POLYCOM Funksystem
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POLYCOM Funksystem
Kanton Bern POLYCOM im Kanton Bern Peter May Leiter Geschäftsstelle POLYCOM Zivilschutz 1 Kanton Bern Disposition Entstehung von POLYCOM Netzaufbau Geräteaufbau und Betriebsarten Einsatz von POLYCOM POLYCOM im Zivilschutz 2 Kanton Bern Zielsetzung 3 Kanton Bern Welche Idee liegt POLYCOM zugrunde? Seit ca. 1940 nutzen die BORS in der Schweiz die drahtlose Kommunikation. Unterschiedliche Bedürfnisse, keine übergeordnete Koordination. Die Zuteilung der Frequenzen erfolgte fallweise durch die schweizerische PTT. Konsequenz: keine Funkverbindungen zwischen kommunalen und kantonalen Polizeikorps. Der Druck zur Etablierung eines einheitlichen Standards im Bereich der drahtlosen Kommunikation stieg laufend, doch erste Lösungsversuche scheiterten an der mangelnden Akzeptanz und dem Föderalismus. Der letzte Versuch im Jahr 1996 war schliesslich erfolgreich: Die Idee von POLYCOM war geboren! 4 Kanton Bern Meilensteine TETRAPOL / POLYCOM z 1999 Beschluss BR zur Prüfung der Beschaffung von POLYCOM für ein nationales Sicherheitsund Rettungsfunknetz in der Schweiz Beschluss des Grenzwachtkorps (GWK) zur Realisierung von POLYCOM z 2000 Beschluss des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Sport (BABS) zur Realisierung der Ausbildungs-Infrastruktur POLYCOM im eidg. Ausbildungszentrum Schwarzenburg (EAZS) 5 Kanton Bern Verwendung von POLYCOM Grenzwacht Armee (Mil Sich) Spitäler Rettungswesen Zivile Führungsorgane Technische Betriebe Behörden und Organsationen für Rettung und Sicherheit Polizei Zivilschutz Luftrettung Feuerwehr 6 Kanton Bern Netzaufbau 7 Kanton Bern Frequenzturm 380 400MHz POLYCOM 8 Kanton Bern Betriebsarten D 408 Dir Be1 D = DIR / DMO = Direct G 834 Rot BERN G = OG = Organisation Group R 408 Rel Be1 R = IDR = Relaisbetrieb 9 Kanton Bern 10 Kanton Bern 11 Kanton Bern 12 Kanton Bern Einsatz von POLYCOM 13 Kanton Bern Polycom im Einsatz Problemerfassung Gefahren Schadenplatz Sofortmassnahmen Lagebeurteilung Einsatzgliederung Auftrag ZS ZS Einsatz erkennen sperren Feuer wehr Intervention Org. Raum abriegeln Polizei Sicherung Spuren schützen Sanität Lebensgefahr Verkehr abwenden Care 14 Kanton Bern Polycom im Einsatz Problemerfassung Sofortmassnahmen Lagebeurteilung KPFront Gefahren Schadenplatz Org. Raum Einsatzgliederung Auftrag ZS Infrastruktur erkennen Feuer wehr sperren abriegeln EK Front Intervention Polizei Sicherung Spuren schützen Sanität Lebensgefahr Verkehr abwenden EL Fall Care 15 Kanton Bern Die Konfiguration der Endgeräte VerbindungsWahlschalter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Polizei Coverage BO BERN SJB MEOA 210 R++ R++ R++ R++ P Feuerwehr BO BERN SJB MEOA 510 R+ P R+ Sicht Sicht Coverage R++ R++ R++ R++ P Zivilschutz Coverage BO BERN SJB MEOA 410 R++ R++ R++ R++ P ZS 1 ZS 2 ZS 3 ZS 4 IDR P P P P lokal TBA Kreis 1 Kreis 2 Kreis 3 Kreis 4 710 Coverage R++ R++ R++ R++ P Sanität Coverage Region 1 Region 2 Region 3 Region 4 610 P R++ R++ R++ P Sicht Sicht P BO BERN SJB MEOA K-Kanal (Helikopter-Einweisung) P R++ R++ R++ Sicht Die Geräte des Zivilschutzes verfügen lediglich über 15 Schalterpositionen 16 Kanton Bern Die Einsatzgebiete der „grössten Teilnehmer“ Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz SJB Tiefbauamt (Kt) Kreis 3 Region 3 Kreis 4 BERN MEOA BO Sanität Kreis 2 Region 4 Region 2 Kreis 1 Region 1 17 Kanton Bern Betriebsarten und Dienste Spezialitäten – K-Kanal K-Kanal analog Verbindung mit EZ über K-Kanal SCC 1000 – 1500 ft (300 – 450 m) KAPO Einsatzzentrale G092 Handfunkgerät G2, Betriebsarten und Dienste BABS Rev.06.2008, V1.1.3 18 Kanton Bern POLYCOM im Zivilschutz 19 Kanton Bern Was sind die Hauptvorteile von POLYCOM? Der Hauptvorteil eines einheitlichen, nationalen Funknetzes liegt primär bei der organisationsübergreifenden Kommunikation. Im Ereignisfall lassen sich Organisationen oder Teile davon einfach zu einer neuen „Gesprächsgruppe“ zusammenschalten, respektive in eine bestehende integrieren. Ausserdem bietet ein einziges einheitliches Funknetz mit zentraler Wartungs- und Unterhaltsstruktur, für die verschiedenen Netzbetreiber ein nicht zu unterschätzendes Synergiepotenzial. 20 Kanton Bern Wo ist die Kommunikation POLYCOM innerhalb des Verbundsystems Bevölkerungsschutz rechtlich verankert? POLYCOM basiert auf dem Bundesratsbeschluss „Sicherheitsnetz Funk der Schweiz“ (POLYCOM) vom 21. Februar 2001. Zudem wurde dessen Einführung im Kanton Bern 1998 durch den Grossen Rat beschlossen und das Umsetzungskonzept im März 2006 genehmigt. 21 Kanton Bern Wem gehören die Funkgeräte? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat dem BSM 741 Endgeräte für die Ausrüstung der Zivilschutzorganisationen (ZSO) und der Führungsorgane ausgeliefert. Diese beiden Partner müssen lückenlos im POLYCOM Netz eingebunden sein. Die Funkgeräte sind Eigentum des Kantons und werden den ZSO leihweise abgegeben. Für die anderen Partner des Bevölkerungsschutzes gehen die Geräte mit dem Erwerb in den Besitz der Käuferschaft über. 22 Kanton Bern Wer legt die Zuteilung der Geräte an die ZSO, GFO und RFO fest? Die definitive Zuteilung der Geräte erfolgt in Absprachen zwischen der jeweiligen ZSO, dem SC des Führungsorgans und der Geschäftsstelle POLYCOM (GSP) innerhalb der Abteilung Zivil- und Bevölkerungsschutz (AZB) des BSM. Die Modalitäten werden bei der Geräteübergabe im Rahmen einer Vereinbarung verbindlich geregelt. 23 Kanton Bern Zuteilungskriterien FO Kdt Kdt Stv FU Betreu Pi Z San Log Führungsorgan (GFO / RFO) Kommandant Kommandant Stellvertreter Führungsunterstützung Betreuung Pioniere Sanität Logistik ca. 8 Geräte/ZSO Besonderes: Bildung einer kleinen Reserve!! 24 Kanton Bern Besteht für den Zivilschutz und für zivile Führungsorgane eine Pflicht zur Übernahme von POLYCOM Endgeräten? Das BSM erlässt gemäss dem Kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (KBZG) Vorgaben für die Systemsteuerung. Eine dieser Vorgaben beinhaltet die Pflicht, die Erreichbarkeit auf dem POLYCOM - Netz mit einer Mindestanzahl an Geräten sicherzustellen. Da künftig alle Partner (BORS) mit dem schweizweit eingeführten System POLYCOM arbeiten, ist die Mitwirkung für den ZS und die FO unabdingbar, auch wenn im Gesetz keine ausdrückliche Übernahmeverpflichtung verankert ist. 25 Kanton Bern Dürfen POLYCOM - Endgerätes des Zivilschutzes an andere Partner abgetreten werden? Innerhalb der BORS - Organisationen können die Geräte bei einem Engpass zeitlich befristet zur Verfügung gestellt werden. Da die Geräte für jeden Partner anders programmiert sind und keine Kanäle von Partnerorganisationen aufgeschaltet werden, kommt eine Dauerabgabe nicht in Frage. Für den organisationsübergreifenden Funkverkehr müssen im Einsatz die Gemeinschaftskanäle genutzt werden. Somit ist es ausgeschlossen, den Bedarf an FeuerwehrEndgeräten über Bestände des Zivilschutzes aufzustocken. 26 Kanton Bern Woher erhalten die VKFO ihre Funkgeräte? Im Ereignisfall kann jedes VKFO bei den kantonalen Formationen (BSM) eine Zelle für die Führungsunterstützung anfordern. Diese verfügt über entsprechendes Funkmaterial und ausgebildetes Zivilschutzpersonal. Das VKFO bezieht das gesamte Dienstleistungspaket (FU) und verfügt deshalb über keine eigenen Polycom Endgeräte. Die kantonalen Zivilschutzpflichtigen stellen bei Bedarf die Sofortausbildung der VKFO Angehörigen sicher. 27 Kanton Bern Wer programmiert die Funkgeräte? Die Kapo ist als Provider für die Programmierung der POLYCOM - Geräte und deren Anmeldung im Netz zuständig. Ohne Programmierung und Netzanmeldung können die Geräte nicht eingesetzt werden. Die Erstprogrammierung der Zivilschutzgeräte wird durch die GSP vor der Auslieferung veranlasst. 28 Kanton Bern Wer wartet die Funkgeräte? Die Funkgeräteschlüssel müssen nach Vorgabe des BABS im Turnus von 4 Jahren neu programmiert werden. Deshalb müssen alle POLYCOM - Endgeräte periodisch eingezogen – und an die GSP des BSM übergeben werden. Dies bedingt ein Wartungskonzept in Zusammenarbeit mit den anderen Organisationen (z.B. der Feuerwehr). 29 Kanton Bern Unter welchen Lagerbedingungen müssen die Funkgeräte eingelagert werden? Es eigen sich nur Räume, in denen die Luftfeuchtigkeit nicht über 65% ansteigt. Ideal sind Standorte mit möglichst gleichmässigen Bedingungen, ohne extreme Temperatur- oder Feuchtigkeitsschwankungen. Das BSM prüft regelmässig die Einsatzbereitschaft der POLYCOM - Funkgeräte, deren Zustand und den Unterhalt der weiteren Sortimentsbestandteile. 30 Kanton Bern Wer sorgt für die Reparatur defekter Geräte oder Gerätebestandteile? Die ZSO sorgt für die permanente Einsatz- und Betriebsbereitschaft der ausgelieferten Endgeräte und veranlasst notwendige Reparaturen sofort nach Feststellung von Defekten. Reparaturbedürftige Geräte werden der GSP der AZB zusammen mit einem Reparaturauftrag übergeben. 31 Kanton Bern Was ist zu tun bei Verlust eines Funkgerätes? Bei einem Geräteverlust sind, nach Identifikation der entsprechenden Gerätenummer unverzüglich folgende Stellen zu informieren: Kapo Bern: 031 / 634 44 44 GSP POLYCOM Zivilschutz: 031 / 634 91 21 32 Kanton Bern Wer bezahlt die laufenden Unterhaltsund Betriebskosten von Netz und Endgeräten? Die Endgeräte werden den Zivilschutzorganisationen zur Nutzung überlassen, ohne dass eine Investitionen zu tätigen ist. Die Kosten der Erstprogrammierung werden vom BSM übernommen. Alle weiteren Programmierungskosten, einschliesslich Programmierung von Ersatzgeräten, periodische Neu- oder Umprogrammierungen werden den ZSO nach Aufwand verrechnet. Betrieb und Netzunterhalt werden jährlich wiederkehrend durch den Kanton vorfinanziert. Alle Nutzer haben sich nach Massgabe der Gerätezahl an diesen Kosten zu beteiligen, ungeachtet der Intensität der Gerätenutzung. 33 Kanton Bern Ab 01.01.2012 werden den ZSO pro Gerät jährlich einmal Betriebskostenbeiträge in der Höhe von Fr. 300.- (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Bei Inbetriebnahme von Funkgeräten im Laufe eines Kalenderjahres wird der Betriebskostenbeitrag pro rata verrechnet. Massgebend ist die Betriebsdauer nach ganzen oder angebrochenen Monaten. Damit sind sämtliche Reparatur- und Wartungskosten an der Netzinfrastruktur von POLYCOM abgegolten, nicht aber jene der Endgeräte. Der Betrag entspricht nur rund einem Viertel des tatsächlichen Aufwandes, da der Kanton einen hohen Sockelbeitrag zu eigenen Lasten übernimmt. Die Geräte des Zivilschutzes sind von den BAKOMKonzessions-gebühren befreit. 34 Kanton Bern Wer verfügt im Kanton Bern sonst noch über POLYCOM Geräte, so dass das Kommunikationsnetzwerk auch Sinn macht? Alle Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS). Dies sind insbesondere das Grenzwachtkorps, die Polizei, die Feuerwehr, die Sanität, der Zivilschutz, die Führungsorgane, die REGA, einzelne kantonale Stellen, so die Strassenunterhaltsdienste für National- und Kantonstrassen, einzelne Werke mit spezifischen Einsatzplanungen (KKM) sowie Teile der Armee. Die Auflistung ist nicht zwingend abschliessend. 35 Kanton Bern Wie kann der Zivilschutz mit diesen Partnern kommunizieren? POLYCOM ermöglicht den Funkkontakt innerhalb der eigenen Organisation, als auch zu den Partnerorganisationen. Dafür stehen insbesondere entsprechende Gemeinschaftskanäle zur Verfügung. Im Ereignisfall legt der Einsatzkoordinator Front fest, auf welcher Schalterposition des Funkgerätes die Führungsgespräche stattfinden. 36 Kanton Bern Wie werden die KP ausgerüstet? Wer definiert die Standorte, die Anzahl Geräte und die technische Infrastruktur? Die Festlegung der nachzurüstenden Führungsanlagen erfolgt in Absprachen zwischen ZSO, Führungsorgan und der GSP der AZB. Der Kanton meldet dem Bund alle Anlagen, die technisch nachgerüstet werden sollen. Der Bund ist Bewilligungsinstanz und leistet einen Pauschalbetrag von Fr. 67`000.- pro bewilligte Anlage. Nach Abschluss der Installationsarbeiten wird die Anlage durch den Bund abgenommen und wird zum Betrieb freigegeben. 37 Kanton Bern Wer kann die POLYCOM Anwender aus- und weiterbilden? Grundsätzlich alle Personen, die beim Bund den Fachkurs POLYCOM Endgeräteausbilder (4 Tage Schwarzenburg) besucht haben sowie die Grfhr Telematik. Seit 2009 ist die Thematik im Grfhr Kurs integriert. Auf kantonaler Stufe werden die Kurse auf den Regionalen Kompetenzzentren angeboten. 38 Kanton Bern Ist die Ausbildung "Polycom Anwender" in die Ausbildung des Stabsassistenten integriert? Und wenn ja: seit wann? Die Ausbildung zum Stabsassistenten (Grundausbildung) beinhaltet ein Ausbildungsmodul „POLYCOM - Anwender“. Der Stabsassistent ist jedoch kein POLYCOM Spezialist und gehört demzufolge zur Stufe Mannschaf. Im Kanton Bern sind damit die Diensttage für Wiederholungskurse auf 2 Tage pro Jahr beschränkt. 39 Kanton Bern Wer ist für Ausbildungsfragen zuständig? - Die Geschäftsstelle POLYCOM der AZB des BSM. - Die Regionalen Kompetenzzentren (RKZ). - Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Infos auf der Homepage POLYCOM des BABS). POLYCOM Kurse des BABS lösen für Zivilschutzangehörige keine Kosten aus. 40