Betriebliche Regelungen BOS – Sprechfunkverkehr Brand

Transcription

Betriebliche Regelungen BOS – Sprechfunkverkehr Brand
Sonderschutzplan
Bereich
2
Information und Kommunikation
Plan Nr.
1
BOS-Sprechfunk
Version
V 22 68 f
Betriebliche Regelungen
BOS – Sprechfunkverkehr
Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
des Landes Hessen
Sonderschutzplan
Bereich
2
Information und Kommunikation
Plan Nr.
1
BOS-Sprechfunk
Version
1.0
Betriebliche Regelungen BOS-Sprechfunkverkehr
Für die Abwicklung von Einsatzlagen der täglichen Gefahrenabwehr, Großschadenlagen
und Katastrophen ist, analog der bruchfreien Führungsstrukturen nach der FwDV 100,
eine durchgehende Informations- und Kommunikations-Struktur (IuK-Struktur) erforderlich.
Die nachfolgenden standardisierten Regelungen für die Funkkanäle sind landeseinheitlich
zu verwenden und die Hinweise hierzu in entsprechenden Planungen zu berücksichtigen.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs ein oder mehrere analoge Funkkanäle für den Regelbetrieb zugewiesen. Ferner
stehen weitere analoge Funkkanäle für Großschadenlagen und für den Katastrophenschutz zur Verfügung (Anlage 1-3). Eine Zuweisung erfolgt über die zuständige Zentrale
Leitstelle (4m-Band) oder ist für Einsatzlagen pauschal grundsätzlich als zugewiesen zu
betrachten (2m-Band).
Nach erfolgter regionaler Migration in den Digitalfunk entfallen die Nutzungen des 4m- und
des 2m-Bandes für die nichtpolizeilichen BOS und werden durch digitale TMO- und DMOGruppen ersetzt. Ausnahmen gelten für einen Übergangszeitraum dann grundsätzlich nur
für die notwendige Zusammenarbeit mit fremden, noch nicht auf Digitalfunk umgerüsteten
Einheiten oder bei bestimmten Objekten mit alten analogen Objektfunkanlagen.
Für den Funkverkehr an Einsatzstellen gelten die Festlegungen der Anlage 4 und darüber
hinaus folgende Regelungen:
Im 4m-Band:
4m-Kanäle sind für den Einsatzstellenverkehr nur dann zu verwenden, wenn mit 2mKanälen keine ausreichende Versorgung erreicht werden kann oder wenn nicht
ausreichend 2m-Kanäle zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus kommen Sie in Betracht, wenn ausschließlich in Fahrzeugen befindliche
Gegenstellen an der Kommunikation teilnehmen (z.B. (T)EL im ELW 2, alle Abschnitte in
je einem ELW 1).
1
Sonderschutzplan
Bereich
2
Information und Kommunikation
Plan Nr.
1
BOS-Sprechfunk
Version
1.0
Sofern die Verwendung von Wechselsprechkanälen taktisch sinnvoll und topographisch
möglich ist, stehen folgende Kanäle in dieser Betriebsart zur Verfügung:
K 382 W/O
Führungskanal (örtlicher Führungskanal 4m (T)EL <-> Abschnitte)
K 377 W/O
Sonderverwendung für die Führungsebene, ggf. als Ausweichkanal wenn
K 382 örtlich nicht nutzbar oder GABC-Messaufträge
K 409 W/O
Verwendung je nach Einsatzlage
K 411 W/O
Verwendung je nach Einsatzlage
K 466 W/O
Verwendung je nach Einsatzlage
K 505 W/O
Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendbarkeit räumlich eingeschränkt)
K 507 W/O
Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendbarkeit räumlich eingeschränkt)
K 510 W/U
Marschkanal und ggf. Bereitstellungsraum
Für die Nutzung von 4m-Relaiskanäle als Einsatzkanäle sind keine globalen Vorgaben
möglich, die Verfügbarkeit ist örtlich zu klären. Es empfiehlt sich, dies im Rahmen der
Einsatzvorbereitung durchzuführen, so dass im Falle eines Großschadenereignisses für
die jeweilige Lokalität die hier nutzbaren Kanäle bereits bekannt sind.
In der Regel wird es ausreichend sein, diese Ermittlung einmal pro Stadt-/Ortsteil
durchzuführen, lediglich bei flächengroßen Gemeinden/Städten oder topografisch
schwierigen Lagen (z.B. Tunnelportale) sind hier umfassendere Tests zu empfehlen.
Bei der Planung des Fernmeldeeinsatzes ist im 4m-Band zu beachten, dass bei
Verwendung in einen Einsatzleitfahrzeug G/U und W/O-Kanäle nur dann gegenseitig
weitestgehend störungsfrei funktionieren, wenn die Antennen vertikal (höhenmäßig) mit
mindestens etwa der einfachen Wellenlänge (>= 4m) entkoppelt sind (z.B. W/O-Kanal auf
Antennenmast) und einen Kanalabstand von mindestens ca. 10 Kanälen aufweisen.
Dies erfordert bei der Nutzung eines W/O-Kanal bei Aufrechterhaltung der Verwendung
des G/U-Kanals auf der Leitungsebene einen mit einer Mastantenne ausgestatteten ELW
(wie z.B. die landesbeschafften ELW 2).
Die Nutzung von 4m-Band Kanälen (mit Ausnahme der Verwendung des K 510 W/U als
Marschkanals) als Einsatzkanäle über den Betriebskanal hinaus ist in jedem Fall mit der
zuständigen Leitfunkstelle, über die örtlich zuständige Zentrale Leitstelle, abzustimmen.
Auch dieses Verfahren wird erleichtert, wenn allen Beteiligten bereits entsprechende
Fernmeldeplanungen vorliegen.
2
Sonderschutzplan
Bereich
2
Information und Kommunikation
Plan Nr.
1
BOS-Sprechfunk
Version
1.0
Im 2m-Band:
K 31 W/U
obere Führungsebene (örtlicher Führungskanal 2m (T)EL <-> Abschnitte)
(auch zur Kontaktaufnahme mit polizeilichen Kräften auf der Führungsebene)
K 34 bG/U
Gebäude- oder Tunnelfunkanlage (1. Portal)
K 39 bG/U
Gebäude- oder Tunnelfunkanlage (2. Portal)
K 39 W/U
sofern keine Tunnelfunkanlage vorhanden:
Sonderanwendungen z.B. für Umsetzer Tunnelrettungszug
K 50 W/U
Abschnittskanal
K 51 W/U
Abschnittskanal – Vorzug: Rettungsdienst/Sanität/ Betreuung
K 53 W/U
Abschnittskanal
K 55 W/U
Abschnittskanal
K 56 W/U
Abschnittskanal
Die Wahl des Kanals 31 W/U für die obere Führungsebene fiel u.a. weil der Kanalabstand
zwischen diesen Kanal und den W/U-Abschnittskanälen so groß ist, dass auf der
Abschnittsleiterebene, bei der zwei 2m-Funkanlagen in räumlicher Nähe zu betreiben sind,
keine störenden Beeinflussungen zu erwarten sind (auch nicht bei Nutzung älterer FuG
10).
Die Wahl des Kanals 51 W/U als Abschnittskanal mit Vorzug für den Rettungsdienst sowie
den KatS-Aufgabenbereichen Sanität und Betreuung fiel, da dieser Kanal flächendeckend
nicht als regulärer Betriebskanal verwendet wird und daher kurzfristig ohne weitere
Kanalwechsel zur Verfügung steht.
Der jeweiligen Einsatzplanung für ein Objekt oder der lageabhängigen Entscheidung durch
den Einsatzleiter ist die Verteilung der nicht besonders festgelegten Kanäle überlassen.
Sollte eine räumliche Strukturierung gegenüber einer aufgabenbezogenen Strukturierung
im gegebenen Fall sinnvoller sein, können auch die für eine „bevorzugte Verwendung“
vorgesehenen Kanäle hierfür vergeben werden.
Im Digitalfunk (TMO und DMO):
Regelungen für die Einsatz- und Fernmeldeplanung erfolgen hierzu, wenn der Digitalfunk
vom Testbetrieb in den Wirkbetrieb überführt wird.
3
Funknetz des Landes Hessen für den Brandschutz,
Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat V 2
Betriebskanäle
487
F/R: 503
F: 498
R: 493
LFuSt Kassel
KS (Lkr.)
LFuSt Kassel
F/R: 494
KS
ZLSt Waldeck-Frankenberg
ESW
KB
F/R: 489
ZLSt Werra-Meißner
HR
F/R: 502
ZLSt Waldeck-Frankenberg
F/R: 412
ZLSt Schwalm-Eder
HEF
F/R: 469
MR
ZLSt Hersfeld-Rotenburg
F/R: 467
F/R: 462
ZLSt Marburg-Biedenkopf
VB
ZLSt Lahn-Dill
Gießen
LDK
F: 352
R: 500
F/R: 413
GI
F/R: 470
F/R: 500
LFuSt Gießen
ZLSt Lahn-Dill
FD
ZLSt Vogelsberg
LFuSt Gießen
F/R: 471
F/R: 487
LFuSt Fulda
ZLSt Limburg-Weilburg
F/R: 508
LM
ZLSt Wetterau
F/R: 499
FB
ZLSt Hochtaunus
MKK
HG
F/R: 498
ZLSt Main-Kinzig
ZLSt Rheingau-Taunus
RÜD
F: 506
R: 471
F/R: 496
WI
ZLSt Main-Taunus
OF
F
MTK
F: 501
R: 469
ZLSt Dieburg
DA (Lkr.)
F: 494 (Di)
R: 413 (Da)
LFuSt Darmstadt
F/R: 492
486
F: 359
R: 497
LFuSt Offenbach
Legende:
F/R: 493
ZLSt Odenwald
ZLSt Bergstrasse
HP
F: 465
R: 410
LFuSt Frankfurt
F/R: 494
DA
GG
F: 502
R: 413
OF (Lkr.)
ZLSt Dietzenbach
ZLSt Groß-Gerau
LFuSt Wiesbaden
LFuSt Fulda
F/R: 503
F/R: 463
F: 464
R: 471
497
ERB
F/R: Kanal für Feuerwehr, KatS und Rettungsdienst
F:
Kanal für Feuerwehr und KatS
R:
Kanal für Rettungsdienst
H:
Kanal des ZSH / RTH / ITH
Alle Kanäle ohne Tonrufsteuerung
Angabe unterhalb der Kanalnummer:
• Name der Leitfunkstelle (LFuSt) bzw. Leitstelle (ZLSt)
Farblich gekennzeichnete Bereiche:
• Zuständigkeitsbereiche der Leitfunkstellen
Funknetz des Landes Hessen für den Brandschutz,
Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat V 2
Reservekanäle („KatS -Kanäle“)
W / O - Kanäle zur Zuweisung durch die LFuStn:
• 377 (vorrangig GABC-Messaufträge)
• 382
KS (Lkr.)
• 409 (nicht im Raum Vogelsberg)
• 411 (nicht im Raum Biedenkopf)
E: 508
T: 471
KS
T: 490
• 466
• 505 (nicht im Raum Korbach, im Bereich
der LFuStn Darmstadt und Wiesbaden
nur eingeschränkt)
N: 371
T: 500
T: 506
T: 505
KB
ESW
LFuSt Kassel
• 507 (nur in Nordhessen)
T: 486
T: 491
HR
sowie primär als Marschkanal:
• 510 W/U
T: 508
E: 408
T: 458
HEF
N: 411
T: 404
N: 464
MR
N: 406
E: 471
T: 408
N: 405
LFuSt Gießen
VB
N: 468
E: 471
LDK
LFuSt Fulda
FD
GI
N: 489
N: 463
N: 364
T: 409
T: 492
N: 466
T: 507
LM
LFuSt Wiesbaden
E: 506
E: 506
RÜD
WI
N: 352
Hinweise:
• Die Anordnung der Symbole der
Relaisstellen entspricht in etwa
ihrer tatsächlichen räumlichen
Lage
• Die Relaisstellen können
landkreisübergreifend,
entsprechend der örtlichen
Eignung und nach Zuweisung
durch die zuständige LFuSt
verwendet werden !
• lokal zu erstellende Eignungsuntersuchung vor dem
Kanaleinsatz beachten
T: 468
MKK
HG
T: 506
T: 408
E/T: 490
T: 489 E: 403
E: 489
E: 504
LFuSt Frankfurt
FB
MTK
LFuSt Offenbach
N: 364
F
N: 491
OF
N: 405
OF (Lkr.)
T: 487
T: 500
DA
GG
E: 507
N:352
DA (Lkr.)
N: 374 T: 462
Legende:
T: 506
T: 504
LFuSt Darmstadt
HP
ERB
E: 407
E: 504
E: 405
T:
E:
N:
Relais mit Tonrufsteuerung (TR I kurz)
Relais bedarfsweise von der ZLSt einschaltbar
Relais ohne Tonrufsteuerung („freilaufendes Relais“)
Farblich gekennzeichnete Bereiche:
• für die Kanalnutzung zuständige Leitfunkstelle (LFuSt)
Funknetz des Landes Hessen für den Brandschutz,
Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat V 2
Betriebskanäle (2m Band)
50
KS (Lkr.)
55
53
KS
53
53
56
KB
ESW
LFuSt Kassel
50
50
55
HR
55
56
56
HEF
56
53
50
MR
LFuSt Gießen
55
53
50
LDK
56
53
LFuSt Fulda
FD
VB
GI
55
56
50
LM
55
53
56
LFuSt Wiesbaden
53
56
LFuSt Offenbach
56
55
WI
MTK
53
MKK
56
50
50
RÜD
50
LFuSt Frankfurt
FB
HG
OF
F
55
50
OF (Lkr.)
Legende:
31
W/U Führungskanal (T)EL <->Abschnitte
50
W/U Abschnittskanal
51
W/U Abschnittskanal (bevorzugt Rettung / Sanität)
53
W/U Abschnittskanal
55
W/U Abschnittskanal
56
W/U Abschnittskanal
34
bG/U Gebäude- oder Tunnelfunkanlage 1. Portal
39
bG/U Gebäude- oder Tunnelfunkanlage 2. Portal
53
DA
GG
55
53
DA (Lkr.)
56
55
50
HP
Farblich gekennzeichnete Bereiche:
• für die Kanalnutzung zuständige Leitfunkstelle (LFuSt)
LFuSt Darmstadt
ERB
In Frankfurt am Main: Erprobung einer Zuordnung
unter Nutzung der Kanäle 50, 51, 53, 55, 56 W/O
Information und Kommunikation
Grundstruktur
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung V
Brand- und Katastrophenschutz
2m und 4m Band BOS-Funk
Zentrale Leitstelle Rettungsdienst - Feuerwehr
Polizeiführer
Bundespolizei
_______________
_______________
Technische Einsatzleitung
Tel.: _____ / __________
Fax.: _____ / __________
_____ G/U
____________________
____________________
____________________
____________________
31 W/U
EA 1
Schadensbekämpfung
EA 2
Schadensbekämpfung
_____ W/U
_____ W/U
EA 3
Logistik
_____ W/U
EA 4
Rettungsdienst
Sanitätsdienst
EA 5
Bereitstellung
51 W/U
_____ W/U
Information und Kommunikation
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Grundstruktur
Digital BOS-Funk
Abteilung V
Brand- und Katastrophenschutz
Zentrale Leitstelle Rettungsdienst - Feuerwehr
Polizeiführer
Bundespolizei
_______________
_______________
Technische Einsatzleitung
Tel.: _____ / __________
Fax.: _____ / __________
TMO-Gruppe
1.TMO-Gruppe
Einsatzleitung
EA 1
Schadensbekämpfung
EA 2
Schadensbekämpfung
DMO-Gruppe
DMO-Gruppe
TMO-Gruppe
EA 3
Logistik
DMO-Gruppe
Unterschiedliche DMO-Gruppen
für EA1, EA 2, EA3, usw.
____________________
____________________
____________________
____________________
2.TMO-Gruppe
EA1 Führung, EA2 Führung, usw.
EA 4
Rettungsdienst
Sanitätsdienst
EA 5
Bereitstellung
DMO-Gruppe
DMO-Gruppe