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WIR SCHAFFEN WISSEN www.BFE.de Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel E-CHECK Autor/en: Dipl.-Ing. Reinhard Soboll © BFE-Oldenburg Verwendung nur für Unterrichtszwecke des BFE-Oldenburg! Nachdruck und Verwendung in elektronischen Systemen verboten! Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. Donnerschweer Str. 184 26123 Oldenburg Tel: Fax: Email: (0441) 34092-0 (0441) 34092-126 [email protected] Themen 1. 2. 3. 4. 5. 6. [email protected] Rechtliche Grundlagen Beispiele für Prüffristen Anforderungen an den Prüfer Prüfung elektrischer Anlagen Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Neue Normen 04.11.2011 Folie: 2 1 1. Rechtliche Grundlagen Geltungsbereich Diese Richtlinie für den E-CHECK gilt für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, z.B. nach VDE 0105 Teil 100 an elektrischen Anlagen von Wohnungen und Wohngebäuden Nebengebäuden wie Garagen, Schuppen, Stallungen usw. Gebäuden, die gewerblich genutzt werden, Industrieanlagen oder öffentlichen Einrichtungen. Sie gilt auch für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, z.B. nach VDE 0701-0702, an elektrischen Betriebsmitteln von elektrischen Geräten, die in Haushalt, Industrie, öffentlichen Einrichtungen oder Gewerbe genutzt werden. www.BFE.de 04.11.2011 Folie: 3 1. Rechtliche Grundlagen Für die wiederkehrende Prüfung bestimmter elektrischer Anlagen können zusätzliche Anforderungen in gesetzlichen Verordnungen oder Vorschriften festgelegt sein, die zu beachten sind, z.B.: 1.Betriebssicherheitsverordnung und deren nachgelagerte technische Regeln (z.B. TRBS 1201) 2.Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 (vormals VBG 4) oder GUV-V A3 3.Für die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen von prüfpflichtigen (nach Baurecht, nach Versicherungsvertrag) oder überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Richtlinie und die darin enthaltenen Festlegungen stehen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik. Bei der wiederkehrenden Prüfung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen in der zum Zeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel gültigen Fassung. www.BFE.de 04.11.2011 Folie: 4 2 1. Rechtliche Grundlagen Verantwortlichkeiten Der Anlagenverantwortliche (Eigentümer oder Betreiber) trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel, die er an eine Elektrofachkraft übertragen kann. Elektrofachkraft (Elektrotechniker) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Verantwortlich für die Durchführung der Arbeiten im Sinne dieser Richtlinie ist ausschließlich die Elektrofachkraft, die auch eigenverantwortlich über die Art und den Umfang der wiederkehrenden Prüfung entscheidet. Mängel sind dem Eigentümer/Betreiber der Anlage in schriftlicher Form (Prüfprotokoll) anzuzeigen. Bei Feststellung von schwerwiegenden sicherheitsrelevanten Mängeln (Gefahr im Verzug) sind sofort gemeinsam mit dem Eigentümer/Betreiber Maßnahmen zur Beseitigung zu veranlassen. www.BFE.de 04.11.2011 Folie: 5 1. Rechtliche Grundlagen Ziel Auf Grundlage dieser Richtlinie für den E-CHECK ist der Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel bezüglich ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit ihres ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustands, Schutz gegen elektrischen Schlag, Schutz gegen elektrisch gezündeten Brand, Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung, Energieeinsparung zu prüfen. Nach Durchführung des E-CHECK und Beseitigung festgestellter Mängel ist die erforderliche Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachwerte wieder hergestellt. www.BFE.de 04.11.2011 Folie: 6 3 1. Rechtliche Grundlagen Gesetze z.B. ArbSchG, GPSG Verordnungen und Richtlinien z.B. BetrSichV, TRBS Verwaltungsvorschriften z.B. UVV, BGV Technische Regeln z.B. DIN, VDE Vertragliche Vorschriften z.B. TAB, GDV / VdS [email protected] 04.11.2011 Folie: 7 1. Rechtliche Grundlagen Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, darf nur von einer hierzu befähigten Person erfolgen. Bezogen auf die elektrische Anlage handelt es sich um eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. nach DIN VDE 0701-702. Prüfungen nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, müssen von befähigten Personen durchgeführt werden. Bezogen auf die elektrische Anlage handelt es sich um eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. nach DIN VDE 0701-702. Wiederkehrende Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen nach DIN VDE 0105-100 bzw. nach DIN VDE 0701-0702 durchzuführen. [email protected] 04.11.2011 Folie: 8 4 2. Prüffristen [email protected] 04.11.2011 Folie: 9 2. Prüffristen [email protected] 04.11.2011 Folie: 10 5 3. Anforderungen an den Prüfer [email protected] 04.11.2011 Folie: 11 3. Anforderungen an den Prüfer Befähigte Person nach TRBS 1203 Gemäß 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch: - Berufsausbildung, - Berufserfahrung und - Zeitnahe berufliche Tätigkeit. [email protected] 04.11.2011 Folie: 12 6 3. Anforderungen an den Prüfer Befähigte Person nach TRBS 1203 [email protected] 04.11.2011 Folie: 13 4. Prüfung elektrischer Anlagen Prüfung nach TRBS 1201 Es wird insbesondere geprüft: • • • • • • [email protected] ob die vorhandenen Unterlagen vollständig und schlüssig sind, ob der Prüfgegenstand gemäß Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen Bewertung eingesetzt und verwendet wird, ob geforderte Auflagen eingehalten sind ob Prüfparameter definiert (Prüfumfang, Prüffrist) sind, ob die technischen Unterlagen mit Ausführung überein stimmen, ob Beschaffenheit und Betriebsbedingungen noch stimmen. Technische Prüfung Ordnungsprüfung Komplettprüfung Es werden die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale eines Prüfgegenstandes auf Zustand, Vorhandensein und ggf. Funktion am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren geprüft. Hierzu gehören z. B. • • • • • • die äußere oder innere Sichtprüfung, die Funktions- und Wirksamkeitsprüfung, die Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln, labortechnische Untersuchungen, zerstörungsfreie Prüfung und Prüfung mit datentechnisch verknüpften Messsystemen (z. B. Online-Überwachung). Folie: 14 04.11.2011 7 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 15 4. Prüfung elektrischer Anlagen BGV A3 und GUV A3: Prüfung durch eine Elektrofachkraft selbst oder Prüfung unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Betriebssicherheitsverordnung: Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203. !! Neu !! DIN VDE 0100 Teil 600 (06/2008) Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen. [email protected] Folie: 16 04.11.2011 8 4. Prüfung elektrischer Anlagen Die Prüfung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen. Bei der Prüfung darf niemand und nichts gefährdet werden! Erweiterungen oder Änderungen dürfen die Sicherheit der bestehenden Anlage nicht beeinträchtigen Die Prüfung muss nach Abschluss durch ein Prüfprotokoll dokumentiert werden !! Neu !! [email protected] 04.11.2011 Folie: 17 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 18 9 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 19 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 20 10 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 21 4. Prüfung elektrischer Anlagen 1 MΩ [email protected] 04.11.2011 Folie: 22 11 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 23 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 24 12 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 25 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 26 13 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 27 4. Prüfung elektrischer Anlagen Der Fundamenterder wird für alle Neubauten entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) und der Planungsnorm DIN 18015-1 vorgeschrieben. Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Seine Errichtung soll deshalb nur durch eine beim Netzbetreiber eingetragene Elektro-/ Blitzschutzfachkraft oder unter Aufsicht dieser Fachkraft erfolgen. Die Ausführung ist in DIN 18014 festgelegt. [email protected] 04.11.2011 Folie: 28 14 Ausführung Fundamenterder Anschlussfahne Verbindung Bewehrung [email protected] 04.11.2011 Folie: 29 Ausführung Fundamenterder [email protected] 04.11.2011 Folie: 30 15 Typische Montagefehler [email protected] 04.11.2011 Folie: 31 4. Prüfung elektrischer Anlagen [email protected] 04.11.2011 Folie: 32 16 5. Prüfung ortsveränderlicher BM [email protected] 04.11.2011 Folie: 33 5. Prüfung ortsveränderlicher BM Das Prüfen nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte ist durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen. Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen. [email protected] 04.11.2011 Folie: 34 17 5. Prüfung ortsveränderlicher BM [email protected] Folie: 35 04.11.2011 5. Prüfung ortsveränderlicher BM [email protected] 04.11.2011 Folie: 36 18 5. Prüfung ortsveränderlicher BM [email protected] 04.11.2011 Folie: 37 5. Prüfung ortsveränderlicher BM [email protected] 04.11.2011 Folie: 38 19 5. Prüfung ortsveränderlicher BM [email protected] 04.11.2011 Folie: 39 7. Neue Normen (DIN VDE 0100-740) [email protected] 04.11.2011 Folie: 40 20 6. Neue Normen (DIN VDE 0100-740) Verlautbarung zu DIN VDE 0100-740 (VDE 0100-740):2007-10 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse 18.05.2011 Quelle: www.dke.de [email protected] 04.11.2011 Folie: 41 Fazit E-CHECK Prüfplaketten dürfen nur von den Fachbetrieben der Elektroinnungen vergeben werden. In Niedersachsen müssen die Elektrofachkräfte der Innungsbetriebe an einem E-CHECK Grundlehrgang teilgenommen haben. [email protected] 04.11.2011 Folie: 42 21 WIR SCHAFFEN WISSEN www.BFE.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22