Was tun bei einem Sterbefall?
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Was tun bei einem Sterbefall?
Eine würdevolle Urnenbeisetzung Bei der Urnenbeisetzung, welche meist im kleineren Kreis stattfindet, besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, sich in der Leichenhalle vor dem Beisetzungstermin zu versammeln. Es kann somit bei der Urne nochmals im stillen Gebet Abschied genommen werden. In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung kann auf Wunsch auch Trauermusik von CD abgespielt werden. Der Totengräber wird dann zum vereinbarten Termin die Urne zum Grabplatz tragen und im vorbereiteten Grab beisetzen. Wünschen die Hinterbliebenen diese kleine Abschiedszeremonie in der Leichenhalle und die hierfür entstehenden Kosten nicht, bleibt die Leichenhalle bei der Urnenbeisetzung verschlossen. Man trifft sich vor der Leichenhalle oder direkt am vorbereiteten Grabplatz, wo die Urne vom Totengräber beigesetzt wird. In jedem Fall sollte der gewünschte Ablauf mit der Friedhofsverwaltung bzw. der jeweiligen Ortsverwaltung abgestimmt werden. Haben Sie noch weitere Fragen, oder wünschen Sie eine allgemeine Beratung, steht Ihnen das Friedhofsamt der Gemeinde Forbach, Frau Schillinger, Tel. 39-14 gerne zur Verfügung. Was Sie beachten müssen - Ausstellung der Todesbescheinigung durch einen Arzt - Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt - Absprache der Bestattung mit dem zuständigen Pfarramt - Auswahl von Grab– und Bestattungsart - Organisation der Grabpflege, Grabanlage, Grabstein - Mitteilung an Vereine, Verbände, Personen und Versicherungen - Todesanzeigen, Trauerkarten bzw. Danksagung nach der Beerdigung - Änderung oder Aufhebung von Abbuchungsermächtigungen und Daueraufträgen - Zusammenstellen von wichtigen Unterlagen, Verträge, Hypotheken, Sparbücher etc. - Übergabe eines evtl. vorhandenen Testaments an das Nachlassgericht - Aufstellung der Beisetzungskosten zur Vorlage beim Finanzamt als „außergewöhnliche Belastungen“. Gemeindeverwaltung Forbach Was tun bei einem Sterbefall? Bei vielen dieser Aufgaben kann Ihnen ein Bestattungsunternehmer behilflich sein oder Sie beraten. Sterben gehört zum Leben. Planen Sie schon zu Lebzeiten. Dadurch können Sie ihren Angehörigen in der Trauer viele Belastungen ersparen. Gemeinde Forbach Standesamt/Friedhofsverwaltung Frau Bärbel Schillinger Landstraße 27 76596 Forbach Telefon: 07228 - 39 14 Fax: 07228 - 39 80 E-Mail: [email protected] Stand Februar 2012 Standesamt/Friedhofsverwaltung Tel.: 07228 - 39 14 -Was tun bei einem Sterbefall? Jeder kann in die Situation kommen, in der er einen Sterbefall in der Familie hat und Entsprechendes veranlassen muss. Nachfolgend haben wir die notwendige Formalitäten und Zuständigkeiten für Sie zusammengefasst: Bei Eintritt des Todes im Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung wird die Ausstellung der Todesbescheinigung vom dortigen diensthabenden Arzt veranlasst. Falls der Tod in der Wohnung eintritt, ist zunächst der Hausarzt oder am Wochenende der Bereitschaftsarzt zu verständigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt, bzw. für die Bestattung bei der Friedhofsverwaltung benötigt werden. Anschließend ist ein Bestattungsunternehmer mit der Einsargung und Überführung des/der Verstorbenen in die Leichenhalle zu beauftragen. Dieser kann Ihnen auch bei allen Formalitäten behilflich sein. Die Auswahl des Unternehmers obliegt den Angehörigen. Bitte schlagen Sie in den örtlichen Branchenverzeichnissen nach. Ortsansässige Unternehmen sind: • Striebich Dieter, Schulstr. 19, 07228/2675 • Weiler Roland, Rudolf-Fettweis-Str. 7, 07228/2328 Bestattung Der Zeitpunkt der Bestattung wird von den jeweiligen Pfarrämtern in Abstimmung mit der Gemeinde festgelegt. Katholische Pfarrämter • St. Johannes, Forbach-Gausbach, Hauptstr. 70, Tel. 07228/2230 • St. Antonius, Bermersbach, Kirchstr. 16, Tel. 07228/881 • St. Valentin, Langenbrand, Alte Str. 32, Tel. 07228/2228 • St. Michael, Hundsbach-Herrenwies, Schulstr. 1a, 77830 Bühlertal Tel. 07223/800613 Evangelisches Pfarramt • Schifferstr. 13, Tel. 07228/2344 Auf Wunsch und in Absprache mit dem Pfarrer kann in den Leichenhallen Bermersbach, Forbach, Gausbach und Langenbrand auch Trauermusik abgespielt werden. Sollten Sie die Trauerfeier mitgestalten wollen, besprechen Sie dies mit den Geistlichen. Standesamt Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag ist der Sterbefall beim zuständigen Standesamt ggf. auch durch den Bestattungsunternehmer anzuzeigen. Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (Standesamt Forbach, Zimmer 6, Frau Schillinger, Tel. 3914). Zur Beurkundung werden benötigt: Todesbescheinigung u. ggf. Die ärztl. Todesbe- standesamtliche Urkunden scheinigung ist zur (D.h. Geburtsurkunde, HeiratsBeurkundung erfor- urkunde u.ä. Dokumente, soderlich weit diese beim zuständigen Standesamt nicht vorliegen). Grab Die Auswahl des Grabplatzes für die Friedhöfe Forbach, Gausbach, Hundsbach und Herrenwies erfolgt beim Friedhofsamt, Tel. 07228/39-14. Die Ortsverwaltungen Bermersbach und Langenbrand (Tel. 07228/ 2236 bzw. 2240, Herta Wunsch privat 07228/2653), vergeben die Grabplätze auf den jeweiligen Ortsteil-Friedhöfen und stehen für Fragen ebenfalls zur Verfügung. Die Aushebung und Schließung des Grabes wird vom Bauhof der Gemeinde Forbach vorgenommen. Die Stellung der Leichenträger bei der Beerdigung ist Sache der Angehörigen. Grabarten Auf allen Friedhöfen werden Reihen-, Wahl-, Urnen- und Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Hinsichtlich der Bestattungsart hat der Verstorbene möglicherweise schon zu Lebzeiten Wünsche geäußert. Auf den Friedhöfen Forbach, Gausbach, Bermersbach und Langenbrand werden zusätzlich Rasengrabflächen angeboten. Auf den Rasengräbern wird eine durchgehende Rasenfläche angelegt, die von der Gemeinde gepflegt wird, allerdings sind Grabbepflanzungen oder sonstiger Grabschmuck nicht gestattet. Für die Angehörigen entstehen außer der Grabplatte und einer einmaligen Pflegeablösung während der gesamten Ruhezeit keine weiteren Grabpflegekosten.