Was tun bei einem Pflegefall in der Familie? - ING

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Was tun bei einem Pflegefall in der Familie? - ING
Rund ums Geld
Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria
Nr. 31 vom 17. April 2013
Was tun bei einem Pflegefall in der Familie?
Wenn Eltern zu Kindern werden
Rat und Hilfe bei Bedarf.
Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Zahl der Pflegefälle. In Österreich sind rund
440.000 Personen betroffen. Hinter den nackten Zahlen stehen nicht nur Menschen, sondern
Schicksale und oft auch Dramen – nicht nur der Betroffenen selbst, sondern auch der
Angehörigen. Denn kaum eine Entwicklung ist schlimmer als den schleichenden Verfall eines
geliebten Menschen zu beobachten. Steht doch von Anfang an das Ende dieses Prozesses
fest: der Tod.
Das Pflegegeld
Zur Abdeckung der Kosten, die durch eine notwendige Pflege entstehen, gibt es das
Pflegegeld. Wie hoch die monatliche Leistung tatsächlich ist, hängt vom erforderlichen
Pflegeaufwand ab, der durch einen Arzt festgestellt und in Stunden gemessen wird. Wer mit
dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden ist, kann dagegen berufen. Selbstverständlich
ist auch ein Neuantrag bei Verschlechterung des Zustandes möglich.
Betreuung der Pflegebedürftigen
Mittlerweile ist das Spektrum der externen Hilfeleistungen für Pflegebedürftige sehr breit. Es
reicht von Pflegeeinrichtungen wie Senioren- und Pflegeheimen über Kurzzeitpflege bis zur
24-Stunden-Betreuung in den eigenen vier Wänden sowie umfangreichen mobilen Diensten.
Jede dieser Varianten hat individuell unterschiedliche Vor- und Nachteile. Umfassende
Informationen bieten die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehören oder die Wohnsitzgemeinde
sowie das Bundessozialamt (www.bundessozialamt.gv.at).
Die Finanzierung
Je nach Art der Betreuungsform sind die entstehenden Kosten sehr unterschiedlich. Sie
reichen von nahezu keinen durch Familienbetreuung bis hin zu sehr hohen monatlichen
Ausgaben für ein Pflegeheim. In den einzelnen Bundesländern sind die Handhabung der
Pflegekosten sowie die Unterstützung durch die öffentliche Hand unterschiedlich geregelt.
Wer in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, hat grundsätzlich auch für die entstehenden
Kosten aufzukommen. Klafft eine Lücke zwischen Pensionsansprüchen, Pflegegeld und
sonstigen Einkommen sowie den tatsächlichen Kosten, ist auch das Vermögen des zu
Pflegenden dafür zu verwenden. Ist gar kein Vermögen da bzw. der Freibetrag erreicht und
Bei Rückfragen: Pia Kain, Public Relations ING-DiBa Direktbank Austria
Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50181, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at
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sieht die gesetzliche Regelung keinen Zugriff auf Dritte vor, kommt meist die Sozialhilfe im
Rahmen der Mindestsicherung für den Differenzbetrag auf. In diesem Fall fließen 80% der
Pension direkt in die Zahlung des Heimaufenthalts ebenso das Pflegegeld. Dem Einzelnen
bleiben 20% seiner Pension sowie die Sonderzahlungen. Vom Pflegegeld darf jeder 44,30
Euro monatlich behalten. Genaue Informationen dazu bietet die Pflegeplattform des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter www.pflegedaheim.at.
Regress der Pflegekosten
In manchen Bundesländern ist es üblich, dass auch Schenkungen rückgängig gemacht
werden können, wenn sie innerhalb einer bestimmten Vorfrist getätigt wurden. Zusätzlich
können in manchen Bundesländern auch Ehegatten oder Kinder zum Regress der
Pflegekosten herangezogen werden.
Unterstützung pflegender Angehöriger
Immer zahlreicher wird das Angebot zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Denn die
Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds ist je nach Schwere des Falles sehr
belastend und fordernd. Das Angebot reicht dabei von Kurzzeitpflege-Aufenthalten in
Pflegeeinrichtungen, während der Angehörige Urlaub oder eine Kur macht, bis zu der
klassischen Unterstützung durch Heimhilfen. Mehr Informationen dazu gibt es beim
Pflegetelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter
0800/20 16 22.
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