Peters: Forensische Toxikologie
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Peters: Forensische Toxikologie
PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Institut für Rechtsmedizin Forensische Toxikologie Alkohol, Drogen & Medikamente im Straßenverkehr Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Frank Peters [email protected] Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin Forensische Toxikologie Verwaltungsrecht Straf-/OWi-Recht Zivilrecht Fahrerlaunisrecht Verkehrsdelikte §§ 14, 46, 47 FeV §24a StVG §§ 315c, 316 StGB Sorgerechtsangelegenheiten Schuldfähigkeit Versicherungsangelegenheiten §§ 20, 21,323a StGB KO-Mittel §§ 177,179, 224, 250 StGB PM-Toxikologie §§ 87ff., insbes. § 91 StPO Btm-Delikte Institut für Rechtsmedizin Qualifizierte Mitarbeiter Modernste Analytik Forschung AB Toxikologie IRM STA Polizei Justiz UKJ Externe Kliniken Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 1 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Missbrauch und Abhängigkeit in Deutschland Alkohol 9,5 Mio. Menschen mit riskantem Konsum 1,77 Mio. Alkoholabhängige Jährlich 74.000 Todesfälle durch Folgen des Alkoholmissbrauchs Medikamente ca. 1,0 Mio. Menschen mit Medikamentenmissbrauch ca. 0,3 Mio. Medikamentenabhängige (davon 70% Frauen) Drogen ca. 319.000 Menschen Drogenabhängigkeit Jährlich ca. 1000 Drogentodesfälle Drogen- und Suchtbericht 2014 Institut für Rechtsmedizin Alkohol im Straßenverkehr Institut für Rechtsmedizin Pharmakokinetik von Ethanol Aufnahme Magen-Darm-Trakt Atemwege (bis maximal 0,05 ‰) Haut (nicht relevant, cave: Kinder) Resorption (korrekter Begriff eigentlich: Absorption) Resorptionsgeschwindigkeit • Nahrungsaufnahme, Dauer der Magenpassage • Konzentration des Alkohols Resorptionszeit • Abhängig von Resorptionsgeschwindigkeit und Dosis • Reicht von 0 bis maximal 120 min nach Trinkende Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 2 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Pharmakokinetik von Ethanol Resorption (Fortsetzung) Resorptionsdefizit • Menge oral aufgenommenen Alkohol, der nicht im System verteilt wird • First-pass-Effekt • Bei peroraler Aufnahme 10% - 30% des konsumierten Alkohols Institut für Rechtsmedizin Pharmakokinetik von Ethanol Verteilung Im Gesamtkörperwasser Frauen • ca. 60% Körperwassergehalt • Verteilungsfaktor 0,6 (0,5-0,7) Männer • Ca. 70% Körperwassergehalt • Verteilungsfaktor 0,7 (0,6-0,8) Institut für Rechtsmedizin Pharmakokinetik von Ethanol Elimination Metabolismus (95%) • Alkoholdehydrogenase (ADH) • Mikrosomales Ethanol-oxidierendes System (MEOS), induzierbar Unveränderte Exkretion • Urin • Atemluft • Schweiß Sättigungskinetik • Ab BAK-Werten >0,15 ‰ • Stündliche BAK-Abbaurate durchschnittlich 0,15 (0,10-0,20) ‰/h Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 3 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 BAK-Zeit-Verläufe A: 4 × 60 ml mit 50 Vol.% Ethanol B: 240 ml mit 50 Vol.% Ethanol Institut für Rechtsmedizin BAK-Zeit-Verläufe ml Angaben Bezogen auf Getränk mit 50 Vol.% Ethanol Institut für Rechtsmedizin Unfallrisiko unter Alkoholeinfluss Relative Unfallwahrscheinlichkeit 45 45 40 35 30 25 20 15 10 5 1 0 0,0 0,4 0,8 1,2 1,6 BAK [‰] Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 4 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin % DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Unfallhäufigkeit - Alter - BAK Prozentualer Anteil der jeweiligen Altersgruppe bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden unter Alkoholeinfluß Davon BAK > 2‰ 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 18 - 20 21 - 24 25 - 29 30 - 34 35 - 39 40 - 44 45 - 49 50 - 54 55 - 59 Altersgruppe [Jahre] Institut für Rechtsmedizin § 24a StVG „0,5 Promille Grenze“ § 24a StVG (1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. Institut für Rechtsmedizin Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 StGB (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist [...] Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 5 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB (1) Wer im Verkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...] Institut für Rechtsmedizin Alkohol und Fahrtüchtigkeit Koordinationsstörungen Schlangenlinien fahren Sehstörungen „Tunnelblick“ Streifunfälle, Anfahren von Fußgängern Nystagmus Kurvenunfälle Verlängerung der Reaktionszeit Auffahrunfälle Enthemmung Überhol- und Geschwindigkeitsunfälle Institut für Rechtsmedizin Absolute und relative Fahruntüchtigkeit Absolute Fahruntüchtigkeit BAK ≥ 1,10 ‰ Nachweis von Ausfallerscheinungen nicht erforderlich Relative Fahruntüchtigkeit BAK 0,30 ‰ – 1,09 ‰ Ausfallerscheinungen Alkoholtypische Fahrfehler Alkoholtypische Verkehrsunfälle Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 6 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Institut für Rechtsmedizin Atemalkoholbestimmung mittels Dräger 7110 Evidential Institut für Rechtsmedizin „Beweissichere“ Atemalkoholbestimmung Dräger Alcotest 7110 Evidential • 2 Messungen • 2 Verfahren • Mittelwert Institut für Rechtsmedizin Häufige in foro angeführte Einwände Zweifel an ordnungsgemäßer Durchführung der Messung Überprüfung der Eichung des Gerätes Überprüfung der Qualifikation des Messbeamten Überprüfung von Warte- und Kontrollzeit Überprüfung der Einhaltung der Messparameter Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 7 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin Überprüfung der Messung Institut für Rechtsmedizin Häufige in foro angeführte Einwände DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Zweifel an ordnungsgemäßer Durchführung der Messung Überprüfung der Eichung des Gerätes Überprüfung der Qualifikation des Messbeamten Überprüfung von Warte- und Kontrollzeit Überprüfung der Einhaltung der Messparameter Verfälschung der Messung durch Medikamenteneinnahme Ethanolhaltige Sprays, Säfte oder Tropfen Bei Einhaltung der Warte- und Kontrollzeit unwahrscheinlich bis ausgeschlossen Institut für Rechtsmedizin Beweissichere Atemalkoholanalyse NICHT im Strafverfahren Berechnung von BAK aus AAK nicht möglich Verhältnis (AAK:BAK) im Mittel ca. 1:2100 bei erheblichen Schwankungen von 1:1000 bis >1:3000 • Andauernde Alkoholresorption • Hypo- und Hyperventilation Wegfall von Überprüfungsmöglichkeiten Nachuntersuchung bei Zweifeln an Messung Identitätsuntersuchung mittels DNA Analyse Überprüfung der Aufnahme weiterer Substanzen (z.B. Drogen) Nachtrunkbehauptungen Ärztlicher Untersuchungsbericht bei Blutentnahme Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 8 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Institut für Rechtsmedizin Forensische Blutalkoholbestimmung Institut für Rechtsmedizin Blutentnahme gemäß § 81a StPO § 81a StPO (2)Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen zu. (3)Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für die Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind. Institut für Rechtsmedizin Die forensische Blutalkoholbestimmung Anforderungen an die Probe Alkoholfreie Desinfektinosmittel bei Entnahme Keine Zusätze Eindeutige Kennzeichnung und Zuordnung zu Anforderung (BE-Box-Nr.) Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 9 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Die forensische Blutalkoholbestimmung Anforderung an das Labor Geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung Qualifiziertes Personal Qualitätsmanagementsystem Bestimmung aus Serum, Berechnung als BAK Bestimmung erfolgt aus Serum (Plasma) in mg/L Umrechnung auf BAK unter Berücksichtigung der Dichte des Serums (1,03 g/L) und des Verteilungsverhältnisses Serum/Vollblut (1,20) → insgesamt Division durch 1,236 Institut für Rechtsmedizin Die forensische Blutalkoholbestimmung Anforderungen an die Analytik Jeweils 2 Bestimmungen mit 2 unterschiedlichen Verfahren (insgesamt also 4 Bestimmungen) Anerkannte Verfahrenskombinationen • Gaschromatographie (GC) und enzymatische Bestimmung mittels Alkoholdehydrogenase (ADH) • Zwei differente GC-Verfahren Kriterien für differente GC-Verfahren • Unterschiedliche Trennsysteme (keine Co-Elution von Ethanol oder IS mit anderen flüchtigen Substanzen auf beiden Verfahren) • Unterschiedliche Detektoren (z.B. FID und MS) Interne und externe Qualitätskontrolle Institut für Rechtsmedizin Die forensische Blutalkoholbestimmung Anforderungen an die Ergebnisse Ermittlung der Einzelwerte • Messwerte bis auf 3. Nachkommastelle bestimmt • Schneiden nach 2. Nachkommastelle Ermittlung des Mittelwertes • Bildung des arithmetischen Mittels aus den vier Einzelwerten • Schneiden nach der 2. Nachkommstelle Akzeptanzgrenzen bei Mittelwerten ≤ 1,00 ‰ • Differenz zwischen kleinstem und größtem Einzelwert maximal 0,10 ‰ Akzeptanzgrenzen bei Mittelwerten > 1,00 ‰ • Differenz zwischen kleinstem und größtem Einzelwert maximal 10% des Mittelwertes Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 10 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Institut für Rechtsmedizin BAK-Rückrechnung Institut für Rechtsmedizin BAK-Rückrechnung, Prinzip BAK, ‰ BE Institut für Rechtsmedizin Zeit BAK-Rückrechnung, Prinzip BAK, ‰ BAK gem. BE Zeit Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 11 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 BAK-Rückrechnung, Prinzip BAK, ‰ BAK VZ BAK gem. VZ Institut für Rechtsmedizin BE Zeit BAK-Rückrechnung, Prinzip BAK, ‰ BAK ws BAK gem. 0,15 ‰/h VZ Institut für Rechtsmedizin BE Zeit BAK-Rückrechnung, Prinzip BAK, ‰ BAK ws BAK min BAK gem. 0,10 ‰/h VZ BE Zeit Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 12 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 BAK-Rückrechnung, Prinzip BAK, ‰ BAK max 0,20 ‰/h BAK ws BAK min BAK gem. VZ Institut für Rechtsmedizin BE Zeit Berechnung aus Trinkangaben mit der Widmark-Formel Grundlage der Berechnung Verteilung abgeschlossen, noch keine Elimination V [mL] x EtOH.-Geh. [%;v/v] x 0,01 x 0,8 (DichteEth. [g/mL]) x f BAK [‰] = kg (KG) x Verteilungfaktor Verteilungsfaktor geschlechts- und konstitutionsabhängig • Männer: 0,7 (0,6 – 0,8) • Frauen: 0,6 (0,5 – 0,7) Faktor f zwischen 0,7 (30% RD) und 0,9 (10% RD) Institut für Rechtsmedizin Berechnung aus Trinkangaben mit der Widmark-Formel Daten Geschlecht: männlich Trinkmenge: 2 Bier à 500 ml und 5 Vol.% Körpermasse: 75 kg, Konstitution normal Verteilungsfaktor: 0,7 Berechnung mindestens aufbaubaren Alkoholisierung Aufgenommene Alkoholmenge in g: 2 x 500 ml x 0,05 x 0,8 g/ml = 40 g Resobierte Alkoholmenge in g: 40 g x 0,7 = 28 g Verteilungsvolumen kg: 75 kg x 0,7 = 52,5 kg Berechnete BAK: 28 g / 52,5 kg = 0,53 g/Kg = 0,53 ‰ Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 13 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Berechnung aus Trinkangaben mit der Widmark-Formel Daten Geschlecht: männlich Trinkmenge: 2 Bier à 500 ml und 5 Vol.% Körpermasse: 75 kg, Konstitution normal Verteilungsfaktor: 0,7 Berechnung maximal aufbaubaren Alkoholisierung Aufgenommene Alkoholmenge in g: 2 x 500 ml x 0,05 x 0,8 g/ml = 40 g Resobierte Alkoholmenge in g: 40 g x 0,9 = 36 g Verteilungsvolumen kg: 75 kg x 0,7 = 52,5 kg Berechnete BAK: 36 g / 52,5 kg = 0,68 g/Kg = 0,68 ‰ Institut für Rechtsmedizin Drogen im Straßenverkehr Institut für Rechtsmedizin § 24a StVG „0,5 Promille Grenze“ § 24a StVG (2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in der Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. [...] Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 14 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin Anlage zu §24a StVG Berauschende Mittel Substanzen Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) Heroin Morphin Morphin Morphin Cocain Cocain Cocain Benzoylecgonin Amfetamin Amfetamin Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA) Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE) Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMA) Metamfetamin Metamfetamin Institut für Rechtsmedizin Anlage zu §24a StVG Berauschende Mittel Substanzen Grenzwert Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml Heroin Morphin Morphin Morphin Cocain Cocain Cocain Benzoylecgonin Amfetamin Amfetamin Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA) Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE) Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMA) Metamfetamin Metamfetamin Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 10 ng/ml 75 ng/ml 25 ng/ml Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 StGB (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist [...] Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 15 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB (1) Wer im Verkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...] Institut für Rechtsmedizin Cannabis sativa OH THC O Institut für Rechtsmedizin Cannabis sativa zweihäusige Pflanze nur weibliche Pflanzen enthalten relevante Mengen an THC Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 16 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Cannabis-Indoor-Anbau Cannabis-Indooranbau bei Bitburg Institut für Rechtsmedizin Cannabis-Indoor-Anbau Bei uns doch nicht?! Cannabis-Indooranbau bei Pößneck Institut für Rechtsmedizin Cannabisprodukte Marihuana (Gras) Haschischöl Haschisch Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 17 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin Rauchutensilien Wasserpfeifen (Bong) Joints Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Sativex®, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle Sativex® Spray Zusammensetzung Wirksame Bestandteile (je 1 ml) 38 – 44 mg Dickextrakt von Cannabis sativa L. THC-Chemotyp • aus Blättern und Blüten • entsprechend 27 mg Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) 35 – 42 mg Dickextrakt Cannabis sativa L. CBD-Chemotyp • aus Blättern und Blüten von • entsprechend 25 mg Cannabidiol (CBD) 2,7 mg THC und 2,5 mg CBD pro Sprühstoss (100 µl Spray) Weitere Bestandteile Ethanol (bis zu 0,04 g pro Sprühstoß) Propylenglykol Pfefferminzöl Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 18 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Konzentrationsverlauf beim Rauchen Institut für Rechtsmedizin 160 Rauchende (12 min) ng/mL 1 Joint mit 33,8 mg THC 140 120 THC 100 80 THC-COOH 60 40 20 THC-OH 0 0 30 60 90 120 150 180 210 240 Minuten Institut für Rechtsmedizin THC-Kinetik bei gelegentichen und chronischen Konsumenten Institut für Rechtsmedizin Konzentrations-Wirkungs-Verlauf beim Rauchen Wirkskala [0 bis 10] THC-Konzentration im Serum [ng/ml] 10 30 9 25 8 7 20 6 5 15 THC-Wirkung 4 10 3 2 THCKonzentration 1 5 0 0 0 1 2 3 4 5 6 7 Stunden nach Konsumende Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 19 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin Wo wirkt Cannabis? Institut für Rechtsmedizin Beeinträchtigung durch Cannabinoide DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Akute Phase (1-2 h nach Konsum) Verlangsamung Begriffstutzigkeit Gerötete Augen, glasiger Blick, weite Pupillen Typische Fahrfehler • Grundlose Geschwindigkeitswechsel • Probleme bei Halten der Spur • Unaufmerksamkeit Institut für Rechtsmedizin Beeinträchtigung durch Cannabinoide Subakute Phase (Dauer 4-6 h) Ausgelassene, unbekümmerte Stimmung Verminderung der Kritikfähigkeit Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit Gerötete bis normale Augen, Pupillen geweitet bis normal Typische Fahrauffälligkeiten • Riskante Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit • Inadäquate Reaktionen auf unerwartete Situationen • Vorfahrtsmissachtung, Übersehen von roten Ampeln Postakute Phase (bis 12-24 h nach Konsum) Nicht ganz klar im Kopf Nach außen kaum feststellbar Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 20 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Cocain Herkunft und Geschichte O N O O O Institut für Rechtsmedizin Cocain Herkunft und Geschichte 18681904 Institut für Rechtsmedizin Cocain, Formen Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 21 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Cocain Konsumformen Cocain Konsumformen Cocain Konsumformen Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 22 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Cocain Wirkungseintritt und -dauer Institut für Rechtsmedizin 30 s DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 1 min 10 min geraucht sehr intensiver Rausch wenige Sek. 1 bis 2 Minuten 100 min 5 bis 10 Minuten injiziert 45 bis 90 Minuten sehr intensiver Rausch geschnupft intensiver Rausch 10 bis 30 Minuten selten: orale Aufnahme 3 bis 5 Minuten mild euphorisierend 45 bis 120 Minuten Aufnahmezeitpunkt Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin Instabilität von Cocain und Benzoylecgonin in Serum Amphetamin Geschichte und Verwendung Amphetamin Erstsynthese durch Lazăr Edeleanu, Berlin, 1887 Namensgebung durch Gordon Alles, USA, 1927 alpha-Methylphenylethylamin NH2 Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 23 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Attentin® Tabletten Zusammensetzung Institut für Rechtsmedizin Wirksame Bestandteile (je Tablette) 5 mg Dexamfetaminhemisulfat Weitere Bestandteile NH2 Isomalt Crospovidon Magnesiumstearat (Ph. Eur.) Methamphetamin Geschichte und Verwendung Institut für Rechtsmedizin Methamphetamin Erstsynthese aus Ephedrin durch Nagayoshi Nagai, 1874 im 2. Weltkrieg Einsatz zur Steigerung der Ausdauer und Aggressivität („Fliegerschokolade“, „Panzerschokolade“) H N MDMA (Ecytasy) Geschichte und Verwendung Institut für Rechtsmedizin Methylendioxymethamphetamin (MDMA) Erstsynthese 1912 durch Anton Köllisch, Fa. E. Merck anfangs als Synthesezwischenprodukt hergestellt in den 60er Jahren von A. Shulgin als „Fenster zur Psyche“ propagiert, z.T. Einsatz als bei Psychotherapien O H N O Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 24 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Konzentrations-Zeitverläufe Amphetamin & Methamphetamin Institut für Rechtsmedizin Wirkstoff Aufname Amphetamin Methamphetamin tmax, h HWZ, h peroral 2-4 peroral 2-8 intranasal 2-3 Rauchen 1-7 7-34 4-32 Zentrale Wirkungen von Amphetaminen und Cocain Institut für Rechtsmedizin Redseligkeit Zentrale Stimulation Ideenflucht Euphorie Rastlosigkeit Unterdrückung von Hungergefühl und Müdigkeit Schlaflosigkeit Verkennung der Umwelt Halluzinationen Angstgefühle Verfolgungswahn Institut für Rechtsmedizin Periphere Wirkungen von Amphetaminen und Cocain 1 1 2 Uterus: Dilatation 2 1 1 2 Gefäße: Kontraktion 1 2 1/ 2 1 Fettgewebe: Triglycerid-Abbau Fettsäure-Freisetz. 2 1 Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 25 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Beeinträchtigungen der Fahrsicherheit Art der Beeinträchtigung Selbstüberschätzung, Enthemmung Risikobereitschaft Konzentrationsmängel Bei abklingender Wirkung Erschöpfung möglich Dauer der Beeinträchtigung Mehrere bis viele Stunden nach Einnahme Bei chronischem Gebrauch Toleranz möglich Institut für Rechtsmedizin Opiatsyndrom Stoffe: Opium & Morphin OH O N Institut für Rechtsmedizin OH Opiatsyndrom Stoffe: Morphin Isolierung von Morphin aus Opium OH Apotheker Friedrich Wilhelm Sertürner O Paderborn, 1803/1804 N OH Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 26 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Opiatsyndrom Stoffe: Heroin Synthese von Heroin aus Morphin O 1873 durch Charles Robert Alder Wright 1896 Patentierung durch AG Farben 1898 Beginn der Produktion O N O O O Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin Opiatsyndrom Stoffe: Heroin Opiatsyndrom Stoffe: Heroin Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 27 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Opiatsyndrom Stoffe: Heroin Opiatsyndrom Stoffe: Heroin Opiate (mit Morphin-Grundstruktur) großteils mit Urin-Schnelltest auf Immunoassay-Basis nachweisbar Analgetika wie z.B. Morphin, Codein, Dihydrocodein, Oxycodon (Oxygesic®) illegale Drogen, vor allem Heroin Opioide (ohne Morphin-Grundstruktur) mit Urin-Schnelltests auf Immunoassay-Basis nicht nachweisbar Analgetika wie z.B. Fentanyl, Piritramid (Dipidolor), Tilidin (Valoron®) Substitutionsmittel: Levomethadon (L-Polamidon®), Buprenorphin (Subutex®) Institut für Rechtsmedizin Beeinträchtigung durch Opioide und andere Analgetika Art der Beeinträchtigung Opiate/Opioide • verlängerte Reaktionszeit • Aumerksamkeitsdefizite • eingeschränkte Muskelkoordination Nicht-opioide Analgetika • bei normaler Dosierung keine Beeinträchtigung zu erwarten Dauer der Beeinträchtigung Opiate/Opioide • Besonders bei Therapiebeginn starke Beeinträchtigung • Bei guter Einstellung Verkehrsteilnahme möglich Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 28 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Institut für Rechtsmedizin Medikamente im Straßenverkehr Institut für Rechtsmedizin Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 StGB (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist [...] Psychoaktive Arzneimittel wie z. B. Benzodiazepine sind „berauschende Mittel“ im Sinne des § 316 StGB! Institut für Rechtsmedizin Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB (1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...] Arzneimittel wie z. B. Antidiabetika können geistige und/oder körperliche Mängel im Sinne des § 315c StGB verursachen! Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 29 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Medikamente & Drogen mit verkehrsmedizinischer Relevanz Narkosemittel/Lokalanästhetika Psychopharmaka Antihistaminika Stimulanzien Antidiabetika Hypnotika/Sedativa Antiepileptika Analgetika Anithypertonika Ophtalmika (Cannabinoide) Institut für Rechtsmedizin Verkehrsmedizinische relevante Effekte Zentrale Beeinträchtigung Sedierende, hypnotische Effekte Vigilanzminderung Verlängerung der Reaktionszeit Kognitive Defizite Psychomotorische Beeinträchtigung Grob- und Feinmotorik, Koordination Motorisches Tempo Beeinträchtigung der Sehfähigkeit Pupillenweite (Mydriasis, Miosis) Akkomodationsstörungen Institut für Rechtsmedizin Einflussparameter der Beeinträchtigung I Zugrunde liegende Erkrankung Können körperliche Mängel im Sinne des §315c sein Medikamentöse Therapie u.U. „geringeres Übel“ Therapiephase Beginn der Therapie • Mängel durch Grunderkrankung noch vorhanden • Schwankungen der medikamentbedingten Leistungseinbußen Spätere Therapiephase • Idealerweise Ausgleich der körperlichen Mängel • Adaption an Medikament • Verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr möglich Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 30 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Einflussparameter der Beeinträchtigung II Wirkstoff Nicht alle Wirkstoffe einer Medikamentengruppe gleich problematisch Halbwertszeit entscheidend für Dauer der Beeinträchtigung Zentralgängigkeit (z.B. bei Antihistaminika) Dosis In der Regel Zunahme der Beeinträchtigung mit der Dosis Änderungen der Dosis ebenfalls kritisch Applikationsart • i.v. kritischer als orale Gabe Institut für Rechtsmedizin Einflussparameter der Beeinträchtigung III Zeitpunkt der Fahrt Maximale Beeinträchtigung nahe Cmax Anflutungsphase kritischer als Eliminationsphase Patientenspezifische Faktoren Individuelles Ansprechen auf Wirkstoff Individuelle Pharmakokinetik Unzureichende Compliance Multimorbidität Interaktionen Verstärkung der Wirkung durch andere Wirkstoffe Änderung der Pharmakokinetik Institut für Rechtsmedizin Analytik von Drogen und Medikamenten Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 31 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Matrices für Drogenanalytik Nachweisfenster Dräger Drug Test® 5000 Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin Immunologischer Vortest Dräger Drug Test® 5000 DIESE RAUSCHMITTEL UND MEDIKAMENTE LASSEN SICH MIT DEM DRÄGER DRUGTEST® 5000 ZUM BEISPIEL NACHWEISEN: – Amphetamin – Methamphetamin – Delta-9-Tetrahydrocannabinol – Kokain – Opiate – Benzodiazepine – Methadon Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 32 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Immunchemische Vortests Institut für Rechtsmedizin • Matrix Serum und/oder Blut, Urin • Analytenspektrum Einzelsubstanzen Substanzklassen THC + Metabolite Amphetamine/Methamphetamine Kokain + Metabolite Barbiturate Methadon (+Metabolit) Benzodiazepine Buprenorphin Opiate Paracetamol Trizyklische Antidepressiva Institut für Rechtsmedizin Bestätigungsanalyse mittels GC-MS Prinzip Substanztrennung mittels Chromatographie Identifizierung mittels Massenspektrometrie Institut für Rechtsmedizin Substanzidentifizierung mittels Massenspektrometrie 268 Relative Intensity 176 135 210 77 403 240 80 Fingerabdruck 120 160 200 240 280 320 360 m/z Massenspektrum Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 33 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Selected Ion Monitoring (SIM) Institut für Rechtsmedizin 268 Relative Intensität 176 135 210 77 403 240 80 120 160 200 240 280 320 360 320 360 m/z Relative Intensität 268 Differenzierung über unterschiedliche Fragment-Ionen 162 240 135 77 218 80 120 160 200 403 240 280 m/z Selected Ion Monitoring (SIM) Institut für Rechtsmedizin 268 Relative Intensität 176 135 210 77 403 240 80 120 160 200 240 280 320 360 320 360 m/z Relative Intensität 268 Differenzierung über unterschiedliche Fragmentverhältnisse 162 240 135 77 218 80 120 160 200 Institut für Rechtsmedizin 403 240 280 m/z GC-MS Target Analyse GC-MS Bestätigung von Opiaten und Kokain in Serum Extrahierte Ionen der PFPA derivatisierten Probe Benzoylecgonin-d3 (m/z 303, 319, 424) Benzoylecgonin (m/z 300, 316, 421) Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 34 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 GC-MS Target Analyse Institut für Rechtsmedizin GC-MS Bestätigung von Opiaten und Kokain in Serum Institut für Rechtsmedizin GC-MS Target Analyse Ergebnis der GC-MS Bestätigung von Opiaten und Kokain Institut für Rechtsmedizin Toxikologische Begutachtung der Fahrtüchtigkeit I Wirkstoffscreening (Immunchemie, GC-MS, HPLC-DAD, LC-MS) Vorzugsweise in Urinproben Häufig nur Blut/Serum verfügbar Identifizierung potenziell relevanter Wirkstoffe Quantitative Bestimmung Blut- bzw. Serumkonzentrationen potenziell relevanter Wirkstoffe Vergleich mit therapeutischen Konzentationsbereichen Qalitätssicherungsmassnahmen Akkreditierung nach DIN/EN ISO 17025 Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 35 PD Dr. Frank T. Peters Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena Institut für Rechtsmedizin DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 Toxikologische Begutachtung der Fahrtüchtigkeit II Bewertung Ausfallerscheinungen/Unfallhergang Übereinstimmung mit Wirkprofil? Übereinstimmung mit Konzentration? Interaktionen? Individuelle Aspekte? Hinweise auf Missbrauch/Abhängigkeit? Abschließende Beurteilung Ausfallerscheinungen/Unfall auf Medikamenteneinnahme zurückzuführen? Fahreignung zu hinterfragen? Diese Handout ist nur zum Gebrauch im DGPT/GT-Kurs KLINISCHE TOXIKOLOGIE 2014 bestimmt. Eine Weitergabe und Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. 36