Peters: Forensische Toxikologie

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Peters: Forensische Toxikologie
PD Dr. Frank T. Peters
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Institut für Rechtsmedizin
Forensische Toxikologie
Alkohol, Drogen & Medikamente im
Straßenverkehr
Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Frank Peters
[email protected]
Rechtsmedizin
Institut für Rechtsmedizin
Forensische
Toxikologie
Verwaltungsrecht
Straf-/OWi-Recht
Zivilrecht
Fahrerlaunisrecht
Verkehrsdelikte
§§ 14, 46, 47 FeV
§24a StVG
§§ 315c, 316 StGB
Sorgerechtsangelegenheiten
Schuldfähigkeit
Versicherungsangelegenheiten
§§ 20, 21,323a StGB
KO-Mittel
§§ 177,179, 224, 250 StGB
PM-Toxikologie
§§ 87ff., insbes. § 91 StPO
Btm-Delikte
Institut für Rechtsmedizin
Qualifizierte
Mitarbeiter
Modernste
Analytik
Forschung
AB Toxikologie
IRM
STA
Polizei
Justiz
UKJ
Externe
Kliniken
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2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt.
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Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Missbrauch und Abhängigkeit
in Deutschland
Alkohol
 9,5 Mio. Menschen mit riskantem Konsum
 1,77 Mio. Alkoholabhängige
 Jährlich 74.000 Todesfälle durch Folgen des Alkoholmissbrauchs
Medikamente
 ca. 1,0 Mio. Menschen mit Medikamentenmissbrauch
 ca. 0,3 Mio. Medikamentenabhängige (davon 70% Frauen)
Drogen
 ca. 319.000 Menschen Drogenabhängigkeit
 Jährlich ca. 1000 Drogentodesfälle
Drogen- und Suchtbericht 2014
Institut für Rechtsmedizin
Alkohol im Straßenverkehr
Institut für Rechtsmedizin
Pharmakokinetik von Ethanol
Aufnahme
 Magen-Darm-Trakt
 Atemwege (bis maximal 0,05 ‰)
 Haut (nicht relevant, cave: Kinder)
Resorption (korrekter Begriff eigentlich: Absorption)
 Resorptionsgeschwindigkeit
• Nahrungsaufnahme, Dauer der Magenpassage
• Konzentration des Alkohols
 Resorptionszeit
• Abhängig von Resorptionsgeschwindigkeit und Dosis
• Reicht von 0 bis maximal 120 min nach Trinkende
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Pharmakokinetik von Ethanol
Resorption (Fortsetzung)
 Resorptionsdefizit
• Menge oral aufgenommenen Alkohol,
der nicht im System verteilt wird
• First-pass-Effekt
• Bei peroraler Aufnahme 10% - 30%
des konsumierten Alkohols
Institut für Rechtsmedizin
Pharmakokinetik von Ethanol
Verteilung
 Im Gesamtkörperwasser
 Frauen
• ca. 60% Körperwassergehalt
• Verteilungsfaktor 0,6 (0,5-0,7)
 Männer
• Ca. 70% Körperwassergehalt
• Verteilungsfaktor 0,7 (0,6-0,8)
Institut für Rechtsmedizin
Pharmakokinetik von Ethanol
Elimination
 Metabolismus (95%)
• Alkoholdehydrogenase (ADH)
• Mikrosomales Ethanol-oxidierendes System (MEOS), induzierbar
 Unveränderte Exkretion
• Urin
• Atemluft
• Schweiß
 Sättigungskinetik
• Ab BAK-Werten >0,15 ‰
• Stündliche BAK-Abbaurate
durchschnittlich 0,15 (0,10-0,20) ‰/h
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
BAK-Zeit-Verläufe
A: 4 × 60 ml mit
50 Vol.% Ethanol
B: 240 ml mit
50 Vol.% Ethanol
Institut für Rechtsmedizin
BAK-Zeit-Verläufe
ml Angaben
Bezogen auf
Getränk mit
50 Vol.% Ethanol
Institut für Rechtsmedizin
Unfallrisiko unter
Alkoholeinfluss
Relative
Unfallwahrscheinlichkeit
45
45
40
35
30
25
20
15
10
5
1
0
0,0
0,4
0,8
1,2
1,6
BAK [‰]
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Institut für Rechtsmedizin
%
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KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Unfallhäufigkeit - Alter - BAK
Prozentualer Anteil der jeweiligen Altersgruppe
bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden
unter Alkoholeinfluß
Davon BAK > 2‰
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
18 - 20 21 - 24 25 - 29 30 - 34 35 - 39 40 - 44 45 - 49 50 - 54 55 - 59
Altersgruppe [Jahre]
Institut für Rechtsmedizin
§ 24a StVG
„0,5 Promille Grenze“
§ 24a StVG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein
Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol
in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut
oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen
Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Institut für Rechtsmedizin
Trunkenheit im Straßenverkehr
§ 316 StGB
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt,
obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das
Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht
in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist [...]
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315c StGB
(1) Wer im Verkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge
des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel ... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher zu führen ... und dadurch Leib oder Leben eines
anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem
Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft [...]
Institut für Rechtsmedizin
Alkohol und Fahrtüchtigkeit
Koordinationsstörungen
 Schlangenlinien fahren
Sehstörungen
 „Tunnelblick“  Streifunfälle, Anfahren von Fußgängern
 Nystagmus  Kurvenunfälle
Verlängerung der Reaktionszeit
 Auffahrunfälle
Enthemmung
 Überhol- und Geschwindigkeitsunfälle
Institut für Rechtsmedizin
Absolute und relative
Fahruntüchtigkeit
Absolute Fahruntüchtigkeit
 BAK ≥ 1,10 ‰
 Nachweis von Ausfallerscheinungen nicht erforderlich
Relative Fahruntüchtigkeit
 BAK 0,30 ‰ – 1,09 ‰
 Ausfallerscheinungen
 Alkoholtypische Fahrfehler
 Alkoholtypische Verkehrsunfälle
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KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Institut für Rechtsmedizin
Atemalkoholbestimmung
mittels Dräger 7110 Evidential
Institut für Rechtsmedizin
„Beweissichere“
Atemalkoholbestimmung
Dräger Alcotest
7110 Evidential
• 2 Messungen
• 2 Verfahren
• Mittelwert
Institut für Rechtsmedizin
Häufige in foro angeführte
Einwände
Zweifel an ordnungsgemäßer Durchführung der Messung
 Überprüfung der Eichung des Gerätes
 Überprüfung der Qualifikation des Messbeamten
 Überprüfung von Warte- und Kontrollzeit
 Überprüfung der Einhaltung der Messparameter
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Institut für Rechtsmedizin
Überprüfung der Messung
Institut für Rechtsmedizin
Häufige in foro angeführte
Einwände
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Zweifel an ordnungsgemäßer Durchführung der Messung
 Überprüfung der Eichung des Gerätes
 Überprüfung der Qualifikation des Messbeamten
 Überprüfung von Warte- und Kontrollzeit
 Überprüfung der Einhaltung der Messparameter
Verfälschung der Messung durch Medikamenteneinnahme
 Ethanolhaltige Sprays, Säfte oder Tropfen
 Bei Einhaltung der Warte- und Kontrollzeit unwahrscheinlich bis
ausgeschlossen
Institut für Rechtsmedizin
Beweissichere Atemalkoholanalyse
NICHT im Strafverfahren
Berechnung von BAK aus AAK nicht möglich
 Verhältnis (AAK:BAK) im Mittel ca. 1:2100 bei erheblichen
Schwankungen von 1:1000 bis >1:3000
• Andauernde Alkoholresorption
• Hypo- und Hyperventilation
Wegfall von Überprüfungsmöglichkeiten
 Nachuntersuchung bei Zweifeln an Messung
 Identitätsuntersuchung mittels DNA Analyse
 Überprüfung der Aufnahme weiterer Substanzen (z.B. Drogen)
 Nachtrunkbehauptungen
 Ärztlicher Untersuchungsbericht bei Blutentnahme
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KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Institut für Rechtsmedizin
Forensische Blutalkoholbestimmung
Institut für Rechtsmedizin
Blutentnahme gemäß § 81a StPO
§ 81a StPO
(2)Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des
Untersuchungserfolgs durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen zu.
(3)Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige
Körperzellen dürfen nur für die Zwecke des der Entnahme
zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu
vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Institut für Rechtsmedizin
Die forensische
Blutalkoholbestimmung
Anforderungen an die Probe
 Alkoholfreie Desinfektinosmittel bei Entnahme
 Keine Zusätze
 Eindeutige Kennzeichnung und Zuordnung zu Anforderung
(BE-Box-Nr.)
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Die forensische
Blutalkoholbestimmung
Anforderung an das Labor
 Geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung
 Qualifiziertes Personal
 Qualitätsmanagementsystem
Bestimmung aus Serum, Berechnung als BAK
 Bestimmung erfolgt aus Serum (Plasma) in mg/L
 Umrechnung auf BAK unter Berücksichtigung der Dichte des Serums
(1,03 g/L) und des Verteilungsverhältnisses Serum/Vollblut (1,20)
→ insgesamt Division durch 1,236
Institut für Rechtsmedizin
Die forensische
Blutalkoholbestimmung
Anforderungen an die Analytik
 Jeweils 2 Bestimmungen mit 2 unterschiedlichen Verfahren
(insgesamt also 4 Bestimmungen)
 Anerkannte Verfahrenskombinationen
• Gaschromatographie (GC) und enzymatische Bestimmung mittels
Alkoholdehydrogenase (ADH)
• Zwei differente GC-Verfahren
 Kriterien für differente GC-Verfahren
• Unterschiedliche Trennsysteme (keine Co-Elution von Ethanol oder IS mit
anderen flüchtigen Substanzen auf beiden Verfahren)
• Unterschiedliche Detektoren (z.B. FID und MS)
 Interne und externe Qualitätskontrolle
Institut für Rechtsmedizin
Die forensische
Blutalkoholbestimmung
Anforderungen an die Ergebnisse
 Ermittlung der Einzelwerte
• Messwerte bis auf 3. Nachkommastelle bestimmt
• Schneiden nach 2. Nachkommastelle
 Ermittlung des Mittelwertes
• Bildung des arithmetischen Mittels aus den vier Einzelwerten
• Schneiden nach der 2. Nachkommstelle
 Akzeptanzgrenzen bei Mittelwerten ≤ 1,00 ‰
• Differenz zwischen kleinstem und größtem Einzelwert maximal 0,10 ‰
 Akzeptanzgrenzen bei Mittelwerten > 1,00 ‰
• Differenz zwischen kleinstem und größtem Einzelwert maximal 10% des
Mittelwertes
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Institut für Rechtsmedizin
BAK-Rückrechnung
Institut für Rechtsmedizin
BAK-Rückrechnung, Prinzip
BAK, ‰
BE
Institut für Rechtsmedizin
Zeit
BAK-Rückrechnung, Prinzip
BAK, ‰
BAK gem.
BE
Zeit
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
BAK-Rückrechnung, Prinzip
BAK, ‰
BAK VZ
BAK gem.
VZ
Institut für Rechtsmedizin
BE
Zeit
BAK-Rückrechnung, Prinzip
BAK, ‰
BAK ws
BAK gem.
0,15 ‰/h
VZ
Institut für Rechtsmedizin
BE
Zeit
BAK-Rückrechnung, Prinzip
BAK, ‰
BAK ws
BAK min
BAK gem.
0,10 ‰/h
VZ
BE
Zeit
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Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
BAK-Rückrechnung, Prinzip
BAK, ‰
BAK max
0,20 ‰/h
BAK ws
BAK min
BAK gem.
VZ
Institut für Rechtsmedizin
BE
Zeit
Berechnung aus Trinkangaben
mit der Widmark-Formel
Grundlage der Berechnung
 Verteilung abgeschlossen, noch keine Elimination
V [mL] x EtOH.-Geh. [%;v/v] x 0,01 x 0,8 (DichteEth. [g/mL]) x f
BAK [‰] =
kg (KG) x Verteilungfaktor
 Verteilungsfaktor geschlechts- und konstitutionsabhängig
• Männer: 0,7 (0,6 – 0,8)
• Frauen: 0,6 (0,5 – 0,7)
 Faktor f zwischen 0,7 (30% RD) und 0,9 (10% RD)
Institut für Rechtsmedizin
Berechnung aus Trinkangaben
mit der Widmark-Formel
Daten
 Geschlecht:
männlich
 Trinkmenge:
2 Bier à 500 ml und 5 Vol.%
 Körpermasse:
75 kg, Konstitution normal
 Verteilungsfaktor:
0,7
Berechnung mindestens aufbaubaren Alkoholisierung
 Aufgenommene Alkoholmenge in g: 2 x 500 ml x 0,05 x 0,8 g/ml = 40 g
 Resobierte Alkoholmenge in g:
40 g x 0,7 = 28 g
 Verteilungsvolumen kg:
75 kg x 0,7 = 52,5 kg
 Berechnete BAK:
28 g / 52,5 kg = 0,53 g/Kg = 0,53 ‰
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Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Berechnung aus Trinkangaben
mit der Widmark-Formel
Daten
 Geschlecht:
männlich
 Trinkmenge:
2 Bier à 500 ml und 5 Vol.%
 Körpermasse:
75 kg, Konstitution normal
 Verteilungsfaktor:
0,7
Berechnung maximal aufbaubaren Alkoholisierung
 Aufgenommene Alkoholmenge in g: 2 x 500 ml x 0,05 x 0,8 g/ml = 40 g
 Resobierte Alkoholmenge in g:
40 g x 0,9 = 36 g
 Verteilungsvolumen kg:
75 kg x 0,7 = 52,5 kg
 Berechnete BAK:
36 g / 52,5 kg = 0,68 g/Kg = 0,68 ‰
Institut für Rechtsmedizin
Drogen im Straßenverkehr
Institut für Rechtsmedizin
§ 24a StVG
„0,5 Promille Grenze“
§ 24a StVG
(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in
der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden
Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine
solche Wirkung liegt vor, wenn eine in der Anlage genannte
Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn
die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme
eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen
Arzneimittels herrührt. [...]
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Institut für Rechtsmedizin
Anlage zu §24a StVG
Berauschende Mittel
Substanzen
Cannabis
Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin
Morphin
Morphin
Morphin
Cocain
Cocain
Cocain
Benzoylecgonin
Amfetamin
Amfetamin
Designer-Amfetamin
Methylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-Amfetamin
Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-Amfetamin
Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
Metamfetamin
Metamfetamin
Institut für Rechtsmedizin
Anlage zu §24a StVG
Berauschende Mittel Substanzen
Grenzwert
Cannabis
Tetrahydrocannabinol (THC)
1 ng/ml
Heroin
Morphin
Morphin
Morphin
Cocain
Cocain
Cocain
Benzoylecgonin
Amfetamin
Amfetamin
Designer-Amfetamin
Methylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-Amfetamin
Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-Amfetamin
Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
Metamfetamin
Metamfetamin
Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
10 ng/ml
75 ng/ml
25 ng/ml
Trunkenheit im Straßenverkehr
§ 316 StGB
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt,
obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das
Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht
in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist [...]
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Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315c StGB
(1) Wer im Verkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge
des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel ... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher zu führen ... und dadurch Leib oder Leben eines
anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem
Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft [...]
Institut für Rechtsmedizin
Cannabis sativa
OH
THC
O
Institut für Rechtsmedizin
Cannabis sativa
 zweihäusige Pflanze
 nur weibliche Pflanzen enthalten
relevante Mengen an THC
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Cannabis-Indoor-Anbau
Cannabis-Indooranbau bei Bitburg
Institut für Rechtsmedizin
Cannabis-Indoor-Anbau
Bei uns doch nicht?!
Cannabis-Indooranbau bei Pößneck
Institut für Rechtsmedizin
Cannabisprodukte
Marihuana (Gras)
Haschischöl
Haschisch
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Institut für Rechtsmedizin
Rauchutensilien
Wasserpfeifen
(Bong)
Joints
Institut für Rechtsmedizin
Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Sativex®, Spray zur
Anwendung in der Mundhöhle
Sativex® Spray
Zusammensetzung
Wirksame Bestandteile (je 1 ml)
 38 – 44 mg Dickextrakt von Cannabis sativa L. THC-Chemotyp
• aus Blättern und Blüten
• entsprechend 27 mg Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC)
 35 – 42 mg Dickextrakt Cannabis sativa L. CBD-Chemotyp
• aus Blättern und Blüten von
• entsprechend 25 mg Cannabidiol (CBD)
 2,7 mg THC und 2,5 mg CBD pro Sprühstoss (100 µl Spray)
Weitere Bestandteile
 Ethanol (bis zu 0,04 g pro Sprühstoß)
 Propylenglykol
 Pfefferminzöl
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KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Konzentrationsverlauf beim
Rauchen
Institut für Rechtsmedizin
160
Rauchende (12 min)
ng/mL
1 Joint mit 33,8 mg THC
140
120
THC
100
80
THC-COOH
60
40
20
THC-OH
0
0
30
60
90
120
150
180
210
240
Minuten
Institut für Rechtsmedizin
THC-Kinetik bei gelegentichen und
chronischen Konsumenten
Institut für Rechtsmedizin
Konzentrations-Wirkungs-Verlauf
beim Rauchen
Wirkskala [0 bis 10]
THC-Konzentration im Serum [ng/ml]
10
30
9
25
8
7
20
6
5
15
THC-Wirkung
4
10
3
2
THCKonzentration
1
5
0
0
0
1
2
3
4
5
6
7
Stunden nach Konsumende
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Institut für Rechtsmedizin
Wo wirkt Cannabis?
Institut für Rechtsmedizin
Beeinträchtigung durch
Cannabinoide
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Akute Phase (1-2 h nach Konsum)
 Verlangsamung
 Begriffstutzigkeit
 Gerötete Augen, glasiger Blick, weite Pupillen
 Typische Fahrfehler
• Grundlose Geschwindigkeitswechsel
• Probleme bei Halten der Spur
• Unaufmerksamkeit
Institut für Rechtsmedizin
Beeinträchtigung durch
Cannabinoide
Subakute Phase (Dauer 4-6 h)
 Ausgelassene, unbekümmerte Stimmung
 Verminderung der Kritikfähigkeit
 Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit
 Gerötete bis normale Augen, Pupillen geweitet bis normal
 Typische Fahrauffälligkeiten
• Riskante Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit
• Inadäquate Reaktionen auf unerwartete Situationen
• Vorfahrtsmissachtung, Übersehen von roten Ampeln
Postakute Phase (bis 12-24 h nach Konsum)
 Nicht ganz klar im Kopf
 Nach außen kaum feststellbar
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Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Cocain
Herkunft und Geschichte
O
N
O
O
O
Institut für Rechtsmedizin
Cocain
Herkunft und Geschichte
18681904
Institut für Rechtsmedizin
Cocain, Formen
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Institut für Rechtsmedizin
Institut für Rechtsmedizin
Institut für Rechtsmedizin
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Cocain
Konsumformen
Cocain
Konsumformen
Cocain
Konsumformen
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Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena
Cocain
Wirkungseintritt und -dauer
Institut für Rechtsmedizin
30 s
DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
1 min
10 min
geraucht
sehr intensiver Rausch
wenige
Sek.
1 bis 2
Minuten
100 min
5 bis 10
Minuten
injiziert
45 bis 90
Minuten
sehr intensiver Rausch
geschnupft
intensiver Rausch
10 bis 30
Minuten
selten: orale Aufnahme
3 bis 5 Minuten
mild euphorisierend
45 bis 120
Minuten
Aufnahmezeitpunkt
Institut für Rechtsmedizin
Institut für Rechtsmedizin
Instabilität von Cocain und
Benzoylecgonin in Serum
Amphetamin
Geschichte und Verwendung
Amphetamin
 Erstsynthese durch Lazăr Edeleanu, Berlin, 1887
 Namensgebung durch Gordon Alles, USA, 1927
alpha-Methylphenylethylamin
NH2
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Attentin® Tabletten
Zusammensetzung
Institut für Rechtsmedizin
Wirksame Bestandteile (je Tablette)
 5 mg Dexamfetaminhemisulfat
Weitere Bestandteile
NH2
 Isomalt
 Crospovidon
 Magnesiumstearat (Ph. Eur.)
Methamphetamin
Geschichte und Verwendung
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Methamphetamin
 Erstsynthese aus Ephedrin durch Nagayoshi Nagai, 1874
 im 2. Weltkrieg Einsatz zur Steigerung der Ausdauer und Aggressivität
(„Fliegerschokolade“, „Panzerschokolade“)
H
N
MDMA (Ecytasy)
Geschichte und Verwendung
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Methylendioxymethamphetamin (MDMA)
 Erstsynthese 1912 durch Anton Köllisch, Fa. E. Merck
 anfangs als Synthesezwischenprodukt hergestellt
 in den 60er Jahren von A. Shulgin als „Fenster zur Psyche“ propagiert, z.T.
Einsatz als bei Psychotherapien
O
H
N
O
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KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Konzentrations-Zeitverläufe
Amphetamin & Methamphetamin
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Wirkstoff
Aufname
Amphetamin
Methamphetamin
tmax, h HWZ, h
peroral
2-4
peroral
2-8
intranasal
2-3
Rauchen
1-7
7-34
4-32
Zentrale Wirkungen von
Amphetaminen und Cocain
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 Redseligkeit
 Zentrale Stimulation
 Ideenflucht
 Euphorie
 Rastlosigkeit
 Unterdrückung von Hungergefühl
und Müdigkeit
 Schlaflosigkeit
 Verkennung der Umwelt
 Halluzinationen
 Angstgefühle
 Verfolgungswahn
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Periphere Wirkungen von
Amphetaminen und Cocain
1
1
2
Uterus:
Dilatation 
2
1
1
2
Gefäße:
Kontraktion 
1
2
1/ 2
1
Fettgewebe:
Triglycerid-Abbau 
Fettsäure-Freisetz. 
2
1
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Beeinträchtigungen der
Fahrsicherheit
Art der Beeinträchtigung
 Selbstüberschätzung, Enthemmung
 Risikobereitschaft
 Konzentrationsmängel
 Bei abklingender Wirkung Erschöpfung möglich
Dauer der Beeinträchtigung
 Mehrere bis viele Stunden nach Einnahme
 Bei chronischem Gebrauch Toleranz möglich
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Opiatsyndrom
Stoffe: Opium & Morphin
OH
O
N
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OH
Opiatsyndrom
Stoffe: Morphin
Isolierung von Morphin aus Opium
OH
 Apotheker Friedrich Wilhelm Sertürner
O
 Paderborn, 1803/1804
N
OH
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KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Opiatsyndrom
Stoffe: Heroin
Synthese von Heroin aus Morphin
O
 1873 durch Charles Robert Alder Wright
 1896 Patentierung durch AG Farben
 1898 Beginn der Produktion
O
N
O
O
O
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Institut für Rechtsmedizin
Opiatsyndrom
Stoffe: Heroin
Opiatsyndrom
Stoffe: Heroin
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KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Opiatsyndrom
Stoffe: Heroin
Opiatsyndrom
Stoffe: Heroin
Opiate (mit Morphin-Grundstruktur)
 großteils mit Urin-Schnelltest auf Immunoassay-Basis nachweisbar
 Analgetika wie z.B. Morphin, Codein, Dihydrocodein, Oxycodon
(Oxygesic®)
 illegale Drogen, vor allem Heroin
Opioide (ohne Morphin-Grundstruktur)
 mit Urin-Schnelltests auf Immunoassay-Basis nicht nachweisbar
 Analgetika wie z.B. Fentanyl, Piritramid (Dipidolor), Tilidin (Valoron®)
 Substitutionsmittel: Levomethadon (L-Polamidon®), Buprenorphin
(Subutex®)
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Beeinträchtigung durch Opioide
und andere Analgetika
Art der Beeinträchtigung
 Opiate/Opioide
• verlängerte Reaktionszeit
• Aumerksamkeitsdefizite
• eingeschränkte Muskelkoordination
 Nicht-opioide Analgetika
• bei normaler Dosierung keine Beeinträchtigung zu erwarten
Dauer der Beeinträchtigung
 Opiate/Opioide
• Besonders bei Therapiebeginn starke Beeinträchtigung
• Bei guter Einstellung Verkehrsteilnahme möglich
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Medikamente im Straßenverkehr
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Trunkenheit im Straßenverkehr
§ 316 StGB
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt,
obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das
Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht
in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist [...]
Psychoaktive Arzneimittel wie z. B. Benzodiazepine
sind „berauschende Mittel“ im Sinne des § 316 StGB!
Institut für Rechtsmedizin
Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315c StGB
(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a)
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder
körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher zu führen ... und dadurch Leib oder Leben eines
anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem
Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft [...]
Arzneimittel wie z. B. Antidiabetika können geistige
und/oder körperliche Mängel im Sinne des § 315c
StGB verursachen!
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Medikamente & Drogen mit
verkehrsmedizinischer Relevanz
Narkosemittel/Lokalanästhetika
Psychopharmaka
Antihistaminika
Stimulanzien
Antidiabetika
Hypnotika/Sedativa
Antiepileptika
Analgetika
Anithypertonika
Ophtalmika
(Cannabinoide)
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Verkehrsmedizinische relevante
Effekte
Zentrale Beeinträchtigung
 Sedierende, hypnotische Effekte
 Vigilanzminderung
 Verlängerung der Reaktionszeit
 Kognitive Defizite
Psychomotorische Beeinträchtigung
 Grob- und Feinmotorik, Koordination
 Motorisches Tempo
Beeinträchtigung der Sehfähigkeit
 Pupillenweite (Mydriasis, Miosis)
 Akkomodationsstörungen
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Einflussparameter der
Beeinträchtigung I
Zugrunde liegende Erkrankung
 Können körperliche Mängel im Sinne des §315c sein
 Medikamentöse Therapie u.U. „geringeres Übel“
Therapiephase
 Beginn der Therapie
• Mängel durch Grunderkrankung noch vorhanden
• Schwankungen der medikamentbedingten Leistungseinbußen
 Spätere Therapiephase
• Idealerweise Ausgleich der körperlichen Mängel
• Adaption an Medikament
• Verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr möglich
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Einflussparameter der
Beeinträchtigung II
Wirkstoff
 Nicht alle Wirkstoffe einer Medikamentengruppe gleich problematisch
 Halbwertszeit entscheidend für Dauer der Beeinträchtigung
 Zentralgängigkeit (z.B. bei Antihistaminika)
Dosis
 In der Regel Zunahme der Beeinträchtigung mit der Dosis
 Änderungen der Dosis ebenfalls kritisch
 Applikationsart
• i.v. kritischer als orale Gabe
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Einflussparameter der
Beeinträchtigung III
Zeitpunkt der Fahrt
 Maximale Beeinträchtigung nahe Cmax
 Anflutungsphase kritischer als Eliminationsphase
Patientenspezifische Faktoren
 Individuelles Ansprechen auf Wirkstoff
 Individuelle Pharmakokinetik
 Unzureichende Compliance
 Multimorbidität
Interaktionen
 Verstärkung der Wirkung durch andere Wirkstoffe
 Änderung der Pharmakokinetik
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Analytik von
Drogen und Medikamenten
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Matrices für Drogenanalytik
Nachweisfenster
Dräger Drug Test® 5000
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Immunologischer Vortest
Dräger Drug Test® 5000
DIESE RAUSCHMITTEL UND
MEDIKAMENTE LASSEN SICH MIT
DEM DRÄGER DRUGTEST® 5000
ZUM BEISPIEL NACHWEISEN:
– Amphetamin
– Methamphetamin
– Delta-9-Tetrahydrocannabinol
– Kokain
– Opiate
– Benzodiazepine
– Methadon
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Immunchemische Vortests
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• Matrix
 Serum und/oder Blut, Urin
• Analytenspektrum
Einzelsubstanzen
Substanzklassen
 THC + Metabolite
 Amphetamine/Methamphetamine
 Kokain + Metabolite
 Barbiturate
 Methadon (+Metabolit)
 Benzodiazepine
 Buprenorphin
 Opiate
 Paracetamol
 Trizyklische Antidepressiva
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Bestätigungsanalyse
mittels GC-MS
Prinzip
 Substanztrennung mittels Chromatographie
 Identifizierung mittels Massenspektrometrie
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Substanzidentifizierung mittels
Massenspektrometrie
268
Relative Intensity
176
135
210
77
403
240
80
Fingerabdruck
120
160
200
240
280
320
360
m/z
Massenspektrum
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
Selected Ion Monitoring (SIM)
Institut für Rechtsmedizin
268
Relative Intensität
176
135
210
77
403
240
80
120
160
200
240
280
320
360
320
360
m/z
Relative Intensität
268
Differenzierung über
unterschiedliche
Fragment-Ionen
162
240
135
77
218
80
120
160
200
403
240
280
m/z
Selected Ion Monitoring (SIM)
Institut für Rechtsmedizin
268
Relative Intensität
176
135
210
77
403
240
80
120
160
200
240
280
320
360
320
360
m/z
Relative Intensität
268
Differenzierung über
unterschiedliche
Fragmentverhältnisse
162
240
135
77
218
80
120
160
200
Institut für Rechtsmedizin
403
240
280
m/z
GC-MS Target Analyse
GC-MS Bestätigung von Opiaten und Kokain in Serum
Extrahierte Ionen der PFPA derivatisierten Probe
Benzoylecgonin-d3 (m/z 303, 319, 424)
Benzoylecgonin (m/z 300, 316, 421)
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DGPT/GT-Kurs
KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014
GC-MS Target Analyse
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GC-MS Bestätigung von Opiaten und Kokain in Serum
Institut für Rechtsmedizin
GC-MS Target Analyse
Ergebnis der GC-MS Bestätigung von Opiaten und Kokain
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Toxikologische Begutachtung
der Fahrtüchtigkeit I
Wirkstoffscreening (Immunchemie, GC-MS, HPLC-DAD, LC-MS)
 Vorzugsweise in Urinproben
 Häufig nur Blut/Serum verfügbar
 Identifizierung potenziell relevanter Wirkstoffe
Quantitative Bestimmung
 Blut- bzw. Serumkonzentrationen potenziell relevanter Wirkstoffe
 Vergleich mit therapeutischen Konzentationsbereichen
Qalitätssicherungsmassnahmen
 Akkreditierung nach DIN/EN ISO 17025
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DGPT/GT-Kurs
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Toxikologische Begutachtung
der Fahrtüchtigkeit II
Bewertung Ausfallerscheinungen/Unfallhergang
 Übereinstimmung mit Wirkprofil?
 Übereinstimmung mit Konzentration?
 Interaktionen?
 Individuelle Aspekte?
 Hinweise auf Missbrauch/Abhängigkeit?
Abschließende Beurteilung
 Ausfallerscheinungen/Unfall auf Medikamenteneinnahme
zurückzuführen?
 Fahreignung zu hinterfragen?
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