Merkblatt: Kapitaldienstfähigkeit

Transcription

Merkblatt: Kapitaldienstfähigkeit
PRO
KMU Unternehmensberatung
Kapitaldienstfähigkeit
PRO
KMU Unternehmensberatung
Was versteht man unter Kapitaldienstfähigkeit?
Die Bonitätsbeurteilung eines Kreditnehmers ist Ergebnis der
umfassenden Analyse seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese
Beurteilung erfolgt insbesondere auf Basis der zukünftigen
nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers.
Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit eines Kreditnehmers
bezeichnet, zukünftig ausreichend Cashflow zu generieren, um seine
Kapitaldienstverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Diese sind
als Summe aus Zinsen und Tilgungen für die Finanzverbindlichkeiten
definiert, die zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen aus der eigenen
Ertragskraft zu erbringen sind.
Wie wird Kapitaldienstfähigkeit ermittelt?
Ausgangsgröße für die Kapitaldienstfähigkeit ist die Ermittlung des
zukünftigen ordentlichen erweiterten Cashflows. Nur der
ordentliche erweiterte Cashflow spiegelt die „wahre“ zukünftige
Ertragskraft des Unternehmens wider, da sowohl Zinsen
berücksichtigt, als auch einmalige, periodenfremde bzw.
außergewöhnliche Elemente entfernt werden.
Nach Berücksichtigung diverser Bindungen des nachhaltigen
erweiterten Cashflows, z. B. für Reinvestitionen und
Entnahmen/Gewinnausschüttungen, ergibt sich eine Restgröße: die
Kapitaldienstgrenze. Diese ist der Teil des erweiterten Cashflows der
zur Kapitaldiensterbringung zur Verfügung steht. Wird sie ins
Verhältnis zum ermittelten betriebswirtschaftlich notwendigen
Kapitaldienst gestellt, ergibt sich eine Über- oder Unterdeckung bzw.
eine nachhaltige zukünftige Kapitaldienstfähigkeit oder nicht.
2
PRO
KMU Unternehmensberatung
Damit die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit gewährleistet ist,
muss die Überdeckung noch Reserven besitzen, um außerordentliche
Einflüsse bzw. leichte Verschlechterungen der Erfolgsstrukturen abzudecken. Exemplarisch werden Kapitaldienstgrenzenauslastungen bis
90 % oder Stress-Szenarien mit Umsatzrückgängen um 10 % bzw.
Kostensteigerungen um 5 % genannt.
3
PRO
KMU Unternehmensberatung
eCF Berechnungsschema: Privatperson (Excel-Link)
Pos. Positionen
TEUR
eCF aus eigener unternehmerischer Tätigkeit
1
Zuflüsse aus betrieblicher Liquidität1
2
+ Entnahmen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaft1
3
- Einlagen/Forderungen gegenüber Gesellschaft1
4
= eCF aus eigener unternehmerischer Tätigkeit
eCF aus Arbeitseinkünften
5
Arbeitseinkünfte lt. Einkommenssteuererklärung (Est-E)
6
- abzüglich Sozialversicherung 20 % (bis Beitragsgrenze) und Werbungskosten
7
= eCF aus Arbeitseinkünften2
eCF aus Vermietung und Verpachtung4
8
Summe der nachhaltig erzielbaren Mieten, i. d. R. aus Est-E
9
- abzüglich normalisierte Werbungskosten (außer Zins3 du AfA), i.d.R. aus Est-E
10
= eCF aus Vermietung und Verpachtung
eCF aus Kapitalvermögen
11
Dividenden, Zinseinkünfte usw., i. d .R. aus Est-E
12
- Werbungskosten (außer Finanzierungszinsen)3
13
- Gefangene Zinsen in beherrschter Gesellschaft5
14
= eCF aus Kapitalvermögen
eCF aus Steuersparmodellen
15
Ausgeschüttete nachhaltig erwirtschaftete Gewinne
17
- Einzahlung in Steuersparmodelle
18
= eCF aus Steuersparmodellen6
eCF aus sonstigen, steuerfreien oder nicht steuerbaren Einkünften
19
Zuflüsse aus Renten, Spekulationsgewinnen, Kindergeld usw.
20
- Werbungskosten (außer Fremdkapitalzinsen)3
21
= eCF aus sonstigen, steuerfreien oder nicht steuerbaren Einkünften
22
= Summer aller eCF
21
abzüglich Steuern (Est,KiSt und Soli)7
22
abzüglich Sonderausgaben soweit nicht Kapitaldienst8 oder in Pos. 6
23
abzüglich Lebenshaltung9
24
abzüglich Aufwendungen eigengenutzte Immobilie9
25
= Kapitaldienstgrenze (eCF für Kapitaldienst)
4
TEUR
PRO
KMU Unternehmensberatung
1
Sicherstellung analoger Behandlung wie bei Berechnung eCF des Unternehmens
2
Einkünfte Ehepartner bei Zusammenveranlagung werden i. d. R. nicht berücksichtigt.
3
Sonst Gefahr für doppelte Erfassung durch Berücksichtigung im Kapitaldienst
4
Eigenvermietung von Immobilien
5
Unabhängig vom Zufluss sind "gefangene Zinsen" zu versteuern u. damit in Est-E
6
Gesonderte Behandlung von Steuersparmodellen resultiert aus den Besonderheiten dieser Geschäfte.
7
Notwendigkeit der individuellen Berechnung oder imparitätischer Pauschalisierung, kritische Würdigung der Steuerwirkungen
aus Steuersparmodellen insbesondere aus Einzahlungen Nr. 17
8
Insbesondere relevant, wenn Lebensversicherungen als Tilgungsurrogate
9
Laut Regelung in Arbeitsanweisung unter Einführung von Pauschalbeträgen
5
PRO
KMU Unternehmensberatung
eCF Berechnungsschema: Jahresabschluss GmbH
(Excel-Link)
Pos.
Positionen
TEUR
1
Ausgewiesenes Jahresergebnis
2
+ ausgewiesene Abschreibungen auf langlebiges Anlagevermögen
3
+ ausgewiesene Zinsaufwendungen
4
-
5
= eCF-wirksamer Zinsaufwand
6
+/- Veränderung langfristiger Rückstellungen
7
-
8
= eCF-wirksame Rückstellungsveränderung
9
-
10
+/- Anpassung auf normalisierte Geschäftsführergehälter
11
+/- Korrektur außergewöhnlicher oder periodenfremder Positionen2
12
+/- Notwendige Korrekturen aus der Bilanz-Analyse3
13
+/- Gegenläufige Steuerwirkung aus Pos. 9, 10, 11 und 124
14
= erweiterter Cashflow
15
- Bindung für Reinvestitionen5
16
- Bindung für Eigenkapitalverzinsung6
17
= Kapitaldienstgrenze
Korrektur um nicht eCF-wirksame Zinsaufwendungen
Zuführungen zur Rückdeckungsversicherung
Anstieg nicht werthaltiger Forderungen ggü. Gesellschafter1
1
Analoge Behandlung wie Entnahmen bei Einzelunternehmer oder bei Personengesellschaften
2
Beispiele:
Korrektur Erträge aus Anlagenverkauf, außergewöhnliche Schadensfälle,Versicherungserstattungen, periodenfremde
Steuereffekte usw.
3
Beispiele:
Korrektur Beteiligungsansatz, Korrektur Vorräteansatz, Korrektur Forderungsansatz, Korrektur fehlender Rückstellungen
4
Pauschal mit 40 %
5
Laut Regelung in Arbeitsanweisung. Problemstellung kurzlebiges Anlagevermögen konsistent mit Handhabung in Pos. 2
lösen. Liquidität aus Deinvestition wird ggf. durch die Reduzierung des Kapitaldienstes berücksichtigt
6
Laut Regelung in Arbeitsanweisung unter Einführung von Bagatellbeträgen
6
TEUR
PRO
KMU Unternehmensberatung
E eCF Berechnungsschema: Jahresabschluss Einzelunternehmen und
Personengesellschaften (Excel-Link)
Pos.
1
2
3
4
5
6
7
8
Positionen
TEUR
1
Ausgewiesenes Jahresergebnis
2
+ ausgewiesene Abschreibungen auf langlebiges Anlagevermögen
5
+ ausgewiesene Zinsaufwendungen
6
-
7
= eCF-wirksamer Zinsaufwand
8
+/- Veränderung langfristiger Rückstellungen
9
-
10
= eCF-wirksame Rückstellungsveränderung
11
- Anstieg nicht werthaltiger Forderungen ggü. Gesellschaftern bei
Personengesellschaften1
12
+/- Anpassung auf normalisierte Geschäftsführergehälter2
13
+/- Korrektur außergewöhnlicher oder periodenfremder Positionen3
14
+/- Notwendige Korrekturen aus der Bilanz-Analyse4
15
+/- Gegenläufige Steuerwirkung aus Pos. 9, 10, 11 und 125
16
= erweiterter Cashflow
17
- Entnahmen, mindestens Ansatz kalkulatorischer Unternehmerlohn2
18
- Entnahmen für die Einkommenssteuer nach § 16 EStG6
19
+ Einlagen, nur bei Nachweis der Nachhaltigkeit.
20
- Bindung für Reinvestitionen7
21
- Bindung für Eigenkapitalverzinsung8
22
- Bindung für andere kalkulatorische Kosten, z.B. Miete8
23
= Kapitaldienstgrenze
TEUR
Korrektur um nicht eCF-wirksame Zinsaufwendungen
Zuführungen zur Rückdeckungsversicherung
Analoge Behandlung wie Entnahmen bei Einzelunternehmer oder bei Personengesellschaften
Beachtung, dass handelsrechtlich Geschäftsvergütungen für Gesellschafter teilweise in der Handelsbilanz oder gar nicht verfasst
werden
Beispiele: Korrektur Erträge aus Anlagenverkauf, außergewöhnliche Schadensfälle, Versicherunserstattungen, periodenfremde
Steuereffekte usw.
Beispiele: Korrektur Beteiligungsansatz, Korrektur Vorräteansatz, Korrektur Forderungsansatz, Korrektur fehlender
Rückstellungen
Pauschal mit 20 % für Gewerbesteuer
Pauschal mit 50 % für Est, Soli und KiSt oder plausibel individueller Steuerquote. Aber Vergütungen für Gesellschafter in
Handelsbilanz ohne steuerliche Wirkung. Anrechnung GewSt gemäß § 35 EStG prüfen.
laut Regelung in Arbeitsanweisung. Problemstellung kurzlebiges Anlagevermögen konsistent mit Handhabung in Pos. 2 lösen.
Liquidität aus Deinvestition wird ggf. durch die Reduzierung des Kapitaldienstes berücksichtigt
Laut Regelung in Arbeitsanweisung unter Einführung von Bagatellbeträgen
7
PRO
8
KMU Unternehmensberatung