Schreiben der Kanzlei Lenz und Johlen
Transcription
Schreiben der Kanzlei Lenz und Johlen
EIN6EGANGEN AM 1 9. OKT. 2010 Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft Prof. Dr. Heribert JohlenPv Lenz und Johlen· Postfach 102365 . 0 50463 Köln Bernhard BoeckerP Dr. Klaus SchmiemannPv Fraktion der W.i.R. im Rat der Stadt Remscheid Herrn Fraktionsvorsitzenden Wieland Gühne Beethovenstraße 2 Dr. Franz-Josef Pauli P Dr. Rainer VoßPVM Dr. Michael OerderPv Dr. Thomas LüttgauPV PB Thomas Eisner Rainer Schmilz PV 42853 Remscheid Dr. Alexander BeullingPVM PV Dr. Markus Johlen Eberhard KeuneckePB Dr. Inga SChwertnerPv Dr. Philipp Libert Dr. Chrislian Giesecke, LL.MPVL Dr. Felix Pauliv Dr. Gisa Hellhammer-HawigD F Sekretariat: Frau Schink Köln, den 15.10.2010 Unser Zeichen: 01761/10 13/MH Tel.: +49 221 97 30 02-65 Dr. Tanja Lehmann Martin Hahn Feuerwache Remscheid, Anbau Desinfektion, Urheberrecht P Partner i.S.d. PartGG V Fachanwalt für Verwaltungsrecht B Fachanwalt für Bau~ u. Architektenrecht M AnwaltMediator DM (Dr. Rainer Voß auch FU Hagen) L McGili University (MonIreai, Kanada) Magister der Verwaltungswissenschaften Sehr geehrte Damen und Herren, (DHV Speyer) F Maitrise en droit (UnJverslte Paris X) sehr geehrter Herr Gühne, Gegründet von RA Wolfgang Lenz wir beziehen uns auf den Ihnen wohl bekannten Vorgang hinsichtlich des geplanten und mittlerweile in Ausführung befindlichen Anbaus eines Desinfektionsgebäudes an die Feuerwache in Remscheid. Anlass dieses Schreibens ist der mehr als unerfreuliche Ausgang eines über mehrere Monate geführten Versuchs, im Rahmen der bezeichneten Baumaßnahme ein für alle Beteiligten akzeptables und einvernehmliches Ergebnis im Streit um die Urheberrechte unseres Mandanten Herrn Dipl.Ing. Walter Arns zu erreichen. Unser Mandant hält es für angebracht, dass Ihnen die noch im Einzelnen zu erwähnenden Vorkommnisse und sein berechtigter Unmut hierüber einmal - evtl. auch erstmals - vor Augen geführt werden: Lenz und Johlen Kaygasse 5 D 50676 Köln Tel. +49221 973002-0 Fax +49221 973002-22 www.lenz-johlen.de Part n e rsc h aftsg esellsch aft Sitz Köln, AG Essen PR 1775 Ust.lD.-Nr. DE 122725191 Sparkasse KölnBonn Kto.-Nr.14002018 BLZ 370 501 98 Commerzbank AG Kto.-Nr. 1515600 BLZ 370 40044 - 2 - Die Stadt Remscheid hatte seinerzeit die Planungen des oben bezeichneten Anbaus direkt an das Architekturbüro Brochheuser Lüttinger in Remscheid vergeben. Als Grund wurde theoretisch durchaus legitim - angeführt, dass urheberrechtliche Streitigkeiten vermieden und die Kontinuität gesichert werden sollten. Das Urheberrecht an der Feuerwache Remscheid steht jedoch nicht den beauftragten Architekten, sondern unserem Mandanten zu. Fest steht daher, dass allein mit unserem Mandanten von Beginn an eine einvernehmliche Lösung zu den geplanten Änderungen an der urheberrechtlich geschützten Feuerwache hätte gesucht werden können und müssen. Die Rechtmäßigkeit einer Vergabe ohne jeglichen Wettbewerb an die Architekten Brochheuser Lüttinger sei dabei dahingestellt. Stattdessen wurde unserem Mandanten im Laufe der Planungen über Umwege bekannt, dass die ausführenden Architekten den Anbau an die urheberrechtlich geschützte Feuerwache mit einer verputzten Fassade geplant hatten. Dies widerspricht zum einen der bisher in dem gesamten Ensemble der Feuerwache vorzufindenden Ausführung der Fassaden in Sichtbetonelementen und zum anderen einer sinnvollen technischen Lösung im Bereich der Feuerwache in Remscheid. Eine solche Ausführung wollte unser Mandant - auch im eigenen Interesse der Stadt Remscheid - demzufolge verhindern und eine einvernehmliche anderweitige Lösung finden. Hiervon setzte er die Verwaltung entsprechend schriftlich in Kenntnis. Eine wie auch immer geartete Antwort erhielt unser Mandant nicht. Angesichts eines ähnlich gelagerten Vorgangs aus dem Jahre 2007 (Berufskolleg Technik), bei dem unsere Mandant bis heute auf eine Antwort wartet, verwunderte ihn dies jedoch zunächst nicht. Als die Bauarbeiten unmittelbar bevorstanden, entschied sich unser Mandant Anfang August 2010 seine urheberrechtlichen Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen. Auf ein anwaltliches Schreiben des Unterzeichners teilte die Stadt Remscheid im Folgenden mit, dass eine Ausführung in Sichtbeton erhebliche Mehrkosten nach sich zöge und deshalb nicht möglich sei. Sie gab diese Mehrkosten mit ca. € 111.000,00 an. -3- Unabhängig davon, dass sich unser Mandant fragt, warum er erst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um eine Antwort auf seine Schreiben zu erhalten, suchte unser Mandant aufgrund dieser Information das Gespräch direkt mit den ausführenden Architekten und Baufirmen. Es zeigte sich, dass sich die Mehrkosten tatsächlich auf ca. € 85.000,00 belaufen würden. Da unserem Mandanten die Haushaltslage der Stadt Remscheid bewusst ist, erklärte er sich gegenüber der Stadt Remscheid bereit, die Hälfte der Kosten zu tragen. Seine urheberrechtlichen Ansprüche konnten ihn hiervon nicht abhalten. Er war tatsächlich bereit, ohne jeglichen Rechtsgrund ca. € 42.500,00 in den Erfolg einer städtischen Baumaßnahme zu investieren. Umso mehr war unser Mandant erfreut, als die zuständige Kämmerin der Stadt Remscheid in einem Gespräch mit dem Unterzeichner am 15.09.2010 zusagte, dass der Anbau nunmehr in Sichtbeton ausgefühli werden solle und die Stadt Remscheid mit der Kostenteilung einverstanden sei. Dieses Gespräch bestätigte der Unterzeichner mit E-Mail vom 15.09.2010, die auszugsweise wie folgt lautete: [ ... ] wir kommen in oben bezeichneter Angelegenheit zurück auf Ihre Zusage, von den zu erwartenden Mehrkosten einer Sichtbetonfassade die Hälfte zu übernehmen. [ ... ] Eine endgültige Zusage bezüglich der Kostenübernahme [durch Herrn Arns] können wir derzeit leider noch nicht abgeben, da Herr Arns urlaubsbedingt schlecht zu erreichen ist. Sie müssten die notwendigen Mittel aber durch diese vorläufige - allerdings ausdrücklich vorbehaltliche Zusage bereitstellen können. Eine endgültige Entscheidung lassen wir Ihnen sobald wie möglich zukommen. [ ... ] Wir begrüßen ausdrücklich das gefundene, wenn auch noch vorläufige Ergebnis und die Haltung der Stadt Remscheid. [ ... ] Diese E-Mail zeigt, dass mit Stand vom 15.09.2010 eine entsprechende Vereinbarung lediglich von der endgültigen Zustimmung unseres Mandanten abhing. i\ufgrund der benanntcn Zusagc wähnte sich unser Mandant am 15.09.2010 am Ziel seiner Bemühungen. Eine nicht nur optisch, sondern auch technisch sinnvolle - 4 - Ausführung in Sichtbeton sollte umgesetzt werden, ein urheberrechtlicher Streit um den Anbau konnte vermieden werden. Dass unser Mandant überhaupt bereit ist, ca. E 42.500,00 ohne jegliche Gegenleistung an die Stadt Remscheid zu "spenden", zeigt einerseits die Verbundenheit zu seinem schöpferischen Werk, andererseits aber auch zu der Stadt, in der er seit Jahrzehnten lebt und arbeitet. Auf einen gerichtlichen Streit wollte unser Mandant eben nach Möglichkeit verzichten. Mit Befremden musste unser Mandant - auch der Unterzeichner selbst - dann zur Kenntnis nehmen, dass sich die Stadt Remscheid offensichtlich nicht an einmal zugesagte Vorgehensweisen gebunden sieht. Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub wurde unserem Mandanten von Seiten der Stadt Remscheid eröffnet, dass die gefundene einvernehmliche Lösung von der Verwaltungs spitze nicht akzeptiert werde und daher nicht mehr umgesetzt werden sollte. Vielmehr sollten die ursprünglichen Pläne weiter verfolgt und eine Ausführung in Verputzung nunmehr definitiv umgesetzt werden. Auf Nachfrage des Unterzeichners bei der Kämmerin der Stadt Remscheid wurde am 06.10.2010 telefonisch besprochen, dass vor einer endgültigen Festlegung durch die Stadt Remscheid nochmals der Rat im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 07.10.2010 über den Vorgang unterrichtet werden würde. Sodann sei mit einer endgültigen Aussage zu rechnen. Im Gegenzug wurde diesseitig zugesagt, dass unser Mandant bis dahin keine rechtlichen Schritte gegen die Stadt Remscheid einleiten würde. Im Folgenden konnte unser Mandant wiederum nur mit ungläubigem Staunen zur Kenntnis nehmen, dass die ausführende Baufirma zwischen dem benannten Telefonat aber vor der benannten Ratssitzung darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Anbau nun definitiv in Verputzung ausgeführt werden sollte. An eine ernsthafte Absicht, doch noch zu einer einvernehmlicten Lösung zu gelangen, vermag unser Mandant insofern nicht zu glauben .. I Mit E-Mail vom 07.10.2010 teilte die Stadt Remscheid dieses Ergebnis über den Unterzeichner schließlich auch unserem Mandanten mit. Nach einem mehrmonatigen Hin- und Her befindet sieh unser Mandant damit wieder am Ausgangspunkt. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als seine urheberrechtlichen - 5 - Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Unabhängig davon lässt das Verhalten der Stadt Remscheid gegenüber unserem Mandanten - auch als Bürger und ehemaligem Ratsmitglied aus hiesiger Sicht jedenfalls zu Wünschen übrig. Unser Mandant behält sich daher sämtliche Rechte vor, die sich aus seinem Urheberrecht und der seitens der Stadt Remscheid getätigten Zusage ergeben. Die Stadt Remscheid hat insofern durch eine Verkettung von Fehleinschätzungen nicht nur eine "Spende" in Höhe von € 42.500,00 für eine technisch Überlegene und letztlich Unterhaltskosten einsparende Ausführung abgelehnt, sondern auch das Risiko von kostenintensiven Rechtstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen in Kauf genommen. Mit freundlichen Grüßen (Martin Hahn) Rechtsanwalt