TEILNAHMEERKLÄRUNG

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TEILNAHMEERKLÄRUNG
11. Jan-Dümmelkamp-Sonntag in Heessen
am 11. September 2011 – 12.00 bis 22.00 Uhr
verkaufsoffener Sonntag 13.00 bis 18.00 Uhr
TEILNAHMEERKLÄRUNG
- bitte in jedem Fall bis zum 31.7.2011 ausgefüllt zurücksenden - an Stefan Vieth c/o Sonnen-Apotheke, Heessener Markt 6, 59073 Hamm –
- im Original oder per Fax 0 23 81 – 3 22 29 Vereinbarung zwischen nachfolgend genanntem Veranstalter und Teilnehmer.
Teilnehmer
Firma:
Name:
Anschrift:
Telefon:
Email:
!
……………………………….........................................................................................
……………………………….........................................................................................
……………………………….........................................................................................
………………........................................
Fax:
……………....................................
……………………………….........................................................................................
Veranstalter
□ JA
HWG – Heessener Werbegemeinschaft e.V.
Postfach 5103
59041 Hamm
, ich nehme an der Veranstaltung teil.
□ Ich werde mit meinem Geschäft die Ladenöffnungszeit am Sonntag
von 13.00 bis 18.00 Uhr nutzen.
□ Ich möchte die Möglichkeit nutzen, auf den gesperrten Flächen mit
einem Stand ab 12.00 Uhr folgendes zu präsentieren (wir bitten aus
organisatorischen Gründen um detaillierte Angaben):
Standfläche: …......... x …......... m,
Standart: ……………….......................................
(Zelt, Imbisswagen, …)
Strombedarf: ……….................. KWh
□ Wasserbedarf □ Abwasser
Warenangebot: ……………………………............................................................................
…………………………………….................................................................................................
Wenn Sie kein Mitglied der HWG sind, bitten wir Sie um Angabe Ihrer
Bankverbindung:
Kontonummer …………………………............................................................................
Bank ………………......................................... BLZ ..........................................................
□ Nein
, ich nehme an der Veranstaltung nicht teil und werde mein Geschäft
nicht öffnen.
Hamm, den ………………………..….
Unterschrift des Teilnehmers:
.......................................................................................
Hamm, den …………...……………….
Unterschrift des Veranstalters:
.......................................................................................
(Zusage)
Bitte unbedingt vollständig ausfüllen! Danke!
Ich erkenne hiermit die umseitig aufgeführten Teilnahmebedingungen an und ermächtige
die HWG einmalig den Kostenbeitrag gemäß den Teilnahmebedingungen per
Banklastschrift von meinem Konto einzuziehen.
Teilnahmebedingungen:
1.
2.
Die Teilnahmeerklärung muss für Ihre Gültigkeit bis zum 31.07.2011 bei der HWG Postfach 5103, 59041
Hamm oder Sonnen-Apotheke Heessener Markt 6, 59073 Hamm schriftlich per Post oder per Fax
eingegangen sein. Ein Antrag auf Teilnahme ohne vom Teilnehmer unterzeichnete und vollständig
ausgefüllte schriftliche Erklärung ist nicht möglich. Die Zusage wird durch die HWG durch Unterzeichnung
des Vertrages erklärt.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird von jedem Teilnehmer ein Kostenbeitrag für die
Aufwendungen bezüglich des Rahmenprogramms und der Nebenkosten wie der städtischen Gebühren
und Stromkosten erhoben. Ohne Kostenbeteiligung der Teilnehmer ist die Durchführung der Veranstaltung
nicht möglich. Der Teilnahmebetrag wird gemäß folgender Übersicht festgesetzt und eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn durch die HWG von Ihrem Konto eingezogen. Weitere Stände wie
Zweitplatzierungen oder Übergrößen werden gesondert berechnet.
Teilnehmer
Warenangebot
Stand Privat
Nonfood
Stand Privat
Speisen/Getränke
Stand Gewerbe
Nonfood
Stand Gewerbe
Speisen/Getränke
160 Euro
200 Euro
Stand Privat / Gewerbe
reine Präsentation
nach Rücksprache
nach Rücksprache
150 Euro
200 Euro
Ladenöffnung
HWG-Mitglied
nicht HWG-Mitglied
-
75 Euro
-
100 Euro
140 Euro
175 Euro
Die Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Für die Festsetzung der Kosten ist es unerheblich ob das
Warenangebot im Geschäftslokal oder in einem Stand auf den öffentlichen Flächen angeboten wird.
Maßgeblich ist gesamte Warenangebot und die Kategorie des verantwortlichen Teilnehmers. Durch ein
Angebot in einem Stand zusätzlich zum Geschäftslokal entstehen keine weiteren Kosten.
3. Die Platzierung der Stände nimmt die HWG möglichst unter Berücksichtigung der Wünsche des
Teilnehmers vor. Dafür ist es notwendig bei der Anmeldung - spätestens jedoch bis zum 31.7.2011 detaillierte Angaben zum Warenangebot, Standgröße und Strombedarf der HWG schriftlich
mitzuteilen. Die HWG behält sich vor, die Platzierungen der einzelnen Stände zu ändern. Einen Anspruch
der Teilnehmer auf einen bestimmten Standort kann nicht geltend gemacht werden.
4. Für den Stand und den Aufbau ist jeder Teilnehmer allein verantwortlich. Der Aufbau der Stände kann auf
den gesperrten Flächen ab Sonntag, 11. September 2011 6.00 Uhr erfolgen und muss bis 12.00 Uhr
abgeschlossen sein. Der Abbau der Stände auf den gesperrten Straßenzügen muss bis 22.00 Uhr und
auf dem Marktplatz nach der Veranstaltung spätestens bis Montag, 12. September 2011 12.00 Uhr
erfolgt sein. Eine Bewachung der Aufbauten seitens der HWG findet weder tags noch nachts statt.
Alle Stände müssen ab 12.00 Uhr geöffnet und verkaufsbereit sein. Um den Gesamtablauf der
Veranstaltung nicht zu stören, dürfen Stände mit Warenangebot Nonfood nicht vor 18.00 Uhr und Stände
mit Speisen/Getränken vor 22.00 Uhr nicht geschlossen und nicht abgebaut werden. Für die
Geschäfte ist gesetzlich nur die Öffnung in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr erlaubt. Zuwiderhandlungen
können vom Ordnungsamt geahndet werden.
5. Um ein Überangebot bestimmter Waren bzw. Warengruppen zu verhindern, kann die HWG im Interesse
aller Beteiligten das Anbieten dieser Waren den betroffenen Teilnehmern untersagen. Dies liegt
ausschließlich im Ermessen der HWG. Es besteht ausdrücklich kein Konkurrenzschutz. Es wird
gemeinsam versucht, Alternativen zu finden. Aus wichtigem Grund kann ein Teilnehmer von der Teilnahme
an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
6. Der Teilnehmer hat nach der Veranstaltung den ihm zugeteilten Platz so zu hinterlassen, wie er ihn
vorgefunden hat. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für die Müllentsorgung selbst verantwortlich. Die HWG
ist berechtigt bei Zuwiderhandlungen eine Aufwandsentschädigung dem Teilnehmer in Rechnung zu
stellen.
7. Die HWG behält sich vor, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, die Veranstaltung bis 14 Tage vor
dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Dies liegt im Ermessen der HWG. Gezahlte Teilnahmebeträge
werden umgehend erstattet. Schadensersatzansprüche jedweder Art können ausdrücklich nicht geltend
gemacht werden.
8. Die HWG behält sich Änderungen im Rahmenprogramm der Veranstaltung vor.
9. Der Teilnehmer handelt eigenverantwortlich. Die HWG haftet nicht für entstandene Schäden durch den
Teilnehmer oder durch Dritte. Für Versicherungsschutz – insbesondere für eine Haftpflichtversicherung –
ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen oder unwirksam
gewordenen Bestimmung dasjenige als vereinbart, was wirksam vereinbart werden kann und den Sinn und
Zweck des Vertrages am besten zu verwirklichen geeignet ist.
11. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Abbedingung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Hamm / Westfalen.