Rechtsanwaltsliste

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Rechtsanwaltsliste
Stand: 03/ 2015
Anwaltsliste
(ohne Gewähr)
I. Haftungsausschluss
Die nachfolgenden Angaben basieren auf Informationen, die der Botschaft Rangun zum
Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Benennung von Anwälten und sonstigen Rechtsbeiständen erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Bei einer möglichen Mandatserteilung haben Mandanten alle hierdurch anfallenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen.
II. Standesvertretung der Rechtsanwälte
Eine landesweite tätige Rechtsanwaltskammer, welche die Standesinteressen der Anwälte
vertritt, über die Einhaltung des Berufsrechts wacht und bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten vermitteln könnte, existiert in Myanmar in dieser Form nicht.
Neben kleineren örtlichen Zusammenschlüssen von Rechtsanwälten ist vor allem die Anwaltskammer Rangun (Yangon Bar Association) einer deutschen Anwaltskammer noch am
ehesten vergleichbar.
Sie ist über ihren Präsidenten, U Ohn Maung, unter der Telefonnummer +95-1- 376481
erreichbar.
Deutsche Botschaft Rangun
9 Bogyoke Aung San Museum Road
Bahan Township
11201 Yangon / Republic of the Union of Myanmar
Tel.:
+95-1-548951, 548952, 548953
Fax:
+95-1-548899
III. Aufstellung der Rechtsanwälte
Mr. Sebastian Pawlita
Polastri Wint & Partners Legal & Tax Advisors
No. 659 (B) Mya Kan Thar (1) Street
Kamayut Township,
Yangon, Myanmar
Tel.: +95-9-401 529 445
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pwplegal.com
Sprachen: Englisch, Deutsch, Japanisch, Chinesisch, Malaysisch, Italienisch
Beratungsschwerpunkte:
Rechtsbeistand zu allen Aspekten ausländischem Investments in Myanmar (Investmentgenehmigungen, Firmengründungen, Verhandeln mit Behörden, Telekommunikation, Infrastruktur, Immobilien, Ressourcen, Hotels und Tourismus, Bankenwesen, Energieerzeugung,
Körperschaftsrecht
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Englisch
U Min Sein
Advocate of the Supreme Court
# 07-Pansodan Office Tower
189-195, Pansodan Sttreet
Kyauktada Township
Yangon
Tel. office: 01-951-253273
Mobile: 09-5017200
Email: [email protected]
Sprachen: Englisch, Myanmar
Beratungsschwerpunkte:
Firmenrecht, Erbschaftsrecht, Internationale Verträge, Firmengründungen, Strafrecht
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Englisch
Dr. Theodor Strohal
Senior Partner
U Min Sein & Strohal Associates Partnership
7B 189-195 Pansodan Tower
Pansodan Str.
Yangon
Tel.:
01-253273, 01-391528,
Tel. mobile: 09-875 6490, 09-8605113
[email protected]
[email protected]
Sprachen: Englisch, Mandarin, Deutsch, Arabisch, Tagalog, Türkisch, Myanmar
Beratungsschwerpunkte:
Business Law im Allgemeinen, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Gemeinschaftsunternehmen, Immobilienrecht, Einwanderungsrecht, Arbeitsrecht
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Englisch
Luther Corporate Services Ltd.
1. Mr Alexander Bohusch
General Manager/ Foreign Legal Adviser
Myawaddy Bank Luxury Complex, 4th floor Apt. 401
Bogyoke Road cnr. Wa Dan Str., Lanmadaw Township
Yangon
Tel.: 011220614, DID: 01 2301609 - 104
Fax: 01-2301353
Tel. Mobil: 09-425313740
Email: [email protected]
Internet: www.luther-services.com
Sprachen: Deutsch, Englisch
Beratungsschwerpunkte:
Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht/Gemeinschaftsunternehmen, Arbeitsrecht, Zollrecht, burmesisches Immigrationsrecht, das für Ausländer in Myanmar relevant ist (Genehmigungen,
die eine berufliche Tätigkeit gestatten etc.), Auslandsinvestitionen, Außenhandelsrecht, Gewerberecht und Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht und Joint Ventures, Steueroptimierung,
Steuerberatung, Public Private Partnership, Anstellungen, Dienstverhältnisse, Lizenzvergabe, Auslandsinvestitionen
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Deutsch, Englisch
SKRK Legal Services
1. Lutz Koch LL.M.
Managing Director /Attorney at Law
2. Georg Schäfke
Attorney at Law
No. 41 (B) Sabai Yone St., 8th quarter
Yankin Tsp., Yangon
Tel.: 01-666 703
1. [email protected]
2. [email protected]
Internet: www.skrk-legal.com
Sprachen: Deutsch, Englisch, Myanmar, Spanisch, Mandarin, Thai
Beratungsschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Internationales Handelsrecht, Gewerberecht, Anlagerecht, Eigentumsrecht, Ausländer- und Einwanderungsrecht, Strafrecht, Privatrecht (auch international), Erbschaftsrecht
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Englisch, Deutsch
Prof. Dr. Jur. Alexander Ressos
Rechtsanwalt /Solicitor
Fachanwalt für Steuerrecht
70A Chab Street, Singapur 069443
Tel. 8522 4074
Email: [email protected]
Internet: www.rechtsanwalt-myanmar.de
Regionale Schwerpunkte: Myanmar, Singapur, Indonesien, Malaysia
Sprachen: Deutsch, Englisch
Beratungsschwerpunkte:
Internationales Wirtschafts- u. Steuerrecht, Gesellschaftsgründung, Subventionsprogramme,
Handels- u. Vertragsrecht, Internat. Arbeits- u. Sozialversicherungsrecht, Beratung von mittelständischen Unternehmen, Vertretung in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und
internationalen Schiedsverfahren, Strafrecht
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Englisch
Oliver Massmann
(Kanzlei – Duane Morris Vietnam LLC)
(auch Sitz in Vietnam - phone:84 4 3946 2205, 84 169 2495833)
No. 10, Phoyazar Street
15 Ward, Baukhtaw Yankin Tsp.
Yangon
Email: [email protected]
Sprachen: Deutsch, Englisch
Beratungsschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Sicherheiten, Fusionen und Beschaffung, Komplexe Finanztransaktionen, Energie, Umwelt und Ressourcen, Informationstechnologie und Telekommunikation,
Besteuerung (auch international), Geschäftsgründungen, Wirtschaftsrecht (Technik, Medien
u. Telekommunikation)
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Englisch
Rödl & Partner
Jürgen Baur, Partner
Ursus-Mortimer Negenborn, Senior Associate
63c Pyay Road, 6.5 Mile Hlaing Tsp., Yangon
Tel: 01 538675 - 200
Email: [email protected]
[email protected]
Internet: www.roedl.de
Sprachen: Deutsch, Englisch, Myanmar
Beratungsschwerpunkte:
Investitionsrecht, Gründung und Lizenzerlangung (Tochterunternehmen, JV, Zweigniederlassungen), Steuerrecht und Steuerberatung, Unternehmenskauf und Due Diligence, Gesellschaftsrecht und Corporate Housekeeping, Real Estate und Baurecht, Arbeitsrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Gewerberecht und internationales Handelsrecht, IP-Recht, Einwanderungsrecht, Beratung Finanz- und Rechnungswesen
Möglichkeit eines Referendariats: Ja
Sprachanforderungen: Deutsch, Englisch
IV. Landesspezifische Besonderheiten der Rechtsverfolgung
Um die richterliche Arbeit entsprechend dem Gerichtswesengesetz (2010) zu ermöglichen, wurden Myanmars Gerichte unter dem gegenwärtigen Rechtssystem reformiert und neu gegründet. Dazu gehören Gerichte wie der Oberste Unionsgerichtshof
(Supreme Court of the Union), Oberlandesgerichte (High Courts of the Region / State), das Gericht der selbstverwaltenden Gliederungen/Zonen (Courts of Selfadministered Region / Zone), Landgerichte (District Courts), Amtsgerichte (Township
Courts), Militärgerichte (Court Martial) und das Verfassungsgericht der Union (Constitutional Tribunal of the Union). Abgesehen von den eben genannten Gerichten
wurden auch andere, mit spezifischen Rechtsgebieten befasste, Gerichte neu gegründet. Dazu gehören Jugendgerichte mit Gerichtsbarkeit über Rechtsverstöße von
Minderjährigen, Stadtgerichte mit Gerichtsbarkeit über städtische Rechtsverstöße
und Verkehrsgerichte mit der Gerichtsbarkeit über Rechtsverstöße im Straßenverkehr.
Erste Rechtsinstanz sind die Amtsgerichte. Die erste Revision ist bei den Landgerichten und den Gerichten der selbstverwaltenden Gliederungen / Zonen einzulegen;
die zweite Revision bei den Oberlandesgerichten. Letzte Instanz ist der Oberste
Unionsgerichtshof.
Rechtsberufe in Myanmar können in die Kategorien Richter, Justizbeamte und Anwälte eingeteilt werden. Es gibt zwei Arten von Anwälten: höherrangige Verteidiger
und Advokaten. Ein höherrangiger Verteidiger ist ein lizenzierter Anwalt, dem es gestattet ist bei Verhandlungen vor den Oberlandesgerichten aufzutreten und der den
zweiten Vorsitz neben einem Advokaten in einer Anhörung vor dem Obersten Unionsgerichtshof innehaben darf. Advokat ist der höchste Grad eines lizenzierten Anwalts, dem somit gestattet ist vor dem Obersten Unionsgerichtshof bei letztinstanzlichen Berufung aufzutreten. Justizbeamte sind Staatsanwälte und haben das Mandat
den Staat in einer weiten Reihe von Fällen zu vertreten. Hierbei geht es um alle Fälle, in denen Rechtsbrüche gegen den Staat vorliegen, unter anderem strafrechtliche
Prozesse. Richtergrade entsprechen den Gerichte, an denen die Richter arbeiten.
Strafrechtliche Verfahren
Strafrechtliche Verfahren in Myanmar können in drei Kategorien unterteilt werden,
die da wären 1.) Klageerhebung und -zustellung, 2.) Verhandlung und Verurteilung,
und 3.) Vollzug des Urteils.
Klageerhebung und Zustellung der Klage
Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann der Geschädigte die Streitigkeit
mit dem Verursacher des Schadens im Mediationsverfahren beilegen lassen, wozu
keine Anwälte nötig sind. Falls eine Beilegung der Streitigkeit nicht erfolgreich ist und
der Geschädigte sich für ein Gerichtsverfahren entscheidet, muss er einen Anwalt
beauftragen, der ihn vor Gericht vertreten kann. In Strafverfahren erheben die
Staatsanwälte und / oder Anwälte des Geschädigten sofort Anklage.
Wenn der Geschädigte im Strafverfahren als Nebenkläger auftritt und sich keinen
Anwalt leisten kann wird er durch Staatsanwälte vertreten. Wenn der Angeklagte
sich keinen Anwalt leisten kann darf er durch Pro Bono Anwälte vertreten werden.
Um Klage zu erheben muss der Nebenkläger die Vorladung sowie die Anklage
schriftlich bei Gericht einreichen und die Gerichts- und Stempelgebühren bezahlen.
Die Beträge variieren entsprechend dem Gerichtsgebührengesetz und dem Stem-
pelgebührengesetz. Danach wird die Gerichtsverwaltung das Verfahren registrieren
und die Anklageschrift dem zugeteilten Richter zustellen. Nachdem die Klage von
dem Richter überprüft und verifiziert wurde kann der Richter entscheiden, die Klage
des Nebenklägers zu akzeptieren und dem Angeklagten eine Vorladung zukommen
zu lassen.
Verhandlung und Urteil
Bei der Gerichtsverhandlung präsentieren die Parteien ihre Argumente dem Gericht
mündlich und Zeugen werden von den Anwälten beider Parteien befragt. Nebenkläger und Angeklagter können darum bitten, die Beweisaufnahme zu schließen und
das Gericht kann entscheiden, dieser Bitte nachzukommen. Danach legt der Richter
den Termin für die abschließende Beweisaufnahme und das Plädoyer fest. Die Parteien dürfen ihr Plädoyer mündlich oder schriftlich abgeben. Nach den Plädoyers legt
der Richter den Termin für die Urteilsverkündung fest.
Innerhalb einer bestimmten Frist nach der Urteilsverkündung hat der Angeklagte das
Recht, gegen das Urteil Revision einzulegen. Falls der Angeklagte dies nicht tut wird
das Urteil am Ende der Frist rechtskräftig. Falls der Angeklagte verloren hat muss er
dem Nebenkläger die Gerichtskosten erstatten.