Hauptzollamt München
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Hauptzollamt München
Hauptzollamt München Vortrag bei der IHK am 10.07.2012 Christine Erhart-Parzefall Die Bundesfinanzverwaltung • ist die Wirtschafts- und Einnahmeverwaltung des Bundes, • bekämpft die Schwarzarbeit, • steht für Arten-, Umwelt und Verbraucherschutz, • bekämpft die Produktpiraterie, • ist im Einsatz gegen Schmuggel, Kriminalität und Terrorismus, • überwacht den Außenwirtschaftsverkehr 1 Die Bedeutung der Bundesfinanzverwaltung • sie erhebt rund die Hälfte der dem Bund zustehenden Steuern • im Jahr 2011 waren dies rund 123 Mrd. Euro • sie sichert damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates 3-stufige Organisationsstruktur 2 5 Bundesfinanzdirektionen • Nord - Sitz in Hamburg • Mitte - Sitz in Potsdam • West - Sitz in Köln • Südw est - Sitz in Neustadt/W. • Südost - Sitz in Nürnberg Die HZÄ im Bezirk der BFD Südost • Erfurt • Schweinfurt • Nürnberg • Regensburg • Augsburg • Landshut • Rosenheim • München 3 Hauptzollamt München Zuständigkeitsbereich - Dienststellen ZA Münc hen - Flughafen Sac hgebie t B Sac hgebie t C Sac hgebie t C und E (FKS) Garc hin g - Hochbrück Hauptz ollamt (HZA) Sac hgebie t B Sac hgebie t C und E (FKS) Sac hgebie t C (Verk ehrswege) Hauptz ollamt (HZA) Binnenz ollamt (ZA) Grenzz ollamt (ZA) Sac hgebie t B Sac hgebie t C Sac hgebie t C und E (FKS) Sac hgebie t C (Verk ehrswege) Hauptzollamt München Organigramm 4 Hauptzollamt München -Sophienstraße- Hauptzollamt München Einnahmen im Jahr 2011 ca. 7,2 Milliarden Euro Tab aksteuer 59% Kaffeesteuer 1% Son sti ge 2% Zöll e 4% Energ iesteu er 5% S tro msteuer 6% E infuhru msatzsteuer 23% Kaff eesteuer Energiesteuer Tabakst euer Sonst ige Stromsteuer Zölle Einf uhrum satzst euer 5 Hauptzollamt München -Landsberger Straße- Hauptzollamt München -Landsberger StraßeFinanzkontrolle Schwarzarbeit • 16,7 Millionen Euro ermittelte Schadenssumme • 1.960 abgeschlossene Strafverfahren • 1,2 Millionen Euro verhängte Geldstrafen • 2,7 Millionen Euro an Bußgeldern 6 Hauptzollamt München -Zollamt Garching-Hochbrück• 45.000 Postsendungen • 422.000 Ausfuhren • 81.000 Einfuhren Hauptzollamt München -Dienstort Flughafen- Satellit Eröffnung März 2015 Terminal 1 + 2 Frachtabfertigung 7 Hauptzollamt München -Zollamt München-Flughafen- • 710.000 Ausfuhrsendungen • 195.000 Einfuhrsendungen • 815 Millionen Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer Hauptzollamt München • 272 Rauschgiftschmuggelfälle, 120 kg Rauschgift • 1.471 eingeleitete Strafverfahren • • 190 Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 423 Verstöße gegen das Markenrecht • 372 v erbotene Gegenstände und Waffen 8 Zusammenarbeit des Zolls mit anderen Behörden • im Bereich Verbote und Beschränkungen • im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zusammenarbeit des Zolls mit anderen Behörden Verbote und Beschränkungen 9 Verbote und Beschränkungen • Mitw irkungspflichten der Zollverwaltung bei den gesetzlich zugew iesenen Schutzbereichen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr (Anhalte- und Mitteilungsrecht) • Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr in die EU oder in die BRD in Abhängigkeit v on nationalen oder supranationalen Regelungen (§§ 1, 10 ZollVG). • Verschiedene Mitw irkungspflichten des Wirtschaftsbeteiligten (Voranmeldung und Vorlagepflicht) Verbote und Beschränkungen Formen der Verbote und Beschränkungen: • Absolute Ein- und Ausfuhrverbote: z.B. Falschgeld • relative Ein- und Ausfuhrverbote: Genehmigungsv orbehalt z.B. bei Waffen Sondererlaubnis vom BKA; Cites bei Einfuhr v on artengeschützen Tieren und Pflanzen • Beschränkungen: Meldepflichten und Erfüllung v on Handlungsgeboten; CE – Kennzeichnung v orherige Anmeldepflicht lebender Tiere 10 Verfahren der Zollstelle • Bei der Zollanmeldung: – Prüfung der Unterlagen – Beschau • Bei Verdacht eines Verstoßes, Hinzuziehung der zust. Fachbehörde (Anhaltefunktion), diese entscheidet über Einfuhrfähigkeit • Bei einem Straftatv erdacht erfolgt Anzeige, sonst w erden alle erforderlichen Maßnahmen durch die zust. Fachbehörde veranlasst. Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit für VuB zust. Landesbehörden VuB-Bereich • Schutz der menschlichen Gesundheit Zuständige Behörde • Lebensmittelüberwachungsbehörde • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundesopiumstelle • Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit • Arzneimittelüberwachungsbehörden • Marktüberwachungsbehörde (Produktsicherheit) 11 Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit für VuB zust. Landesbehörden VuB-Bereich • Schutz der Tier-/ Pflanzenwelt und der Futtermittel • Artenschutz Zuständige Behörde • Pflanzenschutzdienst • Veterinär-Grenzkontrollstelle • Washingtoner Abkommen (BNatSchA) • Schutz der Umwelt • Abfallbehörde Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit für VuB zust. Landesbehörden VuB-Bereich • Schutz geistigen Eigentums • Schutz der inneren u. äußeren Sicherheit Zuständige Behörde • Markenpiraterie: Strafrechtlich StA (anschl. Vortag von Herrn Hoffmeister) • Verbringungsverbote: strafrechtl. StA (Kriegs-) Waffen, BMWi. Bafa, örtliche Waffenscheinstellen, LÄ • Schutz von Kulturgütern • Kulturschutz- Genehmigungsbehörde Dokumente bei Antiken legaler Herkunft (Grabungsgenehmigung, Fundmeldung, Exportlizensen) 12 Einfuhr Lebensmittel Kontrolle nach Verbringen durch LMÜ a m benann ten Eingansort Kontrolle unmi ttelbar nach Verbringen durch GKS tierischen Ursprungs nichttierischen Ursprungs GDE Prüfung durch Tierseuchenrechtliche Veterinärkontrolle o.K. LM Ü >>>Vorlage bei Zollanmeldung >>> Abfert. z um freien Verk ehr Nicht einfuhrfähig Vernichtu ng/ Wiedera usfuhr Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr Vorl. bei der z ollrechtlic hen GVDE Abfertigung: bei Befund „Einfuhrfähig“ Abfert. z um freien Verk ehr Verbote und Beschränkungen Kriegswaffen Die erforderlichen Genehmigungen für ein Verbringen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erteilt. Die Zollverwaltung überprüft das Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen und fertigt nach Überprüfung dieser zum jeweiligen Zollverfahren ab (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung). 13 Verbote und Beschränkungen Grundstoffe für Betäubungsmittel Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte erteilt. Bei Abfertigungen müssen diese der Zollverwaltung vorgelegt werden (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung). Verbote und Beschränkungen Schutz der Tier- und Pflanzenwelt Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein-, Aus- und Durchfuhr werden vom Bundesamt für Naturschutz bzw. den unteren Naturschutzbehörden erteilt. Bei Zweifeln werden diese von der Zollverwaltung kontaktiert und treffen als Fachbehörde die weiteren Maßnahmen / Entscheidungen (originäre Aufgabe der Zollverwaltung nach § 51 BundesnaturschutzG). 14 Verbote und Beschränkungen Beseitigung von Abfällen Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr werden von den jeweiligen Landsregierungen erteilt. Im Falle Münchens z. B. ist zuständige Verwaltungsbehörde die Regierung von Oberbayern. Im Falle einer Durchfuhr ist das Umweltbundesamt zuständige Behörde. Im Bereich Abfall hat die Zollverwaltung ebenfalls nur eine überwachende Funktion. Bei Zweifeln, ob und wenn ja um welche Art von Abfall es sich handelt, wird Rücksprache mit den Fachbehörden gehalten, welche nach Begutachtung eine Entscheidung trifft und das weitere Vorgehen festlegt (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung). Verbote und Beschränkungen Beispielhafte Aufzählung w eiterer Kontrollbereiche und Zusammenarbeitsbehörden • Waffengesetz / im Bereich München KVR • Sprengstoffgesetz / BA für Materialforschung und –prüfung • gefährliche Hunde (Kampfhunde) / im Bereich München KVR • Arzneimittel / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte • Schutz des geistigen Eigentums (Produktpiraterie) / Deutsches Patent- und Markenamt 15 Zusammenarbeit des Zolls mit anderen Behörden Finanzkontrolle Schwarzarbeit Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gesetzlicher Auftrag an die Zollverwaltung: Eindämmung und die Prävention v on Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung Mittel: Personenbefragungen, Prüfungen v on Geschäftsunterlagen und Ermittlungen Bei der Verfolgung v on Straftaten und Ordnungsw idrigkeiten in diesem Bereich gleiche Befugnisse w ie die Polizeivollzugsbehörden 16 Finanzkontrolle Schwarzarbeit Die Behörden der Zollverwaltung w erden gemäß § 2 Schw arzArbG durch folgende Behörden unterstützt: • • • • • • • • • • • • Finanzbehörden (Landessteuern) Bundesagentur für Arbeit Einzugsstellen der Krankenkassen Träger der Rentenversicherung Träger der Unfallversicherung Träger der Sozialhilfe nach dem AsylG zuständige Behörden (LÄ) Ausländerbehörden (Kommunen / LÄ) für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörden (Gewerbeund Gewerbeaufsichtsamt, Prüfung Helm, Sicherheitsschuhe, Gerüst) Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständige Behörden. Bundesamt für Güterverkehr Finanzkontrolle Schwarzarbeit Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 Schw arzArbG die jeweils zuständigen Stellen, w enn sich Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen: • • • • • • • • • • • das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Beitragszahlungen nach dem SGB IV und VII, Leistungszahlungen nach dem SGB II und III, die Steuergesetze, das Aufenthaltsgesetz, die Handwerks- oder Gewerbeordnung, sonstige Strafgesetze das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Mindestarbeitsbedingungengesetz Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I und § 8 a AsylbLG 17 Finanzkontrolle Schwarzarbeit Wechselseitige Verpflichtung der FKS und der Zusammenarbeitsbehörden zur Übermittlung der erforderlichen Informationen. Diese Unterrichtungspflicht erstreckt sich auf personenbezogene Daten sow ie auf Prüfungsergebnisse. Austausch v on Informationen der FKS und der Polizeivollzugsbehörden zur Verhütung und Verfolgung v on Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und Gew erkschaften: Ein besonderes Instrument der Prävention sind die „Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung“ mit den Wirtschaftsverbänden und Gew erkschaften. • • • • • • • Derzeit gibt es Bündnisse in folgenden Wirtschaftsbereichen: Bauwirtschaft Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe Fleischw irtschaft Gebäudereinigung Maler- und Lackiererhandw erk Textilreinigung/Textil Serv ice goodw ill – action mit Handw erkskammern / IHK und Innungen 18 Internationale Zusammenarbeit Verbote und Beschränkungen: Über das Zollkriminalamt sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird . Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Die BFD West ist zuständig für die Überwachung der arbeitsrechtlichen Gleichstellung der aus anderen EU – Staaten entsandten Arbeitnehmern. Des Weiteren koordiniert die BFD West den Schriftwechsel zwischen den HZÄ und den von den Sozialversicherungsträgern eingerichteten Verbindungsstellen zu Sozialversicherungsträgern in Drittstaaten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Quelle des Bildmateriales: www.zoll.de 19