Informationen für die Aufnahme in den Exekutivdienst
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Informationen für die Aufnahme in den Exekutivdienst
INFORMATIONEN für die Aufnahme in den Exekutivdienst Landespolizeikommando für Wien GRUNDVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME IN DEN EXEKUTIVDIENST x Österreichische Staatsbürgerschaft x die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Einschränkung wegen Minderjährigkeit x Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren bei Eintritt in den Exekutivdienst x Mindestgröße von 163 cm bei weiblichen Bewerberinnen Mindestgröße von 168 cm bei männlichen Bewerbern x Körpergewicht: Für die Bewertung wird der Body-Maß-Index (BMI) herangezogen, welcher im Bereich von 18 – 25 liegen muss. Berechnung d. BMI: Gewicht in Kilogramm BMI = -------------------------------(Körpergröße in Meter)² x Bei Sehschwäche: Es muss ein augenfachärztlicher Befund (Vordruck im Fragebogen) beigebracht werden. x Vollkommene körperliche Gesundheit x Schwimmen wird vorausgesetzt ! x Unbescholtenheit (insbesondere keine gerichtlichen Vorstrafen, keine Führerscheinabnahmen, keine Verwaltungsübertretungen wegen Fahrerflucht) x Führerschein Gruppe/Klasse B bis zum Dienstantritt x Erfolgreiche Absolvierung des gesamten Aufnahmeverfahrens. 2 AUFNAHMEVERFAHREN Jeder Bewerber, der die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Exekutivdienst erfüllt, hat die Möglichkeit sich mit einem im Landespolizeikommando für Wien, Abteilung f. Personal- u. Stabsangelegenheiten, APS3 - Aufnahme aufliegenden Fragebogen zu bewerben. Die Bewerbung ist jedoch nur dann gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen Ausschreibungsfrist erfolgt. Nach Überprüfung der angegeben Daten im Fragebogen und einer Sicherheitsüberprüfung erfolgt die Einteilung zur schriftlichen Aufnahmeprüfung. Schriftliche Aufnahmeprüfung: Diese setzt sich zusammen aus: x Diktat, Überprüfung der Rechtschreibung (neue Rechtschreibung) x Grammatiktest x Intelligenztest x Persönlichkeitsfragebogen Der Aufnahmetest dauert ca. 4 Stunden. Mindestpunkteanzahl: 139,3 Höchstpunkteanzahl: 982,0 Nach Auswertung des Aufnahmetests durch das Bundesministerium für Inneres werden die BewerberInnen nach dem von Ihnen erreichten Punkteergebnis (vorläufiges Kalkül) gereiht. Im Falle der positiven Absolvierung und einer Reihung an einer besonders aussichtsreichen Stelle, werden die BewerberInnen zu einem Aufnahmegespräch (Exploration) schriftlich eingeladen. Bei einem negativen Testergebnis erfolgt die schriftliche Verständigung. Das bei der Exploration erzielte Punkteergebnis wird mit jenem der schriftlichen Eignungsprüfung verbunden und die bestgereihten BewerberInnen werden einer polizeiärztlichen Untersuchung unterzogen. 3 ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG Ärztliche Untersuchung: Der Mediziner stellt die Eignung für die Exekutive fest. x Untersuchung der Körperkonstitution (Größe und Gewicht) x Überprüfung der Sehleistung und des Gehörs x Klinische Untersuchung x Ergometrie x Abnahme einer Harn- u. Blutprobe x Überprüfung diverser Befunde x HIV-Test x Lungenröntgen x schriftlicher Persönlichkeitstest (MMPI) Nach Auswertung d. Persönlichkeitstests durch das Bundesministerium für Inneres und Vorliegen aller Befunde folgt der SPORTMOTORISCHER LEISTUNGSTEST Körperliche Fitness ist eine Grundvoraussetzung für die Exekutivdiensttauglichkeit. Wenn ein Exekutivbeamter seinen gefahr- und verantwortungsvollen Beruf erfolgreich und professionell ausüben will und in der Lage sein soll, andere und sich selbst zu schützen sowie Gefahren zu begegnen, benötigt er dazu eine bestimmte körperliche Leistungsfähigkeit. Das beginnt nicht erst mit dem Eintritt in die Exekutive. Bestimmte Voraussetzungen und Einstellungen müssen dafür bereits mitgebracht werden. Dies gilt es bei der Eignungsprüfung für die Aufnahme in den Exekutivdienst unter Beweis zu stellen. Um einen möglichst genauen Eindruck vom konditionellen Zustand der Bewerber zu erlangen, wird ein sportmotorischer Test in vier verschiedenen Bereichen durchgeführt. 4 Die vier zu überprüfenden Bereiche sind: 1. Durchführung eines Medizinischen Bewegungskoordinationstestes (MBKT), der als Parcours angelegt ist; 2. Liegestütze als Kraft-Ausdauer-Test; 3. 3000 m-Lauftest; 4. Schwimmtest (100 m Freistil). Anforderungen: Von den Bewerbern ist ein bestimmtes Maß an psychischer und physischer Leistungsfähigkeit zu erbringen, wie es durchschnittlich in seiner Altersgruppe erwartet werden kann, um in weiterer Folge während der Grundausbildung eine gezielte Körperausbildung zu ermöglichen. Bei einem negativen Bereich gilt der gesamte Test als nicht bestanden. Das Ergebnis des Sporttests wird, so wie dies laut § 44, Ausschreibungsgesetz 1989, für das gesamte Auswahlverfahren vorgesehen ist, ein Jahr gültig bleiben. 1 Leistungsstufen - Männer 1 MBKT sec bis 32,2 und schneller 2 Liegestütze Anzahl 21 und mehr 3 Laufen (3000 m) min:sec bis 13:42,1 und schneller 4 Schwimmen (100 m) min:sec bis 1:51,0 und schneller 1. Medizinischer Bewegungskoordinationstest (MBKT) Der MBKT ist ein in einer Halle durchzuführender Geschicklichkeitstest, der vom Bewerber unter zeitlichem Druck geistige und körperliche Beweglichkeit fordert. 1 Leistungsstufen - Frauen 1 MBKT sec bis 37,7 und schneller 2 Liegestütze Anzahl 12 und mehr 3 Laufen (3000 m) min:sec bis 18:30,0 und schneller 4 Schwimmen (100 m) min:sec bis 2:11,1 und schneller a) Testanweisung für den Parcours: 5 Der Bewerber hat den Parcours so rasch es ihm möglich ist auf die im Folgenden beschriebene Art und Weise fehlerfrei zu durchlaufen (siehe auch Skizze Anlage 2): x Der Proband läuft vom Start zur 14 m entfernten und 50 cm hohen Hallenhürde, überquert diese und nimmt am Ende dieser Geraden (Gesamtlänge 20 Meter) einen 3 kg schweren Medizinball auf. x Die Testperson trägt den Medizinball zur ersten Keule, setzt den Ball links von dieser ab und führt den Medizinball beidhändig rollend in Schlangenlinie durch die fünf aufgestellten Keulen. Beim Durchrollen dürfen die Keulen vom Bewerber nicht überstiegen und auch nicht umgeworfen werden. Der Abstand der Keulen beträgt jeweils 1 Meter. x Der Proband wirft von der Abwurflinie den Medizinball in den 2 m entfernt befindlichen längs liegenden geraden Kastenunterteil (Größe: 130 x 50 cm). Ein wieder herausspringender Medizinball zieht keinen Nachteil nach sich. Nach dem Wurf darf der Bewerber die Wurflinie nicht überlaufen, sondern hat diesen Bereich auf der rechten Seite – rechts an dem dort aufgestellten Kegel vorbei - zu verlassen. x Der Proband läuft zwischen 3 hochgestellten geraden Kastenunterteilen in der vorgegebenen Richtung durch, unterquert eine in 55 cm Höhe aufgelegte Latte und überquert anschließend einen quer aufgestellten Kasten (Pyramide) in beliebiger Art. x Die Testperson umläuft 2 Kegel, durchläuft danach in vorgegebener Richtung 3 aufgestellte Kegel und läuft über eine in Längsrichtung aufgestellte Langbank. Die Langbank ist in voller Länge zu überqueren. x Der Proband umläuft weitere 2 Kegel, absolviert auf einer Turnmatte eine Rolle vorwärts und sprintet anschließend in das Ziel. – Ende der Zeitnehmung. 6 Anlage 2 MEDIZINISCHER BEWEGUNGSKOORDINATIONSTEST (MBKT) – Parcours L 7 2. Liegestütz Durch diesen Test wird vor allem die lokale Muskelausdauer, sowie die Belastbarkeit und Stabilität der Arm- und Rumpfmuskulatur überprüft. a) Testanweisung: Im Liegestütz vorlings – die gestreckten Arme werden in individueller Breite auf dem Boden aufgesetzt, die gesamte Körperlinie vom Kopf bis zu den Fersen ist gestreckt – hat die Testperson die Aufgabe, möglichst viele Liegestütz korrekt auszuführen. Die Arme müssen dabei so weit gebeugt werden, bis die Nasenspitze den Boden berührt, wobei von der gestreckten Haltung des gesamten Körpers nicht abgewichen werden darf. Erst wenn wieder eine vollständige Streckung der Arme erfolgt ist, wurde ein Liegestütz ordnungsgemäß ausgeführt. Nur dann wird er auch gewertet. Während des Tests ist ein kurzes Verharren in der Liegestützausgangsposition mit gestreckten Armen erlaubt, jedoch keine Unterbrechung (Abknien, Bauchlage oder Ähnliches). 3. 000 m-Lauftest Bei diesem Test wird die Herzkreislauf-Ausdauer durch Zurücklegung einer vorgegebenen Distanz innerhalb möglichst kurzer Zeit bestimmt. Anhand des Ergebnisses lassen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit im Bereich der Grundlagenausdauer (sie ist eine Basisvoraussetzung zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit) der Bewerber ziehen. a) Testanweisung: Die Strecke sollte mit möglichst gleichmäßigem Tempo durchlaufen werden. Aber auch Gehen zwischendurch – falls erforderlich – ist erlaubt. 4. Schwimmtest (100 m): Schwimmen ist eine Fertigkeit, die zu den elementaren Fähigkeiten eines Exekutivbeamten gehört. Immer wieder kommen im Außendienst stehende Exekutivbeamte in Situationen, in denen an sie die Anforderung gestellt wird, Menschen, welche sich in einer lebensgefährlichen Situation im Bereich eines Gewässers befinden, aus diesem zu bergen. Um während der Ausbildung für den Exekutivdienst in dieser Hin8 sicht geschult werden zu können, ist es eine Voraussetzung, das Schwimmen bereits zu beherrschen. a) Testanweisung: Beim Schwimmtest ist eine Strecke von 100 m in einem Zug in freiem Schwimmstil zu durchschwimmen. Der Start kann von Land (Startsockel) oder aus dem Wasser erfolgen. Abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Planstellen, werden nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Inneres, Aufnahmen erfolgen. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt nach der Reihung der erzielten Punkteanzahl, resultierend aus Aufnahmeprüfung, Exploration und Sportmotorischem Test. AUSBILDUNG Diese erfolgt primär im Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive in Wien 3, Marokkanergasse 4 (Marokkanerkaserne), kann jedoch abhängig von der jeweiligen Kapazität auch in einem der übrigen Bildungszentren im Bundesgebiet (z.B. Kärnten, Burgenland) erfolgen. Dienstzeit: Montag bis Freitag 07.30 bis 15.30 Uhr (40-Stundenwoche) während der Präsenzausbildung. Für Schüler aus den Bundesländern werden Mehrbettzimmer, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden freien Unterkunftsressourcen, für die Dauer der Grundausbildung kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit Beginn eines Ausbildungskurses werden die Bewerber/Innen als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag, dem Bildungszentrum zur Absolvierung der 24monatigen Grundausbildung zugewiesen. Diese gliedert sich in: 12 Monate Präsenzausbildung (Schulbetrieb) 9 2 Monate Praktika (auf Polizeidienststellen - Wechsel- /Schichtdienst) 7 Monate Präsenzausbildung (Schulbetrieb) 3 Monate Praktika Das Arbeitsverhältnis ist als Vorbereitung für die Verwendung auf einem Arbeitsplatz des Exekutivdienstes vorgesehen. DIENSTVERSEHUNG Nach Abschluss der Grundausbildung ist nach positiver Dienstprüfung die Übernahme in ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Exekutivbedienstete/r (E2b) beabsichtigt und eine Zuweisung zu den diversen Stadtpolizeikommanden vorgesehen. Die Dienstversehung in den Polizeiinspektionen und bei den Sondereinheiten erfolgt grundsätzlich im Gruppen- bzw. Turnusdienst (Nachtdienste, sowie Samstag, Sonnund Feiertagsdienste). Erst nach mindestens 1-jähriger Praxis in einer der 14 Stadtpolizeikommanden besteht die Möglichkeit der Versetzung zu einer der Sondereinheiten. Dies ist jedoch nur bei freien Planstellen in der gewünschten Einheit möglich. 10 KURZÜBERSICHT EINIGER SONDEREINHEITEN: WEGA Grundvoraussetzungen für eine Bewerbung zur WEGA: x Absolvierung der Grundausbildung x 1-jährige exekutive Außendiensterfahrung x Bei Personalbedarf Ausschreibung eines Auswahlverfahrens x Bereitschaft zur bundesweiten Dienstverrichtung im Rahmen der WEGA x Bereitschaft zur Absolvierung spezifischer Ausbildungen im Rahmen der WEGA Auswahlverfahren bzw. Aufnahmetest: x Ärztliche Untersuchung: x Sporttest: „Cooper-Test“ Lauftest 3.000 m - Limit 14 Minuten 6er – Test: .) Klimmzüge .) Standweitsprung .) Gewandtheitsparcours .) Sit up .) Treppensteigen .) Liegestütz x Schießtest x Taktiktest x Psychologischer Test mit anschließendem kommissionellen Aufnahmegespräch mit Gesamtbeurteilung x Bei positivem Auswahlverfahren erfolgt die Einberufung zur 6-monatigen Basisausbildung für die Einsatzeinheit WEGA nach Personalbedarf und Reihung gemäß Auswahlergebnis. x Der Verbleib bei der WEGA ist an einen jährlich zu absolvierenden Leistungstest gebunden. 11 Allgemeine Aufgaben d. WEGA : Wahrnehmung spezieller ordnungsdienstlicher Aufgaben Überlagernder Streifendienst – Amtshandlungen mit höherem Gefährdungsgrad Operative Aufgaben d. WEGA: Für die Bewältigung der nachstehend operativen Aufgaben sind die Einsatzkompanien mit jeweils zwei Einheiten der WEGA heranzuziehen: 1. bundesweite Unterstützung bei ordnungsdienstlichen Einsatzlagen, die bereits im Vorfeld als halb- bzw. unfriedlich einzustufen sind und das Einschreiten besonders ausgebildeter und ausgerüsteter Einheiten erfordern. 2. den geschlossenen Einsatz speziell ausgebildeter Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. die Wahrnehmung spezieller Aufgaben im Rahmen des GSOD wie, der Einsatz von Greiftrupps, der gezielte und koordinierte Einsatz von Beweissicherungs- und Festnahmetrupps, der koordinierte Einsatz von Sondereinsatzmitteln (bspw. Wasserwerfer, Sonderwagen 4); bei Bedarf hat die Wahrnehmung dieser speziellen Aufgaben auch bundesweit zu erfolgen. 4. die Planung, Durchführung und Bewertung eines zusätzlichen, präventiven überlagernden Streifendienstes mit mobilen Einheiten, im örtlichen Zuständigkeitsbereich des LPK Wien, zur Unterstützung bei und Wahrnehmung von sicherheitspolizeilichen Einsätzen, die das Einschreiten besonders ausgebildeter und ausgerüsteter Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfordern (insbesondere bei erhöhten Gefährdungslagen). 5. die Übernahme und Bewältigung von Amtshandlungen bei sonstigen besonderen Gefährdungslagen, die nicht in die Zuständigkeit des Einsatzkommandos Cobra fallen, und/oder Einsätze, bei denen das Einschreiten des Einsatzkommandos Cobra nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. 6. die Unterstützung der Polizeiinspektionen bei der Durchführung von Schwerpunktaktionen und Großrazzien. 7. die Teilnahme an Begleit-, Transport- und Objektschutzaufgaben (bei erhöhtem Gefährdungsgrad), sofern diese nicht der EKO Cobra obliegt. 8. Einsatz im Rahmen des Hilfs- und Katastrophenschutzdienstes (wie Teilnahme an Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen). 12 LANDESVERKEHRSABTEILUNG Zugang zur Landesverkehrsabteilung : x Absolvierung der Grundausbildung E2c x 1-jährige Außendiensterfahrung x Führerscheinklassen A (in vollem Umfang) und B x Bester Gesundheitszustand und körperliche Eignung für den exekutiven KraftradEinsatz x Keine nachteiligen Vormerkungen x Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten x Hohe Belastbarkeit in Stresssituationen x Gute Ortskenntnisse x Mehrwöchiger Grundausbildungslehrgang: Fahrtechnik und Verhalten in schwierigen Situationen, Ehren- und Sicherungsgeleite, Kraftrad-Einsatz bei unfriedlichen Demonstrationen, Trial-Ausbildung x Theoretische Ausbildung am Arbeitsplatz (Gefahrenguttransporte, Schwerverkehr, Abstandsmessung) Aufgaben: x Überwachung und Lenkung des Verkehrs x Lotsungen x Schwerpunktkontrollen (Planquadrate) x Großveranstaltungen (Zu- und Abfahrtsregelung) Die Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und einem Test hinsichtlich Handhabung im Umgang mit Motorrädern unterzogen. Für alle anderen Fachbereiche (Verkehrsunfallkommando, Geschwindigkeitsüberwachung-Radar, Verkehrsleitzentrale) sind keine besonderen Zugangserfordernisse notwendig. 13 STROM- U. SCHIFFFAHRTSPOLIZEI Zugang zur Strom- u. Schifffahrtspolizei: x Absolvierung der Grundausbildung x Außendiensterfahrung von mindestens 2 Jahren x Innehabung des Helferscheins der Österr. Wasserrettung Aufgaben: x Überwachung des Motorboot- und Schiffsverkehrs x Fischerkontrollen x Überwachung des Badebetriebes x Hilfeleistung x Überwachung des Grenzkontrollbereiches x Landgangsgenehmigungen x Durchführung von Boots- und Landstreifen POLIZEIDIENSTHUNDEEINHEIT Zugang zur Diensthundeeinheit: x Absolvierung der Grundausbildung E2c x Außendiensterfahrung von mindestens 2 Jahren x Möglichkeit einer artgerechten Hundehaltung durch den Beamten x Vorausbildung: Ca. 18 Monate; Fährtenausbildung: 3 Wochen; Grundausbildung: 11 Wochen; Abschlussprüfung Aufgaben: x Streifendienst zur Bekämpfung von gerichtlich strafbaren Handlungen x Suche nach: Suchtgift, Leichen, Fährten, Bargeld, Dokumenten, Brandmittel, Waffen, Munition, Sprengstoff, Blut x Großveranstaltungen (Demonstrationen, Fußballspiele) x Durchsuchung von Fahrzeugen und Gebäuden 14 x Bundesweite Spezialeinsätze x Durchführung von Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen Diensthunde werden grundsätzlich von der Behörde zur Verfügung gestellt. Es können aber auch geeignete Privathunde verwendet werden. Der Diensthund verbleibt auch in der Freizeit beim Hundeführer, weshalb eine geeignete Wohnung vorhanden sein muss. AUFSTIEGSMÖGLICHKEITEN Nach mehrjähriger Dienstzeit besteht die Möglichkeit verschiedene Laufbahnen abweichend von der Normallaufbahn einzuschlagen. Auf Grund des Personalbedarfs und der zu besetzenden Planstellen werden diese Kurse jeweils nach Bedarf ausgeschrieben. In der Folge werden die Voraussetzungen für die Aufnahme in die jeweiligen Kurse erläutert. Ausbildung zum Dienstführenden Exekutivbediensteten (E2a) Voraussetzungen: x Erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung x Mindestens 3–jährige praktische Verwendung im Exekutivdienst nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b x Erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung Nach Abschluss des Kurses erfolgt die Verwendung als Dienstführender in einer Polizeiinspektion bzw. bei den Sondereinheiten oder in Zivil mit vorwiegend kriminalpolizeilichen Tätigkeiten im Landespolizeikommando für Wien. Kursdauer : 4 Monate 15 Ausbildung zum Leitenden Exekutivbediensteten („Offizier“) Fachhochschule – Bachelor - Studiengang „Polizeiliche Führung“ Voraussetzungen: Ohne Matura mindestens 3-jährige Dienstverwendung als Dienstführender Exekutivbediensteter Mit Matura mindestens 1-jährige Dienstverwendung als Dienstführender Exekutivbediensteter Erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung Höchstalter: 42 Jahre Kursdauer 6 Semester (1. Semester anrechenbar aus Grundausbildungslehrgang für Dienstführende 6. Semester geringe Präsenzphase für Abschlussarbeiten) Abschluss: Bachelor of Arts „Polizeiliche Führung“ ALLGEMEINES Erscheinungsbild Der/die ExekutivbeamteIn hat das Erscheinungsbild so zu wählen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die besondere Stellung als Organ des öffentlichen Dienstes insbesondere in Uniform gewährleistet ist (kein auffälliger Schmuck, kein sichtbares Piercing, oder „Flinserl“, Normalhaarschnitt bzw. Normalhaartracht, keine außergewöhnlichen Haarfärbungen etc.). Auffällige Tätowierungen können nach Größe, Sitz oder Art einen Ausschließungsgrund darstellen und dürfen nicht sichtbar sein. Führerschein Gruppe/Klasse „B“ 16 Der Besitz des Führerscheins d. Gruppe/Klasse „B“ ist erforderlich, da es zu den Dienstobliegenheiten eines Polizisten/einer Polizistin gehört, Dienstkraftfahrzeuge zu lenken. Bis zu Beginn der Ausbildung haben die BewerberInnen den Führerschein der Gruppe/Klasse „B“ vorzuweisen. Vordienstzeiten Vordienstzeiten werden unterteilt in: a) Zeiten bei Bundes-, Landes- u. Gemeindedienststellen (Vordienstzeiten bei diesen Dienststellen werden zur Gänze angerechnet) b) Privatdienstzeiten (Vordienstzeiten bei anderen Dienststellen, Privatwirtschaft, Schulzeiten, etc. werden bis zu einem Höchstausmaß von 3 Jahren zur Hälfte angerechnet. Dies bedeutet, dass solche Zeiten nur bis maximal 1 ½ Jahren angerechnet werden.) Definitivstellung: Erfolgt grundsätzlich nach 6-jähriger Dienstzeit. 17 Bruttobezug für Bedienstete des Exekutivdienstes ab 1.1.2011 Grundausbildung Gehalt - VB/S,Allg.VW, Dienstkl. V/Gehaltsstufe 2 € 1.142,79 Wachdienstzulage - ab 13. Monat € 71,60 Pauschalierte Aufwandsentschädigung € 8,80 Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes € 100,50 Vergütung für besondere Gefährdung € 165,90 Gesamt € 1.489,59 Im Inspektionsdienst nach Abschluss der Grundausbildung Gehalt - E2b/GL i.d. Gehaltsstufe 2 € 1.547,50 Wachdienstzulage € 84,10 Pauschalierte Aufwandsentschädigung € 21,10 Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes € 100,50 Vergütung für besondere Gefährdung € 274,10 Gesamt € 2.027,30 Zusätzlich: Für jede zur Nachtzeit (von 22.00 - 06.00 Uhr) geleistet Stunde, € 2,30 € 3,409 € 2,00 Zeitgutschrift äquivalent € 11,20 § 39/1 u. 1a RGV (kleine Reisegebührenpauschale) monatlich € 45,80 Nachtdienstgeld in der Höhe von und für jede dienstplanmäßig an einem Sonn- und Feiertag geleistet Stunde, die Sonn- und Feiertagszulage in der Höhe von Für Plandienststunden außer Sonn- u. Feiertag von Mo-Do jeweils 20.00-22.00 Uhr, sowie Fr von 20.00 bis Sa 24.00 Uhr und Mo von 00.00 bis 06.00 Uhr, die Wochenend - Nachtdienstzulage pro Nachtdienst:1 Std. Zeitausgleich oder 18 ANSCHRIFT FÜR EINSENDUNG DER BEWERBUNGSUNTERLAGEN: Landespolizeikommando für Wien Abteilung für Personal- u. Stabsangelegenheiten APS 3 - Aufnahme Ausstellungsstraße 44 1020 Wien Für weitere Informationen stehen Ihnen die Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Tel.: 01/31310/76225 oder 76226 Fax: 01/31310/76299 E-Mail: [email protected] Homepage: www.wien-polizei.at 19