Was tun bei einem Pflegefall in der Familie? - ING
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Was tun bei einem Pflegefall in der Familie? - ING
Rund ums Geld Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria Nr. 31 vom 17. April 2013 Was tun bei einem Pflegefall in der Familie? Wenn Eltern zu Kindern werden Rat und Hilfe bei Bedarf. Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Zahl der Pflegefälle. In Österreich sind rund 440.000 Personen betroffen. Hinter den nackten Zahlen stehen nicht nur Menschen, sondern Schicksale und oft auch Dramen – nicht nur der Betroffenen selbst, sondern auch der Angehörigen. Denn kaum eine Entwicklung ist schlimmer als den schleichenden Verfall eines geliebten Menschen zu beobachten. Steht doch von Anfang an das Ende dieses Prozesses fest: der Tod. Das Pflegegeld Zur Abdeckung der Kosten, die durch eine notwendige Pflege entstehen, gibt es das Pflegegeld. Wie hoch die monatliche Leistung tatsächlich ist, hängt vom erforderlichen Pflegeaufwand ab, der durch einen Arzt festgestellt und in Stunden gemessen wird. Wer mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden ist, kann dagegen berufen. Selbstverständlich ist auch ein Neuantrag bei Verschlechterung des Zustandes möglich. Betreuung der Pflegebedürftigen Mittlerweile ist das Spektrum der externen Hilfeleistungen für Pflegebedürftige sehr breit. Es reicht von Pflegeeinrichtungen wie Senioren- und Pflegeheimen über Kurzzeitpflege bis zur 24-Stunden-Betreuung in den eigenen vier Wänden sowie umfangreichen mobilen Diensten. Jede dieser Varianten hat individuell unterschiedliche Vor- und Nachteile. Umfassende Informationen bieten die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehören oder die Wohnsitzgemeinde sowie das Bundessozialamt (www.bundessozialamt.gv.at). Die Finanzierung Je nach Art der Betreuungsform sind die entstehenden Kosten sehr unterschiedlich. Sie reichen von nahezu keinen durch Familienbetreuung bis hin zu sehr hohen monatlichen Ausgaben für ein Pflegeheim. In den einzelnen Bundesländern sind die Handhabung der Pflegekosten sowie die Unterstützung durch die öffentliche Hand unterschiedlich geregelt. Wer in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, hat grundsätzlich auch für die entstehenden Kosten aufzukommen. Klafft eine Lücke zwischen Pensionsansprüchen, Pflegegeld und sonstigen Einkommen sowie den tatsächlichen Kosten, ist auch das Vermögen des zu Pflegenden dafür zu verwenden. Ist gar kein Vermögen da bzw. der Freibetrag erreicht und Bei Rückfragen: Pia Kain, Public Relations ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50181, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at Rund ums Geld Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria sieht die gesetzliche Regelung keinen Zugriff auf Dritte vor, kommt meist die Sozialhilfe im Rahmen der Mindestsicherung für den Differenzbetrag auf. In diesem Fall fließen 80% der Pension direkt in die Zahlung des Heimaufenthalts ebenso das Pflegegeld. Dem Einzelnen bleiben 20% seiner Pension sowie die Sonderzahlungen. Vom Pflegegeld darf jeder 44,30 Euro monatlich behalten. Genaue Informationen dazu bietet die Pflegeplattform des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter www.pflegedaheim.at. Regress der Pflegekosten In manchen Bundesländern ist es üblich, dass auch Schenkungen rückgängig gemacht werden können, wenn sie innerhalb einer bestimmten Vorfrist getätigt wurden. Zusätzlich können in manchen Bundesländern auch Ehegatten oder Kinder zum Regress der Pflegekosten herangezogen werden. Unterstützung pflegender Angehöriger Immer zahlreicher wird das Angebot zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Denn die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds ist je nach Schwere des Falles sehr belastend und fordernd. Das Angebot reicht dabei von Kurzzeitpflege-Aufenthalten in Pflegeeinrichtungen, während der Angehörige Urlaub oder eine Kur macht, bis zu der klassischen Unterstützung durch Heimhilfen. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pflegetelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter 0800/20 16 22. Bei Rückfragen: Pia Kain, Public Relations ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50181, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at