Antrag für Kostenübernahme oder Zuschüsse zu
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Antrag für Kostenübernahme oder Zuschüsse zu
Antrag auf Zuschuss zu einer Ferienfreizeit- oder Ferienbetreuungsmaßnahme Antragsteller Vorname, Familienname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Name des Kindes Vorname, Familienname: Geburtsdatum: Angaben zur Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme: Veranstalter: Veranstaltungs-Ort: Zeitraum: Kosten: Bitte legen Sie den aktuellen Bescheid vor oder lassen Sie sich den Bezug von - „ALG II“ von der Stabsstelle f. Beschäftigung und Grundsicherung im Friedrich-Rückert-Bau - „Asylbewerberleistungen„ und „HLU“ vom Amt für soziale Leistungen im Rathaus bestätigen. Empfänger von: Arbeitslosengeld II (ALG II) nach SGB II : JA, Bescheid gültig bis: …………………….. Asylbewerberleistungen: JA, Bescheid gültig bis: …………………….. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach SGB XII: JA, Bescheid gültig bis: …………………….. Datum, Unterschrift des Sachbearbeiter, Stempel Nur ausfüllen, wenn keine der oben genannten Leistungen bezogen werden! Anzahl aller im Haushalt lebenden Personen: ……… Anzahl der Kinder über 18 Jahren mit eigenem Einkommen …….. Anzahl der Kinder über 18 Jahren ohne eigenem Einkommen …….. Welche Personen leben im Haushalt: Vater/Lebenspartner Anzahl der Kinder unter 18 Jahren: ……. Mutter/Lebenspartnerin Großeltern Sonstige Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden! Lohn-/Gehaltsbescheinigung des Antragstellers bzw. Bescheinigung über Lohnersatzleistungen Lohn-/Gehaltsbescheinigung des Ehegatten/Partners bzw. Bescheinigung über Lohnersatzleistungen Lohn-/Gehaltsbescheinigung minderjähriger Kinder bzw. Bescheinigung über Lohnersatzleistungen Nachweis über Elterngeld Nachweis über Kindergeld, Kinderzuschlag Nachweis über aktuelle Kaltmiete Wohngeldbescheid Bescheinigung über Unterhaltszahlungen (evtl. Kontoauszug) Rentenbescheid/e Nachweis über sonstiges Einkommen (evtl. Kapitalerträge) Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Vollständigkeit der vorgelegten Nachweise. Ich bin damit einverstanden, dass der errechnete Zuschuss direkt an den Maßnahmeträger überwiesen wird. Die Zahlung gilt rechtlich als an mich geleistet. Von den Bedingungen auf der Rückseite habe ich Kenntnis genommen. Schweinfurt, ...................................................... Datum .................................................................................. Unterschrift des Antragstellers Bitte Rückseite beachten! Stadtjugendamt Schweinfurt Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses Sie haben Ihr Kind zu einer mehrtägigen Ferienfreizeit- und Ferienbetreuungsmaßnahme angemeldet. Da Sie zurzeit A. Empfänger von - Arbeitslosengeld II (ALG II) gemäß SGB II, - Asylbewerberleistungen, - Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) gemäß SGB XII sind B. eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, kann das Stadtjugendamt Schweinfurt voraussichtlich im Fall A. im Fall B. 85 % je nach Einkommen 85 %, 70 %, 50 % oder 30 % den im Kalenderjahr maximal förderfähigen Teilnehmerbeitrag von momentan 360,-- € (100 v. H.) unter folgenden Bedingungen bezuschussen: Ihr Kind nimmt während der bayerischen Schulferien mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage* an einer - Ferienfreizeit- oder Ferienbetreuungsmaßnahme - Internationalen Jugendbegegnungsmaßnahme im Ausland - Stadtranderholungsmaßnahme eines öffentlichen und anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe teil. *(Mindestens 8 Stunden täglich) Der Zuschuss wird gewährt, für Teilnehmende bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Hauptwohnsitz in Schweinfurt haben. Oben genannte Leistungen (ALG II, Asylbewerberleistungen, HLU,) werden Ihnen von der Stadt Schweinfurt auch während des Zeitraums der beantragten Maßnahme gewährt. Ihre Einkünfte haben sich seit der Berechnung des Zuschusses bis zum Beginn der Maßnahme nicht geändert. Bei Änderungen Ihrer Einkünfte oder Leistungen sind Sie verpflichtet dies mitzuteilen, damit eine Neuberechnung des Zuschusses erfolgen kann. Eine Förderung erfolgt nachrangig, soweit Teilnehmende von dritter Seite gefördert werden. Die Abwicklung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Maßnahme direkt mit dem Veranstalter. Werden die o. g. Bedingungen nicht erfüllt, ist die Zuschussgewährung nicht möglich. In diesem Fall sind Sie zur Leistung der vollen Teilnehmergebühren an den Veranstalter verpflichtet. Rückfragen: Stadtjugendamt Schweinfurt Rathaus, Markt 1, Eingang Metzgergasse 97421 Schweinfurt Telefon (09721) 517862 oder 517861 Öffnungszeiten : Mo. – Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Di. + Do. 13.00 – 16.30 Uhr Stand:4/2015