Infodienst 12 - Reha-Zuschuss Pitzer Stiftung
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Infodienst 12 - Reha-Zuschuss Pitzer Stiftung
Nr. 12 - Stand: Mai 2012 Willy Robert Pitzer Stiftung bezuschusst Reha-Maßnahmen Vor allem wenn die Kranken- oder Rentenversicherung Ihnen eine stationäre RehaMaßnahme nicht bewilligen wollen, können Sie über Ihre zuständige VdKBezirksgeschäftsstelle einen Kostenzuschuss bei der Willy Robert Pitzer Stiftung beantragen. Sie hat es sich zur Aufgabe gesetzt, dort zu fördern und zu helfen, wo Unterstützung notwendig ist und zielgerichtet eine Verbesserung im gesellschaftspolitischen und sozialen Bereich für unsere Mitmenschen erreicht werden soll. Dabei können bis zu 75% der Kosten der stationären Reha-Maßnahme (i. d. R. 3 Wochen) übernommen werden. Außerdem muss die Reha-Maßnahme natürlich in einer der Median-Kliniken (früher PitzerKlinken) durchgeführt werden. Es gibt z. B. in Hessen Pitzer-Kliniken in Bad Camberg, Bad Nauheim, Bad Soden-Salmünster, Bad Schwalbach, Braunfels, Schlangenbad und Wiesbaden und in Thüringen in Bad Berka, Bad Lobenstein und Bad Tennstedt. Auf dem Antrag ist anzugeben, warum die Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll (Hauptindikation und ggf. Nebenindikationen), ob ein Antrag bei einem gesetzlichen Träger gestellt wurde und ob in den letzten 3 Jahren eine Reha-Maßnahme durchgeführt wurde. Damit der Antrag gestellt werden kann, braucht die Bezirksgeschäftsstelle: • aktuelle Untersuchungsergebnisse (spätestens aber bei Antritt der Reha-Maßnahme mitbringen!) • den ablehnenden Bescheid z. B. der Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers • eine Angabe, wer die restlichen 25% der Klinikkosten übernimmt • eine Bescheinigung des Hausarztes über Reise- und Rehafähigkeit Die Gewährung eines Zuschusses richtet sich nach den der Stiftung zur Verfügung stehenden Mitteln. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Sofern Sie weitere Informationen wünschen und/oder einen Zuschussantrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre VdK-Bezirksgeschäftsstelle! Diese übernimmt auch die Antragsweiterleitung für Sie! Informationen erhalten Sie auch unter: www.wrp-stiftung.de, dort auch die Bewilligungsbedingungen und ein Leitfaden, und unter: www.median-kliniken.de. Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V. Elsheimerstraße 10 ⋅ 60322 Frankfurt am Main ⋅ Telefon 0 69 - 71 40 02-0 ⋅ Telefax 0 69 - 71 40 02-22 eMail: [email protected] ⋅ www.vdk.de/hessen-thueringen ID-12-08.05.2012