POLYCOM Funksystem

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POLYCOM Funksystem
Kanton Bern
POLYCOM im Kanton Bern
Peter May
Leiter Geschäftsstelle POLYCOM Zivilschutz
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Kanton Bern
Disposition
Entstehung von POLYCOM
Netzaufbau
Geräteaufbau und Betriebsarten
Einsatz von POLYCOM
POLYCOM im Zivilschutz
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Kanton Bern
Zielsetzung
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Kanton Bern
Welche Idee liegt POLYCOM zugrunde?
Seit ca. 1940 nutzen die BORS in der Schweiz die
drahtlose Kommunikation.
Unterschiedliche Bedürfnisse, keine übergeordnete
Koordination.
Die Zuteilung der Frequenzen erfolgte fallweise durch die
schweizerische PTT.
Konsequenz: keine Funkverbindungen zwischen
kommunalen und kantonalen Polizeikorps.
Der Druck zur Etablierung eines einheitlichen Standards im
Bereich der drahtlosen Kommunikation stieg laufend, doch
erste Lösungsversuche scheiterten an der mangelnden
Akzeptanz und dem Föderalismus.
Der letzte Versuch im Jahr 1996 war schliesslich
erfolgreich: Die Idee von POLYCOM war geboren!
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Kanton Bern
Meilensteine TETRAPOL / POLYCOM
z 1999 Beschluss BR zur Prüfung der Beschaffung
von POLYCOM für ein nationales Sicherheitsund Rettungsfunknetz in der Schweiz
Beschluss des Grenzwachtkorps (GWK) zur
Realisierung von POLYCOM
z
2000 Beschluss des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Sport (BABS) zur
Realisierung der Ausbildungs-Infrastruktur
POLYCOM im eidg. Ausbildungszentrum
Schwarzenburg (EAZS)
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Kanton Bern
Verwendung von POLYCOM
Grenzwacht
Armee (Mil Sich)
Spitäler
Rettungswesen
Zivile
Führungsorgane
Technische
Betriebe
Behörden und
Organsationen für
Rettung und Sicherheit
Polizei
Zivilschutz
Luftrettung
Feuerwehr
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Kanton Bern
Netzaufbau
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Kanton Bern
Frequenzturm
380 400MHz
POLYCOM
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Kanton Bern
Betriebsarten
D 408 Dir Be1
D = DIR / DMO = Direct
G 834 Rot BERN
G = OG = Organisation Group
R 408 Rel Be1
R = IDR = Relaisbetrieb
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Kanton Bern
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Kanton Bern
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Kanton Bern
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Kanton Bern
Einsatz von POLYCOM
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Kanton Bern
Polycom im Einsatz
Problemerfassung
Gefahren
Schadenplatz
Sofortmassnahmen
Lagebeurteilung
Einsatzgliederung
Auftrag
ZS
ZS Einsatz
erkennen
sperren
Feuer
wehr
Intervention
Org. Raum
abriegeln
Polizei
Sicherung
Spuren
schützen
Sanität
Lebensgefahr
Verkehr
abwenden
Care
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Kanton Bern
Polycom im Einsatz
Problemerfassung
Sofortmassnahmen
Lagebeurteilung
KPFront
Gefahren
Schadenplatz
Org. Raum
Einsatzgliederung
Auftrag
ZS
Infrastruktur
erkennen
Feuer
wehr
sperren
abriegeln
EK
Front
Intervention
Polizei
Sicherung
Spuren
schützen
Sanität
Lebensgefahr
Verkehr
abwenden
EL
Fall
Care
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Kanton Bern
Die Konfiguration der Endgeräte
VerbindungsWahlschalter
1
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3
4
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6
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Polizei
Coverage
BO
BERN
SJB
MEOA
210
R++
R++
R++
R++
P
Feuerwehr
BO
BERN
SJB
MEOA
510
R+
P
R+
Sicht
Sicht
Coverage
R++
R++
R++
R++
P
Zivilschutz
Coverage
BO
BERN
SJB
MEOA
410
R++
R++
R++
R++
P
ZS 1
ZS 2
ZS 3
ZS 4
IDR
P
P
P
P
lokal
TBA
Kreis 1
Kreis 2
Kreis 3
Kreis 4
710
Coverage
R++
R++
R++
R++
P
Sanität
Coverage
Region 1
Region 2
Region 3
Region 4
610
P
R++
R++
R++
P
Sicht
Sicht
P
BO
BERN
SJB
MEOA
K-Kanal (Helikopter-Einweisung)
P
R++
R++
R++
Sicht
Die Geräte des
Zivilschutzes
verfügen
lediglich über 15
Schalterpositionen
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Kanton Bern
Die Einsatzgebiete der „grössten Teilnehmer“
Polizei, Feuerwehr,
Zivilschutz
SJB
Tiefbauamt (Kt)
Kreis 3
Region 3
Kreis 4
BERN
MEOA
BO
Sanität
Kreis 2
Region 4
Region 2
Kreis 1
Region 1
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Kanton Bern
Betriebsarten und Dienste
Spezialitäten – K-Kanal
K-Kanal
analog
Verbindung mit EZ
über K-Kanal
SCC
1000 – 1500 ft
(300 – 450 m)
KAPO
Einsatzzentrale
G092
Handfunkgerät G2, Betriebsarten und Dienste
BABS Rev.06.2008, V1.1.3
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Kanton Bern
POLYCOM im Zivilschutz
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Kanton Bern
Was sind die Hauptvorteile von
POLYCOM?
Der Hauptvorteil eines einheitlichen, nationalen
Funknetzes liegt primär bei der
organisationsübergreifenden Kommunikation.
Im Ereignisfall lassen sich Organisationen oder Teile
davon einfach zu einer neuen „Gesprächsgruppe“
zusammenschalten, respektive in eine bestehende
integrieren.
Ausserdem bietet ein einziges einheitliches Funknetz mit
zentraler Wartungs- und Unterhaltsstruktur, für die
verschiedenen Netzbetreiber ein nicht zu
unterschätzendes Synergiepotenzial.
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Kanton Bern
Wo ist die Kommunikation POLYCOM
innerhalb des Verbundsystems
Bevölkerungsschutz rechtlich
verankert?
POLYCOM basiert auf dem Bundesratsbeschluss
„Sicherheitsnetz Funk der Schweiz“ (POLYCOM) vom 21.
Februar 2001. Zudem wurde dessen Einführung im
Kanton Bern 1998 durch den Grossen Rat beschlossen
und das Umsetzungskonzept im März 2006 genehmigt.
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Kanton Bern
Wem gehören die Funkgeräte?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat dem
BSM 741 Endgeräte für die Ausrüstung der
Zivilschutzorganisationen (ZSO) und der Führungsorgane
ausgeliefert.
Diese beiden Partner müssen lückenlos im POLYCOM Netz eingebunden sein. Die Funkgeräte sind Eigentum des
Kantons und werden den ZSO leihweise abgegeben.
Für die anderen Partner des Bevölkerungsschutzes
gehen die Geräte mit dem Erwerb in den Besitz der
Käuferschaft über.
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Kanton Bern
Wer legt die Zuteilung der Geräte an die
ZSO, GFO und RFO fest?
Die definitive Zuteilung der Geräte erfolgt in Absprachen
zwischen der jeweiligen ZSO, dem SC des
Führungsorgans und der Geschäftsstelle POLYCOM
(GSP) innerhalb der Abteilung Zivil- und
Bevölkerungsschutz (AZB) des BSM.
Die Modalitäten werden bei der Geräteübergabe im
Rahmen einer Vereinbarung verbindlich geregelt.
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Zuteilungskriterien
FO
Kdt
Kdt Stv
FU
Betreu
Pi Z
San
Log
Führungsorgan (GFO / RFO)
Kommandant
Kommandant Stellvertreter
Führungsunterstützung
Betreuung
Pioniere
Sanität
Logistik
ca. 8 Geräte/ZSO
Besonderes: Bildung einer kleinen Reserve!!
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Kanton Bern
Besteht für den Zivilschutz und für zivile
Führungsorgane eine Pflicht zur
Übernahme von POLYCOM Endgeräten?
Das BSM erlässt gemäss dem Kantonalen
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (KBZG) Vorgaben
für die Systemsteuerung. Eine dieser Vorgaben
beinhaltet die Pflicht, die Erreichbarkeit auf dem
POLYCOM - Netz mit einer Mindestanzahl an Geräten
sicherzustellen. Da künftig alle Partner (BORS) mit
dem schweizweit eingeführten System POLYCOM
arbeiten, ist die Mitwirkung für den ZS und die FO
unabdingbar, auch wenn im Gesetz keine
ausdrückliche Übernahmeverpflichtung verankert ist.
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Kanton Bern
Dürfen POLYCOM - Endgerätes des
Zivilschutzes an andere Partner
abgetreten werden?
Innerhalb der BORS - Organisationen können die Geräte
bei einem Engpass zeitlich befristet zur Verfügung
gestellt werden. Da die Geräte für jeden Partner anders
programmiert sind und keine Kanäle von
Partnerorganisationen aufgeschaltet werden, kommt eine
Dauerabgabe nicht in Frage. Für den
organisationsübergreifenden Funkverkehr müssen im
Einsatz die Gemeinschaftskanäle genutzt werden. Somit
ist es ausgeschlossen, den Bedarf an FeuerwehrEndgeräten über Bestände des Zivilschutzes
aufzustocken.
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Kanton Bern
Woher erhalten die VKFO ihre
Funkgeräte?
Im Ereignisfall kann jedes VKFO bei den kantonalen
Formationen (BSM) eine Zelle für die
Führungsunterstützung anfordern.
Diese verfügt über entsprechendes Funkmaterial und
ausgebildetes Zivilschutzpersonal.
Das VKFO bezieht das gesamte Dienstleistungspaket (FU)
und verfügt deshalb über keine eigenen Polycom Endgeräte.
Die kantonalen Zivilschutzpflichtigen stellen bei Bedarf die
Sofortausbildung der VKFO Angehörigen sicher.
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Kanton Bern
Wer programmiert die Funkgeräte?
Die Kapo ist als Provider für die Programmierung der
POLYCOM - Geräte und deren Anmeldung im Netz
zuständig. Ohne Programmierung und Netzanmeldung
können die Geräte nicht eingesetzt werden.
Die Erstprogrammierung der Zivilschutzgeräte wird durch
die GSP vor der Auslieferung veranlasst.
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Kanton Bern
Wer wartet die Funkgeräte?
Die Funkgeräteschlüssel müssen nach Vorgabe des
BABS im Turnus von 4 Jahren neu programmiert werden.
Deshalb müssen alle POLYCOM - Endgeräte periodisch
eingezogen – und an die GSP des BSM übergeben
werden.
Dies bedingt ein Wartungskonzept in Zusammenarbeit mit
den anderen Organisationen (z.B. der Feuerwehr).
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Kanton Bern
Unter welchen Lagerbedingungen
müssen die Funkgeräte eingelagert
werden?
Es eigen sich nur Räume, in denen die Luftfeuchtigkeit
nicht über 65% ansteigt.
Ideal sind Standorte mit möglichst gleichmässigen
Bedingungen, ohne extreme Temperatur- oder
Feuchtigkeitsschwankungen.
Das BSM prüft regelmässig die Einsatzbereitschaft der
POLYCOM - Funkgeräte, deren Zustand und den
Unterhalt der weiteren Sortimentsbestandteile.
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Wer sorgt für die Reparatur defekter
Geräte oder Gerätebestandteile?
Die ZSO sorgt für die permanente Einsatz- und
Betriebsbereitschaft der ausgelieferten Endgeräte und
veranlasst notwendige Reparaturen sofort nach
Feststellung von Defekten.
Reparaturbedürftige Geräte werden der GSP der AZB
zusammen mit einem Reparaturauftrag übergeben.
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Kanton Bern
Was ist zu tun bei Verlust eines
Funkgerätes?
Bei einem Geräteverlust sind, nach Identifikation der
entsprechenden Gerätenummer unverzüglich folgende
Stellen zu informieren:
Kapo Bern:
031 / 634 44 44
GSP POLYCOM Zivilschutz:
031 / 634 91 21
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Kanton Bern
Wer bezahlt die laufenden Unterhaltsund Betriebskosten von Netz und
Endgeräten?
Die Endgeräte werden den Zivilschutzorganisationen zur
Nutzung überlassen, ohne dass eine Investitionen zu tätigen
ist. Die Kosten der Erstprogrammierung werden vom BSM
übernommen. Alle weiteren Programmierungskosten,
einschliesslich Programmierung von Ersatzgeräten,
periodische Neu- oder Umprogrammierungen werden den
ZSO nach Aufwand verrechnet. Betrieb und Netzunterhalt
werden jährlich wiederkehrend durch den Kanton
vorfinanziert. Alle Nutzer haben sich nach Massgabe der
Gerätezahl an diesen Kosten zu beteiligen, ungeachtet der
Intensität der Gerätenutzung.
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Kanton Bern
Ab 01.01.2012 werden den ZSO pro Gerät jährlich einmal
Betriebskostenbeiträge in der Höhe von Fr. 300.- (exkl.
MwSt.) in Rechnung gestellt.
Bei Inbetriebnahme von Funkgeräten im Laufe eines
Kalenderjahres wird der Betriebskostenbeitrag pro rata
verrechnet. Massgebend ist die Betriebsdauer nach
ganzen oder angebrochenen Monaten.
Damit sind sämtliche Reparatur- und Wartungskosten an
der Netzinfrastruktur von POLYCOM abgegolten, nicht
aber jene der Endgeräte. Der Betrag entspricht nur rund
einem Viertel des tatsächlichen Aufwandes, da der Kanton
einen hohen Sockelbeitrag zu eigenen Lasten übernimmt.
Die Geräte des Zivilschutzes sind von den BAKOMKonzessions-gebühren befreit.
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Kanton Bern
Wer verfügt im Kanton Bern sonst noch
über POLYCOM Geräte, so dass das
Kommunikationsnetzwerk auch Sinn
macht?
Alle Behörden und Organisationen für Rettung und
Sicherheit (BORS). Dies sind insbesondere das
Grenzwachtkorps, die Polizei, die Feuerwehr, die Sanität,
der Zivilschutz, die Führungsorgane, die REGA, einzelne
kantonale Stellen, so die Strassenunterhaltsdienste für
National- und Kantonstrassen, einzelne Werke mit
spezifischen Einsatzplanungen (KKM) sowie Teile der
Armee. Die Auflistung ist nicht zwingend abschliessend.
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Kanton Bern
Wie kann der Zivilschutz mit diesen
Partnern kommunizieren?
POLYCOM ermöglicht den Funkkontakt innerhalb der
eigenen Organisation, als auch zu den
Partnerorganisationen.
Dafür stehen insbesondere entsprechende
Gemeinschaftskanäle zur Verfügung.
Im Ereignisfall legt der Einsatzkoordinator Front fest, auf
welcher Schalterposition des Funkgerätes die
Führungsgespräche stattfinden.
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Kanton Bern
Wie werden die KP ausgerüstet? Wer
definiert die Standorte, die Anzahl
Geräte und die technische Infrastruktur?
Die Festlegung der nachzurüstenden Führungsanlagen
erfolgt in Absprachen zwischen ZSO, Führungsorgan und
der GSP der AZB.
Der Kanton meldet dem Bund alle Anlagen, die technisch
nachgerüstet werden sollen.
Der Bund ist Bewilligungsinstanz und leistet einen
Pauschalbetrag von Fr. 67`000.- pro bewilligte Anlage.
Nach Abschluss der Installationsarbeiten wird die Anlage
durch den Bund abgenommen und wird zum Betrieb
freigegeben.
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Kanton Bern
Wer kann die POLYCOM Anwender
aus- und weiterbilden?
Grundsätzlich alle Personen, die beim Bund den Fachkurs
POLYCOM Endgeräteausbilder (4 Tage Schwarzenburg)
besucht haben sowie die Grfhr Telematik.
Seit 2009 ist die Thematik im Grfhr Kurs integriert.
Auf kantonaler Stufe werden die Kurse auf den
Regionalen Kompetenzzentren angeboten.
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Ist die Ausbildung "Polycom Anwender"
in die Ausbildung des Stabsassistenten
integriert? Und wenn ja: seit wann?
Die Ausbildung zum Stabsassistenten (Grundausbildung)
beinhaltet ein Ausbildungsmodul „POLYCOM - Anwender“.
Der Stabsassistent ist jedoch kein POLYCOM Spezialist
und gehört demzufolge zur Stufe Mannschaf.
Im Kanton Bern sind damit die Diensttage für
Wiederholungskurse auf 2 Tage pro Jahr beschränkt.
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Kanton Bern
Wer ist für Ausbildungsfragen
zuständig?
- Die Geschäftsstelle POLYCOM der AZB des BSM.
- Die Regionalen Kompetenzzentren (RKZ).
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz
(Infos auf der Homepage POLYCOM des BABS).
POLYCOM Kurse des BABS lösen für
Zivilschutzangehörige keine Kosten aus.
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