Merkblatt AuPair Visum

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Merkblatt AuPair Visum
Stand: Dezember 2016
Au-pair-Visum
I.
Allgemeine Informationen
Zwecks Einreise nach Deutschland stellt die Auslandsvertretung ein sogenanntes nationales
Visum aus, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten
Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten
ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort
zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden
Beschäftigung als Au-pair in Deutschland aufnehmen:
Voraussetzungen
eine
-
Alter:
bei Beginn der Beschäftigung mindestens 18 Jahre (17
Jahre
für
EU/EWR-und
schweizerischeStaatsangehörige), max. 26 Jahre bei Antragstellung
-
Sprachkenntnisse:
Grundkenntnisse auf dem Niveau A1
-
Gastfamilie:
Deutsch als Muttersprache und ein Erwachsener mit
deutscher
oder
EU/EWR-Staatsangehörigkeit;
ersatzweise Deutsch als Familiensprache, wenn Au-pair
nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammt; keine
Verwandtschaft
mit
Au-pair;
mindestens
ein
minderjähriges Kind im Haushalt
-
Reisezweck:
Verbesserung der Sprachkenntnisse; Vervollständigung
der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des
Gastlandes
-
Dauer:
mind. 6 Monate, max. 12 Monate
Hierüber sowie über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Au-pairs, praktische Fragen wie
Dauer, Arbeit, Freizeit, Urlaub, Sprachkurs, Unterkunft und Verpflegung, Kosten,
Versicherung, Vermittlung sowie die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
informiert das Merkblatt „Au-pair bei deutschen Familien“.
Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer
Au-pair-Tätigkeit in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggf. die involvierten
Behörden in Deutschland prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob
die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt.
II.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung von Behörden in Deutschland sollten Sie für
die Bearbeitung Ihres Visumsantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet
ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
III.
Antragsunterlagen
!!
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige
Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Bitte sortieren Sie
die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen.
im Original mit zwei einfachen Kopien:

Reisepass, der noch mindestens ein Jahr ab Einreise in Deutschland gültig sein
muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person

Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“

Belehrung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Motivationsschreiben in deutscher Sprache

falls vorhanden: Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder TestDaf
(zweifach).
Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, findet ein entsprechender
Einstufungstest in Form eines Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung
statt.

Schriftlicher Au-pair Vertrag zwischen der Gastfamilie
Der Vertrag sollte zumindest die folgenden Angaben enthalten:
und
dem
Au-pair
o
Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Gastfamilie und Au-pair)
o
Beginn und Dauer des Vertrags
o
Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
o
Vereinbarung über Taschengeld (derzeit monatlich mindestens 260 Euro)
o
Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair ab dem Zeitpunkt der Einreise auf
ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie
des Unfalls zu versichern
o
Vereinbarung über Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden
wöchentlich, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat)
o
Unterschrift der Gasteltern sowie des Au-pairs
Ein (unverbindlicher) Mustervertrag findet sich unter
http://www.arbeitsagentur.de/nn_566334/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/arbeitenin-deutschland/DE/amz/arbeitnehmer/amz-aupair.html
Wird dieses Muster verwendet, sind keine weiteren Angaben zur
Lebensunterhaltssicherung erforderlich.
Wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen
zustande kam (www.guetegemeinschaft-aupair.de), reicht eine Fax- oder PDF-Kopie.

Au-pair-Fragebogen ausgefüllt von der Gastfamilie

Krankenversicherungsnachweis
(Reisekrankenversicherung
mit
einer
Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD). Die
Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein und
die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 90 Tage) abdecken. Ausnahmen sind
möglich: Über die tatsächlich erforderliche Dauer der Krankenversicherung werden
Sie im Rahmen des Visumsverfahrens nach Ihrer erfolgten Vorsprache informiert.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro und ist bei der Antragstellung in
brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
Merkblatt nicht hergeleitet werden.