Rechtsanwaltsliste
Transcription
Rechtsanwaltsliste
Stand: 03/ 2015 Anwaltsliste (ohne Gewähr) I. Haftungsausschluss Die nachfolgenden Angaben basieren auf Informationen, die der Botschaft Rangun zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Benennung von Anwälten und sonstigen Rechtsbeiständen erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Bei einer möglichen Mandatserteilung haben Mandanten alle hierdurch anfallenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen. II. Standesvertretung der Rechtsanwälte Eine landesweite tätige Rechtsanwaltskammer, welche die Standesinteressen der Anwälte vertritt, über die Einhaltung des Berufsrechts wacht und bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten vermitteln könnte, existiert in Myanmar in dieser Form nicht. Neben kleineren örtlichen Zusammenschlüssen von Rechtsanwälten ist vor allem die Anwaltskammer Rangun (Yangon Bar Association) einer deutschen Anwaltskammer noch am ehesten vergleichbar. Sie ist über ihren Präsidenten, U Ohn Maung, unter der Telefonnummer +95-1- 376481 erreichbar. Deutsche Botschaft Rangun 9 Bogyoke Aung San Museum Road Bahan Township 11201 Yangon / Republic of the Union of Myanmar Tel.: +95-1-548951, 548952, 548953 Fax: +95-1-548899 III. Aufstellung der Rechtsanwälte Mr. Sebastian Pawlita Polastri Wint & Partners Legal & Tax Advisors No. 659 (B) Mya Kan Thar (1) Street Kamayut Township, Yangon, Myanmar Tel.: +95-9-401 529 445 E-Mail: [email protected] Internet: www.pwplegal.com Sprachen: Englisch, Deutsch, Japanisch, Chinesisch, Malaysisch, Italienisch Beratungsschwerpunkte: Rechtsbeistand zu allen Aspekten ausländischem Investments in Myanmar (Investmentgenehmigungen, Firmengründungen, Verhandeln mit Behörden, Telekommunikation, Infrastruktur, Immobilien, Ressourcen, Hotels und Tourismus, Bankenwesen, Energieerzeugung, Körperschaftsrecht Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Englisch U Min Sein Advocate of the Supreme Court # 07-Pansodan Office Tower 189-195, Pansodan Sttreet Kyauktada Township Yangon Tel. office: 01-951-253273 Mobile: 09-5017200 Email: [email protected] Sprachen: Englisch, Myanmar Beratungsschwerpunkte: Firmenrecht, Erbschaftsrecht, Internationale Verträge, Firmengründungen, Strafrecht Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Englisch Dr. Theodor Strohal Senior Partner U Min Sein & Strohal Associates Partnership 7B 189-195 Pansodan Tower Pansodan Str. Yangon Tel.: 01-253273, 01-391528, Tel. mobile: 09-875 6490, 09-8605113 [email protected] [email protected] Sprachen: Englisch, Mandarin, Deutsch, Arabisch, Tagalog, Türkisch, Myanmar Beratungsschwerpunkte: Business Law im Allgemeinen, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Gemeinschaftsunternehmen, Immobilienrecht, Einwanderungsrecht, Arbeitsrecht Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Englisch Luther Corporate Services Ltd. 1. Mr Alexander Bohusch General Manager/ Foreign Legal Adviser Myawaddy Bank Luxury Complex, 4th floor Apt. 401 Bogyoke Road cnr. Wa Dan Str., Lanmadaw Township Yangon Tel.: 011220614, DID: 01 2301609 - 104 Fax: 01-2301353 Tel. Mobil: 09-425313740 Email: [email protected] Internet: www.luther-services.com Sprachen: Deutsch, Englisch Beratungsschwerpunkte: Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht/Gemeinschaftsunternehmen, Arbeitsrecht, Zollrecht, burmesisches Immigrationsrecht, das für Ausländer in Myanmar relevant ist (Genehmigungen, die eine berufliche Tätigkeit gestatten etc.), Auslandsinvestitionen, Außenhandelsrecht, Gewerberecht und Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht und Joint Ventures, Steueroptimierung, Steuerberatung, Public Private Partnership, Anstellungen, Dienstverhältnisse, Lizenzvergabe, Auslandsinvestitionen Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Deutsch, Englisch SKRK Legal Services 1. Lutz Koch LL.M. Managing Director /Attorney at Law 2. Georg Schäfke Attorney at Law No. 41 (B) Sabai Yone St., 8th quarter Yankin Tsp., Yangon Tel.: 01-666 703 1. [email protected] 2. [email protected] Internet: www.skrk-legal.com Sprachen: Deutsch, Englisch, Myanmar, Spanisch, Mandarin, Thai Beratungsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Internationales Handelsrecht, Gewerberecht, Anlagerecht, Eigentumsrecht, Ausländer- und Einwanderungsrecht, Strafrecht, Privatrecht (auch international), Erbschaftsrecht Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Englisch, Deutsch Prof. Dr. Jur. Alexander Ressos Rechtsanwalt /Solicitor Fachanwalt für Steuerrecht 70A Chab Street, Singapur 069443 Tel. 8522 4074 Email: [email protected] Internet: www.rechtsanwalt-myanmar.de Regionale Schwerpunkte: Myanmar, Singapur, Indonesien, Malaysia Sprachen: Deutsch, Englisch Beratungsschwerpunkte: Internationales Wirtschafts- u. Steuerrecht, Gesellschaftsgründung, Subventionsprogramme, Handels- u. Vertragsrecht, Internat. Arbeits- u. Sozialversicherungsrecht, Beratung von mittelständischen Unternehmen, Vertretung in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und internationalen Schiedsverfahren, Strafrecht Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Englisch Oliver Massmann (Kanzlei – Duane Morris Vietnam LLC) (auch Sitz in Vietnam - phone:84 4 3946 2205, 84 169 2495833) No. 10, Phoyazar Street 15 Ward, Baukhtaw Yankin Tsp. Yangon Email: [email protected] Sprachen: Deutsch, Englisch Beratungsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Sicherheiten, Fusionen und Beschaffung, Komplexe Finanztransaktionen, Energie, Umwelt und Ressourcen, Informationstechnologie und Telekommunikation, Besteuerung (auch international), Geschäftsgründungen, Wirtschaftsrecht (Technik, Medien u. Telekommunikation) Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Englisch Rödl & Partner Jürgen Baur, Partner Ursus-Mortimer Negenborn, Senior Associate 63c Pyay Road, 6.5 Mile Hlaing Tsp., Yangon Tel: 01 538675 - 200 Email: [email protected] [email protected] Internet: www.roedl.de Sprachen: Deutsch, Englisch, Myanmar Beratungsschwerpunkte: Investitionsrecht, Gründung und Lizenzerlangung (Tochterunternehmen, JV, Zweigniederlassungen), Steuerrecht und Steuerberatung, Unternehmenskauf und Due Diligence, Gesellschaftsrecht und Corporate Housekeeping, Real Estate und Baurecht, Arbeitsrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Gewerberecht und internationales Handelsrecht, IP-Recht, Einwanderungsrecht, Beratung Finanz- und Rechnungswesen Möglichkeit eines Referendariats: Ja Sprachanforderungen: Deutsch, Englisch IV. Landesspezifische Besonderheiten der Rechtsverfolgung Um die richterliche Arbeit entsprechend dem Gerichtswesengesetz (2010) zu ermöglichen, wurden Myanmars Gerichte unter dem gegenwärtigen Rechtssystem reformiert und neu gegründet. Dazu gehören Gerichte wie der Oberste Unionsgerichtshof (Supreme Court of the Union), Oberlandesgerichte (High Courts of the Region / State), das Gericht der selbstverwaltenden Gliederungen/Zonen (Courts of Selfadministered Region / Zone), Landgerichte (District Courts), Amtsgerichte (Township Courts), Militärgerichte (Court Martial) und das Verfassungsgericht der Union (Constitutional Tribunal of the Union). Abgesehen von den eben genannten Gerichten wurden auch andere, mit spezifischen Rechtsgebieten befasste, Gerichte neu gegründet. Dazu gehören Jugendgerichte mit Gerichtsbarkeit über Rechtsverstöße von Minderjährigen, Stadtgerichte mit Gerichtsbarkeit über städtische Rechtsverstöße und Verkehrsgerichte mit der Gerichtsbarkeit über Rechtsverstöße im Straßenverkehr. Erste Rechtsinstanz sind die Amtsgerichte. Die erste Revision ist bei den Landgerichten und den Gerichten der selbstverwaltenden Gliederungen / Zonen einzulegen; die zweite Revision bei den Oberlandesgerichten. Letzte Instanz ist der Oberste Unionsgerichtshof. Rechtsberufe in Myanmar können in die Kategorien Richter, Justizbeamte und Anwälte eingeteilt werden. Es gibt zwei Arten von Anwälten: höherrangige Verteidiger und Advokaten. Ein höherrangiger Verteidiger ist ein lizenzierter Anwalt, dem es gestattet ist bei Verhandlungen vor den Oberlandesgerichten aufzutreten und der den zweiten Vorsitz neben einem Advokaten in einer Anhörung vor dem Obersten Unionsgerichtshof innehaben darf. Advokat ist der höchste Grad eines lizenzierten Anwalts, dem somit gestattet ist vor dem Obersten Unionsgerichtshof bei letztinstanzlichen Berufung aufzutreten. Justizbeamte sind Staatsanwälte und haben das Mandat den Staat in einer weiten Reihe von Fällen zu vertreten. Hierbei geht es um alle Fälle, in denen Rechtsbrüche gegen den Staat vorliegen, unter anderem strafrechtliche Prozesse. Richtergrade entsprechen den Gerichte, an denen die Richter arbeiten. Strafrechtliche Verfahren Strafrechtliche Verfahren in Myanmar können in drei Kategorien unterteilt werden, die da wären 1.) Klageerhebung und -zustellung, 2.) Verhandlung und Verurteilung, und 3.) Vollzug des Urteils. Klageerhebung und Zustellung der Klage Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann der Geschädigte die Streitigkeit mit dem Verursacher des Schadens im Mediationsverfahren beilegen lassen, wozu keine Anwälte nötig sind. Falls eine Beilegung der Streitigkeit nicht erfolgreich ist und der Geschädigte sich für ein Gerichtsverfahren entscheidet, muss er einen Anwalt beauftragen, der ihn vor Gericht vertreten kann. In Strafverfahren erheben die Staatsanwälte und / oder Anwälte des Geschädigten sofort Anklage. Wenn der Geschädigte im Strafverfahren als Nebenkläger auftritt und sich keinen Anwalt leisten kann wird er durch Staatsanwälte vertreten. Wenn der Angeklagte sich keinen Anwalt leisten kann darf er durch Pro Bono Anwälte vertreten werden. Um Klage zu erheben muss der Nebenkläger die Vorladung sowie die Anklage schriftlich bei Gericht einreichen und die Gerichts- und Stempelgebühren bezahlen. Die Beträge variieren entsprechend dem Gerichtsgebührengesetz und dem Stem- pelgebührengesetz. Danach wird die Gerichtsverwaltung das Verfahren registrieren und die Anklageschrift dem zugeteilten Richter zustellen. Nachdem die Klage von dem Richter überprüft und verifiziert wurde kann der Richter entscheiden, die Klage des Nebenklägers zu akzeptieren und dem Angeklagten eine Vorladung zukommen zu lassen. Verhandlung und Urteil Bei der Gerichtsverhandlung präsentieren die Parteien ihre Argumente dem Gericht mündlich und Zeugen werden von den Anwälten beider Parteien befragt. Nebenkläger und Angeklagter können darum bitten, die Beweisaufnahme zu schließen und das Gericht kann entscheiden, dieser Bitte nachzukommen. Danach legt der Richter den Termin für die abschließende Beweisaufnahme und das Plädoyer fest. Die Parteien dürfen ihr Plädoyer mündlich oder schriftlich abgeben. Nach den Plädoyers legt der Richter den Termin für die Urteilsverkündung fest. Innerhalb einer bestimmten Frist nach der Urteilsverkündung hat der Angeklagte das Recht, gegen das Urteil Revision einzulegen. Falls der Angeklagte dies nicht tut wird das Urteil am Ende der Frist rechtskräftig. Falls der Angeklagte verloren hat muss er dem Nebenkläger die Gerichtskosten erstatten.