Merkblatt: Kapitaldienstfähigkeit
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Merkblatt: Kapitaldienstfähigkeit
PRO KMU Unternehmensberatung Kapitaldienstfähigkeit PRO KMU Unternehmensberatung Was versteht man unter Kapitaldienstfähigkeit? Die Bonitätsbeurteilung eines Kreditnehmers ist Ergebnis der umfassenden Analyse seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese Beurteilung erfolgt insbesondere auf Basis der zukünftigen nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers. Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit eines Kreditnehmers bezeichnet, zukünftig ausreichend Cashflow zu generieren, um seine Kapitaldienstverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Diese sind als Summe aus Zinsen und Tilgungen für die Finanzverbindlichkeiten definiert, die zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen aus der eigenen Ertragskraft zu erbringen sind. Wie wird Kapitaldienstfähigkeit ermittelt? Ausgangsgröße für die Kapitaldienstfähigkeit ist die Ermittlung des zukünftigen ordentlichen erweiterten Cashflows. Nur der ordentliche erweiterte Cashflow spiegelt die „wahre“ zukünftige Ertragskraft des Unternehmens wider, da sowohl Zinsen berücksichtigt, als auch einmalige, periodenfremde bzw. außergewöhnliche Elemente entfernt werden. Nach Berücksichtigung diverser Bindungen des nachhaltigen erweiterten Cashflows, z. B. für Reinvestitionen und Entnahmen/Gewinnausschüttungen, ergibt sich eine Restgröße: die Kapitaldienstgrenze. Diese ist der Teil des erweiterten Cashflows der zur Kapitaldiensterbringung zur Verfügung steht. Wird sie ins Verhältnis zum ermittelten betriebswirtschaftlich notwendigen Kapitaldienst gestellt, ergibt sich eine Über- oder Unterdeckung bzw. eine nachhaltige zukünftige Kapitaldienstfähigkeit oder nicht. 2 PRO KMU Unternehmensberatung Damit die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit gewährleistet ist, muss die Überdeckung noch Reserven besitzen, um außerordentliche Einflüsse bzw. leichte Verschlechterungen der Erfolgsstrukturen abzudecken. Exemplarisch werden Kapitaldienstgrenzenauslastungen bis 90 % oder Stress-Szenarien mit Umsatzrückgängen um 10 % bzw. Kostensteigerungen um 5 % genannt. 3 PRO KMU Unternehmensberatung eCF Berechnungsschema: Privatperson (Excel-Link) Pos. Positionen TEUR eCF aus eigener unternehmerischer Tätigkeit 1 Zuflüsse aus betrieblicher Liquidität1 2 + Entnahmen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaft1 3 - Einlagen/Forderungen gegenüber Gesellschaft1 4 = eCF aus eigener unternehmerischer Tätigkeit eCF aus Arbeitseinkünften 5 Arbeitseinkünfte lt. Einkommenssteuererklärung (Est-E) 6 - abzüglich Sozialversicherung 20 % (bis Beitragsgrenze) und Werbungskosten 7 = eCF aus Arbeitseinkünften2 eCF aus Vermietung und Verpachtung4 8 Summe der nachhaltig erzielbaren Mieten, i. d. R. aus Est-E 9 - abzüglich normalisierte Werbungskosten (außer Zins3 du AfA), i.d.R. aus Est-E 10 = eCF aus Vermietung und Verpachtung eCF aus Kapitalvermögen 11 Dividenden, Zinseinkünfte usw., i. d .R. aus Est-E 12 - Werbungskosten (außer Finanzierungszinsen)3 13 - Gefangene Zinsen in beherrschter Gesellschaft5 14 = eCF aus Kapitalvermögen eCF aus Steuersparmodellen 15 Ausgeschüttete nachhaltig erwirtschaftete Gewinne 17 - Einzahlung in Steuersparmodelle 18 = eCF aus Steuersparmodellen6 eCF aus sonstigen, steuerfreien oder nicht steuerbaren Einkünften 19 Zuflüsse aus Renten, Spekulationsgewinnen, Kindergeld usw. 20 - Werbungskosten (außer Fremdkapitalzinsen)3 21 = eCF aus sonstigen, steuerfreien oder nicht steuerbaren Einkünften 22 = Summer aller eCF 21 abzüglich Steuern (Est,KiSt und Soli)7 22 abzüglich Sonderausgaben soweit nicht Kapitaldienst8 oder in Pos. 6 23 abzüglich Lebenshaltung9 24 abzüglich Aufwendungen eigengenutzte Immobilie9 25 = Kapitaldienstgrenze (eCF für Kapitaldienst) 4 TEUR PRO KMU Unternehmensberatung 1 Sicherstellung analoger Behandlung wie bei Berechnung eCF des Unternehmens 2 Einkünfte Ehepartner bei Zusammenveranlagung werden i. d. R. nicht berücksichtigt. 3 Sonst Gefahr für doppelte Erfassung durch Berücksichtigung im Kapitaldienst 4 Eigenvermietung von Immobilien 5 Unabhängig vom Zufluss sind "gefangene Zinsen" zu versteuern u. damit in Est-E 6 Gesonderte Behandlung von Steuersparmodellen resultiert aus den Besonderheiten dieser Geschäfte. 7 Notwendigkeit der individuellen Berechnung oder imparitätischer Pauschalisierung, kritische Würdigung der Steuerwirkungen aus Steuersparmodellen insbesondere aus Einzahlungen Nr. 17 8 Insbesondere relevant, wenn Lebensversicherungen als Tilgungsurrogate 9 Laut Regelung in Arbeitsanweisung unter Einführung von Pauschalbeträgen 5 PRO KMU Unternehmensberatung eCF Berechnungsschema: Jahresabschluss GmbH (Excel-Link) Pos. Positionen TEUR 1 Ausgewiesenes Jahresergebnis 2 + ausgewiesene Abschreibungen auf langlebiges Anlagevermögen 3 + ausgewiesene Zinsaufwendungen 4 - 5 = eCF-wirksamer Zinsaufwand 6 +/- Veränderung langfristiger Rückstellungen 7 - 8 = eCF-wirksame Rückstellungsveränderung 9 - 10 +/- Anpassung auf normalisierte Geschäftsführergehälter 11 +/- Korrektur außergewöhnlicher oder periodenfremder Positionen2 12 +/- Notwendige Korrekturen aus der Bilanz-Analyse3 13 +/- Gegenläufige Steuerwirkung aus Pos. 9, 10, 11 und 124 14 = erweiterter Cashflow 15 - Bindung für Reinvestitionen5 16 - Bindung für Eigenkapitalverzinsung6 17 = Kapitaldienstgrenze Korrektur um nicht eCF-wirksame Zinsaufwendungen Zuführungen zur Rückdeckungsversicherung Anstieg nicht werthaltiger Forderungen ggü. Gesellschafter1 1 Analoge Behandlung wie Entnahmen bei Einzelunternehmer oder bei Personengesellschaften 2 Beispiele: Korrektur Erträge aus Anlagenverkauf, außergewöhnliche Schadensfälle,Versicherungserstattungen, periodenfremde Steuereffekte usw. 3 Beispiele: Korrektur Beteiligungsansatz, Korrektur Vorräteansatz, Korrektur Forderungsansatz, Korrektur fehlender Rückstellungen 4 Pauschal mit 40 % 5 Laut Regelung in Arbeitsanweisung. Problemstellung kurzlebiges Anlagevermögen konsistent mit Handhabung in Pos. 2 lösen. Liquidität aus Deinvestition wird ggf. durch die Reduzierung des Kapitaldienstes berücksichtigt 6 Laut Regelung in Arbeitsanweisung unter Einführung von Bagatellbeträgen 6 TEUR PRO KMU Unternehmensberatung E eCF Berechnungsschema: Jahresabschluss Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Excel-Link) Pos. 1 2 3 4 5 6 7 8 Positionen TEUR 1 Ausgewiesenes Jahresergebnis 2 + ausgewiesene Abschreibungen auf langlebiges Anlagevermögen 5 + ausgewiesene Zinsaufwendungen 6 - 7 = eCF-wirksamer Zinsaufwand 8 +/- Veränderung langfristiger Rückstellungen 9 - 10 = eCF-wirksame Rückstellungsveränderung 11 - Anstieg nicht werthaltiger Forderungen ggü. Gesellschaftern bei Personengesellschaften1 12 +/- Anpassung auf normalisierte Geschäftsführergehälter2 13 +/- Korrektur außergewöhnlicher oder periodenfremder Positionen3 14 +/- Notwendige Korrekturen aus der Bilanz-Analyse4 15 +/- Gegenläufige Steuerwirkung aus Pos. 9, 10, 11 und 125 16 = erweiterter Cashflow 17 - Entnahmen, mindestens Ansatz kalkulatorischer Unternehmerlohn2 18 - Entnahmen für die Einkommenssteuer nach § 16 EStG6 19 + Einlagen, nur bei Nachweis der Nachhaltigkeit. 20 - Bindung für Reinvestitionen7 21 - Bindung für Eigenkapitalverzinsung8 22 - Bindung für andere kalkulatorische Kosten, z.B. Miete8 23 = Kapitaldienstgrenze TEUR Korrektur um nicht eCF-wirksame Zinsaufwendungen Zuführungen zur Rückdeckungsversicherung Analoge Behandlung wie Entnahmen bei Einzelunternehmer oder bei Personengesellschaften Beachtung, dass handelsrechtlich Geschäftsvergütungen für Gesellschafter teilweise in der Handelsbilanz oder gar nicht verfasst werden Beispiele: Korrektur Erträge aus Anlagenverkauf, außergewöhnliche Schadensfälle, Versicherunserstattungen, periodenfremde Steuereffekte usw. Beispiele: Korrektur Beteiligungsansatz, Korrektur Vorräteansatz, Korrektur Forderungsansatz, Korrektur fehlender Rückstellungen Pauschal mit 20 % für Gewerbesteuer Pauschal mit 50 % für Est, Soli und KiSt oder plausibel individueller Steuerquote. Aber Vergütungen für Gesellschafter in Handelsbilanz ohne steuerliche Wirkung. Anrechnung GewSt gemäß § 35 EStG prüfen. laut Regelung in Arbeitsanweisung. Problemstellung kurzlebiges Anlagevermögen konsistent mit Handhabung in Pos. 2 lösen. Liquidität aus Deinvestition wird ggf. durch die Reduzierung des Kapitaldienstes berücksichtigt Laut Regelung in Arbeitsanweisung unter Einführung von Bagatellbeträgen 7 PRO 8 KMU Unternehmensberatung