Hauptzollamt München

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Hauptzollamt München
Hauptzollamt
München
Vortrag bei der IHK am 10.07.2012
Christine Erhart-Parzefall
Die Bundesfinanzverwaltung
• ist die Wirtschafts- und Einnahmeverwaltung
des Bundes,
• bekämpft die Schwarzarbeit,
• steht für Arten-, Umwelt und
Verbraucherschutz,
• bekämpft die Produktpiraterie,
• ist im Einsatz gegen Schmuggel, Kriminalität
und Terrorismus,
• überwacht den Außenwirtschaftsverkehr
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Die Bedeutung der Bundesfinanzverwaltung
• sie erhebt rund die Hälfte der dem Bund zustehenden Steuern
• im Jahr 2011 waren dies rund 123 Mrd. Euro
• sie sichert damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates
3-stufige
Organisationsstruktur
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5 Bundesfinanzdirektionen
• Nord - Sitz in Hamburg
• Mitte - Sitz in Potsdam
• West - Sitz in Köln
• Südw est - Sitz in Neustadt/W.
• Südost - Sitz in Nürnberg
Die HZÄ im Bezirk der BFD Südost
• Erfurt
• Schweinfurt
• Nürnberg
• Regensburg
• Augsburg
• Landshut
• Rosenheim
• München
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Hauptzollamt München
Zuständigkeitsbereich - Dienststellen
ZA Münc hen - Flughafen
Sac hgebie t B
Sac hgebie t C
Sac hgebie t C und E (FKS)
Garc hin g - Hochbrück
Hauptz ollamt (HZA)
Sac hgebie t B
Sac hgebie t C und E (FKS)
Sac hgebie t C (Verk ehrswege)
Hauptz ollamt (HZA)
Binnenz ollamt (ZA)
Grenzz ollamt (ZA)
Sac hgebie t B
Sac hgebie t C
Sac hgebie t C und E (FKS)
Sac hgebie t C (Verk ehrswege)
Hauptzollamt München
Organigramm
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Hauptzollamt München
-Sophienstraße-
Hauptzollamt München
Einnahmen im Jahr 2011
ca. 7,2 Milliarden Euro
Tab aksteuer
59%
Kaffeesteuer
1%
Son sti ge
2%
Zöll e
4%
Energ iesteu er
5%
S tro msteuer
6%
E infuhru msatzsteuer
23%
Kaff eesteuer
Energiesteuer
Tabakst euer
Sonst ige
Stromsteuer
Zölle
Einf uhrum satzst euer
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Hauptzollamt München
-Landsberger Straße-
Hauptzollamt München
-Landsberger StraßeFinanzkontrolle Schwarzarbeit
• 16,7 Millionen Euro ermittelte Schadenssumme
• 1.960 abgeschlossene Strafverfahren
• 1,2 Millionen Euro verhängte Geldstrafen
• 2,7 Millionen Euro an Bußgeldern
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Hauptzollamt München
-Zollamt Garching-Hochbrück• 45.000 Postsendungen
• 422.000 Ausfuhren
• 81.000 Einfuhren
Hauptzollamt München
-Dienstort Flughafen-
Satellit Eröffnung März 2015
Terminal 1 + 2
Frachtabfertigung
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Hauptzollamt München
-Zollamt München-Flughafen-
• 710.000 Ausfuhrsendungen
• 195.000 Einfuhrsendungen
• 815 Millionen Euro an Zöllen
und Einfuhrumsatzsteuer
Hauptzollamt München
•
272 Rauschgiftschmuggelfälle, 120 kg Rauschgift
•
1.471 eingeleitete Strafverfahren
•
•
190 Verstöße gegen das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen
423 Verstöße gegen das Markenrecht
•
372 v erbotene Gegenstände und Waffen
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Zusammenarbeit des Zolls mit anderen
Behörden
• im Bereich Verbote und Beschränkungen
• im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zusammenarbeit des Zolls mit anderen
Behörden
Verbote und
Beschränkungen
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Verbote und Beschränkungen
• Mitw irkungspflichten der Zollverwaltung bei den gesetzlich
zugew iesenen Schutzbereichen bei der Ein-, Aus- und
Durchfuhr (Anhalte- und Mitteilungsrecht)
• Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr in
die EU oder in die BRD in Abhängigkeit v on nationalen
oder supranationalen Regelungen (§§ 1, 10 ZollVG).
• Verschiedene Mitw irkungspflichten des
Wirtschaftsbeteiligten (Voranmeldung und Vorlagepflicht)
Verbote und Beschränkungen
Formen der Verbote und Beschränkungen:
• Absolute Ein- und Ausfuhrverbote: z.B. Falschgeld
• relative Ein- und Ausfuhrverbote: Genehmigungsv orbehalt
z.B. bei Waffen Sondererlaubnis vom BKA;
Cites bei Einfuhr v on artengeschützen Tieren und Pflanzen
• Beschränkungen: Meldepflichten und Erfüllung v on
Handlungsgeboten; CE – Kennzeichnung
v orherige Anmeldepflicht lebender Tiere
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Verfahren der Zollstelle
•
Bei der Zollanmeldung:
– Prüfung der Unterlagen
– Beschau
•
Bei Verdacht eines Verstoßes, Hinzuziehung der zust.
Fachbehörde (Anhaltefunktion), diese entscheidet über
Einfuhrfähigkeit
•
Bei einem Straftatv erdacht erfolgt Anzeige, sonst w erden
alle erforderlichen Maßnahmen durch die zust. Fachbehörde
veranlasst.
Zusammenarbeit der Zollverwaltung
mit für VuB zust. Landesbehörden
VuB-Bereich
• Schutz der menschlichen
Gesundheit
Zuständige Behörde
• Lebensmittelüberwachungsbehörde
• Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte, Bundesopiumstelle
• Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit
• Arzneimittelüberwachungsbehörden
• Marktüberwachungsbehörde
(Produktsicherheit)
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Zusammenarbeit der Zollverwaltung
mit für VuB zust. Landesbehörden
VuB-Bereich
• Schutz der Tier-/
Pflanzenwelt und der
Futtermittel
• Artenschutz
Zuständige Behörde
• Pflanzenschutzdienst
• Veterinär-Grenzkontrollstelle
• Washingtoner Abkommen
(BNatSchA)
• Schutz der Umwelt
• Abfallbehörde
Zusammenarbeit der Zollverwaltung
mit für VuB zust. Landesbehörden
VuB-Bereich
• Schutz geistigen
Eigentums
• Schutz der inneren
u. äußeren Sicherheit
Zuständige Behörde
• Markenpiraterie: Strafrechtlich StA
(anschl. Vortag von Herrn Hoffmeister)
• Verbringungsverbote: strafrechtl. StA
(Kriegs-) Waffen, BMWi. Bafa,
örtliche Waffenscheinstellen, LÄ
• Schutz von Kulturgütern
• Kulturschutz- Genehmigungsbehörde
Dokumente bei Antiken legaler
Herkunft (Grabungsgenehmigung,
Fundmeldung, Exportlizensen)
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Einfuhr Lebensmittel
Kontrolle nach Verbringen
durch LMÜ a m benann ten
Eingansort
Kontrolle unmi ttelbar nach
Verbringen durch GKS
tierischen
Ursprungs
nichttierischen
Ursprungs
GDE
Prüfung durch
Tierseuchenrechtliche
Veterinärkontrolle
o.K.
LM Ü
>>>Vorlage bei
Zollanmeldung
>>> Abfert.
z um freien
Verk ehr
Nicht
einfuhrfähig
Vernichtu ng/
Wiedera usfuhr
Gemeinsames
Veterinärdokument für
die Einfuhr
Vorl. bei der z ollrechtlic hen
GVDE
Abfertigung:
bei Befund „Einfuhrfähig“
Abfert. z um freien Verk ehr
Verbote und Beschränkungen
Kriegswaffen
Die erforderlichen Genehmigungen für ein Verbringen werden
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erteilt.
Die Zollverwaltung überprüft das Vorliegen der entsprechenden
Genehmigungen und fertigt nach Überprüfung dieser zum
jeweiligen Zollverfahren ab (Mitwirkungsfunktion der
Zollverwaltung).
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Verbote und Beschränkungen
Grundstoffe für Betäubungsmittel
Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr
wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und
Medizinprodukte erteilt.
Bei Abfertigungen müssen diese der Zollverwaltung
vorgelegt werden (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung).
Verbote und Beschränkungen
Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein-, Aus- und
Durchfuhr werden vom Bundesamt für Naturschutz bzw. den
unteren Naturschutzbehörden erteilt.
Bei Zweifeln werden diese von der Zollverwaltung kontaktiert
und treffen als Fachbehörde die weiteren Maßnahmen /
Entscheidungen (originäre Aufgabe der Zollverwaltung nach
§ 51 BundesnaturschutzG).
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Verbote und Beschränkungen
Beseitigung von Abfällen
Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr werden
von den jeweiligen Landsregierungen erteilt. Im Falle Münchens z. B. ist
zuständige Verwaltungsbehörde die Regierung von Oberbayern.
Im Falle einer Durchfuhr ist das Umweltbundesamt zuständige Behörde.
Im Bereich Abfall hat die Zollverwaltung ebenfalls nur eine
überwachende Funktion. Bei Zweifeln, ob und wenn ja um welche Art
von Abfall es sich handelt, wird Rücksprache mit den Fachbehörden
gehalten, welche nach Begutachtung eine Entscheidung trifft und das
weitere Vorgehen festlegt (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung).
Verbote und Beschränkungen
Beispielhafte Aufzählung w eiterer Kontrollbereiche und
Zusammenarbeitsbehörden
• Waffengesetz / im Bereich München KVR
• Sprengstoffgesetz / BA für Materialforschung und –prüfung
• gefährliche Hunde (Kampfhunde) / im Bereich München KVR
• Arzneimittel / Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte
• Schutz des geistigen Eigentums (Produktpiraterie) /
Deutsches Patent- und Markenamt
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Zusammenarbeit des Zolls mit anderen
Behörden
Finanzkontrolle
Schwarzarbeit
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Gesetzlicher Auftrag an die Zollverwaltung:
Eindämmung und die Prävention v on Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung
Mittel: Personenbefragungen, Prüfungen v on
Geschäftsunterlagen und Ermittlungen
Bei der Verfolgung v on Straftaten und Ordnungsw idrigkeiten
in diesem Bereich gleiche Befugnisse w ie die
Polizeivollzugsbehörden
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Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Behörden der Zollverwaltung w erden gemäß § 2
Schw arzArbG durch folgende Behörden unterstützt:
•
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Finanzbehörden (Landessteuern)
Bundesagentur für Arbeit
Einzugsstellen der Krankenkassen
Träger der Rentenversicherung
Träger der Unfallversicherung
Träger der Sozialhilfe
nach dem AsylG zuständige Behörden (LÄ)
Ausländerbehörden (Kommunen / LÄ)
für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörden (Gewerbeund Gewerbeaufsichtsamt, Prüfung Helm, Sicherheitsschuhe,
Gerüst)
Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder
nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten zuständige Behörden.
Bundesamt für Güterverkehr
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6
Schw arzArbG die jeweils zuständigen Stellen, w enn sich
Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen:
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•
das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
Beitragszahlungen nach dem SGB IV und VII,
Leistungszahlungen nach dem SGB II und III,
die Steuergesetze,
das Aufenthaltsgesetz,
die Handwerks- oder Gewerbeordnung,
sonstige Strafgesetze
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
das Mindestarbeitsbedingungengesetz
Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I und § 8 a
AsylbLG
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Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Wechselseitige Verpflichtung der FKS und der
Zusammenarbeitsbehörden zur Übermittlung der
erforderlichen Informationen.
Diese Unterrichtungspflicht erstreckt sich auf
personenbezogene Daten sow ie auf Prüfungsergebnisse.
Austausch v on Informationen der FKS und der
Polizeivollzugsbehörden zur Verhütung und Verfolgung
v on Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und
Gew erkschaften:
Ein besonderes Instrument der Prävention sind die
„Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung“ mit den Wirtschaftsverbänden und
Gew erkschaften.
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Derzeit gibt es Bündnisse in folgenden Wirtschaftsbereichen:
Bauwirtschaft
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
Fleischw irtschaft
Gebäudereinigung
Maler- und Lackiererhandw erk
Textilreinigung/Textil Serv ice
goodw ill – action mit Handw erkskammern / IHK und Innungen
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Internationale Zusammenarbeit
Verbote und Beschränkungen:
Über das Zollkriminalamt sind 17
Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt,
mit denen eine enge zollfachliche
Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird .
Finanzkontrolle Schwarzarbeit:
Die BFD West ist zuständig für die Überwachung der
arbeitsrechtlichen Gleichstellung der aus anderen EU – Staaten
entsandten Arbeitnehmern.
Des Weiteren koordiniert die BFD West den Schriftwechsel zwischen
den HZÄ und den von den Sozialversicherungsträgern eingerichteten
Verbindungsstellen zu Sozialversicherungsträgern in Drittstaaten
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit !
Quelle des Bildmateriales: www.zoll.de
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