Mercedes V-Klasse/Vito

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Mercedes V-Klasse/Vito
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Montageanleitung
Assembly Instructions
Komplettträger
Mercedes V-Klasse/Vito
Baujahr / Model year: 1996Art.-Nr.: 021 600
Abb.1
1.
Wichtig!
Vor Erstgebrauch lesen!
Montage nach dieser Vorlage durchführen! Der
Träger muß vor der Beladung unbedingt auf dem
Fahrzeug fest montiert werden!
Benutzerinformation aufbewahren!
Der Anbausatz für das 4. Fahrrad ist als
Zubehör erhältlich.
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Baujahr / Model year: 1996Art.-Nr.: 021 600
1.
Zur Befestigung des Heckträgers werden die werkseitigen Gewindebohrungen an den Scharnieren auf
dem Fahrzeugdach genutzt. Diese sind auf Sauberkeit
zu prüfen (gegebenenfalls zu reinigen bzw. nachzuschneiden).
Abb.1
2.
Die oberen Fahrzeuganbindungen (Halbschalen, Unterlegkeile) mit dem Innensechskantschlüssel und den
Schrauben in den Gewindebohrungen befestigen. Die
Schrauben sind noch nicht fest anzuziehen, damit der
Träger noch ausgerichtet werden kann. Den vormontierten Träger nun in die befestigten Halbschalen einhängen.
Abb.2
6 Nm
a
b
c
Nach der Demontage des Heckträgers sind die Abdeckkappen (c-Abb. 2a) in die Gewindebohrungen einzusetzen.
d
Abb.2a
3.
Die Heckklappe nun etwas öffnen und rechts die feste seitliche Heckklappenbefestigung einhängen.
Abb.3
Abb.3a
Den Träger in den oberen Halbschalen links und rechts
jeweils mit Schraube, Unterlagscheiben und Mutter
befestigen (b-Abb. 2)und mit Innensechskantschlüssel und Gabelschlüssel handfest anziehen (6 Nm)
(vgl. Abb. 2).
Träger parallel zum Fahrzeugheck ausrichten und
Schrauben (a-Abb 2) handfest anziehen (6 Nm).
2
Um sicherzustellen, daß der untere Querträger auf
dem quer verlaufenden Hecklappenfalz aufsitzt, kann
der Träger in seiner Höhe um 1 bis 3 mm variiert werden. Dies geschieht durch Unterlegen der Platten
(d-Abb. 2) unter die oberen Fahrzeuganbindungen
(vgl. Abb. 2). Die oberen Fahrzeuganbindungen sind
dazu wieder zu entfernen.
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4.
Anschließend die variable seitliche Heckklappenbefestigung links einhängen und leicht anziehen.
Sollte sich der Träger beim Anziehen der variablen,
seitlichen Hecklappenbefestigung verspannen, kann
das Grundgestell durch Lösen der Schrauben (16) am
Querträger spannungsfrei ausgerichtet werden (vgl.
Abb. 3).
2
1
Abb.4
Abb.5
Abb.6
5.
Wenn kein Fahrrad transportiert wird, Ausleger hochklappen und mit dem Spanngurt am Basisrahmen
sichern.
Abstandhalter so befestigen, daß sie die Funktion des
Heckscheibenwischers nicht beeinträchtigen (Abb. 6a).
kg
6.
Beim Beladen der Fahrräder auf Gewichtsverteilung
achten! Schwerstes Fahrrad am fahrzeugnächsten.
Bei Hoch-/Hub- und Campingdächern ist die Freigängigkeit der oberen Fahrzeuganbindung zu prüfen.
kg
Aus Gewichtsgründen sind vor dem Öffnen der
Heckklappe die Fahrräder abzunehmen. Beim Öffnen
der Heckklappe mit montiertem, aber unbeladenen
Heckträger, ist sicherzustellen, daß diese ganz geöffnet
wird und in dieser Endstellung verbleibt. Achtung: Eine
Kollision des Dachträgers mit dem Dach bzw. mit
der dort evtl. montierten Dachantenne ist zu
vermeiden (Sorgfaltspflicht des
Benutzers).
!
Abb.6a
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7.
Die Auflager
Abb.7
Flügelmutter lö
üssen entsprechend dem Radosition gebracht werden.
erschieben.
8.
Die Fahrräder zum Transport mit den Reifen in die Auflager
edalstellung des ersten
(fahrz
ä
raum für den Heckscheibenwischer zu berücksichtigen.
Das zweite und dritte Fahrrad wird immer wechselseitig
angeordnet (Abb.8).
Das F
d oben mit den am Basisrahmen befindlichen Fahrr
ahrradhalter öffnen und Schraubverbindung mit dem Vielzahnschlü
ö
ß sich die Schraube nach
Abb.8
drehbar (Abb. 8a)!
Vordere Gelenkhälfte nach oben hin öffnen und Fahrradrahmenrohr (Abb. 8), evtl. Lenk- (Abb. 8b) bzw.
Sattelstange (Abb. 8c) greifen. Verschließen Sie den
üssel
(Abb.8d). Immer Vorderrad mit 2 Rasterbändern und
Hinterrad mit 1 Rasterband an der Schiene/Radschale
befestigen (Abb. 8e). Dabei Rasterband von der
richtigen Seite des Halteclips einführen (Abb. 8f =
ACHTUNG: Vor jeder Fahrt unbedingt sichere Funktion
der Rasterbänder (korrekte Verrasterung) überprüfen.
Rasterbänder und Flügelmuttern der Radschalen fest
hin und her bewegen kann oder aus der Schiene
springt.
Abb.8a
Abb.8c
Abb.8d
Abb. 8e
Abb. 8f
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Abb.8b
Abb. 8g
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Allgemeine Gebrauchshinweise
Eigengewicht des Heckträgers: ca. 12,5 kg
1. Die Befestigung des Hecktragesystems ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu
Maximale Zuladung: 4 Fahrräder (60 kg)
überprüfen.
2. Das Transportgut darf rechts und links nicht wesentlich über den Fahrzeugrand
Garantie / Gewährleistung
hinausragen. Zulässig lt. StVO: Abstand vom äußeren Punkt des Transportgutes
Für die Original-Hecklastenträger-Systeme überbis zur Mitte des Rücklichtes nicht mehr als 40 cm. Fahrzeuge mit Ladung
nimmt Atera die Gewährleistung nach aktueller gedürfen nicht breiter als 2,5 m sein. Verantwortlich für Träger und Ladung ist lt.
setzlicher Regelung soweit es sich um Werksfehler
StVO (§§ 22,23) der Fahrzeugführer.
handelt.
3. Bei auch nur teilweiser Verdeckung von lichttechnischen Einrichtungen und/
Das beanstandete Teil muß dem Hersteller auf Anoder des amtlichen Kennzeichens durch das Hecktragesystem oder die mitgeforderung zur Prüfung kostenfrei zur Verfügung geführte Ladung, sind die entsprechenden Einrichtungen zu wiederholen.
stellt werden. Bei berechtigter Reklamation werden
4. Der gleichzeitige Betrieb eines Anhängers und eines Hecktragesystems setzt
die Kosten einschließlich angefallener Auslagen ervoraus, daß die Anhängekupplung zugänglich ist sowie die Winkelbewegungen
und die Winkelbeweglichkeit des Anhängers gewährleistet bleiben (Freiraummaße setzt. Bei Reklamation ist je eine Kopie der Montageanleitung sowie des Kaufbelegs mit einzusenden.
nach DIN 74058).
Veränderungen unserer Teile bzw. Vorgaben sowie
5. Zur Sicherheit sind die Schraubverbindungen und die Spannbänder vor der
zweckentfremdete Verwendung, liegen außerhalb
Fahrt auf Beschädigungen, festen Halt und ordnungsgemäßen Sitz zu prüfen
unserer Verantwortung. Wir haften nicht für fehler(schadhafte Gurte sofort ersetzen). Nach kurzer Fahrtstrecke anhalten und
haften Aufbau oder zweckentfremdete Benutzung.
Schraubverbindungen und Spannbänder auf einwandfreien Sitz kontrollieren.
Änderungen jederzeit vorbehalten.
Diese Kontrollen sind in regelmäßigen Abständen, abhängig auch von der
Beschaffenheit der Fahrbahn, zu wiederholen.
Produktion/Production
6. Das Fahrverhalten ändert sich bei montiertem und beladenem Heckträger. Dies
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gilt insbesondere für die Seitenwindempfindlichkeit, das Kurven- und
Technischer
Stand: Februar 2002
Bremsverhalten.
7. Ein zusätzlicher rechter Außenspiegel ist erforderlich.
8. Zusätzlich sollte dem durch Hecktragesystem und Ladung verursachten,
veränderten Fahr- und Bremsverhalten durch angepaßte Geschwindigkeit
Rechnung getragen werden.
9. Aus Gründen der Sicherheit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und zur
Vermeidung unnötigen Energieverbrauchs, ist der Heckträger bei Nichtbenutzung vom Fahrzeug abzunehmen.
10. Bei Fahrzeugen mit Heckscheibenwischern ist zu beachten, daß die Funktion
beeinträchtigt werden kann (Benutzung ausschließen, eventuelle Demontage
des Wischerarms).
11. Heckspoiler (auch Dachspoiler) und außen angebrachte Reserveräder können
die Montage unmöglich machen.
12. Nach der Montage, insbesondere bei Hoch-, Hub- und Campingdächern ist die
Freigängigkeit der oberen Fahrzeuganbindung zu prüfen.
13. Eine Befestigung an Kunststoff-Stoßstangen und anderen unzureichenden
Punkten ist unzulässig. Geeignete Befestigungspunkte sind vorher zu kontrollieren.
14. Durch die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Ladung wird die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Achslastverteilung verändert. Diese Veränderung
darf nicht zu einem Überschreiten der zulässigen Achslasten führen.
15. Fahrräder sind beim Transport nicht mit Planen und Abdeckungen zu schützen.
Verlierbare Teile o.ä. sind zu entfernen und die Vorderräder mit Spannbändern
zu fixieren.
16. Bei einigen PKW-Typen ist der Fahrradlenker zu drehen und auf die Pedalstellung
zu achten (Lackschäden).
17. Vorsicht bei Durchfahrten und Garageneinfahrten.
Eberhard Tittel GmbH
18. Bei verschiedenen Fahrzeugen ist beim Öffnen der Heckklappe darauf zu achten,
Postfach 2240
daß der montierte Heckträger weder mit dem Fahrzeugdach noch mit der evtl.
D-88192 Ravensburg
montierten Dachantenne kollidiert (Sorgfaltspflicht des Benutzers).
Telefon 07 51 - 76 04-0
Telefax 07 51 - 76 04-76
E-Mail: [email protected]
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1- Art.-Nr. 087 841
2- Art.-Nr. 087 826
3- Art.-Nr. 087 846
4- Art.-Nr. 087 358
5- Art.-Nr. 088 149
6- Art.-Nr. 087 425
7- Art.-Nr. 087 424
8- Art.-Nr. 088 097
9- Art.-Nr. 087 050
10- Art.-Nr. 088 194
11- Art.-Nr. 098 191
12- Art.-Nr. 088 302
13- Art.-Nr. 087 786
14- Art.-Nr. 088 303
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15- Art.-Nr. 088 195
16- Art.-Nr. 087 858
17- Art.-Nr. 088 304
18- Art.-Nr. 087 884
19- Art.-Nr. 089 302
20- Art.-Nr. 088 095
21- Art.-Nr. 087 360
22- Art.-Nr. 087 361
23- Art.-Nr. 087 577
24- Art.-Nr. 087 579
25- Art.-Nr. 087 578
26- Art.-Nr. 087 581
27- Art.-Nr. 087 580