Schreiben der Kanzlei Lenz und Johlen

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Schreiben der Kanzlei Lenz und Johlen
EIN6EGANGEN AM 1 9. OKT. 2010
Lenz und Johlen
Rechtsanwälte Partnerschaft
Prof. Dr. Heribert JohlenPv
Lenz und Johlen· Postfach 102365 . 0 50463 Köln
Bernhard BoeckerP
Dr. Klaus SchmiemannPv
Fraktion der W.i.R. im Rat der Stadt Remscheid
Herrn Fraktionsvorsitzenden Wieland Gühne
Beethovenstraße 2
Dr. Franz-Josef Pauli P Dr.
Rainer VoßPVM
Dr. Michael OerderPv
Dr. Thomas LüttgauPV
PB
Thomas Eisner
Rainer Schmilz PV
42853 Remscheid
Dr. Alexander BeullingPVM
PV
Dr. Markus Johlen
Eberhard KeuneckePB
Dr. Inga SChwertnerPv
Dr. Philipp Libert
Dr. Chrislian Giesecke, LL.MPVL
Dr. Felix Pauliv
Dr. Gisa Hellhammer-HawigD
F
Sekretariat:
Frau Schink
Köln, den 15.10.2010
Unser Zeichen: 01761/10 13/MH
Tel.: +49 221 97 30 02-65
Dr. Tanja Lehmann
Martin Hahn
Feuerwache Remscheid, Anbau Desinfektion, Urheberrecht
P Partner i.S.d. PartGG
V Fachanwalt für Verwaltungsrecht
B Fachanwalt für Bau~ u. Architektenrecht M
AnwaltMediator DM
(Dr. Rainer Voß auch FU Hagen)
L McGili University (MonIreai, Kanada)
 Magister der Verwaltungswissenschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
(DHV Speyer)
F Maitrise en droit (UnJverslte Paris X)
sehr geehrter Herr Gühne,
Gegründet von RA Wolfgang Lenz
wir beziehen uns auf den Ihnen wohl bekannten Vorgang hinsichtlich des
geplanten
und
mittlerweile
in
Ausführung
befindlichen
Anbaus
eines
Desinfektionsgebäudes an die Feuerwache in Remscheid.
Anlass dieses Schreibens ist der mehr als unerfreuliche Ausgang eines über
mehrere Monate geführten Versuchs, im Rahmen der bezeichneten Baumaßnahme
ein für alle Beteiligten akzeptables und einvernehmliches Ergebnis im Streit um
die Urheberrechte unseres Mandanten Herrn Dipl.Ing. Walter Arns zu erreichen.
Unser Mandant hält es für angebracht, dass Ihnen die noch im Einzelnen zu
erwähnenden Vorkommnisse und sein berechtigter Unmut hierüber einmal - evtl.
auch erstmals - vor Augen geführt werden:
Lenz und Johlen
Kaygasse 5
D 50676 Köln
Tel. +49221 973002-0
Fax +49221 973002-22
www.lenz-johlen.de
Part n e rsc h aftsg esellsch
aft Sitz Köln, AG Essen PR
1775 Ust.lD.-Nr. DE
122725191
Sparkasse KölnBonn
Kto.-Nr.14002018
BLZ 370 501 98
Commerzbank AG
Kto.-Nr. 1515600
BLZ 370 40044
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Die Stadt Remscheid hatte seinerzeit die Planungen des oben bezeichneten Anbaus direkt an
das Architekturbüro Brochheuser Lüttinger in Remscheid vergeben. Als Grund wurde theoretisch durchaus legitim - angeführt, dass urheberrechtliche Streitigkeiten vermieden und
die Kontinuität gesichert werden sollten.
Das Urheberrecht an der Feuerwache Remscheid steht jedoch nicht den beauftragten
Architekten, sondern unserem Mandanten zu. Fest steht daher, dass allein mit unserem
Mandanten von Beginn an eine einvernehmliche Lösung zu den geplanten Änderungen an der
urheberrechtlich geschützten Feuerwache hätte gesucht werden können und müssen. Die
Rechtmäßigkeit einer Vergabe ohne jeglichen Wettbewerb an die Architekten Brochheuser
Lüttinger sei dabei dahingestellt.
Stattdessen wurde unserem Mandanten im Laufe der Planungen über Umwege bekannt, dass
die ausführenden Architekten den Anbau an die urheberrechtlich geschützte Feuerwache mit
einer verputzten Fassade geplant hatten. Dies widerspricht zum einen der bisher in dem
gesamten Ensemble der Feuerwache vorzufindenden Ausführung der Fassaden in
Sichtbetonelementen und zum anderen einer sinnvollen technischen Lösung im Bereich der
Feuerwache in Remscheid.
Eine solche Ausführung wollte unser Mandant - auch im eigenen Interesse der Stadt
Remscheid - demzufolge verhindern und eine einvernehmliche anderweitige Lösung finden.
Hiervon setzte er die Verwaltung entsprechend schriftlich in Kenntnis.
Eine wie auch immer geartete Antwort erhielt unser Mandant nicht. Angesichts eines ähnlich
gelagerten Vorgangs aus dem Jahre 2007 (Berufskolleg Technik), bei dem unsere Mandant bis
heute auf eine Antwort wartet, verwunderte ihn dies jedoch zunächst nicht.
Als die Bauarbeiten unmittelbar bevorstanden, entschied sich unser Mandant Anfang August
2010 seine urheberrechtlichen Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen. Auf ein
anwaltliches Schreiben des Unterzeichners teilte die Stadt Remscheid im Folgenden mit, dass
eine Ausführung in Sichtbeton erhebliche Mehrkosten nach sich zöge und deshalb nicht
möglich sei. Sie gab diese Mehrkosten mit ca. € 111.000,00 an.
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Unabhängig davon, dass sich unser Mandant fragt, warum er erst anwaltliche Hilfe in
Anspruch nehmen muss, um eine Antwort auf seine Schreiben zu erhalten, suchte unser
Mandant aufgrund dieser Information das Gespräch direkt mit den ausführenden Architekten
und Baufirmen. Es zeigte sich, dass sich die Mehrkosten tatsächlich auf ca. € 85.000,00
belaufen würden.
Da unserem Mandanten die Haushaltslage der Stadt Remscheid bewusst ist, erklärte er sich
gegenüber der Stadt Remscheid bereit, die Hälfte der Kosten zu tragen. Seine
urheberrechtlichen Ansprüche konnten ihn hiervon nicht abhalten. Er war tatsächlich bereit,
ohne jeglichen Rechtsgrund ca. € 42.500,00 in den Erfolg einer städtischen Baumaßnahme zu
investieren.
Umso mehr war unser Mandant erfreut, als die zuständige Kämmerin der Stadt Remscheid in
einem Gespräch mit dem Unterzeichner am 15.09.2010 zusagte, dass der Anbau nunmehr in
Sichtbeton ausgefühli werden solle und die Stadt Remscheid mit der Kostenteilung
einverstanden sei. Dieses Gespräch bestätigte der Unterzeichner mit E-Mail vom 15.09.2010,
die auszugsweise wie folgt lautete:
[ ... ]
wir kommen in oben bezeichneter Angelegenheit zurück auf Ihre Zusage, von den zu erwartenden
Mehrkosten einer Sichtbetonfassade die Hälfte zu übernehmen.
[
...
]
Eine endgültige Zusage bezüglich der Kostenübernahme [durch Herrn Arns] können wir derzeit leider
noch nicht abgeben, da Herr Arns urlaubsbedingt schlecht zu erreichen ist. Sie müssten die notwendigen
Mittel aber durch diese vorläufige - allerdings ausdrücklich vorbehaltliche Zusage bereitstellen können.
Eine endgültige Entscheidung lassen wir Ihnen sobald wie möglich zukommen.
[ ... ]
Wir begrüßen ausdrücklich das gefundene, wenn auch noch vorläufige Ergebnis und die Haltung der
Stadt Remscheid.
[ ... ]
Diese E-Mail zeigt, dass mit Stand vom 15.09.2010 eine entsprechende Vereinbarung
lediglich von der endgültigen Zustimmung unseres Mandanten abhing.
i\ufgrund der benanntcn Zusagc wähnte sich unser Mandant am 15.09.2010 am Ziel seiner
Bemühungen. Eine nicht nur optisch, sondern auch technisch sinnvolle
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Ausführung in Sichtbeton sollte umgesetzt werden, ein urheberrechtlicher Streit um den Anbau
konnte vermieden werden. Dass unser Mandant überhaupt bereit ist, ca. E 42.500,00 ohne
jegliche Gegenleistung an die Stadt Remscheid zu "spenden", zeigt einerseits die
Verbundenheit zu seinem schöpferischen Werk, andererseits aber auch zu der Stadt, in der er
seit Jahrzehnten lebt und arbeitet. Auf einen gerichtlichen Streit wollte unser Mandant eben
nach Möglichkeit verzichten.
Mit Befremden musste unser Mandant - auch der Unterzeichner selbst - dann zur Kenntnis
nehmen, dass sich die Stadt Remscheid offensichtlich nicht an einmal zugesagte
Vorgehensweisen gebunden sieht. Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub wurde unserem
Mandanten von Seiten der Stadt Remscheid eröffnet, dass die gefundene einvernehmliche
Lösung von der Verwaltungs spitze nicht akzeptiert werde und daher nicht mehr umgesetzt
werden sollte. Vielmehr sollten die ursprünglichen Pläne weiter verfolgt und eine Ausführung
in Verputzung nunmehr definitiv umgesetzt werden.
Auf Nachfrage des Unterzeichners bei der Kämmerin der Stadt Remscheid wurde am
06.10.2010 telefonisch besprochen, dass vor einer endgültigen Festlegung durch die Stadt
Remscheid nochmals der Rat im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 07.10.2010 über
den Vorgang unterrichtet werden würde. Sodann sei mit einer endgültigen Aussage zu
rechnen. Im Gegenzug wurde diesseitig zugesagt, dass unser Mandant bis dahin keine
rechtlichen Schritte gegen die Stadt Remscheid einleiten würde.
Im Folgenden konnte unser Mandant wiederum nur mit ungläubigem Staunen zur Kenntnis
nehmen, dass die ausführende Baufirma zwischen dem benannten Telefonat aber vor der
benannten Ratssitzung darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Anbau nun definitiv in
Verputzung ausgeführt werden sollte. An eine ernsthafte Absicht, doch noch zu einer
einvernehmlicten Lösung zu gelangen, vermag unser Mandant insofern nicht zu glauben .. I
Mit E-Mail vom 07.10.2010 teilte die Stadt Remscheid dieses Ergebnis über den
Unterzeichner schließlich auch unserem Mandanten mit.
Nach einem mehrmonatigen Hin- und Her befindet sieh unser Mandant damit wieder am
Ausgangspunkt. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als seine urheberrechtlichen
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Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Unabhängig davon lässt das Verhalten der Stadt
Remscheid gegenüber unserem Mandanten - auch als Bürger und ehemaligem Ratsmitglied aus hiesiger Sicht jedenfalls zu Wünschen übrig.
Unser Mandant behält sich daher sämtliche Rechte vor, die sich aus seinem Urheberrecht und
der seitens der Stadt Remscheid getätigten Zusage ergeben. Die Stadt Remscheid hat insofern
durch eine Verkettung von Fehleinschätzungen nicht nur eine "Spende" in Höhe von €
42.500,00 für eine technisch Überlegene und letztlich Unterhaltskosten einsparende
Ausführung abgelehnt, sondern auch das Risiko von kostenintensiven Rechtstreitigkeiten und
Schadensersatzansprüchen in Kauf genommen.
Mit freundlichen Grüßen
(Martin Hahn)
Rechtsanwalt