gutachten - Wiener Zeitung
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GUTACHTEN Bewertung der Liegenschaft 5570 Mauterndorf, Markt 216 BG Tamsweg, GB 58012, Mauterndorf, EZ 606 zur Ermittlung des Verkehrswertes. Aktenzahl: GU 43/2010 Auftraggeber: Bezirksgericht Tamsweg Gerichtsabteilung 1 Gartengasse 1 5580 Tamsweg GZ 11 E 5/10 v Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 2/18 Allgemeine Daten Auftraggeber Bezirksgericht Tamsweg Gerichtsabteilung 1 Gartengasse 1 5580 Tamsweg Liegenschaft Einfamilienhaus Markt 216 5570 Mauterndorf Einlagezahl 606, Grundbuch Mauterndorf (58012), Bezirksgericht Tamsweg Stichtag 11.10.2010 Gutachter Ing. Horst Scharfetter Eigentümer mit Hans Corneliues Luchies, 1 / 2 Eigentumsanteilen Geertruida Luchies Brinks, 1 / 2 Alle Preise sind angegeben in Euro und inklusive Umsatzsteuer. Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 3/18 Allgemeines 1. Auftrag: Schriftlicher Auftrag des Bezirksgerichtes Tamsweg, Gartengasse 1, 5580 Tamsweg vom 30.08.2010, Zahl 11 E 5/10 v-9 zur Ermittlung des Verkehrswertes der Liegenschaft EZ 606, GB 58012, Mauterndorf, BG Tamsweg. 2. Zweck: Feststellung des Verkehrswertes der bewertungsgegenständlichen Grundstücke und Objekte. 3. Bei der Besichtigung anwesende Personen: Gerichtsvollzieher Gerhard Pandurevic Schlosser Oswald Drage Mag. Georg Neumann (Steiermärkische Bank und Sparkassen AG) Elisabeth Winklhofer, Otto Jirschik, Michael Zechner (Hypo Salzburg) Mag. Raimund Unger (Dr. Kreuzberger & Mag. Stranimaier für die Hypo Salzburg) SV Ing. Horst Scharfetter 4. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung: - örtliche Besichtigung am 11.10.2010 - Grundbuchsauszug vom 31.08.2010 - Ausdruck des Flächenwidmungsplanes - Einsichtnahme in den Bauakt - Kopie von diversen baubehördlich genehmigten Einreichunterlagen - Fachliteratur: ROSS BRACHMANN HOLZNER 29. Auflage STABENTHEINER Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz KRANEWITTER Liegenschaftsbewertung 5. Auflage IMMOBILIENPREISSPIEGEL 2009 5. Beilagen: Grundbuchsauszug, Kopie Flächenwidmungsplan, Kopie der baubehördlich genehmigten Einreichprojekte, Baubewilligungsbescheide, Farbfotos Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 4/18 Befund 1. Liegenschaft: Die zu bewertenden Objekte sind auf den Grundstücken Nr. 1411/4, 1419/2 und 1592 KG 58012 Mauterndorf errichtet. Weiters ist das unbebaute Grundstück Nr. 1411/2 KG 58012 Mauterndorf zu bewerten. EZ (Einlagezahl) KG (Katastralgemeinde bzw. Grundbuch) BG (Bezirksgericht) 606 58012, Mauterndorf Tamsweg 2. Rechte: Dienstbarkeiten gemäß A2-Blatt siehe Grundbuchsauszug. 3. Lasten: Siehe C-Blatt des beigefügten Grundbuchsauszuges. 4. Beschreibung: 4.1 Grundstück Gst.-Nr. 1411/2 1411/4 1419/2 1592 Widmung Grünland Grünland bebaut Grünland Grünland Fläche m2 1658,00 557,00 677,00 91,00 Gst.-Adresse 5570 Mauterndorf, Markt 216 5570 Mauterndorf, Markt 216 5570 Mauterndorf, Markt 216 5570 Mauterndorf, Markt 216 4.2 Flächenwidmung und Bebauung Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mauterndorf als Grünland ausgewiesen. Weiters liegen die Grundstücke laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau in der "roten" und "gelben" Gefahrenzone der Taurach. Im Norden liegen die Grundstücke im Bauverbotsbereich der Landesstraße B99. 4.3 Lage Die gegenständliche Liegenschaft liegt im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Tamsweg. Die verkehrstechnische Aufschließung erfolgt über öffentliche Verkehrsflächen. 4.4 Ver- und Entsorgung Trinkwasser: Das ggst. Objekt ist an das Wasserleitungsnetz der Marktgemeinde Mauterndorf angeschlossen. Abwasser: Das ggst. Objekt ist an das öffentliche Abwasserleitungsnetz der Marktgemeinde Mauterndorf angeschlossen. Elektrische Energie: Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem Leitungsnetz der Salzburg AG. Ing. Horst Scharfetter Beheizung: GU 43/2010 Seite 5/18 Die Beheizung des Objektes erfolgt über Einzelfeuerstätten und eine Elektrodirektheizung. 4.5 Baulichkeiten Das ggst. Objekt weist ein Keller-, Erd- und ausgebautes Dachgeschoß auf und wurde in Massivbauweise mit Holztramdecken errichtet. Es wurde ein zimmermannsmäßiger Holzsatteldachstuhl errichtet. Die Dacheindeckung erfolgte mit Asbestzementplatten. Die Regenfallrohre und Dachrinnen wurden in verzinktem Blech mit Farbanstrich hergestellt. Die interne Erschließung der Stockwerke erfolgt über Lärchenholztreppen. Es wurden Holzfenster mit 2-Scheibenverglasung eingebaut. Weiters wurden furnierte Holztürstöcke mit furnierten Holztürblättern eingebaut. Die Beheizung des Objektes erfolgt über 2 Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe (Kachelofen im Erdgeschoß und Zusatzherd in der kellergeschoßigen Kleinwohnung). Zusätzlich wurde eine Elektrodirektheizung in den Wohnräumen installiert. Die Warmwasseraufbereitung für das Wohnobjekt erfolgt über einen Elektrowarmwasserboiler. KELLER Keller nordseitig: Betonfußbodenbelag, Decke verputzt und geweißigt, Holztramdecke mit Holzverschalung; der Kellerraum ist über eine Holztreppe vom Erdgeschoß aus begehbar Kleinwohnung im Kellergeschoß südseitig: Vorraum: keramischer Fußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt, Decke mit Holzverkleidung WC: Teppichfußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt, Decke mit Gipskartonverkleidung; WC-Schale, Handwaschbecken Veranda: PVC-Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt; Kleinküche ohne Bestandswert Wohnraum: Teppichfußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt bzw. teilweise tapeziert, Holztramdecke mit Weichfaserplattenuntersicht geweißigt, Einzelfeuerstätte in Form eines Gußofens ERDGESCHOSS Küche nordwestseitig: PVC-Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt; Einbauküche in Holzoptik Fabrikat Ikea mit E-Herd mit 4 Kochplatten und Backrohr, einer Küchenspüle und einer Dunstabzughaube - alle E-Geräte in Edelstahloptik Wohn- / Essraum: Holparkettfußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt; Kachelofen Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 6/18 Veranda südseitig: Holzparkettfußboden, Wände verputzt und geweißigt, Holzverschalung an der Decke Vorhaus: PVC-Fußbodenbelag, Wände verputzt und geweißigt bzw. teilweise Holzverschalung, Holzverschalung an der Decke; Vom Erd- ins Dachgeschoß führt eine Lärchenholztreppe mit Metallgeländer. Bad / WC ostseitig: Fliesenfußbodenbelag, Wände auf ca. 2,00m Höhe verfliest, Decke verputzt und geweißigt; WC-Schale, Handwaschbecken, geflieste Brausetasse Windfang: keramischer Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt DACHGESCHOSS Vorhaus: PVC-Fußbodenbelag, Wände und Decke verputzt und geweißigt WC ostseitig: PVC-Fußbodenbelag, Wände und Dachschräge verputzt und geweißigt; WC-Schale Schlafzimmer nordostseitig: Holzparkettfußbodenbelag, Wände, Decke und Dachschräge verputzt und geweißigt Schlafzimmer südseitig: Holzparkettfußbodenbelag, Wände bis auf ca. 70cm mit Holzvertäfelung - darüber verputzt und geweißigt, Dachschräge und Decke verputzt und geweißigt; südseitig vorgelagert ein Holzbalkon mit Holzgeländer (Geländerhöhe ca. 80cm - hier wird auf das Erfordernis einer mind. 1,00m hohen Absturzsicherung gemäß Salzburger Bautechnikgesetz hingewiesen) Schrankraum südwestseitig: Holzparkettfußbodenbelag, Wände, Decke und Dachschräge verputzt und geweißigt bzw. teilweise mit Holzvertäfelung; Handwaschbecken Schlafzimmer nordwestseitig: Holzparkettfußbodenbelag, Wände, Decke und Dachschräge verputzt und geweißigt DACHBODEN Der unausgebaute Dachboden ist über eine Dachbodeneinstiegsluke mit Blechverkleidung und Holzschiebeleiter begehbar. Im unausgebauten Dachboden ist vollflächig ein brandhemmender F30 Fußbodenbelag aufgebracht. HOLZHÜTTE Im westlichen Grundstücksbereich wurde eine Holzhütte in Mischbauweise mit Pultdach und Blecheindeckung errichtet. Die Ausmaße betragen ca. 4,00 x 5,00m. Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 7/18 AUSSENANLAGE Das Grundstück ist teilweise mit einem ortsüblichen Holzlattenzaun eingefriedet. Die Hauszufahrt und der Vorplatz wurden geschottert ausgeführt. Der Hauszugang und die Außentreppe wurden mit einem Natursteinbelag versehen. BAUJAHR 1963 laut Bauakt bei der Marktgemeinde Mauterndorf Bewertung Die nachstehende Bewertung erfolgt unter Beachtung aller im Befund getroffenen Feststellungen und unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse am Realitätenmarkt im Sinne der Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) und ÖNORM B 1802. Ermittelt wird der Verkehrswert, der in § 2 Abs 2 und 3 LBG wie folgt definiert ist: „(2) Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. (3) Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben.“ Bezüglich der verschiedenen Bewertungsverfahren und deren Auswahl wird auf die §§ 3-7 des LBG verwiesen. Die Bewertung erfolgt nach dem Sachwertverfahren, welches für Ein- und Zweifamilienhäuser, wie das Gegenständliche, das geeignete und übliche Verfahren ist. Einund Zweifamilienhäuser werden nämlich in der Regel zur Eigennutzung errichtet bzw. erworben und sie stellen daher keine Ertragsobjekte dar. Der Ertragswert ist somit nicht maßgeblich. Der Sachverständige merkt an, dass die Funktion der Elektro-, der Sanitär- und Heizleitungen sowie –anlagen, sonstiger technischer Anlagen und Ausstattungen nicht überprüft wurde. Der Sachverständige weist darauf hin, dass mögliche Bodenverunreinigungen oder mögliche Belastungen im Erdreich (Müll, Bauschutt, Relikte aus den Weltkriegen, etc.), welche nur mittels eines eigenen Gutachtens feststellbar wären, nicht berücksichtigt werden können. Weiters ist festzuhalten, dass die Liegenschaft nicht auf den Verlauf etwaiger im Erdreich verlegter Ver- bzw. Entsorgungsleitungen oder sonstiger Leitungen untersucht wurde. Mangels Vornahme einer Bodenuntersuchung – für die ein eigenes Bodengutachten erforderlich wäre – können in diesem Gutachten somit auch keine Aussagen über eine bestimmte Bodenbeschaffenheit des Grundstückes getroffen werden, ebenso wenig über den etwa zu hohen Feuchtigkeitsgehalt oder die Höhe des Grundwasserspiegels. Weiters wird angemerkt, dass durch nicht eindeutig sichtbare Vermessungspunkte, der Verlauf der Grenzen in der Natur, mit dem Katasterstand nicht überprüft werden konnte. Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 8/18 Gutachten Sachwert Bodenwert Grundstück Nr. 1411/2 KG 58012 Mauterndorf Grünland, kein Bauland Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den unbebauten Grund ein Preis von € 15,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen. Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau zu 2/3 in der "roten Gefahrenzone" und zu 1/3 in der "gelben Gefahrenzone" der Taurach befindet. Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Mauterndorf. Eine Baulandausweisung bzw. Bebauung des Grundstückes ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Da das Grundstück jedoch eine Gartenanlage für das Wohnobjekt Markt 216 darstellt wird der Grundstückspreis wie oben angeführt zum Ansatz gebracht. 1.658,00 m² Grundfläche á 15,00 Grundstückswert 24.870,00 Grundstück Nr. 1411/4 KG 58012 Mauterndorf Grünland, kein Bauland, bebautes Grundstück - Einzelgenehmigung Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den unbebauten Grund ein Preis von € 35,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung eines Bebauungsabschlages von 20% (Preisminderung als Ansatz für die Abbruch- und Entsorgungskosten des errichteten Gebäudes nach Ablauf seiner technischen Lebensdauer) werden 20% des Wertes des Grundes in Ansatz gebracht, woraus sich nachstehender Grundstückswert ergibt. Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau in der "roten Gefahrenzone" der Taurach befindet. Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Mauterndorf. Eine bauliche Erweiterung des Bestandes ist aufgrund der Lage in der "roten Gefahrenzone" nicht möglich. Laut Auskunft bei der WLV-Lungau kann lediglich eine Sanierung des Bestandes vorgenommen werden. Aus vorgenannten Gründen ergibt sich oben angeführter Grundstückspreis. 557,00 m² Grundfläche á 35,00 20,00 % Abwertung (1) Grundstückswert (1) Abwertung 20,00 % Bebauungsabschlag 19.495,00 -3.899,00 15.596,00 -3.899,00 Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 9/18 Grundstück Nr. 1419/2 KG 58012 Mauterndorf Grünland Sonstige, kein Bauland Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den unbebauten Grund ein Preis von € 8,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen. Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau zu 2/3 in der "gelben Gefahrenzone" der Taurach befindet. Die Restfläche von 1/3 liegt im Bauverbotsbereich der Landesstraße B99. Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Mauterndorf. Eine Baulandausweisung bzw. Bebauung des Grundstückes ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Das Grundstück stellt somit eine unbebaubare Fläche dar, welche mit Weißerlen und Fichten bewachsen ist und wird der Grundstückspreis wie oben angeführt zum Ansatz gebracht. 677,00 m² Grundfläche á 8,00 Grundstückswert 5.416,00 Grundstück Nr. 1592 KG 58012 Mauterndorf Grünland Sonstige, kein Bauland Aufgrund der Lage im Ortsteil Hammer der Marktgemeinde Mauterndorf ist unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen und zum Verkauf angebotener Grundstücke für den unbebauten Grund ein Preis von € 8,00/m2 als ortsüblich angemessen zu bezeichnen. Hiezu wird festgehalten, dass sich das Grundstück laut rechtsgültigem Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Lungau zu 1/2 in der "roten Gefahrenzone und zu 1/2 in der "gelben Gefahrenzone" der Taurach befindet. Weiters liegt das Grundstück zur Gänze im Grünland des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Mauterndorf. Eine Baulandausweisung bzw. Bebauung des Grundstückes ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Das Grundstück stellt weiters eine Zufahrt zum Wohnhaus Markt 216 dar und wird der Grundstückspreis wie oben angeführt zum Ansatz gebracht. 91,00 m² Grundfläche á 8,00 Grundstückswert Bodenwerte 728,00 € 46.610,00 Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 10/18 Gebäudewerte Einfamilienwohnhaus Baujahr 1963, Alter des Objektes 47 Jahre, Lebensdauer 80 Jahre, Restlebensdauer 33 Jahre Als Grundlage für die Berechnung des Objektes dienen der Einreichplan des BM Ing. Wilhelm Langeder, Mauterndorf vom Juli 1961 und der vom SV vorgenommene Lokalaugenschein. Die verwendeten Baurichtpreise entstammen der einschlägigen Fachliteratur und wurden nach den Erfahrungen des SV an GU-Preise bei ähnlichen Bauvorhaben im Lungau angepasst. Wie bei Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen udgl. üblich erfolgt der Ansatz der Neuherstellungskosten rein kalkulatorisch inklusive Mehrwertsteuer. gewöhnliche Herstellungskosten Kellergeschoß Wohnteil 137,94 m³ á 230,00 Kellergeschoß Holzlage + Freisitz 112,09 m³ á 75,00 Erdgeschoß Wohnen 164,12 m³ á 395,00 Dachgeschoß Wohnen 106,09 m³ á 395,00 Dachboden 20,09 m³ á 85,00 Neubauwert Bauwert Neubauwert 66,00 % linear mit Zustandsnote, (Zustandsnote: 3,0) Für die Ermittlung der zusätzlichen Wertverminderung auf Grund des Zustandes eines Objektes muss zunächst eine möglichst gleichmäßige Auffassung über den Zustand eines Bauwerkes bestehen. Die Gleichmäßigkeit der Auffassung wird in der nachstehend aufgeführten Einteilung, die sich aus der Praxis heraus ergeben hat, erblickt. 1 = neu, ohne Reparaturen 2 = normale Unterhaltung geringen Umfanges 3 = reparaturbedürftig 4 = große Reparaturen erforderlich 5 = wertlos Zwischensumme 1,39 % Aufwertung (2) Bauwert zum Stichtag 11.10.2010 (2) Aufwertung Einbauküche, Einbauküche in Holzoptik Fabrikat Ikea mit EHerd mit 4 Kochplatten und Backrohr, Dunstabzug, Küchenspüle Kachelofen im EG, Beim Wert des Kachelofens ist davon auszugehen, was beim Verkauf dessen erlöst werden könnte, samt den damit verbundenen Demontagearbeiten, Risiko der Beschädigung und der zeitlich bedingten Abnutzung. Summe (Basis Prozentwerte: 50.515,01) 31.726,20 8.406,75 64.827,40 41.905,55 1.707,65 148.573,55 148.573,55 -98.058,54 Aufgrund des vorgefundenen Bauzustandes des Objektes wurde die Zustandsnote 3,0 vom SV in Erwägung gezogen. 50.515,01 700,00 51.215,01 400,00 300,00 700,00 Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 11/18 Holzhütte Baujahr 1985, Alter des Objektes 25 Jahre, Lebensdauer 50 Jahre, Restlebensdauer 25 Jahre Als Grundlage für die Berechnung des Objektes dient der vom SV vorgenommene Lokalaugenschein. Die verwendeten Baurichtpreise entstammen der einschlägigen Fachliteratur und wurden nach den Erfahrungen des SV an GU-Preise bei ähnlichen Bauvorhaben im Lungau angepasst. gewöhnliche Herstellungskosten Holzhütte pauschale Angabe 7.500,00 Neubauwert 7.500,00 Bauwert Neubauwert 54,00 % linear mit Zustandsnote, (Zustandsnote: 2,5) Für die Ermittlung der zusätzlichen Wertverminderung auf Grund des Zustandes eines Objektes muss zunächst eine möglichst gleichmäßige Auffassung über den Zustand eines Bauwerkes bestehen. Die Gleichmäßigkeit der Auffassung wird in der nachstehend aufgeführten Einteilung, die sich aus der Praxis heraus ergeben hat, erblickt. 1 = neu, ohne Reparaturen 2 = normale Unterhaltung geringen Umfanges 3 = reparaturbedürftig 4 = große Reparaturen erforderlich 5 = wertlos Bauwert zum Stichtag 11.10.2010 7.500,00 -4.050,00 Aufgrund des vorgefundenen Bauzustandes des Objektes wurde die Zustandsnote 2,5 vom SV in Erwägung gezogen. 3.450,00 Gebäudewerte € 54.665,00 Sachwert der Liegenschaft Grundwert Gebäudewert Sachwert der Liegenschaft € 46.610,00 € 54.665,00 € 101.275,00 Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 12/18 Verkehrswert Sachwert € 101.275,00 Verkehrswert zum 11.10.2010 (gerundet) € 101.300,00 Schlusskommentar Die Bewertung erfolgte auf Basis der vorliegenden Unterlagen sowie unter Berücksichtigung der Preise für vergleichbare Grundstücke und Baulichkeiten, sowie der besonderen Verhältnisse. Insbesondere wurde auch Bedacht genommen auf die Lage, Aufschließung, Widmung, Nutzungsmöglichkeit und die bestehende Verbauung. Auf die Erstellung eines Energieausweises wurde ausdrücklich verzichtet. Es wird vom SV festgehalten, dass die thermische Isolierung des Objektes dem Errichtungsjahr entspricht. Mariapfarr, am 18.10.2010 Beilagen: Grundbuchsauszug Kopie Flächenwidmungsplan Einreichpläne Fotos Südansicht Ing. Horst Scharfetter Nordansicht Westansicht GU 43/2010 Seite 13/18 Ing. Horst Scharfetter Südostansicht Holzhütte GU 43/2010 Seite 14/18 Ing. Horst Scharfetter LN 1411/2 Richtung Osten LN 1411/2 und 1411/4 Richtung Nordosten GU 43/2010 Seite 15/18 Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 16/18 Keller nordseitig WC Keller Veranda Keller Wohnen Keller Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 17/18 Küche EG Kachelofen im Wohnbereich EG Wohnen / Essen EG Bad / WC EG Ing. Horst Scharfetter GU 43/2010 Seite 18/18 Zimmer nordostseitig DG Zimmer südseitig DG WC DG Dachboden