Geburt eines Kindes (serbisch)
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Geburt eines Kindes (serbisch)
GEBURT EINES KINDES GEBURTSANMELDUNG, WENN BEIDE ELTERNTEILE STAATSBÜRGER VON SERBIEN UND MONTENEGRO SIND Für die Anmeldung eines Kindes als Staatsbürger von Serbien und Montenegro ist es notwendig, dass die Eltern des Kindes (beide Eltern Staatsbürger von Serbien und Montenegro) die Eintragung des Kindes in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und Montenegro und in das Geburtsregister beantragen. Den Geburtsanmeldungsantrag muss im Konsulat ein Elternteil einreichen. Falls die Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften besitzen (Serbien und Montenegro) ist es erforderlich, dass bei der Anmeldung beide anwesend sind zwecks Feststellung der Republiksstaatsbürgerschaft des Kindes. Zu diesem Zweck ist beim Konsulat folgendes einzureichen: • • • • ausgefüllter Antrag für den Eintrag in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und Montenegro zwei internationale Geburtsurkunden im Original für das Kind (diese müssen weder übersetzt noch beglaubigt sein) Nachweis über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro für die Eltern (Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro oder gültiger Reisepass) Nachweis über den Aufenthalt der Eltern in der Bundesrepublik Deutschland. GEBURTSANMELDUNG, WENN EIN ELTERNTEIL STAATSBÜRGER VON SERBIEN UND MONTENEGRO IST Für die Anmeldung eines Kindes als Staatsbürger von Serbien und Montenegro ist es notwendig, dass jener Elternteil des Kindes, der Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro ist, die Eintragung des Kindes in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und Montenegro und in das Geburtsregister beantragt. Den Antrag für die Geburtsanmeldung des Kindes muss der Elternteil einreichen, der die Staatsbürgerschaft besitzt. Zu diesem Zweck ist beim Konsulat folgendes einzureichen: • • • • ausgefüllter Antrag für den Eintrag in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und Montenegro zwei internationale Geburtsurkunden im Original für das Kind (diese müssen weder übersetzt noch beglaubigt sein) Nachweis über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro für Eltern (Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro oder gültiger Reisepass) Nachweis über den Aufenthalt von Eltern in der Bundesrepublik Deutschland Für die Geburtsanmeldung ist eine Gebühr von Euro 57,- zu entrichten.