Merkblatt AuPair Visum
Transcription
Merkblatt AuPair Visum
Stand: Dezember 2016 Au-pair-Visum I. Allgemeine Informationen Zwecks Einreise nach Deutschland stellt die Auslandsvertretung ein sogenanntes nationales Visum aus, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis. Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden Beschäftigung als Au-pair in Deutschland aufnehmen: Voraussetzungen eine - Alter: bei Beginn der Beschäftigung mindestens 18 Jahre (17 Jahre für EU/EWR-und schweizerischeStaatsangehörige), max. 26 Jahre bei Antragstellung - Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse auf dem Niveau A1 - Gastfamilie: Deutsch als Muttersprache und ein Erwachsener mit deutscher oder EU/EWR-Staatsangehörigkeit; ersatzweise Deutsch als Familiensprache, wenn Au-pair nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammt; keine Verwandtschaft mit Au-pair; mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt - Reisezweck: Verbesserung der Sprachkenntnisse; Vervollständigung der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des Gastlandes - Dauer: mind. 6 Monate, max. 12 Monate Hierüber sowie über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Au-pairs, praktische Fragen wie Dauer, Arbeit, Freizeit, Urlaub, Sprachkurs, Unterkunft und Verpflegung, Kosten, Versicherung, Vermittlung sowie die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung informiert das Merkblatt „Au-pair bei deutschen Familien“. Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Au-pair-Tätigkeit in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggf. die involvierten Behörden in Deutschland prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt. II. Bearbeitungsdauer Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung von Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung). III. Antragsunterlagen !! Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge. Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen. im Original mit zwei einfachen Kopien: Reisepass, der noch mindestens ein Jahr ab Einreise in Deutschland gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ Belehrung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) Motivationsschreiben in deutscher Sprache falls vorhanden: Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder TestDaf (zweifach). Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, findet ein entsprechender Einstufungstest in Form eines Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung statt. Schriftlicher Au-pair Vertrag zwischen der Gastfamilie Der Vertrag sollte zumindest die folgenden Angaben enthalten: und dem Au-pair o Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Gastfamilie und Au-pair) o Beginn und Dauer des Vertrags o Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs o Vereinbarung über Taschengeld (derzeit monatlich mindestens 260 Euro) o Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair ab dem Zeitpunkt der Einreise auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern o Vereinbarung über Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat) o Unterschrift der Gasteltern sowie des Au-pairs Ein (unverbindlicher) Mustervertrag findet sich unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_566334/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/arbeitenin-deutschland/DE/amz/arbeitnehmer/amz-aupair.html Wird dieses Muster verwendet, sind keine weiteren Angaben zur Lebensunterhaltssicherung erforderlich. Wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam (www.guetegemeinschaft-aupair.de), reicht eine Fax- oder PDF-Kopie. Au-pair-Fragebogen ausgefüllt von der Gastfamilie Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD). Die Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein und die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 90 Tage) abdecken. Ausnahmen sind möglich: Über die tatsächlich erforderliche Dauer der Krankenversicherung werden Sie im Rahmen des Visumsverfahrens nach Ihrer erfolgten Vorsprache informiert. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro und ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.