5570 Mauterndorf
Einlagezahl 606, Grundbuch Mauterndorf (58012),
Bezirksgericht Tamsweg
Stichtag
11.10.2010
Gutachter
Ing. Horst Scharfetter
Eigentümer mit
Hans Corneliues Luchies, 1 / 2
Eigentumsanteilen Geertruida Luchies Brinks, 1 / 2
Alle Preise sind angegeben in Euro und inklusive Umsatzsteuer.
Ing. Horst Scharfetter
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Allgemeines
1. Auftrag:
Schriftlicher Auftrag des Bezirksgerichtes Tamsweg, Gartengasse 1, 5580 Tamsweg
vom 30.08.2010, Zahl 11 E 5/10 v-9 zur Ermittlung des Verkehrswertes der Liegenschaft
EZ 606, GB 58012, Mauterndorf, BG Tamsweg.
2. Zweck:
Feststellung des Verkehrswertes der bewertungsgegenständlichen Grundstücke und
Objekte.
3. Bei der Besichtigung anwesende Personen:
Gerichtsvollzieher Gerhard Pandurevic
Schlosser Oswald Drage
Mag. Georg Neumann (Steiermärkische Bank und Sparkassen AG)
Elisabeth Winklhofer, Otto Jirschik, Michael Zechner (Hypo Salzburg)
Mag. Raimund Unger (Dr. Kreuzberger & Mag. Stranimaier für die Hypo Salzburg)
SV Ing. Horst Scharfetter
4. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung:
- örtliche Besichtigung am 11.10.2010
- Grundbuchsauszug vom 31.08.2010
- Ausdruck des Flächenwidmungsplanes
- Einsichtnahme in den Bauakt
- Kopie von diversen baubehördlich genehmigten Einreichunterlagen
- Fachliteratur:
ROSS BRACHMANN HOLZNER
29. Auflage
STABENTHEINER
Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz
KRANEWITTER
Liegenschaftsbewertung 5. Auflage
IMMOBILIENPREISSPIEGEL 2009
5. Beilagen:
Grundbuchsauszug, Kopie Flächenwidmungsplan, Kopie der baubehördlich genehmigten
Einreichprojekte, Baubewilligungsbescheide, Farbfotos
Ing. Horst Scharfetter
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Befund
1. Liegenschaft:
Die zu bewertenden Objekte sind auf den Grundstücken Nr. 1411/4, 1419/2 und 1592 KG
58012 Mauterndorf errichtet. Weiters ist das unbebaute Grundstück Nr. 1411/2 KG 58012
Mauterndorf zu bewerten.
EZ (Einlagezahl)
KG (Katastralgemeinde bzw. Grundbuch)
BG (Bezirksgericht)
606
58012, Mauterndorf
Tamsweg
2. Rechte:
Dienstbarkeiten gemäß A2-Blatt siehe Grundbuchsauszug.
3. Lasten:
Siehe C-Blatt des beigefügten Grundbuchsauszuges.
4. Beschreibung:
4.1 Grundstück
Gst.-Nr.
1411/2
1411/4
1419/2
1592
Widmung
Grünland
Grünland bebaut
Grünland
Grünland
Fläche m2
1658,00
557,00
677,00
91,00
Gst.-Adresse
5570 Mauterndorf, Markt 216
5570 Mauterndorf, Markt 216
5570 Mauterndorf, Markt 216
5570 Mauterndorf, Markt 216
4.2 Flächenwidmung und Bebauung
Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde
Mauterndorf als Grünland ausgewiesen. Weiters liegen die Grundstücke laut
rechtsgültigem Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau in
der "roten" und "gelben" Gefahrenzone der Taurach. Im Norden liegen die
Grundstücke im Bauverbotsbereich der Landesstraße B99.
4.3 Lage
Die gegenständliche Liegenschaft liegt im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde
Tamsweg. Die verkehrstechnische Aufschließung erfolgt über öffentliche
Verkehrsflächen.
4.4 Ver- und Entsorgung
Trinkwasser: Das ggst. Objekt ist an das Wasserleitungsnetz der Marktgemeinde
Mauterndorf angeschlossen.
Abwasser:
Das ggst. Objekt ist an das öffentliche Abwasserleitungsnetz der
Marktgemeinde Mauterndorf angeschlossen.
Elektrische Energie: Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem
Leitungsnetz der Salzburg AG.
Ing. Horst Scharfetter
Beheizung:
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Die Beheizung des Objektes erfolgt über Einzelfeuerstätten und eine
Elektrodirektheizung.
4.5 Baulichkeiten
Das ggst. Objekt weist ein Keller-, Erd- und ausgebautes Dachgeschoß auf und
wurde in Massivbauweise mit Holztramdecken errichtet. Es wurde ein
zimmermannsmäßiger Holzsatteldachstuhl errichtet. Die Dacheindeckung erfolgte mit
Asbestzementplatten. Die Regenfallrohre und Dachrinnen wurden in verzinktem
Blech mit Farbanstrich hergestellt. Die interne Erschließung der Stockwerke erfolgt
über Lärchenholztreppen. Es wurden Holzfenster mit 2-Scheibenverglasung
eingebaut. Weiters wurden furnierte Holztürstöcke mit furnierten Holztürblättern
eingebaut. Die Beheizung des Objektes erfolgt über 2 Einzelfeuerstätten für feste
Brennstoffe (Kachelofen im Erdgeschoß und Zusatzherd in der kellergeschoßigen
Kleinwohnung). Zusätzlich wurde eine Elektrodirektheizung in den Wohnräumen
installiert. Die Warmwasseraufbereitung für das Wohnobjekt erfolgt über einen
Elektrowarmwasserboiler.
KELLER
Keller nordseitig:
Betonfußbodenbelag, Decke verputzt und geweißigt, Holztramdecke mit
Holzverschalung; der Kellerraum ist über eine Holztreppe vom Erdgeschoß aus
begehbar
Kleinwohnung im Kellergeschoß südseitig:
Vorraum:
keramischer Fußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt, Decke mit
Holzverkleidung
WC:
Teppichfußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt, Decke mit
Gipskartonverkleidung; WC-Schale, Handwaschbecken
Veranda:
PVC-Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt; Kleinküche ohne
Bestandswert
Wohnraum:
Teppichfußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt bzw. teilweise tapeziert,
Holztramdecke mit Weichfaserplattenuntersicht geweißigt, Einzelfeuerstätte in Form
eines Gußofens
ERDGESCHOSS
Küche nordwestseitig:
PVC-Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt; Einbauküche in
Holzoptik Fabrikat Ikea mit E-Herd mit 4 Kochplatten und Backrohr, einer
Küchenspüle und einer Dunstabzughaube - alle E-Geräte in Edelstahloptik
Wohn- / Essraum:
Holparkettfußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt; Kachelofen
Ing. Horst Scharfetter
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Veranda südseitig:
Holzparkettfußboden, Wände verputzt und geweißigt, Holzverschalung an der Decke
Vorhaus:
PVC-Fußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt bzw. teilweise Holzverschalung,
Holzverschalung an der Decke; Vom Erd- ins Dachgeschoß führt eine
Lärchenholztreppe mit Metallgeländer.
Bad / WC ostseitig:
Fliesenfußbodenbelag, Wände auf ca. 2,00m Höhe verfliest, Decke verputzt und
geweißigt; WC-Schale, Handwaschbecken, geflieste Brausetasse
Windfang:
keramischer Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt
DACHGESCHOSS
Vorhaus:
PVC-Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt
WC ostseitig:
PVC-Fußbodenbelag, Wände und Dachschräge verputzt und geweißigt; WC-Schale
Schlafzimmer nordostseitig:
Holzparkettfußbodenbelag, Wände, Decke und Dachschräge verputzt und geweißigt
Schlafzimmer südseitig:
Holzparkettfußbodenbelag, Wände bis auf ca. 70cm mit Holzvertäfelung - darüber
verputzt und geweißigt, Dachschräge und Decke verputzt und geweißigt; südseitig
vorgelagert ein Holzbalkon mit Holzgeländer (Geländerhöhe ca. 80cm - hier wird auf
das Erfordernis einer mind. 1,00m hohen Absturzsicherung gemäß Salzburger
Bautechnikgesetz hingewiesen)
Schrankraum südwestseitig:
Holzparkettfußbodenbelag, Wände, Decke und Dachschräge verputzt und geweißigt
bzw. teilweise mit Holzvertäfelung; Handwaschbecken
Schlafzimmer nordwestseitig:
Holzparkettfußbodenbelag, Wände, Decke und Dachschräge verputzt und geweißigt
DACHBODEN
Der unausgebaute Dachboden ist über eine Dachbodeneinstiegsluke mit
Blechverkleidung und Holzschiebeleiter begehbar. Im unausgebauten Dachboden ist
vollflächig ein brandhemmender F30 Fußbodenbelag aufgebracht.
HOLZHÜTTE
Im westlichen Grundstücksbereich wurde eine Holzhütte in Mischbauweise mit
Pultdach und Blecheindeckung errichtet. Die Ausmaße betragen ca. 4,00 x 5,00m.
Ing. Horst Scharfetter
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AUSSENANLAGE
Das Grundstück ist teilweise mit einem ortsüblichen Holzlattenzaun eingefriedet. Die
Hauszufahrt und der Vorplatz wurden geschottert ausgeführt. Der Hauszugang und
die Außentreppe wurden mit einem Natursteinbelag versehen.
BAUJAHR
1963 laut Bauakt bei der Marktgemeinde Mauterndorf
Bewertung
Die nachstehende Bewertung erfolgt unter Beachtung aller im Befund getroffenen
Feststellungen und unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse am Realitätenmarkt im Sinne
der Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) und ÖNORM B 1802.
Ermittelt wird der Verkehrswert, der in § 2 Abs 2 und 3 LBG wie folgt definiert ist:
„(2) Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im
redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann.
(3) Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben
bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben.“
Bezüglich der verschiedenen Bewertungsverfahren und deren Auswahl wird auf die §§ 3-7
des LBG verwiesen.
Die Bewertung erfolgt nach dem Sachwertverfahren, welches für Ein- und
Zweifamilienhäuser, wie das Gegenständliche, das geeignete und übliche Verfahren ist. Einund Zweifamilienhäuser werden nämlich in der Regel zur Eigennutzung errichtet bzw.
erworben und sie stellen daher keine Ertragsobjekte dar. Der Ertragswert ist somit nicht
maßgeblich.
Der Sachverständige merkt an, dass die Funktion der Elektro-, der Sanitär- und
Heizleitungen sowie –anlagen, sonstiger technischer Anlagen und Ausstattungen nicht
überprüft wurde.
Der Sachverständige weist darauf hin, dass mögliche Bodenverunreinigungen oder mögliche
Belastungen im Erdreich (Müll, Bauschutt, Relikte aus den Weltkriegen, etc.), welche nur
mittels eines eigenen Gutachtens feststellbar wären, nicht berücksichtigt werden können.
Weiters ist festzuhalten, dass die Liegenschaft nicht auf den Verlauf etwaiger im Erdreich
verlegter Ver- bzw. Entsorgungsleitungen oder sonstiger Leitungen untersucht wurde.
Mangels Vornahme einer Bodenuntersuchung – für die ein eigenes Bodengutachten
erforderlich wäre – können in diesem Gutachten somit auch keine Aussagen über eine
bestimmte Bodenbeschaffenheit des Grundstückes getroffen werden, ebenso wenig über
den etwa zu hohen Feuchtigkeitsgehalt oder die Höhe des Grundwasserspiegels.
Weiters wird angemerkt, dass durch nicht eindeutig sichtbare Vermessungspunkte, der
Verlauf der Grenzen in der Natur, mit dem Katasterstand nicht überprüft werden konnte.
Ing. Horst Scharfetter
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Gutachten
Sachwert
Bodenwert
Grundstück Nr. 1411/2 KG 58012 Mauterndorf
Grünland, kein Bauland
Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter
Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den
unbebauten Grund ein Preis von € 15,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen.
Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan
der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau zu 2/3 in der "roten Gefahrenzone" und zu 1/3
in der "gelben Gefahrenzone" der Taurach befindet.
Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der
Marktgemeinde Mauterndorf.
Eine Baulandausweisung bzw. Bebauung des Grundstückes ist aus vorgenannten Gründen
nicht möglich.
Da das Grundstück jedoch eine Gartenanlage für das Wohnobjekt Markt 216 darstellt wird
der Grundstückspreis wie oben angeführt zum Ansatz gebracht.
1.658,00 m² Grundfläche á 15,00
Grundstückswert
24.870,00
Grundstück Nr. 1411/4 KG 58012 Mauterndorf
Grünland, kein Bauland, bebautes Grundstück - Einzelgenehmigung
Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter
Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den
unbebauten Grund ein Preis von € 35,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen.
Unter Berücksichtigung eines Bebauungsabschlages von 20% (Preisminderung als Ansatz
für die Abbruch- und Entsorgungskosten des errichteten Gebäudes nach Ablauf seiner
technischen Lebensdauer) werden 20% des Wertes des Grundes in Ansatz gebracht,
woraus sich nachstehender Grundstückswert ergibt.
Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan
der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau in der "roten Gefahrenzone" der Taurach
befindet.
Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der
Marktgemeinde Mauterndorf.
Eine bauliche Erweiterung des Bestandes ist aufgrund der Lage in der "roten Gefahrenzone"
nicht möglich. Laut Auskunft bei der WLV-Lungau kann lediglich eine Sanierung des
Bestandes vorgenommen werden.
Aus vorgenannten Gründen ergibt sich oben angeführter Grundstückspreis.
557,00 m² Grundfläche á 35,00
20,00 % Abwertung (1)
Grundstückswert
(1) Abwertung
20,00 % Bebauungsabschlag
19.495,00
-3.899,00
15.596,00
-3.899,00
Ing. Horst Scharfetter
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Grundstück Nr. 1419/2 KG 58012 Mauterndorf
Grünland Sonstige, kein Bauland
Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter
Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den
unbebauten Grund ein Preis von € 8,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen.
Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan
der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau zu 2/3 in der "gelben Gefahrenzone" der
Taurach befindet. Die Restfläche von 1/3 liegt im Bauverbotsbereich der Landesstraße B99.
Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der
Marktgemeinde Mauterndorf.
Eine Baulandausweisung bzw. Bebauung des Grundstückes ist aus vorgenannten Gründen
nicht möglich.
Das Grundstück stellt somit eine unbebaubare Fläche dar, welche mit Weißerlen und Fichten
bewachsen ist und wird der Grundstückspreis wie oben angeführt zum Ansatz gebracht.
677,00 m² Grundfläche á 8,00
Grundstückswert
5.416,00
Grundstück Nr. 1592 KG 58012 Mauterndorf
Grünland Sonstige, kein Bauland
Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter
Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den
unbebauten Grund ein Preis von € 8,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen.
Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan
der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau zu 1/2 in der "roten Gefahrenzone und zu 1/2
in der "gelben Gefahrenzone" der Taurach befindet.
Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der
Marktgemeinde Mauterndorf.
Eine Baulandausweisung bzw. Bebauung des Grundstückes ist aus vorgenannten Gründen
nicht möglich.
Das Grundstück stellt weiters eine Zufahrt zum Wohnhaus Markt 216 dar und wird der
Grundstückspreis wie oben angeführt zum Ansatz gebracht.
91,00 m² Grundfläche á 8,00
Grundstückswert
Bodenwerte
728,00
€ 46.610,00
Ing. Horst Scharfetter
GU 43/2010
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Gebäudewerte
Einfamilienwohnhaus
Baujahr 1963, Alter des Objektes 47 Jahre, Lebensdauer 80 Jahre,
Restlebensdauer 33 Jahre
Als Grundlage für die Berechnung des Objektes dienen der Einreichplan des BM Ing.
Wilhelm Langeder, Mauterndorf vom Juli 1961 und der vom SV vorgenommene
Lokalaugenschein. Die verwendeten Baurichtpreise entstammen der einschlägigen
Fachliteratur und wurden nach den Erfahrungen des SV an GU-Preise bei ähnlichen
Bauvorhaben im Lungau angepasst.
Wie bei Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen udgl. üblich erfolgt der Ansatz der
Neuherstellungskosten rein kalkulatorisch inklusive Mehrwertsteuer.
gewöhnliche Herstellungskosten
Kellergeschoß Wohnteil
137,94 m³ á 230,00
Kellergeschoß Holzlage + Freisitz
112,09 m³ á 75,00
Erdgeschoß Wohnen
164,12 m³ á 395,00
Dachgeschoß Wohnen
106,09 m³ á 395,00
Dachboden
20,09 m³ á 85,00
Neubauwert
Bauwert
Neubauwert
66,00 % linear mit Zustandsnote, (Zustandsnote:
3,0)
Für die Ermittlung der zusätzlichen Wertverminderung auf
Grund des Zustandes eines Objektes muss zunächst eine
möglichst gleichmäßige Auffassung über den Zustand eines
Bauwerkes bestehen. Die Gleichmäßigkeit der Auffassung
wird in der nachstehend aufgeführten Einteilung, die sich aus
der Praxis heraus ergeben hat, erblickt.
1 = neu, ohne Reparaturen
2 = normale Unterhaltung geringen Umfanges
3 = reparaturbedürftig
4 = große Reparaturen erforderlich
5 = wertlos
Zwischensumme
1,39 % Aufwertung (2)
Bauwert zum Stichtag 11.10.2010
(2) Aufwertung
Einbauküche, Einbauküche in Holzoptik Fabrikat Ikea mit EHerd mit 4 Kochplatten und Backrohr, Dunstabzug,
Küchenspüle
Kachelofen im EG, Beim Wert des Kachelofens ist davon
auszugehen, was beim Verkauf dessen erlöst werden
könnte, samt den damit verbundenen Demontagearbeiten,
Risiko der Beschädigung und der zeitlich bedingten
Abnutzung.
Summe (Basis Prozentwerte: 50.515,01)
31.726,20
8.406,75
64.827,40
41.905,55
1.707,65
148.573,55
148.573,55
-98.058,54
Aufgrund des vorgefundenen
Bauzustandes des Objektes
wurde die Zustandsnote 3,0
vom SV in Erwägung gezogen.
50.515,01
700,00
51.215,01
400,00
300,00
700,00
Ing. Horst Scharfetter
GU 43/2010
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Holzhütte
Baujahr 1985, Alter des Objektes 25 Jahre, Lebensdauer 50 Jahre, Restlebensdauer 25
Jahre
Als Grundlage für die Berechnung des Objektes dient der vom SV vorgenommene
Lokalaugenschein. Die verwendeten Baurichtpreise entstammen der einschlägigen
Fachliteratur und wurden nach den Erfahrungen des SV an GU-Preise bei ähnlichen
Bauvorhaben im Lungau angepasst.
gewöhnliche Herstellungskosten
Holzhütte
pauschale Angabe
7.500,00
Neubauwert
7.500,00
Bauwert
Neubauwert
54,00 % linear mit Zustandsnote,
(Zustandsnote: 2,5)
Für die Ermittlung der zusätzlichen
Wertverminderung auf Grund des Zustandes eines
Objektes muss zunächst eine möglichst
gleichmäßige Auffassung über den Zustand eines
Bauwerkes bestehen. Die Gleichmäßigkeit der
Auffassung wird in der nachstehend aufgeführten
Einteilung, die sich aus der Praxis heraus ergeben
hat, erblickt.
1 = neu, ohne Reparaturen
2 = normale Unterhaltung geringen Umfanges
3 = reparaturbedürftig
4 = große Reparaturen erforderlich
5 = wertlos
Bauwert zum Stichtag 11.10.2010
7.500,00
-4.050,00
Aufgrund des vorgefundenen Bauzustandes
des Objektes wurde die
Zustandsnote 2,5 vom SV
in Erwägung gezogen.
3.450,00
Gebäudewerte
€ 54.665,00
Sachwert der Liegenschaft
Grundwert
Gebäudewert
Sachwert der Liegenschaft
€ 46.610,00
€ 54.665,00
€ 101.275,00
Ing. Horst Scharfetter
GU 43/2010
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Verkehrswert
Sachwert
€ 101.275,00
Verkehrswert zum 11.10.2010 (gerundet)
€ 101.300,00
Schlusskommentar
Die Bewertung erfolgte auf Basis der vorliegenden Unterlagen sowie unter Berücksichtigung
der Preise für vergleichbare Grundstücke und Baulichkeiten, sowie der besonderen
Verhältnisse. Insbesondere wurde auch Bedacht genommen auf die Lage, Aufschließung,
Widmung, Nutzungsmöglichkeit und die bestehende Verbauung.
Auf die Erstellung eines Energieausweises wurde ausdrücklich verzichtet. Es wird vom SV
festgehalten, dass die thermische Isolierung des Objektes dem Errichtungsjahr entspricht.
Mariapfarr, am 18.10.2010
Beilagen: Grundbuchsauszug
Kopie Flächenwidmungsplan
Einreichpläne
Fotos
Südansicht
Ing. Horst Scharfetter
Nordansicht
Westansicht
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Ing. Horst Scharfetter
Südostansicht
Holzhütte
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Ing. Horst Scharfetter
LN 1411/2 Richtung Osten
LN 1411/2 und 1411/4 Richtung Nordosten
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Ing. Horst Scharfetter
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Keller nordseitig
WC Keller
Veranda Keller
Wohnen Keller
Ing. Horst Scharfetter
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Küche EG
Kachelofen im Wohnbereich EG
Wohnen / Essen EG
Bad / WC EG
Ing. Horst Scharfetter
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Zimmer nordostseitig DG
Zimmer südseitig DG
WC DG
Dachboden