(Microsoft PowerPoint - E_CHECK_2003_DRUCK [Schreibgesch

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WIR SCHAFFEN WISSEN
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Prüfen elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel E-CHECK
Autor/en: Dipl.-Ing. Reinhard Soboll
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Themen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
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Rechtliche Grundlagen
Beispiele für Prüffristen
Anforderungen an den Prüfer
Prüfung elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Neue Normen
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1. Rechtliche Grundlagen
Geltungsbereich
Diese Richtlinie für den E-CHECK gilt für die Durchführung von
wiederkehrenden Prüfungen, z.B. nach VDE 0105 Teil 100 an
elektrischen Anlagen von
Wohnungen und Wohngebäuden
Nebengebäuden wie Garagen, Schuppen, Stallungen usw.
Gebäuden, die gewerblich genutzt werden,
Industrieanlagen oder
öffentlichen Einrichtungen.
Sie gilt auch für die Durchführung von wiederkehrenden
Prüfungen, z.B. nach VDE 0701-0702, an elektrischen
Betriebsmitteln von elektrischen Geräten, die in Haushalt,
Industrie, öffentlichen Einrichtungen oder Gewerbe genutzt
werden.
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1. Rechtliche Grundlagen
Für die wiederkehrende Prüfung bestimmter elektrischer Anlagen
können zusätzliche Anforderungen in gesetzlichen Verordnungen
oder Vorschriften festgelegt sein, die zu beachten sind, z.B.:
1.Betriebssicherheitsverordnung und deren nachgelagerte
technische Regeln (z.B. TRBS 1201)
2.Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 (vormals VBG 4)
oder GUV-V A3
3.Für die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen
von prüfpflichtigen (nach Baurecht, nach Versicherungsvertrag)
oder überwachungsbedürftigen Anlagen nach der
Betriebssicherheitsverordnung.
Diese Richtlinie und die darin enthaltenen Festlegungen stehen in
Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik.
Bei der wiederkehrenden Prüfung sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik zu berücksichtigen in der zum Zeitpunkt der
Errichtung der elektrischen Anlage oder der elektrischen
Betriebsmittel gültigen Fassung.
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1. Rechtliche Grundlagen
Verantwortlichkeiten
Der Anlagenverantwortliche (Eigentümer oder Betreiber) trägt
die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der
elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel, die er
an eine Elektrofachkraft übertragen kann.
Elektrofachkraft (Elektrotechniker) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Verantwortlich für
die Durchführung der Arbeiten im Sinne dieser Richtlinie ist
ausschließlich die Elektrofachkraft, die auch eigenverantwortlich
über die Art und den Umfang der wiederkehrenden Prüfung
entscheidet.
Mängel sind dem Eigentümer/Betreiber der Anlage in schriftlicher
Form (Prüfprotokoll) anzuzeigen. Bei Feststellung von
schwerwiegenden sicherheitsrelevanten Mängeln (Gefahr im
Verzug) sind sofort gemeinsam mit dem Eigentümer/Betreiber
Maßnahmen zur Beseitigung zu veranlassen.
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1. Rechtliche Grundlagen
Ziel
Auf Grundlage dieser Richtlinie für den E-CHECK ist der Zustand
der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel
bezüglich
ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit
ihres ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustands,
Schutz gegen elektrischen Schlag,
Schutz gegen elektrisch gezündeten Brand,
Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung,
Energieeinsparung
zu prüfen.
Nach Durchführung des E-CHECK und Beseitigung festgestellter
Mängel ist die erforderliche Sicherheit für Menschen, Tiere und
Sachwerte wieder hergestellt.
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1. Rechtliche Grundlagen
Gesetze
z.B. ArbSchG, GPSG
Verordnungen und Richtlinien
z.B. BetrSichV, TRBS
Verwaltungsvorschriften
z.B. UVV, BGV
Technische Regeln
z.B. DIN, VDE
Vertragliche Vorschriften
z.B. TAB, GDV / VdS
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1. Rechtliche Grundlagen
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit
von den Montagebedingungen abhängt, darf nur von einer hierzu befähigten Person
erfolgen.
Bezogen auf die elektrische Anlage handelt es sich um eine Prüfung nach
DIN VDE 0100-600 bzw. nach DIN VDE 0701-702.
Prüfungen nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel
beeinträchtigen können, müssen von befähigten Personen durchgeführt werden.
Bezogen auf die elektrische Anlage handelt es sich um eine Prüfung nach DIN VDE
0100-600 bzw. nach DIN VDE 0701-702.
Wiederkehrende Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen nach DIN VDE
0105-100 bzw. nach DIN VDE 0701-0702 durchzuführen.
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2. Prüffristen
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2. Prüffristen
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3. Anforderungen an den Prüfer
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3. Anforderungen an den Prüfer
Befähigte Person nach TRBS 1203
Gemäß 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für
Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Diese werden erworben durch:
- Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit.
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3. Anforderungen an den Prüfer
Befähigte Person nach TRBS 1203
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4. Prüfung elektrischer Anlagen
Prüfung nach TRBS 1201
Es wird insbesondere geprüft:
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ob die vorhandenen Unterlagen vollständig
und schlüssig sind,
ob der Prüfgegenstand gemäß Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen
Bewertung eingesetzt und verwendet wird,
ob geforderte Auflagen eingehalten sind
ob Prüfparameter definiert (Prüfumfang, Prüffrist) sind,
ob die technischen Unterlagen mit Ausführung
überein stimmen,
ob Beschaffenheit und Betriebsbedingungen
noch stimmen.
Technische Prüfung
Ordnungsprüfung
Komplettprüfung
Es werden die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale
eines Prüfgegenstandes auf Zustand, Vorhandensein
und ggf. Funktion am Objekt selbst mit geeigneten
Verfahren geprüft. Hierzu gehören z. B.
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die äußere oder innere Sichtprüfung,
die Funktions- und Wirksamkeitsprüfung,
die Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln,
labortechnische Untersuchungen,
zerstörungsfreie Prüfung und
Prüfung mit datentechnisch verknüpften
Messsystemen (z. B. Online-Überwachung).
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4. Prüfung elektrischer Anlagen
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4. Prüfung elektrischer Anlagen
BGV A3 und GUV A3:
Prüfung durch eine Elektrofachkraft selbst oder
Prüfung unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Betriebssicherheitsverordnung:
Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203.
!! Neu !!
DIN VDE 0100 Teil 600 (06/2008)
Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt
werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer
Anlagen verfügen.
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4. Prüfung elektrischer Anlagen
Die Prüfung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen.
Bei der Prüfung darf niemand und nichts gefährdet werden!
Erweiterungen oder Änderungen dürfen die Sicherheit der
bestehenden Anlage nicht beeinträchtigen
Die Prüfung muss nach Abschluss durch ein Prüfprotokoll
dokumentiert werden
!! Neu !!
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4. Prüfung elektrischer Anlagen
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4. Prüfung elektrischer Anlagen
Der Fundamenterder wird für alle Neubauten entsprechend den
Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) und der Planungsnorm DIN 18015-1 vorgeschrieben.
Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage
und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Seine Errichtung
soll deshalb nur durch eine beim Netzbetreiber eingetragene
Elektro-/ Blitzschutzfachkraft oder unter Aufsicht dieser Fachkraft
erfolgen.
Die Ausführung ist in DIN 18014 festgelegt.
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Ausführung Fundamenterder
Anschlussfahne
Verbindung Bewehrung
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Ausführung Fundamenterder
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Typische Montagefehler
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4. Prüfung elektrischer Anlagen
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5. Prüfung ortsveränderlicher BM
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5. Prüfung ortsveränderlicher BM
Das Prüfen nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte
ist durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen.
Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte oder von
elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen.
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5. Prüfung ortsveränderlicher BM
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5. Prüfung ortsveränderlicher BM
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5. Prüfung ortsveränderlicher BM
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5. Prüfung ortsveränderlicher BM
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5. Prüfung ortsveränderlicher BM
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7. Neue Normen (DIN VDE 0100-740)
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6. Neue Normen (DIN VDE 0100-740)
Verlautbarung zu DIN VDE 0100-740
(VDE 0100-740):2007-10
Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten,
Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen,
Vergnügungsparks und für Zirkusse
18.05.2011
Quelle: www.dke.de
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Fazit
E-CHECK Prüfplaketten dürfen nur von den Fachbetrieben der
Elektroinnungen vergeben werden.
In Niedersachsen müssen die Elektrofachkräfte der
Innungsbetriebe an einem E-CHECK Grundlehrgang
teilgenommen haben.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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