KTQ– QUALITÄTSBERICHT
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KTQ– QUALITÄTSBERICHT
KTQ– QUALITÄTSBERICHT Krankenhaus: MARIENHOSPITAL EMSDETTEN GmbH Institutionskennzeichen: 260550745 Anschrift: Marienstraße 45 48282 Emsdetten Ist zertifiziert nach KTQ® mit der Zertifikatnummer: 2009 – 0046 K durch die "Name" KTQ-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSI Management Systems und Umweltgutachter Deutschland GmbH, Hanau Datum der Ausstellung: 08.05.2009 Gültigkeitsdauer: 07.05.2012 Inhaltsverzeichnis ® Vorwort der KTQ .................................................................................................................................... 3 Einleitung des Marienhospitals Emsdetten GmbH .................................................................................. 5 1 Patientenorientierung im Krankenhaus ................................................................................................ 7 2 Sicherstellung der Mitarbeiterorientierung.......................................................................................... 11 3 Sicherheit im Krankenhaus................................................................................................................. 14 4 Informationswesen ............................................................................................................................. 17 5 Krankenhausführung .......................................................................................................................... 19 6 Qualitätsmanagement ........................................................................................................................ 22 Seite 2/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de Vorwort der KTQ® Die KTQ-Zertifizierung ist ein spezifisches Zertifizierungsverfahren des Gesundheitswesens für die Bereiche Krankenhaus, Arztpraxen, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Getragen wird die KTQ® von der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen1. Darüber hinaus wurde der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschland e. V. (HB) mit Beginn des Routinebetriebes im „Niedergelassenen Bereich“ ebenfalls Gesellschafter der KTQ-GmbH. Die Entwicklung des Verfahrens wurde finanziell und ideell vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und vom Institut für medizinische Informationsverarbeitung in Tübingen wissenschaftlich begleitet. Die Verfahrensinhalte wurden ausschließlich von Praktikern entwickelt und erprobt. Mit diesem spezifischen Zertifizierungsverfahren bietet die KTQ® den genannten Einrichtungen ein Instrument an, mit dem sie die Qualität ihrer Leistungen durch die Zertifizierung und die zu veröffentlichenden KTQ-Qualitätsberichte nach außen transparent darstellen können. Das KTQ-Zertifizierungsverfahren basiert auf einer Selbst- und Fremdbewertung nach spezifischen, von Praktikern entwickelten Kriterien, die sich auf die Patientenorientierung, die Mitarbeiterorientierung, die Sicherheit, das Informationswesen, die Führung und das Qualitätsmanagement der Einrichtung beziehen. Im Rahmen der Selbstbewertung hat sich das Krankenhaus zunächst selbst beurteilt. Anschließend wurde durch ein mit Krankenhausexperten besetztes Visitorenteam eine externe Prüfung des Krankenhauses – die so genannte Fremdbewertung – vorgenommen. Im Rahmen der Fremdbewertung wurden die im Selbstbewertungsbericht dargestellten Inhalte von den Visitoren gezielt hinterfragt und durch Begehungen einzelner Krankenhausbereiche überprüft. Auf Grund des positiven Ergebnisses der Selbstund Fremdbewertung wurde dem Krankenhaus das KTQ-Zertifikat verliehen und der vorliegende KTQ-Qualitätsbericht veröffentlicht. Mit dem KTQ-Qualitätsbericht werden umfangreiche, durch die Fremdbewertung validierte Informationen über das betreffende Krankenhaus in standardisierter Form veröffentlicht. 1 ZU DIESEN Z¤HLEN: VERBAND DER ERSATZKASSEN E. V., AOK-BUNDESVERBAND, BKK-BUNDESVERBAND, IKK-BUNDESVERBAND, SPITZENVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLLICHEN SOZIALKASSEN, DIE KNAPPSCHAFT Seite 3/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de Jeder KTQ-Qualitätsbericht beinhaltet die individuelle Einleitung der zertifizierten Einrichtung sowie eine Beschreibung der insgesamt 72 Kriterien des KTQ-Kataloges. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser verpflichtet im zweijährigen Turnus den strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V zu veröffentlichen. Dieser strukturierte Qualitätsbericht wird ebenfalls im Rahmen einer KTQ-Zertifizierung auf der KTQ-Homepage veröffentlicht: Hier sind alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen, insbesondere aufwändige medizinische Leistungen, einschließlich Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnisqualität beschrieben. Wir freuen uns, dass das Krankenhaus mit diesem Qualitätsbericht allen Interessierten – in erster Linie den Patienten und ihren Angehörigen - einen umfassenden Überblick hinsichtlich seines Leistungsspektrums, seiner Leistungsfähigkeit und seines Qualitätsmanagements vermitteln kann. Die Qualitätsberichte sind auch auf der KTQ-Homepage unter www.ktq.de abrufbar. Dr. G. Jonitz S. Wöhrmann Für die Bundesärztekammer Für die Spitzenverbände der Krankenkassen Dr. med. B. Metzinger M.-L. Müller Für die Für den Deutschen Pflegerat Deutsche Krankenhausgesellschaft Dr.med. R. Quast Für den Hartmannbund Seite 4/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de Einleitung des Marienhospitals Emsdetten GmbH Aus caritativem Denken der katholischen Kirche und Bürgern der Stadt Emsdetten wurde 1870 das Marienhospital Emsdetten gegründet. Es hat sich zu einer modernen medizinischen Institution mit 203 Betten und über ca. 400 Mitarbeitern entwickelt. In den Fächern Chirurgie, Unfallchirurgie, Innere Medizin, Nephrologie, Anästhesie, Orthopädie, HNO, Urologie und Augenheilkunde werden jährlich ca. 16.000 Patienten ortsnahe ambulant oder stationär versorgt. Im Rahmen des Endoprothetik-Zentrums Nordmünsterland werden im Marienhospital künstliche Gelenke auch mit Navigationshilfe implantiert. Die Nephrologische Abteilung gehört zu den ältesten Dialysezentren in Deutschland und verfügt über mehr als 30jährige Erfahrung in Diagnostik und Therapie nierenkranker Patienten. Das Marienhospital gehört zu den Gründerkrankenhäusern der 1994 gegründeten Christlichen Krankenhaus-Träger-Gesellschaft. In diesem Verband werden durch Kooperation und Vernetzung die Versorgungsqualität für die Patienten und die Leistungsfähigkeit kontinuierlich gesteigert. Der seit 2004 eingeleitete Aufbau eines strukturierten Qualitätsmanagementsystems wird ständig mit dem Ziel weitergeführt, die vorhandenen Strukturen in der Patientenbehandlung und -betreuung weiter zu entwickeln. Mitarbeiter- und Patientenbefragungen, Beschwerdemanagement, Aktivitäten der Benchmarking-Gruppe u.a. sowie Analysen der externen Qualitätssicherungen (gesetzliche, freiwillige) dienen dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf allen Ebenen des Krankenhauses. Die Kommunikation innerhalb Mitarbeiterschaft aber auch außerhalb Krankenhauses z.B. mit niedergelassenen Ärzten wird gepflegt weiterentwickelt. der des den und Unser Qualitätsdenken orientiert sich seit 1999 an dem theoretischen und umfassenden Model der EFQM. Durch die Zertifizierung nach KTQ 2009 haben wir eine Bestätigung unseres Bemühens nach kontinuierlicher Verbesserung erfahren. Darüber hinaus gilt durch den Beitritt zur CLINOTEL Gruppe 2008 "von den Besten lernen, zu den Besten gehören". Seite 5/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de Die KTQ-Kriterien beschrieben vom Marienhospital Emsdetten Seite 6/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 1 Patientenorientierung im Krankenhaus 1.1 Vorfeld der stationären Versorgung und Aufnahme Die Organisation im Vorfeld der stationären Aufnahme erfolgt patientenorientiert. 1.1.1 Die Vorbereitungen einer stationären Behandlung sind patientenorientiert Das Krankenhaus gewährleistet im Vorfeld der stationären Versorgung eine an den Bedürfnissen der Patienten und ihrer Angehörigen orientierte Organisation und Gestaltung. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der stationäre Behandlungsprozess im Marienhospital so früh wie möglich gemeinsam mit dem Patienten geplant. In den Sprechstunden, bei den prästationären Untersuchungen und in der Patientenaufnahme erhält jeder Patient sowohl mündliche als auch schriftliche Informationen (Patientenbroschüre, Merkblätter, etc.). Bei dieser Gelegenheit werden auch die besonderen Wünsche der Patienten und Angehörigen erfasst und nach Möglichkeit in der Folge berücksichtigt. 1.1.2 Orientierung im Krankenhaus Innerhalb des Krankenhauses ist die Orientierung für Patienten und Besucher sichergestellt. Eine ausreichende Beschilderung gewährleistet die Orientierung von Patienten, Angehörigen und Besuchern. Bei Bedarf veranlassen die Mitarbeiter der Patientenaufnahme und der Pforte, dass Patienten zu ihren Stationen begleitet werden. Zusätzlich sind in allen Bereichen die Mitarbeiter den Patienten bei der Orientierung behilflich. Der Transport von Patienten innerhalb des Krankenhauses ist geregelt. 1.1.3 Patientenorientierung während der Aufnahme Die Aufnahme erfolgt koordiniert unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Patienten nach Information, angemessener Betreuung und Ausstattung. Die administrative Aufnahme erfolgt einschließlich der Aufklärung über Wahlleistungen, allgemeine Vertragsbedingungen und Datenverarbeitung sowie der Aushändigung der schriftlichen Krankenhausinformationen durch entsprechend geschulte und kompetente Mitarbeiter. Der Aufnahmebereich ist modern und hell gestaltet. Notfallpatienten werden in der Aufnahmeeinheit sowohl medizinisch und pflegerisch als auch administrativ aufgenommen. Beim Eintreffen auf den Zielstationen werden die Patienten durch erfahrenes Pflegepersonal begleitet und eingewiesen. 1.1.4 Ambulante Patientenversorgung Die ambulante Patientenversorgung z. B. im Rahmen der Notfallambulanz, der Medizinischen Versorgungszentren (Psych.: der psychiatrischen Institutsambulanz), der Wiedereinbestellungsambulanz oder der Ermächtigungsambulanz (Uni.: Spezialambulanzen) verläuft koordiniert unter Berücksichtigung der Patientenbedürfnisse. Die ambulante Patientenversorgung durch qualifizierte Mitarbeiter ist rund um die Uhr sichergestellt; der Facharztstandard ist gewährleistet. 1.2 Ersteinschätzung und Planung der Behandlung Eine umfassende Befunderhebung jedes Patienten ermöglicht eine patientenorientierte Behandlungsplanung . 1.2.1 Ersteinschätzung Für jeden Patienten wird ein körperlicher, seelischer und sozialer Status erhoben, der die Grundlage für die weitere Behandlung darstellt. Im ärztlichen Bereich werden standardisierte Anamnesebögen verwendet, mit denen neben dem körperlichen auch der soziale, familiäre und berufliche Status erhoben werden kann. Auch Besonderheiten wie Allergien werden erfasst. In der Pflege erfolgt die Anamnese anhand eines standardisierten Erfassungsbogens, in dem auch soziale Bedürfnisse des Patienten erfasst werden. Die Notfallaufnahme des Krankenhauses ist rund um die Uhr mit qualifiziertem Personal besetzt; alle Patienten werden spätestens 20 Stunden nach der Erstuntersuchung einem Facharzt vorgestellt. Seite 7/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 1.2.2 Nutzung von Vorbefunden Vorbefunde werden soweit wie möglich genutzt und zwischen dem betreuenden Personal ausgetauscht. Bei der Planung aller Behandlungen wird um d bringen vorhandener Vorbefunden gebeten. Innerhalb des Krankenhauses wird zunehmend auf das elektronische Krankenhausinformationssystem zurückgegriffen. Befund- und Verlegungsberichte werden zeitnah erstellt und in elektronischer oder schriftlicher Form verfügbar gehalten. 1.2.3 Festlegung des Behandlungsprozesses Für jeden Patienten wird der umfassende Behandlungsprozess unter Benennung der Behandlungsziele festgelegt. Bei der Aufnahme wird ein ärztlicher Therapie- und Behandlungsplan aufgestellt; analog geschieht dies in der Pflege. Zu diesem strukturierten Vorgehen sind zahlreiche Formulare vorhanden. Die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften und in zunehmendem Maß auch klinikinterne Standards werden der individuellen Behandlungsplanung zugrunde gelegt. Eine Besprechung, Überprüfung und Fortschreibung der Planungen erfolgen sowohl individuell als auch übergreifend durch die leitenden Ärzte und Pflegekräfte des Krankenhauses. 1.2.4 Integration der Patienten in die Behandlungsplanung Die Festlegung des Behandlungsablaufes erfolgt unter Einbeziehung des Patienten. Bei der Aufnahme werden die Patienten ausführlich zu ihren persönlichen Gewohnheiten und Bedürfnissen befragt. Diese werden in die weitere Planung einbezogen. Die Abwägungen zur Behandlungsplanung und der erwartete Behandlungsverlauf werden mit jedem Patienten individuell besprochen. Durch dieses Vorgehen werden die Patienten umfassend informiert und aufgeklärt sowie in die einzelnen Behandlungsschritte einbezogen. Für fremdsprachige Patienten werden Übersetzungshilfen und Dolmetscherdienste angeboten. 1.3 Durchführung der Patientenversorgung Die Behandlung und Pflege jedes Patienten erfolgt in koordinierter Weise gemäß multiprofessioneller Standards, um bestmögliche Behandlungsergebnisse zu erzielen. 1.3.1 Durchführung einer hochwertigen und umfassenden Behandlung Die Behandlung und Pflege jedes Patienten wird umfassend, zeitgerecht und entsprechend professioneller Standards durchgeführt. Die ärztliche Behandlung aller Patienten erfolgt nach anerkannten Therapieverfahren, Standards und Leitlinien; von pflegerischer Seite wird entsprechend den Vorgaben von Expertenstandards gearbeitet. Verantwortlich für die Festlegung der hausinternen Vorgehensweisen sind die leitenden Ärzte der Abteilungen sowie die Pflegedirektorin; die Abstimmung untereinander findet in der Klinikkonferenz statt. Umfassende und moderne Diagnostik- und Behandlungsverfahren gewährleisten zusätzlich eine hochwertige Behandlung. 1.3.2 Anwendung von Leitlinien Der Patientenversorgung werden Leitlinien mit, wo möglich, Evidenzbezug zugrunde gelegt. Die ärztliche und pflegerische Versorgung aller Patienten geschieht nach etablierten und anerkannten Verfahren. Derzeit werden nach einem abgestimmten Verfahren berufsgruppenübergreifend Klinische Behandlungspfade eingeführt, die die existierenden hausinternen Standards sinnvoll erweitern sollen. 1.3.3 Patientenorientierung während der Behandlung Der Patient wird in alle durchzuführenden Behandlungsschritte und Maßnahmen der Versorgung einbezogen und seine Umgebung ist patientenorientiert gestaltet. Grundsätzlich werden alle Behandlungsschritte mit den betroffenen Patienten besprochen; falls erforderlich, erfolgt eine rechtswirksame und schriftlich dokumentierte Aufklärung durch den behandelnden Arzt. Umbau- und Renovierungsmaßnahmen haben dazu beigetragen, dass allen Patienten eine angenehme und sichere Atmosphäre geboten wird. Die Besuchszeiten werden entsprechend den Wünschen der Patienten flexibel gehandhabt. Seite 8/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 1.3.4 Patientenorientierung während der Behandlung: Ernährung Bei der Verpflegung werden die Erfordernisse, Bedürfnisse und Wünsche der Patienten berücksichtigt. Das Krankenhaus betreibt eine eigene Küche. Diese bietet eine gesunde und abwechslungsreiche Kost an. Die Patienten können täglich unter mehreren Menüangeboten, darunter auch vegetarische Kost, auswählen. Besondere kulturelle Essgewohnheiten werden auf Wunsch beachtet. Spezielle medizinisch indizierte Kostformen werden durch den behandelnden Arzt festgelegt. Diät- und Diabetesberater informieren und schulen die Patienten individuell und umfassend. Die Küche setzt das HACCP- Konzept um und kontrolliert dabei regelmäßig die Temperatur und Lagerung der Speisen. 1.3.5 Koordinierung der Behandlung Die Durchführung der Behandlung erfolgt koordiniert. Die Termine für Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen werden mit den Funktionsbereichen durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes koordiniert; für die Aufnahme und die organisatorische Versorgung von Notfallpatienten wird ein spezielles Management eingerichtet. Die Terminplanung und die Dokumentation der Untersuchungsbefunde werden zunehmend in elektronischer Form über das Krankenhausinformationssystem durchgeführt, sodass eine hohe Zugänglichkeit besteht. 1.3.6 Koordinierung der Behandlung: OP-Koordination Die Durchführung der operativen Behandlung erfolgt koordiniert. Die OP- Bereitschaft ist rund um die Uhr sichergestellt. Die Organisation der Durchführung der operativen Behandlung liegt in der Verantwortung eines von der Geschäftsführung benannten OPKoordinators. Die Planung der Kapazitäten und die Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen und Berufsgruppen erfolgt zielgerichtet. Die Verantwortlichkeiten, Strukturen und Abläufe sind in einer OP-Geschäftsordnung festgeschrieben. Notfallpatienten werden je nach Dringlichkeit sofort oder innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums operiert. 1.3.7 Kooperation mit allen Beteiligten der Patientenversorgung Die Behandlung des Patienten erfolgt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten der Patientenversorgung. Zur Sicherung des Behandlungserfolgs erfolgt die Behandlung in Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Koordination untereinander erfolgt während der klinischen Visiten und in berufs- und bereichsübergreifenden Besprechungen. Die Einrichtung einer Abteilung für Geriatrische Frührehabilitation 2008 führte zu einer weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachabteilungen. Zunehmend werden auch die Möglichkeiten einer hausübergreifenden Zusammenarbeit genutzt. 1.3.8 Kooperation mit allen Beteiligten der Patientenversorgung: Visite Die Visitierung des Patienten erfolgt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten der Patientenversorgung. Die klinischen Visiten werden von Mitarbeitern aller Berufsgruppen als das wichtigste Instrument zur Koordinierung und Absprache der Behandlung genutzt. In allen Bereichen findet mindestens täglich eine Visite statt. Oberarzt- und Chefarztvisiten werden mindestens einmal pro Woche durchgeführt. Auf der Intensivstation erfolgen mehrmals täglich interdisziplinäre Visiten. Die Verantwortung für die Durchführung der Visiten liegt bei den Leitern der Abteilungen. Seite 9/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 1.4 Übergang des Patienten in andere Versorgungsbereiche Die kontinuierliche Weiterversorgung des Patienten in anderen Versorgungsbereichen erfolgt professionell und koordiniert gesteuert unter Integration des Patienten. 1.4.1 Entlassung und Verlegung Der Übergang in andere Versorgungsbereiche erfolgt strukturiert und systematisch unter Integration und Information des Patienten und ggf. seiner Angehörigen. Im Marienhospital wird frühzeitig anhand einer Entlassungscheckliste mit der Entlassungsplanung begonnen; falls erforderlich, werden die Mitarbeiter des Sozialdienstes des Hauses sowie Pflegende anderer Einrichtungen und betreuende Personen in die Planungen einbezogen. Ein ärztlicher Verlegungsbericht wird für die nachbehandelnden Einrichtungen und Ärzte zeitnah erstellt, bei Bedarf erfolgt eine zusätzliche mündliche Information; weiter betreuende Einrichtungen erhalten immer einen Pflegeüberleitungsbogen. 1.4.2 Bereitstellung kompletter Informationen zum Zeitpunkt des Überganges des Patienten in einen anderen Versorgungsbereich (Entlassung/ Verlegung u. a.) Das Krankenhaus sichert eine lückenlose Information für die Weiterbehandlung oder Nachsorge des Patienten. Jeder Patient erhält im Entlassungsgespräch umfassende Informationen zu Diagnosen, Maßnahmen und Verlauf sowie zur weiteren notwendigen Behandlung. Alle erforderlichen Unterlagen zur Entlassung bzw. Verlegung werden termingerecht vorbereitet und stehen am Entlassungstag bereit. Der nachbehandelnde Arzt erhält einen Kurzbericht sowie den Entlassungsbericht. Die für die pflegerische Weiterversorgung erforderlichen Informationen sind im Pflegeüberleitungsbogen dokumentiert. 1.4.3 Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung Vom Krankenhaus wird eine kontinuierliche Weiterbetreuung des Patienten durch Kooperation mit den weiterbetreuenden Einrichtungen bzw. Personen sichergestellt. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung des Patienten erfolgt eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nachfolgenden Betreuungsteam. Die Weiterbetreuung wird durch den zuständigen Arzt, den Sozialdienst oder durch die Mitarbeiter der Pflege organisiert. Die Angehörigen werden bei Bedarf über alle Schritte informiert und eingebunden. Eine ambulante Behandlung sowie eine vor- und nachstationäre Versorgung sind über die Fachambulanzen und Sprechstunden gegeben. Seite 10/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 2 Sicherstellung der Mitarbeiterorientierung 2.1 Planung des Personals Durch die Personalplanung ist die kontinuierliche Bereitstellung einer angemessenen Anzahl an qualifizierten Mitarbeitern gesichert. 2.1.1 Planung des Personalbedarfes Die Planung des Personalbedarfes umfasst die Bereitstellung einer angemessenen Zahl an entsprechend qualifizierten Mitarbeitern. Unter Verantwortung der Geschäftsführung erarbeiten die Abteilungsleitungen im letzten Quartal des laufenden Jahres in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Personalleiter eine Soll-Personalplanung. Diese wird durch das Personalcontrolling hochgerechnet, von der Personalleitung und der Geschäftsführung als Planungsgrundlage genutzt und im Rahmen des Wirtschaftsplans für das jeweils kommende Jahr diskutiert und festgesetzt. Die Personalberechnung orientiert sich an anerkannten Kennzahlen und Vergleichswerten anderer Krankenhäuser. 2.2 Personalentwicklung Die Personalentwicklung des Krankenhauses orientiert sich an den Bedürfnissen des Hauses und der Mitarbeiter. 2.2.1 Systematische Personalentwicklung Das Krankenhaus betreibt eine systematische Personalentwicklung. Der Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen ergibt sich aus dem persönlichen Leistungsstand der Mitarbeiter, den Zielen der Klinik und der fachlichen und technischen Entwicklung im Gesundheitswesen. Das Budget der jeweiligen Abteilungen richtet sich nach dem laufenden Bedarf, wird aber in der Regel auf Basis des Vorjahres festgeschrieben. Für den Bereich der Pflege existiert ein trägerweit einheitliches Vorgehen zur Genehmigung von Fort- und Weiterbildungen. In verschiedenen Bereichen des Krankenhauses sind Stellen- und Aufgabenbeschreibungen vorhanden. 2.2.2 Festlegung der Qualifikation Das Krankenhaus stellt sicher, dass Wissensstand, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter den Anforderungen der Aufgabe (Verantwortlichkeiten) entsprechen. Bei der Neuausschreibung von freien Stellen findet eine enge Abstimmung zwischen den Abteilungsleitern und der Personalabteilung bzgl. der Anforderungen an die Bewerber statt. Die notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter sind in den Bereichen festgelegt; Aufgaben-, Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche sowie über- und nachgeordnete Positionen sind den Mitarbeitern bekannt. Im ärztlichen Bereich ist eine kontinuierliche und zertifizierte Fortbildung vorgeschrieben und durch die Ärztekammer geregelt. 2.2.3 Fort- und Weiterbildung Das Krankenhaus sorgt für eine systematische Fort- und Weiterbildung, die sowohl an den Bedürfnissen der Mitarbeiter als auch des Krankenhauses ausgerichtet ist. Die Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung werden nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter und den Zielen des Hauses geplant, genehmigt und durchgeführt. In vielen Bereichen dienen gesetzliche sowie berufsrechtliche Vorgaben als Anhaltspunkte. Die Nachweise über Fort- und Weiterbildungen werden über Antragsformulare sowie das Dienstplanprogramm geführt und in den Personalakten vermerkt. Spezielle Fachweiterbildungen mit einem hohen Kostenaufwand werden von den Abteilungsleitern geplant und mit der Verwaltungsdirektorin abgestimmt. 2.2.4 Finanzierung der Fort- und Weiterbildung Die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist mitarbeiterorientiert geregelt. Das Budget zur Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen richtet sich nach der Höhe des aus dem Vorjahr in Anspruch genommenen Betrags. Die Abteilungsleiter genehmigen Fort- und Weiterbildungen nach Rücksprache mit der Verwaltungsdirektorin. Seite 11/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 2.2.5 Verfügbarkeit von Fort- und Weiterbildungsmedien Für Mitarbeiter sind angemessene Fort- und Weiterbildungsmedien zeitlich uneingeschränkt verfügbar. Fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmedien stehen in den Abteilungen zur Verfügung. Standardwerke und Spezialliteratur sind für die Mitarbeiter der Abteilungen in den Präsenzbibliotheken der Abteilungsleiter zugänglich. Viele Zeitschriften sind im Abonnement vorhanden und stehen immer aktuell zur Verfügung. Von allen PCs besteht eine Zugriffsmöglichkeit auf das Intranet, von vielen PCs ebenfalls auf das Internet. Für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen können Räumlichkeiten mit entsprechender Präsentationstechnik gebucht werden. 2.2.6 Sicherstellung des Lernerfolges in angegliederten Ausbildungsstätten Angegliederte Ausbildungsstätten leisten eine Theorie-Praxis-Vernetzung und bereiten Mitarbeiter angemessen auf ihre Tätigkeiten im Rahmen der Patientenversorgung vor. Das Marienhospital bietet ein breites Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten. In der Pflege existiert ein Konzept zur engen Vernetzung von Theorie und Praxis zwischen unserer Klinik und den beteiligten Ausbildungsstätten. Die Kommunikation zwischen den Praxisanleitern, der Pflegedirektorin und den Schulen ist strukturiert und findet regelmäßig statt. Die Teilnahme von Auszubildenden an den hausinternen Fortbildungen ist im Rahmen der jeweiligen dienstlichen Gegebenheiten erwünscht. 2.3 Sicherstellung der Integration von Mitarbeitern Mitarbeiterinteressen werden angemessen bei der Führung des Krankenhauses berücksichtigt. 2.3.1 Praktizierung eines mitarbeiterorientierten Führungsstiles Im Krankenhaus wird ein festgelegter und einheitlicher Führungsstil praktiziert, der die Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt. Der Führungsstil in allen Einrichtungen des Krankenhausträgers ist geprägt durch die Grundgedanken der Dienstgemeinschaft und der persönlichen Verantwortung. Die Geschäftsführer haben im April 2008 ein Unternehmensleitbild verfasst, in dem „Vorbildliches Führen“ als einer der zentralen Unternehmenswerte definiert ist. Die Verpflichtung, als Vorbild zu wirken, gilt in besonderer Weise für Führungskräfte. Diese haben die Aufgabe, die Fähigkeiten und Ideen der ihnen nachgeordneten Mitarbeiter im Hinblick auf den Unternehmenserfolg zu steuern und zu regulieren. 2.3.2 Einhaltung geplanter Arbeitszeiten Tatsächliche Arbeitszeiten werden systematisch ermittelt und entsprechen weitgehend geplanten Arbeitszeiten. Die Arbeitszeiten sind an die geltenden tariflichen Regelungen angepasst. Auf dieser Grundlage werden die speziellen Erfordernisse der einzelnen Abteilungen berücksichtigt und bei Bedarf in Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen Abteilungsleiter, dem Bereichsleiter und dem Leiter der Personalabteilung angepasst. In fast allen Abteilungen wird ein EDV-gestütztes Dienstplanprogramm eingesetzt. 2.3.3 Einarbeitung von Mitarbeitern Jeder neue Mitarbeiter wird systematisch auf seine Tätigkeit vorbereitet. Für alle Mitarbeiter wird ein allgemeines Einarbeitungskonzept erarbeitet, das abteilungsspezifisch erweitert wird. Spezielle Informationen und Hinweise, z.B. zum Datenschutz oder zur Schweigepflicht, werden jedem neuen Mitarbeiter bei Dienstantritt gegeben und von diesem quittiert. In ihren Arbeitsbereichen werden alle neuen Mitarbeiter entweder durch speziell geschulte und erfahrene Kollegen eingearbeitet. In den Pflegebereichen liegen spezifizierte Einarbeitungskonzepte vor. Innerhalb und am Ende der Probezeit finden Mitarbeitergespräche statt. Seite 12/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 2.3.4 Umgang mit Mitarbeiterideen, Mitarbeiterwünschen und Mitarbeiterbeschwerden Im Krankenhaus existiert ein Verfahren zum Umgang mit Mitarbeiterideen, Mitarbeiterwünschen und Mitarbeiterbeschwerden. Das Krankenhaus verfügt über eine organisierte Mitarbeitervertretung, die Ideen, Wünsche und Beschwerden aufnimmt und ggf. der Krankenhausleitung mitteilt. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter regelmäßig ermuntert, ihre Anliegen gegenüber der Krankenhausleitung persönlich vorzubringen. Grundlegende Vorschläge, Wünsche und Beschwerden werden in die Gremien des Krankenhauses eingebracht und dort diskutiert. In zweijährlichem Turnus wird die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit Hilfe einer anonymen Befragung systematisch erfasst. Seite 13/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 3 Sicherheit im Krankenhaus 3.1 Gewährleistung einer sicheren Umgebung Das Krankenhaus gewährleistet eine sichere Umgebung für die Patientenversorgung. 3.1.1 Verfahren zum Arbeitsschutz Im Krankenhaus wird ein Verfahren zum Arbeitsschutz angewandt, das insbesondere Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz, bei Mitarbeitern, im Umgang mit Gefahrstoffen und zum Strahlenschutz berücksichtigt. Im Krankenhaus ist ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet, der die Planungen zum Arbeitsschutz koordiniert und die Umsetzung der Maßnahmen unterstützt und beobachtet. Gefährdungsanalysen und Begehungen der Arbeitsbereiche finden unter Beteiligung des externen Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig statt. Alle Mitarbeiter werden zu Belangen der Arbeitssicherheit geschult; sie haben darüber hinaus über das Intranet Zugriff auf aktuelle Informationen zum Thema. 3.1.2 Verfahren zum Brandschutz Im Krankenhaus wird ein Verfahren zur Regelung des Brandschutzes angewandt. Alle Maßnahmen zum Brandschutz sind in einem Brandschutzplan niedergelegt; Aktualisierungen des Plans finden regelmäßig unter Beteiligung der örtlichen Behörden statt. Die technischen Überprüfungen der Wartungen der Brandmeldeanlage und der Löschmittel erfolgen regelmäßig, auch unter Beteiligung externer Firmen. Pflichtfortbildungen aller Mitarbeiter zum Brandschutz finden jährlich statt. Der Teil A der Brandschutzordnung ist in allen öffentlich zugänglichen Bereichen ausgehängt. 3.1.3 Verfahren zur Regelung von hausinternen nichtmedizinischen Notfallsituationen und zum Katastrophenschutz Im Krankenhaus wird ein Verfahren zur Regelung bei hausinternen nichtmedizinischen Notfallsituationen und zum Katastrophenschutz angewandt. Das Krankenhaus ist in den Katastrophenschutz des Landes eingebunden. Das ist verantwortlich für die Planung der hausinternen Maßnahmen; die Umsetzung wird durch die regionalen Behörden regelmäßig überprüft. Der Alarm- und Einsatzplan für das Krankenhaus liegt seit Jahren vor; er wird laufend aktualisiert. Durch Schulungen und durch die Einrichtung von Bereitschaftsdiensten ist das Krankenhaus für die Bewältigung von Bedrohungen und technischen Notfallsituationen gerüstet. 3.1.4 Verfahren zum medizinischen Notfallmanagement Im Krankenhaus wird ein Verfahren zum medizinischen Notfallmanagement angewandt. Ein System zur hoch qualifizierten Versorgung hausinterner medizinischer Notfälle ist seit Jahren eingeführt und hat sich in der Praxis bewährt. Jede Abteilung ist mit standardisiert bestückten Notfallkoffern ausgestattet; die Mitarbeiter sind in der Durchführung qualifizierter Wiederbelebungsmaßnahmen geschult. Ein Team aus in der Notfallbehandlung erfahrenen Ärzten und Pflegekräften der Intensivstation steht für die Versorgung medizinischer Notfälle rund um die Uhr bereit. 3.1.5 Gewährleistung der Patientensicherheit Für den Patienten wird eine sichere unmittelbare Umgebung gewährleistet und Maßnahmen zur Sicherung vor Eigen- und Fremdgefährdung umgesetzt. Die Gewährleistung einer überdurchschnittlich hohen Patientensicherheit zählt zu den wichtigsten Anliegen der Krankenhausleitung. Um die Sicherheit der Patienten kontinuierlich weiter zu verbessern, werden die besonders risikobehafteten Bereiche des Krankenhauses sowohl intern als auch - auf freiwilliger Basis - im Rahmen externer Audits durch Fachexperten systematisch überprüft. Im Jahr 2008 fanden diese externen Audits in den Bereichen OP und Transfusionswesen sowie im Aufnahmebereich statt. Seite 14/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 3.2 Hygiene Im Krankenhaus wird ein systematisches, krankenhausweit umgesetztes Verfahren zur effektiven Prävention und Kontrolle von Infektionen eingesetzt. 3.2.1 Organisation der Hygiene Für die Belange der Hygiene ist sowohl die personelle Verantwortung als auch das Verfahren der Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen krankenhausweit geregelt. Die Belange der Hygiene sind auf der Grundlage von Landesgesetzen und Vorgaben des Bistums geregelt. Die Sicherstellung der Krankenhaushygiene zählt zu den Aufgaben des Ärztlichen Direktors. Er wird in der Ausführung der Aufgabe durch eine Hygienefachkraft, die Mitglieder der Hygienekommission und einen externen Hygieniker unterstützt. Die Mitarbeiter erhalten Informationen zu hygienerelevanten Themen über das Intranet, schriftliche Mitteilungen und direkte Ansprache vor Ort. Aktuelle Hygienepläne, Verfahrensanweisungen und Formulare sind im Intranet hinterlegt. 3.2.2 Erfassung und Nutzung hygienerelevanter Daten Für die Analyse hygienerelevanter Bereiche wie auch die Ableitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen werden krankenhausweit hygienerelevante Daten erfasst. Die Hygienefachkraft erfasst kontinuierlich und krankenhausweit hygienerelevante Daten. Die verpflichtenden Meldungen zu definierten Erregern und Krankheitsfällen erfolgen sowohl durch die Ärzte des Krankenhauses als auch durch das kooperierende mikrobiologische Labor. Statistiken zur Häufigkeit von Proben, Erregern und Resistenzen werden in Zusammenarbeit mit dem Hygieniker des mikrobiologischen Labors erarbeitet und dem Krankenhaus mindestens einmal jährlich vorgestellt. Konsequenzen werden in der Arzneimittelkommission und der Klinikkonferenz besprochen. 3.2.3 Planung und Durchführung hygienesichernder Maßnahmen Hygienesichernde Maßnahmen werden umfassend geplant und systematisch durchgeführt. Die Planung hygienesichernder Maßnahmen erfolgt auf der Basis der Empfehlungen des RobertKoch-Instituts und entsprechend der Vorgaben der regionalen Gesundheitsbehörden. und die Hygienekommission beauftragen die Hygienefachkraft mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Das Krankenhaus beteiligt sich erfolgreich an einer regionalen Initiative zur Reduzierung von Krankenhausinfektionen mit multiresistenten Erregern sowie an der bundesweiten Aktion „Saubere Hände“. 3.2.4 Einhaltung von Hygienerichtlinien Hygienerichtlinien werden krankenhausweit eingehalten. Die Information der Mitarbeiter über die aktuellen Hygienerichtlinien ist durch die im Intranet bereit gestellten Hygienepläne und Verfahrensanweisungen sichergestellt. Die Hygienefachkraft führt krankenhausintern Stichproben und Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien erfolgt zusätzlich im Rahmen regelmäßiger Begehungen mit Vertretern der regionalen Gesundheitsbehörden. Die technischen Überprüfungen und Validierungen der Geräte erfolgen entsprechend den Anforderungen. 3.3 Bereitstellung von Materialien Vom Krankenhaus werden die für die Patientenversorgung benötigten Materialien auch unter Beachtung ökologischer Aspekte bereitgestellt. 3.3.1 Bereitstellung von Arzneimitteln, Blut und Blutprodukten sowie Medizinprodukten Im Krankenhaus existiert ein geregeltes Verfahren zur Bereitstellung von Arzneimitteln, Blut und Blutprodukten sowie Medizinprodukten. Das Krankenhaus wird durch eine mehrere Häuser übergreifende Zentralapotheke mit Arzneimitteln versorgt; die Versorgung der Patienten ist auch für Sonderrezepturen rund um die Uhr sichergestellt. Blut und Blutprodukte werden von dem regionalen Blutspendedienst bezogen; die Vorratshaltung vor Ort geschieht nach Ansage des transfusionsverantwortlichen Arztes. Die Beschaffung von Medizinprodukten geschieht durch einen hausübergreifenden Zentraleinkauf nach Abstimmung mit den Anwendern. Die Verfahren zur Anforderung von Materialien sind krankenhausweit geregelt. Seite 15/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 3.3.2 Anwendung von Arzneimitteln Im Krankenhaus existiert ein geregeltes Verfahren zur Anwendung von Arzneimitteln. Die Verordnung von Arzneimitteln geschieht durch die behandelnden Ärzte; die Apotheker der Zentralapotheke stehen als ständige Ansprechpartner zu allen Fragen der Arzneimittelanwendung zur Verfügung. Für die Bearbeitung grundsätzlicher Fragen der Arzneimitteltherapie tagt die Arzneimittelkommission des Krankenhauses. Derzeit wird überprüft, inwieweit die Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Apotheke und dem Krankenhaus noch weiter verbessert werden kann. 3.3.3 Anwendung von Blut- und Blutprodukten Im Krankenhaus existiert ein geregeltes Verfahren zur Anwendung von Blut und Blutprodukten. Alle Belange des Transfusionswesens sind in einem Qualitätsmanagementhandbuch entsprechend der einschlägigen Vorgaben geregelt; die Transfusionskommission überwacht das Transfusionswesen krankenhausintern. Das Handbuch wird regelmäßig aktualisiert; Schulungen der Anwender finden regelmäßig statt. Das Handbuch sowie die Einhaltung der entsprechenden Regelungen wurden im Oktober 2008 zusätzlich extern im Rahmen eines freiwilligen Audits durch Fachexperten überprüft. 3.3.4 Anwendung von Medizinprodukten Im Krankenhaus existiert ein geregeltes Verfahren zur Anwendung von Medizinprodukten. Der Umgang mit technischen Medizinprodukten wird durch das Handbuch Medizintechnik geregelt. Verantwortlich für die Bereitstellung technisch einwandfreier Medizinprodukte ist das hausübergreifende Medizin-Technische-Service-Zentrum. Medizinproduktbeauftragte sind in den Abteilungen benannt, um regelmäßig den Schulungsbedarf der Mitarbeiter festzustellen. Verantwortlich für die Erstellung und Überprüfung der Regelungen zum Umgang mit nicht-technischen Medizinprodukten sind die Abteilungsleitungen. 3.3.5 Regelung des Umweltschutzes Im Krankenhaus existieren umfassende Regelungen zum Umweltschutz. Seit 2003 liegt ein hausübergreifendes Umwelthandbuch vor, das alle Regelungen zum Umweltschutz enthält. Ein Umweltbeauftragter ist für das Krankenhaus bestellt, der die Maßnahmen zum Umweltschutz koordiniert und überprüft; zusätzlich tagt eine Umweltkommission zweimal jährlich. Die Ziele zum Umweltschutz werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit einer hohen Priorität verfolgt. Jährlich wird das Umweltmanagementsystem extern überprüft und erfolgreich zertifiziert. Seite 16/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 4 Informationswesen 4.1 Umgang mit Patientendaten Im Krankenhaus existiert ein abgestimmtes Verfahren, das die Erfassung, Dokumentation und Verfügbarkeit von Patientendaten sicherstellt. 4.1.1 Regelung zur Führung, Dokumentation und Archivierung von Patientendaten Eine hausinterne Regelung zur Führung und Dokumentation von Patientendaten liegt vor und findet Berücksichtigung. Die Regelungen zur Dokumentation der Patientendaten sind im Dokumentationshandbuch festgelegt und gelten für alle an der Behandlung der Patienten beteiligten Berufsgruppen. Für die Aufnahme und Weiterverarbeitung der Patientendaten wird zudem das Krankenhausinformationssystem genutzt. Die letztendliche Verantwortung zur Führung der Dokumentation liegt beim jeweils leitenden Abteilungsarzt und der Pflegedirektorin. 4.1.2 Dokumentation von Patientendaten Vom Krankenhaus wird eine vollständige, verständliche, korrekte, nachvollziehbare und zeitnahe Dokumentation von Patientendaten gewährleistet. Die wichtigste Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit der Behandlung eines Patienten ist eine vollständige, korrekte und zeitnahe Dokumentation. Dazu dient zum einen die auf der Station geführte Patientenakte, zum anderen das von vielen Bereichen zur Befunderfassung genutzte Krankenhausinformationssystem. Verantwortlich für die Dokumentation sind alle Ärzte und Pflegenden sowie die Mitarbeiter der verschiedenen Funktionsbereiche. 4.1.3 Verfügbarkeit von Patientendaten Im Krankenhaus existiert ein Verfahren, um den zeitlich uneingeschränkten Zugriff auf die Patientendokumentation zu gewährleisten. Der schnelle und unkomplizierte Zugriff auf Patientendaten und Befunde ist Berechtigten jederzeit möglich. Zugriffsberechtigungen zum Krankenhausinformationssystem werden von der Verwaltungsdirektorin unter Berücksichtigung des Datenschutzes erteilt. Die Akten der Patienten sind jederzeit über die Abteilungssekretariate oder das Archiv zugänglich. 4.2 Informationsweiterleitung Im Krankenhaus existiert ein abgestimmtes Verfahren, das die adäquate Weiterleitung von Informationen gewährleistet. 4.2.1 Informationsweitergabe zwischen verschiedenen Bereichen Im Krankenhaus existiert ein Verfahren zur Informationsweitergabe innerhalb und zwischen verschiedenen Krankenhausbereichen. Zwischen den Abteilungen und Bereichen existieren verschiedene Kommunikationswege und Mittel zur Weitergabe von patientenbezogenen Informationen. Hierzu zählen die Befundmitteilungen im Krankenhausinformationssystem, die Patientenakte, persönliche Gespräche und Protokolle aus den Sitzungen der Gremien. Allgemeine Informationen werden auch im Intranet, in Hausmitteilungen, Rundschreiben und Besprechungen kommuniziert. 4.2.2 Informationsweitergabe an zentrale Auskunftsstellen Zentrale Auskunftsstellen im Krankenhaus werden mit Hilfe einer geregelten Informationsweiterleitung kontinuierlich auf einem aktuellen Informationsstand gehalten. Die zentrale Auskunftsstelle des Krankenhauses ist die rund um die Uhr besetzte Pforte. Die dort tätigen Mitarbeiter werden elektronisch oder schriftlich über jede Neuaufnahme seitens der Patientenaufnahme informiert. Solange keine Auskunftssperre vorliegt, geben die Mitarbeiter Auskunft über den Aufenthalt eines Patienten im Haus und leiten Telefonate weiter. Weiterhin werden Ärzte und Pflegende werden über die Pforte in Notfällen informiert. Bei allen Anfragen werden die Regeln des Datenschutzes beachtet. Seite 17/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 4.2.3 Information der Öffentlichkeit Das Krankenhaus informiert systematisch die interessierte Öffentlichkeit durch unterschiedliche Maßnahmen. Die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit liegt bei der Geschäftsführung und . Auf der Ebene des Krankenhausträgers wurde eine Stabsstelle für die Koordinierung der externen und internen Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Die Nutzung von Pressemitteilungen, Internetpräsenz, Broschüren, Aushängen, Führungen, Vorträgen und Veranstaltungen gewährleistet eine regelmäßige und aktuelle Information der interessierten Öffentlichkeit. Das öffentliche Erscheinungsbild aller Einrichtungen des Trägers wird derzeit aufeinander abgestimmt. 4.2.4 Berücksichtigung des Datenschutzes Daten und Informationen insbesondere von Patienten werden im Krankenhaus durch verschiedene Maßnahmen geschützt. Vgl. entsprechende landesrechtliche Regelungen (Regelungen zum Datenschutz finden sich in den Landeskrankenhausgesetzen von BadenWürttemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen), in: Krankenhausrecht - Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft, 5. Auflage 1998; Ärztliche Berufsordnung. Der Datenschutz im Marienhospital berücksichtigt die gesetzlichen und kirchlichen Vorgaben. Es ist ein fachkundiger Datenschutzbeauftragter bestellt. Jeder Mitarbeiter wird bei seiner Einstellung auf die Verpflichtung zum Datenschutz hingewiesen und unterschreibt eine diesbezügliche Erklärung. Für die Übermittlung von Daten an befugte Dritte werden die gesetzlich vorgeschriebenen und zertifizierten Verschlüsselungsprogramme eingesetzt. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten werden die betroffenen Patienten um Erlaubnis gefragt. 4.3 Nutzung einer Informationstechnologie Im Rahmen der Patientenversorgung wird Informationstechnologie eingesetzt, um die Effektivität und Effizienz zu erhöhen. 4.3.1 Aufbau und Nutzung einer Informationstechnologie Die Voraussetzung für eine umfassende und effektive Nutzung der unterstützenden Informationstechnologie wurde geschaffen. Das EDV-Netzwerk ist flächendeckend eingerichtet. Es sind redundante Datenbankserver und Terminalserver im Einsatz. Die Verantwortung für die Steuerung des Systems obliegt dem Leiter der EDV-Abteilung. Ein Rahmenkonzept für einen EDV-Ausfall wurde entwickelt. Der Zugang zur EDV und zu den einzelnen Anwendungen ist über Benutzernamen und Passwörtern geschützt und somit nachvollziehbar. Die Mitarbeiter der verschiedenen Stationen und Abteilungen des Krankenhauses können je nach Zugangsberechtigung in unterschiedlicher Tiefe und Breite auf das EDV-Netzwerk zugreifen. Seite 18/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 5 Krankenhausführung 5.1 Entwicklung eines Leitbildes Das Krankenhaus entwickelt ein zentrales Leitbild, dessen Inhalte gelebt werden. 5.1.1 Entwicklung eines Leitbildes Das Krankenhaus entwickelt ein zentrales Leitbild, dessen Inhalte gelebt werden. Für alle Einrichtungen der Christlichen Krankenhaus-Trägergesellschaft ist von der Geschäftsführung ein gemeinsames Leitbild entwickelt worden, welches den einzelnen Krankenhäusern einen Rahmen gibt. Ein Leitbild für das Marienhospital wird bis Ende 2009 durch unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung entwickelt. 5.2 Zielplanung Das Krankenhaus entwickelt eine Zielplanung und steuert die Umsetzung der festgelegten Ziele. 5.2.1 Entwicklung einer Zielplanung Das Krankenhaus entwickelt eine Zielplanung und nutzt diese für die Steuerung seiner Handlungen. Das Ziel des Marienhospitals ist es, eine umfassende und ortsnahe Versorgung der Bevölkerung in der Grundversorgung sicherzustellen und durch Vernetzung weitere Gesundheitsdienstleistungen anzubieten. Die Zielplanung für die Trägergesellschaft und die einzelnen Krankenhäuser wurde im Rahmen einer gemeinsamen Runde von allen beteiligten Krankenhausdirektorien erarbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben. Auf der Ebene des örtlichen Krankenhausdirektoriums erfolgt die Ausgestaltung, Beschlussfassung und Vorgabe für die Umsetzung im eigenen Haus. 5.2.2 Festlegung einer Organisationsstruktur Die aktuelle Organisationsstruktur des Krankenhauses ist festgelegt unter Benennung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Für die Trägergesellschaft und das Marienhospital existieren Organigramme. Es besteht ebenfalls ein Verzeichnis aller Beauftragten, Verantwortlichen und Gremien des Hauses. Für verschiedene Gremien und Funktionsträger liegen Geschäftsordnungen und Aufgabenbeschreibungen vor; verschiedene Kernprozesse sind durch Verfahrensanweisungen, Leitlinien und Standards geregelt. 5.2.3 Entwicklung eines Finanz- und Investitionsplanes Die Krankenhausleitung entwickelt einen Finanz- und Investitionsplan und übernimmt die Verantwortung für dessen Umsetzung. Die Verwaltungsdirektorin ist für die Vorbereitung des jährlichen Finanz- und Investitionsplans verantwortlich; die Genehmigung erfolgt durch die Geschäftsführung. Für die Investitionsplanung werden Vorschläge der einzelnen Fachbereiche eingeholt, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel und nach Rücksprache mit dem Leiter der Einkaufsabteilung von der Geschäftsführung und der Verwaltungsdirektorin verplant werden. Die Kontrolle der Einhaltung des Wirtschaftsplans erfolgt monatlich durch das Finanzcontrolling. Seite 19/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 5.3 Sicherstellung einer effektiven und effizienten Krankenhausführung Das Krankenhaus wird effektiv und effizient geführt mit dem Ziel der Sicherstellung der Patientenversorgung. 5.3.1 Sicherstellung einer effektiven Arbeitsweise in Leitungsgremien und Kommissionen Im Krankenhaus existiert ein Verfahren zur Arbeitsweise von Leitungsgremien und Kommissionen, das ein effizientes und effektives Vorgehen sicherstellt. Die Geschäftsordnungen der Gremien werden durch die Geschäftsführung oder die Krankenhausleitung freigegeben und den Mitgliedern in schriftlicher Form ausgehändigt; zudem sind sie über das Intranet abrufbar. Einzelne Verantwortungsbereiche und Aufgaben sind in den Geschäftsordnungen sowie über Aufgabenbeschreibungen und Dienstanweisungen klar definiert. Die Koordination der Gremien des Krankenhauses erfolgt durch den Austausch von Protokollen und die persönliche Informationsweitergabe. 5.3.2 Sicherstellung einer effektiven Arbeitsweise innerhalb der Krankenhausführung Im Krankenhaus existiert ein Verfahren zur Arbeitsweise innerhalb der Krankenhausführung, das ein effizientes und effektives Vorgehen sicherstellt. Der kontinuierliche Informationsaustausch zwischen der Geschäftsführung und den leitenden Gremien des Krankenhauses sowie innerhalb der Trägergesellschaft wird durch regelmäßige Besprechungen sichergestellt. Die Projektgruppen im Krankenhaus sind interdisziplinär besetzt. Der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Gremien erfolgt durch Sitzungsprotokolle und mündlich durch Team- und Abteilungsbesprechungen. 5.3.3 Information der Krankenhausführung Die Krankenhausleitung wird regelmäßig über Entwicklungen und Vorgänge im Krankenhaus informiert und nutzt diese Informationen zur Einleitung verbessernder Maßnahmen. Die einzelnen Führungs- und Leitungsrunden informieren sich gegenseitig. Zusätzlich ist in der Dienstordnung für dessen Informationspflicht gegenüber der Geschäftsführung festgelegt. erhält die Sitzungsprotokolle aller Gremien des Krankenhauses. Die Geschäftsführung und stehen darüber hinaus in einem engen Kontakt mit der Mitarbeitervertretung. Als weitere Informationsquellen dienen die Ergebnisse des Beschwerdemanagements sowie der Mitarbeiter- und Patientenbefragung. 5.3.4 Durchführung vertrauensfördernder Maßnahmen Die Krankenhausführung fördert durch geeignete Maßnahmen das gegenseitige Vertrauen und den gegenseitigen Respekt gegenüber allen Mitarbeitern. Nach Überzeugung der Geschäftsführung und de ist eine größtmögliche Transparenz der Führungsentscheidungen notwendig, um die Mitarbeiter für die Ziele des Unternehmens zu gewinnen und den Erfolg des Krankenhauses langfristig zu sichern. Im Leitbild der Trägergesellschaft ist der Wert „Vorbildliches Führen“ niedergelegt. Die leitenden Mitarbeiter sollen ihn als Selbstverpflichtung verstehen. Die Dienstordnung für gibt darüber hinaus klare Strukturen vor. Seite 20/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 5.4 Erfüllung ethischer Aufgaben Rechte und Ansprüche von Patienten, Angehörigen und Bezugspersonen werden krankenhausweit respektiert und berücksichtigt. 5.4.1 Berücksichtigung ethischer Problemstellungen Im Krankenhaus werden ethische Problemstellungen systematisch berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Patientenwürde und -autonomie sowie die Akzeptanz und Berücksichtigung unterschiedlicher Glaubensrichtungen und Kulturen von Patienten und Angehörigen sind gemeinsame Ziele der Mitarbeiter des Krankenhauses. Ethische Fragestellungen werden im Direktorium, in der Klinikkonferenz und anderen Gremien besprochen. Insbesondere auf der Intensivstation werden ethische Fragen interdisziplinär und berufsgruppenübergreifend behandelt. Patienten, Angehörige, aber auch Mitarbeiter werden dabei durch die Krankenhausseelsorgerin begleitet. 5.4.2 Umgang mit sterbenden Patienten Im Krankenhaus werden Bedürfnisse sterbender Patienten und ihrer Angehörigen systematisch berücksichtigt. Alle Mitarbeiter sind bemüht, Patienten und Angehörigen beim Abschiednehmen und im Sterbeprozess Unterstützung und liebevolle Zuwendung zu gewähren. Die Mitarbeiter und die Krankenhausseelsorgerin ermöglichen Kontakte zu christlichen Geistlichen und Ansprechpartnern anderer Religionen. Die Einbeziehung niedergelassener Ärzte, des Sozialdienstes und des Hospizes ist gewährleistet. In der gemeinsamen Runde der Krankenhausdirektorien wurde entschieden, dass an allen Krankenhäusern Möglichkeiten zur palliativmedizinischen Versorgung geschaffen werden sollen. 5.4.3 Umgang mit Verstorbenen Im Krankenhaus gibt es Regelungen zum adäquaten Umgang mit Verstorbenen und deren Angehörigen. Das Haus ist auf eine individuelle Sterbebegleitung eingerichtet, die bewusst nicht nach standardisierten Abläufen erfolgt. Das Eingehen auf den persönlichen Wunsch des Verstorbenen und seiner Angehörigen ist allen Mitarbeitern ein besonderes Anliegen. Auf der Intensivstation gibt es die Möglichkeit, in einem besonderen Raum ungestört Abschied zu nehmen. Seite 21/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 6 Qualitätsmanagement 6.1 Umfassendes Qualitätsmanagement Die Krankenhausführung stellt sicher, dass alle Krankenhausbereiche in die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements eingebunden sind. 6.1.1 Einbindung aller Krankenhausbereiche in das Qualitätsmanagement Die Krankenhausführung ist verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. Das Qualitätsmanagement des Krankenhauses ist entsprechend einem Statut des Aufsichtsrats der Trägergesellschaft organisiert. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter ist als Stabsstelle der Geschäftsführung zugeordnet und mit der operativen Durchführung der entsprechenden Aktivitäten beauftragt. Die Koordination der Aktivitäten erfolgt durch die Steuerungsgruppe, der leitende Mitarbeiter verschiedener Bereiche und Berufsgruppen angehören. Verschiedene Arbeitsgruppen sind darüber hinaus regelmäßig mit Fragestellungen des Qualitätsmanagements befasst. 6.1.2 Verfahren zur Entwicklung, Vermittlung und Umsetzung von Qualitätszielen Das Krankenhaus entwickelt, vermittelt und setzt Maßnahmen zur Erreichung von Qualitätszielen um. Die Qualitätsziele des Krankenhauses sind von seiner christlichen Tradition und den aktuellen Anforderungen geprägt. Als Leitmotive wurden von der Geschäftsführung die Themen „Sicherheit“, „Verlässlichkeit“ und „Zuwendung“ formuliert und mit der hausübergreifenden Führungsrunde abgestimmt. Für die kommenden Patienten- und Mitarbeiterbefragungen hat die Geschäftsführung Zielwerte definiert. Die Umsetzung der Ziele erfolgt in der Regel durch Kleingruppen- oder Projektarbeit vor Ort. 6.2 Qualitätsmanagementsystem Im Krankenhaus existiert ein effektives Qualitätsmanagementsystem. 6.2.1 Organisation des Qualitätsmanagements Das Qualitätsmanagement ist effektiv und effizient organisiert. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter ist der Geschäftsführung als Stabsstelle zugeordnet. Er arbeitet eng und effizient mit den weiteren Qualitätsmanagementbeauftragten der Krankenhäuser der Trägergesellschaft zusammen. Krankenhausübergreifend wird das Qualitätsmanagement durch die Führungsrunde, der die Betriebsleitungen aller Krankenhäuser angehören, koordiniert; krankenhausintern nehmen sowohl die Steuerungsgruppe als auch die einzelnen Arbeitsgruppen koordinierende Aufgaben wahr. 6.2.2 Methoden der internen Qualitätssicherung Im Krankenhaus werden regelmäßig und systematisch Methoden der internen Qualitätssicherung angewandt. Seit seiner Einführung ist das Qualitätsmanagementsystem am EFQM-Modell ausgerichtet. Alle Messungen sind im Sinne eines kontinuierlichen Benchmarkings so ausgerichtet, dass Vergleiche sowohl mit eigenen Ergebnissen als auch mit Ergebnissen anderer Krankenhäuser möglich sind. Für die Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen werden auf allen Ebenen die Möglichkeiten gegenseitiger Beratung genutzt. Im Jahr 2008 wurden als zusätzliche Methoden Peer Reviews und externe Audits durchgeführt. Seite 22/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 6.3 Sammlung und Analyse qualitätsrelevanter Daten Qualitätsrelevante Daten werden systematisch erhoben, analysiert und zu qualitätsverbessernden Maßnahmen genutzt. 6.3.1 Sammlung qualitätsrelevanter Daten Über die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätssicherung hinaus werden qualitätsrelevante Daten systematisch erhoben und analysiert. Sowohl die monatlichen Analysen des Medizincontrollings als auch die zweijährlich durchgeführten Patienten- und Mitarbeiterbefragungen liefern wertvolle Hinweise zur Bewertung der Qualität der Krankenhausdienstleistungen. Zusätzliche Fragestellungen werden durch Analysen der im Krankenhaus erhobenen Routinedaten beantwortet. Seit 2008 nimmt das Krankenhaus an einem umfassenden, monatlich aktualisierten Benchmarking des CLINOTEL-Krankenhausverbundes teil; in diesem Rahmen wird auch eine vergleichende „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ durchgeführt. 6.3.2 Nutzung von Befragungen Regelmäßig durchgeführte Patienten- und Mitarbeiterbefragungen sowie Befragungen niedergelassener Ärzte werden als Instrument zur Erfassung von Patienten- und Mitarbeiterbedürfnissen und zur Verbesserung der Patientenversorgung genutzt. Seit 2000 werden in einem zweijährlichen Turnus schriftliche Mitarbeiter- und Patientenbefragungen durchgeführt. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt sowohl im Längsschnittvergleich mit eigenen Ergebnissen als auch im Querschnittvergleich mit anderen Krankenhäusern. Die Steuerungsgruppe stimmt sich mit der Geschäftsführung dazu ab, welche Aspekte der Befragungen besonders wichtig für das Krankenhaus sind, und leitet gemeinsam mit dem Qualitätsmanagementbeauftragten geeignete Maßnahmen ab. 6.3.3 Umgang mit Patientenwünschen und Patientenbeschwerden Das Krankenhaus berücksichtigt Patientenwünsche und Patientenbeschwerden. Anregungen und Beschwerden von Patienten und Angehörigen werden kontinuierlich durch einen krankenhausintern entwickelten Fragebogen erhoben. Alle Mitarbeiter sind angehalten, aufmerksam auf die Wünsche und Beschwerden von Patienten und Angehörigen zu reagieren, und diese zur Äußerung von Verbesserungsvorschlägen zu ermuntern. Alle schriftlichen Beschwerden werden von der Verwaltungsdirektorin gesichtet; eine Reaktion erfolgt nach Möglichkeit umgehend nach Einholung der entsprechenden Informationen. 6.4 Externe Qualitätssicherung nach §137 SGB V Die Daten der externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V werden systematisch erhoben und die Auswertungen zu qualitätsverbessernden Maßnahmen genutzt. 6.4.1 Beteiligung an der externen Qualitätssicherung Das Krankenhaus beteiligt sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung. Das Krankenhaus beteiligt sich in vollem Umfang an den Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V. Die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte werden seit 2005 zweijährlich entsprechend den Vorgaben erstellt und veröffentlicht. Ab 2009 veröffentlicht das Krankenhaus darüber hinaus seine Ergebnisse zur externen Qualitätssicherung im Vergleich mit anderen Krankenhäusern über die Homepage des CLINOTEL-Verbundes und im Jahresbericht zur Qualitätssicherung des CLINOTEL-Verbundes. Seite 23/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de 6.4.2 Umgang mit Ergebnissen der externen Qualitätssicherung Das Krankenhaus analysiert systematisch die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung und legt ggf. notwendige Konsequenzen fest. Eine Verfahrensanweisung den Umgang mit den Ergebnissen der externen Qualitätssicherung sowie mit den Ergebnissen der „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR), an der das Krankenhaus seit dem Sommer 2008 teilnimmt, regeln. Die Statistiken und Ergebnisse werden allen interessierten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. In den einzelnen Abteilungen werden die Ergebnisse zur Analyse der Versorgungsqualität und zur Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen genutzt. Zu den QSRDaten finden regelmäßig hausübergreifende Treffen der Fachexperten statt. Seite 24/24 – BSI Management Systems Deutschland, Hanau, www.bsigroup.de