Rechtliche Anforderungen + Pflichtinhalte

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Rechtliche Anforderungen + Pflichtinhalte
Rechtliche
Anforderungen
+
Pflichtinhalte
KP Ludwig John
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Pflichtinhalte
Impressum
Auf deutschen Webseiten muss man ohne lange Suche und
mit maximal zwei Klicks zu einer Seite gelangen, klar erkennbar ist, wer für die
Webseite verantwortlich ist:
- Name
- Adresse
- Kontaktmöglichkeit
Information muss mit jedem Webbrowser darstellbar sein,
sollte also z.B. weder ein Flash Plugin oder den Acrobat Reader erfordern.
Klare und vollständige Angaben zeigen Ihren Besuchern, dass Sie nichts zu
verbergen haben, und signalisieren Seriosität.
http://web-coach.org/cms/recht/
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Pflichtinhalte
Impressum detailliert:
http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Urheberrrecht
keine fremden Bilder, Buttons, Grafiken, Dateien oder Texte verwenden
ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechte-Inhaber.
Besonders kritisch:
- Bilder von Stadtplänen,
z.B. für die Wegbeschreibung, egal wie alt der Stadtplan ist
und wie stark die Bilder verfremdet wurden.
- Zitate sind erlaubt, wenn sie als fremde Inhalte kenntlich gemacht werden
und der Erläuterung des eigenen Gedankengangs dienen.
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Süddeutsche Zeitung
12. April 2012
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Spiegel online
3. Nov. 2012
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/abmahn-angst-bei-bilderklauenden-bloggern-a-864670.html
Spiegel online
3. Nov. 2012
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/abmahn-angst-bei-bilderklauenden-bloggern-a-864670.html
Rechtliche Anforderungen
Wettbewerbsrecht
Bei der Wahl des Domänennamens nicht verwenden:
- Marken und Warenzeichen
- Namen von Firmen, Prominenten, Publikationen, Filmen oder Software
problematisch:
- Städtenamen, Regionen, Kfz-Kennzeichen
- Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen
- Tippfehler-Domains und zur Verwechslung führende Namen.
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Wettbewerbsrecht
Beispiel
www.augsburgR.de
Vorgang + Mahnung
(Augsburger Allgemeine 23.11. 2009):
Abmahn-Wahn auf schwäbisch: Die Stadt Augsburg hat einen Blogger per Anwalt
abmahnen lassen, weil er die Internetadresse augsburgr.de registriert hatte. Besonders
pikant: Der 25-Jährige hatte zuvor extra um Erlaubnis gefragt.
Ein Augsburger Blogger erhielt eine Abmahnung.
Michael Fleischmann ist sauer. Stinksauer. "Da stellst du eine höfliche Frage an die Stadt Augsburg und bekommst als Antwort einen Anwaltsbrief und eine Rechnung über 1890 Euro", wettert er.
Kein Wunder. Denn eigentlich wollte der 25-Jährige doch nur besonders korrekt sein, als er am 5.
Oktober 2009 eine E-Mail an die Stadt Augsburg schrieb. Fleischmann und zwei Freunde wollten
gemeinsam ein Blog starten, ein Online-Tagebuch über Internet, Technik und öffentliches Leben.
Fehlte nur noch eine griffige Internetadresse. "Nachdem wir drei aus Augsburg sind, kamen wir auf
den Namen augsburgr.de", erzählt der Webdesigner.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
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Rechtliche Anforderungen
Wettbewerbsrecht
Beispiel
www.augsburgR.de
Vorgang + Mahnung
(Augsburger Allgemeine 23.11. 2009):
Er meldete also die Adresse augsburgr.de an - und schrieb dann an die Stadt: "Wir haben die
Domain augsburgR.de im Internet registriert. Um juristische Probleme mit der Stadt Augsburg zu
vermeiden, bitten wir um eine schriftliche Genehmigung, diesen Namen verwenden zu dürfen", hieß
es in seiner E-Mail an das OB-Referat.
Doch eine Genehmigung gab es nicht. Stattdessen flatterte dem jungen Blogger am 25. Oktober ein
Anwaltsbrief ins Haus - eine Abmahnung. Der Jurist forderte Fleischmann im Namen und im Auftrag
der Stadt Augsburg auf, die Domain augsburgr.de sofort zu löschen.
Durch die Benutzung der Domain werde das Namensrecht der Stadt Augsburg verletzt.
Fleischmann habe eine "Namensanmaßung" begangen, verwende die Domain widerrechtlich und
überhaupt könnten Menschen ja die Stadt Augsburg mit dem Blog augsburgr.de in Verbindung bringen
- was so nicht sein dürfe.
"Ich habe die Stadt schriftlich um Genehmigung gebeten, den Namen augsburgr.de benutzen zu
dürfen", sagt der 25-Jährige. "Erwartet hatte ich darauf ein Ja oder ein Nein. Dass ich stattdessen
eine anwaltliche Abmahnung bekomme, fand ich schon sehr erstaunlich."
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
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Rechtliche Anforderungen
Wettbewerbsrecht
Beispiel
www.augsburgR.de
Vorgang + Mahnung
(Augsburger Allgemeine 23.11. 2009):
Fleischmann, reichlich frustriert, telefonierte noch kurz mit seiner Anwältin - und kündigte dann
schweren Herzens die Domain. "Ich dachte der Fall sei damit erledigt", berichtet er.
Doch von wegen. Vor einigen Tagen kam der nächste Anwaltsbrief - eine satte Kostennote.
Fleischmann müsse der Stadt die entstandenen Anwaltskosten bezahlen: 1890,91 Euro, errechnet aus
einem Streitwert von 50.000 Euro.
"Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem angesetzten Streitwert von € 50.000,00 um einen
entgegenkommend niedrigen Betrag handelt", hieß es in dem Anwaltsschreiben. Eigentlich seien
100.000 bis 150.000 Euro in solchen Fällen "üblich".
...
Sascha Borowski
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
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Wettbewerbsrecht
Beispiel
www.augsburgR.de
Kulanz
(Augsburger Allgemeine 24.11. 2009)
:
...
Am Abend dann die Kehrtwende.
Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl, der den Fall nach eigenen Worten bis dahin nicht gekannt hatte,
sprach ein Machtwort.
"Rein rechtlich war der Ablauf korrekt. Es lag ein Verstoß gegen Namensrechte vor und wir als Stadt
müssen die Rechte an unserem Namen wahren", sagte Gribl.
Nicht einverstanden sei er allerdings mit der Vorgehensweise und der Kostenlast für
Michael Fleischmann: "Das ist eine Frage des Umgangs einer Stadt mit ihren Bürgern."
...
Sascha Borowski
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-keine-kosten-241109-_arid,2003827_popup,1_print,1_regid,2_puid,2_pageid,5534.html
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Strafbare Handlungen
Alles was als Aufruf zu strafbaren Handlungen verstanden werden kann,
setzt Sie dem Risiko einer Abmahnung, Strafanzeige oder einer Zivilklage aus.
Als solches gelten auch Links zu zweifelhaften Musik-Downloadseiten
oder (in Deutschland illegalen) Online-Casinos.
Auch wenn Sie durch einen Dritten Werbung auf Ihrer Internetseite schalten, die
zu illegalen Inhalten führt, können Sie dafür verantwortlich gemacht werden.
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Verlinkung
Bundesverfassungsgericht
sieht die Linkhaftung durch die Gerichte als nicht geklärt an
Im Rahmen des sog. Heise-Prozesses im Jahre 2007 über die Haftung für den im Rahmen eines
Berichts geschalteten Links auf eine Webseite, wo Software zu finden war, mit der man
Kopierschutz knacken konnte,
hat das BVerfG bei der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags
ausgeführt, dass die Reichweite der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks bisher
durch die Rechtsprechnung nicht geklärt sei.
Außerdem sei auch der Umfang der Haftung für die Einbindung von Links in redaktionellen
Berichten und eine etwaige Verantwortlichkeit nach presserechtlichen Grundsätzen vom BGH
bislang nicht ausgeurteilt worden.
(BVerfG, Beschluss vom 03.01.2007, 1 BvR 1936/05.)
15.10.2010: Letztinstanzliches Urteil zugunsten des Verlages:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Heise-vs-Musikindustrie-Bundesgerichtshof-verwirft-Link-Verbot-1108479.html
http://www.juraforum.de/disclaimer_muster/
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Verlinkung
Niemand kann Ihnen verbieten, zu einer fremden Site zu linken,
auch nicht zu einer Unterseite (Deep Linking), wenn Sie dabei keine
Schutzmechanismen umgehen oder den fremden Inhalt durch Frames oder
Einbettung als eigenen Inhalt ausgeben.
Auch wenn es rechtlich nicht notwendig ist, externe Links als solche zu
kennzeichnen, sollte für den Besucher erkennbar sein, ob er beim Anklicken die
eigene Website verlässt oder nicht.
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Pflichtinhalte und rechtliche Anforderungen
Rechtliche Anforderungen
Verlinkung
Beispiel: www.commentarist.de
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html
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Rechtliche Anforderungen
Verlinkung
Beispiel: www.commentarist.de
Das Ziel von Commentarist.de: Ein möglichst umfassendes Bild der Meinungsbeiträge
in deutschen Zeitungen zu vermitteln. Ein digitales Kommentarverzeichnis soll die Seite sein mit direkten Links zu den Meinungstexten deutscher Blätter und Websites.
Doch das stößt mancherorts auf heftigen Widerstand.
Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, sechs Seiten lang zählt die Anwaltskanzlei Lausen
im Auftrag der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Paragrafen auf, gegen die das Internet-Angebot
Commentarist verstoßen haben soll. Ein Schreiben mit identischen Forderungen hat die Kanzlei
auch im Namen der "Süddeutschen Zeitung" verschickt. Die Betreiber der Web-Seite sollen eine
Unterlassungserklärung abgeben und 1820 Euro zahlen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html
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Rechtliche Anforderungen
Verlinkung
www.commentarist.de
Das Angebot verletze "in nachhaltiger und mannigfacher Weise die urheberrechtlichen
Nutzungsrechte sowie die Kennzeichnungsrechte", schrieben die Lausen-Anwälte am 3. Februar
an
das Unternehmen. Außerdem sei das Verhalten "wettbewerbsrechtlich unlauter".
Commentarist soll eine "ausreichend strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung"
abgegeben.
Das hat Seitengründer Eric Hauch getan, weil er kein Geld für einen möglichen langen
Rechtsstreit
hat und sein Angebot schnell wieder online bringen will - aber nur in einer modifizierten Form,
zunächst ohne die 3640 Euro zu bezahlen. Die "FAZ" meldete sich daraufhin am Montag erneut:
Man nehme die modifizierte Erklärung an, bestehe aber weiterhin auf Übernahme der Kosten.
...
Angesichts dieser Breitseite könnte man meinen, die Commentarist-Gründer hätten munter
drauflos kopiert und dreist Artikel von sueddeutsche.de und faz.net auf die eigene Seite gestellt.
Es geht aber um kurze Anrisse - nicht mehr, als eine Google-Suche zu Tage fördert oder als bei
Google News präsentiert wird.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html
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Rechtliche Anforderungen
Verlinkung
www.commentarist.de
...
"SZ" und "FAZ" machen außerdem das Urheberrecht geltend: Schon für wenige Wörter aus dem
Artikel soll eine Genehmigung nötig sein. Das Zitatrecht bestimmt, dass einzelne Sätze oder
Gedankengänge ohne Genehmigung übernommen werden dürfen, wenn das Zitat in einer
Beziehung zur eigenen Leistung steht. Dieses Recht nimmt auch der Perlentaucher in Anspruch,
ein Internetdienst, der Rezensionen von Tageszeitungen zusammenfasst und die Artikel verlinkt.
...
Seit Jahren streiten "SZ" und "FAZ" vor Gericht gegen dieses Angebot. Die Verlage sehen in der
komprimierten Zusammenfassung eine Kopie des Originals.
In mehreren Instanzen deutete sich bisher an, dass die Richter dieser Argumentation nicht folgen allerdings hat der Bundesgerichtshof den Fall wegen Verfahrensfehlern zurückgegeben, ein endgültiges
Urteil steht noch aus.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html
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Rechtliche Anforderungen
Verlinkung
www.commentarist.de
...
Damit künftig trotzdem selbst kleinste Textbausteine wie Überschriften einen rechtlichen Schutz
genießen, fordern große Medienhäuser, darunter auch der SPIEGEL-Verlag, derzeit ein
sogenanntes Leistungsschutzrecht.
Wie genau das aussehen soll - und sich mit dem Zitatrecht vertragen kann - sei aber bisher
unklar, kritisiert Philipp Otto von der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL).
...
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html
Nov. 2013
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Rechtliche Anforderungen
Datenschutz
Nicht nur beim Sammeln von Kundendaten gibt es zahlreiche Vorschriften zu
beachten, auch bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sind sehr
enge Grenzen gesetzt.
Ohne Zustimmung des Betroffenen dürfen Sie weder Namen noch sonstige
Merkmale einer Person auf eine Webseite setzen, die sie persönlich
identifizierbar machen könnte oder ihrer geschützten Privatsphäre zuzuordnen ist.
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Rechtliche Anforderungen
Disclaimer
Schadet nicht, hilft aber meist auch nicht.
Streichen Sie vor allem den weit verbreiteten Bezug auf das Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998, denn damit zeigen Sie aller Welt, dass
Sie dieses Urteil nicht verstanden, und vermutlich noch nicht einmal gelesen
haben.
Ein vorhandener Disclaimer kann übrigens vor Gericht auch so verstanden werden,
dass Sie sich mit rechtlichen Fragen zum Internet auseinandergesetzt haben, und
daher weniger glaubhaft auf Unwissenheit plädieren können!
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Disclaimer
detailliert:
http://www.impressum-recht.de/disclaimer.html
Beispieldisclaimer copy&paste:
http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm
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keyNote Konzeption
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