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Napster Referat
von Andrea Lindinger, Magdalena Mitterhofer und Matthias Petry
Erfinder.
Shawn Fanning wurde 1980 in Brockton, Massachuttes, geboren und wuchs unter schwierigen
sozialen Bedingungen auf. In seinem Onkel John fand Shawn einen großzügigen Förderer, der
ihm 1996 einen Computer mit Internetanschluss schenkte. Kurze Zeit später begann er selbst
zu programmieren, sich mit anderen erfahrenen Programmierern über das Internet
auszutauschen und seine Computererkenntnisse stetig zu verbessern. Bereits damals war er
unter seinem Username „Napster“ in Internet Relay Chat-Räumen bekannt.
1998 machte das MP3-Format von sich reden. Anstoß für die Napster-Programmierung waren
Schwierigkeiten beim Herunterladen der MP3-Dateien, wie zum Beispiel schlechte Server
oder „tote Links“.
Juli 1999 erschien die erste Beta Version, die Shawn an einige Bekannte verteilte. Wenige
Tage später hatten bereits über 10 000 Menschen Napster auf ihrem Rechner installiert. Der
absolute Durchbruch gelang im Herbst 1999 als www.Download.com das Programm zum
„download of the week“ kürte, woraufhin die Nutzerzahlen sprichwörtlich explodierte.
Durch den Erfolg des Programms, und die Bemühungen seines Onkels John, konnte ein
Risikokapital von 15 Millionen Dollar vorgeschossen werden und die Firma offizielle
Geschäftsräume in Kalifornien beziehen.
Napster Geschichte:
Als Shawn Fanning, ein Student der Bostoner Northeastern University, Ende 1999 ein kleines
Programm zum MP3-Filesharing schrieb, trat er damit eine Internet-Lawine los. Die
Software, die unter dem Namen Napster bekannt wurde, machte den Austausch von
Musikdateien im MP3-Format übers Internet zum Kinderspiel.
Napster
funktioniert
nach
dem
Filesharing-Prinzip:
Napster
pflegt
ein
riesiges
Inhaltsverzeichnis aller Stücke und Nutzer. Die MP3-Dateien werden dann direkt unter den
Nutzern ausgetauscht. Die Software wird auf dem eigenen Rechner installiert und durchsucht
dort freigegebene Verzeichnisse nach Musikdateien. Diese Dateien werden an die NapsterDatenbank gemeldet, die die Musikstücke aller Nutzer auflistet. Andersherum kann man mit
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der Software die Datenbank von Napster durchsuchen und das gefundene Stück direkt vom
Rechner des Besitzers herunterladen.
Napster arbeitet eher wie eine MP3-Suchmaschine und die MP3-Dateien existieren nur auf
dem Computer der einzelnen Napster-User. Einfach gesagt, man lädt Dateien von anderen
Napster-Nutzern herunter.
Zeitraubende Recherchen und das Herumschlagen mit überlasteten FTP-Servern und toten
Links wurden überflüssig, ebenso ein Großteil der konventionellen, Web-basierten MP3-Sites
und -Suchmaschinen, die in eine schwere Krise stürzten.
Jeder Computer, der sich ins Napster-Netz einloggt, wird gleichzeitig zum Server und Client.
Indem der Nutzer einen Bereich auf seiner Festplatte definiert, gibt er die MP3s in diesen
Verzeichnissen zum Download für jeden Napster-Nutzer frei
Die Musikindustrie läuft deshalb Sturm gegen das Programm und verklagte die Firma, die
hinter Napster steht, in den USA auf mehrere Millionen Dollar Schadenersatz. Doch je mehr
Filesharing-Tools im Internet kursieren, umso aussichtsloser scheint dieser Kampf gegen
Musikpiraterie.
Auch die Filmindustrie befürchtet massive Umsatzeinbußen durch raubkopierte Videos, die in
ausgezeichneter digitaler Qualität im Kompressionsformat DivX schon jetzt im Netz die
Runde machen. Die steigende Zahl schneller Internetanschlüsse wie beispielsweise T-DSL
erleichtert diesen Austausch zusätzlich.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) war über diese Entwicklung so
besorgt, dass sie eine Klage über mehrere Millionen Dollar gegen Napster eingereicht hat. Um
noch einen draufzusetzen, haben nun auch Metallica und Dr. Dre noch Prozesse wegen
Verletzung des Urheberrechts angezettelt.
http://www1.cnn.com/SPECIALS/2001/napster/
Napster arbeitet künftig enger mit PlayMedia zusammen, einem Hersteller von AudioCodecs. Die Besonderheit: Der AMP-Codec von PlayMedia kann Audio- und Videodateien
nicht nur kodieren und dekodieren, sondern sie gleichzeitig auch verschlüsseln.
Ziel der Zusammenarbeit zwischen Napster und PlayMedia ist es unter anderem, endlich die
Auflagen des Gerichts erfüllen zu können: Richterin Marylin Hall Patel hatte verfügt, Napster
müsse geschlossen bleiben, bis die Filter-Systeme urheberrechtlich geschütztes Material
sicher erkennen könnten. Durch eine Verschlüsselung aller Dateien in der Tauschbörse
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möchte Napster zudem natürlich garantieren, dass zum Start des geplanten kostenpflichtigen
Dienstes nur derjenige Dateien über die Börse beziehen kann, der auch bezahlt hat
Urheberrecht:
Nach den von der deutschen Rechtssprechung entwickelten Grundsätze sind sämtliche
Produkte der Unterhaltungs- und Schlagermusik als Werke der Musik geschützt. Das Gleiche
gilt
auch
für
die
unter
Einsatz
moderner
Digitaltechnologie
entstandenen
Popmusikproduktionen und selbst für kürzerer, mittels Digital Sampling geschaffene
Tonsequenzen.
Es besteht kein Zweifel, dass derjenige, der Musikstücke, auch im MP3-Format, zu privaten
Zwecken auf seiner Festplatte oder einer CD-Rom speichert, rechtmäßig handelt. Das gilt
jedoch nur, wenn die MP3-Files, die der Nutzer kopieren will, mit der Genehmigung des
Urhebers zur Verfügung gestellt werden. Das Übertragen der MP3-Files von illegalen
Angeboten im Internet auf die Festplatte, ist allerdings untersagt. Dies gilt genauso für die
Weiterverbreitung der Kopie. Es wird somit nicht möglich sein, einen MP3-File eines Songs,
der im Internet gekauft wurde, auf die private Homepage oder ähnliches zu stellen. Liegt
jedoch die Erlaubnis des Urhebers vor, ist dies erlaubt.
Napster-Prozess:
Die Gesetzeslücke:
Napster nutzte das sogenannte „fair use“-Prinzip aus, das besagt, dass man das Recht hat,
copyright-geschütztes Material unter bestimmten Umständen zu benützen. Zum Beispiel
werden Studenten sicher nicht bestraft, wenn sie Kopien von ein paar Seiten eines Buches
machen, weil das unter dieses „fair use“-Prinzip fällt. Würde jetzt aber jemand mehrere
Kopien des ganzen Buches machen und versuchen, diese auf der Straße zu verkaufen, so
würde das Gericht dies als Verletzung des Copyrights ansehen, da in diesem Fall das
Originalwerk ohne Erlaubnis des Copyright-Inhabers vervielfältigt und für kommerzielle
Zwecke benutzt worden wäre. Die Massennutzung des Internets seit den frühen 90er Jahren
ermöglichte es, auf Bücher, Filme, Geschichten, dramatische Werke und anderes geistiges
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Eigentum direkt über den Computer zuzugreifen. Viele Male war dies gratis, wie z.B. bei der
Napster-Software. Aber fallen solche Downloads unter das „fair use“-Prinzip? Oder erlauben
sie massive Copyright-Verletzungen durch User, die vom Gericht sofort gestoppt werden
müssen.
DER PROZESS
Die RIAA (Recording Industry Association of America) begann im Dezember 1999 einen
Prozess gegen Napster. Sie beschuldigte das Unternehmen, illegales Kopieren und Verbreiten
von copyright-geschützter Musik im großen Stil zu unterstützen. U.S.-Bezirksrichterin
Marilyn Hall Patel erließ im Juli 2000 eine einstweilige Verfügung, die ein Aus für Napster
vorsah. Das Unternehmen legte jedoch am 27. Juli 2000 Berufung gegen die vorläufige
Schließung seiner populären Tauschbörse ein.
Die Begründung
Wenn Napster ohne definitives Urteil abgedreht würde, verlören 40 Angestellte mit einem
Schlag ihren Job. Gegen den Anklagepunkt führte Napster an, dass die Mitglieder die
Musiktitel nicht kommerziell, sondern zu privaten Zwecken verwenden und deshalb das
Urheberrecht nicht greife. (>> „fair –use“ – Prinzip)
Erste Reaktionen
Der Oberste Gerichtshof regte an, dass die neuen digitalen Techniken eine Anpassung des
Urheberrechts durch den US-Kongress nötig machten.
Dass Napster nach einer Art Shareware-Prinzip funktioniert, und die Benutzer die Stücke im
MP3-Format anhören und dann die CD kaufen, hatten Kläger und Gericht schon in früheren
Anhörungen als absurde Konstruktion bezeichnet. Firmenchef Hank Barry rief deshalb die
rund 20 Millionen Nutzer auf, ihre Lieblingsalben zu erwerben, damit die Plattenfirmen sie
als Kunden registrieren.
Voreilig zeigte sich GlobalScape, die das eigene File-sharing-Tool CuteMX aus Angst vor
rechtlichen Schwierigkeiten gleich nach Erlass der Verfügung vom Netz nahmen.
Am 28. Juli 2000 hob ein Berufungsgericht die in erster Instanz angeordnete Schließung der
Musiktauschbörse auf. Die Berufungsrichter entschieden, Napster dürfe sein Internetangebot
weiter betreiben. Die Tauschbörse erlebte nach Firmenangaben den größten Ansturm in der
Geschichte des Unternehmens.
Zudem drohten mehr als 60.000 Kunden mit einem Boykott der Musikindustrie, falls diese
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ihre Klage nicht zurückziehe. Nach Angaben des Nachrichtensenders CNN schickten sie auch
75.000 Protest-E-Mails ab.
Die RIAA bezifferte ihre Verluste auf über 300 Millionen Dollar (323 Mill. Euro/4,45 Mrd.
ats).
Im Oktober 2000 gaben das Medienunternehmen Bertelsmann und Napster die Gründung
einer strategischen Allianz bekannt. Es hieß, dass dies der Weiterentwicklung von Napster als
Filesharing-Service nach dem "fair use"-Prinzip dienen sollte. Dabei stand aber die
Umwandlung des kostenlosen Dienstes in einen Abonnement-Service im Vordergrund. Das
sollte sicherstellen, dass Tantiemenzahlungen an Rechteinhaber wie Künstler, Autoren und
Plattenlabels gewährleistet werden. Im Zuge der Allianz kündigte Bertelsmann an, seine
Klage gegen Napster zurück zu ziehen und den kompletten Katalog seiner digitalisierten
Musiktitel zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür war, das Napster die Einführung
des Abonnement-Musikservices vollständig umsetze.
Am 13. Februar 2001 drohte Napster das endgültige Aus binnen weniger Wochen. Nach der
Entscheidung des US-Berufungsgerichts durfte die Tauschbörse keine durch Urheberrecht
geschützte Musik mehr gratis im Internet vermitteln. Das Unternehmen müsse aufhören gegen
das Copyright von Künstlern und Plattenlabels zu verstoßen, so das Urteil.
Napster hatte angeboten, den Unternehmen Sony, Warner, BMG, EMI und Universal über
einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich 150 Millionen Dollar für Urheberrechte an Musik zu
zahlen, die von Napster-Nutzern getauscht werde. Zusätzlich sollten 50 Millionen Dollar
jährlich für unabhängige Platten-Labels bereitgestellt werden. Das Geld wollte Napster über
das Abonnement-System verdienen, das monatliche Gebühren zwischen 2,95 und 9,95 Dollar
vorsah. Am 22. Februar 2001 jedoch lehnte die Musikindustrie das Angebot ab. Der
Vorschlag sei unzureichend. Die Plattenfirmen zeigten sich außerdem verärgert darüber, dass
Napster den Vorschlag auf einer Pressekonferenz unterbreitet hatte und nicht in direkten
Gesprächen mit den Unternehmen selbst.
Am 1. März 2001 trugen beide Seiten ihre Argumente noch einmal vor einem Gericht vor.
Die Anhörung über die Zukunft der Musikbörse ging am 3. März 2001 ohne Urteil zu Ende.
Napster erklärte sich bereit, den Download von urheberrechtlich geschützten Werken durch
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eine spezielle Filtersoftware zu vereiteln. um eine einstweilige Verfügung vorerst abwenden
zu können.
Von der Sperre waren 5.600 Musiktitel betroffen, die Napster von den Klageparteien
übermittelt bekommen hatte. Das Blockieren von nicht lizenzierten, urheberrechtlich
geschützten Liedern war aber nicht sehr effektiv. Die Filtersysteme verhinderten kaum das
Tauschen urheberrechtlich geschützter Songs und schreckten daher auch kaum User ab. Dies
führte im April 2001 dazu, dass Richterin Marylin Hall Patel der Tauschbörse mit der
vollständigen Schließung drohte, sollten die Filter nicht effektiver werden
Juli 2001: Napster goes OFFLINE
Napster stellte vorübergehend sein Service ein. Alten Software-Versionen erlaubte Napster
keinen Zugriff mehr, die Filterregeln für urheberrechtlich geschützte Musik, wurden noch
einmal verschärft sodass nun selbst viele obskure und gar nicht geschützte Titel
herausgefiltert wurden. Das neue Napster verhinderte außerdem die Nutzung der ungefilterten
freien OpenNap-Server.
Im August 2001 gab ein Berufungsgericht der Tauschbörse erneut grünes Licht, ihren Service
wieder aufzunehmen.
Oktober 2001: NAPSTER EINIGT SICH MIT MUSIKINDUSTRIE
Die Tauschbörse hat eine Einigung mit der National Music Publishers' Asscociation (NMPA)
erzielt. Die Vereinbarung mit der NMPA bringt Napster einen Schritt weiter in Richtung
Bezahl-Service, der noch in diesem Jahr starten soll. Der Deal umfasst Rechte für rund
700.000 Songs, benötigt allerdings noch die Einwilligung des US-Bundesgerichts.
Napster soll nachträglich 26 Mio. Dollar für die nicht genehmigte Nutzung geschützter Titel
zahlen. Zusätzlich soll das Unternehmen zehn Mio. Dollar für künftige Lizenzen vorschießen.
Außerdem liegen noch immer Klagen der Recording Industry Association of America
(RIAA), die die fünf größten US-Plattenlabels repräsentiert, und einiger großer
Musikproduktionsfirmen vor.
Die RIAA gab an, eine Einigung mit Napster sei in Sichtweite. Die Tauschbörse soll aber erst
nach Bezahlung der Gebühren und Beendigung der Gerichtsverfahren wieder ans Netz gehen
dürfen. Kunden sollen künftig rund fünf Dollar pro Monat, etwa 80 ATS für den Dienst
zahlen. Genaueres steht aber noch nicht fest.
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Napster-Alternativen:
Obwohl der vielgerühmte Napster von der Musikindustrie mehr oder weniger zu Tode geklagt
wurde und jetzt wahrscheinlich in einen zahlungspflichtigen Service umgewandelt wird, ist
die Idee des Gratis-Musik-Tauschens via Internet damit allerdings noch lange nicht gestorben.
Ganz im Gegenteil: Napster-Klone schießen wie Pilze aus dem Boden und reißen sich um die
ehemaligen Napster-User.
Viele dieser neuen Programme funktionieren nach ungefähr dem gleiche Prinzip wie der
Napster: Man loggt sich in einen oder mehrere Server ein, die die gesuchte Datei dann auf den
Computern der anderen User suchen und, wenn die gewünschte Datei gefunden wird, den
Kontakt zwischen dem eigenen und dem Ziel-Computer herstellen.
OpenNap vs. Gnutella
Nach obengenanntem Prinzip funktioniert z.B. das OpenNap-Netzwerk (OpenNap ist die
Kurzform für Open Source Napster) mit Programmen wie Napigator und WinMX. Der große
Unterschied zu Napster besteht hier in der Anzahl der Server. Während Napster nur wenige
große Server benutzte, verteilt sich das OpenNap-System auf mehrere hundert Server.
Nach einem etwas anderen Schema funktioniert das Gnutella-Netzwerk, das von Programmen
wie BearShare, LimeWire, Toadnode und Mactella benutzt wird. Es ist ein sogenanntes p2p
(Peer to Peer)-Netzwerk. Hier gibt es keinen Server, sondern alle User sind sozusagen
„gleichberechtigt“. Man loggt sich ein, dabei wird man mit einem bis drei anderen Computer
verbunden, die wiederum mit einem bis drei anderen Computern verbunden sind usw.. Sucht
man jetzt nach einer Datei, durchsucht Gnutella zuerst den bzw. die Computer, mit dem man
direkt verbunden ist, und geht dann, bei negativem Suchergebnis, die ganze „Kette“ durch. Ist
die Suche erfolgreich, verbindet sich der eigene Computer mit dem Computer, der die
gewünschte Datei hat.
OpenNap und Gnutella sind derzeit die beiden meistgenutzten File-Sharing-Programme. Der
Vorteil der beiden gegenüber dem ursprünglichen Napster-System ist, daß man alle Arten von
Dateien, nicht nur MP3-Files, suchen und tauschen kann. Die Suche über das OpenNapNetzwerk geht normalerweise schneller, da der jeweilige Server schon weiß, wer über welche
Dateien verfügt. Außerdem wird das Gnutella-System langsamer, je mehr Computer
eingeloggt sind. Allerdings hat Gnutella einen großen Vorteil gegenüber Napster und
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OpenNap: Das es ein p2p-Netzwerk ist, gibt es keinen Server, der, wie bei Napster, durch eine
gerichtliche Verfügung geschlossen werden könnte.
Andere Alternativen
Abgesehen von OpenNap und Gnutella gibt es noch einige andere Programme, die nur nach
ihrem jeweils eigenen System arbeiten bzw. ihr eigenes Netzwerk benutzen. Infolgedessen
funktionieren sie zwar teilweise besser als die obengenannten Programme, haben allerdings
meistens nicht so viele User, was natürlich die Auswahl an zur Verfügung stehenden Dateien
einschränkt.
Zu diesen Programmen gehört zum Beispiel auch der „AudioGalaxy Satellite“. Das System
funktioniert über die AudioGalaxy-Website und den „Satellite“, dem eigentlichen Programm,
das auf der Festplatte installiert wird. Der große Vorteil ist, daß der „Satellite“ selbst äußerst
wenig „Platz“ braucht und auf praktisch jedem Computer funktioniert. Außerdem wird ein
abgebrochener oder fehlgeschlagener Download automatisch wieder aufgenommen, sobald
der User mit der gewünschten Datei und man selbst zur gleichen Zeit wieder online ist. Auch
wenn ein eine gesuchte Datei momentan von niemandem zur Verfügung gestellt wird, wird
der Download automatisch gestartet, sobald jemand, der diese Datei besitzt, online ist. Ein
weiteres Plus ist die große Anzahl der User und der zur Verfügung stehenden Files. Im Mai
2001 war die AudioGalaxy mit 978‘000 Usern der zweitmeist benutzte File-Sharing-Service
nach Bodetella, einem Programm für das Gnutella-Netzwerk. Der „große“ Nachteil der
Galaxy ist ihre z.T. sehr langsame Website, ohne die man ja nicht auskommt. Außerdem ist
das System etwas gewöhnungsbedürftig, wenn man vorher ein einfaches Programm à la
Napster benutzt hat.
Ein weiteres System ist das KaZaA-Netzwerk. Es funktioniert nach dem ungefähr dem
gleichen p2p-Prinzip wie das Gnutella-Netz, allerdings mit dem Unterschied, daß User mit
besonders leistungsfähigen Rechnern als „SuperNodes“ bestimmt werden. Über diese
„SuperNodes“ werden dann die Nachfragen der anderen User abgewickelt. Ein
weitverbreitetes Programm, das KaZaA benutzt, ist z.B. Morpheus. Die Vorteile des KaZaANetzwerks sind relativ schnelle Downloads und, wie schon bei Gnutella, die Tatsache, daß es
keine zentralen Server gibt, die von einem Gericht geschlossen werden könnten. Außerdem
kann man wie schon mit den diversen Gnutella- und OpenNap-Programmen alle möglichen
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Arten von Dateien herunterladen. Noch dazu besitzt das Programm Morpheus wie der Napster
einen programmeigenen Media-Player, so daß man keine neue Anwendung zu öffnen braucht,
um sich z.B. seine Mpeg3s anzuhören. Allerdings gibt es das System bis jetzt nur für
Windows, Mac-User schauen momentan noch ins Leere.
Ein Programm, das die beiden beliebtesten Internet-Aktivitäten, nämlich Chatten und FileSharing, verbindet, ist der Aimster. Man kann wie schon bei Napster mit seinen „Buddies“
chatten, während man Files austauscht, aber Aimster hat dieses Prinzip noch weiterentwickelt.
So ist es z.B. möglich, seine eigenen Files nur den Leuten auf seiner „Buddy List“ zugänglich
zu machen oder nur Files zu akzeptieren, die von „Buddies“ empfohlen werden. Allerdings
findet man mit dem Aimster nicht so viele Files wie mit den anderen Programmen und es
kommt oft genug vor, daß ein Download abgebrochen wird. Ein weiterer Nachteil ist das sehr
verwirrende und unübersichtliche Interface des Programms.
Resümee??
Im Großen und Ganzen haben die meisten der neuen File-Sharing-Programme, wie schon
gesagt, gegenüber Napster den Vorteil, daß man nicht nur Mpeg3-Dateien suchen kann. Alle
„Napster-Nachfolger“ haben aber auch zwangsläufig einige seiner Fehler bzw. Probleme
geerbt. Eine Sound-Datei kann eine schlechte Klangqualität haben, sie kann unvollständig
sein, ein Download kann aufgrund eines Fehlers abgebrochen werden, etc..
Außerdem teilen sie auch alle ihr sicherlich größtes Problem: Ein File-Sharing-Service ist
selbstverständlich nur so nützlich wie seine User bzw. deren „Tauschmaterial“ und keines der
Programme, egal ob AudioGalaxy, Aimster oder Morpheus, hat eine auch nur annähernd so
große Anzahl an Usern, wie sie der Napster hatte.
Noch dazu wurden viele dieser Programme und Systeme nicht von Firmen entwickelt,
sondern von Leuten, die das Ganze sozusagen nur als Hobby betreiben. Daher sind die
meisten wesentlich schwerer zu konfigurieren bzw. zu benutzen und bei weitem nicht so
anwenderfreundlich wie z.B. der Napster oder andere Programme, die von einer Firma aus
Profitgründen hergestellt werden.
Quellen:
Links zum Thema „Napster-Nachfolger bzw.-Alternativen“:
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http://siliconvalley.internet.com/news/article/0,2198,3531_805651,00.html
http://www.cnn.com/2001/TECH/internet/05/04/napster.alternatives.idg/
http://www.pcworld.com/features/article/0,aid,47923,00.asp
Links zum Napster-Prozess:
http://www.e-media.at/multimedia/mp3/napster/napster_prozess.asp
http://www.cnn.com/SPECIALS/2001/napster/
Links zum Thema: Erfinder, Urheberrecht und Napstergeschichte:
http://www.tagesschau.de/archiv/hinterguende/hg-napster_31102000.html
http://www.tagesthemen.de/archiv/themen2001/schule/schultexte/schla.../vm-mp-urheb.htm
http://www.tagesthemen.de/archiv/themen2001/schule7schultexte/schl...7vm-mp-shawn.htm
http://www1.cnn.com/SPECIALS/2001/napster/
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