ED 14 - Hessischer Städte
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ED 14 - Hessischer Städte
1 ED 75 Tagesseminare im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes „Kommunalwahl 2016“ Am Dienstag, dem 10.11.2015, und am Montag, dem 16.11.2015, veranstaltet der Hessische Städte- und Gemeindebund im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes im Bürgerhaus Butzbach, Am Bollwerk 16, 35510 Butzbach jeweils ein Tagesseminar zum Thema „Kommunalwahlen 2016“. Die Veranstaltung beginnt jeweils um 9:30 Uhr und endet gegen 15:00 Uhr. Von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr ist eine Mittagspause vorgesehen, bei der ein Imbiss gereicht wird. Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 Euro für Mitglieder und 135,00 Euro für Nichtmitglieder. Zielgruppe: Das Seminar wendet sich insbesondere an Bürgermeister, Hauptamtsleiter sowie Ordnungsamtsleiter. Inhalt: Das Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechtes der kommunalen Wahlbeamte und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 28.03.2015 (GVBl. I, S. 158, 188) hat eine Reihe von nicht unerheblichen Änderungen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts und Kommunalwahlrechts hervorgebracht. Die Seminare sollen einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Bereich des Kommunalwahlrechts vermitteln. Die Änderungen im Kommunalwahlgesetz (KWG) sowie in der Kommunalwahlordnung (KWO) werden vorgestellt. Zudem soll anhand von praktischen Fallbeispielen das Wahlsystem noch einmal wiederholend aufgefrischt und mit den Teilnehmern erörtert werden. Abschließend wird eine Kurzpräsentation der aktuellen Wahlsoftware „PC Wahl“ einschließlich Stimmzettelerfassung durch die kommunale Informationsverarbeitung Hessen (ekom 21) erfolgen. Referenten: Als Referenten stehen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Ulrike Adrian, Herr Verwaltungsdirektor Johannes Heger, Referentin Daniela Maier vom Hessischen Städte- und Gemeindebund und Herr Verwaltungsdirektor a. D. Werner Fritsch (ehemals ekom 21) zur Verfügung. Wir bitten zur Anmeldung eines der beiden anhängenden Anmeldeformulare zu verwenden. Anmeldeschluss ist der 31.07.2015. Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine 2 gesonderte Rechnung erstellen. Aus buchhalterischen Gründen bitten wir Sie, den Betrag nicht vorher zu überweisen. Bitte achten Sie darauf, dass anfallende Nebenkosten (z. B. Telefon usw.) selbst zu zahlen sind. Dezernat 2 – Adr/Hg/Mai Nr. 6 – ED vom 16.06.2015 3 Freiherr vom Stein-Institut beim Hessischen Städte- und Gemeindebund Abteilung 2.1 Postfach 13 51 63153 Mühlheim am Main bitte zurücksenden per Fax an: 06108/6001-57 per E-Mail an: [email protected] oder per Post an die Geschäftsstelle Anmeldung zum Tagesseminar „Kommunalwahlen 2016“ am 10.11.2015 in Butzbach Die Stadt / Gemeinde ________________________, Kreis ____________________ meldet für das Tagesseminar folgende Teilnehmer/innen an: Name, Vorname Funktion E-Mail-Adresse Angaben zum Absender: Postleitzahl, Ort Straße, Hausnummer Ansprechpartner und Telefon (für Rückfragen) (Datum) (Unterschrift) (Stempel) 4 Freiherr vom Stein-Institut beim Hessischen Städte- und Gemeindebund Abteilung 2.1 Postfach 13 51 63153 Mühlheim am Main bitte zurücksenden per Fax an: 06108/6001-57 per E-Mail an: [email protected] oder per Post an die Geschäftsstelle Anmeldung zum Tagesseminar „Kommunalwahlen 2016“ am 16.11.2015 in Butzbach Die Stadt / Gemeinde ________________________, Kreis ____________________ meldet für das Tagesseminar folgende Teilnehmer/innen an: Name, Vorname Funktion E-Mail-Adresse Angaben zum Absender: Postleitzahl, Ort Straße, Hausnummer Ansprechpartner und Telefon (für Rückfragen) (Datum) (Unterschrift) (Stempel)