Sicherheitsdatenblatt
Transcription
Sicherheitsdatenblatt
36.0.25 Seite: 1/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 überarbeitet am: 06.07.2013 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens · Produktidentifikator · Handelsname: Lufterfrischer Tanzendes Hula Girl · Artikelnummer: AZ-LUF-735 · Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Lufterfrischer · Hersteller/Lieferant: Kaufmann Neuheiten GmbH Johannes-Majer-Straße 14, D-72141 Walddorfhäslach Telefon +49 (0) 7127 - 9398-0 | Telefax +49 (0) 7127 - 9398-93 [email protected] | www.kaufmann-neuheiten.de · Notrufnummer: +49 (0) 7127-9398-0 (während der Bürozeit) 2 Mögliche Gefahren · Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung nach EG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · R-Sätze: 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · S-Sätze: 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 24 Berührung mit der Haut vermeiden. · Sonstige Gefahren: - 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · Chemische Charakterisierung: · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 120-51-4 Benzylbenzoat Xn R22; N R51/53 EINECS: 204-402-9 Acute Tox. 4, H302 CAS: 2705-87-5 Allylcyclohexylpropionat Xn R21/22 EINECS: 220-292-5 Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312 10% 10% (Fortsetzung auf Seite 2) DE 36.0.25 Seite: 2/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 überarbeitet am: 06.07.2013 Handelsname: Lufterfrischer Tanzendes Hula Girl (Fortsetzung von Seite 1) CAS: 88-41-5 2-tert-Butylcyclohexylacetat N R51/53 EINECS: 201-828-7 Aquatic Chronic 2, H411 CAS: 123-68-2 Allylhexanoat Xn R21/22; Xi R38; N R51/53 EINECS: 204-642-4 Aquatic Chronic 2, H411; Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Skin Irrit. 2, H315 · Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. 2,5% 2,5% 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen · Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. · Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. · Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. · Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Kontaktlinsen entfernen. · Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. · Hinweise für den Arzt: · Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: · Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: - 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Für ausreichende Lüftung sorgen. · Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. (Fortsetzung auf Seite 3) DE 36.0.25 Seite: 3/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 überarbeitet am: 06.07.2013 Handelsname: Lufterfrischer Tanzendes Hula Girl · Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. · Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. (Fortsetzung von Seite 2) 7 Handhabung und Lagerung · Handhabung: · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. · Lagerklasse: · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Spezifische Endanwendungen: - 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. · Handschutz: Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Nicht relevant. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften · Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Fest Form: Bunt Farbe: · Geruch: Charakteristisch · pH-Wert: · Flammpunkt: · Dampfdruck: Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 4) DE 36.0.25 Seite: 4/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 überarbeitet am: 06.07.2013 Handelsname: Lufterfrischer Tanzendes Hula Girl (Fortsetzung von Seite 3) · Dichte: Nicht bestimmt. · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Unlöslich. Wasser: · Viskosität: Dynamisch: Kinematisch: Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. 10 Stabilität und Reaktivität · Reaktivität · Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · Unverträgliche Materialien: Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. · Gefährliche Zersetzungsprodukte: Reizende Gase/Dämpfe. 11 Toxikologische Angaben · Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität: · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 120-51-4 Benzylbenzoat Oral LD50 500 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 4000 mg/kg (Ratte) · Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Reizend. 12 Umweltbezogene Angaben Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. · Persistenz und Abbaubarkeit: · Bioakkumulationspotenzial: · Mobilität im Boden: · Ökotoxische Wirkungen: · Bemerkung: Giftig für Fische. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Der Stoff ist umweltgefährlich. Giftig für Wasserorganismen. Wassergefährdungsklasse 2 (Deutschland, Selbsteinstufung): wassergefährdend (Fortsetzung auf Seite 5) DE 36.0.25 Seite: 5/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 überarbeitet am: 06.07.2013 Handelsname: Lufterfrischer Tanzendes Hula Girl · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · Andere schädliche Wirkungen: - (Fortsetzung von Seite 4) 13 Hinweise zur Entsorgung · Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog: 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen. 14 Angaben zum Transport · UN-Nummer · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse entfällt · Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA entfällt · Umweltgefahren: - · Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: 15 Rechtsvorschriften · Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend. · Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. DE (Fortsetzung auf Seite 6) 36.0.25 Seite: 6/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 überarbeitet am: 06.07.2013 Handelsname: Lufterfrischer Tanzendes Hula Girl (Fortsetzung von Seite 5) 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R38 Reizt die Haut. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent DE