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Artikel-Link:/cms/article/164 EvangelischeHeimerziehungsarbeitinden 1950er-und1960er-Jahrenzwischen traditionellerRettungshausarbeitund reformorientierterJugendhilfe Von:Bing-vonHafen,Inga Inhaltsverzeichnis 1. 1:PädagogischeGrundprinzipienderHeimerziehung 2. 2:ÖffentlicheJugendhilfenach1945 3. 3:StrukturenevangelischerHeimerziehungsarbeit 4. 4:Wiederbeginnnach1945 5. 5:PersonelleMängel 6. 6:BaulicheMängel 7. 7:HeimpädagogikzwischenreaktionärerStrafmethodik… 8. 8:…undprogressiverReformanstrengung 9. Anhang 1:PÄDAGOGISCHEGRUNDPRINZIPIENDERHEIMERZIEHUNG IndenerstenNachkriegsjahrzehntenwardieJugendhilfe derBundesrepublikzunächsteinmaldaraufbedacht,ihre ideologischenGrundlagenunddamitauchihre traditionellenArbeitsmodellezukonservieren.Viele ElementedesErziehungswesensstammtenbereitsaus denAnfängenderWaisenhaus-und Rettungshausbewegungdes19.Jahrhunderts.Vorallem dieprotestantischgeführtenHeimebezogenihreeigene IdentitätzuwesentlichenTeilennochimmerausder AbeitseinsatzbeiderPerlzwiebelernteim EntwicklungdesRettungshauswesens.Indiesen KinderheimStammheim/Calw Anstaltensolltenunversorgte,vermeintlich„sittlich, geistigundmoralischverwahrloste“Kinder(heute LandeskirchlichesArchivStuttgart, würdensievermutlichals„Sozialwaisen“bezeichnet) Bildersammlung,P10020 „gerettet“werden,siesolltenzugläubigenChristenund damitzugleichzutreuenUntertanendesStaateswerden. ErziehungzuArbeit,Ordnung,Reinlichkeit,Keuschheit,Gehorsam,Bescheidenheit,Einfachheit, Bedürfnislosigkeit,WahrhaftigkeitundEhrlichkeitbildetedasNormenkorsett–strengeAufsicht, regelmäßigeArbeit,„rettende“Liebe,Strafe,ZuchtundbisweilenmenschlicheHärtewarendie wesentlichenErziehungspraktiken.AusdemGedankenheraus,dassdieMenschheitvonGottfür ihreVergehenundSündenbestraftwürde,diesjedocheinZeichenderLiebeGottessei,sahen die„Väter“desRettungshauswesensdenstrafendenErzieheroderHausvaterals„Stellvertreter Gottes“,demdieKinderwiderspruchsloszugehorchenhatten.(1)StrengeZuchtundkörperliche BestrafunggaltenalsAusdruckeinervergebendenLiebeundzugleichalswichtigesMittelzur BußeundalsInstrument,die„sittlichverdorbenen“KinderanLeibundSeelezubessern.(2) Ungeachtetdieses„Rettungsgedanken“warundbliebdasöffentlicheErziehungsweseninerster LinieeinInstrumentmitsozialdisziplinierendemCharakter.IndiegleicheRichtungzielteauch dasinden1920erJahrenerlasseneReichsjugendwohlfahrtsgesetz.Inihmwurdenerstmals umfangreicheStruktureneineröffentlichenJugendhilfeeinheitlichfestgeschrieben.Es beinhaltetedenfürdiedamaligeZeitzwarfortschrittlichenGedanken,dass„jedesdeutscheKind (…)einRechtaufErziehungzurleiblichen,seelischenundgesellschaftlichenTüchtigkeit“ hätte.(3)InderPraxisjedochbildetenkontrollierende,eingreifendeoderrepressiveMaßnahmen denKerndervorgesehenenMaßnahmen.DarinzeigtesichdaslangeZeitvorherrschende VerständnisvonJugendhilfeundJugendfürsorge,daseheralsReaktionaufbereitsbestehende, bzw.drohendeMissstände,dennaufvorbeugende,helfendeUnterstützungausgerichtetwar. DieseBetrachtungsweisesolltesichimKernerstabdenspäten1960erJahrengrundlegend wandeln,alsdieErziehungshilfepraxiseineweitreichendeNeuausrichtungerlebte.(4) ZwarhatteesbereitszuBeginndes20.JahrhundertserstereformpädagogischeBestrebungen gegeben.IhreIdeenhattensichindenevangelischenInstitutionenjedochnichtingrößerem UmfangetablierenkönnenundwurdenzudemdurchdieaufUnterordnung,Disziplin,Gehorsam, FleißundmilitärischenDrillausgerichteteErziehunginderNS-Zeitvollendswiederinden Hintergrundgedrängt.FürdieHeimerziehungnachdem2.Weltkriegbedeutetedies,dassihre ArbeitaufpädagogischenKonzeptenberuhte,diegroßeParallelenmitdenErziehungszielenund -modellenausKaiserreichundnationalsozialistischerHerrschaftaufwiesen.(5)Andieser restaurativenundautoritärausgerichtetenFormvonErziehungsolltesichauchinden Folgejahrenzunächsteinmalerstaunlichwenigändern. 2:ÖFFENTLICHEJUGENDHILFENACH1945 DasObereHausaufderKarlshöhein Ludwigsburg LandeskirchlichesArchivStuttgart, Bildersammlung,U435 EbenfallsnahezuunverändertbliebdieGesetzeslage,auf derenGrundlageeineHeimeinweisungvonKindernund Jugendlichenverfügtwerdenkonnte.Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetzwurdezwar1953und dannnochmals1961novelliert–seineKerninhalte basiertenjedochnachwievoraufden ordnungspolizeilichenVorstellungendes UrsprungsgesetzesausderWeimarerZeit.Damithatten auchzweiseitherzentraleMaßnahmenderöffentlichen Jugendhilfe–dieEinweisungaufgrundvongerichtlich angeordneterFürsorgeerziehung(FE),sowiediefreiwillige Erziehungshilfe(FEH),dieimGegensatzzurErsteren ausschließlichimKonsensmitdenElterndurchgeführt werdenkonnte–imbundesrepublikanischen JugendhilfewesenweiterhinBestand. ZuständigfürAnordnungundDurchführungdieserMaßnahmenwarenwiebisherdiejeweiligen lokalenJugendämterundWohlfahrtsbehörden.LautGesetzoblagihnenzudemdie BeaufsichtigungdereinzelnenHeime.Daesjedochvielerortsnochbisweitindie1950erJahre hineinkeineentsprechendenÄmtergab(odersieunterchronischemPersonalmangellitten), wurdedieseKontrollfunktionenweitestgehendandiejeweilszuständigenTrägerverbände delegiert.(6)FürdieevangelischenEinrichtungeninWürttembergübernahmdieseAufgabeder LandesverbandderInnerenMission.DerdamaligeGeschäftsführerDr.GotthilfVöhringerbetonte, dassdamitdieRolledesStaatesauf„gelegentlicheEinblicke“indieallgemeineArbeitder Häuserbeschränktsei,dieKontrolledereigentlichenErziehungsarbeitjedochvollundganzin denHändendesLandesverbandsliege.(7)DieserEinflusswurdejedochimZugederNovelledes Jugendwohlfahrtsgesetzesvon1961zunehmendbeschnitten.DieBehördenwolltennunihren eigenenAnteilanderinstitutionalisiertenHeimaufsichteffektivstärken–wasvonden kirchlichenVerbändennichtunbedingtmitWohlwollenbetrachtetwurde,fürchtetensiedoch einenmassivenVerlustdereigenenKontrollfunktion.(8) IndenerstenbeidenNachkriegsjahrzehntenwardasHauptinstrumentöffentlicherErziehungdie behördlichangeordneteHeimunterbringungaufderGrundlagederbeidenbereitsgenannten MaßnahmenderfreiwilligenErziehungshilfe(FEH),sowiederFürsorgeerziehung(FE).(9)Mittels diesermassivenEingriffeindasErziehungsrechtvonElternübernahmdieöffentliche JugendhilfedieEntscheidungshoheitüberalleweiterenerzieherischenMaßnahmen.Daneben gabes–offenbarbesondershäufiginderunmittelbarenNachkriegszeit–auchFamilien,diedie HeimunterbringungihrerKinderauseigenemAntriebbetrieben.Diesesogenannten „Privatzöglinge“,dieoftnurkurzeZeitindenEinrichtungenverblieben,warenindenHeimen aberbeiweiteminderMinderheit.Interessantaberwar,dassdieEinweisungenaufGrundlage derFEHerstabden1950erund1960erJahreninsignifikanterWeiseanstiegen.(10) LautgesetzlicherGrundlagewurdeöffentlicheErziehungangeordnet,soferneine„latenteoder manifesteVerwahrlosung“vonMinderjährigenvorlag.AusSichtderBehördenkonntediese durchunterschiedlicheProblemlagenverursachtwerden:einerseitsdurcheinenMissbrauchdes ErziehungsrechtsdurchdieEltern(auchinFormeinerNichterfüllungderPflege-,BetreuungsundErziehungsbedürfnissedesKindes),aberandererseitsauchdurchoffensichtliches(oder unterstelltes)FehlverhaltenderKinderundJugendlichenselbst.(11)AufdieseWeisekonnten FamilienschnellundbisweilenungerechtfertigtindenFokusderJugendämtergeraten,dennin dervonNormenundfestenErwartungshaltungendominiertenNachkriegsgesellschaftgaltein vermeintlichdeviantesVerhaltenraschalsBedrohungdesgesellschaftlichenWertekanons. SchnelleundnichtseltenunverhältnismäßigeBehördeneingriffeundrestriktiveMaßnahmen warendieFolge. 3:STRUKTURENEVANGELISCHERHEIMERZIEHUNGSARBEIT WährenddernationalsozialistischenHerrschafthattenspeziellkonfessionelleEinrichtungenum ihreExistenzbangenmüssen.Fast20EinrichtungenderevangelischenErziehungsfürsorge warenzuranderweitigenVerwendungbehördlichbeschlagnahmtworden.Etlicheweitere wurdenimKriegentwederstarkbeschädigtoderkomplett zerstört.(12)Nach1945gelangtenjedochdiemeisten dieserentkonfessionalisiertenHäuserraschwiederinden BesitzihrerursprünglichenTrägerzurückundsoließder WiederbeginndesAnstaltslebensnachKriegsendenicht langeaufsichwarten.(13)NimmtmandasZeitfensterbis zumBeginnder1970er-JahreindenBlick,gabesinjener Phaseraschwiederüber40Kinder-undJugendheimein evangelischerTrägerschaftmitdenverschiedensten Arbeitsschwerpunkten–nichtmitgezähltsind EinrichtungenderBehindertenhilfe,reineWohnheimefür jungeErwachsenesowieEinrichtungender Kindererholung.(14)EtwazweiDritteldieserHäuser konntenaufeinebisins19.Jahrhundertreichende Rettungshaustraditionzurückblicken.(15) KindergruppevordemKinderheim"Heimatfür Grundsätzlichwaren–undsind–dieAnstaltenrechtlich eigenständigeInstitutionen,dievonVereinen,Stiftungen oderauchjuristischenPersonengetragenwurden.Ihre LandeskirchlichesArchivStuttgart, ZugehörigkeitzurInnerenMissionzeigtesichdurchdie Bildersammlung,U180 MitgliedschaftimgleichnamigenLandesverband,dem heutigenDiakonischenWerkWürttemberg.Der LandesverbandwarinderRegelnichtimBesitzeigener,vonihmselbstbetriebener Heimatlose"inMistlaubeiKirchberg/Jagst Erziehungsanstalten,sondernfungiertealsverbindenderDachverband.(16)Innerhalbdes VerbandsbegründetendieErziehungsanstaltenbereitsimJahr1868einegemeinsame Interessenvertretung.Ausdiesenfortanregelmäßigdurchgeführten„Hausväterkonferenzen“ entstandinden1920er-JahrenmitdemLandesverbandevangelischerErziehungsanstaltenin WürttembergeineigenerFachverbandunterdemDachderInnerenMission,derbisheutedurch regelmäßigeZusammenkünfteeinwichtigesMediumfürInformationsaustauschund KoordinierungderJugendhilfe-Arbeitdarstellt.(17) DieErziehungseinrichtungen,diefürdengegebenenZeitrahmenrelevantsind,lassensichgrob indreiKategorienunterteilen:HeimefürSäuglingeundKleinkinder,Heimefürschulpflichtige KinderundHeimefürdieschulentlasseneJugend,alsofürMinderjährigeabdemAltervon14 Jahren.ZusammengenommenbesaßensieeineAufnahmekapazitätvonetwa3500bis4000 Plätzen,wobeiweitüberdieHälftedavonKindernimSchulaltervorbehaltenwar.Etliche Einrichtungen,wiezumBeispielderLindenhofinGeislingenanderSteige,dasHeimin StammheimbeiCalw,dieWilhelmspflegeinStuttgart-PlieningenoderauchdieSophienpflege TübingenstandenKindernfastallerAltersklassenoffen.Somitgabesinrund30HäusernPlätze zurAufnahmevonSäuglingenundKleinkindern.EtwagleichvieleHeimenahmen Schulpflichtigeauf.UngefährzweiDritteldieserEinrichtungenverfügtenzudemübereineeigene Heimschule–zumeistwarendiesreineVolksschulen,mitunteraberauchHilfs-oder Sonderschulen.MitHeimenverbundeneMittel-undhöhereSchulenbliebenhingegendie Ausnahme. 4:WIEDERBEGINNNACH1945 AlltaginderNachkriegszeit:Kinderleben zwischenTrümmern DieBemühungenumrascheEtablierungvongeregelten undkontinuierlichgesichertenHeimbetriebenfandenvor demHintergrundeinesweitverbreitetenMassenelends undeinesmassivenFlüchtlingsproblemsstatt,vondem auchKinderundJugendlicheaußerordentlichstark betroffenwaren.MillionenvonMenschenhattenimKrieg ihreHeimatverloren.IndenerstenNachkriegsjahrengab esinWestdeutschlandschätzungsweise80-100.000 heimat-undelternlosumherziehendeMinderjährige, hinzukaminderFolgezeiteinenennenswerteZahlvon jugendlichenVertriebenenundFlüchtlingenausder LandeskirchlichesArchivStuttgart, sowjetischbesetztenZone.(18)Heimatlosigkeitund Bildersammlung,U109 Flüchtlingselendtrugensomitnichtunerheblichdazubei, dassdieHeimenach1945quasiausdemStandeinen regelrechtenAnsturmneuerInsassenzubewältigenhatten.DadiebestehendenHäuserdie MassederKinderundJugendlichenkaumaufzunehmeninderLagewar,entstandenindieser PhaseinWürttembergsogareinigeneueHeime.AlsBeispieleerwähntseienandieserStelledas 1947inBetriebgenommeneLandheim„BurgLichtenberg“imKreisHeilbronnsowiedas Kinderheim„Lindenhof“inGeislingenanderSteige.(19) FürmancheKinderwardieHeimunterbringungnureinkurzesIntermezzo:beispielsweise,um denAufenthaltindenschlechtbeleumdetenFlüchtlings-undBarackenlagernzuvermeidenoder beiKrankheitderMutter.AnderehingegenverbrachtenihregesamteKindheitin–oftmalssogar wechselnden–Heimen.SpezielldieseHeimwechselwarenfürdenEinzelnenmitimmensen psychischenBelastungenverbunden:SiebedeutetenVerlassendesalten,vertrautenUmfelds undderdortigenFreundesowieEinfindenineinneuesHeim,Gewöhnunganneue BezugspersonenundneueRegeln,aberauchdasEroberneinesPlatzesinderinternenHierarchie derKindergruppe. 5:PERSONELLEMÄNGEL DieseNachkriegsperiodewaraucheineZeitdesanhaltendenPersonalmangels.Die MitarbeiterschaftenwarenwährenddesKriegesdeutlichausgedünnt,aberaneineumgehende– angesichtsderdeutlichsteigendenBelegungszahleneigentlichzwingenderforderliche– AufstockungderMitarbeiterschaftwarvorerstnichtzudenken.Angesichtsdesanhaltenden MangelswarendieHeimegenötigt,auchaufpädagogischnichtausreichendausgebildetes, vielfachauchkomplettberufsfremdes,Personalzurückzugreifen.(20)SelbstPraktikantenwurden alsvollwertigeArbeitskräfteeingesetzt,bisweilensogarohnelängereEinarbeitungszeitund entgegenjederVernunftauchkompletteigenverantwortlich.(21)Obwohldie1954inReutlingen eingerichteteEvangelischeSchulefürHeimerziehungundeinbreitgefächertesProgramman berufsbegleitendenAus-undFortbildungsmaßnahmendenQualifikationsstandartdes Heimpersonalssukzessivehebensollten,bliebdasHeimlebennochüberJahrehinweggeprägt vonchronischemMitarbeitermangelundbeständigerÜberlastungdesvorhandenen Personals.(22) ObwohldieErkenntnis,dasseinepädagogischeAusbildungunabdingbareVoraussetzungfürdie TätigkeitimErziehungsbereichseinsollte,hinktediePraxisweithinterher.Noch1969verfügte lauteinerexemplarischenBestandsaufnahmein43HeimennuretwadieHälftedesdort eingesetztenPersonalsübereinschlägigeFachausbildungen.(23)Zudemwardie HeimerziehungsarbeiteinBereichmitverhältnismäßighoherFluktuationinnerhalbder Mitarbeiterschaft.DarunterlittdieerzieherischePraxis:SomusstensichdieKinderhäufigauf neueBezugspersoneneinstellen,diejeweilseigeneRegelnundindividuelle Erwartungshaltungenmitbrachten. 6:BAULICHEMÄNGEL EineVielzahlderwürttembergischenHeimekonnte1945 bereitsaufeinelangeGeschichtezurückblicken–nicht wenigevonihnenstammtensogarausdem19. Jahrhundert.Diesbedeutetejedoch,dassdiemeisten EinrichtungenauchnachEndedes2.Weltkriegsnoch immerinjenenGebäudenlogierten,indenensieeinst ihreArbeitbegonnenhatten.NachlangenJahrendes Modernisierungs-undInvestitionsstausbefandensiesich InvielenHeimenherrschteinder nachEndedes2.Weltkriegeszumeistaufdemgleichen NachkriegszeitdrangvolleEnge,soauchim baulichenZustandwienochvordemJahr1933.Ihre HfswerksfürFlüchtlingskinderLaufenmühle Ausstattungwaroftmalskomplettveraltetundwies– beiWelzheim zumalaufsanitäremGebiet–deutlicheMängelauf.Die Folgedessenwar,dassHeimkinderundMitarbeitendemit LandeskirchlichesArchiv,Bildersammlung,U kargenundmeistzuengenRäumlichkeitenVorlieb 124 nehmenmusstenunddiesvielfachnochüberJahre hinweg.NochimJahr1961solltedasHeimin Lichtensternanlässlichseines125.JubiläumsfüreinePressebesichtigunggeöffnetwerden.Im VorfeldbesichtigtederPsychologedesLandesverbandsderInnerenMission,Dr.Mausshardt, gemeinsammitdemLeiterderdortigenPressestelle,PfarrerTondock,dasHaus.Letztererriet danachvonderEinladungderPresseab.InfolgederbestehendenRaumnotseiendieUnterkünfte derKinderäußerstengbelegt,dieSchlafzimmerseieninihrer„Ansehnlichkeit“sehr unterschiedlichundnichtzuletztoffenbarteder„unzulänglicheZustandeinigerAborte,das offensichtlichmangelhafteFunktionierenderdortvorhandenenGeruchsverschlüsseund dergleichen“.AlledieseMängelwürden„beieinerPresse-Führungzwangsläufigpeinlich auffallen“.(24) IndieserPhase,diesowohlinnerhalbderHeimealsauchfürdenRestderBevölkerungmit Elend,Not,derAbhängigkeitvonwohltätigenSpendenausdemAuslandverbundenwar,wurde derRenovierungs-undModernisierungsbedarfderHeimezwarerkannt–aberesfehltendie finanziellenMittelfürwesentlicheNeuerungen.Vielerortswurdezwarschonseitden1950er Jahreneifriggeplant,umgesetztwerdenkonntendiesemillionenschwerenBauprogramme jedochzumeisterstinden1960ern.NichtseltenwurdendiebisherigenunzulänglichenGebäude komplettaufgegebenunddurcharchitektonischanspruchsvolleunddenneuesten ErkenntnissenderkonzeptionellenHeimpädagogikentsprechendeNeubautenersetzt.(25) AllerdingshieltsichinfachwissenschaftlichenKreisennochlangeZeiteinehartnäckige Diskussiondarüber,obmoderneHäuserunabdingbareVoraussetzungfürgelingende Heimerziehungseien.ImmerwiedermahntenkritischeStimmen,dassdurchdieteuren BauprogrammediedringendbenötigtenFinanzmittelfürdieSchaffungeineratmosphärisch angenehmenundpädagogischansprechendenInnenausstattungfehlenwürden. 7:HEIMPÄDAGOGIKZWISCHENREAKTIONÄRERSTRAFMETHODIK… RichtungsweisendinderErziehungbliebenauchnach1945jenebereitsgenannten althergebrachtenIdealewieZucht,Gehorsam,Disziplin,Abhärtung,Kontrolle,Ordnungund Sauberkeit.DiesepädagogischeAusrichtunggaltzujenerZeitjedochnichtausschließlichfür dieHeimerziehung,sondernbildeteauchdiewesentlichenZielederindenmeistenFamilien praktiziertenErziehungab.ZieldieservonStrenge,UnnachsichtigkeitundZuchtdominierten Pädagogikwardasgehorsame,angepasste–untergeordnete–Kind. WasbedeutetediesnunfürdenAlltagderindenHeimenuntergebrachtenKinderund Jugendlichen?DieErinnerungenehemaligerHeimkinderzeigenoftmalseinweniganheimelndes Bild.GebliebensindBerichteüberfehlendeemotionaleZuwendung,wenigindividuellen Freiraum,einenbisweilenmilitärischanmutendenUmgangstonundnichtzuletztüber regelmäßigeAnwendungkörperlicherStrafmethoden.Heimlebenvollzogsichzudem hauptsächlichimKollektiv.DieKinderbekamenkaumMöglichkeiten,sichFreiräumezu schaffenundeigenständigüberdieGestaltungihrerZeit(auchihrerFreizeit)zuentscheiden. MitverantwortlichdafürwardieTatsache,dasssietäglichinnichtunerheblichemUmfangzur MitarbeitinHaus-undLandwirtschaftderHeimeverpflichtetwaren. Oberste,denTagesablaufstrengreglementierendeLeitliniedesAlltagsbildetedieHeimordnung. VerstößegegenderenVorschriftenwurdenunnachgiebigsanktioniert.Sogehörtendie unterschiedlichstenStrafmaßnahmenzumfestenBestandteildesAlltagsderKinder.Auch frechesundaggressivesVerhalten,Entweichungen,mutwilligeSachbeschädigungoder ArbeitsverweigerungbotenAnlasszurBestrafung.DabeigaltdiekörperlicheZüchtigunglange ZeitalsunentbehrlichesErziehungsmittel,dasinweitenTeilenderBevölkerungbefürwortetund auchvonvielenElternselbstganzselbstverständlichangewandtwurde.(26)Elternwarenals ErziehungsberechtigtevomGesetzgeberdazuermächtigt,ihreKinder„angemessen“körperlich zuzüchtigen.AberauchdasHeimpersonalhattebeiderAnwendungkörperlicherZuchtmittel langeZeitdasRechtaufseinerSeite.NochdaswürttembergischeAusführungsgesetzzurNovelle desJugendwohlfahrtsgesetzesvon1963gestattetedenProtagonistenderstaatlichen ErziehungsgewaltdieDurchführungkörperlicherBestrafung.DieseRegelungbasierteaufdem Gedanken,dassHeimerziehung„ErziehungkraftÜbertragung“war.Dieelterliche ErziehungsgewaltgingdemgemäßmitallseinenInhaltenuneingeschränktaufdas ErziehungspersonalindenHeimenüber.(27)Dochgabesauch–zumindestinderTheorie– GrenzenundRegelnfürdenerlaubtenUmgangmitkörperlichenStrafmethoden.Aufder JahrestagungdesEvangelischenReichserziehungsverbands1965wurdezurKlarstellung ausgeführt,dass„maßvolleOhrfeigen“undsogarSchlägeandenKopfzulässigeZuchtmittel seien.DasgleichegaltauchfürSchlägeaufdasGesäß.Geschlagenwerdendurfteentwedermit derHandoderdemStock.DieNutzungandererGegenständewieSchlüsselbunde,Lineale, MetallstäbeoderauchdieVerabreichungvonFußtrittenwarenausdrücklichnichterlaubt.Nicht einmalaufeinebesondereGeheimhaltungmusstegeachtetwerden,denndieSpurenvon Züchtigungendurftensogarsichtbarsein,denn„…blaueFlecken,leichteSchwellungenund Striemenalleinbrauchennichtunbedingtschädlichsein“.(28) WärendieseRegelnundEinschränkungenbeiderpraktischenAnwendungkörperlicherZucht allerortsstrengbefolgtworden,hätteesdemütigendeundsadistischeStrafen,aberauch übermäßigeGewalt-undMisshandlungsorgien,vondenenvieleZeitzeugenheuteberichten, nichtgebendürfen.DassesderartigeÜberschreitungenderZüchtigungsbefugnisaberdennoch regelmäßiggegebenhatunddassdiejuristischdefinierteGrenzezurKörperverletzunginvielen Heimenverletztwurde,darfalserwiesenbetrachtetwerden.Juristischgeahndetwurdendiese Verstößejedochnursehrselten,dennnurwenigedieserVorfällegelangtenüberhauptzur Anzeige.AuchderfürdieHeimaufsichtverantwortlicheLandesverbandderInnerenMission wurdemehrheitlichnurdanneingeschaltet,wenneine„skandalöseAnzeige“drohte,diedem AnsehenderevangelischenHeimerziehungsarbeitinderÖffentlichkeitschadenkonnte.(29) AllerdingsfehlteesdenmeistenHeimkindernvermutlichanentsprechenden VertrauenspersonenundandergesellschaftlichenLobby,umerlitteneMisshandlungenbeiden Behördenanzuzeigen.Geschahdiesdennoch,soverhängtendieGerichtezumeistkaum nennenswerteStrafen,wassicherauchaufdienichtklardefiniertenBegriffsbestimmungenund AbgrenzungenzwischenerlaubterkörperlicherZuchtundverbotenerKörperverletzungimAmt infolgeeinerÜberschreitungdesZüchtigungsrechtszurückzuführenwar.(30) ZumalltäglichenErlebenderHeimkindergehörtenaberauchverschiedene Disziplinierungsmaßnahmen,diediefreieEntscheidungs-undHandlungsfreiheitderKinder beschränkten.DazukonntenKleider-undFrisurenvorschriften,dieselbstverständlicheKontrolle ein-undausgehenderPost,aktiveBeschränkungderKontaktevonHeimkindernzurAußenwelt aberauchdasVerbotderfreienLiteraturwahlgehören.SoinformiertederHausvaterdes MartinshausesKleintobel:„ImmerwiedernotwendigwerdendeKonfiskationvonGedrucktem ausKoffernundPaketenveranlassenmichzudernachfolgendenBitte.Wirräumendiese SchriftenausundvernichtensiemitderBegründung,dassesimMartinshaussaubersein müsseundderNachdruckhieraufanderenDingenliege.“(31)ObgleichvieledieserMaßnahmen selbstnachAnsichtvonZeitgenossen„unverhältnismäßigeEingriffeindasPersönlichkeitsrecht“ derKinderdarstelltenunddamiteigentlichnichtverfassungskonformwaren,bliebensiein vielenHeimendennochanderTagesordnung.(32) Heimerziehungwarbisweitindie1960erJahrehineinzugroßenTeilenaufdenErhaltvon Traditionenbedacht.AberauchangesichtsvermeintlichvorrangigerAlltagsproblemestanddie RealisierunggrundlegenderVeränderungenoderneuerpädagogischerKonzeptezunächstim Hintergrund.HeimerziehungbedeutetedeshalbnachwievorinersterLinieausschließlich BewahrungderKinder.ZeitundRaumfürdieEntwicklungindividuellerNeigungenund FähigkeitenwarMangelware.(33)DerHeimalltagzeichnetesichvielmehrdurcheine„straffe Zucht“,verbundenmitregelmäßigen,beinaheschonselbstverständlichen,Gewalterfahrungen, aus.ZwarwardieSituationindenHeimenundderalltäglicheUmgangmitdenKindernschon seitden1950erJahrenimmerwiederangeprangertworden,unteranderemdurch Zeitungsberichte,einJahrzehntspäterauchdurchAufsehenerregendeBefreiungsaktionen. AllerdingsneigtendieVerantwortlichenindenHeimendazu,dieseFormderKritikals EinzelmeinungenlinksgerichteterundextremistischerGruppierungenabzuwerten.Eine ernsthafteAuseinandersetzungmitdengeäußertenKritikpunktensollteerstimZugeeinerinden 1960erJahrenmitwachsenderIntensitätbetriebenenfachwissenschaftlichenDiskussion,die sichinunzähligenPublikationenundthemenspezifischenReferatenaufTagungenund Fortbildungsveranstaltungenniederschlug,stattfinden.DiesmarkiertedenBeginneines langwierigenReformprozesses,dergrundlegendekonzeptionelleVeränderungendergesamten Jugendhilfestrukturbeinhaltete. 8:…UNDPROGRESSIVERREFORMANSTRENGUNG Dementsprechendbeinhaltetedas„WildbaderMemorandum“–erarbeitetvom württembergischenLandesverbandEvangelischerErziehungsheimeimJahr1970alsReaktion aufdievielfältigeKritikanderHeimerziehung–konkreteEmpfehlungenzurbaulichenund strukturellenUmgestaltungderHeime,sowieForderungennachAnstellungausreichend qualifiziertenPersonals.DochweitausbedeutsamerfürdenAlltagderKinderwardiezudieser ZeiterstmalsgeäußerteForderungnachDemokratisierungdesHeimwesens.Auchdas MemorandumbezeichnetediedemokratischeStrukturals„einzigverantwortbare“ Heimstruktur.(34)FreieEntfaltungderPersönlichkeitundBefähigungderKinderzurEigen-und MitverantwortungwurdennunzuzentralenBestandteilenderHeimpädagogikerklärt.Allerdings sollteesnochetlicheJahredauern,bisdasReformbewusstseinallerortenanerkanntund notwendigeVeränderungengroßflächigrealisiertwerdenkonnten.DieUmwandlungvonder „Bewahranstalt“KinderheimhinzurJugendhilfeeinrichtungmodernerPrägungwarein langwierigerEntwicklungsprozess,derzuBeginnder1970erJahreerstanseinemAnfangstand. DochauchderbegonneneReformprozesssolltenichtdarüberhinwegtäuschen,dassdie HeimerziehungbisdahinvieleGenerationenvonKindernhervorgebrachthat,diekaum ausreichendRüstzeugmitbekommenhaben,umimLeben„draußen“zubestehen. DurchbrocheneBiographien,wechselhafteLebenswandel,Heimat-undHaltlosigkeitzeugen davon,dassnichtwenigeehemaligeHeimkinderderNachkriegsperiodezeitlebensmit vielgestaltigennegativenAuswirkungenihrerHeimunterbringungzukämpfenhaben. 1. Priem,Karin:DieGeschichtederevangelischenKorrektionsinstitutionRettungshausin Württemberg(1820-1918).ZurSozialdisziplinierungverwahrlosterKinder,Köln/Weimar/Wien 1994,S.246f. 2. Schmidlin,JohannGottlieb:DieOrts-undBezirks-ErziehungshäuserfürverwahrlosteKinder imKönigreicheWürttemberg,Stuttgart1828,S.60f. 3. Reichsgesetzblattvom29.Juli1922,Teil1,S.633-648,hierS.633. 4. Münder,Johannes:ErziehungshilfenundRecht,in:Blandow,Jürgen;Faltermeier,Josef (Hrsg.):ErziehungshilfeninderBundesrepublikDeutschland.StandundEntwicklung, Frankfurt/Main1989,S.20-36. 5. Kuhlmann,Carola:Erbkrankodererziehbar?JugendhilfealsVorsorgeundAussonderungin derFürsorgeerziehunginWestfalenvon1933-1945,Weinheim/München1989,S.37. 6. LandeskirchlichesArchivStuttgart(LKAS),L1Best.-Nr.2825.Schreibendes Reichserziehungsverbands(EREV)andieLandesverbändederInnerenMissionvom 10.1.1956. 7. LKAS,L1Best.-Nr.1495.TextvonGotthilfVöhringerausdemJahr1951. 8. LKAS,L1Best.-Nr.2825.AktennotizvonAntonieKrautübereinGesprächmit OberregierungsratDr.SchollvomRegierungspräsidiumNordwürttembergvom11.1.1957.Zur EntwicklungderGesetzeslagesiehe:Metzger,Manuel:Heimerziehunginden1960erJahren. UnveröffentlichteDiplomarbeitanderEvangelischenFachschuleReutlingen-Ludwigsburg, 2008. 9. Lützke,Annette:ÖffentlicheErziehungundHeimerziehungfürMädchen1945bis1975– Bilder„sittlichverwahrloster“MädchenundjungerFrauen,Essen2002,S.65. 10. Frings,Bernhard;Kaminsky,Uwe:Gehorsam–Ordnung–Religion.Konfessionelle Heimerziehung1945-1975,Münster2012,hierbes.S.21-42. 11. Lützke,S.65. 12. LKAS,L1Best.-Nr.2810.VortragaufderJahresversammlungderInnerenMission1948in Leonberg. 13. LKAS,L1Best.-Nr.2556.Gotthilf,Vöhringer:DieInnereMissioninWürttemberg1945–1948. EinebislangunterkonfessionellemTrägerarbeitendeErziehungseinrichtung,das FürsorgeheimSchönbühl,das1942vondenBehördenkonfisziertwordenwar,bliebauch nachdemKrieginstaatlichemBesitz. 14. ZurErarbeitungderHeimstrukturvgl.LandesverbandderInnerenMissioninWürttemberg 1955;LandesverbandderInnerenMissioninWürttemberg1963undDiakonischesWerkder evangelischenKircheinWürttemberg1971.Sieheauch:LKAS,L1Best.-Nr.2794.HeimVerzeichnisderKinder-undJugendheime,ca.1958.AndieInnereMissiongebundene ErholungsheimefürKindergabes1955inWürttemberg14. 15. LKAS,L1Best.-Nr.2810.FüreinenÜberblicküberdiezeitlicheAbfolgeder Rettungshausgründungensiehe:DieinnereMissioninWürttembergindenJahren1848, 1945&heute.VortraggehaltenaufderJahresversammlungderIMinLeonbergam 25.10.1948. 16. LKAS,L1Best.-Nr.112und1490.EineAusnahmewardas1947gegründeteLandheimBurg Lichtenberg,daskurzzeitiginunmittelbarerTrägerschaftdesLandesverbandesderInneren Missionwar.Allerdingswardieserbemüht,dasHausschnelleinemanderenTrägerzu übergeben.DieneuentstandeneevangelischeHeimstiftungübernahmdieseRolle1952und wandeltedieEinrichtungsukzessiveineinAltersheimum. 17. BisindieNachkriegszeithineinwardieseingemeinsamerFachverbandmitden EinrichtungenderBehindertenhilfe.ZudenAnfängenvgl.BlätterfürdasArmenwesen1868. 18. Peukert,DetlefJ.K.:Jugendhilfe–HistorischerRückblickundneuereEntwicklungen, München1990,S.33f. 19. ZurBurgLichtenbergsiehevorallem:LKAS,L1Best.-Nr.112undBest.-Nr.1490. InformationenzumLindenhofin:Ebd.,Best.-Nr.3119. 20. LKAS,L1Best.-Nr.1369.VortragaufderHausvaterkonferenz1953:„Wiebekommenunsere HeimedierechtenErzieherfürdieunsanvertrautenKinder?“. 21. SehraufschlussreichsindhierdieBerichtederPraktikantenausdemTheologischen Dienstjahr,in:LKAS;L1Best.-Nr.1220,1345,1347,1350,1355und1357. 22. ZurGeschichtederEv.SchulefürHeimerziehungsiehe:Ev.FachhochschulefürSozialwesen Reutlingen(Hrsg.):20JahreEvangelischeFachhochschulefürSozialwesen,Reutlingen19731993.40JahresozialberuflicheAusbildunginReutlingen,1954-1994,Reutlingen1993. 23. EvangelischerErziehungsverband(Hrsg.):ZurLagederHeimerziehung,Hannover1970,S.11. 24. LKAS,L1Best.-Nr.2401.AktennotizvonPfr.Tondockvom17.4.1961. 25. AlsBeispielseihierderNeubaudesKinder-undJugenddorfesSiloahinIsnygenannt,siehe dazu:Bing-vonHäfen,Inga:„IchweißeinenOrt,woviele,vieleKinderwohnen“.100Jahre Geschichte:DieEntwicklungdesWaisenhausesSiloahzumKinder-undJugenddorf,Isny 2010,hierbes.S.90-105. 26. ImJahr1962beispielsweiselagderAnteilschlagenderElternbei80%,vgl.:Winkler,Ulrike: GewaltinderevangelischenHeimerziehunginden1950erund1960erJahren–Befundeund Erklärungsversuche,in:Kaiser,Jochen-Christoph;Scheepers,Rajah(Hrsg.):Dienerinnendes Herrn.BeiträgezurweiblichenDiakonieim19.und20.Jahrhundert,Leipzig2010,S.309324,hierS.323. 27. Hartmann,Helmut:DieErziehungsmittel,insbesonderedieKörperstrafeinderheutigen HeimerziehunginrechtlicherHinsicht,in:DasErziehungsheimheute.FünfVorträgegehalten währendderArbeitstagungdesEREV1965,hierS.63.Hartmannwarvon1950-61im LandesverbandderInnerenMissionzuständigfürdieHeimaufsicht. 28. Ebd.,S.68ff. 29. LKAS,L1Best.-Nr.2532.AuseinerAktennotizvonPfarrerHartmannvom24.5.51951das HeimTempelhofbetreffend. 30. Vgl.einenVorgangausdemHeiminLichtenberg,in:LKAS,L1Best.-Nr.2532. 31. LKAS,L5Best.-Nr.179,Martinsblättle4,Februar1955.DiefolgendeAusgabedes MartinsblättleenthielteineListedererlaubtenundvonderHeimleitungempfohlenenBücher. 32. Denninger,Erhard:JugendfürsorgeundGrundgesetz,in:Giesecke,Hermann(Hrsg.): OffensiveSozialpädagogik,Göttingen1973,S.81-89,hierS.86.DerAutorwarJuristund hattediesenArtikelingekürzterFormbereitsvierJahrezuvorinderFrankfurterRundschau veröffentlicht. 33. Vgl.Frings,Kaminsky,S.44. 34. ZumWildbaderMemorandumvgl.LKAS,L1Best.-Nr.1295und1297. Aktualisiertam:20.07.2015 Bildnachweise AbeitseinsatzbeiderPerlzwiebelernteimKinderheimStammheim/ AbeitseinsatzbeiderPerlzwiebelernteimKinderheimStammheim/Calw LandeskirchlichesArchivStuttgart,Bildersammlung,P10020 DasObereHausaufderKarlshöheinLudwigsburg DasObereHausaufderKarlshöheinLudwigsburg LandeskirchlichesArchivStuttgart,Bildersammlung,U435 KindergruppevordemKinderheim"HeimatfürHeimatlose"inMistl KindergruppevordemKinderheim"HeimatfürHeimatlose"inMistlaubei Kirchberg/Jagst LandeskirchlichesArchivStuttgart,Bildersammlung,U180 AlltaginderNachkriegszeit:KinderlebenzwischenTrümmern AlltaginderNachkriegszeit:KinderlebenzwischenTrümmern LandeskirchlichesArchivStuttgart,Bildersammlung,U109 InvielenHeimenherrschteinderNachkriegszeitdrangvolleEnge InvielenHeimenherrschteinderNachkriegszeitdrangvolleEnge,soauch imHfswerksfürFlüchtlingskinderLaufenmühlebeiWelzheim LandeskirchlichesArchiv,Bildersammlung,U124 Zitierweise Bing-vonHafen,Inga:EvangelischeHeimerziehungsarbeitinden1950er-und1960er-Jahren zwischentraditionellerRettungshausarbeitundreformorientierterJugendhilfe,in: WürttembergischeKirchengeschichteOnline,2015 http://www.wkgo.de/cms/article/index/evangelische-heimerziehungsarbeit-in-den-1950er-und1960er-jahren-zwischen-traditioneller-rettungshausarbeit-und-reformorientierter-jugendhilfe (Permalink) Nutzungsbedingungen AlleRechtevorbehalten. 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