Sicherheitsdatenblatt

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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
überarbeitet am: 06.07.2013
1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· Produktidentifikator
· Handelsname: Lufterfrischer
Tanzendes Hula Girl
· Artikelnummer: AZ-LUF-735
· Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Lufterfrischer
· Hersteller/Lieferant:
Kaufmann Neuheiten GmbH
Johannes-Majer-Straße 14, D-72141 Walddorfhäslach
Telefon +49 (0) 7127 - 9398-0 | Telefax +49 (0) 7127 - 9398-93
[email protected] | www.kaufmann-neuheiten.de
· Notrufnummer: +49 (0) 7127-9398-0 (während der Bürozeit)
2 Mögliche Gefahren
· Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
R52/53:
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
· Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
· R-Sätze:
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
· S-Sätze:
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
24 Berührung mit der Haut vermeiden.
· Sonstige Gefahren: -
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung:
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 120-51-4
Benzylbenzoat
Xn R22;
N R51/53
EINECS: 204-402-9
Acute Tox. 4, H302
CAS: 2705-87-5
Allylcyclohexylpropionat
Xn R21/22
EINECS: 220-292-5
Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312
 10%
 10%
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Handelsname: Lufterfrischer
Tanzendes Hula Girl
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CAS: 88-41-5
2-tert-Butylcyclohexylacetat
N R51/53
EINECS: 201-828-7
Aquatic Chronic 2, H411
CAS: 123-68-2
Allylhexanoat
Xn R21/22;
Xi R38;
N R51/53
EINECS: 204-642-4
Aquatic Chronic 2, H411;
Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4,
H312; Skin Irrit. 2, H315
· Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
 2,5%
 2,5%
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
· Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
Kontaktlinsen entfernen.
· Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
· Hinweise für den Arzt: · Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: · Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: -
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
· Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
· Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
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· Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
· Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
(Fortsetzung von Seite 2)
7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
· Lagerklasse:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Spezifische Endanwendungen: -
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· Handschutz: Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Nicht relevant.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Fest
Form:
Bunt
Farbe:
· Geruch:
Charakteristisch
· pH-Wert:
· Flammpunkt:
· Dampfdruck:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
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· Dichte:
Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Unlöslich.
Wasser:
· Viskosität:
Dynamisch:
Kinematisch:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
10 Stabilität und Reaktivität
· Reaktivität
· Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· Unverträgliche Materialien:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten, um exotherme
Reaktionen zu vermeiden.
· Gefährliche Zersetzungsprodukte: Reizende Gase/Dämpfe.
11 Toxikologische Angaben
· Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
120-51-4 Benzylbenzoat
Oral
LD50 500 mg/kg (Ratte)
Dermal LD50 4000 mg/kg (Ratte)
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der
EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend.
12 Umweltbezogene Angaben
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· Persistenz und Abbaubarkeit: · Bioakkumulationspotenzial: · Mobilität im Boden: · Ökotoxische Wirkungen:
· Bemerkung: Giftig für Fische.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Der Stoff ist umweltgefährlich.
Giftig für Wasserorganismen.
Wassergefährdungsklasse 2 (Deutschland, Selbsteinstufung): wassergefährdend
(Fortsetzung auf Seite 5)
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· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· Andere schädliche Wirkungen: -
(Fortsetzung von Seite 4)
13 Hinweise zur Entsorgung
· Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Europäischer Abfallkatalog:
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
14 Angaben zum Transport
· UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· Umweltgefahren:
-
· Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender:
15 Rechtsvorschriften
· Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
· Nationale Vorschriften
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
· Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R38
Reizt die Haut.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
DE