Betriebliche Regelungen BOS – Sprechfunkverkehr Brand
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Betriebliche Regelungen BOS – Sprechfunkverkehr Brand
Sonderschutzplan Bereich 2 Information und Kommunikation Plan Nr. 1 BOS-Sprechfunk Version V 22 68 f Betriebliche Regelungen BOS – Sprechfunkverkehr Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst des Landes Hessen Sonderschutzplan Bereich 2 Information und Kommunikation Plan Nr. 1 BOS-Sprechfunk Version 1.0 Betriebliche Regelungen BOS-Sprechfunkverkehr Für die Abwicklung von Einsatzlagen der täglichen Gefahrenabwehr, Großschadenlagen und Katastrophen ist, analog der bruchfreien Führungsstrukturen nach der FwDV 100, eine durchgehende Informations- und Kommunikations-Struktur (IuK-Struktur) erforderlich. Die nachfolgenden standardisierten Regelungen für die Funkkanäle sind landeseinheitlich zu verwenden und die Hinweise hierzu in entsprechenden Planungen zu berücksichtigen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs ein oder mehrere analoge Funkkanäle für den Regelbetrieb zugewiesen. Ferner stehen weitere analoge Funkkanäle für Großschadenlagen und für den Katastrophenschutz zur Verfügung (Anlage 1-3). Eine Zuweisung erfolgt über die zuständige Zentrale Leitstelle (4m-Band) oder ist für Einsatzlagen pauschal grundsätzlich als zugewiesen zu betrachten (2m-Band). Nach erfolgter regionaler Migration in den Digitalfunk entfallen die Nutzungen des 4m- und des 2m-Bandes für die nichtpolizeilichen BOS und werden durch digitale TMO- und DMOGruppen ersetzt. Ausnahmen gelten für einen Übergangszeitraum dann grundsätzlich nur für die notwendige Zusammenarbeit mit fremden, noch nicht auf Digitalfunk umgerüsteten Einheiten oder bei bestimmten Objekten mit alten analogen Objektfunkanlagen. Für den Funkverkehr an Einsatzstellen gelten die Festlegungen der Anlage 4 und darüber hinaus folgende Regelungen: Im 4m-Band: 4m-Kanäle sind für den Einsatzstellenverkehr nur dann zu verwenden, wenn mit 2mKanälen keine ausreichende Versorgung erreicht werden kann oder wenn nicht ausreichend 2m-Kanäle zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kommen Sie in Betracht, wenn ausschließlich in Fahrzeugen befindliche Gegenstellen an der Kommunikation teilnehmen (z.B. (T)EL im ELW 2, alle Abschnitte in je einem ELW 1). 1 Sonderschutzplan Bereich 2 Information und Kommunikation Plan Nr. 1 BOS-Sprechfunk Version 1.0 Sofern die Verwendung von Wechselsprechkanälen taktisch sinnvoll und topographisch möglich ist, stehen folgende Kanäle in dieser Betriebsart zur Verfügung: K 382 W/O Führungskanal (örtlicher Führungskanal 4m (T)EL <-> Abschnitte) K 377 W/O Sonderverwendung für die Führungsebene, ggf. als Ausweichkanal wenn K 382 örtlich nicht nutzbar oder GABC-Messaufträge K 409 W/O Verwendung je nach Einsatzlage K 411 W/O Verwendung je nach Einsatzlage K 466 W/O Verwendung je nach Einsatzlage K 505 W/O Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendbarkeit räumlich eingeschränkt) K 507 W/O Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendbarkeit räumlich eingeschränkt) K 510 W/U Marschkanal und ggf. Bereitstellungsraum Für die Nutzung von 4m-Relaiskanäle als Einsatzkanäle sind keine globalen Vorgaben möglich, die Verfügbarkeit ist örtlich zu klären. Es empfiehlt sich, dies im Rahmen der Einsatzvorbereitung durchzuführen, so dass im Falle eines Großschadenereignisses für die jeweilige Lokalität die hier nutzbaren Kanäle bereits bekannt sind. In der Regel wird es ausreichend sein, diese Ermittlung einmal pro Stadt-/Ortsteil durchzuführen, lediglich bei flächengroßen Gemeinden/Städten oder topografisch schwierigen Lagen (z.B. Tunnelportale) sind hier umfassendere Tests zu empfehlen. Bei der Planung des Fernmeldeeinsatzes ist im 4m-Band zu beachten, dass bei Verwendung in einen Einsatzleitfahrzeug G/U und W/O-Kanäle nur dann gegenseitig weitestgehend störungsfrei funktionieren, wenn die Antennen vertikal (höhenmäßig) mit mindestens etwa der einfachen Wellenlänge (>= 4m) entkoppelt sind (z.B. W/O-Kanal auf Antennenmast) und einen Kanalabstand von mindestens ca. 10 Kanälen aufweisen. Dies erfordert bei der Nutzung eines W/O-Kanal bei Aufrechterhaltung der Verwendung des G/U-Kanals auf der Leitungsebene einen mit einer Mastantenne ausgestatteten ELW (wie z.B. die landesbeschafften ELW 2). Die Nutzung von 4m-Band Kanälen (mit Ausnahme der Verwendung des K 510 W/U als Marschkanals) als Einsatzkanäle über den Betriebskanal hinaus ist in jedem Fall mit der zuständigen Leitfunkstelle, über die örtlich zuständige Zentrale Leitstelle, abzustimmen. Auch dieses Verfahren wird erleichtert, wenn allen Beteiligten bereits entsprechende Fernmeldeplanungen vorliegen. 2 Sonderschutzplan Bereich 2 Information und Kommunikation Plan Nr. 1 BOS-Sprechfunk Version 1.0 Im 2m-Band: K 31 W/U obere Führungsebene (örtlicher Führungskanal 2m (T)EL <-> Abschnitte) (auch zur Kontaktaufnahme mit polizeilichen Kräften auf der Führungsebene) K 34 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunkanlage (1. Portal) K 39 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunkanlage (2. Portal) K 39 W/U sofern keine Tunnelfunkanlage vorhanden: Sonderanwendungen z.B. für Umsetzer Tunnelrettungszug K 50 W/U Abschnittskanal K 51 W/U Abschnittskanal – Vorzug: Rettungsdienst/Sanität/ Betreuung K 53 W/U Abschnittskanal K 55 W/U Abschnittskanal K 56 W/U Abschnittskanal Die Wahl des Kanals 31 W/U für die obere Führungsebene fiel u.a. weil der Kanalabstand zwischen diesen Kanal und den W/U-Abschnittskanälen so groß ist, dass auf der Abschnittsleiterebene, bei der zwei 2m-Funkanlagen in räumlicher Nähe zu betreiben sind, keine störenden Beeinflussungen zu erwarten sind (auch nicht bei Nutzung älterer FuG 10). Die Wahl des Kanals 51 W/U als Abschnittskanal mit Vorzug für den Rettungsdienst sowie den KatS-Aufgabenbereichen Sanität und Betreuung fiel, da dieser Kanal flächendeckend nicht als regulärer Betriebskanal verwendet wird und daher kurzfristig ohne weitere Kanalwechsel zur Verfügung steht. Der jeweiligen Einsatzplanung für ein Objekt oder der lageabhängigen Entscheidung durch den Einsatzleiter ist die Verteilung der nicht besonders festgelegten Kanäle überlassen. Sollte eine räumliche Strukturierung gegenüber einer aufgabenbezogenen Strukturierung im gegebenen Fall sinnvoller sein, können auch die für eine „bevorzugte Verwendung“ vorgesehenen Kanäle hierfür vergeben werden. Im Digitalfunk (TMO und DMO): Regelungen für die Einsatz- und Fernmeldeplanung erfolgen hierzu, wenn der Digitalfunk vom Testbetrieb in den Wirkbetrieb überführt wird. 3 Funknetz des Landes Hessen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat V 2 Betriebskanäle 487 F/R: 503 F: 498 R: 493 LFuSt Kassel KS (Lkr.) LFuSt Kassel F/R: 494 KS ZLSt Waldeck-Frankenberg ESW KB F/R: 489 ZLSt Werra-Meißner HR F/R: 502 ZLSt Waldeck-Frankenberg F/R: 412 ZLSt Schwalm-Eder HEF F/R: 469 MR ZLSt Hersfeld-Rotenburg F/R: 467 F/R: 462 ZLSt Marburg-Biedenkopf VB ZLSt Lahn-Dill Gießen LDK F: 352 R: 500 F/R: 413 GI F/R: 470 F/R: 500 LFuSt Gießen ZLSt Lahn-Dill FD ZLSt Vogelsberg LFuSt Gießen F/R: 471 F/R: 487 LFuSt Fulda ZLSt Limburg-Weilburg F/R: 508 LM ZLSt Wetterau F/R: 499 FB ZLSt Hochtaunus MKK HG F/R: 498 ZLSt Main-Kinzig ZLSt Rheingau-Taunus RÜD F: 506 R: 471 F/R: 496 WI ZLSt Main-Taunus OF F MTK F: 501 R: 469 ZLSt Dieburg DA (Lkr.) F: 494 (Di) R: 413 (Da) LFuSt Darmstadt F/R: 492 486 F: 359 R: 497 LFuSt Offenbach Legende: F/R: 493 ZLSt Odenwald ZLSt Bergstrasse HP F: 465 R: 410 LFuSt Frankfurt F/R: 494 DA GG F: 502 R: 413 OF (Lkr.) ZLSt Dietzenbach ZLSt Groß-Gerau LFuSt Wiesbaden LFuSt Fulda F/R: 503 F/R: 463 F: 464 R: 471 497 ERB F/R: Kanal für Feuerwehr, KatS und Rettungsdienst F: Kanal für Feuerwehr und KatS R: Kanal für Rettungsdienst H: Kanal des ZSH / RTH / ITH Alle Kanäle ohne Tonrufsteuerung Angabe unterhalb der Kanalnummer: • Name der Leitfunkstelle (LFuSt) bzw. Leitstelle (ZLSt) Farblich gekennzeichnete Bereiche: • Zuständigkeitsbereiche der Leitfunkstellen Funknetz des Landes Hessen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat V 2 Reservekanäle („KatS -Kanäle“) W / O - Kanäle zur Zuweisung durch die LFuStn: • 377 (vorrangig GABC-Messaufträge) • 382 KS (Lkr.) • 409 (nicht im Raum Vogelsberg) • 411 (nicht im Raum Biedenkopf) E: 508 T: 471 KS T: 490 • 466 • 505 (nicht im Raum Korbach, im Bereich der LFuStn Darmstadt und Wiesbaden nur eingeschränkt) N: 371 T: 500 T: 506 T: 505 KB ESW LFuSt Kassel • 507 (nur in Nordhessen) T: 486 T: 491 HR sowie primär als Marschkanal: • 510 W/U T: 508 E: 408 T: 458 HEF N: 411 T: 404 N: 464 MR N: 406 E: 471 T: 408 N: 405 LFuSt Gießen VB N: 468 E: 471 LDK LFuSt Fulda FD GI N: 489 N: 463 N: 364 T: 409 T: 492 N: 466 T: 507 LM LFuSt Wiesbaden E: 506 E: 506 RÜD WI N: 352 Hinweise: • Die Anordnung der Symbole der Relaisstellen entspricht in etwa ihrer tatsächlichen räumlichen Lage • Die Relaisstellen können landkreisübergreifend, entsprechend der örtlichen Eignung und nach Zuweisung durch die zuständige LFuSt verwendet werden ! • lokal zu erstellende Eignungsuntersuchung vor dem Kanaleinsatz beachten T: 468 MKK HG T: 506 T: 408 E/T: 490 T: 489 E: 403 E: 489 E: 504 LFuSt Frankfurt FB MTK LFuSt Offenbach N: 364 F N: 491 OF N: 405 OF (Lkr.) T: 487 T: 500 DA GG E: 507 N:352 DA (Lkr.) N: 374 T: 462 Legende: T: 506 T: 504 LFuSt Darmstadt HP ERB E: 407 E: 504 E: 405 T: E: N: Relais mit Tonrufsteuerung (TR I kurz) Relais bedarfsweise von der ZLSt einschaltbar Relais ohne Tonrufsteuerung („freilaufendes Relais“) Farblich gekennzeichnete Bereiche: • für die Kanalnutzung zuständige Leitfunkstelle (LFuSt) Funknetz des Landes Hessen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat V 2 Betriebskanäle (2m Band) 50 KS (Lkr.) 55 53 KS 53 53 56 KB ESW LFuSt Kassel 50 50 55 HR 55 56 56 HEF 56 53 50 MR LFuSt Gießen 55 53 50 LDK 56 53 LFuSt Fulda FD VB GI 55 56 50 LM 55 53 56 LFuSt Wiesbaden 53 56 LFuSt Offenbach 56 55 WI MTK 53 MKK 56 50 50 RÜD 50 LFuSt Frankfurt FB HG OF F 55 50 OF (Lkr.) Legende: 31 W/U Führungskanal (T)EL <->Abschnitte 50 W/U Abschnittskanal 51 W/U Abschnittskanal (bevorzugt Rettung / Sanität) 53 W/U Abschnittskanal 55 W/U Abschnittskanal 56 W/U Abschnittskanal 34 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunkanlage 1. Portal 39 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunkanlage 2. Portal 53 DA GG 55 53 DA (Lkr.) 56 55 50 HP Farblich gekennzeichnete Bereiche: • für die Kanalnutzung zuständige Leitfunkstelle (LFuSt) LFuSt Darmstadt ERB In Frankfurt am Main: Erprobung einer Zuordnung unter Nutzung der Kanäle 50, 51, 53, 55, 56 W/O Information und Kommunikation Grundstruktur Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Abteilung V Brand- und Katastrophenschutz 2m und 4m Band BOS-Funk Zentrale Leitstelle Rettungsdienst - Feuerwehr Polizeiführer Bundespolizei _______________ _______________ Technische Einsatzleitung Tel.: _____ / __________ Fax.: _____ / __________ _____ G/U ____________________ ____________________ ____________________ ____________________ 31 W/U EA 1 Schadensbekämpfung EA 2 Schadensbekämpfung _____ W/U _____ W/U EA 3 Logistik _____ W/U EA 4 Rettungsdienst Sanitätsdienst EA 5 Bereitstellung 51 W/U _____ W/U Information und Kommunikation Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Grundstruktur Digital BOS-Funk Abteilung V Brand- und Katastrophenschutz Zentrale Leitstelle Rettungsdienst - Feuerwehr Polizeiführer Bundespolizei _______________ _______________ Technische Einsatzleitung Tel.: _____ / __________ Fax.: _____ / __________ TMO-Gruppe 1.TMO-Gruppe Einsatzleitung EA 1 Schadensbekämpfung EA 2 Schadensbekämpfung DMO-Gruppe DMO-Gruppe TMO-Gruppe EA 3 Logistik DMO-Gruppe Unterschiedliche DMO-Gruppen für EA1, EA 2, EA3, usw. ____________________ ____________________ ____________________ ____________________ 2.TMO-Gruppe EA1 Führung, EA2 Führung, usw. EA 4 Rettungsdienst Sanitätsdienst EA 5 Bereitstellung DMO-Gruppe DMO-Gruppe