Gebäude auf fremden Grund und Boden (FAQ 4.1)

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Gebäude auf fremden Grund und Boden (FAQ 4.1)
FAQ 4.1
Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Stand:
erstellt am 30.04.2009
Komplex:
Inventarisierung
Stichworte:
Gebäude; Grundstücke
Frage:
Werden Grundstücke im Eigentum der Kommune, aber mit fremden Aufbauten, als bebaute oder
unbebaute Grundstücke erfasst?
Antwort:
Grundstücke, bei denen Eigentümer des Grund und Bodens und Gebäudeeigner auseinander fallen, sind
als bebaute Grundstücke zu erfassen. Allerdings ist nur der Grundstückswert zu bilanzieren.