„Betreutes Wohnen für Senioren“ - sozial
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„Betreutes Wohnen für Senioren“ - sozial
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände Essen Richtlinien für das Essener Gütesiegel „Betreutes Wohnen für Senioren“ Stand: Juli 2008 Seite 2 der Richtlinien „Betreutes Wohnen Senioren“ Vorwort Die meisten Menschen über 65 Jahre leben in ihrer eigenen Wohnung, in der sie auch alt werden möchten. Sie artikulieren selbstbewusst den Wunsch nach Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Aktivität aber auch nach hochwertigen und komfortablen Serviceangeboten. Genau das zu unterstützen ist eine vorrangige Aufgabe der Essener Wohlfahrtsverbände. Das Altern stellt in unserer Gesellschaft die Sozialpolitik vor große Herausforderungen. Im Vordergrund steht die Aufgabe, den wachsenden Anforderungen mit einer anspruchsvollen Unterstützung möglichst gut, möglichst flexibel, möglichst individuell und dennoch möglichst kostengünstig gerecht zu werden. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist allerdings nicht geschützt. Jeder Anbieter hat eigene Vorstellungen und dem entsprechend ist die Angebotsstruktur unübersichtlich. Die Essener Wohlfahrtsverbände, die als Eigentümer und Betreuer von Wohnungen in vielfältiger Form diese Wohnform anbieten, haben sich darauf verständigt, gemeinsame Standards zu entwickeln, die Grundlage für die Verwendung des Begriffes „Betreutes Wohnen für Senioren“ in Essen sind. Die DIN 77800 für Betreutes Wohnen, die seit 2006 existiert, ist zwar ein guter Anfang, geht mit den Auflagen aber deutlich über das hinaus, was von älteren Menschen nachgefragt wird. Der Zugang ins Betreute Wohnen geschieht meist lange bevor konkrete Hilfeleistungen überhaupt anstehen, hier wird, nicht zuletzt auch unter Kostengesichtspunkten, sehr genau darauf geachtet, nur wirkliche Grundleistungen zu erhalten, bei Sicherung der nötigen Hilfeleistungen im Bedarfsfall. Durch die strikte Anwendung der DIN würden sich Angebote ergeben, bei denen der tatsächliche Bedarf und die Nachfrage mehr als fraglich ist. Gleichzeitig würden die Betreuungskosten sich unvertretbar erhöhen. Daher hat sich die Arbeitsgemeinschaft entschlossen, auf der Grundlage ihrer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der wesentlichen Aspekte der DIN 77800 eigene Richtlinien zu verabreden. Die Standards in den Richtlinien der Essener Wohlfahrtsverbände, die auch große Teile der DIN 77800 für Betreutes Wohnen für ältere Menschen beinhalten, orientieren sich an dem, was ältere Menschen nachfragen und was sie auch bezahlen können. Seite 3 der Richtlinien „Betreutes Wohnen für Senioren“ Folgende Standards sind verbindlich: 1. Transparenz Zu wissen, was man bekommt und was man zu erwarten hat, dies konkret, ausführlich und verständlich, ist ein ganz wesentlicher Baustein. Die Informationen zur Wohnanlage müssen in schriftlicher Form vorliegen. Sie müssen klare und verständliche Aussagen enthalten zur Lage der Wohnanlage, Größe der Wohnungen, Anzahl der Wohnungen, Baujahr, Art und Umfang von Gemeinschaftseinrichtungen, Zulässigkeit von Haustieren, Basisangebot der Betreuung (Grundleistungen), Zusatzoptionen der Betreuung (Wahlleistungen). Ferner sind verbindliche Angaben zu den Kosten für die Wohnung inklusive Nebenkosten, für die Grundleistungen und für die durch den Träger der Einrichtungen selbst erbrachten Wahlleistungen schriftlich vorzulegen. Eine ausführliche mündliche und persönliche Beratung muss angeboten werden, um die Unterlagen zu erläutern. Durch den Träger ist ein adäquates Beschwerdemanagement einzurichten. 2. Bauliche Grundanforderungen für neu zu erstellende Wohnungen Folgende baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein: Barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung und dazugehöriger Neben- und Gemeinschaftsräume und Aussenanlagen, Freisitz, Balkon, Erker oder Wintergarten bzw. Loggia, keine Schwellen- oder Niveauunterschiede innerhalb der Wohnungen, barrierefreie Wohnungen (insbesondere für Menschen mit Behinderungen z. B. Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten, gehbehinderte Menschen, Menschen mit sonstigen Behinderungen, klein- und großwüchsige Menschen, Personen mit geistiger Behinderung), optionale Anbringung von Halt- und Stützvorrichtungen in Bädern. Seite 4 der Richtlinien „Betreutes Wohnen für Senioren“ 3. Grundleistungen Die Grundleistungen sind ein Kernelement, dass das Betreute Wohnen von anderen Wohnformen unterscheidet. Sie stellen eine Mindestbasis für Betreutes-Wohnen dar. Dabei wird berücksichtigt, dass der Betreuungs- und Unterstützungsbedarf der Bewohner sehr unterschiedlich ist und vor allen Dingen mit der Wohndauer steigt. Durch eine sinnvolle und konsequente Ergänzung mit den Wahlleistungen stellt das betreute Wohnen ein den individuellen Bedürfnissen nach Betreuung und Sicherheit entsprechendes Angebot sicher. Folgende Grundleistungen müssen erbracht und im Betreuungsvertrag konkretisiert werden; die Kosten für diese Leistungen sind durch die Betreuungsgebühr aus dem Betreuungsvertrag gedeckt. 1. Haustechnischer Service: verbindliche Ansprechpartner Behebung von Störungen Gebäudereinigung, Pflege des Gartens Winterdienste 2. Individuelle Betreuung durch eine kompetente Kontaktperson: Beratung in Fragen des Wohnumfeldes Beratung in Fragen der Unterstützung in problematischen Lebenslagen Vermittlung von Wahlangeboten Vermittlung ergänzender Dienstleistungen (Die Kontaktperson muss über fundierte Kenntnisse im Bereich Pflege/Senioren verfügen, möglichst eine einschlägige Ausbildung oder langjährige entsprechende Berufserfahrung haben, sie muss leicht zu üblichen Zeiten erreichbar sein und auch zu Sprechstunden nach Bedarf in der Einrichtung zur Verfügung stehen) 3. Informationen an leicht zugänglichen Stellen klare Regelung zur Erreichbarkeit der Kontaktperson, Materialien zum Wohnumfeld Materialien zu Betreuungsangeboten Vollständige Liste der Wahlleistungen, der Anbieter und übersichtliche Preisinformation Materialien zu kulturellen Aktivitäten/Freizeitaktivitäten 4. Förderung und Unterstützung von Mieteraktivitäten nach Bedarf und in regelmäßigen Abständen Gemeinsame Veranstaltungen/Feste 5. Unterstützung bei der Wahrnehmung sozialer Aktivitäten Vermittlung von Ausflugsmöglichkeiten Vermittlung von Kulturangeboten 6. Sicherstellung der Verfügbarkeit aller nachfolgend genannten Wahlleistungen. Seite 4 der Richtlinien „Betreutes Wohnen für Senioren“ 4. Wahlleistungen Die grundsätzliche Verfügbarkeit der nachfolgenden Wahlleistungen muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, entweder durch eigene Dienste oder durch die Kooperation mit anderen Anbietern. Für die Bewohner besteht die Wahlfreiheit des Anbieters. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist zusätzlich vom Bewohner zu bezahlen. Zu den Wahlleistungen gehören: Pflegerische Dienste und Krankenpflege sowie Hilfen im Krankheitsfall (als zeitraumbegrenztes Angebot), Hausnotruf, Hauswirtschaftliche Dienste (Wohnungsreinigung, Wäschedienst), Einkaufshilfen, Fahr- und Begleitdienste, Rollende Küche oder Mittagstisch in der Wohnanlage. Darüber hinaus können weitere Wahlleistungen angeboten werden. 5. Vergabe Bei Wohnungen, die die Vorgaben erfüllen, kann das Gütesiegel „Betreutes Wohnen für Senioren“ vergeben werden. Ein Anspruch auf Vergabe des Siegels besteht nicht. Der Antrag für das Gütesiegel kann im Internet unter der Adresse www.sozial-bewegt.de abgerufen werden und bei jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Essener Wohlfahrtsverbände eingereicht werden. Nach der Prüfung des Antrages wird die Entscheidung dem Antragsteller bekannt gegeben. Die Erteilung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Sollten innerhalb dieses Zeitraumes Veränderungen im Angebot erfolgen, sind diese mitzuteilen. Wenn die Voraussetzungen für das Gütesiegel entfallen, wird es aberkannt und darf nicht weiter verwendet werden. Sechs Monate vor Ablauf des Vergabezeitraumes kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. 6. Verwendung und Kosten Mit der Bewilligung besteht das Recht, das Siegel in der von der Arbeitsgemeinschaft vorgegebenen Art und Form am Gebäude anzubringen und bei allen mit dem Objekt verbundenen Veröffentlichungen zu verwenden. Das am Gebäude anzubringende Schild ist ausschließlich über die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände zu beziehen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben; zusätzlich fallen die Kosten für das Schild an.