Abschlussbericht - Cleaner Production Germany
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Abschlussbericht Umweltschonende Rekonditionierung von starren Verpackungen unter Berücksichtigung der Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen im Rahmen des Responsible-Care-Gedankens Projektpartner: Universität Dortmund, Fachgebiet Logistik Universität Dortmund, Lehrstuhl für Mechanik Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. gefördert mit Mitteln des unter den Förderkennzeichen (FKZ) 0330345 0330346 Dortmund/Mendig, 2006 I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................. I Abbildungsverzeichnis ....................................................................................... VI Tabellenverzeichnis ...........................................................................................XV Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................XVIII 1 2 3 Einleitung und Zielstellung ........................................................................... 1 1.1 Ausgangssituation und Handlungsbedarf ................................................ 1 1.2 Zielsetzung der Arbeit.............................................................................. 5 1.3 Aufbau des Untersuchung ....................................................................... 6 Rekonditionierung von starren Verpackungen ........................................... 8 2.1 Begriffe und Definitionen ......................................................................... 8 2.2 Verpackungen für Gefahrgüter .............................................................. 10 2.2.1 Stahlverpackungen.......................................................................... 11 2.2.2 Kunststoffverpackungen.................................................................. 15 2.2.3 Großpackmittel (Intermediate Bulk Container) ................................ 16 2.3 Einordnung der Rekonditionierung in den Packmittelkreislauf............... 17 2.4 Strukturen und Prozesse der Rekonditionierung ................................... 22 2.4.1 Die Rekonditionierungsbranche ...................................................... 22 2.4.2 Prozesse der Rekonditionierung starrer Verpackungen .................. 28 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ......................................... 34 3.1 Methodik zur Entwicklung einer Pilot-Rekonditionieranlage .................. 34 3.2 Entwicklung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen....................................... 36 3.2.1 Zielplanung und -definition .............................................................. 36 3.2.2 Analyse der Ist-Situation und Erstellung eines Anforderungsprofils ......................................................................... 36 3.2.2.1 3.2.2.2 Logistisch-technische Ausgangssituation...............................................36 Rechtliche Rahmenbedingungen ...........................................................40 3.2.3 Entwicklung von Soll-Prozessen ..................................................... 45 3.2.4 Erarbeitung eines Block-Layout ...................................................... 49 3.3 Entwicklung und Integration innovativer Anlagenkomponenten............. 53 3.3.1 Neutralisationsanlage zur Behandlung reaktiver Restinhalte .......... 53 I Inhaltsverzeichnis 3.3.1.1 3.3.1.2 3.3.1.3 3.3.1.4 3.3.1.5 3.3.1.6 3.3.2 3.3.2.1 3.3.2.2 3.3.2.3 3.3.2.4 3.3.2.5 3.3.2.6 3.3.3 3.3.3.1 3.3.3.2 3.3.3.3 3.3.3.4 3.3.3.5 3.3.3.6 3.3.3.7 3.3.4 3.3.4.1 3.3.4.2 3.3.4.3 3.3.4.4 3.3.4.5 3.3.4.6 3.4 Verfahren zur Aufbereitung von Öl-Wasser-Gemischen.................. 77 Beschreibung der Aufgabenstellung und Zielsetzung............................ 77 Anforderungen an die zu realisierende Anlage...................................... 78 Bewertung technischer Alternativen ...................................................... 79 Konzipierung eines geeigneten Verfahrens ........................................... 92 Planung, Aufbau und Erprobung der Versuchsanlage........................... 94 Bewertung der Ergebnisse................................................................... 100 Etikettenentfernung von Spundfässern aus Stahl.......................... 104 Ausgangssituation und Zielsetzung ..................................................... 104 Erstellung eines Anforderungskatalogs ............................................... 105 Stand der Technik................................................................................ 108 Entwicklung einer Versuchsanlage ...................................................... 113 Durchführung von Versuchsreihen und Bewertung der Ergebnisse .... 115 Untersuchung und Erprobung weiterer Verfahren ............................... 122 Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse............................. 127 Anlage zur Behandlung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen aus Kunststoff........................................................ 128 Motivation und Anforderungen des Marktes ........................................ 128 Anforderungen an den Aufbereitungsprozess ..................................... 132 Entwicklung eines Verfahrensschemas ............................................... 135 Bewertung technischer Alternativen .................................................... 136 Aufbau und Erprobung der Pilotanlage................................................ 146 Abschließende Bewertung der Versuchsergebnisse ........................... 152 Optimierung der innerbetrieblichen Logistik und Neugestaltung des Entladebereichs ................................................................................... 155 3.4.1 Darstellung der Ausgangssituation und der Schwachstellen ......... 155 3.4.2 Entwurf eines optimierten Entlade- und Sortierbereichs................ 159 3.4.3 Neugestaltung der Arbeitsorganisation.......................................... 160 3.4.4 Logistikkonzept.............................................................................. 162 3.4.5 Baumaßnahmen ............................................................................ 163 3.4.5.1 3.4.5.2 II Ausgangssituation und Anforderungen an die Neutralisationsanlage ............................................................................ 53 Ermittlung der Rahmenparameter und Bewertung von technischen Alternativen............................................................................................ 57 Aufbau eines Versuchsstandes ............................................................. 66 Durchführung von Versuchen ................................................................ 69 Versuchsergebnisse und -auswertung................................................... 71 Bewertung der Forschungsarbeiten und Ableitung von Erkenntnissen für die Umsetzung in der Praxis..................................... 73 Entladung und Sortierung im Spundfass-Bereich ................................ 163 Infrastruktur, Betriebshof und IBC-Bereich .......................................... 164 Inhaltsverzeichnis 3.5 4 Konzeption des Musterprozesses einer Rekonditionieranlage für Spundfässer aus Stahl ........................................................................ 166 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen .......................................................... 168 4.1 Zielsetzung und Aufgabenstellung....................................................... 168 4.2 Internationaler Stand von Wissenschaft und Technik.......................... 170 4.2.1 Automatische Identifikationssysteme ............................................ 170 4.2.2 Merkmale der Barcode-Technologie ............................................. 177 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.3 4.2.3.1 4.2.3.2 4.2.3.3 4.2.3.4 4.2.4 4.2.4.1 4.2.4.2 4.3 Systemaufbau und technische Grundlagen .........................................177 Standards und Codearten ....................................................................179 Materialien für Barcodeetiketten ..........................................................184 Eigenschaften und Leistungsmerkmale von RFID-Systemen ....... 187 Physikalisch-technische Grundlagen ...................................................187 Frequenzbereiche und Leistungsmerkmale .........................................193 Bauformen von Transpondern .............................................................197 Standardisierung ..................................................................................199 Einsatzszenarien automatischer Identifikationssysteme ............... 201 Beschreibung relevanter Anwendungsbeispiele und -standards .........201 Zusammenfassende Bewertung...........................................................209 Erstellung eines Anforderungskatalogs ............................................... 212 4.3.1 Anforderungen an das Identifikationsmedium ............................... 212 4.3.2 Anforderungen an Lesegeräte und Systemperipherie ................... 213 4.3.3 Prozessbezogene Anforderungen ................................................. 214 4.3.4 Zusammenfassung........................................................................ 215 4.4 Entwicklung eines Systemkonzeptes................................................... 216 4.4.1 Eingrenzung und Bewertung technischer Alternativen .................. 216 4.4.2 Entwicklung einer Applikationslösung für Stahl-Spundfässer und Kombinations-IBC .................................................................. 223 4.4.2.1 4.4.2.2 4.4.3 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.3.3 4.4.3.4 4.4.3.5 4.4.4 Entwicklung einer Halterung für den Transponder (Spundfass)...........223 Entwicklung einer Kennzeichnungslösung für Kombinations-IBC........228 Auswahl geeigneter RFID-Systemkomponenten........................... 230 Bewertung der Leistungseigenschaften verschiedener RFIDSysteme ...............................................................................................230 Wahl des Erfassungsprinzips ...............................................................235 Eingrenzung geeigneter Transponder und Reader ..............................237 Gestaltung der Antennen für die Spundfass-Kennzeichnung ..............243 Auswahl von Systemkomponenten durch praktische Versuche...........247 Auswahl geeigneter Werkstoffe für die Kennzeichnungselemente ............................................................. 255 III Inhaltsverzeichnis 4.4.4.1 4.4.4.2 4.4.4.3 4.5 Entwicklung eines Soll-Konzepts für die Implementierung der Kennzeichnungslösungen in den Rekonditionierprozess..................... 266 4.5.1 Definition der Identifikationspunkte................................................ 266 4.5.2 Entwicklung eines Prozessmodells für die Nutzung RFIDbasierter Identifikationssysteme in der Rekonditionierung............. 270 4.5.2.1 4.5.2.2 4.6 5 Vorauswahl geeigneter Kunststoffe und Vergussmassen ................... 255 Durchführung von Laborversuchen...................................................... 260 Zusammenfassung der Versuchsergebnisse....................................... 265 Identifikation und Kennzeichnung von Stahl-Spundfässern................. 270 Identifikation und Kennzeichnung von Kombinations-IBC ................... 275 Softwareseitige Integration der RFID-Technologie .............................. 280 4.6.1 Voraussetzungen sowie Entwicklungs- und Testumgebung.......... 280 4.6.2 Entwicklung von Benutzeroberflächen........................................... 281 4.6.3 Datenmodell und Datenbankentwicklung ...................................... 285 4.6.4 Datentechnische Schnittstellen ..................................................... 288 4.7 Durchführung und Auswertung der Pilotanwendung............................ 289 4.8 Zusammenfassung und Bewertung der Erkenntnisse ......................... 292 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen ....................................... 294 5.1 Berührungsloses Erkennungssystems zur Ermittlung des Verformungs- und Verbeulungszustandes von Stahlfässern ............... 294 5.1.1 Beschreibung der Zielsetzung und Aufgabenstellung.................... 294 5.1.2 Anforderungen an das System ...................................................... 297 5.1.3 Stand der Technik ......................................................................... 299 5.1.3.1 Magnetisch / Induktive Systeme .......................................................... 299 5.1.3.2 Ultraschall-Sensoren............................................................................ 301 5.1.3.3 Optische Systeme................................................................................ 304 5.1.3.3.1 Laserscanner ................................................................................. 304 5.1.3.3.2 Bildverarbeitung............................................................................. 306 5.1.3.4 Zusammenfassende Wertung.............................................................. 309 5.1.4 5.1.4.1 5.1.4.2 5.1.4.3 5.1.5 5.2 Bewertung von Verformungszuständen mit Vorversuchen.................. 310 Bildverarbeitungssysteme.................................................................... 314 Laserscanner ....................................................................................... 322 Zusammenfassung und Ableitung von Erkenntnissen für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis .......................................... 336 Stoffdatenbank zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit auf Basis von Herkunft und Restinhalten............................................................. 337 5.2.1 IV Konzeption und Erprobung von Versuchsanlagen ........................ 310 Beschreibung der Zielsetzung und Aufgabenstellung.................... 337 Inhaltsverzeichnis 5.2.2 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.3 5.2.3.1 5.2.3.2 5.2.3.3 5.2.3.4 5.2.4 5.2.4.1 5.2.4.2 5.2.4.3 5.2.4.4 5.2.4.5 6 Anforderungen der Warenannahme / Entladung..................................339 Anforderungen des Vertriebs ...............................................................341 Anforderungen des Qualitätsmanagement ..........................................344 Konzeptionelle Gestaltung der Stoffdatenbank ............................. 344 Datenmodell .........................................................................................344 Zugriffskontrollen und Zugriffsrechte....................................................350 Bildschirmmasken ................................................................................351 Berichtswesen ......................................................................................359 Realisierung und Erprobung der Stoffdatenbank .......................... 360 Technische Richtlinien .........................................................................360 Implementierung ..................................................................................361 Netzwerkstruktur ..................................................................................364 Erstellung eines Handbuchs für die Nutzung der Stoffdatenbank........364 Erprobung der Stoffdatenbank und Zusammenfassung der Erkenntnisse ........................................................................................364 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen.......... 366 6.1 Problemstellung und Zielsetzung......................................................... 366 6.2 Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen .................................... 367 6.3 Grundlagen der Zeit- und Dauerfestigkeitsproblematik ....................... 370 6.4 Ermittlung der Schwachstellen an Stahlfässern mit Hilfe von Schwingversuchen .............................................................................. 375 6.4.1 Versuchsaufbau ............................................................................ 375 6.4.2 Versuchsdurchführung .................................................................. 377 6.4.2.1 6.4.2.2 6.4.3 7 Anforderungen an das System...................................................... 338 Schwingfestigkeit bei Resonanz...........................................................377 Schwingfestigkeit bei variablem Schwingungsprofil .............................377 Ergebnisauswertung...................................................................... 381 6.5 Entwicklung von Gegenmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit mit Hilfe von Schwingversuchen ..................................... 384 6.6 Zusammenfassung und Ableitung von Empfehlungen ........................ 386 Fazit und Ausblick ..................................................................................... 388 7.1 Zusammenfassung der Erkenntnisse .................................................. 388 7.2 Ausblick ............................................................................................... 390 8 Literatur ...................................................................................................... 392 9 Anhang........................................................................................................ 411 V Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Auswahl rekonditionierbarer Verpackungen /BPM 2003/ /SCHU 2003/ ............................................................................. 1 Abbildung 2-1: Kategorisierung von Gefahrgutumschließungen (nach /OHL 2000/, verändert) ........................................................... 11 Abbildung 2-2: Spundfässer aus Stahl /GKP 2006/ ........................................ 13 Abbildung 2-3: Deckelfässer aus Stahl /GKP 2006/ ....................................... 14 Abbildung 2-4: Kunststoff-Spundfässer und Kunststoff-Deckelfässer in verschiedenen Größen /MAU 2006/ ........................................ 15 Abbildung 2-5: Kombinations-IBC mit Holz- und Kunststoffpalette /MAU 2006/ ....................................................................................... 17 Abbildung 2-6: Schematische Darstellung des Packmittel-Kreislaufs ............. 18 Abbildung 2-7: Vergleich des Energieverbrauchs von verschiedenen Verpackungsarten /nach ICCR 1999/...................................... 20 Abbildung 2-8: Vergleich des prozessbezogenen Aufkommens an festen Abfällen (pro 1000 Umläufe) /nach ICCR 1999/...................... 21 Abbildung 2-9: Anteil ehemaliger Füllgüter bei den zu rekonditionierenden Verpackungen /BPM 2003/ ..................................................... 26 Abbildung 2-10: Entwicklung des Marktes für Kombinations-IBC /nach SCHU 2006/ ............................................................................ 27 Abbildung 2-11: Auszug aus einem Rekonditionierungsprozess für Spundfässer aus Stahl /BPM 2003/ ........................................ 28 Abbildung 2-12: Der Recontainer®-Kreislauf /VIV 2006/ ................................... 32 Abbildung 2-13: Beispiel einer UN-Kennzeichnung für rekonditionierte Verpackungen (Stahl-Spundfass) ........................................... 33 Abbildung 3-1: Checklisten zur Erfassung der Ausgangssituation .................. 35 Abbildung 3-2: Schematische Darstellung der Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen nach BImSchG i. V. m. 4. BImSchV .................. 42 Abbildung 3-3: Übersicht relevanter nationaler Rechtsvorschriften................. 44 Abbildung 3-4: Auszug aus dem Soll-Prozess (Teilprozess Nassreinigung)... 46 Abbildung 3-5: Rekonditionierungsprozess von Spundfässern aus Stahl (nach erfolgter Nassreinigung)................................................ 48 Abbildung 3-6: Abgrenzung von Funktionseinheiten bei der SpundfassRekonditionierung ................................................................... 50 VI Abbildungsverzeichnis Abbildung 3-7: Von-Nach-Matrix der stündlichen Transporte [Transporteinheiten/h] ..............................................................51 Abbildung 3-8: Block-Layout eines Rekonditionierbetriebs (Spundfässer aus Stahl) mit Darstellung der Materialbewegungen ...............52 Abbildung 3-9: Schema eines Oberflächenabsorbers / UNI 2006a /................59 Abbildung 3-10: Bodenkolonne und Strahldüsenwäscher /UNI 2006b/ .............60 Abbildung 3-11: Füllkörperkolonne und Fallfilmabsorber /UNI 2006a/ ...............61 Abbildung 3-12: Sprühwäscher und Venturiwäscher /UNL 2006/ ......................62 Abbildung 3-13: Prinzip eines automatischen Behandlungsstands....................65 Abbildung 3-14: Versuchstand zur Behandlung von Verpackungen mit reaktiven Inhaltstoffen.............................................................67 Abbildung 3-15: Kompaktwäscher /VUM 2006/ .................................................68 Abbildung 3-16: Verwendete Restentleerungspumpe........................................68 Abbildung 3-17: Absaughaube für Gaserfassung (links) und Einfüllstutzen (rechts).....................................................................................69 Abbildung 3-18: Schwarz/Weiß-Container (Beispiel) /MVS 2006/ .....................75 Abbildung 3-19: Einteilung der Membranverfahren /LEG 2006/.........................80 Abbildung 3-20: Verfahrensschema der Vakuumdestillation /H2O 2005/ ..........85 Abbildung 3-21: Funktionsweise eines Kantenspaltfilters /BLA 2005/ ...............88 Abbildung 3-22: Siebrechen /OSW2006a/ .........................................................89 Abbildung 3-23: Koaleszenzabscheider /MAL 2006/ .........................................90 Abbildung 3-24: Bandskimmer /UNT 2006/........................................................91 Abbildung 3-25: Auswahl eines Skimmverfahrens (nach /GEW 2006, erweitert/).................................................................................92 Abbildung 3-26: Schematische Darstellung des Plattenkondensators /VEG 2005/........................................................................................93 Abbildung 3-27: Kapazitätsmesssonde im Betrieb /BLA 2004/ ..........................93 Abbildung 3-28: Verfahrensschema der Prozesswasserkreislaufführung /BPM 2005/ ..............................................................................95 Abbildung 3-29: Schlauchskimmer in Betrieb (links), Abstreifersystem (rechts) /FRI 2006/ ..................................................................97 Abbildung 3-30: Vakuumdestillationsanlage vor Inbetriebnahme /BLA 2005/....98 Abbildung 3-31: Entwicklung des durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs je Fass ...........................................101 VII Abbildungsverzeichnis Abbildung 3-32: Entwicklung des durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs je IBC ............................................ 102 Abbildung 3-33: Entwicklung der Entsorgungsmengen je Produktionseinheit. 103 Abbildung 3-34: Manuelle Entfernung von Etiketten im Rekonditionierungsprozess am Beispiel von StahlSpundfässern........................................................................ 104 Abbildung 3-35: Beispiel einer Kennzeichnung nach GefStoffV...................... 106 Abbildung 3-36: Etiketten an Stahl-Spundfässern........................................... 107 Abbildung 3-37: Folienradierer /FOE 2006a/................................................... 109 Abbildung 3-38: Bürstenschleifer /FOE 2006b/ ............................................... 109 Abbildung 3-39: Blowjet 2000 zur Reinigung innerbetrieblich vewendeter Transportbehältnisse /JOH 2006b/ ....................................... 110 Abbildung 3-40: Strahlen mit Trockeneis /TER 2006/ ..................................... 112 Abbildung 3-41: Verwendete Bürsten.............................................................. 113 Abbildung 3-42: Verwendete Versuchsanlage ................................................ 115 Abbildung 3-43: Etikettenreste nach der Bearbeitung in der Versuchsanlage 118 Abbildung 3-44: Stahlborsten mit Orientierung ............................................... 119 Abbildung 3-45: Gestrahlte Fässer ................................................................. 120 Abbildung 3-46: Fass nach Vorbehandlung mit Erhitzen und anschließendem Bürsten in der Versuchsanlage.................. 121 Abbildung 3-47: Blick auf den Versuchsstand................................................. 122 Abbildung 3-48: Verwendeter Höchstdruckreiniger ......................................... 123 Abbildung 3-49: Fass mit Etikettenresten am Oberboden............................... 126 Abbildung 3-50: Etiketten an Kombinations-IBC ............................................. 127 Abbildung 3-51: Verpackungskategorien (Beispiel) ........................................ 129 Abbildung 3-52: Marktpreisentwicklung für HDPE-Mahlgut im Jahr 2004 /BPM 2005/ ........................................................................... 131 Abbildung 3-53: Kategorisierung von nicht rekonditionierfähigen Verpackungen /CAR 2006/ /OBA 2006/ /COR 2006/ ........... 133 Abbildung 3-54: Materialfluss-Schema............................................................ 135 Abbildung 3-55: Gefahrguteigenschaften für die Aussortierung von Verpackungen /BPM 2005/ ................................................... 136 Abbildung 3-56: Vertikalförderer /WIN 2006/ /THY 2006/................................ 137 Abbildung 3-57: Stetigförderer /FOE 2006, MEB 2006, ADI 2006, PRE 2006/ 138 VIII Abbildungsverzeichnis Abbildung 3-58: Zerkleinerungsverfahren /UNA 2006/ ....................................140 Abbildung 3-59: Durchlaufsysteme /IBO 2006/ /BRE 2006/.............................142 Abbildung 3-60: Batchsysteme /MEA 2006a/ /MEA 2006b/ /MEA2006/ ..........143 Abbildung 3-61: Ausführungsformen von Big Bags .........................................145 Abbildung 3-62: Big Bag - Abfüllanlagen (aus /LIB 2006a/ /DER 2006/ /DER 2006/ /LIB 2006b/) .................................................................146 Abbildung 3-63: Layout - Plan der Pilotanlage.................................................146 Abbildung 3-64: Palettenheber für die Zuführung der Verpackungen ..............147 Abbildung 3-65: Bild des Zerkleinerers RS 50-4-S im praktischen Einsatz......149 Abbildung 3-66: Reinigungsschnecke und Nachzerkleinerer...........................150 Abbildung 3-67: Nachzerkleinerer Previero 40/50 ...........................................151 Abbildung 3-68: Abfüllung der Big Bags ..........................................................151 Abbildung 3-69: Beladen eines Lkw mit Big Bags............................................152 Abbildung 3-70: Kunststoffgranulat aus der entwickelten Anlage und Recyclingprodukt ...................................................................153 Abbildung 3-71: Entwicklung des Discounted Cash Flow (DCF) .....................154 Abbildung 3-72: Lastzug (links) und Wechselbrücken (rechts) ........................155 Abbildung 3-73: Ist-Situation des Materialflusses an der Entladung ................156 Abbildung 3-74: Entscheidungsprozess der Entlademitarbeiter.......................157 Abbildung 3-75: Darstellung des optimierten Materialflusses an der Entladung...............................................................................160 Abbildung 3-76: Layout des neuen Entlade- und Sortierbereichs ....................164 Abbildung 3-77: Neue Rampe für die Sortierung der Verpackungen ...............164 Abbildung 3-78: Gestaltung der IBC-Reinigung und -Zerlegung......................165 Abbildung 3-79: Layout eines Muster-Rekonditionierprozesses für Spundfässer aus Stahl...........................................................167 Abbildung 4-1: Übersicht über die wichtigsten Auto-ID-Verfahren /FIN 2002/......................................................................................171 Abbildung 4-2: Normschriften OCR-A und OCR-B /nach VIR 1992, S. 86 ff./ .................................................................................172 Abbildung 4-3: Beispiele für eindimensionale (lineare) Codes.......................180 Abbildung 4-4: Beispiele für zweidimensionale Codes ..................................182 Abbildung 4-5: Aufbau eines Barcode-Etiketts /Quelle angeben/ ..................184 IX Abbildungsverzeichnis Abbildung 4-6: Funktionsprinzip der induktiven Kopplung (nach /FIN 2002/) 189 Abbildung 4-7: Funktionsprinzip der Backscatter-Kopplung (nach /FIN 2002/ S. 50, vereinfacht) ....................................................... 191 Abbildung 4-8: Für RFID eingesetzte Frequenzbereiche mit zulässigen magnetischen Feldstärken bzw. zulässiger Abstrahlungsleistung............................................................. 193 Abbildung 4-9: Bestandteile eines RFID-Smart-Labels ................................. 198 Abbildung 4-10: Glasröhrchen- und Cointransponder (links), Hartschalengehäuse, Karten-, Label-, Cointransponder mit Befestigungsbohrung (rechts) ............................................... 198 Abbildung 4-11: Transpondereinsatz bei der Gasflaschen-Kennzeichnung /SCE 2005/............................................................................ 202 Abbildung 4-12: Mulde mit Transponder (in verschiedenen Positionen) /NN 2002/ ..................................................................................... 204 Abbildung 4-13: Lager für Wertstoffballen (Mischkunststoffe)......................... 205 Abbildung 4-14: Beispiel zur Kennzeichnung einer Holzpalette mit RFID /CHE 2006a/ ......................................................................... 208 Abbildung 4-15: Vorrichtung zur Anbringung von Transpondern an Kunststoffpaletten /PAT 2004/ .............................................. 209 Abbildung 4-16: Barcodeetiketten auf dem Fass-Oberboden ......................... 218 Abbildung 4-17: Magnetfolien nach der Nassreinigung................................... 219 Abbildung 4-18: Anbringung von Transponder mit Magneten ......................... 220 Abbildung 4-19: IBC-Zwischenlager in einem Rekonditionierbetrieb /NN 2003/ ..................................................................................... 222 Abbildung 4-20: Erster Prototyp für die Spundfass-Kennzeichnung ............... 224 Abbildung 4-21: Vermessung des Spundes (3/4“-Spund) ............................... 225 Abbildung 4-22: Neu entwickelter Prototyp ..................................................... 226 Abbildung 4-23: Beispiele für Bauformen von Kombinations-IBC /SSCHU 2006/ /BLA 2006/ .................................................................. 228 Abbildung 4-24: Prototyp zur Kennzeichnung von Kombinations-IBC ............ 229 Abbildung 4-25: Ermittelte Lesereichweiten für verschiedene Systeme.......... 232 Abbildung 4-26: Lesereichweiten für unterschiedliche Transponder bei optimalen Bedingungen ....................................................... 234 Abbildung 4-27: Ergebnisse bei Befeuchtung der Transponder...................... 235 X Abbildungsverzeichnis Abbildung 4-28: Versuchsstand für die Identifizierung von StahlSpundfässern.........................................................................236 Abbildung 4-29: Stationäres Industrielesegerät EUR 4100 /EUR 2006/ ..........239 Abbildung 4-30: Reader SIL 1001 mit Antenne................................................240 Abbildung 4-31: Aufbau Antenne 1 für die Spundfass-Identifizerung...............244 Abbildung 4-32: Ansprechbereich eines Lesegerätes bei unterschiedlicher Ausrichtung der Antennenspule (aus /FIN 2002/, S. 89)........245 Abbildung 4-33: Aufbau der Antenne 2 für die Spundfass-Identifizierung........246 Abbildung 4-34: Lageabhängige Lesereichweite unterschiedlicher Tranponder bei vR = 0,05 m/s................................................249 Abbildung 4-35: Lageabhängige Lesereichweite unterschiedlicher Tranponder bei vR = 0,30 m/s................................................249 Abbildung 4-36: Prototyp für die IBC-Kennzeichnung......................................252 Abbildung 4-37: Leseversuche an einem Kombinations-IBCs .........................252 Abbildung 4-38: Messpositionen für den Transponder ....................................253 Abbildung 4-39: Versuchsergebnisse bei paralleler Ausrichtung des Transponders zum Lesegerät (Antenne) ..............................254 Abbildung 4-40: Versuchsergebnisse bei Verdrehung des Transponders um 90° horizontal........................................................................254 Abbildung 4-41: Glasbehälter mit Kunststoffproben, z. T. temperiert...............262 Abbildung 4-42: FR4-Probe vor und nach Versuchsdurchführung im Vorreinigungsmedium ............................................................263 Abbildung 4-43: Versuchsaufbau.....................................................................265 Abbildung 4-44: Materialfluss und I-Punkte IBC-Reinigung .............................270 Abbildung 4-45: Übersicht über die Prozesse der Entladung und Nassreinigung........................................................................271 Abbildung 4-46: Gestaltung des Entladebereichs ............................................272 Abbildung 4-47: Prozesskette der Reinigung und Aufarbeitung von Kombinations-IBC..................................................................276 Abbildung 4-48: Terminal für den Staplerfahrer /ASS 2006/ ............................277 Abbildung 4-49: Anzeige der Bestelldaten nach Eingabe und Bestätigung der WB-Nummer ...................................................................282 Abbildung 4-50: Zuordnung der Verpackungen während der Entladung .........283 Abbildung 4-51: Erfassung ID und Anzeige der Bestelldaten am Monitor .......284 XI Abbildungsverzeichnis Abbildung 4-52: Anzeige der eingegebenen Qualitätsinformation (Sorte) am Monitor .................................................................................. 285 Abbildung 4-53: Darstellung der Datenstrukturen (SERM).............................. 286 Abbildung 4-54: Tastatur für den Bereich Entladung Spundfass..................... 290 Abbildung 4-55: Auslesen von Fass-Transpondern ........................................ 291 Abbildung 4-56: Beispiel einer lieferantenspezifischen Auswertung ............... 292 Abbildung 5-1: Beispiele für TUL-Belastungen ............................................. 294 Abbildung 5-2: Aufgrund von Stauchung bzw. Knick ausgesonderte Verpackungen....................................................................... 295 Abbildung 5-3: Drosselspule mit Tauchanker................................................ 301 Abbildung 5-4: Prinzip der Ultraschall-Laufzeitmessung (nach /SCHN 1998/).................................................................................... 301 Abbildung 5-5: Schallgeschwindigkeit in Abhängigkeit zu Druck und Temperatur (aus /SCHN 1998/) ............................................ 303 Abbildung 5-6: Position Sensitive Detector (PSD); (oben: Ansicht, unten: Ersatzschaltbild).................................................................... 304 Abbildung 5-7: Funktionsweise eines CCD-Arrays (charged-coupleddevices)................................................................................. 305 Abbildung 5-8: Prinzip eines Vollbildes; gestrichelte Linie: 1.Halbbild, durchgezogene Linie: 2.Halbbild /GLO 2004/ ....................... 308 Abbildung 5-9: Versuchsstand zur Erzeugung gezielter Verbeulungen an den Verpackungen ............................................................... 311 Abbildung 5-10: Versuchsfässer mit gezielt aufgebrachten Verbeulungen ..... 312 Abbildung 5-11: Restbeulen nach dem Ausbeulen (links), irreparable Verformungen (rechts) .......................................................... 313 Abbildung 5-12: Integration des Bewertungsverfahrens in den Rekonditionierungs-prozess von Stahl-Spundfässern .......... 314 Abbildung 5-13: Bildliche Darstellung des Verbeulungsgrads / Verbeulungsintensität............................................................ 315 Abbildung 5-14: Alternativen zur Erfassung des Fassmantels ........................ 315 Abbildung 5-15: Darstellung der Verformungen in Abhängigkeit vom Kontrast (links Originalaufnahme, rechts mit stärkerem Kontrast) ............................................................................... 316 Abbildung 5-16: Bildverarbeitung - Verschieben der Häufigkeitsverteilung am Beispiel Lena /LEN 2006/................................................ 317 XII Abbildungsverzeichnis Abbildung 5-17: Veränderung von Bildern durch unterschiedliche Bearbeitungsfunktionen (links: Relief, rechts: Solarisation) ...317 Abbildung 5-18: Aufbau des ausgewählten Bildverarbeitungssystems............318 Abbildung 5-19: Systemintegration des ausgewählten Systems /INB 2006/....319 Abbildung 5-20: Kalibrierung der Messeinrichtung mit Messtafeln ..................320 Abbildung 5-21: Darstellung der Verformungen (links: Beamerprojektion, rechts: Grafik in der Software) ...............................................321 Abbildung 5-22: Versuchsstand zur Erfassung der Verformungen mit Laser (links: Lasersensoren, rechts: Detail).....................................323 Abbildung 5-23: Prinzip der Vermessungsanlage ............................................325 Abbildung 5-24: Gesamtansicht des Prüfstands zur lasergestützten Erfassung von Verformungen ................................................325 Abbildung 5-25: Schaltschrank des Prüfstands ...............................................326 Abbildung 5-26: Platine mit Analog und Digitalen Aus- und Eingängen und USB-Interface für Computer ..................................................327 Abbildung 5-27: Prinzip des Auswertesystems ................................................328 Abbildung 5-28: Struktur der Datenbank (Datentabellen) ................................329 Abbildung 5-29: Screenshot der Benutzeroberfläche „Datenbank“..................330 Abbildung 5-30: Screenshot der Benutzeroberfläche für die Steuerung der Anlage, Kalibrierung und für Statusanzeigen.........................331 Abbildung 5-31: Screenshot mit grafischer Darstellung der Messwerte...........332 Abbildung 5-32: Screenshot mit Darstellung des gesamten Programms auf dem Bildschirm .....................................................................333 Abbildung 5-33: Messergebnisse eines Probefasses ......................................334 Abbildung 5-34: Versuchsfass mit Deformationen (rote Kreise) ......................335 Abbildung 5-35: EPK zur Verpackungskategorisierung an der Entladung .......340 Abbildung 5-36: EPK der Angebotserstellung..................................................342 Abbildung 5-37: EPK zur Ermittlung des Füllgutes ..........................................343 Abbildung 5-38: Datenmodell der Stoffdatenbank ...........................................345 Abbildung 5-39: Struktur der Bildschirmmasken ..............................................351 Abbildung 5-40: Beispiel für die Navigationsstruktur im Informationssystem ...352 Abbildung 5-41: Beispiel für Filtermöglichkeiten ..............................................353 Abbildung 5-42: Bildschirmmaske für die Produktsuche über den Lieferanten 354 Abbildung 5-43: Bildschirmmaske für die Suche über das Produkt .................355 XIII Abbildungsverzeichnis Abbildung 5-44: Bildschirmmaske der Stammdatenpflege.............................. 356 Abbildung 5-45: Bildschirmmaske "Wer liefert was"........................................ 357 Abbildung 5-46: Bildschirmmaske „In welcher Verpackung“ ........................... 358 Abbildung 5-47: Bildschirmmaske "Kosten" .................................................... 359 Abbildung 5-48: Beispiel des Berichts „Details zum gewählten Produkt“ ........ 360 Abbildung 5-49: EPK zur Startroutine ............................................................. 363 Abbildung 6-1: Typische Schäden an Fässern und Kombinations-IBC ......... 366 Abbildung 6-2: Übersicht über TUL-Belastungen /VDI 3968/ /SOW 1998/.... 368 Abbildung 6-3: Mechanische TUL-Belastungen und deren Ursachen /SOW 1998/ ..................................................................................... 369 Abbildung 6-4: Beschleunigungen auf das Transportgut /VDI 3968/ /SOW 1998/ ..................................................................................... 369 Abbildung 6-5: Dauerbruchfläche.................................................................. 371 Abbildung 6-6: Versuchsaufbau eines Stahlfasses auf dem Schwingungsprüfstand.......................................................... 377 Abbildung 6-7: Typischer Rissschaden am Fass-Unterboden ...................... 378 Abbildung 6-8: Ergebnisse der Schwingversuche (Rekofässer) ................... 379 Abbildung 6-9: Ergebnisse der Schwingversuche (Neufässer) ..................... 380 Abbildung 6-10: Graphische Darstellung der Versuchsergebnisse (Neufass 1,0 / 0,8 / 1,0 mm) ................................................................. 382 Abbildung 6-11: Linearisierte Ausgleichsgerade der Weibull-Analyse (Neufass 1,0 / 0,8 / 1,0 mm).................................................. 382 Abbildung 6-12: Einfluss der Materialstärke auf die Versuchsdauer bis zum Materialversagen (Weibull-Analysen).................................... 383 Abbildung 6-13: Verwendete Gummiunterlage ............................................... 384 Abbildung 6-14: Graphische Darstellung der Versuchsergebnisse nach Weibull .................................................................................. 386 XIV Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 2-1: Kostenbetrachtung verschiedener Verpackungssysteme (in US$).........................................................................................22 Tabelle 2-2: Übersicht über die von der BAM zertifizierten Rekonditionierer /KLE 2004/ ....................................................24 Tabelle 2-3: Verpackungsartspezifische Systematisierung der Prozesse (Hauptprozesse) ......................................................................31 Tabelle 3-1: Übersicht über Schwachstellen und Anforderungen ................39 Tabelle 3-2: Zu behandelnde Stoffe bzw. Produkte .....................................55 Tabelle 3-3: Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren (nach /TBU 2006/ /VTI 2006/ /DOR 2006/) ........................................63 Tabelle 3-4: Vergleich zwischen manuellem und automatischem Behandlungsstand ...................................................................66 Tabelle 3-5: Versuchsreihe mit Kalkmilch....................................................71 Tabelle 3-6: Versuchsreihe mit Natronlauge................................................72 Tabelle 3-7: Physikalische Verfahren der Abwassertechnik ........................83 Tabelle 3-8: Bewertete Gegenüberstellung der möglichen Aufbereitungsverfahren............................................................87 Tabelle 3-9: Vergleich verschiedener Verfahren der Etikettenentfernung..112 Tabelle 3-10: Zusammenfassung der Versuchsergebnisse.........................114 Tabelle 3-11: Übersicht der Testergebnisse (Bürstenmaschine) .................117 Tabelle 3-12: Prüfplan mit den Testergebnissen (Wasserstrahl) .................124 Tabelle 3-13: Bewertung von Kunststoff-Recyclaten zur Eingrenzung von Varianten der Projektrealisierung...........................................132 Tabelle 3-14: Anforderungen an den Aufbereitungsprozess........................134 Tabelle 3-15: Bewertung der Vertikalförderer ..............................................138 Tabelle 3-16: Bewertung Fördersysteme.....................................................139 Tabelle 3-17: Vergleich von 1- und 2-Wellenzerkleinerer /VEC 2006/ .........141 Tabelle 3-18: Vergleich unterschiedlicher Reinigungsverfahren..................144 Tabelle 3-19: Bewertung des Automatisierungsgrades von Abfüllstationen vor dem Hintergrund der Anforderungen ...............................145 Tabelle 3-20: Technische Parameter des Palettenhebers PH 1 - 1500 ......147 Tabelle 3-21: Technische Parameter RS 50-4-S (Untha) ............................148 XV Tabellenverzeichnis Tabelle 3-22: Technische Parameter des Extruders ................................... 149 Tabelle 3-23: Technische Parameter des Nachzerkleinerers Previero 40/50 ..................................................................................... 150 Tabelle 3-24: Mengenentwicklung bei Kunststoffverpackungen (inkl. IBC). 154 Tabelle 3-25: Anforderungen an das Logistikkonzept ................................. 158 Tabelle 4-1: Merkmale verschiedener Auto-ID-Verfahren (nach /FIN 2002)..................................................................................... 176 Tabelle 4-2: Eigenschaften verschiedener Etikettenmaterialien ............... 185 Tabelle 4-3: Typische Klebstoffe für Barcodeetiketten (nach /DIN 30646/).................................................................................. 186 Tabelle 4-4: Klebstoffarten nach /DIN 30646/ ........................................... 187 Tabelle 4-5: Derzeitige Funkzulassungsvorschriften /FIN 2002/ ............... 194 Tabelle 4-6: Überblick über RFID-Frequenzbereiche (z. T. verifiziert durch LogIDLab®)................................................................. 195 Tabelle 4-7: Übersicht über aktuelle Technologie-Standards ................... 199 Tabelle 4-8: Übersicht EPC-Varianten ...................................................... 200 Tabelle 4-9: Einsatzbereiche unterschiedlicher Identifikationstechniken .. 210 Tabelle 4-10: Bewertung der Lösungen im Hinblick auf die Aufgabenstellung .................................................................. 211 Tabelle 4-11: Anforderungen an die zu realisierenden Kennzeichnungssysteme ...................................................... 215 Tabelle 4-12: Bewertung der Lösungsansätze zur Kennzeichnung von Kombinations-IBC ................................................................. 223 Tabelle 4-13: Ergebnisse der Spundvermessung (Stichprobe)................... 226 Tabelle 4-14: Beispiele für Massetemperaturen beim Spritzgießen............ 227 Tabelle 4-15: Bewertung verschiedener RFID-Systeme ............................. 230 Tabelle 4-16: Darstellung der Versuchsobjekte .......................................... 232 Tabelle 4-17: Im Rahmen der Voruntersuchungen getestete Hardware ..... 234 Tabelle 4-18: Eigenschaften von Handlesegeräten im Frequenzbereich < 135 kHz................................................................................. 242 Tabelle 4-19: Technische Daten der entwickelten Antennen ...................... 246 Tabelle 4-20: Technischen Daten der getesteten Transponder .................. 248 Tabelle 4-21: In der Nassreinigung verwendete Medien............................. 256 Tabelle 4-22: Eigenschaften von ausgewählten technischen Kunststoffen. 258 XVI Tabellenverzeichnis Tabelle 4-23: Bestandteile und Mischungsverhältnis der eingesetzten Reinigungsmedien .................................................................261 Tabelle 4-24: Gesamtwertung der Ergebnisse ............................................266 Tabelle 4-25: Übersicht zwecksmäßiger Identifikationspunkte ....................268 Tabelle 4-26: Tastenbelegung für den Entladebereich (Spundfass)............273 Tabelle 4-27: Tastenbelegung für die Qualitätszuordnung (Spundfass) ......274 Tabelle 4-28: Tastenbelegung für die IBC-Bewertung nach der Nassreinigung........................................................................278 Tabelle 4-29: Tastenbelegung für den Bereich Zerlegung / Rebotteling......279 Tabelle 5-1: Vergleich der vorgestellten Systemalternativen .....................309 Tabelle 5-2: Ergebnisse der Rekonditionierung von Musterfässern ..........312 Tabelle 5-3: Kostenkalkulation für den Laserscanner ................................336 Tabelle 5-4: Vergleich der untersuchten Systeme .....................................337 Tabelle 6-1: Testprozedur nach ASTM 4169 /ASTM 4169/ .......................372 Tabelle 6-2: Beispiel für die Ausfallhäufigkeit nach Weibull (Neufass 1.0/0.8/1.0).............................................................................381 Tabelle 6-3: Ausfallhäufigkeit nach Weibull mit Unterlage .........................385 XVII Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ADR Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route (franz.) (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ArbStättRL Arbeitsstättenrichtlinie ArbStättV Arbeitsstättenverordnung ARIS Architektur integrierter Informationssysteme ASK Amplitude Shift Keying (Amplitutenmodulation) BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BauGB Baugesetzbuch BauO Bauordnung BetriebSichV Betriebssicherheitsverordnung BlmSchG Bundes - Immissionsschutzgesetz BlmSchV Verordnung zur Durchführung des BlmSchG BPM Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. BPG Blagden Packaging Group CEA Europäischer Versicherungsverband CCD Charge Coupled Device ChemG Chemikaliengesetz DCF Discounted Cash Flow DF Deckelfass DFÜ Datenfernübertragung DIBt Deutsches Institut für Bautechnik DIN Deutsches Institut für Normung e.V. DV Datenverarbeitung DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches EEPROM Electrically Erasable Programmable Read Only Memory ElexV Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen EN Europäische Norm EPC Electronic Product Code EPCo European Packaging Cooperation EPK Ereignisgesteuerte Prozesskette XVIII Abkürzungsverzeichnis ERM Entity Relationship Model ERP Enterprise Ressource Planning EU Europäische Union EX-RL Explosionsschutz - Richtlinien FDX Full-Duplex FSK Frequency Shift Keying (Frequenzmodulation) GefStoffV Gefahrstoffverordnung GG Gefahrgut GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter GGR Gefahrgutregel GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GPRS General Packet Radio Service GSG Gerätesicherheitsgesetz GSM Global System for mobile Communication HDX Halb-Duplex HF High Frequency IBC Intermediate Bulk Container ICCR International Confederation of Container Reconditioners IEC Internationale elektrotechnische Kommission IMDG-Code International Maritime Dagerous Goods Code (engl.) (Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Stoffe mit Seeschiffen) IndBauR Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau ISO Internationale Organisation für Normung IT Informationstechnologie IuK Information und Kommunikation IVA Industrieverband Agrar JDBC Java Data Base Connectivity kHz Kilohertz KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz LAN Local Area Network LF Low Frequency LöRüRL Löschwasser - Rückhalte - Richtlinie LWG Landeswassergesetz mHz Millihertz XIX Abkürzungsverzeichnis MHz Megahertz NPV Net Present Value OCR Optical Character Recognition ODBC Open DataBase Connectivity PCB Poly-Chlorierte Biphenyle PEEK Polyetheretherketon PE-HD Polyethylen hoher Dichte PP Polypropylen POM Polyoxymethylen POT Pay Out Time PrüfzVO Prüfzeichenverordnung PSK Phase Shift Keying (Phasenmodulation) QM Qualitätsmanagement QÜM Qualitätssicherung und -überwachung QSM Qualitätssicherungsmaßnahmen RAM Random Access Memory RFID Radio Frequency Identification RID Réglement International Concernant le Transport des Marchandises Dangereuses par Chemins de Fer (franz.) (Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn) RL Richtlinie RO Read-Only ROM Read-Only-Memory RW Read/Write SERM Structured Entity Relationship Model SF Spundfass SHF Super High Frequency SLG Schreib-/Lesegerät SprengG Sprengstoffgesetz Spreng-RL Sprengstofflager - Richtlinie SprengV Verordnung zum Sprengstoffgesetz SprengVwV Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz SQL Structured Query Language SRAM Static Random Access Memory XX Abkürzungsverzeichnis StörfallVwV Verwaltungsvorschrift zur Störfallverordnung TA Abfall Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz TRAC Technische Regeln für Acetylenanlagen TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRG Technische Regeln für Druckgase TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe TUL Transport, Umschlag, Lagerung UHF Ultra High Frequency UN United Nations URL Uniform Ressource Location (engl.) UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz VAwS (Landes-)Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VBG Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften VCI Verband der Chemischen Industrie VDE Verband Deutscher Elektrotechniker VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. VDF Verband der Deutschen Fassverwertungsbetriebe e.V. VdS Verband der Schadensversicherer VerpackV Verpackungsverordnung VIV Verwertungsgemeinschaft Industrieverpackungen e.V. VMS Verpackungsrücknahme mit System e.V. VO Verordnung VwV Verwaltungsvorschrift WA Warenausgang WE Wareneingang WHG Wasserhaushaltsgesetz WLAN Wireless Local Area Network XML extensible markup language XXI Einleitung und Zielstellung 1 Einleitung und Zielstellung 1.1 Ausgangssituation und Handlungsbedarf In vielen Bereichen der abfüllenden Industrie werden starre Metall- und Kunststoffverpackungen sowie Großpackmittel (Intermediate Bulk Container (IBC)) für den Massentransport und die Lagerung von flüssigen, schüttfähigen oder pastösen (Gefahr-)Stoffen eingesetzt. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs und des damit verbundenen Kostendrucks greifen viele Abfüller bzw. Vertreiber derartiger Packmittel in verstärktem Maße auf rekonditionierte Verpackungen zurück, die bei gleicher Funktionalität deutlich kostengünstiger sind als entsprechende Neuverpackungen1. Im Zuge dieser Tendenzen konnte sich die Rekonditionierbranche in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Wirtschaftszweig entwickeln2. Allein in der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr etwa 4 bis 6 Millionen Verpackungen rekonditioniert, wobei Spundfässer aus Stahl mit einem Mengenanteil von über 80 % den Markt dominieren /BPM 2003/ /VOL 2004/. Allerdings gewinnt der Anteil an IBC aufgrund der logistischen Vorteile seit Jahren zunehmend an Bedeutung /PÖT 2000/. Stahl-Deckelfässer Abbildung 1-1: Spundfass Intermediate Bulk Container (IBC) Auswahl rekonditionierbarer Verpackungen /BPM 2003/ /SCHU 2003/ Im Rekonditionierungsprozess werden die Verpackungen in verschiedenen Reinigungs- und Aufarbeitungsstufen in einen gebrauchsfähigen Zustand zurückgeführt und so behandelt, dass sie wieder ihr ursprüngliches Aussehen erhalten und alle Reste des früheren Inhalts sowie innere und äußere Korrosion, Beschichtungen, Bezettelungen etc. entfernt werden. Die Rekonditionierung ist in diesem Zusammenhang rechtlich nicht als Abfallbehandlung zu verstehen, sondern als Instrument zur Abfallvermeidung bzw. -verminderung und unterliegt damit nicht dem 1 Der ökonomische Vorteil (Kostenersparnis) gegenüber Neuverpackungen beträgt in Abhängigkeit vom Verpackungstyp bis zu 35 %. Im Durchschnitt liegt die Einsparung bei etwa 15-20 % /BRU 1997/. 2 Begünstigt wird dies auch durch die Umsetzung des Responsible-Care-Gedankens in der chemischen Industrie, bei dem die Nutzung wieder verwendeter bzw. wieder verwendbarer Verpackungen einen zentralen Baustein bildet. 1 Einleitung und Zielstellung Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Dennoch bestehen hohe umweltrechtliche Anforderungen an die Rekonditionierungsanlagen, die insbesondere mit der im letzten Jahr erfolgten Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) deutlich verschärft wurden. Dadurch ergeben sich eine Vielzahl an neuen rechtlichen Anforderungen, die mit dem heutigen Rekonditionierungsstandard nur schwer zu erfüllen sind. Daher sind in der Rekonditionierungsbranche erhebliche Investitionen in neue Anlagen bzw. Anlagenkomponenten erforderlich. Des Weiteren machen die Veränderung der Marktstrukturen (z. B. durch Outsourcing der Behälterreinigung in der Chemieindustrie) sowie die steigenden Entsorgungskosten eine Erweiterung der technischen Einrichtungen, z. B. um Anlagen zur Behandlung reaktiver Inhaltstoffe oder zur Aufbereitung des Prozesswassers aus den Reinigungsanlagen, langfristig unabdingbar. Schon heute muss ein modernes Rekonditionierunternehmen gewährleisten, dass die Rekonditionierung von gebrauchten Verpackungen unter ökonomischen wie ökologischen Aspekten durchgeführt wird. Ein entscheidender Aspekt besteht in diesem Zusammenhang in der Beurteilung der Rekonditionierungsfähigkeit der Verpackungen im Vorfeld des Prozesses, die im Wesentlichen durch den mechanischen Zustand der Verpackung (z. B. Deformationen durch TUL3-Belastungen), das letzte Füllgut sowie die Art der Verpackung bestimmt wird. Dabei muss sich ein Rekonditionierunternehmen immer aufs Neue die gleichen Fragen stellen, z. B.: • Bei welchen Gebinden lohnt sich die Rekonditionierung? • Welche Beschädigungen sind ohne Qualitätseinbußen zu tolerieren? • Welche Inhaltstoffe befinden bzw. befanden sich in dem Gebinde? • Welchem Lieferanten sind Restmengen und Restinhalte zuzuordnen? Noch immer werden diese elementaren Entscheidungen oftmals subjektiv „aus dem Bauch heraus“ getroffen, da keine praktikablen Lösungen für eine objektive Beurteilung der Rekonditionierfähigkeit existieren. Durch ein sicheres Entscheidungsinstrument könnten jedoch ca. 15 % der Gebinde bereits vor der Rekonditionierung aussortiert und einer werkstofflichen Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt werden, wobei dies einerseits auf nicht zu reinigende Füllgüter, andererseits auf im Rekonditionierungsprozess nicht zu behandelnde Beschädigungen und Deformationen zurückzuführen ist. Durch die resultierende Einsparung von Aufwand und Prozessenergie könnten sowohl ökonomische als auch ökologische Potenziale erschlossen werden. Im Rahmen des Rekonditionierungsprozesses werden die angelieferten Verpackungen am Wareneingang zunächst einer optischen Kontrolle unterzogen, bei 3 2 Transport, Umschlag, Lagerung Einleitung und Zielstellung der aufgrund der subjektiven Einschätzung des ausführenden Mitarbeiters nicht rekonditonierfähige Gebinde direkt ausgesondert und einer stofflichen Verwertung bzw. sonstigen Entsorgung zugeführt werden. Die Beurteilung des mechanischen Zustandes erfolgt dabei lediglich aufgrund der durch TUL-Belastungen verursachten, sichtbaren Deformationen und der Erfahrung der Mitarbeiter an der Eingangskontrolle. Eine Ermittlung der Wand- bzw. Materialstärke der Verpackungen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Rekonditionierungsfähigkeit hat, fehlt weitgehend. Aus diesen Gründen kann es zum Materialversagen in nachgeschalteten Prozessstufen kommen. In der Praxis fehlt es daher an objektiven Bewertungsregeln zur Zu- oder Abweisung von Verpackungen, die ein großes Hilfsmittel bei der Auswahl rekonditionierfähiger und wieder vermarktbarer Gebinde darstellen würden. Dabei spielen auch die Bestrebungen der Packmittelhersteller zur Material- und Kostenreduktion, die einen negativen Einfluss auf die Rekonditonierungsfähigkeit der Gebinde haben, eine wichtige Rolle. Es werden bei Fässern aus Stahl bereits Materialstärken (Mantelstärke) von unter 0,8 mm verwendet, deren Verbreitung die ganze Rekonditionierungsbranche vor erhebliche Probleme stellt. Bereits heute sind vermehrt Materialschäden im Rekonditionierungsprozess oder Ermüdungsbrüche während des Transportes feststellbar. In der Folge werden diese Fässer sollte die dargestellte Tendenz zur stetigen Materialreduzierung sich fortsetzen auf dem Rekonditionierungsmarkt nicht mehr nachgefragt, so dass der seitens der Verpackungshersteller kalkulierte Kostenvorteil für den Verpackungsabnehmer direkt wieder zu nichte gemacht würde. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass Fässer mit so geringen Wandstärken auch unter Umwelt- und Sicherheitsaspekten bedenklich sind, da die Funktionssicherheit im Hinblick auf den unkontrollierten Austritt von Füllgütern, insbesondere bei rekonditionierten Fässern, nicht gewährleistet werden kann. Diese Tatsache stellt für die Rekonditionierer auch unter vermarktungsspezifischen Aspekten ein Risiko dar. Daher sind Untersuchungen notwendig, mit denen die Grenzen des erforderlichen Materialeinsatzes für die Rekonditionierung genauer definiert werden können. Mit den Ergebnissen können davon abweichende Verpackungen mit geringeren Materialstärken (oder großen Deformationen) unmittelbar vom Rekonditionierprozess ausgeschlossen und gleichzeitig Impulse gesetzt werden, die den Bestrebungen der Packmittelhersteller auf Grundlage abgesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse entgegenwirken und so gegebenenfalls zum Überdenken dieser Strategie beitragen. Entscheidend für die Beurteilung der Rekonditionierfähigkeit ist jedoch nicht nur der mechanische Zustand bzw. die mechanische Stabilität der Verpackungen, sondern genauso die Art des Füllgutes. Die rechtzeitige Erkennung von problematischen Inhaltstoffen am Wareneingang, also im Vorfeld des Reinigungsprozesses, stellt derzeit ein großes Problem dar, da sie unmittelbar mit der Deklaration auf 3 Einleitung und Zielstellung den Verpackungen durch den Letztbesitzer zusammenhängt. Es ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Verpackungen mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen und ehemalige Inhaltstoffe angegeben werden müssen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich in gebrauchten Verpackungen noch erhebliche Mengen an Restinhalten befinden, die z. T. nicht den auf der Deklaration angegebenen Substanzen entsprechen. Diese „Fremdstoffe“ führen zu großen Problemen im Prozess bzw. bei der Entsorgung und verursachen hohe Kostenbelastungen für den Rekonditionierer. Eine direkte Zuordnung zum Verursacher und damit eine Kostenübertragung ist aufgrund der fehlenden bzw. mit Unsicherheiten behafteten Auswertemöglichkeiten derzeit nicht möglich. Diese Lücken im Herkunftsnachweisverfahren können nur durch den Einsatz von automatischen Identifikationssystemen wirksam gelöst werden. Durch eine entsprechende Verpackungskennzeichnung in Verbindung mit einer Eingangsanalyse bzw. einer eindeutigen Klassifizierung der Inhaltstoffe können erhebliche Kosteneinsparungen realisiert werden. Über die Zuordnung von Restinhaltstoffen zu einer bestimmten Charge bzw. einem bestimmten Lieferanten hinaus lassen sich durch Einsatz eines entsprechenden Kennzeichnungssystems auch Informationen über die Aufteilung einer Charge in die verschiedenen Qualitäten, die Anzahl nicht rekonditionierfähiger Verpackungen etc. erhalten, so dass eine chargengenaue Prozessbewertung ermöglicht wird. Damit ergeben sich für die Rekonditionierungsunternehmen völlig neue Möglichkeiten der Datenauswertung, mit denen eine effiziente Prozesssteuerung und -bewertung realisiert werden kann. Die genannten Aspekte sind nur einige der vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Rekonditionierbetriebe heute und in Zukunft stellen müssen. Angesichts des aktuellen Standes der Technik und der betrieblichen Praxis stellt sich der Handlungsbedarf wie folgt dar: • Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Rekonditionierbetriebe sind im Bereich der Anlagentechnik neue Komponenten erforderlich, mit denen z. B. Reinigungswässer aufbereitet und damit Abfallmengen reduziert, Restfüllmengen neutralisiert oder nicht rekonditionierbare Verpackungen gereinigt werden können. Nur so lassen sich die dynamischen Anforderungen des Marktes abdecken und gleichzeitig ökologische wie ökonomische Optimierungspotenziale realisieren. Zusätzlich erfordern neue umweltrechtliche Anforderungen technische Anpassungen und Konzepte, z. B. im Bereich der Lackierung und Abluftbehandlung. • Die Prozesse in Rekonditionierbetrieben sind vielfach manuell geprägt und in arbeitschutzrechtlicher Hinsicht optimierungsbedürftig. Dies betrifft beispielsweise die Entfernung der auf den zu rekonditionierenden Verpackungen angebrachten Etiketten und Kennzeichnungen. Daher ist ein neues Verfahren zur Etikettenentfernung erforderlich, mit dem eine Verbesserung der Arbeitsbedin- 4 Einleitung und Zielstellung gungen und des Ressourceneinsatzes erreicht werden kann (z. B. durch Automatisierungskonzepte). • Es wird eine Methode zur Beurteilung der Rekonditionierungsfähigkeit von Stahlverpackungen im Vorfeld des Prozesses benötigt, die eine objektive Bewertung auf Basis des Verformungs- und Verunreinigungszustands erlaubt. Dazu ist ein chemisch-mechanisches Instrument erforderlich, das in den Ablauf eines Rekonditionierbetriebs integriert werden muss. Die im Rahmen der mechanischen Untersuchungen durchgeführten Tests können auch dazu verwendet werden, die Schwingfestigkeit starrer Stahlverpackungen zu optimieren und damit die Verpackungsqualität zu verbessern. • Zur Realisierung eines eindeutigen Herkunftsnachweises für die Verpackungen ist die Entwicklung eines prozessinternen Behälterverfolgungssystems auf Basis automatischer Identifikationssysteme erforderlich. • Die entwickelten Instrumente und Methoden müssen in ein logistisches Gesamtkonzept für Rekonditionierbetriebe integriert und erprobt werden, um eine spätere Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis zu gewährleisten. 1.2 Zielsetzung der Arbeit Vor dem Hintergrund der beschriebenen Probleme und Herausforderungen besteht das Hauptziel der Untersuchungen4 in der Entwicklung und prototypischen Realisierung eines innovativen Musterprozesses für die Rekonditionierung von starren Industrieverpackungen (z. B. Spundfässer aus Stahl, Intermediate Bulk Container), mit dem durch Einsparung von Prozessenergie, Reduzierung von Abfallmengen etc. gleichzeitig eine ökologische und ökonomische Optimierung des Rekonditionierungsprozesses erreicht werden kann. Dazu sind unter anderem neue, innovative Anlagenkomponenten zu konzipieren und materialflusstechnisch in den betrieblichen Ablauf eines Rekonditionierbetriebs zu integrieren. Die im Rahmen des Projektes durchgeführten Pilotversuche dienen der Überprüfung der Praxistauglichkeit der entwickelten Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Ergebnisse angestrebt: • Optimierung der Durchführung und Überwachung des Rekonditionierungsprozesses durch Automatisierung bestimmter Verfahrensschritte (z. B. Etikettenentfernung); • Erschließung von ökonomischen und ökologischen Potenzialen durch Integration neuer, innovativer Anlagenkomponenten (z. B. Neutralisationsanlage für reaktive Inhaltstoffe, Verfahren zur Aufbereitung von Reinigungsrückständen, 4 Forschungsprojekt „Umweltschonende Rekonditionierung von starren Verpackungen unter Berücksichtigung der Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen im Rahmen des Responsible-Care-Gedankens“, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter den FKZ 0330343/5/6 5 Einleitung und Zielstellung Anlage zur Zerkleinerung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen aus Kunststoff); • Realisierung einer innerbetrieblichen Behälterverfolgung, z. B. zur Erfolgskontrolle im Rekonditionierungsprozess und zum Herkunftsnachweis für die zu rekonditionierenden Verpackungen; • Entwicklung eines Instruments zur Beurteilung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen im Vorfeld des Prozesses; • Gewinnung von Erkenntnissen zur Verbesserung der Schwingfestigkeit starrer Verpackungen aus Stahl. Die Ausführungen sind als Einbettung in den logistischen Gesamtzusammenhang bei der Realisierung von Mehrwegkreisläufen im Bereich der Gefahrgut- bzw. Industrieverpackungen (z. B. Stahlfässer, IBC) zu verstehen und leisten damit auch einen Beitrag zur weiteren Umsetzung des Responsible-Care-Gedankens in der chemischen Industrie. Somit sind als weitere Ziele die Analyse, Bewertung und Optimierung der Material- und Informationsflüsse zu nennen. Aufgrund der Komplexität der Thematik bleiben die Ausführungen allerdings auf den innerbetrieblichen Bereich der Rekonditionierbetriebe beschränkt. Außerbetriebliche Prozesse, die beispielsweise die Auftragsabwicklung beim Kunden betreffen, werden explizit nicht in die Betrachtungen einbezogen. 1.3 Aufbau des Untersuchung Nach einer kurzen Einführung in Kapitel 1 werden in Kapitel 2 zunächst die Grundlagen sowie die aktuelle Situation bei der Rekonditionierung starrer Verpackungen erläutert. In diesem Zusammenhang werden die zu betrachtenden Verpackungstypen, rechtliche Rahmenbedingungen, Prozesse und Strukturen der Rekonditionierung ausführlich dargestellt. Kapitel 3 bildet dann den ersten Schwerpunkt der Ausführungen und befasst sich mit der Planung und Gestaltung der zu entwickelnden Pilotanlage und einzelner Anlagenkomponenten. Neben der grundsätzlichen Gestaltung vom Materialfluss und Anlagenlayout werden im Speziellen die Themen • Neutralisationsanlage für reaktive Inhaltstoffe, • Verfahren zur Aufbereitung von Öl-Wasser-Gemischen, • Kunststoffschredder zur Vorbehandlung von nicht rekonditionierbaren Verpackungen aus Kunststoff, • Verfahren zur Etikettenentfernung von Spundfässern aus Stahl im Detail behandelt sowie die materialflusstechnische Integration der Anlagen in den Ablauf des Rekonditionierungsprozesses im Einzelnen erläutert. Darüber hin6 Einleitung und Zielstellung aus wurde ein optimiertes Logistikkonzept entwickelt, das ebenfalls detailliert dargestellt wird. Die Kapitel 4 und 5 beschreiben spezielle Verfahren und Instrumente zur Verbesserung der Ausführung und Steuerung des Rekonditionierungsprozesses. Während sich das Kapitel 4 mit der Realisierung der innerbetrieblichen Kennzeichnung von Stahl-Spundfässern und IBC beschäftigt, werden in Kapitel 5 Instrumente und Verfahren zur Beurteilung der Rekonditionierfähigkeit von Stahlverpackungen im Vorfeld des Prozesses sowie ein Hilfsmittel zur Bewertung der weiteren Behandlungsmöglichkeiten der Verpackungen auf Basis der Restinhalte (Stoffdatenbank) dargestellt. In Kapitel 6 werden schließlich die Untersuchungen und Erkenntnisse im Hinblick auf die Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen ausführlich vorgestellt. Schwerpunkt bildet die Darstellung von Laborversuchen, die im Rahmen des Vorhabens durchgeführt wurden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden dann Ansätze zur konstruktiven Gestaltung bzw. Optimierung der Verpackungen erläutert. Mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf weitere Forschungsarbeiten schließen die Ausführungen. Ergänzt wird der Bericht durch einen umfangreichen Anhang mit zusätzlichen Darstellungen, die zum besseren Verständnis der Ausführungen beitragen. 7 Rekonditionierung von starren Verpackungen 2 Rekonditionierung von starren Verpackungen 2.1 Begriffe und Definitionen Um eine fundierte Grundlage für die nachfolgenden Darstellungen zu schaffen, erscheint es notwendig, vorab einige zentrale Begriffe genauer zu erläutern. In diesem Zusammenhang werden insbesondere der Begriff der Rekonditionierung sowie damit zusammen hängende Definitionen vorgestellt. Rekonditionierung Der Begriff der Rekonditionierung ist aus dem Englischen („reconditioning“) abgleitet und bezeichnet allgemein die Wiederinstandsetzung bzw. Wiederherstellung bestimmter Eigenschaften, wie beispielsweise Form und Oberflächen. Im Zusammenhang mit der in dieser Arbeit betrachteten Thematik ist Rekonditionierung die „Zurückführung einer […] Verpackung in einen nutzungs- bzw. gebrauchsfähigen Zustand“ /OHL 2001/. Eine rekonditionierte Verpackung bezeichnet demnach eine Verpackung „[…] die so gereinigt wurde, dass die Konstruktionswerkstoffe wieder ihr ursprüngliches Aussehen erhalten und dabei alle Reste des früheren Inhalts, ebenso wie innere und äußere Korrosion sowie äußere Beschichtungen und Bezettelungen entfernt wurden“ oder „die wieder in ihre ursprüngliche Form und ihr ursprüngliches Profil gebracht wurden, wobei die Falze (soweit vorhanden) gerichtet und abgedichtet und alle Dichtungen, die nicht integrierter Bestandteil der Verpackung sind, ausgetauscht wurden und die nach der Reinigung, aber vor erneutem Anstrich, untersucht wurden“ /ADR 2001/. Verpackungen, die kleinere Löcher, eine wesentliche Verminderung der Materialstärke, eine Ermüdung des Materials, beschädigte Gewinde oder Verschlüsse oder andere bedeutende Mängel aufweisen, müssen zurückgewiesen werden /HEI 19985/: Rekonditionierte Verpackung Die dargestellten Definitionen machen deutlich, dass es sich bei der Rekonditionierung nicht nur um eine einzelne Maßnahme bzw. einen einzelnen Prozess handelt, sondern um eine Vielzahl aufeinander folgender und abgestimmter Verfahrens- und Prozessschritte mit dem Ziel, eine wieder verwendbare Verpackung zu gewinnen. Eine rekonditionierte Verpackung - im ADR werden hier insbesondere Metallfässer sowie Fässer und Kanister aus Kunststoff angesprochen - liegt gemäß der Definition vor, wenn diese so gereinigt wurde, dass die Konstruktionswerkstoffe wieder ihr ursprüngliches Aussehen erhalten und dabei alle Reste bzw. schädlichen Anhaftungen des früheren Inhalts, innere und äußere Korrosion sowie äußere Beschichtungen und Bezettelungen entfernt wurden. Eine rekonditionierte Verpackung liegt aber auch vor, wenn die betreffende Verpackung wieder in ihre 5 8 vgl. auch Rn 3510 I ADR, Rn 1510 I RID, Anhang IIMDG-Code AE Rekonditionierung von starren Verpackungen ursprüngliche Form bzw. ihr ursprüngliches Profil gebracht wurde. Die dazu erforderlichen Maßnahmen beziehen sich beispielsweise auf das Richten und Abdichten der Falze (soweit vorhanden) sowie den Austausch aller Dichtungen, die nicht integrierter Bestandteil der Verpackung sind. Wieder aufgearbeitete Verpackung Eine rekonditionierte Verpackung wird dann als wieder aufgearbeitete Verpackung bezeichnet, wenn sie aus einer grundlegenden Überarbeitung eines Verpackungstyps (z. B. durch Umwandlung eines UN-Verpackungstyps in einen anderen, also beispielsweise eines Spundfasses in ein Deckelfass) entstanden ist. Hierzu sind im Einzelfall entsprechende Genehmigungen der Aufsichtsbehörde erforderlich. Im Falle von Gefahrgutverpackungen ist dies die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin. Für wieder aufgearbeitete Verpackungen gelten die Vorschriften, die im Anhang des ADR/RID angegeben sind, wie für Neuverpackungen des gleichen Verpackungstyps. Wieder verwendete Verpackungen Die einfachste Form der rekonditionierten Verpackung liegt vor, wenn nach eingehender Prüfung keine Schäden (z. B. Beulen, Korrosion) an der Verpackung feststellbar sind. Die betreffenden Verpackungen werden als wieder verwendete Verpackungen bezeichnet und eignen sich insbesondere zur wiederholten Befüllung mit gleichen oder ähnlichen Gütern. Bei Großpackmitteln (Intermediate Bulk Containern) wird der Begriff der Rekonditionierung nicht mehr verwendet. Das ADR spricht in diesem Zusammenhang von wiederaufgearbeiteten Großpackmitteln, reparierten Großpackmitteln und regelmäßiger Wartung eines Großpackmittels. Wieder aufgearbeitetes Großpackmittel Nach den Definitionen des ADR/RID bezeichnet der Begriff wieder aufgearbeitetes Großpackmittel (IBC) einen „metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC oder Kombinations-IBC, der sich, ausgehend von einem den Vorschriften nicht entsprechenden Typ, aus der Fertigung eines den Vorschriften entsprechenden UN-Typs ergibt“ oder „der sich bei der Umwandlung eines den Vorschriften entsprechenden UN-Typs in einen anderen, den Vorschriften entsprechenden UN-Typ ergibt“. Eine Wiederaufarbeitung liegt also entsprechend der Definition dann vor, wenn eine UN-Bauart in eine andere überführt wird. Der Ersatz einer Original-Innenblase durch die eines anderen Herstellers erzeugt gemäß der neuen Definitionen einen neuen UN-Verpackungstyp, der einer Bauartprüfung und -zulassung durch die BAM und einer Kennzeichnung mittels UN-Nummer bedarf /DUJ 2003/. 9 Rekonditionierung von starren Verpackungen Repariertes Großpackmittel Ein repariertes Großpackmittel ist ein „[…] IBC, der wegen eines Stoßes oder eines anderen Grundes [...] so wiederhergestellt wurde, dass er wieder der geprüften Bauart entspricht und in der Lage ist, den Bauartprüfungen standzuhalten. Für Zwecke des ADR gilt das Ersetzen des starren Innenbehälters eines Kombinations-IBC durch einen den ursprünglichen Spezifikationen des Herstellers entsprechenden Behälter als Reparatur. Dieser Begriff schließt jedoch nicht die regelmäßige Wartung eines IBC ein“ /ADR 2001/. Wichtig ist, dass an der Kunststoffblase selbst keine Reparaturen vorgenommen werden dürfen. Reparierte IBC müssen grundsätzlich einer Dichtigkeitsprüfung und einer Inspektion unterzogen werden /QSM 29, Kapitel 2.1/. Regelmäßige Wartung eines Großpackmittels Die regelmäßige Wartung eines Großpackmittels bezeichnet nach Kapitel 1.2 ADR/RID „die Ausführung regelmäßiger Arbeiten an metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC oder Kombinations-IBC wie Reinigung, Entfernen und Wiederanbringen oder Ersetzen der Verschlüsse des Packmittelkörpers (einschließlich der damit verbundenen Dichtungen) oder der Bedienungsausrüstung entsprechend den ursprünglichen Spezifikationen des Herstellers […]“ oder das „Wiederherstellen der baulichen Ausrüstung, die nicht direkt die Funktion hat, ein gefährliches Gut einzuschließen oder einen Entleerungsdruck aufrechtzuerhalten, um eine Übereinstimmung mit der geprüften Bauart herzustellen (z. B. Richten der Stützfüße oder der Hebeeinrichtungen), vorausgesetzt, die Behältnisfunktion des IBC wird nicht beeinträchtigt“. Zu den routinemäßigen Wartungen zählen also drei Kategorien von Operationen, die nicht unter die anderen beschriebenen Begriffe fallen. Die klassische Reinigung der IBC, der Austausch von Verschlüssen, Ventilen und Bedienausrüstungen (mit originaler Herstellerspezifikation) sowie das Wiederinstandsetzen von baulichen Ausrüstungen, die nicht in direktem Kontakt mit dem Füllgut stehen (z. B. Austausch von Paletten) /ADR 2001/. 2.2 Verpackungen für Gefahrgüter Während Verpackungen in der Vergangenheit lediglich den Schutz des Packgutes vor Schäden sicherstellen mussten, müssen sie heutzutage auch andere, gleichermaßen wichtige Aufgaben erfüllen. Hier sind vor allem Lager-, Informations-, Verkaufs-, Portionierungs-, Transport-, Umwelt- und Schutzfunktionen zu nennen. Insbesondere die drei letztgenannten Anforderungen an die Verpackungen treten in den Vordergrund, wenn es sich um Waren handelt, die dem Bereich der Gefahrgüter zuzuordnen sind. In diesem Falle dient die Verpackung neben dem Schutz des verpackten Gutes insbesondere dem Schutz des Menschen sowie 10 Rekonditionierung von starren Verpackungen dessen Umwelt vor den von Inhaltstoffen ausgehenden Gefahren (z. B. Vermeidung gefährlicher chemischer Reaktionen) /OHL 2001/. Für den Bereich der Gefahrgüter können mehrere Gruppen von Verpackungen unterschieden werden. Wichtige Verpackungsgruppen sind im ADR definiert. Dabei wird unterschieden zwischen Verpackungen wie Fässer, Kanister usw., Großpackmittel (IBC), Tankcontainern, Tanks sowie Klein- und Großcontainer /WAN 2001/. Die nachfolgende Abbildung stellt eine mögliche Kategorisierung der Verpackungen nach dem Fassungsvermögen (Innenvolumen) dar und ist angelehnt an die heute nicht mehr geltende GGVS6-Systematik. Verpackungsart Klein- und Großcontainer Tanks Tankcontainer Großpackmittel Verpackungen wie Kanister und Fässer 450 Liter oder 0,45 m3 Abbildung 2-1: 1000 Liter oder 1,00 m3 3000 Liter oder 3,00 m3 Kategorisierung von Gefahrgutumschließungen (nach /OHL 2000/, verändert) Grundsätzlich interessant für den Bereich der Rekonditionierung sind nur Verpackungen, die aufgrund ihrer Bauart, Stabilität und Robustheit die Möglichkeit mehrfacher Verwendung bieten. Dies betrifft im Wesentlichen Verpackungen wie Kanister und Fässer sowie Großpackmittel, die nachfolgend kurz vorgestellt werden. 2.2.1 Stahlverpackungen Das klassische, heute weltweit verbreitete, Standard-Stahlfass hat seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten und wurde während des zweiten Weltkriegs vom American Petroleum Institute standardisiert /SIZ 2004/. Eingesetzt wird dieser Verpackungstyp jedoch bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts infolge des rasanten Wachstums der Mineralölwirtschaft und der chemischen Industrie. Mit zunehmender Verbreitung wurden Stahlfässer immer Material sparender gefertigt, das 6 Gefahrgutverordnung Straße; ersetzt durch die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) 11 Rekonditionierung von starren Verpackungen Gewicht reduzierte sich durch neue Gestaltung der Sicken und dünnere Wandstärken von ca. 60 kg pro Fass in den Anfangsjahren auf mittlerweile in Europa durchschnittlich ca. 17 kg /OHL 2000/. Aufgrund seiner hohen Transportsicherheit und durch Qualitätssicherungssysteme der Hersteller zur Erfüllung der international standardisierten UN-Zulassungsbedingungen wird das Fass heute bevorzugt dort eingesetzt, wo flüssige, viskose oder feste Stoffe sicher zu transportieren und zu lagern sind. Aufgrund der glatten Stahloberflächen lassen sich die Verpackungen einfach und gründlich reinigen und eignen sich daher sehr gut für die Rekonditionierung, was auch den großen Anteil der Stahlfässer an den Gesamtmarkt für rekonditionierte Verpackungen begründet. Anhaftungen können leicht entfernt werden, ohne die Verpackung zu beschädigen. Aufgrund der guten Stapelbarkeit, der einfachen Umschlagmöglichkeit per Fassgreifer (z. B. mittels Gabelstapler oder Kran) und der Tatsache, dass vier Fässer auf eine handelsübliche Transportpalette passen, hat sich das Stahlfass auch im weltweiten Containerverkehr durchgesetzt. Metallische Spund- und Deckelfässer mit Wandstärken von 1,0 mm oder mehr sind aufgrund ihrer hohen Stabilität und der uneingeschränkten Gefahrgutzulassung – auch nach einer eventuell durchgeführten Rekonditionierung – die am weitesten verbreiteten Typen /BPM 2005/. Das Standardstahlfass kann im Allgemeinen bis zu fünfmal rekonditioniert werden, bevor der Stahl der stofflichen Verwertung (Verschrottung) zugeführt wird. Weit verbreitet sind heute Fässer mit einer Wandstärke von 0,9 oder 1 mm bei einer Stärke des Ober- und Unterbodens von 1,2 mm /BPM 2005/. Die Fasshersteller fertigen jedoch zunehmend - zwecks Material-, Gewichts- und Kostenreduzierung - Fässer mit geringeren Wandstärken. Vereinzelt werden bereits Fässer mit 0,8 mm Wandstärke angeboten, was dem Hersteller bei Neufässern einen Kosten- und damit Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschafft, den er an seine Kunden weitergeben kann. Fässer mit Wandstärken kleiner 0,8 mm sind jedoch kaum noch zu rekonditionieren, da bei der Durchführung der Rekonditionierungsprozesse der Stahlmantel stark belastet wird. Dünne Materialstärken halten dieser Belastung nicht Stand, Stabilität und Dichtigkeit sind nicht zu garantieren, es treten Ermüdungsbrüche auf. Fässer mit Wandstärken kleiner 0,8 mm können daher meist nur noch der stofflichen Verwertung zugeführt werden. Dadurch ist die durchschnittliche Anzahl der Umläufe je Fass in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Der Kostenvorteil, der durch die Rekonditionierung erreicht wird, geht damit bei dünnwandigen Fässern wieder verloren. 12 Rekonditionierung von starren Verpackungen Das klassische Standardfass gibt es als Sicken-Spundfass und als SickenDeckelfass. Diese beiden Verpackungstypen werden nachfolgend genauer beschrieben. Sicken-Spundfass Ein Spundfass bezeichnet nach DIN EN 210 eine „zylindrische Verpackung aus Stahl, deren Ober- und Unterböden fest am Mantel angebracht sind, mit Öffnungen zum Füllen, Entleeren und Entlüften im Oberboden“ /DIN EN 210/. Diese Einschränkung auf Stahlgebinde ist jedoch unvollständig, da ebenso Spundfässer aus Kunststoff existieren. Daher ist die Definition in DIN EN 12707 treffender. Danach wird ein Spundfass allgemein bezeichnet als eine „Verpackung mit kreisförmigem Querschnitt, mit flachen oder konvexen Enden und mit Öffnungen zum Füllen oder Entleeren im Oberboden nicht über 70 mm Durchmesser“ (vgl. Abbildung 2-2) /DIN EN 12707/. Abbildung 2-2: Spundfässer aus Stahl /GKP 2006/ Das Sicken-Spundfass aus Stahl ist mit einem Volumen von 216,5 l, einer Höhe von 880 mm und einem Durchmesser von 570 mm das das gebräuchlichste und am weitesten verbreitete Fass. Mit zwei Ein- bzw. Auslassöffnungen von 2" und 3/4" Durchmesser eignet es sich zum Lagern und Transportieren von Flüssigkeiten aller Art. Typische Inhalte sind Mineralöle, chemische Produkte, Desinfektionsund Reinigungsmittel. Das Fass ist besonders in der Mineralölindustrie weit verbreitet /BPM 2005/. Es sind verschiedene Ausführungen bezüglich der Verschlussart, der Blechstärken, der Innenoberfläche (z. B. roh, verzinkt, lackiert) und der Außenlackierung im Einsatz. Für besonders aggressive Stoffe existieren Sonderausführen aus Edelstahl oder mit speziellen Innenbeschichtungen. Das Sicken-Spundfass gibt es mit und ohne Gefahrgutzulassung. Die für die Bauart-Zulassung durchzuführenden 13 Rekonditionierung von starren Verpackungen Prüfungen, die von den akkreditierten Prüfstellen der BAM durchgeführt werden können, sind in den zugehörigen Regelwerken genau beschrieben (z. B. ADR). Für Stahlfässer sind beispielsweise eine Fall-, eine Dichtigkeits-, eine Innendruckund eine Stapeldruckprüfung vorgesehen /ADR 2001/. Sicken-Deckelfass Ein Deckelfass wird nach DIN EN 209 definiert als „zylindrische Verpackung aus Stahl, deren Unterboden fest am Mantel angebracht ist und deren Oberboden als Deckel abgehoben werden kann und mit Hilfe eines Spannrings verschlossen wird“ /DIN EN 209/. Die nachfolgende Abbildung zeigt klassische StahlDeckelfässer. Abbildung 2-3: Deckelfässer aus Stahl /GKP 2006/ Sicken-Deckelfässer haben bei gleichem Durchmesser (570 mm) wie Spundfässer ein geringfügig geringeres Volumen von 213 l und mit 860 mm eine etwas niedrigere Bauhöhe als Sicken-Spundfässer /DIN EN 209/. Entsprechend dem Spundfass gibt es verschiedene Ausführungen. Innenoberfläche, Außenlackierung sowie Deckel- und Spannringform sind jeweils abhängig vom Einsatzzweck und der erforderlichen Gefahrgutzulassung. Hauptfüllgüter sind feste, pastöse, pulverige Güter, z. B. Fette, Schmierstoffe, Lacke, Klebstoffe, Abfälle. Durch die große Öffnung lassen sich auch feste Schüttgüter oder unförmige Produkte in das Fass abfüllen. Sonderbauformen mit Innenbehältern aus Kunststoff werden für spezielle Produkte eingesetzt /BPM 2005/. Durch die im Vergleich zum Spundfass geringere Bauhöhe besteht die Möglichkeit, beschädigte oder schwer zu reinigende Spundfässer durch Abschneiden des Oberbodens zu Deckelfässern umzuarbeiten. Dies bietet die Möglichkeit weiterer Rekonditionierungsumläufe bis zur endgültigen Verschrottung. 14 Rekonditionierung von starren Verpackungen 2.2.2 Kunststoffverpackungen Entsprechend den Stahlfässern werden auch Kunststofffässer als Spund- und Deckelfässer angeboten. Standard-Kunststoff-Deckelfässer existieren mit einem Volumen zwischen 25 und 220 Litern. Die gebräuchlichste Größe mit einem Volumen von 120 Litern ist sowohl in runder als auch in palettierfreundlicher eckiger Bauform erhältlich. Kunststoff-Spundfässer sind entsprechend den Deckelfässern in verschiedenen Ausführungen lieferbar. Am Gebräuchlichsten sind Volumina von 120 und 200 Litern. Für die Herstellung der Verpackungen werden verschiedene Kunststoffarten verwendet. In den meisten Fällen kommt HDPE7 zum Einsatz, wodurch die Fässer auch für den Einsatz aggressiver Stoffe, z. B. Säuren und Laugen, geeignet sind. Abbildung 2-4: Kunststoff-Spundfässer und Kunststoff-Deckelfässer in verschiedenen Größen /MAU 2006/ Die Vorteile von Kunststofffässern gegenüber Stahlfässern liegen im Bereich der Handhabung, da sie bei gleichem Volumen wesentlich leichter sind. Der Nachteil liegt darin, dass der Kunststoff nicht so widerstandsfähig gegen mechanische Einwirkungen ist. Zudem ist sein Einsatz eingeschränkt, da die absolute Restentleerbarkeit aufgrund der Materialeigeschaften von Kunststoffen nicht garantiert werden kann. Kunststofffässer eignen sich z. B. nicht für lösemittelhaltige Produkte, da diese in den Kunststoff hinein diffundieren /HEI 2000/. Aufgrund der genannten Nachteile werden Kunststofffässer seltener rekonditioniert als Stahlfässer. Der größte Anteil der Kunststoffverpackungen wird der stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt. 7 High Density Polyethylen 15 Rekonditionierung von starren Verpackungen 2.2.3 Großpackmittel (Intermediate Bulk Container) Intermediate Bulk Container (IBC) werden in der Industrie zur Aufbewahrung, Bereitstellung und Transport von Flüssigkeiten und pastösen Gütern eingesetzt. Der Begriff Intermediate Bulk Container (IBC), auch Großpackmittel, bezeichnet eine „starre oder flexible transportable Einheit, die nicht in Nr. 6.1 ADR aufgeführt ist und einen Fassungsraum • von höchstens 3 m3 für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe II und III, • von höchstens 1,5 m3 für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in flexiblen IBC, Kunststoff-IBC, Kombinations-IBC, IBC aus Pappe oder Holz verpackt sind, • höchstens 3m3 für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in metallenen IBC verpackt sind, • höchstens 3 m3 für radioaktive Stoffe der Klasse 7 […]“ enthält und „die für die mechanische Handhabung ausgelegt ist und den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhalten kann, was durch die im ADR festgelegten Prüfungen nachgewiesen wird“ /NN 2005/. Üblicherweise besitzen IBC ein Fassungsvermögen zwischen 600 und 1200 l. Die Haupteinsatzbereiche liegen im Transport flüssiger Chemikalien wie Lösemittel, Säuren, Laugen, chemische Zwischenprodukte, Farben sowie Pflanzenschutzmitteln /BRU 2004/. In den meisten Fällen bestehen starre IBC aus Stahl. Eine spezielle Form von Großpackmitteln stellen so genannte Kombinations-IBC dar, die mit Kunststoff-Innenbehältern ausgestattet sind. Ein Kombinations-IBC ist demnach ein „IBC, der aus einem Rahmen in Form einer starren äußeren Umhüllung um einen Kunststoff8-Innenbehälter mit den Bedienungs- oder anderen baulichen Ausrüstungen besteht“ /ADR 2001/. Entscheidendes Merkmal in der Begriffsbestimmung des ADR ist die Tatsache, dass „Innenbehälter und äußere Umhüllung nach der Zusammensetzung eine untrennbare Einheit bilden, die als solche befüllt, gelagert, befördert oder entleert wird“. Die den Innenbehälter aus Kunststoff umschließende äußere Umhüllung hat dabei im Wesentlichen die Aufgabe, den Innenbehälter vor Beschädigung zu schützen. Sie besteht in der Regel aus einem metallischen Material und ist in Form eines Gitterkorbes ausgebildet. Innenbehälter und äußere Umhüllung sind zusätzlich fest auf einem Ladungsträger montiert (z. B. Palette), der aus Metall, Holz oder Kunststoff bestehen kann /BPM 2005/. 8 Mit dem Begriff sind explizit auch polymere Werkstoffe wie z. B. Gummi eingeschlossen (vgl. ADR) 16 Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 2-5: Kombinations-IBC mit Holz- und Kunststoffpalette /MAU 2006/ Unterschiede gibt es in der Ausführung hinsichtlich der Stärke der Ummantelung, der Gefahrgutzulassung, sowie der Art des Werkstoffes (Holz, Kunststoff, Stahl) und der Größe der Palette (z. B. Europalette, Chemiepalette). Zur Realisierung von Chemikalien-, Spannungsriss- und UV-Beständigkeit wird für den Innenbehälter (Kunststofftank) zumeist HDPE verwendet. Aufgrund ihres im Vergleich zum Fass großen Volumens und des einfachen Transportes durch Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Hubwagen) nimmt die Verwendung von Großpackmitteln, insbesondere von Kombinations-IBC, in der Industrie stetig zu. Dies liegt auch darin begründet, dass diese Bauart einen Austausch des Innenbehälters ermöglicht. Dies wird als Rebotteling bezeichnet /BPM 2005/. Der Vollständigkeit halber wird noch auf sog. flexible IBC verwiesen. Diese Einwegverpackungen bestehen aus einem flexiblen, ein- oder mehrlagigen Schlauch, der auf einem Bodenteil montiert ist. Sie sind von oben durch eine Einfüllöffnung zu befüllen und meist durch eine Auslauföffnung zu entleeren /HEI 2000/. Die wesentlichen Anforderungen und Ausführungen sind in der DIN EN 1898 festgelegt /DIN EN 1898/. 2.3 Einordnung der Rekonditionierung in den Packmittelkreislauf Die Rekonditionierung spielt eine bedeutende Rolle für die Realisierung qualitativ hochwertiger Mehrwegkreisläufe im Bereich der Industrieverpackungen. Am Beispiel des in der nachfolgenden Abbildung dargestellten Packmittelkreislaufes soll die Bedeutung der Rekonditionierung und die Einordnung in den Packmittelkreislauf erläutert werden (vgl. Abbildung 2-6). 17 Rekonditionierung von starren Verpackungen neue Packmittel Hersteller Neuverpackung Abfüller und Vertreiber rekonditionierte Packmittel befüllte Packmittel entleerte Packmittel Kunde / Entleerer Rekonditionierer / Entsorger Verwertung entleerte Packmittel Entsorgung Abbildung 2-6: Schematische Darstellung des Packmittel-Kreislaufs Wie in der Abbildung dargestellt, trägt die Rekonditionierung zur Schließung des Verpackungskreislaufes zwischen Nutzer und Abfüller einer Verpackung bei. Die auf die Rekonditionierung spezialisierten Unternehmen nehmen die Verpackungen von den Nutzern mit dem Ziel der Aufarbeitung an. Anschließend werden diese wieder an Unternehmen der abfüllenden Industrie verkauft, die sie wieder für die Abfüllung ihrer Produkte verwenden. Die Verpackungen können aber auch direkt von den Herstellern bzw. Abfüllern kommen. Grund dafür ist die Ausweitung der Rücknahmeverpflichtungen der Verpackungsverordnung auf Verpackungen für schadstoffhaltige Füllgüter. Durch die Verpackungsverordnung und deren Novelle sind Hersteller und Verteiler der genannten Verpackungen seit dem 01. Januar 2000 verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen /VerpV 2000/. Die für rekonditionierfähige Verpackungen bewährten und seit Jahren bestehenden firmen- und branchenspezifischen Systeme sollten dabei ausdrücklich erhalten bleiben, so dass lediglich eine Rücknahmepflicht des Lieferanten bzw. Abfüllers besteht, nicht aber eine Rückgabepflicht des Verbrauchers /VMS 2006/. Da rekonditionierfähige Verpackungen für den Besitzer stets einen wirtschaftlichen Wert haben, ist der Rücknahmeweg über den Abfüller eher die Ausnahme. Der größte Teil der zur Rekonditionierung vorgesehenen Verpackungen kommt von den Kunden bzw. Entleerern der Verpackungen zurück. Zum Zweck der Behandlung werden die gebrauchten Verpackungen in der Regel durch die Rekonditionierer erworben und nach der Behandlung wieder verkauft, so dass ein ständiger Wechsel des Eigentümers stattfindet /MAN 2001/. Darüber hin18 Rekonditionierung von starren Verpackungen aus bieten viele Rekonditionierer die so genannte „Lohn-Rekonditionierung“ an, bei der die Verpackungen abgeholt, behandelt und anschließend wieder an den Verpackungslieferanten zurückgegeben werden. Der Verpackungslieferant erhält die von ihm bereitgestellte Anzahl an Gebinden des gleichen Verpackungstyps zurück und zahlt lediglich für die Behandlung. Gerade im Bereich der hochwertigen Verpackungen (z. B. IBC) ist der Anteil der Lohnreinigung relativ groß. In diesem Zusammenhang bieten die größeren Unternehmen der Rekonditionierbranche zum Teil auch eigene Kreislaufsysteme an (z. B. Closed Loop®-System für IBC der Blagden Packaging Mendig GmbH), die eine schnelle Abholung, Reinigung und Rücklieferung der Gebinde garantieren /BPG 2006/. Die Rekonditionierung dient, wie beschrieben, der Wiederverwendung der Verpackungen und ist rechtlich nicht als Abfallbehandlung zu verstehen. Daher unterliegt sie nicht den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes /SCHM 2004/. Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder Unklarheiten bezüglich der Einstufung zur Rekonditionierung vorgesehener Verpackungen, insbesondere solchen mit Resten chemischer Füllgüter, gab, wurde mit einem Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2003 Rechtssicherheit geschaffen. Demnach sind rekonditionierte Verpackungen als Produkte einzustufen und nicht als Abfall im Sinne des KrW-/AbfG. Dies gilt auch dann, wenn es notwendig ist, die Verpackungen zu reinigen oder zu reparieren, sofern sie nach dem Stand der Technik restentleert sind und den Rücknahmebedingungen der Rekonditionierer entsprechen /SCHM 2004/. Grundlage für den Erlass des Ministeriums bildet eine Rücknahmezusage, den die Verbände von Rekonditionierbetrieben (VIV, RRD, VMS) gegenüber dem Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI) in Frankfurt a. M. abgegeben haben. Für Verpackungen mit ungefährlichen Restinhalten ist die Einstufung unproblematisch. Die Einstufung einer zu rekonditionierenden Verpackung als Produkt ist jedoch an bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft. So muss der Endverbraucher - das ist im Regelfall der Entleerer der Verpackung - eine verbindliche Erklärung über die Einhaltung der Rücknahmebedingungen der Rekonditionierbetriebe/-verbände abgeben. Darüber hinaus muss auf jedem Transport, der die Verpackungen einem Rekonditionierer zuführt, eine verbindliche Erklärung des Abgebenden und des Annehmenden beigefügt werden, die eine Aussage enthält, dass die transportierten Verpackungen zur Rekonditionierung bestimmt und restentleert sind /SCHM 2004/. Nur unter diesen Voraussetzungen unterliegen die zur Rekonditionierung und anschließenden Wiederverwendung vorgesehenen Industrieverpackungen nicht dem Abfallrecht, was erhebliche Auswirkungen auf die erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten hat. 19 Rekonditionierung von starren Verpackungen Durch die mit der Rekonditionierung erzielbare Wiederverwendung der Verpackungen können sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile realisiert werden. Eine im Jahre 1999 durchgeführte Studie im Auftrag des weltweiten Verbandes der Verpackungsrekonditionierer (International Confederation of Container Reconditioners ICCR9) bestätigt diese Aussage und bescheinigt der industriellen Mehrwegverpackung sowohl in ökologischer wie in ökonomischer Hinsicht deutliche Vorteile gegenüber der Einwegverpackung /ICCR 1999/. So ist beispielsweise der Energiebedarf bei Mehrwegverpackungen aus Stahl deutlich geringer als bei der Verwendung von Einwegsystemen (vgl. Abbildung 2-7). Untersucht wurden in diesem Zusammenhang folgende Verpackungstypen: • 1,2 mm Spund- und Deckelfässer (Mehrweg), • 1,0 mm Spund- und Deckelfässer (Mehrweg), • 1,2 / 0,9 / 1,2 mm Spund- und Deckelfässer (Mehrweg) und • 0,8 mm Spund- und Deckelfässer (Einweg). Die in Abbildung 2-7 dargestellten Werte beziehen sich dabei auf 1000 Umläufe, wobei im Bereich der Mehrwegsysteme durchschnittlichen Umlaufzahlen berücksichtigt wurden. Die zugrunde gelegten Umlaufzahlen schwankten dabei zwischen 2,3 bei Spundfässern aus Stahl mit Wandstärken von 1,0 mm Dicke in Japan und 8,7 bei Deckelfässern aus Stahl mit 1,2 mm Wandstärke in Europa. Bei den Einwegverpackungen hingegen entspricht die Anzahl der Umläufe der Anzahl der Verpackungen. 600.000 [MJ pro 1.000 Umläufe] 500.000 400.000 Verwertung/Beseitigung Rekonditionierung 300.000 Herstellung Neuverpackung 200.000 100.000 0 1.0 SF/MW Abbildung 2-7: 9 0.8 SF/EW 1.0 DF/ MW 0.8 DF/EW SF: Spundfass DF: Deckelfass MW: Mehrweg EW: Einweg Vergleich des Energieverbrauchs von verschiedenen Verpackungsarten /nach ICCR 1999/ Der ICCR ist in drei Kontinentalverbänden organisiert. In Europa werden die Aufgaben und Interessen von der European Reconditioners of Industrial Packaging SERRED, in Nordamerika durch die Reusable Industrial Packaging Association sowie in Japan durch die JDRA - Japan Drum Reconditioners´ Association vertreten. Diese Netzwerke ermöglichen den Mitgliedern einen stetigen fachlichen Austausch in den Bereichen neue Technologien und Umweltschutz. 20 Rekonditionierung von starren Verpackungen Ein ähnliches Bild ergibt sich bei einer Bilanzierung der Abfallmengen. Auch hier trägt die Mehrwegverwendung der Verpackungen, die durch die Rekonditionierung ermöglicht wird, erheblich zur Umweltentlastung bei (vgl. Abbildung 2-8). [kg pro 1.000 Umläufe] 25.000 20.000 Verwertung/Beseitigung 15.000 Rekonditionierung Herstellung Neuverpackung 10.000 5.000 SF: 0 1.0 SF/MW Abbildung 2-8: 0.8 SF/EW 1.0 DF/ MW 0.8 DF/EW Spundfass DF: Deckelfass MW: Mehrweg EW: Einweg Vergleich des prozessbezogenen Aufkommens an festen Abfällen (pro 1000 Umläufe) /nach ICCR 1999/ Wie zu erkennen, ist der Abfallanfall bei Einwegverpackungen etwa viermal so groß wie bei der Verwendung von Mehrwegverpackungen (bezogen auf 1000 Umläufe). Schließlich sind auch die Emissionen in Wasser und Luft bei der Verwendung von Mehrwegverpackungen deutlich geringer als bei Einwegverpackungen. Die Rekonditionierung trägt somit durch Realisierung von Mehrwegkreisläufen bei Industrieverpackungen erheblich zur Umweltentlastung und Ressourcenschonung bei. Wie bereits angesprochen, ergeben sich aber nicht nur ökologische Potenziale. Es können auch ganz konkrete Kosteneinsparungen realisiert werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kosten für die verschiedenen Verpackungssysteme gegenübergestellt /ICCR 1999/. In den Kosten sind unter anderem die Material- und Energiekosten für die Herstellung der Verpackungen, die Kosten für Treibstoffverbrauch zu Zwecken des Transports zu und vom Rekonditionierer bzw. die Kosten für die Lieferung der Neuverpackungen, Kosten für Chemikalien und Betriebsmittel im Rekonditionierprozess sowie die Verwertungserlöse berücksichtigt. Es ergibt sich ein deutlicher Vorteil der Mehrwegverpackungen gegenüber der Einweglösung. Während die Kosten für 1000 Umläufe bei einem Spundfass mit 1,0 mm Wandstärke, das durch die Möglichkeit der Rekonditionierung mehrfach verwendet werden kann, insgesamt 2.021 US$ betragen, liegen diese bei einem im Einwegverfahren verwendeten 0,8 mm Spundfass bei fast 9000 US$ und sind damit mehr als vier mal so hoch. Daher ist die Rekonditionierung von Industrieverpackungen auch in wirtschaftlicher Hinsicht eine interessante Alternative. 21 Rekonditionierung von starren Verpackungen Tabelle 2-1: Kostenbetrachtung verschiedener Verpackungssysteme (in US$) Verpackungstyp Herstellkosten Transportkosten Rekonditionierkosten Erlöse Nettokosten Spundfass > 1 mm (MW) 1.831 205 220 236 2.021 1.0 mm Deckelfass (MW) 2.937 297 508 379 3.362 0.8 mm Spundfass (EW) 9.598 266 220 1.232 8.852 0.8 mm Deckelfass (EW) 10.631 328 508 1.364 10.084 EW … Einweg, MW … Mehrweg Allerdings zeigen die Darstellungen auch, dass nicht alle Verpackungen gleichermaßen für die Rekonditionierung geeignet sind. Insbesondere dünnwandige Verpackungen mit Wandstärken von 0,8 mm und weniger eignen sich nur sehr bedingt für die Aufarbeitung, da sie unter Umwelt- und Sicherheitsaspekten bedenklich sind. Die Funktionssicherheit im Hinblick auf den unkontrollierten Austritt von Füllgütern kann insbesondere bei rekonditionierten Fässern nicht gewährleistet werden, so dass die Nachfrage nach entsprechenden Fässern gering ist. 2.4 2.4.1 Strukturen und Prozesse der Rekonditionierung Die Rekonditionierungsbranche Die Rekonditionierbranche ist ein von kleinen und mittleren Unternehmen geprägter Wirtschaftszweig mit sehr speziellen Strukturen und Prozessen. Alle Unternehmen der Branche haben sich auf die Rücknahme und Wiederaufarbeitung bestimmter Verpackungstypen aus Kunststoff und / oder Stahl spezialisiert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um klassische Spund- und Deckelfässer mit einem Füllvolumen von etwas mehr als 200 Litern sowie Intermediate Bulk Containern in verschiedenen Ausführungen (z. B. Stahl-IBC, Kombinations-IBC). Darüber hinaus sind einige Rekonditionierbetriebe zusätzlich als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert und garantieren damit ihren Kunden bzw. Lieferanten auch die Rücknahme und umweltschonende Entsorgung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen. So ist beispielsweise die Blagden Packaging Mendig GmbH & Co., eines der größten Rekonditionierungsunternehmen in Deutschland und Mitglied der Blagden Packaging Group N.V., zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die „Einsammlung, Beförderung und Behandlung von Verpackungen aus Kunststoff (AVV 150102), Verpackungen aus Metall (AVV 150104) und Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 150110)“ /BPM 2003/. Ähnlich ist dies bei den anderen Unternehmen der 22 Rekonditionierung von starren Verpackungen Branche, die damit auf die Veränderungen des Marktes reagiert und damit begonnen haben, neue Geschäftsfelder zu erschließen. Aktuell gibt es in der Bundesrepublik Deutschland etwa 22 von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannte und registrierte Betriebe10, die in Tabelle 2-2 mit ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten dargestellt sind. 10 Grundsätzlich sind alle Rekonditionierer in Deutschland verpflichtet, sich von der BAM registrieren zu lassen und ein Qualitätssicherungsprogramm (QSP) gem. GGR 001 zu implementieren. 23 Rekonditionierung von starren Verpackungen Tabelle 2-2: Übersicht über die von der BAM zertifizierten Rekonditionierer /KLE 2004/ Firmensitz System1) Zusatzleistung2) Stahl Kunststoff Fässer IBC Fässer X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X IBC Erwin Rausch Faßgroßhandel Lehrter Str. 23-24, 10557 Berlin VMS Entsorgungsfachbetrieb, Sammelboxsystem Arthur Wulf Faßgroßhandlung Dratelnstr. 29, 21109 Hamburg VMS Sammelboxsystem B. & F. Tammling Moorfleeter Deich 7-9, 22113 Hamburg VMS A. Witt & Co. Berzeliusstr. 40-41, 22113 Hamburg VIV H. M. Buchtenkirchen Fladengrund 13, 27572 Bremerhaven VMS Carl Meyer Buchholzer Str. 15-17, 30629 Hannover VDF Schulze-Delitzsch-Str. 5, 32839 Steinheim VMS Otto-Bögeholz-Str. 1a, 38112 Braunschweig VMS Wolfsittard 124a, 41179 Mönchengladbach VMS Wiesenstr. 150, 41460 Neuss VMS X X X X Siemensstr. 9 41542 Dormagen VDF X X X X Ulrich Hessling Industriestr., 46499 Hammwinkeln VMS X X X X Gerhard van Well Mayweg/ Industriestr., 47918 Tönisvorst VMS X X X X X X X X X X X Reko-Verpackungen & Service Gerhard Kein Verpackungen Josef Kuhlen Faßgroßhandlung Hans Friedsam Faßverwertung Friedsam Faßgroßhandlung Fass-Tamm Fass-Lötschert Donatusstraße 161, 50259 Pulheim Wiesenstr. 4-14, 56203 HöhrGrenzhausen VMS Entsorgungsfachbetrieb, Sammelboxsystem Entsorgungsfachbetrieb, Sammelboxsystem Sammelboxsystem Sammelboxsystem Sammelboxsystem VMS Blagden Packaging Mendig Ernst-Abbe-Str. 5, 56734 Mendig VIV Entsorgungsfachbetrieb X X X X Fass-Braun Sedanstr. 15-19, 58089 Hagen VIV Entsorgungsfachbetrieb X X X X Faß-Unfricht Großpartstr. 2a, 67071 Ludwigshafen VDF X X X Landry Faßverwertung Salinenstr. 29, 74177 Bad Freidrichshall VMS X X X Bayern-Fass Hans-Böckler-Str. 2, 86551 Aichach VIV X X X Farbenstr. 5, 06803 Greppin VDF X X X Schneeberger Str. 3, 09125 Chemnitz VMS X X X Hemeyer Verpackungen Richter & Hess Verpackungsservice Entsorgungsfachbetrieb, Ersatzteillieferung Sammelboxsystem 1) VDF = Verband der deutschen Fassverwertungsbetriebe, VIV = Verwertungsgemeinschaft Industrieverpackungen, VMS = Verpackungsrücknahme mit System 2) Standardleistungen umfassen Rückholung, Reinigung, Reparatur und Entsorgung 24 X Rekonditionierung von starren Verpackungen Der starke Wettbewerb innerhalb der Branche zwingt die Unternehmen zur Zusammenarbeit und Kooperation mit Konkurrenten. So sind die in Deutschland zertifizierten Rekonditionierer in drei verschiedenen Rücknahmesystemen organisiert /KLE 2004/. Die größten vier Unternehmen, die Blagden Packaging Mendig GmbH & Co, die Witt & Co. GmbH, die Fass-Braun GmbH sowie die Bayern-Fass GmbH, haben sich in der Verwertungsgemeinschaft Industrieverpackungen (VIV) zusammen geschlossen. In diesem Verbund haben die Unternehmen das Bundesgebiet in vier Regionen aufgeteilt, in denen jeweils die Verantwortlichkeiten für die Rücknahme und Rekonditionierung eindeutig festgelegt sind /VIV 2003/. Die kleineren Unternehmen sind im Verbund der Verpackungsrücknahme mit System (VMS) vereinigt. Aktuell hat der VMS 14 Mitgliedsbetriebe, um durch die Zusammenarbeit eine kurzfristige und flächendeckende Abholung der gebrauchten Industrieverpackungen garantieren zu können /VMS 2006/. Schließlich existiert auch noch der Verband der Deutschen Fassverwertungsbetriebe (VDF), der als Ursprungsverband aktuell neun Mitglieder hat /KLE 2004/. Die im VDF organisierten Unternehmen haben ein bundesweit operierendes Rücknahmesystem gegründet, welches unter dem Namen „Rücknahmesystem Rekonditionierverpackung Deutschland GmbH“ die Rücknahme von gebrauchten, restentleerten Industrieverpackungen anbietet /VDF 2006/. Durch die Zusammenarbeit der Unternehmen in diesen drei in Deutschland etablierten Branchenverbänden kann eine weitgehende Abdeckung des Bundesgebietes realisiert werden und die meisten Kunden bzw. Verpackungslieferanten können schnell und wirtschaftlich (mit geringem Transportaufwand11) erreicht werden. Zur Realisierung eines europaweiten Service wurde von führenden europäischen Unternehmen der Branche im Jahre 1999 zusätzlich die European Packaging Cooperation (EPC) gegründet, der, mit Ausnahme der Blagden Packging Mendig GmbH & Co., die über ein eigenes firmeninternes Netzwerk verfügt, alle anderen Unternehmen der VIV e.V. angehören /EPC 2006/ /KLE 2004/. Der größte Teil der Kunden bzw. Lieferanten kommt aus der Mineralöl- und Chemieindustrie (vgl. Abbildung 2-9). Während in der Mineralölindustrie seit Jahrzehnten traditionell rekonditionierte Verpackungen eingesetzt werden, ist in den letzten Jahren jedoch auch eine verstärkte Nachfrage nach rekonditionierten Gebinden in der Chemieindustrie zu verzeichnen, was - neben den ökonomischen Vorteilen der Nutzung - auch mit der Etablierung und Umsetzung von Umweltschutzaktivitäten im Rahmen des Responsible-Care-Initiative12 einhergeht. Der verstärkte Einsatz von wieder verwendeten und wieder verwendbaren Verpackungen bildet dabei 11 Nach Aussagen der Rekonditionierer wird die Aufarbeitung ab einem Transportaufwand von mehr als 300 km unwirtschaftlich, so dass sich die Rekonditionierung nicht mehr lohnt /KLE 2004/. 12 Mit der weltweiten Responsible-Care Initiative verpflichten sich die Unternehmen der chemischen Industrie unabhängig von gesetzlichen Forderungen, ihre Leistungen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz stetig zu verbessern. 25 Rekonditionierung von starren Verpackungen einen wichtigen Baustein der Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung, so dass der Rekonditionierung eine Schlüsselrolle zukommt, da diese die Realisierung hochwertiger Packmittelkreisläufe überhaupt erst ermöglicht /WAC 2003/ /NN 2001/. Sonstiges (Säuren etc.) Lösungsmittel 5% 15% Reinigungsmittel / Tenside 20% Abbildung 2-9: Mineralölprodukte 60% Anteil ehemaliger Füllgüter bei den zu rekonditionierenden Verpackungen /BPM 2003/ Der Rekonditionerungsmarkt wird auch heute noch durch das Standard-Stahlfass (216,5 Liter) dominiert, das im Allgemeinen bis zu fünfmal rekonditioniert werden kann, bevor der Stahl der stofflichen Verwertung (Verschrottung) zugeführt wird /BPM 2005/. Weit verbreitet sind Fässer mit einer Wandstärke von 1,0 mm. Die Fasshersteller fertigen, wie bereits beschrieben, jedoch zunehmend - zwecks Material- und Gewichts und Kostenreduzierung - Fässer mit geringeren Wandstärken, die nur schwer oder nicht zu rekonditionieren sind (vgl. S. 12). Die durchschnittliche Anzahl der Umläufe je Fass und dadurch auch der Kostenvorteil für den Verpackungsnutzer sind dadurch in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Die Tendenz zur Reduzierung der Materialstärken hat auch direkte Auswirkungen auf die Rekonditionierbetriebe. Aufgrund des damit verbundenen Anstiegs der Menge an nicht rekonditionierfähigen Verpackungen (dünnwandige Fässer, Importfässer ohne UN-Zulassung) ergeben sich völlig neue Anforderungen an die Rekonditionierer. Die meisten Unternehmen haben bereits damit begonnen, die Sortier- und Verwertungskapazitäten entsprechend auszubauen und neue Geschäftsfelder zu erschließen (z. B. durch Zertifizierung als Entsorgungsfachbetriebe). Darüber hinaus gibt es auch Verschiebungen bei den für die Rekonditionierung genutzten Verpackungsarten. So gewinnen Kombinations-IBC aufgrund der logistischen Vorteile in der Industrie und folglich auch in der Rekonditionierung zunehmend an Bedeutung. Im Vergleich zu den runden Fässern lassen sich die IBC besser mit Gabelstaplern transportieren und bieten durch ihre Geometrie bei 26 Rekonditionierung von starren Verpackungen gleichem Raumbedarf wesentlich höhere Lager- und Transportkapazitäten /KLE 2003/. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Entwicklung des Marktes für Kombinations-IBC im Zeitraum zwischen 1990 und 2000. 4 Stückzahlen in Mio. 3,5 3 2,5 2 Europa Weltweit 1,5 1 0,5 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 0 Abbildung 2-10: Entwicklung des Marktes für Kombinations-IBC /nach SCHU 2006/ Wie in der Abbildung zu erkennen, haben sich die Stückzahlen innerhalb von zehn Jahren nahezu verachtfacht, was sich auch bei den Zahlen für rekonditionierte IBC widerspiegelt. Aufgrund dieser Entwicklungen haben viele Rekonditionierbetriebe mit dem Aufbau entsprechender IBC-Behandlungskapazitäten begonnen, da in den nächsten Jahren der Anteil der IBC am Gesamtverpackungsmarkt weiter steigen wird. Allerdings werden auch die klassischen Stahl- und Kunststofffässer weiterhin eingesetzt, insbesondere im Export. Wie alle anderen Branchen auch, sind auch die Rekonditionierer von globalen Entwicklungen betroffen. So führte der durch die große Nachfrage aus Asien verursachte starke Anstieg der Stahlpreise, die zunehmenden Exportmengen und die Abwanderung von Grundchemie-Herstellern und Raffinerien (und damit auch Mengen an Fässern, die den Rekonditionierern nicht mehr zur Verfügung stehen) zu Problemen auf der Beschaffungsseite. Die Preise für Neufässer aus Stahl und damit auch die Preise für Stahlschrott stiegen zum Teil erheblich an, was viele Rekonditionierer, insbesondere diejenigen, die sich allein auf die Aufbereitung von Stahlgebinden konzentriert haben, in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachte, da sie für die gebrauchten Fässer folglich hohe Vergütungen entrichten mussten. Die damit verbundene Preiserhöhung bei rekonditionierten Fässern erfolgte aufgrund des großen Wettbewerbs erst zeitversetzt, da kein Unternehmen die „Preisschraube“ zuerst anziehen wollte /KLE 2004/. 27 Rekonditionierung von starren Verpackungen Gleichzeitig fielen in der Vergangenheit die Marktpreise für Kombinations-IBC (Neuware). Innerhalb von zwei Jahren fielen die Preise um bis zu 25% /KLE 2004/. Die Rekonditionierer mussten angesichts dieser Entwicklungen natürlich auch die Preise für rekonditionierte IBC deutlich senken. Angesichts der gestiegenen Stahlpreise wurden die Marktpreise für neue wie rekonditionierte IBC mittlerweile aber wieder angehoben. 2.4.2 Prozesse der Rekonditionierung starrer Verpackungen Bei der Rekonditionierung handelt es sich nicht um einen einzelnen Prozess, sondern um eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten Prozess- und Verfahrensschritten. Dabei werden die gebrauchten Industrieverpackungen in verschiedenen Reinigungs- und Ausarbeitungsstufen so behandelt, dass sie weitgehend wieder ihr ursprüngliches Aussehen erhalten und alle Reste des früheren Inhaltes sowie innere und äußere Korrosion, Beschichtungen, Etikettierungen etc. entfernt werden. Der Rekonditionierungsprozess soll im Folgenden am Beispiel von Sickenspundfässern aus Stahl verdeutlicht werden. Er kann grundsätzlich in vier Prozessschritte unterteilt werden, die jeweils mehrere Teilprozesse umfassen (vgl. Abbildung 2-11). • Strahlung • Leak-Test • Lackierung • Nachbehandlung (Spunde, Dichtungen • tauschen, Kennzeichnung, etc.) • WA-Kontrolle Entladung Nassreinigung Produktion Verladung • WE-Kontrolle • Restentleerung • Zargenrichtung • Ausbeulung • Vor- und Hauptreinigung • Passivierung • Trocknung • Entfernung Etiketten • Qualitätsbewertung und Sortierung Abbildung 2-11: 28 Auszug aus einem Rekonditionierungsprozess für Spundfässer aus Stahl /BPM 2003/ Rekonditionierung von starren Verpackungen Zunächst werden die Verpackungen am Wareneingang einer visuellen Prüfung hinsichtlich des äußeren Zustands und früherer Inhaltstoffe13 unterzogen. Dabei werden schwer zu reinigende und sichtbar beschädigte Gebinde direkt vom Rekonditionierungsprozess ausgeschlossen und, soweit möglich, einer stofflichen Verwertung zugeführt. Zu diesem Zweck verfügen die meisten Rekonditionierer über ein Zerkleinerungsaggregat (z. B. Schredderanlage), in dem die Verpackungen aus Stahl und/oder Kunststoff zerkleinert und mit Wasser und speziellen Chemikalien vorgereinigt werden. Das Schreddergut wird dann in der Regel an einen Stahl- oder Kunststoffverwerter abgeben. Die nicht verwertbaren Verpackungen werden an externe Unternehmen zur Entsorgung abgegeben. Aufgrund der beschriebenen Vorgehensweise ist die Bewertung der Rekonditionierfähigkeit der Verpackungen durch die Mitarbeiter sehr subjektiv geprägt und beruht allein auf deren Erfahrung. Es mangelt insbesondere an Hilfsmitteln und Instrumenten zur objektiven Bewertung des mechanischen Zustands der Verpackungen. Aus diesem Grund muss ein großer Anteil der Verpackungen in späteren Prozessstufen ausgeschleust werden, was unnötigen Aufwand zur Folge hat. Die als rekonditionierfähig eingestuften Gebinde werden in verschiedenen Prozessstufen mechanisch bearbeitet (z. B. Zargenrichtung, Ausbeulung), restentleert, von innen gereinigt, getrocknet und von den Etiketten befreit, bevor sie an einer ersten Kontrolle (nach dem beschriebenen Innenreinigungsprozess) in verschiedene Qualitäten bzw. Sorten eingeteilt werden. Diese Einstufung ist maßgeblich für die weitere Behandlung und den Wert der Verpackung für den Rekonditionierer, so dass ihr eine sehr große Bedeutung zukommt. In diesem Zusammenhang werden bei den Rekonditionierern eine Vielzahl an Qualitäten unterschieden (vgl. Anhang). So sind beispielsweise bei Spundfässern aus Stahl Gebinde der „1. Sorte“ uneingeschränkt wieder als Gefahrgutverpackung einsetzbar, während Fässer der „2. Sorte“ lediglich für Nicht-Gefahrgüter, also nur mit Einschränkung, geeignet sind. An diesem Beispiel wird bereits deutlich, dass die Klassifizierung erheblichen Einfluss auf den mit der Verpackung zu erzielenden Erlös hat. Daher kommt ihr eine besondere Bedeutung zu und muss für den Rekonditionierer chargengenau nachvollziehbar sein. Die ohne bzw. mit Einschränkung für die Rekonditionierung nutzbaren Verpackungen der Sorten 1 und 2 mit entsprechender UN-Nummer14 werden anschließend in weiteren Prozessstufen auf Dichtigkeit geprüft, gestrahlt und mit einer kundenspezifischen Lackierung versehen, bevor sie an der Endkontrolle zur Verladung bereitgestellt werden. 13 Die Identifikation und Deklarierung früherer Inhaltstoffe erfolgt durch den Mitarbeiter am Wareneingang auf Basis der Etikettierung, die aufgrund gefahrgutrechtlicher Vorschriften vom Abfüller auf der Verpackung anzubringen ist. 14 Die UN-Nummer ist eine vierstellige Ziffer zur Kennzeichnung eines gefährlichen Stoffes, einer Stoffgruppe oder eines Gegenstandes 29 Rekonditionierung von starren Verpackungen Spundfässer mit Beschädigungen am Oberboden, starker Verbeulung oder festen Rückständen im Inneren werden bei den meisten Rekonditionierern in einer weitgehend automatischen Produktionslinie zu Deckelfässern (3. Sorte) umgearbeitet und vermarktet. Die restlichen Verpackungen, die nicht unmittelbar (ohne Vorbehandlung) einer der in Anhang II aufgeführten Sorten zugeordnet werden können, werden im Verlauf des Prozesses in speziellen Verfahrensschritten einer gesonderten Behandlung unterzogen (z. B. chemische oder mechanische Entrostung) und anschließend in eine der im Anhang aufgeführten Sorten eingeordnet oder, falls sie auch nach weiteren Behandlungen nicht wieder vermarktbar sind, als „Schrottfass“ deklariert. Der dargestellte Prozess der Rekonditionierung von Stahl-Spundfässern läuft bei den meisten anderen Rekonditionierbetrieben, die in diesem Bereich tätig sind, wie beschrieben ab. Unterschiede existieren lediglich hinsichtlich der für die Durchführung der Prozessschritte verwendeten technischen Hilfsmittel, z. B. für die Etikettenentfernung. Während bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. die Etiketten zunächst erwärmt und abgespachtelt werden, verwendet die Firma B. & F. Tammling Schleifmaschinen, mit denen die Mitarbeiter in einem manuellen Prozess die Etiketten entfernen /TAM 2005/. Kritisch ist dabei, dass durch Metallabrieb behandlungsbedürftige Abluft anfällt, was Kosten verursacht. Bei der anderen Verfahrensweise entstehen gesundheitsschädliche Dämpfe, so dass das Arbeiten nur unter einem Abzug durchgeführt werden kann. Aufgrund dieser Probleme und des hohen Personalaufwands wurden in der Vergangenheit erste Ansätze zur Automatisierung bzw. Teilautomatisierung dieses Prozessschrittes entwickelt, so z.B. die Firma Bayern-Fass, die mit mäßigem Erfolg auf die Verwendung von Bürstenmaschinen setzt /BAY 2006/. Weitere Unterschiede zwischen den Rekondionierungsunternehmen bestehen beispielsweise im verwendeten Lackierverfahren, in der Durchführung der Dichtigkeitsprüfung oder der Art der Entrostung (z. B. chemisch, mechanisch). Der prinzipielle Ablauf der Spundfass-Rekonditionierung stellt sich jedoch weitgehend immer gleich dar. Der beschriebene Auszug aus dem Rekonditionierungsprozess für StahlSpundfässer macht auch die Komplexität der für die Aufarbeitung notwendigen Prozessschritte deutlich. Auch bei den anderen rekonditionierbaren Verpackungsgruppen sind verschiedene Reinigungs- und Aufarbeitungsstufen sowie diverse Qualitätsprüfungen erforderlich. Der Unterschied in der Rekonditionierung von Kunststofffässern wie auch Intermediate Bulk Containern im Vergleich zu Stahlgebinden besteht jedoch darin, dass materialbedingt in der Regel die mechanischen Bearbeitungsstufen fehlen (dies gilt insbesondere für Kunststoffverpackungen). Dem zu Folge steht bei der Rekonditionierung dieser Verpackungstypen die Innen- und Außenreinigung sowie die Entfernung der Restinhalte im Vordergrund (vgl. Tabelle 2-3). 30 Rekonditionierung von starren Verpackungen Tabelle 2-3: Verpackungsartspezifische Systematisierung der Prozesse (Hauptprozesse) Starre IBC Kombinations-IBC Mechanische Bearbeitung Restentleerung Innenreinigung Etikettenentfernung Leak-Test z z z z z z z z StahlSpundfass StahlDeckelfass z z z z z z z z Strahlung Lackierung z z z z z Ausbrennen Außenreinigung (Abspülen) Rebotteling (alternativ) Kunststofffässer z z z z z z z z Kombinations-IBC können prinzipiell in zwei Baugruppen unterteilt werden. Dies ist einerseits die Kunststoffblase (Innenbehälter), die in direktem Kontakt mit dem Füllgut steht, und andererseits der Gitterkorb mit dem Ladungsträger (Palette aus Holz, Kunststoff oder Metall) /HEI 2000/. Die zu unterscheidenden Behandlungswege für IBC können ebenfalls in zwei Gruppen eingeteilt werden: Aufbereitung unter Wiederverwendung der Blase und Aufbereitung unter Einsatz einer neuen Blase. Während die erste Verfahrengruppe die klassische Wiederverwendung bezeichnet, werden die Verfahren unter Austausch der Blase als Rebotteling bezeichnet (vgl. Tabelle 2-3). Dabei wird die Blase aus dem Gitterkorb genommen und gesondert behandelt. Die Gitterkörbe werden gesammelt, gereinigt, ggf. repariert und mit einer neuen zugelassenen Blase sowie einem neuen Typenschild versehen. Dieses Verfahren wird insbesondere angewendet bei IBC, deren Kunststoff-Innenbehälter beschädigt bzw. undicht sind oder aufgrund der ehemaligen Füllgüter nicht mehr zu verwenden sind. Der Vorteil liegt in der Vermeidung einer unbeabsichtigten Verunreinigung des abzufüllenden Produktes durch nicht ordnungsgemäß durchgeführte oder technisch nicht machbare vollständige Reinigung der Kunststoffblase /HEI 2000/. Aufgrund materialbedingter Einflüsse wird ein großer Anteil an Kombinations-IBC dem Rebotteling zugeführt. Bei der Aufbereitung der IBC unter Wiederverwendung der Blase erfolgt zunächst eine Innen- und Außenreinigung der Verpackungen, bevor ggf. ein Austausch von Verschleißteilen durch entsprechende Original-Ersatzteile erfolgt. Die prinzipielle 31 Rekonditionierung von starren Verpackungen Vorgehensweise ist anhand des so genannten Recontainer®-Systems auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt, mit dem die Unternehmen des VIV e.V. den Abnehmern die Einhaltung definierter Qualitätskriterien garantieren /VIV 2006/. Abbildung 2-12: Der Recontainer®-Kreislauf /VIV 2006/ Bei dieser Vorgehensweise besteht prinzipiell immer die Gefahr, dass neue Füllgüter aufgrund der materialbedingten Eigenschaften des Kunststoffs durch Produktrückstände verunreinigt werden. Daher sind aufwendige Reinigungsverfahren mit hohem Verbrauch an Reinigungsmitteln erforderlich, die entsprechend aufbereitet und entsorgt werden müssen /BPM 2005/. Dies verursacht hohe Kosten für den Rekonditionierer. Grundsätzlich müssen rekonditionierte Verpackungen als solche gekennzeichnet werden. In der Regel erfolgt dies am Ende des Rekonditionierungsprozesses entsprechend der rechtlichen Vorgaben des ADR/RID durch Aufbringen eines neuen Code durch den Rekonditionier. Die ersten Ziffern der UN-Kennzeichnung bleiben dabei unverändert und entsprechen der ursprünglichen UN-Kennzeichnung. Durch den Rekonditionierer muss dann jedoch zusätzlich angegeben sein, in welchem Staat bzw. Land die Rekonditionierung stattgefunden hat. Es folgen Name oder genehmigtes Symbol des Rekonditionierers, das Jahr der Rekonditionierung und der Buchstaben „R“. Falls eine Dichtheitsprüfung stattgefunden hat, muss die Kennzeichnung mit einem „L“ enden. Der beispielhafte Aufbau eines entsprechenden Codes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. 32 Rekonditionierung von starren Verpackungen Land der Rekonditionierung Jahr der Rekonditionierung R = rekonditioniert NL= Niederlande 1A2/Y150/S/83/NL/BP/86 RL Kürzel des Rekonditionierers Abbildung 2-13: L = Dichtheitsprüfung Beispiel einer UN-Kennzeichnung für rekonditionierte Verpackungen (Stahl-Spundfass) Während die beschriebenen Kennzeichnungsvorschriften für rekonditionierte Stahl- oder Kunststofffässer bereits seit Ende der neunziger Jahre gelten, wurden im Bereich der Rekonditionierung von IBC erst vor wenigen Jahren entsprechende Regelungen rechtsverbindlich definiert. So gibt es erst seit dem 01. Juli 2003 klare Kennzeichnungsvorschriften und Definitionen für die Umarbeitung, Rekonditionierung und Wiederverwendung von IBC /BFA 2005/. 33 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3.1 Methodik zur Entwicklung einer Pilot-Rekonditionieranlage Die zielgerichtete und effiziente Durchführung der Forschungsarbeiten erforderte eine systematische und nachvollziehbare Vorgehensweise. Zu diesem Zweck wurde eine Methodik entwickelt, an der sich alle weiteren Planungsarbeiten orientierten. Der grundlegende Ablauf der Planungsarbeiten kann in folgende Schritte unterteilt werden, die nachfolgend kurz beschrieben werden. • Zieldefinition, • Analyse und Bewertung der Ausgangssituation, • Erstellung eines Anforderungsprofils, • Grobplanung, • Feinplanung und • Ausführungsplanung. Ausgehend von den definierten Zielsetzungen wurde damit begonnen, die logistische, technische und rechtliche Ausgangssituation bei der Rekonditionierung im Detail zu erfassen. In diesem Zusammenhang wurden z. B. die inner- und außerbetrieblichen Prozesse und Strukturen sowie die derzeit eingesetzten technischen Hilfsmittel bei der Rekonditionierung analysiert und bewertet. Dazu wurden Checklisten erarbeitet, um eine systematische und vollständige Datenaufnahme durchführen zu können. Die Datenerfassung erfolgte im Wesentlichen durch Auswertung und Aufbereitung vorhandener Informationen sowie durch Datenaufnahmen in Interviews, Prozessanalysen etc. Im Einzelnen wurden detaillierte Checklisten für die Abbildung 3-1 auf der linken Seite dargestellten Bereiche entwickelt. Mit Hilfe der gewonnenen Informationen konnten eine logistisch-technische Schwachstellenanalyse durchgeführt und erste Anforderungen für den zu konzipierenden Rekonditionierungsprozess definiert werden. Außerdem erfolgte eine Validierung und Konkretisierung der Planungsdaten durch Aufbereitung von geeigneten Kennzahlen. Anschließend wurde dann mit den Planungen für die zu konzipierende Pilotanlage begonnen. In diesem Zusammenhang wurde zunächst eine Idealplanung erstellt, die später im Rahmen der Realplanung auf die konkreten Rahmenbedingungen (z. B. Platzbedarf und -angebot der Anlagenkomponenten, Ver- und Entsorgungsleitungen) angepasst worden ist. 34 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 1. Allgemeine Unternehmensdaten (Beschäftigte, Organisation etc.) 2. Betriebsanlagen / -einrichtungen 3. Produktionsorganisation / -prozesse 4. Kostenrechnung 5. Qualitäts- / Umweltmanagement 6. Materialfluss und Logistik 7. Informationsfluss 8. Sonstiges Abbildung 3-1: Checklisten zur Erfassung der Ausgangssituation Zunächst wurden die Soll-Prozesse der zu konzipierenden Pilotanlage definiert und anschließend sinnvolle Funktionseinheiten abgegrenzt, um so ein erstes Layout entwickeln zu können. Ausgehend von diesem wurde dann im Rahmen der Realplanung ein flächenmaßstäbliches Funktionsschema entwickelt. Dies konnte dann in ein Block-Layout und schließlich in ein Real-Layout der Pilotanlage übertragen werden. Parallel zu den beschriebenen Arbeiten wurden für einzelne Anlagenkomponenten (z. B. Neutralisationsanlage) detaillierte Analysen und Vorarbeiten durchgeführt und die materialflussseitige Integration in das Gesamtlayout der Pilotanlage genauer untersucht. Im Rahmen der Feinplanung wurden die zuvor entwickelten Lösungen und Konzepte weiter konkretisiert. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise Verund Entsorgungsleitungen geplant sowie Detailpläne und Zeichnungen konzipiert. Die Ergebnisse der Feinplanung wurden in detaillierten Fein-Layouts der relevanten Anlagen und Bereiche dargestellt. Das Feinlayout umfasst dabei alle wichtigen Informationen bezüglich der Grundrisse und -schnitte einschließlich Anordnung der Türen, Tore etc. sowie Lage und Anordnung der Maschinen und Anlagen. Mit Hilfe der entwickelten Pläne wurde für die zu realisierenden Anlagen eine Ausführungsplanung erstellt, in der beispielsweise Genehmigungspflichten, Terminplanung, Verantwortlichkeiten etc. detailliert festgelegt wurden. 35 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3.2 Entwicklung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3.2.1 Zielplanung und -definition Ziel des Forschungsprogramms war die Realisierung von Umweltinnovationen entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere im Bereich der Verpackungsindustrie sowie angrenzenden Bereichen. Umweltschädliche Einsatzstoffe sollten ersetzt, Kreisläufe geschlossen und Nutzungszyklen verlängert werden. Zusätzlich sollten auch Emissionen sowie Energie- und Ressourcenverbrauch gesenkt werden. Basierend auf diesen Grundsätzen bestand das Hauptziel der Forschungsarbeiten darin, eine neu strukturierte Rekonditioniertechnologie zu entwickeln und in Form einer Pilotanlage umzusetzen, die es den Unternehmen der Branche ermöglicht, Umweltbelastungen nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig ökonomische Vorteile zu erzielen. Dadurch soll die umweltschonende Schließung hochwertiger Materialkreisläufe ermöglicht werden. Die Erfüllung bestehender und zukünftiger Umweltauflagen stand ebenso im Fokus der Untersuchungen. Weitere Ziele lagen in der Verbesserung der Ausnutzung von Produktionskapazitäten und der weitgehenden Automatisierung der Prozesse, um Ressourcen einzusparen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Zusätzlich sollten aber auch Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte und Kunden (z. B. aus der Chemieindustrie), zur Realisierung von Umsatzsteigerungen sowie Kostenreduzierungen im Prozess erreicht werden. Dabei hatte insbesondere die Umsetzung eines Herkunftsnachweises für die zur Rekonditionierung vorgesehenen Verpackungen eine besondere Bedeutung, da diese eine deutliche Reduzierung der Entsorgungsbzw. Beschaffungskosten durch verursachungsgerechte Zuordnung von minderwertigen Qualitäten oder Restmengen zu bestimmten Lieferanten ermöglicht. Ausgehend von diesen Zielen wurden - basierend auf einer Analyse der Optimierungsansätze - konkrete Ziele für einzelne Teilbereiche der zu konzipierenden Pilotanlage erarbeitet, die in den nachfolgenden Kapiteln detailliert erläutert werden. 3.2.2 3.2.2.1 Analyse der Ist-Situation und Erstellung eines Anforderungsprofils Logistisch-technische Ausgangssituation Zunächst wurde die Ausgangssituation bei der Rekonditionierung starrer Verpackungen im Detail analysiert und aufbereitet. Der Fokus der Untersuchungen lag dabei auf der Ermittlung von Schwachstellen im Prozess, um daraus entsprechende Optimierungsmaßnahmen ableiten zu können. Die bei der Schwachstellenanalyse gewonnenen Erkenntnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 36 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen • Im Rekonditionierprozess sind eine Vielzahl an Optimierungs- und Kosteneinsparungspotenzialen vorhanden, die beispielsweise durch Automatisierung bestimmter, weitgehend manuell ausgeführter, Arbeitsschritte erschlossen werden können. In einigen Bereichen, z. B. bei der Etikettenentfernung, ist dies auch unter Arbeitsschutzaspekten anzustreben, da die Werker dort erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Aktuell erfolgt die Entfernung der Etiketten durch Erwärmung mittels Brenner und anschließendem Abschaben des Etiketts. Zu diesem Zweck ist zur Behandlung von etwa 4000 Verpackungen pro Tag ein Personalaufwand von 4 bis 5 Mitarbeitern erforderlich (Vollzeit). Die bei der Etikettenentfernung freiwerdenden Dämpfe werden mittels Abzug erfasst und der Nachverbrennung zugeführt. Aufgrund diffuser Ausbreitungen sind die Werker dennoch gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt, die eine (Teil)Automatisierung dieses Arbeitsschrittes wünschenswert machen. • In den Anlagen kommt es während des Betriebs immer wieder zu Störungen und Stillständen (z. B. in der Zargenrichtung und Ausbeulung durch Verkanten von Fässern als Folge einer falschen Beurteilung der Rekonditionierfähigkeit). Im Fassbereich beträgt die durchschnittliche Störungsdauer etwa 30 Stunden pro Monat, was erhebliche Kosten verursacht. Die Störungen müssen in den meisten Fällen manuell behoben werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Außerdem sind die Werker großen Verletzungsgefahren ausgesetzt und können mit Restinhalten in Kontakt kommen. • Auch im Bereich der Neben- und Hilfsprozesse existieren Optimierungspotenziale, die es im Zuge des sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs auszuschöpfen gilt. So sind beispielsweise bei der Behandlung und Entsorgung der aus den Reinigungsanlagen stammenden Prozesswässer erhebliche ökonomische und ökologische Potenziale realisierbar, da diese bisher ungereinigt entsorgt werden müssen. Die Mengen an flüssigen Abfällen betrugen zu Projektbeginn ca. 6000 Tonnen pro Jahr. Auch der Frischwasserverbrauch war extrem hoch. Durch prozesstechnische Integration eines Aufbereitungsverfahrens für Prozesswässer können die Entsorgungs- und Transportkosten bei gleichzeitiger Reduzierung des Frischwasserbedarfs deutlich gesenkt werden. • Gleiches gilt für die Vorbehandlung von nicht rekonditionierfähigen Verpackungen aus Kunststoff, die bisher unzerkleinert an Dritte abgegeben werden mussten. Dies verursachte neben hohen Entsorgungskosten auch hohe Transportaufwendungen. Zur Reduzierung der Entsorgungs- und Transportkosten und zur Partizipierung an neuen Umsatzmöglichkeiten (z. B. durch Vermarktung der Schredderprodukte) ist daher die prozesstechnische Integration einer Anlage zur marktgerechten Behandlung und Aufbereitung nicht rekonditionierfähiger Kunststoffverpackungen erforderlich. 37 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen • Eine detaillierte Auswertung und Dokumentation des Prozesserfolges kann nur mit sehr großem Aufwand und erheblichen Unsicherheiten durchgeführt werden. Eine verursachungsgerechte Zuordnung von Verpackungen oder Restinhalten ist ebenfalls nur sehr begrenzt möglich Allein für die Auswertung der Aufzeichungen aus der Nassreinigung (Chargenauswertung) ist ein durchschnittlicher Personalaufwand von vier Stunden pro Tag erforderlich. Für die gesamten betrieblichen Aufzeichnungen (z. B. Lagerbestände) sind zwei bis drei Mitarbeiter in Vollzeit gebunden. Durch Einführung einer betriebsinternen Kennzeichnung für die zu rekonditionierenden Verpackungen und die damit verbundenen Verfolgungs- und Auswertungsmöglichkeiten kann eine deutliche Verbesserung der Datengrundlage bei gleichzeitiger Reduzierung des Aufwands für die Auswertungsprozesse erreicht werden. Zusätzlich kann der Rekonditionierprozess gezielt qualitäts- und kostenorientiert beeinflusst werden. • Die Entwicklungen des Marktes sowie der Kunden- und Lieferantenstrukturen erfordern eine Anpassung der eingesetzten Rekonditionierungstechniken. So ist beispielsweise eine Erweiterung um eine Anlage zur Neutralisation reaktiver Inhaltstoffe aufgrund steigender Verpackungszahlen aus der Chemieindustrie unter ökonomischen wie ökologischen Gesichtspunkten dringend erforderlich. Dadurch lassen sich Transport- und Entsorgungskosten deutlich reduzieren. Die zu behandelnden Stückzahlen lagen zu Projektbeginn bei 30.000 Stück pro Jahr. • Auch im Bereich des Wareneingangs, der innerbetrieblichen Logistik sowie der Verpackungssortierung sind Optimierungspotenziale vorhanden. Beispielsweise erfolgen die Sortierung und Entladung von Kleingebinden und Fässern an unterschiedlichen Orten auf dem Betriebsgelände. Dadurch ergeben sich logistische Probleme, die aus zu häufigem Umschlag der Wechselbrücken und zu langen Zeiten bis zur vollständigen Entladung der Wechselbrücken resultieren. Durch Neugestaltung der Ladezone und die Integration der Sortierung in den Entladebereich können die erforderlichen Umschlagvorgänge deutlich reduziert werden, was insgesamt zu einer Erhöhung der Effizienz beiträgt. Die Problematik der innerbetrieblichen Logistik wird in Kapitel 3.4.1 ausführlich beschrieben. • Die Bewertung des mechanischen Zustands der Verpackungen erfolgt subjektiv durch den Entlademitarbeiter. Eine objektive Beurteilung des mechanischen Zustands und damit der Rekonditionierfähigkeit der Verpackungen ist somit nicht möglich. Zusätzlich ist die visuelle Beurteilung der Verpackungen durch die Mitarbeiter fehleranfällig mit der Folge, dass ein größerer Anteil der Verpackungen in nachträglichen Prozessstufen ausgesondert werden muss. Analysen ergaben, dass der Anteil bis zu 15 % beträgt. Dies ist mit logistischem Aufwand und unnötigem Energieverbrauch verbunden. 38 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen • Auch für die Beurteilung der Restinhalte im Hinblick auf die weitere Behandlung der Verpackungen existieren keine Hilfsmittel. Auch hier bedarf es der Entwicklung von Instrumenten zur Unterstützung der Mitarbeiter an Entladung und Sortierung (z. B. geeignete Informationssysteme zur Erleichterung der Verpackungszuordnung). • Die Zerlegung und das Rebotteling nicht reinigungsfähiger Kombinations-IBC werden direkt neben den zugehörigen Reinigungsanlagen durchgeführt. Dies führt zu einen ineffizienten Abläufen und unkoordinierten Materialflüssen. • Zur Einhaltung der Umweltauflagen ist eine Neugestaltung der Lackieranlage mit Einbrennofen nach neustem VOC-Standard (Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen) geplant. Wie die Ausführungen zeigen, gab es viele Ansatzpunkte für Optimierungen in den Bereichen Technik, Logistik und Prozesse. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die an den Soll-Zustand zu stellenden Anforderungen. Tabelle 3-1: Übersicht über Schwachstellen und Anforderungen Prozesseinheit Ist-Zustand Soll-Zustand Visuelle, subjektive Beurteilung Automatische Erkennung und Ausschleusung Beurteilung der Restmengen Schätzung (Mengen) durch Mitarbeiter, Kosten können nicht an Verursacher weitergegeben werden Automatische Verwiegung und Erfassung der Restinhalte, Hilfsmittel für Entlademitarbeiter Sortierung Chargen Entladung und Sortierung der Verpackungen an verschiedenen Stellen, hoher logischer Aufwand Zusammenlegung von Entladung und Sortierung Manuelle Aufzeichnung und nachträgliche Auswertung, fehleranfällig Automatische Datenerfassung mittels Verpackungskennzeichnung, automatische Auswertung Beurteilung des mechanischen Zustands Auswertung Chargen Restentleerung Automatische Restentleerung, Automatische Vakuumabsaugung, keine Trennung nach Stoffgruppen Trennung nach Stoffgruppen Lackierung und Trocknung 1 vollautomatische 2-spurige 2 vollautomatische Lackieranlagen Lackieranlage mit integrierter TNV ohne Abluftbehandlung und Wärmerückgewinnung Behandlung reaktiver Inhaltstoffe Nicht möglich, Abgabe an Entsorger mit erheblichen Kosten Behandlung reaktiver Inhaltstoffe in spezieller Anlage; Behandlung der Abluft mit einem Gaswäscher 39 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Prozesseinheit Prozesswasseraufbereitung Entfernung Etiketten Vorbehandlung Kunststoffverpackungen Zerlegung, Rebotteling IBC Ist-Zustand Kaskadensystem, Abgabe an Entsorger mit hohen Kosten Erhitzung und manuelle Entfernung der Etiketten, hoher Personalaufwand, Emissionen Vorzerkleinerung nur begrenzt möglich, schlechte Vermarktungsmöglichkeit, hohe Transportkosten Zerlegung und Rebotteling werden in unmittelbarer Nähe der Reinigungsanlagen ausgeführt, enge Platzverhältnisse Soll-Zustand Automatische Prozesswasseraufbereitung; Nutzung des regenerierten Reinigungsmediums (Teil)automatisiertes, emissionsarmes Verfahren Installation einer mehrstufigen Zerkleinerungsanlage mit Vorreinigung des Produktes Räumliche Trennung von Reinigung und Zerlegung, Vorsehen von Lagerungsmöglichkeiten TNV … Thermische Nachverbrennung Für die genannten Teilbereiche wurden sehr konkrete Anforderungen definiert, die in den zugehörigen Kapiteln des Berichts detailliert beschrieben sind. 3.2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Zusätzlich zur Erfassung der technisch-logistischen Ist-Situation wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Rekonditionierung im Detail analysiert. Die Errichtung und der Betrieb von Rekonditionierungsanlagen unterliegen grundsätzlich den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und sind genehmigungspflichtig. Im Sinne des Vorsorgeprinzips verpflichtet das BImSchG die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, diese so zu errichten und zu betreiben, dass ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sichergestellt wird. Dies unterliegt der staatlichen Überwachung. Der Umfang und Ablauf eines Genehmigungsverfahrens hängen im Wesentlichen von der Art der Anlage ab. Hier ist je nach Art und Ausmaß der zu erwartenden Umweltwirkung zu unterscheiden, ob ein förmliches oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§§ 10, 19 BImSchG) erforderlich ist. Der Anhang der 4. BundesImmissionsschutzverordnung enthält eine Übersicht aller genehmigungsbedürftigen Anlagen. Anlagen zur Rekonditionierung von Fässern unter Nummer 10.21, Spalte 2 aufgeführt sind. Die Verordnung spricht von „… Anlagen zur Innenreinigung von Eisenbahnkesselwagen, Straßentankfahrzeugen, Tankschiffen oder Tankcontainern sowie Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern, einschließlich zugehöriger Aufarbeitungsanlagen, soweit die Behälter von organischen Stoffen gereinigt werden, ausgenommen Anlagen, in denen Behälter ausschließlich von Nahrungs-, Genuss- oder Futtermitteln gereinigt werden …“. Da Rekonditionierungsanlagen in Spalte 2 der 4. BImschV aufgeführt und in der Anla- 40 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ge des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) nicht aufgelistet sind, ist für die Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Genehmigung von Anlagen für die Fassrekonditionierung erfolgt somit nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 19 BImSchG. Hierbei entfällt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung, was zu einer erheblichen Verkürzung der Genehmigungsfristen führt. Im Durchschnitt verkürzt sich die Genehmigungsdauer von über 7 Monaten auf ca. 3 Monate. Ebenso wie die Gesamtanlage sind auch einzelne Anlagenteile genehmigungsbedürftig. Dies betrifft beispielsweise die Lackieranlagen. Dies ergibt sich aus der 4. BImSchV, Anhang 1, Nummer 5.1, Spalte 1 und Spalte 2, in der „Anlagen zur Behandlung von Oberflächen, Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen einschließlich der dazugehörigen Trocknungsanlagen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kaschieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln…..“ aufgeführt sind. Je nach Lösungsmitteleinsatz und -mengen erfolgt eine Zuordnung zur Spalte 1 oder Spalte 2 der Verordnung, woraus sich die Notwendigkeit eines förmlichen oder vereinfachten Genehmigungsverfahrens ergibt. Bei Verwendung umweltfreundlicher, weitgehend lösungsmittelfreier Lacke auf Wasserbasis entfällt die förmliche Genehmigungsbedürfigkeit, so dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG anzuwenden ist (vgl. Abbildung 3-2). Gehören zu einer Anlage Teile oder Nebenanlagen, die gesondert genehmigungsbedürftig sind, ist dieses im Genehmigungsantrag für die Gesamtanlage zu berücksichtigen. Anders ist dies bei neu zu integrierenden Anlagenkomponenten oder wesentlichen Änderungen. Hier ist jeweils ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich /BImSvchG/. 41 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-2: Schematische Darstellung der Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen nach BImSchG i. V. m. 4. BImSchV Genehmigungsverfahren nach BImSchG haben „versammelnde Wirkung“, d. h. von der zuständigen Behörde, in der Regel dem zuständigen Staatlichem Umweltamt bzw. dem jeweiligen Regierungspräsidium, werden alle anderen zu beteiligenden Behörden automatisch in das Verfahren involviert. Die einzelnen Behörden und ihre Zuständigkeiten sind fest in den Genehmigungsprozess integriert, d. h. die unterschiedlichen Rechtsbereiche werden jeweils separat berücksichtigt. Im Falle von Rekonditionierungsanlagen sind dies z. B. die Bereiche Gewässerschutz, Immissionsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsschutz, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Baurecht sowie Brandschutzrecht /BPM 2003/. Im Gegensatz zu Anlagen, die zur Erfüllung des Unternehmenszwecks täglich genutzt werden, sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Genehmigung 42 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen von Pilotanlagen gesonderte Regelungen vor. In diesen Fällen ist grundsätzlich das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG anzuwenden. Dies gilt jedoch unter der Auflage, dass die Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage erteilt werden soll. Auf Antrag kann dieser Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das entbindet jedoch den Antragsteller nicht von der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, soweit diese für Anlagen dieser Art im UVPG vorgeschrieben ist /BImSchG/. Gehören zu einer Anlage Teile oder Nebenanlagen, die gesondert genehmigungsbedürftig sind, ist dieses im Genehmigungsantrag für die Gesamtanlage zu berücksichtigen. Anders ist dies bei neu zu integrierenden Anlagenkomponenten oder wesentlichen Änderungen. Hier ist jeweils ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich /BImSchG/. Ebenso wie bei der Genehmigung ist auch für die Errichtung und den Betrieb von Rekonditionierungsanlagen eine Vielzahl verschiedenster Rechtsvorschriften zu beachten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) relevant, nach der die Reinigungsstationen eingehaust und die Emissionen, die z. B. beim Öffnen, bei der Restentleerung der Behälter, beim pneumatischen Ausbeulen, beim Verschrotten (z. B. Pressen) nicht recyclingfähiger Gebinde oder beim Transport der geöffneten, ungereinigten Verpackungen entstehen, erfasst und behandelt werden müssen. Lagerbehälter für Restinhaltsstoffe aus der Entleerung, die Waschwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung sowie die zugehörigen Sammel- und Lagerbehälter sind soweit wie möglich als geschlossenes System auszulegen und zu betreiben /BPM 2003/. Besondere Anforderungen werden an Anlagen gestellt, in denen Behälter mit organischen Stoffen sowie krebserregenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Stoffen behandelt werden. Bei diesen Anlagen dürfen die Emissionen an organischen Stoffen im Abgas, angegeben als Gesamtkohlenstoff, den Massenstrom von 0,10 kg/h bzw. die Massenkonzentration von 20 mg/m3 nicht überschreiten. Dieses kann letztlich nur durch eine abschließende Abluftbehandlung erreicht werden, z. B. mit thermischer Nachverbrennung. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften, die in Abbildung 3-3 dargestellt sind. Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Rekonditionierungsanlagen sind auch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung von besonderer Bedeutung, in denen Vorschriften zu Arbeitsschutz und Umgang mit überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes definiert sind. 43 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Darüber hinaus existieren auch in anderen Bereichen eine Vielzahl an Rechtsvorschriften, die im Einzelnen zu beachten sind (vgl. Abbildung 3-3). Aufgrund der Komplexität der Thematik ist es daher unerlässlich, ein Rechtskataster zu erstellen, in dem alle relevanten Vorschriften und die daraus resultierenden Anforderungen aufgelistet sind. Eine detaillierte Aufstellung der relevanten Rechtsvorschriften befindet sich im Anhang. Allerdings erhebt auch diese aufgrund der Komplexität der Thematik keinen Anspruch auf Vollständigkeit (vgl. Anhang III). Rechtsbereich Gesetz BauGB Bau Gefahrgut Verordnung VwV DIBt-RL DIN 4102 VDSRichtlinie LöRüRL IndBauR CEARichtlinie DIN 18230 VCIKonzepte ...... GGVSE ArbStättRL ArbSchG RL BauO der Länder PrüfZ-VO ...... GefBefG Techn. Regel VDIRichtlinien ArbStättV TRAC Arbeitsschutz GSG TRbF DIN 12925 EX-RL (ZH 1/10) VDE-RL BetrSichV VwV zur VbF DVGWRegelwerk VwV zur ElexV IVA-Leitlinie TRG WHG Wasser VBG LWG VAwS TRwS SprengRL TRGS VwV-VAwS ZH 1/xxx Sprengstoff SprengG 2. SprengV Chemikalien ChemG GefStoffV Immissionsschutz BImSchG Abfall KrW-/ AbfG Abbildung 3-3: 44 1. StörfallVwV 2. StörfallVwV 3. StörfallVwV ...... EfbV TA Abfall Übersicht relevanter nationaler Rechtsvorschriften Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3.2.3 Entwicklung von Soll-Prozessen Grundlage für die Planung einer Pilotanlage bildete die Erarbeitung der SollProzesse bei der Rekonditionierung starrer Verpackungen. In diesem Zusammenhang wurden die Spundfass-Rekonditionierung und die IBC-Reinigung separat betrachtet, da die Prozesse und Abläufe sich zum Teil erheblich unterscheiden. Für die Rekonditonierung von Spundfässern aus Stahl wird der Soll-Prozess nachfolgend beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Prozessschritte findet sich im Anhang (vgl. Anhang IV). Bei der Entladung der Verpackungen muss bereits eine erste Einstufung in rekonditonierfähige und nicht rekonditionierfähige Verpackungen durch den Entlademitarbeiter erfolgen. Während die nicht rekonditionierfähigen Verpackungen keine Kennzeichnung erhalten, werden an den rekonditionierbaren Stahlfässern Kennzeichnungselemente angebracht, die im Folgenden der eindeutigen, betriebsinternen Identifikation der Verpackungen dienen und so später eine Auswertung der Chargen ermöglichen. Wichtig ist es an dieser Stelle, Eingabe- und Abfragemöglichkeiten für die Werker vorzusehen, die eine vollständige Erfassung und korrekte Zuordnung der Verpackungen zu den Lieferanten ermöglichen. Zusätzlich kann durch Integration einer Verwiegung in den Entladebereich eine Ermittlung der Restmengen in den Verpackungen erfolgen. Der Entladebereich muss so gestaltet werden, dass eine vollständige Entladung der Wechselbrücken und eine Aufteilung auf verschiedene Mengenströme ermöglicht wird. Die entladenen Verpackungen werden dabei auf die Reinigungsanlagen, Schredderanlagen und Neutralisation sowie zur Abgabe an Dritte (externe Dienstleister) aufgeteilt, so dass insgesamt vier Mengenströme zu unterscheiden sind. Die Zuordnung zu einem Behandlungsweg ist dabei im Wesentlichen abhängig von der Art der Verpackung, dem mechanischen Zustand und den ehemaligen Füllgütern (Restinhalten). Gerade im Zusammenhang mit der Einordnung der Verpackungen zu den einzelnen Behandlungswegen bedarf es der Nutzung geeigneter Hilfsmittel, da die Entscheidungen stets subjektiv geprägt sind. Daher ist es erforderlich, vor dem Zulauf zu den Reinigungsanlagen eine mechanische Bewertung vorzunehmen, die eine Abschätzung des mechanischen Zustand auf Basis objektiver Bewertungskriterien ermöglicht (vgl. Abbildung 3-4). Dies kann beispielsweise durch hard- und softwaretechnische Integration eines Laserscanners bzw. eines Bildverarbeitungssystems erfolgen. 45 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Entladung 1 Vorsortierung (Bewertung) Verwiegung Schredder Entsorgung 4 Restentleerung 2 Identifizierung der Kennzeichnung 27 Behandlung durch Schreddern 3 Mechanische Prüfung (Laserscanner) 27 Reinigung Schreddergut 4 Restentleerung 27 PE-/Fe- Trennung 5 Zargenrichter Ausbeuler Neutralisation Abgabe an Dritte 26 Neutralisation (reaktiver Inhaltsstoffe) 6-9 Reinigung Verwerter Identifizierung der Kannzeichnung 10 Qualitätskontrolle mit Kamerasystem Identifizierung der Kennzeichnung 12 Sortierung 11 Kettenreinigung, Entrostung 13 Zwischenlagerug 14 Entfernung der Kennzeichnung Ende Reinigung Abbildung 3-4: 46 Auszug aus dem Soll-Prozess (Teilprozess Nassreinigung) Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Die rekonditionierfähigen Verpackungen werden nach Inhaltstoffen kategorisiert und nach der Restentleerung den entsprechenden Reinigungslinien zugeführt. Hierzu ist es erforderlich, weitere Instrumente und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um Fehlzuordnungen zu vermeiden, beispielsweise durch Integration einer Stoffdatenbank. Die Abluft aus der Nassreinigung wird erfasst und der thermischen Behandlung (TNV) zugeführt. Die Reinigungsmedien werden gesammelt und in einer geeigneten Prozesswasseraufbereitung gereinigt. Nach der Nassreinigung erfolgt eine Qualitätseinstufung der Verpackungen durch erfahrene Mitarbeiter. Um dabei eine eindeutige Zuordnung der Verpackungen zu einem Lieferanten realisieren und später eine chargengenaue Auswertung vornehmen zu können, muss zuvor die Identifikationsnummer der Verpackung mit einer stationär installierten Leseantenne, die an einen Reader angeschlossen ist, identifiziert werden. Anschließend erfolgen die Einstufung der Verpackungen durch den Mitarbeiter und die Eingabe der zugehörigen Qualitätsinformationen. Zu diesem Zweck müssen an den Arbeitsstationen entsprechende Eingabemöglichkeiten für die Werker vorhanden sein, z. B. durch Anordnung einer Tastatur. Die Erfassung der Qualitätsinformationen und die Verknüpfung mit der Identifikationsnummer über das Kennzeichnungssystem ermöglichen eine direkte Auswertung der Informationen in der zentralen EDV. Dadurch kann der Aufwand bei gleichzeitiger Verbesserung der Datenqualität deutlich vermindert werden. Nach der Qualitätsbewertung werden die Verpackungen nach Qualitäten sortiert. Die Sortierung der Verpackungen kann ebenfalls durch Identifikation der IDNummer (z. B. mittels Barcode, RFID) sowie Abfrage der zugehörigen Informationen in der Datenbank erfolgen. Die in der der Datenbank gespeicherten Qualitätsinformationen können zur Steuerung von entsprechenden Sortiereinrichtungen verwendet werden. Die Verpackungen können so nach Qualitäten bzw. Sorten unterteilt im Zwischenlager gepuffert und nach Bedarf aus diesem entnommen werden. Vor Zuführung zu den weiteren Behandlungsschritten ist gegebenenfalls eine Entfernung der Kennzeichnungselemente erforderlich, sofern diese wieder verwendet werden sollen (vgl. Abbildung 3-5). Die Kennzeichnung kann auch dazu verwendet werden, Fässer der Qualitäten „Schrott“ und „Kettenfass“ aus dem Materialstrom auszusondern und einer separaten Behandlung zuzuführen. Während die nicht mehr verwendbaren Fässer der Schredderanlage zugeführt werden, werden die Kettenfässer nach erfolgter Kettereinigung zu Zwecken der Entrostung erneut der Reinigung zugeführt, in deren Anschluss eine erneute Qualitätsbewertung stattfindet (vgl. Abbildung 3-4). Bei der Zuführung der nicht mehr verwendbaren Fässer ist gegebenenfalls eine vorherige Entfernung der Kennzeichnungselemente erforderlich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich um wieder verwendbare Kennzeichnungselemente handelt, die einer erneuten Verwendung zugeführt werden sollen. 47 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Reinigung 15 Etiketten entfernen 16 Oberboden entfernen 17 Strahlung Verpackungen 19 18 Bearbeitung Deckelfass Leak-Test Differenzdruck 20 Leak-Test Differenzdruck 21 - 22 Lackierung mit Trockentunnel 23 Endbearbeitung Deckelfass 24 - 26 Kundenspez. Signierung Endkontrolle ggf. Palettierung Versand Abbildung 3-5: Rekonditionierungsprozess von Spundfässern aus Stahl (nach erfolgter Nassreinigung) Im Anschluss an die erfolgte Nassreinigung werden die Verpackungen auftragsspezifisch entnommen und den weiteren Behandlungsschritten zugeführt. Zunächst wird mittels geeigneter Techniken eine Etikettenentfernung durchgeführt. 48 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Dies kann beispielsweise durch Nutzung von Bürstenmaschinen oder durch Wasserstrahl-Technologie erfolgen. Anschließend werden die Verpackungen in Spundfässer und Deckelfässer aufgeteilt. Bei den Deckelfässern wird in einer automatischen Anlage der Oberboden entfernt, bevor sie in dem Strahler zur Entfernung des Lackes zugeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Fässer auch von innen gestrahlt werden und somit etwaige Roststellen, Innenlackierungen etc. entfernt werden. Im Anschluss an die Entfernung des Lacks erfolgt eine Dichtigkeitsprüfung der Verpackungen, bevor diese entsprechend der Kundenvorgaben neu lackiert werden. Deckelfässer werden zuvor noch weiteren Bearbeitungsschritten wie Bordieren, Expandieren zum Entfernen verbliebener Beulen etc. unterzogen. Schließlich werden die Verpackungen noch mit einer kundenspezifischen Lackierung versehen, bevor sie nach einer umfassenden Endbearbeitung, die unter anderem einen Luftaustausch, ein Verschrauben der Spunde, Luftaustausch etc. zur Verladung bereitgestellt werden. Bei Deckelfässern werden zusätzlich im Rahmen der Endbearbeitung Spannringe und Deckel aufgesetzt. Je nach Kundenwunsch erfolgt die Verladung der Verpackungen lose oder palettiert. Basierend auf dem beschriebenen Prozessablauf konnten Konzepte für die Umsetzung einer Pilotanlage entwickelt werden. In analoger Weise wurde dies auch für den Bereich der Kombinations-IBC aufbereitet. 3.2.4 Erarbeitung eines Block-Layout Ausgangsbasis für die weiteren Planungsarbeiten bildete das dargestellte Arbeitsablaufschema (Soll-Prozesse) der Rekonditionierung starrer Verpackungen. Es stellt alle wesentlichen Schritte zur Erfüllung des Anlagenzwecks in ihrer funktionellen und zeitlichen Verknüpfung dar. Durch Zusammenfassung von Prozessschritten im Zuge der Abgrenzung sinnvoller Funktions- bzw. Prozesseinheiten kann aus dem Prozessschema ein ideales Funktionsschema erstellt werden. In den meisten Fällen enthält dieses neben den Hauptfunktionen des Ablaufes auch die betrieblichen Nebenfunktionen wie beispielsweise Lager, Ver- und Entsorgung etc. Die durch die Pfeile symbolisierten Beziehungen stellen in der Regel Materialflussbeziehungen dar. Die Darstellungen können jedoch auch auf die Bereiche Informationen, Energie oder Personal übertragen werden. Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Auszug aus dem idealen Funktionsschema für die Rekonditionierung von Stahl-Spundfässern, in dem auf eine Darstellung der Nebenfunktionen verzichtet wurde. Das dargestellte Funktionsschema enthält daher nur die für die Reinigung und Behandlung der Verpackungen wichtigen Hauptfunktionen. 49 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Entladen + Sortieren (A) Kettenreinigung (M) Ausbeuler + Zargenrichter (B1, B2, B3) Verladung an Entsorger (P) Restentleerung und Fassreinigung (C1, C2, C3) Behandlung reaktiver Restinhalte (N) Qualitätskontrolle + Sortierung (D) PE- + Fe-Schredder (O) Bürstenmaschinen (F1, F2, F3) Strahler (G) Produktionslinie Deckelfass (H) Leak-Test Spundfass (I) Leak-Test Deckelfass (J) Lackieren + Trocknen (K) Endbearbeitung + Verladung (L) Abbildung 3-6: Abgrenzung von Funktionseinheiten bei der SpundfassRekonditionierung Für die Optimierung des Materialflusses und die spätere Dimensionierung der einzelnen Anlagenteile war es erforderlich, die zwischen den dargestellten Einheiten auftretenden Beziehungen zu quantifizieren. In diesem Zusammenhang wurden die Transporte bzw. Materialflüsse je Zeiteinheit durch Auswertung vorhandener Informationen bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. genauer untersucht und ausgewertet. Abbildung 3-7 stellt die im Rahmen der Planungen zwischen den dargestellten Funktionseinheiten zu berücksichtigenden Materialflüsse in Form einer Von-Nach-Matrix dar. 50 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen A A B1 B2 B3 B1 B2 B3 C1 C2 C3 D E F1 F2 F3 G H I J K L M 250 250 250 N O P Q 40 160 12 250 250 250 C1 250 C2 250 C3 250 D 704 E 34 12 233 233 233 F1 233 F2 233 F3 233 G 100 600 H 20 75 5 I 59 2 J 19 K 1 692 L 3 M 34 N 2 38 O P Q Abbildung 3-7: Von-Nach-Matrix der stündlichen Transporte [Transporteinheiten/h] Ausgehend von den ermittelten Materialflüssen konnte eine entsprechende Dimensionierung der einzelnen Anlagenteile durchgeführt werden, um so einen ersten Entwurf einer Realplanung durchführen zu können. Zu diesem Zweck wurde für die im idealen Funktionsschema dargestellten Einheiten der Flächenbedarf ermittelt und in ein flächenmaßstäbliches Funktionsschema übertragen. Durch Zusammenführung der einzelnen (maßstäblichen) Bereiche in ein Gebäuderaster unter weitgehender Einhaltung der idealen Beziehungen konnte schließlich ein Block-Layout (Ideal-Layout) einer Rekonditionierungsanlage für Spundfässer aus Stahl entwickelt werden, das in Abbildung 3-8 dargestellt ist. In dieses BlockLayout sind neben den betrieblichen Hauptfunktionen auch die wesentlichen Nebenfunktionen wie beispielsweise Lagerflächen, thermische Abluftbehandlung etc. vorgesehen. Zusätzlich sind in dem dargestellten Block-Layout auch noch die materialflussseitigen Beziehungen dargestellt, um das Verständnis zu erleichtern. Das in der Abbildung dargestellt Block- bzw. Ideal-Layout wurde anschließend unter Berücksichtigung der Standortbedingungen und der vorhandenen betrieblichen Anlagen auf die reale Situation bei der Blagden Packaging Mendig GmbH übertragen. Daraus konnte ein Layout für einen Muster-Rekonditionierprozess entwickelt werden, das in Kapitel 3.5 dargestellt wird. 51 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Entladung Sortierung Restentleerung Versand an Entsorger / Verwerter Mechanische Prüfung Restentleerung Ausbeuler + Zargenrichter BehandlungsAnlage reaktive Stoffe PE + Fe Schredderanlage Lagerung PE + Fe Shreddergut Fassreinigung Kettenreinigung TNV + Abluftwäscher + Wasseraufbereitung Qualitätskontrolle + Sortierung Stauraum / Puffer Produktionslinie Deckelfass + Leak-Test Deckelfass Lackieren + Trocknen Etikettenentfernung Strahler Leak-Test Spundfass Endbearbeitung + Verladung Abbildung 3-8: Block-Layout eines Rekonditionierbetriebs (Spundfässer aus Stahl) mit Darstellung der Materialbewegungen Zunächst sollen in den folgenden Ausführungen allerdings die Projektarbeiten zur Entwicklung von einzelnen Anlagenkomponenten genauer beschrieben werden. Im Einzelnen werden die Umsetzung der Prozesswasseraufbereitung, die Planung eines Verfahrens zur Behandlung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen aus Kunststoff, die Durchführung von Untersuchungen zur Entwicklung einer Neutralisationsanlage sowie die Optimierung und Automatisierung der Etikettenentfernung genauer beschrieben. 52 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3.3 Entwicklung und Integration innovativer Anlagenkomponenten 3.3.1 3.3.1.1 Neutralisationsanlage zur Behandlung reaktiver Restinhalte Ausgangssituation und Anforderungen an die Neutralisationsanlage Der Markt für rekonditionierte Verpackungen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Bedingt durch verstärktes Outsourcing der Behälterreinigung in der Chemieindustrie ist insbesondere die Anzahl an Verpackungen aus diesem Industriebereich stark ansteigend, wodurch sich völlig neue Anforderungen für die Rekonditionierunternehmen ergeben. Verstärkt wird dies auch durch die geringe Verfügbarkeit gebrauchter Industrieverpackungen. Der hohe Exportanteil nach Asien führt zu einem Mangel an gebrauchten Verpackungen auf der Beschaffungsseite. Diese Entwicklungen erfordern daher eine zunehmende Berücksichtigung der Chemieindustrie im Zuge der Versorgung der Produktion mit einer ausreichenden Zahl an Verpackungen. Gleichzeitig müssen Wege gefunden werden, daraus vermarktungsfähige Produkte herzustellen, was geeignete Reinigungs- und Aufbereitungsverfahren erfordert. Zur Erläuterung des Handlungsbedarfs soll zunächst kurz die Ausgangssituation dargestellt werden. Da die Rekonditionierungsanlagen, die mit Reinigungsmedium und potenziellen Restinhalten in Kontakt kommen, in Normalstahl ausgeführt sind, müssen Verpackungen mit sauren oder anderen reaktiven Restinhalten aus Gründen der Korrosion sowie aufgrund von unkontrolliertem und nicht abschätzbaren Reaktionsverhalten ausgeschleust und einer gesonderten Behandlung unterzogen werden. Entsprechende Behandlungsanlagen standen bisher bei den meisten Rekonditionierern nicht zur Verfügung, so dass eine Abgabe an externe Dienstleister notwendig war. Dadurch entstanden einerseits hohe Transportaufwendungen, andererseits auch hohe Kosten für die Entsorgung der Verpackungen (insgesamt 240.000 Euro pro Jahr). Insbesondere bei den Transportaufwendungen sind deutliche Potenziale vorhanden, da eine Vorzerkleinerung oder Kompaktion der Gebinde - überwiegend Stahlverpackungen und Kombinationsverpackungen aus Stahl mit Kunststoff-Innenbehälter - nicht möglich war und diese entsprechend unzerkleinert zum Entsorger transportiert werden mussten. Die für Transporte zu Entsorgern anfallenden Kosten beliefen sich bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. zu Projektbeginn auf etwa 25.000 Euro pro Jahr /BPM 2003/. Ziel der Untersuchungen war es daher, eine Versuchsanlage zur Neutralisation von Verpackungen mit reaktiven Inhaltstoffen zu entwickeln, umzusetzen und zu erproben. Dadurch sollte es möglich sein, die Verpackungen nach der Vorbehandlung den Schredderanlagen oder - je nach Verpackungstyp - der Reinigung zuführen zu können. Auf diese Weise können Kosten eingespart werden, die einerseits aus der Reduzierung der Entsorgungskosten, andererseits aber auch aus der deutlichen Reduzierung des Transportaufwands resultieren. 53 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Im Zuge der Verfahrensentwicklung war es erforderlich, beginnend mit einer Ermittlung des Stands der Technik und Praxis in anderen Rekonditonierbetrieben bzw. angrenzenden Branchen, die Anforderungen an die zu entwickelnde Anlage im Detail zu definieren. Diese ergaben sich im Wesentlichen aus den zu behandelnden Verpackungsmengen, den Verpackungstypen und möglichen Restinhalten, die entsprechend analysiert wurden. Eine Auswertung der Statistiken der vergangenen Jahre ergab, dass (am Beispiel der Blagden Packaging Mendig GmbH) mit einer Menge von mindestens 160 Verpackungen mit reaktiven Restinhalten pro Tag15 zu rechnen ist, die in der Anlage behandelt werden müssen. Das Spektrum an Verpackungen reicht dabei von Kleingebinden aus Stahl (Kanister) bis zu IBC mit einem Volumen von ca. 1000 Litern. Die Anlage muss demzufolge eine große Flexibilität hinsichtlich der Verpackungstypen aufweisen. Aufgrund der beschriebenen Marktentwicklungen ist in den nächsten Jahren zusätzlich eine Steigerung der Gesamtmengen zu erwarten, so dass es notwendig war, die Anlage für eine größere Kapazität auszubauen bzw. entsprechende Erweiterungsflächen vorzusehen. Weitere Anforderungen an die zu konzipierende Anlage ergaben sich aus den zu behandelnden, reaktiven Restinhalten. Daher wurde im Rahmen der Voruntersuchungen eine entsprechende Analyse möglicher Restmengen (Produkte) durchgeführt. Dies erfolgte im Wesentlichen durch Auswertung der bisherigen Lieferungen (Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten) über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Teilweise wurden zusätzlich chemische Analysen durchgeführt. Tabelle 3-2 gibt einen Überblick über die (zum Zeitpunkt der Projektdurchführung) zu betrachtenden Produkte, die sich nach der Zusammensetzung ihrer Restinhalte und deren Reaktionsverhalten in drei Kategorien unterteilen lassen. Dies sind Säuren und Säurechloride, Diisocyanate sowie Peroxide bzw. Peroxiverbindungen (vgl. Tabelle 3-2). Säuren bzw. Säurechloride zeichnen sich durch korrosive Wirkung aus und reagieren mit Wasser zum Teil heftig unter Bildung von Reaktionsgasen (z. B. Salzsäure). Die Reaktionen laufen in den meisten Fällen stark exotherm ab. Peroxide und Peroxiverbindungen neigen bei Erwärmung zur Bildung explosionsfähiger Gemische und müssen daher entsprechend vorsichtig gehandhabt werden. Isocyanate sind chemisch hochreaktive, giftige Verbindungen aus einem Kohlenwasserstoffrest mit einer aus je einem Stickstoff-, Kohlenstoff- und Sauerstoffatom bestehenden Molekülgruppe. Die wichtigsten, die Diisocyanate, enthalten zwei solcher Gruppen. Bekannt ist, dass das Einatmen von Diisocyanatdämpfen zu 15 Dies entspricht einer Menge von etwa 30.000 Stück pro Jahr. 54 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Atemwegserkrankungen führen kann. Entsprechend sind hohe Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Mitarbeiter notwendig. Tabelle 3-2: Zu behandelnde Stoffe bzw. Produkte Stoffgruppe / Kategorie Säuren, Säurechloride oder andere reaktive Chloride Diisocyanate oder andere mit Wasser ähnlich reagierende Stoffe Peroxide und Peroxiverbindungen Stoff bzw. Produkt • Aluminiumchlorid, wasserfrei • Buttersäurechlorid • Pivalylchlorid • Sulfurychlorid • Dimethylsulfat • Methylsulfonsäure • Thionylchlorid • Mineralsäuren (z. B. Salzsäure) • Organische Säuren • Diisocyanat • Antimoniumpentafluorid • Dibutylperoxid • Diacetylperoxid • Dicumylperoxid • Dibenzoylperoxid Im Rahmen der Untersuchungen mussten nun Reaktionsmedien ermittelt werden, die sich für die genannten Stoffe bzw. Stoffgruppen eignen. Die Erkenntnisse sollten auch dazu genutzt werden, ein elektronisches Stoffkataster (Datenbank) zu erstellen, in dem für jedes Produkt bzw. jeden relevanten Stoff die Gefahren (reaktive Eigenschaften) sowie das zugehörige Neutralisationsmedium abgelesen werden kann (vgl. Kapitel 5.2). Dadurch lassen sich falsche Zuordnungen vermeiden und gleichzeitig die Arbeitssicherheit erhöhen. Die Auswahl eines geeigneten Reaktionsmediums wird in erheblichem Maße vom Preis bestimmt. Angesichts des großen täglichen Mengenbedarfs sollte eine kostengünstige Variante angestrebt werden (vgl. Kapitel 3.3.1.2). Idealerweise sollte das Reaktionsmedium mit geringem Aufwand selbst herzustellen sein. Aus Gründen der großen Durchsätze (160 Stck. / Tag) ist auch die Reaktionszeit eine entscheidende Größe für die Auswahl des Mediums. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass das Medium eine kurze Reaktionsdauer aufweist (sofern keine ausreichenden Lagerflächen zur Verfügung stehen). Bei der Reaktion entstehen - neben Reaktionsgasen - auch feste Rückstände, welche entsorgt werden müssen. Dies galt es ebenfalls bei der Auswahl der Reaktionsmedien zu beachten. Ziel war es, eine umweltschonende und gleichzeitig kostengünstige Entsorgung der Reaktionsprodukte sicherzustellen. 55 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Bei der Durchführung der Neutralisation wird, ggf. nach einer zuvor durchgeführten Restentleerung, ein Reaktionsmedium in die Verpackungen eingegeben. Wegen der dabei entstehenden Wärme sowie der sonstigen Emissionen (z. B. Gase) muss die Neutralisation in einem Bereich mit Abluftabsaugung und guter Belüftung erfolgen. Die erfasste Abluft muss mit Hilfe geeigneter Verfahren behandelt werden. Die bei der Zugabe des Neutralisationsmediums entstehenden Mengen an Reaktionsgasen sind sehr groß, so dass der zum Einsatz kommende Gaswäscher entsprechend leistungsstark sein muss, um alle auftretenden Reaktionsgase behandeln zu können (vgl. Kapitel 3.3.1.2). Die sich bildenden Reaktionsgase sind allerdings nicht allein maßgeblich für die Bemessung des Gaswäschers. Die Dimensionierung wird auch durch die großen Mengen an Luft beeinflusst, die bei der Absaugung der Gase mit angesaugt werden und ebenfalls den Gaswäscher durchlaufen. Der Gaswäscher sollte sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen, unempfindlich gegenüber großen Gasmengenschwankungen sein, Erweiterbarkeit ermöglichen und eine kompakte Bauweise bieten. Je nach Aufbau des Versuchsstands sind in den Prozess der Neutralisation direkt bzw. indirekt Personen eingebunden, die mit Restinhalten und / oder Reaktionsprodukten in Kontakt kommen können. Dies erfordert geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang sind neben den generellen den Arbeitschutz betreffenden Vorschriften (z. B. Richtlinie 89/391/EWG, Unfallverhütungsvorschriften) besondere Maßnahmen vorzusehen. Vor dem Hintergrund des Gefahrenpotenzials müssen die Mitarbeiter mit entsprechender Schutzkleidung ausgestattet werden (Schutzbrille und -anzug). Damit vor den Pausen die Kleidung gewechselt werden kann, müssen Umkleidemöglichkeiten bereit stehen. Bei Gefahr des Auftretens gefährlicher Dämpfe und Gase, wie sie hier gegeben ist, sind entsprechend der EU-Sicherheitsdatenblattrichtlinie geeignete Masken zu verwenden, die am Arbeitsplatz bereitgehalten werden müssen. Zusätzlich müssen zum Schutz der Hände Handschuhe aus säureresistenten Materialien verwendet werden. Zu beachten sind hier insbesondere die Regelungen der Berufsgenossenschaften sowie des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) e.V. /VCI 2006/. Die Absaughauben für die Reaktionsgase sind derart zu konzipieren, dass eine Ausbreitung der Dämpfe in der Umgebung des Neutralisationsstands verhindert wird. Sie müssen daher für die Aufnahme großer Mengen an Reaktionsgasen geeignet und an eine leistungsstarke Absaugung angeschlossen sein. Um bei der Einfüllung der Neutralisationsmedien eine Gefährdung auszuschließen, müssen insbesondere die Mitarbeiter vor Kontakt mit den Restprodukten geschützt werden. Da beim Einfüllen des Mediums schnelle und heftige Reaktionen auftreten, ist der Einfüllstutzen so zu konzipieren, dass eine Abdichtung erfolgt und ein Heraus- 56 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen spritzen verhindert wird. Zusätzlich ist ein Spritzschutz vorzusehen. Bei Deckelfässern bedarf es gegebenenfalls einer geeigneten Abdeckung. Bei der Realisierung des Versuchsstands sind die Komponenten aus korrosionsbeständigem Material zu konzipieren. Idealerweise sollten Kunststoffe verwendet werden, die eine hohe Chemikalienbeständigkeit aufweisen (z. B. Polypropylen (PP)). Dies betrifft besonders die Komponenten, die in direkten Kontakt mit den Chemikalien bzw. Reaktionsprodukten geraten (z. B. HCl-Gase), also die Absaugvorrichtung, Zuführungsaggregate für das Reaktionsmedium sowie sämtliche Schläuche, durch die Medien zu- oder abgeführt werden. Die tragenden Teile selbst können aus korrosionsbeständigem Stahl hergestellt werden. Sofern vor der Durchführung der Neutralisation eine Restentleerung stattfindet, ist diese so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Mitarbeiter ausgeschlossen werden kann. Im Idealfall erfolgt eine Absaugung der Produkte. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Kontamination, insbesondere Tropfen oder Auslaufen von Restinhalten auf den Boden, nicht erfolgt. Zu beachten sind hierbei speziell die Vorgaben der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie /BGC 1997/. Diese beinhalten beispielsweise die Abdichtung der flüssigkeitsführenden bzw. produktführenden Teile, Absaugung von Dämpfen, ausreichende Lüftung etc. Für eventuell auslaufendes Material sind dafür geeignete Auffangwannen vorzusehen /VCI 2006/. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Restinhalte müssen gesammelt und verschiedenen Kategorien zugeordnet werden, um Reaktionen untereinander zu vermeiden. Es sind daher ausreichende Lagermöglichkeiten zu planen, die den Anforderungen der Gefahrstofflagerung genügen. Die Lagerung und Sammlung der Restinhalte sollte möglichst in geschlossenen Tanks oder Behältnissen erfolgen. Um Gefährdungen ausschließen zu können, sind zusätzlich bestimmte Lagerbedingungen einzuhalten /VCI 2006/. Nach der Neutralisation der Inhaltstoffe sowie der Entleerung der Reaktionsprodukte (mit speziellen Pumpen) können die Verpackungen dem Schredder bzw. dem Reinigungsprozess zugeführt werden. Zu diesem Zweck ist eine materialflussseitige Anbindung der Neutralisationsanlage an Reinigungs- und Schredderanlagen erforderlich. Falls notwendig müssen ausreichend Lagerflächen für die Zwischenlagerung bereit stehen. Die benötigten Kapazitäten sollten mindestens einen Zeitraum von zwei bis drei Werktagen abdecken, um im Falle von Störungen oder Spitzenlasten weiter arbeiten zu können. 3.3.1.2 Ermittlung der Rahmenparameter und Bewertung von technischen Alternativen Nach einer Ermittlung der Anforderungen mussten in einem zweiten Schritt die Rahmenparameter zur Gestaltung und Dimensionierung der Neutralisationsanlage 57 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ermittelt werden. Dabei war es unter anderem sehr wichtig, eine genaue Berechnung der Abluftmengen durchzuführen, um so einen geeigneten, den Leistungsanforderungen entsprechenden Gaswäscher auswählen zu können. Dabei bieten sich grundsätzlich verschiedene technische Möglichkeiten, die entsprechend bewertet werden mussten. Grundsätzlich stehen zur Abscheidung von gasförmigen Schadstoffen • Absorptionsverfahren (Gaswäsche), • Adsorptionsverfahren, • Membranverfahren, • Katalyse, • Verbrennung, • biologische Verfahren, • trockene Verfahren, • halbtrockene Verfahren und • Kondensation zur Verfügung. Die ersten drei Verfahren beruhen auf physikalischen Trenneffekten und machen sich dabei zu Nutze, dass in der Regel die Komponenten eines Gasgemisches, das mit einer anderen Phase im Kontakt steht (fest oder flüssig), im Gleichgewicht in der Gasphase in einem anderen Konzentrationsverhältnis zueinander stehen als in der anderen Phase. Die zweite Phase wird so ausgewählt, dass in ihr das Schadgas in einer höheren Konzentration vorliegt. Bei der Katalyse, der Verbrennung, den biologischen und trockenen Verfahren erfolgt eine chemische Umwandlung des Schadgases in umweltneutrale bzw. umweltverträgliche Stoffe. Die halbtrockenen Verfahren stellen eine Mischung zwischen der ersten und zweiten Verfahrensgruppe dar. Bei der Kondensation, die ausschließlich bei organischen Schadgasen angewendet wird, wird die unterschiedliche Kondensationstemperatur von Schadgas und Trägergas zur Trennung ausgenutzt. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art des Schadgases, seiner Konzentration, der Zusammensetzung, des Volumenstroms und von weiteren Prozessbedingungen ab. Im Rahmen des Neutralisationsverfahrens entstehen aufgrund der Ausgangsstoffe (z. B. Säuren und Säurechloride) im Wesentlichen saure Reaktionsgase (z. B. HCl-Gas). Daher ist es sinnvoll, absorptive Verfahren einzusetzen, da diese die Besten Reinigungsergebnisse liefern. Bei diesen Verfahren wird das Abgas mit einer Flüssigkeit in Kontakt gebracht, die das Schadgas aufnimmt. Es findet also ein Phasenwechsel des Schadgases vom Gas in die Flüssigkeit statt. Anschließend werden die kontaminierte Flüssigkeit und das gereinigte Abgas voneinander getrennt. Die Durchführung des Abscheidevorgangs erfolgt in Absorbern, deren Aufgabe es ist, eine große Phasengrenzfläche sowie eine ausreichende Kontaktzeit zwischen Gas und Flüssigkeit sicherzustellen. 58 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Es existieren verschiedene Bauarten von Absorbern, die bezüglich der Art der Phasenverteilung unterschieden werden können. Grundsätzlich lassen sich folgende Bauarten unterscheiden: • Absorber ohne besondere Dispersion, • Absorber mit Dispersion des Gases als Blasen, • Absorber mit Dispersion der Flüssigkeit als Film sowie • Absorber mit Dispersion der Flüssigkeit als Tropfen. Bei den Absorbern ohne besondere Dispersion strömt das Gas über die Oberfläche des ruhenden oder langsam strömenden Reinigungsmittels. Die Austauschfläche für den Stoffaustausch ist bei diesen Apparaten verhältnismäßig klein, so dass häufig mehrere solche Absorber hintereinander geschaltet werden müssen. Die Absorptionswärme kann durch Rieselkühlung oder im Reinigungsmittel befindliche Kühlschlangen abgeführt werden. Diese einfache Bauart genügt für die Absorption von Gasen, die schnell vom Reinigungsmittel gelöst werden, wie beispielsweise bei der Absorption von Chlorwasserstoff durch Wasser. Abbildung 3-9: Schema eines Oberflächenabsorbers / UNI 2006a / Absorber mit Dispersion des Gases als Blasen nutzen den Effekt, dass Blasen wegen der Oberflächenerneuerung der Flüssigkeit an der Phasengrenze einen guten Stoffübergang auf der Flüssigkeitsseite bewirken. Deswegen sind sie besonders zum Auswaschen schlecht löslicher Gase geeignet. Besonders zu betrachten sind hier Blasenwäscher, Bodenkolonnen und Strahldüsenwäscher. Beim Stahl(düsen)wäscher wird das im Kreislauf geführte Waschmedium unter hohem Druck in ein Strahlrohr gesprüht. Es entsteht nach dem Injektorprinzip ein Sog, weshalb das zu reinigende Gas ohne Ventilator durch den Wäscher gefördert werden kann. Aufgrund der hohen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Gas und versprühtem Waschmedium, werden die Schadstoffpartikel benetzt und bleiben somit im Waschmedium /HUB 2006/. 59 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Bodenkolonne Abbildung 3-10: Strahldüsenwäscher Bodenkolonne und Strahldüsenwäscher /UNI 2006b/ Absorber mit Dispersion der Flüssigkeit als Film haben sich als Fallfilmabsorber und die Füllkörperkolonne etabliert. In Fallfilmabsorbern fließt das Lösungsmittel in dünnen Rieselfilmen unter dem Einfluss der Schwerkraft an senkrechten Wänden oder Rohren entlang. Sie sind wesentlich wirkungsvoller als Oberflächenabsorber. Das Gemisch strömt im Gegenstrom von unten nach oben und tritt mit dem herabfließenden Lösungsmittel in Berührung. Die Absorptionswärme wird durch Kühlwasser, das sich im abgetrennten Raum befindet, abgeführt. Ein Beispiel dafür ist die Absorption von Ammoniak in Absorptionskälteanlagen. Aufgrund ihrer Einfachheit und der guten Betriebseigenschaften sind Füllkörperkolonnen die meistverbreitete Bauart von Absorbern. Sie bestehen aus einem Turm, der mit Füllkörpern gefüllt ist, über die das Reinigungsmittel im Gegenstrom zum aufsteigenden Gas nach unten fließt. Um gute Reinigungsergebnisse zu erzielen, müssen die Füllkörper eine große Oberfläche aufweisen. Der Übergang der Schadgase vom Gas in die Flüssigkeit erfolgt im Wesentlichen durch physikalische oder chemische Absorption /LTB 2006/. 60 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Füllkörperkolonne Abbildung 3-11: Fallfilmabsorber Füllkörperkolonne und Fallfilmabsorber /UNI 2006a/ Kolonnenwäscher (Füllkörperkolonne) können auch mehrstufig ausgeführt sein. Die Ausschleusung der beladenen Flüssigkeit erfolgt chargenweise oder kontinuierlich. Absorber mit Flüssigkeitszerstäubung (Dispersion der Flüssigkeit als Tropfen) eignen sich besonders gut zur Auswaschung gut löslicher Gase. Der gasseitige Stoffübergang erfolgt auch bei kleiner Flüssigkeitsbeladung sehr effektiv. Verfahrensvarianten sind so genannte Sprühwäscher und Venturiwäscher. Beim Sprühwäscher strömt das Gas tangential in ein zylindrisches Unterteil, in dem durch Zentrifugalwirkung eine Abscheidung größerer Partikel stattfindet. Das Gas durchströmt dann mehrere Sprühebenen von oben nach unten. Die Verteilung der Waschflüssigkeit erfolgt mittels Düsensystemen im Gegenstrom. Durch die Erzeugung sehr feiner Tropfen besitzt die Reinigungsflüssigkeit eine sehr große Oberfläche und damit eine guten Abscheidegrad /LTB 2006/. Beim Venturiwäscher strömt das Gas von oben in einen konischen Venturikopf. Die Waschflüssigkeit strömt im Gleichstrom zum Gas über eine Überlaufkante in den Venturikopf. In der Venturikehle erreicht der Gasstrom seine höchste Geschwindigkeit, der Waschflüssigkeitsfilm wird in feine Tröpfchen zerrissen /LBT 2006/. In einem nachgeschalteten Tropfenabscheider werden mitgerissene Tropfen durch Zentrifugalkräfte abgeschieden. 61 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Sprühwäscher Abbildung 3-12: Venturiwäscher Sprühwäscher und Venturiwäscher /UNL 2006/ Betrachtet man die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren, so sind prinzipiell alle Bauarten für die Reinigung der bei der Neutralisation entstehenden Reaktionsgase geeignet. Die kostengünstigen Reinigungsmittel und der geringe Energieverbrauch sind jedoch entscheidende Vorteile der Verfahren mit Dispersion der Flüssigkeit als Tropfen (z. B. Sprühwäscher). Aber auch Verfahren mit Dispersion des Gases als Blasen, wie beispielsweise Strahlwäscher, sind geeignet und ermöglichen gute Reinigungsleistungen bei geringen Kosten (vgl. Tabelle 3-3). Zur Auswahl und Dimensionierung eines geeigneten Wäschers war es erforderlich, die entstehenden Gasmengen und -zusammensetzungen zu ermitteln. Dazu wurden anhand der stöchiometrischen Reaktionsgleichungen entsprechende Berechnungen durchgeführt. Grundannahme bei den Berechnungen war, dass durchschnittlich etwa ein Liter an Restprodukt in den Verpackungen enthalten ist. Diese Annahme beruht auf Erfahrungswerten und kann für die Dimensionierung des Wäschers angenommen werden. 62 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Tabelle 3-3: Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren (nach /TBU 2006/ /VTI 2006/ /DOR 2006/) Unterscheidung der Wäscher nach Art der Phaseneinteilung Vorteile • Ohne besondere Dispersion • • Dispersion des Gases als Blasen Dispersion der Flüssigkeit als Film • • • • • • • Dispersion der Flüssigkeit als Tropfen • • • • Nachteile Für sehr gut lösliche Gase geeignet, besonders HCl Für hohe Prozesstemperaturen ausgelegt; mit einer Außenkühlung ausgerüstet Gute Transportverhältnisse in der Gasphase Gut geeignet für schlecht lösliche Gase Sehr einfache, kostengünstige Konstruktion 3- Phasen-Reaktion möglich Füllkörperkolonnen vorteilhaft bei Physisorption • • Verunreinigte Gase oder Flüssigkeiten können die Füllkörper verstopfen Nur Düsenstangen und Tropfenabscheider als Wäschereinbauten Geringer Druckverlust Geringer Druck im Waschwasserumlaufsystem Geringer Bedarf an elektrischer Energie Verwertbarer Gips als Rückstand bei SO2-Abscheidung Abwasser und Feststoff werden voneinander unabhängig ausgeschleust Kostengünstige Reinigungsmittel: CaCO3 oder Ca(OH)2 • maximal 2 Trennstufen realisierbar • • • • Stoffaustauschfläche ist verhältnismäßig klein Große Verweilzeit Hoher Druckverlust in der Gasphase Lange Flüssigkeitsverweilzeit Hoher Grad an Vermischung in der flüssigen Phase Entsprechend konnten, ausgehend von den spezifischen Gewichten der enthaltenen Produkte, die zugehörigen Massen ermittelt werden. Dies bildete die Grundlage für die Ermittlung der entstehenden Gasmengen, was anhand von zwei Beispielen genauer verdeutlicht werden soll. Zunächst wird die Neutralisation von wasserfreiem Aluminiumchlorid, anschließend die Neutralisation von Acetylchlorid betrachtet. Als Reaktionsmedium wurde im speziellen Fall Wasser angenommen, da hierbei die größten Gasmengen entstehen (Worst-Case-Betrachtung). Unter der Annahme eines Restvolumens von einem Liter beträgt die zugehörige Masse bei wasserfreiem Aluminiumchlorid (AlCl3) etwa 1335 Gramm. Die Reaktionsgleichung für die Hydrolyse von Aluminiumchlorid, das unter Zugabe von Wasser eine stark exotherme Reaktion zeigt, stellt sich wie folgt dar: AlCl3 + H2O = Al(OH)3 + 3 HCl (Gleichung 1) 63 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Wie zu erkennen, entstehen aus einem Mol Aluminiumchlorid bei der Reaktion mit Wasser drei Mol HCl-Gas. Da die Mol-Masse von Aluminiumchlorid nach dem Periodensystem der Elemente etwa 133 Gramm beträgt, entspricht die Masse von 1335 Gramm etwa 10 Mol. Entsprechend entstehen 30 Mol HCl-Gas bei der Neutralisation. Zur Ermittlung des entsprechenden Gasvolumens ist es nun noch erforderlich, das Mol-Volumen von HCl-Gas zu ermitteln. Nach Literaturangaben beträgt dieses etwa 22,248 Liter pro Mol /CHE 2006/. Die entstehende Gasmenge liegt folglich bei ca. 667 Liter. Gleichung 1 lässt sich also folgendermaßen darstellen: 1335 g AlCl3 + H2O = Al(OH)3 + 667 l HCl-Gas (Gleichung 2) Die Reaktion dauert mehrere Minuten, kann jedoch durch Wahl des Neutralisationsmediums gesteuert werden. Als Neutralisationsmedien bieten sich insbesondere Kalkmilch und Natronlauge an. Diese haben gegenüber Wasser den Vorteil, dass die Reaktionen schneller ablaufen und die entstehende Gasmenge geringer ist, da beispielsweise das Chlor an das in der Kalkmilch vorhandene Calcium unter Bildung von Calciumchlorid gebunden wird. Ähnliches gilt bei der Verwendung von Natronlauge. Analog zur Berechnung der Gasmenge bei der Reaktion von Aluminiumchlorid kann auch die Ermittlung der Gasmengen bei der Neutralisation von Acetylchlorid durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Reaktionsgleichung CH3COCl + H2O = CH3COOH + HCl (Gleichung 3) ergibt sich pro Verpackung eine entstehende Menge an HCl-Gas von ca. 456 Litern, die im Bereich von Minuten entstehen können. Durch Zugabe eines geeigneten Neutralisationsmediums kann auch hier die Reaktionsgeschwindigkeit erhöht werden. Die beschriebenen Berechnungen wurden auch für andere Restinhalte durchgeführt und so die entstehenden Gasmengen ermittelt. Für die Dimensionierung des Gaswäschers mussten zusätzlich aber auch große Mengen an Luft berücksichtigt werden, die ebenfalls den Wäscher durchlaufen. Unter Berücksichtigung der Anforderungen ergibt sich eine Leistungsgröße zwischen 12.000 bis 36.000 m3 pro Stunde, was nur mit einem sehr leistungsstarken Abluftwäscher realisiert werden kann. Die Durchführung der Neutralisation ist mit Verbrauch von Neutralisationsmedium verbunden. Für die Neutralisation werden je nach Inhaltstoff und Menge mehrere Liter an Reaktionsmedium benötigt. Erste Berechnungen ergaben, dass pro Tag Mengen von mehr 1000 bis 1500 Litern erforderlich ist, so dass ein kostengünstiges Reaktionsmedium ausgewählt werden musste. Kalkmilch hat gegenüber Nat64 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ronlauge den Vorteil des geringeren Preises und lässt sich relativ einfach selbst herstellen. Der erforderliche Kalk kann sehr preiswert beschafft werden, da er als Abfallprodukt in verschiedenen Prozessen anfällt, z. B. bei der Rauchgasreinigung in Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen. Nachteilig ist die größere Reaktionsdauer im Vergleich zu Natronlauge. Im Rahmen der Untersuchungen wurden daher beide Stoffe genauer erprobt. Neben der Dimensionierung der Abluftreinigung war es erforderlich, technische Möglichkeiten für die Gestaltung des Behandlungsstandes zu untersuchen und zu bewerten. Dabei kam für die kontrollierte Durchführung der chemischen Reaktionen grundsätzlich ein manueller oder ein automatisierter Behandlungsstand in Frage. Während bei dem manuellen Behandlungsstand die Verpackungen durch einen Mitarbeiter der Anlage zugeführt und auch die Medien mit geeigneten Hilfsmitteln durch diesen eingegeben werden, erfolgt dies bei einem automatisierten Behandlungsstand ohne Personaleinsatz. Das Prinzip eines automatisierten Behandlungsstands ist in Abbildung 3-13 dargestellt. Abbildung 3-13: Prinzip eines automatischen Behandlungsstands Die Zuführung der Verpackungen erfolgt zunächst über ein geeignetes, stetiges Fördermittel, z. B. eine angetriebene Rollenbahn. Durch optische oder UltraschallSensoren wird die heranrollende Verpackung erkannt und mittels geeigneter technischer Einrichtungen das Spundloch geöffnet, bevor das Fass durch einen Greifarm auf eine Reinigungslanze aufgesetzt und gespült wird. Eine Abdichtung ver- 65 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen hindert das Austreten von Schadstoffen, während die Flüssigkeit und die Reaktionsgase über Schläuche abgleitet werden. Beide Varianten haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Auf Grund der Vielzahl an möglichen Verpackungstypen (z. B. Kanister, IBC, nicht EU-Standardkonforme Verpackungen) ist im betrachteten Fall ein manueller Behandlungsstand vorzuziehen, der die notwendige Flexibilität bietet (vgl. Tabelle 3-4). Gerade dabei ist jedoch der Mitarbeiterschutz ein zentrales und wichtiges Thema, das durch entsprechende (technische) Maßnahmen sichergestellt werden muss (z. B. Schutzkleidung). Tabelle 3-4: Vergleich zwischen manuellem und automatischem Behandlungsstand Vorteile Manueller Behandlungsstand (mit ausreichender Frischluftzufuhr) Automatisierter Behandlungsstand Nachteile • Anlage ist für alle Verpackungen • Mitarbeiter haben unmittelbaren geeignet Kontakt mit Immissionen • Anlage kann korrosionssicher • Leistungsstarke Arbeitsplatzgestaltet werden absaugung erforderlich • Hohe Betriebskosten (Personal) • Besserer Schutz der Mitarbeiter • Nicht für alle Verpackungstypen geeignet • Immissionen können erfasst und behandelt werden (gekapselte • Anlage korrosionsanfälliger Anlage) • Höhere Investitionskosten Für die Durchführung der Untersuchungen wurde aufgrund der dargestellten Vorteile und der einfachen Realisierbarkeit ein manueller Behandlungsstand konzipiert (vgl. folgendes Kapitel). 3.3.1.3 Aufbau eines Versuchsstandes Ziel der Untersuchungen war es, verschiedene Behandlungsmedien und Versuchsabläufe für die Durchführung der Neutralisation zu testen, um so Kenntnisse für die Umsetzung der Anlage im Realbetrieb zu gewinnen. Daher wurde im Rahmen des Vorhabens eine Pilotanlage entwickelt und realisiert, die dem Prinzip eines manuellen Behandlungsstands entspricht. Zur Bedienung bedarf es eines Mitarbeiters, der mit Hilfe einer Injektionsvorrichtung die notwendige Menge an Neutralisationsmedium zugibt. Der konzipierte Versuchsstand ist in Abbildung 3-14 dargestellt. Er besteht aus einem Stahlgestell und verschiedenen anderen Komponenten für die Zuführung und Erfassung der Reaktionsmedien. Er wurde so konzipiert, dass jeweils eine Verpackung neutralisiert werden kann. Zum Schutz der Mitarbeiter wurde, wie in den Anforderungen definiert, ein Spritzschutz aus Kunststoff vorgesehen (vgl. Abbildung 3-14). Hinter dem Spritzschutz 66 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen befindet sich eine Absaugung für die entstehenden Reaktionsgase, die über einen Gaswäscher gereinigt werden. Für den Versuch wurde ein Kompaktwäscher der VUM Gesellschaft für Verfahrens- und Umwelttechnik mbH verwendet, der dem Funktionsprinzip eines Strahlwäschers entspricht (vgl. Abbildung 3-15). Abbildung 3-14: Versuchstand zur Behandlung von Verpackungen mit reaktiven Inhaltstoffen Der gewählte Gaswäscher (Bauart KW80) zeichnet sich vor allem durch eine kompakte Bauweise, einen geringen Preis, hohe Trennleitungen im gesamten Betriebsbereich, Flexibilität gegenüber Gasmengenschwankungen sowie eine integrierte Pumpe aus /VUM 2006/. Er hat eine Breite von ca. 1200 mm bei einer Tiefe von 700 mm. Die Gesamt-Bauhöhe beläuft sich auf 1950 mm. Der Lastbereich liegt zwischen 20 bis 120 m3 Gas pro Stunde. Für den Realbetrieb ist der Wäscher daher nicht geeignet. Allerdings reicht die Kapazität für das Versuchsstadium aus. Zur Restentleerung bzw. zum Absaugen der Reaktionsprodukte nach der Neutralisation wurde eine spezielle Pumpe der Lutz Pumpen GmbH, Wertheim verwendet. Die von diesem Hersteller angebotenen Restentleerungspumpen verfügen über einen integrierten Rücklaufstop und ermöglichen eine verlustfreie Restentleerung der Verpackungen. Das Rücklaufproblem ist durch einen speziellen Verschlusstopf gelöst, der unsichtbar im Pumpenfuß integriert ist. Dieser Verschlusstopf verriegelt den Einlauf des Pumpwerkes und verhindert so, dass die bereits restlos angesaugte Flüssigkeit wieder in das Fass zurücklaufen kann. Die Regelung (Schließen / Öffnen) erfolgt einfach manuell über einen kleinen Hebel unterhalb des Handrades /LUT 2006/. 67 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-15: Kompaktwäscher /VUM 2006/ Nach Abschalten des Motors kann das Pumpwerk mit der angestauten Flüssigkeit entnommen und in ein Sammelbehältnis umgefüllt werden. Ebenso kann die Restflüssigkeit durch Öffnen des Verschlusstopfes problemlos in ein anderes Gefäß entleert werden /LUT 2006/. Durch die beschriebene Technik können auch leicht entzündliche Materialien von weniger als 0,1 Litern sicher und ohne Verluste aus den Gebinden entleert werden, so dass diese Pumpe für den speziellen Einsatz im Bereich der Neutralisation besonders geeignet ist. Die nachfolgende Abbildung zeigt die verwendete Pumpe. Gut zu erkennen ist der Schlauch mit den angeschlossenen Lanze zur Absaugung der Restmengen und Reaktionsprodukte. Die Wahl des Werkstoffes richtet sich primär nach dem zu fördernden Produkt. Da es sich überwiegend um saure bzw. nach Durchführung der Neutralisation um neutrale Medien handelt, wurde als Pumpenwerkstoff, insbesondere für die Flüssigkeit führenden Teile, Polypropylen (PP) ausgewählt. Abbildung 3-16: 68 Verwendete Restentleerungspumpe Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Für die Zuführung des Reaktionsmediums sowie die Ableitung der Reaktionsprodukte zum Kompaktwäscher wurden Leitungen vorgesehen, die aufgrund der Chemikalienbeständigkeit ebenfalls aus Polypropylen (PP) hergestellt wurden. Ebenso wurden entsprechende Tanks bzw. Behältnisse für das Neutralisationsmedium, die Reaktionsprodukte (neutralisierte Stoffe) aus den Verpackungen sowie die Reaktionsprodukte aus dem Gaswäscher in den Versuchstand integriert. Diese bestanden ebenfalls aus einem beständigen Kunststoff. Zusätzlich mussten Absaughauben in die Versuchsanlage verwendet werden, um eine Ausbreitung der Reaktionsgase zu vermeiden. Die Absaughauben sind über Leitungen an den Kompaktwäscher angeschlossen. Diese Hauben sind in Abbildung 3-17 dargestellt. Abbildung 3-17: Absaughaube für Gaserfassung (links) und Einfüllstutzen (rechts) Zum sicheren Einfüllen der Reaktionsmedien wurde ein spezieller Einfüllstutzen verwendet (vgl. Abbildung 3-17, rechts). An diesem befindet sich ein Hebel zur Öffnung des Ventils, so dass der Werker damit die Medienzugabe steuern kann. Zum Schutz des Mitarbeiters ist der Aufsatz für den Spund so konzipiert, dass eine Abdichtung sichergestellt ist. 3.3.1.4 Durchführung von Versuchen Um geeignete Reaktionsmedien und -parameter (z. B. Dauer des Reaktionsvorgangs) zu ermitteln, wurde ein Versuchsablauf definiert. Ursprünglich war dabei vorgesehen, die Verpackungen zunächst vollständig zu entleeren (Restentleerung) und die abgesaugten Restinhalte getrennt nach Kategorien zu sammeln, um Reaktionen untereinander auszuschließen. Diese Vorgehensweise erwies sich jedoch als schwierig und unzweckmäßig. Aufgrund der großen Reaktivität kann eine Fehleinschätzung durch die Mitarbeiter zu erheblichen Gefahren führen, wenn versehentlich falsche Zuordnungen getroffen werden. Darüber hinaus ist die Lagerung größerer Mengen an reaktiven Reststoffen nicht unproblematisch und 69 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen erfordert entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Lagerflächen, Explosionsschutz). Daher wurde von einer Restentleerung vor der Durchführung der Neutralisation Abstand genommen. Die Restmengen16 wurden ebenfalls neutralisiert, um so das Reaktionspotenzial zu beseitigen. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass auf eine getrennte Sammlung und Entsorgung der Reaktionsprodukte verzichtet werden konnte. Der für die Durchführung der Versuche konzipierte Versuchsablauf stellt sich folgendermaßen dar: 1. Schritt: Öffnung der Verpackungen Zunächst werden die Verpackungen sicher im Versuchstand platziert und unter Berücksichtigung vorgegebener Sicherheitsanweisungen unter einem Abzug geöffnet. Zur Vermeidung von Schadensfällen prüfen die Mitarbeiter vor der Öffnung der Verpackungen, um welches Produkt es sich handelt und schaut die zugehörigen Sicherheitsanweisungen ein. Dazu steht ein elektronisches Stoffkataster mit Suchfunktionen zur Verfügung (Stoffdatenbank, vgl. Kapitel 5.2). 2. Schritt: Zugabe des Reaktionsmediums Anschließend werden die Gebinde mit dem Reaktionsmedium beaufschlagt. Um die zum Teil heftigen Reaktionen abzuschwächen, erfolgt die Zugabe des Neutralisationsmediums, je nach Ausgangsprodukt, chargenweise in zwei bis drei Schüben. Für die Durchführung der Versuche wurden Kalkmilch und Natronlauge verwendet, um die Eignung dieser Stoffe zu ermitteln. Die Zugabe der Medien erfolgt durch den Mitarbeiter mit Hilfe einer Einfüllhilfe, die eine sichere Zugabe und Dosierung des Neutralisationsmediums ermöglicht. Während der Reaktion erfolgt eine Abführung der austretenden Reaktionsgase über die Absaughauben. Der Mitarbeiter beobachtet den Fortschritt der Reaktion aus sicherer Entfernung und dokumentiert den Reaktionsverlauf. Sobald keine Reaktionsgase mehr erkennbar sind, werden die Gebinde leicht verschlossen und anschließend ca. 12 Stunden stehen gelassen, so dass die Reaktion vollständig abgeschlossen ist. Bei Anbringung des Verschlusses ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls noch entstehende Reaktionsgase entweichen können. 3. Schritt: Endbearbeitung Nach Ablauf der Wartezeit von 12 Stunden werden die Verschlüsse entfernt, die Reaktionsprodukte mit der Restentleerungspumpe abgesaugt und in ein Sammelbehältnis geleitet. 16 Nach den Erfahrungen liegen die Restmengen bei unter einem Liter. 70 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Im Sammelbehältnis setzt sich die feste Phase (in Wasser unlösliche Salze) ab, während darüber eine wässrige Phase verbleibt, die teilweise wieder zur Herstellung von Kalkmilch verwendet werden kann. Entscheidend dafür ist der pH-Wert, der im neutralen bis alkalischen Bereich liegen muss. Sofern der pH-Wert kleiner ist als 7 (sauer), erfolgt eine Ausschleusung und Entsorgung. Die entleerten und neutralisierten Gebinde werden dem Rekonditionierprozess oder dem Schredder zugeführt. Für die Zuordnung sind insbesondere die Art der Verpackung sowie der Zustand von entscheidender Bedeutung. Kunststoffverpackungen werden in den meisten Fällen der stofflichen Verwertung zugeführt, während Stahlfässer, sofern der äußere Zustand dies erlaubt, auch der Reinigung zugeführt werden können. Die verbleibenden Stahlverpackungen werden dem Schredder zugeführt. 3.3.1.5 Versuchsergebnisse und -auswertung Nachfolgend werden die bei der Durchführung der Versuche beobachteten Reaktionen dargestellt. Zunächst werden dabei die Versuche mit Kalkmilch beschrieben (vgl. Tabelle 3-5). Tabelle 3-5: Versuchsreihe mit Kalkmilch Produktname / Handelsname Verpackungstyp Einfülldauer Chemische Behand[s] / Einfüll- Versuchsbeobachtung Inhaltstoffe lungsmedium menge [l] Aluminiumchlorid Deckelfass, 200 Liter Aluminiumchlorid Kalkmilch 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas Thionylchlorid Spundfass, 200 Liter Thionylchlorid Kalkmilch 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas Salzsäure 50 % Kombifass, 200 Liter Salzsäure 50 % Kalkmilch 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas Acetylchlorid Kombifass, 200 Liter Acetylchlorid Kalkmilch 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Benzyolchlorid Kombifass, 200 Liter Benzyolchlorid Kalkmilch 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Pivalinsäurechlorid Kombifass, 200 Liter PivalinsäureKalkmilch chlorid 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas 3-NitroBenzyolchlorid Kombifass, 200 Liter Benzyolchlorid Kalkmilch 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Benzylchlorid PE-Fass, 200 Liter Benzylchlorid Kalkmilch 5 / 3-5 Mäßige Reaktion n-Buttersäureanhydrid Kombifass, 200 Liter ButtersäureKalkmilch anhydrid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion, übler Geruch Weikopid PE-Fass, 200 Liter Natriumdichromat Kalkmilch 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Chloranil PE-Fass, 200 Liter Tetrachlor-pKalkmilch benzochinin 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Di-tertbutylperoxid PE-Fass, 200 Liter Di-tertKalkmilch butylperoxid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion 71 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Produktname / Handelsname Verpackungstyp Einfülldauer Chemische Behand[s] / Einfüll- Versuchsbeobachtung Inhaltstoffe lungsmedium menge [l] Probionsäureanhydrid PE-Fass, 200 Liter ProbionsäuKalkmilch reanhydrid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Diisocyanat Kombifass, 200 Liter Diisocyanat 5 / 3-5 Produkt härtet aus, weitere Bearbeitung nicht möglich Kalkmilch Die betrachteten Produkte lassen sich mit Hilfe von Kalkmilch neutralisieren, wobei die Reaktionen sehr unterschiedlich ausfallen. Während beispielsweise Aluminiumchlorid oder Thionylchlorid sehr heftig mit der Kalkmilch unter großer Wärmeentwicklung (stark exotherm) und Bildung großer Gasmengen reagiert, verlaufen die Reaktionen bei anderen Stoffen wesentlich gemäßigter. Bei Acetylchlorid ist die Gasbildung beispielsweise deutlich geringer. Auch erfolgt während der Reaktion nur eine geringe Wärmeentwicklung. Einen Sonderfall bilden Diisocyanate. Diese können mit Kalkmilch zwar ebenfalls behandelt werden, allerdings härtet das Produkt aus, so dass eine weitere Bearbeitung und Entfernung aus dem Gebinde nicht möglich ist. Nach der Reaktion fallen Salze anorganischer und organischer Säuren, wässrige alkoholische Lösungen und Polyharnstoffverbindungen als Abfall an, die entsorgt werden müssen. Dafür bieten sich eine Beseitigung auf Sonderabfalldeponien oder in Sonderabfallverbrennungsanlagen an, da es sich in den meisten Fällen um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt. Ebenso wurde eine zweite Versuchsreihe mit Natronlauge durchgeführt, die in der Tabelle 3-6 dargestellt ist. Insgesamt verläuft die Reaktion mit Natronlauge schneller als mit Kalkmilch, was diese weniger kontrollierbar macht. Tabelle 3-6: Versuchsreihe mit Natronlauge Produktname / Handelsname Verpackungstyp Einfülldauer Chemische Behand[s] / Einfüll- Versuchsbeobachtung Inhaltstoffe lungsmedium menge [l] Aluminiumchlorid Deckelfass, 200 Liter Aluminiumchlorid Thionylchlorid Spundfass, 200 Liter Thionylchlorid Salzsäure 50 % Kombifass, 200 Liter Salzsäure 50 % Acetylchlorid 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas Natronlauge 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas Natronlauge 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas Kombifass, 200 Liter Acetylchlorid Natronlauge 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas Benzyolchlorid Kombifass, 200 Liter Benzyolchlorid Natronlauge 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Pivalinsäurechlorid Kombifass, 200 Liter Pivalinsäure- Natronlauge chlorid 5 / 3-5 Heftige Reaktion und Freisetzung großer Mengen Gas 3-NitroBenzyolchlorid Kombifass, 200 Liter Benzyolchlorid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion 72 Natronlauge Natronlauge Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Produktname / Handelsname Verpackungstyp Einfülldauer Chemische Behand[s] / Einfüll- Versuchsbeobachtung Inhaltstoffe lungsmedium menge [l] Benzylchlorid PE-Fass, 200 Liter Benzylchlo- Natronlauge rid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion n-Buttersäureanhydrid Kombifass, 200 Liter Buttersäure- Natronlauge anhydrid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion, übler Geruch Weikopid PE-Fass, 200 Liter Natriumdichromat Natronlauge 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Chloranil PE-Fass, 200 Liter Tetrachlor-p- Natronlauge benzochinin 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Di-tertbutylperoxid PE-Fass, 200 Liter Di-tertNatronlauge butylperoxid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Probionsäureanhydrid PE-Fass, 200 Liter Probionsäu- Natronlauge re-anhydrid 5 / 3-5 Mäßige Reaktion Diisocyanat Kombifass, 200 Liter Diisocyanat Natronlauge 5 / 3-5 Produkt härtet aus, weitere Bearbeitung nicht möglich Bei Natronlauge sind sehr ähnliche Reaktionen festzustellen wie bei Kalkmilch. Ausnahme bildet Acetylchlorid, das mit Natronlauge (im Gegensatz zu Kalkmilch) sehr heftig reagiert. Auch sind die Gasmengen bei Natronlauge größer als bei Kalkmilch. Betrachtet man zusammenfassend die Ergebnisse, so sind prinzipiell beide Reaktionsmedien geeignet. Aufgrund der geringeren Kosten ist jedoch Kalkmilch zu bevorzugen. Die im Vergleich größere Reaktionsdauer erweist sich bei der beschriebenen Vorgehensweise als unproblematisch, da im Betrieb ausreichende Lagerflächen zur Verfügung stehen. 3.3.1.6 Bewertung der Forschungsarbeiten und Ableitung von Erkenntnissen für die Umsetzung in der Praxis Zusammenfassend bietet die Neutralisation eine interessante Möglichkeit, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig ökologische Vorteile zu erzielen. Durch Neutralisation und anschließende Aufbereitung der Verpackungen können die Entsorgungskosten deutlich reduziert werden. Nach überschlägigen Kalkulationen liegen die jährlichen Einsparungen bei bis zu 200.000 Euro, wenn man von etwa 30.000 Verpackungen pro Jahr ausgeht. Darüber hinaus ergeben sich durch Verminderung der Anzahl an Entsorgungsfahrten um ca. 190 Transporte pro Jahr deutliche Einsparungen in Höhe von etwa 20.000 Euro (pro Jahr). Diesen Einsparungen stehen Mehraufwendungen für die Realisierung und den Betrieb der Neutralisationsanlage entgegen. Für die Umsetzung des Verfahrens in die Praxis ist der im Versuch verwendete Behandlungsstand zu klein und leistet nicht den erforderlichen Durchsatz. Es können, unter Berücksichtigung der Rüstzeiten, maximal zehn Verpackungen pro Stunde behandelt werden. Um die erforderlichen Durchsätze sicherzustellen, ist der Behandlungsstand so zu konzipieren, 73 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen dass mehrere Verpackungen parallel behandelt werden können. Eine Abschätzung der Investitionskosten für den Bau einer ausreichend dimensionierten Neutralisationsanlage ergab Gesamtkosten von etwa 101.000 Euro, wobei in diesem Zusammenhang der Bau von arbeitsschutzspezifischen Einrichtungen (z. B. Schwarz-Weiß-Container) noch nicht berücksichtigt ist. Um dieses Projekt abschließend wirtschaftlich bewerten zu können, wurden verschiedene Kennzahlen erarbeitet. Zur Bewertung von Investitionsprojekten können beispielsweise die Pay Out Time (POT), der Net Present Value (NPV) sowie der Discounted Cash Flow (DCF) ermittelt werden. Die Pay Out Time bezeichnet die Amortisationszeit, genauer den Amortisationszeitpunkt, einer Investition. Unter Berücksichtigung der Verzinsung wird eine Zahlungsreihe darauf geprüft, wann sie von einem negativen zu einem positiven Wert wechselt. Dieser Zeitpunkt wird dann als Pay Out Time bezeichnet /WÖH 2006a/. Bei dem Projekt der Neutralisation beträgt die Pay Out Time nur 16 Monate und ist somit relativ kurz für ein Investitionsprojekt. Deshalb ist das Risiko einer Fehlinvestition sehr gering. Die Bestimmung der Amortisationszeit reicht jedoch allein nicht aus, um die Rentabilität zu bewerten, da keine Aussage dazu getroffen wird, welcher Betrag mit dem Projekt erwirtschaftet werden kann. Um dies zu erreichen, bietet es sich an, den Net Present Value (NPV) zu bestimmen. Der NPV entspricht im Wesentlichen dem deutschen Kapitalwert und bezeichnet den Barwert sämtlicher durch eine Investition verursachten und auf den aktuellen Zeitpunkt abgezinsten Zahlungen /WÖH 2006b/. Im konkreten Fall beträgt der Net Present Value, bezogen auf einen internen Zinsfuß von 5%, 614.000 Euro. Dies bedeutet, dass dieser Betrag im Jahr 2003 anstelle der Projektumsetzung hätte ausgezahlt werden müssen. Der Net Present Value entspricht mehr als dem 6-fachen der Investitionssumme. Dies ist ein vergleichbar sehr hoher Wert für ein Investitionsprojekt und verdeutlicht die hohe Wertschöpfung. Um diese Aussage zu stützen, wird in vielen Unternehmen zusätzlich der Discounted Cash Flow (DCF) bzw. interne Zinsfuß bestimmt. Der interne Zinsfuß ist der Zinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Zahlungsreihe gleich Null ist /WÖH 2006c/. Im betrachteten Projekt beträgt der interne Zinsfuß etwa 79 %. Dies bedeutet, dass eine Bank hätte diesen Zinssatz anbieten müssen, um das Kapital in eine andere Anlageform zu investieren. Da der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 29. Dezember 2005 2,25 % beträgt, ist ein solcher Zins natürlich bei keiner Bank zu bekommen. Insgesamt handelt es sich somit, unter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen, um ein wirtschaftlich äußerst rentables Projekt. 74 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Trotz dieser Argumente erfolgte bisher keine Umsetzung der Projektergebnisse in die betriebliche Praxis, da es während der Projektlaufzeit Veränderungen im Bereich der Kunden- bzw. Lieferantenstrukturen gab. Aufgrund des Verlustes der Geschäftsbeziehung zu einem der Hauptlieferanten von reaktiven Verpackungen ging die zu behandelnde Menge deutlich zurück. Eine Akquisition entsprechender Ersatzmengen konnte nicht erreicht werden. Dies machte das Projekt aus der damaligen Sicht unrentabel, so dass der Bau einer entsprechenden Neutralisationsanlage zunächst verschoben wurde. Die Erkenntnisse dieser Arbeit werden jedoch dazu dienen, die Anlage bei Bedarf zu realisieren. Aus diesem Gründen können die für die Umsetzung des Verfahrens relevanten Aspekte folgendermaßen zusammengefasst werden: Für die Umsetzung des Neutralisationsverfahrens ist ein manueller Behandlungsstand einem automatischen Verfahren vorzuziehen, da dieser eine deutlich größere Flexibilität hinsichtlich der zu behandelnden Verpackungstypen bietet. Insbesondere bei Verpackungen, die nicht dem europäischen Standard entsprechen und z. B. über abweichende Spundmaße und -abstände verfügen, treten bei einem automatischen Behandlungsstand Probleme auf. Zwingende Erfordernis für die Realisierung der Neutralisationsanlage aus Gründen des Mitarbeiterschutzes ist die Sicherstellung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und eines stetigen Luftaustausches. Dies ist in einer gekapselten Anlage nur schwer zu realisieren und bedarf einer sehr leistungsstarken Absaugung. Daher müssen Möglichkeiten geprüft werden, die Arbeiten unter einem Freiluftarbeitsplatz durchzuführen. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz steht darüber hinaus die Arbeitshygiene im Vordergrund. Da die Verpackungen zum Teil toxische und geruchsintensive Stoffe enthalten, ist ein häufiger Wechsel der Schutzkleidung erforderlich. Vor den Pausen scheint es notwendig zu sein, die Kleidung zu wechseln. Zusätzlich bedarf es entsprechenden Möglichkeiten zur Körperreinigung. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Schleusenmodulen, so genannten „Schwarz / Weiß - Containern“, in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze. Abbildung 3-18: Schwarz/Weiß-Container (Beispiel) /MVS 2006/ 75 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Schwarz/Weiß-Container sind speziell für den Einsatz in extrem schmutzigen oder kontaminierten Bereich konzipiert und verfügen über zwei Umkleideräume, die durch einen Sanitärraum getrennt sind. In einem Umkleideraum wird die Straßenkleidung ab- bzw. angelegt, im zweiten Umkleideraum die Arbeitskleidung (vgl. Abbildung 3-18). Im Hinblick auf die zu verwendenden Neutralisationsmedien lassen sich folgende Erkenntnisse zusammenfassen: für die Durchführung der Neutralisation, insbesondere für die Behandlung von Säuren und Säurechloriden, können sowohl Kalkmilch als auch Natronlauge verwendet werden. Kalkmilch hat gegenüber Natronlauge die Vorteile, dass sie wesentlich kostengünstiger ist und außerdem die Gasmengen geringer sind (vgl. Anhang). Allerdings läuft die Reaktion langsamer ab, was den möglichen Durchsatz reduziert. Insgesamt überwiegen aber die Kostenvorteile von Kalkmilch, so dass dieses für den Praxiseinsatz verwendet werden sollte. Mit Diisocyanaten verunreinigte Verpackungen können nach Abklingen der Reaktion nicht weitere behandelt werden. Die Stoffe härten unter Zugabe alkalischer Neutralisationsmedien aus, so dass eine Neutralisation mit Kalkmilch oder Natronlauge vor dem Hintergrund der Kosten nicht sinnvoll ist. Bei diesen Verpackungen steht die Verringerung des Gefahrenpotenzials im Vordergrund. Daher bedarf es gegebenenfalls weitergehender Untersuchungen (z. B. bezüglich anderer Neutralisationsmedien). Aufgrund der geringen Mengen an diisocyanatenhaltigen Verpackungen wurde darauf im vorliegenden Projekt verzichtet, da es sinnvoller schien, sich bei der Neutralisation auf den Bereich der säure- bzw. säurechloridhaltigen Verbindungen zu konzentrieren, da die betreffenden Verpackungen nach der Neutralisation gut weiterverarbeitet werden können, z. B. im Rahmen einer stofflichen Verwertung (zu 100 %). Eine sich an die Neutralisation anschließende Reinigung ist aufgrund der in den Verpackungen vorhandenen Korrosion in den meisten Fällen zu aufwendig. Die im Rahmen der Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse (z. B. Neutralisationsmedien, Mengen) wurden in die entwickelte Stoffdatenbank (vgl. Kapitel 5.2) aufgenommen und können so dazu beitragen, die Arbeitssicherheit im Betrieb zu verbessern sowie Fehlzuordnungen und damit auch Kosten zu vermeiden. Insgesamt konnte daher durch dieses Teilprojekt ein erheblicher Beitrag zur Umsetzung der Projektziele geleistet werden. Neben den ökologischen Effekten durch Reduzierung der Transporte und der Abfallmengen konnten wirtschaftliche Effekte realisiert werden, die nachhaltig dazu beitragen werden, die Wettbewerbsposition der Rekonditionierbetriebe zu stärken. 76 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3.3.2 3.3.2.1 Verfahren zur Aufbereitung von Öl-Wasser-Gemischen Beschreibung der Aufgabenstellung und Zielsetzung Im Rahmen des Reinigungsprozesses fallen große Mengen an Prozesswässern an (z. B. Öl-Wasser-Gemische), die in der Vergangenheit aufgrund fehlender Aufbereitungsmöglichkeiten unbehandelt an ein externes Unternehmen abgegeben werden mussten. Bedingt durch die großen Mengen war dies mit hohen Entsorgungs- und Transportkosten verbunden. Darüber hinaus ergab sich ein sehr großer Frischwasserbedarf. Zur genaueren Verdeutlichung der Zusammenhänge soll kurz der Wasserkreislauf zu Projektbeginn erläutert werden. Die Reinigung gliedert sich grob in zwei Stufen: die Vorreinigung, in der die Gebinde von groben Verunreinigungen befreit werden, und die Hauptreinigung, in der eine abschließende, gründliche Spülung der Gebinde erfolgt. Zur Reduzierung des Frischwasser- und Energiebedarfs (Vorwärmung der Reinigungswässer) wurden bislang die Reinigungswässer aus der Hauptreinigung in der Vorreinigungsstufe eingesetzt. In der Vorreinigung anfallende Reinigungswässer wurden anschließend als Spülwässer für die Vorreinigung in der Metall-Schredderanlage für nicht reinigungsfähige Fässer verwendet. Infolge der emulgierenden Wirkung der dem Reinigungswasser zugesetzten Tenside (Anteil 2 %) bildete sich so durch die Reinigungsprozesse ein Öl-Wasser-Gemisch. Die Mehrfachverwendung der Reinigungswässer führte zu einer starken Aufkonzentration des Ölanteils in der Emulsion. Das gesamte angefallene Öl-Wasser-Gemisch wurde zusammen mit den Restinhalten im Anschluss an den Reinigungsprozess gesammelt und von einem externen Unternehmen abgeholt. Beim Entsorger wurde mit einem aufwendigen chemisch-physikalischen Behandlungsverfahren das Gemisch so weit aufbereitet, dass es in eine Kläranlage eingeleitet werden konnte. Der Frischwasserbedarf der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. betrug zu Projektbeginn ca. 5000 bis 6000 m3 pro Jahr. Das Entsorgungsaufkommen an ÖlWasser-Gemischen belief sich auf ca. 6.000m3 Öl-Wasser-Gemisch jährlich. Es bestand somit aufgrund der hohen Kosten für Frischwasser- und Energieversorgung sowie Entsorgung der Öl-Wasser-Gemische17 für das Unternehmen akuter Handlungsbedarf. Verstärkt wurde dieser durch aktuelle Entwicklungen auf dem Entsorgungsmarkt, die weiter steigende Entsorgungskosten vermuten ließen. Ziel der Forschungsarbeiten war es daher, eine Aufbereitungsanlage für die bei der Reinigung anfallenden Öl-Wasser-Gemische zu entwickeln, umzusetzen und zu erproben. Durch Kreislaufführung des eingebrachten Frischwassers sollte eine deutliche Reduzierung des Frischwasserbedarfs und der Entsorgungsmengen er- 17 Je nach Belastung / Konzentration der Öl-Wasser-Gemische liegen die Entsorgungspreise zwischen 74 und 398 € pro m³. 77 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen möglicht werden, so dass sich gleichermaßen ökologische wie ökonomische Verbesserungen ergeben. 3.3.2.2 Anforderungen an die zu realisierende Anlage Zur Umsetzung der Zielsetzung war es erforderlich, die technischen Realisierungsmöglichkeiten zur Aufbereitung der Reinigungswässer aus der Fass- und IBC-Reinigung genauer zu untersuchen und im Rahmen einer Pilotanlage zu erproben. Aufgabe des Aufbereitungsverfahrens war die Abtrennung von Ölen, Feststoffen und eventuell Lösungsmitteln vor Ort, so dass die gereinigten Prozesswässer weitestgehend im Kreislauf gefahren werden können. Neben der zuvor angeführten Reduzierung der eingesetzten Frischwasser- und Energiemengen, sollte das Volumen der zu entsorgenden Rückstände und der im Reinigungswasser enthaltenen Stör- und Schadstoffe minimiert werden. Faktisch war dies nur durch eine möglichst vollständige Rückgewinnung des eingesetzten Frischwassers, respektive durch die Maximierung der Aufkonzentration und anschließende Ausschleusung der im Reinigungswasser enthaltenen Stör- und Schadstoffe umsetzbar. In diesem Fall wären nur noch die Rückstände aus der Restentleerung und das Konzentrat der zu entwickelnden Anlage einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Folgende Ziele wurden demzufolge für die Umsetzung der Prozesswasseraufbereitung definiert und für die Verfahrenskonzeption zugrunde gelegt: • Reduzierung der Entsorgungsmengen (Öl-Wasser-Gemische); • Verminderung des Frischwasserverbrauchs in Fass- und IBC-Reinigung; • Verwendung eines Verfahrens mit möglichst geringem Energiebedarf; • Häufige Wiederverwendung des Destillats im Bereich der Fassreinigung; eine Frischwasserzufuhr soll nur noch zum Ausgleich von Verlustmengen erforderlich sein. Über die Forderung nach der Optimierung des Stoff- und Energiebedarfs hinaus, war es erforderlich, zusätzliche Aspekte bei der Konzeption und Auswahl geeigneter Verfahren und Anlagen zu berücksichtigen. Insbesondere im Hinblick auf den späteren Betrieb einer entsprechenden Aufbereitungsanlage ergaben sich weitere, grundlegende Anforderungen, die sich folgendermaßen darstellten: 78 • Kontinuierlicher Betrieb der Anlage (auch am Wochenende); • Einfache Bedienbarkeit durch das Betriebspersonal; • Wartungsfreundlichkeit, zumindest einfache Wartungsarbeiten sollten durch das Betriebspersonal möglich sein; • Hohe Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit; • Möglichst geringe Anschaffungs- und Betriebskosten. Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Darüber hinaus flossen zusätzliche Erkenntnisse aus der vor Ort durchgeführten Schwachstellenanalyse in den Anforderungskatalog ein. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass die Nassreinigung idealerweise in drei parallelen Linien erfolgen sollte, die jeweils eine separate Behandlung der Mengenströme ermöglichen. Zudem musste die Metall-Schredderanlage in das Konzept der Reinigungswasseraufbereitung integriert und im Zuge der Erstellung des Anlagenlayouts berücksichtigt werden. Nur durch die konsequente Integration der genannten Anforderungen in den Auswahl- und Bewertungsprozess in Frage kommender Systeme konnte das Ziel nachhaltiger Kosteneinsparungen durch die Reduzierung der eingesetzten Ressourcen sowie der zu entsorgenden Mengenströme erreicht werden. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wurden Bewertungskriterien für in Frage kommende Systeme definiert und für die Auswahl zugrunde gelegt. Diese stellen sich folgendermaßen dar: • Nutzbarkeit des gewonnenen Destillats / Permeats, • Verringerung der Entsorgungsmengen (Konzentrat), • Möglichkeit zum kontinuierlichen Betrieb, • Geringer Energieverbrauch, • Einfache Bedienbarkeit durch das Personal, • Wartungsfreundlichkeit, • Hohe Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit, • Niedrige Kosten für Energieversorgung, Bedienpersonal sowie Wartung und Instandhaltung. Anhand dieser Kriterien wurden verschiedene technischen Umsetzungsalternativen analysiert und bewertet. Dies wird im nachfolgenden Kapitel umfassend beschrieben. 3.3.2.3 Bewertung technischer Alternativen Basierend auf einer umfassenden Recherche des Standes der Technik erfolgte eine Eingrenzung in Frage kommender Verfahrensalternativen. Zur Realisierung der Prozesswasseraufbereitung kommen grundsätzlich drei Verfahrensalternativen in Frage: • Ultrafiltration, • Chemisch-physikalische Verfahren sowie • Vakuumdestillation. 79 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Diese drei Verfahrensalternativen wurden daher genauer analysiert und, z. T. verifiziert durch Tests, einer umfassenden Bewertung unterzogen. Nachfolgend werden daher die Funktionsweise und die Eignung der Verfahren im Hinblick auf die Realisierung der Aufgabenstellung genauer beschrieben. Ultrafiltration Die Ultrafiltration ist ein Teilgebiet der druckbetriebenen Membranfiltration und deckt bezüglich der Trennschärfe den Bereich zwischen der Mikrofiltration und der Nanofiltration ab. Das Verfahren entspricht dem Grundprinzip poröser Filter. Stoffe bzw. Partikel, die größer sind als die Porenweite der semipermeablen Membran (Filter) werden zurückgehalten. Dies ermöglicht es, rein physikalische Verunreinigungen im Molekularbereich von 1.000 bis 500.000 Dalton mit Hilfe spezieller Filtermembranen, die eine Porengröße von 0,005 μm bis 0,1 μm aufweisen können, abzutrennen /CON 2005/ /DEC 2005/. Eine grobe Einordnung der Ultrafiltration im Rahmen der derzeit gängigen Membranverfahren ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 3-19: 80 Einteilung der Membranverfahren /LEG 2006/ Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Neben der grundlegenden Verwendung in der Wasseraufbereitung bietet die Ultrafiltration weitere bekannte Einsatzpotenziale für industrielle Anwendungen, wie etwa die Aufbereitung von hochreinem Wasser für die Pharmazie und Elektronikindustrie sowie zum Entsalzen in der chemischen Industrie. Derzeit gewinnt die Membrantechnik zunehmend an Bedeutung, da einerseits die Technik, respektive die Qualität und insbesondere die Standzeit der Membranen, in den letzten Jahren erheblich verbessert wurden und andererseits der Einsatz von Hilfsstoffen bei Membranverfahren weitgehend entfällt. So kann etwa der Einsatz teurer Chemikalien vermieden werden. Die Ultrafiltration wird derzeit überwiegend bei der Aufkonzentration von Emulsionen, zum Fraktionieren niedermolekularer Lösungen und Makromolekülen, zum Reinigen wässriger Lösungen sowie zum Entfernen von Lösungsmitteln eingesetzt. Praktische Anwendungsgebiete sind /IVT 2005/: • Sickerwasseraufbereitung, i. d. R. in Kombination mit biologischen Behandlungsverfahren, • Konzentrieren, Separieren und Reinigen von Impfstoffen und Enzymen, • Standzeitverlängerung von Elektrotauchbädern, • Aufbereitung von Entfettungsbädern und die • Aufkonzentrierung von Öl-Wasser-Emulsionen. Bei allen Anwendungsfällen ist es erforderlich, eine mechanische Reinigungsstufe vorzuschalten, um die Grobstoffe abzutrennen und Beschädigungen der Membran zu vermeiden. Dabei werden über einen Vorabscheider wie z. B. Rechen oder Kantenspaltfilter, nicht emulgierte, partikuläre Bestandteile und grobe Schmutzpartikel abgetrennt und die mechanisch vorgereinigte Emulsion in einem Vorlagebehälter zwischengepuffert. Von dort aus wird die Emulsion mit einem Druck von bis zu 10 bar (üblich sind 3 bis 10 bar, je nach Art der Anlage) durch die Filtrationsmembran gedrückt /WAS 2005/. Die Wassermoleküle passieren die Membran (Permeat), das belastete Konzentrat (Retentat) fließt zurück in den Vorlagebehälter. Das Permeat kann anschließend wieder eingesetzt werden, während das Konzentrat bis zum Erreichen einer vorgegebenen Konzentration zirkuliert, dann in einen dafür vorgesehenen Sammler zwischengepuffert und anschließend entsorgt wird. Als Membranmaterialien werden derzeit hauptsächlich Polyamide, Polysultane und Celluloseacetate eingesetzt /WAS 2005/. Bei allen Membrananlagen muss die Membran regelmäßig gereinigt und die Deckschicht von der Filtermembran entfernt werden. Dies erfolgt durch regelmäßige Spülvorgänge, wofür Permeat verwendet werden kann. In Abhängigkeit von den Inhaltsstoffen der Emulsion kann jedoch zusätzlich der Einsatz chemischer Zusätze erforderlich sein. Entsprechende Spülwässer stehen dann ebenfalls zur Entsorgung an. 81 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Seitens des Unternehmens Falk GmbH mit Sitz in Westerburg durchgeführte Versuche auf Basis der Ultrafiltration führten sehr schnell zu dem Ergebnis, dass das Verfahren der Ultrafiltration für den betrachteten Fall ungeeignet ist. Zwar lässt sich mit Hilfe der Ultrafiltration das Volumen der zu entsorgenden Prozesswässer auf ca. 33 % zu reduzieren /FAL 2005/, aber in Folge der inhomogenen Zusammensetzung der stark verschmutzten Reinigungswässer setzen sich die Membrane sehr schnell zu. Insbesondere harzige und faserige Rückstände aus den zu rekonditionierenden Gebinden führen zur Verklebung der Filtermembran. Die Reinigungsleistung wird dadurch stark negativ beeinflusst und die Standzeiten der Filtermembran zudem erheblich verkürzt. Es wäre also ein großer Reinigungsaufwand erforderlich, verbunden mit den einhergehenden Nachteilen in Form von längeren Stillstandzeiten, hohem Einsatz von Reinigungschemikalien und den daraus resultierenden Kosten. Zudem kann dadurch von kürzeren Standzeiten der einzelnen Membrane ausgegangen werden. Da Membrane sehr teuer sind und die Membranersatzkosten erheblichen Anteil an den Gesamt- und Betriebskosten haben, scheidet die Ultrafiltration als mögliches Reinigungsverfahren aus. Chemisch-physikalische Verfahren Unter chemisch-physikalischen Verfahren der Wasseraufbereitung versteht man solche Verfahren, bei deren Einsatz Stoffumwandlungen durch chemische Reaktionen bewirkt werden, die den Einsatz physikalischer Aufbereitungsverfahren wie etwa Filtration oder Sedimentation erst ermöglichen. Zu diesen Verfahren gehören z. B. Fällung, Flockung, Chlorung, Oxidation und Neutralisation. Ihr Ziel ist es, durch Zugabe geeigneter Chemikalien im Abwasser gelöste Verbindungen in einen ungelösten Zustand zu überführen und bei Bedarf die herauszufilternden Substanzen zu konzentrieren und physikalisch zu entfernen /WAS 2006a/. Die Neutralisation wird überwiegend zur Hydroxidfällung von Schwermetallen sowie zur Entstabilisierung und Flockung von kolloidalen ggf. auch emulgierten Abwasserinhaltstoffen verwendet. Unterliegt die Abwasserzusammensetzung starken Schwankungen, so ist die Neutralisation, respektive eine automatische pH-WertRegelung, eine komplexe Aufgabe. In der Regel werden entsprechende Anlagen zweistufig ausgeführt. Bei der Fällung werden gelöste Abwasserinhaltsstoffe durch chemische Reaktionen in unlösliche Verbindungen überführt. Um die Abtrennung der ausgefällten Verbindungen zu verbessern, ist häufig eine Flockung zwischengeschaltet. Dort werden die fein dispergierten Feststoffpartikel mit zusätzlicher Flockungshilfsmitteldosierung zu größeren Flocken aggregiert. Hierbei findet zunächst die Destabilisierung der Partikel, die Koagulation, statt. Die gleichsinnige Oberflächenladung der Partikel, die eine Annäherung verhindert, wird durch den Zusatz von Elektrolyten mit entgegengesetzter Ladung aufgehoben. Dabei werden kleinere Flocken 82 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen mit Hilfe von organischen Polyelektrolyten, den Flockungshilfsmitteln, zu größeren Flocken zusammengesetzt. Diese können anschließend über entsprechende physikalische Verfahren abgetrennt werden. Die Oxidation von Prozessabwässern wird durchgeführt, um organische und / oder anorganische Abwasserinhaltsstoffe zu verändern. Anorganische Verbindungen können z. B. in eine andere Wertigkeitsstufe überführt werden, in denen sie gut eliminierbar sind. Organische Stoffe werden entweder in eine biologisch abbaubare Form überführt oder durch (Teil-)Oxidation mineralisiert. Diese Verfahren sind jedoch für die vorliegenden Abwässer nicht geeignet. Bei den physikalischen Verfahren handelt es sich um Anreicherungsverfahren. Dieses sind Verfahren, mit denen die im Prozessabwasser meist in geringen Anteilen vorliegenden Stoffe aufkonzentriert werden können. Von den mechanischen Trennverfahren, bei denen Partikel durch unterschiedliche mechanische Prinzipien abgetrennt werden, haben insbesondere die Verfahren der Filtration und der Osmose in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Zur Aufkonzentration durch Phasengleichgewichts-Effekte sind in der Praxis überwiegend thermische Verfahren im Einsatz, da die treibenden Kräfte für den Stoffaustausch an der Phasengrenze im Wesentlichen auf Konzentrations- und / oder Temperaturunterschieden beruhen. Die wesentlichen physikalischen Verfahren sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (in Anlehnung an /ATV 1999/). Tabelle 3-7: Physikalische Verfahren der Abwassertechnik Abwasserinhaltsstoff Verfahren Verfahrensprinzip ungelöst Sedimentation Aufschwimmen Flotation Zentrifugation Raumfiltration Flächenfiltration Dichteunterschied Phasengrenze Gas / Flüssig Eindampfung Destillation Strippung Extraktion Adsorption Ionenaustausch Ultrafiltration Umkehrosmose Gelöst Phasengrenze Flüssig / Flüssig Phasengrenze Fest / Flüssig Membran Anlagerung Membran Wie Tabelle 3-7 zu entnehmen ist, gehören auch die Membranverfahren zu den physikalischen Verfahren. Aufgrund ihrer besonderen Eignung werden diese Verfahren jedoch separat betrachtet. Anzumerken ist ebenfalls, dass der Ionenaustausch prinzipiell ein chemisches Verfahren ist, das aber aus systematischen 83 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Gründen (Phasentrennung fest / flüssig) den physikalischen Verfahren zugeordnet ist. Aufgrund der stark schwankenden Abwasserzusammensetzung erweisen sich die genannten Verfahren für den vorliegenden Fall nur eingeschränkt geeignet. Beim Einsatz chemisch-physikalischer Verfahren im Zusammenhang mit Öl-WasserGemischen wird die Ölphase unter Zugabe von Spaltmitteln und durch Erwärmen von der Wasserphase getrennt. Konstruktiv bedingt kann dieses jedoch nur chargenweise erfolgen. Die Verfahren benötigen zu ihrer Einführung verhältnismäßig geringe Investitionen und wenig Energie zu ihrem Betrieb. Diesen Vorteilen stehen allerdings zwei grundsätzliche Nachteile gegenüber: • Durch den Einsatz von Spaltmitteln entstehen hohe Kosten. • Im Reinigungswasser enthaltene Komplexbildner wirken störend. Die sind anorganische oder organische Verbindungen, die zur Bindung von Metallionen eingesetzt werden, um deren Verhalten in Bezug auf die Reaktionsund Lösungseigenschaften zu verändern. Mit Hilfe von Komplexbildnern lassen sich beispielsweise Metalle binden und entfernen, Wasser enthärten oder Gase binden. Schwer lösliche Verbindungen können in leicht lösliche umgewandelt werden /WAS 2006b/. Im Rahmen des Forschungsprojektes durchgeführte Versuche und Analysen haben gezeigt, dass chemisch-physikalische Verfahren im vorliegenden Fall nur bedingt geeignet sind. Durch die in den Reinigungswässern enthaltenen Komplexbildner wird die Separation der Ölphase erschwert bzw. vollständig verhindert. Diese Methode erfordert also einen hohen Einsatz an teuren Spaltmitteln und bietet keine ausreichende Betriebssicherheit, da die Zusammensetzung der Reinigungswässer stark von den Restinhalten der zu rekonditionierenden Gebinde abhängt. Zwar werden in anderen Rekonditionierbetrieben chemisch-physikalische Verfahren eingesetzt, jedoch unter vollkommen anderen Rahmenbedingungen. So sind bei einem Unternehmen in Belgien durch die die geografische Lage direkt an einem Vorfluter die Anforderungen an die Reinigungsleistung ebenso deutlich geringer, wie die Kosten für die Frischwasserversorgung. In den meisten Fällen sind die Verfahren unwirtschaftlich. Vakuumdestillation Die Vakuumdestillation ist ein Destillationsverfahren zur Trennung oder Reinigung von Flüssigkeitsgemischen, das bei niedrigem Druck im Vakuum erfolgt. Es umfasst die Verdampfung und anschließende Kondensation der Dämpfe zum Destillat, das zusammen oder nacheinander nach Siedebereichen getrennt aufgefangen wird. Bei der Destillation wird also eine Substanz aus einem Gemisch über einen 84 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Verdampfer unter Zufuhr von Wärme in den gasförmigen Zustand überführt. Der dabei entstandene Dampf wird mittels eines Verdichters komprimiert und hierbei überhitzt. Dabei erhöht sich neben der Siede- auch die Kondensationstemperatur des Mediums. Der überhitzte Brüden wird anschließend in einem Kondensator verflüssigt und die Wärme abgegeben. Diese Wärmeenergie kann zur Verdampfung des Zulaufmediums eingesetzt werden. Die kondensierte Substanz wird danach in einem Ventil entspannt. Das Medium wird dabei solange im Kreislauf geführt bis die erforderliche Konzentration erreicht wird. Infolge des anliegenden Vakuums wird die Siedetemperatur drastisch herabgesetzt. Leichtflüchtige Komponenten verdampfen daher bei wesentlich niedrigeren Temperaturen als bei Normaldruck. Zudem ermöglicht das Verfahren der Vakuumdestillation die Trennung von Stoffgemischen aus Komponenten, die sich bei höheren Temperaturen zersetzen würden /H2O 2005/. Ein typischer Einsatzbereich des Verfahrens ist die Erdölraffination, wo mit Hilfe der Vakuumdestillation gewonnenes Rohöl in leichte und schwere Fraktionen getrennt wird /UMW 2006/. Schmutzwasser Dampf unter Vakuum Dampf unter Atmosphärendruck Reindestillat Rückstand Legende: 1. Eintritt Schmutzwasser 2. Rekuperator 3. Verdampfer, Naturumlauf 4. Abscheider 5. Vakuumpumpe / Brüdenverdichter 6. Kondensator 7. Austritt Rückstand 8. Austritt Destillat 9. Destillatvorlage 10. Eintritt / Austritt Service-Medium Abbildung 3-20: Verfahrensschema der Vakuumdestillation /H2O 2005/ 85 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Zur Einschätzung der Eignung dieses Verfahrens wurden Vorversuche im Labor durchgeführt. Dazu wurden Proben aus Vorreinigung (Fass), Passivierung (Fass), IBC-Reinigung und Restentleerung verwendet. Bei diesen Versuchen zeigte sich, dass gelöste, emulgierte und suspendierte Stoffe mit dem betrachteten Verfahren effizient abgetrennt werden können. Das Entsorgungsvolumen konnte um bis zu 90 % reduziert werden. Die Leistung der eingesetzten Anlage hängt allerdings stark von der Konzentration der Vorlage und dem Ölanteil ab. Bei großem Ölanteil sind die Ergebnisse der Destillation deutlich schlechter, es konnte im Versuch eine Abdampfrate von nur etwas mehr als 50 % erzielt werden. Daher ist eine Trennung der emulgierten Ölphase vor der Destillation zwingend erforderlich. Das gewonnene Destillat kann mit Hilfe einer geeigneten Kreislaufführung in der Vor- und Hauptreinigung erneut eingesetzt werden, so dass in der Folge eine deutliche Reduzierung des Frischwasserbedarfs resultiert. Das zurückbleibende Konzentrat kann energetisch verwertet werden, da es einen guten Heizwert besitzt. Das Verfahren der Vakuumdestillation ist somit prinzipiell gut für die Aufbereitung der Öl-Wasser-Gemische geeignet. Dies wird auch anhand von Tabelle 3-8 noch einmal deutlich, die die drei grundsätzlichen Verfahrensalternativen nochmals vergleichend gegenüberstellt. Die Vorteile der Vakuumdestillation liegen vor allem in der einfachen Wartung und Bedienung, sowie in der Möglichkeit eine einmal installierte Anlage kontinuierlich mit wenig Personalaufwand betreiben zu können. Den hohen Investitionskosten für die Anlagenkomponenten stehen niedrige Betriebskosten aufgrund der Entbehrlichkeit von Zusätzen und Hilfsstoffen, geringe Kosten für Wartung und Instandhaltung und eine hohe Reinigungsqualität der Prozesswässer gegenüber, wodurch sich schnell eine Amortisation der Investition einstellt. Die ausgeschleusten Prozesswässer sind nicht nur mengenmäßig geringer sondern auch aufgrund der homogenen Zusammenstellung preisgünstiger zu entsorgen. 86 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Tabelle 3-8: Bewertete Gegenüberstellung der möglichen Aufbereitungsverfahren Ultrafiltration Einsatz chemischphysikalischer Verfahren Vakuumdestillation Hoher Durchsatz } z z Hohe Reinigungsqualität { } z Geringe Personalkosten } { z Geringe Investitionskosten } z { Niedrige Betriebskosten } { z Niedriger Wartungsaufwand { } z Möglichkeit des kontinuierlichen Betriebs { } z Niedriger Energiebedarf z z } Hohe Zuverlässigkeit / Betriebssicherheit { } z Geringe Anforderungen an die Bedienung } { z Verringerung der Entsorgungsmengen } } z { ungeeignet, } bedingt geeignet, z geeignet Zur Umsetzung der Vakuumdestillation ist es allerdings zwingend erforderlich, zuvor eine Feststoffabtrennung und eine Ölabscheidung durchzuführen. Nur so können ein störungsfreier Betrieb und eine hohe Standzeit der Anlagen gewährleistet werden. Daher wurden auch diese notwendigen Prozessschritte genauer untersucht und technische Alternativen bewertet. Zunächst soll die Feststoffabtrennung betrachtet werden. Vor der Behandlung der Reinigungswässer müssen grundsätzlich störende Feststoffe, die als Restinhalte in oder als Schmutzanhaftungen an den Fässern vorhanden sein können, abgetrennt werden, um so den Schutz der eigentlichen Prozesswasserreinigungsanlage und folglich deren störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. In Frage kommen hierzu rein mechanische Verfahren, wie beispielsweise Filter oder Siebrechen. Im industriellen Bereich werden vielfach so genannte Kantenspaltfilter eingesetzt. Dabei handelt es sich um verbrauchsmittelfreie Filteraggregate, die zum Feinstfiltrieren von Öl-Wasser-Gemischen mit zusätzlicher Partikelbelastung, wie 87 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen z. B. zur Aufbereitung von Kühlschmiermitteln, eingesetzt werden. In einem Druckbehälter, dem so genannten Filterkessel, befinden sich vertikal angeordnete Filterkerzen. Diese Filterkerzen werden von der verschmutzten Emulsion jeweils von außen nach innen durchströmt. Schmutzpartikel, die größer sind als die Öffnungen im Filtermedium, lagern sich außen an den Filterkerzen an. Diese Anlagerungen werden durch Drehen des Filterelementes an einem feststehenden Abstreifblech abgeschabt und im Filtersumpf gesammelt /ENC 2005/. Von dort aus können sie dann über ein automatisches Ventil Intervall weise ausgetragen werden. Dies ermöglicht einen kontinuierlichen Betrieb des Filters. Abbildung 3-21: 1.) Einfließen der zu filternden Flüssigkeit in den oberen Ringkanal. Das Design des Ringkanals bewirkt eine Strömungsberuhigung und eine optimierte Vorabscheidung 3.) Die gefilterte Flüssigkeit verlässt den Kantenspaltfilter über den Anschlussstutzen im Gehäuseboden 2.) Hydrodynamische Abstreifer rotieren um das Filterelement und reinigen es kontinuierlich. 4.) Die ausgefilterten Partikel setzen sich aufgrund ihres Eigengewichts und der Strömung im unteren Schmutzsammelraum ab, von wo aus sie über ein tangentiales Austragrohr entfernt werden können Funktionsweise eines Kantenspaltfilters /BLA 2005/ Vorteile dieses Verfahrens sind neben der guten Regenerierbarkeit der Filterkerzen deren Langlebigkeit und die hohe Filterfeinheit /RD 2002/. Letztere führt aber bei harzigen und faserhaltigen Suspensionen zu Problemen. Dies hat sich in Versuchen, die im Rahmen des Vorhabens mit einem Kantenspaltfilter der Spaltweite 100 μm durchgeführt wurden, bestätigt. Das schnelle Verkleben bzw. Zusetzen der Filterkerzen führte dazu, dass die Rückstände zu wässrig wurden. Abgesehen von dem hohen Aufwand zur häufigen Regenerierung der Filterkerzen nahm somit auch die Menge der zu entsorgenden Rückstände erheblich zu, was letztendlich zu höheren Entsorgungskosten führt. Insgesamt haben die Versuche gezeigt, dass Kantenspaltfilter für die Vorreinigung der im betrachteten Fall anfallenden Reinigungswässer nicht geeignet sind. 88 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Beim Siebrechen wird die von festen Störstoffen zu reinigende Suspension axial auf ein Lochsiebblech oder einen Rost eingeleitet. Die Strömungsenergie wird mit Hilfe eines Prallkastens abgebaut. Je nach Auslegung der Spaltbreite beim reinen Siebrechen oder aber der Lochweite bei einem konventionellen Sieb oder Rost, werden Feststoffe der gewünschten Körnung zurückgehalten. Die so von Störstoffen gereinigte Suspension fließt in eine Unterwanne oder in einen bauseitigen Schacht ab und kann zur weiteren Bearbeitung über ein entsprechendes Gerinne weitergeleitet werden. Je nach Art der Vorreinigung können über eine automatische Rechen- bzw. Siebreinigung die Rechen- / Siebfläche in regelmäßigen Intervallen gesäubert und die abgetrennten Feststoffe in einen Sammelbehälter gefördert werden. Dies geschieht zum Beispiel mit Hilfe von rotierenden Bürsten, welche die Feststoffe abtragen und zur Auswurfseite befördern, wo sie mit Hilfe von Abstreifern beseitigt werden /OSW 2006b/ Abbildung 3-22: Siebrechen /OSW2006a/ Im Rahmen des Vorhabens mit Siebrechen durchgeführte Versuche brachten zufrieden stellende Ergebnisse. Das Verfahren weist einen geringen Wartungsaufwand und eine hohe Prozesssicherheit auf, wodurch die Anlage störungsfrei betrieben werden konnte. Das Sieb neigt im Gegensatz zum Filtermedium des Kantenspaltfilters nicht zur Verstopfung. Zusätzlich sorgt das kontinuierliche Abschöpfen der Feststoffe für eine selbständige Reinigung und die Möglichkeit eines dauerhaft unbeaufsichtigten Einsatzes. Nach der Entfernung der Feststoffe ist es vor der Aufbereitung zusätzlich notwendig, das im Schmutzwasser gelöste Öl abzuscheiden und frühzeitig aus dem Wasserkreislauf in die Restöltanks abzuführen, um optimale Aufbereitungsergebnisse zu erzielen. Dies ist zum Beispiel durch den Einsatz so genannter Skimmer oder mit Hilfe von Koaleszenzabscheidern möglich. 89 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Koaleszenzabscheider arbeiten nach dem Prinzip der Anlagerung von kleinen Tröpfchen an so genannten Tropfkörpern. Eine Emulsion durchströmt großflächige Metallgitterstrukturen, wobei kleine in der Emulsion enthaltene Tröpfchen sich zu einem größeren Film verbinden. Dieser als Koaleszieren bezeichnete Vorgang erlaubt das Abtrennen des sich bildenden Ölfilms und somit das Ausschleusen vorhandener Ölphasen /WAS 2006c/. Den Vorteilen des hohen Flüssigkeitsdurchsatzes und des vergleichbar einfachen Betriebs steht der große Nachteil kostenintensiver Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten gegenüber. Abbildung 3-23: Koaleszenzabscheider /MAL 2006/ Die Wirkungsweise von Skimmern beruht auf der Haftung (Adhäsion) von Ölen an ausgewählten ölanziehenden (oleophilen) Materialien. Frei aufschwimmende Fremdöle können auf diese Weise aus einer Emulsion abgeschieden werden. In der Regel ist der Einsatz von Skimmersytemen kostengünstig und sollte daher, wenn möglich, konkurrierenden Verfahren wie etwa Separationssystemen vorgezogen werden /GEW 2006/. Freies Fremdöl kann nur bei Maschinenstillstandzeiten von ausreichender Länge ungehindert zur Emulsionsoberfläche aufschwimmen. Hier kann es mit Hilfe der Skimmer, die über Zeitschaltuhren gesteuert laufen, entfernt werden. Je höher die Viskosität des Fremdöles, desto höher ist der Wirkungsgrad der eingesetzten Skimmer. Die üblichsten Bauformen von Skimmern sind: • Scheibenskimmer, • Schlauchskimmer, • Bandskimmer und • Kettenskimmer. Beim Scheibenskimmer taucht eine Scheibe, zumeist aus Kunststoff oder beschichtetem Edelstahl, zu einem Drittel in die zu reinigende Emulsion ein und ro- 90 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen tiert langsam. Fremdöle haften an der Scheibe und werden an einem Abstreifer abgeschieden. Voraussetzung für den Einsatz eines Scheibenskimmers, dessen Vorteile vor allem in der Erzeugung einer Strömung an der Emulsionsoberfläche und damit verbundener erhöhter Abscheideleistung liegen, ist ein weitgehend konstantes Emulsionsniveau im Behälter. Beim Schlauchskimmer treibt ein rotierender Kunststoffschlauch auf der Emulsionsoberfläche und bindet Fremdöle adhäsiv. Die Öle werden an einem Abstreifer zurückgewonnen. Auch beim Schlauchskimmer wird die Abscheideleistung durch eine Strömung an der Emulsionsoberfläche erhöht. Ein Abfördern der Öle ist bis zu einer Höhe von zwanzig Metern und bei Füllhöhenschwankungen von bis zu zwei Metern möglich. Grundsätzlich ist der Schlauchskimmer nicht an eine vorgegebene Beckenform gebunden und somit in besonderem Maße flexibel einsetzbar. Der Einsatz setzt allerdings eine freie Emulsionsoberfläche von mindestens 1m2 voraus. Bandskimmer bestehen entweder aus einem endlosen Metall- oder Kunststoffband sowie einem im oberen Bereich angeordneten Abstreifer. Das Skimmerband rotiert über zwei Umlenkrollen und befindet sich mit einem Drittel der Bandfläche der Emulsion. Freie Öle werden am Band über Ölabstreifer abgeschieden. Abbildung 3-24: Bandskimmer /UNT 2006/ Kettenskimmer arbeiten nach dem gleichen Prinzip wie Bandskimmer. Anstelle eines Bandes rotiert eine metallische Gliederkette über eine Umlenkrolle, die sich ebenfalls etwa zu einem Drittel in der Emulsion befindet. Freie Öle werden an der Kette abgeschieden. Der Vorteil beim Einsatz der Band- oder Kettenskimmer ist die weitgehende Unabhängigkeit von Niveauschwankungen im Behälter, sowie ihr geringer Platzbedarf. Nachteilig bemerkbar machen sich Strömungen an der Emulsionsoberfläche. 91 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Die Auswahl eines auf den Bedarf angepassten Skimmersystems wird anhand mehrerer Kriterien durchgeführt. Mit Hilfe von Abbildung 3-25 sollen grundlegende Fragestellungen zur Bestimmung des geeigneten Systems verdeutlicht werden. Von Bedeutung sind vor allem die vom Öl zu befreiende freie Oberfläche sowie die Schwankungen des Oberflächenniveaus Abbildung 3-25: Auswahl eines Skimmverfahrens (nach /GEW 2006, erweitert/) Da im betrachteten Fall das Niveau des Flüssigkeitsstandes im Behälter deutlich schwankt und die freie Oberfläche zudem mehr als 1 m2 beträgt, erweist sich der Einsatz eines Schlauchskimmers als geeignet. 3.3.2.4 Konzipierung eines geeigneten Verfahrens Wie in dem vorherigen Kapitel beschrieben, war es sinnvoll, eine Aufbereitungsanlage mit drei grundlegenden Verfahrensstufen zu realisieren. Zunächst werden die Prozesswässer mit Siebrechen von Feststoffen befreit, bevor Öle mittels Schlauchskimmer entfernt und das Prozesswasser der Vakuumdestillationsanlage zur Aufbereitung zugeführt wird. Die konsequente Orientierung an den Projektzielen, respektive das Ziel des kontinuierlichen Betriebs und der Realisierung optimaler Aufbereitungsergebnisse bei schwankender Abwasserqualität, führte zu der Erkenntnis, dass zusätzlich eine kapazitive Messung zur Regelung der Öl-Wasser-Trennung in den Prozess zu integrieren war. Dies ermöglicht eine frühzeitige, bedarfsgerechte Abtrennung der Ölphasen und deren Ableitung in Sammeltanks. Dabei macht man sich den physikalischen Effekt zu Nutze, dass eine eingebrachte Messelektrode, das Füllgut und die Rohrwand einen elektrischen Kondensator bilden, dessen Kapazität im We- 92 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen sentlichen durch drei Faktoren beeinflusst wird: den Abstand der Elektrodenflächen (a), der Größe der Elektrodenflächen (b) und der Art des Dielektrikums zwischen den Elektroden (c) (vgl. Abbildung 3-26). Abbildung 3-26: Schematische Darstellung des Plattenkondensators /VEG 2005/ Die Elektrode und die Rohrwand sind die Kondensatorplatten, während das Füllgut das Dielektrikum darstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Dielektrizitätszahlen von Öl und Wasser lassen sich die durchfließenden Medien abtrennen. Änderungen der Kapazität werden durch einen proportional zur Kapazität erzeugten Strom sichtbar, was ein gezieltes Ausschleusen der Behälterinhalte in die jeweils vorgesehenen Behältnisse über Ventile ermöglicht. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine kapazitive Messsonde, die an einer Rohrleitung angebracht ist. Abbildung 3-27: Kapazitätsmesssonde im Betrieb /BLA 2004/ Mit Hilfe der Messsonden ist es möglich, eine bedarfsgerechte Steuerung der Mengenströme zu gewährleisten, was neben einer Verbesserung des Aufbereitungsergebnisses auch zur Energieeinsparung beiträgt. 93 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3.3.2.5 Planung, Aufbau und Erprobung der Versuchsanlage Nach Auswahl geeigneter Systemkomponenten wurde eine Versuchsanlage geplant und installiert, um die Funktionsweise und Zuverlässigkeit des Aufbereitungsverfahrens zu erproben. Für die Umsetzung wurden neben den bereits beschriebenen Anlagenkomponenten eine Vielzahl an Stellventilen und Rohrleitungen sowie insgesamt fünf Flüssigkeitstanks benötigt (vgl. Abbildung 3-28). Die stetige Versorgung der Vakuumdestillationsanlage wird durch ein Vorlagebecken gewährleistet. Um zeitweise überschüssiges Destillat puffern zu können, wurden Behälter mit einem Fassungsvermögen von etwa 1 m3 Inhalt vorgesehen. In Abbildung 3-28 ist der Prozesswasserkreislaufführung dargestellt. Der Vorgang gliedert sich in die nachfolgend genannten Teilvorgänge, deren Nummerierungen zur Erleichterung des Verständnisses in der Abbildung dargestellt sind. 1) Sammeln der Prozesswässer, 2) Abscheiden von Festkörpern mittels Siebrechen, 3) kapazitive Messungen zur Ölausschleusung, 4) Skimmen des Vortanks der Vakuumdestillationsanlage, 5) Vakuumdestillation und 6) Skimmen des Tanks für das Destillat. 94 Verfahrensschema der Prozesswasserkreislaufführung /BPM 2005/ Abbildung 3-28: 6) 1) 4) 5) 3) 3) 2) Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 95 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Wie aus dem Schema der Prozesswasserkreislaufführung ersichtlich, werden die in Vorreinigung, Hauptreinigung, Passivierung, Restentleerung und Schredder anfallenden Prozesswässer gesammelt über einen Siebrechen in einen gemeinsamen Tank geleitet. Der Siebrechen vom Modell BF4 des Herstellers Oswald Schulze Umwelttechnik GmbH arbeitet mit einem Durchsatz von maximal 2,8 l/s. Die Sieböffnungen haben einen Durchmesser von 1 mm. Die zum Einsatz kommenden Bürsten rotieren mit ca. 2 U/min und befördern die vom Blech zurückgehaltenen Feststoffe zu einem Abstreifer, der diese in einen Sammelbehälter auswirft. Die Wartung beschränkt sich im Wesentlichen auf regelmäßige Sichtinspektionen und Nachjustieren des Abstreifers. Komplette Reinigung des gesamten Rechens, Überprüfen des Sitzes von Verbindungselementen, Schmieren und Nachfüllen von Öl sind nur nach längeren Betriebszeiten notwendig /OSW 2006b/. Die den Siebrechen passierende Flüssigkeit wird nach Zwischenpufferung in einem Tank einer kapazitiven Messung unterzogen, durch die die automatische Steuerung eines Stellventils erfolgt, um den Durchfluss je nach seiner Zusammensetzung entweder in den Tank für die Ölphase oder in den Tank für die Wasserphase zu befördern. Die in dem Öltank gesammelten Rückstände werden an ein externes Entsorgungsunternehmen übergeben. Der Tank für die Wasserphase beinhaltet zudem die Prozesswässer der Containerreinigung, die über einen zweiten Siebrechen direkt zugeleitet werden. An der Ableitung aus dem Wasserphasentank findet erneut eine kapazitive Messung statt. Die gering ölhaltigen Prozesswässer gelangen in die Vorlage für die Vakuumdestillationsanlage, die durch einen auf dem Tank montierten Skimmer von aufschwimmenden Restölen befreit wird. Es ist dabei unbedingt erforderlich, dass die im Tank befindliche Flüssigkeit so lange im Behältnis steht, dass das Öl zur Oberfläche auftreiben und abgeskimmt werden kann. Der zum Einsatz kommende Schlauchskimmer vom Modell 6V des Herstellers Friess GmbH arbeitet mit einem oleophilen Endlosschlauch, der außerhalb des Emulsionsbeckens regelmäßig durch Abstreifer von anhaftendem Öl befreit wird. Die Schlauchbewegung sorgt für eine stetige Bewegung der Wasseroberfläche, wodurch das auftreibende Öl in Richtung des Schlauchs bewegt wird. Das System ist auch bei Niveauschwankungen von bis zu zwei Metern problemlos zu betreiben und ist in der Lage, bis zu 900 Liter leichtes Öl oder bis zu 5.500 Liter schweres Getriebeöl pro Tag abzufördern. Der Einsatz des Modells 6V eignet sich insbesondere bei großen zu reinigenden Oberflächen /FRI 2005/. 96 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-29: Schlauchskimmer in Betrieb (links), Abstreifersystem (rechts) /FRI 2006/ Der Vacudest-Anlage VAC 1000 von der H2O GmbH vorgelagert befindet sich ein Behälter, dessen Flüssigkeitsstand durch eine Pumpe, die automatisch beim Erreichen festgelegter Wasserstände zu arbeiten beginnt, auf einem gleichmäßigen Niveau gehalten wird. Die in der Anlage enthaltene Vakuumpumpe erzeugt einen Druck von 600 mbarabs. Das so genannte „Feed“ wird mittels dieses Vakuums in die Anlage gesaugt und mit Hilfe des eingesetzten Rekuperators bereits beim Einströmen erwärmt. Aufgrund des geringeren Drucks verdampft das Prozesswasser im Verdampfer bereits bei Temperaturen von ca. 85 °C, schwerer siedende Komponenten verbleiben als Rückstände. Die Vakuumpumpe, die die einzige Energiequelle im gesamten Anlagensystem darstellt und etwaige Wärmeverluste ausgleicht, saugt den Wasserdampf ab und verdichtet ihn auf Atmosphärendruck. Der entstehende überhitze Dampf, auch Brüden genannt, besitzt bei Atmosphärendruck eine Kondensationstemperatur von 100 °C. Durch Einleiten in den Wärmetauscher, wo er mit den Prozesswässern von maximal 85 °C in Kontakt kommt, kondensiert der Brüden und gibt die zur Verdampfung benötigt Wärmeenergie an die Prozesswässer ab. Das Ergebnis ist ein energetisches Gleichgewicht. Das gewonnene Destillat wird beim Abfließen erneut durch den Rekuperator geschleust, wo ein Wärmeaustausch mit zufließenden Prozesswässern stattfindet. Das Klarwasser verlässt die Anlage abhängig von der Prozesszeit mit Temperaturen von 40 bis 90 °C. Ein erneuter Zufluss ist durch eine automatische Steuerung gewährleistet, so dass bei Abdampfen des Wassers der Flüssigkeitsspiegel im Verdampfer nicht unter ein vorgegebenes Minimum sinken kann. 97 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-30: Vakuumdestillationsanlage vor Inbetriebnahme /BLA 2005/ Die Dauer des Prozesses beträgt abhängig von der Belastung des Prozesswassers mehrere Stunden. Druck und Temperatur verändern sich mit steigender Konzentration. Aufgrund der Überwachung über die Prozessdauer kann bei Erreichen eines eingestellten Grenzwertes die Vakuumpumpe abgestellt, das Konzentrat entfernt und die Anlage belüftet werden. Danach wird das Ablassventil geschlossen und die Vakuumpumpe wieder in Betrieb genommen. Der im Destillationssumpf zurückbleibende Rest kann als Ersatzbrennstoff verfeuert werden. Die Anlage der H2O GmbH verfügt über eine maximale Aufbereitungsleistung von 1000 Litern pro Stunde. Eine gegenüber einer getesteten Anlage des Konkurrenten Loft vorhandene Druckdifferenzmessung, die eine bedarfsgerechte und automatische Veränderung der Prozessparameter erlaubt, ermöglicht eine bessere und bedarfsgerechte Steuerung des Destillationszyklus. Zudem enthält die Anlage im Vergleich zu anderen Anbietern Siedesteine. Während das im Prozess gewonnene Konzentrat gemeinsam mit den bereits vorher ausgeschiedenen Ölphasen in den Tank für die Entsorgung geleitet wird, fließt das gewonnene Destillat in einen Sammeltank, auf dem ein zweiter Skimmer die letzten Ölbestandteile abträgt und entfernt. Das bereinigte Destillat kann durch die sich anschließende Kreislaufführung erneut in die Reinigungsanlagen eingeleitet und dort verwendet werden, wodurch der Bedarf an Frischwasser entscheidend gesenkt werden kann. Sollte in Folge einer geringeren Abnahme des Destillats in den Reinigungsstufen der Füllstand des Destillattanks die Marke von 92 % übersteigen, können überschüssige Bestände zeitweise in die dafür vorgesehenen Pufferbehälter mit einem Volumen von je 1 m3 gefüllt werden. Auf diese Weise wird ein kontinuierlicher Betrieb auch am Wochenende ermöglicht und sicherge- 98 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen stellt. Bei allen zum Einsatz kommenden Großtanks werden die entstehenden Ablüfte dem Abluftstrom zugeführt und in eine vorhandene Abluftreinigung geleitet. Die beschriebene Anlage wurde durch den Hersteller angeliefert und bei gleichzeitiger Unterweisung des späteren Bedienpersonals montiert. Da die Steuerung vollautomatisch arbeitet, bestand die Aufgabe der Installations- und Erprobungsphase darin, diese im Hinblick auf das Siedeverhalten und den Verschmutzungsgrad der Emulsion zu kalibrieren. Die erste Inbetriebnahme beinhaltete die Festlegung der zulässigen Konzentration an abzuscheidenden Stoffen. Dadurch konnten die Anforderungen für die der Vakuumdestillationsanlage zugeführten Prozesswässer erarbeitet und definiert werden. Durch Variation des festgelegten Konzentrationsgrenzwertes kann der Arbeitszyklus der Anlage maßgeblich beeinflusst werden, da dessen Überschreiten eine Stilllegung bei gleichzeitiger Belüftung und Leerung des Verdampfers zur Folge hat. Im Rahmen der Erprobungsphase kam es zu Beginn zu Problemen mit Schaumbildung in der Vakuumdestillationsanlage. In der Anlage befindet sich ein Sensor, der bei Überschreiten eines Niveaus eine Störung anzeigt, die zum Anlagenstillstand führt, obwohl dies für die eigentliche Funktion der Anlage unbedeutend war. Durch Versetzen des Sensors in eine höhere Position konnte dieses Problem in Zusammenarbeit mir dem Systemanbieter schnell behoben werden. Insgesamt konnte die Anlage in der folgenden Erprobungsphase zuverlässig betrieben werden. Zusätzliche Maßnahmen zur Frischwasserreduzierung im IBC-Bereich Zusätzlich zur Installation der Aufbereitungsanlage im Fass-Bereich wurden weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Frischwasserbedarfs initiiert und umgesetzt. Ein weiteres großes Potenzial lag dabei im Bereich der IBC-Reinigung. Im Vorfeld der IBC-Reinigung in den Anlagen erfolgt eine manuelle Vorreinigung der Außenseiten der IBC. Dieser Prozess wird manuell durch einen Mitarbeiter mit Hilfe eines Hochdruckreinigers durchgeführt, wobei erhebliche Mengen an Wasser verbraucht werden. Im Jahre 2003 lag der durchschnittliche Wasserverbrauch je IBC bei über 35 Liter. Die Gründe dafür lagen darin, dass keine zeitliche Begrenzung oder Steuerung der Reinigungsprozesse erfolgte. Daher wurde die Wasserzufuhr mit einer Zeitsteuerung versehen, die die Taktzeit begrenzt. Nach Anregung des Prozesses durch einen Mitarbeiter wird die Wasserzufuhr nach einer begrenzten Zeit automatisch gestoppt. Im Rahmen der Erprobung wurden verschiedene Testreihen gefahren, um die optimale Taktzeit zu ermitteln, bei der eine ausreichende Vorreinigung der IBC gewährleistet ist. Ergebnis war, dass eine Taktzeit von etwa 40 Sekunden ausreicht, um die Vorreinigung effektiv durchzuführen. Das in der IBC-Vorreinigung verwendete Wasser wird in Tanks gesammelt und anschließend 99 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen der Aufbereitungsanlage zugeführt. Dadurch konnte eine weitere Reduzierung des Frischwasserbedarfs erreicht werden. Zusätzlich wurde untersucht, ob es möglich ist, für die Vorreinigung Destillat zu verwenden. Aufgrund der räumlichen Trennung zum Fassbereich, in dem die Aufbereitungsanlage installiert ist, und aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist der Einsatz von Destillat in der IBC-Reinigung nur sehr begrenzt möglich. Darüber hinaus wird das gesamte Destillat in der Fassreinigung benötigt, so dass eine Nutzung in der IBC-Reinigung nicht möglich ist. Es ist jedoch möglich, das in der Klarspülung der Fassreinigungsanlagen eingesetzte Wasser zu verwenden. Schließlich wurden Schulungen für die Mitarbeiter durchgeführt, um das Verhalten in Richtung Ressourcenschonung zu beeinflussen. Insgesamt konnte so der Wasserverbrauch im Bereich der IBC-Reinigung deutlich reduziert und gleichzeitig auch der Zeitbedarf für die Vorreinigung der IBC vermindert werden, was sich positiv auf den Durchsatz auswirkt (vgl. auch Kapitel 3.3.2.6). 3.3.2.6 Bewertung der Ergebnisse Im Rahmen der Erprobung der Anlage konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden: Das mit Hilfe der Vakuumdestillation gewonnene Destillat kann ohne Probleme im Bereich der Vor- und Hauptreinigung von Spundfässern eingesetzt werden, so dass lediglich für die nachfolgende Klarspülung und zum Ausgleich von Verlustmengen weiterhin Frischwasser verwendet werden muss. Der Bedarf an Energie liegt beim Vacudest-Verfahren bei ca. 8 % des Bedarfs von klassischen Destillationsanlagen und ist damit sehr gering, so dass die formulierte Zielsetzung einees Niedrigenergie-Verfahrens erfüllt werden konnte. Die Eindampfrate der Anlage beträgt in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials bis zu 90 %. Dies bedeutet, dass lediglich 10 % des eingebrachten Feeds als zu entsorgendes Konzentrat in der Anlage zurückbleiben. Auch im Hinblick auf die sonstigen Anforderungen wie personalarmer Betrieb, Zuverlässigkeit etc. entspricht die Anlage den definierten Zielsetzungen. Für die abschließende Bewertung der Ergebnisse bedarf es jedoch einer detaillierten Analyse der Entwicklung von Wasserverbrauch und Entsorgungsmengen. Betrachtet man zunächst die den für die Durchführung der Reinigungsprozesse erforderlichen Frischwasserverbrauch, so konnte dieser über den Projekt- bzw. Erprobungszeitraum deutlich gesenkt werden. Seit der Inbetriebnahme der Pilotanlage im März 2004 konnte der durchschnittliche Frischwasserverbrauch in der Fassreinigung um rund 41 % auf etwa 1,3 Liter je Fass reduziert werden (vgl. Abbildung 3-32). 100 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 3,50 3,25 durchschnittlicher Verbrauch in Liter 3,00 2,75 2,50 2,25 2,00 1,75 1,50 1,25 1,00 0,75 0,50 0,25 Septe mbe r '05 Okto ber '0 5 No v e mbe r '05 Deze mber '05 J anu ar '06 Febru ar '06 5 Augu st '05 '05 Juli '0 Juni 5 Mai '0 5 April '0 März '05 Septe mbe r '04 Okto ber '0 4 No v e mbe r '04 Deze mber '04 J anu ar '05 Febru ar '05 4 Augu st '04 '04 Juli '0 Juni 4 Mai '0 4 April '0 März '04 Febr uar '0 4 J anu ar '04 0,00 Zeitraum Abbildung 3-31: Entwicklung des durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs je Fass Der Verbrauchsanstieg im Monat der Anlageninstallation (März 04) lässt sich dadurch erklären, dass zunächst vermehrt Testreihen gefahren wurden, um die richtigen Betriebsparameter für die Anlage einstellen und somit ein optimales Aufbereitungsergebnis erzielen zu können. Die Gründe für die über die Erprobungsphase variierenden Mengen und Bedarfe liegen in Veränderungen der in den Gebinden vorhandenen Restinhalte und kurzzeitigen Anlagenausfällen, deren Anzahl mit zunehmender Erfahrung des Bedienpersonals deutlich abnahm. Auch durch die beschriebenen Maßnahmen im Bereich der IBC-Reinigung konnte der Frischwasserverbrauch je IBC deutlich reduziert werden. So sank der Verbrauch pro gereinigtem IBC von durchschnittlich über 30 Liter Anfang 2004 auf etwa 15,6 Liter zu Beginn des Jahres 2005, also um fast 50 % (vgl. Abbildung 3-32). Auch diese Maßnahmen können somit als außerordentlich wirksam bezeichnet werden. 101 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 34,00 32,00 30,00 durchschnittlicher Verbrauch in Liter 28,00 26,00 24,00 22,00 20,00 18,00 16,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 '05 obe r '05 Nov emb er '0 5 Dez emb er '0 5 Jan uar '06 Feb ruar '06 mbe r Okt Sep te Juli '05 Aug ust '05 '05 '05 Jun i '05 Mai Apr il '04 obe r '04 Nov emb er '0 4 Dez emb er '0 4 Jan uar '05 Feb ruar '05 Mär z '05 mbe r Okt Sep te Juli '04 Aug ust '04 Jun i '04 '04 '04 Mai '04 '04 Apr il Mär z ruar Feb Jan uar '04 0,00 Zeitraum Abbildung 3-32: Entwicklung des durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs je IBC Mit der Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage und der Wiederverwendung des Destillats in der Fassreinigung ist unmittelbar ein geringeres Entsorgungsaufkommen (Öl-Wasser-Gemische) verbunden. Im Rahmen des Erprobungszeitraums konnte die Anzahl der Transporte zu den Entsorgungsanlagen von etwa 7 Fahrten pro Woche auf 3 bis 5 Fahrten pro Woche gesenkt werden, wobei die durchschnittliche Transportmenge etwa 24 Tonnen beträgt. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Mengen an zu behandelnden Verpackungen im gleichen Zeitraum um etwa 15 % (bezogen auf die Gesamtzahl an Verpackungseinheiten) angestiegen sind, so dass hier eine deutliche Transportreduzierung zu verzeichnen ist. Dies wirkt sich einerseits in wirtschaftlicher Hinsicht positiv für das Unternehmen aus, andererseits konnte aber auch im Hinblick auf die Reduzierung der Umweltbelastungen durch Transporte ein positives Projektergebnis erreicht werden. Die nachfolgende Grafik stellt die Entsorgungsmengen je Produktionseinheit in den Jahren 2004 und 2005 gegenüber. Es ist eine deutliche Reduzierung der Entsorgungsmengen erkennbar. Dies sieht man insbesondere bei Vergleich der Entsorgungsmengen im Januar 2004 (Anlage noch nicht in Betrieb) mit denen im Januar 2005 (Anlage in Betrieb). Im Januar 2005 lag das Entsorgungsaufkommen an Öl-Wasser-Gemischen etwa 30 % unter dem im Januar 2004. Dies verdeutlicht die Potenziale der Aufbereitungsanlage (vgl. Abbildung 3-33). Zum Ende der beiden Betrachtungsjahre sind die Entsorgungsmengen je Produktionseinheit annähernd gleich groß, was darin begründet ist, dass die Aufbereitungsanlage zum Ende des Jahres 2004 bereits in Betrieb war. 102 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 4,5 4 3,5 Mengen [kg/PE] 3 2,5 2004 2 2005 1,5 1 0,5 ul ie rt ez Ku m D ov N kt O Se p Au g Ju l Ju n ai M Ap r är M Fe b Ja n 0 Abbildung 3-33: Entwicklung der Entsorgungsmengen je Produktionseinheit Noch deutlicher werden die Potenziale bei einem Vergleich der durchschnittlichen Entsorgungsmengen an Öl-Wasser-Gemischen in den Jahren 2003 und 2005. Während das durchschnittliche Entsorgungsaufkommen im Jahre 2003 bei 3,3 kg je Produktionseinheit lag, konnte dies im Jahre 2005 auf etwa 2,58 kg je Produktionseinheit reduziert werden. Unter Berücksichtigung einer Menge von 1.654.273 Produktionseinheiten im Jahre 2005 ergibt sich somit eine Abfallreduzierung um 1.191 Tonnen. Zusätzlich konnte auch der Entsorgungspreis aufgrund der höheren Konzentration an Öl von 86 Euro pro Tonne auf etwa 60 Euro pro Tonne reduziert werden, wobei die betreffenden Preise die Transportkosten beinhalten. Dies ergibt Einsparungen von 213.393 Euro bei den Entsorgungskosten im Jahre 2005. Insgesamt konnten durch das Projekt also eine erhebliche Umweltentlastung durch Ressourcenschonung und Abfallvermeidung erreicht werden. Gleichzeitig ergeben sich wirtschaftliche Vorteile für die Rekonditionierbetriebe, die zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen können. Dieses Teilprojekt leistet somit einen großen Anteil an der Erreichung der Gesamtziele des Forschungsvorhabens. Zur abschließenden Bewertung des Projekts aus betrieblicher Sicht wurden die wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen ermittelt, die sich folgendermaßen darstellen: • Die Amortisationszeit (Pay Out Time) beträgt etwa 22 Monate. • Der Kapitalwert zum Zeitpunkt der Auszahlung (Net Present Value) liegt, berechnet auf Basis eines Kalkulationszinssatzes von 5 %, bei 2.846.000 Euro. • Der interne Zinsfuß (Discounted Cash Flow) beträgt 82,2 %. 103 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Insgesamt handelt es sich auch aus betrieblicher Sicht um ein sehr rentables Projekt. Daher werden die Untersuchungen dazu beitragen, die Projektergebnisse bei dem Anwendungspartner sowie in der gesamten Branche zu verbreiten. 3.3.3 3.3.3.1 Etikettenentfernung von Spundfässern aus Stahl Ausgangssituation und Zielsetzung Etiketten und Aufkleber stellen im Rekonditionierungsprozess ein großes Problem dar, da diese im Verlauf des Prozesses vollständig entfernt werden müssen (z. B. vor der Lackierung). Die meisten Unternehmen der Rekonditionierbranche setzen dafür manuelle Methoden ein, da automatisierte Verfahren bisher nicht existieren bzw. in der Praxis nicht erprobt sind. In den meisten Fällen werden die Etiketten lokal mit Gasbrennern erhitzt, um den Kleber weich zu machen. Anschließend können die Etiketten und Restanhaftungen dann mit einem Spachtel entfernt werden (vgl. Abbildung 3-34). Dieser Prozess ist äußerst personalintensiv und erzeugt viele Emissionen. Zudem werden große Gasmengen benötigt, was hohe Kosten verursacht. Abbildung 3-34: Manuelle Entfernung von Etiketten im Rekonditionierungsprozess am Beispiel von Stahl-Spundfässern Unter dem Gesichtspunkt der Mitarbeitermotivation ist die Arbeit als sehr unbefriedigend einzustufen. Vor allem die Eintönigkeit und die größtenteils statische Beanspruchung der Muskeln führen zu Demotivation und Erschöpfung. Zusätzlich birgt die eingesetzte Abbrennmethode auch gesundheitliche Risiken für die Mitarbeiter. Durch das Erwärmen der Etiketten verflüssigt sich der Klebstoff und verdampft. Mitarbeiter können diese gesundheitsschädlichen Dämpfe einatmen. Um dies zu vermeiden bzw. zu reduzieren, haben die meisten Unternehmen über den Arbeitsstationen Absaugvorrichtungen installiert, die jedoch eine diffuse Aus- 104 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen breitung der Dämpfe nicht ganz verhindern können. Dies führt, verbunden mit der durch die Gasbrenner verursachte Hitze, zu einer Minderung des Konzentrationsvermögens im Verlauf des Arbeitsprozesses, die auch eine erhöhte Gefahr von Verbrennungen und Verletzungen nach sich zieht. Es existieren jedoch in der Praxis auch andere Verfahren der Etikettenentfernung. So werden vereinzelt auch Schleifmaschinen mit manueller Bedienung genutzt, was allerdings ebenso mit vielen Nachteilen verbunden ist. Es entstehen Stäube mit feinsten Metall-, Lack- und Kunststoffpartikeln, die, neben geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, eine Abluftabsaugung und -behandlung erforderlich machen. Darüber hinaus kann es zu Beschädigungen an den Fassoberflächen kommen, welche eine Wiederverwendung ausschließen. Insgesamt existieren bisher in der Rekonditionierbranche keine geeigneten Verfahren zur umweltschonenden und wirtschaftlichen Etikettenentfernung. Insbesondere bei Kunststoffetiketten mit hohen Anforderungen an die Haltbarkeit ist eine vollständige Entfernung nur mit großem Aufwand zu erreichen. Ziel der Untersuchungen war es daher, ein Verfahren zur automatisierten bzw. teilautomatisierten Etikettenentfernung zu entwickeln und umzusetzen, mit dem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Kosten- und Emissionsreduzierung erreicht wird. 3.3.3.2 Erstellung eines Anforderungskatalogs Grundlage für die Verfahrensentwicklung war zunächst die Entwicklung eines geeigneten Anforderungskatalogs. Die Anforderungen an das zu entwickelnde Verfahren können grundsätzlich in technische, qualitative und prozessbezogene Anforderungen unterteilt werden. Zusätzlich ergaben sich Anforderungen direkt aus den rechtlichen Vorschriften, die Art und Ausführung der Kennzeichnung definieren. Aus diesem Grunde sollen einleitend kurz die relevanten echtlichen Vorschriften beschrieben werden. Die Kennzeichnung von Verpackungen für Gefahrgüter ist gesetzlich festgelegt. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das ADR (Kapitel 5.2) sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) von Bedeutung. Während das ADR für den Gefahrguttransport auf der Straße gilt und die Kennzeichnungsvorschriften für den Versand regelt, bezieht sich die Gefahrstoffverordnung auf den Umgang mit Gefahrstoffen. Um Gefahren abzuwenden, sind die Verpackungen eindeutig und nach definiertem Muster zu kennzeichnen. Konkret heißt es in § 5 Absatz 1 der GefStoffV: „Wer als Hersteller oder Einführer gefährliche Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat sie zuvor […] einzustufen und entsprechend der Einstufung zu verpacken und zu kennzeichnen […]“ /GefStoffV/. 105 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Die Kennzeichnung geschieht durch Etikettierung der Verpackungen. Auf den Etiketten sind nach den Vorschriften der GefStoffV insbesondere die chemische Bezeichnung, Gefahrensymbole und Gefahreneigenschaften, R- und S-Sätze sowie die Anschrift des Herstellers anzugeben. Die nachfolgende Abbildung zeigt ein Beispiel eines Gefahrstoffetiketts /GefStoffV/. T Flußsäure 40 % giftig R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 35 Verursacht schwere Verätzungen S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüftetem Ort aufbewahren. S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. C Achtung! Nach geringfügiger Hautbenetzung sofort Arzt aufsuchen! ätzend XXX-XXX-X „EU-Kennzeichnung“ Muster KG, Fluoridstraße 2 12345 Beispielstadt Tel.: 02345 / 123456 Abbildung 3-35: Beispiel einer Kennzeichnung nach GefStoffV Um die genannten Kennzeichnungspflichten zu erfüllen, werden unterschiedlichste Arten von Etiketten eingesetzt. Neben Papier werden für besondere Anforderungen auch diverse Kunststoffetiketten eingesetzt. Darüber hinaus existieren besonders robuste und reißfeste Etiketten sowie spezielle Klebstoffe mit extrem hoher Haftung. Die Auswahl des Etikettenmaterials und des Klebstoffs richten sich nach der weiteren Verwendung der Verpackungen. So sind Polyethylen- und PolypropylenEtiketten beispielsweise gegen Wasser und Öle beständig und dadurch für den Einsatz in der Mineralölindustrie besonders geeignet. PVC-Etiketten können aufgrund ihrer Resistenz gegenüber allgemeinen Witterungsbedingungen für Außenanwendungen verwendet werden /BRA 2006/. Bei geringen Anforderungen an die Beständigkeit können Papieretiketten eingesetzt werden. Besondere Anforderungen werden an Kennzeichnungen gestellt, die für den Export vorgesehen sind, insbesondere für Überseetransporte. Die Etiketten und Klebstoffe müssen beständig gegenüber Meerwasser und anderen aggressiven Substanzen und gleichzeitig sehr temperaturbeständig sein /HAL 2006/. Der IMDG-Code schreibt vor, dass eine Lesbarkeit auch dann noch möglich sein muss, wenn sich die Verpackungen drei Monate im Meerwasser befunden haben /IMDG, 5.2.1.2/. Um dies zu erreichen, werden spezielle Folienetiketten genutzt. 106 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Auch die verwendeten Klebstoffe zur Befestigung der Etiketten auf den Fässern sind speziell für metallische Untergründe entwickelt und äußerst langlebig. Daher ist auch die Entfernung dieser Etiketten sehr schwierig und stellt hohe Anforderungen an das zu entwickelnde Verfahren. Die Anbringungsposition der Etiketten an den Verpackungen ist in den rechtlichen Vorschriften nicht eindeutig definiert. Die Kennzeichnungen müssen lediglich gut sichtbar und lesbar sein /ADR, 5.2.1.2/. Außerdem muss die Anbringung der Kennzeichnungen auf einem kontrastreichen Untergrund an der Außenseite der Verpackungen auf kontrastreichem Untergrund erfolgen /IMDG, 5.2.1.2/. So können bei Stahl-Spundfässern die Kennzeichnungen sowohl am Fassmantel als auch auf dem Oberboden angebracht sein. In vielen Fällen sind an mehreren Stellen der Fässer gleichzeitig Etiketten vorhanden. Bei den zur Rekonditionierung vorgesehenen Kombinations-IBC befinden sich die Etiketten überwiegend an der Stahlplatte des Gitterkorbs. Abbildung 3-36: Etiketten an Stahl-Spundfässern Auch im Hinblick auf die Größe der Kennzeichnung bzw. Etiketten gibt die GefStoffV keine genauen Vorgaben. Hier ist wiederum lediglich die gute Sichtbarkeit und Lesbarkeit zu gewährleisten. Neben diesen rechtlichen Kennzeichnungen erhalten die Verpackungen in vielen Fällen zusätzliche Aufkleber, z. B. mit Prüf- oder Versandinformationen. Auch diese Etiketten sind bei der Verfahrensentwicklung zu berücksichtigen. Allerdings sind in den meisten Fällen die Anforderungen (z. B. hinsichtlich Haltbarkeit) deutlich geringer, da sie ausschließlich betrieblichen Zwecken dienen. Ausgehend von diesen Erkenntnissen konnten die Anforderungen an das zu konzipierende Verfahren erarbeitet werden. Der Durchsatz muss bei mindestens 100 Fässern pro Stunde liegen. Dabei ist, wie dargestellt, insbesondere Flexibilität gegenüber den verschiedenen Etiketten- und Klebstoffarten erforderlich, d. h. der 107 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen angegebene Durchsatz muss sowohl bei Papier- wie auch bei Kunststoffetiketten erreicht werden. Das Verfahren ist darüber hinaus so zu konzipieren, dass auch eine Flexibilität hinsichtlich der Anbringungsorte gewährleistet ist, so dass eine sichere und schnelle Etikettenentfernung z. B. sowohl am Fassmantel als auch am Oberboden gewährleistet werden kann. Bei der Auswahl eines geeigneten Verfahrens ist darauf zu achten, dass hoher Verschleiß von Werkzeugen oder anderen technischen Hilfsmitteln vermieden wird. Darüber hinaus sollte das Verfharen im Sinne der nachhaltigen Reduzierung der Umweltbelastungen mit einem geringen Energie- und Ressourcenverbrauch sowie geringen Emissionen verbunden sein. Wesentliche Zielsetzung der Entwicklung ist ein personalarmer Betrieb der Anlagen. Die zu entwickelnde Anlage soll deshalb einen möglichst hohen Automatisierungsgrad aufweisen. Hauptfunktion wird sein, rekonditionierfähige Fässer so zu bearbeiten, dass eine Neulackierung möglichst ist bzw. bei IBC eine spätere Vermarktung erfolgen kann. Um die Einbindung in den Prozess zu realisieren, muss die Anlage über Vorrichtungen verfügen, die mit den Transportrollenbahnen im Betrieb verbunden werden kann, wie zum Beispiel Rampen, über die die Fässer der Anlage geführt werden. Außerdem sollen die Arbeitsbedingungen im Umfeld verbessert werden. An erster Stelle steht dabei die Reduzierung von Emissionen. Mit Hilfe des Verfahrens soll es möglich sein, die Etiketten unabhängig von der Art, Position und Größe vollständig zu entfernen. Nacharbeiten sollen möglichst vermeiden werden, um Ressourcen zu sparen. In diesem Zusammenhang sind auch verschiedenen Verfahrenskombinationen und Abläufe zu testen, um eine vollständige Etikettenentfernung zu erreichen (z. B. durch vorhergehendes Strahlen). 3.3.3.3 Stand der Technik Ausgehend von den beschriebenen Anforderungen wurden im Folgenden technische Alternativen für die Durchführung der Etikettenentfernung in Rekonditionierbetrieben untersucht und bewertet. In diesem Zusammenhang war es insbesondere erforderlich, den Stand der Technik zu ermitteln und die in anderen Branchen bzw. Bereichen eingesetzten Verfahren auf ihre Eignung zu prüfen. Grundsätzlich werden in der Industrie, insbesondere in der Getränkewirtschaft sowie die Chemie- und Pharmaindustrie, folgende Verfahren zur Etikettenentfernung genutzt: 108 • Mechanische Verfahren, • Druckluftverfahren, • Wasserstrahlverfahren, • Chemische Verfahren und Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen • Sonderverfahren (Trockeneisstrahlverfahren). Unter mechanischen Verfahren subsumiert man alle Technologien, bei denen die Aufkleber und Etiketten mit Hilfe von gegeneinander bewegten Körpern und einer daraus resultierenden Einwirkung von Kräften abgetragen werden. Die Vorteile liegen in der guten Automatisierbarkeit und den vergleichsweise geringen Investitionskosten. Allerdings verursachen die mechanischen Verfahren in den meisten Fällen viele Emissionen (z. B. Staub), die unter Umständen eine Ablufterfassung und -behandlung erforderlich machen. Zusätzlich ist der Verschleiß sehr hoch. Für die Etikettenentfernung werden vor allem Bürstenschleifer oder Folienradierer verwendet /FOE 2006/. Folienradierer arbeiten in der Regel mit Drehzahlen von ca. 2000 1/min. Dabei rotiert die vornehmlich aus Vollgummi bestehende Radierscheibe über die befestigten Etiketten und entfernt diese relativ oberflächenschonend (vgl. Abbildung 3-37). Abbildung 3-37: Folienradierer /FOE 2006a/ Zur Beseitigung stark haftender Materialien kann alternativ ein Bürstenschleifer zum Einsatz gebracht werden, der bei geringeren Drehzahlen höhere Kräfte aufbringen kann. Die eingesetzten Bürstenbänder können von grob bis fein variiert werden /FOE 2006b/. Abbildung 3-38: Bürstenschleifer /FOE 2006b/ 109 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Beim Druckluftverfahren, welches beispielsweise für Mehrwegbehälter verwendet wird, werden die Etiketten mit einem Druckluftsystem restfrei entfernt. Der Einsatz von Lösemitteln entfällt dabei, was zu einer erheblichen Reduktion der Emissionen führt. Die entfernten Etiketten können, sofern es sich um Papieretiketten handelt, z. B. mit Altpapier entsorgt werden. Eingesetzt wird diese Technik überwiegend bei innerbetrieblichen Transportbehältern, bei denen geringe Anforderungen an die Haltbarkeit der Etiketten bestehen. Dies sind zum Beispiel glatte PE-Behälter, die mit einem Durchsatz von bis zu 3000 Behältern in der Stunde bei einer Anlage mit zwei Behälterzuführungen von Etiketten befreit werden können /LOH 2006/. Für die Rekonditionierbranche ist diese Technik jedoch nicht verwendbar, weil die Anforderungen an die verwendeten Etiketten völlig anders sind als bei innerbetrieblichen Transportbehältern. Abbildung 3-39: Blowjet 2000 zur Reinigung innerbetrieblich vewendeter Transportbehältnisse /JOH 2006b/ In vielen Bereichen kommt die Wasserstrahltechnik für die Reinigung von Oberflächen bzw. die Etikettenentfernung zum Einsatz. Mit hohem Druck wird ein gebündelter Wasserstrahl erzeugt und auf die zu bearbeitende Oberfläche geleitet. Durch Impulsübertragung des Mediums können so haftende Schichten selektiv abgelöst werden. Eingesetzt wird diese Technik zum Beispiel zur Reinigung industrieller Container mit Drücken von bis zu 400 bar /BOO 2006/. Das Verfahren zeichnet sich durch einen geringen Verschleiß an Werkzeugen und geringe Investitionskosten aus und ist, sofern eine mehrmalige Aufbereitung und Wiederverwendung des eingesetzten Mediums erfolgt, ressourcenschonend und emissionsarm. Nachteilig ist allerdings zu werten, dass eine vollständige Automatisierbarkeit aufgrund der nicht eindeutig definierten Etikettenposition nicht gegeben bzw. nur mit sehr großem technischen Aufwand und Ressourceneinsatz zu realisieren ist. Außerdem ist die Aufbereitung des Mediums unter Umständen sehr aufwendig, da dieses mit Produktresten kontaminiert sein und Etikettenreste in unterschiedlicher Größe enthalten kann. 110 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Bei chemischen Verfahren wird mittels geeigneter Chemikalien der Haftzustand zwischen Etikett und Applikationsbehälter aufgehoben. Dies sind zumeist Lösungsmittel, die durch Aufsprühen gezielt auf die Etiketten aufgebracht werden müssen, um diese zu durchdringen. Derartige chemische Verfahren finden ausschließlich bei Papieretiketten Anwendung. Nach einer Einwirkzeit von wenigen Minuten ist das Papier durchdrungen und das Etikett lässt sich in der Regel in einem Zuge entfernen /CRC 2006/. Infolge der kurzen Taktzeiten bei der Etikettenentfernung im Rekonditionierbetrieb ist der Einsatz von Lösungsmitteln nicht sinnvoll. Da zusätzlich bei der Vielfalt der angelieferten Fässer von heterogenen Klebstoffen zur Befestigung der Etiektten auszugehen ist, ließe sich eine Anwendung von Lösungsmitteln nur schwer in einen Geschäftsprozess integrieren, da abhängig von Größe des Etiketts und der Struktur des Klebers die Zeit für das Auftragen und Einwirken des Lösungsmittels sehr stark variiert. Aufgrund der großflächigen Anbringung der Etiketten ist beim Einsatz eines derartigen Verfahrens darüber hinaus mit hohen Betriebskosten zu rechnen. Bei der Anwendung von Lösungsmitteln bzw. chemischen Etikettenlösern ist aus Sicht des Arbeitsschutzes in besonderem Maße die Problematik der leichten Entflammbarkeit gegeben, was zur Vorsicht im Umgang mit diesen Substanzen verpflichtet. Weiterhin ist die Haut von Mitarbeitern, die in Kontakt mit den Lösungsmitteln geraten könnten, durch persönliche Schutzausrüstung in Form von Sicherheitshandschuhen zu schützen /CRC 2006/ In einzelnen Bereichen werden auch Sonderverfahren zur Etikettenentfernung eingesetzt. Ein Beispiel ist das Trockeneisstrahlverfahren. Dabei wird flüssiges Kohlenstoffdioxid (CO2) aus einem Tank in eine Spezialmaschine (Pelletizer) geleitet und entspannt, so dass Trockeneis entsteht. Dieses wird durch eine spezielle Matrix gepresst. Es entstehen Trockeneis-Pellets in der Größe eines Reiskorns, die zur Abtragung von Etiketten verwendet werden können. Die Trockeneispartikel werden mit Druckluft auf annähernd Schallgeschwindigkeit beschleunigt. Sie treffen auf das Werkstück und gehen dabei vom festen in den gasförmigen Zustand über /TER 2006/. Aus dem Vorratsbehälter der Strahlanlage fallen die Pellets über eine Dosiereinrichtung in den Ausgangskrümmer. Der in der Strahlpistole erzeugte Unterdruck saugt die Pellets an und beschleunigt sie auf eine Geschwindigkeit von ca. 300 m/s. Über spezielle Düsen wird das Strahlmedium anschließend auf die zu reinigende Oberfläche geleitet. Während der Kontaktzeit zieht sich die Verschmutzung bzw. die zu entfernende Schicht durch die starke CO2-Unterkühlung (-79 °C) zusammen und versprödet. Durch die entstandene Thermospannung löst sich die Schicht vom Grundmaterial. Mit Hilfe der Geschwindigkeit der nachfolgend auftreffenden Pellets wird die Beschichtung dann vollständig abgetragen (vgl. Abbildung 3-40). 111 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-40: Strahlen mit Trockeneis /TER 2006/ Der Erfolg des Verfahrens hat also zwei Ursachen: Zum einen den Thermo-Effekt, zum anderen den mechanischen Effekt. Im Gegensatz zum bekannten Sandstrahlen wird die Grundoberfläche hier jedoch nicht beschädigt. Die nachfolgende Tabelle fasst die vorgestellten Verfahren noch einmal zusammen und bewertet ihre Eignung für den betreffenden Anwendungsfall. Tabelle 3-9: Vergleich verschiedener Verfahren der Etikettenentfernung Mechanische Verfahren / Bürstenmaschine Druckluftverfahren Wasserstrahlverfahren Trockeneisverfahren Chemische Verfahren Möglichkeit zur Automatisierung z { } } { GeringeInvestitionskosten } } } { z Niedrige Betriebskosten z z } { { Geringer Ressourcheneinsatz z z { } { Geringe Umweltbelastung z z } z { Niedriger Wartungsaufwand Möglichkeit des kontinuierlichen Betriebs GeringeBelastung der Mitarbeiter Hohe Zuverlässigkeit / Verfügbarkeit z { z { z z } z { { z z z z { } } z } } { = nicht erfüllt, } = teilweise erfüllt, z = voll erfüllt 112 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Beim Vergleich der verschiedenen Verfahren ist festzuhalten, dass grundsätzlich lediglich mechanische Verfahren sowie, mit Einschränkungen, die Wasserstrahltechnik für die Etikettenentfernung im Rahmen der Rekonditionierung geeignet sind. Andere Verfahren scheiden aus technischen bzw. aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Trockeneisstrahlen, chemische Verfahren) aus. Interessant für die Etikettenentfernung ist insbesondere die Verwendung von Bürstenschleifverfahren, da diese vollständig automatisiert werden können. Daher wurden die Untersuchungen im Folgenden zunächst auf diesen Bereich konzentriert, eine Versuchsanlage gebaut und erprobt. Die zugehörigen Arbeiten werden nachfolgend beschrieben. 3.3.3.4 Entwicklung einer Versuchsanlage Ziel der nachfolgenden Arbeiten war es, eine Versuchsanlage für die Entfernung der Etiketten zu entwickeln und zu erproben, wobei die Untersuchungen zunächstr auf den Bereich von Stahl-Spundfässern konzentriert wurden. Im Vorfeld des Aufbaus einer Versuchsanlage wurden Vorversuche durchgeführt, um die generelle Eignung von Stahlbürsten für die Etikettenentfernung zu überprüfen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Aufsatzbürsten an einem handgeführten Winkelschleifer (125 mm, 500 W, 10000 1/min) befestigt. Um auch den Einfluss verschiedener Bürstenformen zu untersuchen, wurden sowohl glatte als auch gezopfte Topf- und Rundbürsten verwendet. Drahtbürste in Topfform (links) und in radialer Form (rechts) Abbildung 3-41: Gezopfte Drahtbürste in Topfform (links) und in radialer Form (rechts) Verwendete Bürsten Die Versuche zeigten, dass Rundbürsten für die Etikettenentfernung besser geeignet sind als Topfbürsten, da der Abtrag bei diesen deutlich größer ist. Bei Verwendung gerader Rundbürsten konnten jedoch zum Teil erhebliche Schäden an der Fassoberfläche festgestellt werden (z. B. tiefe Kratzer), die möglicherweise auch nach einer Neulackierung sichtbar bleiben. Alle anderen getesteten Bürsten erwiesen sich als schonend für die Fassoberfläche. Topfbürsten haben zusätzlich den Nachteil, dass sie einen höheren Anpressdruck benötigen. Dies liegt an ihrer Gestaltungsform, denn bei Topfbürsten setzten alle Borsten zugleich auf den zu 113 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen bearbeitenden Untergrund auf. Die aufgebrachte Kraft verteilt sich somit auf eine viel größere Fläche als bei Rundbürsten. Darin liegt auch der erhöhte Zeitaufwand für die Etikettenentfernung mit Topfbürsten begründet. Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass Rundbürsten aufgrund ihrer Abtragsleistung und Zeitersparnis für die Etikettenentfernung besser geeignet sind. Erneut differenziert werden muss zwischen gewellten und gezopften Rundbürsten. Gezopfte Bürsten weisen gerade bei hohem Anpressdruck eine bessere Biegesteifigkeit auf als gewellte Bürsten, welche sich schneller durchbiegen und zu einem geringeren Abtrag führen. Daher ist der Einsatz von gezopften Rundbürsten dem von geraden Rundbürsten vorzuziehen. Die Ergebnisse der Vorversuche sind in der Tabelle 3-10 nochmals zusammengefasst und dienten als Grundlage der nachfolgenden Verfahrensentwicklung. Wichtig war die Erkenntnis, dass eine Etikettenentfernung mit Bürsten grundsätzlich möglich ist. Tabelle 3-10: Zusammenfassung der Versuchsergebnisse Rundbürste gezopft Topfbürste gezopft Rundbürste gerade Topfbürste gerade Abtrag Aufkleber z } z { Schonung Oberfläche z z } z Geringer Zeitaufwand z { z { Geringe Andruckkraft z } z } Basierend auf diesen Erkenntnissen wurde für die weiteren Untersuchungen eine Versuchsanlage für die Etikettenentfernung bei Stahlfässern entwickelt und errichtet (vgl. Abbildung 3-42). Die Bürstenmaschine ist auf einem massiven Rahmen aus Stahlprofilen aufgebaut. Die Zuführung der Verpackungen erfolgt über eine schräge Rampe. Die Fässer werden automatisch fixiert und eingespannt. Über eine Vorrichtung können die Fässer in der Anlage um die Längsachse gedreht werden, um sie so mittels der an der Oberseite angeordneten Stahlbürsten über den gesamten Umfang bearbeiten zu können. Die Drehung des Fasses erfolgt über Anpressrollen. 114 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-42: Verwendete Versuchsanlage Zur Bearbeitung des Oberbodens sind seitlich der Einspannrollen zwei weitere Rundbürsten angebracht. Sie werden ebenfalls erst zur Bearbeitung an das Fass heran gefahren. Ein Heber befördert nach Abschluss der Bearbeitung das Fass auf die Auslauframpe. 3.3.3.5 Durchführung von Versuchsreihen und Bewertung der Ergebnisse Mit Hilfe des dargestellten Versuchsstands wurden anschließend verschiedene Versuchsreihen durchgeführt. Ziel war insbesondere die Erprobung verschiedener Verfahrensabläufe sowie die Ermittlung geeigneter Bürstenarten und -formen. Zusätzlich wurden auch andere Versuchsparameter (z. B. Anpressdruck der Bürsten) variiert. Im Einzelnen wurden folgende Versuchsparameter getestet, wobei die Anzahl der bearbeiteten Fässer je Versuchsdurchlauf zwischen 8 und 50 Stück variierte: • Getestet wurden sowohl gewellte als auch gezopfte Bürsten des Herstellers OSBORN INTERNATIONAL. Der Unterschied zwischen gewellten bzw. gezopften Bürsten lag in ihrer Eignung für hohe Drehzahlen. Gezopfte Bürsten werden grundsätzlich für höhere Umfangsgeschwindigkeiten eingesetzt als gewellte Bürsten /OSB 2006/. • Bei der Durchführung der Versuche wurden zwei unterschiedliche Bürstendurchmesser (210 mm und 230 mm) verwendet. • Die Drahtstärken der Stahlborsten variierten zwischen 0,35 mm, 0,37 mm und 0,40 mm. • Die Versuche wurden bei drei verschiedenen Drehzahlen durchführt und dokumentiert: 1500 1/min, 1800 1/min und 2000 1/min. • Der Anpressdruck der Bürsten variierte zwischen 3,5 bar, 4,0 bar, 4,5 bar, 5,0 bar und 5,5 bar. 115 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen • In den Versuchsreihen wurden sowohl Fässer mit Papieretiketten als auch mit Kunststoffetiketten getestet. Vor jedem Testdurchlauf wurden die eingestellten Parameter in einem Versuchsprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll wurde dann auch für die Dokumentation der Versuchsergebnisse verwendet. Tabelle 3-11 gibt einen Überblick über die im Rahmen der Projektlaufzeit durchgeführten Untersuchungen und Ergebnisse. Insgesamt wurden mit dem Prototypen mehr als 1700 Stahlfässer getestet. 116 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Übersicht der Testergebnisse (Bürstenmaschine) Tabelle 3-11: Versuch Anzahl Fässer Datum KW 32-03 KW 34-03 KW 37-03 KW 39-03 KW 42-03 KW 45-03 KW 49-03 KW 04-04 KW 07-04 KW 11-04 KW 14-04 KW 17-04 KW 20-04 KW 24-04 KW 27-04 KW 30-04 KW 32-04 KW 35-04 KW 38-04 KW 40-04 KW 44-04 KW 48-04 KW 03-05 KW 05-05 KW 14-05 KW 15-05 KW 22-05 KW 28-05 KW 30-05 Etikettentyp Papier 12 10 14 8 10 19 22 18 10 20 10 35 8 10 23 10 10 30 8 10 32 28 30 22 16 20 20 20 40 20 56 36 36 30 30 60 20 40 60 60 60 50 40 60 20 50 20 90 30 60 30 60 150 70 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Drehzahl [1/min] Bürstendurchmesser [mm] Kunst1500 1800 2000 210 230 stoff x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Bürstenart Drahtstärke [mm] Entfernungsgrad [%] Anpressdruck [bar] 0,35 0,37 0,40 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 x x x x x x grade grade grade grade x x x x x x x x x x x x x x grade x x x x x x x x x x x x x x grade grade grade grade grade grade x x x x x x x x x x x x x x x grade x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x gezopft gezopft gezopft gezopft x x gezopft gezopft grade x x x x x x grade grade gezopft gezopft gezopft x x x x grade grade x x x x grade x x n.g. n.g. n.g. n.g. 60 5 50 5 60 10 5 5 5 5 10 20 5 50 5 5 60 5 60 5 50 5 60 10 70 60 70 70 10 70 60 60 10 20 20 20 20 60 60 70 60 70 70 20 30 20 10 10 10 10 x x x x x x x x x x grade grade x x x x x x x x x x x 117 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Schon die erste Versuchsreihe (KW 32-03) an Kunststoffetiketten zeigte Schwächen des Verfahrens auf. Durch die hohen Drehzahlen (2000 Umdrehungen pro Minute) kam es durch Reibung zu starker Wärmeentwicklung, was sich insbesondere bei Kunststoffetiketten als sehr problematisch erwies. Der Kunststoff der Etiketten schmolz und setzte sich in den Bürsten fest, so dass deren Wirkung stark vermindert wurde. Nach einigen Versuchen mussten die Bürsten ausgetauscht werden. Aus diesem Grund wurde die Drehzahl für die Folgeversuche zunächst reduziert. Es wurden Drehzahlen von 1500 1/min und 1800 1/min verwendet, bei Verwendung anderer Bürsten wurden auch wieder höhere Drehzahlen von 2000 1/min eingesetzt. Zwar trat das Problem der Hitzeentwicklung nicht mehr in dem bekannten Maße auf, jedoch war der Grad der Etikettenentfernung mit 50 % bei Papieretiketten und nur etwa 5 % bei Kunststoffetiketten sehr gering (KW 34-03). Abbildung 3-43: Etikettenreste nach der Bearbeitung in der Versuchsanlage Darüber hinaus bekamen die Stahlborsten schon nach den ersten Durchläufen eine Orientierung und wurden stumpf, so dass sich der Abtrag zusätzlich verminderte (vgl. Abbildung 3-44). Durch den Einsatz von Schützen zur regelmäßigen Änderung der Drehrichtung der Bürsten könnte dieses Problem elektrotechnisch aber relativ einfach beseitigt werden. 118 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-44: Stahlborsten mit Orientierung Um vorerst das Problem der Borstenorientierung zu umgehen, wurde der Anpressdruck von 5,5 bar zunächst auf 5 bar und später noch weiter herabgesetzt (bis auf 3,5 bar). Dabei zeigte sich, dass die Entfernungsgrade bei geringerem Anpressdruck insgesamt schlechter wurden. Dies hängt damit zusammen, dass die Borsten sich nicht mehr so gut an die Oberfläche des Fasses anschmiegen und insbesondere Etikettenreste in Sicken oder Beulen nicht entfernt werden. Ab der Versuchsreihe in KW 40-04 wurden vorwiegend gezopfte Bürsten mit Durchmessern von 210 mm und die Drahtstärke zwischen 0,35 mm und 0,37 mm eingesetzt. Gezopfte Bürsten eignen sich insbesondere für höhere Drehzahlen. Ergebnis war, dass der Entfernungsgrad bei Kunststoffetiketten von ursprünglich 10 % auf etwa 20 % durch den Einsatz von gezopften Bürsten gesteigert werden konnte. Bei Papieretiketten konnte ein Entfernungsgrad von bis zu 70 % erreicht werden (vgl. Tabelle 3-11). Insgesamt zeigten die Versuche jedoch auch sehr deutlich, dass eine vollständige Entfernung der Etiketten mit einer Bürstenschleifmaschine ohne Vorbehandlung nicht erreicht werden kann. Daher war es erforderlich, verschiedene Vorbehandlungsmöglichkeiten genauer zu untersuchen, um so die Ergebnisse (Entfernungsgrad) zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde die Vorbehandlung mit Strahler, mit Chemikalien und mit Erhitzung erprobt. Vorbehandlung im Strahler Entgegen der üblichen Verfahrensweise wurden Fässer versuchsweise mit Etiketten gestrahlt. Eine Etikettenentfernung war auf diese Weise nicht möglich, so dass sich an den Fässern noch Etikettenreste befanden (vgl. Abbildung 3-45). 119 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-45: Gestrahlte Fässer Anschließend erfolgte eine Behandlung dieser Fässer in der Versuchsanlage. Nach mehreren Durchläufen konnte eine weitgehende Entfernung der Etiketten erreicht werden (Entfernungsgrad > 90%). In den meisten Fällen bleiben allerdings noch kleine Reste vorhanden, die eine Nacharbeit erforderlich machen. Daher ist das Strahlen der Verpackungen als Vorbehandlungsmethode nicht ideal geeignet. Allerdings bietet die nach dem Bürsten geglättete Oberfläche der Fässer eine sehr gute Grundlage für die folgende Lackierung. Vorbehandlung mit Chemikalien Zu diesem Zweck wurden die Etiketten bzw. Aufkleber mit verschiedenen Chemikalien behandelt (z. B. Hakupur 50-196, Controx) und nach einer Einwirkzeit von fünf Minuten der Versuchsanlage zugeführt. Bei der Auswertung der Ergebnisse stellte sich heraus, dass die Einwirkung von Chemikalien kaum Einfluss auf die Etikettenentfernung hat. Auch nach 10 Durchläufen in der Versuchsanlage befanden sich ausnahmslos noch immer Etikettenreste an den Fässern, unabhängig davon, ob es sich um Kunststoff- oder Papieretiketten handelte. Die Lackschicht wurde teilweise abgelöst. Die Verwendung von Chemikalien zur Vorbehandlung der Verpackungen ist somit ungeeignet. Vorbehandlung mit Erhitzung Um zu ermitteln, wie eine Temperatureinwirkung das Ergebnis beeinflusst, wurden die Etiketten bzw. Aufkleber mit einem Sauerstoff-Butan-Brenner erhitzt und sofort im Anschluss in der Versuchsanlage behandelt. Durch Zugabe von Sauerstoff ergibt sich eine gegenüber Luft wesentlich heißere Flamme. Vorteile sind die kürzere Taktzeit und die Schonung eventuell vorhandener Innenlackierung der Verpackungen. 120 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Nach dieser Vorbehandlung lassen sich die Etiketten restlos entfernen, so dass die Erhitzung als Vorbehandlungsmethode grundsätzlich geeignet ist. Allerdings ist sie im Hinblick auf Kosten und Ressourceneinsatz sehr kritisch zu werten. Auch die angestrebte Automatisierung ist nicht möglich, da die Vorbehandlung der Fässer bzw. Etiketten durch Erhitzen mit einem Sauerstoff-Butan-Brenner aufgrund der variablen Anbringungspositionen der Etiketten kaum in den automatisierten Prozess einzubinden und vor dem Hintergrund eines geringen Energie- und Ressourcenverbrauchs nicht sinnvoll ist. Abbildung 3-46: Fass nach Vorbehandlung mit Erhitzen und anschließendem Bürsten in der Versuchsanlage Wie die durchgeführten Versuche zeigen, ist bei Verwendung einer Bürstenschleifmaschine lediglich mit einer Vorbehandlung der Verpackungen eine vollständige Entfernung der Etiketten zu erreichen. Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse bietet folgender Ablauf die besten Ergebnisse: • Strahlen der Verpackungen zur Entfernung der Lackschicht und Teilablösung der Etiketten, • Erhitzen der verbleibenden Etikettenreste und anschließende • Behandlung in der Bürstenmaschine. Das Strahlen vor der Erhitzung bietet Potenzial zur Kosten- und Ressourceneinsparung durch geringeren Gasverbrauch. Insgesamt ist das Verfahren der Verwendung von Bürstenschleifmaschinen jedoch nicht optimal geeignet, da eine vollständige und automatisierte Etikettenentfernung ohne Vorbehandlung in einem Arbeitsgang nicht möglich ist. Ein mögliches Kosteneinsparungspotenzial fällt aufgrund der Notwendigkeit einer geeigneten Vorbe- 121 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen handlung weg. Auch der angestrebte Durchsatz ist nicht zu erreichen, so dass der parallele Betrieb mehrerer Bürstenmaschinen erforderlich wird. Aus den benannten Gründen war es erforderlich, weitere Verfahren auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wurden die Forschungsarbeiten auf die Etikettenentfernung mittels Wasserstrahltechnik fokussiert. Die zugehörigen Versuche und Forschungsarbeiten werden im nachfolgenden Kapitel beschrieben. 3.3.3.6 Untersuchung und Erprobung weiterer Verfahren Die Wasserstrahltechnik ist eine seit langem bekannte und häufig eingesetzte Technologie, die durch ihre Umweltfreundlichkeit, Flexibilität und universelle Einsetzbarkeit ein großes Potential aufweist. Einsatzbereiche finden sich vor allem in der Reinigung glatter Oberflächen von unerwünschten Belägen wie alten Farboder Schutzschichten, Rost, Ablagerungen oder Bewuchs sowie zur Vorbereitung von Bauteilen für weitere Behandlungen (z. B. der Aufbringung von Schutzschichten gegen Korrosion). Bei entsprechendem Druck kann der Wasserstrahl sogar zur Zerkleinerung verwendet werden. Bislang nicht bekannt ist jedoch der Einsatz der Wasserstrahltechnik im Bereich der Rekonditionierung. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Forschungsarbeiten ein entsprechender Versuchsstand konzipiert und erprobt. Der Aufbau des Versuchsstands ist in Abbildung 3-47 dargestellt. Abbildung 3-47: Blick auf den Versuchsstand Für die Durchführung der Versuche wurde ein mobiler Höchstdruckreiniger der Firma Kärcher eingesetzt, der bei einer Leistung von bis zu 1500 bar einen äußerst geringen Wasserbedarf erfordert (vgl. Abbildung 3-48). Die Höchstdruck- 122 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen pumpe mit Edelstahlzylinderkopf und Kolben besteht aus Spezial-Hartmetall. Darüber hinaus verfügt das Gerät über einen zusätzlichen Wasserfilter zum Schutz der Pumpe. Abbildung 3-48: Verwendeter Höchstdruckreiniger Das Gerät wurde so in den Versuchsstand integriert, dass eine Gefährdung der Mitarbeiter ausgeschlossen ist. Zusätzlich trägt der Mitarbeiter eine Schutzbrille und Handschuhe. Die Reinigungslanzen sind an der Einhausung in horizontaler und vertikaler Richtung beweglich montiert. Dadurch ist es dem an der Anlage eingesetzten Mitarbeiter möglich, Etiketten am Mantel punktuell zu entfernen. Zu diesem Zweck wird das Fass über Führungsrollen langsam gedreht und die Lanze kann in einer definnierten, einstellbaren Entfernung am Fassmantel vorbei geführt werden. Mit Hilfe einer rotierenden Düse wird ein gebündelter Wasserstrahl erzeugt, mit dem die Etiketten abgetragen werden können. Der Wasserstrahl besitzt beim Auftreffen auf den Fassmantel einen Durchmesser von etwa 3 cm. Analog zur Etikettenentfernung am Mantel erfolgt die Entfernung der Etiketten und Aufkleber am Oberboden. Mit der beschriebenen Versuchsanlage können maximal 180 Verpackungen pro Stunde behandelt werden, was bei einer Betriebszeit von acht Stunden einer Gesamtmenge von etwa 1440 Verpackungen entspricht. Der Einsatz der Technologie bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. erfordert daher mindestens zwei Stationen. Mit Hilfe der dargestellten Anlage wurden verschiedene Versuche durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde ein Versuchsprogramm erarbeitet. Dabei wurden verschiedene Parameter variiert und die Versuchsergebnisse dokumentiert. Variable Parameter waren insbesondere der Wasserdruck, der Abstand der Düse vom Fassmantel bzw. Oberboden und die Bestrahlungsdauer. Um reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten, wurde bei der Durchführung stets nur ein Parameter variiert, 123 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen die anderen Variablen wurden konstant gehalten. Im Einzelnen wurden folgende Parameter getestet: • Der Abstand zum Fass wurde zwischen 100 und 500 Millimetern variiert, um den Einfluss auf den Entfernungsgrad genauer zu analysieren. • Beginnend mit einem Wasserdruck von 300 bar wurde dieser stufenweise erhöht, bis ein optimales Ergebnis erreicht wird bzw. Schäden am Fass auftreten. • Zur Untersuchung des Einflusses der Bestrahlungsdauer wurden die Fässer 30 Sekunden und später 60 Sekunden mit einem konstanten Wasserdruck bestrahlt. Tabelle 3-12 gibt einen Überblick über die durchgeführten Versuche und die erreichten Ergebnisse. Insgesamt wurde die Etikettenentfernung mit Wasserstrahl an 225 Fässern getestet. Prüfplan mit den Testergebnissen (Wasserstrahl) Tabelle 3-12: Versuch Datum Druck [bar] Abstand zum Fass [mm] EntfernungsAnz. Dauer Etikettentyp Fässer [s] grad (Bemerkungen) KunstPapier 300 450 600 750 900 100 200 300 400 500 stoff 07.03.06 5 30 07.03.06 5 07.03.06 X X 30 X X 5 30 X X 07.03.06 5 30 X X X 07.03.06 5 30 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 30 X X X 07.03.06 5 30 X X X 07.03.06 5 30 X X X 07.03.06 5 30 X X X 07.03.06 5 30 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 07.03.06 5 60 X X X 124 X X X insgesamt ≤30% X X X X X Papieretiketten ≈80 %, X Kunststoffetiketten ≤40% X X X X Papieretiketten ≈90%, X Kunststoffetiketten ≤60% X X X X Papieretiketten ≈90%, X X X Kunststoffetiketten ≤60% Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Versuch Datum Druck [bar] Abstand zum Fass [mm] EntfernungsAnz. Dauer Etikettentyp Fässer [s] grad (Bemerkungen) KunstPapier 300 450 600 750 900 100 200 300 400 500 stoff 07.03.06 5 30 X X 07.03.06 5 30 X X 07.03.06 5 30 X X 07.03.06 5 30 07.03.06 5 30 07.03.06 5 60 07.03.06 5 60 X X 07.03.06 5 60 X X 07.03.06 5 60 X X X X X X X X X X X X Papieretiketten ≈95%, X X X X X X 07.03.06 5 60 X 08.03.06 5 30 X X 08.03.06 5 30 X X 08.03.06 5 30 X X 08.03.06 5 30 X X 08.03.06 5 30 X X 08.03.06 5 60 X X 08.03.06 5 60 X X 08.03.06 5 60 X X 08.03.06 5 60 X X 08.03.06 5 60 X X 08.03.06 5 30 08.03.06 5 30 X X 08.03.06 5 30 X X 08.03.06 5 30 08.03.06 5 30 X X X X Papieretiketten ≈95%, X X X X X X X X X X X X Kunststoffetiketten ≤85% (Lanze nur noch schwer zu führen) X X X Kunststoffetiketten ≤70% X (Lanze kaum noch führbar) X X Erwartungsgemäß hängt das Versuchsergebnis (Entfernungsgrad) stark vom verwendeten Wasserdruck ab. Höherer Wasserdruck führt zu einem besseren Ergebnis. Allerdings ist eine beliebige Steigerung des Wasserdrucks nicht möglich, da bereits bei einem Druck von 900 bar deutliche Beschädigungen an den Fässern auftraten und die Lanze nicht mehr gezielt geführt werden konnte. Die Versuchsdauer hat dagegen nur geringen Einfluss auf den Entfernungsgrad. Gleiches gilt für den Abstand zwischen Fassoberfläche und Düse. Insgesamt waren die Versuchsergebnisse nicht zufrieden stellend. Während Papieretiketten und -aufkleber relativ gut und sicher entfernt werden konnten, war bei Kunststoffetiketten fast durchgängig eine Nacharbeit erforderlich, da Etikettenund/oder Kleberreste an den Verpackungen zurückblieben (vgl. Abbildung 3-49). Auch durch Erhöhung des Wasserdrucks konnte dies Problem nicht gelöst werden. 125 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-49: Fass mit Etikettenresten am Oberboden Zusätzlich erwies sich die Zuverlässigkeit des Verfahrens als gering. Die Störungsdauer betrug etwa 35 % der Betriebszeit. Die häufigsten Störungen waren dabei auf undichte Leitungen, defekte Ventile oder verstopfte Filter zurückzuführen. Auch die Düsen bereiteten Probleme. Hier sind weitere Untersuchungen mit anderen Prozesskomponenten in robusterer Ausführung notwendig. Insbesondere die Probleme mit Leitungen und Ventilen lassen sich so einfach und schnell lösen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Wasserstrahltechnik gute Ansätze zur Optimierung der Etikettenentfernung bietet. Allerdings ist eine vollständige Automatisierung des Verfahrens nicht möglich, da diese mit einem erheblichen Mehrverbrauch an Wasser und geringem Durchsatz verbunden wäre. Die Etikettenpositionen am Fass sind nicht eindeutig definiert, so dass der gesamte Mantel abgestrahlt werden müsste. Daher ist mindestens ein Mitarbeiter je Station erforderlich. Ein entscheidender Vorteil des Verfahrens ist die Tatsache, dass die Wasserstrahltechnik deutlich flexibler ist als die Verwendung von Bürstenschleifmaschinen. Sie ist ohne Einschränkung auch für Kombinations-IBC geeignet, bei denen die Etiketten überwiegend an der Stahlplatte angebracht sind (vgl. Abbildung 3-50). Ein wichtiges Kriterium zur Bewertung des Verfahrens ist allerdings die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens, die in erheblichem Maße von der erforderlichen Aufbereitung des verwendeten Wassers abhängt. Grundsätzlich ist vor dem Hintergrund der Ressourcenschonung eine Kreislaufführung anzustreben, die aufwendige Verfahren (z. B. Filterung, Entkalkung) erfordert, um Schäden an der Pumpe zu vermeiden. Alternativ wäre, nach geeigneter Aufbereitung, der sekundäre Einsatz im Bereich der Fass- oder IBC-Reinigung genauer zu untersuchen. Im Rahmen die- 126 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ses Vorhabens konnten entsprechende Untersuchungen allerdings nicht durchgeführt werden, so dass eine abschließende wirtschaftliche Bewertung nicht möglich ist. Abbildung 3-50: 3.3.3.7 Etiketten an Kombinations-IBC Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse Die Entfernung der Etiketten im Rekonditionierungsprozess stellt ein großes Problem dar, da die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr hohe Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung stellen, insbesondere bei Verpackungen für gefährliche Güter. Problematisch sind vor allem Kunststoffetiketten, die nach dem IMDGCode eine sehr hohe Beständigkeit haben müssen. Diese Etiketten können mit keinem der getesteten Verfahren kostengünstig, sicher und zuverlässig entfernt werden. Im Rahmen der Forschungsarbeiten konnten zwar gute Ansätze zur Lösung der Problematik entwickelt werden, eine abschließende Betrachtung des Themas war in diesem Rahmen jedoch nicht möglich. Insgesamt zeigte die Wasserstrahltechnik das größte Potenzial, auch wenn zufrieden stellende Ergebnisse mit der bisherigen Versuchsanordnung nicht zu erreichen waren. Daher bedarf es weitergehender Forschungsarbeiten zur Variation von Prozessanordnungen und Verfahrensvarianten (z. B. Verwendung anderer Düsen, leistungsfähigerer Pumpen, beständiger Werkstoffe). Insbesondere muss dabei eine Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit und des Entfernungsgrades erreicht werden. Die Vorteile der Wasserstrahltechnik gegenüber den anderen Verfahren liegen in der Schonung der Oberflächen und die größere Flexibilität hinsichtlich der zu bearbeitenden Verpackungstypen. Dadurch ist das Verfahren ohne Einschränkung auch für den IBC-Bereich geeignet. Fraglich ist allerdings die Wirtschaftlichkeit des 127 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Verfahrens. Eine vollständige Automatisierung ist nicht möglich. Zusätzlich ergeben sich hohe Investitionskosten durch die notwendige Aufbereitung des verwendeten Wassers. Alternativ wäre der sekundäre Einsatz im Bereich der Fass- oder IBC-Reinigung genauer zu untersuchen. Im Rahmen dieses Vorhabens konnten die genannten Aspekte nicht im Einzelnen analysiert werden. Eine genaue Wirtschaftlichkeitsbewertung konnte daher ebenfalls nicht durchgeführt werden. Dafür bedarf es weitergehender Forschungsarbeiten. Im Gegensatz zur Wasserstrahltechnik kann die Bewertung von Bürstenschleifmaschinen für den betrachteten Anwendungsfall als abgeschlossen betrachtet werden. Die Nutzung von Bürstenmaschinen ist insgesamt ungeeignet, da eine vollständige Etikettenentfernung ohne Vorbehandlung nicht möglich war. Für die Bürstenmaschine sprechen zwar die Möglichkeit der vollständigen Automatisierung und die geringen Emissionen. Diese Vorteile werden allerdings durch notwendige Vorbehandlungen in Folge der Erhitzung wieder zunichte gemacht. Für die Etikettenentfernung können Bürstenmaschine somit nicht sinnvoll eingesetzt werden. Anders sieht dies im Vorfeld der Lackierung aus. Durch Vorbehandlung der von Etiketten befreiten und gestrahlten Fässer in der Bürstenmaschine ist es möglich, eine sehr glatte und ebene Oberfläche zu erzeugen, die eine optimale Grundlage für die nachfolgende Lackierung bietet. Dadurch kann der Lackverbrauch reduziert werden. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass nur die Wasserstrahltechnik geeignet ist, um die Etikettenentfernung im Fass- und IBC-Bereich zu optimieren und gleichzeitig eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Darüber hinaus kann der Einsatz der Wasserstrahltechnik zu einer deutlichen Reduzierung der Emissionen und des Ressourcenverbrauchs beitragen, sofern es gelingt, das verwendete Wasser aufzubereiten und wieder bzw. weiter zu verwenden. Insofern bietet die Technologie einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung. 3.3.4 3.3.4.1 Anlage zur Behandlung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen aus Kunststoff Motivation und Anforderungen des Marktes Im Rahmen der Verpackungsrücknahme werden von den Rekonditionierern nicht ausschließlich rekonditionierfähige Gebinde angenommen, sondern auch nicht reinigungsfähige Verpackungen, die aus Kunststoff bestehen oder kontaminiert sind und daher in den eigenen Anlagen nicht behandelt werden können. Die Verpackungen lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. werden beispielsweise die Kategorien A bis E unterschieden. Während Verpackungen der Kategorie A prozess- und rekonditionierfähig sind, müssen Verpackungen der Kategorie E an ein externes Entsorgungsun128 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ternehmen abgegeben werden, da betriebsintern keine Behandlungsmöglichkeiten bestehen (vgl. Abbildung 3-51). Dies ist beispielsweise bei schadstoffhaltigen Kunststoffgebinden der Fall. Kategorie Beschreibung A B Prozessfähig - Rekonditionierfähig - - Prozessfähig Rekonditionierfähig nach Vorbehandlung C Prozessfähig - Nicht rekonditionierfähig - Spundfässer/ Stahl <200L Deckelfässer/ Stahl <200L - Kombifass Stahl-PE<200L - IBC <600L - PE-Spundfässer <200L - PE-Deckelfässer <30L - Fiber-Trommeln - Kanister aus Stahl + PE - Sowie alle anderen Verpackungen die nicht den VPA des VCI entsprechen - - Spundfässer/ Stahl >200L Deckelfässer/ Stahl >200L - Kombifass Stahl-PE>200L - IBC >600L - PE-Spundfässer >200L - PE-Deckelfässer >30L - - Packmittel (entsprechend VPA des VCI) Mineralole - Losungsmittel - Tenside - Laugen - Wasserlosliche Stoffe aus er Sauren Spundfässer/ Stahl >200L Deckelfässer/ Stahl >200L - Kombifass Stahl-PE>200L - IBC >600L - PE-Spundfässer >200L - PE-Deckelfässer >30L - - (entsprechend VPA des VCI) - Füllgüter - Säuren - Stark giftige Stoffe - Krebserregende, mutagene Stoffe Stoffe und Farben D Prozessfähig nach Vorbehandlung - Nicht rekonditionierfähig - Spundfässer/ Stahl <200L Deckelfässer/ Stahl <200L - Kombifass Stahl-PE<200L - IBC <600L - PE-Spundfässer <200L - PE-Deckelfässer <30L - Fiber-Trommeln - Kanister aus Stahl + PE - Sowie alle anderen Verpackungen die nicht den VPA des VCI entsprechen - - -Starke -Lacke -Starke -Klebstoffe Nicht prozessfähig Nicht rekonditionierfähig - Abgabe an Entsorger möglich - - -Hochviskose -Harze E Säuren Laugen -Geruchsintensive Stoffe -Reaktive Stoffe -Silikon -Fette Bei IBC: -Isocyanate -Isocyanate - Alle Verpackungen -Pflanzenschutzmittel Bei IBC: und Farben -Flockungsmittel -Stark giftige Stoffe -Krebserregende, mutagene Stoffe -Lacke Generell von der Annahme sind ausgeschlossen: Verpackungen mit Resten radioaktiver, infektiöser und explosiver Stoffe Abbildung 3-51: Verpackungskategorien (Beispiel) Problematisch sind vor allem die Verpackungskategorien C bis E. Diese sind nicht rekonditionierfähig und müssen somit aus dem Rekonditionierprozess ausgegliedert und einem anderen Behandlungsweg zugeführt werden. Schadstoffhaltige Verpackungen werden grundsätzlich an externe Unternehmen weitergegeben, während nicht schadstoffhaltige Verpackungen (Kategorien C und ggf. D) über verschiedene Verwertungswege vermarktet werden können (stoffliche oder energetische Verwertung). Zum Zeitpunkt des Projektbeginns erfolgte die Entsorgung der schadstoffhaltigen Verpackungen (überwiegend PE-Gebinde) unbehandelt in einer Sonderabfallbehandlungsanlage. Die Abgabe erfolgte als besonders überwachungsbedürftiger Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 150110 gemäß AVV18 zu Kosten von ca. 770 Euro pro Tonne inklusive Transport bei Mengen von ca. 500 Tonnen pro Jahr. Die Abfallschlüsselnummer 150110 umfasst Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können /BUM 2006/. Die nicht schadstoffhaltigen Verpackungen aus Kunststoff wurden in einer manuell zu bestückenden Schredderanlage vorzerkleinert, um das Schreddergut zum 129 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Zweck des anschließenden Recyclings zu vermarkten. Es erfolgte jedoch keine Orientierung an den Anforderungen des Sekundärrohstoffmarktes, die eine Zerkleinerung auf marktübliche Korngrößen und eine Vorreinigung des Produktes erfordern. Daher konnten nur sehr geringe Erlöse erzielt werden. Die so behandelten Mengen betrugen zu Projektbeginn etwa 500 Tonnen pro Jahr, allerdings mit steigender Tendenz, da zunehmend IBC und Kunststoffverpackungen genutzt und in den Markt gebracht werden. Insgesamt war der Prozess der Aufbereitung zu Projektbeginn aufwendig und in ökonomischer Hinsicht wenig erfolgreich. Durch die fehlende Vorreinigung und die geringe Produktqualität war eine gewinnbringende Vermarktung nicht möglich. Das Gut konnte lediglich kostenneutral abgegeben werden (AVV 150102). Obwohl der maximal erzielbare Marktpreis für nicht schadstoffhaltige Kunststoffverpackungen im Jahre 2003 bei 150 Euro pro Tonne lag (bei entsprechender Produktqualität), konnte jedoch wegen der fehlenden Produktreinigung, unzureichender Korngrößen und fehlender Verpackung des Materials19 nur ein Preis von 25 Euro pro Tonne am Absatzmarkt erzielt werden. Dieser Umsatz wurde durch die notwendigen Transporte (mit geringer Auslastung) direkt wieder aufgebraucht, so dass sich insgesamt eine kostenneutrale Situation ergab. Motivation für die Durchführung des Projektes war es daher, die vorhandenen ökonomischen Potenziale auszuschöpfen und finanzielle Gewinne mit der Vermarktung der Kunststoffe zu erzielen. Zusätzlich war es ein zentrales Ziel, durch Reduzierung der Anzahl an Transporten und durch höherwertigen Verwertung aufgrund verbesserter Produktqualität auch einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Zur Verdeutlichung der ökonomischen Potenziale soll die Marktentwicklung kurz verdeutlicht werden. Ein Blick auf die Entwicklung der Marktpreise für Altkunststoffe zeigt einen deutlichen Preisanstieg seit Anfang 2004 (vgl. Abbildung 3-52). Dieses ist insbesondere auf den großen Bedarf an Kunststoffen auf dem asiatischen Markt zurückzuführen. Die Marktpreise für PE-Mahlgüter überschreiten mittlerweile 300 Euro pro Tonne und steigen stetig an. Durch die gleichzeitig steigenden steigenden Mengen an Kunststoffverpackungen ergibt sich eine besondere Notwendigkeit zur Entwicklung einer marktgerechten Aufbereitungsanlage für Kunststoffverpackungen in Rekonditionierbetrieben /BPM 2003/. 18 Abfallverzeichnisverordnung Transporte erfolgten in loser Schüttung, was aufgrund der geringen Auslastung der Fahrzeuge auch hohe Transportkosten zur Folge hatte. 19 130 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 350 Preise [€] 300 250 200 150 ob er N ov em be r D ez em be r O kt be r pt gu Se Au em st li Ju ni Ju M ai ril Ap M är z r ua br Fe Ja nu ar 100 Monat Abbildung 3-52: Marktpreisentwicklung für HDPE-Mahlgut im Jahr 2004 /BPM 2005/ Die Entwicklung eines geeigneten Aufbereitungsverfahrens erforderte eine genaue Analyse der technischen und qualitativen Voraussetzungen. Dabei war das Verhältnis von Investitionsaufwand und Erlösen, die direkt von der Produktqualität abhängen, von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund wurde bereits zu Beginn der Forschungsarbeiten genau untersucht, welche Umsetzungsvariante unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten die am Besten geeignete ist. Besonders wurde in diesem Zusammenhang das Endprodukt des Aufbereitungsprozesses im Hinblick auf die Marktanforderungen bewertet. Tabelle 3-13 stellt verschiedene Realisierungsvarianten gegenüber. Während die erste Variante, die Erzeugung ungereinigten Schreddergutes, weitgehend den IstZustand beschreibt und aufgrund der geringen Erlöse ausscheidet, bieten sich grundsätzlich zwei Alternativen: die Erzeugung eines ungereinigten Mahlgutes oder die Herstellung eines bereits vorgereinigten Produktes. Bei beiden Varianten ist eine zweistufige Zerkleinerung erforderlich, bei der im Vorfeld „Fremdteilchen“ aussortiert werden müssen, da diese ggf. die Produktqualität beeinträchtigen können. Zur Erzielung des in Abbildung 3-52 dargestellten Marktpreises muss das Mahlgut vorgereinigt und in Big Bags vermarktet werden. Bei dieser Variante sind hohe Investitionen erforderlich. Allerdings ist auch die Anzahl der Abnehmer deutlich größer als bei der Abgabe von ungereinigtem Schreddergut, was sich positiv auf den zu erzielenden Preis auswirkt. 131 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Bewertung von Kunststoff-Recyclaten zur Eingrenzung von Varianten der Projektrealisierung Tabelle 3-13: Endprodukt • • • • • • • • • Schreddergut Ungereinigt In loser Schüttung geliefert Mahlgut Ungereinigt In loser Schüttung geliefert Mahlgut Vorgereinigt Im Big Bag geliefert Vorteile Nachteile • • • Geringe Investitionskosten Nur ein Vor Schredderer nötig Kein Entfernen von „Fremdteilen“ wie Dichtungen • • • Stoffliche Verwertung möglich Geringe Erlöse möglich • • • • • • • • • Stoffliche Verwertung möglich Hohe Erlöse möglich Zahl der potentiellen Verwerter hoch Material auf dem Rohstoffmarkt gesucht • • • • Stoffliche Verwertung schwierig bis ausgeschlossen Ggf. hohe Entsorgungskosten Geringe Erlöse Aussortieren von „Fremdteilen“ Verwerter muss Material waschen können 2-stufige Schredderanlage notwendig Hohe Investitionskosten Waschwasser muss behandelt werden Aussortierung von „Fremdteilchen“ 2-stufige Schredderanlage notwendig Zur endgültigen Festlegung auf eine Verfahrensalternative wurde eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt. Durch die hohen Erlöse und die sich dadurch ergebende kurze Amortisationszeit für entsprechende Investitionen wurde die dritte Alternative als Basis für die Gestaltung des Prozesses gewählt. In diesem Sinne war es erforderlich, ein zweistufiges Zerkleinerungsverfahren mit integrierter Vorwäsche und nachgelagerter Abfüllung zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollte zusätzlich erreicht werden, dass sowohl das Frachtaufkommen deutlich gesenkt wird (durch bessere Auslastung der Lkw) als auch die ungelenkten Emissionen im Bereich der Behandlungsanlagen reduziert werden. Die verfolgten Ziele stellten sich also folgendermaßen dar: • Minimierung der Entsorgungsmengen und -kosten, • Erzielen von höheren Preisen am Absatzmarkt für HDPE-Mahlgut, • Reduzierung des Frachtaufkommens um bis zu 90 %, • Reduzierung ungelenkter Emissionen und • Erzielung einer stofflichen Verwertung des Mahlgutes. 3.3.4.2 Anforderungen an den Aufbereitungsprozess Zur Erfüllung der marktseitigen Anforderungen war es erforderlich, einen zweistufigen Prozess mit integrierter Produktreinigung und Abfüllung des Produkts in Big Bags zu realisieren. Der gesamte Prozess sollte weitgehend automatisiert und so mit geringem Personaleinsatz durchgeführt werden können. 132 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Insbesondere an die Zuführung der Verpackungen zur Zerkleinerungsanlage bestanden besondere Anforderungen. Angesichts der örtlichen Gegebenheiten bestand die Notwendigkeit, Höhenunterschiede und Entfernungen auszugleichen und eine sichere Versorgung der Zerkleinerungsanlagen zu gewährleisten. Da die Verpackungen Reste von Gefahrstoffe, Säuren etc. enthalten können, musste zudem eine Resistenz gegenüber diesen Stoffen gegeben und die Komponenten so gestaltet sein, dass ein Austritt von Gefahrstoffen verhindert wird. Die Anforderungen an die erste Zerkleinerungsstufe wurden im Wesentlichen durch die Art der zu behandelnden Verpackungen definiert. Der Vorzerkleinerer musste in der Lage sein, Verpackungen unterschiedlichster Art zu verarbeiten. Abbildung 3-53 zeigt die Bandbreite der zu verarbeitenden Verpackungsarten und Materialien. In der Zerkleinerung mussten Hohlkörper von Volumen zwischen 20 Liter bis 1.000 Liter verarbeitet werden, so dass eine große Flexibilität erforderlich war. Hohlkörper von 20 – 200 Liter Inhalt Abbildung 3-53: Hohlkörper von 640 – 1.000 Liter Inhalt Verschlüsse und Anbauteile von Verpackungen Kategorisierung von nicht rekonditionierfähigen Verpackungen /CAR 2006/ /OBA 2006/ /COR 2006/ Zusätzlich musste auch die Möglichkeit bestehen, Verschlüsse und Anbauteile von Verpackungen zu verarbeiten. Resistenz gegen Gefahrstoffe und auch Schutz gegen das Austreten von Gefahrstoffen galten auch hier als wichtige Anforderungsmerkmale. Der Durchsatz der Anlage musste, basierend auf einer Analyse der Mengenströme, 2.000 Tonnen pro Jahr erzielen, um einen parallelen Betrieb von mehreren Zerkleinerern zu vermeiden. Dies hätte teure Infrastrukturmaßnahmen und erhöhten Investitions- und Betriebskosten zur Folge gehabt. Nach der Vorzerkleinerung werden die Kunststoffteilchen einer zweiten Zerkleinerungsstufe zugeführt, um diese auf Mahlgutgröße zu zerkleinern. Der Output der Vorzerkleinerung wird dabei der zweiten Stufe direkt als Input zugeführt. In dieser zweiten Reinigungsstufe bestanden sehr hohe Anforderungen an die Prozess- und 133 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Produktqualität. Auch hier mussten die ausgewählten Anlagen unempfindlich gegenüber Gefahrstoffen sein. Das zerkleinerte und gereinigte Produkt wird am Ende des Prozesses in Big Bags abgefüllt. Eine wichtige Anforderung war dabei der personalarme Betrieb der Abfüllstation. Durch eine optimale Verdichtung des Mahlgutes sollte das maximal mögliche Transportgewicht erreicht werden (vgl. Kapitel 3.5.4.1) Die Reinigung war zum Waschen des Schreddergutes in den Prozess zu integrieren. Da das Mahlgut nicht nass in den Big Bags transportiert werden konnte, musste eine Trocknung des Materials nachgeschaltet werden. Auch hier war Resistenz gegenüber den möglichen Restinhalten in den Verpackungen erforderlich. Die sich ergebenden Anforderungen an die Gestaltung der einzelnen Prozessstufen sind in Tabelle 3-14 aufgelistet. Tabelle 3-14: Anforderungen an den Aufbereitungsprozess Prozessschritt Anforderung • Zuführung Grobzerkleinerung Feinzerkleinerung • Anpassung an örtliche Begebenheiten • Kostengünstig • Unempfindlich gegen Restinhalte • Verarbeitung von Hohlkörpern mit 20 bis 1.000 Liter Fassungsvermögen • Unempfindlich gegen Restinhalte • Hoher Durchsatz • Sichere Beschickung • Zerkleinerung des Schreddergutes bis auf Mahlgutgröße • Unempfindlich gegen Restinhalte • Kompatibilität zum Vorzerkleinerer • Wiederholgenauigkeit (Qualität) • Personalarmer Abfüllbetrieb • Erreichen des max. zulässigen Transportgewichts durch optimale Verdichtung des Mahlgutes Abfüllstation Reinigung Sichere Zuführung • Abfüllen in Big Bags, Gewicht max. 1 t je Big Bag • Kurze Rüstzeiten • Abreinigen des Schreddergutes • Unempfindlich gegen Restinhalte • Möglichkeit der nachfolgenden Trocknung • Sichere Beschickung des Nachzerkleinerers Basierend auf diesen Anforderungen konnte im Folgenden der Verfahrensablauf definiert, technische Alternativen bewertet und der Aufbau der Anlage geplant 134 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen werden. Die entsprechenden Arbeiten werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben. 3.3.4.3 Entwicklung eines Verfahrensschemas Das Verfahrensschema dient als Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten. Dabei wird die Reihenfolge der einzelnen Verfahrensschritte im Einzelnen definiert, um darauf basierend geeignete Anlagenkomponenten auswählen zu können. Der Ablauf des Prozess kann in einem Materialflussschema visualisiert werden, das in Abbildung 3-54 dargestellt ist. Zuführung Abbildung 3-54: Vorzerkleinern Waschen Nachzerkleinern Abfüllen Materialfluss-Schema Nach der Zuführung der Verpackungen erfolgt zunächst eine Vorzerkleinerung. Dabei werden die Ausgangsmaterialien in ein für den Nachzerkleinerer kompatibles, homogenes Gut zerkleinert. Anschließend erfolgt eine Reinigung und Trocknung des Gutes und erst danach die Zuführung zum Nachzerkleinerer. Die Anordnung der Reinigung zwischen dem Vor- und dem Nachzerkleinern ist sinnvoll, da eine Reinigung der nachzerkleinerten Kunststoffteilchen aufgrund der geringen Korngröße sehr aufwendig und die Trocknungszeit bis zur Abfüllung in die Big Bags äußerst kurz wäre. Vor dem Vorzerkleinern wäre eine Reinigung nur durch eine aufwendige Fassreinigung möglich. Somit ist die Reinigung prozesstechnisch zwischen dem Vor- und dem Nachzerkleinerer anzuordnen. Der Nachzerkleinerer zerkleinert das Material auf Mahlgutgröße, bevor es der Abfüllstation zugeführt wird. Die Abfüllung erfolgt in Big Bags. Diese werden mittels Gabelstapler auf eine Wechselbrücke oder auf einen Lkw verladen und zum Abnehmer transportiert. Vor der Zuführung der Verpackungen zur Schredderanlage ist eine Prüfung der Prozessfähigkeit der Verpackungen erforderlich, da nicht alle Gebinde in der Schredderanlage behandelt werden sollen bzw. können. Insbesondere muss anhand der Etikettierung auf Vorhandensein bestimmter Gefahr- oder Problemstoffe, wie Isocyanate, Polymin oder Flockungsmittel geprüft werden. Sofern einer dieser Stoffe in den Verpackungen enthalten ist, erfolgt eine Ausschleusung und eine Abgabe an einen externen Entsorger. In allen anderen Fällen muss der Inhalt auf die in Abbildung 3-55 dargestellten Gefahrstoffeigenschaften geprüft werden. 135 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-55: Gefahrguteigenschaften für die Aussortierung von Verpackungen /BPM 2005/ Sofern der Restinhalt bzw. das ehemalige Füllgut eine der Eigenschaften aufweist, ist eine Verarbeitung der Verpackungen nicht möglich. Verpackungen mit hochentzündlichen Restinhalten müssen gespült oder mit CO2 geflutet werden. Alle anderen Verpackungen können direkt an einen Entsorger abgegeben werden. 3.3.4.4 Bewertung technischer Alternativen Basierend auf dem entwickelten Verfahrensablauf war es nun erforderlich, unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen, technischen Alternativen für die Realisierung der einzelnen Verfahrensschritte zu analysieren. Zuführung der Verpackungen Zunächst wurde die Zuführung der Verpackungen genauer untersucht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und aus technischen Gründen (Abfüllung mittels Schwerkraft) war es erforderlich, die Zerkleinerungsanlagen im Obergeschoss des Gebäudes zu platzieren. Aus diesen Gründen war eine Vertikal- und eine Horizontalförderung der aufzugebenden Materialien notwendig. Daher wurden nun detailliert die technischen Anforderungen zusammengestellt und verschiedene Realisierungsmöglichkeiten bewertet. Der Vertikalförderer muss eine Hubhöhe von 10 Metern erreichen. Wichtige Prozessgrößen sind hier die Hubgeschwindigkeit, Hubbeschleunigung und die Traglast des Systems. Da die Verpackungen weitgehend entleert sind, ist eine Traglast von unter 100 kg ausreichend. Für andere Transporte, die zur Wartung der Anlagen notwendig werden (z. B. Werkzeuge), sollte durchaus eine höhere Traglast vorgesehen werden. Hier scheint eine Bemessungsgröße von 200 bis 300 kg ausreichend. Zur Realisierung dieser Anforderungen kommt eine Vielzahl an Transportmitteln in Frage. Zur Verdeutlichung unterschiedlicher Realisierungsarten sind in Abbildung 3-56 exemplarisch einige Varianten dargestellt. 136 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Riemenheber Abbildung 3-56: 4 Säulen Palettenheber Palettenheber Hydraulischer Palettenheber Aufzug Vertikalförderer /WIN 2006/ /THY 2006/ Aufgrund des hohen Durchsatzes, der angestrebten stetigen Fördertechnik und der Hubhöhe von 10 Metern können manuell bedienbare Fördersysteme wie Gabelstapler ausgeschlossen werden. Lastenaufzüge sind vor allem für hohe Tragkräfte und mittlere Hubgeschwindigkeiten geeignet. Durch die räumliche Isolation von den anderen Systemkomponenten können Gefahrstoffe problemlos transportiert werden. Gegen die Realisierung eines solchen Systems sprechen aber vor allem die sehr hohen Anschaffungskosten. So genannte starre Palletomaten (Palettenheber) zeichnen sich vor allem durch personalarmen Betrieb, hohen Durchsatz, hohen Wirkungsgrad und geringere Betriebskosten aus. Sie werden an einer festen Stelle in den Prozess integriert und können teilautomatisch oder vollautomatisch betrieben werden. Hydraulische Systeme sind konstruktiv aufwendig und sehr teuer, so dass sie für den Anwendungsfall ausscheiden. Riemenheber bieten eine kostengünstige Alternative. Sie sind sehr einfach zu warten, da alle Teile offen zugänglich sind. Zudem ist eine Automatisierung bei geringen Investitionskosten problemlos möglich. Problematisch ist allerdings die sehr geringe Tragkraft. Insgesamt ist der normale Palettenheber, speziell wegen des hohen Durchsatzes bei geringen Betriebs- und Wartungskosten, den anderen Systemen vorzuziehen, wie die nachfolgende Tabelle nochmals verdeutlicht. 137 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Tabelle 3-15: Bewertung der Vertikalförderer Riemenheber 4 Säulen Palettenheber Palettenheber Hydr. Palettenheber Gabelstapler Aufzug Mobilität { { { { z { Personalaufwand z z z z { z Tragkraft { z } } { z Hubgeschwindigkeit } } } } } } Betriebskosten } } } } { } Investitionskosten z { z } } { { ungeeignet, } bedingt geeignet, z geeignet Nach der Förderung in das Obergeschoss werden die Verpackungen über ein stetiges Fördermittel direkt dem Vorzerkleinerer zugeführt. Dazu kommen verschiedene Alternativen in Frage, z. B. Bandförderer, angetriebene Rollenbahnen, Rutschen und Gliederbandförderer (Abbildung 3-57). Bandförderer Abbildung 3-57: Rollenbahn Rutsche Gliederbandförderer Stetigförderer /FOE 2006, MEB 2006, ADI 2006, PRE 2006/ Rollenbahnen sind bauartbedingt extrem laut und erfordern teilweise Gehörschutz bei Arbeiten in direkter Nähe. Zudem ist die Flexibilität hinsichtlich der Größe und Art der zu fördernden Verpackungen gering und wird in erheblichem Maße durch die Größe und der Abstand der einzelnen Rollen bestimmt. Vorteile sind der geringe Wartungsaufwand und die geringen Investitionskosten. Bandförderer sind vor allem charakterisiert durch ihre sehr geräuscharme Betriebsweise und ihren geringen Energiebedarf. Sie sind jedoch im Vergleich zu den anderen Systemen wartungsintensiv und unterliegen einem hohen Verschleiß. 138 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Die Schwerkraftrutsche ist ein sehr kostengünstiges Verfahren. Sie kann sehr einfach in bestehende Prozesse integriert werden und ist weitgehend wartungsfrei. Der Prozess ist allerdings durch das stark variierende Rutschverhalten verschiedener Verpackungen störungsanfällig (Verstopfungsgefahr). Aus diesem Grund sind nur sehr kurze Rutschen geeignet, die gut zugänglich sein müssen. Sehr schwere Güter können auf Gliederbandförderern transportiert werden. Diese besitzen Glieder aus Stahl oder Kunststoff. Der größte Nachteil ist der hohe Anschaffungspreis (vgl. Tabelle 3-16). Tabelle 3-16: Bewertung Fördersysteme Bandförderer Rollenbahn Rutsche Gliederbandförderer Fördergeschwindigkeit z } } } Tragkraft } z z z Kontrolle über den Prozess z } { z Standzeit z { z } Investitionskosten } } z { Bei Betrachtung der Systembewertung sind Bandförderer die am Besten geeignete Variante, da sie sich vor allem durch die hohe Prozesskontrolle und durch die hohe Standzeit bei mittleren Investitionskosten auszeichnen. Zudem eignen sie sich bei Wahl entsprechend breiter Förderbänder für alle Verpackungsarten. Vorzerkleinerung Nach der Zuführung gelangen die Verpackungen in den Vorzerkleinerer, in dem sie auf eine homogene Korngröße gebracht werden. Zur Realisierung des Vorzerkleiners bieten sich verschiedene (schneidende) Verfahren an, die sich nach der Anzahl der Wellen in 1-Wellen-, 2-Wellen- und 4-Wellenzerkleinerer unterteilen lassen. Eine Sonderbauform bilden noch die 3-Wellenzerkleinerer, die allerdings nur sehr selten eingesetzt werden. 139 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 1- Wellenzerkleinerer Abbildung 3-58: 2- Wellenzerkleinerer 4- Wellenzerkleinerer Zerkleinerungsverfahren /UNA 2006/ Beim 1-Wellenzerkleinerer drückt der hydraulische Zuführschieber das Material lastabhängig gegen den Rotor, an dem je nach Ausführung gezahnte oder glatte Leisten für den Transport des Materials befestigt sind. Der Rotor zerkleinert das Material mit Hilfe starrer Schneidleisten (Gegenmesser). Das zerkleinerte Material fällt durch ein Sieb oder Lochblech, durch dessen Öffnungsweite die Gutgröße eingestellt werden kann, in ein darunter liegendes Behältnis oder Fördereinrichtung /UNA 2006/. 1-Wellenzerkleinerer zeichnen sich durch die geräuscharme Funktionsweise aus. Problematisch ist der hohe Energiebedarf bei verhältnismäßig geringem Durchsatz sowie die Form der Zerkleinerungsprodukte. In den meisten Fällen haben die Produkte die Form von langen Streifen, welche in den nachfolgenden Stufen nur schwer zu verarbeiten sind. Anwendung finden 1-Wellenzerkleinerer insbesondere bei Massivholzabfällen, losen und leichten Stoffen wie Folien, Verpackungsmaterialien und Papier. Beim 2-Wellenzerkleinerer wird das Material durch die auf den beiden entgegengesetzt laufenden Wellen montierten Schneidscheiben bzw. Schneidsegmente eingezogen. Dabei sind die Schneidscheiben so angeordnet, dass jeweils eine Schneide in die Lücke der gegenüberliegenden Welle eingreift. Das Material wird in Längs- und Querrichtung zerkleinert /UNA 2006/. Geringere Drehzahlen als bei den 1-Wellenzerkleinerern ermöglichen eine sichere Zuführung der Verpackungen. Allerdings ist das 2-Wellen-System geräuschintensiver als 1-Wellen-Systeme und es wird bei vielen Ausführungen ein Gehörschutz notwendig, welcher ab 80 dB(A) vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Korngröße des zu zerkleinernden Materials wird durch die Schneidscheibenbreite und -länge sowie ggf. durch die Zähnezahl (bei gezahnten Schneidscheiben) bestimmt /UNA 2006/. Haupteinsatzbereiche sind schwieriges, störstoffbelastetes Material wie Paletten, Kisten, Kabeltrommeln, Abbruchhölzer, Möbelstücke, Spanplatten, Haus- und Gewerbemüll /VEC 2006/. Beim 4-Wellenzerkleinerer erfolgt nach Aufgabe des Materials in den Trichter sofort der Einzug in den Schneidwerksraum, wo es in einem Arbeitsgang zerkleinert wird. Das Material, das nicht durch das Lochgitter fällt, wird von den Zähnen des Hauptschneidwerkes erfasst und nach oben befördert. Beim Erfassen des zerklei140 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen nerten Materials durch das Nebenschneidwerk erfolgt ein weiterer Schneidvorgang. Schließlich wird das Material beim Übergang vom Haupt- in das Nebenschneidwerk zerkleinert. Das Endprodukt ist ein genau definiertes, homogenes Granulat /UNA 2006/. Der 4-Wellenzerkleinerer erreicht die geringste Drehzahl aller Systeme und gewährleistet damit eine sehr sichere Zuführung des Materials. Insbesondere zur Zerkleinerung von PE – Bändern, Blech- und Kunststoffgebinden, Pkw - Reifen, medizinischen und chemischen Abfälle, Papier und Kartonagen, Stoßfängern und Hohlkörpern findet dieses System Anwendungsmöglichkeiten. Als Sonderbauform des 4-Wellenzerkleinerers ist der 3-Wellenzerkleinerer zu nennen. Dieser hat in der Industrie allerdings kaum eine Bedeutung, so dass er hier nicht weiter betrachtet wird. In Tabelle 3-17 sind verschiedene Aggregate mit Leistung, Durchsätzen und Drehzahlen beispielhaft gegenübergestellt. Tabelle 3-17: Vergleich von 1- und 2-Wellenzerkleinerer /VEC 2006/ Vecoplan VAZ 1300 M Eine Welle Vecoplan VAZ 2400 Eine Welle Vecoplan VVZ 300 Zwei Wellen Vecoplan VVZ 300 Zwei Wellen 55 kW 90 kW 55 kW 90 kW Durchsatz 3.000 kg/h 6.000 kg/h 5.000 kg/h 30.000 kg/h Drehzahl 132 min-1 145 min-1 75 min-1 95 min-1 Leistung Wie aus der Tabelle ersichtlich und bereits textlich erläutert, benötigt der 1-Wellenzerkleinerer eine höhere Leistung und damit auch deutlich mehr Energie als der 2-Wellenzerkleinerer. Ein exemplarischer Leistungsunterschied von 35 kW (bezogen auf einen Durchsatz von 5000 kg pro Stunde) ergibt pro Schicht und bei angenommenen Stromkosten von 15 Cent pro kWh eine Kostendifferenz in Höhe von 11.000 Euro pro Jahr. Aus wirtschaftlichen Überlegungen ist die Wahl eines 1-Wellenzerkleinerers daher auszuschließen. Auch vor dem Hintergrund der Produktgröße und Qualität ist das Verfahren ungeeignet. Bei 4-Wellenzerkleinerern erweist sich der geringe Energieverbrauch und die geringe Drehzahl als vorteilhaft. Diese gewährleistet auch bei großen Hohlkörpern eine sichere Zuführung des Materials. Da zudem das Mahlgut des 4-Wellenzerkleinerers deutlich homogener und kleiner ist als beim 2-Wellenzerkleinerer, ist dieser für die Umsetzung am Besten geeignet. 141 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Nachzerkleinerung Der Nachzerkleinerer hat die Aufgabe, das Produkt auf eine Endkorngröße von ca. 12 mm (Marktanforderung) zu zerkleinern. Klassische Zerkleinerungsaggregate, wie bereits beschrieben, sind für diese kleinen Korngrößen nicht ausgelegt. Schneidmühlen sind hier deutlich besser geeignet. So weisen sie eine deutlich höhere Drehzahl des Rotors auf. zudem ist unter der Welle mit den daran befestigten Schneidmessern ein Sieb montiert, welches auch für kleine Sieböffnungen ausgelegt ist /HEL 2006/. Dies erlaubt es, auf eine bestimmte Korngröße festgelegtes Granulat mit hoher Wiederholgenauigkeit zu erzeugen, so dass die Anforderungen des Marktes erfüllt werden können. Weiterer Unterschied zu herkömmlichen Zerkleinerern ist, dass das Material direkt mit Hilfe der starren Schneidmesser zerkleinert wird. Damit sind ein präziserer Schnitt und eine bessere Schnittqualität gewährleistet. Schneidmühlen sind somit für die Nachzerkleinerung von Kunststoffen sehr gut geeignet. Nachteilig ist lediglich die geringe Flexibilität in Bezug auf das zu zerkleinernde Material zu nennen, die im betrachteten Fall jedoch keine Rolle spielt, da das Material nur eine geringe Härte aufweist und weitgehend homogen ist (in Bezug auf die Korngröße). Durch die hohen Drehzahlen und den konstruktiven Aufbau verbleibt das Material zum Zweck der Zerkleinerung nur sehr kurz in der Schneidmühle, was sich sehr günstig in Bezug auf die Standzeiten der Messer und den Durchsatz auswirkt. Somit ist die Schneidmühle für die Nachzerkleinerung ideal geeignet. Produktreinigung und Trocknung Zwischen den beiden Zerkleinerungsprozessen gliedert sich der Reinigungsprozess ein. Dazu können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen, die sich grundsätzlich in Durchlaufprozesse (Abbildung 3-59) mit kontinuierlichem Durchsatz und in Batchprozesse (Abbildung 3-60) unterteilen lassen. Tunnelwaschanlage Abbildung 3-59: Extruder mit integrierter Waschanlage Durchlaufsysteme /IBO 2006/ /BRE 2006/ Bei den Durchlaufsystemen wird das Produkt aus dem Produktionstakt ausgegliedert und in größeren Mengen einer entsprechenden Waschvorrichtung zugeführt. 142 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Nach Ablauf des Reinigungsprozesses wird das Produkt weiterverarbeitet oder wieder in den Produktionstakt eingegliedert. Die Produktreinigung kann auch im Rahmen des Transportes zum nächsten Verfahrensschritt durchgeführt werden, was sich positiv auf den erforderlichen Platzbedarf auswirkt. Beispielhaft seien hier Tunnelwaschanlagen oder Extruder mit integrierter Waschanlage genannt. Beispiele für Batchsysteme sind Trommelwaschanlagen, Einkammerwaschanlagen und Rhönradwaschanlagen, die in der nachfolgenden Abbildung dargestellt sind. Trommelwaschanlage Abbildung 3-60: Einkammerwaschanlage Röhnradwaschanlage Batchsysteme /MEA 2006a/ /MEA 2006b/ /MEA2006/ Um eine Voreinschätzung hinsichtlich der Eignung der verschiedenen Verfahren durchführen zu können, sind in Tabelle 3-18 die Merkmalsausprägungen und Eigenschaften der genannten Verfahren beispielhaft gegenübergestellt. Tunnelwaschanlagen sind für sehr hohe Durchsätze geeignet und ermöglichen eine sehr gute Reinigungsqualität. Der hohe Automatisierungsgrad bietet die Möglichkeit eines personalarmen Betriebs, was sich positiv auf die Betriebskosten auswirkt. Allerdings sind die sehr hohen Investitionskosten ein deutlicher Nachteil. Extruder mit integrierter Waschanlage sind sehr kompakte, relativ flexible Systeme, welche bei mittlerem Durchsatz und mittlerer Reinigungsqualität eingesetzt werden. Durch den hohen Automatisierungsgrad wird wenig Personal zum Betrieb der Anlage benötigt. Auch Trommelwaschanlagen besitzen eine hohe Reinigungsleistung und werden als Batchsystem betrieben. In diesem Falle ist jedoch eine Pufferung der Materialien vor dem Reinigungsvorgang erforderlich. Nach dem Reinigungsvorgang werden die Materialien dann aus der Anlage entfernt und in den weiteren Prozess eingeführt. Dieser Batch-Betrieb ist somit nicht für hohe Durchsätze geeignet (vgl. Tabelle 3-18). 143 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Tabelle 3-18: Vergleich unterschiedlicher Reinigungsverfahren Tunnelwaschanlage Extruder mit integrierter Waschanlage Trommelwaschanlage Einkammerwaschanlage Röhnradwaschanlage Durchsatz z z { { { Reinigungsqualität z } z z z Personalkosten z z { } { Investitionskosten { } } } } Die Einkammerwaschanlage unterscheidet sich von der Trommelwaschanlage insbesondere im Automatisierungsgrad und somit in den Personalkosten. Diese sind bei den Einkammerwaschanlagen deutlich geringer und bieten somit einen ökonomischen Vorteil. Rhönradanlagen sind konstruktiv den Trommelwaschanlagen sehr ähnlich. Allerdings ist die Bewegung der Waschkammer dreidimensional. Dies wirkt sich in einer besseren Reinigungsqualität aus. Bei Gesamtbetrachtung der Verfahren bietet es sich an, aufgrund der notwendigen Durchsatzleistungen einen Extruder mit integrierter Waschanlage zu verwenden. Die Funktion der Reinigung kann dabei über eingebaute VA-Wasserrohre umgesetzt werden. Der Abtransport der kontaminierten Flüssigkeit wird über einen unterhalb des Fördermittels eingebauten Trichter gewährleistet. Im Rahmen der Reinigung muss das Schreddergut möglichst vollständig von Restanhaftungen befreit werden. Das nasse bzw. feuchte Material sollte vor der Nachzerkleinerung getrocknet werden, um den weiteren Prozess (z. B. die Verpackung) nicht zu beeinflussen und um Oxidation an den Schneiden zu verhindern. Diese Trocknung kann über eine Druckluftzufuhr in den Extruder erfolgen. Abfüllung des Produkts in Big Bags Ein großer Teil der Wertschöpfung der gesamten Anlage liegt in der Realisierung einer anforderungsgerechten Abfüllstation. Grundlegende Anforderung war dabei die maximale Ausnutzung der Nutzlast der Lkw, um so die Umweltbelastungen und gleichzeitig Transportkosten nachweislich zu senken. Dies kann vor allem durch die Auswahl geeigneter Big Bags erreicht werden, die je nach Bauart zwischen 500 und 2.000 kg Traglast aufweisen. Big Bags können nach der Anzahl der Hebeschlaufen und der Öffnungsarten unterschieden werden. Diese sind wichtige Schnittstellen zur Abfüllstation. Abbildung 3-61 stellt verschiedene Varianten von Big Bags dar. 144 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Oben offen, Boden mit Auslauf Oben mit Einlauf, Boden mit Auslauf Abbildung 3-61: Oben mit Schürze zum Verschließen, Boden mit Auslauf Oben offen, Boden geschlossen Oben mit Einlauf, Boden geschlossen Oben eine Schürze zum Verschließen, Boden geschlossen Ausführungsformen von Big Bags Ziel der Untersuchungen war es, Big Bags auszuwählen, die eine hohe Traglast gewährleisten und gleichzeitig aufgrund der Abmessungen eine ideale Beladung des Lkw ermöglichen. Um die Rüstzeiten möglichst gering zu halten, sollten möglichst große Big Bags verwendet werden, deren Gesamtgewicht jedoch nicht mehr als eine Tonne beträgt. Dabei war es auch wichtig, dass die Abfüllanlage die Big Bags mit möglichst hohem Druck belädt, um deren Traglast möglichst ausnutzen zu können. Da die Beladung der Big Bags zur Vermeidung technischen Aufwands idealerweise von der Oberseite realisiert werden sollte, ist die Variante mit dem Einlauf von oben und mit geschlossenem Boden zu favorisieren. Zur Befüllung der Big Bags können verschiedene Abfüllstationen verwendet werden, die sich nach dem Automatisierungsgrad klassifizieren lassen. Tabelle 3-19: Bewertung des Automatisierungsgrades von Abfüllstationen vor dem Hintergrund der Anforderungen Manuell Halbautomatisch Vollautomatisch Flexibilität z } } Geringer Personalaufwand { } z Geringer Durchsatz { } z Geringe Investitionskosten z } { { ungeeignet, } bedingt geeignet, z geeignet 145 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Durch die in den Anforderungen vorgegebene Automatisierung kann hier nur eine vollautomatische Abfüllanlage verwendet werden. Die in diesem Zusammenhang in Frage kommenden Varianten stellen sich wie folgt dar. HochleistungsAbfüllanlage Mit unten liegender Waage Abbildung 3-62: Mit oben liegender Waage Integriert in den Produktionsprozess Big Bag - Abfüllanlagen (aus /LIB 2006a/ /DER 2006/ /DER 2006/ /LIB 2006b/) Als besonders vorteilhaft erweist sich hier die Befüllung von oben mit unten liegender Wiegeeinrichtung. Das Mahlgut wird mittels Schwerkraft in die Big Bags abgefüllt. Durch die geringe Mahlgutgröße ist es möglich, sehr hohe Schüttdichten und damit eine maximale Auslastung der Traglast der Big Bags zu erreichen. 3.3.4.5 Aufbau und Erprobung der Pilotanlage Ausgehend von den technischen Alternativen und dem entwickelten Verfahrensschema, wird nachfolgend der zu Zwecken der praktischen Erprobung realisierte Prozess beschrieben. Die gesamte Anordnung der einzelnen Systemkomponenten in einem Layoutplan ist in Abbildung 3-63 dargestellt. Erdgeschoss 1. Geschoss 2. Geschoss Palettenheber Palettenheber Verpackungszuführung Vorzerkleinerer Abfüllstation Reinigungsschnecke Big gs Ba Big Bags Abtransport Nachzerkleinerer Abbildung 3-63: 146 Layout - Plan der Pilotanlage Förderband Vorzerkleinerer Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Die Verpackungen werden seitlich an das Produktionsgebäude herangefahren und von dort aus über eine Bühne auf den Palettenheber aufgegeben (s. Abbildung 3-64). Dieser transportiert das Material in das 2. Obergeschoss. Blick frontal auf den Palettenheber Abbildung 3-64: Blick seitlich in den Palettenheber Palettenheber für die Zuführung der Verpackungen Im Rahmen der Umsetzung wurde der Palettenheber PPH 1-1500 der Firma Winkel GmbH ausgewählt, da dieser aller alle technischen Anforderungen erfüllt (vgl. Tabelle 3-20). Zudem bietet das Produkt eine ökonomisch sinnvolle Wahl durch geringen Wartungsaufwand. Durch eine integrierte, angetriebene Rollbahn ist eine Schnittstelle zur den Bandförderern im 2. Obergeschoss gegeben. Diese Rollbahn ist auf einem Tragaufbau befestigt. Somit ist der Palettenheber PH 1 - 1500 sowohl ökonomisch als auch technisch eine geeignete Lösung. Tabelle 3-20: Technische Parameter des Palettenhebers PH 1 - 1500 Parameter Werte Hubhöhe [mm] 10.080 Hubgeschwindigkeit [m/s] 0,6 Durchsatz [Stk./h] 60-120 Tragfähigkeit [kg] 540 Motorleistung [kW] 5,5 Gewicht Tragaufbau und Förderband [kg] 100 Gesamtgewicht [kg] 1.600 147 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Für den sicheren und emissionsarmen Betrieb wurde der Vertikalförderer eingehaust. Dies ist insbesondere aus Gründen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich, da Fässer und IBC mit Gefahrstoffanhaftungen von der Rollenbahn fallen könnten und somit Mitarbeiter verletzen könnten. Zudem sind ohne Einhausung die Kettenläufe offen zugänglich, was eine potenzielle Gefährdung bedeutet. Ein weiteres Risiko bestand in der Gefahr von Quetschverletzungen beim Absenken des Lastaufnahmemittels bis auf den Boden. Diese Risiken wurden durch eine Einhausung deutlich verringert. Von der Rollenbahn des Vertikalförderers werden die Verpackungen auf einen Bandförderer aufgegeben, welcher die Verpackungen über einen zweiten nachgeschalteten Bandförderer direkt in den Vorzerkleinerer führt. Die Förderbänder und der Zerkleinerer werden automatisch über eine optische Abtastung (Lichtschranke) gesteuert. Der Vorzerkleinerer der Untha Schredders GmbH mit der Bezeichnung RS 50-4-S wurde aufgrund seiner technischen Eigenschaften ausgewählt (vgl. Tabelle 3-21). Zur Zuführung des Materials wurde eine spezielle Eindrückvorrichtung inftegriert, die verhindert, dass das Material aus der Scheröffnung heraus gestoßen wird. Somit kann die Zerkleinerung schneller und effektiver erfolgen. Diese Eindrückvorrichtung mit der Bezeichnung „EGE 400“ (Firma Untha Schredders) ist speziell auf den verwendeten Zerkleinerer abgestimmt. Tabelle 3-21: Technische Parameter RS 50-4-S (Untha) Parameter Werte Maximaler Durchsatz [kg/h] 480 Schneidwerksöffnung 1.230 x 700 mm Motorleistung [kW] 2 x 22 kW Gewicht 3.800 kg Aufgrund der Größe der Schneidwerksöffnung können allerdings intakte IBC (ca. 1000 Liter Inhalt) nicht zerkleinert werden, da deren Maße von 1200 mm Länge, 1000 mm Breite und 1175 mm Höhe die Größe der Schneidwerksöffnung überschreiten. Diese müssen daher vor der Zuführung zunächst zerschnitten werden. Eine Teilung in der Mitte ist dabei ausreichend, so dass der mit der Zerlegung verbundene Aufwand noch zu rechtfertigen war. Die nachfolgende Abbildung zeigt den ausgewählten Zerkleinerer. Gut zu erkennen sind die vier Wellen. 148 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-65: Bild des Zerkleinerers RS 50-4-S im praktischen Einsatz Nach der Vorzerkleinerung wird das Material mittels Schwerkraft vom 2. Obergeschoss in das 1. Obergeschoss transportiert und der Reingungsschnecke (Extruder) zugeführt. Diese transportiert das vorzerkleinerte Gut über eine Länge von 6,24 Metern auf eine Höhe von 1,86 Metern. Im Rahmen des Transports (Fördergeschwindigkeit 16 Meter pro Minute) wird das Material gereinigt und getrocknet. Die Zuführung der Reinigungsflüssigkeit erfolgt über Düsen von der Oberseite, die Flüssigkeit wird über ein Sieb an der Unterseite und einen angeschlossenen Trichter abgeführt. Tabelle 3-22: Technische Parameter des Extruders Parameter Werte Fördergeschwindigkeit [m/min] 16 Drehzahl [min-1] 40 Länge / Durchmesser [mm] 6.400 / 500 Max. Durchsatz [t/h] 360 Motorleistung [kW] 5,5 Gewicht [kg] 1.200 Durch die geringe Drehzahl von 40 Umdrehungen pro Minute wird das Material sehr schonend transportiert und umgewälzt. Die durchschnittliche Verweildauer des Materials beträgt 24 Sekunden. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für die Reinigung und Trocknung der Kunststoffstreifen. Trotz geringer Drehzahlen und gerin149 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ger Fördergeschwindigkeit wird ein maximaler Durchsatz von 360 kg pro Stunde erreicht. ReinigungsSchnecke Nachzerkleinerer Abbildung 3-66: Reinigungsschnecke und Nachzerkleinerer Am Ende des Reinigungsprozesses wird das Material vertikal mittels Schwerkraft in den Nachzerkleinerer (Modell: Previero 40/50) transportiert. Dieser nimmt das Material über eine Schneidwerksöffnung mit Abmaßen von 500 mm x 400 mm auf und zerkleinert es auf eine homogene Korngröße, welche durch Wahl des Siebes beeinflusst werden kann. Im Rahmen der Umsetzung wurde eine Endkorngröße von 12 mm gewählt, da dies den Marktforderungen entspricht. Die technischen Daten des Nachzerkleinerers sind in Tabelle 3-23 dargestellt. Tabelle 3-23: Technische Parameter des Nachzerkleinerers Previero 40/50 Parameter Maximaler Durchsatz [kg/h] Drehzahl [min-1] Schneidwerksöffnung [mm] Werte 350 bis 400 750 500 x 400 Rotordurchmesser [mm] 400 Motorleistung [kW] 22 Gewicht [kg] 1.700 Das Modell Previero 40/50 gilt als äußerst zuverlässig und beständig gegenüber aggressiven Medien und Gefahrstoffen. Dadurch wird eine erhöhte Standzeit der Messer gewährleistet. Zudem sind diese, bedingt durch den konstruktiven Aufbau, 150 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen schnell zu wechseln und problemlos zu reinigen, da eine gute Zugänglichkeit aller Bauteile gewährleistet ist. Abbildung 3-67: Nachzerkleinerer Previero 40/50 Nach der Nachzerkleinerung wird das Mahlgut vertikal über ein Rohrsystem vom 1. Obergeschoss in das Erdgeschoss transportiert. Dort wurde eine spezielle Abfüllstation vorgesehen, mit der die Befüllung der Big Bags erfolgt. Zu diesem Zweck werden die Big Bags eingespannt, was durch die Bühnenkonstruktion ist sehr schnell und unkompliziert durchführbar ist (vgl. Abbildung 3-68). Die Rüstzeit pro Big Bag beträgt nur etwa 20 Minuten. Nach insgesamt 120 Minuten ist ein Big Bag befüllt und kann mittels Gabelstapler ins Zwischenlager befördert oder auf einen Lkw verladen werden (vgl. Abbildung 3-69). Abbildung 3-68: Abfüllung der Big Bags 151 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-69: Beladen eines Lkw mit Big Bags Zur optimalen Nutzung des Laderaums werden Big Bags eingesetzt, die eine Höhe von 2300 mm, eine Breite von 1000 mm und eine Länge von 1000 mm aufweisen. Die maximale Nutzlast beträgt 1000 Kilogramm. Allerdings wird diese aufgrund des relativ leichten Materials nicht voll ausgenutzt. Das Gewicht der befüllten Big Bags beträgt etwa 800 bis 900 Kilogramm. Im Rahmen der Erprobungsphase wurden verschiedene Testreihen gefahren und die Parameter verändert und optimiert. In der Erprobungsphase gab es zunächst Probleme mit der Eindrückvorrichtung des Vorzerkleinerers. Es kam aufgrund einer fehlerhaften Steuerung - diese erfolgt über Lichtschranken - zu vermehrten Störungen. Teilweise wurden Verpackungen zu früh zugeführt, wenn der Zerkleinerer noch nicht wieder betriebsbereit war, teilweise wurden nach vollständig durchgeführtem Zerkleinerungsvorgang keine Verpackungen eingezogen. Durch optimiertes Positionieren der Sensoren konnte dieses Problem jedoch schnell behoben werden, so dass der Vorzerkleinerer, ebenso wie die anderen Komponenten des Zerkleinerungsverfahrens, zuverlässig funktionierte. Weitere Schwachstellen wurden bei Produktreinigung festgestellt. Dabei kam es teilweise zu Verstopfungen des unter der Reinigungsschnecke angeordneten Siebs zum Abtropfen der Flüssigkeit durch Kunststoffpartikel. Auch dieses Problem konnte durch technische Optimierungen gelöst werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Verfahren nach den beschriebenen Optimierungen zuverlässig funktioniert und die Produktqualität den Anforderungen des Marktes entspricht. 3.3.4.6 Abschließende Bewertung der Versuchsergebnisse Die im Rahmen der Erprobung gewonnenen Erkenntnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 152 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Mit Hilfe des beschriebenen Verfahrens ist es möglich, die nicht schadstoffhaltigen Kunststoffverpackungen marktgerecht zu behandeln, um sie anschließend einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Die zerkleinerten Kunststoffteilchen können zu einem Marktpreis von etwa 330 bis 350 Euro je Tonne abgegeben werden, so dass sich für den Rekonditionierer erhebliche Umsatzerlöse ergeben. Dies ist ein Beleg für die gute Produktqualität und damit für die Effizienz des Prozesses, wobei allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass aktuell aufgrund der Materialknappheit nur geringe Qualitätsanforderungen bestehen. Aus diesen Gründen ist aktuell eine Produktreinigung nicht zwingend erforderlich, um den oben dargestellten Marktpreis zu erzielen. Im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen ist es jedoch sinnvoll, eine entsprechende Reinigungsanlage vorzusehen. Die nachfolgende Abbildung zeigt das im Zerkleinerungsprozess gewonnene Granulat (links) und das daraus hergestellte Produkt (Erdkabelabdeckungen, rechts). Abbildung 3-70: Kunststoffgranulat aus der entwickelten Anlage und Recyclingprodukt Für eine abschließende Bewertung des Teilprojektes aus betrieblicher Sicht ist aber auch die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck wurde ein Wirtschaftlichkeitsnachweis geführt. Wie bei den anderen Teilprojekten auch, wurden dazu die Pay Out Time (Amortisationszeit), der Discounted Cash Flow sowie der Net Present Value ermittelt (vgl. auch Kapitel 3.3.1.6). Bezogen auf die aktuelle Situation und unter Berücksichtigung einer Gesamtinvestition von ca. 249.000 Euro liegt die Amortisationszeit der Anlage bei 13 Monaten und ist somit vergleichsweise kurz. Der Net Present Value beträgt 1,433 Millionen Euro, bezogen auf einen internen Zinsfuß von 5 %. Er entspricht dem 5,7f-fachen der Investitionssumme. Dies ist ein sehr hoher Wert für ein Investitionsprojekt. Auch der Discounted Cash Flow von 109,09 % verdeutlicht die hohe Wertschöpfung des Projektes. Das Projekt ist somit in wirtschaftlicher Hinsicht außerordentlich rentabel. 153 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen 120% 100% DCF 80% 60% 40% 20% 13 20 12 20 11 20 10 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 20 02 0% Jahr Abbildung 3-71: Entwicklung des Discounted Cash Flow (DCF) Insgesamt konnten die zu Beginn des Projektes formulierten Zielsetzungen weitgend erreicht werden. Durch die Materialaufbereitung können die aufbereiteten Kunststoffe zu 100 % der stofflichen Verwertung zugeführt werden, ungelenkte Emissionen werden durch Einhausung der verschiedenen Prozessstufen und die Zuführung der Abluft in die thermische Nachverbrennung (TNV) vermieden. Lediglich im Hinblick auf die Reduzierung des Transportaufkommens konnten die angestrebten betrieblichen Ziele (Reduzierung um 90 %) trotz erheblicher Verbesserungen nicht ganz erreicht werden, was letztlich aber mit der Veränderung der Rahmenbedingungen während der Projektlaufzeit einhergeht. Steigende Mengen an IBC, auch solchen mit Resten schadstoffhaltiger bzw. gefährlicher Füllgüter, führten zu einer erheblichen Mengensteigerung bei den Kunststoffen (vgl. Tabelle 3-24). Tabelle 3-24: Mengenentwicklung bei Kunststoffverpackungen (inkl. IBC) 2003 2004 2005 Verpackungen aus Kunststoff 420 to 650 to 745 to Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten 489 to 770 to 725 to Da die Verpackungen mit Rückständen gefährlicher Güter in der geplanten Anlage nicht verarbeitet werden können, mussten sie weiterhin unbehandelt transportiert werden, was zwangsläufig mit einem erhöhten Transportaufkommen einhergeht. Bei der Formulierung der Zielsetzungen zu Beginn des Projektes war man noch davon ausgegangen, dass die Mengen an Verpackungen mit schadstoffhaltigen 154 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Füllgütern deutlich zurückgehen würden, woraus ein vermindertes Transportaufkommen resultiert hätte. Die, trotz dieser Veränderungen, im Rahmen des Projektes realisierten Verbesserungen können am Besten im Vergleich der heutigen Situation mit der Situation zu Projektbeginn verdeutlicht werden. Durch die Aufbereitung, Zerkleinerung und Verpackung in Big Bags konnte das Transportgewichts von etwa 10 Tonnen je Lkw (Ist-Situation) auf 20 Tonnen je Lkw und damit die Auslastung der Lkw verdoppelt werden. Bezogen auf die heutigen Mengen an Verpackungen wären früher also mindestens doppelt so viele Transporte notwendig gewesen. Insgesamt sind damit die in diesem Teilprojekt erreichten Ergebnisse unter den gegebenen Randbedingungen als großer Erfolg zu werten. Die Erkenntnisse werden dazu beitragen, die Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie weiter voran zu treiben. 3.4 3.4.1 Optimierung der innerbetrieblichen Logistik und Neugestaltung des Entladebereichs Darstellung der Ausgangssituation und der Schwachstellen Ziel des Projektes war es, einen Musterprozess für die Rekonditionierung starrer Verpackungen zu konzipieren. Dazu musste auch das Logistikkonzept optimiert werden, da insbesondere im Bereich des Wareneingangs, der Entladung und der Sortierung erhebliche Potenziale vorhanden waren. Zur Verdeutlichung dieser Potenziale werden zunächst kurz die logistischen Rahmenbedingungen in Rekonditionierbetrieben am Beispiel der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. beschrieben. Wie bei den meisten Rekonditionierern erfolgt die Abwicklung des Transportaufkommens mit Hilfe von unternehmenseigenen Wechselbrücken und Fahrzeugen (vgl. Abbildung 3-72). Speditionen werden nur für einseitige Fahrten oder bei Kapazitätsengpässen eingesetzt. Abbildung 3-72: Lastzug (links) und Wechselbrücken (rechts) 155 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Die auf dem Gelände eintreffenden Wechselbrücken werden innerbetrieblich vereinnahmt und mit Spezialfahrzeugen (WB-Umsetzer) zum Entlade- bzw. Sortierbereich befördert. An der Entladung waren zu Projektbeginn insgesamt acht LkwRampen verfügbar, die der Produktion unmittelbar vorgelagert waren. Die von den Mitarbeitern als rekonditionierfähig eingestuften Verpackungen wurden entladen und über eine direkt hinter den Entladestellen angeordnete, angetriebene Rollenbahn den Reinigungsanlagen zugeführt. Alle nicht rekonditionierfähigen Verpackungen verblieben auf den Wechselbrücken und wurden zu einem separaten Sortierplatz befördert. Der innerbetriebliche Materialfluss im Bereich der Entladung von Fässern und Kleingebinden ist in Abbildung 3-73 dargestellt. Rekonditionierung (Werkshalle) Abbildung 3-73: i i (ankommende Wechselbrücken) i Entladebereich Stahlfass shredder - Identifikation - Selektion - Sortierung i i i (direkt auf den Wechselbrücken; Rest verbleibt auf den Brücken) Ist-Situation des Materialflusses an der Entladung Die Entscheidung über die weitere Verwendung bzw. Behandlung jedes einzelnen Fasses fand durch subjektive Beurteilung des Entlademitarbeiters undokumentiert in den Wechselbrücken statt. Dabei erfolgt oftmals ein gleichzeitiges Ein- und Ausladen der Verpackungen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse nahm die Entladung entsprechend viel Zeit in Anspruch und konnte je nach Inhalt der Wechselbrücken mehr als eine Stunde je Brücke dauern. Die Beurteilung der Verpackungen erfolgt anhand definierter Kriterien. Unter Berücksichtigung von Verpackungsart, Lieferant, ehemaligem Füllgut und Zustand der Verpackungen entscheidet der Mitarbeiter zunächst über die grundsätzliche Prozessfähigkeit, bevor er die Rekonditionierfähigkeit ermittelt. Auf diese Weise ordnet er die Verpackung einer der Kategorien A bis E zu (vgl. Abbildung 3-74). 156 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abzugebende Verpackung prozessfähig? Nach Behandlung Ja Nein Verpackung rekonditionierfähig? Ja Nach Behandlung Nein Nein Nein A B C D E Abbildung 3-74: Entscheidungsprozess der Entlademitarbeiter Die Erfassung wichtiger Informationen über die angelieferten Verpackungen und deren weitere Behandlung bzw. der Verbleib auf dem Gelände fand nur teilweise in handschriftlicher Form statt. Diese gewonnen Daten wurden zu einem späteren Zeitpunkt in die EDV eingegeben und ausgewertet. Die nicht bzw. erst nach Vorbehandlung rekonditionierfähigen Verpackungen (Kategorie B bis E) konnten aufgrund der Gestaltung des Entladebereichs nicht direkt entladen werden und verblieben daher auf den Wechselbrücken. Diese wurden nach Entladung der rekonditionierfähigen Fässer abgezogen und an einen separaten Platz befördert, an dem die Verpackungen nachträglich sortiert wurden. Die zugehörigen Mengen und sonstige Informationen (z. B. Lieferanten) wurden handschriftlich erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet. Insgesamt war die dargestellte Vorgehensweise ineffektiv und verursachte einen hohen Aufwand. Durch die vorhandenen acht Entladerampen war der Personaleinsatz schwierig zu koordinieren. Außerdem erforderte die Entladung einen großen personellen Aufwand, da der gesamte Entladevorgang ausschließlich manuell ohne technische Unterstützung erfolgte. Der unzureichende Platz im Entladebereich erschwerte die Arbeit zusätzlich, da Pufferung oder Zwischenlagerung nicht möglich waren. Hinzu kam eine mangelnde Übersicht, die durch das ständige Umsetzen der Wechselbrücken entstand. Darüber hinaus existierten weitere Ansatzpunkte in der internen Logistik und der Verkehrsführung auf dem Gelände. So war der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht effizient organisiert und feste Verkehrswege und -regeln fehlten weitgehend. Dieses Verhalten führte zu gegenseitigen Behinderungen, überflüssigen Wartezeiten und vermeidbaren Rangiermanövern. Zur vollständigen Entladung einer Wechselbrücke waren mehrere unterschiedliche Rampenkontakte notwendig. Darüber hinaus verursachte das ständige Umsetzen der Wechselbrücken hohe Wartezeiten, so dass eine zügige Verfügbarkeit für 157 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Auslieferungen an die Kunden nicht gegeben war. Auch waren die Wechselbrücken insgesamt zu lange belegt, da sie zur vollständigen Entladung erst in den Sortierbereich gefahren werden mussten. Dadurch kam es teilweise dazu, dass nicht ausreichend viele Leerbrücken an der Entladung zur Verfügung standen, was in Einzelfällen einen Produktionsstillstand zur Folge hatte. Es waren zu Beginn des Vorhabens also eine Vielzahl an Ansatzpunkten vorhanden, die in Gesprächen durch konkrete Anforderungen des Betriebs im Hinblick auf mögliche Optimierungen erweitert wurden. Dabei stellte sich heraus, dass bei optimierter Entladung und dadurch verkürzter Entladezeit drei Rampen zur Bewältigung der angelieferten Mengen an Verpackungen ausreichen müssten. Aus Gründen der Sicherheit und späteren Erweiterbarkeit sollte eine zusätzliche Entladerampe vorgesehen werden. Zwingend erforderlich war eine Integration der Sortierung in den Entladebereich, um eine weitergehende Fraktionierung der Verpackungen zu ermöglichen. Basierend auf den genannten Aspekten konnten die Optimierungsansätze in den Bereichen Wareneingang und Entladung, Verkehrsführung sowie Verpackungssortierung definiert werden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anforderungen an das neu zu gestaltende Logistikkonzept. Tabelle 3-25: Anforderungen an das Logistikkonzept Anforderungen Schaffen großzügiger Platzverhältnisse im gesamten Entladebereich Integration von vier Entladerampen Einmalige, ununterbrochene Entladung der Wechselbrücken Entladung Feste Kompetenzvergabe unter den Mitarbeitern Feste Platzvergabe für alle im Entladebereich notwendigen Prozessschritte Technische Unterstützung der Entlademitarbeiter Kurze Wartezeiten der Wechselbrücken Reduzierung des Wechselbrückenverkehrs Markierung der Stell-, Lager- und Verkehrsflächen Verkehrsführung, Logistik Befestigung der Abstellflächen auf dem hinteren Betriebsgelände Einführen fester Verkehrsregeln Reduzierung des innerbetrieblichen Wechselbrückenverkehrs Reduzierung der Wartezeiten der Wechselbrücken Konzentration der Sortierung im Entladebereich Sortierung 158 Unterbrechungsfreie Sortierung und Verteilung der Verpackungen Hilfsmittel zur eindeutigen Klassifizierung anhand definierter Kriterien Verlagerung von mobilen Anlagen zur Vorbehandlung in den Entladebereich (z. B. Kleingebindeschredder) Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Basierend auf diesen Anforderungen wurden entsprechende Konzepte für den Bereich Entladung und Sortierung sowie die Verkehrsführung / Logistik entwickelt, die in den nachfolgenden Kapiteln genauer beschrieben werden. 3.4.2 Entwurf eines optimierten Entlade- und Sortierbereichs Grundlage für alle Optimierungsmaßnahmen war die Realisierung einer vollständigen, schnellen und durchgehenden Entladung der Wechselbrücken an einem definierten Ort. Dabei mussten vor allem technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Mitarbeiter in den Entladebereich integriert werden. An dieser Stelle bieten sich beispielsweise Teleskopförderer an, die eine deutliche Entlastung der Mitarbeiter durch Verkürzung der Wege bewirken können. Durch die zusätzlich zu erreichende Beschleunigung des Entladevorgangs sollten auch die Wartezeiten der Wechselbrücken deutlich reduziert und dadurch höhere Durchsätze je Mitarbeiter erreicht werden. Um mehr Platz im Entladebereich zu erzielen und die beschriebenen Teleskopförderer integrieren zu können, musste der vorhandene Entladebereich (Rampe) um eine überdachte Plattform erweitert werden. Die Tiefe der Plattform musste dabei so gewählt werden, dass ausreichend Platz für die einzusetzenden Teleskopförderer, die Fördertechnik sowie die Sortierung der Verpackungen gewährleistet war. An der Stirnseite wurden insgesamt vier Entladerampen und ausreichend viele Rampen für die Zwischenlagerung der sortierten Verpackungen installiert. Die Zahl der Rampen wurde so gewählt, dass zur Versorgung der Nassreinigung drei zur Verfügung stehen und die vierte Rampe nach Bedarf bzw. zur Redundanz eingesetzt werden kann. Sie dient beispielsweise als Reserve bei Instandhaltungsarbeiten. Um neben der technischen Optimierung auch einen verbesserten Informationsfluss zu erreichen, bot sich die Integration von Identifikationspunkten an, an denen auch die Kennzeichnungslösungen für die zu rekonditionierenden Verpackungen sinnvoll eingesetzt werden können (vgl. Kapitel 4). Direkt nach der Entladung durchlaufen die Fässer einzeln einen ersten Identifikationspunkt, an dem sie zahlenmäßig und nach Kategorien differenziert erfasst werden können. Dies ermöglicht eine Vermeidung der bisher manuell durchgeführten Dokumentationsprozesse sowie einen nachträglichen Abgleich der tatsächlichen Ladung mit der vom Lieferanten deklarierten Ware. Bei Nutzung automatischer Identifikationssysteme zur Kennzeichnung der zu rekonditionierenden Verpackungen mussten außerdem an den Identifikationspunkten entsprechende Leseeinrichtungen (z. B. BarcodeScanner, RFID-Lesegeräte) in den Entladebereich integriert werden. Nach der Entladung, Erfassung der Verpackungen und ggf. Entfernung der Spunde werden die nicht rekonditionierfähigen Verpackungen ausgeschleust und in 159 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen einen separaten Sortierbereich befördert. Dazu war eine Erweiterung der vorhandenen Fördertechnik (Rollenbahn) erforderlich, die die notwendige Flexibilität bezüglich Verpackungsgrößen und -arten ermöglichte. Die nicht für die Rekonditionierung vorgesehenen Fässer werden, mit Ausnahme der Verpackungen für den Stahlschredder (direkte Zuführung möglich), direkt den entsprechenden Kategorien zugeordnet und auf die im Sortierbereich bereitgestellten Wechselbrücken verladen. Für jede Kategorie muss eine Wechselbrücke bereitgestellt werden, um nachträgliche Sortierung zu vermeiden. Im Falle der Blagden Packaging Mendig GmbH waren daher insgesamt neun Wechselbrücken erforderlich, deren Anzahl bei direkter materialflusstechnischer Anbindung von Neutralisation und Kunststoffschredder auf sieben reduziert werden kann. Eine Besonderheit stellt noch ein bei der Firma Blagden vorhandener Kleingebindeschredder dar, der ebenfalls in den Sortierbereich zu integrieren war. Die nachfolgende Abbildung stellt den optimierten Materialfluss dar. Rekonditionierung (Werkshalle) Weiche: - Prozeß - Entsorgung - Wechselbrücken Stahlfass shredder ! Abbildung 3-75: i i Infopoints: - Ladungsidentifikation - Einstufung - Kennzeichnung RFID i (ankommende Wechselbrücken) i Entladebereich Blagdenlille Chemfidence Brennfässer PE-Shredder Neutralisation Entsorgung Entsorgung WB Entsorgung WB Entsorgung Kleinfass shredder Darstellung des optimierten Materialflusses an der Entladung Mit Hilfe der beschriebenen Maßnahmen und der dadurch möglichen schnellen und vollständigen Entladung stehen die Wechselbrücken in weniger als 30 Minuten leer wieder zur Verfügung und können direkt an eine der Verladerampen, als Kundenbrücke in den Warenausgang oder auf einen der Abstellplätze befördert werden. Der innerbetriebliche Umschlag der Wechselbrücken sollte dabei ausschließlich von speziellen Umsetzfahrzeugen durchgeführt werden, um die Wartezeiten der Lkw zu minimieren und den innerbetrieblichen Verkehr zu optimieren. Dies wird in den nachfolgenden Kapiteln noch etwas genauer beschrieben. 3.4.3 Neugestaltung der Arbeitsorganisation Bei der Neugestaltung des Wareneingangs stand die Erhöhung von Durchsatz und Geschwindigkeit an erster Stelle. Dabei musste aber zusätzlich darauf geachtet werden, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Entladearbeiter verbessern. 160 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Nach dem Umbau und der Reorganisation des Wareneingangs stellen sich die Arbeitsverteilung und der Ablauf folgendermaßen dar: Zum Entladen der Wechselbrücken arbeitet an jedem Teleskopförderer bzw. jeder Entladerampe ein aus zwei Personen bestehendes Team. Einer der Mitarbeiter befindet sich in der Wechselbrücke und hebt die geladenen Fässer auf den nachlaufenden Teleskopförderer. Die zweite Person steht an einem der hinter den Teleskopförderern angebrachten Infopoint und ist dort für die Klassifikation und Erfassung der Verpackungen zuständig. Ein weiterer Mitarbeiter wird an der Ausschleusung zum Sortierbereich benötigt. Im Sortierbereich sind zwei Werker vorzusehen, die die Sortierung und Verladung der nicht rekonditionierbaren Fässer auf die zugehörigen Wechselbrücken vornehmen. Darüber hinaus versorgen sie die Neutralisation und bedienen die Schredderanlagen. Zur Koordination der Entladeteams, der Entsorgung und der Rampenversorgung sollte ein Schichtleiter eingesetzt werden. Dieser ist ebenfalls für eventuelle Regelungen und Abweichungen bei nicht lieferscheinkonformen Ladungen zuständig. Somit werden, bei Nutzung von drei Entladerampen, Schichten mit mindestens acht Arbeitern besetzt. Da durch die neue Organisation ein aufwendiges Sortieren überflüssig wird, können die Mitarbeiter, die diese Tätigkeit vorher ausführten, an der neuen Entladung eingesetzt werden. Zusätzlich zum Entladeteam werden zwei Fahrer für die Wechselbrückenumsetzter benötigt, die alle innerbetrieblichen Umschlagvorgänge durchführen. Infopoints Die unmittelbar hinter den Teleskopförderern angebrachten Infopoints decken mehrere Aufgaben ab. Sie dienen zum Abgleich der entladenen Ware mit den auf den Bestellscheinen deklarierten Mengen. Dazu ist es notwendig, dass der eingesetzte Arbeiter aufgrund seiner Erfahrungen und unterstützt durch Hilfsmittel in der Lage ist, die Qualität jedes einzelnen Fasses umgehend zu erkennen und somit über die weitere Behandlung zu entscheiden. Handelt es sich um ein Fass vom Typ A, entfernt er mit Hilfe eines Luftschraubers die Spunde. Zusätzlich ist in diesem Bereich die Anbringung eines Kennzeichnungsmediums an den rekonditionierfähigen Verpackungen (Kategorie A) vorzusehen, das im weiteren Prozess der eindeutigen Identifikation dient und später eine fundierte Auswertung ermöglicht. Am Infopoint muss ein EDV-Terminal installiert werden. Der Mitarbeiter kann so alle notwendigen Informationen über eine Tastatur eingeben und die Daten auf dem Monitor kontrollieren. Zur Eingabe muss eine entsprechend robuste ASCIITastatur eingesetzt werden. Um die Arbeit zu erleichtern und Fehler zu minimie- 161 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen ren, sollte ggf. ein Eingabegerät verwendet werden, das speziell auf diesen Einsatzzweck ausgelegt ist. Es muss insbesondere so gestaltet sein, dass es auch mechanischen Belastungen (z. B. Schläge, Stöße) und Befeuchtung standhält. Darüber hinaus muss eine Bedienbarkeit mit Arbeitshandschuhen gegeben sein. Die Gestaltung des Bedienterminals sowie die Integration der Kennzeichnungssysteme sind ausführlich in Kapitel 4 beschrieben. 3.4.4 Logistikkonzept Um die beschriebenen Veränderungen im Entladebereich und an der Entladetechnik vornehmen zu können, ist ein Ausbau der zur Verfügung stehenden Fläche erforderlich. Dadurch kommt es zu Platzeinbußen in dem davor liegenden Bereich des Betriebshofs, der eine teilweise Umlagerung der dort zwischengelagerten Wechselbrücken und Intermediate Bulk Container (IBC) erfordert. Dies macht eine Befestigung und ein anforderungsgerechten Ausbau der Lagerfläche hinter der Produktionshalle sowie eine Verlagerung der IBC in diesen neu entstehenden Bereich sinnvoll. Der dadurch freiwerdende Platz kann dann als Stellfläche für die Wechselbrücken genutzt werden. Somit stehen entlang der gesamten Geländekante ausreichend Stellplätze für die Wechselbrücken zur Verfügung. Die für den Transport der IBC eingesetzten Lkw bewegen sich auf dem Firmengelände nur noch in festgelegten und gekennzeichneten Verkehrsflächen im Rahmen eines Einbahnstraßenverkehrs. Darüber hinaus sollte eine strikte Trennung zwischen internem und externem Verkehr vollzogen werden. Zur Vermeidung von Kreuzungen zwischen den Verkehren sollte der gesamte innerbetriebliche Transport der Wechselbrücken nur noch von den Umsetzern vorgenommen werden. Dafür sind fest definierte Übergabepunkte erforderlich, an denen die Wechselbrücken durch die Lkw-Fahrer abgesetzt werden. Im Zuge der Ausbaumaßnahmen des hinteren Hofbereichs und der Einführung eines Einbahnstraßenverkehrs bietet es sich an, ein neues Zufahrtstor zu realisieren und eine Verkehrsanbindung an die hinter der Produktionshalle verlaufende Straße zu schaffen. So ist es möglich, eine brezelförmig verlaufende Verkehrsstruktur zu realisieren. Alle ankommenden Lkw erreichen das Betriebsgelände durch das neu zu errichtende Zufahrtstor. Alle ein- und ausgehenden Wechselbrücken werden auf eindeutig markierten Flächen vereinnahmt und wieder bereitgestellt. Dadurch wird es möglich, dass die Lkw das Betriebsgelände nach der Ankunft schnell wieder für Auslieferungszwecke verlassen können. Der gesamte innerbetriebliche Transport der Wechselbrücken von der Abladestelle zur Entladung, zur Verladung, zum Abtransport und zur Abstellfläche erfolgt ausschließlich durch Umsetzfahrzeuge. Somit entfallen aufwendige und zeitintensive Wende- und Rangiermanöver der Transportzüge. 162 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Auch bei der Reinigung von Kombinations-IBC waren in Zusammenhang mit dem neuen Logistikkonzept Umbaumaßnahmen zu empfehlen. So war es zweckmäßig, einen separaten Bereich für die Zerlegung bzw. das Rebotteling nicht reinigungsfähiger IBC zu errichten und so Reinigung und Zerlegung räumlich voneinander zu trennen. 3.4.5 3.4.5.1 Baumaßnahmen Entladung und Sortierung im Spundfass-Bereich Die Rampe für die Entladung der Wechselbrücken muss vollständig umgebaut werden. In diesem Zusammenhang muss das vorhandene aufgeständerte Podest mit der Auffangwanne für Gefahrstoffe weiter vorgezogen werden. Die notwendige Tiefe der neuen Rampe beträgt unter Berücksichtigung der technischen Daten eines geeigneten Telekopförderers ca. 11 Meter im Bereich der Entladung. In dem daneben liegenden Sortierbereich ist eine Tiefe von 7 Metern ausreichend. Insgesamt entstehen so ca. 268 m2 neuer Platz für die Entladung und die Sortierung der Verpackungen. Zum Schutz der Mitarbeiter gegen Witterungseinflüsse sollten Seitenwände vorgesehen werden. Vor der neu errichteten Rampe muss der Asphalt aufgenommen werden, um eine neue Abstellfläche für die Wechselbrücken zu schaffen. An dieser Stelle ist eine Stahlbetonplatte notwendig. Das Layout des neu gestalteten Entladebereichs ist in Abbildung 3-76 dargestellt. Bei der Umgestaltung der Entladerampe kann die vorhandene Förderstrecke (angetriebene Rollenbahn), die die Reinigungsanlagen versorgt, unverändert bestehen bleiben. An den baulichen Erweiterungen muss jedoch eine andere Fördertechnik eingesetzt werden, da die bisher genutzten Rollenbahnen für Kleingebinde ungeeignet sind. Hier bieten sich Rollenbahnen mit eng stehenden Rollen, Bandförderer oder Schleppkettenförderer an. Insgesamt werden für den Umbau fünf TKreuzungen und ca. 40 Meter neue Fördertechnik benötigt. Zuführung StahlfassSchredder Reinigung 1 Reinigung 2 und 3 Person 1 aufwärts Büro 6,0 qm Sperrfläche abwärts Kleinfassschredder Person 1 Person 1 Person 1 Person 1 Caljan CB3-5/7 Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke Caljan CB3-5/7 Caljan CB3-5/7 Caljan CB3-5/7 Wechselbrücke Person 1 Person 1 Person 1 Wechselbrücke Wechselbrücke Wechselbrücke 163 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abbildung 3-76: Layout des neuen Entlade- und Sortierbereichs Nach der Entladung werden die rekonditinierfähigen Fässer unmittelbar der Reinigung zugeführt. Alle anderen Verpackungen (Kleingebinde, Kunststofffässer etc.) mit Ausnahme der IBC werden am Übergang zu den Reinigungsanlagen in den neu gestalteten Sortierbereich geleitet. Dort werden sie von qualifiziertem Personal sortiert und in die Wechselbrücken verladen. So bald eine der Wechselbrücken gefüllt ist, wird sie vom Umsetzerfahrer abgezogen und gegen eine leere Brücke ausgetauscht. Der Sortierbereich ist in der nachfolgenden Abbildung nochmals detailliert dargestellt. Bür o Sperrfläche 6,0 qm Kleingebindeshredder Person WB Abbildung 3-77: WB WB 1 WB WB WB WB WB WB Neue Rampe für die Sortierung der Verpackungen Werden Verpackungen entladen, deren ehemaliger Inhalt aufgrund fehlender Etiketten oder unbekannter Produkte nicht ohne Weiteres zu identifizieren ist, können diese auf einer Sperrfläche im Sortierbereich zwischengelagert werden, die nach Gefahrgutbestimmungen ausgelegt sein muss (vgl. Abbildung 3-77). Um hier eine sichere Bestimmung des weiteren Behandlungsweges vornehmen zu können, bedarf es eines Hilfsmittels in Form einer Datenbank. Mit Hilfe der Datenbank ist es den Mitarbeitern möglich, über Filter und Suchroutinen schnell und einfach eine Klassifizierung und Zuordnung vorzunehmen und gegebenenfalls Behandlungsmöglichkeiten abzufragen. Zu diesem Zweck muss eine Workstation in den Sortierbereich integriert werden. Der Aufbau dieser Stoffdatenbank ist ausführlich in Kapitel 5.1 dargestellt. 3.4.5.2 Infrastruktur, Betriebshof und IBC-Bereich Der gesamte hintere Hofbereich wird, unter Berücksichtigung geltender rechtlichen Bestimmungen, mit einem Fundament und einer Decke ausgebaut, die ständigem Lkw- und Schwerlastverkehr standhält. Aufgrund der Größe ist es notwendig, das Gelände zu umzäunen und eine Kanalisation und Drainage zur Entwässerung 164 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen vorzusehen. Der Bereich wird per Zufahrt an die hinter der Produktionshalle laufende Straße angebunden. An dieser Stelle wird ein Bürogebäude benötigt, in dem ein Mitarbeiter zur Kontrolle des Wareneingangs vorgesehen ist. Des Weiteren müssen eindeutige Straßen und Zuordnungsmarkierungen aufgebracht werden, um einen reibungslosen, unkomplizierten Verkehr zu ermöglichen. Ebenso wie bei der Entladung von Fässern und Kleingebinden sind auch im Bereich der IBC-Reinigung einige Änderungen erforderlich. Im Ist-Zustand erfolgte die Zerlegung und das Rebotteling der Kombinations-IBC unkoordiniert im Vorraum der Reinigungsanlagen. Diese Vorgehensweise führte zu Behinderungen der Materialflüsse und erwies sich als zeitaufwendig, da keine Lagerkapazitäten (z. B. für neue Kunststoff-Innenbehälter) vorhanden waren. Daher ist es zweckmäßig, eine räumliche Entkopplung zwischen den Bereichen Reinigung und Zerlegung / Rebotteling zu realisieren. Dies kann durch Erweiterung bzw. Anbau einer neuen Halle realisiert werden, der in der nachfolgenden Abbildung dargestellt ist. Die vorhandene Halle wird um ca. 400 m2 erweitert, um in diesem neu entstandenen Bereich die Zerlegung bzw. das Rebotteling vornehmen zu können. Zusätzlich sind in diesem Anbau ausreichend Lager- und Kommissionierflächen vorhanden, um eine effiziente Prozessdurchführung bewerkstelligen zu können. Reinigungsbereich Reinigungsbecken Heizöltank Zerlegung, Rebotteling Klarspülbecken Gebläse Luftbehälter ET Kom pr . Luftbeh . Zerlegung Brauchwasser Rein. Klarsp. Endbearbeitung 20 m Dichtigkeitsprüfung Büro Tor 2 Tor 3 Dichtigkeitsprüfung Podest Podest ET Tor 1 0,90 20 m Abbildung 3-78: Gestaltung der IBC-Reinigung und -Zerlegung Der Anbau erfordert auch eine Umgestaltung des Materialflusses. So müssen die nicht reinigungsfähigen IBC zu Zwecken des Rebotteling bzw. der Zerlegung in den neu entstandenen Hallenbereich befördert werden. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, hinter der vorhandenen Halle eine Förderstrecke vorzusehen (vgl. Abbildung 3-78). 165 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Mit Hilfe der entwickelten Maßnahmen (z. B. Verkehrs- und Materialfluss etc.) kann, unterstützt durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, eine deutliche Optimierung und Beschleunigung der innerbetrieblichen Auftragsabwicklung erreicht werden, die nachhaltig zu Zeitersparnissen, Aufwandsreduzierungen etc. beiträgt und so die Wettbewerbsposition stärkt. So kann die durchschnittliche Entladezeit für die Wechselbrücken auf etwa 20 bis 30 Minuten gesenkt werden (vorher bis zu zwei Stunden inkl. Sortierung), ebenso die Umschlaggeschwindigkeit der Wechselbrücken. Mit Einschränkungen kann das auf die unternehmensspezifische Situation der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. bezogene Konzept auch auf andere Rekonditonierbetriebe übertragen werden, da die grundsätzlichen Abläufe der innerbetrieblichen Logistik und der Reinigung bzw. Produktion sich sehr ähneln. Einschränkungen ergeben sich überwiegend aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in den Betrieben (z. B. aufgrund der Platzverhältnisse). 3.5 Konzeption des Musterprozesses einer Rekonditionieranlage für Spundfässer aus Stahl Unter Berücksichtigung der in den vorherigen Ausführungen gewonnenen Erkenntnisse wurde im Folgenden ein Musterprozess für eine Rekonditionieranlage entwickelt, der, unter dem Aspekt der Materialflussoptimierung, alle beschriebenen Komponenten, wie beispielsweise Neutralisation, Etikettenentfernung mit Hilfe Bürstenmaschine bzw. Wasserstrahl, Schredderanlagen, Verfahren zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit und Einsatz der Kennzeichnungstechnologie, vereint. Das sich ergebende Layout für die Gestaltung einer Anlage zur SpundfassRekonditionierung ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Nicht dargestellt ist die im Rahmen des Vorhabens entwickelte Prozesswasseraufbereitung. 166 Planung einer Pilotanlage zur umweltschonenden Rekonditionierung von starren Verpackungen Abluftwäscher TNV Abluftreiniger Endkontrolle Deckelfass Verladung DF Endkontrolle Spundfass Verladung SF Kühlstrecke Kühlstrecke Verladung SF Verladung SF Endkontrolle Deckelfass 94/h (202/h) Lackierung und Trockentunnel 175 qm Etikettenentfernung 10 qm Fe-Schrott 602/h Kunststoff Etikettenentfernung 10 qm Etikettenentfernung 10 qm Entsorger 302/h (201/h) 2/h 302/h (201/h) 604 /h Leaktest SF 40 qm 604 /h 94 /h Strahler 65 qm PE-/FE-Shredder 80 qm Entsorger Etikettenentfernung 10 qm Entsorger Büro 0,90 Undichte Fässer 602 /h 100 /h DF öffnen 10 qm Produktionslinie + Leaktest DF 95 qm 100 /h 2/h 100 /h Undichte Fässer Puffer für ca. 500 Fässer 6,0 qm 221 /h Entsorger 12 /h 160 /h 12 /h 704 /h (740 /h) 34 /h Neutralisation 56 qm 40/h Kettenreinigung 140 qm 2 /h Entsorger 12 /h Puffer für Neutralisation 20 qm Restentleerung 2 Entsorger 38 /h 750/h (786/h) Sperrfläche Entsorger 34/h 34/h Entladung 250/h (286/h) Restentleerung 1 Entladung Entladung Ausbeulen und Zargenrichten 10 qm Qualitätsbewertung Blocklager (für Kombi, verzinkt, Innenlack) und als Reserve bzw. Puffer für andere Qualitäten ca. 1100 Stellplätze bei 3 Lagen (430 qm) Reinigungsanlage 100 qm Qualitätsbewertung 250/h Ausbeulen und Zargenrichten 10 qm Reinigungsanlage 100 qm Qualitätsbewertung Entladung 962 /h Laserscanner 250/h Ausbeulen und Zargenrichten 10 qm Reinigungsanlage 100 qm Laserscanner Abbildung 3-79: Layout eines Muster-Rekonditionierprozesses für Spundfässer aus Stahl Das dargestellte Layout stellt einen idealisierten Prozess und basiert auf dem entwickelten Soll-Prozess. Es entspricht nicht der realen Anlage bei dem Anwendnungspartner Blagden Packaging Mendig GmbH & Co, auf deren Darstellung aus betrieblichen Gründen verzichtet wurde. Im Zuge der Gestaltung der Pilotanlagen wurden bei der BPM jedoch verschiedene Ansätze und Erkenntnisse der Planungsarbeiten realisiert. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung des Entladeund Sortierbereichs, die Integration von Schredderanlagen und Prozesswasseraufbereitung sowie die gesamte materialflusstechnische Optimierung des Prozesses. Im Rahmen von Versuchen wurden darüber hinaus auch die Bürstenmaschinen bzw. Wasserstrahltechnik zur Etikettenentfernung sowie die Neutralisationsanlagen in den Prozess integriert. Insgesamt konnten so viele Erkenntnisse und Ergebnisse der beschriebenen Forschungsarbeiten nutzbringend umgesetzt werden. 167 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 4 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 4.1 Zielsetzung und Aufgabenstellung Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Kennzeichnungssystems für die zu rekonditionierenden Verpackungen soll zunächst die Problematik noch einmal eingehend verdeutlicht werden. Grundsätzlich ist die Annahme der Verpackungen durch den Rekonditionierer an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft20. So muss jede Verpackung nach dem Stand der Technik restentleert sein und hinsichtlich der Kennzeichnung den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen und Zulassungen entsprechen. Ferner müssen die Verpackungen nach ihrer Entleerung bzw. Vorbehandlung wieder dicht verschlossen und Informationen über die ehemaligen Füllgüter, welche für die Rekonditionierung von zentraler Bedeutung sind, auf der Verpackung vermerkt sein. Die zuletzt genannten Faktoren sind auch entscheidend für die Rücknahme- und Behandlungskosten. So werden diese (und damit auch der Wert der Verpackungen für den Rekonditionierer) neben den Transportkosten insbesondere durch Menge, Art und Zustand der Verpackungen sowie das letzte Füllgut beeinflusst. Daher ist die Erfassung dieser Informationen für die Unternehmen der Branche von zentraler Bedeutung und bestimmt den an die Verpackungslieferanten zu zahlenden Preis. Zur Erfassung dieser Daten werden derzeit einfach strukturierte Erfassungsformulare (Zettel) verwendet, die durch die Werker an der Eingangs- oder Endkontrolle manuell ausgefüllt werden müssen. Dabei werden u. a. die Anzahl und Qualitäten der in einer Schicht rekonditionierten Gebinde sowie, falls möglich, der Verpackungslieferant dokumentiert und die Daten anschließend an den Vertrieb bzw. an das Qualitätsmanagement weitergegeben, die diese Informationen - es handelt sich meistens um mehrere Dokumente je Charge - für ihre Auswertungen benötigen. So kommt es vor, dass einzelne Mitarbeiter im Qualitätsmanagement oder Vertrieb mehrere Stunden pro Tag mit der Auswertung dieser Daten gebunden sind /BPM 2003/. Darüber hinaus ergeben sich aber noch weitere Probleme. So ist eine genaue Zuordnung jeder einzelnen Verpackungen zu einem bestimmten Abgeber bzw. zu einer bestimmten Lieferung (Charge), und damit eine chargengenaue Auswertung, bei der derzeitigen Verfahrensweise nur mit erheblichem Aufwand möglich und mit großen Unsicherheiten behaftet, da die beschriebene „Zettelwirtschaft“ viele Fehlerpotenziale birgt. Dies resultiert u. a. aus der Tatsache, dass meistens mehrere Lieferungen parallel rekonditioniert werden, so dass nach 20 Eine detaillierte Übersicht über die Bedingungen für die Annahme gebrauchter Industrieverpackungen ist im Anhang I dargestellt. 168 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen der Entfernung der Etiketten von den Verpackungen, die vor der Endkontrolle (und damit vor der endgültigen Qualitätseinstufung) durchgeführt wird, keine genaue Zuordnung zu den einzelnen Lieferanten mehr erfolgen kann21. Dadurch ergeben sich nur sehr unzureichende Auswertungsmöglichkeiten, so dass die Festlegung von Vergütungen (Preis pro gelieferte Verpackung bzw. pro Gesamtcharge) für die Verpackungslieferanten stets mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Hier fehlt es an einem Instrument zur eindeutigen und sicheren Kennzeichnung der Verpackungen, das eine chargengenaue Rückverfolgung der einzelnen Gebinde und damit eine fundierte Auswertung und Preisfestlegung ermöglicht. Darüber hinaus ist es für die Unternehmen der Branche auch aufgrund der ständig wachsenden rechtlichen Anforderungen sowie aus Kostengründen notwendig, einen sicheren und eindeutigen Herkunftsnachweis führen zu können. Es ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Verpackungen mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen und ehemalige Inhaltstoffe angegeben werden müssen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich in gebrauchten Verpackungen noch erhebliche Mengen an Restinhalten befinden (bis zu 30 Liter), die z. T. nicht den auf der Deklaration angegebenen Substanzen entsprechen (z. B. PCB-haltige Stoffe oder Silikonöle) /BPM 2003/. Diese „Fremdstoffe“ können zu erheblichen Problemen im Prozess bzw. bei der Entsorgung führen und hohe Kostenbelastungen für den Rekonditionierer verursachen. Eine direkte Zuordnung zum Verursacher ist aufgrund der fehlenden bzw. mit Unsicherheiten behafteten Auswertemöglichkeiten derzeit nicht möglich, so dass die Rekonditionierer sprichwörtlich „auf den Kosten sitzen bleiben“. Zusätzlich sind die Prozesssteuerungsmöglichkeiten bei der aktuellen Verfahrensweise nur sehr begrenzt. Die beschriebenen Lücken im Herkunftsnachweisverfahren, können nur mit einer eindeutigen Kennzeichnung der Verpackungen auf Basis automatischer Identifikationsverfahren wirkungsvoll geschlossen werden. Dabei stellt die Auswahl und Konzipierung geeigneter Systeme und Technologien angesichts der bei der Rekonditionierung herrschenden Prozessbedingungen wie hohen Temperaturen, Chemikalieneinflüssen und mechanischen Belastungen eine komplexe wissenschaftliche wie praktische Herausforderung dar. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Anbringung einer Dauerkennzeichnung an den Verpackungen aufgrund offener Kreisläufe22 nicht funktionell und nicht sinnvoll ist, so dass eine betriebsinterne, temporäre Kennzeichnung notwendig wird. Dies impliziert eine Lösung, die prozessbedingt schnell und einfach anzubringen (z. B. bei der Entladung) und auch wieder zu entfernen ist, so dass neben der Auswahl bzw. Entwicklung einer 21 In der Praxis versucht man beispielsweise, die Zuordnung durch Farbmarkierungen zu realisieren, was allerdings in der Praxis nur sehr eingeschränkt funktioniert. 22 Geschlossene Mehrwegkreisläufe sind bei den betrachteten starren Industrieverpackungen selten und kommen nur bei Großpackmitteln (IBC) vor. 169 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen geeigneten Technologie auch der Anbringungsmethode (z. B. Art der Anbringung, Ort der Anbringung) eine besondere Bedeutung zukommt. Eine isolierte Betrachtung der beschriebenen Verpackungskennzeichnung ohne Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozesse ist jedoch nicht möglich, da sie nur als Teil eines Gesamtkonzeptes betrachtet werden kann. Um im Prozess bzw. an der Entladung eine eindeutige Zuordnung der Verpackungen zu einer bestimmten Charge bzw. einem bestimmten Lieferanten vornehmen zu können, ist eine datentechnische Verknüpfung der Verpackungen mit der für die Abholung genutzten Wechselbrücke erforderlich, die ihrerseits den entsprechenden Lieferantendaten zugeordnet werden muss. Daher bedarf es der Zuordnung der Verpackungs-ID zu der entsprechenden Wechselbrückennummer sowie der Anbindung an die zur Auftragserfassung und -verwaltung genutzten Informationssysteme (ERP-Systeme). Die zugehörigen Entwicklungsarbeiten sind in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben. 4.2 Internationaler Stand von Wissenschaft und Technik Zur Entwicklung von Lösungen für die funktionssichere innerbetriebliche Kennzeichnung der zu rekonditionierenden Verpackungen ist zunächst eine eingehende Betrachtung des Stands der Identifikationstechnik erforderlich. Nachfolgend sollen daher die wichtigsten Grundlagen kurz vorgestellt werden. 4.2.1 Automatische Identifikationssysteme Nach DIN 6763 bezeichnet der Begriff Identifikation „das eindeutige und unverwechselbare Erkennen eines Gegenstandes anhand von Merkmalen (Identifizierungsmerkmalen) mit der für den jeweiligen Zweck festgelegten Genauigkeit“ /DIN 6763/. Die hier beschriebene Definition des Begriffes Identifikation beschränkt sich also auf den Begriff der Gegenstände. Personen und Tiere können jedoch gleichermaßen Objekte der Identifikation darstellen, weshalb der in der genannten Richtlinie definierte Definitionsbegriff die Realität in vielen Fällen nicht ausreichend beschreibt. Für den hier betrachteten Anwendungsfall erscheint die genannte Definition jedoch hinreichend genau, so dass eine weitergehende Abgrenzung nicht erforderlich ist. Im Zusammenhang mit dem Begriff der Identifikation ist immer auch der Begriff des Identifikationssystems von Bedeutung. Ein Identifikationssystem umfasst in diesem Zusammenhang alle für die Identifikation erforderlichen Elemente. Neben den Datenträgern gehören dazu auch ggf. erforderliche Leseund Schreibgeräte, die Hardware zur Weiterleitung der Daten sowie sonstige Hilfsmittel /LOL 2003/. 170 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Basierend auf unterschiedlichen Funktionsprinzipien existieren grundsätzlich fünf Verfahren der automatischen Identifikation, die in der nachfolgenden Abbildung dargestellt sind (vgl. Abbildung 4-1). BarcodeSysteme Optical Character (OCR) Auto-ID ChipKarten Abbildung 4-1: Biometrische Verfahren RFID Übersicht über die wichtigsten Auto-ID-Verfahren /FIN 2002/ Alle dargestellten Verfahren haben ihre spezifischen Eigenschaften und sollen im Folgenden kurz erläutert werden. Biometrische Verfahren Biometrie ist allgemein die „Wissenschaft und Technologie der Vermessung und statistischen Auswertung biologischer Daten“ /NN 2005b/. Im Zusammenhang mit Identifikationssystemen bezeichnet Biometrie einen Oberbegriff für alle Verfahren, die Personen durch den Vergleich von unverwechselbaren und individuellen Körpermerkmalen identifizieren /FIN 2002/. Die bekanntesten Verfahren sind das Fingerabdruckverfahren (Daktyloskopie) und die Sprachidentifizierung. Daneben existieren noch weitere Möglichkeiten zur Identifizierung von individuellen menschlichen Charakteristika, wie beispielsweise Netzhaut bzw. Iris der Augen (Iris-Scan). Biometrische Verfahren spielen in logistischen Systemen jedoch eine sehr untergeordnete Rolle und kommen auch für den im Rahmen der vorliegenden Arbeit zu untersuchenden Aspekt nicht in Frage, so dass an dieser Stelle darauf nicht genauer eingegangen werden soll. Optical Character Recognition (OCR) Der Einsatz von Klarschriftlesern (Optical Character Recognition (OCR)) wird bereits seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts praktiziert / FIN 2002/. Für 171 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen dieses optische Verfahren wurden spezielle Schriften entwickelt, die durch ihre Stilisierung gleichermaßen von Personen und Maschinen gelesen werden können. Sie bestehen aus Zeichen, die nach Form, Größe und Abstand genormt sind. Die automatische, maschinelle Erfassung von OCR-Schriften kann mit Hilfe von kontaktfreien Feldlesern, Kontaktlesern oder mit CCD-Kameras (Charge Coupled Device) erfolgen /LOL 2003/. Bei den OCR-Schriften wird zwischen den genormten Schriften OCR-A /vgl. DIN 66008/ und OCR-B /DIN EN 14603/ unterschieden, die beide für gedruckte Zeichen (sog. Maschinenschrift) verwendet werden können (vgl. Abbildung 4-2). Darüber hinaus gibt es aber auch noch komplexere Systeme, mit denen handschriftliche Daten ausgewertet werden können /BER 2005/. OCR A Abbildung 4-2: OCR B Normschriften OCR-A und OCR-B /nach VIR 1992, S. 86 ff./ Haupteinsatzbereiche für OCR liegen im Dienstleistungs- und Verwaltungsbereich, bei Flugtickets sowie im Bankwesen /LOL 2003/ /FIN 2002/. Im industriellen Bereich hat sich die Technologie u. a. aufgrund der kostenintensiven Peripheriegeräte, der geringen Informationsdichte und schlechter Erfassungsraten der Lesegeräte nicht durchsetzen können. So wird OCR-Schrift in der Fertigung und Produktion nur in Bereichen eingesetzt (i. d. R. in Kombination mit anderen Verfahren), in denen auf eine manuelle Notorganisation nicht verzichtet werden kann /VIR 1992/. Barcode Barcodes stellen heute das am Häufigsten verwendete Identifikationsverfahren dar und haben sich in den letzten zwanzig Jahren in vielen Bereichen als Kennzeichnungsstandard etabliert /JÜN 1998/ /FIN 2002/. Barcodes werden bereits seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts auch im industriellen Sektor eingesetzt. Das Prinzip beruht bei linearen Codes23 auf der Codierung von numerischen bzw. alphanumerischen Informationen durch eine definierte Abfolge von parallel ange23 Lineare Codes werden auch als Strichcodes bezeichnet. 172 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen ordneten, unterschiedlich breiten Strichen und Trennlücken. Daneben existieren zweidimensionale Codes, die aus unterschiedlich geformten Flächen bestehen und eine deutlich höhere Informationsdichte besitzen /NN 2005a/. Ein weiterer Vorteil der 2-D Codes besteht in der Möglichkeit, durch Fehlerkorrektur den Informationsinhalt auch dann noch zu erfassen, wenn der Code teilweise zerstört oder unlesbar ist. Dies macht sie für industrielle Anwendungen interessant. Nachteilig sind die gegenüber linearen Codes deutlich aufwendigeren und teureren Erfassungsgeräte. Chipkarten Eine Chipkarte bezeichnet einen elektronischen Datenspeicher, dessen Hardware zur besseren Handhabung meistens in Form von Scheckkarten ausgeführt ist /FIN 2002/. Die Informationen werden auf einem elektronischen Speicherchip abgelegt und über Kontaktfelder und entsprechende Lesegeräte erfasst /PFL 2001/. Im Gegensatz zur Barcodetechnologie befinden sich die Informationen direkt in lesbarer Form auf dem Datenträger und müssen nicht über einen Codierungsalgorithmus entschlüsselt werden. Erste Verwendung fanden Chipkarten Mitte der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Haupteinsatzbereiche für Chipkarten sind heutzutage Versichertenkarten (Krankenkasse) und Bank- bzw. Kreditkarten. Moderne Chipkarten verfügen über einen integrierten, programmierbaren Mikroprozessor mit Speicher. Diese neuere Generation der Chipkarten wird auch als „Smartcards“ bezeichnet. Der Speicher teilt sich meist in einen ROM24-Bereich für das Betriebssystem bzw. die permanenten Kartensoftware-Teile und einen EEPROM25-Bereich, der zur Speicherung von verschiedenen variablen Werten wie beispielsweise geladene Geldsumme oder Gültigkeitszeitraum dient. Bei modernen Chipkarten sind die auf dem Chip gespeicherten Daten vor dem Auslesen geschützt, so dass das unbefugte Kopieren der Daten erschwert wird. Der Prozessor ermöglicht die aktive Durchführung von verschiedenen kryptographischen Verfahren und Beteiligung an Protokollen beim Datenaustausch mit Lesegeräten /MIT 2005/. RFID-Systeme Die RFID-Technologie ist aktuell in aller Munde, was angesichts der Leistungsfähigkeit der Technologie, der damit verbundenen Hoffnungen in Handel, Industrie und Logistik sowie der prognostizierten Wachstumspotenziale nicht überraschend ist. Nach einer Studie der britischen RFID-Marktanalysten IDTechEx wird sich der globale RFID-Markt bereits bis Ende Jahre 2006 verdreifachen. Bis zum Jahre 2015 rechnen die Experten mit einem Gesamtvolumen, einschließlich Systemen 24 25 Read Only Memory Electrically Erasable Programmable Read Only Memory 173 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen und Dienstleistungen, von 26,9 Mrd. US-Dollar, wobei die Wachtumsschübe vor allem in Asien und Amerika erwartet werden /LEN 2005/. RFID-Systeme bestehen prinzipiell aus drei Komponenten: • dem so genannten Transponder , • einem Lesegerät bzw. Schreib-/Lesegerät mit Antenne sowie • einer Auswerteeinheit (Middleware). Transponder stellen im hierarchischen Aufbau eines RFID-Systems die unterste Ebene dar. Der Begriff „Transponder26“ ist ein Kunstwort und setzt sich aus den Begriffen Transmitter (Sender) und Responder (Empfänger) zusammen. Er bildet einen Sammelbegriff für Datenträger mit Antenne und Datenspeicher, die kontaktlos über eine Luftschnittstelle ausgelesen werden können. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Transpondern, die herstellerseitig mit einer unikaten, nicht veränderbaren Identifikationsnummer versehen sind und nachfolgend nicht mehr umprogrammiert werden können (festprogrammierte Transponder, so genannte Read-Only Transponder) und solchen, die neben einer unikaten Identifikationsnummer die Speicherung von zusätzlichen Informationen ermöglichen (programmierbare Transponder, so genannte Read/Write Transponder). Des Weiteren unterscheidet man zwischen Transpondern, die die benötigte Energie für den Datenerhalt und den Betrieb des Mikrochips (aktive27 Transponder) bzw. das selbständige Senden einer Batterie entnehmen und solchen, die aus dem magnetischen Feld bzw. den elektromagnetischen Wellen, mit denen sie angeregt werden, versorgt werden (batterielose, passive Transponder) /FIN 2002/. Auf dem Transponder werden die eigentlichen Informationen gespeichert. Je nach Ausführung kann man grundsätzlich zwischen 1-Bit Transpondern und solchen Transpondern unterscheiden, auf denen größere Datenmengen abgespeichert werden können. Während 1-Bit Transponder überwiegend für die elektronische Diebstahlsicherung (EAS) eingesetzt werden, können andere Transponder durch Nutzung von Mikrochips mit Prozessor und Speicherfunktion wesentlich größere Datenmengen aufnehmen, z. B. komplexe Produkt- oder Nutzdaten oder der so genannte EPC (Electronic Product Code) /HOM 2004/. Zur Nutzung der Daten bedarf es eines Lesegerätes bzw. Schreib-/Lesegerätes28 (SLG). Dieser Begriff bezeichnet eine aktive Einheit, die Informationen aus einem Transponder auslesen und ggf. Daten auf einen Transponder schreiben kann. Wie ein Transponder besteht ein Schreib-/Lesegerät aus einer Antenne als Sende-/ Empfangseinheit sowie einer umfangreicheren Steuerung. Die Antennen können 26 Transponder werden auch als Tags bezeichnet. Vereinzelt werden Transponder, die eine Batterie zur Versorgung des Chips besitzen, als semiaktiv und Tranponder, die mit einer Batterie das Senden unterstützen, als aktiv bezeichnet. 28 Schreib-/Lesegeräte werden auch als Reader bezeichnet. 27 174 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen dabei als Einzel-, Gate- (Zusammenschluss zweier Antennen zu einem Tor) oder Tunnelantennen (Zusammenschluss von mindest drei Antennen zu einem Tunnel) ausgeführt werden oder – wie zum Beispiel bei Handlesegeräten29 – auch direkt in das Schreib-/Lesegerät integriert sein. Die Auswerteeinheit stellt die dem Schreib-/ Lesegerät übergeordnete Ebene dar. Hier laufen alle Daten, die mit SLG erfasst werden, zusammen. Über ein definiertes Kommunikationsprotokoll und eine physische Schnittstelle erfolgt der Datenaustausch zwischen Auswerteeinheit (Middleware) und SLG. Es werden Daten vom Schreib- /Lesegerät empfangen und ausgewertet sowie ggf. Daten, die auf einem Transponder gespeichert werden sollen, an das Schreib-/Lesegerät übertragen. Die Middleware steuert zudem den Datenaustausch zum weiter übergeordneten System, beispielsweise zu einer ERP- (Enterprise Resource Planning) Software. Alle beschriebenen Identifikationsverfahren haben ihre speziellen Eigenschaften, die sich jedoch zum Teil erheblich unterscheiden. Zur Verdeutlichung der Unterschiede sind in Abbildung 4-1 die Merkmalsausprägungen vergleichend gegenübergestellt. Bei Betrachtung der Eigenschaften wird deutlich, dass mit Ausnahme von biometrischen Verfahren und Chipkarten für die Kennzeichnung der zu rekonditionierenden Verpackungen prinzipiell OCR-Systeme, Barcodes und RFID-Systeme in Frage kommen. Im Vergleich zum Barcode liegt der Nachteil von OCR-Systemen jedoch in den hohen Kosten für die Lesegeräte sowie mangelnder Standardisierung. So liegen die Kosten für Barcode-Lesegeräte in der Regel weit unter denen für OCR-Systeme. Zwar sind die Preise für CCD-Kameras in den letzten Jahren drastisch gesunken, jedoch hatte dieses kaum Einfluss auf die Verbreitung von OCRSystemen, die im Industriebereich kaum zum Einsatz kommen. 29 Handlesegeräte werden auch als Handhelds, Pocket Reader oder MDE (Mobile Datenerfassungseinheit) bezeichnet. 175 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Tabelle 4-1: Merkmale verschiedener Auto-ID-Verfahren (nach /FIN 2002) Barcode OCR Biometrie Chipkarten RFID Datenmenge [Byte] 1 ~ 100 1 ~ 100 - 16 ~ 64k 16 ~ 64k Datendichte gering gering hoch sehr hoch sehr hoch Maschinenlesbarkeit gut gut aufwändig gut gut Lesbarkeit durch Personen Einfluss von Schmutz / Nässe Fehlende Sichtverbindung Einfluss von Richtung und Lage Abnutzung / Verschleiß Investitionskosten Elektronik möglich einfach schwer unmöglich unmöglich sehr stark sehr stark - möglich kein Einfluss Ausfall Ausfall - - kein Einfluss gering gering - eine Steckrichtung kein Einfluss bedingt bedingt - Kontakte kein Einfluss sehr gering mittel sehr hoch gering mittel Betriebskosten gering gering keine mittel keine Lesegeschwindigkeit gering ~4s gering ~3s sehr gering > 5s gering ~4s sehr schnell ~0,5 s leicht leicht unmöglich unmöglich unmöglich 0 … 50 cm < 1 cm direkter Kontakt direkter Kontakt 0…5m Unbefugtes Ändern / Kopieren Entfernung Datenträger-Lesegerät Die RFID-Technologie zeichnet sich vor allem durch Resistenz gegenüber äußeren Einflüssen (z. B. Verschmutzung, Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchungen), durch weitgehende Lageunabhängigkeit30 bei der Erfassung und Flexibilität in der Datenhaltung bei Einsatz von Read-Write-Systemen aus. Im Hinblick auf die Kosten für die Datenträger und die Aufbringung bzw. Anbringung auf eine metallische Oberfläche (z. B. bei Spundfässern aus Stahl) ist diese Technologie kritisch zu bewerten, da die Leistungsfähigkeit der Systeme (z. B. Reichweite) deutlich reduziert werden kann. Diese Empfindlichkeit gegenüber Metalleinfluss stellt jedoch kein direktes Ausschlusskriterium dar, da das Ausmaß der Beeinflussung durch Metall stark abhängig ist vom eingesetzten Frequenzbereich. Darüber hinaus kann durch technische Vorkehrungen (z. B. Aufbringung einer Ferritschicht) eine Verminderung des Metalleinflusses erreicht werden. Zusammenfassend kommen für die Kennzeichnung der zu rekonditionierenden Verpackungen somit grundsätzlich lediglich RFID-Systeme und - mit Einschränkungen - Barcode-Lösungen in Frage. Daher sollen die Eigenschaften und Leistungsmerkmale beider Technologien nochmals genauer dargestellt werden. 30 Diese Aussage gilt eingeschränkt, da sog. Smart-Label im HF-Bereich durchaus lageabhängig sind. 176 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 4.2.2 Merkmale der Barcode-Technologie 4.2.2.1 Systemaufbau und technische Grundlagen Barcodesysteme gibt es in den unterschiedlichsten Konfigurationen. Die Komplexität der Komponenten ist dabei stark abhängig von der jeweiligen Anwendung. In den meisten Fällen besteht ein Barcode-System neben dem eigentlichen Datenträger (Etikett) aus einem speziellen Drucker, einem Scanner für das Auslesen der Informationen sowie einer Auswerteeinheit, die an eine übergeordnete Datenbank angeschlossen ist. In der Datenbank sind die zu einem Code (z. B. Artikelnummer) gehörigen Informationen zentral gespeichert (z. B. Artikelbezeichnung, Preis). Barcodes können mit fast allen handelsüblichen Druckern erstellt werden. Mit entsprechender Etikettensoftware (z. B. von Seagull oder Teklynx) können die Codes auf normalen Tintenstrahl- oder Laserdruckern hergestellt werden. Meist werden hierzu jedoch spezielle Etikettendrucker (z. B. von Datamax, Intermec oder Zebra) verwendet, die mit Thermodirekt- oder Thermotransfer-Technik arbeiten. Dies ist einfacher, preisgünstiger und ergibt Etiketten von besserer Qualität /NN 2005a/. Die Etikettendrucker nutzen meist Etiketten auf Rollen. Je nach Anwendung muss zuerst zwischen Thermodirekt (Etiketten die sich durch Wärme Einwirkung verfärben (druckt ohne Farbband)) und Thermotransfer (Etiketten für das Bedrucken mit Farbband) unterschieden werden. Danach stehen nochmals tausende von Materialkombinationen zur Verfügung, die eine genaue Auswahl erfordern. Des Weiteren gibt es standardisierte Formate für bestimmte Industrien (z. B. für die Automobilindustrie) /NN 2005a/. Die auf dem Code gespeicherten Informationen werden mit Hilfe geeigneter Scanner ausgelesen, die grundsätzlich aus zwei Teilen bestehen: • der Leseeinheit (z. B. Lesestift, CCD Scanner; Laserscanner) und • dem Decoder. Die Leseeinheit übermittelt ein analoges Signal an den Decoder, der die codierten Informationen des Scanners in alphanumerische Strings übersetzt und diese an die Schnittstelle eines übergeordneten Systems weitergibt. In den meisten Fällen werden Einstrahlscanner verwendet, die in mobiler Bauweise ausgeführt sind. Dabei wird der Laserstrahl so über den Code geführt, dass der gesamte Code erfasst werden kann. Insbesondere beim Einsatz von ortsfest installierten (stationären) Lesegeräten ist jedoch die Ausrichtung des Codes zum Lesegerät für die Erfassung von entscheidender Bedeutung. Während bei manueller Lesung durch ein Handgerät die Ausrichtung und der Winkel des Lesegeräts direkt beeinflusst werden kann, ist es bei fest installierten Lesegräten nicht ohne Weiteres möglich. Speziell bei eindimensi- 177 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen onalen Codes erweist sich dies als problematisch, so dass bei fest installierten Lesegeräten in der Regel eine Ausrichtung des Codes bzw. des gekennzeichneten Objektes zum Strahl des Lesegerätes erforderlich wird. Dieses ist täglich im Supermarkt zu beobachten. Abhilfe kann durch spezielle Lesegeräte bzw. spezielle Anordnungen der Codes geschaffen werden (wie z. B. beim so genannten T-Code). Bei diesem Prinzip wird der Strichcode auf dem Etikett zweimal, um 90° zueinander versetzt, gedruckt, so dass bei Erfassung des Etiketts durch einen senkrecht orientierten Laserstrahl einer der beiden Strichcodes immer waagerecht angeordnete Balken aufweist und somit vollständig erfasst werden kann. Alternativ können auch zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Einzelstrahlscanner eingesetzt werden, so dass die Etiketten omnidirektional gelesen werden können. Ein Beispiel für die Anwendung dieses Leseprinzips ist die Erfassung von Gepäckstücken an Flughäfen. Bei senkrechter Anordnung der Striche auf dem Barcode empfiehlt sich der Einsatz eines Mehrstrahlscanners. Mehrere Laserstrahlen, die sich in unterschiedlichen Höhen befinden, tasten dabei den Code ab. Nachteil dieses Prinzips ist, dass der Strichcode präzise am Scanner vorbeigeführt und der Barcode von mindestens zwei Strahlen erfasst werden muss /DAT 2000/. Eine weitere Möglichkeit zur Erfassung senkrecht angeordneter Balken ist die Verwendung eines Fächerscanners. Hierbei wird der Strahl eines Einzelstrahlscanners über einen Schwingspiegel abgelenkt und erzeugt somit einen Fächerstrahl. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die beschriebenen Verfahren der Erfassung von Barcodes bei ortsfest installierten Lesegeräten. Nachteil dieser Methoden ist allerdings, dass eine Ausrichtung des Objekts in allen Fällen notwendig ist, da die mit den Etiketten versehene Fläche zum Lesegerät hin orientiert sein muss. Der Einsatz von mehrdimensionalen Scannern, bei welchen mehrere Lesegeräte von den Seiten und von oben unter verschiedenen Lesewinkeln das Objekt erfassen, kann in diesem Fall eine Lösung bieten. Jedoch können auch sie kein sicheres Auslesen gewährleisten, wenn sich der Code auf dem Boden des gekennzeichneten Objekts befindet. Um diese generellen Mängel bzw. Unzulänglichkeiten von Barcode-Systemen zu reduzieren, wurden in den letzten Jahren weitere Verfahren entwickelt. So ermöglicht die so genannte ACR™ Technologie (Advanced Code Reconstruction) die Rekonstruktion und Dekodierung von Strichcodes. Unter Verwendung einer Multiprozessor Architektur und einer Dekodierleistung von 100.000 Zeichen pro Sekunde kombiniert dieses Verfahren in Echtzeit Teile des zu lesenden Codes /vgl. DAT 2000, S.79/. Der Software Algorithmus des ACR™ kann mehrere unterschiedliche Barcodetypen lesen, verbessert die Lesbarkeit von qualitativ schlechten Codes und unterstützt die omnidirektionale Erfassung /DAT 2000/. 178 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Mit Hilfe des so genannten TBS™ System (Twin Beam System) ist es ferner möglich, Codes unter durchsichtigem Plastik und Folien sicher zu erfassen, was sich aufgrund von Reflektionen als problematisch erweisen kann. Dieses System verändert mittels einer bestimmten Optikarchitektur den Strahlwinkel des Lasers auf dem zu lesenden Strichcode und wählt dann den günstigsten Lesewinkel aus. Dadurch wird der Scanner unempfindlich gegenüber direkte Reflektionen und Verzerrungen des Codes durch die Plastikabdeckung /DAT 2000, S.80/. 4.2.2.2 Standards und Codearten Im Zusammenhang mit der Barcode-Technologie ist insbesondere der EAN31Standard von besonderer Bedeutung, der einheitliche Regelungen zur Kennzeichnung von Verpackungseinheiten vorgibt. Die EAN-basierten Identsysteme arbeiten immer nach dem gleichen Prinzip: Eine weltweit überschneidungsfreie Nummer ersetzt in der elektronischen Datenkommunikation (EDI32) und in den Strichcodes die direkte Übertragung von Detailinformationen. Mit Hilfe der eindeutigen Nummer können diese in Datenbanken abgerufen werden /GS1 2006/. Die verwendeten linearen Codes sind beispielsweise der EAN8 oder der EAN13 und werden z. B. im Handel eingesetzt. Grundlage des EAN-Code bildet eine fünfstellige Artikelnummer. Neben dem weit verbreiteten EAN-System existieren weitere branchenspezifische Standards. So wurde für die Gesundheitsindustrie beispielsweise der HIBCCStandard geschaffen /BAR 2006/. Dieser ist in den USA seit 1980 im Einsatz und setzt sich schrittweise auch international durch. Der Code enthält die Identifikation des Herstellers, die Artikelnummer und den Packungsindex, eine Prüfziffer, die Chargen-/Seriennummer, das Verfallsdatum und den Mengenindex. Vorteil sind insbesondere die Verwendung einer eigenen, von EAN unabhängigen, Artikelnummer des Herstellers und die 2-D Version unter Verwendung des Codablock. Der HIBC-Code wird nicht nur zur Identifikation der Produkte, sondern auch zur eindeutigen Identifikation der Versandeinheiten eingesetzt /VDDI 2000/. Der FACT-Standard wurde branchenübergreifend entwickelt und integriert die beiden Systeme EAN und HIBCC. Der Zweck ist die eindeutige Identifikation im offenen logistischen Verbund in Verbindung mit den Standards-Barcodes und 2-D Codes /VDDI 2000/. Darüber hinaus existiert noch der Odette-Branchenstandard, der speziell auf die Bedürfnisse der Automobilindustrie zugeschnitten ist. Dabei wird ein speziell aufgebautes Datenformat verwendet und vor allem für Transporteinheiten eingesetzt /BAR 2006/ /ODE 2006/. 31 32 European Article Numbering Electronic Data Interchange 179 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Zur Codierung der Informationen und zur Kennzeichnung von Objekten gibt es eine Vielzahl verschiedener Codes, die sich generell in eindimensionale (lineare) und zweidimensionale Codes unterschieden lassen. Die wichtigsten Codearten sollen nachfolgend kurz vorgestellt werden. Eindimensionale Codes Die am Häufigsten verwendeten eindimensionalen (linearen) Barcodes sind in der folgenden Abbildung dargestellt. 2-aus-5 2-aus-5 interleaved EAN (13 Stellen) Abbildung 4-3: EAN (8 Stellen) Code 39 Code 128 Beispiele für eindimensionale (lineare) Codes Sowohl der Code 2-aus-5 als auch der Code 2-aus-5 interleaved verfügen über eine gerade Parität, die zur Fehlererkennung dient. Das bedeutet konkret, dass jede Zifferndarstellung eine gerade Anzahl von Einsen beinhaltet /vgl. MÄC 2003/. Beim Code 2-aus-5 ist eine Zahl durch fünf Balken dargestellt. Ein dicker Balken symbolisiert die Zahl 1, ein dünner die Zahl 0. Jede Ziffer von 0-9 ist über das Codierschema binär dargestellt (Kombination aus Einsen und Nullen). Der 2-aus-5 interleaved verwendet dasselbe Codierschema wie der Code 2-aus-5, hat jedoch bei gleicher Breite einen ungefähr doppelten Informationsinhalt. Der Grund dafür ist, dass beim 2-aus-5 interleaved die jeweils folgende Ziffer in den Lücken der vorhergehenden codiert ist /OPA 2003/. Der EAN-Code (Europäische Artikelnummer) stellt ebenso numerische Daten dar und wird vor allem in der Lebensmittelindustrie verwendet. Er besteht in den meisten Fällen aus acht bzw. dreizehn Stellen. Beim dreizehnstelligen Code stehen die ersten beiden Ziffern für das Land, die nächsten fünf Ziffern für den Hersteller, die folgenden fünf Ziffern für den Artikel und die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer /OPA 2003/. Der Code 39 ist außerhalb der Lebensmittelindustrie weit verbreitet und stellt im Gegensatz zum EAN-Code einen alphanumerischen Zeichensatz dar. Der Code 180 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 39 ist ein einfacher Zwei-Breiten-Code und weltweit standardisiert. Jedes Zeichen wird durch neun Striche codiert /OPA 2003/. Der Nachteil bei diesem Code liegt in seiner geringen Informationsdichte. Im Gegensatz zum Code 39 verfügt der Code 128 über eine deutlich höhere Informationsdichte. Dieser Code stellt alle 128 ASCII-Zeichen über Verwendung von Balken und Zwischenräumen mit vier unterschiedlichen Breiten dar /MÄC 2003/. Es wird zwischen drei Zeichensätzen A, B und C unterschieden, welche je nach Problemstellung zu verwenden sind /OPA 2003/. Ebenso ist auch eine Vermischung bzw. Kombination dieser Zeichensätze möglich. Zweidimensionale Codes In zahlreichen Anwendungsfällen reicht die Informationsdichte von eindimensionalen Codes nicht aus. In diesen Fällen erweist sich die Verwendung eines zweidimensionalen Codes als sinnvolle Alternative, da diese eine deutlich höhere Informationsdichte ermöglichen. Zweidimensionale Barcodes lassen sich dabei prinzipiell in zwei Gruppen einteilen: zum einen in die so genannten „Stacked Barcodes“, bei denen sich der zweidimensionale Code aus gestapelten Varianten von eindimensionalen Barcodes zusammensetzt, und zum anderen in die Gruppe der zweidimensionalen Barcodes mit eigener Symbologie /OPA 2003/. Ferner existieren noch Kombinationen aus ein- und zweidimensionalen Codes mit eigener Codestruktur, die jedoch nur selten Verwendung finden. Zweidimensionale Barcodes haben spezielle Sicherheitsmerkmale. Somit ist es z. B. möglich, den Inhalt des Codes durch ein Passwort zu schützen. Des Weiteren beinhalten diese Codes die Daten in den meisten Fällen mehrmals, so dass, je nach Codeart, das Auslesen der Informationen selbst bei Zerstörung des Barcodes bis zu 50 % noch möglich ist /OPA 2003/. Die Tatsache, dass zweidimensionale Barcodes wesentlich mehr Daten aufnehmen können, eröffnet neben der Codierung des Identifizierungsschlüssels die Möglichkeit, Produktinformationen direkt auf dem Barcode zu hinterlegen. So kann z. B. der Produktname, das Gewicht sowie der Preis im Code enthalten sein, ohne dass ein Zugriff auf eine hinterlegte Datenbank erforderlich wird /MAR 1998/. In der nachfolgenden Abbildung sind die am häufigsten verwendeten zweidimensionalen Codes aufgeführt. 181 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Codablock PDF 417 Aztec Dot Code A Maxi Code Aztec Messas Datamatrix QR-Code Abbildung 4-4: Beispiele für zweidimensionale Codes Der Codablock ist eine gestapelte Variante des Code 39 und des Code 128 mit Zeilenverkettung. Dabei wird jeder Zeile die Zeilennummer und dem fertigen Block die Anzahl der Zeilen beigefügt. Zusätzlich ist in jeder Zeile ein Indikator zur Orientierung der Lesegeräte vorhanden und der gesamte Code verfügt über zwei Prüfzeichen. Es existieren drei unterschiedliche Varianten des Codablock: A, F und 256. Der Codablock A basiert auf der Struktur des Code 39. In zwei bis 22 Zeilen können je 61 Zeichen, also insgesamt bis zu 1340 Zeichen, codiert werden. Die Grundlage für den Codablock F ist die Struktur des Code 128, mit dem maximal 2725 Zeichen codiert werden können. Vom Codablock F ist eine Spezifikation bei der AIM standardisiert. Der Codablock 256 ist wie der Codablock F aufgebaut. Er hat jedoch ein eigenes Start- und Stoppzeichen /JUT 2003/. Der PDF 41733 ist ebenfalls bei der AIM34 standardisiert. Er besitzt eine eigene Codestruktur, bei welcher die Zeichen in einzelnen Codewörtern verschlüsselt sind. Die Codewörter setzen sich aus siebzehn Modulen zusammen, welche wiederum jeweils aus vier Balken und vier Zwischenräumen bestehen. Die Anzahl der Zeilen des PDF 417 beträgt minimal drei und maximal neunzig. Jede dieser Zeilen besteht aus sieben Teilen: Ruhezone35, Startzeichen, linker Zeilenindikator, Datenbereich, rechter Zeilenindikator, Stoppzeichen und erneuter Ruhezone. Die Zeilenindikatoren sind dabei eine Orientierungshilfe für das Lesegerät. Der PDF 417 kann, aufgrund von variabler Breite und Höhe, an verschiedene Platzbedarfe 33 PDF steht in diesem Fall für „Portable Data File“ Industrieverband für Automatische Identifikation und Datenerfassungssysteme. 35 Die Ruhezone ist ein heller, unbedruckter Bereich vor und hinter einem Barcode und ist notwendig, damit das Lesegerät den Beginn und das Ende eine Barcodes eindeutig erkennen kann. 34 182 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen angepasst werden und bis zu 1850 ASCII-Zeichen bzw. 2710 Ziffern verschlüsseln /JUT 2003/. Der Aztec ist ein standardisierter quadratischer, auf spezieller Symbologie basierender Code, mit dem sowohl kleine (ab zwölf Zeichen) als auch große Datenmengen (> 3000 Zeichen) verschlüsselt werden können. Er besteht aus quadratische Elementen und einem Suchelement als Orientierungshilfe im Mittelpunkt. Die Verwendung der so genannten Reed-Solomon-Fehlerkorrektur unterstützt bis zu 32 Sicherheitsstufen. Je nach Größe des Codes kann der Dateninhalt noch rekonstruiert werden, wenn 25 bis 40 % des Codes zerstört wurden /JUT 2003/. Diese Tatsache macht den Aztec in industriellen Anwendungen sehr interessant. Der Dot Code A ist eines von einer begrenzten Anzahl von Dot Code Symbolen und bei AIM standardisiert. Er besteht aus einer quadratischen Anordnung von Punkten in der Größe 6x6 bis 12x12 Punkten. Die besonderen Vorteile des Dot Codes A sind seine hohe Speicherdichte und die Tatsache, dass er mit verschiedensten Verfahren aufgebracht werden kann (z. B. bohren, prägen, aufsprühen). Die Verbreitung im industriellen Umfeld ist jedoch stark limitiert. So findet er z. B. hauptsächlich bei der Markierung von Wäsche in Wäschereien und bei der Identifikation von Laborgläsern Verwendung /JUT 2003/. Der Maxicode besitzt eine fest definierte Größe von 25,4 x 25,4mm und kann 144 Zeichen, d. h. 93 ASCII-Zeichen oder 138 Ziffern codieren. Zur Leseorientierung befinden sich in der Mitte des Codes drei konzentrische Kreise. Um dieses so genannte Suchmuster herum sind in 33 Reihen 866 wabenförmige Sechsecke angeordnet, welche den eigentlichen Code bilden. Eine Rekonstruktion der Daten ist noch möglich, wenn der Code bis zu 25% zerstört ist. Ferner sorgt die Verwendung der Reed-Solomon-Fehlerkorrektur für eine hohe Datensicherheit. Der Maxicode wurde bei UPS zur schnellen Identifizierung, Verfolgung und Sortierung von Paketen entwickelt und ist bei der AIM International standardisiert /vgl. JUT 03/. Der Aztec Messas ist eine Kombination aus einem eindimensionalen, linearen Barcode (z. B. Code 39, Code 128 oder EAN 13) und einer zweidimensionalen Komponente (eine Variation des Aztec Codes). Der eindimensionale Anteil fungiert beim Aztec Messas als Orientierungssymbol, wohingegen in der zweidimensionalen Komponente die Daten codiert sind. Dort können bis zu 3070 numerische bzw. 2457 alphanumerische Zeichen verschlüsselt werden. /JUT 03/. Der Code verwendet ebenfalls die Reed-Solomon-Fehlerkorrektur und ist standardisiert. Der Datamatrix Code hat eine variable, rechteckige Größe in Form einer Matrix. Als Suchelement dienen bei diesem Code die waagerechten und senkrechten Begrenzungslinien. Der eigentliche Code besteht aus quadratischen Symbolelementen und kann bis zu 2334 ASCII-Zeichen (7 bit), 1558 erweiterte ASCII-Zeichen (8 bit) bzw. 3116 Ziffern verschlüsseln /JUT 2003g/. Zur Erzeugung einer höheren 183 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Informationsdichte können mehrere Datamatrix Codes gruppiert werden /OPA 2003/. Der standardisierte Code kann auch bei einer Zerstörung von bis zu 25 % noch fehlerfrei ausgelesen werden. Schließlich bezeichnet der QR-Code einen standardisierten 2D-Code, welcher aus quadratischen Symbolen in einer Anzahl von 21x21 bis 177x177 Elementen und drei Suchhilfen (ineinander geschachtelte helle und dunkle Quadrate in drei Ecken) besteht. Der QR-Code verfügt über vier Korrekturlevel, welche eine Rekonstruktion des beschädigten Codes von 7 % (Level L) bis zu 30 % (Level H) ermöglichen. Des Weiteren können mit dem Code bis zu 7089 Ziffern, 4296 alphanumerische Zeichen oder 1817 japanische Schriftzeichen verschlüsselt werden /JUT 2003/. 4.2.2.3 Materialien für Barcodeetiketten Neben dem direkten Auftragen der Barcodes auf eine Oberfläche durch Aufdrucken, Auflackieren oder Lasern, ist die Verwendung von Barcodeetiketten die gängigste Methode der Anbringung. Demzufolge ist der Markt für Barcode-Systeme geprägt durch eine Vielzahl verschiedener Bauformen, Materialien und Anbieter, was eine genauere Betrachtung der Eigenschaften verwendeter Etikettenmaterialien erforderlich macht. Insbesondere auch im Hinblick auf die potenzielle Anwendung im Rahmen des Rekonditionierungsprozesses mit seinen spezifischen Prozessbedingungen (z. B. Chemikalieneinflüsse, Temperaturbelastungen) ist eine Untersuchung der Materialeigenschaften zwingend notwendig. In der Regel bestehen Barcodeetiketten aus drei verschiedenen Komponenten: Obermaterial (Etikettenmaterial), Klebstoff (Haftkleber) sowie Trägermaterial (Unterlagenmaterial). Abbildung 4-5: Aufbau eines Barcode-Etiketts /Quelle angeben/ Das Obermaterial besteht in den meisten Fällen aus Papier, Karton oder Kunststofffolie. Als Klebstoffe finden Natur- oder Synthetikkautschuk sowie AcrylLösungsmittel und -Dispersionen Verwendung. Das Träger- bzw. Unterlagenmate184 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen rial kann aus silikonisiertem Papier oder silikonisierter Folie bestehen /vgl. PAU 2003a/. In den Einsatzfällen mit speziellen Anforderungen an die Beständigkeit werden in der Regel Folienetiketten verwendet. Die Wahl des Folienmaterials richtet sich dabei nach den Umweltbedingungen, unter denen ein Produkt gelagert, verarbeitet oder transportiert wird. Die verwendeten Materialien unterscheiden sich in ihren Eigenschaften zum Teil erheblich. So weisen z. B. Folienetiketten aus Polystyrol (PS) eine hohe Resistenz gegen Säuren und Laugen aus, jedoch ist ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Benzin, Fetten und Ölen als gering zu bewerten /LIN 2003a/. Die Temperaturbeständigkeit liegt zwischen -10 °C und +60 °C. Im Vergleich dazu sind Polyester-Etiketten in einem Bereich von -60 °C und +150 °C einsetzbar und weisen zudem eine hohe Resistenz gegenüber Wasser, Alkoholen, Benzin, Fetten sowie Ölen auf. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Eigenschaften verschiedener Etikettenmaterialien. Tabelle 4-2: Material Eigenschaften verschiedener Etikettenmaterialien Temperaturbereich -60°C bis +150°C Polyester (PET) (kurzzeitig 260°C) Polyinyl-20°C bis +100°C chlorid (PVC) (kurzzeitig 150°C) Polyethylen -15°C bis +80°C (PE) Polypropylen -15°C bis +80°C (PP) Wasser Resistenz gegenüber Säuren und Alkohol Benzin Laugen Fette und Öle ++ + ++ ++ ++ ++ + + + ++ ++ ++ ++ + o ++ ++ ++ - ++ Tyvek -70°C bis +80°C + + o o o Polystyrol (PS) -10°C bis +60°C ++ ++ - -- - Polyimid -40°C bis +160°C (kurzzeitig 380°C) + + o o o Textilien keine Angabe ++ o o o o Metall Je nach Metallart bis +500°C + ++ o o o Keramik Bis zu +1400°C ++ ++ ++ ++ ++ Legende: ++ sehr gut, + gut, o keine Angabe, - bedingt, -- schlecht Zusätzlich zum Material ist auch die Oberflächenbeschaffenheit eines Folienetiketts von Bedeutung. Manche Druckverfahren, wie beispielsweise der Thermotransferdruck, bei dem von einer Farbbandfolie durch Erhitzung Farbe auf das Obermaterial des Etiketts übertragen wird, erfordern eine extrem glatte Oberfläche. Anderenfalls wird der Druck ungenau und die Informationen können nicht 185 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen fehlerfrei reproduziert werden. Ferner sind nicht alle Materialien für bestimmte Druckverfahren geeignet. Lediglich Polypropylen und Polyethylen sind für alle Druckverfahren verwendbar. In Anwendungen mit extremen Umgebungsbedingungen sind Folienetiketten weder ausreichend robust noch langlebig. In diesen Fällen kommen z. B. Etiketten aus Keramik zum Einsatz, welche eine Temperaturbeständigkeit von bis zu 1400 °C und eine hohe Resistenz gegenüber Säuren aufweisen. Darüber hinaus existieren auch Metallbarcodes, die aus Edelstahl oder Aluminium bestehen und robust, abrieb- und stoßfest sowie weitgehend temperatur- und chemikalienbeständig sind. Da der Code bei Metalletiketten mit einem Laser in das Material geprägt wird, sind die Informationen selbst nach Lackierungen noch lesbar /INO 2003/. Barcodeetiketten aus Keramik und Metall werden in der Regel nicht wie die meisten Folienetiketten aufgeklebt, sondern können z. B. angeschraubt oder angeschweißt werden und erhalten somit zusätzliche Stabilität. Alternativ werden Magnetfolien zur Befestigung verwendet. Schließlich spielen bei Klebeetiketten auch die für die Anbringung auf dem zu kennzeichnenden Objekt verwendeten Klebstoffe eine wichtige Rolle. Eine im Rahmen der Untersuchungen ddurchgeführte Recherche ergab, dass am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte (bis zu 50 Varianten) angeboten werden /LIN 2003b/. In Einsatzfällen, in denen keine besonderen Anforderungen bestehen, wird ein Universalklebstoff verwendet. In allen anderen Fällen werden sie entsprechend spezifischer Kriterien wie z. B. Einsatztemperatur, Dauer der Kennzeichnung (permanent oder temporär), Material, Struktur und Beschaffenheit der Objektoberfläche ausgewählt. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die charakteristischen Eigenschaften der für Barcode-Etiketten verwendeten Klebstoffe und Klebstoffarten /DIN 30646/. Tabelle 4-3: Typische Klebstoffe für Barcodeetiketten (nach /DIN 30646/) Eigenschaften • • • • Acrylatklebstoff • • • • 186 Wird als Dispersion oder aus Lösung verarbeitet Dauerhafte Klebeeigenschaften Gute Alterungs- und Wetterbeständigkeit Beständig gegenüber Chemikalien, UV-Strahlung und höheren Temperaturen Gute Adhäsion auf apolaren Oberflächen Geringe Anfangshaftung als Kautschuk-Klebstoff Temperaturbeständigkeit: -30°C bis +140°C Mindestverklebetemperatur: +4°C Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Eigenschaften Naturkautschuk Synthesekautschuk Sofortklebstoff • • • • • • • • • • • • • • Lösungsmittel-Klebstoff mit breitem Anwendungsspektrum Hohe Klebkraft und gute Scherfestigkeit Durchschnittliche Alterungsbeständigkeit Geringe Resistenz gegen UV-Strahlung und Oxidation Temperaturbeständigkeit bis zu +80°C Hohe Soforthaftung Gute Klebkraft auch auf rauen Oberflächen Geringe Resistenz gegen UV-Strahlung Temperaturbereich: -30°C bis +60°C Hohe Soforthaftkraft Fixierzeiten von 5 bis 120 sec in Abhängigkeit vom Klebstoff Gute Klebkraft auch auf Metallen Temperaturbereich: -50°C bis +100°C Bei Temperaturbeständigkeit von 180°C und mehr höhere Fixierzeiten Klebstoffarten nach /DIN 30646/ Tabelle 4-4: Eigenschaften Permanentkleber Zur festen Verklebung auf unterschiedlichen Oberflächen; unverrückbare und dauerhafte Verbindung Ablösbarer Klebstoff Unverrückbare Verbindung, die jedoch nach 2 Jahren rückstandsfrei ohne Zerstörung des Untergrundes wieder zu entfernen sein muss NiedrigtemperaturKlebstoff Muss sich bei Luft- und Untergrundtemperaturen bis +4°C verkleben lassen Sonderklebstoff Für raue und apolare Oberflächen Wie die Tabellen verdeutlichen, gibt es eine große Vielfalt an möglichen Produkten, die eine genaue Auswahl anhand definierter Anforderungen erfordern. 4.2.3 4.2.3.1 Eigenschaften und Leistungsmerkmale von RFID-Systemen Physikalisch-technische Grundlagen RFID-Systeme nutzen magnetische Felder bzw. elektromagnetische Wellen zur Übertragung von Energie und Daten und haben dadurch gegenüber optischen Systemen wie Barcode oder OCR entscheidende Vorteile. So ermöglichen RFIDSysteme innerhalb der physikalischen Grenzen eine Identifizierung von Objekten durch Materialien hindurch und lassen eine gleichzeitige Erfassung mehrerer Ob187 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen jekte zu (Pulkfähigkeit). Auch im Hinblick auf die realisierbaren Leseentfernungen sowie die Programmierbarkeit der Datenträger haben RFID-Systeme gegenüber Barcodes erhebliche Vorteile. Grundsätzlich werden bei RFID-Systemen drei Funktionsprinzipien unterschieden: die induktive Kopplung, die kapazitive Kopplung sowie die so genannte elektromagnetische „Backscatter"-Kopplung. Diese Prinzipien sollen nachfolgend kurz erläutert werden, da sie für das Verständnis der weiteren Ausführungen von Bedeutung sind. Induktive Kopplung Induktiv gekoppelte RFID-Systeme nutzen die Wechselwirkung magnetischer Felder zwischen den Antennen des Transponders und des Schreib-/Lesegerätes nach dem physikalischen Prinzip der Gegeninduktion, um Energie und Daten zu übertragen. Die Antennen sind dabei elektromagnetische Schwingkreise, die auf eine bestimmte Resonanzfrequenz abgestimmt sind. Induktiv gekoppelten Systeme kommen in den Frequenzbereiche <135 kHz (Low Frequency) und 13,56 MHz (High Frequency) zum Einsatz /FIN 2002/. Die grundlegenden Funktionsweise dieser stellt sich folgendermaßen dar: von der Antenne des Schreib-/Lesegerätes wird ein magnetisches Feld erzeugt. Gelangt ein resonanter Transponder36 in das von der Antenne des Schreib-/Lesegerätes erzeugte Magnetfeld, durchdringt ein Teil des Feldes die Antennenspule des Transponders. Dadurch entsteht dort ebenfalls ein magnetisches Feld, welches nach dem Prinzip der Gegeninduktivität mit dem Antennenfeld des Schreib/Lesegerätes verkoppelt ist. Dadurch wird in der Spule des Transponders eine Spannung induziert, die zur Energieversorgung des Transponderchips zur Verfügung steht37. Zum anderen entsteht durch die Verkopplung eine direkte Rückwirkung auf das magnetische Feld des Schreib-/Lesegerätes, die von diesem detektiert werden kann /vgl. FIN 2002/. Die grundlegende Funktionsweise induktiv gekoppelter RFID-Systeme ist schematisch in der nachfolgenden Abbildung dargestellt (vgl. Abbildung 4-6). 36 37 Die Eigenfrequenz des Transponders entspricht dabei der Sendefrequenz des Schreib-/Lesegerätes. Die Energieversorgung induktiver RFID-Systeme erfolgt fast ausschließlich passiv. 188 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Lesegerät Transponder Chip Antennenspule Schreib/Lesegerät Abbildung 4-6: Magnetfeld Funktionsprinzip der induktiven Kopplung (nach /FIN 2002/) Um Daten zur übertragen, werden diese vom Transponder in einem ersten Schritt codiert und anschließend moduliert. Es kommt häufig das Prinzip der Lastmodulation zum Einsatz. Dabei wird ein Widerstand oder Kondensator so (ohmsche oder kapazitive Lastmodulation), dass seine Rückwirkung auf das Magnetfeld des Schreib-/Lesegerätes moduliert wird und von diesem ausgewertet werden kann /FIN 2002/. Das gleiche Prinzip wird bei der Datenübertragung vom Schreib-/ Lesegerät zum Transponder angewandt. Induktiv gekoppelte Systeme zeichnen sich vor allem durch robuste und erprobte Technologie, eine Vielfalt an Transponder- und Antennen-Bauformen und relativ preisgünstige Komponenten (Transponder, Antennen, Schreib-/Lesegeräte) aus. Nachteilig sind insbesondere der große Einfluss von metallischen Umgebungen und Untergründen sowie die Lageabhängigkeit bei der Erfassung zu nennen, die nachfolgend genauer erläutert werden sollen, da sie im Zusammenhang mit der Rekonditionierung große Bedeutung haben. Metallumgebung und metallische Untergründe Bei magnetischen Feldern rufen Änderungen des magnetischen Flusses nach dem Induktionsgesetz elektrische Felder hervor. Besonders bei ferromagnetischen Werkstoffen (z. B. Eisen) entstehen Wirbelströme, die dem induzierenden magnetischen Fluss entgegenwirken und damit die Leistungsfähigkeit induktiv gekoppelter RFID-Systeme erheblich reduzieren, was sich unmittelbar in der Reduzierung der Lese- und Schreibreichweite niederschlägt. Dies kann bis zum vollständigen Verlust der Funktionsfähigkeit führen. Insbesondere metallische Untergründe verstimmen darüber hinaus den Schwingkreis des Transponders und des Lesegerätes, so dass die Resonanzfrequenz nicht mehr mit der Frequenz des vom Schreib/Lesegerät ausgesendeten Feldes übereinstimmt, was mit einer Reduzierung der Energiereichweite einhergeht. Die dargestellten Effekte verstärken sich mit zu189 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen nehmender Frequenz, so dass sie bei Systemen im HF-Bereich (13,56 MHz) ausgeprägter sind als bei NF-Systemen (<135 kHz). Durch der Verwendung von Ferritkernen und / oder Ferritschichten kann der Einfluss metallischer Umgebung und Untergründe gemindert werden /FIN 2002/. Lageabhängigkeit Je nach Bauform der Antenne des Schreib-/Lesegerätes baut sich um die Antennenwindungen durch die Krümmung der magnetischen Feldlinien im Raum ein charakteristisches Feld auf. So ist im Zentrum der Antenne (Spulenachse) bei paralleler Ausrichtung der Transponderantenne die größte Reichweite zu erzielen. Wird der Transponder im Zentrum der Antenne des Schreib-/Lesegeräts gekippt, im ungünstigsten Fall bis zu einem Winkel von 90°, durchdringen kaum noch Feldlinien die Spule des Transponders und es kann somit keine Kommunikation mehr erfolgen. An den Windungen (äußere Kante) der Antenne des Schreib-/Lesegeräts jedoch, erweist sich die senkrechte Ausrichtung des Transponders als optimal und die parallele Ausrichtung am ungünstigsten. Dies ist begründet durch die parallel zur Ebene der Antenne des Schreib-/ Lesegeräts verlaufenden Feldlinien /FIN 2002, S. 88/. Diese Lageabhängigkeit ist für die weiteren Betrachtungen im Kapitel vier dieser Arbeit von erheblicher Bedeutung. Kapazitive Kopplung Bei der kapazitiven Kopplung werden die physikalischen Eigenschaften von elektrischen Feldern genutzt. Das Feld wird von der Antenne des Schreib-/ Lesegerätes, das aus einer elektrisch leitfähigen Fläche (Elektrode) besteht, durch Anlegen einer Spannung erzeugt. Dadurch bildet sich zwischen Antenne und Erdpotential ein elektrisches Feld aus. Wird ein Transponder in das elektrische Feld des Schreib-/ Lesegeräts gebracht, so entsteht an der Transponderantenne eine elektrische Spannung, die zur Energieversorgung des Transponders dient. Wie bei der induktiven Kopplung wird anhand eines Lastwiderstandes im Transponder die Rückwirkung auf das elektrische Feld des Schreib-/ Lesegeräts so gesteuert, dass eine Datenübertragung erfolgen kann. Kapazitiv gekoppelte RFID-Systeme werden aufgrund systemimmanenter Limitationen, z. B. äußerst geringe Reichweite, nur sehr selten eingesetzt /FIN 2002/. Elektromagnetische „Backscatter“-Kopplung Wesentlich häufiger werden hingegen Systeme eingesetzt, die nach dem Prinzip der Backscatter-Kopplung funktionieren und dabei Prinzipien der Radar-Technik nutzen /BSI 2004/. Die zugrunde liegende Radar-Gleichung besagt, dass elektromagnetische Wellen von Materie, die eine Ausdehnung von mehr als der halben Wellenlänge besitzt, reflektiert werden. Besonders gut werden elektromagnetische 190 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Wellen dann reflektiert, wenn das Objekt, auf das die Welle trifft, in Resonanz gerät /BSI 2004, S. 33/. Um diesen Effekt für die RFID-Technologie zu nutzen, werden sowohl für das Schreib-/Lesegerät als auch für den Transponder Dipolantennen verwendet, die für die jeweils verwendete Frequenz ein Resonanzverhalten zeigen. Zur „Aktivierung“ des Transponders sendet das Schreib-/Lesegerät dabei elektromagnetische Wellen aus. Ein Teil der am Transponder ankommenden Wellenleistung steht als Hochfrequenzspannung an den Anschlüssen der Antenne zur Verfügung und kann zur Energieversorgung des Transponders verwendet werden. Ein anderer Teil der Wellenleistung kann nicht zur Stromversorgung verwendet werden und wird reflektiert /BSI 2004/ (vgl. Abbildung 4-7). Lesegerät Richtkoppler Transponder abgestrahlte Leistung Chip Sender-/ Empfänger rückgestrahlte Leistung Dipolantenne Schreib-/ Lesegerät Abbildung 4-7: Lastwiderstand Funktionsprinzip der Backscatter-Kopplung (nach /FIN 2002/ S. 50, vereinfacht) Um auf diese Weise Daten zu übertragen, wird im Transponder ein Lastwiderstand parallel zur Dipolantenne geschaltet. Wird dieser im Takt des zu übertragenden Datenstroms ein- und ausgeschaltet, entsteht ein amplitudenmoduliertes Signal, das von der Antenne des Schreib-/Lesegerätes detektiert werden kann. Dieses Verfahren wird als „modulierter Rückstreuquerschnitt“ bezeichnet /BSI 2004/. Da die Reflexionseigenschaften von Objekten mit steigender Frequenz zunehmen, werden Backscatter-Systeme vor allem für UHF (Ultra High Frequency) und SHF (Short High Frequency) Frequenzbereiche eingesetzt und in Bezug auf die Energieversorgung passiv (ohne Stützbatterie) oder aktiv (mit Stützbatterie) betrieben /FIN 2002/. Einen Sonderfall stellen Systeme dar, bei denen der Transponder selbst elektromagnetische Wellen generiert und aussendet (aktives Senden). Dabei kann der Transponder seine Daten in Form von Wellen in einem wiederkehrenden Zyklus senden, unabhängig von einem Schreib-/Lesegerät. Bei einigen Systemen werden die Transponder durch die vom Schreib-/Lesegerät ausgesen191 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen dete Welle „aktiviert“, um dann selbst Wellen zu erzeugen. Auf diese Weise können sehr hohe Reichweiten von mehreren hundert Metern erzielt werden. Bei Backscatter-Systemen sind, ebenso wie bei induktiv gekoppelten Systemen, einige physikalische Restriktionen zu beachten, die die Funktionsfähigkeit beeinflussen können und daher nachfolgend genauer erläutert werden. Absorption elektromagnetischer Wellen Bewegt sich eine elektromagnetische Welle durch ein anderes Medium als Vakuum, so wird ein Teil der Wellenenergie vom Material, das der Welle einen Widerstand entgegensetzt, absorbiert und in Wärme umgewandelt. Der Grad der Absorption ist dabei materialabhängig. Reflexion elektromagnetischer Wellen Leitfähige oder partiell leitfähige Oberflächen, wie z. B. Wasser, sind in der Lage, elektromagnetische Wellen zu reflektieren, so dass Wasser durch die vom Lesegerät ausgesandten Wellen nicht durchdrungen werden kann. Diese Tatsache ist für die Verwendung von Backscatter gekoppelten RFID-Systemen von erheblicher Bedeutung, da z. B. ein durch Regen erzeugter Flüssigkeitsfilm die Leistungsfähigkeit bereits deutlich einschränken kann. Eine nicht leitende Flüssigkeit (wie z. B. Öl) wird wiederum von elektromagnetischen Wellen passiert und führt zu keinen messbaren Leistungseinschränkungen. Darüber hinaus werden die von dem Lesegerät ausgesandten elektromagnetischen Wellen auch von allen Gegenständen in der näheren Umgebung reflektiert, deren räumliche Abmessungen größer sind als die Wellenlänge des Feldes. Die reflektierten Wellen überlagern sich dabei mit denen des primär ausgesandten Feldes, so dass es abwechselnd zu lokaler Dämpfung (bis hin zur vollständigen Auslöschung bei gegenphasiger Überlagerung) und zu einer Verstärkung kommt. Darüber hinaus führt das gleichzeitige Auftreten vieler einzelner Reflexionen mit unterschiedlicher Intensität und unterschiedlicher Entfernung zum Lesegerät zu einem sehr schlecht berechenbaren Feldstärkeverlauf um das Lesegerät mit zahlreichen Zonen der lokalen Feldauslöschung. Diese Signalabschwächungen als Folge von Reflexionen stellen bei RFID-Systemen ein großes Problem dar, da einem Transponder in einem lokalen Minimum der Feldstärke möglicherweise nicht mehr ausreichend Energie zum Betrieb zur Verfügung steht. Mit derartigen Effekten ist vor allem in industriellen Umgebungen mit großen Metallgegenständen (wie z. B. Maschinen) zu rechnen /vgl. FIN 2002/. Der Datenaustausch zwischen Transponder und Schreib-/Lesegeräten kann grundsätzlich durch verschiedene Verfahren erfolgen. Dabei werden binäre Daten codiert, moduliert und über den Übertragungskanal vom Schreib-/Lesegerät an den Transponder und umgekehrt übermittelt. Bei den Modulationsverfahren unter192 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen scheidet man grundsätzlich zwischen der Amplituden- (ASK38), der Frequenz(FSK39) und der Phasenmodulation (PSK40). Amplitudenmodulation ist dabei das mit Abstand am häufigsten eingesetzte Verfahren, bei dem die Amplitude der Trägerschwingung (Spannung) durch ein binäres Codesignal zwischen zwei Zuständen umgeschaltet wird (Tastung) / FIN 2002, S. 193/. Die bei der Datenübertragung ablaufenden Prozesse und Vorgänge sind in der einschlägigen Fachliteratur ausführlich beschrieben und sollen daher an dieser Stelle daher nicht weiter vertieft werden (vgl. z. B. /FIN 2002/). 4.2.3.2 Frequenzbereiche und Leistungsmerkmale Als Frequenzbereich41 für Funkanwendungen, zu denen auch RFID-Systeme gehören, sind länderspezifische Frequenzen freigegeben, die für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Zwecke (Industrial, Scientific, Medical) genutzt werden können. Die zulässige Sendeleistung ist dabei gesetzlich limitiert. Grundsätzlich werden für RFID-Anwendungen die Frequenzbänder <135 kHz, 13,56 MHz, 868 MHz (Europa), 915 MHz (USA), 950 MHz (Asien) sowie 2,45 GHz verwendet (Vgl. Abbildung 4-8). Vereinzelt finden sich auch Anwendungen in den Bereichen um 433 MHz und im Bereich 5,8 GHz, die allerdings eine eher untergeordnete Rolle spielen. H, dBµA/m in 10m (< 30 MHz) ERP, mW (> 30 MHz) 80 100-135 kHz 60 250 868/915 MHz 13,56 MHz 2.45 GHz 25 40 20 6.78 13.56 27.125 77 000 MH f λ 0,01 30000 VLF Abbildung 4-8: 40.68 433 nur Europa 0,1 1 3000 LF 300 10 30 100 3 MF HF VHF 868 915 2.450 5.800 nur USA 1000 0,3 10000 0,03 UHF SHF 100000 0,003 EHF MHz m Für RFID eingesetzte Frequenzbereiche mit zulässigen magnetischen Feldstärken bzw. zulässiger Abstrahlungsleistung 38 Amplitude Shift Keying Frequency Shift Keying 40 Phase Shift Keying 41 Der Frequenzbereich bezieht sich immer auf die Betriebsfrequenz des Schreib-/Lesegeräts. 39 193 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Die Frequenzbänder, die Kanalbreite, die maximalen Sendeleistungen und die Dauer des Sendens (duty cycle) sind detailliert in Funkzulassungsvorschriften definiert (vgl. Tabelle 4-5). In diesen werden für alle RFID-Systeme verbindlich geltende Vorgaben getroffen, die sich zwischen Europa und den USA zum Teil deutlich unterscheiden. Tabelle 4-5: Derzeitige Funkzulassungsvorschriften /FIN 2002/ Frequenzbereich Geltungsbereich EN 300330 9 kHz bis 25 MHz EU 100 % duty cycle, max. 4 Watt Leistung bzw. max. 72 dBμA/m Feldstärke in 10 m Entfernung EN 300220 25 MHz bis 1000 MHz EU selten 100 % duty cycle zugelassen, Leistung max. 500 mW ERP EN 302208 865 MHz bis 868 MHz EU fast 100 % duty cycle, Leistung bis max. 2 Watt ERP, LBT-Funktion EN 300440 1 GHz bis 25 GHz EU selten 100 % duty cycle zugelassen, max. 500 mW ERP Leistung Part 15 Subpart B (FCC) 902 bis 928 MHz USA 100 % duty cycle, max. 4 Watt EIRP (entspricht 2,44 Watt ERP) Restriktionen Während beispielsweise amerikanische UHF-Systeme in einem sehr breiten Frequenzband von 902 MHz bis 928 MHz mit 4 Watt Abstrahlungsleistung (EIRP) und ohne Restriktionen bezüglich der Sendedauer arbeiten können, sind die europäischen Vorgaben deutlich strenger gefasst. Nach der neuen Richtlinie EN 302208 dürfen UHF-Systeme in Europa seit kurzem zwar mit nahezu 100 % Sendedauer und einer Abstrahlungsleistung von 2 Watt ERP (entsprechend 3,2 Watt EIRP) betrieben werden, jedoch sind die Änderungen mit speziellen Auflagen für die Reader-Technologie verbunden, die die technologisch erzielbaren Leistungseigenschaften deutlich reduzieren. Um Störungen durch die im Vergleich zu vorherigen Reglementierungen höhere Leistung und das Dauersenden zu vermeiden, muss jedes Schreib-/ Lesegerät mit hoher Sensibilität den jeweiligen Kanal abhören und auf Belegung durch andere Schreib-/ Lesegeräte prüfen. Gegebenenfalls muss ein anderer Kanal gewählt werden. Bei nur 10 freien Kanälen im Frequenzband von 865,6 bis 867,6 MHz führt dies zu Problemen bei der Umsetzung. Weiterhin können andere Sendegeräte im UHF-Bereich, wie z. B. Funkkopfhörer und Triband-Handys, als Schreib-/Lesegeräte erkannt werden und den Kanal blockieren. Insgesamt sind damit die Anwender in Europa gegenüber denen in den USA benachteiligt. 194 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Alle verwendeten Frequenzbereiche haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Während im NF- und HF-Bereich ausschließlich passive Systeme zum Einsatz kommen, bietet auch der UHF-Bereich neben (semi-) aktiven eine Vielzahl an passiven Systemen, denen in den letzten Jahren verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Im SHF-Bereich sind fast ausschließlich aktive bzw. semiaktive Systeme im Einsatz. Tabelle 4-6 gibt einen Überblick über die Eigenschaften der verschiedenen RFID-Frequenzbereiche. Systeme im Frequenzbereich < 135 kHz werden als niederfrequent bezeichnet. Da hohe Windungszahlen für die magnetischen Felder erforderlich sind, werden die Spulen zumeist gewickelt. Die Systeme sind bereits in vielen Anwendungen erprobt und zeichnen sich vor allem durch eine im Vergleich zu anderen Systemen relativ geringe Anfälligkeit gegenüber Metallen, Unempfindlichkeit gegenüber Flüssigkeiten, kleine und robuste Transponder-Bauformen und weitgehende Lageunabhängigkeit aus. Nachteilig sind die kurzen Reichweiten und gerIngen Datenübertragungsraten. Darüber hinaus gibt es nur sehr wenige Systeme mit Pulkfähigkeit. Die Einsatzbereiche niederfrequenter RFID-Systeme liegen vorrangig in der Tieridentifikation, in der Entsorgungswirtschaft sowie im industriellen Bereich (z. B. Werkzeugidentifikation). Darüber hinaus werden sie auch für Zutrittskontrollen und elektronische Wegfahrsperren verwendet /FIN 2002/. Tabelle 4-6: Überblick über RFID-Frequenzbereiche (z. T. verifiziert durch LogIDLab®) < 135 kHz Funktionsprinzip 13,56 MHz Induktive Kopplung 868 / 915 MHz 2,45 GHz Backscatter-Kopplung oder Erzeugung elektromagnetischer Wellen Passiv Passiv und Semiaktiv (Sensorik) Passiv, Semiaktiv und Aktiv Read-Only und Read/Write v. a. Read/Write Read-Only und Read/Write Bis 2 kBit Bis 2 kBit Reichweite < 1,0 m Bis ca. 1,7 m Datenübertragungsraten 4 kBit/s, Energieversorgung Programmierbarkeit Speicherkapazität Identifikationszeit Einfluss von Metall Einfluss von Flüssigkeiten ca. 25 ms für TagID Auslesen 26,5 kBit/s. bzw. 106 kBit/s (ISO 15693), ca. 3 ms bzw. ca. 1 ms je Tag Abschwächung des magnetischen Feldes, Verstimmung der Resonanzfrequenz, Reduzierung durch Ferritschichten / Ferritkerne Niedrig Passiv 2kBit; Aktiv bis 256 kBit Bis 256 kBit Bis ca. 6,0 m bei passiven Systemen; Bis 100 m bei aktiven Systemen 30 bis 140 kBit/s ca. 3 ms bis ca. 0,5 ms je Tag keine allgemein gültigen Angaben möglich Reflexionen an Metalloberflächen, bei direkter Applikation auf Metalloberfläche sind Anpassungen notwendig Hoch Sehr hoch 195 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen < 135 kHz Pulkfähigkeit Lebensdauer 13,56 MHz 868 / 915 MHz 2,45 GHz Technisch möglich, kaum Bis ca. 100 Stück Bis ca. 500 Stück Bis ca. 500 Stück realisiert EEPROM-Speicher (passive Read/Write Systeme) ca. 10.000 bis 100.000 Schreibzyklen, bei SRAM (aktive Systeme) nahezu unbegrenzte Anzahl von Schreibzyklen möglich, abhängig von der Lebensdauer der Batterie TransponderBauformen (Bsp.) Glasröhrchen, Stick, Coin Label, Coin Label, Kunststoffgehäuse Block mit Kunststoffgehäuse ca. Preis je Transponder [€/St.] 0,50 - 1,00 passiv 0,30 - 0,70 passiv, 8,00 mit Temperatursensor 0,30 - 0,70 passiv, 60,00 aktiv 30,00 bis 50,00 aktiv Bei hochfrequenten RFID-Systemen im Frequenzbereich 13,56 MHz kommen überwiegend Transponder in Label-Bauform zur Anwendung (so genannte „SmartLabel“), die mit Hilfe innovativer Siebdruck- und Ätztechniken hergestellt werden. Dadurch können die Transponder relativ preisgünstiger produziert werden, was sie für Massenanwendungen interessant macht. Der Durchbruch ist allerdings noch nicht gelungen. Dies hängt neben den immer noch zu hohen Preisen und fehlenden Standardisierungen auch mit physikalischen Restriktionen zusammen. Insbesondere die für logistische Anwendungen zu geringe Reichweite (vgl. Tabelle 4-6) die Lageabhängigkeit der Smart-Label und die hohe Anfälligkeit gegenüber metallischen Applikationsuntergründen und Umgebungen schränken die Einsatzbereiche stark ein. Aktuelle Anwendungsbereiche liegen in der Zutrittskontrolle, in der Ladungsträger- und Ladeeinheitenidentifikation, im öffentlichen Personennahverkehr und im Ticketing für Luftverkehr und Skigebiete. Passive RFID-Systeme im UHF-Bereich um 900 MHz (868 MHz in Europa, 915 MHz in den USA, 950 MHz in Asien) haben in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung genommen, da die Nachteile der zuvor erläuterten hochfrequenten Systeme mit UHF-Systemen weitgehend ausgeschlossen werden können. Innovationstreiber in diesem Bereich war und ist dabei der Handel, der sich durch diese relativ neue Technologie erhebliche Potenziale erhofft. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise auf die umfangreichen Aktivitäten der Metro AG oder anderer Handelskonzerne verwiesen werden. UHF-Systeme zeichnen sich vor allem durch Reichweiten von mehreren Metern, hohe Speicherfähigkeiten, verbesserte Pulkfähigkeit und relativ geringe Empfindlichkeit bei der Montage auf Metall aus und erschließen so den Einsatz in logistischen Anwendungen. Zusätzlich ist im Bereich der passiven UHF-Technologien eine Vielzahl an Label-Bauformen (vgl. Kapitel 4.2.3.3) verfügbar, die einen Masseneinsatz ermöglichen. Auch im Bereich der Standardisierung sind in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht worden (z. B. ISO 18000-6, EPC). Lediglich der Einfluss von Flüssigkeiten auf die Funktionseigenschaften ist deutlich größer als bei HF-Systemen. 196 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Aus den genannten Gründen werden sich diese Systeme in den nächsten Jahren weiter verbreiten und in vielen Bereichen zum internationalen Standard werden (z. B. in Logistikanwendungen). Der flächendeckende Einsatz auf Produktebene (Product-Tagging) wird allerdings weiterhin durch die momentan noch zu hohen Preise verhindert. Neben den passiven Systemen werden im UHF-Bereich auch aktive bzw. semiaktive Systeme mit integrierter Batterie verwendet. Der Einsatz dieser aktiven Systeme erfolgt beispielsweise dort, wo logistische Objekte mit hohen Anforderungen an Reichweite, Relativgeschwindigkeit, Speicherfähigkeit und Bauform des Transponder und gekennzeichnet werden sollen. Dies ist beispielsweise im Bereich der Wechselbrücken- und Containerkennzeichnung der Fall. Schließlich ist noch der Bereich um 2,45 GHz von Bedeutung, in denen fast ausschließlich aktive bzw. semiaktive Systeme zum Einsatz kommen. Diese Systeme werden auch als Mikrowellensysteme bezeichnet. Sie haben den Vorteil sehr großer Datenübertragungsraten, geringer Anfälligkeit gegenüber metallischen und flüssigen Untergründen und hoher Reichweiten und Relativgeschwindigkeiten. Daher finden diese Systeme vor allem im Bereich der Produktionssteuerung (z. B. in der Automobilindustrie) sowie für spezielle Ortungsverfahren Verwendung (z. B. MOBY-R). Nachteilig sind der hohe Preis der Transponder, das Fehlen von Label-Bauformen sowie die Tatsache, dass in dem verwendeten Frequenzband viele andere Funksysteme betrieben werden (z. B. WLAN, Bluetooth, DECT). Aufgrund der genannten Nachteile sind die Anwendungen auf Spezialbereiche beschränkt. 4.2.3.3 Bauformen von Transpondern Ebenso wie die verwendeten Frequenzbereiche sind auch die Bauformen von Transpondern sehr vielfältig. Je nach Bauart lassen sich grob flexible und starre Transponder unterscheiden. Flexible Transponder werden auch als Folientransponder bzw. „Smart-Label“ bezeichnet und sind durch ihre flache Bauweise mit Barcodes kombinierbar. Diese Bauformen finden sich überwiegend im HFund UHF-Bereich (vgl. nachfolgende Abbildung). 197 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Trägerpapier (Liner) Verpackung (Etikettschicht, Klebstoff) Folieninlay mit Antenne Transponderchip Abbildung 4-9: Bestandteile eines RFID-Smart-Labels Im Bereich der starren Transponder gibt es eine große Vielfalt an Bauformen. Die Form und Größe der in Gehäuseschalen eingepressten oder mit Kunstharz vergossenen starren Transponder sind abhängig vom Einsatzgebiet und benötigten Antennenabmessungen. Die verwendeten Gehäuse bestehen aus Kunststoff, Glas oder Metall mit Kunststoff- oder Keramikfenstern. Die verschiedenen Bauformen, die von einer Vielzahl verschiedener Hersteller angeboten werden, reichen von Transponder in Nagelform über Glasröhrchen, die bevorzugt zur Identifikation von Nutztieren verwendet werden, bis zu Transpondern in Karten-, Coin-, Disk- oder Blockbauweise mit Hartschalengehäuse (vgl. Abbildung 4-10). Häufigste Bauform sind die so genannten Coins, die Durchmesser von wenigen Millimetern bis zu einigen Zentimetern haben können und teilweise mit Bohrung in der Mitte zur Aufnahme einer Befestigungsschraube ausgestattet sind. Abbildung 4-10: 198 Glasröhrchen- und Cointransponder (links), Hartschalengehäuse, Karten-, Label-, Cointransponder mit Befestigungsbohrung (rechts) Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl anwendungsspezifischer Sonderbauformen. In diesem Zusammenhang werden Transponder zum Beispiel in Schlüsselanhänger, Armbänder oder Ringe für Brieftauben integriert, um eine eindeutige Authorisierung und Identifikation zu ermöglichen. Auf eine detaillierte Darstellung und Beschreibung der verschiedenen Bauformen wird an dieser Stelle verzichtet. Es wird auf die gängigen Fachliteratur verwiesen /FIN 2002/. 4.2.3.4 Standardisierung Der Einsatz von RFID-Systemen in unternehmensübergreifenden Anwendungen erfordert die Definition und Nutzung übergreifender Standards, die daher in den letzten Jahren verstärkt vorangetrieben wurden. Die aktuell erlassenen bzw. in Arbeit befindlichen Standards lassen sich grundsätzlich in Technologie-, Datenund Anwendungsstandards unterteilen. Technologiestandards beschreiben die technische Basis eines RFID-Systems /WAL 2004/. So werden darin unter anderem Festlegungen zu Frequenzen, Übertragungsgeschwindigkeit, Kodierungen, Datenprotokollen und Antikollisionsverfahren getroffen. Zuständig für den Erlass von Technologiestandards sind die ISO/ IEC-Gremien. Die Gliederung der Technologiestandards orientiert sich in erster Linie an der genutzten Frequenz (vgl. Tabelle 4-7). Übersicht über aktuelle Technologie-Standards Tabelle 4-7: 100-135 kHz (LF) 13,56 MHz (HF) 868 MHz (UHF) 2,45 GHz (SHF) ISO 18000-2 (Luftschnittstelle LF) ISO 18000-3 Mode 1 und 2 (Luftschnittstelle HF) ISO 18000-6A und 6B (Luftschnittstelle UHF), 6C in Arbeit ISO 18000-4 (Luftschnittstelle SHF) ISO 18047-2 Conformance Test Methods (in Arbeit) ISO 18047-3 Conformance Test Methods (in Arbeit) ISO 15693, 14443 (kontaktlose Chipkarten) ISO 18047-6 Conformance ISO 18047-4 Conformance Test Methods (in Arbeit) Test Methods (in Arbeit) ISO 18046 RFID Tag and Interrogator Performance Test Methods ISO 15961 RFID for Item Management - Data Protocol: Data encoding Rules and logical Memory functions, ISO 15962 RFID for Item Management - Data Protocol: Application Interface (in Arbeit), ISO 15963 RFID for Item Management - Unique Identification of RF Tag Ein zentraler Aspekt der Technologiestandards besteht in der Definition einheitlicher Protokolle. Dabei steht insbesondere die Standardisierung der Luftschnittstelle zwischen RFID-Tag und Schreib-/ Lesegeräte im Fokus (z. B. in der ISO 15693 und ISO 18000-Serie). Ziel ist es, dass ISO-konforme Chips verschiedener Her- 199 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen steller durch Schreib-/Lesegeräte ohne Anpassungen der Middleware gelesen werden können. Im Zusammenhang mit Technologiestandards ist auch der EPC-Standard von Bedeutung. Während in der Vergangenheit der EPC (Class 0 und Class 1) nicht in der ISO 18000 integriert war, konnte dies mittlerweile durch Etablierung des so genannten Gen2-Standards behoben werden, so dass damit die Voraussetzungen für einen herstellerübergreifenden Einsatz von RFID-Transpondern geschaffen wurden (vgl. Tabelle 4-8). Tabelle 4-8: Übersicht EPC-Varianten Eigenschaften EPC Class 0 Transponder mit fixem EPC (Read Only Chip) und keinem zusätzlichen Datenspeicher, proprietäres Protokoll, nicht ISO 18000 konform EPC Class 1 Transponder mit einmal veränderlichen Speicher (Write Once Read Many) und keinem zusätzlichen Datenspeicher, proprietäres Protokoll, nicht ISO 18000 konform EPC Class 1 Version 2 (Gen2) Transponder mit veränderlichen Speicher (Read / Write), ISO 18000 konformes Protokoll Bei der Festlegung von Datenstandards stehen Fragen der Datenorganisation im Vordergrund, die unabhängig von der Technologie betrachtet werden können /NN 2006/. Es werden im Wesentlichen Fragen der Datenorganisation betrachtet. Beispiele sind die ISO/IEC 15961 und die ISO/ISO 15962, in denen das Handling von im Transponder gespeicherten Daten beschrieben wird. Im Wesentlichen geht es um die Spezifizierung des Datenprotokolls zum Austausch von Informationen in einem RFID-System, z. B. zu einem Applikationssystem /WAL 2005/. Der Standard ISO 15963 befasst sich mit dem Thema „Unique Identifier“. Dabei werden Verwendungsmöglichkeiten und Realisierungsarten von eindeutigen Identnummern für Transponder beschrieben /WAL 2004/. Anwendungsstandards dienen dazu, für eine einzelne Anwendung bzw. für einen Anwendungsbereich eine bestimmte technische Lösung zu empfehlen. Anwendungsstandards sind bisher nur wenige definiert worden. Beispiele finden sich im Bereich der Tieridentifikation (ISO 11784, 11785), der Entsorgungswirtschaft (DIN-V 30745), der Werkzeugidentifikation (ISO 69873) oder der Containeridentifikation für logistische Anwendungen (ISO 10374). Zusätzlich wurde in den letzten Jahren von der ISO / IEC begonnen, verschiedene Spezifikationen für den Einsatz von RFID-Systemen in der Lieferkette zu be- 200 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen schreiben. Betrachtet werden alle Ebenen der Supply Chain vom Produkt bis zum Frachtcontainer. Die zugehörigen, in Entwicklung befindlichen Werke sind: • ISO 17358 Application Requirements (in Entwicklung), • ISO 17363 Freight Containers (in Entwicklung), • ISO 17364 Returnable Tarnsport Items (in Entwicklung), • ISO 17365 Transport Units (in Entwicklung), • ISO 17366 Product Packaging (in Entwicklung), • ISO 17367 Product Tagging (in Entwicklung). In der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet zusätzlich der VDI in Verbindung mit dem Fachgebiet Logistik der Universität Dortmund und weiteren Fachleuten Anwendungsstandards für verschiedene Branchen. So wurden beispielsweise mit dem Erlass des Blattes 2 der VDI-Richtlinie 4472 die Anforderungen an den RFIDEinsatz in der textilen Kette spezifiziert. Weitere Blätter befinden sich aktuell in Entwicklung (z. B. RFID-Einsatz in der Kühlkette). 4.2.4 4.2.4.1 Einsatzszenarien automatischer Identifikationssysteme Beschreibung relevanter Anwendungsbeispiele und -standards Nach einer kurzen Darstellung der Grundlagen ist es erforderlich, ausgewählte Einsatzszenarien für Auto-ID-Systeme genauer zu untersuchen. In diesem Zusammenhang finden sich interessante Ansätze für die Rekonditionierung vor allem im Bereich der Entsorgungswirtschaft, bei der Kennzeichnung von Getränkekegs und in der abfüllenden Industrie (z. B. Gasflaschen-Kennzeichnung), da in diesen Anwendungen die Einsatzbedingungen denen der Rekonditionierung ähnlich sind (z. B. metallische Objekte, mechanische und witterungsbedingte Einflüsse). Aber auch für die Kennzeichnung von Industrieverpackungen (Fässer und IBC) existieren bereits vielfältige Lösungen, die nachfolgend genauer dargestellt werden. Kennzeichnung von Kegs in der Getränkeindustrie In der Getränkeindustrie werden hochwertige Mehrweggebinde eingesetzt. Um eine eindeutige Identifikation und Verfolgung dieser Gebinde zu realisieren, werden für die Kennzeichnung der Kegs niederfrequente, passive RFID-Systeme eingesetzt, die fest am Behältnis angeschweißt sind. Eine entsprechende Lösung wurde beispielsweise im Rahmen des von der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) durchgeführten Forschungsprojekts entwickelt, das in Gemeinschaft mit mehreren Brauerein, Getränkegroßhandlungen und RFIDSystemanbieter durchgeführt wurde /FON 2003/. Durch die Kennzeichnung kön- 201 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen nen die Kegs in der Abfülllinie einzeln erfasst und im EDV-System den Chargendaten zugeordnet werden. Die Lesereichweite auf Metall beträgt in Abhängigkeit vom verwendeten Lesegerät bis zu 40 cm. Bei der größten Brauerei Englands, der Scottish Courage Brewing Limited, werden die Kegs mit einem passiven Read/Write-Transponder der Firma Philips ausgestattet (Arbeitsfrequenz 125 kHz, Lese- bzw. Schreibreichweite ca. 7cm). Zur Datenerfassung und Beschreibung der Transponder werden Handlesegeräte verwendet. Durch den Einsatz dieses Systems konnte die Verlustquote der Kegs deutlich reduziert werden. Des Weiteren führte die Integration von Identifikationstechnologien zu einer Steigerung der Effizienz der gesamten Auftragsabwicklung sowie zur Einführung eines automatischen Rechnungsprüfungssystems /MIL 2003/. RFID-basierte Kennzeichnung von Gasflaschen Im Bereich der Gaseindustrie kommt der Identifizierung der Einzelbehälter im Rahmen des Behältermanagements eine große Bedeutung zu, da die Gase in hochwertigen Leihbehältern transportiert und vertrieben werden. Des Weiteren ist die eindeutige Identifizierung auch aus Sicherheitsgründen sehr wichtig und zum Teil bereits vorgeschrieben. Während in der Vergangenheit zur Identifikation Verfahren wie Prägung, Metall- oder Kunststoffetiketten, Barcodes oder auch Farbkodierungen verwendet wurden, gewinnt der Einsatz der RFID-Technologie zunehmend an Bedeutung. Auch hier werden dabei überwiegend passive, niederfrequente RFID-Systeme eingesetzt. Die Lösung der scemtec Transponder Technology GmbH besteht beispielsweise aus einem Glasröhrchen-Transponder (125 kHz, Read/Write), der vertikal in eine Bohrung eingelassen ist, um ihn so vor mechanischer Belastung zu schützen. Abbildung 4-11: 202 Transpondereinsatz bei der Gasflaschen-Kennzeichnung /SCE 2005/ Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Aufgrund des im Transponder vorhandenen Ferritkerns kann trotz der metallischen Umgebung eine sichere Erfassung mit Handlesegeräten (explosionsgeschützt) erfolgen /SCE 2005/. Der Einsatz von Glastranspondern gewährleistet darüber hinaus eine hohe Resistenz gegenüber Befeuchtung, Schmutz und Chemikalien. Alternativ werden Coin-Transponder aus Kunststoff verwendet, die an geschützten Stellen der Gasflaschen montiert werden. Die zunehmende Bedeutung der RFID-Technologie für die Gaseindustrie wird auch mit der Veröffentlichung der Norm DIN EN ISO 2100742 im Jahre 2005 deutlich, in der insbesondere die Systemarchitektur, der Aufbau der Datenstruktur sowie Anforderungen an die Luftschnittstelle definiert werden /ISO 21007/. Die Datenstruktur ist modular, so dass - in Abhängigkeit von der genutzten Hardware neben der der eindeutigen Identifikationsnummer auch Informationen zum Gasflaschenhersteller, technische Daten und Informationen zum Inhaltstoff gespeichert werden können. Der zu verwendende Frequenzbereich wird in der Norm nicht definiert oder eingeschränkt. Für die Frequenzbereiche 125 kHz und 13,56 MHz werden die Parameter für die genormte Luftschnittstelle vorgegeben (z. B. Frequenztoleranzen, Modulationsverfahren). Identifizierung von Behältern in der Entsorgungswirtschaft In der Entsorgungswirtschaft werden automatische Identifikationssysteme überwiegend für die Kennzeichnung und Verfolgung von Mulden/Containern bzw. anderen Behältern (z. B. Müll-Großbehälter) und Fahrzeugen verwendet. So setzt beispielsweise die ALBA AG passive Read-only-Transponder (134,2 kHz) ein. Die Fahrer werden mit einem mobilen Bordcomputer und einem dazugehörigen Handlesegerät ausgestattet, auf welchem alle Aufträge eines Tages gespeichert sind. Nach Ausführung des Auftrags erfasst der Fahrer die ID-Nummer der Mulde bzw. des Containers und bucht diesen als erledigt. Sind alle Aufträge eines Tages abgearbeitet, kehrt der Fahrer zum Firmensitz zurück und überspielt die erfassten Daten über eine serielle Schnittstelle in das zentrale EDV-System. Die Daten können so als Nachweis für die Leistungserbringung verwendet werden. Zusätzlich kann auch das gesamte Containermanagement optimiert werden, da die aktuellen Standorte der Container stets in der EDV verfügbar sind. Ähnliche Systeme werden von verschiedenen Systemanbietern vertrieben (z. B. MOBA AG, Envicomp Systemlogistik GmbH, Deister Elektronik GmbH) und basieren ebenfalls auf niederfrequenten Read-Only Transpondern (125 kHz bzw. 134, 2 kHz), die zur Identifizierung großer Behältnisse aus Stahl ebenso verwendet werden wie zur Identifizierung von Müllgroßbehältern aus Kunststoff. Der niederfrequente Bereich (<135 kHz) wird überwiegend eingesetzt, da die Systeme in 42 DIN EN ISO 21007: 2005: Gasflaschen - Identifizierung und Kennzeichnung mittels Hochfrequenztechnologie 203 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen metallischen Umgebungen gute Leistungseigenschaften aufweisen, es sich um eine robuste und in der Industrie seit Langem erprobte Technologie handelt und die Hardware kostengünstig ist. Darüber hinaus bestehen keine hohen Anforderungen bezüglich der Lesereichweiten. Abbildung 4-12: Mulde mit Transponder (in verschiedenen Positionen) /NN 2002/ Aus den genannten Gründen haben sich im Entsorgungsbereich niederfrequente RFID-Systeme in vielen Anwendungen bewährt und zur Etablierung eines Branchenstandards43 geführt. Die Erfahrungen haben auch bereits Eingang in die Arbeiten des Deutschen Instituts für Normung (DIN) gefunden und sind in DIN V30745 zusammen gefasst /DIN V-30745/. Einen interessanten Sonderfall des Auto-ID-Einsatzes in der Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft stellt die Identifikation von Leichtverpackungsfraktions (LVP)Gebinden dar, die sowohl mit Barcode als auch mit Transpondern realisiert wurde. Transponderbasierte Lösungen werden beispielsweise in der Schweiz eingesetzt, um Wertstoffballen mit Mischkunststoffen nach der Sortierung und Verpressung eindeutig kennzeichnen und verfolgen zu können /ASS 2006/. Auch hier kommen niederfrequente RFID-Systeme (134,2 kHz, Read-only, FDX) zum Einsatz. Im speziellen Fall werden die in Kunststoff integrierten Transponder mittels Karabiner und Gummiband nach der Verpressung der Wertstoffe an der Drahtumschnürung des Ballens befestigt (vgl. Abbildung 4-13). Die erzielbaren Lesereichweiten betragen etwa 20 cm /ASS 2006/. Auf den Transpondern ist eine eindeutige Identifikationsnummer gespeichert, die in einer Datenbank registriert wird. Dem Datensatz werden Artikelnummer, Datum und Uhrzeit der Materialverpressung sowie die Kenn-Nummer der Sortieranlage hinzugefügt. 43 Im Rahmen eines 1999 gegründeten Arbeitskreises des Bundesverbands Deutscher Entsorgungsunternehmen (BDE) e.V. zusammen mit dem Verband kommunaler Städtereiniger (VKS) wurden Standardisierungen erarbeitet. Nähere Informationen können unter www.bde-vks.de abgerufen werden. 204 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-13: Lager für Wertstoffballen (Mischkunststoffe) Bei der Verladung im Sortierbetrieb werden die einzelnen Gebinde mit einem Handlesegerät erfasst und die Informationen auf einer Transportbegleitkarte (Chipkarte) gespeichert, die beim Empfänger eingelesen werden kann (Verwertungsbetrieb), so dass dort alle notwendigen Informationen vorliegen. Vor der Zuführung der Ballen zu den Verwertungsprozessen werden die Transponder entfernt und zum Sortierbetrieb zurückgeführt, um sie als Mehrweglösung erneut zur Kennzeichnung zu verwenden. Im Gegensatz zum Schweizer Beispiel werden bei der Deutschen Gesellschaft für Kunststoffrecycling mbH Barcodes für die Kennzeichnung der Ballen eingesetzt. Der Ablauf des Prozesses unterscheidet sich dabei nicht wesentlich von dem oben beschriebenen. Die Barcodes werden nach der Verpressung individuell gedruckt und an dem Wertstoffballen befestigt. Im Gegensatz zu der oben beschriebenen RFID-Lösung werden die Codes jedoch nicht mehrfach verwendet, sondern mit den Wertstoffballen der Verwertungsanlage zugeführt. Dadurch können deutliche Aufwandsreduzierungen erreicht werden. Nach Angaben eines Pilotbetriebs funktioniert diese Variante zuverlässig und sicher. Die vermuteten Probleme mit der Erfassung der Codes (z. B. durch Verschmutzung oder mechanische Beschädigung) haben sich nicht bestätigt, was auch auf die umfangreichen Voruntersuchungen und anwendungsspezifische Wahl der für die Barcode-Etiketten verwendeten Materialien zurückzuführen ist /DKR 2003/. Kennzeichnung von Industrieverpackungen (Stahlfässer und IBC) Für die Kennzeichnung von Stahl- oder Kunststofffässern werden bisher überwiegend Klartext-Beschriftungen oder Barcode-Lösungen eingesetzt. Entsprechende Anwendungen finden sich beispielsweise in der abfüllenden Industrie oder im Bereich der Sonderabfallbeseitigung. Für den Bereich der abfüllenden Industrie soll beispielhaft die Barcode-basierte Lösung der FLUITEC GmbH erläutert werden /FLU 2003/. FLUITEC produziert 205 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen vollautomatische Abfüllanlagen, in denen zwecks Orientierung der zu füllenden Stahlfässer an den Abfüllstationen Kamerasysteme angebracht sind. Mit Hilfe dieser Kameras können auch Barcodes, welche auf dem Oberboden der Fässer aufgebracht sind, ausgelesen werden, um so die Fässer einzeln der zugehörigen Charge zuzuordnen. Aufgrund der für den Abfüllvorgang notwendigen Orientierung des Fasses können im speziellen Fall lineare Codes eingesetzt werden. Nach der Abfüllung werden die Fässer im Rahmen der Palettierung erneut erfasst. An dieser Stelle erfolgt eine direkte datentechnische Zuordnung von einzelnen Fässern zu einer spezifischen Palette /FLU 2003/. Durch Anbindung an ein zentrales EDV-System kann so eine chargengenaue Rückverfolgung der einzelnen Fässer gewährleistet werden. Für die Kennzeichnung von Stahl- und Kunststoffverpackungen im Rahmen der Sonderabfallverbrennung werden ebenfalls Barcodes eingesetzt. Bei Anlieferung in der Verbrennungsanlage werden die Gebinde erfasst und mit einem zweidimensionalen Barcode versehen /BCI 2004/, der mit den zugehörigen Lieferanteninformationen verknüpft und in einer Datenbank gespeichert wird. Bei der Zuführung zur Verbrennungsanlage werden die Barcodes dann erfasst und damit die ordnungsgemäße Beseitigung der Abfälle wie vorgeschrieben dokumentiert. Die Gebinde werden dabei ungeöffnet zusammen mit den Abfällen der Verbrennung zugeführt. Da die Verpackungen mit einem zweidimensionalen Code ausgestattet sind und darüber hinaus durch hochwertige Kamerasysteme eine omnidirektionale Erfassung möglich ist, ist eine Orientierung zu Auslesungszwecken nicht erforderlich /BCI 2004/. Lesefehler aufgrund verschmutzter oder beschädigter Codes treten nur sehr selten auf, da die Verpackungen trocken gelagert werden und daher kaum Verschmutzungen vorliegen. Neben den beschriebenen, barcodebasierten Lösungen treten jedoch auch in diesem schwierigen Umfeld RFID-basierte Kennzeichnungssysteme zunehmend in den Vordergrund. So wurde im Sommer 2006 eine von der SULO Emballagen GmbH in Zusammenarbeit mit der Envicomp Systemlogistik GmbH entwickelte Lösung zur dauerhaften Kennzeichnung von Stahl-Spundfässern mittels RFIDTechnologie vorgestellt. Für die Kennzeichnung werden einmal beschreibbare, passive Transponder mit einer Arbeitsfrequenz von 125 kHz und einem Durchmesser von 30 mm eingesetzt, die mit Hilfe eines speziell entwickelten Chipnestes an der Oberseite der Verpackung angebracht werden. Zum Schutz gegen Verschmutzung und mechanische Einflüsse ist der Transponder durch ein Kunststoffgehäuse geschützt. Die gesamte Hardware ist für explosionsgeschützte Bereiche in den Zonen 1 und 2 geeignet. Genauere Informationen zu der Lösung lagen zum Zeitpunkt der Projektdurchführung noch nicht vor. Nach Aussagen des Anbieters besteht in Bezug auf die Reichweiteoptimierung jedoch noch erheblicher Entwicklungsbedarf /KNE 2006/. Auch ist die dauerhafte Anbringung des Transponders an 206 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen den Verpackungen kritisch zu werten, da der Transponder im Rahmen der Rekonditionierung, insbesondere bei der Strahlung der Gebinde, sehr großen Belastungen ausgesetzt ist. Materialabtrag und Verlust der Funktionsfähigkeit sind somit nicht auszuschließen. Für die Kennzeichnung und Identifikation von Intermediate Bulk Containern (IBC) existieren ebenfalls bereits erste Lösungen auf Basis der RFID-Technologie /KLE 2005/. So werden beispielsweise semiaktive Systeme mit einer Arbeitsfrequenz von 2,45 GHz eingesetzt, deren Reichweite je nach Ausführung zwischen vier bis zwölf Metern beträgt /HES 2001/. Die Funktionsdauer der Transponder ist aufgrund der integrierten Batterie beschränkt und beträgt in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Lese- bzw. Schreibvorgänge bis zu sechs Jahre. Um eine sichere Identifikation des IBC auch bei ungünstiger Lagerung zur Antenne zu realisieren, ist es zum Teil erforderlich, den IBC mit zwei Transpondern auf den gegenüberliegenden Seiten auszustatten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist /HES 2001/. Eingesetzt wird dieses System beispielsweise bei der Firma Contek IBCService in Ellrich. Darüber hinaus wurden auch von der Firma Henkel KGaA, Düsseldorf, Versuche zur Umsetzung einer RFID-basierten Kennzeichnung bei Intermediate Bulk Containern vorgenommen. Diese sind allerdings über das Versuchsstadium bisher nicht hinaus gekommen, da keine Lösung gefunden werden konnte, die alle Anforderungen abdeckt44. Identifikation von Mehrweg-Ladungsträgern Kombinations-IBC bestehen aus drei, voneinander abhängigen Komponenten. Der Gitterkorb ist fest auf einem Ladungsträger (z. B. Chemiepalette C1) montiert, während die innen liegende Kunststoffblase austauschbar ist. Im Hinblick auf eine Kennzeichnung von Kombinations-IBC ist es daher sinnvoll, auch den Stand der Forschung und Technik bei der Kennzeichnung von Mehrweg-Ladungsträgern genauer zu betrachten. Für die Identifikation von Mehrweg-Ladungsträgern existieren vielfältige Lösungsansätze. Verbreitet wird der Barcode eingesetzt, der gut sichtbar an der Ladeeinheit (z. B. Palette) angebracht wird und diese so mittels Barcodescanner identifizierbar macht. In zunehmendem Maße kommt jedoch auch die RFID-Technologie zum Einsatz, wobei sich die technischen Lösungen vorrangig auf passive Systeme im HF- und UHF-Frequenzbereich beschränken. So werden beispielsweise hochwertige Ladungsträger bereits herstellerseitig mit HF-Transpondern ausgestattet (z. B. bei Kunststoffpaletten der Firma Craemer) /CRA 2004/. Allerdings zeichnet sich in den letzten Jahren eine Tendenz zur UHF-Technologie ab, so dass neue 44 Information aus einem Telefonat mit Herrn Peter Menke, Henkel KGaA am 06.09.2005 207 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Lösungen und Konzepte fast ausschließlich auf diese Technologie ausgerichtet sind. Die technischen Lösungen für die Anbringung der Tags an den Ladungsträgern sind vielfältig. Wichtig ist bei der Integration der Transponder deren geschützte Anbringung, so dass die Gefahr der mechanischen Zerstörung sowie des Eindringens von Flüssigkeiten mit eventueller Leistungsreduzierung vermieden werden. Idealerweise kann dies durch Integration in ein Kunststoffgehäuse gewährleistet werden /PAT 2002/. Eine grundsätzliche Applikationsmöglichkeit besteht darin, ein UHF-Label beispielsweise durch Aufkleben an einem Mittelklotz zu befestigen, was insbesondere bei Holzpaletten oft angewandt wird (vgl. Abbildung 4-14, PLUS ID RFID Palette von Chep). Im Gegensatz zu Holzpaletten kann der Tags bei Kunststoffpaletten auch direkt in die Blöcke integriert werden, z. B. im Rahmen des Herstellungsprozesses /PAT 1999/. Abbildung 4-14: Beispiel zur Kennzeichnung einer Holzpalette mit RFID /CHE 2006a/ Darüber hinaus existieren verschiedene Lösungen zur nachträglichen Integration von Tags an nicht gekennzeichneten Paletten, z. B. mit Hilfe spezieller Dosen (bei Holzpaletten) oder durch Nutzung einer patentierten Klammer, die in eine Öffnung auf der Tragfläche eingesetzt werden kann (bei Kunststoffpaletten) /PAT 2004/. Die Vorteile dieser Lösungen liegen in der einfachen und kostengünstigen Applizierbarkeit, allerdings auch verbunden mit der Gefahr des Verlustes von Transponder und Daten (vgl. Abbildung 4-15). 208 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-15: Vorrichtung zur Anbringung von Transpondern an Kunststoffpaletten /PAT 2004/ Neben der Palettenkennzeichnung wird die RFID-Technologie aber auch in anderen Bereichen eingesetzt. So wird aktuell der Einsatz von RFID-Systemen für die Kennzeichnung von Gitterboxen aus Stahl in verschiedenen Pilotprojekten (z. B. in der Automobilindustrie) untersucht. Gleiches gilt für die Kennzeichnung der innerbetrieblich für den Transport von Montagefertigteilen (CKD) genutzten MehrwegBehälter. Die Projekte konzentrieren sich vorwiegend auf passive UHFTechnologien, die bei verhältnismäßig geringen Kosten hohe Reichweiten bieten und außerdem durch zunehmende Standardisierung den Einsatz in unternehmensübergreifenden Anwendungen ermöglichen. Mit Hilfe der RFID-Kennzeichnung sollen Schwund vermieden, Logistikkosten besser zugeordnet, Umlaufgeschwindigkeiten der Behälter erhöht und gleichzeitig die Bestände an Behältern gesenkt werden /LOG 2006/. Aufgrund der Potenziale steht die UHF-Technologie derzeit auch im Fokus des Handels. So erprobt die Metro AG den Einsatz den RFID-Technologie im Bereich Logistik und Lagermanagement /FUT 2004/. Die Kennzeichnung der Ladeeinheiten erfolgt durch Aufkleben der RFID-Tags auf die umhüllende Stretchfolie. Aufgrund der technischen Problematik der Dämpfung (Wasser) und der Reflexion (Metall) sowie der fehlenden Richtcharakteristik der Antennen erfolgt zusätzlich eine Kennzeichnung der Ladungsträger mit UHF-Transpondern. 4.2.4.2 Zusammenfassende Bewertung Bei abschließender Betrachtung der beschriebenen Beispiele lässt sich feststellen, dass es bereits viele interessante Lösungen aus ähnlichen Bereichen gibt. Die Eigenschaften der beschriebenen Systeme sind in der nachfolgenden Tabelle nochmals übersichtlich zusammen gefasst. 209 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Tabelle 4-9: Einsatzbereiche unterschiedlicher Identifikationstechniken Kegs Gasflaschen Entsorgungsbehälter Wertstoffballen Stahlfässer IBC Ladungsträger ID-Technologie RFID RFID RFID RFID/ Barcode Barcode/ RFID RFID RFID/ Barcode Datenträger Transponder Transponder Transponder Transponder, Etikett Klebeetikett, Transp. Transponder Transponder Programmierbarkeit nein ja nein nein Nein/ einmalig nein ja (RFID) Energieversorgung passiv passiv passiv passiv Passiv (RFID) aktiv passiv Frequenz 125 kHz 125 kHz 134,2 125 kHz 2,45 GHz 868/915 MHz Art der Erfassung manuell und automatisiert Manuell (HLG) manuell manuell und automatisiert automatisch manuell und automatisiert Befestigung permanent permanent permanent temporär permanent permanent permanent Applikationsuntergrund Metall Metall Metall, Kunststoff Kunststoff Metall Metall, Kunststoff Kunststoff Bauform, Codeart Coin Coin, Glaskapsel Coin Coin mit Kunststoff 2D-Code, RFID Block Label, linearer Code 125 bzw. 134,2 kHz manuell und automatisiert Wie zu erkennen ist, erfüllt keine der bisherigen Lösungen und Konzepte die im konkreten Fall - aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen und Erfordernisse der Rekonditionierung - an das Identifikationssystem zu stellenden Anforderungen in vollem Umfang. Insbesondere der Aspekt der temporären innerbetrieblichen Kennzeichnung kann mit Hilfe der vorhandenen Lösungen nicht abgedeckt werden. Ansätze dafür liefert allenfalls das im Entsorgungsbereich verwendete Kennzeichnungssystem für Wertstoffballen aus Mischkunststoffen, das in ähnlicher Weise auch für die temporäre Kennzeichnung von IBC interessant sein könnte. Für die temporäre Kennzeichnung von Spundfässern aus Stahl existieren bisher keine Ansätze, so dass hier noch Forschungsbedarf besteht. Die dauerhafte Kennzeichnung, wie von der der Firma SULO entwickelt, ist als Lösung aus den bereits genannten Gründen nicht geeignet, insbesondere wegen der fehlenden Beständigkeit gegenüber den im Rekonfitionierungsprozess unvermeidlichen Belastungen. Insgesamt liefern die betrachteten Fälle verschiedene Ansatzpunkte für die im Projekt zu bearbeitenden Thematik, die bei der Erarbeitung geeigneter Lösungen berücksichtigt werden können (vgl. Tabelle 4-10). 210 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Tabelle 4-10: Bewertung der Lösungen im Hinblick auf die Aufgabenstellung Kegs Gasflaschen Entsorgungsbehälter Wertstoffballen Stahlfässer (RFID) IBC Ladungsträger Ansatz für temporäre Kennzeichnung von Stahl-Spundfässern Art der Kennzeichnung z z z z z z z Bauform Transponder Frequenzbereich (RFID) Applikationsmethode { z { { } { { z z z z z { } { { { { { { { Ansatz für temporäre Kennzeichnung von Kombinations-IBC Art der Kennzeichnung z z z z } { z Bauform Transponder Frequenzbereich (RFID) Applikationsmethode z z z } } } { z z z z z { } { { { z { { } { ungeeignet, } bedingt geeignet, z geeignet Die Rahmenbedingungen bei der Rekonditionierung sind sehr extrem und kaum mit den bisher in der Praxis vorzufindenden Einsatzfällen vergleichbar. Angesichts der im Rekonditionierungsprozess vorherrschenden Bedingungen, wie Verschmutzung, mechanische Belastungen, hohe Temperaturen, Befeuchtung und chemische Einflüsse, ist die RFID-Technologie gegenüber anderen Kennzeichnungslösungen (z. B. Barcodes) prinzipiell zu bevorzugen. Besonders interessant erscheinen - wegen der vorliegenden Erfahrungen - Systeme im Frequenzbereich <135 kHz, da diese bei metallischen Kennzeichnungsobjekten einige Vorteile bieten. Allerdings sollte auch die Barcodetechnologie nicht ohne genauere Untersuchungen ausgeschlossen werden, da sie insbesondere vor dem Hintergrund der Kosten deutliche Vorteile aufweist und ein Nachweis der Eignung von RFIDSystemen in der Rekonditionierung noch aussteht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Einsatz von Barcodes gegebenenfalls eine Einweglösung ermöglichen würde. Dadurch sind erhebliche Aufwandsreduzierungen zu erreichen, da eine Entfernung und Rückführung des Kennzeichnungselements nicht erforderlich wäre. All diese Aspekte machen eingehende Untersuchungen erforderlich. 211 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 4.3 Erstellung eines Anforderungskatalogs Die Entwicklung geeigneter Lösungen für die innerbetriebliche Kennzeichnung der zu rekonditionierenden Verpackungen erfordert eine genaue Definition der an die Systeme zu stellenden Anforderungen. In diesem Zusammenhang muss grundsätzlich zwischen Anforderungen an das Identifikationsmedium (Art, Befestigungsmethode etc.), Anforderungen an die Lesegeräte und Systemperipherie sowie prozessbezogenen Anforderungen unterschieden werden. 4.3.1 Anforderungen an das Identifikationsmedium Unter die Anforderungen an das Identifikationsmedium fallen alle mechanischen, chemischen, thermischen und sonstigen physikalischen Belastungen, die ein potenzieller Identifikationsträger ohne Verlust der Funktionsfähigkeit überstehen muss. Diese Anforderungen ergeben sich im Wesentlichen aus den prozessbezogenen Rahmenbedingungen, die nachfolgend genauer beschrieben werden. Im Verlauf des Rekonditionierungsprozesses unterliegen die Verpackungen extremen mechanischen, chemischen und thermischen Belastungen. Die mechanischen Belastungen sind insbesondere im Bereich der Stahlfässer von besonderer Bedeutung. So erfolgt die Zargenrichtung von Spundfässern aus Stahl mit einer mechanischen Vorrichtung (Spreizteller), der auf dem Oberboden aufgesetzt wird und durch Spreizung zur Korrektur der Zargen und kleinerer Beschädigungen führt. Anschließend erfolgt die Ausbeulung der Verpackungen mit Pressluft, die mit einem Druck von 3,8 bar in das Fass eingeblasen wird /BPM 2003/. Das Fass wird während des Ausbeulungsvorgangs an der Oberseite mit einer luftdichten Abdeckung versehen. Damit das Fass durch die eingebrachte Druckluft nicht deformiert wird, wird dieses während der Ausbeulung gedreht und durch Walkrollen in Form gehalten. Dadurch ergeben sich zum Teil erhebliche mechanische Belastungen im Bereich des Fassmantels. Bei der Entfernung des Deckels nach der Ausbeulung tritt darüber hinaus ein Unterdruck im Bereich des Fass-Oberbodens auf. Die nachfolgende Innenreinigung der Verpackungen zur Entfernung von Resten ehemaliger Füllgüter erfolgt bei IBC und Spundfässern gleichermaßen mit verschiedenen Reinigungschemikalien, die mit Temperaturen zwischen 20°C bis 70°C in die Verpackungen eingebracht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um alkalische Medien. Darüber hinaus können während der Restentleerung noch vorhandene Produktreste (Mineralöl, organische Säuren etc.) auslaufen und somit auf den potenziellen Identifikationsträger einwirken. Daher muss die Kennzeichnungslösung beständig sein gegenüber allen verwendeten Reinigungschemikalien und möglichen Restinhalten. Zusätzlich kann es durch die Restinhalte (z. B. Mineralöle) auch zu einer Beschmutzung der Kennzeichnungselemente kommen, was bei der Auswahl der Kennzeichnungstechnologien entsprechend zu berücksichtigen ist. 212 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Nach der Innenreinigung erfolgt eine Trocknung der Verpackungen mittels Heißluft aus der Nachverbrennung, die mit Temperaturen von bis zu 270°C mit einer Taktzeit von ca. 20 Sekunden eingeblasen wird. Diese hohen Temperaturen stellen erhebliche Anforderungen an die Gestaltung des Kennzeichnungselements. Unter der Voraussetzung, dass eine Anbringung der Kennzeichnung an der Außenseite der Verpackung erfolgt, ist eine genaue Analyse der maßgeblichen Bemessungstemperaturen erforderlich. Zusätzlich zu diesen Aspekten ist zu berücksichtigen, dass die Anbringung einer Dauerkennzeichnung an den Verpackungen (Stahlfässer, IBC`s) aufgrund offener Lieferanten- und Kundenstrukturen nicht sinnvoll bzw. nicht möglich ist, so dass eine betriebsinterne, temporäre Kennzeichnung notwendig wird. Dies impliziert eine Lösung, die prozessbedingt schnell und einfach anzubringen (z. B. bei der Entladung) und auch wieder zu entfernen ist. In diesem Zusammenhang kommt der Realisierung einer geeigneten Anbringungsmethode (Art der Anbringung, Ort der Anbringung) eine besondere Bedeutung zu. Ideal ist in diesem Zusammenhang die Verwendung einer Einweglösung, bei der die Kennzeichnungselemente ggf. an der Verpackung verbleiben und z. B. im Rahmen der Strahlung oder Etikettenentfernung beseitigt werden. Dies ist allerdings nur für Barcodes denkbar und mit Transpondern aus Kostengründen kaum zu realisieren. Daher muss gegebenenfalls eine Mehrweglösung realisiert werden. Der Datenträger selbst muss eine eindeutige Identifikation der Verpackung ermöglichen. Eine Lesbarkeit in metallischen Umgebungen muss ebenso gewährleistet werden wie bei der Verschmutzung und Befeuchtung durch Chemikalien. Darüber hinaus muss das Kennzeichnungselement aus Handling-Gründen relativ leicht und von den Abmessungen klein gestaltet werden. Die Anbringung und Entfernung mit Handschuhen muss mit Handschuhen durchgeführt werden können. Im Hinblick auf die Speicherfähigkeit des verwendeten Datenträgers bestehen keine besonderen Anforderungen. Entscheidend ist die eindeutige Identifikationsnummer, so dass eine Read-Only-Lösung für den innerbetrieblichen Einsatz der Kennzeichnungselemente ausreichend ist (zentrales Datenhaltungskonzept). In der Regel ist eine eindeutige Kennzeichnung mit Hilfe der auf dem Datenträger hinterlegten ID (z. B. 10-stellige Hexadezimalzahl) möglich. 4.3.2 Anforderungen an Lesegeräte und Systemperipherie Neben den Anforderungen an den Identifikationsträger bestehen auch spezifische Anforderungen an Lesegeräte und Systemperipherie. Diese beschreiben alle notwendigen Vorraussetzungen hinsichtlich der Beständigkeit und der Leistungseigenschaften der Lesegeräte sowie deren systemtechnische Anbindung. Wie die Datenträger werden auch die Lese- und Peripheriegeräte durch die raue und in- 213 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen dustrielle Umgebung besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen daher entsprechend robust ausgeführt sein und mindestens die Schutzklasse IP 65 aufweisen. Die Geräte müssen Befeuchtung durch Spritzwasser oder Chemikalien eben so schadlos überstehen wie - bei Nutzung mobile Geräte - einen Fall aus einer Höhe von 1,2 Metern. Die Betriebstemperatur sollte zwischen -20°C und 50°C liegen. Über diese Forderungen hinaus müssen die Lese- bzw. Schreib-/Lesegeräte robust konzipiert sein und kleinere Stöße oder Schläge unbeschadet überstehen. Die Funktionsfähigkeit muss auch bei elektromagnetischen Einflüssen durch umgebende Anlagen gewährleistet sein. An den Erfassungspunkten ist notwendige Hardware (Reader bzw. Scanner) vorzuhalten, die über ein kratzfestes Display ausreichender Größe und eine Tastatur mit Funktions- und Bedientasten verfügen. Alternativ ist eine Workstation mit Monitor und Tastatur vorzusehen. Bei Einsatz mobiler Geräte ist eine Betriebsdauer von mindestens einer Tagesschicht zu gewährleisten (im Falle der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. beträgt diese beispielsweise 10 Stunden). Zusätzlich ist, sofern das Gerät keinen direkten Netzbetrieb ermöglicht, ein Ersatzakku vorzusehen. Aus Handhabungsgründen sollte das Gewicht von Handgeräten den Wert von 700 Gramm nicht überschreiten. Die Geräte müssen über eine geeignete Schnittstelle zur Anbindung an ein übergeordnetes System verfügen (z. B. seriell, Ethernet, WLAN). Hinsichtlich der Bedienbarkeit der Lesegeräte bzw. der angebundenen Peripheriegeräte ist Benutzerfreundlichkeit zu realisieren. Das bedeutet, dass alle Vorgänge, die zur Erfassung des Datenträgers und zur Ausführung der Prozesse erforderlich sind, für den Mitarbeiter verständlich und leicht auszuführen sein sollten. Die Bedienbarkeit muss auch mit Arbeitshandschuhen möglich sein. Eine Pulkerfassung ist nicht erforderlich, da jede Verpackung einzeln identifiziert wird. Die notwendige Leseentfernung beträgt im Falle der Spundfässer etwa 20 cm. Gleiche Forderungen können auch für den Bereich der Kombinations-IBC gestellt werden. 4.3.3 Prozessbezogene Anforderungen Im Hinblick auf die prozessbezogenen Anforderungen sind insbesondere der Kennzeichnungsumfang, die Art der Identifikation sowie der Zeitpunkt und die Art der Anbringung der Transponder an den Verpackungen von Bedeutung. Der notwendige Kennzeichnungsumfang erstreckt sich im Wesentlichen von der Entladung, bei der die Zuordnung der Verpackungen zu einer Charge erfolgt, bis zur Qualitätsbewertung nach erfolgter Reinigung. Zu diesem Zeitpunkt wird den Verpackungen eine spezifische Qualitätsinformation (Sorte) zugeordnet, die für die spätere Auswertung erforderlich ist. Im Anschluss kann die Kennzeichnung aller- 214 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen dings noch für weitere Steuerungsprozesse verwendet werden, z. B. bei der Ausschleusung von Kettenfässern oder bei der Sortierung der Verpackungen nach Qualitätsmerkmalen. Eine Entfernung der Kennzeichnungselemente ist bei Spundfässern jedoch spätestens vor der Lackierung und bei Kombinations-IBC spätestens vor der Verladung erforderlich. Sofern im Fassbereich Mehrweglösungen eingesetzt werden, müssen die Kennzeichnungselemente spätestens vor der Strahlung abgenommen werden, um eine Beschädigung zu vermeiden. Grundsätzlich müssen die Prozesse der Anbringung und Entfernung des Kennzeichnungselements so gestaltet sein, dass die im Rahmen der Rekonditionierung auszuführenden Tätigkeiten möglichst nicht behindert werden. Gleiches gilt für die notwendigen Lesevorgänge und Dateneingaben. Vor dem Hintergrund eines möglichst geringen Aufwands sollten die Leseprozesse automatisiert erfolgen. Manuelle Lesevorgänge sollten so weit wie möglich vermieden werden. 4.3.4 Zusammenfassung In der nachfolgenden Tabelle sind die beschriebenen Anforderungen noch einmal zusammenfassend dargestellt. Tabelle 4-11: Anforderungen an die zu realisierenden Kennzeichnungssysteme Anforderungen Identifikationsmedium Lesegeräte und Systemperipherie • • • • Eindeutige Kennzeichnung der Verpackungen • • • • • • • • • • • • • • Resistenz gegenüber elektromagnetischen Einflüssen • Unempfindlichkeit des Displays, Monitors gegenüber Verkratzung Beständigkeit gegenüber Vibration, Stoß und Reibung Beständigkeit gegenüber TUL-Belastungen Funktionsfähigkeit bei Anbringung auf Metall bzw. in metallischer Umgebung Kurzzeitige Beständigkeit gegen hohe Temperaturen (270°C) Lagertemperatur von -30°C bis +70°C Resistenz gegenüber Reinigungschemikalien Resistenz gegenüber Restinhalten (Mineralöl, etc.) Unempfindlichkeit gegenüber Befeuchtung Sichere Lesbarkeit auch bei Einwirkung von Staub und Schmutz Schnelle und einfache Entfernung und Anbringung des ID-Trägers Anbringung auf verschmutzten und öligen Untergründen Anbringung mit Handschuhen Gute Handlingeigenschaften (Gewicht, Größe) Benutzerfreundlichkeit bei der Bedienung Display bzw. Monitor an den Identifikationspunkten Ausreichende Größe des Displays/Monitors zur Darstellung aller benötigten Informationen 215 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Anforderungen Prozesse 4.4 4.4.1 • • • • • • Bedienbarkeit mit Handschuhen • • • • • • • • • • Direkter Netzbetrieb des Readers oder Wechselakku • • • Möglichst Automatisierung der Erfassungsvorgänge Resistenz gegenüber mechanischer Belastung (Stoß, Schlag) Betriebsbereitschaft zwischen -20°C und +50°C Lagertemperatur zwischen -30°C und +70°C Resistenz gegenüber Schmutz, Feuchtigkeit, Öl (Schutzklasse IP 65) Betriebsdauer des Readers bzw. Scanners mindestens 10 Stunden (Schichtdauer) Möglichst Windows-basierte Geräte Im Falle von Handlesegeräten max. Gewicht von 700 g Funktionssicherheit auch bei einem Fall aus einer Höhe von 1,2 m Lesereichweite mit statischen Geräten von mindestens 20 cm Eingabemöglichkeiten (Tastatur) an der Entladung / Qualitätsbewertung Hardware (Reader, ggf. Workstation) an Entladung / Qualitätsbewertung Schnittstellen zum zentralen System (WLAN; Ethernet, seriell) Anbringung des ID-Trägers an der Entladung Zuordnung der Verpackungs-ID zu einer Charge (Wechselbrücke) an der Entladung Zuordnung von Qualitätsinformationen an der Qualitätsbewertung Entfernung des ID-Trägers vor der Lackierung Entwicklung eines Systemkonzeptes Eingrenzung und Bewertung technischer Alternativen Zur Entwicklung geeigneter Kennzeichnungslösungen ist zunächst eine weitere Eingrenzung der in Frage kommenden Technologien (RFID oder Barcode) mit Hilfe von Labor- und Praxistests erforderlich. Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, kann für die Kennzeichnung der Verpackungen im Rahmen der Rekonditionierung aufgrund der Prozessbedingungen (z. B. hohe Drucke und Temperaturen, Chemikalieneinfluss und Feuchtigkeit) nur ein Identifikationsmedium verwendet werden, das die mechanischen, thermischen und chemischen Belastungen während des Rekonditionierprozesses ohne Verlust oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit übersteht. Die RFID- bzw. Transpondertechnologie bietet dabei prinzipiell Vorteile gegenüber optischen Kennzeichnungstechnologien, hat allerdings angesichts der metallischen Kennzeichnungsobjekte (Spundfässer aus Stahl) auch gewisse Nachteile. Daher wurden konkrete Untersuchungen zur generellen Eignung von Barcodes und Transpondern durchgeführt. In Abhängigkeit von der Art der Kennzeichnung und der Applikationsmethode ist bei der Realisierung des Kennzeichnungselements prinzipiell zwischen einer Ein- 216 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen weg- und einer Mehrweglösung zu unterscheiden. Eine Einweglösung ist nur bei sehr kostengünstigen Identifikationsmedien wirtschaftlich, beispielsweise bei der Verwendung auflackierter Codes oder einfach gestalteter, aufklebbarer BarcodeEtiketten. Diese könnten dann im Rahmen der durchzuführenden Rekonditionierungsprozesse ohne zusätzlichen Aufwand wieder von den Verpackungen entfernt werden, z. B. bei der Etikettenentfernung oder Strahlung der Fässer vor der Lackierung. Allerdings erfordert dies eine Überprüfung der generellen Machbarkeit, da die Applikationsfähigkeit und Haltbarkeit von Klebeetiketten aufgrund des Anlieferungszustands der Verpackungen (z. B. Verschmutzung, ölhaltige Rückstände) und der Prozessbedingungen fragwürdig scheint. Das Auflackieren als Applikationsmethode scheidet aus, da aufgrund der Verschmutzung und Befeuchtung der Fass-Oberflächen eine Lackierung erheblichen Zusatzaufwand für die Reinigung und Trocknung der Oberflächen verursachen würde. Darüber hinaus ist es aufgrund der unterschiedlichen farblichen Lackierung der Verpackungen nicht möglich, in allen Fällen einen ausreichenden Kontrast herzustellen und so eine sichere Lesbarkeit zu gewährleisten. Bei Verwendung anderer Technologien bzw. Applikationsmethoden (z. B. RFIDLösungen, Sonderetiketten mit Magnetfolien) ist aufgrund der mit dem Identifikationsträger verbundenen Kosten eine Mehrweglösung erforderlich, die zusätzliche Aufwendungen für die Entfernung, Rückführung und ggf. Reinigung der Kennzeichnungselemente verursacht. Im Zusammenhang mit der Applikation von Auto-ID-Systemen an Spundfässern kommt der Auswahl des Applikationsortes eine große Bedeutung zu. Für die Anbringung der Kennzeichnung ist grundsätzlich nur der Oberboden des Spundfasses geeignet, da am Fassmantel prozessbedingt hohe mechanische Belastungen vorhanden sind. Eine Anbringung am Unterboden ist aus Gründen der Handhabung ungeeignet. Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte kommen für die Kennzeichnung von Spundfässern aus Stahl grundsätzlich folgende Konzepte in Frage: • Aufkleben eines Barcode-Etiketts (Oberboden), • Anbringung eines magnetischen Barcodes (Oberboden), • Anbringung eines Transponders mit Magneten (Oberboden) und • Anbringung eines Transponders mit einer speziell konstruierten, kraftschlüssigen Verbindung (Oberboden, ggf. Zarge oder Spundöffnung). Die Vorteile aufklebbarer Barcode-Etiketten liegen vor allem in der Nutzung eines standardisierten Prinzips und der Realisierung einer Einweglösung, was deutliche geringere Aufwendungen im Vergleich zu Mehrweglösungen ermöglichen würde. Dabei sind allerdings lediglich Etiketten mit Folien als Obermaterial genauer zu betrachten (aufgrund der Befeuchtung und Chemikalieneinflüsse). Die prinzipielle 217 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Eignung von Klebeetiketten wurde daher in Labor- und Praxisversuchen überprüft (vgl. Abbildung 4-16). Abbildung 4-16: Barcodeetiketten auf dem Fass-Oberboden Im Rahmen der Untersuchungen konnte - wie bereits vermutet - bestätigt werden, dass aufklebbare Etiketten für die Kennzeichnung von Spundfässern in Rekonditionierbetrieben ungeeignet sind. Die Gründe dafür liegen neben der mangelnden Haltbarkeit auf verschmutzten oder öligen Untergründen vor allem in den kurzen Taktzeiten an der Entladung. Die Klebstoffe können in der kurzen Zeit zwischen Entladung und Eingang in die Zargenrichtungsanlagen nicht abbinden und daher keine ausreichende Festigkeit gewährleisten. Eine Anbringung flexibler Klebeetiketten mit Handschuhen gestaltet sich sehr schwierig. Zudem zeigte sich, dass die hohen Temperaturen in der Trocknung mit Heißluft dem Einsatz handelsüblicher technischer Klebstoffe entgegenstehen und die meisten Obermaterialien diesen Bedingungen nicht standhalten. Eine andere Applikationsmöglichkeit besteht in der Verwendung von magnetischen Materialien zur Befestigung des Barcodes am Fass-Oberboden. Aufgrund der Flexibilität sind dabei magnetische Folien, die mit Barcodes versehen sind (aufgedruckt oder mit Laser eingebrannt), besser geeignet als starre Magnete. Zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen wurden Magnetfolien der Firma Haas & Co. Magnettechnik GmbH mit Dicken von 0,85 mm bzw. 0,90 mm, 1,65 mm und 2,15 mm in verschiedenen Zuschnitten verwendet. Dazu wurden diese vor der Zuführung zur Reinigungsanlage am Oberboden des Fasses angebracht. Die Haftkraft ist dabei - neben der Stärke der Folien - vor allem abhängig von den Abmessungen der verwendeten Zuschnitte. Besonders in der Ausbeulung mit Druckluft werden die Magnetfolien extremen Belastungen ausgesetzt, da durch die Absaugung der Luft bei Entfernung des Deckels ein Unterdruck entsteht. Dieser führt bei unzureichender Haftkraft zur Ablösung und damit zum Verlust der Folien. Daher zeigte sich, das zur Realisierung ausreichender magnetischer Kräfte je 218 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen nach Folie eine Größe erforderlich ist, die das Handling sehr schwierig macht (Folien besitzen ein hohes spezifisches Gewicht). Die Folien mit Stärken von 0,85 bzw. 0,90 mm erfüllten die gestellten Anforderungen nicht. Die Magnetfolien, die die mechanische Bearbeitung und die Reinigungsprozesse überstanden haben, wurden am Ausgang der Reinigung wieder entfernt und genauer untersucht. Dabei zeigte sich, dass die Oberflächen nach Durchlauf der Magnetfoline deutliche Verschmutzungen aufweisen (vgl. Abbildung 4-17), welche die sichere Lesbarkeit eines Barcodes oder anderer optischer Kennzeichnungen verhindern. Im Rahmen von Leseversuchen konnte dies bestätigt werden. Abbildung 4-17: Magnetfolien nach der Nassreinigung Auch bei Verwendung zweidimensionaler Codes, die mit entsprechenden Fehlerkorrekturverfahren arbeiten, konnte keine sichere Erfassung der Informationsinhalte realisiert werden. Darüber hinaus werden für die Erfassung von 2D-Codes hochwertige Erfassungsgeräte, z. B. CCD-Kameras oder Flächenscanner benötigt, die kostenintensiv sind und in den meisten Fällen auch nicht für den Einsatz in industrieller Umgebung geeignet sind. Die Verwendung von Kennzeichnungen auf Basis der Barcode-Technologie konnte somit grundsätzlich ausgeschlossen werden. Daher konzentrierten sich die weiteren Untersuchungen auf die Verwendung von Transpondern als Identifikationsträger. Die Vorteile liegen neben der generellen Unempfindlichkeit gegenüber den Prozessbedingungen vor allem darin, dass eine Ausrichtung des Fasses zum Zwecke der Identifikation nicht erforderlich ist. Dies ermöglicht bei Realisierung entsprechender Lesereichweiten eine automatisierte Erfassung der ID-Nummern. In Zusammenhang mit der Applikation eines Transponders am Oberboden des Fasses kommen grundsätzlich die Anbringung mittels Magneten sowie die Ver- 219 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen wendung speziell konstruierter, kraftschlüssiger Lösungen in Frage, die beispielsweise an der Zarge oder an einem der beiden Spunde angebracht werden. Für die Verwendung von Magneten zur Befestigung der Transponder sprechen im Wesentlichen die einfache Anbringung und Entfernung des Transponders. Allerdings konnte im Rahmen von Versuchen festgestellt werden, dass zur Realisierung einer ausreichenden Haftkraft die Verwendung entsprechend großer und schwerer Magnete erforderlich ist, deren Handling im Rahmen der Rückführungsprozesse mit großem Aufwand verbunden ist. Abbildung 4-18: Anbringung von Transponder mit Magneten Zusätzlich beeinflusst der Magnet die Leistungseigenschaften des RFID-Systems, wie im Rahmen von Voruntersuchungen im Testlabor des Fachgebiets Logistik festgestellt wurde. Daher wurde die Verwendung von Magneten zur Applikation des Transponders für die weiteren Untersuchungen ausgeschlossen. Schließlich kam für die Realisierung der Kennzeichnung von Stahl-Spundfässer im Rahmen des Rekonditionierungsprozesses nur eine spezielle Lösung in Frage, bei der das Kennzeichnungselement kraftschlüssig am Fass befestigt wird. Mögliche Applikationsorte sind dabei die Zarge des Fasses sowie die im Fassoberboden vorhandenen Spunde. An den Zargen sind allerdings im Rahmen der Zargenrichtung und Ausbeulung der Verpackungen extreme mechanische Belastungen zu erwarten, so dass eine Anbringung des Kennzeichnungselements an einem der beiden Spunde besser geeignet ist. In den meisten Fällen verfügen die Spundfässer über zwei Spunde mit unterschiedlichen Abmessungen (2“ und ¾“), die in den Oberboden integriert sind und der Befüllung bzw. Entleerung sowie der Entlüftung dienen. Da die Befüllung und Entleerung über die größere Spundöffnung erfolgt, ist eine Befestigung an dem kleineren Spund zu bevorzugen. Die Belastungen durch auslaufende Restinhalte und Chemikalien sind dort geringer. Wichtig für die Umsetzung des beschriebenen Konzeptes war es, ein Kennzeichnungselement zu entwickeln, das gute Handling-Eigenschaften aufweist, schnell 220 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen und einfach anzubringen und wieder zu entfernen ist und darüber hinaus eine Möglichkeit zur Integration eines Transponders bietet. Die Entwicklung einer entsprechenden Applikationslösung für Stahl-Spundfässer ist in Kapitel 4.4.2.1 ausführlich beschrieben. Zusätzlich zu der Lösung für Spundfässer musste auch eine Lösung für die zu reinigenden Kombinations-IBC entwickelt werden. In diesem Zusammenhang bieten sich prinzipiell - ebenso wie bei den Fässern - die Barcode- und RFID-Technologie an, wobei auch hier die RFID-Technologie Vorteile gegenüber Barcodes bietet. Allerdings sind bei den Kombinations-IBC die mechanischen Belastungen im Reinigungsprozess deutlich geringer als bei Stahlfässern, da keine Ausbeulung erforderlich ist. Daher waren im Falle der IBC weitere Untersuchungen zur Eingrenzung der in Frage kommenden technischen Alternativen erforderlich. Bei der Analyse des Aufbaus eines Kombinations-IBC stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem geeigneten Applikationsort für die Kennzeichnung. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich der prozessbezogene Kennzeichnungsumfang von der Entladung bis zur Qualitätsbewertung bzw. Zerlegung erstreckt, kommen als Applikationsorte lediglich der Gitterkorb oder die Palette in Frage. Die Kunststoffblase (Innenbehälter) ist aus verschiedenen Gründen ungeeignet. Zum einen ist sie aufgrund des umgebunden Gitterkorbs schwer zugänglich, zum anderen führt das Metall des umgebenden Gitterkorbs ggf. zu einer Leistungsreduzierung der eingesetzten Systeme (insbesondere bei Verwendung von RFID-Systemen). Darüber hinaus werden die Kunststoffblasen beim Rebotteling teilweise ausgetauscht, wodurch der IBC dann nicht mehr eindeutig identifizierbar wäre. Angesichts dieser Einschränkung stellen sich die grundsätzlich in Frage kommenden Alternativen folgendermaßen dar: • Aufkleben eines Barcode-Etiketts (Gitterkorb oder Palette), • Anbringung eines magnetischen Barcodes (Gitterkorb), • Anbringung eines Transponders mit Magneten (Gitterkorb) sowie • Anbringung eines Transponders mit einer speziellen Vorrichtung wie beispielsweise Palettenschuh o. ä. (Gitterkorb, Palette). Für die Nutzung aufklebbarer Barcode-Etiketten sprechen vor allem die geringen Kosten des Identifikationsmediums. Allerdings verursacht die Anbringung der Klebeetiketten erheblichen Aufwand, was durch die Handschuhe der Werker weiter erschwert wird. Auch bezüglich der Aufbringung auf verschmutzten und feuchten Oberflächen, der Chemikalieneinflüsse und Temperaturen bei der Reinigung und anschließenden Trocknung etc. gelten die gleichen Aussagen wie bei Spundfässern. Da zudem eine Entfernung der Etiketten nach der Reinigung zwingend erforderlich ist und diese ebenfalls erheblichen Aufwand verursacht, ist die Verwen- 221 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen dung von Klebeetiketten für die Kennzeichnung vom Kombinations-IBC in Rekonditionierbetrieben ungeeignet. Auch die Anbringung eines magnetischen Barcodes unter Verwendung starrer Magnete oder Magnetfolien ist im betrachteten Fall nicht geeignet. Zum einen ist das Handling der Magnete bzw. Magnetfolien sehr aufwendig und behindert die im Rahmen der Rekonditionierung durchzuführenden Prozesse. Zum anderen ist aufgrund der Verschmutzung, Chemikalienwirkung etc. eine sichere Lesbarkeit nach der Reinigung nicht gewährleistet, so dass auch dieses Prinzip nicht weiterverfolgt wurde. Auch hier beschränkten sich die weiteren Untersuchungen daher auf den Bereich der RFID-Technologie. Im Hinblick auf die Bewertung der beiden oben genannten Lösungsansätze sind die Prozessabläufe und -bedingungen bei der IBC-Reinigung von Bedeutung. Im Gegensatz zu Fässern und Kleingebinden werden IBC nach der Entladung zunächst meistens zu Zwecken der Zwischenlagerung in größeren Blöcken übereinander gestapelt (vgl. Abbildung 4-19). Abbildung 4-19: IBC-Zwischenlager in einem Rekonditionierbetrieb /NN 2003/ Daher ist es notwendig, ein Kennzeichnungselement zu konzipieren, das aufgrund der Anbringungsmethode den Lager-, Umschlag- und Transportbelastungen standhält. Die Verwendung starrer Magnete zur Anbringung eines Transponders ist in diesem Zusammenhang eher kritisch zu sehen, da ein Verlust des Informationsträgers nicht ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus beeinflusst der Magnet - wie bereits bei den Fässern beschrieben - die Leseeigenschaften. Letztlich bleibt also nur die Anbringung eines Transponders mit einem speziellen, noch genauer zu spezifizierenden Konzept. In Anlehnung an die in Kapitel 4.2.4.1 beschriebene Lösung für die Kennzeichnung von Kunststoffballen aus Sortieranlagen ist insbesondere die Anbringung mittels Band und Karabiner ein viel versprechender Ansatz, der ausreichenden Schutz gegenüber Verlust bietet und eine 222 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen einfache und schnelle Anbringung und Entfernung am bzw. vom Kennzeichnungsobjekt gewährleistet. Zusammen fassend stellen sich die beschriebenen Ansätze für die Kennzeichnung von Kombinations-IBC wie folgt dar (vgl. Tabelle 4-12). Tabelle 4-12: Bewertung der Lösungsansätze zur Kennzeichnung von Kombinations-IBC Aufkleben Barcodeetikett Anbringung Barcode mit Magnet Anbringung Transponder mit Magnet Anbringung Transponder mit Band / Karabiner Applikationsmethode { } } z Resistenz gegenüber Prozessbedingungen { z z } Beständigkeit gegenüber TUL-Belastungen { } } z Sichere Lesbarkeit nach Reinigung { { z z { ungeeignet, } bedingt geeignet, z geeignet Die Möglichkeit der Applikation mittels Band und Karabiner ist von der Wahl des Systems (z. B. Frequenzbereich, Bauform Transponder) abhängig und erfordert eine genaue Analyse und Beschreibung der Rahmenbedingungen und Prozesse. In den nachfolgenden Kapiteln wird die Gestaltung der Kennzeichnungssysteme genauer beschrieben. 4.4.2 4.4.2.1 Entwicklung einer Applikationslösung für Stahl-Spundfässer und Kombinations-IBC Entwicklung einer Halterung für den Transponder (Spundfass) Die Realisierung der beschriebenen Applikationslösung für Stahl-Spundfässer erfordert die genaue Definition und Beschreibung der Kennzeichnungsobjekte. Wie in Kapitel 4.4.1 erläutert, erfolgt die Anbringung des Transponders am ¾“-Spund der Stahlfässer mit Hilfe einer kraftschlüssigen Verbindung. Aufgrund der mit dem zu entwickelnden Kennzeichnungselement verbundenen Kosten (Transponder, Trägermaterial, etc.) ist eine Mehrweglösung zu konzipieren, die eine einfache Anbringung und Entfernung ermöglicht. Da der Transponder als Datenträger in die Applikationslösung integriert werden muss, sollte das Trägermaterial aus Kunststoff bestehen. 223 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Ein wichtiger Aspekt bei der Realisierung der Kennzeichnung besteht in der Anforderung, dass die Spundöffnung während der Reinigung durch das Kennzeichnungselement nicht verschlossen werden darf und außerdem das Einschrauben eines Spundverschlusses auch bei angebrachter Kennzeichnung möglich sein muss (wegen eventueller Kettenreinigung). Daher muss das Kennzeichnungselement an der Außenseite des Spundes befestigt werden. Bei genauer Betrachtung der Spund-Konstruktion bietet es sich an, ein Element zu entwickeln, dass den überstehenden, konstruktionsbedingten Rand des Spundes nutzt (vgl. /DIN EN 210/). Der entsprechend dieser Erkenntnisse entwickelte erste Prototyp eines Kennzeichnungselements für genormte Spundfässer aus Stahl ist in Abbildung 4-20 dargestellt. h1 M5 Integration des Transponders d1 d2 Abbildung 4-20: Federdruckstücke mit Gewindesicherung Erster Prototyp für die Spundfass-Kennzeichnung Die kraftschlüssige Anbringung des aus Kunststoff hergestellten Trägermaterials erfolgt mit Hilfe von Federdruckstücken, die das Element unter dem Rand des Spundes fixieren. Somit kann das in der Abbildung dargestellte Kennzeichnungselement an der Entladung durch Druck mit geringem Aufwand befestigt und auch einfach wieder entfernt werden. In den Kunststoff kann ein Transponder integriert werden, der eine Identifizierung und Zuordnung der Verpackung ermöglicht. Aufgrund der relativ geringen Größe des Identifikationsträgers muss für die Umsetzung auch eine entsprechend kleine Transponder-Bauform gewählt werden (z. B. Coin oder Glasröhrchen). Die entwickelte Applikationslösung wurde im Rahmen von Labor- und Praxisversuchen auf ihre Eignung untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass sie in 224 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen der vorliegenden Form für die innerbetriebliche Kennzeichnung der StahlSpundfässer nur bedingt geeignet ist. Die Gründe dafür stellen sich folgendermaßen dar: • Der äußere Rand des Spundes ist nicht genormt. Die Toleranzen und Unterschiede zwischen verschiedenen Verpackungsherstellern sind zum Teil sehr groß, so dass die Elemente teilweise nicht angebracht werden konnten bzw. nicht ausreichende Haftkräfte aufgebracht werden konnten. • Die Anlagentechnik in der Zargenrichtung und Ausbeulung führt bei einzelnen Elementen zu einer Ablösung vom Fass mit Verlust des Kennzeichnungselements. Der Grund liegt in der zu großen Bauhöhe des Kennteichnungselementes. • Die mechanische Belastbarkeit ist zu gering. Insbesondere an den Bohrungen für die Gewindedruckstücke kommt es bereits bei mäßiger Belastung zu einem Materialversagen. Aus den genannten Gründen musste eine neue bzw. modifizierte Kennzeichnungslösung entwickelt werden. Entscheidend für die Neugestaltung bzw. Modifikation sind dabei die Abweichungen bei den Spundabmessungen, die im Rahmen einer Vermessung stichprobenartig ermittelt wurden. Dabei wurden nur die Maße des ¾“-Spundes aufgenommen, da der größere Spund für die Kennzeichnung uninteressant ist. Die Vermessung mit Hilfe eines Messschiebers und die erfassten Maße sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. d2 h d1 Abbildung 4-21: Vermessung des Spundes (3/4“-Spund) Der Umfang der Untersuchung umfasste 50 Fässer. Dabei wurden im Rahmen der Tagesproduktion gezielt Fässer verschiedener Hersteller ausgewählt, um eine Repräsentativität der Stichprobe zu erreichen. 225 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Die Vermessung des Spundes nach dem oben dargestellten Prinzip ergab Abweichungen der Außenmaße von mehreren Millimetern, die bei der Modifikation der Lösung entsprechend berücksichtigt werden mussten (vgl. Tabelle 4-13). Die Verwendung der Federdruckstücke musste daher angesichts der erforderlichen Flexibilität ausgeschlossen werden. Tabelle 4-13: Ergebnisse der Spundvermessung (Stichprobe) Durchmesser d1 Durchmesser d2 Höhe h Maximum [mm] 32,9 34,1 4,0 Minimum [mm] 30,5 33,0 2,5 Spannweite [mm] 2,4 1,1 1,5 Spannweite [%] 7,3 3,2 37,5 Insbesondere auch die Abweichungen beim Abstand zwischen äußerem Rand und Fass-Oberboden (Höhe h) verhinderten den Einsatz der beschriebenen Lösung. Daher ist eine Applikation erforderlich, mit denen diese Abweichungen ausgeglichen werden können. Die im Rahmen der beschriebenen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse konnten schließlich zur Entwicklung einer neuen Ansatzes verwendet werden, der aus einem gebogenen Federdrahtelement mit einer Führung aus Kunststoff besteht, in die ein Transponder integriert werden kann (vgl. Abbildung 4-22). Drahtelement (2 mm) Führungselement aus Kunststoff / Halterung für den Transponder Abbildung 4-22: 226 Neu entwickelter Prototyp Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Durch die zwei Griffe kann der Federdraht mühelos zusammengedrückt werden, und so dem Durchmesser des Spundes angepasst werden. Durch entsprechende Gestaltung des Drahtes konnte die Öffnungsweite so gewählt werden, dass sämtliche Toleranten und Abweichungen ausgeglichen werden können. Der mit den neuen Prototypen durchgeführte Praxistest in den Rekonditionieranlagen der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. erwies sich als sehr positiv. Keiner der getesteten Prototypen ging in den Prozessen der Zargenrichtung, Ausbeulung oder Reinigung verloren, so dass dieser Ansatz weiter verfolgt werden konnte. Für die notwendige Konkretisierung der Lösung mussten vor allem geeignete Transponder und Schreib-/Lesegeräte (SLG) ausgewählt werden. Darüber hinaus waren umfangreiche Untersuchungen zur Auswahl geeigneter Werkstoffe notwendig. Dies erforderte unter anderem chemische, thermische und mechanische Untersuchungen zur Ermittlung geeigneter Kunststoffe als Trägermaterial für den Transponder sowie eines geeigneten Stahls bzw. einer Stahllegierung (Drahtelement). Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in den folgenden Kapiteln ausführlich beschrieben (vgl. Kapitel 4.4.3 ff.). Darüber hinaus stellte sich die Frage der Integration des Transponders in das Kunststoffelement. Da für Thermoplaste überwiegend das Verfahren des Spritzgießens zur Herstellung von Formteilen verwendet wird, mussten die dabei auftretenden Massetemperaturen genauer analysiert werden. Diese liegen je nach Art des verwendeten Materials zwischen 180 °C und mehr als 300 °C (vgl. Tabelle 4-14). Tabelle 4-14: Beispiele für Massetemperaturen beim Spritzgießen Mittlere Massetemperatur [°C] Polyethylen (PE-HD) 200 - 280 Polypropylen (PP) 250 - 280 Polycarbonat (PC) 280 - 320 Acrynitril-Butadien-Styrol (ABS) 220 - 260 Polystyrol (PS) 180 - 280 Polyamid (PA) 240 - 270 Bei diesen hohen Temperaturen ist ein Funktionsverlust der Transponder sehr wahrscheinlich, wie in früheren Untersuchungen des Fachgebiets Logistik festge- 227 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen stellt werden konnte. Daher ist ein direktes Einbringen des Transponders in die Vergussmasse nicht zu empfehlen. Entsprechend ist eine nachträgliche Integration in das Kunststoff-Formteil erforderlich, z. B. durch Einkleben in eine Vertiefung. Zum Schutz gegen die chemischen, mechanischen und thermischen Belastungen der Rekonditionierprozesse muss der Transponder nachträglich mit einer Vergussmasse umschlossen werden. Die Auswahl geeigneter Vergussmassen war daher ebenfalls Bestandteil der Untersuchungen. 4.4.2.2 Entwicklung einer Kennzeichnungslösung für Kombinations-IBC Wie für Spundfässer aus Stahl wurden auch Lösungen für die innerbetriebliche, temporäre Kennzeichnung von Kombinations-IBC entwickelt. Wie bereits in Kapitel 4.4.1 beschrieben, stellt insbesondere die Anbringung eines in Kunststoff verpackten Transponder mit Band und Karabiner einen interessanten Ansatz dar, dessen Übertragbarkeit auf die Rekonditionierbranche - speziell für die Kennzeichnung von Kombinations-IBC - im Rahmen der Projektarbeiten genauer untersucht wurde. Bei diesen Untersuchungen waren insbesondere die verschiedenen Bauformen von Kombinations-IBC von Bedeutung. Die zu entwickelnde Kennzeichnungslösung muss sich für alle relevanten Bauarten von Kombinations-IBC eignen. Daher wurden die Eigenschaften der zur Rekonditionierung angelieferten IBC-Bauarten am Beispiel der Blagden Packaging Mendig GmbH genauer analysiert. Allein bei dem genannten Unternehmen ist zwischen Produkten von mindestens 10 verschiedenen Herstellern zu unterscheiden (z.B. Schütz, Mauser), die sich insbesondere durch das Verpackungsvolumen und die Gestaltung des metallischen Außenbehälters (Gitterkorb) unterscheiden. Dies wird durch die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, in der zwei Beispiele für Bauformen von Kombinations-IBC mit einem Füllvolumen von 1,1 m3 dargestellt sind. Abbildung 4-23: 228 Beispiele für Bauformen von Kombinations-IBC /SSCHU 2006/ /BLA 2006/ Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Bei dem auf der linken Seite dargestellte Kombinations-IBC besteht der metallische Außenbehälter aus dünnen, relativ engmaschigen Stäben, während auf der rechten Seite dargestellte IBC wesentlich dickere und grobmaschigere Metallstreben besitzt. Unter der Voraussetzung, dass eine Anbringung der temporären Kennzeichnung am Gitterkorb des IBC erfolgt, muss die Applikation entsprechend so gestaltet sein, dass sie bei beiden Bauformen gleichermaßen gut zu befestigen und auch später wieder zu entfernen ist. Dies wird maßgeblich durch die Befestigungsmethode und deren konkrete Ausprägung bestimmt. Neben der Applikationsmethode besteht eine weitere Herausforderung in der Festlegung des Applikationsortes am IBC. Aufgrund des seitlich eng an dem Innenbehälter aus Kunststoff anliegenden Außenkorbes und unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Aspekte (Arbeitshöhe der Werker) kann eine Anbringung nur in der Nähe der oberen Kanten erfolgen. Die Lösung zur Kennzeichnung der Kombinations-IBC stellt sich folgendermaßen dar (vgl. Abbildung 4-24) Abbildung 4-24: Prototyp zur Kennzeichnung von Kombinations-IBC Der Transponder wird an einem starren oder flexiblem Band befestigt, das mittels Karabiner an der Verpackung befestigt werden kann. Entsprechend der Stabdicke der Gitterkörbe ist ein Karabiner mit ausreichender Öffnungsweite zu wählen. Zum Schutz gegen die transport- und lagerbedingten Belastungen sowie die prozessbedingten Einflüsse der Rekonditionierung ist eine Integration des Transponders in ein Kunststoffelement erforderlich. Die Auswahl des dafür verwendeten Werkstoffs erfordert ein umfassendes Untersuchungsprogramm. 229 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 4.4.3 Auswahl geeigneter RFID-Systemkomponenten 4.4.3.1 Bewertung der Leistungseigenschaften verschiedener RFID-Systeme Grundsätzlich lassen sich für RFID-Anwendungen vier Frequenzbereiche unterscheiden. Wie beschrieben, kommen für die Kennzeichnung von metallischen Objekten aktuell überwiegend niederfrequente Systeme im Frequenzband zwischen 120 kHz und 135 kHz zum Einsatz. Auch in Zusammenhang mit den hier zu betrachtenden Anwendungsfällen der Kennzeichnung von Stahl-Spundfässern und Kombinations-IBC bieten dieses Frequenzband deutliche Vorteile, wie anhand der nachfolgenden Tabelle dargestellt werden soll. Tabelle 4-15: Bewertung verschiedener RFID-Systeme Anforderungen der Rekonditionierung Frequenzbereich < 135 kHz 13,56 MHz 868/915 MHz 2,45 GHz Metallischer Applikationsuntergrund Hohe Luftfeuchtigkeit in den Anlagen ++ -- o/+ ++ + + -- - Kleine Bauformen + o o/+ - Befeuchtung des Transponders Robuste Bauformen / Technologie (Tags, Reader) Praxiserfahrung durch Pilotprojekt, Zuverlässigkeit ++ + -- - + o - + + o - + Geringe Kosten (Tags) o + + (passiv) - (aktiv) - Standardisierung o o/+ + (passiv) - Lesereichweite > 0,2 m o + ++ ++ Zukunftsfähigkeit + - ++ (passiv) o ++ sehr gut geeignet, + gut geeignet, o bedingt geeignet, - eher nicht geeignet, -- umgeeignet Niederfrequente Systeme zeichnen sich vor allem durch geringe Anfälligkeit gegenüber metallischen Umgebungen und Applikationsuntergründen, Unempfindlichkeit gegenüber Befeuchtung, Verfügbarkeit kleiner robuster Bauformen und geringe Tagkosten aus. Hochfrequente Systeme (13,56 MHz) sind vor allem wegen der Leistungsreduzierung in metallischen Umgebungen sowie die geringe Auswahl an industrietauglichen Tag-Bauformen ungeeignet. Im Gegensatz zu den HF-Systemen ist die Metallanfälligkeit passiver UHFSysteme (868 MHz in Europa, 915 MHz in den USA) deutlich geringer. Auch die zu realisierenden Lesereichweiten sind größer als bei HF-Systemen. Allerdings ist 230 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen das Durchdringungsvermögen von Flüssigkeiten aufgrund der physikalischen Funktionsweise sehr gering. Aufgrund der in den Reinigungsanlagen zu erwartenden Befeuchtung der Transponder ist die Verwendbarkeit sehr einschränkt. Auch mangelt es aktuell an entsprechend robusten und kleinen Transponderbauformen, die eine Integration in die bereits dargestellten Kennzeichnungssysteme ermöglichen würden. Aktive bzw. semiaktive Systeme sind aufgrund der durch die integrierte Batterie großen Transponderbauformen und der hohen Transponderkosten ungeeignet. Daher kommt auch der Frequenzbereich um 2,45 GHz für die weiteren Untersuchungen nicht in Frage. Aufgrund dieser Vorüberlegungen konnten die Systemvarianten bereits deutlich eingegrenzt werden. Um die genannten Aussagen zu belegen, wurden im Rahmen der Vorauswahl aber auch erste Versuche im Labor des Fachgebiets Logistik durchgeführt. Dabei wurden beispielsweise verschiedene niederfrequente RFIDSysteme getestet. Exemplarisch wurden aber auch HF- und im UHF-Systeme auf Ihre Eignung überprüft. Während UHF-Systeme aufgrund der Größe und Bauform der verfügbaren Transponder / Label sowie die Empfindlichkeit gegenüber Befeuchtung für die Spundfass-Kennzeichnung ungeeignet sind, können diese Systeme im Rahmen der IBC-Kennzeichnung durchaus eine Alternative darstellen. Zur Konzipierung einer Lösung für die Spundfass-Kennzeichung wurden zwecks weiterer Einschränkung der technischen Alternativen und zur Untersuchung des Metalleinflusses auf die Funktionsfähigkeit die Reichweiten verschiedener Transpondersysteme direkt auf der Metalloberfläche eines Spundfasses und bei Verwendung einer Kunststoffunterlage mit einer Dicke von ca. 1 cm ermittelt. Dazu wurden entsprechende Systemkomponenten in den Frequenzbereichen 125 kHz bzw. 134,2 kHz sowie 13,56 MHz getestet. Die Lesevorgänge wurden dabei mit einem Handlesegerät sowie stationären Reader mit externer Antennen durchgeführt (vgl. Tabelle 4-16). 231 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Darstellung der Versuchsobjekte Tabelle 4-16: Getestete Transponder Coin Glastag Coin Coin 125 kHz 125 kHz 134,2 kHz 13,56 MHz Abmessungen Durchmesser 16 mm, Höhe 1,5 mm Durchmesser 3 mm, Höhe 35 mm Durchmesser 30 mm, Höhe 0,9 mm Durchmesser 16 mm, Höhe 1,5 mm Programmierbarkeit Read-Only Read-Only Read/Write Read/Write Frequenzbereich Handheld-Reader (PSION) mit wechselbaren Aufsätzen für 125/134,2 kHz und 13,56 MHz Handlesegerät Reader, Antenne Stationärer Reader mit Antenne für 125 kHz (scemtec) -- Stationärer Reader mit Antenne 13,56 MHz (scemtec) Im Rahmen der Untersuchungen wurde überprüft, ob eine Auslesung der Transponder möglich ist und welche Lesereichweiten gegebenenfalls zu erzielen sind. Auch hier stellte sich heraus, dass die Verwendung von Systemen mit einer Arbeitsfrequenz von 13,56 MHz für den betrachteten Fall nur sehr begrenzt geeignet ist. Bei direkter Applikation auf die Metalloberfläche des Fasses ist eine Auslesung der ID-Nummer nicht möglich. Erst bei Verwendung der Kunststoffunterlage konnte eine Erfassung des Transponders festgestellt werden, wobei die erzielbaren Lesereichweiten in den meisten Fällen geringer waren als bei Verwendung niederfrequenter Systeme (vgl. Abbildung 4-25). 300 Reichweite [mm] 250 200 Glastag 125 KHz Cointag 125 KHz 150 Cointag 13,56 MHz 100 Cointag 125 KHz (Magnet) 50 0 Metall Kunststoff Handlesegerät Abbildung 4-25: 232 Metall Kunststoff Stationärer Reader Ermittelte Lesereichweiten für verschiedene Systeme Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Darüber hinaus wird die Eignung hochfrequenter Systeme auch durch die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Transponder-Bauformen eingeschränkt. Robuste Bauformen sind nur vereinzelt vorhanden, da Label-Bauformen für kostengünstige Massenanwendungen überwiegen. Aus den genannten Gründen eignen sich für die Realisierung der SpundfassKennzeichnung nur niederfrequente Systeme mit Arbeitsfrequenzen < 135 kHz. Die Empfindlichkeit dieser Systeme gegenüber Metall ist geringer als im Frequenzband 13,56 MHz. Auch bei direkter Applikation des Transponders auf die Metalloberfläche ist eine Auslesung der ID-Nummer noch möglich, wenn auch mit geringerer Lesereichweite. Zur weiteren Reduzierung des Metalleinflusses können spezifische Maßnahmen vorgesehen werden. So verfügen Glasröhrchen-Transponder über Ferrit-Kerne, die eine Erhöhung der Induktivität bewirken. Daher konnten mit dem in den Untersuchungen getesteten Glasröhrchen-Transponder die größten Lesereichweiten erzielt werden. Wie bei den Stahlfässern wurden auch für die Kennzeichnung der KombinationsIBC entsprechende Vorversuche durchgeführt. Die Untersuchungen beschränkten sich dabei vorwiegend auf den NF- und den UHF-Bereich. Hochfrequente Systeme (13,56 MHz) konnten aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse von Beginn an ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Untersuchungen wurden also verschiedene HF- und UHFSysteme auf ihre Eignung getestet und die möglichen Lesereichweiten ermittelt. Insbesondere wurde dabei untersucht, welchen Einfluss die metallische Umgebung sowie Befeuchtung des Transponders auf die Lesereichweite haben. Grundsätzlich kamen für die Untersuchungen stationäre Lesegeräte mit externen Antennen und Handlesegeräte in Frage. Angesichts der erforderlichen räumlichen Flexibilität der Identifikationspunkte ist jedoch die Verwendung stationärer Reader ungeeignet, so dass nur Handlesegeräte getestet wurden. Daher verliert der Reichweitevorteil einer Systemvariante deutlich an Bedeutung. Eine Übersicht über die getestete Hardware liefert Tabelle 4-17. Die Transponder wurden zu Testzwecken auf einer Schaumstoffunterlage von etwa 1 cm Dicke befestigt, da sie im Zuge der späteren Systemumsetzung ebenfalls einen gewissen Abstand zum Metall haben werden. Mit den dargestellten Systemkomponenten wurden dann verschiedene Untersuchungen auf dem Freigelände des logistischen Demonstrations- und Versuchsfeld des FLog durchgeführt. Dabei wurden die Transponder an einer definierten Stelle des IBC angebracht und die Lesereichweiten mit Handlesegeräten und stationären Leseeinheiten ermittelt. 233 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Im Rahmen der Voruntersuchungen getestete Hardware Tabelle 4-17: Getestete Transponder Coin Glastag Label Label 125 kHz (UNIQUE) 125 kHz (UNIQUE) 868 MHz (U-Code 1.19) 868 MHz (U-Code 1.19) Abmessungen Durchmesser 30 mm, Höhe 2,15 mm Durchmesser 4 mm, Länge 34,5 mm Höhe 70 mm, Breite 70 mm Höhe 97 mm, Breite 17 mm Programmierbarkeit Read-Only Read-Only Read/Write Read/Write Handlesegerät Handheld-Reader ARE H5 (AEG) Frequenzbereich TDS Recon mit integriertem UHF-Reader (TRICON) Bei den Untersuchungen zeigte sich, dass UHF-Systeme unter idealen Bedingungen bessere Lesereichweiten bieten als niederfrequente Systeme. Die unter optimalen Bedingungen erzielten Reichweiten sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Reichweite [in mm] 200 150 Cointag Glastag 100 UHF 70x70 UHF 19x97 50 0 NF Abbildung 4-26: UHF Lesereichweiten für unterschiedliche Transponder bei optimalen Bedingungen Allerdings zeigte sich bei den UHF-Systemen bei Befeuchtung der Transponder eine deutliche Reichweiterreduzierung, die im Extremfall zum Verlust der Funktionsfähigkeit führte (Abbildung 4-27). Auch ist der Einfluss metallischer Umgebungen deutlich stärker als bei niederfrequenten Systemen, da die Wellen im UHFBereich durch Metall und Flüssigkeiten stark reflektiert werden. Darüber hinaus sind die Lesereichweiten bei UHF-Systemen in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen sehr starken Schwankungen unterworfen. Aufgrund der Reflektionen an metallischen Oberflächen oder Flüssigkeiten kommt es in einzelnen 234 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Bereichen zu Überlagerungen, die im Extremfall eine Signalauslöschung zur Folge haben. Reichweite [in mm] 200 150 Cointag Glastag 100 UHF 70x70 UHF 19x97 50 0 NF Abbildung 4-27: UHF Ergebnisse bei Befeuchtung der Transponder Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse sind UHF-Transponder für den betrachteten Fall nur eingeschränkt geeignet, da die Kombinations-IBC während der Lagerung im Freien ständig den Witterungsbelastungen (z. B. Regen, Eis) ausgesetzt sind und außerdem im Verlauf des Reinigungsprozesses ständig eine Befeuchtung der Transponder erfolgt. Berücksichtigt man zusätzlich Kosten für die Transponder und Lesegeräte und die am Markt verfügbare Bauformen der Transponder (z. B. Schutzklasse, Größe), so zeigt sich eine deutliche Tendenz zu niederfrequenten RFID-Systemen. Daher wurden die Auswahl der Systemkomponenten auch für Kombinations-IBC auf den Frequenzbereich < 135 kHz konzentriert. 4.4.3.2 Wahl des Erfassungsprinzips Ein wichtiger Aspekt bei der Realisierung und Auswahl der zu verwendenden Systemkomponenten besteht in der Wahl der Erfassungsprinzips. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich zwischen der manuellen Erfassung mit Handlesegeräten und der Erfassung mit stationären Antennen und Readern zu unterscheiden. Mit der Zielstellung, die Erfassungs- und Lesevorgänge zur Aufwands- und Fehlerminimierung so weit wie möglich zu automatisieren, ist insbesondere bei der Rekonditionierung von Spundfässern aufgrund der hohen Stückzahlen eine fest installierte Lesestation notwendig, mit der die Fässer an den Identifikationspunkten während des Transportes sicher identifiziert werden können. Darüber hinaus erfolgt die Identifikation der Fässer an definierten und ortsfesten Punkten im Rekonditionierungsprozess, so dass eine stationäre Lesevorrichtung sinnvoll ist. 235 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Unter Berücksichtigung der entwickelten Kennzeichnungslösung (Anbringung am Spund) ist eine Lesbarkeit von der Fass-Oberseite möglich. Daher ist eine Antenne zu konzipieren, die parallel zum Oberboden des Fasses angeordnet wird. Um eine Ausrichtung und Orientierung des Fasses zu vermeiden, muss der Erfassungsbereich die gesamte Breite der Förderstrecke (i. d. R. automatische Rollenbahn) abdecken. Im Falle der Blagden Packaging Mendig GmbH beträgt die erforderliche Mindestbreite der Antenne 0,6 Meter und wurde als Basis für die weiteren Untersuchungen angesetzt. Darüber hinaus waren für die Auswahl und Umsetzung der RFID-Systemkomponenten folgende Aspekte zu beachten: • Die maximale Fördergeschwindigkeit der zu identifizierenden Fässer beträgt bei der Blagden Packaging Mendig GmbH 0,3 m/s. Bei dieser Fördergeschwindigkeit muss eine Lesbarkeit der auf den Transpondern gespeicherten Identifikationsnummern sichergestellt sein, so dass eine Reduzierung der Fördergeschwindigkeit oder eine Veränderung der Prozesse nicht erforderlich ist. • Eine sichere Lesbarkeit muss bei allen möglichen Orientierungen der Fässer bzw. des Spundes zur Förderrichtung gewährleistet werden. Die erforderliche Lesereichweite beträgt 15 bis 20 cm45. Im Hinblick auf diese Anforderungen konnte ein Versuchsstand entwickelt und im Labor des Fachgebiets Logistik umgesetzt werden, der in der nachfolgenden Abbildung dargestellt ist. Antenne Reader Abbildung 4-28: 45 Versuchsstand für die Identifizierung von Stahl-Spundfässern Aufgrund der einheitlichen Fasshöhe ist eine Lesereichweite von 15 cm ausreichend. 236 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Die Befestigung der Antenne, die die gesamte Breite der Rollenbahn abdeckt, erfolgt an einem Aufbau, der seitlich an der Rollenbahn befestigt ist. Zur Durchführung der im Folgenden notwendigen Versuche zur Auswahl von Systemkomponenten wurde die Vorrichtung so realisiert, dass eine Höhenverstellung zur Variation des Abstands zwischen Fass-Oberboden und Antenne möglich ist. Aufgrund der speziellen Abmessungen der Antennen und der Umgebungsbedingungen war es nicht möglich, eine Standardantenne zu verwenden, so dass eine Sonderlösung konzipiert werden musste. Die Gestaltung der Antennen ist eine technisch anspruchsvolle Aufgabe und wird im nachfolgenden Kapitel beschrieben. Im Gegensatz zu den Fässern erfordert die Identifikation der Kombinations-IBC eine größere Flexibilität im Hinblick auf die räumliche Anordnung der Identifikationspunkte. Bei den Kombinations-IBC existieren nur einzelne ortsfeste Identifikationspunkte, wie anhand des Prozessablaufs kurz erläutert werden soll: Die Entladung der IBC erfolgt mit Hilfe eines Staplers zwar in einem definierten Bereich des Betriebsgeländes, allerdings ist die Anordnung einer festen Laderampe wie bei den Fässern nicht vorgesehen und umsetzbar, so dass es keinen festen Entladeort gibt. Folglich müssen auch die Lesegeräte für die IBC-Kennzeichnung nicht ortsgebunden, sondern flexibel einsetzbar sein. Die Anordnung stationärer Reader und Antennen ist entsprechend nicht möglich, so dass alternativ die Verwendung mobiler Lesegeräte oder im Stapler installierter Lesegeräte zur Auswahl steht. Die Umsetzung einer Gate-Lösung zur Identifikation der Kombinations-IBC nach der Entladung ist aufgrund des operativen Ablaufs ebenfalls nicht möglich, da bei gleichzeitiger Entladung mehrerer Wechselbrücken durch einen Staplerfahrer, wie in der Praxis häufig vorzufinden, eine sichere Zuordnung zwischen Charge und Verpackung dann nicht mehr gewährleistet werden kann. In den Reinigungsanlagen und im Rebotteling- bzw. Zerlegebereich handelt es sich dagegen um weitgehend ortsfeste Identifikationspunkte (vgl. Kapitel 4.5.1), so dass die Anordnung stationär verfügbarer Lesegeräte grundsätzlich möglich ist. Allerdings erfordert die sichere Erfassung eine feste Position des Transponders am IBC, die bei Verwendung der entwickelten Kennzeichnungslösung nicht gewährleistet werden kann (vgl. Kapitel 4.4.2.2). Daher ist an diesen Stellen eine Identifikation mit Handlesegeräten erforderlich. Angesichts der bei KombinationsIBC zu verarbeitenden Stückzahlen ist der damit verbundene Aufwand ohne Weiteres zu leisten. 4.4.3.3 Eingrenzung geeigneter Transponder und Reader Parallel zur konzeptionellen Gestaltung musste eine Eingrenzung der für die Umsetzung des Kennzeichnungssystems geeigneten Transponder und Reader (Schreib-/Lesegeräte) vorgenommen werden. Zu diesem Zweck wurde - basierend auf dem entwickelten Anforderungskatalog - eine detaillierte Bewertung der im 237 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen niederfrequenten Bereich (125 kHz bzw. 134,2 kHz) vorhandenen Systeme nach folgenden Kriterien durchgeführt: • Bauform Transponder, • Abmessungen des Transponder, • Verpackungsmaterial (herstellerseitig), • Lageabhängigkeit bei der Erfassung, • Betriebs- und Lagertemperatur des Transponders, • Zukunftsfähigkeit bzgl. Chiptechnologie, Hersteller und Funktionsweise (HDX, FDX) • Verbreitung / Marktanteile des Herstellers, • Transponderkosten, • verfügbare Reader (Hersteller, Leistung, Kosten, Schutzklasse, Betriebsund Lagertemperatur) sowie • erzielbare Reichweite und Relativgeschwindigkeit (Herstellerangaben). Die beschriebene Analyse erfolgte durch Auswertung von Datenblättern und Informationen der Produkthersteller bzw. -vertreiber. In diesem Zusammenhang wurde eine Übersicht über die im niederfrequenten Bereich am Markt vorhandenen Transponder mit den spezifischen Eigenschaften erstellt. Zusätzlich wurden geeignete Reader ermittelt und die in diesem Marktsegment tätigen Unternehmen nach ihrem Leistungs- bzw. Produktspektrum klassifiziert. Die Ergebnisse der beschriebenen Tätigkeiten befinden sich im Anhang (vgl. Anhang IV). Aufgrund der großen Anzahl an Unternehmen und der hohen Marktdynamik erheben die Übersichten allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Durch die Auswertung der Untersuchungen und die bereits vorliegenden Erfahrungen konnte die Auswahl an Systemen auf wenige Transpondertypen, Reader und Systemanbieter eingegrenzt werden. In diesem Zusammenhang sind im Hinblick auf die verwendeten Transpondertypen (Chip) insbesondere UNIQUE- und TROVAN®-Tags genauer zu untersuchen. Insbesondere UNIQUE-Tags (ASK46, Read-Only) zeichnen sich durch eine Vielzahl verfügbarer Bauformen (z. B. Coins und Glasröhrchen verschiedener Größen) aus, besitzen ein gutes PreisLeistungsverhältnis und können mit der Mehrzahl der am Markt verfügbaren Reader (Schreib-/Lesegeräten) erfasst werden. Transponder vom Typ TROVAN® sind phasenmodulierte (PSK47) Read-OnlyTransponder und werden in verschiedenen industriellen Anwendungen eingesetzt. Sie zeichnen sich durch gute Leistungseigenschaften in metallischen Umgebungen aus. Als Bauformen überwiegen Coins in verschiedenen Größen, die mit oder 46 Amplitude Shift Keying (Amplitudenumtastung) 238 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen ohne Befestigungsbohrung ausgeführt sind. Darüber hinaus sind aber auch Glastransponder verfügbar. Die endgültige Auswahl der zu verwendenden Transponder erfolgte im Rahmen von praktischen Versuchen. Zu diesem Zweck mussten auch geeignete Reader (Schreib-/Lesegeräte) ausgewählt werden. Aufgrund fehlender Standardisierungen im niederfrequenten Bereich existiert eine Vielzahl an verschiedenen Produkten, die aufgrund unterschiedlicher Datenprotokolle und Modulationsverfahren nicht mit allen Transpondertypen kombinierbar sind. Für die TROVAN-Transponder eignen sich vorwiegend Reader der AEGIdentifikationssysteme GmbH, die von verschiedenen Vertriebspartnern am Markt angeboten werden. Dabei stehen im Bereich der stationären Industrielesegeräte grundsätzlich die Produkte ARE-I2 und ARE-K1 zur Verfügung. Der Reader AREK1 zeichnet sich vor allem durch eine gegenüber dem ARE-I2 größere Lesereichweite aus, während bei dem ARE-I2 die kompakte Bauweise und das geringe Gewicht hervorzuheben ist. Darüber hinaus ist der ARE-I2 im Gegensatz zu dem ARE-K1 mit allen gängigen PSK- und ASK-Transpondertypen kombinierbar. Zusätzlich bietet die Firma EURO-ID ein auf den AEG-Komponenten basierendes Produkt an (EUR 4100), das sich ebenfalls für die Erfassung von TROVANTransponder eignet. Dieses wurde für die weiteren Untersuchungen verwendet. Abbildung 4-29: Stationäres Industrielesegerät EUR 4100 /EUR 2006/ Das Gerät verfügt über eine RS 232 Schnittstelle und es können bis zu 4 Antennen angeschlossen werden. Die Schutzart beträgt IP 65, die Lager- und Betriebstemperatur reicht von -20 °C bis +70 °C bei einer Luftfeuchtigkeit von bis zu 70 % /EUR 2006/. Daher eignet sich das Gerät für den betrachteten Einsatzfall. Zur Erfassung von UNIQUE-Transpondern bieten sich mehrere Alternativen an Schreib-/Lesegeräten und zugehörigen Lieferanten. Unter Berücksichtigung von Kriterien wie Leistungseigenschaften, Hersteller, Verbreitungsgrad des Produktes, Schutzklasse, Lager- und Betriebstemperatur konnte die Auswahl auf zwei Geräte 47 Phase Shift Keying (Phasenmodulation, Phasenumtastung) 239 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen eingegrenzt werden. Bei diesen Systemen handelt es sich um den Reader TID32X der TECTUS Transponder Technology GmbH sowie den Reader SIL 1001 der Scemtec Transponder Technology GmbH. Beide erfüllen die Anforderungen hinsichtlich Schutzklasse und haben sich in der Praxis in verschiedenen Anwendungsbereichen bewährt. Der Reader TI-32X ist in verschiedenen Ausführungen erhältlich (z. B. Schutzklassen IP 40 und IP 65) und verfügt über eine RS 232 und eine RS 485 Datenschnittstelle (alternativ: Ethernet). Er ist nach Herstellerangaben auch für hohe Luftfeuchtigkeiten geeignet und ermöglicht je nach Leistungsparametern, Antenne und verwendetem Transponder Reichweiten von bis zu 0,50 m. Die Betriebstemperatur liegt zwischen -20 °C und +50 °C /TEC 2006/. Der Reader SIL 1100 verfügt ebenfalls über alle üblichen Datenschnittstellen und kann in Temperaturbereichen zwischen -15 °C bis +65 °C betrieben werden (Schutzklasse IP 65). Als speziell ausgebildeter Long-Range Reader ermöglicht er Lesereichweiten bis zu 0,75 Metern /SCE 2005/. Zur weiteren Eingrenzung wurden mit beiden Geräten Versuche zur Abschätzung des Metalleinflusses auf die Funktionseigenschaften durchgeführt. Dabei zeigte der SIL 1001 deutliche Leistungsvorteile gegenüber dem TID-32 X, so dass dieser im Rahmen der folgenden Untersuchungen verwendet wurde (für UNIQUE-Transponder). Abbildung 4-30: Reader SIL 1001 mit Antenne Ebenso wie für Spundfässer aus Stahl musste auch eine Auswahl der für die IBC zu verwendenden Kennzeichnungselemente vorgenommen werden. Ein entscheidender Aspekt bestand in diesem Zusammenhang in der Auswahl der zu verwendenden Lesegeräte. Wie beschrieben, ist bei den Kombinations-IBC aufgrund der notwendigen räumlichen Flexibilität der Identifikationspunkte sowie der nicht fest definierten Position des Transponders am Behälter eine Identifikation mit Handlesegeräten erforderlich. Aus diesem Grund wurde durch Auswertung von Daten- 240 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen blättern und Herstellerinformationen eine Analyse der am Markt verfügbaren, industrietauglichen Handlesegeräte durchgeführt. Entscheidend für die Durchführung der Prozesse ist die Verfügbarkeit eines Displays zur Darstellung von Informationen sowie eine Eingabemöglichkeit (Tastatur) für weitere Daten. Zur Realisierung dieser Anforderungen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen kann dies durch die Verwendung komplexer Handlesegeräte mit Display und Tastatur realisiert werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, das verwendete Handlesegerät an eine industrietaugliche Workstation anzuschließen, die über einen externen Monitor und eine ggf. speziell zu gestaltende Tastatur verfügt. In diesem Fall kann ein entsprechend einfaches Handlesegerät verwendet werden (ohne Display oder Tastatur). Das Lesegerät muss dabei mittels geeigneter Schnittstellen (z. B. RS 232) an der Workstation angeschlossen werden. Diese Alternative ist aufgrund der praktischen Anforderungen (z. B. Dateneingabe mit Arbeitshandschuhen, raue Umgebungsbedingungen) grundsätzlich zu bevorzugen. Für die Realisierung der Alternativen müssen die Lesegeräte verschiedene Anforderungen erfüllen. Während bei Variante 1 (Lesegerät mit Tastatur und Display) die Lesegeräte über eine großes Display, eine alphanumerische Tastatur und Datenschnittstellen zur Anbindung an das übergeordnete System (RS 232 und WLAN (802.11b) bzw. GSM / GPRS) verfügen müssen, ist bei Variante 2 (Anbindung an eine Workstation) lediglich eine RS 232-Datenschnittstelle sowie eine Funktionstaste zur Durchführung des Lesevorgang erforderlich. Bei beiden Varianten müssen die Geräte über ausreichende Handlichkeit (z. B. geringes Gewicht, kleine Abmessungen) verfügen, der Schutzklasse IP 65 entsprechen und eine ausreichende Betriebsdauer gewährleisten. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Merkmale verschiedener Handlesegeräte und beruht auf entsprechenden Herstellerangaben. 241 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Tabelle 4-18: Eigenschaften von Handlesegeräten im Frequenzbereich < 135 kHz Gerätebezeichnung (Lieferant) EUR 1358 (Euro-ID) Trisp-LF Industry (Tectus) Di-400 (DI Ltd.) HLG H5 (AEG) HLG H41I (Assion) pocket pc (Timbatec) ¼ VGA (320*240 dpi) 3,5“ TFT (320*240 dpi) ¼ VGA (320*240 dpi) LCD, zweizeilig (4*20 Zeichen) ½ VGA (640*240 dpi) 3,78“ TFT (320*240 dpi) ja ja ja ja ja ja nein nein ja nein nein ja Touchscreen ja nein ja nein ja ja Schnittstellen (optional) RS 232, USB, GSM/ GPRS, WLAN, Bluetooth IrDA, WLAN, Bluetooth USB, IrDA, WLAN, GSM/ GPRS, Bluetooth RS 232 RS 232, USB, IrDA, GSM/ GPRS, Bluetooth, GPS RS 232, USB, IrDA, WLAN, GSM/ GPRS, Bluetooth Schutzklasse IP 67 IP 65 IP 65 IP 65 IP 54 IP 67 Abmessungen 220 x 95 x 45 mm 224 x 89 x 49 mm k. A. 220x 140 x 120 mm 230 x 94 x 34 mm 217 x 92 x 46 mm 582 g 800 g k. A. k. A. 600 g 600 g -20°C bis +60°C -40°C bis +70°C -10°C bis +60°C k. A. k. A. k. A. 0°C bis +50°C -20°C bis +70°C -10°C bis +60°C -30°C bis +60°C -20°C bis +50°C -20°C bis +60°C k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 10 Stunden Display Funktionstasten Alphanumerische Tastatur Gewicht Betriebstemperatur Lagertemperatur Betriebsdauer [h] Für die Realisierung der Variante 1 (Lesegerät mit Tastatur und Display) eignen sich lediglich das Di-400 der Diagnostic Instruments Ltd. sowie der pocket PC mit integriertem RFID-Reader von der Timbatec All Wheater Electronics Latschbacher GmbH, da diese über alle notwenigen Voraussetzungen verfügen. Allerdings sind diese Produkte relativ teuer und mit Handschuhen nur schwer zu bedienen. Zur Anbindung an eine fest installierte Workstation (Variante 2) eignet sich vor allem das HLG H5 der AEG Identifikationssysteme GmbH, da es sehr kostengünstig ist und alle notwendigen Funktionen bietet. Bei der Bewertung der beiden Systemvarianten sprechen insbesondere die Bedienbarkeit und die erforderliche Dateneingabe mit Handschuhen für die Nutzung einer fest installierten Workstation. Darüber hinaus eröffnet dies auch die Entwicklung einer speziell an die Bedürfnisse der Werker angepassten Industrietastatur, die einfach und unkompliziert zu bedienen ist. Dadurch lassen sich Eingabefehler weitgehend reduzieren. 242 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Im Hinblick auf die zu verwendenden Transponder können die Ergebnisse der bei den Stahlfässern durchgeführten Untersuchungen verwendet werden. Da auch bei den Kombinations-IBC ein großer metallischer Anteil vorhanden ist, können für die Realisierung des Kennzeichnungssystems vorrangig Transponder vom Typ UNIQUE oder TROVAN verwendet werden. Die genaue Auswahl der zu verwendenden Systeme erforderte entsprechende Tests und wird in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben. 4.4.3.4 Gestaltung der Antennen für die Spundfass-Kennzeichnung Die Kennzeichnungsbedingungen sind durch einen sehr hohen Anteil an metallischen Oberflächen und elektromagnetische Störeinflüsse durch die umgebenden Anlagen charakterisiert, was eine genaue Abstimmung der zu verwendenden Hardware erfordert. Insbesondere die für das Senden und Empfangen der Daten verwendeten Antennen haben dabei erheblichen Einfluss auf das Identifikationsergebnis. Daher werden in den meisten Anwendungen speziell gefertigte und abgestimmte Antennen benötigt. Auch in dem hier vorliegenden Fall können Standard-Antennen nicht verwendet werden, da die erforderlichen Antennenabmessungen an die Identifikationsbedingungen angepasst werden müssen. Wie bereits beschrieben, ist eine Antenne notwendig, die die gesamte Breite der Förderstrecke (i. d. R. automatische Rollenbahn) abdeckt. Bei einem Fass-Durchmesser von maximal 0,58 m beträgt die erforderliche Antennenbreite mindestens 0,6 Meter. Daher wurden im Rahmen der weiteren Untersuchungen zwei verschiedene Antennen realisiert und getestet, deren Gestaltung nachfolgend genauer beschriebenen werden soll. Zunächst wurde eine Antenne zur Identifizierung von TROVAN (PSK)Transpondern entwickelt. Um die Empfindlichkeit des Empfangteils zu erhöhen, wurden Sende- und Empfangsspule voneinander getrennt. Die Kopplung der einund ausgehenden Signale verschlechtert sich dadurch, was den Eingangsteil weniger „taub“ macht. Je nach Anwendung können sich die Leseeigenschaften auch noch dadurch erhöhen, dass die Spulen räumlich getrennt werden. Dies ist in dem hier betrachteten Fall jedoch nicht notwendig. Die entwickelte Antenne hat demzufolge getrennte Sende- und Empfangswicklungen, die einen Durchmesser von jeweils 60 cm x 15 cm haben. Anpassung und Antennenspulen sind in einen Holzkasten montiert, der Außenmaße von 68 cm x 23 cm x 6 cm aufweist. 243 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Spule 1 Spule 2 Abbildung 4-31: Aufbau Antenne 1 für die Spundfass-Identifizerung Die dargestellte Antenne wurde im Rahmen von Vorversuchen getestet. Mit TROVAN-Transpondern konnten dabei gute Lesereichweiten erzielt werden. Aufgrund der Geometrie der Wicklungen konnten allerdings mit Coin-Transpondern deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden als mit Glasröhrchen. Dies ist durch die Ausbildung des Magnetfeldes im Raum und die durch die Ausbildung des Antennenfeldes im Raum bedingte Lageabhängigkeit zu erklären. Im schlechtesten Fall stehen die Spulen des Glasröhrchen-Transponders senkrecht zum Feld der Leseantenne, was für den Identifikationsprozess sehr ist ungünstig ist. Zur besseren Verdeutlichung bedarf es der kurzen Erläuterung der physikalischen Zusammenhänge. Wird eine Spule (Transponder) von einem Magnetfeld durchflutet, dass um den Winkel υ zur Mittelachse der Spule gekippt ist, gilt folgender Zusammenhang /FIN 2002/: u0υ = u0 ⋅ cos(υ ) (Gleichung 4) Hierbei ist u0 jene Spannung, die bei senkrechtem Eintreten des Magnetfeldes in der Spule des Transponders induziert würde (Maximalspannung). Bei einem Winkel υ von 90° wird in der Spule des Transponders keine Spannung mehr induziert. Eine Erfassung wäre dann nicht mehr möglich. In der Praxis wird der Verlauf der Feldlinien von zahlreichen Faktoren beeinflusst (z. B. Metall, andere elektromagnetische Felder), so dass eine Prognose des Verlaufs und damit auch des Ansprechbereichs der Lesegeräte sehr schwierig ist. Allerdings ergibt sich unter Berücksichtigung des - im Idealfall - gekrümmten Verlaufs der Feldlinien im Raum um die Spule des Lesegerätes ein charakteristischer Ansprechbereich, der in der nachfolgenden Abbildung dargestellt ist. 244 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-32: Ansprechbereich eines Lesegerätes bei unterschiedlicher Ausrichtung der Antennenspule (aus /FIN 2002/, S. 89) Wie in der Abbildung zu erkennen, ist die Position und die Lage des Transponders zu den Feldlinien für die Lesereichweite von entscheidender Bedeutung. Je nach Orientierung ergeben sich völlig unterschiedliche Ansprechbereiche, was bei der Gestaltung der Leseantennen entsprechend zu berücksichtigen ist, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Daher müssen gerade für Glastransponder, deren Lage zur Spule der Leseantenne bei Integration in das Kennzeichnungselement für Spundfässer aus Stahl sehr ungünstig ist, Veränderungen gegenüber den üblichen symmetrischen Antennengeometrien vorgesehen werden. Diesem Aspekt wurde bei der Gestaltung der zweiten Antenne für die UNIQUETransponder (ASK) entsprechend Rechnung getragen (vgl. Abbildung 4-33). Wie zu erkennen, ist die Antennenspule an der oberen Seite gewinkelt. Im speziellen Fall wurde ein Winkel von 45° gewählt, so dass eine ausreichende Feldstärke über die gesamte Antennenbreite in allen Lagen und Positionen des Transponders erreicht werden kann. 245 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-33: Aufbau der Antenne 2 für die Spundfass-Identifizierung Die magnetische Feldstärke H ist darüber hinaus abhängig von der Windungszahl der Antenne und der Induktivität des verwendeten Leiters /FIN 2002/. Im betrachteten Fall beträgt die Windungszahl der Antenne N = 40, die Induktivität L = 1,85 mH. Die Merkmale der beiden beschriebenen Antennen, die nachfolgend für die weiteren Untersuchungen verwendet wurden, sind in der nachfolgenden Tabelle noch einmal zusammenfassend dargestellt. Tabelle 4-19: Außenmaße Antennengehäuse Abmessungen Antennenspule(n) Antennengehäuse Besonderheiten Antenne Technische Angaben Entwickler Antenne Reader (Lieferant) Technische Daten der entwickelten Antennen Antenne 1 Antenne 2 Breite / Tiefe / Höhe = 68cm / 23 cm / 6 cm Breite / Tiefe / Höhe = 65cm / 50 cm / 1,7 cm Breite / Tiefe = 60cm / 15 cm Breite / Tiefe = 60cm / 45 cm Holz, lackiert (zum Schutz gegen Befeuchtung) Kunststoff (PVC) Getrennte Spulen für Empfang und Senden Trapezförmiger Querschnitt der Antennenspule Empfangspulespule( N = 15 mit 0,22 2 mm Cu-Leitung, L = 150µH), Sendespule (N = 12 mit 0,75mm² CuLeitung, L = 110µH) 2 N = 40 mit 0,5 mm Cu-Leitung, L = 1,85 mH AssionElectronic GmbH AssionElectronic GmbH Reader EUR4100 mit Anpassung EUR3110-1 (EURO ID) SIL 1001 (scemtec) Im Rahmen der Projektarbeit erfolgte eine prototypische Realisierung der Leseantennen, um die generelle technische Machbarkeit zu untersuchen. Daher wurden auch die für das Gehäuse verwendeten Werkstoffe (Holz und PVC) nicht explizit 246 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen an die Umgebungsbedingungen angepasst. Im Falle der späteren Umsetzung der Kennzeichnungssysteme sind für die Antennengehäuse daher gegebenenfalls andere Werkstoffe zu verwenden, die für die Bedingungen in den Rekonditionieranlagen geeignet sind. Üblicherweise bestehen die Antennen für industrielle Anwendungen aus Kunststoffen wie beispielsweise ABS oder ähnlichen Materialien (z. B. Polycarbonat). Selten wird auch Polyvinylchlorid (PVC) eingesetzt. Da das Verpackungsmaterial im niederfrequenten Bereich - sofern kein Metall verwendet wird - kaum Einfluss auf die zu erzielenden Lesereichweiten hat, soll darauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. 4.4.3.5 Auswahl von Systemkomponenten durch praktische Versuche Zur endgültigen Auswahl der zu verwendenden Systemkomponenten wurden Versuche im Labor der Forschungsstelle durchgeführt. Zusätzlich zur Untersuchung der zu realisierenden maximalen Lesereichweiten war es notwendig, auch den Einfluss der Relativgeschwindigkeit und der Lage bzw. Orientierung des Transponders zur Förderrichtung genauer zu untersuchen. Die Untersuchungen beschränkten sich dabei zunächst weitgehend auf die Kennzeichnung der Stahlfässer, da bei den Kombinations-IBC keine systemtechnischen Einschränkungen zu erwarten waren und eine Übertragung der Erkenntnisse auf diesen Bereich möglich erschien. In diesem wurden mit fünf verschiedenen Transpondern Leseversuche durchgeführt, bei denen einerseits die Relativgeschwindigkeit, andererseits die Lage bzw. Orientierung des Transponders zur Förderrichtung variiert wurde. Die gewählten Relativgeschwindigkeiten betrugen v1 = 0,05 m/s und v2 = 0,30 m/s, wobei v2 der maximal auftretenden Fördergeschwindigkeit in den Rekonditionieranlagen entspricht. Bezüglich der Orientierung des Transponders bzw. Spundes wurden drei Positionen ausgewählt, bei denen sich der Transponder relativ zur Förderrichtung an der Vorderseite des Fasses, mittig an der Seite und an der Hinterseite des Fasses befindet. Die in den Tests verwendeten Transponder sind in Tabelle 4-20 dargestellt. Es wurden verschiedene Coins mit TROVAN- bzw. UNIQUE-Chip und Durchmessern zwischen 20 und 30 mm sowie Glastransponder verwendet. Coins mit größerem Durchmesser wurden aufgrund der Anbringungsmethode nicht verwendet. 247 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Tabelle 4-20: Technischen Daten der getesteten Transponder Getestete Transponder TROVAN ID200 TROVAN ID1000 (20 mm) TROVAN ID1000 (30 mm) World TAG 20 UNIQUE Glastag 4.0 UNIQUE 125 kHz 125 kHz 125 kHz 125 kHz 125 kHz Bauform Transponder Coin Coin Coin Coin Glaskapsel Abmessung Transponder Durchmesser 26mm, Dicke 4,7 mm Durchmesser 20 mm, Dicke 2 mm Durchmesser 30 mm, Dicke 2 mm Durchmesser 20 mm, Dicke 2,15 mm Durchmesser 4 mm, Länge 34,5 mm Read-Only Read-Only Read-Only Read-Only Read-Only Material Epoxy Epoxy Epoxy Polycarbonat Glas Schutzklasse Lager- / Betriebstemperatur Reader (Lieferant) Antenne (Lieferant) IP 67 IP 67 IP 67 IP 67 IP 68 -40 bis +220°C/ -20 bis +75°C -40 bis +200°C/ -40 bis +85°C -40 bis +200°C/ -40 bis +85°C -40 bis +130°C/ -25 bis +70°C -40 bis +90°C/ 40 bis +85°C Frequenz Programmierbarkeit Reader EUR4100 mit Anpassung EUR3110-1 (EURO ID) Antenne 1 (Assion Electronic GmbH) SIL 1001 (scemtec) Antenne 2 (Assion Electronic GmbH) Die mit Hilfe des entwickelten Versuchsstands durchgeführten Versuche lassen sich folgendermaßen zusammenfassen (vgl. Abbildung 4-34 und Abbildung 4-35): Die Lesereichweite ist abhängig von der Art und der Größe des verwendeten Transponders, der Fördegeschwindigkeit und der Position des Transponders relativ zur Förderrichtung. Der Einfluss der Fördergeschwindigkeit ist relativ gering und resultiert aus der notwendigen Identifikationszeit, die abhängig ist von der Feldstärke. Im Grenzbereich (Feldstärke liegt gerade über der Ansprechfeldstärke des Transponders) kann es vorkommen, dass die Aufenthaltszeit des Transponders nicht mehr ausreicht, um den Datensatz zu übertragen. Daher ist eine Reduzierung der Lesereichweiten bei höherer Fördergeschwindigkeit feststellbar. 248 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Lesereichweite [mm] 600 500 400 ID 1000 Ø 20 mm 300 ID 1000 Ø 30 mm 200 Glastag 4.0 UN ID 200 World Tag 20 UN 100 0 vorne seitlich hinten Orientierung des Spundes bzw. Transponders Abbildung 4-34: Lageabhängige Lesereichweite unterschiedlicher Tranponder bei vR = 0,05 m/s 600 Lesereichweite [mm] 500 ID 1000 Ø 20 mm 400 ID 1000 Ø 30 mm ID 200 300 Glastag 4.0 UN World Tag 20 UN 200 100 0 vorne seitlich hinten Orientierung des Spundes bzw.Transponders Abbildung 4-35: Lageabhängige Lesereichweite unterschiedlicher Tranponder bei vR = 0,30 m/s Neben der Lesereichweite hat aber auch die Orientierung des ¾“-Spundes und damit des Transponders zur Förderrichtung Auswirkungen auf die Lesereichweite, da die Antenne durch das Metall des Fasses beeinflusst wird. In den Versuchen konnte festgestellt werden, dass die Lesereichweite in den meisten Fällen bei seitlicher Orientierung am Kleinsten ist. In diesem Fall befindet sich am meisten Metall unter den Leseantenne. Die Erklärung dafür bedarf der kurzen Erläuterung der physikalischen Zusammenhänge. Zur Aktivierung des Transponders (Induktion) ist eine Mindestfeldstärke 249 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen erforderlich, bei der eine zum Betrieb des Datenträgers gerade noch ausreichende Versorgungsspannung u2 zur Verfügung steht. Die Ansprechfeldstärke Hmin ist folgendermaßen definiert /FIN 2002/: ⎛L R ⎞ 2 ⎛ ω 2 −ω 2 R ⎞ 2 u 2 * ω 2 ⎜⎜ 2 + 2 ⎟⎟ +⎜⎜ 0 2 + 2 ⎟⎟ RL ⎠ ⎝ RL ω0 L2 ⎠ ⎝ ω0 H min = ωμ 0 * A * N (Gleichung 5) mit A Querschnittsfläche der Transponderspule N Windungszahl der Transponderspule u2 Mindestversorgungsspannung Transponder L2 Induktivität Transponder R2 Eingangswiderstand Transponder RL Eigenwiderstand des Datenträgers ω Sendefrequenz des Lesegeräts ω0 Resonanzfrequenz des Transponders μ0 Permeabilitätskonstante Eine Abweichung der Transponder-Resonanzfrequenz von der Sendefrequenz des Lesegerätes bzw. der Antenne führt also zu einer höheren Ansprechfeldstärke des Transponders und damit zu einer geringeren Lesereichweite. Mit Hilfe geeigneter Messungen konnte festgestellt werden, dass sich die Resonanzfrequenz der Leseantenne durch das Metall des Fasses um bis zu 2,7 kHz verschiebt (Verstimmung des Schwingkreises). Die Abweichung ist dabei umso größer, je mehr Metall sich unter der Antenne befindet. Gemäß der obigen Formel ergibt sich somit eine reduzierte Lesereichweite in mittiger Position. Hinsichtlich Art und Größe des verwendeten Transponders ist bei den getesteten Coins zunächst eine Zunahme der Lesereichweiten mit Zunahme des Durchmessers festzustellen, was durch die vergrößerte Antenne und die größeren Windungszahlen zu erklären ist. Darüber hinaus gibt es aber auch zwischen den Transpondern bzw. den eingesetzten Systemen große Unterschiede. Die insgesamt besten Lesereichweiten konnten mit dem Glastransponder (Glastag 4.0 UNIQUE) erreicht werden. Die im Labormaßstab mit dem Reader SIL 1001 und speziell angefertigter Antenne erreichten Lesereichweiten betrugen bis 48 cm und lagen damit um ein Vielfaches über den mit den anderen Systemen erzielten Ergebnissen. Die gute Performance der Glastransponder resultiert dabei zum einen aus der speziellen Antennengeometrie und zum anderen aus dem Ferritkern in250 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen nerhalb der Antennenspule des Transponders, der diesen relativ unempfindlich gegenüber metallischen Umgebungen macht. Diese technischen Vorkehrungen gleichen die bei Berücksichtigung der Integrationsposition des Glastransponders in das Kennzeichnungselement (liegend) ungünstige Ausrichtung zum Feld der Leseantenne aus, so dass entsprechend große Lesereichweiten erzielt werden können. Zur Überprüfung der im Labor erzielten Ergebnisse wurden zusätzlich praktische Leseversuchen in den Anlagen der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden mehrere Prototypen des Kennzeichnungselements für Spundfässer hergestellt. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Überprüfung der in der Praxis zu realisierenden maximalen Lesereichweiten und in der Ermittlung der Erfassungsraten. Die Eignung der verwendeten Hardware bestätigte sich in den Praxisversuchen. In diesem Zusammenhang wurden an ausgewählten Punkten der Anlagen (z. B. Entladung, Ausgang der Reinigungsanlagen, Übergabe zur Kettenreinigung) Leseversuche durchgeführt. Es konnten bei Leseentfernungen von ca. 15 cm Erfassungsraten von 95-100 % realisiert werden (unabhängig von der Orientierung des Transponders zur Antenne). Größere Leseentfernungen konnten zwar realisiert werden, allerdings stieg dann der Anteil nicht erfasster Verpackung stark an. Die meisten Fehlerfassungen wurden bei unbewegten Fässern festgestellt, während bei bewegten Objekten die Erfassungsrate nahezu 100 % betrug. Am Übergabeband zur Kettenreinigung waren Leseentfernungen von 18,5 cm mit nahezu 100 % Erfassungsrate messbar. Die in den Versuchen gegenüber dem Labormaßstab deutlich reduzierte Lesereichweite resultiert aus den elektromagnetischen Einflüssen der umgebenden Anlagen und unterstreicht die Bedeutung praktischer Untersuchungen unter realen Bedingungen. Auch für Kombinations-IBC wurden zwecks Endauswahl der verwendeten Systemkomponenten entsprechende Untersuchungen mit Coin-Transpondern und Glastranspondern verschiedener Größen durchgeführt. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse erfolgte eine Beschränkung auf Transponder vom Typ UNIQUE. Im Einzelnen wurden folgende Transponder untersucht: • World Tag-30-UN: 125 kHz, Read-only, Durchmesser 30 mm, Höhe 2,15 mm, Schutzklasse IP 67, • Glasstag 4.0-UN: 125 kHz, Read-only, Länge 34,5 mm, Durchmesser 4 mm, Schutzklasse IP 68 sowie • Glasstag 3.2-UN: 125 kHz, Read-only, Länge 13,3 mm, Durchmesser 3,15 mm, Schutzklasse IP 68. 251 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Zur Durchführung der Versuche wurden zunächst verschiedene Prototypen hergestellt (5 Stück je Transponder-Bauform). Diese sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 4-36: Prototyp für die IBC-Kennzeichnung Anschließend wurden die Prototypen an definierten Punkten des IBC befestigt und die Lesereichweiten ermittelt, wobei die Untersuchungen ausschließlich mit dem Handlesegerät HLG H5 der AEG Identifikationssysteme GmbH durchgeführt wurden. Abbildung 4-37: Leseversuche an einem Kombinations-IBCs Insgesamt spielt die Lesereichweite zwar eine geringere Bedeutung als bei den zu kennzeichnenden Fässern, da es sich um eine mobile Anwendung handelt. Im Hinblick auf die Umsetzung und die Akzeptanz bei den Werkern ist die Reichweite jedoch nicht bedeutungslos. Darüber hinaus spielt auch die Lageabhängigkeit eine 252 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Rolle, um die Erfassung für den Werker so einfach wie möglich zu gestalten. Aus Gründen der Akzeptanz war es daher erforderlich, einen Transponder zu wählen, der aus größeren Entfernungen unabhängig von der Lage sicher gelesen werden kann. Im Rahmen der Versuchsdurchführung wurden fünf verschiedene Positionen für die Anbringung der Kennzeichnungselemente getestet, um möglicht viele Einflüsse in die Untersuchungen einzubeziehen und eine optimale Anbringungsposition zu ermitteln (vgl. Abbildung 4-38). Um den Metalleinfluss zu spezifizieren, wurden die Transponder auch direkt auf der Metallplatte angebracht (Position 1). Zusätzlich wurde die Lage des Transponders zum Reader durch Drehung der Kennzeichnungselemente variiert, um eine Lageabhängigkeit zu ermitteln. Position 1 Abbildung 4-38: Position 2 Position 4 Position 3 Position 5 Messpositionen für den Transponder Die erzielten Lesereichweiten hängen, neben der Position am IBC, von der Orientierung des Transponders bzw. des Kennzeichnungselementes zum Lesegerät sowie der Größe des Transponders ab. Grundsätzlich konnten mit dem Glasstag 3.2-UN nur relativ geringe Reichweiten erzielt werden (z. T. unter 5 cm), so dass dieser für die weiteren Untersuchungen nicht verwendet wurde. Für die verbleibenden zwei Transponder wurden die fünf verschiedenen Positionen genauer untersucht. Bei paralleler Ausrichtung des Kennzeichnungselements zur Antenne des Lesegerätes ergibt sich das in der nachfolgenden Abbildung dargestellte Bild48. Es können mit beiden Tags annähernd gleiche Lesereichweiten erzielt werden, die je nach Position am Kombinations-IBC (Messpunkt) zwischen 15 und 20 cm liegen. 48 Es wurden jeweils drei Transponder getestet. Die dargestellten Werte symbolisieren Durchschnittswerte. 253 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Lesereichweite [mm] 250 200 150 World Tag 30 UN Glastag 4.0 UN 100 50 0 Position Position Position Position Position 1 2 3 4 5 Abbildung 4-39: Versuchsergebnisse bei paralleler Ausrichtung des Transponders zum Lesegerät (Antenne) Anders stellt sich die Situation bei Verdrehung des Kennzeichnungselements und damit auch des Transponders um 90° dar. Während sich die Reichweite beim Glastransponder kaum verändert, ist bei Cointranspondern (World Tag 30 UN) eine deutliche Reichweitereduzierung festzustellen (vgl. Abbildung 4-40). Lesereichweite [mm] 250 200 150 World Tag 30 UN Glastag 4.0 UN 100 50 0 Position Position Position Position Position 1 2 3 4 5 Abbildung 4-40: Versuchsergebnisse bei Verdrehung des Transponders um 90° horizontal Die Erklärung dafür bedarf auch hier einer kurzen Erläuterung der physikalischen Hintergründe. Wie bei allen induktiv gekoppelten RFID-Systemen bildet sich um die Antennenspule des Transponders ein typisches Magnetfeld aus, bei dem die Feldlinien vorwiegend in axialer Richtung ausgebildet werden. Daher sind die Le- 254 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen sereichweiten der Coin-Transponder bei axialer Ausrichtung des Transponders zum Lesegerät sehr gut, während sie bei radialer Lage des Transponders zum Lesegerät deutlich geringer sind. Bei der Verwendung von Glastranspondern sind Lageabhängigkeiten nicht festzustellen, da sich die der Ausrichtung der Transponderspule zum Lesegerät auch bei Verdrehung des Kennzeichnungselements nicht verändert. Bei Coin-Transpondern ist dies aber der Fall, weshalb sich eine Lageabhängigkeit ergibt. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache wurden für die Kennzeichnung der Kombinations-IBC ebenfalls Glastransponder ausgewählt (Glastag 4.0-UN). Ebenso wie bei den Fässern wurde auch die für das IBC-Kennzeichnungssystem verwendete Hardware durch Praxisversuche bei der Blagden Packaging Mendig GmbH verifiziert. Zu diesem Zweck wurden die Prototypen an definierten Punkten der betrieblichen Anlagen (z. B. Zuführung zur Reinigung, Qualitätsbewertung nach Reinigung) getestet. Es zeigte sich, dass die ausgewählte Hardware für den betrachteten Anwendungsfall sehr gut geeignet ist. Die erzielbaren Lesereichweiten betragen unabhängig von der Lage und Position des Transponders zwischen 12 und 20 cm. 4.4.4 4.4.4.1 Auswahl geeigneter Werkstoffe für die Kennzeichnungselemente Vorauswahl geeigneter Kunststoffe und Vergussmassen Der Kunststoff dient dazu, den Transponder vor prozess- und umweltbedingten Belastungen zu schützen und dessen Integration in das Kennzeichnungselement zu ermöglichen. Der Transponder muss so umschlossen und geschützt sein, dass auch im langfristigen Einsatz keine Funktionsbeeinträchtigung und Beschädigung zu erwarten ist. Zu diesem Zweck muss der verwendete Kunststoff eine hohe Beständigkeit gegenüber den bei der Rekonditionierung vorherrschenden Medien und Prozessbedingungen haben. Aufgrund der im Prozess vorherrschenden Feuchtigkeit ist es wichtig, dass die zu wählenden Werkstoffe eine sehr geringe Permeabilität und hohe Chemikalienbeständigkeit aufweisen. Des Weiteren muss der Werkstoff den thermischen und mechanischen Belastungen des Prozesses standhalten. Maßgeblich sind hier insbesondere die Temperaturen bei der Trocknung (Heißluft) und mechanischen Belastungen während der Reinigungs- und Transportprozesse. Zusätzlich mussten im Rahmen der Projektarbeiten aber auch geeignete Vergussmassen ausgewählt werden. Da eine direkte Integration des Transponders in den Spitzguss aufgrund der hohen Massetemperaturen nicht zu empfehlen ist, muss eine nachträgliche Einbringung in das Kunststoff-Formteil erfolgen, z. B. durch Befestigung in einer Bohrung oder Vertiefung. Zum Schutz gegen die äußeren Einflüsse der Rekonditionierung ist eine nachträgliche Abdichtung des Kunst255 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen stoffs mit Hilfe einer geeigneten Vergussmasse erforderlich, die entsprechend der Prozessbedingungen auszuwählen ist. Entscheidend war dabei die chemische und thermische Beständigkeit des Materials, da eine mechanische Belastung nicht zu erwarten war. Darüber hinaus spielte auch die Auswahl eines geeigneten Stahls für die Herstellung der Drahtelemente eine wichtige Rolle. Insbesondere muss der Stahl eine ausreichende Säure- und Korrosionsbeständigkeit aufweisen und aufgrund seiner Biege- und Verformungseigenschaften geeignet sein. Aufgrund der großen Auswahl am Markt verfügbarer und geeigneter Werkstoffe wurde allerdings auf genauere Untersuchungen verzichtet. Die Materialauswahl basiert auf Expertenempfehlungen sowie umfassenden Recherchen und hat sich im Praxistest bewährt. Ziel der durchgeführten Untersuchungen war es, basierend auf einer Vorauswahl, verschiedene Kunststoffe und Vergussmassen auf die vorhandenen Belastungen zu testen und so die für die Anwendung am Besten geeigneten Werkstoffe auszuwählen. Zur genauen Definition der Anforderungen wurden zunächst die Prozessbedingungen der Rekonditionierung im Detail analysiert. In diesem Zusammenhang wurde - am Beispiel der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. - eine umfassende Analyse der chemischen Spezifikationen der verwendeten Reinigungs- und Passivierungsmedien durchgeführt. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die bei dem betrachteten Unternehmen im Rahmen der Nassreinigung verwendeten Chemikalien und deren Eigenschaften. Tabelle 4-21: In der Nassreinigung verwendete Medien Medien Mischungsverhältnis Konzentration [%] pH-Wert Temperatur [°C] Vorreinigung Reiniger 1048, Emulsionsspalter WS 5:1 1,5 12,5 40-60 Hauptreinigung Hakupur 50-196, Netzmittel 200/2 6:1 3 13-13,5 60-70 Passivierung Antikor 30/11-2F -- 3 9-10 60-70 Reiniger 1048, Emulsionsspalter W 25:3 5 13-14 60-70 Kettenreinigung Wie der Tabelle zu entnehmen, müssen die verwendeten Kunststoffe insbesondere gegenüber verschiedenen alkalischen Medien beständig sein, die mit Temperaturen zwischen 40 °C und 70 °C in die Verpackungen eingebracht werden. Darüber hinaus werden die Kennzeichungselemente aber auch durch verschiedene Restinhalte beansprucht, die durch Auswertung vorliegender Informationen und 256 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Lieferantenangaben genauer definiert wurden. In diesem Zusammenhang muss auch eine Resistenz gegenüber Mineralölen, Lösemitteln (z. B. Aceton), Mineralsäuren (z. B. wässrige Salzsäure), organischen Säuren wie z. B. Essigsäure, schwachen Laugen (NaOH o. ä.) und Stickstoffverbindungen (Ammoniak) gegeben sein. Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Ausgangsbedingungen wurden auch die maßgeblichen Temperaturbelastungen nochmals untersucht. Dabei sind insbesondere die Temperaturbelastungen am Applikationsort von entscheidender Bedeutung, die mit Hilfe von Temperaturmessstreifen ermittelt wurden. Dabei zeigte sich, dass in diesem Bereich mit Temperaturbelastungen von maximal 100 °C zu rechnen ist. Die Lufttemperatur in der gekapselten Reinigungsanlage beträgt 46°C bei einer Luftfeuchtigkeit von mehr als 90 %. Dies muss bei der Auswahl entsprechender Kunststoffe berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss das Kennzeichnungselement tiefe Temperaturen in den Wintermonaten ohne Beschädigungen überstehen (keine Rissbildung etc.). Als maßgebliche Belastungstemperatur wurde von -30°C ausgegangen. Basierend auf diesen detaillierten Anforderungen wurde anschließend eine umfassende Recherche zur Vorauswahl der in Frage kommenden Kunststoffe durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde durch Auswertung von Datenblättern und Informationen Kunststoff verarbeitender Unternehmen eine Analyse der Eigenschaften verschiedener Materialien durchgeführt. Neben „Standard“-Produkten wurden dabei auch verschiedenen Sonderkunststoffe in die Betrachtungen einbezogen, wobei die Untersuchungen auf Thermoplaste beschränkt wurden. Die Ergebnisse der Analyse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (z. B. /AFF 2004, KER 2004/ /MUR 2004/ /OBE et. al. 2004/ /TIS 2004/ /WAT 2004/). Wie zu erkennen, sind für die Anwendung in der Rekonditionierung verschiedene Werkstoffe prinzipiell geeignet. Besonders hervorzuheben ist das Material Polyetheretherketon (PEEK), das sich durch besonders gute Beständigkeit gegenüber Chemikalien, hohen Temperaturen und sehr gute mechanische Eigenschaften auszeichnet. Da die Verwendung dieses Materials allerdings sehr kostenintensiv ist, müssen auch andere Materialien in die Betrachtungen einbezogen werden, beispielsweise POM (Polyoxymethylen) und PP (Polypropylen), die sich ebenfalls durch gute Eigenschaften auszeichnen. Bei PP ist allerdings die in der Literatur angegebene Versprödungstemperatur von 0 °C ein kritischer Aspekt, den es genauer zu untersuchen galt. 257 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Tabelle 4-22: Eigenschaften von ausgewählten technischen Kunststoffen Standard-Kunststoffe FR4 ABS PEHD PVC PA POM Sonder-Kunststoffe PC PP PA, PPA, PEI, PEEK PVDF LGF 40 GF 33 GF 30 Maximale Dauertemperatur [°C] 130 70 bis 80 90** 60 bis 80 90** k.A. 120130 100 150 250* 165* * 150 180* Maximale kurzzeitige Temperatur [°C] k.A. 100 100 70 bis 80 150 bis 180 140 90 130 bis 140 240 300 280 160 200 Versprödungstemperatur [°C] k.A. -20 -50 bis 80 -20 bis -30 0 bis -40 k.A. -50 bis 130 0 -40 -65 -30 -30 -100 Schwache Laugen k.A. - + + + + - + + + + + + Starke Laugen k.A. - + + o + - + o + + - o Mineralische Schmierstoffe k.A. + + + + + o + + + + + + Aromatische k.A. Kohlenwasserstoffe - o - + + - o + + + + o Aliphatische k.A. Kohlenwasserstoffe + +/o + + + + +/o + + + + + Schwache organische Säuren k.A. + + + o + + + o + + + + Starke organische Säuren k.A. o + + - - o + - o - + + Schwache Mineralsäuren k.A. + + + o + + + o + + + + Starke Mineralsäuren k.A. - + + - - o + - - o + + Aceton k.A. o/- +/o - + + - +/o + + + - o Heißes Wasser k.A. +/o + -/o - + o + o + o + + Steifigkeit k.A. hoch hoch mittel hoch k.A. hoch hoch hoch sehr hoch hoch k.A. hoch Festigkeit k.A. hoch mittel mittel hoch k.A. mittel hoch hoch sehr mittel hoch hoch hoch Wasseraufnahme in Normalklima [als Massenanteil in %] 0,25 0 0 <0,1 2,5 3 0,2 0,3 0– 0,2 4,1 <0,1 4,4 < 0,04 0,7 Spritzgussgeeignet k.A. ja ja (ja) ja ja ja ja ja ja ja ja ja Preis [€/kg] k.A. k.A. <5 k.A. <5 k.A. <5 <5 <5 >25 5-10 1025 1025 258 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen ABS PE-HD: PVC: PA (6): PA (66) LGF40: PEEK: POMK. PPA GF33: PVDF: PEI GF30: FR 4: +: o: -: *: **: k.A.: Acrynitril-Butadien-Styrol Polyethylen (Hohe Dichte) Polyvinylchlorid Polyamid 6 Polyamid 66 mit 40% Langglasfaser Polyetheretherketon Polyoxy-Methylen Polyphthalamid mit 33% Glasfaser Polyvinylidenflourid Polyetherimid mit 30% Glasfaser Glasfäserverstärkter Epoxyharz beständig bedingt beständig unbeständig Wärmealterung nach 20000 Arbeitsstunden Wärmealterung nach 40000 Arbeitsstunden keine Angabe Auf Basis der im Rahmen der Vorauswahl gewonnenen Erkenntnisse wurden dann detaillierte Untersuchungen verschiedener Werkstoffe durchgeführt. Dies war insbesondere deswegen notwendig, da die in der Rekonditionierung verwendeten Chemikalien sehr speziell sind und eine direkte Übertragung der in der vorigen Tabelle Rechercheergebnisse auf die Situation der Rekonditionierung nicht möglich war49. Daher wurden von den Materialien Polyetheretherketon (PEEK), Polyoxymethylen (POM), Polypropylen (PP), Polyethylen hochdicht (PE-HD), Polyamid (PA), Polyninylchlorid (PVC) und einem speziellen, faserverstärkten Epoxidharz (FR 4) Proben beschafft und untersucht. Diese Untersuchungen werden im nachfolgenden Kapitel beschrieben. Ebenso wie für die Kunststoffe wurden auch Recherchen und Analysen im Hinblick auf die Auswahl der zu verwendenden Vergussmassen durchgeführt. Dabei waren insbesondere die Temperaturbeständigkeit, hygroskopische Eigenschaften sowie die Chemikalienbeständigkeit von Bedeutung. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wurden zwei Materialien identifiziert, die für den zu betrachtenden Einsatzfall grundsätzlich geeignet erschienen. Dabei handelt es sich um die Produkte PD 4 sowie PU 309 der WEVO-Chemie GmbH /WEV 2004/. Bei PD 4 handelt es sich um einen Zweikomponenten-Gießharz, der in Einsatzbereichen zwischen -50 °C und +120 °C verwendet werden kann. Der Füllstoff zeichnet sich durch gute hydrolytische Stabilität und chemische Beständigkeit aus. Darüber hinaus zeigt das Material nach Herstellerangaben eine hervorragende Haftung an Kunststoffen und Glas, was für den hier zu betrachtenden Fall ebenfalls große Bedeutung hat. 49 Es werden Spezialchemikalien, die in der Literatur nicht bewertet sind. 259 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Das Material PU 309 ist ebenfalls ein Zweikomponenten-Gießharz auf Polyurethanbasis. Die Temperaturbeständigkeit des Materials beträgt von -40 °C bis +120 °C. Nach Herstellerangaben ist das Material insbesondere geeignet zum Verguss von elektrischen und elektronischen Bauteilen im Nieder- und Mittelspannungsbereich. Ebenso wie PD 4 zeichnet sich das Material durch eine sehr geringe Wasseraufnahme aus. Diese beiden Produkte wurden - ebenso wie die Kunststoffe - weiteren Tests unterzogen. Dabei wurden insbesondere die chemische Beständigkeit und die Wasseraufnahme genauer untersucht. 4.4.4.2 Durchführung von Laborversuchen Ziel der Laboruntersuchungen war es, unter Berücksichtigung der wesentlichen Belastungen, geeignete Kunststoffe auszuwählen. Die Untersuchungen wurden zum überwiegenden Teil im logistischen Demonstrations- und Versuchsfeld des Fachgebiets Logistik durchgeführt. Für die chemischen Versuche wurden außerdem Labore und Einrichtungen des Fachbereichs Chemie an der Universität Dortmund genutzt. Chemische Tests Ziel der chemischen Versuche war es, die Resistenz ausgewählter Kunststoffe und Vergussmassen gegenüber den verwendeten Reinigungsmedien sowie möglichen Restinhalten zu analysieren. In diesem Zusammenhang wurde besonders auf eine mögliche Quellung bzw. Massenzunahme infolge Feuchtigkeitsaufnahme sowie eine Oberflächenveränderung bzw. Rissbildung der Kunststoffproben geachtet. Zur Vorbereitung und Durchführung der Untersuchungen wurden neben Kunststoffproben vor allem folgende Materialien benötigt: • insgesamt zehn Probenbehälter aus Glas, • eine Pipette, • ein Messzylinder, • fünf Heizplatten, • Proben der verwendeten Reinigungsmedien (vgl. Tabelle 4-21), • Proben möglicher Restinhalte (z. B. Mineralöl), • ein Messschieber, • eine Waage und • ein Mikroskop. 260 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Die Durchführung der Versuche erfolgte wie nachfolgend beschrieben: In vier der Probenbehälter wurden mit Hilfe von Pipette und Messzylinder die bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. zur Reinigung der Verpackungen verwendeten Medien angesetzt. Die Bestandteile wurden nach ihren Volumenanteilen gemischt (vgl. Tabelle 4-23). Tabelle 4-23: Bestandteile und Mischungsverhältnis der eingesetzten Reinigungsmedien Bestandteile Vorreinigung Hauptreiniger Kettenautomat Passivierung Volumen Reiniger 1048 3 ml Emulsionsspalter 6 ml Wasser 191 ml Hakupur 6 ml Netzmittel 1 ml Wasser 193 ml Reiniger 1048 10 ml Emulsionsspalter 1,2 ml Wasser 188,8 ml Antikor 6 ml Wasser 194 ml Gesamtvolumen 200 ml 200 ml 200 ml 200 ml In weitere sechs Behältnisse wurden mögliche Restinhalte gegeben. Es wurden dabei je 200 ml Wasser, Aceton, Kochsalzlösung (NaCl), Natriumhydroxid (NaOH 5%) oder verdünnte Salzsäure (HCL 3 %) angesetzt. Anschließend wurden die vermessenen und verwogenen Kunststoffproben hinzu gegeben (eine Probe jedes Kunststoffs pro Lösung). Um die Bedingungen der Rekonditionierung zu simulieren, wurden die Probenbehälter, in denen sich Reinigungsmedien bzw. Wasser befanden, mittels Heizplatten konstant auf 60 °C bzw. 70 °C temperiert (vgl. Abbildung 4-41). Dies entspricht der maximalen Temperatur der bei der Rekonditionierung verwendeten Medien. Die Proben wurden nun für 28 Tage in den Flüssigkeiten belassen, um die Langzeitbeständigkeit der Probenmaterialien zu untersuchen. In festgelegten Abständen erfolgten Kontrollen, um mögliche sichtbare Veränderungen der Probematerialien erfassen und dokumentieren zu können. Dabei wurden die Proben visuell auf erkennbare Schäden wie beispielsweise Auflösung und Rissbildung untersucht. Zu Beginn wurden die Kontrollen in Abständen von 12 Stunden bzw. einem Tag durchgeführt. Gegen Ende des Untersuchungszeitraums wurden die Abstände auf mehrere Tage ausgedehnt. Nach Ablauf der 28 Tage wurden die Proben ent261 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen nommen und mikroskopisch analysiert. Zusätzlich wurden sie verwogen und vermessen, um eine mögliche Flüssigkeitsaufnahme und Quellung feststellen zu können Abbildung 4-41: Glasbehälter mit Kunststoffproben, z. T. temperiert Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: In den angesetzten Reinigungsmedien und in der Aceton-Lösung weisen alle Proben mehr oder minder starke Reaktionen auf, wohingegen die Veränderungen in den anderen Lösungen (z. B. Mineralöl) eher gering sind. Besonders hervorzuheben ist, dass sich die PA- und PVC-Proben in dem Vor- bzw. Hauptreinigungsmedium, PE-HD im Medium für die Kettenreinigung teilweise auflösten. Bei Polyamid (PA 6) lösten sich bereits nach sechs Stunden im Bad des Hauptreinigers Partikel ab, die eindeutig dem benannten Material zugeordnet werden konnten. Nach Ende der Versuche waren im Rahmen der mikroskopischen Untersuchung deutliche Veränderungen der Probenoberfläche sichtbar. Auch im Rahmen der Probenvermessung und -verwiegung konnten die beschriebenen Reaktionen des PA6 nachgewiesen werden. So war bei diesem Material eine Gewichtsreduktion von bis zu 15 % feststellbar, die auf einen Materialverlust hindeutet. Auch das FR 4 zeigte in verschiedenen Lösungen (Vor- und Hauptreinigung, Kettenreinigung, Aceton) nach wenigen Tagen erste Oberflächenveränderungen, die auf eine mangelnde Resistenz und Beständigkeit zurückzuführen sind. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Ergebnisse der nach Ablauf des Untersuchungszeitraums gemachten mikroskopischen Aufnahmen (vgl. Abbildung 4-42). 262 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Vor Versuch Abbildung 4-42: Nach Versuch FR4-Probe vor und nach Versuchsdurchführung im Vorreinigungsmedium Wie FR4 zeigte auch PVC eine merkliche Unbeständigkeit gegenüber Aceton. Das Material begann bereits nach 24 Stunden zu quellen und zeigte nach drei Tagen erste sichtbare Risse. Nach zehn Tagen waren die Risse so stark ausgeprägt, dass sich die Probe in zwei Teile getrennt hatte. Insgesamt gute chemische Resistenz zeigten die Materialien POM und PEEK. Insbesondere bei PEEK konnten, mit Ausnahme des Hauptreinigungsmediums, keinerlei Veränderungen festgestellt werden. Im Hauptreinigungsmedium waren geringe Ablagerungen an der Probenoberfläche feststellbar. Gleiches gilt mit Einschränkungen auch für Polyoxymethylen (POM). Im Hinblick auf die zu verwendenden Vergussmassen wurde die Chemikalienbeständigkeit ebenso untersucht. Die Ergebnisse lassen sich folgender maßen zusammenfassen: Mit Ausnahme der Proben in Aceton zeigten die Materialien keine Veränderungen. In Aceton konnten bei beiden Proben jedoch Reaktionen festgestellt werden, die bei PD 4 jedoch deutlich geringer ausfielen als bei dem PU 309. PU 309 zeigte in Aceton eine Quellung, die zu einer Gewichtszunahme von 14 % führte. Darüber hinaus war eine starke Rissbildung innerhalb der Probe festzustellen. Bei PD 4 konnten in Aceton ebenfalls geringe Quellungen beobachtet werden, die auf eine Flüssigkeitsaufnahme zurückzuführen sind. Rissbildung war auch nach mikroskopischen Untersuchungen nicht feststellbar. Insgesamt eignete sich daher das Material PD 4 besser als PU 309, so dass dieses für die Herstellung der Prototypen verwendet wurde. Die Reaktionen im Lösungsmittel Aceton konnten dabei vernachlässigt werden, da dieses eher selten vorkommt und in stark verdünnter Form und bei kurzer Einwirkung keine entsprechenden Reaktionen hervorruft. Ermittlung der Temperaturbeständigkeit Im Rahmen der Temperaturtests sollten die Auswirkungen von Kälte- bzw. Hitzeeinwirkung auf die Kunststoffe bzw. deren Festigkeit analysiert werden. Hierbei 263 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen wurden vor allem optische Veränderungen (z. B. Rissbildung), Grössenänderung und Veränderungen der Festigkeit genauer untersucht. Kälte- und Hitzeeinwirkungen wurden separat untersucht. Die Versuche werden nachfolgend dargestellt. Zur Vorbereitung der Untersuchung von Kälteeinwirkungen wurden die Proben mit einem Messschieber vermessen und anschließend in ein vortemperiertes Kühlaggregat (-30 °C) gegeben. Nach einem Zeitraum von 0,5 Stunden, 1 Stunde, 2 Stunden, 4 Stunden und 8 Stunden wurden die Proben auf sichtbare Beschädigungen untersucht. Nach insgesamt 20 Stunden wurden die Proben dann entnommen und vermessen. Zusätzlich erfolgte eine mikroskopische Analyse im Hinblick auf mögliche Haarrisse, die mit dem Auge nicht erkennbar sind. Im Rahmen der Auswertung zeigte keine der untersuchten Proben nennenswerte Veränderungen. Daher wurden die gefrorenen Proben auch hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften genauer untersucht. Zur Untersuchung von Wärmeeinwirkungen wurden die einzelnen Kunststoffproben vor der Versuchsdurchführung vermessen und dann für die Dauer von sechs Stunden in einem Umluftwärmeschrank einer Temperatur von 70 °C ausgesetzt. Während dieser Zeit wurden die Proben stündlich auf sichtbare Veränderungen beobachtet. Nach sechs Stunden wurden die Proben entnommen und konnten 10 Minuten bei Raumtemperatur abkühlen, um sie danach erneut zu vermessen. Die Ergebnisse der Versuche stellen sich wie folgt dar: Keine der Kunststoffproben zeigte eine optische Veränderungen oder eine deutliche Reduzierung der Festigkeit (durch Erweichung). Allerdings konnten bei den PVC-Proben mit 5 %, PA-6 mit 4 % und PE-HD mit 3 % zum Teil deutliche Volumenzunahmen festgestellt werden. Bei den restlichen Proben gab es keine nennenswerten Veränderungen. Mechanische Untersuchungen Ziel der mechanischen Versuche war es, das Verhalten der ausgewählten Kunststoffproben unter mechanischen Belastungen genauer zu untersuchen. Darüber hinaus sollte ermittelt werden, ob die Kälteeinwirkung eine Veränderung der mechanischen Eigenschaften zu Folge hat (z. B. durch Versprödung). Als Testverfahren wurde die Dreipunktprüfung in Anlehnung an DIN EN ISO 899-2 gewählt. Die Prüfungen erfolgten mit Hilfe einer Universalprüfmaschine im Labor des Fachgebiets Logistik. Die Versuchsanordnung demonstriert die nachfolgende Abbildung. 264 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Keil Probe Abbildung 4-43: Versuchsaufbau Der Keil (Linienbelastung) wurde bei einem Abstand zwischen den äußeren Auflagepunkten von 30 mm mit einer Geschwindigkeit von 5 mm pro Sekunde abgesenkt. Im Rahmen der Untersuchungen wurde die Kraft-Weg-Relation gemessen und aufgezeichnet, die Messwerte wurden hierbei mit einer Frequenz von 50 Hz aufgenommen. Wie beschrieben wurden von jedem Kunststoff Proben mit Raumtemperatur und Proben der gleichen Größe mit einer Temperatur von -30°C getestet. Die Versuchsbeobachtungen und Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Eine deutliche Abhängigkeit der Festigkeitswerte (mechanische Belastbarkeit) von der Probentemperatur konnte lediglich bei POM festgestellt werden. Hier führten niedrige Temperaturen (30 °C) zu einer Zunahme der Belastungsgrenzen. Im Vergleich zur Probe mit Raumtemperatur konnten höhere Kräfte aufgenommen werden. Dafür änderte sich allerdings das Bruchverhalten von duktil zu spröde, so dass die gekühlte Probe bei Überschreitung der Belastungsgrenze zerbrach. Insgesamt zeigten sich im Bezug auf die mechanische Beständigkeit (z. B. Zugfestigkeit) und das Bruchverhalten zwischen den Proben deutliche Unterschiede. Die größte mechanische Belastbarkeit zeigte das Material PEEK, gefolgt von FR 4, das allerdings aufgrund seiner Struktur schon nach etwa einem Millimeter Belastungsstrecke zerbrach (PEEK erst nach 15 mm). PVC zerbrach während des Versuches nicht, sondern verformte sich dauerhaft. 4.4.4.3 Zusammenfassung der Versuchsergebnisse Betrachtet man die einzelnen Untersuchungen, so lässt sich bei Betrachtung der Einzelergebnisse eine Rangfolge der Kunststoffe ermitteln. In diesem Zusammenhang wurden den Einzelergebnissen Punkte von 1 (ungeeignet) bis 5 (sehr gut geeignet) zugeordnet. Unter Berücksichtigung der erreichten Ergebnisse und einer Gewichtung der Einzelkriterien nach der folgenden Gleichung: 265 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen GP = 1 1 1 x1 + x 2 + x3 2 3 6 (Gleichung 6) mit x1 als Punktezahl der chemischen Tests, x2 als Punktezahl der mechanischen Untersuchungen und x3 als Punktewert aus den Temperaturversuchen ergibt sich die in Tabelle 4-24 dargestellte Rangfolge der untersuchten Materialien. Wie zu erkennen, wurde die chemische Beständigkeit als besonders bedeutend gewichtet und trägt erheblich zur Auswahl der Kunststoffe bei. Ebenfalls große Bedeutung haben die Ergebnisse der mechanischen Belastungstests. GP symbolisiert die Gesamtpunktzahl. Tabelle 4-24: Gesamtwertung der Ergebnisse Chemischer Test Mechanischer Test Temperaturversuche Wert GP Ranking PEEK ++ ++ + 4,83 1 POM ++ + + 4,17 2 PP + -- o 3,17 3 FR 4 - + - 2,33 4 PE-HD o - o 2,33 4 PVC - + -- 1,33 6 PA6 -- o + 0,50 7 ++ besonders geeignet (5 Punkte) -- weitgehend ungeeignet (1 Punkt) Insgesamt weisen die Kunststoffe PEEK und POM die besten Ergebnisse auf. Aufgrund der mechanischen Eigenschaften nimmt POM allerdings nur den zweiten Platz in der Rangfolge ein. Sowohl in Bezug auf die maximale Belastbarkeit als auch das mechanische Verhalten unter Kälteeinfluss zeigt POM Nachteile gegenüber PEEK. Allerdings sind die mit dem Kunststoff POM erreichten Ergebnisse ausreichend für eine Verwendung in dem betrachteten Fall. Da POM gegenüber PEEK den Vorteil des deutlich geringeren Preises aufweist, sollte dieses Material für die Herstellung der Kennzeichnungselemente verwendet werden. 4.5 4.5.1 Entwicklung eines Soll-Konzepts für die Implementierung der Kennzeichnungslösungen in den Rekonditionierprozess Definition der Identifikationspunkte Die Umsetzung der technischen Lösung (RFID) erfordert eine Reorganisation der Prozesse in Rekonditionierbetrieben. Entscheidende Bedeutung hat dabei die Festlegung der innerbetrieblichen Identifikationspunkte, die die Gestaltung der 266 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Prozesse maßgeblich beeinflusst. An diesen erfolgt eine Erfassung der ID50Nummern der einzelnen Verpackungen sowie gegebenenfalls die Zuordnung von weiteren Informationen für Steuerungs- und Auswertungsprozesse (z. B. Wechselbrückennummer, Verpackungsqualität). Die sich im Idealfall ergebenden Identifikationspunkte werden nachfolgend beschrieben. Dabei ist zwischen der FassRekonditionierung und Reinigung bzw. Rebotteling von Kombinations-IBC zu unterscheiden. Betrachtet man zunächst den Bereich der Fass-Rekonditionierung, so muss die datentechnische Zuordnung der einzelnen Verpackungen zu einer Charge bzw. zu einem Lieferanten an der Entladung erfolgen, z. B. durch Verknüpfung mit der für die Abholung genutzten Wechselbrücke, die ihrerseits wiederum den entsprechenden Lieferantendaten zugeordnet ist. Daher ist an der Entladung eine Möglichkeit der Dateneingabe (z. B. Wechselbrückennummer) erforderlich. Zur Erfassung der rekonditionierfähigen und mit Transpondern versehenen Verpackungen ist ein Schreib-/Lesegerät an den Entladestationen anzuordnen. Wie bereits beschrieben, enthalten die Chargen in den meisten Fällen auch nicht rekonditionierfähige Verpackungen, die keine Kennzeichnung erhalten. Um auch diese Verpackungen der Charge und damit dem Lieferanten zuordnen zu können, bedarf es zusätzlich einer manuellen Eingabemöglichkeit. Daher ist es erforderlich, eine Tastatur sowie einen Monitor zur Datenkontrolle im Entladebereich anzuordnen. Dies gilt ebenso für den Bereich der Qualitätsbewertung, an der eine Zuordnung von Qualitätsmerkmalen (Sorte) zu den Verpackungen erfolgt. Die an Entladung und Qualitätsbewertung zugeordneten Informationen können dann für die weitere Steuerung der innerbetrieblichen Materialflüsse genutzt werden, z. B. zur Aussonderung von Fässern mit dem Qualitätsmerkmal „Kettenfass“51 oder zur weiteren Sortierung der Verpackungen. In diesem Zusammenhang sind entsprechende technische Einrichtungen erforderlich, die über die Verknüpfung mit der Transponder-ID eine Automatisierung der Ausschleusungs- und Sortierungsprozesse ermöglichen (z. B. durch entsprechende Weichen). Für die der IBC-Reinigung bzw. der IBC-Zerlegung ergeben sich feste Identifikationspunkte, die in Tabelle 4-25 dargestellt sind und an Entladung, Qualitätsbewertung sowie im Bereich Rebotelling / Zerlegung angeordnet sind. Eine Automatisierung von Sortierungs- und Ausschleusungsprozessen auf Basis der RFIDKennzeichnung in Kombination mit Qualitätsinformationen ist bei den Kombinations-IBC nicht vorgesehen. 50 Identifikationsnummer Bei Kettenfässern handelt es sich um Fässer, die einer speziellen Behandlung, der so genannten Kettenreinigung, unterzogen werden, um feste Anhaftungen im Inneren zu entfernen. Die Fässer werden anschließend erneut den Reinigungsanlagen zugeführt. 51 267 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Die sich insgesamt in Fass- und IBC-Bereich ergebenden Identifikationspunkte sind mit ihren wichtigsten Merkmalen noch einmal in der nachfolgenden Tabelle zusammen gefasst. Die Tabelle stellt die für die Umsetzung wichtigsten Identifikationspunkte dar, erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Anzahl und Anordnung der Identifikationspunkte in erheblichem Maße vom Layout und Gestaltung des Materialflusses und der Ablauforganisation des Betriebs abhängig ist. In der Tabelle sind daher optionale I-Punkte angeben, die einen Mehrwert für den Rekonditionierer erzeugen, aber nicht zwangsläufig erforderlich sind. Tabelle 4-25: Identifikationspunkt Entladung Fässer Übersicht zwecksmäßiger Identifikationspunkte Aufgabe Erfassung und Kategorisierung des Wareneingangs Zuordnung der Verpackungen zu einem Lieferanten Hardware Fest installierte Reader und Antennen; Seriell (RS 232); Ethernet Workstation mit spezieller Tastatur und Monitor Bemerkungen Manuelle Eingabe der WB-Nr. bzw. Bestell-Nr.; manuelle Zuordnung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen Ethernet Optionaler Identifikationspunkt; Erfassung mit vmax=0,3 m/s Fest installierter Reader und Antenne Ethernet Optionaler Identifikationspunkt Automatische Ausschleusung von Fässern, die bei der mechanischen Prüfung durchgefallen sind Fest installierter Reader und Antenne; Ethernet Optionaler Identifikationspunkt Zuordnung von Qualitätsmerkmalen (Sorten) zu den Verpackungen Fest installierte Reader und Antennen; Seriell (RS 232); Manuelle Zuordnung der Qualitätsmerkmale Ausschleusung Kettenfässer Automatische Ausschleusung von Fässern mit Qualitätsmerkmal „Kettenfass“ Fest installierter Reader und Antenne; Ausschleusung Kettenfässer Automatische Ausschleusung von Fässern mit Qualitätsmerkmal „Kettenfass“ Fest installierter Reader und Antenne; Übergabe Sortierbereich Automatische Ausschleusung nicht rekonditionierfähiger Fässer aus dem Materialstrom Fest installierter Reader und Antenne; Zuführung Laserscanner Spundfass Automatische Identifikation bei der Zuführung zum Laserscanner Ausschleusung verbeulter Fässer Qualitätsbewertung Fässer 268 Datentechnische Anbindung Weiche für Ausschleusung Weiche für Ausschleusung Ethernet Workstation mit spezieller Tastatur und Monitor Ethernet Optionaler Identifikationspunkt; Erfassung mit vmax=0,3 m/s Ethernet Optionaler Identifikationspunkt; Erfassung mit vmax=0,3 m/s Weiche für Ausschleusung Weiche für Ausschleusung Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Identifikationspunkt Aufgabe Ausschleusung Schrottfässer Automatische Ausschleusung von Fässern mit Qualitätsmerkmal „Schrott“ Fest installierter Reader und Antenne; Sortierung Fässer Erfassung und automatische Sortierung der Fässer nach Qualitätsmerkmalen Fest installierter Reader und Antenne; Sortierung Spundfass-Deckelfass Erfassung und automatische Sortierung der Fässer nach weiterer Verarbeitung Fest installierter Reader und Antenne; Entladung IBC Erfassung des Wareneingangs Mobile Leseeinheit mit Display und Tastatur; Zuordnung der IBC zu Lieferanten bzw. zu einer Wechselbrücke Qualitätsbewertung IBC Rebotteling, Zerlegung IBC Hardware Besonderheiten Ethernet Optionaler Identifikationspunkt Ethernet Optionaler Identifikationspunkt Ethernet Optionaler Identifikationspunkt WLAN (IEEE 802.11) Manuelle Erfassung der IDNummern; Weiche für Ausschleusung Weiche(n) für Ausschleusung Weiche(n) für Ausschleusung Alternativ: fest installierte Leseeinheit auf Stapler Zuordnung von Qualitätsmerkmalen zu den IBC; Mobile Leseeinheit mit Display und Tastatur; Festlegung der weiteren Verwendung Alternativ: einfaches HLG mit Anbindung an Workstation Zuordnung der weiteren Verwendung (Komponenten) zu einer ID; Mobile Leseeinheit mit Display und Tastatur; Zuordnung Fabrikat Datentechnische Anbindung Alternativ: einfaches HLG mit Anbindung an Workstation Alternativ: GSM / GPRS Seriell (RS 232), Ethernet Alternativ: WLAN (IEEE 802.11) Seriell (RS 232), Ethernet Alternativ: WLAN (IEEE 802.11) Manuelle Zuordnung der WB-Nr. bzw. Bestell-Nr. Manuelle Erfassung der IDNummer (HLG); Manuelle Zuordnung der Qualitätsmerkmale (Tastatur) Manuelle Erfassung der IDNummer (HLG); Manuelle Zuordnung relevanter Informationen (Tastatur) Während bei Fässern und Kleingebinden die Entladung an einem fest definierten Ort (z. B. Entladerampe) erfolgt, ist dies bei den Kombinations-IBC nicht möglich. Die Entladung erfolgt mit Hilfe eines Staplers in einem definierten Bereich des Betriebsgeländes. Daher sind hier mobile Leseinheiten notwendig, die eine örtliche Flexibilität ermöglichen (vgl. Tabelle 4-25). Bei Kombinations-IBC sind zusätzlich zwei Weiterbehandlungen zu unterscheiden. Ein Teil der IBC gelangt über die Reinigungsanlagen zur Qualitätsbewertung und wird nach weiteren Prüfungen ausgeschleust oder wieder verwendet. Ein anderer Teil wird direkt dem Rebotteling- bzw. Zerlegebereich zugeführt. In diesem Bereich ist auch die Zuordnung herstellerbezogener Daten sehr wichtig, die den Wert der Verpackungen für den Rekonditionierer maßgeblich bestimmt. 269 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Die sich insgesamt ergebende Anordnung der Identifikationspunkte im Bereich Entladung, IBC-Reinigung und Rebotteling / Zerlegung ist anhand des nachfolgenden Layout beispielhaft dargestellt. Reinigungsbereich Anbringung Kennzeichnung Reinigungsbecken Heizöltank Zerlegung, Rebotteling Klarspülbecken Gebläse Kompr . Luftbehälter ET Luftbeh . Brauchwasser Rein. Zerlegung Klarsp . Endbearbeitung Dichtigkeitsprüfung Entfernung Kennzeichnung Tor 2 Tor 3 Dichtigkeitsprüfung Podest Podest ET Büro Tor 1 0 ,90 I-Punkte Abbildung 4-44: 4.5.2 4.5.2.1 Steuerung und Datenverarbeitung Materialfluss und I-Punkte IBC-Reinigung Entwicklung eines Prozessmodells für die Nutzung RFID-basierter Identifikationssysteme in der Rekonditionierung Identifikation und Kennzeichnung von Stahl-Spundfässern Im Folgenden werden die Prozesse der Kennzeichnung und Identifikation der Verpackungen im Rahmen des Rekonditionierungsprozesses beschrieben. Einen Überblick über die Prozesse von der Entladung bis zum Ende der Nassreinigung zeigt Abbildung 4-45. Zur detaillierten Darstellung der Prozesse wurde die Methodik der ereignisgesteuerten Prozessketten verwendet. Aufgrund der Komplexität der Abläufe wurde dazu der Gesamtprozess zunächst in Teilprozesse unterteilt. So wurden die Prozesse der Spundfass-Rekonditionierung in die Teilbereiche Entladung und Qualitätsbewertung / Sortierung unterteilt. Bei der Aufarbeitung von Kombinations-IBC wurde eine Aufteilung in die Teilprozesse Entladung, Qualitätsbewertung und Zerlegung / Rebotteling vorgenommen (vgl. Kapitel 4.5.2.2). Die Prozesse werden nachfolgend beschrieben. 270 Entladung und Vorsortierung Abbildung 4-45: Schredder Neutralisation Rekonditionierung Eingabe WBNummer Extern / Sonstige Bewertung mechanischer Zustand Restentleerung Restentleerung Neutralisation (reaktiver Reststoffe) Identifizierung der Kennzeichnung Sortierung Zargenrichter Ausbeuler 1 Abgabe an Dritte Qualitätsbewertung / -zuordnung Sortierung Identifizierung der Identifizierung der Kennzeichnung Kennzeichnung Reinigung Entsorger/ Verwerter Übersicht über die Prozesse der Entladung und Nassreinigung Anbringung Identifikationsmedium Identifizierung der Kennzeichnung Sortierung Behandlung durch Schredder Zwischenlagerung Kettenreinigung Entrostung Reinigung Schreddergut Entfernung Identifikationsmedium 1 PE-/FETrennung Ende Reinigung Verwerter Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 271 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Entladung Spundfässer und Kleingebinde Ein Entladeteam besteht aus zwei Mitarbeitern. Bereits während der Entladung erfolgt eine erste Einschätzung der Rekonditionierfähigkeit der einzelnen Verpackungen anhand definierter Kriterien durch den ersten Entlademitarbeiter. An den reinigungsfähigen Fässern wird ein Kennzeichnungselement mit Transponder befestigt, das im weiteren Prozess der eindeutigen Identifizierung der Verpackungen dient. Die rekonditionierfähigen und mit Transponder versehenen Verpackungen werden mit Hilfe einer über dem Förderband angeordneten Antenne, die an einen Readers angeschlossen ist, erfasst und datentechnisch der zugehörigen Charge zugeordnet. Zu diesem Zweck ist vor Beginn der Entladung eine Eingabe der Wechselbrücken- bzw. Lieferantennummer durch den Werker erforderlich, um eine spätere Zuordnung vornehmen zu können. Für den Fall, dass ein Einlesen der Verpackungs-ID nicht möglich ist, muss eine Möglichkeit der manuellen Eingabe vorgesehen werden (z. B. bei Ausfall der RFID-Lesetechnik). Zu diesem Zweck sind die Kennzeichnungselemente mit einer lesbaren Nummer versehen, die in der Datenbank einer ID zugeordnet wird. Diese Nummer kann mit Hilfe von Zifferntasten eingegeben und bestätigt werden, wofür es der Installation einer Workstation mit Tastatur und Monitor im Entladebereich bedarf. Die Gestaltung des Entladebereichs mit den erforderlichen Hardwarekomponenten ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Nass-Reinigung vorgereinigte Fässer Sperrfläche Workstation Antenne und Reader Abbildung 4-46: 272 Gestaltung des Entladebereichs Entladung Entladung Entladung Anbringung Kennzeichnung Entladung Entsorger Entsorger Zur Sortierung Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Über die reinigungsfähigen Verpackungen hinaus enthalten die Chargen in den meisten Fällen aber auch Verpackungen, die nicht rekonditionierfähig sind und daher nicht mit einem Transponder versehen werden (z. B. Kunststofffässer, stark verbeulte Verpackungen). Diese müssen der Charge manuell zugeordnet werden, um später eine vollständige Auswertung durchführen zu können. Zu diesem Zweck ist ein Aufbau der Tastatur wie in Tabelle 4-26 erforderlich. Tabelle 4-26: Tastenbelegung für den Entladebereich (Spundfass) Lfd. Nummer Bezeichnung Funktion 1 NEU Eröffnung eines neuen Entladevorgangs 2 ENDE Beendigung einer Entladung 3 bis 14 0, 1, 2, …, 9, ,, . Zifferntasten und Sonderzeichen für die manuelle Eingabe der ID 15 Löschen Zurücksetzen einer Eingabe 16 ENT Bestätigung einer Eingabe 17 ↑ (nach oben) Aufwärtsbewegen innerhalb eines Menüs 18 ↓ (nach unten) Abwärtsbewegen innerhalb eines Menüs frei definierbare Funktionsfelder für die Verpackungskategorien (z. B. Kunststoffschredder) Eindeutige Zuordnung einer Verpackungs-Kategorie zu einer Verpackung 19 … n Mit Hilfe der Tastatur kann der Entlademitarbeiter jede entladene Verpackung einzeln bewertet werden. Zur Kontrolle der Eingaben und des aktuellen Prozessstatus ist ein Monitor vorzusehen. Somit können Fehleingaben schnell und effizient korrigiert werden. Nachdem alle Verpackungen entladen sind, beendet der Mitarbeiter die Charge mit der Taste „ENDE“. Damit ist die Entladung auch datentechnisch abgeschlossen. Die Verpackungen werden anschließend auf dem Förderband in Richtung Reinigung weitergefördert. An der Übergabe zu den Reinigungsanlagen ist ein weiterer RFID-Reader mit Antenne angeordnet. Über die Erfassung der Identifikationsnummern kann dann automatisiert eine Vorsortierung durchgeführt werden. Verpackungen mit Transponder („ID-Nummer erfasst“) werden direkt der Reinigung 273 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen zugeführt, während bei Verpackungen ohne Transponder („ID-Nummer nicht erkannt“) eine Ausschleusungsvorrichtung aktiviert wird, um die Verpackungen für die weitere Sortierung auszusondern (vgl. Abbildung 4-46). Für die nicht mit Transpondern gekennzeichneten Verpackungen ist der Prozess damit datentechnisch abgeschlossen. Die übrigen Verpackungen durchlaufen die mechanische Bearbeitung und Nassreinigung und gelangen anschließend an die Qualitätsbewertung. Qualitätsbewertung der Verpackungen Der an der Qualitätsbewertung ablaufende Prozess gestaltet sich ähnlich dem an der Entladung. An der Qualitätsbewertung ist jedoch nur ein Mitarbeiter erforderlich, der mit einer Workstation ausgestattet wird, um Eingaben vornehmen zu können. Nach einer Erfassung der Transponder-ID mit Hilfe einer stationären, über der Rollenbahn angeordneten, Antenne und angeschlossenem Reader erfolgt durch Abfrage in der Datenbank die Anzeige der zu dieser ID gehörigen Informationen auf dem Monitor. Der Werker ermittelt anschließend die Sorte bzw. Qualität der Verpackungen mit Hilfe der Fasslampe und gibt die zugehörige Information über eine Tastatur in das System ein. Somit kann jeder Verpackungs-ID eine Qualitätsinformation zugeordnet werden. Die Tastenbelegung der Tastatur stellt sich folgendermaßen dar. Tabelle 4-27: Tastenbelegung für die Qualitätszuordnung (Spundfass) Lfd. Nummer Bezeichnung Funktion 1 Eingabe o.k. Bestätigen einer Eingabe 2 Zurücksetzen Löschen und Zurücksetzen einer Eingabe 3 bis 14 0, 1, 2, …, 9, ,, . Zifferntasten und Sonderzeichen für die manuelle Eingabe der ID 15 frei definierbare Funktionstasten für Verpackungsqualitäten (z. B. 1. Sorte, 2. Sorte, Deckelfass, Schrott, Kettenfass, Innenlack) Eindeutige Zuordnung einer Qualitätsbezeichnung / Sorte zu einer Verpackung … n Wie zu erkennen, handelt es sich um eine sehr einfach gestaltete Tastatur mit wenigen Tasten. Im Falle der Blagden Packaging Mendig GmbH wären insgesamt 20 Tasten erforderlich, demnach entsprechend sechs Sortentasten. Durch die Übersichtlichkeit ist eine einfache Bedienung gewährleistet, was die Akzeptanz bei den Mitarbeitern fördert. Zu Kontrollzwecken wird die eingegebene Information auf 274 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen dem Monitor angezeigt und kann ggf. korrigiert werden. Erst nachdem der Werker die Eingabe bestätigt hat (Taste „Eingabe o.k.“), wird das zugehörige Fass weitertransportiert. So können Verwechselungen vermieden werden. Die Zifferntasten dienen der manuellen Eingabe der Transponder-ID für den Fall, dass die Technik nicht zuverlässig funktioniert und ein Einlesen der TransponderID nicht möglich ist. Da es sich um eine hexadezimale Identifikationsnummer handelt, sind dafür zusätzlich bestimmte Sonderzeichen erforderlich (z. B. , .). Wichtig ist, dass die Tranponder-ID gut lesbar auf dem Transponder aufgebracht ist, so dass sie im Bedarfsfall schnell und einfach eingegeben werden kann. Nach datentechnischer Zuordnung der Qualitätsinformation durch Tastendruck kann diese nun zur Steuerung der weiteren Prozessschritte (z. B. Aussonderung von Kettenfässern, Sortierung nach Qualitäten / Sorten) genutzt werden, wodurch sich weitere Potenziale eröffnen. Dies erfordert die Anordnung entsprechender Hardware an den erforderlichen Identifikationspunkten, die über eine Steuerungssoftware mit der Datenbank kommuniziert. Spätestens vor der Strahlung der Gebinde ist eine Entfernung der Kennzeichnungselemente erforderlich, um eine Zerstörung des Transponders zu vermeiden. Die Kennzeichnungselemente werden gesammelt und an die Entladung befördert, um sie erneut zu verwenden. 4.5.2.2 Identifikation und Kennzeichnung von Kombinations-IBC Auch im Bereich der Reinigung bzw. Aufarbeitung von Kombinations-IBC wurde eine Unterteilung in verschiedene Teilprozesse vorgenommen, die entsprechend aufbereitet wurden. Eine Übersicht über die Prozesse im Bereich der IBC gibt Abbildung 4-47. Entladung und Kennzeichnung der IBC Bei der Reinigung und Aufbereitung der Intermediate Bulk Container (IBC) muss bereits bei der Entladung durch den Staplerfahrer die Eingabe der Wechselbrücken- bzw. Lieferantennummer sowie die Zuordnung der Kennzeichnungselemente, die an den IBC befestigt werden, erfolgen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Fahrer über ein entsprechendes Terminal (vgl. Abbildung 4-48) mit Touchscreen für die Dateneingabe sowie ein RFID-Lesegerät für die Erfassung der Verpackungstransponder (125 kHz) verfügt, die im Fahrerhaus angeordnet sind. Der Fahrer eröffnet zunächst über Betätigung einer Taste eine neue Entladung und gibt anschließend die zugehörige Wechselbrücken- oder Bestellnummer ein. 275 276 Entnahme Kennzeichn.elemente Anbringung Identifikationsmedium Abbildung 4-47: Entladung Zwischenlager 2 Durchführung Nassreinigung Ermittlung Qualität IBC Identifizierung der Kennzeichnung 2 Entfernung Identifikationsmedium Verladung Bewertung Zustand Innenbehälter Zuführung Warenausgangslager Bewertung Zustand Außenbehälter Identifizierung der Kennzeichnung Zuführung Reinigung Entfernung Identifikationsmedium Prozesskette der Reinigung und Aufarbeitung von Kombinations-IBC Zerlegung/ Rebotteling Reinigung Eingabe WBNummer Identifizierung der Kennzeichnung Zerlegung Komponenten IBC Rebotteling Zuführung zur Entsorgung Ende Rebotteling Entsorgung/ Abgabe Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-48: Terminal für den Staplerfahrer /ASS 2006/ Zur Vermeidung von Fehleingaben ist eine Kontrolle und Bestätigung der Eingabe erforderlich. Anschließend werden die zu der Wechselbrücken- bzw. Bestellnummer gehörigen Bestelldaten über eine WLAN-Verbindung geladen und auf dem Display angezeigt. Die Anzeige der zugehörigen Bestelldaten (z. B. Lieferant, Verpackungstypen, Verpackungsanzahl) ist sehr wichtig, da der Fahrer anhand dieser die Verpackungszahl ermitteln muss. Der Fahrer entnimmt eine entsprechende Anzahl an Kennzeichnungselementen und liest die zugehörigen ID-Nummern der Transponder mit einem im Fahrerhaus integrierten RFID-Reader (125 kHz) ein. Die IDNummern werden auf dem Display angezeigt, automatisch den Bestelldaten zugeordnet. Nach Erfassung aller benötigten Transponder bestätigt der Fahrer dies mit Hilfe einer entsprechenden Funktion, so dass die Zuordnung datentechnisch abgeschlossen ist. In diesem Falle erfolgt eine direkte Datenübertragung über WLAN in die Datenbank, in der der veränderte Datensatz abgespeichert wird. Anschließend werden die Kennzeichnungselemente dann den Entlademitarbeitern übergeben, die diese während der Entladung an den IBC anbringen. Somit kann im folgenden Prozess eine eindeutige Identifikation der Verpackungen erfolgen. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die in den Bestelldaten angegebene Verpackungszahl nicht der realen Anzahl entspricht. In diesen Fällen hat der Fahrer die Möglichkeit, nach Auswahl der zugehörigen Wechselbrückennummer, Verpackungen zu ergänzen oder bereits erfasste ID-Nummern wieder zu löschen. Durch Auswahl der entsprechenden Funktion („Verpackungstransponder erfassen“) und Erfassung der ID-Nummern mit einem in seinem Fahrerhaus installierten Lesegerät erfolgt eine Ergänzung bzw. Änderung des Datensatzes. Die geänderten Daten werden direkt über eine WLAN-Verbindung in die Datenbank übertragen. Die entladenen IBC werden anschließend, sofern sie nicht direkt für die Weiterverarbeitung vorgesehen sind, zunächst in einem Wareneingangslager zwischengelagert, bei Bedarf entnommen und der Reinigung oder der Zerlegung / Rebotteling zugeführt. Dazu überprüft der Fahrer die Kombinations-IBC visuell auf Reinigungsfähigkeit, insbesondere durch Prüfung des Zustands von Außenbehälter und 277 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Palette sowie Kategorisierung der Restinhalte. Anschließend werden die Verpackungen auf das entsprechende Förderband aufgegeben, dass sie zur Reinigung oder zum Rebotteling bzw. in den Zerlegebereich transportiert. Zuordnung von Qualitätsinformationen (Qualitätsbewertung) An der Qualitätsbewertung erfolgt - ebenso wie bei den Fässern - eine Zuordnung der Qualitätsinformationen zu der Verpackungs-ID für die spätere Auswertung. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, an der Prüfungsstation geeignete HandLesegeräte (HLG) und Dateneingabemöglichkeiten (Tastatur) zur Verfügung zu stellen. Mit Hilfe des HLG werden zunächst die Verpackungstransponder (IDNummern) erfasst. Anschließend erfolgt eine datentechnische Abfrage der zugehörigen Informationen (z. B. Bestellnummer, Lieferant) in der Datenbank. Die entsprechenden Informationen werden auf dem Display des HLG bzw. auf einem Monitor angezeigt52. Dann erfolgt die Qualitätsprüfung durch den Werker. Dieser bewertet, ob die Verpackungen vollständig sauber geworden und somit erneut verwendbar sind, ob gegebenenfalls eine zweite Reinigung oder ein Rebotteling bzw. eine Zerlegung des IBC erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist zunächst noch nicht von Bedeutung, ob nur einzelne Komponenten des IBC oder der gesamte Behälter zerlegt und entsorgt werden. Diese Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt erfasst und eingegeben. Die Tastenbelegung für die Eingaben stellt sich folgendermaßen dar, es kann eine einfach gestaltete Industrietastatur verwendet werden. Tabelle 4-28: Tastenbelegung für die IBC-Bewertung nach der Nassreinigung Lfd. Nummer Bezeichnung Funktion 1 Eingabe o.k. Bestätigen einer Eingabe 2 Zurücksetzen Löschen und Zurücksetzen einer Eingabe 3 bis 14 0, 1, 2, …, 9, ,, . Zifferntasten und Sonderzeichen für die manuelle Eingabe der ID 15 Verpackung gereinigt Zuordnen einer erfolgreich durchgeführten Reinigung 16 Erneute Reinigung Zuordnen eines Auftrags für einen erneuten Reinigungsvorgang 17 Rebotteling / Zerlegung Zuordnen eines Entsorgungs- bzw. Rebottelingauftrags 52 Dies erfordert eine serielle Anbindung des HLG an eine Workstation mit Monitor. 278 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Die eingegebenen Informationen werden zu Kontrollzwecken auf dem Monitor oder Display angezeigt. Erst nach Bestätigung der Eingabe wird der Datensatz in der Datenbank ergänzt. Bei falscher Eingabe kann diese zurückgesetzt und wiederholt werden. Nach Klassifizierung der Verpackungen erfolgt eine Aufteilung des Massenstroms. Die wieder verwendbaren Verpackungen werden dem Warenausgangslager zugeführt. Bei diesen Verpackungen können nach der Eingabe der Qualitätsinformationen die Transponder entfernt werden. Bei allen anderen Verpackungen, die erneut der Reinigung oder dem Zerlege- bzw. Rebottelingbereich zugeführt werden, werden die Transponder nicht entfernt, da sie für die spätere Identifikation der IBC erneut benötigt werden. Zerlegung / Rebotteling Die nicht wieder verwendbaren IBC werden in einem separaten Bereich der Anlage einer erneuten optischen Kontrolle unterzogen. Dabei wird geprüft, ob der gesamte IBC zerlegt werden muss oder ob ein Rebottling möglich ist. Dies hängt im Wesentlichen vom Zustand des Außenbehälters und des Ladungsträgers, auf dem dieser befestigt ist, ab. Anschließend müssen die zugehörigen Informationen mit Hilfe einer speziellen Tastatur eingegeben und der ID-Nummer des IBC zugeordnet werden. Zunächst erfolgt eine Erfassung der ID-Nummer des Transponders mit Hilfe eines Handlesegerätes, das seriell an eine Workstation angebunden ist. Die zugehörigen Informationen werden auf dem Monitor angezeigt. Anschließend erfolgt zunächst eine optische Prüfung des Außenbehälters (Gitterkorb), die über die weitere Verwendung des IBC entscheidet. Erst dann erfolgt eine Bewertung der Recyclingfähigkeit des Innenbehälters (Kunststoffblase), die im Wesentlichen von Grad der Verschmutzung und vom letzten Inhaltstoff abhängt. Auf Basis dieser Informationen entscheidet der Mitarbeiter, ob eine Zerkleinerung zu Zwecken des anschließenden Recycling, eine Teilverwertung oder eine komplette Entsorgung des Innenbehälters erforderlich ist. Die entsprechende Information wird über eine Tastatur in das System eingegeben (Tabelle 4-29). Tabelle 4-29: Tastenbelegung für den Bereich Zerlegung / Rebotteling Lfd. Nummer Bezeichnung Funktion 1 Eingabe o.k. Bestätigen einer Eingabe 2 Zurücksetzen Löschen einer Eingabe 279 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Lfd. Nummer Bezeichnung Funktion 3 bis 14 0, 1, 2, …, 9, ,, . Zifferntasten und Sonderzeichen für die manuelle Eingabe der ID 15 Korb i.O., Unterboden Blase entfernt 16 Korb i.O., Blase schreddern 17 Korb i.O., Blase entsorgen 18 Korb defekt, Unterboden Blase entfernt 19 Korb defekt, Blase schreddern 20 Korb defekt, Blase entsorgen Zuordnen eines Auftrags für die Wiederverwendung des Außenbehälters (Korb) und Defintion der weiteren Behandlung des Innenbehälters (Kunststoffblase) Zuordnen eines Auftrags für die Komplettentsorgung des Kombinations-IBC, Definition der weiteren Behand-lung des Innenbehälters (Kunststoffblase) 21 … frei definierbare Funktionstasten für die Fabrikatseingabe (z. B. Schütz, Mauser) Zuordnen eines Fabrikats zu einem Datensatz n Zusätzlich ist es erforderlich, das Fabrikat bzw. den Hersteller datentechnisch zu erfassen, da sich der Wert des IBC für den Rekonditionierer je nach Hersteller stark unterscheidet. Daher muss eine zweite Eingabe erfolgen. Wie bei der Qualitätsbewertung werden die eingegebenen Daten auf einem Monitor oder Display angezeigt und müssen vom Werker entsprechend bestätigt werden. Anschließend können die Aufbereitungsprozesse (z. B. Blase entfernen) durchgeführt und die Verpackungstransponder abgenommen werden. 4.6 4.6.1 Softwareseitige Integration der RFID-Technologie Voraussetzungen sowie Entwicklungs- und Testumgebung Die technischen Voraussetzungen für die Implementierung der Lösungen in den betrieblichen Ablauf (Pilotanwendung) stellen sich wie folgt dar: Die Anwendung bildet die Bedienoberfläche für die Eingabe-, Erfassungs- und Prüfmechanismen, die im Rahmen der Rekonditionierung von den Mitarbeitern auszuführen sind. Sie wurde in der Programmiersprache Microsoft® Visual C# .NET unter Nutzung der Entwicklungsumgebung Microsoft® Visual Studio .NET 2003 erstellt. Damit wird die Weiterverarbeitung der erfassten Daten in Microsoft®Standardsoftware (z. B. Access, Excel) unterstützt. 280 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen 4.6.2 Entwicklung von Benutzeroberflächen Auf Basis der beschriebenen Prozesse wurde eine softwareseitige Umsetzung des Modells realisiert, um so eine Erprobung der Systeme in der betrieblichen Praxis durchführen zu können. Grundlage für die Umsetzung ist eine genaue Beschreibung der Benutzeroberflächen für die Durchführung der Eingabe-, Erfassungsund Prüfvorgänge. Bei deren Gestaltung war darauf zu achten, dass eine einfache Bedienung und leichte Verständlichkeit gegeben ist. Dies bedeutet, dass nur die Informationen angezeigt werden, die für die Durchführung der Prozesse zwingend erforderlich sind. Am Beispiel der Spundfass-Rekonditionierung sollen die Oberflächen dargestellt und beschrieben werden. Die Benutzeroberflächen für den Bereich der Kombinations-IBC finden sich im Anhang. Entladung Spundfass Nach Eröffnung einer neuen Entladung erfolgt eine Eingabe der WechselbrückenNummer (WB-Nummer) mittels Tastatur, die entsprechenden Bestelldaten werden aus der Datenbank geladen und angezeigt (vgl. Abbildung 4-49). 281 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-49: Anzeige der Bestelldaten nach Eingabe und Bestätigung der WB-Nummer Alternativ kann eine WB-ID eingelesen werden, sofern ein Identifikationssystem für die Wechselbrücken vorgesehen ist. Nach Anzeige der Bestelldaten wird mit der Entladung begonnen. Der Mitarbeiter bestätigt dazu die Daten mit dem Button „OK“. Alle mit einem Transponder gekennzeichneten Verpackungen werden mittels Reader automatisch erfasst und der Charge zugeordnet. Alle anderen Verpackungen werden manuell durch Wahl der entsprechenden Kategorien-Taste eingegeben, wobei jede Verpackung einzeln bewertet wird. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Anzeige am Monitor während der Entladung und Zuordnung. 282 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-50: Zuordnung der Verpackungen während der Entladung Nach Entladung der gesamten Charge beendet der Werker diese durch Druck auf die Taste „Ende“. Damit ist die Entladung datentechnisch abgeschlossen. Qualitätsbewertung Spundfass Zunächst wird die ID-Nummer des Transponders ausgelesen, der Mitarbeiter kann die Erfassung kontrollieren und bestätigen. Die zugehörigen Bestelldaten werden aus der Datenbank geladen und angezeigt (vgl. Abbildung 4-51). 283 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-51: Erfassung ID und Anzeige der Bestelldaten am Monitor Anschließend erfolgt die Zuordnung der Qualitätsinformation durch Betätigung der entsprechenden Taste auf einer speziell gestalteten Tastatur. Die Anzeige der Eingabe erfolgt zu Kontrollzwecken am Monitor und muss bestätigt bzw. korrigiert werden (vgl. Abbildung 4-52). Nach Bestätigung erscheint automatisch wieder die Startmaske, eine neue Entladung kann begonnen werden. Damit ist die Zuordnung der Qualitätsinformation datentechnisch abgeschlossen. Diese Information kann dann zur weiteren Prozesssteuerung verwendet werden, z. B. für die Aussschleusung von so genannten Kettenfässern oder zur Sortierung der Verpackungen nach Qualitäten. Dazu ist eine Anbindung der RFID-Systeme an einen Leitstand / SPS erforderlich. 284 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-52: Anzeige der eingegebenen Qualitätsinformation (Sorte) am Monitor Entladung, Qualitätsbewertung, Zerlegung IBC Ebenso wie für die Spundfässer aus Stahl wurden auch für den Bereich der Kombinations-IBC geeignete Benutzeroberflächen entwickelt und programmiert. Prinzipiell entsprechen die Abläufe und Prozesse denen bei Spundfässern aus Stahl, so dass auf die detaillierte Darstellung verzichtet wurde. Auszugsweise sind die zugehörigen Benutzeroberflächen im Anhang dargestellt (vgl. Anhang V). 4.6.3 Datenmodell und Datenbankentwicklung Die an den Identifikationspunkten erfassten bzw. eingegebenen Daten müssen strukturiert in einer Datenbank abgelegt und mit den vorliegenden Informationen (Lieferantendaten, Bestelldaten) verknüpft werden. In den meisten Fällen werden relationale Datenbanken genutzt, die mit Hilfe von Entity-Relationship-Modellen (ERM) dargestellt werden können. Eine Erweiterung des ERM ist das so genannte Structured Entity Relationsship-Model (SERM). 285 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Während beim ERM der Fokus allein auf den Beziehungen zwischen und den Eigenschaften von Datenobjekttypen liegt, liegt er beim SERM zusätzlich auch auf den Existenzabhängigkeiten zwischen den Datenobjekttypen. Mit Hilfe der beschriebenen SERM-Systematik können große Datenschemata strukturiert werden. Die nachfolgende Abbildung stellt die Struktur der in diesem Projekt zu betrachtenden Datenbank mit Hilfe der SERM-Systematik dar. WB_ Bestellung Wechselbrücke WB-Nr, BestNr, Datum Abholung WB-Nr, Breite, Länge, Höhe, Datum Zulassung, Datum letzte Inspektion LNr, Name, Konditionen, Rabatte BestNr, LNr, Datum APosNr, BestNr, ArtNr, Menge Artikel (Verpackung) Verpackungstyp VTNr, Verpackungsart Bestellposition Bestellung Lieferant ArtNr, VTNr, Bezeichnung, Größe VerpackungsKategorie Kategorie KatNr, Bezeichnung, Beschreibung, Kostensatz VKNr, ArtNr, KatNr, Transp.-ID Sorte ZuordNr, VKNr, SorNr SorNr, Bezeichnung, Vergütungssatz Legende Abbildung 4-53: Verpackungskategorie_ Sorte WB-Nr = Wechselbrückennummer LNr = Lieferantennummer VTNr = Verpackungstypnummer KatNr = Kategorienummer SorNr = Sortennummer BestNr = Bestellnummer ArtNr = Artikelnummer APosNr = Auftragspositionsnummer VKNr = Verpackungskategorienummer ZuordNr = Zuordnungsnummer Darstellung der Datenstrukturen (SERM) Jedes der dargestellten Felder repräsentiert eine Datentabelle in der Datenbank. Auf der linken Seite stehen die Stammdaten, die nicht oder nur sehr selten verändert werden. Dies ist bei Wechselbrücken, Lieferantendaten, Verpackungstypen, Kategorien und Sorten der Fall. Hier können die Daten über geeignete Schnittstellen aus den vorhandenen Anwendungssystemen (z. B. ERP-Systeme) übernom- 286 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen men werden bzw. müssen einmalig in die Datenbank eingegeben werden. Eine Aktualisierung ist nur bei Änderungen erforderlich. Die Datensätze werden über Primärschlüssel eindeutig identifizierbar, die in der Abbildung unter dem jeweiligen Datensatz unterstrichen dargestellt sind. Beispielsweise erfolgt eine Identifizierung der Wechselbrücken über eine eindeutige Wechselbrückennummer (WB-Nr). Weitere Attribute, die die Wechselbrücken beschreiben, sind Breite, Länge und Höhe der Wechselbrücke, das Datum der Zulassung sowie das Datum der letzten Inspektion. Die anderen Datensätze unterliegen Veränderungen, da sie temporäre Ereignisse abbilden. Dies kann beispielsweise die Zuordnung einer Bestellung zu einem bestimmten Lieferanten sein, die über das Datenobjekt Bestellung dargestellt und über die Bestellnummer (BestNr) identifiziert wird. Diese Bestellungen werden im Rahmen des Datenobjektes WB_Bestellung den zugehörigen Wechselbrücken zugeordnet. Dies ist die Grundlage für die Zuordnung der Verpackungen zu den einzelnen Lieferanten, die somit über die Nummer der für den Transport genutzten Wechselbrücke durchgeführt werden kann. Die Bestellungen bestehen aus verschiedenen Bestellpositionen, die sich aus Artikeln eines bestimmten Verpackungstyps zusammensetzen. Die Artikel können andererseits einer bestimmten Verpackungskategorie zugeordnet werden. Mögliche Kategorien wären hier beispielsweise rekonditionierfähig (Kategorie A), rekonditionierfähig nach Vorbehandlung (Kategorie B), prozessfähig (Kategorie C), prozessfähig nach Vorbehandlung (Kategorie D) oder nicht prozessfähig (Kategorie E). In diesem Zusammenhang müssen den Verpackungen der Kategorie A, an denen Transponder angebracht werden, auch die entsprechenden ID-Nummern der einzelnen Kennzeichungselemente zugeordnet werden. Dies erfolgt im Datenobjekt Verpackungskategorie. Innerhalb der Kategorie A (rekonditionierfähig) gibt es darüber hinaus verschiedene Sorten, die den Verpackungen im Rahmen der Qualitätsbewertung zugeordnet werden. Dies wird über das Datenobjekt Verpackungskategorie_Sorte abgebildet. Mit Hilfe der dargestellten Methodik konnte eine Abbildung aller wesentlichen Zusammenhänge erfolgen, die die Grundlage für die Auswertung und Nutzung der erfassten Daten sowie für die Realisierung der Datenbank bildete. Zur Realisierung wurde die Datenbank PostgreSQL genutzt. PostgreSQL ist ein objektrelationales Datenbanksystem, das als Open-Source-Programm frei verfügbar ist und ohne Lizensierung genutzt werden kann. Als objektrelationales Datenbanksystem implementiert PostgreSQL die Speicherung von Daten, Vererbung und Objektidentitäten und erlaubt Benutzern, das System um selbst definierte Datentypen, Operatoren und Funktionen zu erweitern. Die Unterstützung der referentiellen Integrität und ein fortschrittliches Transaktionsmanagement gehören eben- 287 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen falls zu den Leistungsmerkmalen von PostgreSQL, wie die Definition von Triggern und Regeln, mit denen Zugriffe auf Datenbankobjekte gesteuert werden können /POS 2006/. PostgreSQL basiert auf einem Client-Server-Modell: Ein Serverprozess verwaltet die Datenbankdateien sowie die Verbindungen, die von Client-Programmen zum Server aufgebaut werden und bearbeitet die Anfragen, die von diesen ClientProgrammen gestellt wurden. Alle diese Aufgaben basieren bei PostgreSQL auf dem Serverprogramm "postmaster“. Um mit diesem zu kommunizieren, können unterschiedlichste Client-Programme genutzt werden. Mit einem Client-Programm werden Verbindungen zum Datenbankserver aufgebaut und Aktionen in der Datenbank ausgeführt. Zur Programmierung von Client-Programmen bietet PostgreSQL Schnittstellen zu ODBC und JDBC sowie zu zahlreichen Programmiersprachen /POS 2006/. 4.6.4 Datentechnische Schnittstellen Die Integration der neuen Technologien und die Nutzung der erfassten Daten erfordert eine Anbindung der Hardware an die im Betrieb vorhandenen Softwarelösungen. In den Betrieben sind unterschiedlichste Anwendungssysteme vorhanden, mit denen die Aufträge, die Lieferanten- und Kundenstammdaten etc. erfasst und verwaltet werden. Um eine weitere Nutzung dieser Systeme zu ermöglichen und Doppeleingaben zu vermeiden, ist es erforderlich, einen Datenaustausch zwischen den vorhandenen Systemen und den zu implementierenden Technologien zu realisieren. Im Idealfall kann dies durch Programmierung einer offenen Schnittstelle zu den vorhandenen IT-Systemen (z. B. ERP-, Dispositionssoftware) erfolgen, über die Daten zwischen der neu geschaffenen und der vorhandenen Software ausgetauscht werden. Die Realisierung einer entsprechenden Schnittstelle ist jedoch nicht bei allen betrieblichen Anwendungssystemen ohne Weiteres möglich. Das Problem bei der Schnittstellenprogrammierung besteht im konkreten Fall - am Beispiel der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. - darin, dass zwischen der Installation des vorhandenen Systems und der Projektsoftware mehr als zehn Jahre liegen. Die im Betrieb vorhandene Software der Firma Siemens-Nixdorf basiert auf dem Betriebsystem Unix, auf dem ein Crossbase-Interpreter arbeitet. Unter CrossBasic läuft Comet, ein sehr bekanntes Softwarepaket, das von Nixdorf entwickelt wurde. Die Daten unter Comet werden als indexsequentielle Dateien abgelegt, auf die von außen, d. h. von einem anderen Rechnersystem (z. B. über ODBC53-Treiber), nicht direkt zugegriffen werden kann. 53 Open DataBase Connectivity 288 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Zur Nutzung dieser Daten im Rahmen des Pilotprojektes wurden entsprechende Routinen innerhalb des Comet-Paketes zum Import und Export von Daten implementiert. Hierbei kommt zum Tragen, dass sich Comet auf individuelle Anforderungen von Seiten des Unternehmens anpassen lässt. Dadurch war es möglich, die in Comet erfassten Auftrags-, Bestell- und Stammdaten in die neu geschaffene Datenbank zu exportieren und so Doppeleingaben und Aufwand zu vermeiden. Im konkreten Fall werden so vor allem die mit Comet erfassten Lieferantenstammdaten sowie die Bestelldaten mit Hilfe der entwickelten Routinen in die Datenbank übertragen. Eine erneute Eingabe ist somit nicht erforderlich. Gleichzeitig bleibt der Prozess für die Mitarbeiter unverändert. Sie können weiterhin in ihrer gewohnten Systemumgebung arbeiten, was sich positiv auf die Akzeptanz und den Projekterfolg auswirkt. 4.7 Durchführung und Auswertung der Pilotanwendung Die im Rahmen des Projekts entwickelten Lösungen mussten in der Praxis erprobt werden. Zu diesem Zweck wurden die konzipierten Lösungen zunächst hard- und softwareseitig umgesetzt, um sie dann im konkreten praktischen Ablauf erproben zu können. Dabei musste unter anderem überprüft werden, ob die Kennzeichnungssysteme und Softwarelösungen den Praxisbedingungen genügen und die erhofften Nutzeneffekte generieren. Darüber hinaus diente die Praxisphase der Schaffung von Akzeptanz bei den Mitarbeitern und wurde durch einen Einführungsworkshop eröffnet, bei dem den gewerblichen Mitarbeitern die entwickelten Systeme vorgestellt und eingehend erläutert wurden. Beschreibung des Anwendungspartners Die Erprobung erfolgte, ebenso wie die Entwicklung der zugehörigen Lösungen, in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. Die Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. ist Teil der Blagden Packaging Group N.V. mit Sitz in Rumbeke (Belgien), die in Europa Marktführer im Bereich Rekonditionierung ist. Bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. werden auf einer Betriebsfläche von ca. 40.000 m2 und einer Produktionsfläche von mehr als 6500 m2 mehr als 1,5 Millionen Emballagen im Jahr rekonditioniert, wobei Spundfässer aus Stahl den größten Teil ausmachen. Zunehmend werden aber auch Kombinations-IBC aufgearbeitet. Die Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. beschäftigt aktuell etwa 140 Mitarbeiter. Beschreibung der erforderlichen Hardware Zur Umsetzung der entwickelten Lösungen war die datentechnische Anbindung der Hardware (z. B. Reader, Antennen) an den zuvor beschriebenen Identifikationspunkten innerhalb der betrieblichen Anlagen erforderlich. Zu diesem Zweck 289 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen wurden entsprechende Geräte beschafft und im Betrieb installiert. Dabei mussten stationäre Reader (125 kHz) mit Antennen an Fassentladung und Qualitätsbewertung, Handlesegeräte im IBC-Bereich sowie ein entsprechendes Terminal und ein Reader im Stapler für die IBC-Entladung vorgesehen werden. Außerdem war es erforderlich, spezielle Tastaturen für die Dateneingabe an den Erfassungspunkten zu installieren. Da es aus Kostengründen zu aufwendig war, spezielle Tastaturen herstellen zu lassen, wurden Standard-PC-Tastaturen verwendet und für den betreffenden Zweck umgerüstet. Dabei wurden einzelne Tasten je nach Bedarf mit spezifischen Funktionen belegt und neu beschriftet. Alle nicht benötigten Tasten wurden entfernt und / oder abgedeckt (vgl. Abbildung 4-54). Abbildung 4-54: Tastatur für den Bereich Entladung Spundfass Zusätzlich wurde zur Durchführung der Pilotversuche eine ausreichende Anzahl an Kennzeichnungselementen (Prototypen) für Fässer und IBC hergestellt. Anschließend konnte dann mit der Durchführung der Pilotphase begonnen werden. Vorbereitung und Durchführung der Pilotanwendung Im Vorfeld der Pilotanwendung erfolgte eine umfassende Erläuterung der Systeme und Schulung der Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang wurde besonderer Wert auf den Abbau von Hemmnissen und Ängsten gelegt, um die Akzeptanz der neuen Technologien bei den Mitarbeitern zu fördern. Abschließend erfolgte die praktische Erprobung der Systeme im Rekonditionierungsprozess. Zunächst wurde dabei der Bereich der Spundfassrekonditionierung genauer untersucht, bevor anschließend anschließend die Lösungen im Bereich der IBC-Reinigung und der -Zerlegung eingesetzt wurden. 290 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen Abbildung 4-55: Auslesen von Fass-Transpondern Besonderer Wert wurde auf die Handhabung der Kennzeichnungselemente, die Erfassungsraten sowie die Verständlichkeit und Praxistauglichkeit der Softwareanwendungen gelegt. Nach Durchführung der Pilotanwendungen wurden daher auch die Mitarbeiter nach ihren Erfahrungen befragt. Auswertung der Pilotanwendung Die bei der Erprobung gewonnenen Erkenntnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Die entwickelten Kennzeichnungslösungen entsprechen den betrieblichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Handhabung und Beständigkeit gegenüber den prozesstechnischen Anforderungen (z. B. Befeuchtung, Temperatureinflüsse, etc.). Auch hinsichtlich der Bedienung der Software und Gestaltung der Dateneingaben mittels Spezialtastaturen war ein positives Feedback der Mitarbeiter festzustellen. Die anfängliche Zurückhaltung und Skepsis gegenüber den neuen Technologien konnte schnell abgebaut werden, da sich für den einzelnen Mitarbeiter der grundsätzliche Prozessablauf kaum verändert. Einzig im Bereich der IBC-Entladung ist aufgrund zusätzlicher Prozesse, wie beispielsweise dem Einlesen der Verpackungstransponder, eine Mehrarbeit erforderlich, die zu Beginn zu größeren Akzeptanzproblemen führte. Im Laufe der Erprobungsphase wirkte sich die zunehmende Routine aber auch hier positiv aus. Die durch die neuen Technologien gewonnenen Daten und Informationen können dazu genutzt werden, ohne zusätzlichen Personaleinsatz umfangreiche Auswertungen zu generieren. Zu diesem Zweck können die gewonnenen Daten mit geringem Aufwand in MS Excel exportiert und grafisch oder tabellarisch ausgewertet werden. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine solche Auswertung. Im speziellen Fall handelt es sich um eine begonnene Monatsauswertung für einen bestimmten Lieferanten. Ebenso können chargenbezogene Auswertungen erstellt werden, die 291 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen es ermöglichen, auf Basis genauer Verpackungsmengen die Lieferantenvergütungen zu ermitteln werden. Lieferanten-Waren-Beurteilung Qualitätsprofil Datum WE Bemerkung S1 S2 S3 oder D IL SF 1. Sorte 2. Sorte Deckelfass Innenlack Kombifass Neutral. KG Verkauf AVV 150104 AVV 150110 AVV 150110 AVV 150110 Schredder Poly / Stahl Stahl Poly <110 l Poly > 110 l Stahl Poly Schredder Brenn IBC gesamt Stahl Übertrag 0 21-Feb-06 2060 439 579 359 30 212 0 1 12 0 0 31 88 247 237 0 4295 22-Feb-06 1650 454 409 510 34 154 0 14 7 0 0 92 0 2 160 0 3486 23-Feb-06 1336 372 242 323 0 56 0 0 95 14 0 397 68 67 54 0 3024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gesamt 5046 Quote % 46,70% 1265 11,71% 1230 11,38% 1192 11,03% Summe Schrott + Minderwertig (Spalte E-R): 64 0,59% 422 3,91% 0 0,00% 15 0,14% 114 1,06% 14 0,13% 0 0,00% 520 4,81% 156 316 1,44% 2,92% Schredder Schredder 0 0,00% 10805 100,00% 37,42% 6000 5000 Stück 4000 3000 2000 1000 0 S1 S2 Abbildung 4-56: S3 oder D IL SF Neutral. KG Verkauf AVV 150104 AVV 150110 AVV 150110 AVV 150110 Brenn IBC Beispiel einer lieferantenspezifischen Auswertung Erstmals steht den Unternehmen damit eine vollständige, beweissichere und personalarme Möglichkeit der Datenauswertung zur Verfügung, die dazu beitragen kann, die Kosten im Bereich der Beschaffung und Verpackungsentsorgung deutlich zu reduzieren. Zusätzlich kann durch Beeinflussung des Lieferantenverhaltens infolge der verursachungsgerechten Zuordnung von Qualitätsmängeln, Restinhalten etc. eine weitere Verbesserung erreicht werden. 4.8 Zusammenfassung und Bewertung der Erkenntnisse Im Rahmen der Systementwicklung und -erprobung konnte gezeigt werden, dass die Realisierung einer innerbetrieblichen, temporären Verpackungskennzeichung durch Einsatz von RFID-Systemen große Nutzenpotenziale für die Unternehmen generieren kann. Mit Hilfe des entwickelten Systems ist es möglich, den Personalaufwand insbesondere im Bereich der Datenerfassung und -auswertung bei gleichzeitiger Verbesserung der Datenqualität deutlich zu reduzieren. Zusätzlich können große Restmengen oder problematische Inhaltstoffe dem Verursacher zugeordnet werden, was neben der Kostenreduzierung in den Rekonditionier- 292 Entwicklung eines Konzeptes für die innerbetriebliche Kennzeichnung der Verpackungen betrieben auch eine steuernde Wirkung im Hinblick auf das Lieferantenverhalten haben kann. Im Hinblick auf die Systemtechnologie sind niederfrequente Systeme zu bevorzugen, die unter den gegebenen Kennzeichnungsbedingungen und unter Berücksichtigung der Systemkosten am Besten geeignet sind. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Reichweite konnten voll erfüllt werden. Zur Anbringung der Transponder im Rahmen der innerbetrieblichen, temporären Kennzeichnung sind wurden spezielle Lösungen entwickelt, deren Einsatz sich im Rahmen der praktischen Erprobung bewährt hat. Durch Entwicklung einer geeigneten Softwareumgebung konnte zusätzlich eine Integration der Systemkomponenten in die Systemstruktur eines Rekonditionierbetriebs realisiert werden. Durch Anpassung der Software und Schnittstellen an die betrieblichen EDV-Systeme ist eine Nutzung der Daten im Rahmen der betrieblichen Anwendungen möglich, so dass sich der innerbetriebliche Aufwand für die Datenerfassung weiter reduziert. Bei zusammenfassender Wertung der Ergebnisse ist festzustellen, dass die zu Beginn des Projektes genannten Zielsetzungen erfüllt werden konnten. Den Unternehmen der Branche steht eine Lösung, bestehend aus Softwaretools und Hardwareempfehlungen zur Verfügung, die bei entsprechender Anpassung an die unternehmensinternen Prozesse auf viele Betriebe der Branche adaptierbar ist. 293 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen 5 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen 5.1 5.1.1 Berührungsloses Erkennungssystems zur Ermittlung des Verformungs- und Verbeulungszustandes von Stahlfässern Beschreibung der Zielsetzung und Aufgabenstellung Stahlfässer weichen nach der Benutzung oftmals erheblich von ihrer im Neuzustand ideal zylindrischen Form ab. Vom erstmaligen Gebrauch bis zur Entleerung und Rückgabe an einen Rekonditionierbetrieb können Monate, manchmal auch Jahre vergehen. In dieser Zeit ist ein Fass den rauen Bedingungen in industrieller Umgebung und unter freiem Himmel ausgesetzt. Neben den Witterungseinflüssen können auch erhebliche Beschädigungen durch Transport-, Umschlag- und Lagervorgänge auftreten (vgl. Abbildung 5-1). Abbildung 5-1: Beispiele für TUL-Belastungen Folge dieser Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen (TUL-Belastungen) können erhebliche Deformationen und sonstige Schäden an den Verpackungen sein. Die Praxis hat gezeigt, dass Beulen und andere Schäden (z. B. Stauchungen, Knicke) häufig in großer Anzahl sowie von erheblichen Ausmaßen über dem gesamten Fassmantel einschließlich der Zargen verteilt sind (vgl. Abbildung 5-2). Verformungen an Ober- und Unterboden kommen dagegen eher selten vor und meist in Kombination mit anderen Schäden. 294 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-2: Aufgrund von Stauchung bzw. Knick ausgesonderte Verpackungen Die im Rahmen dieser Forschungsarbeit durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass leichte Beulen ohne „scharfe“ Knicke, also mit einer nur geringen Richtungsänderung des Bleches im elastischen Verformungsbereich, nahezu vollständig entfernt werden können. Ab einem größeren Verformungsgrad (im überwiegend platischen Verformungsbereich) bleiben nach der Rekonditionierung allerdings Restbeulen zurück, die den Wert der Verpackungen reduzieren und dazu führen, dass eine Vermarktungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Aktuell erfolgt die Ermittlung der Rekonditionierfähigkeit durch visuelle Bewertung der Verpackungen hinsichtlich ihres äußeren Zustands direkt bei der Entladung im Rekonditionierbetrieb. Kriterien der Ausschleusung sind dabei im Wesentlichen die Materialstärke, das Aussehen der Zargen, Stauchungen, Löcher im Blech, Knicke in den Mantelflächen und der Verbeulungszustand. Während die Materialstärke (anhand der Prägung bzw. Kennzeichnung), Stauchungen, Löcher und Knicke eindeutig klassifiziert werden können, wird der Verbeulungszustand ausschließlich nach dem Gefühl und nach der Erfahrung der Mitarbeiter subjektiv beurteilt. Diese Inaugenscheinnahme in kurzer Zeit liefert daher nicht annähernd reproduzierbare Ergebnisse. Aus den genannten Gründen kommt es vor, dass ein größerer Anteil an Verpackungen in späteren Prozessstufen ausgeschleust werden muss, weil sie nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen und z. B. Restbeulen vorhanden sind. Es mangelt daher insbesondere an Hilfsmitteln und Instrumenten zur objektiven Bewertung des mechanischen Zustands der Verpackungen, die eine sichere Ausschleusung nicht verwendbarer Verpackungen im Vorfeld des Rekonditionierungsprozesses ermöglichen und auf diese Weise dazu beitragen, unnötigen Bearbeitungsaufwand zu vermeiden. Ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Rekonditionierfähigkeit von Stahlverpackungen ist neben dem Verbeulungszustand aber auch die Materialstärke, die die mechanische Stabilität maßgeblich beeinflusst. In diesem Zusammenhang 295 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen wurde zu Beginn der Forschungsarbeiten eine umfassende Analyse durchgeführt, welchen Einfluss die Materialstärke auf die Rekonditionierfähigkeit hat. Dabei wurden Neufässer mit verschiedenen Materialstärken (Ober- und Unterboden zwischen 1,5 und 0,9 mm, Mantelstärken zwischen 1,0 und 0,7 mm) untersucht und dem Rekonditionierungsprozess zugeführt. Es zeigte sich, dass Verpackungen mit Blechstärken kleiner als 0,8 mm für die Rekonditionierung nicht geeignet sind, da an diesem nach dem Ausbeulungsprozess mit Druckluft (bis zu 5 bar Druck) zum Teil erhebliche Schäden vorhanden waren. Diese reichen von Deformationen infolge des Überdrucks im Inneren bis zu großen Rissen im Fassmantel. Diese Feststellung deckt sich auch mit den Erfahrungen der Mitarbeiter am Wareneingang. In der Praxis werden Verpackungen mit Blechstärken kleiner als 0,8 mm direkt vom Prozess ausgeschleust, was neben der geringen Stabilität auch an dem fehlenden Markt für dünnwandige rekonditionierte Stahlfässer begründet ist. Eine Identifikation der auszuschleusenden Verpackungen erfolgt dabei durch die am Fass vorhandene Prägung bzw. Kennzeichnung (z. B. die Zulassungsnummer), aus der eindeutig die Materialstärke zu bestimmen ist. Letztlich bleibt aber die Frage, in wie fern die Durchführung der Rekonditionierungsprozesse einen Einfluss auf die Materialstärke hat bzw. gegebenenfalls zur Reduzierung der Materialstärke führt. In jedem Rekonditionierungsprozess ist ein geringer Materialabtrag durch die Strahlung der Gebinde mit abrasivem Strahlmittel zu befürchten. Um dies zu untersuchen, wurden verschiedene Neufässer (sauber, ohne Lack) mehrfach gestrahlt und verwogen. Eine Materialstärkereduzierung war im Rahmen der erforderlichen Messgenauigkeit jedoch nicht festzustellen. Daher wurde davon ausgegangen, dass der Materialabtrag in Folge der Rekonditionierprozesse zu vernachlässigen ist, so dass eine Materialstärkemessung nicht erforderlich ist. Mit Hilfe magnetisch-induktiver Sensoren wäre diese allerdings relativ einfach realisierbar. Ein weiterer Grund, warum von einer Materialstärkemessung abgesehen wurde, besteht darin, dass die Anzahl der Umläufe in natürlicher Weise abhängig ist von der Materialstärke. Verpackungen mit großer Materialstärke (z. B. 1,2 mm) sind insgesamt wesentlich stabiler als Verpackungen mit geringen Wandstärken, so dass die Verbeulung insgesamt weniger ausgeprägt ist als bei dünnwandigen Verpackungen. Insofern kommt es oft vor, dass Verpackungen mit weniger als 1,0 mm Wandstärke bereits nach wenigen Umläufen so stark verbeult sind, dass sie vom Rekonditionierungsprozess ausgeschlossen werden müssen. Die Untersuchungen konzentrierten sich somit auf die Entwicklung eines Instruments zur Ermittlung kritischer Verbeulungs- und Verformungszustände bei Stahlfässern, die die Rekonditionierfähigkeit maßgeblich beeinflussen. 296 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Forderung nach Objektivität und konstanter Qualität führte zu dem Ansatz, an dieser Stelle ein automatisches Erkennungssystem einzusetzen. Mit diesem sollte es erstmals möglich sein, den äußeren Zustand eines Fasses vollständig zu erfassen, zu protokollieren und somit kritische Abweichungen in Abhängigkeit wählbarer Parameter von der idealen zylindrischen Form zu erkennen. Ziel war es somit, unter Berücksichtigung oben aufgeführter Forderungen, ein automatisches und berührungsloses Erkennungssystem zu entwickeln, der es mittelständischen Unternehmen der Branche ermöglicht, ihre Prozess- und Verpackungsqualität nachhaltig zu optimieren. Um Anschaffungs- und Betriebskosten dieses neuen Anlagenteils zu minimieren, wurden im Folgenden nur Lösungen betrachtet, die einen geringen Wartungsaufwand aufweisen und deren Neuanschaffung sich schnell amortisiert. Ein niedriger Wartungsaufwand wird in diesem Zusammenhang erreicht, in dem man Bauteile verwendet, die sich im Anlagenbau bewährt haben, wenige Verschleißteile besitzen und leicht zu installieren sind. 5.1.2 Anforderungen an das System Die Anforderungen an das zu entwickelnde Instrument bzw. die Anlage können grundsätzlich in prozessbezogene, technische, qualitative und wirtschaftliche Anforderungen unterteilt werden. Prozessbezogene Anforderungen Bei einem Tagesdurchsatz von bis zu 5000 Fässern, die parallel auf drei Linien verarbeitet werden, sowie einer Schichtdauer von 8 Stunden ergibt sich eine maximal zulässige Taktzeit von 17,28 Sekunden für die Vermessung eines Fasses. Nach den bisherigen Untersuchungen im Rekonditionierungsprozess sollte die Analyse eines Stahlfasses jedoch höchstens 15 Sekunden in Anspruch nehmen, um Verzögerungen in den nachfolgenden Prozessstufen zu vermeiden. Die Vermessung ist dabei Teil der Eingangsprüfung, die unmittelbar nach der Entladung und Restentleerung erfolgt. Sollen Fässer unterschiedlicher Qualität angeboten werden, muss deren Verbeulungsgrad dokumentiert werden. Für eine optimale Organisation ist daher eine Speicherung in einem Datenbanksystem empfehlenswert. Eine Identifikation ist durch die Reihenfolge der Fässer von gegeben, da diese nacheinander bearbeitet werden. Zusätzlich kann die Identifikation über das in Kapitel 4 beschriebene Identifikationssystem erfolgen. 297 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Technische Anforderungen Auf eine Anlage wirken in industrieller Umgebung unterschiedliche Einflüsse. Staub und Schmutz sind von Anlagenteilen und der Steuerung fernzuhalten. Ein spritzwassergeschützter Aufbau sensibler Komponenten ist im Hinblick auf Reinigungsarbeiten unbedingt erforderlich. Des Weiteren ist die Anlage so zu entwickeln, dass alle Grenzwerte der EMVG und der 26. BImSchV eingehalten werden. Das heißt, dass die Anlage auch bei elektromagnetischen Emissionen anderen Anlagen störungsfrei arbeiten muss und selbst keine zu hohen Störpegel aussenden darf. Bei der Projektierung einer Anlage ist auf Betriebssicherheit zu achten. Hier sind insbesondere die VDE-Vorschriften anzuwenden. Qualitative Anforderungen Aus den Anforderungen an die Verpackungsqualität lassen sich unmittelbar auch weitere Anforderungen an das Erkennungssystem ableiten. Ermittelt werden müssen die Verbeulungstiefe (wie stark das Fass durch eine Beule verformt ist) und der Verbeulungsgrad (Anzahl der Beulen pro Fass). Diese Parameter sollten möglichst frei definierbar sein, um so individuellen Anforderungen zu entsprechen. Der Fassmantel besitzt eine Oberfläche von rund 15.000 cm². Um beispielsweise Beulen mit einer Grundflächenoberfläche von 3 cm zu erkennen, muss das System eine Abtastrate von rund 1 mHz aufweisen. Damit das Abtasttheorem nicht verletzt wird und notwendige Latenzzeiten für die Informationsverarbeitung ermöglicht werden, ist eine Abtastrate der Sensoren im kHz-Bereich sinnvoll. Wirtschaftliche Anforderungen Die Verschärfung von Umweltauflagen und ständige Veränderungen des Marktes zwingen die Betreiber von Rekonditionierungsanlagen zu flexiblen und wirtschaftlichen Lösungen. Neuanlagen müssen demzufolge modern, aber auch kostengünstig in Anschaffung und Betrieb sein. Die Kosten der Eingangskontrolle bestehen bei konventionellen Anlagen und einem Tagesdurchsatz von bis zu 5000 Fässern pro 8-Stunden-Schicht nahezu vollständig aus den Kosten der Arbeitsplätze, also aus Lohnkosten und den Kosten zur Bereitstellung des Arbeitsplatzes nach ArbSchG und ArbStättV. Die Lohnkosten sind hierbei durch eine relativ geringe Eingangsqualifikation, große Erfahrung und mittlere bis schwere körperliche Arbeit bestimmt. Durch Verwendung eines automatischen Vermessungssystems können die Belastungen des Arbeitnehmers durch die monotone und körperlich schwere Arbeit reduziert werden, eine flexiblere Nutzung des humanen Kapitals wird somit ermöglicht. 298 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Um die Anschaffungskosten zu reduzieren und den Wartungsaufwand zu minimieren, ist die Verwendung standardisierter Komponenten und ein standardisierter Aufbau der Anlage notwendig. 5.1.3 Stand der Technik Ausgehend von diesen Anforderungen wurden nachfolgend verschiedene technische Varianten genauer analysiert. Die wichtigste Komponente der Vermessungsanlage stellt der sensorische Teil dar. Aus den wirtschaftlichen, technischen und zum Teil auch prozessbezogenen Anforderungen ergibt sich, dass nur berührungslose Sensoren sinnvoll eingesetzt werden können. Die Funktionsweise verschiedener Lösungsmöglichkeiten wird im Folgenden vorgestellt. 5.1.3.1 Magnetisch / Induktive Systeme Bei magnetischen Sensoren nutzt man die Natur des magnetischen Feldes. Wird in ein magnetisches Feld ein ferromagnetisches Element, zum Beispiel eine Stahlplatte, eingeführt, so verändert sich der Verlauf des magnetischen Feldes. Diese Änderung kann man durch Messspulen oder Hallsensoren messen /NIE 2001/. Induktivitäten, die ein magnetisches Feld verursachen, kann sowohl mit Gleich- als auch mit Wechselspannung betreiben werden. Beim Betrieb mit Gleichspannung wird das resultierende Feld erfasst und Veränderungen interpretiert. Voraussetzung jedoch ist ein wirksames Magnetfeld auf der zu untersuchenden Oberfläche. Dies soll kurz durch theoretische Überlegungen verdeutlicht werden: Magnetfelder werden durch Ströme verursacht. Die Abhängigkeiten sind durch das Gesetz von Biot-Savart beschrieben /NIE 2001/. r µ 0 Id l × r r dB = 4π r² (Gleichung 7) mit B Magnetische Flussdichte I Leiterstrom r Abstand Leiterstück zu x - Koordinate μ0 Magnetische Feldkonstante Als Modell für eine Spule nehme man zunächst eine Leiterschleife, in der ein Strom I fließt. Das resultierende Magnetfeld in Rotationsrichtung auf der Rotationsachse im Abstand x lässt sich nach Umstellen von (Gleichung 7) folgendermaßen angeben: 299 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen µ R² Bx = 0 I 2 ( x ² + R ²)3 / 2 (Gleichung 8) mit R Radius der Leiterschleife x Abstand auf der x-Achse Bei kritischer Betrachtung von (Gleichung 8) stellt man fest, dass das Magnetfeld vom Abstand x bei hinreichend kleinem Radius mit 1 / x3 abhängt. Für die Realisierung einer ausreichenden Induktivität werden mehrere Leiterschleifen auf einen Spulenkörper gewickelt. Diese Maßnahme verstärkt zwar das magnetische Feld, die Abhängigkeit von x ist jedoch weiter gegeben, so dass sich gerade für größere Abstände nur geringe Selektivität ergibt. Ein bewährtes Verfahren bei induktiven Sensoren ist die Bestimmung der Güte Q eines Schwingkreises, die sich folgendermaßen ergibt. Q= ωL R (Gleichung 9) ω bezeichnet dabei die Frequenz, L die Induktivität und R den Widerstand des Schwingkreises. Ändert sich der Abstand des Prüflings zum Schwingkreis, so ändert sich die Schwingungsamplitude. Ein Maximalwert ist einfach zu messen und ein Komparator kann ein Unter- oder Überschreiten feststellen. Bei Aufnahme einer Kennlinie ist jedoch festzustellen, dass die Abhängigkeit der Schwingkreisgüte stark nichtlinear ist /SCHN 1998/. Auswertbare Daten lassen sich nur im Bereich weniger Millimeter ermitteln. Deshalb eignen sich solche Sensoren eher als Näherungsschalter denn als Messsysteme. Um über einen größeren Messbereich annähernd konstante Messwerte zu erhalten, werden Drosselspulen mit Tauchanker verwendet (vgl. Abbildung 5-3). Solche Sensoren haben sich bei vielen Anwendungen bewährt und werden am Markt zu niedrigen Preisen bei hoher Qualität angeboten. Durch Einführen des Tauchankers wird der magnetische Widerstand verändert, da der Tauchanker eine wesentlich höhere Permeabilität hat als Luft. Der Messbereich wird hierbei vor allem durch die Länge der Drosselspule bestimmt. In der Praxis haben sich aber auch hier nur Messspannen von 1 bis 30 mm durchgesetzt /NIE 2001/. 300 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-3: Drosselspule mit Tauchanker Zusammengefasst bieten induktive Sensoren viele Vorteile, z. B. hohe Genauigkeit, Zuverlässigkeit und geringen Preis. Zudem sind sehr kleine Sensorbauformen möglich, wobei ihr Einsatz besonders für ferromagnetische Messobjekte optimiert ist. Als Nachteil hat sich der geringe Messbereich erwiesen, der bei ferromagnetischen Werkstoffen 15 mm, bei nichtferromagnetischen sogar nur 10 mm beträgt /SCHN 1998/. 5.1.3.2 Ultraschall-Sensoren Das Prinzip der Distanzmessung mit Ultraschall basiert auf der Laufzeitmessung elektromagnetischer Wellen. Bei der aktiven Distanzmessung wird die Welle von einem Messgerät ausgesendet, am entfernt gelegenen Messpunkt reflektiert und im Messgerät mit der ausgesandten Welle verglichen. Bei der passiven Distanzmessung wird das Wellensignal eines entfernten Senders empfangen und die Laufzeit mit einer Uhr im Empfänger bestimmt. Abbildung 5-4: Prinzip der Ultraschall-Laufzeitmessung (nach /SCHN 1998/) 301 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Wie bereits erwähnt, arbeiten Ultraschallsensoren nach dem Prinzip der Laufzeitmessung des Schalls, die in Luft ca. 344 m/s beträgt. Verglichen mit anderen Messtechniken ist das Ultraschallverfahren sehr robust. Ultraschall durchdringt auch schmutzige Umgebungen und wird von fast allen Oberflächen reflektiert. Dadurch ist es völlig unabhängig von Material, Farbe und Struktur des abzutastenden Objektes. Ultraschallsensoren werden vorwiegend im Maschinenbau und in der Verfahrenstechnik zur Distanzmessung, als Näherungsschalter sowie zur Raumüberwachung eingesetzt. Sie haben bis Ende des 20. Jahrhunderts aber auch erhebliche Verbreitung bis in den privaten Bereich erfahren. Sie finden z. B. Einsatz in Autofokus-Kameras, bei denen mittels Entfernungsmessung automatisch die Schärfe eingestellt werden kann. Ultraschall- und elektrooptischen Messgeräte mit geringen Genauigkeitsanforderungen arbeiten durch einfaches Anstrahlen eines Zielpunktes. Bei den elektrooptischen Entfernungsmessern werden zur Reichweitenerhöhung und zur Präzisionssteigerung Reflektoren am Zielpunkt angebracht. Als Reflektoren dienen Glasprismen, welche den Laserstrahl des Messgerätes in die gleiche Richtung zurückspiegeln. Das reflektierte Signal wird im Messgerät mit dem ausgesendeten Signal verglichen: Beim Impulsverfahren wird die Laufzeit t des Signals gemessen. Die Geräte bestehen aus Sender, Empfänger (mit Verstärker) und Zeitmesser (Intervallzähler). Die Distanz D folgt aus D= c⋅t 2 (Gleichung 10) wobei die Ausbreitungsgeschwindigkeit c von der Brechzahl n des Mediums abhängt (für Licht in Bodennähe gilt in etwa n = 1,00027) /SCHN 1998/. Das Phasenverfahren vergleicht stattdessen die Phasenlage der ausgesandten und der zurücklaufenden Wellen. Ist D größer als deren Wellenlänge, wird das Ergebnis mehrdeutig und durch mehrere Sendefrequenzen gelöst, wie beispielsweise beim Heterodynphasenschieben. Schallwellen in Luft sind Longitudinalwellen, deren Ausbreitungsgeschwindigkeit in Luft bei einer Temperatur von 20 °C und einem Luftdruck von 1 bar 344 m/s beträgt. Die Parameter Temperatur und Druck beeinflussen die Schallgeschwindigkeit wesentlich, wie Abbildung 5-5 zu entnehmen ist. 302 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-5: Schallgeschwindigkeit in Abhängigkeit zu Druck und Temperatur (aus /SCHN 1998/) Als Kompensation von Luft- oder Druckschwankungen sind also weitere Sensoren nötig, die ihre Messwerte einer analogen oder digitalen Auswertung zuführen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung eines ortsnahen Referenz-Ultraschallsensors. Hierbei ist bei der Installation aber sehr genau darauf zu achten, dass der Messsensor nicht gestört wird. Sind Reflexionen nicht auszuschließen, z. B. in kleinen Räumen, so müssen auch diese Sensoren durch eine intelligente Elektronik anzusprechen und auszulesen sein. Eine Möglichkeit bietet hier die Modulation der Sensoren mit unterschiedlichem Puls-Pausenverhältnis. Sind die oben genannten Fehlerquellen beseitigt, so eignen sich Ultraschallsensoren für weite Messbereiche von wenigen Millimetern bis zu 6 Meter /SCHN 1998/. Ebenso wird die Schallgeschwindigkeit durch einzelne Fremdkörper in der Luft wie Staub, Schmutz oder Nebel nicht beeinträchtigt. Da auch Licht dieses Messprinzip nicht beeinflusst, können auch Messobjekte von verschiedenem Material vermessen werden. Das betrifft auch unterschiedlich farbige, transparente und glänzende Objekte. Aufgrund der Ausbreitungsgeschwindigkeit der Schallwellen und der Auswerteelektronik sind Ultraschallsensoren relativ langsam, so dass die Abtastrate in vielen Katalogen erst gar nicht angegeben wird. Des Weiteren funktioniert die Temperaturkompensation nur in relativ kleinen Temperaturbereich von etwa 50°C. Das führt zu Problemen mit sehr heißen oder kalten Objekten. Bezogen auf die Fassvermessung bedeutet dies, dass Fässer erst in einer Halle die Hallentemperatur annehmen müssen, wenn sie sich während 303 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen des Transportes im Sommer sehr aufgeheizt oder im Winter stark abgekühlt haben. 5.1.3.3 Optische Systeme 5.1.3.3.1 Laserscanner Zur berührungslosen Abtastung einer Kontur bieten sich Laserscanner an. Sie bestehen aus einer Sende- und Empfangsoptik, die in einem gemeinsamen Sensorgehäuse von geringer Größe vereint sind sowie einer separaten Auswerteelektronik. Auf dem Markt erhältlich sind Laser-Punktscanner und Laser-Linienscanner. Beide nutzen das Prinzip der optischen Triangulation, bei der Entfernungen und Strecken über Winkelbeziehungen ermittelt werden. Bei der automatischen Messung muss dafür gesorgt werden, dass die Reflexionseigenschaften des Objektes bekannt sind. Dies wird zum Beispiel bei der Geodäsie durch einen Spiegel erreicht. Bei unbekannten Objekten, die Licht diffus reflektieren, werden Lochblenden verwendet, die so die Auswertung nur eines reflektierten Lichtstrahls ermöglichen. Eine andere elegantere Lösung bietet die Lateraleffektdiode (position sensitive detector; PSD). Bei der PSD handelt es sich um eine Fotodiode mit streifenförmigen, lichtempfindlichen Substrat (vgl. Abbildung 5-6). Abbildung 5-6: Position Sensitive Detector (PSD); (oben: Ansicht, unten: Ersatzschaltbild) Die Leitfähigkeit des Substrates hängt von dem Ort des Auftreffens des Lichtstrahls ab. Dabei ist es unerheblich, wie groß der Leuchtpunkt ist. Die Widerstandsverteilung kann aus Abbildung 5-6 abgeleitet werden. Messtechnisch können man die Widerstandswerte durch die Teilströme an den Klemmen X1 und X2 304 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen bestimmt werden. Der Punkt p1 lässt sich dann aus dem Widerstandsverhältnis ermitteln. Besonders hervorzuheben ist, dass Fremdlicht bzw. Schwankungen der Strahlungsleistung keinen Einfluss auf die Auswertung haben. Die Länge des Substrates muss jedoch dem Messbereich angepasst sein. So erfordern große Messbereiche große Substratflächen, die die Schaltgeschwindigkeit herabsetzen können. Jedoch betragen die Schaltzeiten bei herkömmlichen Lateraleffektdioden 500 ns bis 50 µs /SCHN 1998/. Eine aufwendigere Methode zur Bestimmung eines Leuchtpunktes ist das Auslesen eines CCD-Arrays (charged-coupled-devices). Prinzipiell funktioniert ein CCDSensor wie eine Fotodiode mit ausgedehnter Substratfläche. Durch Licht angeregte Elektronen werden seriell mittels Elektroden durch das Substrat geführt und am Substratende ausgelesen. Ein CCD-Array besteht aus mehreren Elektrodenreihen wie sie in Abbildung 5-7 dargestellt sind /SCHN 1998/. Abbildung 5-7: Funktionsweise eines CCD-Arrays (charged-coupled-devices) Auf diese Weise wird eine lichtempfindliche Substratoberfläche realisiert, die seriell auslesbar ist. Es eignet sich somit eine Integration in ein digitales System mit Signalprozessor. CCD-Sensoren werden sehr häufig in digitalen Kameras verwendet. Sie werden in großen Stückzahlen hergestellt und sind dadurch in den letzten Jahren sehr kostengünstig geworden. 305 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen 5.1.3.3.2 Bildverarbeitung Die Bildverarbeitung stellt eine Schlüsseltechnologie in der Automatisierungstechnik dar, die durch immer schnellere Rechnersysteme ab Mitte der Neunziger Jahre steigende Bedeutung errang und mittlerweile besonders in der Automobil- und Elektroindustrie angewendet wird /VDMA 2001/. So begann die damalige DaimlerBenz AG im Jahre 1994 mit der Erforschung eines optischen Messsystems, „das die Rückführung von realen Bauteilen in digitale Daten unter Werksbedingungen bei geringem apparativem Aufwand und mit hoher Genauigkeit ermöglicht“ /WIO 2001/ /DAI 2006/. Die Einsatzmöglichkeiten erstrecken sich hierbei hauptsächlich über die Bereiche Qualitätssicherung und Fertigungsautomatisierung. Dabei können die Aufgabenstellungen sehr variieren, zum Beispiel Messungen in 2D / 3D, Lage- und Positionserkennung, Werkstückidentifikation und Vollständigkeitsanalyse. Die bei der Bildverarbeitung verwendeten Messverfahren lassen sich in Interferometrie, Flugzeitmessung und Triangulation einteilen /WIO 2001/. Bei der Interferometrie wird einen Lichtstrahl über ein Strahlteiler in ein Objektund einem Referenzlichtstrahl aufgeteilt. Der Referenzstrahl wird über eine bekannte Strecke auf einen Detektor geleitet, der Objektstrahl wird vom Objekt reflektiert und ebenfalls auf den Detektor geleitet. Die Phasenverschiebung beider Teilwellen gibt den Abstand an. Das Verfahren ist bis in den Mikrometerbereich sehr genau. Der hohe Kalibrierungsaufwand und die Forderung nach hoher Stabilität des Aufbaus wirken sich nachteilig auf den Preis und die Robustheit der Systeme aus /WIO 2001/. Die Flugzeitmessung funktioniert ähnlich der Abstandsmessung mit Ultraschall. Da es sich um einen Lichtpunkt handelt, ist die flächenhafte Abstandsmessung sehr zeitaufwendig. Aktuell existiert kein System kein System gefunden werden, welches diese Prinzip in der Abstandsmessung durch Bildverarbeitung nutzt /WIO 2001/. Die Triangulation wird unterschieden in aktive und passive Triangulation. Der Abstand wird dabei durch Winkelbeziehungen ermittelt. Bei der passiven Triangulation wird die Entfernung zu einem Objekt durch eine bekannte Basislinie und die Orientierung der Kameras ermittelt. Diese Methode funktioniert genauso wie das sphärische Sehen beim Menschen. Bei der aktiven Triangulation hingegen wird das Messobjekt mit bestimmten Lichtmustern beleuchtet. Die Streifenprojektion wird hierbei zur Reduzierung von Messfehlern und Störungen genutzt. Die Tiefenformation bei dieser Methode wird durch die Koordinaten im Bild und der Streifennummer ermittelt. Zur Kalibrierung bei der aktiven Triangulation werden, da auf Referenzmarken verzichtet wird, Kalibrierungsmessungen durchgeführt. So werden Toleranzen der Kameras und der Aufnahmevorrichtung ausgeglichen. Nach 306 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen der Messung liegt für jeden Bildpunkt die Lage / Abstandsinformation vor. Eine Gut / Schlecht-Anzeige ist somit möglich. Ebenso kann das Messobjekt mit einem Referenzobjekt verglichen werden /WIO 2001/. Da die Aufgaben für die Bildverarbeitung variieren können, unterscheiden sich auch die Anforderungen und Leistungsparameter am Markt verfügbarer Bildverarbeitungssysteme stark. In der Praxis hat sich folgende Einteilung etabliert (nach /VDI 1998/): • Einfache Prüfaufgaben: keine spezielle Auswertung , modulare Standardsysteme; • Mittelschwere Aufgaben: spezielle Systemkomponenten, mehrstufige Auswertungsverfahren; • Komplexe Prüfungen: exakt auf Anwendung abgestimmt, hoher Informationsaustausch mit Fertigungsprozess. Bei den Anforderungen an das Bildverarbeitungssystem ist zu beachten, dass die Automatisierungstiefe stets die Flexibilität beeinflusst. So ist ein System für komplexe Prüfungen selten für andere Aufgaben als die Ursprüngliche geeignet. Ein Bildverarbeitungssystem besteht prinzipiell aus den Komponenten Beleuchtung, Aufnahmesystem, Framegrabber und Auswerterechner. Durch eine geeignete Beleuchtung können bestimmte Merkmale in einem Bild hervorgehoben werden, während durch ungeeignete Beleuchtung Messaufgaben unlösbar werden können. So ist z. B. immer für eine entsprechende Helligkeit zu sorgen. Im Allgemeinen wird eine homogene und diffuse Auflichtbeleuchtung genutzt /GLO 2004/. Bei einer Aufnahmeappertur bzw. umgangssprachlich einem Aufnahmesystem handelt es sich um Kameras. Sie werden als Röhren-, CMOS- oder CCD-Kameras angeboten. CMOS- und CCD-Kameras bieten sich besonders an, da sie volle Bilder in genau definierten Zeitabständen liefern. Ihre Funktionsweise ähnelt sehr dem Prinzip des CCD-Arrays /WIO 2001/. Röhrenkameras hingegen, die ihren Ursprung in der Fernsehtechnik der 30`iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts haben, liefern nur Halbbilder pro 40 ms. Ein volles Fernsehbild besteht aus 625 Zeilen. Ein Halbbild setzt sich dann aus den geraden oder ungeraden Zeilen zusammen. Auf diesem Weg konnte die Übertragungskapazität soweit gesenkt werden, dass die damals genutzten Röhren die Fernsehsignale verarbeiten konnten. Für die Bildverarbeitung sind aber Vollbilder vorteilhaft, da sie nicht aus zwei Halbbildern zusammengesetzt werden müssen /GLO 2004/. 307 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-8: Prinzip eines Vollbildes; gestrichelte Linie: 1.Halbbild, durchgezogene Linie: 2.Halbbild /GLO 2004/ Darüber hinaus muss für die eigentliche Bildverarbeitung das Bild digitalisiert werden. Diese Funktion übernimmt der Framegrabber. Bei Röhren-Kameras wird dies über ein CCD- oder CMOS-Array realisiert, die in CCD- oder CMOS-Kameras integriert sind. Als Auswerterechner werden in der Praxis gewöhnliche PC mit MS-Windows oder Linux-Betriebssystemen eingesetzt. Ihr Vorteil ist, dass die Auswertesoftware eine Integration in Datenbanken oder IT-Konzepte ermöglicht. Der Aufwand für die Programmierung der Software ist abhängig von der Komplexität der Prüfaufgabe. So stehen bei vielen kommerziellen Lösungen Routinen und Klassen zur Verfügung, so dass die Implementierung sehr einfach zu gestalten ist. Als Programmiersprache hat sich vor allem C++ durchgesetzt. Somit ist die Programmierung nicht nur objektorientiert, sondern auch maschinennah. Nachdem das Bild durch die Aufnahmeappertur aufgenommen und mit dem Framegrabber digitalisiert wurde, steht es der Software zur Verarbeitung zur Verfügung. Dabei werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt; die Vorverarbeitung, die Segmentierung, die Merkmalsextraktion und die Klassifikation /GLO 2004/. Zur Reduzierung von Rauschen werden die Bilder in der Vorverarbeitung gefiltert. Dabei handelt es sich um eine zweidimensionale Faltung des Bildes mit einem Hoch-, Tief- oder Bandpass. So können z. B. Interferenzen von Leuchtstofflampen oder Lasern reduziert werden. Durch die optimale Verwendung von Filtern können auch Kanten hervorgehoben werden /GLO 2004/. In der Segmentierung werden Bildteile in wichtige und unwichtige Segmente unterteilt. Das reduziert den Speicherbedarf und erhöht die Verarbeitungsgeschwindigkeit. Zur Segmentierung werden verschiedene Verfahren eingesetzt, z. B. punktorientierte Verfahren, kantenorientierte Verfahren, Template Matching /SCHR 2006/. Ein optimales Verfahren für die Segmentierung existiert jedoch nicht. Entscheidend für die Auswahl ist das Messobjekt, z. B. wie ausgeprägt Konturen sind. 308 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Merkmalsextraktion dient dem Erkennen wesentlicher Merkmale auf dem Bild, die nötig sind, um die Prüfaufgabe durchzuführen. Solche Merkmale können sehr unterschiedlich sein, z. B. der Flächenschwerpunkt oder ein bestimmtes Muster, das auf das Objekt projiziert wurde. Die Klassifikation dient dann durch Vergleich mit Musterwerten oder durch Algorithmen zur Benennung des Objektes oder zur Angabe von Messwerten. 5.1.3.4 Zusammenfassende Wertung Es existieren eine Vielzahl von Sensoren bzw. Verfahren, die jeweils ihre spezifischen Eigenschaften aufweisen. Durch Vergleich der Systeme mit den zuvor den definierten Anforderungen kann eine erste Einschätzung der Eignung der Technologien für den betrachteten Anwendungsfall erfolgen (vgl. Tabelle 5-1). Es wird deutlich, dass insbesondere Laserscanner für die zu betrachtende Aufgabe geeignet sind, auch wenn die Beschaltung durch eine zusätzliche ScannBewegung aufwendig ist. Bildverarbeitende Systeme bieten die besten Messergebnisse. Die zugehörigen Softwareprogramme können sehr bedienungsfreundlich realisiert werden. Die Kosten sind zwar gegenwärtig sehr hoch, werden in Zukunft aber noch deutlich sinken. Tabelle 5-1: Vergleich der vorgestellten Systemalternativen Magnetisch/ Induktive Sensoren UltraschallSensoren Laserscanner Bildverarbeitende Systeme Verarbeitungsgeschwindigkeit Geeigneter Meßbereich } } } z { z z z Beschaltungsaufwand } { } z EMV-Sicherheit { z z z Geringe Personalkosten Geringe Investitionskosten Niedrige Betriebskosten Niedriger Wartungsaufwand z z z { z z } { z z z z } } } z Hohe Zuverlässigkeit } } z z Geringe Anforderungen an Bedienung z { z z { ungeeignet, } bedingt geeignet, z geeignet 309 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Magnetisch-Induktive Sensoren und Ultraschallsensoren werden bei den Projektarbeiten nicht weiter berücksichtigt. Der Messbereich für magnetisch-induktive Sensoren beträgt nur wenige Zentimeter. Die Erkennung größerer Beulen wird somit erschwert. Ultraschallsensoren besitzen zwar einen großen Messbereich, jedoch ist auf störende Einflüsse verschiedenster Art, z. B. andere Ultraschallsensoren oder eine veränderte Anordnung in der Halle sehr genau zu achten. Für weitere Untersuchungen werden daher nur Laserscanner und bildverarbeitende Systeme betrachtet. Interessant für die Bewertung und den Vergleich der Ansätze sind insbesondere die Kriterien Ergebnisqualität, Prozessgeschwindigkeit, Installationsaufwand und -kosten sowie Betriebskosten. Die entsprechenden Untersuchungen werden nachfolgend beschrieben. 5.1.4 5.1.4.1 Konzeption und Erprobung von Versuchsanlagen Bewertung von Verformungszuständen mit Vorversuchen Bezug nehmend auf die Zielsetzung, den äußeren Zustand eines Fasses objektiv zu erfassen, zu protokollieren und kritische Abweichungen in Abhängigkeit wählbarer Parameter von der idealen zylindrischen Form zu erkennen, wurden Versuchsanlagen entwickelt und im Rahmen von Pilotversuchen erprobt. Kriterien für die Bewertung der Verfahren waren dabei insbesondere die technische Machbarkeit, die Prozessgeschwindigkeit, die Ergebnisqualität sowie die Kosten (Investitions- und Betriebskosten). Entscheidend für die Untersuchungen waren Deformationen im Fassmantel. Größere Verformungen an den Zargen wurden nicht weiter betrachtet, da diese zu einem Ausschluss vom Rekonditionierungsprozess führen und relativ gut erkannt werden können. Um generell eine Einschätzung vornehmen zu können, welche Deformationen reparabel sind und welche nicht, wurden Versuchsfässer mit unterschiedlichem Verformungsgrad und unterschiedlicher Verformungstiefe verwendet. Wichtig war in diesem Zusammenhang insbesondere die Erzeugung reproduzierbarer Verformungszustände. Dafür wurde eigens eine Vorrichtung entwickelt. Grundlage der Vorrichtung ist ein hydraulischer Wagenheber für Kraftfahrzeuge (max. Last 5 Tonnen), auf dem ein balliges Aufsatzstück befestigt wurde. Mit diesem Eindrückstempel konnten Verbeulungszustände an der Eindrückstelle gezielt und punktgenau ohne Beschädigung erzeugt werden (vgl. Abbildung 5-9). 310 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-9: Versuchsstand zur Erzeugung gezielter Verbeulungen an den Verpackungen Die Anlage wurde im Rekonditionierbetrieb eingesetzt, um eine erste Einschätzung bezüglich behandelbarer Deformationen zu gewinnen. Nach dem gezielten Verbeulen wurden dazu die Versuchsfässer dem Rekonditionierprozess zugeführt und im Anschluss an die Zargenricht- und Ausbeulanlage ausgeschleust und im Hinblick auf die Restbeulen bewertet. Damit konnte ermittelt werden, welche Deformationszustände einen Ausschluss von der Rekonditionierung erfordern. Dies bildete die Grundlage für die spätere Systementwicklung. Zur genauen Ermittlung tolerierbarer und reparabler Verformungszustände wurde folgende Vorgehensweise verwendet: • Die Fässer wurden eindeutig mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet. • Der Fassmantel wurde in 3 Segmente eingeteilt, so dass keine gegenseitige Beeinflussung der Beulen erfolgen konnte. Es wurden insgesamt werden 6 Beulen pro Fass aufgebracht. • Der Eindrückstempel hatte eine ballige Form, so dass keine Beschädigung der Fassoberfläche an der Eindrückstelle erfolgte. • Das Einspannen des Fasses und das Verbeulen erfolgte bis zur maximal möglichen Tiefe von 100 mm. Das Fass und die Kraftangriffspunkte (jeweils 250 mm vom Falz) wurden farblich markiert. • Das Fass wurde anschließend der Zargenricht- und Ausbeulanlage des Projektpartners Blagden Packaging Mendig zugeführt und vor der Nassreinigung von Hand wieder ausgeschleust. Anschließend erfolgt die Begutachtung der Oberfläche. • Der Fasszustand vor und nach der Ausbeulung wurde dokumentiert. 311 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die nachfolgende Abbildung zeigt einige der verwendeten Versuchsfässer. Gut zu erkennen sind Beschriftung und Verformungen (Beulen) in der Fassoberfläche. Abbildung 5-10: Versuchsfässer mit gezielt aufgebrachten Verbeulungen Bei der Versuchsdurchführung wurden die Eigenschaften des Fasses und die Materialstärke des Mantels als Parameter dokumentiert. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Untersuchungsergebnisse. Ergebnisse der Rekonditionierung von Musterfässern Tabelle 5-2: Mantelstärke (mm) Manteloberfläche Ausbeulung möglich Restbeulentiefe akzeptabel* Fass 1 1,0 glatt ja nein sichelförmige Beulen Fass 2 0,8 glatt nein nein starke Materialverwerfungen Fass 3 1,2 glatt ja nein sichelförmige Beulen Fass 4 0,8 geriffelt ja nein leichte Knickstellen Fass 5 0,9 glatt ja nein leichte Verformung an den Eindrückstellen Fass 6 0,9 glatt ja nein linsenförmige Restverformung Fass 7 0,8 glatt ja nein leichte Verformung an den Eindrückstellen Bemerkung * Aussage der Mitarbeiter im Rekonditionierbetrieb 312 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass leichte Beulen ohne „scharfe“ Knicke, also mit einer nur geringen Richtungsänderung des Bleches, nahezu vollständig entfernt werden können. Weiterhin war zu sehen, dass ab einem bestimmten Verformungsgrad Restbeulen zurückbleiben. Verkantet sich das Fass in der Ausbeulanlage, so kann es zu irreparablen Beschädigungen kommen (vgl. Abbildung 5-11). Abbildung 5-11: Restbeulen nach dem Ausbeulen (links), irreparable Verformungen (rechts) Wie Tabelle 5-2 zu entnehmen ist, ist die Ausbeulung bei jeder Mantelstärke und Manteloberfläche prinzipiell möglich, auch wenn bei den Versuchsfässern Restbeulen zurückgeblieben sind. Diese konnten durch erneute Ausbeulung weitgehend beseitigt werden. Einzig bei Verkanten eines Fasses in der Ausbeulanlage entstehen so starke Materialverwerfungen, dass eine Ausbeulung nicht mehr möglich ist, da sich weitere Schäden an der Verpackungsoberfläche ergeben (z. B. Risse). Insgesamt zeigten die Untersuchungen, dass die Bewertung der Schädigung im Hinblick auf die generelle Rekonditionierfähigkeit sehr schwierig ist und von sehr vielen Parametern abhängt. So spielen auch die Materialstärke, die Temperatur des Materials oder die Qualität der Ausbeulanlage eine große Rolle. In den meisten Fällen ist daher eine theoretische Bewertung der Rekonditionierfähigkeit im Vorfeld des Prozesses - bezogen auf die mechanischen Aspekte - aufgrund der Komplexität der Parameter kaum möglich. Daher scheint es sinnvoll und praktikabel, die Verpackungen vor und nach der Ausbeulung zu bewerten. Dadurch können Verpackungen mit nicht tolerierbaren Restbeulen noch vor der Nassreinigung ausgeschleust werden. Es ergibt sich der in Abbildung 5-12 dargestellte Prozessablauf. 313 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-12: Integration des Bewertungsverfahrens in den Rekonditionierungsprozess von Stahl-Spundfässern Ingesamt kann die Integration einer Bewertungsanlage zur Ermittlung der Rekonditionierbarkeit bezüglich der mechanischen Eigenschaften so einen großen Beitrag für die Realisierung der Projektziele leisten. Für die Umsetzung kommen prinzipiell sowohl Bildverarbeitungssysteme als auch Laserscanner in Frage. Daher wurden beide Verfahren umfassend bewertet und im Rahmen von praktischen Versuchen erprobt. Die entsprechenden Arbeiten werden nachfolgend beschrieben. 5.1.4.2 Bildverarbeitungssysteme Mit Hilfe des zu entwickelnden Systems sollen die Verpackungen erfasst, vermessen und bewertet werden, so dass eine Aussage getroffen werden kann, ob das Fass noch rekonditionierbar oder irreparabel verformt ist bzw. ob es generell den Qualitätsanforderungen entspricht. Ausgehend von den definierten Anforderungen an das zu entwickelnde Verfahren könnte eine mögliche Darstellung der Messergebnisse wie in Abbildung 5-13 dargestellt aussehen. Zur Umsetzung und Erprobung eines entsprechenden Systems wurden zunächst die Anforderungen ausgearbeitet. Bei einem Fass handelt es sich geometrisch 314 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen gesehen um einen Zylinder. Um diesen optimal zu erfassen, gibt es mehrere Möglichkeiten: • die Aufnahme mehrerer Pixelbilder, z. B. 3 Bilder vom Fassmantel um 120° versetzt bzw. 4 Bilder vom Fassmantel jeweils um 90° versetzt und • die Aufnahme einer Filmsequenz von dem Fassmantel. Abbildung 5-13: Bildliche Darstellung des Verbeulungsgrads / Verbeulungsintensität Die genannten Alternativen sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Wichtig für die Umsetzung des Bewertungssystems mit Hilfe von Bildverarbeitungsverfahren ist die Rotation des Fasses um seine eigene Achse, damit der gesamte Mantel erfasst und bewertet werden kann. Abbildung 5-14: Alternativen zur Erfassung des Fassmantels 315 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Bilder oder die Filmsequenz müssen nach der Aufnahme an ein EDV-System übermittelt werden und mit Hilfe einer Software ausgewertet werden. Zur Anpassung an die vor Ort gegebenen Lichtverhältnisse und zur Verbesserung der Ergebnisqualität müssen die Parameter Kontrast und Helligkeit über die Software einstellbar sein. Beispielhaft sei dies an Abbildung 5-15 verdeutlicht. Abbildung 5-15: Darstellung der Verformungen in Abhängigkeit vom Kontrast (links Originalaufnahme, rechts mit stärkerem Kontrast) Für eine ausgewogene Beleuchtung und damit gute Erkennbarkeit von Schäden muss die Anzeige der Helligkeit durch eine Häufigkeitsverteilung der Beleuchtungsintensität (ein Histogramm) definierbar sein. Die Intensität wird dabei in Grauwerten auf einer Skala von 0 bis 255 angegeben, hierbei bedeutet 0 weiß und 255 schwarz. Für farbige Bilder wird ein Histogramm für jeweils Rot, Grün und Blau ermittelt. Eine Verschiebung der Häufigkeitsverteilung erhöht damit den Kontrast und die Helligkeit, so dass Details besser erkannt werden können. Die nachfolgende Abbildung zeigt ein in diesem Zusammenhang sehr häufig verwendetes Beispiel /LEN 2006/. 316 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-16: Bildverarbeitung - Verschieben der Häufigkeitsverteilung am Beispiel Lena /LEN 2006/ Speziell zur Merkmalsextraktion müssen in der Software digitale Filter genutzt werden, mit denen Reflektionen unterdrückt und Kanten und Relief erhöht werden können (vgl. Abbildung 5-17). Abbildung 5-17: Veränderung von Bildern durch unterschiedliche Bearbeitungsfunktionen (links: Relief, rechts: Solarisation) Mit Hilfe der beschriebenen Verfahren und Einstellungsmöglichkeiten muss die Software aufgrund der Einstellungen in der Lage sei, eine Klassifizierung in gut oder schlecht vorzunehmen und dies ggf. dem Mitarbeiter anzuzeigen, der dann die Ausschleusung steuern kann. Wichtig ist dabei die einfache Variation der relevanten Parameter (z. B. Anzahl und der Tiefe der Beulen), um so eine schnelle Anpassung an die Nutzeranforderungen sowie größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Zur Umsetzung der dargestellten Forderungen sind am Markt eine Vielzahl verschiedener Systeme der optischen 2D/3D-Messtechnik verfügbar, die sich im Wesentlichen in ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise unterscheiden (vgl. Kapitel 317 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen 5.1.3.4). Viele dieser Anbieter bieten komplette Lösungen für spezielle Messaufgaben an. Da eine Standardisierung von optischer Messaufgabe und der entsprechenden Realisierung nicht gegeben ist, war eine aufwendige Recherche nach einem geeigneten Bildverarbeitungssystem für die Durchführung der Versuche notwendig. Dieses sollte sich durch die Möglichkeit der Erfassung einer kompletten Objektoberfläche auszeichnen, wobei die Messung unabhängig von der Temperatur des Messobjektes sein sollte. Darüber hinaus wurde besonderer Wert auf Kosten und vorhandene Praxiserfahrungen gelegt. Letztlich wurde die Firma INB Vision AG, Magdeburg als Spezialanbieter optischer Systeme für die Industrie für eine Zusammenarbeit ausgewählt. Diese Firma bietet Komponenten für einen Messaufbau einschließlich Software an. INB Vision bietet Referenzen in verschiedenen Branchen, z. B. bei der Erfassung und Vermessung von Karosserieteilen für die Volkswagen AG. Daher wurde, in enger Zusammenarbeit mit der INB Vision AG, eine Versuchsanlage im Betrieb bei der Blagden Packaging Mendig GmbH & Co. installiert und das Verfahren auf generelle Eignung untersucht. Das „3D-Vision-System“ der INB Vision AG arbeitet nach dem Prinzip der aktiven Triangulation. Es werden 2 digitale Kameras verwendet. Die Projektion des Streifenmusters wird durch einen handelsüblichen Video-Beamer realisiert. Die Daten können in einem PC oder einem Embedded-System mit Mikrokontrollern durch eine spezielle Software (DefMap3D) ausgewertet werden /INB 2006/. In Abbildung 5-18 ist der Aufbau der Versuchsanlage dargestellt. Zu erkennen sind die Kameras und der verwendete Beamer zur Projektion der Fehlstellen sowie der für die Datenverarbeitung und -auswertung benötigte PC, auf dem eine spezielle Software installiert ist. Alle Komponenten des Systems sind auf einem Rahmen aus Aluminiumprofilen installiert. Kamera 1 Beamer Kamera 2 Abbildung 5-18: Aufbau des ausgewählten Bildverarbeitungssystems Die Implementierung der Software auf Standardsystemen wie PC oder Mikrocontroller ermöglicht eine Integration in eine IT- und Automatisierungsinfrastruktur, so 318 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen dass die Messdaten in eine Datenbank eingelesen werden und von weiteren Sensoren ausgewertet werden können (z. B. für die SPS). Abbildung 5-19: Systemintegration des ausgewählten Systems /INB 2006/ Die Software des 3D-Vision-Systems arbeitet mittels Teach-In-Verfahren. Das Messobjekt wird dabei mit einem virtuellen Referenzobjekt verglichen. Das bedeutet, dass nach dem Kalibrieren zunächst einige fehlerfreie Fässer vermessen werden müssen, durch die in der Software Sollwerte generiert werden. Diese werden dann mit den gemessenen Daten der zu prüfenden Fässer verglichen. Auf diese Weise wird eine Objekterkennung ermöglicht und die Abweichung der zu messenden Oberfläche von der idealen Oberfläche unabhängig von dem Abstand der Kameras zum Objekt erfasst. Eine Kalibrierung vor jeder einzelnen Messung ist so nicht mehr nötig. Durch den verwendeten Beamer können die Fehlstellen auf das Fass projiziert werden. Zusätzlich erfolgt eine Anzeige der Fassoberflächen auf dem Monitor. Zur Durchführung der Vermessung wird der Fassmantel in drei Segmente aufgeteilt, wobei das Fass für jede Aufnahme um je 120° gedreht wird. Die Aufnahme und Verarbeitung einer kompletten Filmsequenz, in der sich das Fass einmal um die eigene Achse dreht, wurde wegen der redundanten Informationen und der großen Datenmengen nicht weiter verfolgt, da damit auch die Prozessgeschwindigkeit sinken würde. Im Rahmen der Versuche im Rekonditionierbetrieb musste zunächst eine Kalibrierung durchgeführt werden, um die Orientierung von Kameras und Beamer vornehmen zu können (vgl. Abbildung 5-20). Dazu wurden spezielle Messtafeln genutzt. 319 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-20: Kalibrierung der Messeinrichtung mit Messtafeln Diese aufwendige Kalibrierung war jedoch nur einmalig bei der Installation notwendig. Da die Software die Messwerte und somit die Oberfläche des Fasses mit einem virtuellen Referenzobjekt vergleicht, ist bei der Messung die Position des Fasses nicht relevant. Das zu vermessende Fass muss also nicht an exakt der gleichen Stelle stehen wie die bereits vermessenen Fässer. Um den Prozess ein wenig zu vereinfachen, wurden einzelne Fässer im Rahmen der Tests von Hand vor den Kameras platziert und die Messung für ein Bild durchgeführt. Danach wurde das Fass um 120° gedreht, um wiederum eine Messung durchzuführen. Nach der Aufnahme aller drei Bilder konnten dann mittels Beamer die Fehlstellen projiziert werden (vgl. Abbildung 5-21, links). Ebenso wurden die Ergebnisse in der Software dargestellt. Wie in den Abbildungen zu erkennen, konnten so die Fehlstellen eindeutig und schnell identifiziert werden. In der linken Abbildung sind die Fehlstellen durch rote bzw. blaue Farben zu erkennen. Rote Farben symbolisieren eine Abweichung nach außen, blaue eine nach innen. Ähnlich funktioniert dies in der SoftwareDarstellung (rechts). Alle akzeptablen Bereiche innerhalb der Toleranz werden auf dem Monitor grün dargestellt, während Anweichungen in anderen Farben gut erkennbar sind (vgl. Abbildung 5-21). 320 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-21: Darstellung der Verformungen (links: Beamerprojektion, rechts: Grafik in der Software) Wie beschrieben wurden verschiedene Fässer bewertet. Die im Rahmen der Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zum Einsatz der Bildverarbeitung in der Rekonditionierung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Erkennung von Beulen, Dellen und anderen geometrischen Abweichungen von der optimalen Oberfläche mit Hilfe von Bildverarbeitungssystemen ist technisch möglich. Die Bildaufnahmezeit liegt - mit Ausnahme schwarz lackierter Verpackungen - bei 2 s und für die schwarz glänzenden Oberflächen bei ca. 4,5 s. In dieser Zeit darf das Fass nicht bewegt werden. Die Auswertezeit nach der Aufnahme beträgt ca. 1,5 s. Während dieser Zeit kann das Fass weiter bewegt werden. Somit kann bereits mit einer Aufnahmeeinheit (2 Kameras, 1 Projektor) die geforderte Taktzeit von 15 s eingehalten werden. Das bildverarbeitende System arbeitete in der rauen Umgebung einer Betriebshalle zuverlässig. Störungen durch starke elektromagnetische Felder, etwa durch große Motoren, konnten nicht festgestellt werden. Es ist demnach für den Einsatz in der betrachteten Umgebung gut geeignet. Das Personal konnte sehr schnell in die Bedienung der Software eingewiesen werden. In der Höhe kann das Fass voll vermessen werden. In der Breite wurde ein Winkel von 116° erreicht, was knapp unter dem gewünschten Winkel von 120° (drei Aufnahmen pro Fass wären ausreichend) liegt. Es besteht aber nach Aussagen des Systemanbieters die Möglichkeit, den Winkel auf 120° zu vergrößern. Problematisch ist die bei einigen Fässern vorhandene Riffelung am Mantel. Diese wurde zum Teil als Fehler erkannt, wenn zuvor ein Fass mit glattem Mantel als Referenz gespeichert wurde. Hier kann ein Training mit entsprechender Vielfalt, ein Spezialfilter oder eine Kombination aus beidem Abhilfe schaffen. 321 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Insgesamt können die Anforderungen mit Hilfe von Bildverarbeitungssystemen in technischer Hinsicht erfüllt werden. In wirtschaftlicher Hinsicht ist die Technologie jedoch aktuell eher kritisch zu werten. Die Anschaffungskosten für das das 3DVision-System lagen zum Zeitpunkt der Versuchsdurchführung bei etwa 30.000 €. Zusätzlich wurden für die Software Lizenzgebühren von 3.000 € pro Monat veranschlagt. Das System ist nahezu wartungsfrei, da nur bewährte elektronische Systeme verwendet werden. Trotz der geringen Ausfallwahrscheinlichkeit muss abgeschätzt werden, welcher Aufwand bei Ausfall betrieben werden muss, da es sich um eine sehr innovative Technologie handelt. Es wird daher empfohlen, mit dem Anbieter unter Berücksichtigung der Kosten einen Service-Vertrag auszuhandeln, wobei hier darauf zu achten ist, dass der Anbieter seine Leistungen auch in Zukunft erfüllen kann. 5.1.4.3 Laserscanner Die im voran gegangenen Kapitel vorgestellte Bildverarbeitung zur Beulenerkennung stellt eine technologisch sehr spezielle Lösung dar. Die Bildverarbeitung ist für mittelschwere Messaufgaben mit speziellen Systemkomponenten und mehrstufige Auswertungsverfahren geeignet /VDI 1998/. Die Systemkomponenten ermöglichen zwar hervorragende Messwerte, weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie nur für eine spezielle Messaufgabe geeignet sind und sehr hohe Anschaffungskosten verursachen. Dies reduziert die Flexibilität, wenn sich z. B. die Messaufgabe ändert. Eine Alternative stellen Laserscanner dar, die aus preisgünstigen, standardisierten Bauteilen bestehen. Die Eignung von Laserscannern im Praxiseinsatz wurde daher im Folgenden genauer untersucht. Die mit Hilfe von Laserscannern zu realisierende Messaufgabe stellt sich folgendermaßen dar: • Scannen der Manteloberfläche von Spundbehältern, • Detektion von Beulen mit den variablen Parametern Größe und Tiefe sowie • Speicherung und Auswertung der Messwerte. Gestaltung der Versuchsanlage Kernstück der zu entwickelnden Anlage sind die Sensoren, die den Abstand zwischen der Oberfläche und einem bekannten Punkt detektieren. Der Abstand wird dabei durch Triangulation bestimmt. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Unternehmen, die entsprechende Sensoren anbieten (vgl. z. B. /MEL 2006/ /TEM 2006/ /LAP 2006/). Daher war es erforderlich, den für die Durchführung der Messaufgabe geeigneten Sensor zu ermit- 322 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen teln, was eine umfangreiche Recherche erforderlich machte. Die Wahl fiel nach umfassender Analyse auf ein Produkt der MIKRO-EPSILON MESSTECHNIK GmbH & Co. KG. Das Modell ILD-1401-100 hat einen Messbereich bis 100 mm und erfüllt alle zu stellenden Anforderungen /MIC 2006/. Der anschließende Aufbau der Anlage und die Integration des Sensors erfolgten durch eigene Mitarbeiter der Forschungsstellen. Beim Aufbau war Folgendes zu beachten: mit Hilfe des Lasersensors kann der Abstand zu einem bestimmten Punkt ermittelt werden. Daher ist für die Erfassung des gesamten Fassmantels eine Relativbewegung des Sensor und/oder des Fasses erforderlich. Aufgrund der einfacheren Realisierbarkeit wurde die Anlage so konzipiert, dass das Fass gedreht wird, während der Sensor seitlich in einer linearen Bewegung über die Fassoberfläche geführt wird. Es ergibt sich ein spiralförmiger Verlauf der Messpunkte entlang der Fassoberfläche. Der mechanische Aufbau wurde derart gestaltet, dass das Fass in eine Vorrichtung gelegt wird. Als Lager dienen schmale Gummirollen, die von einem 24-VoltMotor angetrieben werden. Somit rotiert das Fass während der Messung um seine eigene Achse. Seitlich zum Fass ist die Führungsschiene für die Sensoren installiert, die, ebenfalls mit einem 24-Volt-Motor, entlang der Fassmantels bewegt werden. Für die Vermessung werden zwei Sensoren verwendet, so dass die Manteloberfläche aufgeteilt und die geforderte Taktzeit von 15 Sekunden eingehalten werden kann. Abbildung 5-22 stellt eine frühe Versuchanordnung (Prototyp) dar, mit dem erste Testläufe für die generelle Eignung und die Überprüfung des Messprinzips durchgeführt wurden. Abbildung 5-22: Versuchsstand zur Erfassung der Verformungen mit Laser (links: Lasersensoren, rechts: Detail) Da es in der Praxis deutlich häufiger vorkommt, dass der Fassmantel nach innen verformt ist als nach außen, wurde der Abstand Lasersensor Fass so gewählt, 323 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen dass 80 % des Messbereiches für diesen Messbereich nutzbar sind und 20 % für Verformungen des Fassmantels nach außen. Das Fass wird mit Hilfe von zwei Laser-Sensoren in einer Wendelbahn abgetastet. Der Abstand der Kurven liegt bei 42,5 mm. Bei einer Fassdrehzahl von 7,95 min-1 ergibt sich eine Taktzeit von 13,6 s. Bezüglich des Messbereiches von 0 bis 100 mm liefern die Modelle ILD-1401-100 am Ausgang ein proportionales Spannungssignal zwischen 0 und 5 Volt. Für eine Anbindung an einen PC zur Auswertung der Signale bietet der Sensor ILD-1401-100 eine serielle Schnittstelle. Unter Beachtung der notwendigen Protokolle konnte so eine entsprechende Auswertesoftware entwickelt werden. Da bei der Anlage aber zwei Sensoren verwendet werden und viele PC keine seriellen Schnittstellen unterstützen, wird das analoge Spannungssignal in einem Analog/Digital-Wandler umgeformt und durch eine USB-Schnittstelle weitergeleitet. Aufgrund der guten Ergebnisse mit dem ersten Prototyp wurde beschlossen, die Vermessungsanlage mit Standardkomponenten aufzubauen, d. h. es wurden nur Komponeten verwendet, die den DIN-Normen und VDE-Vorschriften entsprechen. Es wurde kein Bauteil der Messanlage individuell für diese Anlage entwickelt. Da viele Bauteile, besonders in der Elektroindustrie, oftmals von Herstellern abgekündigt werden (und dann nicht mehr verfügbar sind), war darauf zu achten, dass die verwendeten Bauteile auch durch andere mit gleicher Funktionalität ersetzt werden können (Herstellerunabhängigkeit). Auch Wartungsarbeiten und Reparaturen lassen sich dann schnell und preisgünstig durchführen. Für den mechanischen Aufbau konnten im Gegensatz zum Messsystem keine Standardkomponenten verwendet werden. Mechanische Komponenten besitzen im Allgemeinen herstellerspezifische Maße. Daher erfolgte ein individueller Aufbau des Gestells. Kleinteile mit Standardmaßen, wie z. B. Lager, wurden zugekauft. Die nachfolgende Abbildung stellt das Prinzip der Vermessungsanlage dar. 324 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-23: Prinzip der Vermessungsanlage In Abbildung 5-24 ist die gesamte Anlage dargestellt. Wie zu erkennen, ist der elektronische Teil in einem Schaltschrank untergebracht. Abbildung 5-24: Gesamtansicht des Prüfstands zur lasergestützten Erfassung von Verformungen 325 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Installation ist so ausgeführt, dass eine einfache und sichere Bedienung möglich ist. Alle Teile mit hoher Spannung sind aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht zugänglich. Außerhalb des Schaltschrankes befinden sich nur Motoren, Sensoren und Endtaster, die alle mit Schutzkleinspannung betrieben werden. Die Steuerung für die Motoren, die Stromversorgung und auch eine Platine, die den Analog/Digitalwandler und die USB-Schnittstelle enthält, befinden sich in dem Schaltschrank. Elektromagnetische Störungen anderer Anlagen sind durch die Bauweise des Schaltschrankes ausgeschlossen. In Abbildung 5-25 ist der Aufbau des Schaltschrankes zu sehen. Abbildung 5-25: Schaltschrank des Prüfstands Im unteren Teil befindet sich die Steuerung für die Motoren. Diese Steuerung und entsprechende Verriegelung ist durch Schütze und Zeitglieder realisiert. In der Tür befinden sich die Taster und Leuchtmelder. Da die Platine für den Analog/Digitalwandler zusätzlich weitere digitale Aus- und Eingänge besitzt, können auch weitere Informationen an den Rechner übertragen werden. Messkarten für die Umwandlung analoger in digitale Signale sind auf dem Markt in großer Zahl vertreten. Die Anbindung an einen PC durch eine USB-Schnittstelle ist außerdem für eine Vielzahl dieser Karten vorgesehen. Namhafte Hersteller solcher USBMesskarten sind National Instruments, Goldammer, Plug-In oder auch Velleman. Bei den Karten werden zur Softwareunterstützung Treiber und Bibliotheken mitgeliefert. Die Bibliotheken beinhalten Funktionen, die es erlauben, die Karten gezielt auszulesen und anzusteuern. Für den Versuchsaufbau wurde eine Messkarte von der Firma Velleman ausgewählt (vgl. Abbildung 5-26). Die Abtastrate beträgt nur 50 Hz und die Signale sind lediglich mit 8 Bit aufgelöst. Für den Versuchsaufbau ist dies ausreichend, so dass 326 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen unter Berücksichtigung der Kosten diese einfache Messkarte ausgewählt wurde (ca. 30 Euro, zum Vergleich: National Instruments und Goldammer ca. 600 bis 1500 Euro). Abbildung 5-26: Platine mit Analog und Digitalen Aus- und Eingängen und USBInterface für Computer Die Auswertung der über die USB-Schnittstelle übertragenen Daten wird auf einem Computer realisiert, der in ein Netzwerk integriert ist. Zur Speicherung und für den Datenaustausch wird im Netzwerk auf einem Server eine Datenbank installiert. Entwicklung einer Auswertesoftware Während einer Messung erfassen die Abstandssensoren kontinuierlich den Abstand zum Fass. Man erhält zwei analoge Messsignale, die im Analog/Digitalwandler digitalisiert werden und über eine USB-Schnittstelle an einen PC weitergeleitet werden. Für die Auswertung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten musste eine spezielle Software entwickelt werden, mit der z. B. eine optische Darstellung der Messergebnisse am Bildschirm erfolgen kann. Darüber hinaus war es erforderlich, eine Datenbank zu programmieren. Im speziellen Fall wurde MS Access verwendet. Während einer Messung werden die Messwerte erfasst und in der Datenbank gespeichert. Zur Auswertung kann kontinuierlich ein Vergleich der Daten mit einem Sollwert durchgeführt werden. Ein Über- oder Unterschreiten dieses Wertes wird sofort angezeigt und in der Datenbank dokumentiert. Unter Berücksichtigung der geringen Abtastrate der Messkarte und der Kapazität der Datenbank wird pro 100 ms ein Wert eingelesen. Werte zwischen diesen Abtastpunkten können durch verschiedene Methoden abgeschätzt werden, zum Beispiel Interpolation oder Faltung mit einer Verteilungsdichtefunktion. Als zusätzliche Funktion enthält das ent- 327 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen wickelte Softwareprogramm noch eine grafische Darstellung der Manteloberfläche. Abbildung 5-27 dient als Übersicht aller wichtigen Funktionen des Programms. Das Programm wurde in der Programmiersprache VisualBasic .Net realisiert. Abbildung 5-27: Prinzip des Auswertesystems Als Speicherort für das Messprotokoll wird eine Access-Datenbank genutzt. Der Vorteil liegt darin, dass sie als Standardanwendung auf jedem Windows-basierten PC verwendet werden kann. Darüber hinaus ist die Vewendung der Datenbank aufgrund des großen Verbreitungsgrades und der einfachen Bedienung sehr schnell und mit geringem Aufwand zu erlernen. Eine Access-Datenbank ist eine relationale Datenbank. Es werden Datentabellen anlegt, die in Beziehung zueinander stehen. Die Datenbank des entwickelten Programms enthält zwei Datentabellen. In der ersten Tabelle werden die vermessenen Fässer mit Datum der Messung und Ergebnis (in Ordnung, nicht in Ordnung) gelistet. Die zweite Tabelle enthält die einzelnen Messwerte (Spannungswerte) (vgl. Abbildung 5-28). 328 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-28: Struktur der Datenbank (Datentabellen) Die Datenbank lässt sich auf einfache Weise in MS-Access erstellen und modifizieren. Für die Verwendung des Messprogramms ist die Verfügbarkeit von MS Access nicht zangsläufig erforderlich, das Microsoft-Betriebssystem Windows XP reicht aus. Ein Öffnen und Editieren der Datenbank ist dann zwar nicht möglich, ein Einsehen der Messwerte kann jedoch erfolgen. Zu diesem Zweck bietet das entwickelte Programm die Möglichkeit, die Ergebnisse in einem separaten Fenster darzustellen. In Abbildung 5-29 ist ein Screenshot (Benutzeroberfläche „Datenbank“) des entwickelten Programms zu sehen. Da diese Benutzeroberfläche Teil des Messprogramms ist, wird nach dem Starten der Anwendung die Datentabelle für die Fässer angezeigt. Sollen die einzelnen Messwerte eingesehen werden, so muss dies durch entsprechende Auswahl erfolgen. 329 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Im Anzeigefeld darunter werden die einzelnen Fässer gelistet (vgl. Abbildung 5-29). Die entsprechenden Werte können durch Anklicken der jeweiligen Tabelle und Auswahl des Button SELECT-Command ausführen und ResultSet anzeigen angezeigt. Um die Komplexität zu reduzieren, wurden nicht für jede mögliche Anzeigeoption weitere Buttons integriert. Sortierungen o. ä. können durch direkte Eingabe in das Textfeld SQL-Befehl ausgeführt werden. Dabei sind alle Optionen möglich, die durch die Verwendung der SQL-Befehle realisierbar sind. Hat der Nutzer die für ihn wichtigen Daten eingesehen, so kann er die oben gezeigte Oberfläche schließen. Die Verbindung zur Datentabelle „Fässer“ wird dabei nicht unterbrochen, so dass parallel weitere Messungen durchgeführt werden können. Abbildung 5-29: 330 Screenshot der Benutzeroberfläche „Datenbank“ Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Zur Steuerung der Anlage, Kalibrierung und für Statusanzeigen besitzt das Programm eine eigene Benutzeroberfläche. Sie öffnet sich automatisch mit dem Start des Messprogramms (vgl. Abbildung 5-30). Abbildung 5-30: Screenshot der Benutzeroberfläche für die Steuerung der Anlage, Kalibrierung und für Statusanzeigen Bevor eine Messung durchgeführt werden kann, muss eine Verbindung mit der Messkarte hergestellt werden, wobei auf die richtige Adressierung zu achten ist. Bei der verwendeten USB-Messkarte wird die Adresse auf der Karte durch die Jumper SK5 und SK6 festgelegt. Entsprechend sind die Kontroll-Elemente unter der Card Address zu setzen. Erst dann wird eine Verbindung durch Anklicken des Buttons Verbinden aufgebaut. Der Status der Verbindung wird unterhalb des Buttons angezeigt. Zur Messung eines neuen Fasses, wird dieses in die Anlage befördert und durch Betätigung des Buttons neues Fass der Datensatz angelegt. In der Datenbank wird der Datensatz zusätzlich mit Datum und Uhrzeit versehen. Die Messung beginnt, wenn der Startknopf am Schaltschrank gedrückt wird. Optional kann der Button neues Fass weggelassen werden, wenn man dessen Funktion mit einem digitalen Eingang verknüpft, der am Startknopf angeschlossen ist. Wie in Abbildung 5-30 zu sehen, werden die aktuell gemessenen Werte durch die Balken AD1 und AD2 angezeigt. Mit den Balken DA1 und DA2 kann der Sollwert (Referenzwert bezüglich der Beulentiefe) eingestellt werden. Während der Mes331 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen sung können die erfasste Qualität und Störungen grafisch angezeigt werden. Um den Programmcode überschaubar zu halten, wurde dafür jedoch kein zusätzliches Menü in der Benutzeroberfläche implementiert. Modifikationen sind direkt im Code durchzuführen. Sollen die gewonnenen Messwerte im Einzelnen oder einen Überblick über alle vermessenen Fässer angezeigt werden, kann dies durch Betätigung des Button Datenbank erfolgen, der die in Abbildung 5-29 beschriebene Benutzeroberfläche öffnet. Um eine Visualisierung der Messwerte zu erreichen und damit dem Nutzer die Erkennung fehlerhafter Verpackungen zu erleichtern, wurde eine separate Funktion in die Software integriert. Ein Klick auf 2D-Ansicht öffnet das entsprechende Fenster. Da zwei Sensoren verwendet werden, wird die Programmobverfläche geteilt und zweidimensional dargestellt (Abbildung 5-31). Abbildung 5-31: Screenshot mit grafischer Darstellung der Messwerte Die weißen Flächen symbolisieren die zwei Mantelteilflächen. Die Höhe des Fasses entspricht dabei der Vertikalen, der abgerollte Umfang der Horizontalen. Die Punkte auf den Flächen sind die Messwerte, die durch Farben kategorisiert sind. Entsprechend der Farbskala (s. rechts im Bild) sind dann diese Punkte zu interpretieren. So sind in der Mitte und an den äußeren Rändern der beiden Mantelflächen viele blaue Punkte in einer waagerechten Linie zu sehen. Dabei handelt es sich um die Rollsicken, die nach außen gewölbt sind. Die roten Punkte, die zum Teil über der Fläche verteilt sind, sind Verbeulungen von mindestens 30 Millimeter Tiefe. Der Nutzer kann so auf einem Blick die Schwere der Beulen und die Größe der deformierten Fläche erkennen. Zur Anzeige der Werte eines bestimmten Fasses muss in dem Textfeld die Fassnummer eingegeben werden. Die Positionen des Messprogramms, die Anzeige der Datenbank und die grafische Darstellung sind dabei so angeordnet, dass sie sich nicht überdecken. Der Anwender ist so in der Lage, Messungen zu überwachen und gleichzeitig die Daten aller Fässer darzustellen. 332 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-32: Screenshot mit Darstellung des gesamten Programms auf dem Bildschirm Die grafische Darstellung basiert nicht auf abgespeicherten Bildern, sondern ist eine zweidimensionale Matrix, deren Einträge berechnet werden. Die Sicherung der Bilder kann durch einen Screenshot erfolgen. Die Bilder können dann mit Bildverarbeitungssoftware bearbeitet werden. Zum Test der Anlage und der Software wurde Probefass mit definierter Deformation in die Anlage gelegt und das Programm gestartet. Um die Reproduzierbarkeit der Daten zu interpretieren, wurde die Fässer mehrmals gescannt und die Ergebnisse verglichen. In Abbildung 5-33 sind die Ergebnisse verschiedener Messungen dargestellt. 333 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen 1. Messung 2. Messung 3. Messung 4. Messung 5. Messung Abbildung 5-33: Messergebnisse eines Probefasses Die Verbeulungen sind durch rote Kreise bzw. Ellipsen hervorgehoben. Bei der kleinen Deformation handelt es sich um eine Beule von 30mm Tiefe, deren Durch334 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen messer etwa 5 cm beträgt. Die große Verbeulung erstreckt sich in der Mitte des Mantels über einen Durchmesser von 28 cm (Abbildung 5-34). Abbildung 5-34: Versuchsfass mit Deformationen (rote Kreise) In der Abbildung zu erkennen ist, dass die große Deformation in jeder Messung sicher detektiert wird. Die kleinere der beiden Beulen wird jedoch in einer Messung nicht bzw. nur schwach erkannt. Weitere Messungen mit anderen Fässern bestätigten diese Messergebnisse. Ebenso ist es sehr schwierig, aufgrund der wenigen Abtastwerte nur aus den Daten den Zustand des Fasses zu ermitteln. Die Abtastwerte liegen dafür zu weit auseinander, ca. 59 mm vertikal und ca. 133 mm horizontal. Eine Erhöhung der Abtastrate würde eine Verbesserung der Auflösung bewirken, ist mit der verwendeten Messkarte aber nicht möglich. Mit leistungsfähigeren Messkarten ist dies Problem schnell zu beheben. Zusammenfassend kamen die Untersuchungen zu dem Schluss, dass Laserscanner zur Detektion von Deformationen an Fässern geeignet sind. Die Qualität der Beulenerkennung ist wesentlich von der Geschwindigkeit der Datenverarbeitung abhängig, daher sollten leistungsstarke USB-Messkarten verwendet werden. Die im Test verwendete Messkarte ist nur bedingt geeignet. Abschließend war es jedoch noch wichtig, die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb einer solchen Laser-Anlage abzuschätzen. Diese setzen sich aus den Materialkosten und den Arbeitskosten zusammen. Nicht betrachtet wurden ggf. erforderliche Softwareentwicklungskosten. Es zeigte sich, dass Laserscanner deutlich weniger Kosten verursachen als bildverarbeitende Systeme. Die Installations- und Anschaffungskosten liegen nur etwas mehr als 7000 Euro (Tabelle 5-3). 335 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Tabelle 5-3: Kostenkalkulation für den Laserscanner Materialkosten 2 Sensoren + Netzteil und Kabel 3300 € Motoren in der Anlage 580 € Schaltschrank und Steuerung inkl. Messkarte 1050 € Sonstiges Material, Halbzeuge usw. 350 € Material insgesamt 5280 € Personalkosten für den Aufbau der Anlage 30 Facharbeiterstunden a´ 50 €/h 1500 € 4 Stunden für Inbetriebnahme Ingenieur a´100 €/h 400 € Arbeitskosten insgesamt 1900 € Summe 7180 € Auch die Betriebskosten sind deutlich geringer als bei bildverarbeitenden Systemen. Zusätzliche Kosten für Lizenzen oder andere Gebühren entstehen nicht. Zur Wartung der Anlage ist kein Spezialist nötig, so dass diese leicht in den Wartungsplan des Unternehmens integrierbar ist und kaum zusätzliche Wartungskosten entstehen. 5.1.5 Zusammenfassung und Ableitung von Erkenntnissen für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis Im Rahmen der abschließenden Bewertung werden noch einmal die wichtigsten Eigenschaften der untersuchten Systeme miteinander verglichen. Prinzipiell ist eine Lösung der Aufgabenstellung mit beiden Techniken möglich. Unter dem Aspekt der Beulenerkennung von Stahlfässern und der Integration der Anlage in die betrieblichen Anlagen sind die wichtigsten Eigenschaften in der Tabelle 5-4 aufgeführt. Bei Laserscannern handelt es sich im Vergleich mit Bildverarbeitungssystemen um eine sehr erprobte und praxisbewährte Technologie, was sich vor allem in den geringen Kosten widerspiegelt. Diese liegen um ein Vielfaches unter den Kosten für ein Bildverarbeitungssystem, das allerdings bessere Messergebnisse liefert. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist die Verwendung von Laserscannern aktuell die beste Lösung zur Detektierung von Beulen in Stahlfässern, auch wenn die Justierung und Kalibrierung der Messeinrichtung sehr viel Aufwand erfordert. 336 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Übermittlung der einzelnen Messwerte erfordert ebenso relativ großen Zeitaufwand bzw. hochwertige und damit kostenintensive Messkarten. Jedoch sind sehr viele Anbieter für Lasersensoren und Messkarten auf dem Markt positioniert, so dass breites Angebot herrscht und keine weiteren Abhängigkeiten zwischen Anbieter und Kunde entstehen. Tabelle 5-4: Vergleich der untersuchten Systeme Anschaffungskosten Betriebskosten Installationsaufwand Genauigkeit Geschwindigkeit Verfügbarkeit auf dem Markt Zukunftsfähigkeit Laserscanner Bildverarbeitende Systeme z z z } } z } } { } z z } z { ungeeignet, } bedingt geeignet, z geeignet Bei bildverarbeitenden Systemen ist eine weitere Verbreitung auf dem Markt anzunehmen. So bieten schon jetzt BMW und Daimler/Chrysler Bilderkennungssysteme in ihren Oberklasselimousinen an /Quelle/. Siemens-VDO entwickelt weiterhin Fahrerassistenzsysteme, die auf Bildverarbeitung beruhen /SIE 2006/. Zurzeit sind die monatlichen Lizenzgebühren für die Software jedoch noch zu hoch, so dass bildverarbeitende Systeme für mittelschwere Aufgaben, wie es sich bei der Beulenerkennung handelt, nicht geeignet sind. Aufgrund des Potenzials der Technik ist es aber notwendig, die Entwicklung bei bildverarbeitenden Systemen für zukünftige Investitionen zu beobachten. 5.2 5.2.1 Stoffdatenbank zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit auf Basis von Herkunft und Restinhalten Beschreibung der Zielsetzung und Aufgabenstellung Neben dem mechanischen Zustand der Verpackungen und der Verpackungsart bestimmen insbesondere ehemalige Füllgüter (Restinhalte) die weitere Verwendbarkeit. Diese sind in erheblichem Maße von der Herkunft der Verpackungen abhängig. Ziel war es daher, ein Informationssystem (Datenbank) zu konzipieren und softwareseitig umzusetzen, welches die speziellen Anforderungen der Rekonditio- 337 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen nierbranche berücksichtigt und als Hilfsmittel für die Ermittlung der Rekonditionierfähigkeit bzw. des weiteren Behandlungsweges auf Basis von Restinhalt und Herkunft dient. Dieses Informationssystem soll branchenspezifische Prozessabläufe unterstützen. Die Aufgabe der zu entwickelnden Datenbank besteht darin, zum Zeitpunkt der Entladung bzw. Sortierung für die weitere Behandlung der Verpackungen relevante Informationen zentral bereitzustellen und so den Entscheidungsprozess der Entlademitarbeiter zu unterstützen. Bei der Warenannahme sollen den Mitarbeitern die Richtlinien für den Umgang mit einem spezifischen Produkt angezeigt werden, um Fehleinschätzungen zu vermeiden und so den Arbeitsschutz zu erhöhen. Das Suchen schriftlicher Dokumentationen und Rückfragen entfällt somit und führt neben zeitlicher Optimierung vor allem zu einer Verbesserung der Sicherheit im Umgang mit den Restinhalten. Informationen zu Gefahren eines Produktes, Reaktivitätseigenschaften, Zusammensetzung sowie mögliche Behandlungswege und -medien sollen unmittelbar einsehbar und verfügbar sein. Die Kategorisierung der angenommenen Behälter aufgrund des letzten Inhaltstoffes, des Verpackungstyps oder des Verpackungslieferanten soll mit Hilfe des Systems stark vereinfacht werden. Zusätzlich sollen auch dem Vertrieb Informationen über die Kombination von Füllgut und Verpackungstyp eines spezifischen Lieferanten sowie die Behandlungskosten zur Verfügung gestellt werden, um diesen bei seiner täglichen Arbeit zu unterstützen. Auch das Qualitätsmanagement kann durch Zugriff auf zentralisierte Daten Verbesserungspotenziale gezielter feststellen und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung steigern. Insgesamt soll durch die zu erreichende Zentralisierung und Verknüpfung der relevanten Informationen die Gefahr von Fehlentscheidungen aufgrund von Informationsmangel deutlich verringert werden, um Kosten zu reduzieren und Gefahren für Maschinen und Mitarbeiter zu vermeiden. 5.2.2 Anforderungen an das System Die Stoffdatenbank soll insbesondere die Prozesse unterstützen, welche nicht bereits durch branchenübergreifende Softwarelösungen abgedeckt sind. Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf den Umgang mit ehemaligen Füllgütern (Restinhalten) gelegt. Die sicherheitsrelevanten Daten sollen den Mitarbeitern an allen Arbeitsplätzen zeitnah zur Verfügung stehen. Schwerpunkte des zu entwickelnden Systems sind die Unterstützung des Vertriebs bei der Kostenermittlung für neue Verpackungen sowie die Unterstützung der Warenannahme und Entladung beim Umgang mit und Kategorisierung eingehender Verpackungen. Die zu entwickelnde Stoffdatenbank hat den Charakter eines rein informativen Systems. 338 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Stoffdatenbank soll von drei verschiedenen Gruppen genutzt werden. Dies sind die betrieblichen Funktionseinheiten Warenannahme / Entladung (Produktion), Qualitätsmanagement und Vertrieb. Die Anforderungen der einzelnen Nutzergruppen werden nachfolgend beschrieben. 5.2.2.1 Anforderungen der Warenannahme / Entladung Die Warenannahme findet an zwei innerbetrieblichen Standorten statt. Sämtliche Fässer werden an einer festen Laderampe entladen, die IBC auf einer separaten Fläche auf dem Betriebsgelände. Beide Standorte werden innerhalb der Stoffdatenbank zu einer Gruppe, der Warenannahme bzw. Entladung, zusammengefasst. Die Aufgabe der Warenannahme besteht darin, anhand der relevanten Informationen eine Kategorisierung der Verpackungen vorzunehmen und so den weiteren Behandlungsweg zu ermitteln und einzuleiten (vgl. Abbildung 5-35). Bei einer Verpackung des Typs A oder B ist es Aufgabe des Entladers, das angelieferte Verpackung zu entladen und der Rekonditionierungsanlage zuzuführen. Der Mitarbeiter muss hierbei zuerst über die Rekonditionierfähigkeit der Verpackung entscheiden. Dies geschieht durch eine Sichtprüfung, wobei nach Beulen, Löchern oder großen Rostflächen gesucht wird. Ist die Sichtprüfung negativ, wird das Fass verwertet. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Vorbehandlung nötig ist und welche Gefahren von Resten des zuletzt beförderten Füllguts ausgehen können. Die notwendigen Informationen, mit denen man die vom Produkt ausgehenden Gefahren aufgrund des letzten Füllgutes ermitteln und die Art der Behandlung bestimmen kann, befinden sich beispielsweise auf dem Etikett, den Begleitpapieren oder Unterlagen über frühere Chargen des Lieferanten. Bei der letzten Variante muss der Entlademitarbeiter Zugriff auf Infoprmationen zu früheren Lieferungen eines bestimmten Lieferanten haben. Die Stoffdatenbank soll es ihm ermöglichen, einen Lieferanten auszuwählen und dann eine Liste möglicher Restinhaltsprodukte einzusehen. Durch die Auswahl des gelieferten Verpackungstyps kann der Entlademitarbeiter diese Liste weiter eingrenzen. Wenn dasdas Produkt ermittelt ist, müssen weitere Informationen zum Umgang mit der Verpackung angezeigt werden. Im Einzelnen sind dabei von Bedeutung • ob das Produkt sich reaktiv verhält; • welche Gefahren von dem Produkt ausgehen können; • welche R-Sätze zugeordnet sind und • welche Inhaltsstoffe in dem Produkt enthalten sind. Diese Angaben soll die zu konzipierende Stoffdatenbank liefern. Zusätzlich müssen dem Entlademitarbeiter im Fall einer notwendigen Vorbehandlung die entsprechende Behandlungsart und das Behandlungsmedium angezeigt werden. 339 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Fässer auf Lagerrampe eingetroffen Einordnung nach Verpackungsart, -inhalt, ggf. Lieferant Kategorie A oder B Kategorie C und D Kategorie E Prüfung auf Vorbehandlung Prüfung auf Vorbehandlung Fass einem Entsorger zuführen Fass an Entsorger Keine Vorbehandlung notwendig Vorbehandlung notwendig Art der Vorbehandlung ermitteln Art der Vorbehandlung ermitteln Vorbehandlung ermitteln Vorbehandlung ermitteln Vorbehandlung durchführen Vorbehandlung durchführen Vorbehandlung durchgeführen Vorbehandlung durchgeführen Keine Vorbehandlung notwendig Fass der Rekonditionierung zuführen Fass der Verwertung zuführen Fass der Rekonditionierung zugeführt Fass der Verwertung zugeführt Abbildung 5-35: 340 Vorbehandlung notwendig EPK zur Verpackungskategorisierung an der Entladung Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Grundlegend für die Anwendung der Stoffdatenbank innerhalb der Warenannahme ist eine übersichtliche Darstellung der benötigten Informationen und eine einfache Bedienbarkeit der Datenbank. Der Mitarbeiter muss möglichst alle relevanten Informationen in einer Bildschirmmaske erhalten, um unnötiges Wechseln der Masken zu verhindern, was die Nutzung erschweren würde. Der hierfür nötige Clientrechner muss an einem Ort in der Nähe der Laderampe aufgestellt werden und so für die Mitarbeiter der Warenannahme schnell erreichbar sein. So ist eine Anforderung an die Stoffdatenbank, dass ein Benutzer in einer Bildschirmmaske wichtige Kategorisierungsmerkmale, wie Produkt und Lieferant, auswählen kann, um alle weiteren relevanten Informationen angezeigt zu bekommen. Zusätzlich ergibt sich aus den möglichst kurzen Bedienzeiten der Anwendung in der Warenannahme / Entladung der Bedarf, wichtige Informationen hervorzuheben, damit diese nicht übersehen werden können. Dies können beispielsweise alle sicherheitsrelevanten Informationen sowie Angaben zu Behandlungsarten eines Füllgutes sein. Die Bildschirmmaske muss also konzipiert sein, dass der Mitarbeiter bei einem kurzen Blick auf dem Bildschirm alle wichtigen Informationen sofort erkennt. 5.2.2.2 Anforderungen des Vertriebs Der Vertrieb ist zuständig für Angebotserstellung, Auftragsbearbeitung und Kundenpflege. Die zu entwickelnde Stoffdatenbank muss diese Tätigkeiten in geeigneter Weise unterstützen. Der Schwerpunkt der Nutzung soll in der Angebotserstellung liegen, da der Informationsbedarf des Vertriebs im Moment der Angebotserstellung von herkömmlichen ERP-Systemen nicht vollständig gedeckt werden kann. Es fehlen bisher Möglichkeiten, wichtige Informationen, wie z. B. R-Sätze, Gefahren und Behandlungsarten, die die Kosten maßgeblich beeinflussen, abzubilden. Aus den Kosten ergeben sich die Preise für die Rekonditionierung sowie die Vergütung für den Lieferanten. 341 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Anfrageposition eines Lieferanten Verpackungstyp ermitteln Füllgut ermitteln Verpackungstyp ermittelt Füllgut ermittelt Kategorie ermitteln Kategorie ermittelt Kostensatz aus Kategorie ableiten Kostensatz abgeleitet Angebotsposition erstellen Angebotsposition erstellt Abbildung 5-36: EPK der Angebotserstellung In der Stoffdatenbank kann der Vertriebsmitarbeiter abfragen, welche Verpackungen mit welchen Füllgütern von welchen Lieferanten angeliefert werden können. Dies ist nötig, falls der Lieferant kein Produkt bei der Angebotsanfrage angegeben hat. Aufwendige Überprüfungen von alten Unterlagen und Angeboten sind so nicht mehr erforderlich. 342 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-37: EPK zur Ermittlung des Füllgutes Durch Eingabe des Produktes und der Verpackung kann der Vertriebsmitarbeiter die Kategorie ermitteln, aus welcher sich der Kostensatz ergibt. Der geplante Verkaufspreis (VKP) abzüglich des Kostensatzes (K) und eines geplanten Gewinns (G) ergibt den Einkaufspreis (EPK) einer Verpackungsart bzw. -kategorie i (Gleichung 11). EKPi = VKPi − Ki − Gi (Gleichung 11) Die Darstellung der Bildschirmmasken muss eine schnelle Abfrage der relevanten Informationen ermöglichen. Zusätzlich muss eine einfache und schnelle Bedienbarkeit der Datenbank möglich sein. Damit der Benutzer auch beim häufigen Wechseln zwischen verschiedenen Anwendungen schnell die relevanten Informationen einsehen kann, müssen alle erforderlichen Daten kompakt in einer Maske dargestellt werden können. Für jedes Suchkriterium, wie beispielsweise Kostensatz und Füllgut, muss eine Bildschirmmaske geöffnet werden, auf der die Abfrage stattfindet und die Ergebnisse angezeigt werden. 343 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen 5.2.2.3 Anforderungen des Qualitätsmanagement Das Qualitätsmanagement hat die Aufgabe die Prozesse bei der Rekonditionierung zu überwachen und kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grunde ist es auch verantwortlich für die Informationsqualität in der Stoffdatenbank. Daher muss die Möglichkeit gegeben sein, Daten einzufügen, zu ändern oder zu löschen. Das Qualitätsmanagement liefert und verwaltet die Informationen, die von der Warenannahme bzw. Entladung und vom Vertrieb benötigt werden. Die Stoffdatenbank muss so beschaffen sein, dass die Mitarbeiter des Qualitätsmanagement schnell und einfach relevante Informationen einsehen und eingeben können. Daher bedarf es entsprechend übersichtlich und strukturiert gestalteter Benutzeroberflächen und Datenstrukturen. Die Daten müssen in Stammdaten und Bestandsdaten untergliedert werden. Stammdaten sind dabei alle Daten, die sich nicht oder nur sehr selten ändern. Bestandsdaten hingegen bilden Verknüpfungen der Stammdaten ab. Der Benutzer muss sich zunächst entscheiden können, welche der beiden Datenkategorien er bearbeiten möchte. Nachfolgend bekommt er innerhalb einer Bildschirmmaske eine Auswahl über alle Datenobjekte dieser Kategorie. Bei den Stammdaten wären dies etwa R-Sätze, Gefahren, usw. Bei der Bearbeitung der Datenobjekte muss der Benutzer alle Datensätze dieses Objektes in einer Liste einsehen können. Falls die Anzahl der Datensätze sehr groß ist, ist eine Filterung nach selbst definierbaren Kriterien erforderlich. Bei der Markierung müssen Datensatzes Detailinformationen dargestellt werden. Der Benutzer muss diese Daten dann bearbeiten und Änderungen speichern können. Zusätzlich ist für das Qualitätsmanagement ein Berichtswesen von großer Bedeutung. Die Benutzer müssen daher Berichte nach selbst definierbaren Kriterien sowie standardisierte Berichte erstellen können. 5.2.3 5.2.3.1 Konzeptionelle Gestaltung der Stoffdatenbank Datenmodell Das Datenmodell untergliedert sich grundsätzlich in Stamm- und Bestandsdaten. Daten, die einer stündlichen oder täglichen Änderung unterliegen und Bewegungen der Bestandsdaten dokumentieren, so genannte Bewegungsdaten, werden im Informationssystem nicht erfasst. Diese wären z. B. Lagerbestände und Aufträge /STAH 2002/. Die Abbildung der Daten erfolgt in Tabellen, die im SERMDatenkonzept als Relationen bezeichnet werden. Zusätzlich werden Tabellen für die Zugriffsteuerung und für administrative Zwecke angelegt (vgl. Abbildung 5-38). 344 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Lieferant Zuordnung_ Lieferant_ Produkt LNR, Name Stoff LNR, PNR Gefahr SNR, CAS, Stoffname, GefahrNR GefahrNR, Bezeichnung, Symbol Zuordnung_ Produkt_Stoff SNR, PNR, Anteil Reaktiv ReaktivNR, Bezeichnung Zuordnung_ Produkt_ Gefahr Produkt PNR, Name, Beschreibung, ReaktivNR R-Satz R_Satz, Beschreibung R-SatzZuordnung PNR, R_Satz Verpackungstyp Zuordnung_ Verpackung_ Produkt VNR, Verpackungsart, Größe Kategorie C, Beschreibung VNR, PNR Zuordnung_ Verpackung_ Kategorie C, VNR, BNR, Kostensatz Behandlung BNR, Anlage, Medium Gruppe Zuordnung_ Kategorie_ Produkt_ Verpackung C, PNR, VNR Mitarbeiter GruppenNR, Gruppenname, Bemerkungen, Schreibrecht MNR, Mitarbeitername, GruppenNR Legende Version VersionsId, Datum, Bemerkungen Abbildung 5-38: PNR, GefahrNR BNR = Behandlungsnummer C = Kategoriekürzel CAS = Chemical Abstract Service Nummer GefahrNR = Gefahrkürzel LNR = Lieferantennummer PNR = Produktnummer R_Satz = R-Satz Nummer ReaktivNR = Nummer der Reaktivitätseigenschaft SNR = Stoffnummer VersionsID = Versionsnummer VNR = Verpackungsnummer Datenmodell der Stoffdatenbank Stammdaten Stammdaten sind alle Daten, die sich nicht bzw. nur sehr selten ändern./STAH 2002/ Hierzu zählen Gefahrenklassen, R-Sätze, Verpackungsarten und mögliche Inhaltstoffe. Nachfolgend werden die wichtigsten Gruppen von Stammdaten beschrieben. 345 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Inhaltsstoffe Inhaltsstoffe sind alle chemischen Stoffe, unabhängig davon, ob von ihnen eine Gefahr ausgeht oder nicht. Falls ein Stoff gefährlich ist, wird die Hauptgefahr, die von ihm ausgeht, im Informationssystem gespeichert. Als Merkmal eines Stoffes wird zusätzlich zur Bezeichnung auch die Chemical Abstract Service Nummer (CAS-Nummer) gespeichert. Die CAS-Nummer wurde von der American Chemical Society eingeführt, um Stoffe eindeutig zu identifizieren. Sie besteht aus drei Teilen, wobei der letzte Teil eine Prüfnummer darstellt. Die ersten beiden Teile haben keinen inhaltlichen Bezug zum Stoff. Es erfolgt also keine Klassifizierung /CAS/. In der Datenbank wird die CAS-Nummer nicht als Identifikationsmerkmal genutzt, da nicht jedem Stoff eine solche Nummer zugeordnet ist. Stattdessen wird eine laufende Nummer „SNR“ eingeführt, die als Identifikationsmerkmal dient, aber keinen inhaltlichen Bezug zu dem jeweiligen Inhaltsstoff aufweist. In der Stoffdatenbank werden Stoffe als Bestandteile von Produkten abgebildet. Produkte Produkte setzen sich aus verschiedenen Inhaltstoffen zusammen. Diese gehen mit einem bestimmten Prozentanteil in ein Produkt ein. Produkte, die aus nur einem Stoff bestehen, sind ebenfalls möglich. Das Informationssystem ermöglicht es, einem Produkt eine beliebige Anzahl von Inhaltsstoffen zuzuordnen. Im Informationssystem werden genau die Produkte gespeichert, die in den gelieferten Verpackungen enthalten sein können. Für den Umgang mit Restinhalten bzw. Produkten ist die Einstufung der Gefährlichkeit eines Stoffes wichtig. Drei Sicherheitshinweise sollen dies erleichtern. Zum einen werden zu jedem Produkt die zugehörigen R-Sätze gespeichert, welche vor allem den Mitarbeitern bei der Warenannahme den Umgang mit den Fässern erleichtern, weil sie ihnen direkte Sicherheitsratschläge vermitteln. Die entsprechenden Mitarbeiter sind mit den Sicherheitsmaßnahmen und Umgangsregeln bei den jeweiligen R-Sätzen vertraut. Bis zu fünf R-Sätze können einem Produkt zugeordnet werden. Ein weiterer Aspekt der Sicherheitsvorkehrungen ist die Angabe der Gefahrensymbole /EU-RL 67/. Diese bestehen aus einer kurzen Beschreibung in Form eines Adjektivs sowie aus einem standardisierten Grafiksymbol. Dieses Grafiksymbol weist eindeutig und prägnant auf eine Gefahr hin. Einem Produkt können mehrere Gefahren zugewiesen werden, maximal jedoch drei. Die dritte Sicherheitsinformation ist die Angabe, ob sich das Produkt reaktiv verhält, falls es einem bestimmten Umwelteinfluss ausgesetzt wird. Zu solchen Umwelteinflüssen kann der Kontakt mit Wasser, Säure oder Gasen gehören. Die Reaktivitätseigenschaft ist wichtig für die Entsorgung und Behandlung des Restinhalts. 346 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Ein Produkt wird über einen fünfstelligen Code eindeutig identifiziert. Neben der Angabe des Namens besteht die Möglichkeit, eine Beschreibung von speziellen Anmerkungen oder Eigenschaften zu einem Produkt hinzuzufügen. Lieferantendaten Die Lieferantendaten bestehen aus allen für die Anforderungen an die Stoffdatenbank relevanten Informationen zum Datenobjekt Lieferant. Die eindeutige Lieferantennummer (Bezeichnung in der Datenbank: LNR), die aus dem im Unternehmen implementierten ERP-System bezogen wird, ist unternehmensweit eindeutig. Zusätzlich wird ein Attribut „Bezeichnung“, welches die eigentliche Firmenbezeichnung beinhaltet, und eine Ortsangabe, die den Standort des Unternehmens kennzeichnet, gespeichert. Die Ortsangabe ist notwendig, weil Lieferanten mehrere Standorte besitzen können und an den einzelnen Standorten verschiedene Produkte in die Verpackungen gefüllt worden sein können. Weitere Angaben wie Ansprechpartner, E-Mail und genaue Anschrift sind für die Funktionalität des Informationssystems nicht erforderlich. Sie werden aus Gründen der Übersicht nicht verwendet. Gefahrenklassen Inhalt des Datenobjekts Gefahrenklassen sind die Gefahrensymbole gemäß EURichtlinie /EU-RL 1/. In der Datenbank wird das Gefahrenkürzel hinterlegt. Dieses besteht aus maximal zwei Buchstaben sowie einer Gefahrenbezeichnung. Um eine zugeordnete Gefahrenklasse hervorzuheben, werden die entsprechenden Symbole als Grafik im Informationssystem gespeichert und dem Nutzer angezeigt. Reaktivität von Stoffen Die Reaktivität bestimmt, bei welchen Umweltbedingungen ein Stoff eine bestimmte chemische Reaktion zeigt. Diese Eigenschaft wird im Attribut „Bezeichnung“ gespeichert, z. B. „Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung von Chlorwasserstoff“. Eine Reaktivitätseigenschaft wird über einen dreistelligen Code identifiziert. R-Sätze Die R-Sätze sollen im Informationssystem den Umgang mit einem bestimmten Produkt hinsichtlich definierter Gefahren unterstützen. Die Mitarbeiter einer Rekonditionieranlage sind in der Interpretation und Anwendung von R-Sätzen geschult. Die verbale Beschreibung laut EU-Richtlinie 67/548/EWG Anhang VI erleichtert die Umsetzung eines R-Satzes zusätzlich und verhindert Verwechslungen, weil dort die Anweisungen in einem Fließtext wiedergegeben werden /EU-RL 2/. Im Informationssystem werden die R-Sätze mit Produkten verbunden. Die zweistellige Identifikationsnummer eines R-Satzes stimmt mit der entsprechenden 347 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Nummer in der EU-Richtlinie überein. Die Beschreibung wurde ebenso übernommen. Verpackungen Im Informationssystem werden die Verpackungen als Verpackungstypen abgelegt. Ein Verpackungstyp besteht aus der Kombination „Verpackungsart und -größe“. Zur Vereinfachung wurde auf eine Referenztabelle mit den einzelnen Verpackungsarten verzichtet. Dies erfolgt einerseits, um einen höheren administrativen Aufwand zu vermeiden und andererseits, um die Anzahl der möglichen Kombinationen auf ein überschaubares Maß zu reduzieren. Ein Verpackungstyp wird über einen dreistelligen Code identifiziert. Dieser Code besteht aus einer fortlaufenden Nummer und hat keinen inhaltlichen Bezug zum Verpackungstyp. Die Verpackungsart unterscheidet die Verpackungen z. B. nach IBC oder Spundfass. Die Größenkategorien sind auf Größenintervalle, z. B. „Spundfass >200 Liter“ bezogen. Verpackungen eines Verpackungstyps in einer Größenkategorie werden der gleichen Behandlung unterzogen (z. B. Kanister mit 30 Liter Inhalt und 50 Liter Inhalt). Verpackungs- und Behandlungskategorien Bei Lieferanten eingekaufte Verpackungen werden jeweils nach Rekonditionierund Prozessfähigkeit kategorisiert. Diese Kategorisierung erfolgt durch die Kriterien Verpackungstyp und letztes Füllgut. Die Kombination beider Kriterien ergibt die Kategorie. Im Informationssystem werden die einzelnen Kategorien durch einen einzelnen Buchstaben identifiziert. Zu jeder Kategorie gehört eine kurze Beschreibung, z. B. Kategorie „B“ mit der Beschreibung „Prozessfähig und rekonditionierfähig nach Vorbehandlung“. Behandlungsarten Die Entscheidung, ob und welche Behandlung notwendig ist, wird durch die Kategorisierung der Verpackung und durch den Verpackungstyp definiert. Zu dieser Kombination gehört entweder keine oder genau eine Behandlung. Eine Behandlung besteht aus der Anlage, auf der die Behandlung stattfindet und dem Medium, mit dem die Behandlung durchgeführt wird. Das Informationssystem speichert so zu jeder Behandlung einen dreistelligen Identifikationscode, sowie die Angaben zu Anlage und Medium im Fließtext. Auf eine Aufsplittung des Mediums in einer Referenztabelle wurde aus Gründen der Vereinfachung verzichtet. Bestandsdaten Bestanddaten geben definitionsgemäß nur Bestände wieder /STAH 2002/. Die Zuordnungen Verpackungen, Lieferanten und Produkte (Füllgüter) untereinander, 348 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen sowie die Verknüpfungen zu Kategorien und Behandlungen fallen im weitesten Sinne in diese Kategorie. Zuordnungen des Lieferanten Im Informationssystem werden einem Lieferant bestimmte Füllgüter (Restinhalte) zugeordnet. Die Information, welche Produkte bei einem Lieferanten als Restinhalt vorhanden sein können, wird gespeichert und an der Warenannahme bzw. Entladung genutzt. Bei einer ankommenden Lieferung kann der Bearbeiter in einer Maske den Lieferanten auswählen und bekommt so eine Übersicht über alle möglichen Produkte. Daraus kann er die möglichen Füllgüter sowie deren Gefahren und entsprechende Sicherheitsanweisungen ablesen. Zuordnungen der Produkte Neben den Lieferanten werden die Produkte zusätzlich mit mehreren anderen Objekten verbunden. Das mögliche Zuordnen mehrerer R-Sätze und Gefahren zu einem Produkt verknüpft dieses mit den jeweiligen Informationen durch spezielle Zuordnungstabellen. Ebenso kann ein Produkt mit beliebig vielen Inhaltsstoffen verknüpft werden. Bei der Angabe dieser Verbindung wird der prozentuale Anteil eines Stoffes im Produkt angegeben. Für die Filtermöglichkeit bei der Warenannahme ist es relevant, dass im Informationssystem abgelegt wird, in welcher Verpackung ein Produkt enthalten sein kann. So kann der Bearbeiter bei der Warenannahme durch die Angabe des Verpackungstyps die Liste der möglichen Produkte einschränken. Aus dieser Kombination ergibt sich zudem die für die Behandlungsart und die Kosten relevante Kategorie. Im Informationssystem werden deshalb die Verbindung der Verpackungsart und des Produktes zusammen mit der Kategorie abgespeichert. Zuordnung der Behandlung und der Kosten Aus der Kombination der Kategorie und des Verpackungstyps ergeben sich die Behandlungsart und die Kosten der Rekonditionierung. Dieser Zusammenhang wird in einer gemeinsamen Tabelle gespeichert. Daten für die Zugriffssteuerung In der Zugriffssteuerung werden die Zugriffsmöglichkeiten auf das System festgesetzt. In der zugehörigen Tabelle werden Benutzer und deren Rechten definiert. Auf dieser Ebene werden Daten für die Objekte Mitarbeitergruppe und Mitarbeiter erfasst. 349 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Benutzergruppen Im Informationssystem werden die Nutzergruppen bzw. Abteilungen als Benutzergruppen gespeichert. Sie haben Zugriff auf die Stoffdatenbank und werden über eine Gruppennummer eindeutig identifiziert. Zusätzlich wird ein Gruppenname erfasst. Für zusätzliche Bemerkungen steht ein weiteres Textfeld zur Verfügung. Schreibrechte werden mit Hilfe eines bool’schen Attributs geregelt. Nimmt dieses den Wert „wahr“ an, hat die Gruppe die Berechtigung, Daten zu ändern. Anderenfalls existieren nur Leserechte. Mitarbeiterdaten Ein Mitarbeiter wird über eine dreistellige Mitarbeiternummer gekennzeichnet. Es werden nur die Mitarbeiter erfasst, welche auf die Stoffdatenbank zugreifen sollen. Der Eintrag des Mitarbeiternamens muss dem Anmeldenamen des Benutzers am Betriebssystem entsprechen, um eine korrekte Authentifizierung zu ermöglichen. Die Zugriffsrechte innerhalb der Datenbank regeln die Zugehörigkeit zu einer Benutzergruppe. Zu jedem Mitarbeiter wird eine Gruppennummer gespeichert, um so den Zusammenhang zur Benutzergruppe herzustellen. Versionskontrolle Die Tabelle „Version“ hat den Zweck, den aktuellen Stand der gerade genutzten Clientdatei zu bestimmen. Dieser wird durch den Eintrag einer Versionsnummer bestimmt, welcher von Version zu Version um einen Zähler erhöht wird. Zusätzlich werden das Veröffentlichungsdatum einer Version und eventuelle Bemerkungen gespeichert. 5.2.3.2 Zugriffskontrollen und Zugriffsrechte Zugriffskontrollen sollen den unbefugten Zugriff auf Daten verhindern /STAH 2002/. Diese werden auf der Ebene von Gruppen festgesetzt. So werden einzelne Berechtigungen oder Masken an Gruppen von Benutzern geknüpft und nicht an einzelne Mitarbeiter. Die Gruppen lehnen sich an die Nutzergruppen der Stoffdatenbank an. Die Abteilungen Qualitätsmanagement und Vertrieb wurden somit als Gruppen definiert. Abweichend ist der Eintrag der Gruppe Warenannahme bzw. Entladung, die weniger einer Abteilung als mehr einer Aufgabenposition entspricht. Die Anmeldung in der Stoffdatenbank erfolgt automatisch. Der Benutzer wird weder nach seinem Namen noch nach einem Kennwort gefragt. Beim Start sieht er die Startmaske, welche sich aus seiner Gruppenzugehörigkeit ergibt. Die Identifikation erfolgt über den Anmeldenamen beim Betriebssystem. Daher entsprechen die Mitarbeiternamen im Informationssystem dem Anmeldenamen im Betriebssystem. 350 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Zugriffobjekte bilden im Datenbanksystem die Masken. Je nach Gruppenzugehörigkeit werden andere Startmasken geöffnet. Der Nutzer bekommt so durch eine angepasste Navigationsfläche und ein individuelles Menü nur Zugriff auf die Masken und Informationen, die für ihn wichtig sind. Ein Zugriff auf Masken anderer Gruppen ist nicht möglich. Eine Rechteverwaltung für jede einzelne Maske ist durch die geringe Anzahl von Gruppen und die spätere Konvertierung in das MDE-Format54 nicht nötig. So hat der Benutzer keine Möglichkeit, Masken aufzurufen, die nicht für ihn bestimmt sind. Die Zugriffsrechte regeln, wer welche Daten, Masken und Berichte einsehen oder manipulieren darf /STAH 2002/. In der Stoffdatenbank sind sie aufgeteilt in Leserechte und Vollzugriff. Während der Bereich der Warenannahme / Entladung ausschließlich Leserechte für bestimmte Informationen genießt, erhält der Vertrieb eingeschränkten Zugriff auf die Daten. Er darf alle Daten einsehen, hat aber kein Recht zur Manipulation. Wenn sich Gruppen ohne Manipulationsrechte anmelden, wird die globale Variable „Schreibschutz“ auf den Wert „wahr“ gesetzt. Bei Aufruf der Routinen für Datenmanipulation wird diese Variable abgefragt und sollte ihr Wert „wahr“ sein, so werden Manipulationen nicht gestattet. 5.2.3.3 Bildschirmmasken Es wurden drei Gruppen von Bildschirmmasken erstellt. Die erste Gruppe orientiert sich an den Bedürfnissen der Nutzergruppe Warenannahme. Die zweite bezieht sich auf die Stammdaten und die dritte auf die operativen Aufgaben des Qualitätsmanagements und des Vertriebs. Qualitätsmanagement/ Vertrieb Warenannahme Stammdaten Operative Aufgaben Suche nach Lieferant Behandlungen Wer liefert was Suche nach Produkt Gefahren In welcher Verpackung Kategorien Kosten Lieferanten Mitarbeiter Mitarbeitergruppen Produkte Reaktivität R-Sätze Stoffe Verpackungstypen Abbildung 5-39: 54 Struktur der Bildschirmmasken MDE-Format = Verschlüsselte Version von Microsoft Access Datenbanken 351 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Um eine einheitliche Navigationsstruktur im Informationssystem zu schaffen, ist der grundsätzliche Aufbau der Bildschirmmasken gleich gestaltet. Der Benutzer navigiert sich entsprechend der Lesegewohnheit von links nach rechts. Anhand der nachfolgenden Abbildung wird diese Struktur erläutert. Abbildung 5-40: Beispiel für die Navigationsstruktur im Informationssystem Der Benutzer beginnt auf der linken Seite (Punkt eins) in der Abbildung. Hier kann er den Bereich auswählen, den er einsehen möchte. Durch die Benutzung der jeweiligen Schaltfläche ändern sich die Objekte unter Punkt zwei und drei. Im gewählten Beispiel wurde durch die Betätigung der Schaltfläche „Lieferantendaten“ die Liste der Lieferanten (Punkt zwei) und die Datenanzeige unter Punkt drei entsprechend den Eigenschaften eines Lieferanten geändert. Wenn der Benutzer nun im Datenauswahlbereich (Punkt zwei) einen Lieferanten auswählt, erscheinen die zum gewählten Lieferanten gehörenden Detaildaten in der Datenanzeige. Farbliche Hervorhebungen sollen diese Struktur visuell unterstützen. Filtermöglichkeiten Verschiedenen Auswahllisten können während der Anwendung des Informationssystems unübersichtlich werden. Dies gilt beispielsweise für die Auswahl von Produkten und Inhaltsstoffen. Um die Auswahlliste einschränken zu können, wurden verschiedene Filtermöglichkeiten definiert (vgl. Abbildung 5-41). 352 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-41: Beispiel für Filtermöglichkeiten Der Filter kann folgendermaßen angewendet werden. Zuerst wird der Wert angegeben, nach welchem gefiltert werden soll. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich um Auswahlfelder (Punkt eins) oder um Textfelder (Punkt zwei) handelt. Bei Auswahlfeldern muss aus einer Liste ein Wert ausgewählt werden. Für Textfelder gilt, dass nur ein Teil des Wertes eingegeben werden muss. Das Programm beschränkt die Auswahl auf die Datensätze, bei denen der Filterwert als Teil vorkommt. Wenn beispielsweise als Filter für den Produktnamen der Wert „Saba“ eingegeben wird, erscheint in der Auswahlliste auch das Produkt mit dem Namen „Sabaspray PP1505ON“. Bildschirmmasken für die Nutzergruppe Warenannahme Die Nutzergruppe Warenannahme hat grundsätzlich zwei Bildschirmmasken zur Auswahl. Der Bearbeiter kann wählen, ob er seine Suche nach Informationen mit der Angabe des Produktes oder mit der Angabe des Lieferanten beginnen möchte. In der in Abbildung 5-42 dargestellten Maske beginnt der Bearbeiter an der Warenannahme mit der Auswahl eines Lieferanten (Punkt eins). Er kann seine Auswahl auch weiter einschränken, z. B. auf die angelieferte Verpackung. In der Produktliste (Punkt zwei) erscheinen nun alle Produkte, die von dem gewählten Lieferanten als Füllgut enthalten sein können. Bei Einschränkung über eine bestimmte Verpackung verringert sich die Anzahl der hier dargestellten Datensätze. Nach der Auswahl eines Produktes werden dessen Detaildaten angezeigt (Punkt fünf). Zu den angezeigten Detaildaten gehören Produktname, die zugehörigen R-Sätze, die Reaktivitätseigenschaft, die Inhaltsstoffe und die vom Produkt ausgehenden Gefahren. Um den Mitarbeiter sicherheitsrelevante Daten prägnant aufzuzeigen, werden mögliche Gefahren als Symbol mit Beschriftung angezeigt. Ebenfalls sind 353 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen die R-Sätze in Fettdruck mit der gesamten Bezeichnung abgebildet, um Verwechselungen und Fehleinschätzungen zu vermeiden. Abbildung 5-42: Bildschirmmaske für die Produktsuche über den Lieferanten Nach der Auswahl des Produktes muss der Mitarbeiter die angelieferte Verpackungsart wählen (Punkt drei). Die Verpackungsliste ist so gefiltert, dass nur die Verpackungsarten angezeigt werden, welche die gewählte Produktart beinhalten können. Nach der Auswahl der Verpackungsart kann der Bearbeiter die ggf. nötige Behandlungsart ablesen (Punkt vier). In Fettdruck werden die Behandlungsanlage und das Behandlungsmedium dem Bearbeiter angezeigt. Bei der „Suche nach Produkt“ entfällt die Auswahl des Lieferanten (Abbildung 5-43). Diese Maske wird genutzt, falls der Bearbeiter nicht den Lieferanten, dafür aber das Füllgut, welches auf an dem Fass angebrachten Zetteln vermerkt ist, kennt. Um die Anzeige in der Produktliste einzuschränken, hat der Bearbeiter zwei Filtermöglichkeiten (Punkt eins). Als erstes kann er die Auswahl über den Verpackungstyp einschränken. Es werden dann nur noch die Produkte angezeigt, die in der gewählten Verpackungsart als Füllgut in Betracht kommen. Bei der zweiten Filtermöglichkeit kann der Benutzer mit Hilfe eines Teils des Produktnamens die Auswahl begrenzen. Alle anderen Objekte und Abläufe entsprechen der Maske für die „Suche nach Lieferanten“ in der Warenannahme. 354 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-43: Bildschirmmaske für die Suche über das Produkt Bildschirmmasken für die Benutzergruppen Vertrieb und Qualitätsmanagement Die Nutzergruppen Vertrieb und Qualitätsmanagement verfügen über zwei Hauptmasken, eine für die Stammdatenpflege und eine zur Unterstützung der operativen Tätigkeiten. Die Stammdatenpflege bezieht sich auf die Objekte Behandlungsarten, Gefahren, Kategorien, Lieferanten, Mitarbeiter, Mitarbeitergruppen, Produkte, Reaktivität, R-Sätze, Stoffe und Verpackungstypen. Im Bereich der Stammdatenpflege kann der Benutzer durch die Auswahl des Objektes auf der linken Schaltflächenleiste zunächst seine Auswahl treffen (Abbildung 5-44). Es erscheint eine Liste der Datensätze im mittleren Bereich der Oberfläche. Durch die Auswahl eines Datensatzes kann dieser nun verändert werden. Durch die beiden Schaltflächen „Neu“ und „Löschen“ kann ein neuer Datensatz angelegt oder der ausgewählte Datensatz gelöscht werden. Änderungen am ausgewählten Datensatz erfolgen im rechten Bereich und müssen durch die Schaltfläche „Speichern“ bestätigt werden. Die Bearbeitung aller Stammdatenobjekte erfolgt nach diesem Prinzip. Für den Vertrieb werden die Schaltflächen für das Hinzufügen, Löschen und Speichern ausgeblendet, da hier keine Änderungen ausgeführt werden dürfen. 355 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-44: Bildschirmmaske der Stammdatenpflege Auch die Bildschirmmasken für die Unterstützung der operativen Tätigkeiten des Qualitätsmanagements und des Vertriebs sind vielfältig. Die Zuordnung von Produkten zu Lieferanten erfolgt über die Funktion „Wer liefert was“ (vgl. Abbildung 5-45). Hier können den Lieferanten einzelne Produkte (mögliche Inhaltstoffe) zugeordnet werden. Mit Hilfe der Schaltfläche „In welcher Verpackung“ kann die Zuordnung der Produkte zu einzelnen Verpackungstypen sowie die Bestimmung der daraus folgenden Kategorie erfolgen. Unter „Kosten“ können für die Verbindung von Verpackungstyp und Kategorie die Kosten abgerufen und angegeben werden. Zunächst muss der Lieferant ausgewählt werden. Daraufhin erscheint unter „liefert Produkt“ eine Liste der dem Lieferanten bisher zugeordneten Produkte. Über die Schaltfläche „Hinzufügen“ kann nun ein neues Produkt der Liste hinzugefügt und über „Löschen“ wieder entfernt werden. Die Schaltfläche „Produktinfos“ dient dazu, die Eigenschaften eines ausgewählten Produkts abzurufen. 356 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-45: Bildschirmmaske "Wer liefert was" Die Zuordnung von Produkten zu Verpackungstypen erfolgt durch Betätigung der Schaltfläche „in welcher Verpackung“. Das Produkt kann aus einer Auswahlliste lieferantenspezifisch gewählt werden. Um die Produktanzahl zu begrenzen, gibt es die Möglichkeit, über einen Filter die Auswahl im Produktnamen einzuschränken. Nun können über die Schaltflächen „hinzufügen“ und „löschen“ Verpackungen mit dem Produkt verknüpft bzw. diese Verknüpfung wieder aufgelöst werden. Bei der Markierung einer Verpackung erscheint auf der rechten Seite die Auswahl der Kategorie. Falls dieser Kombination aus Verpackungstyp und Produkt bereits eine Kategorie zugeordnet wurde, erscheint diese als Vorauswahl zusammen mit dem gesetzten Kostensatz. Die Kategorie kann nun geändert werden, wobei die Änderung durch die Schaltfläche „Speichern“ bestätigt werden muss (vgl. Abbildung 5-46). 357 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-46: Bildschirmmaske „In welcher Verpackung“ In der Bildschirmmaske „Kosten“ können die Kostensätze und Behandlungsarten eingesehen und eingetragen werden (vgl. Abbildung 5-47). Die Bildschirmdarstellung folgt dabei der Logik, dass sich aus Verpackungstyp und Kategorie die Kostensätze und Behandlungsarten ergeben. Zuerst werden eine Verpackung und die entsprechende Kategorie gewählt. Existiert bereits ein Datensatz für die gewählte Kombination, so werden die weiteren Felder automatisch gefüllt. Nach dieser Auswahl erhält man das Eingabefeld für den Kostensatz. Zusätzlich kann der aktuellen Auswahl eine Behandlung zugewiesen werden. Sollten Änderungen durchgeführt oder Daten für eine neue Kombination aus Verpackungstyp und Kategorie eingegeben werden, müssen diese durch die Schaltfläche „Speichern“ bestätigt werden. Eine Liste aller Kostensätze befindet sich im unteren Feld. Bei der Auswahl eines Datensatzes in dieser Liste werden die Daten in die Eingabefelder übertragen. 358 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-47: 5.2.3.4 Bildschirmmaske "Kosten" Berichtswesen Zur Auswertung und Ablage bestimmter Informationen ist es notwendig, Daten in Form von Berichten aufzubereiten. Vor allem für den Bereich des Qualitätsmanagement sind zur Dokumentation Berichte in Papierform notwendig. Diese Berichte können auch vom Vertrieb ausgedruckt werden. Im Bereich Warenannahme bzw. Entladung sind Berichte nicht erforderlich, da die kurzfristige Informationsanfrage im Vordergrund steht. Es wurden folgende Berichte implementiert: • Daten eines einzelnen Produktes, • Übersicht über alle Produkte, • Liste aller Produkte, die von einem bestimmten Lieferanten geliefert werden, • Liste aller Lieferanten, die ein bestimmtes Produkt liefern, • Liste aller Verpackungen, die ein bestimmtes Produkt beinhalten können, • Liste aller Produkte, die in einer bestimmten Verpackung als Restinhaltstoff sein können und • eine Gesamtliste aller Kostensätze. Jeder Bericht enthält zur späteren Rückverfolgung das Datum des Ausdrucks. 359 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-48: 5.2.4 5.2.4.1 Beispiel des Berichts „Details zum gewählten Produkt“ Realisierung und Erprobung der Stoffdatenbank Technische Richtlinien Nachfolgend werden die Anforderungen an das Server- und Clientsystem sowie die Betriebsysteme vorgestellt. Betriebssystem Das Systemumfeld der Stoffdatenbank besteht ausschließlich aus Microsoftbasierten Betriebssystemen. Es kann für Server- und Clientebene Microsoft Windows® NT 4.0 und Microsoft Windows® 2000 eingesetzt werden. Als Office-Paket wird Microsoft Office 2000 verwendet. Der Einsatz anderer Versionen ist ebenso möglich, setzt allerdings eine Konvertierung und ggf. eine Anpassung voraus. Da in den meisten Betrieben Microsoft Office in der Professional Variante eingesetzt wird, ist sichergestellt, dass auf allen betreffenden Clientrechnern eine Microsoft Access®-Installation vorhanden ist. Datenbanksystem Die Wahl von Microsoft Access® als Datenbanksystem hat ökonomische Gründe. In den meisten Betrieben ist eine Access®-Version im Rahmen des Office-Paketes standardmäßig vorhanden, wodurch zusätzliche Lizenz- und Installationskosten entfallen. 360 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Angestellten von Betrieben sind zumeist erfahren in der Anwendung von Microsoft Office Produkten und deren Handhabung. Dies erleichtert die Einarbeitung in das neue System. Die einzelnen Komponenten von Microsoft Office haben eine durchgehende Philosophie im Bezug auf Darstellung, Tastaturkürzel, Symbolik und Navigationsstruktur, so dass bei vielen Mitarbeitern Wiedererkennungseffekte auftreten. Das Vorhandensein anderer auf Microsoft Access® basierender Systeme innerhalb des Betriebes ist ebenso hilfreich und fördert die Akzeptanz55. Dass Microsoft Access® gegenüber herkömmlichen SQL-Datenbanksystemen eine geringere Datenverarbeitungsgeschwindigkeit aufweist, spielt bei diesem Projekt aufgrund der relativ geringen Datenmenge, die innerhalb der Tabellen anfallen, keine Rolle. Die meisten Tabellen enthalten weniger als 100 Datensätze. Lediglich die Tabellen für Stoffe und Produkte verfügen über bis zu 10.000 Datensätze. Zugriffe laufen unter Access in einer Geschwindigkeit ab, die minimal unter der von SQL-Datenbanksystemen liegt. Ebenfalls können die Geschwindigkeitsunterschiede bei Datenmanipulationen vernachlässigt werden, da diese größtenteils nur bei der ersten Datenerfassung anfallen. Im weiteren Verlauf werden Veränderungen an Daten selten durchgeführt, weil keine Bewegungsdaten, wie z. B. Aufträge oder Rechnungen, erfasst werden. Benutzerschnittstelle Als Benutzerschnittstelle wurde Microsoft Access® gewählt. Dies hat neben den bereits dargestellten Aspekten zusätzliche Vorteile in der späteren Wartung oder Erweiterung. Die bei Microsoft Access® benutzte Programmiersprache „Visual Basic for Applications“ ist relativ einfach erlernbar. Ferner verfügt das Paket über einfache Formular- und Berichtserstellungstools sowie über viele so genannte Wizards. Wizards sind kleine Tools, die dem Benutzer durch Vorgaben und einfache Auswahlmöglichkeiten den Entwurf von Objekten, wie z. B. Formulare und Berichte, erleichtern. Durch die weite Verbreitung des Microsoft Office Pakets existieren viele Fachkräfte, die über Kenntnisse in der Programmiersprache „Visual Basic for Applications“ verfügen. 5.2.4.2 Implementierung Das Informationssystem besteht aus drei Dateien. Einer Serverdatei, einer Clientdatei und einer Startdatei für den Client. Serverdatei Die Datei Stoff_daten.mdb bildet die eigentliche Datenbank. In ihr sind alle Tabellen des Informationssystems gespeichert. Einzige Ausnahme ist die Tabelle „Version“, die für die Clientdatei wichtig ist. 55 z. B. „WEKA-Datenbank Inhaltsstoffe“ 361 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Die Serverdatei ist eine Microsoft Access® Datei, die nur Tabellen beinhaltet. Sie wird auf den Standardöffnungsmodus „Freigegeben“ gestellt, d. h. es ist ein mehrfacher Zugriff auf die Datenbank möglich. Gleichzeitig erfolgt eine Datensatzsperrung nur auf Ebene eines Datensatzes. Dies bedeutet, dass mehrere Benutzer gleichzeitig Daten im Informationssystem ändern können. Nur auf der Ebene eines Datensatzes erfolgt bei der Bearbeitung durch einen Benutzer eine Schreibsperrung für alle anderen Benutzer dieses Objekt. Alternativ wäre eine Sperrung auf Seitenebene möglich. Als Sperrverfahren wird das Konzept des „optimistischen Sperrverfahrens“ /ALB 1997/ genutzt. Hierbei wird der Datensatz nur bei direkter Datenmanipulation, also dem Speichervorgang, gesperrt. Während der Bearbeitung können andere Benutzer auf diesen Datensatz zugreifen und mit ihm arbeiten. Der Grund für die Wahl dieses Sperrverfahrens liegt darin, dass Konflikte durch mehrfache gleichzeitige Bearbeitung eines einzelnen Datensatzes so gut wie ausgeschlossen sind. Da nur die Abteilung Qualitätsmanagement das Recht hat, Daten zu ändern, sind Änderungen von Daten an mehreren Arbeitsplätzen zugleich weitgehend auszuschließen. Die Serverdatei wird unternehmensintern auf einem von allen relevanten Abteilungen erreichbaren Server hinterlegt. Clientdatei Die Clientdatei „Stoff_Benutzer.mdb“ wird lokal auf den Client-Systemen installiert. Sie wird in das Verzeichnis „C:\Stoffdatenbank\“ gespeichert. Innerhalb der Datei finden sich alle Masken, Berichte und Abfragen. Die Daten werden aus Verknüpfungen zu den Tabellen innerhalb der Serverdatei bezogen. Die Clientdatei ist die Datei, mit welcher der Benutzer arbeitet. Sie ist für alle Benutzer gleich, da sich die benutzerspezifischen Masken aus dem Anmeldenamen unter Windows ergeben. Es existiert folglich nur eine Clientdatei, die für verschiedene Nutzergruppen ein jeweils anderes Erscheinungsbild hat. Startdatei Die Startdatei hat den Zweck, die Clientdatei auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei der Benutzung des Informationssystems ruft der Benutzer immer diese Datei auf. Die eigentliche Clientdatei sieht der Benutzer nicht. Beim Startvorgang öffnet die Startdatei die Tabelle „Version“ der lokalen Clientdatei und der Clientdatei auf dem Server liegt. In beiden Tabellen wird der höchste Wert des Attributs „VersionsID“ gesucht. Ist dieser bei der Clientdatei auf dem Server größer, bedeutet dies, dass auf dem Server eine aktuellere Version verfügbar ist. Ist dies der Fall, wird diese Datei auf das Clientsystem kopiert und ausgeführt. Ist die höchste Versionsnummer bei beiden Dateien gleich, wird die lokale Clientdatei ausgeführt. 362 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen Abbildung 5-49: EPK zur Startroutine 363 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen 5.2.4.3 Netzwerkstruktur Die Anforderungen an die Netzwerkstruktur sind gering. Auf dem Server muss für die Benutzer der Stoffdatenbank ein Verzeichnis freigegeben werden, in dem die Datenbankdatei abgelegt wird. Alle Benutzer der Stoffdatenbank müssen Rechte für dieses Verzeichnis besitzen, die sich nach den spezifischen Anforderungen in Lese-, Änderungs-, Erstellungs- und Löschrechte unterteilen lassen. 5.2.4.4 Erstellung eines Handbuchs für die Nutzung der Stoffdatenbank Zur Einweisung der Benutzer in die Möglichkeiten und die Funktionsweise des Informationssystems wurde ein entsprechendes Handbuch erstellt. Das Handbuch ist als Anhang beigefügt. Das Handbuch beginnt mit einer kurzen Einführung in die Thematik. Anschließend werden die einzelnen Informationsobjekte in der Datenbank im Hinblick auf ihren Zusammenhang zur Rekonditionierung und ihre Einbettung ins Informationssystem aufgezeigt. Die Nutzung des Programms wird durch die detaillierte Darstellung der Navigationsstruktur, der Filtermöglichkeiten sowie des Aufbaus der Bildschirmmasken erläutert. Nachfolgend werden die einzelnen Bildschirmmasken mit ihren Funktionalitäten dargestellt. Am Schluss befinden sich Hinweise zur Implementierung des Systems im Netzwerk. 5.2.4.5 Erprobung der Stoffdatenbank und Zusammenfassung der Erkenntnisse Die entwickelte Stoffdatenbank wurde nach Fertigstellung in Zusammenarbeit mit der Blagden Packaging Mendig GmbH erprobt. In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst eine Einweisung und Schulung der Mitarbeiter im Qualitätsmanagement, da diese die Datenbank zunächst mit den notwendigen Daten füllen mussten. Zusätzlich wurden auch die Vertriebsmitarbeiter in das Programm eingewiesen. Anschließend wurde ein Workshop mit den betroffenen Mitarbeitern aus dem Bereich Produktion / Wareneingang durchgeführt, um diesen das Softwaretool zu erläutern und Hemmnisse abzubauen. Anschließend wurden umfassende Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Grundlage dafür bildete das entwickelte Handbuch. Im Rahmen der anschließenden praktischen Umsetzung zeigte sich, dass das Programm den Anforderungen der Praxis gerecht wird. Es stellten sich keine Probleme ein. Zugriffszeiten und Systemaufbau sind so konzipiert, dass auch an der Entladung eine schnelle und einfache Nutzung möglich ist. Die Mitarbeiter zeigten nach der erforderlichen Eingewöhnungsphase große Zufriedenheit und bestätigten die positiven Effekte des neuen Hilfsmittels. Zusätzlich konnte die Fehlerquote bei der Zuordnung der Verpackungen reduziert werden. Aufgrund dieser 364 Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung der Rekonditionierfähigkeit starrer Verpackungen guten Erprobungsergebnisse wurde die entwickelte Stoffdatenbank voll in den Betrieb integriert und wird auch nach Ablauf des Vorhabens weiter genutzt. Abschließend soll jedoch auch noch mal auf die Grenzen des Systems hingewiesen werden. Trotzt erheblicher positiver Effekte ist die Stoffdatenbank ein System, dessen Nutzung auf der Deklaration der ehemaligen Inhaltstoffe durch den Verpackungsnutzer gemäß der Gefahrgutrichtlinien erforderlich ist. Es kommt jedoch, wie bereits beschrieben, auch vor, dass in den Verpackungen Restinhalte enthalten sind, die nicht der Deklaration entsprechen. In diesen Fällen kann auch die Stoffdatenbank nur sehr begrenzt Hilfestellung leisten, indem beispielsweise Informationen zu Lieferanten abgespeichert werden, bei denen ein solcher Fall schon einmal bzw. öfter auftrat. Somit können die Mitarbeiter angehalten werden, ggf. etwas genauer zu prüfen. Eine Garantie für die Erkennung problematischer Restinhalte ist dies jedoch nicht. Dazu wäre eine an den Prozess angepasste Analysetechnik erforderlich, die eine schnelle Erfassung der chemischen Parameter an der Eingangskontrolle und so eine sichere Deklaration der Inhaltstoffe ermöglicht. Klassische chemische Analyseverfahren sind an dieser Stelle ungeeignet, da die Informationen zeitnah zur Verfügung stehen müssen. Daher wird ein sensorisches System benötigt, mit dem in Echtzeit verschiedene chemische Parameter gemessen werden können, was angesichts der Vielzahl an möglichen Inhaltstoffen eine sehr komplexe Thematik darstellt. Hier liegen jedoch interessante Ansatzmöglichkeiten, die Projektergebnisse sinnvoll zu erweitern. 365 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen 6 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen 6.1 Problemstellung und Zielsetzung Der mechanische Zustand der Verpackungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Rekonditionierfähigkeit. Die während der Nutzung auftretenden TUL-Belastungen verursachen teilweise erhebliche Deformationen an den Verpackungen, die zum Ausschluss vom Rekonditionierprozess führen. Darüber hinaus können aber auch durch Transporte bedingte Schwingungsschäden an den Verpackungen auftreten, die andere Schadensbilder verursachen und für die Werker am Wareneingang nicht unmittelbar erkennbar sind. Typische Transportschäden an den zu betrachtenden Verpackungen zeigt die nachfolgende Abbildung. a) c) b) d) Bilder oben: Verformung des Unterbodens (a), Riss am Unterboden (b) unten: Ermüdungsbruch Stützrahmen (c), Schwingungsschaden Blase (d) Abbildung 6-1: Typische Schäden an Fässern und Kombinations-IBC Wie in der Abbildung oben rechts zu sehen, sind insbesondere die durch den Gütertransport an Stahlfässern verursachten Schäden für den Werker nur sehr schwer zu erkennen, da sich Ausfälle infolge von Schwingungsbelastungen in den 366 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen meisten Fällen durch Risse am Unterboden oder im unteren Bereich des Mantels – beginnend als mit bloßem Auge nicht zu erkennenden Haarrissen - bemerkbar machen /OHL 2001/. Dies kann vom Werker nur schwer kontrolliert werden mit der Folge, dass die Verpackungen in nachfolgenden Kontrollen „durchfallen“ bzw. undicht werden. Bei Kombinations-IBC sind die Schwachstellen insbesondere die Innenblase aus Kunststoff – beginnende Risse sind hier in der Regel an der Weissverfärbung des Kunststoffs zu erkennen - sowie der Außenkorb aus Stahl und daher für den Werker gut zu erkennen (vgl. Abbildung 6-1). Schäden an den Ladungsträgern (Paletten) treten eher selten auf. Aber nicht nur die Schwingungsbelastungen führen zu einer Materialermüdung, auch der Prozess der Rekonditionierung und die entsprechenden Ausbeulungsprozesse haben, insbesondere bei Stahlverpackungen, Auswirkungen auf die mechanische Stabilität. Jeder Rekonditioniervorgang führt zu einer Materialschwächung. Daher haben Qualitätssicherungs- und -überwachungsmaßnahmen im Bereich der Rekonditionierung eine erhebliche Bedeutung. Ziel der Untersuchungen war es folglich, die Schwingfestigkeit starrer Verpackungen genauer zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Optimierung der Zeitfestigkeit von Stahlverpackungen, im Speziellen von Spundfässern nach DIN EN 210, zu definieren. In diesem Zusammenhang sollte auch der Einfluss der Materialstärke sowie der Rekonditionierprozesse auf die Schwingfestigkeit genauer untersucht werden. Kombinations-IBC wurden in die Untersuchungen nicht einbezogen, da Schwingungsschäden bei diesen deutlich seltener auftreten. Darüber hinaus ist in den meisten Fällen die Kunststoffblase betroffen, die im Rahmen eines Rebotteling leicht ausgetauscht werden kann. 6.2 Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen Fässer sind in voll befüllten Zustand erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Insbesondere durch die durch schlechte Straßen hervorgerufenen Vertikalbeschleunigungen des Füllgutes müssen vom Fassunterboden große Kräfte aufgenommen werden, die nach gewisser Zeit zur Materialermüdung in Form von Schwingungsrissen und damit zum Verlust der Dichtigkeit führen. Transport-, Umschlag- und Lagerbelastungen (TUL-Belastungen) lassen sich in mechanische, klimatische, chemische, biologische und sonstige Belastungen unterteilen (Abbildung 6-2). Diese Belastungen treten in der Regel nicht einzeln, sondern kombiniert als so genanntes Belastungskollektiv auf. Neben den klimatischen Belastungen müssen insbesondere die mechanischen Belastungen berücksichtigt werden, da sie einen Schaden an einer Gefahrgutumschließung verursachen können und damit ggf. einen Austritt von Gefahrstoffen. 367 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Abbildung 6-2: Übersicht über TUL-Belastungen /VDI 3968/ /SOW 1998/ Mechanische TUL-Belastungen, die für Transportschäden ursählich sind, können in statische und dynamische Belastungen unterteilt werden. In Abbildung 6-3 sind einige charakteristische mechanische TUL-Belastungen und deren Ursachen dargestellt. Statische Beanspruchungen treten beispielsweise durch Übereinanderstapeln von Gütern in Lagern und Laderäumen (Stapeldruck) oder durch Druckkräfte an Angriffsstellen von Seilen, Gabeln usw. (Manipulationskräfte) auf. Bei der Stapelbildung sind es Stauchdruckbelastungen, die je nach Krafteinleitung und weiterleitung zu Druck- und damit, in Abhängigkeit der Bauteilgestaltung, auch zu Knick- und Biegebelastungen auf Verpackungen führen. Dynamische Belastungen resultieren aus Bewegungsänderungen (z. B. Kurvenfahrt, Lkw-Fahrwerksreaktionen) und sind im Allgemeinen nur sehr schwer im Vorfeld zu bestimmen. Sie werden in vermeidbare und unvermeidbare Belastungen unterschieden, wobei insbesondere die unvermeidbaren Belastungen, z. B. Schwingungen und Stöße auf der Ladefläche eines Transportmittels, im Rahmen des vorliegenden Vorhabens von besonderem Interesse sind. 368 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Abbildung 6-3: Mechanische TUL-Belastungen und deren Ursachen /SOW 1998/ In Abbildung 6-4 sind erfahrungsgemäß im Straßengüterverkehr auftretende Belastungsgrößen für singuläre Belastungen mit ihren Amplitudenwerten angegeben. Abbildung 6-4: Beschleunigungen auf das Transportgut /VDI 3968/ /SOW 1998/ Schwingungsbelastungen werden nach ihrem zeitlichen Verlauf in periodische und stochastische - zulässig verteilter Schwingverlauf - unterteilt, wobei periodische sinusförmige Schwingungen in Reinform nur sehr selten in der Praxis auftreten. Überwiegend sind es stochastische Schwingungen, die sich mit unterschiedlichen Amplituden-, Frequenzen- und Richtungsgrößen überlagern. Beim Transport von 369 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Gütern sind als Einflussfaktoren für eine Schwingungsanregung im Wesentlichen die Fahrbahn- bzw. Streckenbeschaffenheit sowie das Fahrwerk des Fahrzeugs zu nennen. Durch diese werden während eines Transports Schwingungsbelastungen auf die Ladung eines Transportmittels ausgeübt, die nicht selten zu unvorhersehbaren Schäden oder Phänomenen führen, z. B. Ermüdungsbrüche an Packmitteln und -hilfsmitteln, Verschiebung bzw. Wandern von Ladungsteilen. Zur möglichst realistischen Abbildung von Transportvorgängen haben sich aus zahlreichen Versuchen mit unterschiedlichsten Objekten (z. B. palettierte Ladeeinheiten, Einzelpackmittel, diverse Packgüter) stochastische Schwingungen bzw. Zufallsschwingungen als Anregungssignal am Besten bewährt. Je nach eingesetztem Signalspektrum lassen sich somit auf einer Schwingprüfanlage die Verhältnisse auf Ladeflächen von Transportmitteln (z. B. Lkw, Eisenbahn oder Flugzeug) relativ praxisnah nachstellen. Ziel der Untersuchungen war es, die Schwachstellen an den Verpackungen experimentell zu analysieren, um konstruktive Verbesserungsvorschläge entwickeln und testen zu können. Grundlage dafür bildet die Durchführung von Schwingversuchen nach ASTM 416956. 6.3 Grundlagen der Zeit- und Dauerfestigkeitsproblematik Bauteile, Maschinenelemente sowie Verpackungen, die Erschütterungen ausgesetzt sind, können zu Bruch gehen, auch wenn die wechselnde Belastung weit unterhalb der Zugfestigkeit des Werkstoffes liegt. Man spricht bei diesem Phänomen von Dauerbruch (auch Dauerschwingbruch oder Ermüdungsbruch). Meist bilden sich dabei von der Oberfläche ausgehend zunächst viele Mikrorisse in Richtung der größten Schubspannung. Ab einer gewissen Größe wächst nur noch einer dieser Mikrorisse weiter, wobei er sich dann in einer Ebene senkrecht zur größten Normalspannung ausbreitet. Der Restbruch des Bauteiles tritt ein, wenn der Restquerschnitt die aufgebrachte (Zug-)Beanspruchung nicht mehr tragen kann. Die makroskopisch glatte Schwingbruchfläche weist so genannte Rastlinien auf, die durch Belastungsänderungen entstehen (vgl. Abbildung 6-5). Aufgrund der Rissausbreitung beginnen Brüche sind zumeist an materialbedingten Fehl- oder Schwachstellen. Fehlstellen sind zum Beispiel Entkohlung an der Oberfläche, Schlackeneinschlüsse, Risse oder Gefügeanomalien. Im Falle einer Entkohlung wirkt der Ferrit aufgrund schlechterer Wechselfestigkeit als Auslöser. Im Verlauf der Bruchentstehung reduziert sich zunehmend die Materialquerschnittsfläche (Rastlinien). Schließlich kommt es durch Überbelastung zum Bruch (Restbruch, Gewaltbruch) des Bauteils. 370 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Abbildung 6-5: Dauerbruchfläche Bei der Dauerfestigkeitsbeanspruchung sind verschiedene Beanspruchungsbereiche zu unterscheiden: Bei einer Wechselbelastung schwankt die Belastung um den Nullpunkt. Bei der Druckschwellbelastung wirken in der Größe veränderliche Druckspannungen auf das Bauteil ein. Schließlich wirken bei der Zugschwellbelastung in der Größe veränderliche Zugspannungen auf das Bauteil ein. Um die Auswirkungen von schwingenden Beanspruchungen auf ein Bauteil zu messen, können unterschiedliche Verfahren angewandt werden. Vor allem die Weibull-Analyse, aus der sich das Wöhlerdiagramm ableiten lässt, und die Versuchsdurchführung nach ASTM 4169 bieten die Möglichkeit, Zuverlässigkeitsanalysen im Bereich der Dauerschwingfestigkeit durchzuführen und zu analysieren Versuchsdurchführung nach ASTM 4169 ASTM International, auch bekannt als „American Society for Testing and Materials“, ist eine der weltweit größten freiwilligen, Normen entwickelnden Organisationen. ASTM hat eine bedeutende Rolle in der Fertigung und im Handel. So wurden unter anderem Normen für die Simulation von Schwingungsprofilen im Transportprozess erarbeitet, die nach ASTM 4728 und/oder ASTM 4169 durchgeführt werden. Die ASTM-Normen ASTM D 4728 (Random Vibration Test Of Shipping Containers) und ASTM D 4169 (Standard Practice for Performance Testing of Shipping Containers and Systems) sind zur Zeit die einzigen auch auf europäische Verhältnisse anwendbaren Normen für Schwingungs-Prüfungen von transportierten Gü56 American Society for Testing and Materials 371 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen tern. Bei diesen Prüfungen wird das Versuchsobjekt so auf einen Schwingtisch gestellt, dass es sich in der vertikalen Schwingungsachse frei bewegen kann und in der horizontalen Achse durch entsprechende Ränder, Führungen oder Vorrichtungen an einer seitlichen Bewegung gehindert wird. Die hierbei erzeugten Schwingungsprofile simulieren realitätsnah das Schwingungsverhalten von Lkw auf Straßen. Wie auch in der Realität entstehen dabei durch Überlagerungen von Frequenzen unterschiedlicher Beschleunigungsintensität Stöße und Schocks, die bis zu 3,5 g Beschleunigung erreichen können. Testspektren werden als spektrale Leistungsdichten (PSD = Power Spectral Density) in [g2/Hz] über der Frequenz angegeben und können somit auf einfache Weise in die Steuerung einer Schwingprüfeinrichtung eingegeben werden. Empfehlungen für anzuwendende Schärfegrade und Prüfdauern sowie eine genaue Spezifizierung des Frequenzspektrums werden jedoch nur in ASTM D 4169 gegeben /ASTM 4169/. Zudem ist in ASTM 4169 eine Vorgehensweise zur Durchführung von Schwingprüfungen dargestellt, die in 11 Schritte unterteilt ist. Tabelle 6-1: Testprozedur nach ASTM 4169 /ASTM 4169/ Nummer Bezeichnung 1. Transporteinheit bestimmen 2. Grad der Testintensität spezifizieren 3. Akzeptanzkriterium festlegen 4. Distributionskreislauf auswählen 5. Testplan schreiben 6. Proben auswählen 7. Proben klimatisieren 8. Tests durchführen 9. Ergebnisse bewerten 10. Ergebnisse dokumentieren 11. Sendungen beobachten Die einzelnen Schritte werden, bezogen auf den zu betrachtenden Testfall, kurz dargestellt und erläutert: 1. Die zu betrachtenden Transporteinheiten sind Stahlfässer mit einem Volumen von 216,5 Litern. Die Handhabung der Transporteinheiten erfolgt zum großen Teil manuell. 2. Drei verschiedene Testintensitäten sind seitens der ASTM für Lkw-Transporte wie folgt vorgegeben: • 372 Level I: Beschleunigung aeff = 0,73 g, Testdauer t = 180 min Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen • Level II: Beschleunigung aeff = 0,52 g, Testdauer t = 180 min • Level III: Beschleunigung aeff = 0,37 g, Testdauer t = 180 min Für die Versuche soll Level II benutzt werden. Dieser Wert entspricht relativ genau dem Median der Beschleunigungen auf das Transportgut während eines Lkw Transportes. 3. Als Akzeptanzkriterium wird der Austrittszeitpunkt der Flüssigkeit gewählt. Das Akzeptanzkriterium steht somit in direkter Beziehung zu dem gewünschten Zustand am Ende des Distributionskreislaufs. 4. Die Auswahl des Distributionskreislaufes erfolgt über die Tabelle 1 der ASTM 4169-99. Der Versuch sollte hier nach dem Distributionskreislauf 5 erfolgen. Dieser beinhaltet verschiedene „Performance Test Schedule Sequences“. Äußerst wichtig ist der Test nach „Schedule E“. In diesem Test werden Fahrzeugvibrationen simuliert und Standzeiten gemessen. 5. Das Schreiben eines Testplans beinhaltet das Eingliedern der vorher festgelegten Testintensität und des Akzeptanzkriteriums. Zudem wird im Testplan bereits das Equipment definiert. Hier wird ein Schwingtisch der Firma MTS, Modell 458.10, verwendet um vertikale Beschleunigungen eines Straßentransportes zu simulieren. 6. Als Inhalt der Fässer wird Wasser als „Dummy load“ benutzt. Dies weist ähnliche Eigenschaften wie die zu transportierenden Flüssigkeiten auf und ist somit problemlos einzusetzen. 7. Zur Klimatisierung der Proben werden diese über 72 Stunden auf eine Temperatur von 23 °C ± 1 °C und eine Luftfeuchtigkeit von 50 ± 2 % konditioniert. 8. Die Durchführung der Tests ist ausführlich in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben. 9. Die Bewertung der Ergebnisse dient dazu, festzustellen ob die Verpackungen das Akzeptanzkriterium treffen. 10. Die Dokumentation der Tests wird durchgeführt, indem jeder einzelne Schritt dokumentiert wird. 11. Die Sendungsbeobachtung wird hier nicht vollzogen. Dies ist nicht zwingend von ASTM vorgeschrieben und dient zur Kontrolle der ermittelten Ergebnisse. Die Normen ASTM 4169 und ASTM 4728 beinhaltetn sowohl die Versuchsvorbereitung, -durchführung und -analyse als auch die Versuchsüberprüfung. Allerdings lassen sie offen, mit welchen Mitteln die Versuchsauswertung durchgeführt wird. Im Maschinenbau hat sich insbesondere die Weibull-Analyse durchgesetzt /WEI 2006/. Diese soll nachfolgend kurz erläutert werden. 373 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Weibull-Analyse Die Weibull-Analyse ist die klassische Zuverlässigkeitsanalyse oder das klassische Lebensdauerdiagramm und hat besonders in der Automobilindustrie eine große Bedeutung. Aus dem so genannten Weilbull-Netz lassen sich die "Charakteristische Lebensdauer", sowie eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit von bestimmten Bauteilen oder Komponenten ablesen /WEI 2006/. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Summenverteilung der Ausfälle als Basis anzunehmen. Die Weibull - Verteilung ist eine spezielle Verteilungsform, die für diesen Anwendungsfall besonders geeignet ist. Verallgemeinert handelt es sich bei der Weibull - Verteilung um eine Exponentialverteilung. Mit dieser Darstellung wird gearbeitet, weil sehr viele Verteilungsformen mit der Weibull - Analyse dargestellt werden können, die Weibull - Funktion mathematisch leicht zu handhaben ist, zeitabhängige Ausfallmechanismen als Gerade erscheinen und weil sie sich in der Praxis bewährt hat. Wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit im linearen Diagramm dargestellt wird, erhält man eine über den gesamten Verlauf relativ unübersichtliche S-förmige Kurve. Durch Verzerrung des Ordinatenmaßstabes (doppellogarithmisch) und der Abszisse (logarithmisch) wird die S-förmige Linie zu einer Geraden (linearisierte Ausgleichsgerade). Die Weibull - Verteilungsfunktion lautet in der vereinfachten 2-parametrigen Form: H = 1− e ⎛t ⎞ −⎜ ⎟ ⎝T ⎠ b (Gleichung 12) mit H t T b Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Ausfallhäufigkeit (normiert auf 1, in % mal 100) Lebensdauervariable (Fahrstrecke, Einsatzdauer, Lastwechsel usw.) Charakteristische Lebensdauer, bei der 63.2% der Einheiten ausgefallen sind (für t = T gilt H = 100%, (1 - 1/e) = 63.2 %) Formparameter, Steigung der Ausgleichsgeraden im Weibull-Netz Die 3-parametrigen Form der Gleichung stellt sich folgendermaßen dar: H =1− e ⎛ t −t0 − ⎜⎜ ⎝ T −t0 ⎞ ⎟⎟ ⎠ b (Gleichung 13) mit to Ausfallfreie Zeit Für Versuche, deren Probenzahl unterhalb von 50 Stück liegt, kann eine Näherungsformel genutzt werden. Diese lautet: 374 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen H= i − 0,3 n + 0,4 (Gleichung 14) mit i Ordnungszahl der sortierten Schadteile n Stichprobenumfang oder Anzahl Schadteile In vielen Fällen kann mit to = 0 gerechnet werden, was der 2-parametrigen Form entspricht. Bei einigen Bauteilen treten jedoch trotz erheblicher Beanspruchung erst nach einer Betriebszeit to Ausfälle bzw. Schäden auf. Bei diesem Verhalten liegen die Punkte über dem Lebensdauermerkmal meist nach rechts gekrümmt im Weibull-Netz. Bei der links steil abfallenden Kurve kann man sich mit to den Schnittpunkt der Kurve mit der Nulllinie vorstellen, die im logarithmischen Maßstab im Unendlichen liegt. In den weiteren Ausführungen wurde für die Versuchsauswertung ausschließlich die 3-parametrigen Form betrachtet, da diese genauere Ergebnisse liefert. Die einzelnen Versuche und die Ergebnisse der Weibull-Analyse werden nachfolgend beschrieben. 6.4 6.4.1 Ermittlung der Schwachstellen an Stahlfässern mit Hilfe von Schwingversuchen Versuchsaufbau Es wurden Schwingversuche zur Ermittlung der Schwachstellen an Stahlfässern durchgeführt. Bei den zu untersuchenden Verpackungen handelte es sich um Spundbehälter aus Stahl mit festem Oberboden (DIN EN 210) in verschiedenen Materialstärken. Das Material ist Stahl ST-12 03 mit einer minimalen Zugfestigkeit von Rm= 260 N/mm2 und kaltgewalzter Oberfläche (DIN 1623, Teil 1). Die MantelBoden-Verbindung ist gefalzt /DIN 1623/. Der verwendete Schwingtisch der Firma MTS, Modell 458.10, ist ein gleichmäßig angetriebener, servo-zwangsgesteuerter Rütteltisch mit ebener, verwindungssteifer Tischplatte auf einem der Masse entsprechenden Fundament (vgl. Abbildung 6-6). Das Erregersystem kann vertikale Bewegungen (z. B. Sägezahn, rechteckige sowie sinusförmige Auslenkungen) der Tischplatte um die Ruhelage erzeugen. Um stochastische Schwingungen auf den Tisch zu übertragen, besitzt das Erregersystem einen externen Eingang. Daran ist ein Steuerungsgerät der Firma Schlumberger Technologies, Modell SI 1209/10, angeschlossen. Dieser Random Vibration Controller (RVC) generiert ein Zufallssignal, das über einen Leistungsverstärker 375 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen und einen elektromechanischen Rüttler die Schwingung anregt. Damit der RVC ein stochastisches Signal generieren kann, müssen die Informationen der spektralen Leistungsdichte (die Verteilung der Amplituden über die Frequenzen) und die geforderte effektive Beschleunigung dem Generator vorliegen. Die spektrale Leistungsdichte wird als „Forderungsprofil“ dem RVC mit Hilfe einer numerischen Tastatur übermittelt und auf dem Bildschirm dargestellt. Zusätzlich wird ein Wert für die effektive Beschleunigung festgelegt, so dass der Random Vibration Controller das „Forderungsprofil“ selbstständig in vertikaler Richtung verschieben kann, um beide Vorgaben zu erfüllen. Die vom RVC erzeugten und anschließend überlagerten Sinusschwingungen erfüllen damit die geforderte Leistungsverteilung über die Frequenzen. Der stochastische Charakter des so definierten Signals, welches an den Leistungsverstärker weitergegeben wird, wird durch die Phasenverschiebung der Einzelschwingungen realisiert. Diese Information (Phasenverschiebung der Einzelschwingungen) ist im „Forderungsprofil“ nicht enthalten und kann somit dazu verwendet werden, einen zufälligen Schwankungsvorgang zu erzeugen. Dabei schwankt die Phasenverschiebung der ES um die Nullphase. Der Random Vibration Controller verfügt über einen adaptiven Schleifenregler, d. h. er überwacht die erzeugte stochastische Schwingung mit Hilfe eines Beschleunigungsaufnehmers und einem schnellen Fourier-Transformationsverfahren zur Schätzung der Leistungsspektraldichte selbständig. Als Beschleunigungsaufnehmer wurde ein System der Firma PCB Piezotronics verwendet, das direkt auf den Schwingtisch mit Hilfe einer Halterung verschraubt wurde. Bei dem verwendeten piezo-elektronischen Aufnehmer handelt es sich um ein Modell der Serie 321A. Er gibt bei einer Beschleunigung von 1,0 g eine Spannung von 96 mV ab und ist in einem Frequenzbereich von 1 - 3.000 Hz sowie bis zu einer maximalen Beschleunigung von 50 g einsetzbar. Das zu untersuchende, mit Wasser gefüllte Stahlfass wurde auf den Schwingtisch gestellt und zentral positioniert. Anschließend wurde es mit Hilfe einer quadratischen Holzplatte und zwei Querstreben aus Stahl an der Oberkante eingespannt. Hierzu dienten vier Gewindestangen, die im 90° Winkel um das Fass verteilt waren und von den Gewindebuchsen im Tisch durch die Platten / Streben geführt wurden. Jede Stange wurde mit einer Mutter festgezogen und durch Konterung gesichert (vgl. Abbildung 6-6). 376 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Abbildung 6-6: 6.4.2 6.4.2.1 Versuchsaufbau eines Stahlfasses auf dem Schwingungsprüfstand Versuchsdurchführung Schwingfestigkeit bei Resonanz Für die Durchführung der Versuche wurden Neufässer und rekonditionierte Fässer mit verschiedenen Mantelstärken (0,8 bis 1,0 mm) und Ober- bzw. Unterbodenstärken (1.0 und 1.2 mm) verwendet. Wichtige Voraussetzung bei der Verwendung rekonditionierten Fässer war vor allem, dass es sich um Fässer im ersten Rücklauf mit reproduzierbarer Belastungsvorgeschichte handelt. So sollte der generelle Einfluss der Nutzung und Rekonditionierung auf die Schwingfestigkeit untersucht werden. Die Versuchsdurchführung stellte sich folgendermaßen dar: Das Fass wird im ersten Durchgang mit einem Gleitsinus (Sweep) in Schwingung versetzt, der zunächst kontinuierlich von 4 bis 100 Hz ansteigt und anschließend kontinuierlich fällt von 100 bis 4 Hz. Es stellte sich heraus, dass die größte Amplitude zwischen 10 und 20 Hz liegt. Daher wurde dieser Bereich in einem zweiten Durchgang genauer untersucht (Gleitsinus 10 bis 20 Hz / 20 bis 10 Hz). Ergebnis der Untersuchungen ist, dass die Resonanzfrequenz fRes unabhängig von der Mantelstärke zwischen 15,5 und 16,5 Hz liegt. Die Zeitdauer bis zum Materialversagen (Austritt des Inhaltsstoffes) beträgt bei Anregung mit fRes zwischen 8 und 10 Minuten. 6.4.2.2 Schwingfestigkeit bei variablem Schwingungsprofil Nach der Ermittlung der Resonanzfrequenz wurden weitere Versuche zur Analyse der konstruktiven Schwachstellen unter Realbedingungen im Straßentransport durchgeführt. Das Versuchsziel war die Ermittlung der Zeitdauer bis zum Materialversagen, welches sich durch Austreten des Inhaltsstoffes bemerkbar macht. Die 377 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Simulation von Schwingungsprofilen im Transportprozess erfolgte nach dem ASTM 4169 (Stufe II) /ASTM 4169/. Bei der Durchführung der Versuche traten ausschließlich Rissschäden am Unterboden nach Faltenbildung (plastische Verformung) auf. Die Rissform war bei den meisten untersuchten Fässern gleich (I-Form) und bildete sich radial aus. Die Risse hatten eine Länge von 5 bis 20 mm. Damit bestätigte sich die in der Literatur angegebene Aussage, dass der Fassunterboden die mit Abstand schwächste Stelle ist /OHL 2001/. Tangentiale Risse traten nur in zwei Fällen bei Neufässern mit Materialstärken von Unterboden/Mantel/Oberboden = 1,2 / 1,0 / 1,2 mm auf und lassen darauf schließen, dass der Unterboden mit einer Stärke von 1,2 mm so große Festigkeit besitzt, dass sich der Riss nicht radial ausbilden kann. Abbildung 6-7: Typischer Rissschaden am Fass-Unterboden Ingesamt zeigten die Versuche aber auch, dass das Materialversagen bereits nach sehr kurzer Zeit auftritt. Schon nach Zeiträumen von weniger als 20 Minuten traten vereinzelt erste Rissschäden auf (vgl. Abbildung 6-8). Die Mantelstärke der Fässer hat kaum Einfluss auf die Versuchsergebnisse. Dies ist aber auch leicht verständlich, da die Schäden ausschließlich am Unterboden auftreten. So ist die Versuchsdauer bei Fässern mit einer Mantelstärke von 0,8 mm zum Teil sogar größer als bei Fässern mit 1,0 mm Mantelstärke. In Abbildung 6-7 sind die Versuchsergebnisse für rekonditonierte Fässer (erster Umlauf, reproduzierbare Vorbelastungen) dargestellt. Abgebildet ist die Versuchsdauer bis zum Versagen mit Angabe der jeweiligen Materialstärke. Es wurden je vier Verpackungen getestet. 378 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen 120 1,0/0,8/1,0 1,0/1,0/1,0 1,2/1,0/1,2 Ausfalldauer [min] 100 80 60 40 20 0 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 Fass Abbildung 6-8: Ergebnisse der Schwingversuche (Rekofässer) Vor allem bei Verpackungen in den Ausführungen 1,0 / 0,8 / 1,0 mm und 1,0 / 1,0 / 1,0 mm weisen die Ergebnisse eine sehr große Streuung auf. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Fässer unterschiedlichen Belastungen während der Nutzungsphase ausgesetzt waren und demzufolge differierende Vorschädigungen aufweisen. Interessant sind die oben dargestellten Versuchsergebnisse vor allem beim Vergleich mit Neufässern, um eventuelle Einflüsse der Nutzung und Rekonditionierung zu überprüfen. Daher wurden Versuche mit entsprechenden Neufässern durchgeführt, deren Ergebnisse in Abbildung 6-9 dargestellt sind. Die Neufässer weisen eine im Vergleich zu rekonditionierten Fässer insgesamt geringere Streuung auf, die aber dennoch relativ groß ist. Dies ist im Rahmen dieser Forschungsarbeit wissenschaftlich nicht erklärbar, da alle Versuchsfässer neu waren und aus einer Herstellungscharge stammten. Es besteht die Vermutung, dass die Ronden für die Unterböden aus verschiedenen Blechbändern ausgestanzt wurden und sich somit unterschiedliche Materialeigenschaften ergeben. 379 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen 120 1,2/1,0/1,2 Ausfalldauer [min] 100 80 1,0/0,8/1,0 1,0/1,0/1,0 60 40 20 0 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 Fass Abbildung 6-9: Ergebnisse der Schwingversuche (Neufässer) Im Gegensatz zur ursprünglichen Vermutung konnte im Rahmen der Versuche nicht nachgewiesen werden, dass die Nutzung und Rekonditionierung zu einer Materialschwächung und damit Reduzierung der Schwingfestigkeit führt. Die Ergebnisse mit rekonditionierten Fässern sind mit denen der Neufässer vergleichbar. Allerdings kann ein direkter Einfluss der Rekonditionierungs- und Nutzungsbelastungen auf die Schwingfestigkeit dadurch nicht ausgeschlossen werden, da zum einen die untersuchte Verpackungszahl zu gering ist und zum anderen unklar ist, wie sich die Werte bei mehrmaliger Rekonditionierung verändern. Ingesamt scheint der Einfluss der Rekonditionierprozesse jedoch geringer als vermutet. Weitere Untersuchungen wurden aufgrund der schlechten Reproduzierbarkeit der Ergebnisse nicht durchgeführt. Interessant ist aus wissenschaftlicher Sicht die Ursache für die Bildung der Risse. Verantwortlich dafür ist die Flüssigkeit im Fass. Die oszillierende Flüssigkeitssäule schlägt auf den Unterboden, der so durch die kinetische Energie plastisch verformt wird. Es bilden sich ca. 9 bis 10 Falten am Unterboden, aus denen nachfolgend die Risse entstehen. Die bereits erwähnte Faltenbildung am Unterboden führt unmittelbar zu der Frage, wie sich der Unterboden bei Belastung verhält. Bereits die statische Belastung, hervorgerufen durch die Gewichtskraft des Inhaltsstoffes, ist erheblich, wenn man bei einem klassischen 216 Liter-Fass von Produktgewichten zwischen 150 kg bei Mineralöl und weit über 200 kg bei Tensiden ausgeht. Die daraus resultierende Spannung in Höhe von bis zu 9.000 N/m² führt zu einer deutlichen Durchbiegung des Fassbodens. Um diese bei statischer und dynamischer Belastung zu messen, 380 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen wurde dauerplastische Knetmasse zwischen der Mitte des Unterbodens und dem Grund angebracht. Die verbleibende Dicke der Knetmasse konnte nach Versuchsdurchführung gemessen werden. Die Abstände zwischen Fassboden und Auflage betragen im unbefüllten Zustand etwa 23 mm. Bei Befüllung des Fasses mit Wasser (Füllgrad 98 %) reduziert sich dieser Abstand auf 11 mm. Das Aufbringen einer Schwingungsbelastung führt zu einer weiteren Reduzierung. Nach einer Zeitdauer von 15 Minuten unter schwingender Belastung ist der der konstruktiv vorgegebene Abstand vom Fassunterboden bis zum Grund durch das Einwirken von Masse sowie Schwingungen und Stößen vollständig aufgebraucht, so dass sich der Fassboden und der Grund berühren. 6.4.3 Ergebnisauswertung Die Auswertung der Versuchsergebnisse erfolgte mit Hilfe der Weibull-Analyse. Dazu musste zunächst die Ausfallhäufigkeit berechnet werden (vgl. auch Gleichungen 11 und 12). Die nachfolgende Tabelle zeigt die ermittelte Ausfallhäufigkeit am Beispiel eines Neufasses mit Materialstärken von 1,0/0,8/1,0 mm. Tabelle 6-2: Dauer bis zum Ausfall [min] Ausfallhäufigkeit Beispiel für die Ausfallhäufigkeit nach Weibull (Neufass 1.0/0.8/1.0) 10 15 23 23 25 31 34 41 51 60 82 10% 20% 51% 51% 54% 62% 65% 72% 80% 85% 90% Mit Hilfe dieser Daten konnte eine grafische Darstellung der Versuchsergebnisse erfolgen, Zwischenwerte wurden durch Interpolieren ermittelt (vgl. Abbildung 6-10). Mit Hilfe der Grafik kann nun bestimmt werden, wie hoch die Ausfallhäufigkeit des Fasses nach beliebigen Zeiträumen (in diesem Fall bei Werten zwischen 0 und 70 Minuten) ist. Eine Extrapolation ist nicht möglich, da sich in der Praxis die Steigung der Kurve ab einer bestimmten Lebensdauer signifikant verändert. Bei der häufig sehr starken Streuung des Lebensdauermerkmals ist leicht verständlich, dass es nicht zweckmäßig ist, nur den Mittelwert der Ausfallzeit anzugeben. Erst die Weibull-Auswertung ermöglicht eine hinreichende Aussage über das Ausfallverhalten der betrachteten Fässer. Anstelle des Mittelwertes wird üblicherweise die so genannte charakteristische Lebensdauer T angegeben, bei der 63,2 % aller Bauteile ausgefallen sind. Im betrachteten Fall liegt sie bei ca. 39 Minuten (vgl. Abbildung 6-10). 381 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen 100% Ausfallhäufigkeit 80% 60% 40% 20% 0% 20 30 40 50 60 70 Ausfallzeit [min] Abbildung 6-10: Graphische Darstellung der Versuchsergebnisse (Neufass 1,0 / 0,8 / 1,0 mm) Die in Abbildung 6-10 dargestellte Weibull-Kurve kann zu einer linearisierten Ausgleichsgeraden konvertiert werden, um Ausfallzeiten einfacher ablesen zu können. Zu diesem Zweck muss die Ordinate doppellogarithmisch und die Abszisse logarithmisch aufgetragen werden. Das Ausfallverhalten ist dann durch eine verschobene Gerade gekennzeichnet. Die Schwingfestigkeit der Verpackungen ist umso größer, je weiter die Gerade nach rechts verschoben ist. In Abbildung 6-11 ist das Ergebnis für Neufässer mit den Blechstärken 1,0 / 0,8 / 1,0 mm dargestellt. Die berechneten Ergebnisse für alle anderen Verpackungen sowie die entsprechenden Grafiken sind im Anhang zu finden (vgl. Anhang VI). ln(ln(1/(1Ausfallwahrscheinlichkeit)) 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 3,0 3,5 4,0 4,5 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) Abbildung 6-11: 382 Linearisierte Ausgleichsgerade der Weibull-Analyse (Neufass 1,0 / 0,8 / 1,0 mm) 5,0 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Insgesamt konnte im Rahmen der Untersuchungen festgestellt werden, dass besonders die Veränderung der Ober- und Unterbodenstärke einen wesentlichen Einfluss auf die Schwingfestigkeit hat. Größere Materialstärken führen teilweise zu einer deutlich verbesserten Schwingfestigkeit bzw. größeren Ausfallzeiten (vgl. Abbildung 6-12). Die Mantelstärke hat dagegen kaum eine Auswirkung auf die Versuchsdauer, was angesichts der Schadensbilder - Risse treten vorwiegend am Unterboden auf - auch gut nachvollziehbar ist. ln(ln(1/(1Ausfallwahrscheinlichkeit)) 3,0 2,0 1,0 1,2/1,0/1,2 1,0/0,8/1,0 1,0/1,0/1,0 0,0 -1,0 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) Abbildung 6-12: Einfluss der Materialstärke auf die Versuchsdauer bis zum Materialversagen (Weibull-Analysen) Betrachtet man die Ergebnisse, so fällt auf, dass eine Erhöhung der Materialstärke um 20 % (von 1,0 mm auf 1,2 mm) eine deutliche Reduzierung der Ausfallwahrscheinlichkeit bewirkt. Somit ist eine Materialeinsparung, insbesondere im Bereich des Ober- und Unterbodens, im Hinblick auf die Sicherheit gegen das unkontrollierte Austreten von Flüssigkeiten sehr kritisch zu werten. Da eine Verkürzung der Versuchsdauer direkt auf eine Verkürzung des Lebenszyklus im Einsatzfall schließen lässt, muss die Material- und damit Kosteneinsparung einer deutlich verkürzten Nutzungsdauer gleichgesetzt werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen erschien es sinnvoll, Möglichkeiten zur Erhöhung der Schwingfestigkeit zu untersuchen, die es dem Rekonditionierer ermöglichen, die Verpackungsqualität zu verbessern. Die entsprechenden Untersuchungen werden nachfolgend beschrieben. 383 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen 6.5 Entwicklung von Gegenmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit mit Hilfe von Schwingversuchen Die Schadensbilder am Unterboden resultieren, wie bereits beschrieben, aus der oszillierende Flüssigkeitssäule, die den Fassunterboden durch die kinetische Energie plastisch verformt. Eine Vermutung lag daher darin, durch Reduzierung der Durchbiegung des Unterbodens eine Erhöhung der Schwingfestigkeit zu erreichen. Um dies zu untersuchen, wurden Schwingversuche mit einer Gummiunterlage (Maße 250 mm x 250 mm x 15 mm) durchgeführt. Dazu wurde das Fass auf dem Schwingtisch aufgespannt und wie bereits beschrieben mit dem Testprofil nach ASTM-4169, Stufe II (geff=0,52g) angeregt. Um die generelle Eignung von Gummiunterlagen einschätzen zu können, wurden im ersten Versuch zwei Fässer (Materialstärken 1,0 / 1,0 / 1,0 mm) getestet. Abbildung 6-13: Verwendete Gummiunterlage Es stellte sich heraus, dass durch die Unterlage eine Schwingfestigkeitserhöhung (Zeitdauer bis zum Versagen) um den Faktor 6 gegenüber den ursprünglich durchgeführten Versuchen ohne Unterlagen erreicht werden kann. Erste Undichtigkeiten traten erst nach 175 bzw. 200 Minuten auf. Die dargestellte Vermutung, dass eine Verminderung der Durchbiegung des Fassbodens zu einer beträchtlichen Steigerung der Schwingfestigkeit führt, konnte somit bestätigt werden. Die in den ersten Versuchen angebrachte Unterlage in der Größe 250 mm x 250 mm x 15 mm hat zwar den gewünschten Effekt erzielt, Größe und Gewicht sind aber für den Masseneinsatz zu hoch. Daher wurden weitere Versuche mit Verpackungen gleicher Materialstärke und kleineren Unterlagen durchgeführt (Größe 50 mm x 50 mm x 15 mm). Die Dauer bis zum Versagen der Unterlagen lag in diesen Versuchen bei durchschnittlich 158 Minuten, lag also wie zu erwarten unter dem Ergebnis der größeren Unterlage. Die Schwingdauer ist damit abhängig von der Unterlagengröße. Es war zusätzlich zu beobachten, dass sich bei kleineren Unterlagen ein anderes Schadensbild ergab. Risse bildeten sich nicht mehr 384 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen senkrecht zur Zarge, sondern parallel dazu. Weiterhin kam es wie bei den Versuchen ohne Unterlage zur Faltenbildung, allerdings in abgeschwächter Form. Die Ursache dafür liegt darin, dass nur ein kleiner Teil des Bodens schwingungsdämpfend unterstützt wurde, so dass weiterhin Schwingungen stattfinden. Um neben der Unterlagengröße auch den Einfluss der Unterlagenform auf die Stabilität der Verpackungen gegenüber Schwingungsbelastungen zu untersuchen, wurden statt quadratischen Unterlagen in weiteren Versuchen runde Unterlagen verwendet. Zusätzlich wurde die Größe der Unterlagen variiert. So wurden Unterlagen von 100 mm Durchmesser, 150 mm Durchmesser und 200 mm Durchmesser verwendet. Je Unterlage wurden vier Fässer getestet, deren Materialstärke den bisher Verwendeten entsprach (1,0 / 1,0 / 1,0 mm). Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in Tabelle 6-3 dargestellt Tabelle 6-3: Ausfallhäufigkeit nach Weibull mit Unterlage Unterlagendurchmesser 100mm Dauer bis zum 106 140 155 Ausfall [min] Ausfallhäufigkeit 50 % 59 % 63 % Unterlagendurchmesser 150mm Dauer bis zum 81 126 159 Ausfall [min] Ausfallhäufigkeit 40 % 55 % 63 % Unterlagendurchmesser 200mm Dauer bis zum 134 156 175 Ausfall [min] Ausfallhäufigkeit 51 % 59 % 63 % 157 64 % 226 76 % 240 75 % Durch den Einsatz der runden Unterlagen erhöht sich, ebenso wie bei Fässern mit quadratischer Unterlage, die Dauer bis zum Ausfall gegenüber Fässern ohne Unterlage erheblich. Ohne Unterlage wurde als Maximalwert eine Versuchsdauer von 107 Minuten gemessen. Bei Verwendung einer Unterlage wurde ein Maximalwert von 240 Minuten gemessen. Die Ergebnisse spiegeln also die bei quadratischen Unterlagen getroffene Aussage wider. Darüber hinaus ist die Schwingfestigkeit auch bei runden Unterlagen von der Unterlagenfläche abhängig. Die Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeit nach Weibull in Abhängigkeit vom Unterlagendurchmesser kann Abbildung 6-14 entnommen werden. Wie zu erkennen, reduziert sich die Ausfallwahrscheinlichkeit mit 385 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen zunehmender Unterlagenfläche, auch wenn die Auswirkungen relativ gering ausfallen. Die Unterlagenform hat im Gegensatz zu der Unterlagenfläche kaum eine Auswirkung. Bei kleinen Unterlagen wurden mit quadratischen Formen jedoch insgesamt bessere Ergebnisse erzielt, so dass diese unter dem Aspekt der Materialreduzierung grundsätzlich zu bevorzugen sind. 100% Ausfallhäufigkeit 80% 60% 100 mm 150 mm 200 mm 40% 20% 0% 0 50 100 150 200 250 300 Ausfallzeit [min] Abbildung 6-14: 6.6 Graphische Darstellung der Versuchsergebnisse nach Weibull Zusammenfassung und Ableitung von Empfehlungen Die Versuchsergebnisse der Schwingfestigkeitsuntersuchungen zeigen deutlich die Schwachstelle von Stahlfässern. Transportbeanspruchungen in Form von Schwingungsbelastungen führen dazu, dass sich speziell am Rand des Unterbodens radiale Risse bilden, die zu Undichtigkeit und damit zum Verlust der Funktionsfähigkeit führen. Dies bestätigt auch die Aussagen früherer Untersuchungen (vgl. /OHL 2001/). Darüber hinaus zeigte sich, dass die Schwingfestigkeit der Verpackungen insbesondere abhängig ist von der Materialstärke des Ober- und Unterbodens, während die Mantelstärke kaum Einfluss auf die Schwingfestigkeit hat. Ebenso konnte ein Einfluss der Nutzungs- und Rekonditionierungsprozesse im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen nicht nachgewiesen werden. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da angesichts der geringen Probenzahl im Rahmen dieser Forschungsarbeit keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. Zur Erhöhung der Schwingfestigkeit und damit zur Verbesserung der Verpackungseigenschaften ist es erforderlich, ein Durchbiegen des Unterbodens unter der vertikal schwingenden Last des Füllgutes zu verhindern bzw. zu reduzieren. 386 Untersuchungen zur Schwingfestigkeit von Stahlverpackungen Dies kann durch Anbringung von Gummiunterlagen am Fassunterboden erreicht werden, so dass der Rekonditionierer die Schwingungseigenschaften und damit die Verpackungsqualität im Hinblick auf den unkontrollierten Austritt von Füllgütern direkt beeinflussen kann. Vor dem Hintergrund der praktischen Einsatzbedingungen ist die Verwendung dieser Unterlagen jedoch durchaus kritisch zu werten. Bei aufgeklebten Unterlagen besteht die Gefahr, dass diese sich leicht lösen, wenn Fässer verschoben oder mittels Hubwagen transportiert werden. Gegebenenfalls bietet das temporäre Anbringen von Unterlagen während des Transportes eine mögliche Lösung, wobei auch hier die Gefahr des Verlustes besteht. Ebenso muss die Anbringung im Tagesgeschäft als nicht zweckmäßig und praktikabel bewertet werden. Als nicht praxisgerecht erweist sich in diesem Zusammenhang der Gedanke, den Unterboden schon bei der Herstellung mit einer Auswölbung zu versehen, so dass sich dieser auf einer Höhe mit der Zarge befindet und auf dem Grund aufliegt. Der Grund ist die starke Korrosionsneigung bei Lagerung im Freien. 387 Fazit und Ausblick 7 Fazit und Ausblick 7.1 Zusammenfassung der Erkenntnisse Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden neue Erkenntnisse zur Gestaltung von Rekonditionierprozessen für starre Industrieverpackungen erarbeitet, die dazu beitragen können, Umweltbelastungen durch die Verpackungsrekonditionierung nachhaltig zu reduzieren. Beispielsweise konnten durch die Integration innovativer Anlagenkomponenten Energieverbrauch und Abfallmengen reduziert sowie der Frischwasserbedarf in den Reinigungsanlagen minimiert werden. Den Betrieben der Branche stehen somit Lösungen und Konzepte zur Verfügung, die in geeigneter Weise die Reduzierung von Umweltbelastungen mit der Erschließung von Kosteneinsparungs- und Umsatzpotenzialen ermöglichen. Dies kann zur Stärkung der Wettbewerbsposition beitragen. Darüber hinaus leisten die Ergebnisse des Vorhabens einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie, indem hochwertige Materialkreisläufe umweltschonend realisiert werden. Basierend auf einer Einleitung in die Thematik und einer Beschreibung der Zielstellung der Untersuchungen in Kapitel 1 wurden in Kapitel 2 die Grundlagen der Rekonditionierung starrer Verpackungen detailliert beschrieben. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und die zu betrachtenden Verpackungstypen erläutert, die Prozesse der Rekonditionierung dargestellt sowie die Besonderheiten der Branche im Einzelnen erläutert. Anschließend erfolgt in Kapitel 3 die Entwicklung eines innovativen Musterprozesses für die Rekonditionierung starrer Verpackungen. Schwerpunkt der Ausführungen bildet die Darstellung von Anlagenkomponenten zur technischen Optimierung des Rekonditionierungsprozesses vor dem Hintergrund der Reduzierung der Umweltbelastungen. In diesem Zusammenhang werden verschiedene technische Lösungen entwickelt, umgesetzt und erprobt. Im Speziellen werden dabei die Aufbereitung von Öl-Wasser-Gemischen, die Neutralisation reaktiver Verpackungen, die Etikettenentfernung von Spundfässern aus Stahl sowie die Vorbehandlung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen aus Kunststoff behandelt. Neben der Realisierung der Lösungen und Konzepte erfolgte eine umfassende Bewertung der Umweltwirkungen und der ökonomischen Potenziale. Wie die Untersuchungen zeigten, kann in fast allen Bereichen eine deutliche Reduzierung der Umweltbelastungen und Ressourcenverbräuche erreicht werden. So konnte z. B. durch die Installation einer Anlage zur Aufbereitung von ÖlWasser-Gemischen aus den Reinigungsanlagen sowie unterstützende Maßnahmen der Frischwasserbedarf in der Fassreinigung um 41 %, in der IBC-Reinigung 388 Fazit und Ausblick um bis zu 50 % gesenkt werden. Zusätzlich wurde eine deutliche Reduzierung der Entsorgungsmengen an flüssigen Abfällen erreicht. Auch bei den anderen Teilprojekten konnten sehr gute Projektwirkungen erzielt werden. Da es sich zusätzlich um praxistaugliche und wirtschaftlich sehr rentable Projekte handelt, hat bereits ein Großteil der Erkenntnisse und Lösungen Eingang in die betriebliche Praxis gefunden. Einzig im Bereich der Etikettenentfernung konnte jedoch bisher keine umsetzungsfähige Lösung gefunden werden. Im Rahmen des Projekts wurden jedoch die Grundlagen dazu geschaffen, in dem verschiedene Verfahren und Ansätze auf ihre Praxistauglichkeit untersucht wurden. Es zeigte sich, dass Bürstenschleifmaschinen ungeeignet sind. Die Wasserstrahltechnik hingegen bietet großes Potenzial, wobei die Umsetzung einer entsprechenden Lösung noch weiterer Forschungsarbeiten bedarf (z. B. im Hinblick auf die verwendeten Komponenten und optimale Prozessparameter). Den Schwerpunkt von Kapitel 4 bildet die Beschreibung von Lösungen zur innerbetrieblichen Kennzeichnung der zu rekonditionierenden Verpackungen. Nach einer generellen Untersuchung der technischen Alternativen wurde eine Lösung auf Basis der RFID-Technologie entwickelt, die eine deutliche Verbesserung der Datenqualität und der Auswertungsmöglichkeiten eröffnet. Somit ist es erstmalig möglich, die Vergütungen für die Lieferanten auf Basis fundierter Daten zu ermitteln. Darüber hinaus ermöglicht die Lösung eine verursachungsgerechte Zuordnung von Minderqualitäten und Restmengen und kann damit zur Beeinflussung bzw. Steuerung des Lieferantenverhaltens beitragen. Schließlich erfolgt in Kapitel 5 die Darstellung von Lösungen zur Bewertung der Rekonditionier- bzw. Prozessfähigkeit, die neben dem Verpackungstyp vor allem vom mechanischen Zustand der Verpackungen sowie dem letzten Füllgut abhängt. Durch diese Instrumente kann eine Reduzierung des Prozessenergie- und Ressourcenbedarfs bei gleichzeitiger Verbesserung der Verpackungsqualität erreicht werden. Zur Bewertung der mechanischen Eigenschaften wurde ein Verfahren entwickelt, mit dem der Verbeulungszustand von Stahlfässern berührungslos, sicher und schnell ermittelt werden kann. Dazu können sowohl Laserscanner als auch Bildverarbeitungssysteme genutzt werden, wobei Laserscanner zum aktuellen Zeitpunkt aus Kostengründen zu bevorzugen sind. Parallel dazu wurde ein Hilfsmittel für die Mitarbeiter am Wareneingang bzw. an den Entladung erarbeitet, die eine Einschätzung der Rekonditionier- bzw. Prozessfähigkeit auf Basis von Herkunft und Restinhalten ermöglicht. Dazu wurde eine Datenbank programmiert, in der die Werker, gesteuert über einfache Suchmasken, schnell und einfach prüfen können, welche weiteren Behandlungsschritte bei 389 Fazit und Ausblick den betreffenden Verpackungen anzuwenden sind (z. B. Reinigung, Aussortierung). Zusätzlich ergibt sich durch die Anzeige von Gefahren- und Sicherheitshinweisen auch eine deutliche Verbesserung des Arbeitsschutzes. Neben den genannten Aspekten konnten weitere Erkenntnisse zur Schwingfestigkeit starrer Verpackungen aus Stahl gewonnen werden (vgl. Kapitel 6). Es zeigte sich, dass die Schwingfestigkeit der Verpackungen insbesondere abhängig ist von der Materialstärke des Ober- und Unterbodens, während die Mantelstärke kaum Einfluss auf die Schwingfestigkeit hat. Ebenso konnte ein Einfluss der Rekonditionierung nicht nachgewiesen werden. Die Ausfallzeiten rekonditionierter Verpackungen waren im Rahmen der durchgeführten Versuche mit denen von Neuverpackungen gleicher Materialstärken insgesamt vergleichbar, wobei dies aufgrund der begrenzten Prüfobjektzahlen nur relative Rückschlüsse auf den generellen Einfluss der Rekonditionierungs- und Nutzungsprozesse erlaubt. Zur Erhöhung der Sicherheit gegenüber dem unkontrollierten Austritt von Gefahrstoffen und anderen Flüssigkeiten kann es jedoch bei dünnwandigen Verpackungen sinnvoll sein, Unterlagen am Unterboden anzubringen, um die Schwingfestigkeit zu verbessern. Damit kann der Rekontionierer gezielt Einfluss auf die Verpackungsqualität nehmen. Insgesamt konnten im Projekt Ergebnisse erarbeitet werden, die die Erschließung von Innovationen im Bereich der Verpackungsindustrie ermöglichen und dazu beitragen, hochwertige Mehrwegkreisläufe wirtschaftlich und umweltgerecht zu schließen. Die Zielstellungen des Vorhabens konnten somit voll erreicht werden. 7.2 Ausblick Der Responsible-Care-Gedanken wird in der Chemie-Industrie bereits seit vielen Jahren diskutiert und hat bereits vielfältige Impulse für die gesamte deutsche Industrie gesetzt. Die Nutzung von wieder verwendeten und wieder verwendbaren Verpackungen bildet dabei einen wichtigen Baustein der Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung, wobei der Rekonditionierung eine Schlüsselrolle zukommt, da diese die Realisierung hochwertiger Packmittelkreisläufe bei Industrieverpackungen überhaupt erst ermöglicht. Durch das Projekt konnten wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, die Umweltbelastungen und die Wirtschaftlichkeit der Rekonditionierung deutlich zu verbessern und so einen Beitrag zur Umsetzung des Responsible-CareGedankens zu leisten. So können die entwickelten Verfahren und Instrumente dazu beitragen, branchenweit einen neuen Standard zu setzen, der die deutsche Spitzenposition in der Umwelttechnik weiter ausbauen, Umweltbelastungen reduzieren und die Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung in der Verpackungsindust- 390 Fazit und Ausblick rie weiter vorantreiben wird. Damit kommt dem Vorhaben auch umweltpolitisch eine große Bedeutung zu. Das Vorhaben verspricht insgesamt einen wirtschaftlichen und ökologischen Erfolg, der sich durch konkrete Einsparungen beim Prozessenergieverbrauch und bei den Entsorgungskosten, in der Verbesserung der internen Logistikprozesse, in der Optimierung der Qualität der rekonditionierten Verpackungen sowie in der Verbesserung der Prozesstransparenz, Prozesssteuerung und -auswertung niederschlägt. In wissenschaftlicher Hinsicht bietet das Vorhaben neue Ansätze zur logistischen Optimierung von Rekonditioniersystemen, die über den Betrachtungsansatz dieses Vorhabens hinausgehen. Somit können die gewonnenen Erkenntnisse dazu genutzt werden, in anderen Forschungsarbeiten und Projekten weitere Lösungen für die Branche zu konzipieren, die auch in anderen Wirtschaftszeigen großen Nutzen haben werden. Beispielhaft sei an dieser Stelle das angesprochene Wechselbrücken-Kennzeichnungssystem auf Basis der RFID-Technologie zu nennen, das - neben den positiven Effekten für den Rekonditionierer - auch für dessen Kunden und Lieferanten durch Verbesserung der Transparenz und Servicequalität einen großen Nutzen bringen kann. Ein solches Kennzeichnungssystem könnte für die gesamte Speditions- und Logistikbranche von großem Interesse sein. Auch die Entwicklung einer Schnell-Analytik zur Identifizierung und Detektion problematischer Inhaltstoffe direkt am Wareneingang ermöglicht weitere Potenziale zur Kostenreduzierung und Umweltentlastung durch frühzeitige Ausschleusung nicht rekonditionierfähiger Verpackungen. Allerdings erfordert dies einen erheblichen Forschungsbedarf, der im Rahmen des vorliegenden Projektes nicht abgedeckt werden konnte. Es sind an dieser Stelle weiterführende Forschungsarbeiten notwendig. Insgesamt konnten im Rahmen des Forschungsvorhabens Ergebnisse erarbeitet werden, die sowohl den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werden und damit die wissenschaftliche Anschlussfähigkeit und Übertragbarkeit sicherstellen, als auch großen wirtschaftlichen Nutzen für die im Projekt beteiligten Unternehmen ermöglichen. Gleichzeitig wird die Umwelt entlastet, indem Ressourcen eingespart und Abfälle vermieden werden. 391 Literatur 8 Literatur ADR 2001 Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße); Fassung vom 15. Juni 2001; BGBl. 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Beschreibung der Industrieverpackungen: Stahlblechfässer > 200 l Spundfässer, Inhalt 216,5 l, müssen in ihren Abmessungen der DIN-Norm 6643 oder EN 210 entsprechen, eine UN-Zulassungsprägung haben und 2 Sicherheits-Schraubverschlüsse entsprechend DIN 6642 im Oberboden besitzen. Analog haben Deckelfässer mit abnehmbaren Deckel und Spannring, Inhalt größer als 200 l, der DINNorm 6644 oder EN 209 zu entsprechen. Für beide Fasstypen beträgt die Blechstärke minimal 0,9 mm im Mantel und 1,0 mm in den Böden oder im Deckel, sie können innen roh oder lackiert sein. Kunststoff-Deckelfässer Inhalt 220, 150, 120 und 60 l Kunststoff-Spundfässer Inhalt 120 l und > 200 l Kunststoff-Deckelfässer müssen dem VCI-Standard (DIN 6131) entsprechen, blau eingefärbte Fasskörper und schwarz eingefärbte Deckel haben. Kunststoff-Spundfässer („L-Ring“) müssen dem VCI-Standard entsprechen, blau eingefärbte Fasskörper haben, restentleerbar sein nach DIN°6131,°Teil°III, mit 2"- und 3/4"-Verschlüssen K70x6 mm und K38x6 mm sowie 2"-S56x4 mm oder mit Inhalt 210 -228 l ähnlich dieser Bauart sein. Kunststoff-IBC Inhalt 600, 800 und 1.000 l (Kombinations-IBC) Container mit seitlichem Auslauf, montiert auf Palette, mit einer Gitterummantelung entsprechend den Standardformen ( z. B. Fustiplast, Mamor, Mauser, Roth, Schütz, Sotralentz, VanLeer, Werit ). Kleingebinde aus Kunststoff oder Blech ( 60 l oder kleiner ) zur Verwertung ohne Spezifikation. 2. Grundsätzlich sollen die Industrieverpackungen keine gravierenden Deformationen oder Beschädigungen aufweisen, damit sie nach ihrer Rekonditionierung einer Wiederverwendung zugeführt werden können. 3. Die Industrieverpackungen müssen nach dem Stand der Technik restentleert sein, d. h. tropffrei, spachtelrein und/oder rieselfrei -. Der Transport nach dem Gefahrgutrecht (z. B. ADR) als „Leere Verpackung“ ist ansonsten ausgeschlossen. Sofern das Füllgut es erfordert (z. B.toxisch,stark riechend), muss die Verpackung chemisch neutralisiert bzw. vorbehandelt (produktfrei/geruchsfrei) sein. Dem Rekonditionierer sind auf Verlangen Beschreibungen bzw. Sicherheitsdatenblätter der letzten Füllgüter zur Verfügung zu stellen. 4. Die Industrieverpackungen müssen nach ihrer Entleerung oder Vorbehandlung fest verschlossen sein. Spundbehälter sind liegend, Deckelbehälter stehend zu lagern. Für den Transport sind alle Verpackungen stehend und mit der Öffnung nach oben zu verladen. Kleingebinde Inhalt 30 l oder kleiner sind in transparente Polysäcke ca.200 l abzupacken. 5. Die Kennzeichnungen der verkehrsrechtlichen Zulassungen (UN-Markierungen) müssen den Vorschriften entsprechen. Die Etikettierung (Produkt-Label) hat dem letzten Füllgut zu entsprechen und darf nicht entfernt sein. Befüllungen mit Fremdstoffen sind unter keinen Umständen statthaft. Vorgespülte oder neutralisierte Gebinde sind als solche zu kennzeichnen. 6. Industrieverpackungen, die die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, oder nicht rekonditionierbar sind, können, sofern nicht anders vereinbart, zurückgewiesen werden, oder werden gegen Erstattung der im Einzelfall vorab zu vereinbarenden Transport-, ReststoffEntsorgungs-, Behandlungs- sowie stofflichen Verwertungskosten entgegengenommen. Industrieverpackungen, die unter falschen Angaben abgegeben worden sind, werden unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche an den Abgeber auf dessen Kosten (incl. der anteiligen Transportkosten für die Abholung/Rücklieferung bzw. vergebliche Anfahrten) und Gefahren zurückgesandt. Durch vergebliche Anfahrten entstandene Transportkosten trägt generell der Abgeber. 7. Der Abgeber bestätigt die Einhaltung der Bedingungen vor Erstabgabe in einer Verantwortlichen Erklärung. 412 Anhang Anhang II: Sorten bei Spundfässern aus Stahl (Bsp. BPM) Die nachfolgenden Tabellen stellen beispielhaft sieben Qualitätsstufen bzw. Sorten dar, in die Sicken-Spundfässer aus Stahl nach der Innenreinigung (Nassreinigung) eingestuft werden können. Dadurch wird die weitere Behandlung der Verpackungen festgelegt. Merkmale Qualität „1. Sorte“ 1. Sorte UN-Fass ohne jede Einschränkung einsetzbar, Normfass Beschaffenheit • • • • • • • • • • UN-Prägung • mindestens UN 1A1 / Y / ... Blechstärke • 0,8 – 1,2 mm zzgl. 6% Toleranz Innen blank und rostfrei Intakter, unverfärbter Innenbehälter (wenn Combifass) Keine Produktreste oder Fremdkörper Trocken Leichte Kettennarben möglich Minimale Knicke und Beulen zulässig Keine Stauchungen oder Verformungen Oberboden glatt Flansche intakt und sauber Keine Schweißstellen außer der Längsfalz Merkmale Qualität „2. Sorte“ 2. S o rte U N -F ass m it E in sch rän ku n g ein setzb ar, N o rm fass B eschaffenheit • • • • • • • • • U N -P rägung • m indestens U N 1A 1 / Y / ... B lechstärke • 0,8 – 1,2 m m zzgl. 6% T o leranz Innen blank und rostfrei K eine P roduktreste oder F rem dk örper T rock en Leichte K ettennarben m öglich M inim ale K nicke und B eulen zulässig K eine S tauchungen oder V erform ungen O berboden glatt F lansche intakt und sauber K eine S chw eiß stellen au ß er der Längsfalz 413 Anhang Merkmale Qualität „3. Sorte oder D“ 3 . S o rte o d e r D F a s s m it E in s c h rä n k u n g o d e r a ls D e c k e lfa s s B e s c h a ffe n h e it • • • • • • U N -P rä g u n g • m in d e ste n s 1 A 1 / Y / ... B le c h stä rk e • 0 ,8 – 1 ,2 m m zzg l. 6 % T o le ra n z In n e n ro s tig , d e fe k te r In n e n la ck F e ste P ro d u k tre s te o d e r F re m dk ö rp e r T ro ck e n K n ick e u n d B e u le n zu lä s sig K e in e S ta u c h u n g e n o d e r V e rfo rm u n g e n K e in e S c h w e iß s te lle n a u ß e r d e r L ä n g sfa lz Merkmale Qualität „Innenlack“ In n e n la c k U N -F a s s o h n e je d e E in s c h rä n k u n g e in s e tz b a r, N o rm fa s s B e s c h a ffe n h e it • • • • • • • • U N -P rä g u n g • m in d e ste n s U N 1 A 1 / X / ... B le c h stä rk e • 0 ,8 – 1 ,0 m m zzg l. 6 % T o le ra n z In n e n la ck ie rt K e in e P ro d u k tre ste o d e r F re m dk ö rp e r T ro ck e n M in im a le K n ick e u n d B e ule n zu lä ss ig K e in e S ta u c h u n g e n o d e r V e rfo rm u n g e n O b e rb o d e n g la tt F la n s ch e in ta k t u n d s a u be r K e in e S c h w e iß s te lle n a u ß e r d e r L ä n g sfa lz Merkmale Qualität „Kettenfass“ K ettenfass B eschaffenheit U N -Fass n ach K ettenb ehand lun g als 1. oder 2. S orte verw endb ar, N orm fass • • • • • • • Innen leicht rostig oder leichte A nhaftungen K eine Frem dkörper Leichte K nicke und B eulen zulässig K eine S tauchungen oder V erform ungen O berboden glatt F lansche intakt und sauber K eine S chw eißstellen außer der Längsfalz U N -P rägung • m indestens U N 1A 1 / Y / ... B lechstärke • 0,8 – 1,2 m m zzgl. 6% Toleranz 414 Anhang Merkmale Qualität „Vorreinigung“ V o rre in ig u n g B e s c h a ffe n h e it U N -F a s s n a c h 2 . R e in ig u n g s d u rc h la u f a ls 1 . o d e r 2 . S o rte ve rw e n d b a r, N o rm fa s s • • • • • • • In n e n le ic h te A n h a ftu n g en K e in e F re m dk ö rp e r L e ich te K n ick e u n d B e u len zu lä s sig K e in e S ta u c h u n g e n o d e r V e rfo rm u n g e n O b e rb o d e n g la tt F la n s ch e in ta k t u n d s a u be r K e in e S c h w e iß s te lle n a u ß e r d e r L ä n g sfa lz U N -P rä g u n g • m in d e ste n s U N 1 A 1 / Y / ... B le c h stä rk e • 0 ,8 – 1 ,2 m m zzg l. 6 % T o le ra n z Merkmale Qualität „Schrottfass“ S ch ro ttfass F ass, n ich t verw en d u n gsfäh ig B eschaffenheit • erfüllt die K riterien der anderen Q ualitätsstufen nicht 415 Anhang Anhang III: Rechtskataster a. Gewässerschutz / Wasserrecht Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. Bemerkungen 80/68/EWG ABl. Nr. L 20 Schutz des Grundwassers Betrieb allgemein 17.12.1979 / 31.12.1991 Gültig bis 22.12.2013 91/271/EWG ABl. Nr. L 155 S. 40 Behandlung kommunalen Abwassers Abwasser 21.05.1991 / 27.02.1998 98/83/EG ABl. Nr. L 330 Trinkwasser-RL Trinkwasser 03.11.1998 2000/60/EG ABl. Nr. L 327 Wasser-Rahmenrichtlinie Schutz der Binnenoberflächengewässer und des Grundwassers 23.10.2000 / 20.11.2001 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gesetz Gesetz zur Ordnung der Wasserhaushalte 7. Novelle Abwasser, Niederschlagswasser, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19.08.2002 / 25.06.2005 AbwAG Gesetz nach §1 Abs.1 WHG Gesetz über Abgaben für das Ein-leiten von Abwasser in Gewässer Einleitung von Niederschlagswasser 18.01.2005 3. AbwasserschädlichkeitsVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 BGBl. I S. 1908 Verordnung nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über Umwelt-statistiken (Dritte Abwasserschädlichkeitsverordnung) Abwasser 11.11.1979 AVBWasserV BGBl. I S. 750 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser Wasserversorgung 20.06.1980 / 09.12.2004 AbwV Verordnung, Anhänge 28, 31, 45 Verordnung über die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Abwassereinleitung 17.06.2004 Grundwasserverordnung 80/68/EWG BGBl. I S. 542 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Mineralöllagerung, Biozide 28.03.1997 Siehe VAwS GMBl. S. 175 Katalog wassergefährdender Stoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 01.03.1985 Siehe VAwS B.Anz. S.8491 Verordnung zum WHG über Einstufung in WGK Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.05.1999 Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe, LAU/HBVAnlagen 04.03.1987 Richtlinie Gesetzliche Grundlage für WVER und Gebührenfestsetzung Wasserentnahme, Abwassereinleitung 12.02.1991 22.05.2002 1. Gewässerschutzrecht 1a EU 1b BRD Katalog wassergefährdender Stoffe 1b BRD VwVwS RRwS WVG Merkblatt wassergefährdender Stoffe Bek. d. BMU WA 13 23074/3 (GMBl. S. 358) Anträge zur Einstufung wassergefährdender Stoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 222.04.1996 Liste wasserverunreinigender Stoffe VkBl. Nr. 18 v.30.09.2003 Bekanntmachung der Liste wasserverunreinigender Stoffe, Lösungen und Gemische Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 29.08.2003 Niederschlagswasserbeseitigung, Zulassung von Stellen zur Untersuchung von Abwasser bei genehmigungspflichtigen Indirekt-einleitungen, Zusammenstellung der Bauartzulassungen, Abwasser, Niederschlagswasser, Entnahme von Abwasserproben, Auffangwannen / Transportbehälter 22.01.2004 / 05.04.2005 S. 574 1c Land RHEINLAND-PFALZ LWG Rheinland-Pfalz 416 §1 Abs.1 Nr.1+2, §18, §51a, §58 Abs. 2 Satz 3, §60 a Aufgehoben, in BetrSichV Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug IndVO Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. Bemerkungen Indirekteinleiterverordnung Einleiten von Wasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen 13.08.1992 Informativ, aufgehoben durch Änd.-G. vom 05.11.2003 VAwS Verordnung Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe, LAU/HBVAnlagen 01.02.1996 / 04.11.2005 VV-VAwS 6, 11 Verwaltungsverordnung zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, LAU/HBVAnlagen (Öltank, Läger, Beschichtungsanlagen) 16.08.2001 EÜVOA Eigenüberwachung von Abwasseranlagen Abwasseranlagen 27.08.1999 / 17.03.2006 Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung Abwassereinleitung 13.02.2001 / 10.11.2004 LWBÜVO Landesgewässerbestandsaufnahme und zustandsüberwachung Oberflächengewässer 06.10.2004 LAbwAG Ausführung des AbwAG Abwassereinleitung 22.12.1980 / 02.03.2006 KomAbwV Beseitigung kommunaler Abwässer Abwassereinleitung 27.11.1997 / 16.06.1999 Emissionserklärungsverordnung - Abwasser Erklärung der Art und Menge von Abwasser Abwasseranfall und Abwassereinleitun 04.11.2002 Abwasserbehandlungsanlagen – Abscheideranlagen nach DIN 1999 Öl- und Benzinabscheider 24.09.2005 / 30.05.2005 Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. 2003/105/EG Änderung der Richtlinie 96/82/EG: Beherrschung der Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen Betrieb allgemein 16.12.2003 2003/87/EG Handel mit Treibhausgasemissions-zertifikaten Nachverbrennung 13.10.2003 2004/42/EG Änderung der RL 1999/13/EG 2000/14/EG Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen im Freien Gabelstapler 08.05.2000 2000/479/EG Integrierte Vermeidung und Ver-minderung der Umweltverschmutzung 2000/69/EG Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft Nachverbrennung 16.11.2000 1999/30/EG Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft Nachverbrennung 22.04.1999 1999/13/EG Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Nachverbrennung 11.03.1999 DIN 1999 ABl. Schl.-H. Nr. 40/41 b. Immissionsschutzrecht Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Bemerkungen 2. Immissionsschutzrecht 2a EU 21.04.2004 28.07.2000 2005/78/EG 2005/55/EG Durchführung der Richtlinie 2005/55/EG Gabelstapler 14.11.2005 2006/51/EG 2005/78/EG & 2005/55/EG Änderung der Richtlinie 2005/78/EG und 2005/55/EG Gabelstapler 06.06.2006 Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Gabelstapler 28.09.2005 2005/55/EG 417 Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. Partikel aus Selbstzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Erdgas oder Flüssiggas be-triebenen Fremdzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen 87/404/EWG Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter Druckbehälter 25.06.1987 97/23/EG Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter Druckbehälter 29.05.1997 96/61/EG integrierte Vermeidung und Vermin-derung der Umweltverschmutzung, in 2003/87/EG geändert Nachverbrennung 24.09.1996 / 31.10.2003 Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Betrieb allgemein 09.12.1996 2006/32/EG Richtlinie des Rates zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen Nachverbrennung 27.04.2006 2003/10/EG Richtlinie des Rates zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz Maschinen 06.02.2003 82/501/EWG Richtlinie des Rates über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten Umgang mit gefährlichen Stoffen 24.06.1982 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Betrieb allgemein, FaßRekonditionierung 26.09.2002 / 25.06.2005 96/82/EG Seweso-IIRichtlinie 2b BRD BImSchG 1.Allg. Verwaltungsverordnung zum BImSchG §48 des BImSchG Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) Nachverbrennung, Neuanlagen 24.07.2002 4.BImSchV §§10+19 des BImSchG Genehmigungsverfahren von Anlagen Nachverbrennung, Faß-Rekonditionierung 23.02.1999 / 15.07.2006 5.BImSchV Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte Betrieb allgemein 30.07.1993 / 09.11.2001 9.BImSchV Verordnung über das Genehmigungsverfahren Nachverbrennung 29.05.1992 / 21.06.2005 Emissionserklärungsverordnung - 11. BImSchV Emissionserklärung, Emissionsberichte 29.04.2004 12. BImSchV (StörfallVerordnung) Umgang mit gefährlichen Stoffen Nachverbrennung, Faß-Rekonditionierung, Instandhaltung 08.06.2005 13. BImSchV Verordnung über Großfeuerungs-anlagen - 13. BImSchV Nachverbrennung 20.07.2004 §48 des BImSchG Einhaltung der Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft Nachverbrennung 11.09.2002 Nachverbrennung 16.12.1996 31. BImSchV Lösemittelverordnung Verordnung über elektromagnetische Felder Umgang mit lösemittelhaltigen Stoffen Nachverbrennung 21.08.2001 32. BImSchV Umsetzung BImSchG, 2000/14/EG Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Gabelstapler 29.08.2002 11. GSGV Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz Verordnung über das Inverkehr-bringen von Geräten und Schutz-systemen für explosionsgefährdete Bereiche ExplosionsschutzVO - Gastank 12.12.1996 / 06.01.2004 1.StörfallVwV §48 des BImSchG Genehmigungsbedürftige Anlagen nach §4 BimSchG bzw. BimSchVm §1 Abs.2+3 Nachverbrennung, Werk 20.09.1993 11.BImSchV 22.BImSchV §27 Abs.4 & §48a 26. BImSchV 418 Bemerkungen Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. Bemerkungen 2.StörfallVwV §48 BImSchG Sicherheitsanalyse nach §7 Betrieb allgemein 27.04.1982 siehe 12. BImSchV 3.StörfallVwV §48 des BImSchG Anforderungen an die Aufstellung & Fortschreibung betrieblicher Alarm- & Gefahrenabwehrpläne Betrieb allgemein 23.10.1995 In Bearbeitung 3.GSGV §4 Abs.1 Nr.1 des GSG Maschinenlärminformationsverordnung Maschinen 27.01.1991 / 06.01.2004 Messungen liegen vor 6.Allg. Verwaltungsverordnung zum BImSchG §48 des BImSchG Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) Maschinen 26.08.1998 Arbeitslärmschutzrichtlinie Arbeitsschutz Nr.12 Richtlinien über Maßnahmen gegen Lärm am Arbeitsplatz Maschinen 10.11.1970 TEHG Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG Genehmigung und Überwachung von Emissionen, Berechtigungen und Zuteilungen von Emissionszertifikaten, Handel mit den Zertifikaten Emissionsmessung, -erklärung und Handel mit Zertifikaten 08.07.2004 / 22.09.2005 informativ Zuteilungsgesetz 2007 Zuteilung für 2005-2007 der Treibhausgasemissionsberechtigungen, Allokationsplan Nachverbrennung, Geschäftsführung 26.08.2004 informativ ZuV 2007 Zuteilungsverordnung für Emissionsberechtigungen Nachverbrennung, Geschäftsführung 31.08.2004 DruckbehV Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen Druckbehälter 23.06.1999 ElexV Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Silo LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen Betrieb 20.12.2000 / 02.03.2006 Verordnung über Zuständigkeiten nach TEHG Zuständigkeiten nach TEHG Nachverbrennung 06.07.2005 ImSchZuVO Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes Nachverbrennung, Lärm, andere Immissionen 14.06.2002 Aufgehoben, in BetrSichV Aufgehoben, in BetrSichV 2c Land RHEINLAND-PFALZ informativ c. Arbeitsschutz / Gefahrstoffrecht Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage Tätigkeiten / Gültig seit / aktualis. Bemerkungen 3. Arbeitsschutzrecht / Gefahrstoffrecht 3a EU 2000/39/EG RL 98/24/EG Richtlinie zur Festlegung von Richt-grenzwerten für die Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 08.06.2000 2005/90/EG Änderungsrichtlinie 76/769/EWG Richtlinie zur Festlegung von Richt-grenzwerten für die Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 18.01.2006 2003/36/EG Änderungsrichtlinie 76/769/EWG Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 26.05.2003 2001/45/EG ÄRL 89/655/EWG Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln Betrieb allgemein 27.06.2001 2003/34/EG Änderungsrichtlinie 76/769/EWG Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 26.05.2003 419 Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage Tätigkeiten 2003/105/EG Änderungsrichtlinie 96/82/EG Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 23.12.2003 67/548/EWG Artikel 2,3 Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, gefährliche Stoffe 27.06.1967 2003/88/EG Ersetzt RL 93/102/EWG Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Betrieb allgemein, Personalabteilung 04.11.2003 2004/73/EG Anpassung der 67/548/EWG Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, gefährliche Stoffe 29.04.2004 1999/314/EG ABl.EG vom 8.05.1999 Beherrschung der Gefahren bei Unfällen, Fragebogenerstellung 98/24/EWG Art. 16 Abs. 1 89/391/EWG Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahr durch chemische Arbeitsstoffe Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 25.05.1998 Schutz von Arbeitnehmern vor Lärm Kraftwerk, Anlagen 06.02.2003 Druckgeräte Rohrleitungen, Sprinkleranlage, Behälter, Teile mit Sicherheitsfunktion (Sicherheitsventile etc.) 29.05.1997 / 31.10.2003 Mindestvorschriften für Arbeiten in explosionsfähigen Atmosphären Silos, Gastank 16.12.1999 2003/10/EG 97/23/EG Abl. Nr. L 181 99/92/EG / Gültig seit / aktualis. 09.04.1999 96/82/EG ABl. EG Nr. L10/13 Richtlinie zur Gefahrenkontrolle bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 09.12.1996 2006/42/EG Neufassung der 95/16/EG Dauerhafte Aufzüge Aufzüge 17.05.2006 94/9/EG Abl. Nr. L 100 Anlagen und Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen Heizöltank, Silo, Gastank 23.03.1994 / 26.01.2000 94/C106/4 ABl. Nr. C106/4 Abwehr von Gefahren bei Unfällen mit Gefahrstoffen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 4.03.1994 93/C77/02 ABl. EG vom 18.03.1993 Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 8.02.1993 Nr. C77/12 Mindestvorschriften/ Gefährdung der Arbeitnehmer durch physikalische Einwirkung 92/58/EWG Artikel 16 Abs.1 der Richtlinie 89/391/EWG Mindestvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 24.06.1992 91/322/EWG Richtlinie 80/1107/EW G Festsetzung der Richtgrenzwerte über Schutz für Arbeitnehmer vor chemischen und physikalischen Stoffen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 29.05.1991 89/C 106/05 ABl. EG Mindestvorschriften für die Benutzung von Arbeitsausrüstungen durch Arbeitnehmer Schutzausrüstung 26.04.1989 Angleichung der Rechtsvorschriften für persönliche Schutzausrüstung Schutzausrüstung 21.12.1989 Nr. L106/13/ 89/686/EWG ABl. EG Nr. L399/18 89/656/EWG 3.EinzelRL im Sinne Art. 16 Abs.1 der RL 89/391/EWG Mindestvorschriften bei Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung Schutzausrüstung 30.11.1989 / 18.09.1996 89/655/EWG 2.EinzelRL im Sinne Art. 16 Abs.1 der RL 89/391/EWG Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer Schutzausrüstung, 30.11.1989 ABl. EG Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Arbeitssicherheit 89/391/EWG Nr. L183/1 420 Bemerkungen Arbeitsicherheit 12.06.1989 Änderung durch 2006/15/EG Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage Tätigkeiten 88/C 161/01 ABl.EG vom 20.06.1988 Mindestvorschriften zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung Schutzausrüstung 11.03.1988 Vorschriften bzgl. Der Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung der Maschinen, Anlagen durch Arbeitnehmer Arbeitssicherheit 11.03.1988 Gesundheitsschutz und Sicherheit von Leiharbeitern und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverhältnissen Betrieb allgemein, Personalabteilung 25.06.1991 Verwaltungsvorschrift über Einsatzbeschränkung gefährlicher Stoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 27.07.1976 Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Druckbehälter sowie über Verfahren zu deren Prüfung Druckbehälter 27.09.1976 / 31.12.1988 Nr. C161/1 88/C 114/04 2. EinzelRL 91/383/EWG 76/769/EWG ABl.EG vom 27.09.1976 Nr. L262/201 76/767/EWG / Gültig seit / aktualis. 2006/15/EG Änderung von 91/322/EWG & 2000/39/EG Festsetzung der Richtgrenzwerte über Schutz für Arbeitnehmer vor chemischen und physikalischen Stoffen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 07.02.2006 2004/40/EG Art. 16 Abs.1 89/391/EWG Schutz vor Gefährdung durch elektromagnetische Felder Nachverbrennung 29.04.2004 89/654/EWG Art. 16 Abs.1 89/391/EWG Arbeitsstätten Betrieb allgemein 30.11.1989 AMBV Arbeitsmittelbenutzungsverordnung Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln Arbeitssicherheit 11.03.1997 / 29.10.2001 ArbSchRG Arbeitsschutzrahmengesetz Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Arbeitssicherheit 07.08.1996 / 30.07.2004 EMVG Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten Regelung des lnverkehrbringens, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Geräten Elektrische Anlagen u. Geräte 18.09.1998 / 07.07.2005 ChemG BGBl. I. 2001, S. 2331, 3434 Art. 15, S. 3586, 3602 Art. 4 Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien Umgang mit Gefahrstoffen 20.06.2002 / 11.07.2006 BetrSichV BGBl. I Nr. 70 Bereitstellung und Benutzung von Betriebsmitteln, Gefährdungsbeurteilungen Betrieb allgemein 27.09.2002 / 07.07.2005 PSA-BV BGBl. I 1996, S. 1841 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen Betrieb allgemein 04.12.1996 ASiG BGBl. I 2000 S. 1983 Betriebsarzt, Arbeitsicherheitsfach-kräfte, Sicherheitsingenieure SiFa, Betriebsarzt 12.12.1973 / 25.11.2003 ArbZG BGBl. I 1998, S. 1242 Gewährleistung der Sicherheit und des Arbeitsschutzes bei der Arbeitszeitgestaltung Personalabteilung 06.06.1994 / 22.12.2005 ArbStättV BGBl. I Nr. 44 2004, S. 2179 Errichtung und Betrieb von Arbeitsstätten Betrieb allgemein 12.04.2004 BildscharbV BGBl. I 2001, S. 2785 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz Bildschirmarbeitsplätze 04.12.1996 / 25.11.2003 BaustellV Baustellenverordnung Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen Betriebstechnik 10.06.1998 / 23.12.2004 Bemerkungen 3b BRD Ersetzt ElexV, VbF, DruckbehV, DampfKV, AcetV 421 Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage Tätigkeiten AÜG Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz Regelung zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Personalabteilung, Leiharbeiter 03.02.1995 / 14.03.2005 BGV A 1 Allgemeine Vorschriften und Pflichten des Unternehmers und der Mitarbeiter Betrieb allgemein 04.2005 BGV A 2 Betriebsärzte und SiFa Betriebsärzte, SiFa 17.06.2006 BGV A 3 Prüfung von Elektrogeräten Betrieb allgemein 01.1997 / 10.2003 BGV A 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge Personalabteilung, Betriebsarzt 04.1999 BGV B 3 Lärm Nachverbrennung, Faß-Rekonditionierung 07.1999 / 01.2005 Elektromagnetische Felder Magnetabscheider 31.05.2001 BGV C 5 Abwassertechnische Anlagen Abwasserkanäle 01.10.1995 / 01.2005 BGV C 22 Bauarbeiten Betrieb allgemein 01.01.1997 / 01.2002 BGV D 6 Krane Betrieb allgemein 10.1993 / 04.2001 BGV D 27 Flurförderzeuge Betrieb allgemein 01.01.1997 / 01.2002 BGR 133 Regeln für die Ausrüstung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Betrieb allgemein 04.1994 / 10.2004 BGR 194 Regeln für den Einsatz von Gehöhrschutz Nachverbrennung, Faß-Rekonditionierung 04.1998 / 10.2004 BGl 650 Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen Verwaltung, Büros 12.2004 / 01.2006 BGV B 11 BAnz. Nr. 100 BGR 209 Bisher 1/187 BGR 121 Präzisierung der GefStoffV BGR 190 ZH Präzisierung des ArbSchG und der PSABV / Gültig seit / aktualis. Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln 10.2001 Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen 01.2004 Benutzung von Atemschutzgeräten 04.2004 BGR 500 Kap. 2.4 Betreiben von Arbeitsmitteln Nachverbrennung, Faß-Rekonditionierung 01.2004 BGR 104 Bisher ZH1/10 Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre Explosionsschutzregeln Silo, Gastank 12.2002 / 03.2005 BGI 509 Bisher 1/142 Erste Hilfe im Betrieb, Merkblatt „Erste-Hilfe-Material“ Betrieb allgemein 10.2004 Anleitung zur 1. Hilfe bei Unfällen Betrieb allgemein 10.1991 Sicherheit durch Unterweisungen Betrieb allgemein, SiFa 2002 Gefährliche chemische Stoffe Nachverbrennung, Faß-Rekonditionierung 02.1997 ZH BGI 510 BGI 527 Bisher 1/46 BGI 536 BGI 561 Bisher ZH 1/113 ZH Merkblatt „Treppen“ 10.2003 BGI 575 Bisher ZH 1/153 Merkblatt „Auswahl und Anbringung elektromechanischer Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen“ 03.2003 BGI 762 Bisher ZH 1/247 BG-Information „Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe“ 08.2001 BGI 870 bisher ZH 1/495 BG-Information „Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte“ 10.2003 BGG 925 Bisher ZH Grundsätze für die Auswahl, Aus-bildung und Befähigungs- 422 Betrieb allgemein 11.2003 / Bemerkungen Aktualisierung in Vorbereitung Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt 1/554 nachweis von Gabelstaplerfahrern BGBl. I 1998, Schutz von Jugendlichen Personalabteilung 12.04.1976 / 21.06.2005 JSchG Jugendschutzgesetz Personalabteilung 23.07.2002 / 29.12.2003 MuSchG Schutz erwerbstätiger Mütter Personalabteilung 26.06.2002 / 14.11.2003 Schutz erwerbstätiger Mütter Personalabteilung 15.04.1997 / 23.12.2004 Anforderung an die Lebensmittelhygiene Kantine 05.08.1997 / 21.05.2001 § 4 a der GefStoffV Bekanntmachung der Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 23.12.2004 / 11.07.2006 § 4 a der GefStoffV Bekanntmachung der Liste der ge-fährlichen Stoffe und Zubereitungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 15.11.1999 ChemikalienVerbotsverord-nung Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse JarbSchG Anlage Tätigkeiten / MuSchG LMHV GefStoffV ChemVerbotsV Bemerkungen 11.2004 S. 188 MuSchV Gültig seit / aktualis. 13.06.2003 / 11.07.2006 BKV Abwehr und Umgang mit Berufskrankheiten Betrieb allgemein 30.10.1997 / 05.09.2002 LasthandhabV Manueller Umgang mit Lasten Betrieb allgemein 04.12.1996 / 25.11.2003 GPSG - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Abschnitt 5, ersetzt GSG Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen Nachverbrennung, Gasanlage 06.01.2004 / 07.07.2005 3.GSGV BGBl. 1 1993, Maschinenlärminformation Betrieb allgemein 19.01.1991 / 06.01.2004 8.GSGV BGBl. I S. 316 Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen Arbeitssicherheit, Schutzausrüstung 20.02.1997 / 06.01.2004 9.GSGV BGBl. I 1995, Maschinenverordnung, neue Maschinenteile Anlagen, Nachverbrennung 12.05.1993 / 23.12.2004 Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche Explosionsschutzverordnung - Gastank 12.12.1996 / 06.01.2004 S. 704 S. 1213 11. GSGV Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz DruckbehV BGBl. I 2001 S. 2785 Tankanlagen, Füllanlagen, Gabelstapler 21.04.1989 Aufgehoben, in BetrSichV DampfkV BGBl. I 2001 S. 2785 Nachverbrennung 27.02.1980 Aufgehoben, in BetrSichV ElexV BGBl. I S. 1932 Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Nachverbrennung, Tank- & Abfüllanlagen, Faß-Rekonditionierung 13.12.1996 Aufgehoben, in BetrSichV Lagern von brandfördernden Stoffen in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 09.1998 / 10.2002 Aufbau und Anwendung der TRbF, Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten Brennbare Flüssigkeiten 07.2002 TRG 515: Technische Regel für Gefahrstoffe TRbF 001 BarbBl. 7-8/2002 TRbF 20 BArbBl. 4/2001 S. 60 Läger Brennbare Flüssigkeiten 04.2001 / 06.2002 TRbF 60 BArbBl. 6/2002 S. 10 Ortsbewegliche Gefäße Brennbare Flüssigkeiten 01.01.1988 Prüfung von Aufzugsanlagen Aufzüge 04.1981 / 11.1997 TRA 102 TRGS 102 BArbBl. Nr. 9/1993, S. 65 Technische Richtkonzentrationen für gefährliche Stoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.09.1993 05.2006 aufgehoben TRGS 150 BArbBl. 1996 Hautkontakt mit gefährlichen Stoffen Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe, Arbeitssicherheit 01.06.1996 05.2006 aufgehoben TRGS 220 BArbBl. Nr. 9/1993, S. 36 Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und Zubereitungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 04.2002 / 01.2003 423 Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage Tätigkeiten / Gültig seit / aktualis. TRGS 300 BArbBl. 1994 Nr. 1 S. 39 Sicherheitstechnik TRGS 400 BArbBl. 1998 Nr. 3 S. 53 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen Arbeitssicherheit, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 03.1998 / 03.1999 TRGS 402 BArbBl. 1997 Nr. 11 S. 27 Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen Beschichtungsanlagen 1.11.1997 TRGS 403 BArbBl. 1989 Nr. 10 S. 71 Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz Faß-Rekonditionierung, Nachverbrennung 1.10.1989 TRGS 420 BArbBl. 1993 Nr. 9 S. 63 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die dauerhafte sichere Einhaltung von Luftgrenzwerten (VSK) Beschichtungsanlagen 01.2006 TRGS 500 BArbBl. 1998 Nr. 3 Schutzmaßnahmen: Mindeststandards Arbeitsicherheit 03.1998 TRGS 514 BArbBl. 9/1998 Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe, Gefahrstofflager, 09.1998 TRGS 555 BArbBl. 1989 Nr. 3 S. 85 Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe, Gefahrstofflager 12.1997 TRGS 900 BArbBl. 1996 Nr. 10 S. 106 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ‚Luftgrenzwerte’ 01.2006 TRGS 901 BArbBl. 1997 Nr. 4 S. 42 Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz 01.04.1997 / 01.2006 TRGS 905 BArbBl. Nr. 6 S. 40 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 07.2005 Lagern von brandfördernden Stoffen in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 09.1998 / 10.2002 1.01.1994 / 05.1995 3b BRD TRG 515: Technische Regel für Gefahrstoffe GGBefB Gefahrgutbeförderungsgesetz Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und Schiene Gefahrgutverladung, -transport 09.10.1998 / 21.06.2005 GGVSE GefahrgutVO Strasse und Schiene Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und Schiene Gefahrgutverladung, -transport 03.01.2005 / 02.11.2005 GGAV Gefahrgutaus-nahmeVO Ausnahmen von GGVSE Gefahrgutverladung, -transport 06.11.2002 / 10.05.2005 GbV GefahrgutbeauftragtenVO Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und deren Schulung Gefahrgutverladung, -transport 26.03.1998 / 02.11.2005 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes Betrieb allgemein 26.09.2000 / 22.06.2004 3c Land RHEINLAND-PFALZ AGSchZuVO ArbZVO Arbeitszeitverordnung Betrieb allgemein 09.05.2006 Landesverordnung zum JSchG Zuständigkeiten Personalabteilung 01.2005 SchwbG Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Personalabteilung 16.12.2003 424 Bemerkungen TRGS 900 Anhang d. Brandschutzrecht Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. Bemerkungen VbF BGBl. I S. 1937, ber. 1997 S. 447 Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beför-derung brennbarer Flüssigkeiten Reinigungsmittel, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 13.12.1996 Aufgehoben, in BetrSichV VwVwS §19a Abs.2 Nr.2 des WHG Wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungsanlagen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.05.1999 / 20.07.2005 TRbF 001 BArbBl. 12/1982 S. 34 Aufbau und Anwendung der TRbF Brennbare Flüssigkeiten 01.12.1982 / 07.2002 TRbF 20 BArbBl. 04/2001 S.60ff. Läger Brennbare Flüssigkeiten 04/2001 / 06.2002 BGI 563 Bisher ZH 1/117 Merkblatt "Brandschutz bei Schweiß und Schneidearbeiten" 06.2004 BGI 562 Bisher ZH 1/116 Merkblatt "Brandschutz" 08.2004 TRbF 60 BarbBl 06/2002 S. 80 Ortsbewegliche Gefäße Brennbare Flüssigkeiten 06/2002 Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. 2000/532/EG Abl. Nr. L 47, 2001, S. 1 Entscheidung über ein Abfallverzeichnis Abfallentsorgung 06.09.2000 1013/2006/EG ABl. Nr. L 190, 2006, S. 1 Ersatz der VO 259/93/EWG Grenzüberschreitende Abfallverbringung 14.06.2006 4. Brandschutzrecht 4b BRD Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten e. Abfallrecht Rechtsvorschrift Bemerkungen 5. Abfallrecht 5a EU 2001/573/EG Änderung der 2000/532/EG Abfallentsorgung 23.07.2001 2005/20/EG Änderungsrichtlinie zur 94/62/EG Faß-Rekonditionierung 09.03.2005 2004/12/EG Änderungsrichtlinie zur 94/62/EG Faß-Rekonditionierung 11.02.2004 Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle Faß-Rekonditionierung 20.12.1994 2002/96/EG Entsorgung von Elekto- und Elektronikaltgeräten Altgeräteentsorgung 27.01.2003 2003/108/EG Änderung der 2002/96/EG Altgeräteentsorgung 08.12.2003 Förderung der Kreislaufwirtschaft, umweltverträgliche Abfallbeseitigung Reststofferfassung und Entsorgung 27.09.1994 / 15.07.2006 EntsorgungsfachbetriebeVO Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe Geschäftsführung 10.09.1996 / 24.06.2002 UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung Änderung & Neuerrichtung von Anlagen 25.06.2005 / 15.07.2006 UStatG Umweltstatistiken Reststoffannahme und -entsorgung 16.06.2006 / 15.07.2006 Form und Inhalt der Abfallbilanz Reststofferfassung und -entsorgung 13.09.1996 / 15.07.2006 94/62/EG ABl. Nr. L 365, S. 10 5b BRD KrW/AbfG AbfKoBiV BGBl. I 2001 S. 1950, S. 2331; S. 2785 §19 Abs. 4 Nr. 1&2 KrW/AbfG Anlage, Spalte 2 Angabe in t; aufgehoben ab 01.02.2007 425 Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. AbfVerBrG Abfallverbringungsgesetz Regelt die Überwachung und Kon-trolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen. Abfallentsorgung 30.09.1994 / 20.10.2005 BestüVAbfV BGBl. I 2001, S. 1377, 3379 Überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung Faß-Rekonditionierung 10.09.1996 / 15.07.2006 Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall Abfallbeauftragter 26.10.1977 Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen Reststoffentsorgung 27.08.1998 / 30.12.2005 TgV Transportgenehmigung Abfallbeförderung und einsammlung 10.09.1996 / 15.07.2006 GewAbfV Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen Abfallentsorgung 19.06.2002 / 15.07.2006 Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses, Abfallschlüsselnummer Reststoffentsorgung, Konzepte, Bilanzen 10.12.2001 / 15.07.2006 Nachweise für Verwertung und Beseitigung Reststoffentsorgung 17.06.2002 / 15.08.2002 AbfBetrBV VerpackV AVV BGBl. I, S. 2331 BGBl. I 2001. S. 3379 NachwV TA Abfall GMBl. I 1991 S. 139, ber. S. 467 Lagerung, Behandlung und Beseitigung besonders überwachungsbedürftige Abfälle Reststoffentsorgung 12.03.1991 TA Siedlungsabfall BAnz. 1993 Behandeln, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen Reststoffentsorgung 14.05.1993 Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz. Altholzentsorgung, Materialhandling 15.08.2002 / 15.07.2006 S 4967 AltholzV AltölV BGBl. I 1987 S. 2335 Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altöl Kraftwerk, Anlagen, Gabelstapler 16.04.2002 BattV BGBl. Nr. 33 2001, S. 2331 Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren Gabelstapler 02.07.2001 / 29.10.2001 FCKW-Halon-VerbotsV BGBl. I 2001, S. 2785 Verbot bestimmter die Ozonschicht abbauender HalogenKW Faß-Rekonditionierung 06.05.1991 BGBl. I 1998 Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösungsmittel Anlagen, Kraftwerk 23.10.1989 HKWAbfV S. 1918 LAGA-Hinweis Umsetzung der GewAbfV Vollzugshinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur Gewerbeabfallverordnung 26.03.2003 5c RHEINLAND-PFALZ LAbfWAG Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen Reststoffentsorgung 02.04.1998 / 25.07.2005 Landesverordnung Zentrale Stelle für Sonderabfälle Sonderabfallentsorgung 03.08.2000 Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle Sonderabfallentsorgung 27.05.2002 / 06.01.2006 Landesverordnung Zuständigkeiten bei Überwachung der Produktverantwortung Faß-Rekonditionierung 12.10.1999 / 10.03.2006 EAG-Richtlinie Technische Anforderungen zur Entsorgung von ElektroAltgeräten sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von ElektroAltgeräten Elektro-Altgeräte-Richtlinie Elektroaltgeräte 11.2000 Sonderabfall Kostenverordnung 426 GVBl. 2002, S. 274 Bemerkungen aufgehoben ab 01.02.2007 Anhang f. Energie und Boden Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Betrieb allgemein, Geschäftsführung 27.09.2001 EnEG Einsparung von Energie in Gebäuden Betriebstechnik 01.09.2005 EEG Vorrang erneuerbare Energien Betriebstechnik 21.07.2004 / 07.07.2005 EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden Betriebstechnik 02.12.2004 Bemerkungen 6. Energie / Boden 6a EU 2001/77/EG 6b BRD BBodSchG BGBl. I 2001, S. 2331 Schutz des Bodens, Sanierung von Altlasten Läger, FaßRekonditionierung 17.03.1998 / 09.12.2004 BBodSchV BGBl. I 1999, S. 1554 Schutz des Bodens Läger, FaßRekonditionierung 12.07.1999 / 23.12.2004 LBodSchG Schutz des Bodens, Sanierung von Altlasten Läger, FaßRekonditionierung 25.07.2005 Landesverordnung Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Bodenschutzes Läger, FaßRekonditionierung 11.02.1999 / 22.06.2004 Landesverordnung Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung Energienutzung, Betriebstechnik 04.03.2005 Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. 2004/35/EG Abl. Nr. L 143 Haftung für Umweltschäden und Sanierung Betrieb allgemein 21.04.2004 2006/54/EG Abl. Nr. L 204, 2006, S. 23 Gleichberechtigung Betrieb allgemein 05.07.2006 §§ 4f, 4g Berufung eines Datenschutzbeauf-tragten, Schutz persönlicher Daten, Personalabteilung, Geschäftsführung 20.12.1990 / 14.01.2003 Umwelthaftungsgesetz (UHG) Haftung für Umwelteinwirkungen Betrieb allgemein 10.12.1990 Grundgesetz (GG) Grundgesetz der BRD Geschäftsführung, Mitarbeiter 23.05.1949 BGB Vertragsrecht, Schadenshaftung Betrieb allgemein und Geschäftsführung 27.06.2000 / 02.01.2002 HGB Rechte und Pflichten für Kaufleute, KG Geschäftsführung 10.05.1897 / 08.07.2006 BetrVerfG Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten Geschäftsführung, Betriebsrat, Personalabteilung 25.09.2001 / 18.05.2004 BVG-WO Wahlordnung für Betriebsrat Betriebsrat, Geschäftsführung 11.12.2001 6c Land RHEINLAND-PFALZ g. Sonstige Rechtsgebiete Rechtsvorschrift Bemerkungen 7. Allgemein 7a EU 7b BRD Bundesdatenschutzgesetz OwiG – Gesetz über Ordnungswidrigkeiten BGBl. I 1987 Haftung juristischer Personen für Fehlverhalten Prokuristen, Geschäftsführung 19.02.1987 / 12.08.2005 GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) BGBl. I Nr. 1 Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten Faß-Rekonditionierung 06.01.2004 / 07.07.2005 ProdHaftG BGBl. I 1989 Haftung für fehlerhafte Produkte Faß-Rekonditionierung Datenschutzbeauftragten berufen 15.12.1989 / 19.07.2002 427 Anhang Rechtsvorschrift Paragraph/ Bezug Forderung / Inhalt Anlage / Tätigkeiten Gültig seit / aktualis. Strafgesetzbuch (StGB) BGBl. I 1998 Haftung natürlicher Personen Alle Mitarbeiter 13.11.1998 / 19.04.2006 StVG Straßenverkehrsgesetz Transporte und Personenverkehr auf dem Werksgelände 05.03.2003 / 20.07.2006 StVO Straßenverkehrsordnung Transporte und Personenverkehr auf dem Werksgelände 16.11.1970 / 11.05.2006 BeschätigtenschutzG Schutz vor sexuellen Übergriffen Betrieb allgemein 24.06.1994 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung Verwaltungsgerichtsbarkeit 19.03.1991 / 15.07.2006 KStG Körperschaftssteuergesetz Steuerpflicht 15.10.2002 / 19.07.2006 428 Bemerkungen Anhang Anhang IV: Nr. der Anlage Soll-Prozesse der Spundfass-Rekonditionierung Bezeichnung der Anlage/ Station Betriebsbeschreibung Emissionen • Entladung der Transporteinheiten mit Teleskop-Entladeband 01 Entladestation • Kennzeichnung mittels Transponder • Ausschleusung nicht prozesskonformer Emballagen - • Verwiegen und Ermittlung der Restmengen • Spunde positionieren 02 Spunde öffnen • Automatisches Entfernen des 2“- und des ¾“Spundes • Automatische Probeentnahme 03 Schnellanalytik • Analysieren auf mögliche Störstoffe • Automatische Zuordnung in die Prozesse ⇒ 05 04 05 Restentleerung Spreizteller und Ausbeul-Maschinen ⇒ 26 ArbeitsplatzAbsaugung ⇒ 27 • Absaugung der Restinhalte getrennt nach Stoffgruppen • Richten der oberen und unteren Zarge(Falz) im Spreizteller • Ausbeulen der Fässer mit 5 bar • Bearbeitung erfolgt stehend um ein Austreten von Füllgutresten zu verhindern • vollautomatische Reinigung • alkalisches Spritzverfahren (20°-50°C, pH 12,5) 06 Vorreinigung • In Fass einfahrender Düsenstab • 4 Stationen Spülen, 1 Station Leerlaufen • Reinigungsmedium wird über Vakuumverdampfung aufbereitet • vollautomatische Druckreinigung (7 bar) • alkalisches Spritzverfahren (70°-75°C, PH 12,5) 07 Hauptreinigung • 4 Stationen Reinigen, 1 Station Leerlaufen gekapselter Bereich, Einleitung der Abluft in TNV • In Fass einfahrender, rotierender Düsenstab • Reinigungsmedium wird über Vakuumverdampfung aufbereitet • vollautomatische Druckspülung (7 bar) • alkalisches Passivierungsverfahren (70°-75°C, PH 8,5) 08 Klarspülung inkl. Passivierung • 3 Stationen Spülen, 1 Station Leerlaufen, 1 Station heißer Dampf (130°C) • In Fass einfahrender, rotierender Düsenstab • Reinigungsmedium wird über Vakuumverdampfung aufbereitet 429 Anhang Nr. der Anlage Bezeichnung der Anlage/ Station Betriebsbeschreibung Emissionen • Trocknung mit heißer Pressluft (120°C, 6,5 bar) 09 Heißlufttrocknung • In Fass einfahrender, rotierender Düsenstab • gekapselter Auslauf gekapselter Bereich, Einleitung der Abluft in TNV • Lesen des Transponders 10 Qualitätskontrolle • Visuelle Prüfung von Innenund Außenzustandes der Fässer mit Kamerasystem • Einteilung in verschiedene Erfassung in EDV Qualitäten und - • Rostige Fässer zur Kettenreinigung (⇒11) • Mechanische Reinigung stark rostiger Fässer unter Zusatz eines alkalischen Reinigers • 3 scharfkantige Spezialketten werden ins Fass gegeben 11 Kettenreinigung • Beigabe von 3 Liter Reinigungsmedium Lärmgekapselt • Eingabe in vollautomatischen Ketten-Automaten mit Schwenkeinrichtung zur Entrostung des kompletten Fass-Innenraums • Anschließend Zuführung zur 1. Reinigung (⇒ 6) 12 Verschließen der Spunde • Verschrauben des 2“- und ¾“-Spundes mit Luftschrauber 13 Stauraum • Zwischenlagerung der Fässer Weiterverarbeitung auf Rollbahnen bis zur - • Sortierung über Transponder • Transponder entfernen 14 Etiketten entfernen • Zuführung der kundenbezogenen Chargen in die vollautomatischen Bürsten-Maschinen • Entfernen der Etiketten mit Bürsten 15 Oberboden entfernen (Nur Deckelfässer) 16 Strahler • Automatisches Entfernen des Oberbodens Lärm- und Staubgekapselt, Reinigung der Abluft mittels Schlauchfilter • automatischer Durchlaufstrahler • Entfernen der alten Lackschichten • Öffnen des 2“-Spundes mit Luftschrauber • automatische Dichtheits-Prüfung mit der Prüfglocke 17 Dichtigkeitsprüfung (Nur Spundfass) • Die Fässer werden vollautomatisch in den Automaten gefahren; die Prüfglocke dichtet den Raum um das Faß vollständig ab und eine effiziente Vakuumpumpe senkt den Druck außerhalb des Fasses ab. • Undichte Fässer werden ausgesondert. 430 - Anhang Nr. der Anlage Bezeichnung der Anlage/ Station Betriebsbeschreibung 18 Produktion Deckelfass (Nur Deckelfass) • • • • • 19 Dichtigkeitsprüfung (Nur Deckelfass) • automatisch Dichtheits-Prüfung mit Differenzdruck • Undichte Fässer werden ausgesondert 20 Lackierkabinen • Vollautomatische, doppelspurige Lackieranlage mit jeweils 2 Lackierstationen • Ein- oder mehrfarbige Lackierung • Airless-Heiß-Spritzverfahren • Abscheiden des Oversprays über Wasservorhang und Koagulierstufe 21 DurchlaufTrockenofen • Temperaturregelbarer Trockenofen zum Einbrennen der Lackierung an den Spund- und Deckelfässern 22 Endbearbeitung (Nur Deckelfass) • Endkontrolle • Deckel und Spannring aufsetzen Kennzeichnung • Aufbringen einer Kennzeichnung mittels Tintenstrahldruckers (Datum, UNKennzeichnung, Charge, Packmittelnummer des Kunden etc.) 23 24 Endbearbeitung (Nur Spundfass) 25 Verladen 26 Behandlungsanlage für reaktive Reststoffe Glätten Expandieren Schreiden Einziehen Bordieren Emissionen Lärm- und Staubgekapselt, Reinigung der Abluft mittels Schlauchfilter - Zuführung der Abluft aus der gekapselten Lackierkabine und des Trockentunnels in eine separate Nachverbrennung mit Wärmerückgewinnung - • Luftaustausch mit über einen Absorbationstrockner getrockneter Pressluft zum entfernen von Gerüchen und verbliebener Restfeuchte (Luftfeuchte) • Visuelle Prüfung von Innen- und Außenzustandes der Fässer mit Kamera • Automatische Verschrauben des 2“- und ¾“-Spundes • ggf. verkapseln des ¾“-Spundes auf Kundenwunsch • ggf. Aufbringen eines Siebdruckes auf Kundenwunsch • Verladen der Fässer auf bereitgestellte Transporteinheiten mit TeleskopVerladeband • ggf. automatische Plattierung • Automatisches Entfernen des 2“- und des ¾“-Spundes • Automatische Vakuumabsaugung der Reststoffe • Ausspülen mit Reaktionsmedium ⇒ 05 gekapselter Bereich Abluftreinigung mit alkalischem Wäscher ⇒ 27 431 Anhang Nr. der Anlage Bezeichnung der Anlage/ Station Betriebsbeschreibung Emissionen • Absaugung der Restinhalte getrennt nach Stoffgruppen • 4-Wellen Rotorschere Schredderanlagen für 27 • Fe/PE-Trennung • FE-Metalle • Nachzerkleinerer für Kunststoffe • Kunststoff • Reinigung des Schreddergutes • Verwertung der Rohstoffe gekapselter Bereich, Einleitung der Abluft in TNV • Reinigungsmedium wird über Vakuumverdampfung aufbereitet 28 Thermische Abluftreinigung TNV • Reinigung der belasteten Abluft aus der Rekonditionieranlage mit Wärmenutzung über Thermoölerhitzung und Abluftvorwärmung Ableitung der gereinigten Rauchgase über Kamin 29 Kolonnenwäscher • Alkalischer Kolonnenwäscher zur Behandlung saurer Gase aus der Behandlungsanlage für reaktive Verpackungen Einleitung der behandelten Abluft in TNV • Vakuumdestillation neuster Bauart (Brüdenverdichter) mit extrem geringen Energiebedarf zur Aufbereitung der anfallenden Waschwässer Einleitung der Abluft in TNV 30 Vakuumdestillation • Verwendung des Destillats für die Waschanlagen 432 Anhang Anhang V: Benutzeroberflächen für die Entladung, Qualitätsbewertung und Zerlegung von Kombinations-IBC a. IBC-Entladung (Auswahl) Abbildung A-1: Startmaske, Auswahl der Funktion (z. B. Neue Entladung) Abbildung A-2: Eingabe der Wechselbrücken-Nummer Abbildung A-3: Laden der zugehörigen Bestellinformationen aus der Datenbank 433 Anhang Abbildung A-4: Zuordnung der Verpackungs-ID zur Charge durch Einlesen der Transponder, Bestätigung nach Beendigung Neben der Funktion „Neue Entladung“ kann der Mitarbeiter auch noch nachträglich Verpackungen zuordnen oder entfernen, wenn zu wenige bzw. zu viele Transponder eingelesen wurden. Der Ablauf der Prozesse ist den geschilderten sehr ähnlich, so dass die zugehörigen Bildschirmmasken hier nicht angeführt werden sollen. Nach abgeschlossener Entladung erscheint automatisch wieder die Startmaske. 434 Anhang b. IBC-Qualitätsbewertung Abbildung A-5: Startmaske der IBC-Bewertung Abbildung A-6: Transponder erfasst, Daten aus der Datenbank geladen 435 Anhang Abbildung A-7: 436 Bewertung mit Tastatur eingegeben, Bestätigung wird erwartet Anhang c. IBC-Zerlegung und Rebotteling Abbildung A-8: Startmaske Abbildung A-9: Erste Bewertung mit Tastatur eingegeben (Information zu weiterer Behandlung) 437 Anhang Abbildung A-10: 438 Zuordnung Fabrikat / Hersteller (zweite Eingabe) Anhang Anhang VI: • • • • • • Übersicht über Versuchsergebnisse und -auswertung Neuware 1,0/0,8/1,0 mm Rank Zyklen Ausfallwahrscheinlichkeit 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit) ln ( ln ( 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit))) ln ( Zyklen ) 1 2 3 4 5 25 26 35 41 60 0,1296 0,3148 0,5000 0,6852 0,8704 1,1489 1,4595 2,0000 3,1765 7,7143 -1,9745 -0,9727 -0,3665 0,1448 0,7145 3,2189 3,2581 3,5553 3,7136 4,0943 Neuware 1,0/1,0/1,0 mm Rank Zyklen Ausfallwahrscheinlichkeit 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit) ln ( ln ( 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit))) ln ( Zyklen ) 1 2 3 4 5 32 34 35 45 51 0,1296 0,3148 0,5000 0,6852 0,8704 1,1489 1,4595 2,0000 3,1765 7,7143 -1,9745 -0,9727 -0,3665 0,1448 0,7145 3,4657 3,5264 3,5553 3,8067 3,9318 Neuware 1,2/1,0/1,2 mm Rank Zyklen Ausfallwahrscheinlichkeit 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit) ln ( ln ( 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit))) ln ( Zyklen ) 1 2 3 4 5 60 63 78 97 107 0,1296 0,3148 0,5000 0,6852 0,8704 1,1489 1,4595 2,0000 3,1765 7,7143 -1,9745 -0,9727 -0,3665 0,1448 0,7145 4,0943 4,1431 4,3567 4,5747 4,6728 Rekoware 1,0/0,8/1,0 mm Rank Zyklen Ausfallwahrscheinlichkeit 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit) ln ( ln ( 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit))) ln ( Zyklen ) 1 2 3 4 53 60 97 103 0,1296 0,3148 0,5000 0,6852 1,1489 1,4595 2,0000 3,1765 -1,9745 -0,9727 -0,3665 0,1448 3,9703 4,0943 4,5747 4,6347 Rekoware 1,0/1,.0/1,0 mm Rank Zyklen Ausfallwahrscheinlichkeit 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit) ln ( ln ( 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit))) ln ( Zyklen ) 1 2 3 4 15 30 58 83 0,1296 0,3148 0,5000 0,6852 1,1489 1,4595 2,0000 3,1765 -1,9745 -0,9727 -0,3665 0,1448 2,7081 3,4012 4,0604 4,4188 Ausfallwahrscheinlichkeit 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit) ln ( ln ( 1 / ( 1 – Ausfallwahrscheinlichkeit))) ln ( Zyklen ) 0,1296 0,3148 0,5000 0,6852 1,1489 1,4595 2,0000 3,1765 -1,9745 -0,9727 -0,3665 0,1448 2,7081 3,4012 4,0604 4,4188 Rekoware 1,0/1,0/1,0 mm Rank Zyklen 1 2 3 4 15 30 58 83 439 Anhang Weibull Analyse ln(ln(1/(1Ausfallwahrscheinlichkeit)) Neuware 1,0/0,8/1,0 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) Weibull Analyse Neuware 1,0/1,0/1,0 ln(ln(1/(1-Median Ranks)) 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 4,5 5,0 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) Weibull Analyse ln(ln(1/(1-Median Ranks)) Neuware 1,2/1,0/1,2 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 3,0 3,5 4,0 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) 440 Anhang Weibull Analyse ln(ln(1/(1-Median Ranks)) Rekoware 1,0/0,8/1,0 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 4,0 4,5 4,5 5,0 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) Weibull Analyse ln(ln(1/(1-Median Ranks)) Rekoware 1,0/1,0/1,0 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 2,5 3,0 3,5 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) Weibull Analyse ln(ln(1/(1-Median Ranks)) Rekoware 1,2/1,0/1,2 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 3,0 3,5 4,0 -2,0 -3,0 ln(Versuchsdauer) 441