Rechtliche Anforderungen + Pflichtinhalte
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Rechtliche Anforderungen + Pflichtinhalte
Rechtliche Anforderungen + Pflichtinhalte KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Pflichtinhalte Impressum Auf deutschen Webseiten muss man ohne lange Suche und mit maximal zwei Klicks zu einer Seite gelangen, klar erkennbar ist, wer für die Webseite verantwortlich ist: - Name - Adresse - Kontaktmöglichkeit Information muss mit jedem Webbrowser darstellbar sein, sollte also z.B. weder ein Flash Plugin oder den Acrobat Reader erfordern. Klare und vollständige Angaben zeigen Ihren Besuchern, dass Sie nichts zu verbergen haben, und signalisieren Seriosität. http://web-coach.org/cms/recht/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Pflichtinhalte Impressum detailliert: http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Urheberrrecht keine fremden Bilder, Buttons, Grafiken, Dateien oder Texte verwenden ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechte-Inhaber. Besonders kritisch: - Bilder von Stadtplänen, z.B. für die Wegbeschreibung, egal wie alt der Stadtplan ist und wie stark die Bilder verfremdet wurden. - Zitate sind erlaubt, wenn sie als fremde Inhalte kenntlich gemacht werden und der Erläuterung des eigenen Gedankengangs dienen. http://web-coach.org/cms/recht/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Süddeutsche Zeitung 12. April 2012 KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Spiegel online 3. Nov. 2012 KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen http://www.spiegel.de/netzwelt/web/abmahn-angst-bei-bilderklauenden-bloggern-a-864670.html Spiegel online 3. Nov. 2012 KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen http://www.spiegel.de/netzwelt/web/abmahn-angst-bei-bilderklauenden-bloggern-a-864670.html Rechtliche Anforderungen Wettbewerbsrecht Bei der Wahl des Domänennamens nicht verwenden: - Marken und Warenzeichen - Namen von Firmen, Prominenten, Publikationen, Filmen oder Software problematisch: - Städtenamen, Regionen, Kfz-Kennzeichen - Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen - Tippfehler-Domains und zur Verwechslung führende Namen. http://web-coach.org/cms/recht/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Wettbewerbsrecht Beispiel www.augsburgR.de Vorgang + Mahnung (Augsburger Allgemeine 23.11. 2009): Abmahn-Wahn auf schwäbisch: Die Stadt Augsburg hat einen Blogger per Anwalt abmahnen lassen, weil er die Internetadresse augsburgr.de registriert hatte. Besonders pikant: Der 25-Jährige hatte zuvor extra um Erlaubnis gefragt. Ein Augsburger Blogger erhielt eine Abmahnung. Michael Fleischmann ist sauer. Stinksauer. "Da stellst du eine höfliche Frage an die Stadt Augsburg und bekommst als Antwort einen Anwaltsbrief und eine Rechnung über 1890 Euro", wettert er. Kein Wunder. Denn eigentlich wollte der 25-Jährige doch nur besonders korrekt sein, als er am 5. Oktober 2009 eine E-Mail an die Stadt Augsburg schrieb. Fleischmann und zwei Freunde wollten gemeinsam ein Blog starten, ein Online-Tagebuch über Internet, Technik und öffentliches Leben. Fehlte nur noch eine griffige Internetadresse. "Nachdem wir drei aus Augsburg sind, kamen wir auf den Namen augsburgr.de", erzählt der Webdesigner. http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Wettbewerbsrecht Beispiel www.augsburgR.de Vorgang + Mahnung (Augsburger Allgemeine 23.11. 2009): Er meldete also die Adresse augsburgr.de an - und schrieb dann an die Stadt: "Wir haben die Domain augsburgR.de im Internet registriert. Um juristische Probleme mit der Stadt Augsburg zu vermeiden, bitten wir um eine schriftliche Genehmigung, diesen Namen verwenden zu dürfen", hieß es in seiner E-Mail an das OB-Referat. Doch eine Genehmigung gab es nicht. Stattdessen flatterte dem jungen Blogger am 25. Oktober ein Anwaltsbrief ins Haus - eine Abmahnung. Der Jurist forderte Fleischmann im Namen und im Auftrag der Stadt Augsburg auf, die Domain augsburgr.de sofort zu löschen. Durch die Benutzung der Domain werde das Namensrecht der Stadt Augsburg verletzt. Fleischmann habe eine "Namensanmaßung" begangen, verwende die Domain widerrechtlich und überhaupt könnten Menschen ja die Stadt Augsburg mit dem Blog augsburgr.de in Verbindung bringen - was so nicht sein dürfe. "Ich habe die Stadt schriftlich um Genehmigung gebeten, den Namen augsburgr.de benutzen zu dürfen", sagt der 25-Jährige. "Erwartet hatte ich darauf ein Ja oder ein Nein. Dass ich stattdessen eine anwaltliche Abmahnung bekomme, fand ich schon sehr erstaunlich." http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Wettbewerbsrecht Beispiel www.augsburgR.de Vorgang + Mahnung (Augsburger Allgemeine 23.11. 2009): Fleischmann, reichlich frustriert, telefonierte noch kurz mit seiner Anwältin - und kündigte dann schweren Herzens die Domain. "Ich dachte der Fall sei damit erledigt", berichtet er. Doch von wegen. Vor einigen Tagen kam der nächste Anwaltsbrief - eine satte Kostennote. Fleischmann müsse der Stadt die entstandenen Anwaltskosten bezahlen: 1890,91 Euro, errechnet aus einem Streitwert von 50.000 Euro. "Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem angesetzten Streitwert von € 50.000,00 um einen entgegenkommend niedrigen Betrag handelt", hieß es in dem Anwaltsschreiben. Eigentlich seien 100.000 bis 150.000 Euro in solchen Fällen "üblich". ... Sascha Borowski http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Wettbewerbsrecht Beispiel www.augsburgR.de Kulanz (Augsburger Allgemeine 24.11. 2009) : ... Am Abend dann die Kehrtwende. Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl, der den Fall nach eigenen Worten bis dahin nicht gekannt hatte, sprach ein Machtwort. "Rein rechtlich war der Ablauf korrekt. Es lag ein Verstoß gegen Namensrechte vor und wir als Stadt müssen die Rechte an unserem Namen wahren", sagte Gribl. Nicht einverstanden sei er allerdings mit der Vorgehensweise und der Kostenlast für Michael Fleischmann: "Das ist eine Frage des Umgangs einer Stadt mit ihren Bürgern." ... Sascha Borowski http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-keine-kosten-241109-_arid,2003827_popup,1_print,1_regid,2_puid,2_pageid,5534.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Strafbare Handlungen Alles was als Aufruf zu strafbaren Handlungen verstanden werden kann, setzt Sie dem Risiko einer Abmahnung, Strafanzeige oder einer Zivilklage aus. Als solches gelten auch Links zu zweifelhaften Musik-Downloadseiten oder (in Deutschland illegalen) Online-Casinos. Auch wenn Sie durch einen Dritten Werbung auf Ihrer Internetseite schalten, die zu illegalen Inhalten führt, können Sie dafür verantwortlich gemacht werden. http://web-coach.org/cms/recht/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Verlinkung Bundesverfassungsgericht sieht die Linkhaftung durch die Gerichte als nicht geklärt an Im Rahmen des sog. Heise-Prozesses im Jahre 2007 über die Haftung für den im Rahmen eines Berichts geschalteten Links auf eine Webseite, wo Software zu finden war, mit der man Kopierschutz knacken konnte, hat das BVerfG bei der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags ausgeführt, dass die Reichweite der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks bisher durch die Rechtsprechnung nicht geklärt sei. Außerdem sei auch der Umfang der Haftung für die Einbindung von Links in redaktionellen Berichten und eine etwaige Verantwortlichkeit nach presserechtlichen Grundsätzen vom BGH bislang nicht ausgeurteilt worden. (BVerfG, Beschluss vom 03.01.2007, 1 BvR 1936/05.) 15.10.2010: Letztinstanzliches Urteil zugunsten des Verlages: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Heise-vs-Musikindustrie-Bundesgerichtshof-verwirft-Link-Verbot-1108479.html http://www.juraforum.de/disclaimer_muster/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Verlinkung Niemand kann Ihnen verbieten, zu einer fremden Site zu linken, auch nicht zu einer Unterseite (Deep Linking), wenn Sie dabei keine Schutzmechanismen umgehen oder den fremden Inhalt durch Frames oder Einbettung als eigenen Inhalt ausgeben. Auch wenn es rechtlich nicht notwendig ist, externe Links als solche zu kennzeichnen, sollte für den Besucher erkennbar sein, ob er beim Anklicken die eigene Website verlässt oder nicht. http://web-coach.org/cms/recht/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Verlinkung Beispiel: www.commentarist.de http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Verlinkung Beispiel: www.commentarist.de Das Ziel von Commentarist.de: Ein möglichst umfassendes Bild der Meinungsbeiträge in deutschen Zeitungen zu vermitteln. Ein digitales Kommentarverzeichnis soll die Seite sein mit direkten Links zu den Meinungstexten deutscher Blätter und Websites. Doch das stößt mancherorts auf heftigen Widerstand. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, sechs Seiten lang zählt die Anwaltskanzlei Lausen im Auftrag der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Paragrafen auf, gegen die das Internet-Angebot Commentarist verstoßen haben soll. Ein Schreiben mit identischen Forderungen hat die Kanzlei auch im Namen der "Süddeutschen Zeitung" verschickt. Die Betreiber der Web-Seite sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und 1820 Euro zahlen. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Verlinkung www.commentarist.de Das Angebot verletze "in nachhaltiger und mannigfacher Weise die urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie die Kennzeichnungsrechte", schrieben die Lausen-Anwälte am 3. Februar an das Unternehmen. Außerdem sei das Verhalten "wettbewerbsrechtlich unlauter". Commentarist soll eine "ausreichend strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung" abgegeben. Das hat Seitengründer Eric Hauch getan, weil er kein Geld für einen möglichen langen Rechtsstreit hat und sein Angebot schnell wieder online bringen will - aber nur in einer modifizierten Form, zunächst ohne die 3640 Euro zu bezahlen. Die "FAZ" meldete sich daraufhin am Montag erneut: Man nehme die modifizierte Erklärung an, bestehe aber weiterhin auf Übernahme der Kosten. ... Angesichts dieser Breitseite könnte man meinen, die Commentarist-Gründer hätten munter drauflos kopiert und dreist Artikel von sueddeutsche.de und faz.net auf die eigene Seite gestellt. Es geht aber um kurze Anrisse - nicht mehr, als eine Google-Suche zu Tage fördert oder als bei Google News präsentiert wird. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Verlinkung www.commentarist.de ... "SZ" und "FAZ" machen außerdem das Urheberrecht geltend: Schon für wenige Wörter aus dem Artikel soll eine Genehmigung nötig sein. Das Zitatrecht bestimmt, dass einzelne Sätze oder Gedankengänge ohne Genehmigung übernommen werden dürfen, wenn das Zitat in einer Beziehung zur eigenen Leistung steht. Dieses Recht nimmt auch der Perlentaucher in Anspruch, ein Internetdienst, der Rezensionen von Tageszeitungen zusammenfasst und die Artikel verlinkt. ... Seit Jahren streiten "SZ" und "FAZ" vor Gericht gegen dieses Angebot. Die Verlage sehen in der komprimierten Zusammenfassung eine Kopie des Originals. In mehreren Instanzen deutete sich bisher an, dass die Richter dieser Argumentation nicht folgen allerdings hat der Bundesgerichtshof den Fall wegen Verfahrensfehlern zurückgegeben, ein endgültiges Urteil steht noch aus. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Verlinkung www.commentarist.de ... Damit künftig trotzdem selbst kleinste Textbausteine wie Überschriften einen rechtlichen Schutz genießen, fordern große Medienhäuser, darunter auch der SPIEGEL-Verlag, derzeit ein sogenanntes Leistungsschutzrecht. Wie genau das aussehen soll - und sich mit dem Zitatrecht vertragen kann - sei aber bisher unklar, kritisiert Philipp Otto von der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL). ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html Nov. 2013 KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Datenschutz Nicht nur beim Sammeln von Kundendaten gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, auch bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sind sehr enge Grenzen gesetzt. Ohne Zustimmung des Betroffenen dürfen Sie weder Namen noch sonstige Merkmale einer Person auf eine Webseite setzen, die sie persönlich identifizierbar machen könnte oder ihrer geschützten Privatsphäre zuzuordnen ist. http://web-coach.org/cms/recht/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Disclaimer Schadet nicht, hilft aber meist auch nicht. Streichen Sie vor allem den weit verbreiteten Bezug auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998, denn damit zeigen Sie aller Welt, dass Sie dieses Urteil nicht verstanden, und vermutlich noch nicht einmal gelesen haben. Ein vorhandener Disclaimer kann übrigens vor Gericht auch so verstanden werden, dass Sie sich mit rechtlichen Fragen zum Internet auseinandergesetzt haben, und daher weniger glaubhaft auf Unwissenheit plädieren können! http://web-coach.org/cms/recht/ KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen Disclaimer detailliert: http://www.impressum-recht.de/disclaimer.html Beispieldisclaimer copy&paste: http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen keyNote Konzeption KP Ludwig John Webseiten Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen