ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)

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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
44785*09
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 15 H2
Typ:
65 705
Inhaber der ABE
und Hersteller:
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
DE-92637 Weiden/i.d.Opf.
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 44785*09
Die ABE-Nr. 44785 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 15 H2, Typ 65 705, in den
Ausführungen:
Nr.
der
Anlage
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Kennzeichnung
auf dem
auf dem
Rad
Zentrierring
Mittenloch-Ø
in mm
1
2
3
4
5
G 65 705 35 C
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 F
ohne Ring
Ø70.4 / Ø54.1 ZB
Ø70.4 / Ø56,6 ZE
Ø70.4 / Ø60.1 ZL
Ø70.4 / Ø57.1 ZF
58,1
54,1
56,6
60,1
57,1
6
Z 65 705 35 F
Ø70.4 / Ø63.4 ZM
63,4
7
P 65 705 15 F
ohne Ring
65,1
8
9
10
11
12
Z 65 705 40 G
Z 65 705 40 G
Z 65 705 40 G
Z 65 705 40 G
Z 65 705 35 M
Ø70.4 / Ø56.6 ZE
Ø70.4 / Ø64.1 ZN
Ø70.4 / Ø66,1 ZR
Ø70.4 / Ø67.1 ZT
Ø70.4 / Ø54.1 ZB
56,6
64,1
66,1
67,1
54,1
13
Z 65 705 35 M
Ø70.4 / Ø56.1 ZD
56,1
14
15
16
17
18
19
20
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
P 65 705 35 P
Z 65 705 35 R
Z 65 705 35 R
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
Ø70.4 / Ø57.1 ZF
Ø70.4 / Ø57.1 ZO
ohne Ring
Ø70.4 / Ø57.1 ZF
Ø70.4 / Ø66,6 ZS
Ø70.4 / Ø56.6 ZE
Ø70.4 / Ø60.1 ZL
57,1
57,1
65,1
57,1
66,6
56,6
60,1
21
Z 65 705 35 S
Ø70.4 / Ø64.1 ZN
64,1
22
23
24
25
26
27
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
X 65 705 35 T
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Ø70.4 / Ø66.1 ZR
Ø70.4 / Ø67.1 ZT
ohne Ring
Ø70.4 / Ø56.1 ZD
Ø70.4 / Ø57,1 ZF
Ø70.4 / Ø59,1 ZJ
66,1
67,1
72,6
56,1
57,1
59,1
Zulässige
Radlast
in kg
max.
Abrollumfang
in mm
Lochkreis-Ø
In mm /
Lochzahl
Einpreßtiefe
in mm
615
615
615
615
670
670
640
620
640
615
615
615
615
555
519
555
555
558
800
800
800
800
800
790
800
800
790
635
615
615
615
1960
1960
1960
1960
1960
1960
1975
2016
1960
1975
1975
1975
1975
1975
2126
1975
1975
1975
2100
2100
2100
2100
2100
2125
2100
2100
2125
1945
1960
1960
1960
98/4
100/4
100/4
100/4
108/4
35
35
35
35
35
108/4
35
108/4
15
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
100/5
40
40
40
40
35
100/5
35
100/5
100/5
110/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
35
35
35
35
35
35
35
114,3/5
35
114,3/5
114,3/5
120/5
100/4
100/4
100/4
35
35
35
35
35
35
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der ABE: 44785*09
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 366-1137-99-MURD/N9 genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe,
Garching, vom 28.08.2008 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 15.10.2008
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-1137-99-MURD/N9
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 44785*09
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 44785
366-1137-99-MURD/N9
Antragsteller:
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
92637 Weiden i.d.Opf
Art:
Sonderrad 7 J X 15 H2
Typ:
65 705
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.
Übersicht
Ausführung
984581
1004541
1004561
1004566
1004571
1004591
1004601
1084571
1084634
10846342
1084651
1084651
1084651
1144566
1144641
1144661
1144671
1005541
1005561
1005561
1005561
1005571
10055712
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
G 65 705 35 C
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 D
Z 65 705 35 F
Z 65 705 35 F
Z 65 705 35 F
P 65 705 15 F
P 65 705 15 F
P 65 705 15 F
Z 65 705 40 G
Z 65 705 40 G
Z 65 705 40 G
Z 65 705 40 G
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
ohne
Ø70.4 / 54.1
Ø70.4 / 56.1
Ø70.4 / 56.6
Ø70.4 / 57.1
Ø70.4 / 59.1
Ø70.4 / 60.1
Ø70.4 / 57.1
Ø70.4 / 63.4
Ø70.4 / 63.4
ohne
ohne
ohne
Ø70.4 / 56.6
Ø70.4 / 64.1
Ø70.4 / 66.1
Ø70.4 / 67.1
Ø70.4 / 54.1
Ø70.4 / 56.1
Ø70.4 / 56.1
Ø70.4 / 56.1
Ø70.4 / 57.1
Ø70.4 / 57.1
ZB
ZD
ZE
ZF
ZJ
ZL
ZF
ZM
ZM
ZE
ZN
ZR
ZT
ZB
ZD
ZD
ZD
ZF
ZO
Lochkreis
(mm) /
-zahl
98/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
54,1
56,1
56,6
57,1
59,1
60,1
57,1
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
56,6
64,1
66,1
67,1
54,1
56,1
56,1
56,1
57,1
57,1
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
15
15
15
40
40
40
40
35
35
35
35
35
35
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
615
670
670
640
620
635
640
615
615
615
615
555
519
535
555
555
558
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
1960
1960
1960
1960
1960
1960
1960
1960
1960
1975
2016
1975
1960
1975
1975
1975
1975
1975
2126
2055
1975
1975
1975
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2
Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
1105651
1125571
1125666
1145566
1145601
1145641
1145641
1145661
1145671
1205726
I.1.
P 65 705 35 P
Z 65 705 35 R
Z 65 705 35 R
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
X 65 705 35 T
ohne
Ø70.4 / 57.1
Ø70.4 / 66.6
Ø70.4 / 56.6
Ø70.4 / 60.1
Ø70.4 / 64.1
Ø70.4 / 64.1
Ø70.4 / 66.1
Ø70.4 / 67.1
ohne
ZF
ZS
ZE
ZL
ZN
ZN
ZR
ZT
110/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
120/5
65,1
57,1
66,6
56,6
60,1
64,1
64,1
66,1
67,1
72,6
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
800
800
800
800
800
790
800
800
790
635
2100
2100
2100
2100
2100
2125
2100
2100
2125
1945
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
11/99
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
92637 Weiden i.d.Opf
Hersteller
: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
92637 Weiden i.d.Opf
Handelsmarke
: Rondell
Art der Sonderräder
:LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,9 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 984581:
: Außenseite
: Innenseite
Hersteller
: --
: R.O.D.
Radtyp
: --
: 65 705
Radausführung
: --
: G 65 705 35 C
Radgröße
: --
: 7 J X 15 H2
Typzeichen
: KBA 44785
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET35
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 11.99
Herkunftsmerkmal
: --
: Germany
Gießereikennzeichnung
: --
: WATw.w.EATw.w.HAT
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2
Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis für die Ausführungen mit Lochkreis/Lochzahl 98/4, 100/4, 108/4 ET15 u. 114,3/4 liegt
vor mit Teilegutachten Nr. 366-1170-99-MURD, TÜV Automotive GmbH. Die Werte des Impact-Test für o.g.
Ausführungen werden im vorliegenden Gutachten nicht aufgeführt.
II.3.1.
Dauerfestigkeitsprüfung:
Eine erneute Dauerfestigkeitsprüfung war nicht erforderlich.
Ausführung
Einpreßtiefe
Radlast
Abrollumfang
in mm
in kg
in mm
1004601
35
615
1960
1005571
35
555
1975
1084571
35
670
1960
1084651
15
640
1960
1125666
35
800
2100
1144671
40
615
1975
1205726
35
635
1945
II.3.5
Anzugsmoment
in Nm Prüfwert
100
110
110
90
110
110
110
Prüfmoment in Nm
Mb max. bei 100%
3811
3458
4151
3714
5268
3893
3912
Fallmasse
in kg
582
660
513
Reifenfülldruck
in bar
2
2
2
Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung
Einpresstiefe
Radlast
Reifengröße
in mm
in kg
1084571
35
670
195/50 R15
1205726
35
800
185/65 R15
1005571
35
555
185/65 R15
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2
Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
1 ALFA LANC., FIAT, SEAT
2 CITROEN, DAIHATSU, FUJI HEAVY
IND.(J), HYUNDAI, HYUNDAI Assan
Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
25 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA,
MITSUBISHI, NETHERLAND, ROVER
3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
4 AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F),
NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
RENAULT
5 AUDI
6 FORD, MAZDA
Ausführung
ET
erstellt am
984581
1004541
35
35
28.08.2008
28.08.2008
Allg.
Hinweise
liegt bei
liegt bei
1004561
35
28.08.2008
liegt bei
1004566
35
28.08.2008
liegt bei
1004601
35
28.08.2008
liegt bei
1084571
1084634; 10846342
35
35
28.08.2008
28.08.2008
liegt bei
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2
Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
7 CITROEN, PEUGEOT
8 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM
DAEWOO (ROK)
9 HONDA, ROVER
10 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
11 DIAMOND, HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI,
NETHERLAND, VOLVO
12 TOYOTA
13 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
26
27
AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
CHRYSLER (USA)
OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
AUDI, FORD, SEAT, VOLKSWAGEN
DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA/USA
HONDA
NISSAN
DIAMOND, FORD, FORD MOTOR,
HYUNDAI, KIA, MAZDA, MITSUBISHI
BMW AG
1004571
1004591
V.2.
1084651; 1084651;
1084651
1144566
15
28.08.2008
liegt bei
40
28.08.2008
liegt bei
1144641
1144661
1144671
40
40
40
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
liegt bei
liegt bei
liegt bei
1005541
1005561; 1005561;
1005561
1005571
10055712
1105651
1125571
1125666
1145566
35
35
28.08.2008
28.08.2008
liegt bei
liegt bei
35
35
35
35
35
35
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
1145601
1145641; 1145641
1145661
1145671
35
35
35
35
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
1205726
1004571
1004591
35
35
35
28.08.2008
28.08.2008
28.08.2008
liegt bei
liegt bei
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Hübner
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.08.2008
HPS
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 1 von 11
Fahrzeughersteller
: ALFA LANC., FIAT, SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 98/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
G 65 705 35 C
984581
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
58,1
zul.
Radlast
(kg)
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: ALFA LANC., FIAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FA; 154; 159; 160; 175; 182; 185; 350; 843; LANCIA 840;
LANCIA 836; 840; 192
Zubehör
: RS 3
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 164; 176; 176 C; ALFA ROMEO 930; ALFA ROMEO 167;
LANCIA 835; LANCIA 834; 930; 178; 183; 167
Zubehör
: RS 6
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
834; LANCIA 835; LANCIA 836; LANCIA 840; 154; 159; 160; 167;
175; 176; 176 C; 178; 182; 185; 840; 843; 930
100 Nm für Typ : 164; 183; 192; 350
Verkaufsbezeichnung:
ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G731
ALFA
66 - 95 195/50R15-82
ROMEO
195/55R15
930
e3*96/27*0029*..
930
195/55R15-84
205/50R15-86
ALFA
ROMEO
930
930
G731
215/45R15-82
103 - 114 195/55R15
205/50R15-86
Auflagen zu Reifen
11A; 21M; 22B; 24D; 24J
11A; 21M; 22B; 24D; 24J;
51G
11A; 21M; 22B; 24D; 24J;
54A
11A; 21M; 22B; 22F;
24D; 24J
11A; 21M; 22B; 24D; 24J
11A; 22B; 24D; 24J; 51G
11A; 22B; 22F; 24D; 24J
e3*96/27*0029*..
Verkaufsbezeichnung:
ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F737/1
137
195/55R15
ALFA
ROMEO
167
205/50R15
Auflagen zu Reifen
10N; 11A; 21B; 21L; 22B;
22G; 24J; 51G
11A; 21B; 21L; 22B; 22G;
24J; 51G
Auflagen
3-türig; 5-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FF0
3-türig; 5-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51G; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FF9
Auflagen
Allradantrieb; bis
Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:
ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F737/1
66 - 85 195/55R15-84
ALFA
ROMEO
167
205/50R15-85
85 - 121 195/55R15
205/50R15
ALFA
ROMEO
167
167
ALFA
ROMEO
167
167
F737
e3*95/54*0011*..
215/45R15-84
66 - 120 205/50R15
ALFA
ROMEO
167
167
F737
77 - 121 195/55R15
140
195/55R15
205/50R15
F737
F737/1
66 - 93 195/50R15-82
66 - 110 195/55R15-84
195/55R15-84
F737
205/50R15
205/50R15-85
Verkaufsbezeichnung:
ALFA ROMEO 164
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/27*0028*::,
164
106
195/65R15
E897/2
195/65R15
Verkaufsbezeichnung:
FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*95/54*0005*..,
183
96
185/55R15
G954
195/50R15-81
195/55R15
Verkaufsbezeichnung:
FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/27*0019*..,
55 - 83 185/55R15-81
182
G983
195/50R15-82
205/50R15-85
182
e3*96/27*0019*..,
G983
215/45R15-82
108 - 113 195/55R15
205/50R15
113
215/45R15-84
195/60R15
Auflagen zu Reifen
FEZ; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M
FEZ; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M
FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M; 51G
FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M; 51G
10N; 11A; 21B; 21L; 22B;
22G; 24J; 51G
11A; 21B; 21L; 22B; 22G;
24J; 51G
NICHT für 2.5 TD (92kW)
NICHT für 2.5 TD
(92kW); 11A; 21B; 22B
NICHT für 2.5 TD (92kW)
11A; 21B; 22B; 51G
FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M; 51G
FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M
FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M; 51G
FEZ; 10N; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M
Auflagen
Frontantrieb; bis
Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Frontantrieb; ab
Nachtrag 4 der
F737/1;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FFM
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
10N; 51G
10N; 51G
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
Auflagen zu Reifen
51G; 663
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FFM
11A; 22D; 51G
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 663
11A; 22B
11A; 21B; 21L; 21M; 22B;
22G; 24M
11A; 22B; 24M
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 21L; 22B; 24M;
51G
11A; 21B; 22B; 24M
11A; 21B; 21L; 22B; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
nur FIAT BRAVO 2.0
HGT;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:
FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*92/53*0002*..
102
FA
102 - 140
175
e3*93/81*0001*..,
e3*95/54*0008*..,
G730
140
96
96 - 108
96 - 142
102 - 142
140 - 142
Reifen
195/55R15
205/55R15-87
205/50R15
215/50R15-90
225/50R15-90
205/55R15
205/50R15-86
205/55R15-88
195/55R15
215/50R15-90
225/50R15-90
205/50R15
205/55R15
Verkaufsbezeichnung:
FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D972/3
85 - 101 195/60R15
154
195/60R15-88
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 21L; 57I
51G
51G
Auflagen zu Reifen
11A; 22D; 51G
11A; 22D
D972/3
110 - 117 195/60R15
11A; 22D; 51G
154
D972/1
55 - 114 195/60R15-87
11A; 22D
154
D972/2
77 - 110 195/60R15-87
11A; 22D; 5ET
e3*95/54*0003*..
185
e3*93/81*0003*..,
e3*95/54*0003*..
Reifen
195/55R15-84
205/50R15-85
91 - 108 195/55R15
91 - 113 205/50R15 86
96 - 113 195/60R15
205/55R15 88
Verkaufsbezeichnung:
FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/27*0033*..
51 - 74 195/50R15-82
178
205/50R15-85
215/45R15-84
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
11A; 21L; 57I
51G
631
154
Verkaufsbezeichnung:
FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*93/81*0003*..,
55 - 83
185
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M Pkw geschlossen;
11A; 21B; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
11A; 22B; 24J; 24M; 51G Pkw geschlossen;
11A; 22B; 24C; 24D
Frontantrieb;
11A; 21L; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G
12A; 51A; 71K; 72U;
FGJ; 11A; 21L; 22B; 24C; 725; 73C; 74A
24D; 367
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 24C;
24M; 367
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
367
11A; 22B; 22F; 24C;
24M; 367
Auflagen
nur bis
e3*96/27*0033*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:
FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*96/27*0022*..,
96 - 98
176
Reifen
195/45R15 78
Auflagen zu Reifen
11A; 21M; 22B
195/45R15 78
11A; 21M; 22B; 33J
G488
176
176 C
e3*96/27*0022*..,
G488
G775
40 - 65
Verkaufsbezeichnung:
FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*98/14*0089*..
59 - 110 195/65R15
192
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
FIAT TEMPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F449, F449/1
159
51 - 83
Verkaufsbezeichnung:
FIAT TIPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E814/1
107
160
160
E814/2
107
160
E814/3
102
160
E814/1
51 - 83
160
E814/3
51 - 83
Auflagen
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Pkw geschlossen;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 21B; 24M
Auflagen
Kombi; Limousine;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
76Q
Reifen
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G
Auflagen
nicht Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
Reifen
185/55R15
195/50R15
205/50R15-85
215/45R15-82
185/55R15
195/50R15
205/50R15-85
215/45R15-82
185/55R15
195/50R15
205/50R15-85
215/45R15-82
195/50R15
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
185/55R15
195/50R15
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
51G; 663
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
51G; 663
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
10N; 51G; 663
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
10N; 51G
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
51G; 663
10N; 51G
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:
FIAT TIPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E814/2
51 - 83
160
160
E814
41 - 66
Verkaufsbezeichnung:
IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*2001/116*0153*.. 51 - 74
350
Reifen
195/50R15
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
195/50R15
195/50R15-81
205/50R15-85
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
10N; 51G
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
10N; 51G
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
Reifen
195/60R15
205/50R15 86
205/55R15 88
215/50R15 88
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 24M
11A; 24M
11A; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung:
LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F303/2
55 - 83 195/50R15-82
LANCIA
835
205/50R15-85
215/45R15-82
LANCIA
835
F303
57 - 83
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
LANCIA
835
F303/1
57 - 83
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
LANCIA
835
F303/2
102
195/50R15
119
205/50R15-85
215/45R15-84
195/50R15
119
205/50R15-85
215/45R15
195/50R15
LANCIA
835
LANCIA
835
F303
F303/1
205/50R15-85
215/45R15
LANCIA
835
F303/2
119
195/50R15
205/50R15-85
215/45R15
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
11A; 21B; 22B; 22G
Frontantrieb;
11A; 21B; 22B; 22G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22G
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
11A; 21B; 22B; 22G
Frontantrieb;
11A; 21B; 22B; 22G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22G
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; FES
LAG; 10N; 11A; 21B;
Frontantrieb;
22B; 22G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22G
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 22G
725; 73C; 74A; FES
LAG; 10N; 11A; 21B;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 22G; 63M 725; 73C; 74A
LAG; 10N; 11A; 21B;
Frontantrieb;
22B; 22G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22G
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 11B; 21B; 22B; 22G; 725; 73C; 74A
63M
LAG; 10N; 11A; 21B;
Pkw geschlossen;
22B; 22G
Frontantrieb;
11A; 21B; 22B; 22G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22G; 63M 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung:
LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F303
124
195/50R15
LANCIA
835
205/50R15-85
215/45R15
F303/1
124
195/50R15
LANCIA
835
205/50R15-85
215/45R15
F303/2
LANCIA
124
195/50R15
835
205/50R15-85
215/45R15
Verkaufsbezeichnung:
LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*96/27*0021*..,
LANCIA
102
195/50R15
G489
836
195/50R15
205/50R15-86
215/45R15
LANCIA
836
e3*96/27*0021*..,
G489
51 - 83
195/50R15-82
205/50R15-86
215/45R15-82
66
195/55R15-84
LANCIA
836
e3*96/27*0021*..,
G489
137 - 142 205/50R15
LANCIA
836
e3*96/27*0021*..,
G489
51
195/50R15-82
215/45R15-82
51 - 102 205/50R15-86
66 - 96 195/55R15-84
102
195/50R15
195/50R15
215/45R15
Verkaufsbezeichnung:
LANCIA THEMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D547/6
LANCIA
126 - 148 195/60R15
834
205/55R15
Auflagen zu Reifen
LAG; 10N; 11A; 21B;
22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 63M
LAG; 10N; 11A; 21B;
22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 63M
LAG; 10N; 11A; 21B;
22B; 22G
11A; 21B; 22B; 22G; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 63M
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Pkw geschlossen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
10N; 11A; 21B; 22B;
22G; 24J; 24M; 51G
11A; 21B; 22B; 22G; 24J;
24M; 631
11A; 21B; 22B; 22G; 24J;
24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24J;
24M; 631
Ottomotor; 11A; 21B;
22B; 22G; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 22G; 24J;
24M
Ottomotor; 11A; 21B;
22B; 22G; 24J; 24M
Dieselmotor; 11A; 21B;
22B; 22G; 24J; 24M
10N; 11A; 21B; 22B;
22G; 24C; 24M; 51G
Auflagen
nur Ausf. mit FzBreite 1703mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
10N; 51G
11A; 22B; 631
11A; 22B; 631
nur Ausf. mit FzBreite 1703mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
nur Ausf. mit FzBreite 1759mm;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
nur Ausf. mit FzBreite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22D; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
FFG; 11A; 22B; 22D; 5FE 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 11
Verkaufsbezeichnung:
LANCIA THEMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D547/3
130 - 133 195/60R15
LANCIA
834
LANCIA
834
D547/4, D547/5
130
LANCIA
834
D547, D547/1,
D547/2
68 - 122 195/60R15-87
LANCIA
834
D547/4, D547/5
77 - 108 195/60R15
LANCIA
834
D547/3
85 - 110 195/60R15
195/60R15-87
LANCIA
834
D547/6
85 - 112 195/60R15
205/55R15
Verkaufsbezeichnung:
LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
H262
40 - 63
LANCIA
840
e3*95/54*0004*..
840
195/60R15
Reifen
195/45R15-78
Verkaufsbezeichnung:
LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e3*2001/116*0149*..
44 - 70 195/55R15
843
Auflagen zu Reifen
11A; 22D; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
11A; 22D; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
11A; 22D; 51J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
11A; 22D; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
11A; 22D; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22D
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
11A; 22D; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
FFG; 11A; 22B; 22D; 5FE 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
11A; 21M; 22B; 22D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 6
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:
SEAT IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
D743
32 - 74
021 A
021 A
D743/1
29 - 76
Reifen
185/55R15-81
195/50R15-81
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15-81
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22F; 24K;
663
11A; 21B; 22B; 22F; 24K
11A; 21B; 22B; 22F; 24K
11A; 21B; 22B; 22F; 24K;
663
11A; 21B; 22B; 22F; 24K
11A; 21B; 22B; 22F; 24K
Auflagen
ab Nachtrag 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
SEAT MALAGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D912
40 - 74 185/55R15-81
023 A
023 A
D912/1
42 - 74
195/50R15-81
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15-81
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
663
11A; 21B; 22B; 22F; 24C
11A; 21B; 22B; 22F; 24C
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
663
11A; 21B; 22B; 22F; 24C
11A; 21B; 22B; 22F; 24C
Auflagen
ab Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63M) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
DUNLOP
D40
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 1
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
Fahrzeugherstellers angebaut werden.
FFG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
DUNLOP
SP SPORT 2000, D 40
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
LAG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
DUNLOP
D40 (ZR), SP SPORT 2020 MFS (ZR)
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: CITROEN, DAIHATSU, FUJI HEAVY IND.(J), HYUNDAI, HYUNDAI
Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA,
OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 D
1004541
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 54.1 ZB
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CITROEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0238*.. 40 - 50
P*****
Reifen
195/45R15 78
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22B; 24D; 366 2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIHATSU
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 103 Nm für Typ : L8
110 Nm für Typ : M2; M3; M4
Verkaufsbezeichnung:
DAIHATSU COPEN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*2001/116*0120*.. 50 - 64
185/45R15 75
L8
Verkaufsbezeichnung:
DAIHATSU YRV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*98/14*0077*..
M2
64
195/45R15 78
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24M
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*2001/116*0198*.. 67 - 76
M4
Verkaufsbezeichnung:
SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*2001/116*0147*..,
M3
51 - 76
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 663
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Reifen
185/55R15 82
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
Auflagen
Frontantrieb;
195/50R15 82
205/45R15 81
11A; 22H; 24C; 24M
11A; 22H; 24C; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
Auflagen
Frontantrieb;
11A; 22H; 24C; 24M
11A; 22H; 24C; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
e13*2003/97*0147*..
Verkaufsbezeichnung:
SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*2001/116*0147*.., 51 - 76
185/55R15 82
M3
e13*2003/97*0147*..
195/50R15 82
205/45R15 81
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:
SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0071*.. 51 - 73
185/60R15 84
NH
195/50R15 82
195/55R15 85
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 660
11A; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : PA
110 Nm für Typ : LC; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:
ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0103*.. 71 - 83
MC
e4*2001/116*0110*..
MCT
Reifen
185/55R15 82
185/60R15 84
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 51J; 663
11A; 24J; 24M; 51J; 660
11A; 24C; 24M
11A; 24C; 24M
11A; 24C; 24D
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 14
Verkaufsbezeichnung:
ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e11*96/79*0092*..
40 - 44 195/45R15-78 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
MX
24D; 54A
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ...
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e4*98/14*0037*..
55 - 78 185/55R15-82 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
LC
22F; 22L; 663
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0220*. 43 - 46
MXI
195/45R15 78
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0123*..
48 - 78 185/55R15 82
TBI
195/50R15 82
205/45R15 81
205/50R15 86
TB
e4*98/14*0066*..
46 - 81
215/45R15 84
185/55R15 82
195/50R15 82
205/45R15 81
205/50R15 86
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e4*2001/116*0131*..
PA
kW
48 - 58
Reifen
195/45R15 78
205/45R15 81
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 24J; 24M; 663
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22H; 22M;
24C; 24D
11A; 21B; 22H; 22L; 24C;
24D
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BA; DC; DE
Zubehör
: RM 1, Zentrierring hellgrau
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC
Zubehör
: RS 1, Zentrierring hellgrau
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 14
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0093*.. 65 - 83
DE
Verkaufsbezeichnung:
KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0132*..
55 - 72
DC
Reifen
185/55R15 82
185/60R15 84
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
11A; 24J; 24M; 660
11A; 21P; 24C; 24D
11A; 21P; 24C; 24D
11A; 21B; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Reifen
185/55R15 82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 367; 663;
80I
11A; 21B; 22B; 24J; 367;
80I
11A; 21B; 22B; 24J; 80I
11A; 21B; 22B; 24J; 367;
80I
11A; 21B; 22B; 367; 663;
80I
11A; 21B; 22B; 24J; 367;
80I
11A; 21B; 22B; 24J; 80I
11A; 21B; 22B; 24J; 367;
80I
Auflagen
nur bis
e11*98/14*0132*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
916
195/50R15 82
205/45R15 81
215/45R15 84
DC
e11*98/14*0132*..
55 - 72
185/55R15 82
195/50R15 82
205/45R15 81
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
PICANTO, SA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0085*.. 44 - 55
BA
Reifen
195/45R15 78
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MAZDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*97/27*0093*..,
46 - 55 195/45R15-78
DW
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
e1*98/14*0093*..
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*96/79*0027*..,
EC
65 - 79
F946
65 - 98
95 - 98
Reifen
195/55R15-83
205/50R15-85
205/55R15-87
215/50R15-88
205/55R15
ab
e11*98/14*0132*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 24D
11A; 22B; 24D
11A; 21B; 22B; 24D
11A; 22B; 24D; 51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*93/81*0163*..,
66 - 96
NA
F488
NB
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..
Reifen
185/55R15-81
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
81 - 107 195/50R15-82
205/50R15-86
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F706
DB
39 - 53
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*2001/116*0254*.. 50 - 76
DE
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*96/27*0023*..,
52 - 84
BA
G878
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Reifen
195/45R15-76
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
205/45R15 81
205/50R15 86
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
11A; 22I; 22M; 24D; 24J
11A; 24J; 24M
11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24D
11A; 22I; 22M; 24C; 24D
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Reifen
195/50R15-82
195/55R15-84
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
BA
e13*96/27*0023*..,
G878
65 - 84
195/50R15-82
195/55R15-84
215/45R15-82
BA
e13*96/27*0023*..
52 - 65
BG
F276
41 - 94
195/50R15-82
195/55R15-84
205/50R15-86
215/45R15-82
185/55R15 82
BG 8
F545
76
185/55R15 82
76 - 120 195/50R15 82
BJ
e1*97/27*0094*..,
e1*98/14*0094*..
e1*98/14*0181*..
52 - 96
BJD
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 663
11A; 24C
11A; 21B; 22B; 24C
11A; 24C
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
195/50R15-82
195/55R15-84
205/50R15-85
215/45R15 84
Auflagen
Mazda 323C/S;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Mazda 323F;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 24M
Mazda 323P;
11A; 22B; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22F; 24M 12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 22B; 24M
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 663
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 663
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
nicht 74kW Diesel; 11A; Schrägheck;
21B; 22B; 24M; 5DK
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24M
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 22F; 24D; 725; 73C; 74A; 74P;
24J
76Q
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 6 von 14
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*97/27*0094*..,
52 - 96
BJ
BJD
e1*98/14*0094*..
e1*98/14*0181*..
Reifen
195/50R15-82
195/55R15-84
205/50R15-85
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
nicht 74kW Diesel; 11A;
21B; 22B; 5DK
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
Auflagen
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H00
Zubehör
: RM 5, Zentrierring hellgrau
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H-B; H00
Zubehör
: RS 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : H00
110 Nm für Typ : H-B; H00
Verkaufsbezeichnung:
AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0135*.. 48 - 63
H-B
Reifen
185/55R15 82
185/60R15 84
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
OPEL AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0141*..
H00
43 - 55
Reifen
195/45R15 78
205/45R15 81
H00
e1*98/14*0141*..
43 - 59
195/45R15 78
205/45R15 81
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24C; 24D; 663
11A; 21P; 22B; 24C; 24D;
660
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24C; 24D; 367; 80G
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D; 367; 80G
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0141*07;
Radmuttern;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 21J; 22B; 22L; ab e1*98/14*0141*08;
24C; 24D; 367; 80G
Radschrauben;
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D; 367; 80G 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: PEUGEOT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 7 von 14
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 107
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0237*.. 40 - 50
P*****
Reifen
195/45R15 78
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22B; 24D; 366 2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SUZUKI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EG; ER; EZ; FH; MM
Zubehör
: RM 5, Zentrierring hellgrau
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EX; MM; MZ; H00; MH
Zubehör
: RS 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 80 Nm für Typ : FH
85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; MH; MZ
100 Nm für Typ : MM
110 Nm für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:
IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0047*..
61 - 80 185/55R15 82
FH
195/50R15 82
Verkaufsbezeichnung:
SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0130*.. 48 - 63
EX
Reifen
185/55R15 82
185/60R15 84
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0024*..,
EG
52 - 89 185/55R15-81
e6*95/54*0024*..,
195/50R15-81
e6*98/14*0024*..,
205/45R15-79
H032
Auflagen zu Reifen
21B; 22B; 24J; 24M; 362;
663
21B; 22B; 24C; 24M; 362
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 80G
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24C; 24D; 663
11A; 21P; 22B; 24C; 24D;
660
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22D; 663
11A; 22B; 22D
11A; 22B
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 8 von 14
Verkaufsbezeichnung:
SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0070*.. 51 - 73
MH
Verkaufsbezeichnung:
SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*98/14*0054*..
ER
66 - 78
Reifen
185/60R15 84
195/50R15 82
195/55R15 85
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 660
11A; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Reifen
195/50R15 82
195/55R15
205/50R15 86
Auflagen zu Reifen
11A; 22L
11A; 21B; 22B; 22L; 51G
11A; 21B; 21L; 22B; 22L;
24J; 24M
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 660
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24J; 24M; 660
11A; 22I; 24D; 24J
11A; 22I; 24D; 24J
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 22I; 24C; 24D
11A; 24J; 660
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 21P; 22B; 24C; 24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
11A; 22I; 24C; 24M
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0102*.. 68
185/60R15 84
EZ
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
215/45R15 84
e4*2001/116*0090*.. 51 - 75
185/60R15 84
MZ
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
215/45R15 84
e4*2001/116*0090*.. 51 - 75
185/60R15 84
MZ
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0042*.. 39 - 69
195/45R15 78
MM
205/45R15 81
MM
e4*98/14*0042*..
39 - 56
195/45R15 78
205/45R15 81
ab
e4*2001/116*0090*04;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
nur bis
e4*2001/116*0090*03;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24C; 24D; 367; 80G
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D; 367; 80G
Auflagen
ab
e4*2001/116*0042*07;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Radschrauben;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 21J; 22B; 22L; nur bis
24C; 24D; 367; 80G
e4*98/14*0042*06;
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Allradantrieb;
22L; 24C; 24D; 367; 80G Frontantrieb;
Radmuttern;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 9 von 14
Verkaufsbezeichnung:
SUZUKI WAGON-R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0311*.. 39 - 69
195/45R15 78
H00
205/45R15 81
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24C; 24D; 367; 80G
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D; 367; 80G
Auflagen
ab
e4*2001/116*0042*07;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Radschrauben;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: TOYOTA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L5; P1; P2; P9; E10; P 7; P1F; E12J; E12U; XP9F(a); XP9(a);
E12J1; T 18; T 17; E12T; E11U; P 8; E11; E 9; W3
Zubehör
: RM 1, Zentrierring hellgrau
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AB1
Zubehör
: RS 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 103 Nm für Typ : AB1; E 9; E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T;
E12U; P 7; P 8; T 17; T 18; XP9(a); XP9F(a)
110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9; W3
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0236*.. 40 - 50
AB1
195/45R15 78
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22B; 366
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F411
T 18
77
205/55R15-87
215/50R15-88
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 24M
11A; 22B; 24J; 24M; 57I
Auflagen
schmale Ausführung;
bis Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E659
47 - 92 185/55R15-81
E9
Auflagen zu Reifen
663
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA CARINA II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E868
54 - 75 195/50R15-82
T 17
195/55R15-84
205/50R15-85
215/45R15-82
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 10 von 14
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0005*..,
53 - 65 185/55R15-81
E10
G072
53 - 84 185/55R15-82
195/50R15-82
E11
E11U
e6*95/54*0043*..
e11*98/14*0102*..
E12J
e11*2001/116*0180*.., 66 - 141 195/60R15 88
e11*98/14*0180*..
e11*2001/116*0181*..,
205/55R15 88
e11*98/14*0181*..
e11*2001/116*0179*..,
e11*98/14*0179*..
51 - 81
185/55R15-81
195/50R15-82
195/55R15-84
215/45R15-82
E12T
E12U
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 5DK; 663
11A; 21B; 22B; 5DK
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 22F; 24J; 663 Frontantrieb;
11A; 22B; 22F; 24J
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 72U;
367
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 22B; 22F; 24J
Kombi; Stufenheck;
11A; 21B; 22B; 24J
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0178*..
66 - 99 195/60R15 88
E12J1
205/55R15 88
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0128*..
103
W3
11A; 22B; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
TAR; 57E; 663
TAV; 11A; 21B; 24J; 57E
TAR; TAV; 11A; 24M;
57F
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0019*..
L5
66
185/55R15-81
195/50R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 663
11A; 22B; 24J
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA STARLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D773
P7
40 - 55 195/45R15-76
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24C
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
P8
F437
55
P9
e6*93/81*0020*..
55
Reifen
185/55R15-81
195/50R15 82
205/50R15-85
Auflagen zu Reifen
195/45R15-76
195/50R15-81
215/45R15-82
195/45R15-78
205/45R15-79
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B; 24M; 367
11A; 22B; 24M; 367
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 11 von 14
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0248*.. 51 - 66
185/60R15 84
XP9(a)
e11*2001/116*0249*..
195/50R15 82
XP9F(a)
195/55R15 85
205/50R15 86
215/45R15 84
e11*2001/116*0248*.. 98
XP9(a)
185/60R15 84
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
P1
P1F
e6*2001/116*0064*.., 48 - 78
e6*98/14*0064*..
e2*2001/116*0248*..,
e2*98/14*0248*..
185/55R15 82
195/50R15-82
215/45R15-84
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA YARIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0066*.., 55 - 78
P2
185/55R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 660
11A; 24D; 24J
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24M; 660
11A; 24D; 24J
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
367
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 367
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24M; 663
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
Yaris TS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
11A; 21B; 22B; 24J; 663 3-türig; 5-türig;
e6*98/14*0066*..
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 2
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
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366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
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72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
80I)
Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren,
Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination
herzustellen.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
durchzuführen.
TAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
185/55R15
Hinterachse:
205/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TAV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
195/50R15
Hinterachse:
205/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
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Fahrzeughersteller
: DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK),
OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 D
1004566
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 56.6 ZE
56,6
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KLAJ; KLAS
Zubehör
: RM 1, Zentrierring weiß
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; SUPJ; SUPT; UU6J
Zubehör
: RS 1, Zentrierring weiß
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; SUPJ; SUPT; UU6J
120 Nm für Typ : KLAS
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*93/81*0007*..,
66 - 77 185/55R15 82
KLEJ
e13*95/54*0007*..,
H019
195/50R15 82
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0063*..
KLAS
53 - 69 185/55R15 82
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*96/27*0017*..,
KLAT
55 - 78 185/55R15-81
SUPT
e4*97/27*0017*..,
e4*98/14*0017*..
e4*96/27*0002*..,
e4*98/14*0002*..
195/50R15-82
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
FFY; 11A; 24M; 367; 51J;
663
FFY; 11A; 24M; 367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 24J; 24M; 663
Auflagen
Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22F; 24M;
663
11A; 21B; 22B; 22F; 24M
11A; 21B; 21M; 22B; 22F;
24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
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Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e13*93/81*0006*..,
51 - 74 185/55R15-81 FFY; 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
KLETN
e13*95/54*0006*..,
362; 663
12A; 51A; 71K; 72U;
H018
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*96/27*0018*..,
KLAJ
66 - 98 195/50R15-82
SUPJ
UU6J
e4*97/27*0018*..,
e4*98/14*0018*..
e4*96/27*0025*..
e4*96/27*0004*..
KLAJ
e4*98/14*0018*..
195/55R15-84
205/50R15-86
66 - 98
195/50R15-82
195/55R15-85
205/50R15-86
Auflagen zu Reifen
nicht Kombi; 11A; 22B;
24C; 5DK
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 22F; 24C;
24M; 367
Auflagen
Kombi; Stufenheck 4türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
DF1
nicht Kombi; 11A; 22B;
Kombi; Stufenheck 424C; 5DK
türig;
11A; 21B; 22B; 22F; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 72U;
367
725; 73C; 74A; 74P;
DF2
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO/CHEVROLET KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0063*.. 53 - 69
185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M; 663
KLAS
KLAS
e4*2001/116*0063*..
53 - 69
Verkaufsbezeichnung:
KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0063*.. 53 - 69
KLAS
KLAS
e4*2001/116*0063*..
53 - 69
185/55R15 82
195/50R15 82
205/45R15 81
11A; 22I; 24J; 663
11A; 22I; 24C; 24M
11A; 22I; 24C
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
205/45R15 81
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 663
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J
185/55R15 82
11A; 22I; 24J; 24M; 663
Auflagen
Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*11;
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
Aveo Variante SN./
Version 4..; ab
e4*2001/116*0063*12;
Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0063*.. 53 - 69
KLAS
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
205/45R15 81
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 24J; 663
11A; 22I; 24C; 24M
11A; 22I; 24C
Auflagen
Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*11;
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FIAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring weiß
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e3*2001/116*0217*.. 48 - 96
199
Reifen
185/60R15 84
185/65R15 88
195/55R15 85
195/60R15 88
205/55R15 88
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 660
11A; 24J; 24M; 662
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 22I; 24C; 24D
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring weiß
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0261*.. 55 - 77
A-H
Reifen
185/65R15
195/60R15
195/65R15
205/55R15 88
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0094*.. 55 - 77
185/65R15
A-H/C
195/60R15
195/65R15
205/55R15 88
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0293*.. 55 - 77
A-H/SW
Reifen
185/65R15
195/60R15
195/65R15
205/55R15 88
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
51G
11A; 368
11A; 368
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
51G
11A; 368
11A; 368
Auflagen
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
51G
11A; 368
11A; 368
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F854
40 - 100 185/55R15-81
ASTRA-FCARAVAN
40 - 110 195/50R15-81
e1*96/79*0075*..,
T92/Kombi
e1*98/14*0075*..
195/55R15-83
205/50R15-85
215/45R15-82
OPEL
ASTRA-F
T92
G065
40 - 100 185/55R15-81
195/50R15-81
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
195/55R15
195/55R15-83
205/50R15-85
215/45R15-82
OPEL
ASTRA-FCABR.
T92/Conv
G372
52 - 85
185/55R15-81
195/50R15-82
195/55R15
e1*96/79*0076*..
195/55R15-84
OPEL
ASTRA-FCC
T92
F857
205/50R15-85
215/45R15-82
40 - 85 185/55R15-81
40 - 110 195/50R15-81
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
195/55R15
195/55R15-83
205/50R15-85
215/45R15-82
85 - 110 205/50R15
OPEL
ASTRA-FLFW
F972
42 - 55
185/55R15-81
195/50R15-81
195/55R15-83
205/50R15-85
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 663
QEG; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M
QEG; 11A; 21B; 21J;
22B; 24C; 24M
QEG; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M
QEG; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M; 364
11A; 21L; 22B; 33H; 663
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 33H
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 51G
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 33H; 54F
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 33H
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 33H; 364
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 51G
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C
11A; 22B; 33H; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 33H
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 51G
11A; 21B; 21J; 22B; 24C;
24M; 33H; 54F
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 33H
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 33H; 364
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 51G
11A; 22B; 663
QDY; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M
QDY; 11A; 21B; 21J;
22B; 24C; 24M
QDY; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M
QDY; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M; 364
Auflagen
nicht Pirschausf.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*97/27*0086*..,
48
T98
e1*98/14*0086*..
48 - 92
e1*97/27*0101*..,
T98/NB
T98V
T98/KOMBI
T98V
e1*98/14*0101*..
e1*97/27*0092*..
e1*97/27*0087*..,
e1*98/14*0087*..
e1*97/27*0092*..
48
48 - 92
Reifen
185/55R15-81
185/65R15-88
195/55R15-84
195/60R15-88
205/50R15-86
205/55R15-87
225/50R15-90
185/55R15-81
185/65R15-88
195/55R15-84
195/60R15-88
205/50R15-86
205/55R15-87
225/50R15-90
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0132*..
T98C
74 - 92 185/65R15
195/60R15 88
205/55R15 88
225/50R15 91
Verkaufsbezeichnung:
CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F406
CALIBRA85
A
Reifen
195/55R15-84
195/60R15-87
205/55R15-87
85 - 110 195/60R15
205/50R15-85
205/55R15
215/45R15-82
215/50R15-87
225/50R15-90
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
11A; 22L; 663
11A; 21B; 22B; 22L; 662
11A; 22B; 22L; 5EA
11A; 21B; 22B; 22L
11A; 21B; 22B; 22L; 24J
11A; 21B; 22B; 22L; 24J
11A; 22B; 22F; 22L; 24M;
57F; 57I
663
11A; 21B; 22B; 662
11A; 22B; 5EA
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 24J
11A; 21B; 22B; 24J
11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
57I
Auflagen
Limousine;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
915; QEV
Auflagen zu Reifen
11A; 22L; 51G; 52J; 662
11A; 21B; 22B; 22L
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M; 57I
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 51G
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
54F
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
51G
11A; 21B; 24C; 24D; 54A
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 24D
Frontantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 24D; 57I
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
915
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung:
COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0179*..
48 - 66
COMBO-C
e1*2001/116*0327*..
COMBO-CCNG
48 - 71
COMBO-C- K886
VAN
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung:
CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0379*.. 44 - 66
S-D
Verkaufsbezeichnung:
CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G290
CORSA-B
78 - 80
Reifen
185/55R15 85
205/50R15 86
215/45R15 84
185/60R15
Auflagen zu Reifen
5EG; 663
11A; 21B; 24J; 365; 5EM
11A; 21P; 5EA
51G; 660
Auflagen
4-Loch Radanschluss;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Reifen
185/60R15
185/65R15 88
195/60R15 88
195/65R15 91
205/55R15 88
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
51G; 52J; 660
662
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Reifen
185/55R15-81
195/45R15-78
195/50R15-81
205/45R15-79
215/45R15-82
CORSA-B
G290
33 - 66
185/55R15-81
195/45R15-78
195/50R15-81
205/45R15-79
215/45R15-82
S93
e1*96/27*0053*..,
e1*98/14*0053*..
33 - 78
195/45R15-78
205/45R15-79
Verkaufsbezeichnung:
CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0148*..
43 - 92
CORSA-C
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
205/45R15 81
205/50R15 86
215/45R15
QF0; 11A; 21P
QF0; 11A; 21P; 24M
QF0; 11A; 21P; 22H;
22M; 24M
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
54F; 663
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D
11A; 22B; 22F; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
33J; 54A; 663
11A; 22B; 24C; 24D; 33J
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 33J
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
33J
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 33J
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 33J; 367
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 33J; 367
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
663
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
915
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 13
Verkaufsbezeichnung:
CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
43 - 92 185/55R15 82
CORSA-C- L659
VAN
195/50R15 82
205/45R15 81
205/50R15 86
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
663
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
915
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G; 660
11A; 22Q; 24J; 24M
11A; 21M; 22L; 22Q; 24J;
24M
11A; 22L; 22Q; 24D; 24J
11A; 21M; 22L; 22Q;
24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 33J
11A; 22B; 24M; 33J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
195/50R15-81
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 24J; 54F;
663
11A; 22B; 22F; 24J; 54F
11A; 22B; 22F; 24J; 54F
11A; 22B; 22F; 24J; 381;
54F; 663
11A; 22B; 22F; 24J; 381;
54F
11A; 22B; 22F; 24J; 54F;
663
11A; 22B; 22F; 24J; 54F
11A; 22B; 22F; 24J; 54F
Reifen
185/55R15 82
185/60R15 84
Auflagen zu Reifen
663
660
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
195/50R15 82
195/55R15 85
11A; 24M
11A; 24M
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
215/45R15
Verkaufsbezeichnung:
MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0215*..
51 - 92
X01Monocab
Reifen
185/60R15
195/55R15 85
195/60R15 88
205/50R15 86
205/55R15 88
Verkaufsbezeichnung:
OPEL ASCONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
ASCONA-C C265, C265/1,
40 - 95 195/50R15-81
C265/2
205/50R15-85
C266, C266/1,
ASCONAC266/2
C-CC
Verkaufsbezeichnung:
OPEL KADETT-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
40 - 115 185/55R15-81
KADETT-E E023, E023/1,
KADETTE-CC
KADETTE-CABRIO
E023/2
D559, D559/1,
D559/2
E388, E388/1
55 - 85
195/50R15-81
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15-81
KADETTECARAVAN
KADETTELIEFERWAG
D560, D560/1,
D560/2
40 - 85
D591, D591/1,
D591/2
Verkaufsbezeichnung:
TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0227*.. 51 - 92
XC/ROADSTE
R
185/55R15-81
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 13
Verkaufsbezeichnung:
TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*93/81*0014*..,
66 - 78
S93
e1*95/54*0014*..,
Coupe
e1*98/14*0014*..
Reifen
185/55R15
195/50R15-82
205/45R15-81
Verkaufsbezeichnung:
VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
42 - 85
VECTRA-A E947
E948
VECTRAA-CC
42 - 95
Reifen
195/50R15-81
195/55R15-83
195/60R15
195/60R15-87
205/50R15-85
205/55R15-87
215/45R15-82
225/50R15-90
VECTRA-A
VECTRAA-CC
E947/1
E948/1
42 - 85
195/50R15-81
42 - 95
195/55R15-83
215/45R15-82
42 - 110 195/60R15
195/60R15-87
205/50R15-85
205/55R15-87
225/50R15-90
100 - 110 215/45R15
VECTRAA-X
E951
65 - 85
65 - 95
195/50R15-81
195/55R15-83
215/45R15-82
65 - 110 195/60R15
195/60R15-87
205/50R15-85
205/55R15
205/55R15-87
225/50R15-90
110
215/45R15
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22F; 22L;
24C; 24D; 51G; 663
11A; 21B; 22B; 22F; 22L;
24C; 24D
11A; 22B; 22F; 22L; 24C;
24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M; 33J;
54F
11A; 22B; 24J; 24M; 33J
11A; 22B; 24J; 24M; 33J;
51G
11A; 22B; 24J; 24M; 33J
11A; 22B; 24C; 24D; 33J;
54F
11A; 22B; 24C; 24D; 33J
11A; 22B; 24J; 24M; 33J;
54F
11A; 22B; 24D; 33J; 57F;
57I
11A; 22B; 24J; 24M; 33J;
54F
11A; 22B; 24J; 24M; 33J
11A; 22B; 24J; 24M; 33J;
54F
11A; 22B; 24J; 24M; 33J;
51G
11A; 22B; 24J; 24M; 33J
11A; 22B; 24C; 24D; 33J;
54F
11A; 22B; 24C; 24D; 33J
11A; 22B; 24D; 33J; 57F;
57I
11A; 22B; 24J; 24M; 33J;
54F; 631
11A; 22B; 24J; 24M; 54F
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M; 54F
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D; 54F
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24D; 57F; 57I
11A; 22B; 24J; 24M; 54F;
631
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 9 von 13
Verkaufsbezeichnung:
VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E951/1
85 - 95
VECTRAA-X
85 - 110
110
Verkaufsbezeichnung:
VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*93/81*0030*..,
55 - 85
J96
J96/Kombi
e1*95/54*0030*..
e1*95/54*0044*..
Reifen
195/55R15-83
215/45R15-82
195/60R15
195/60R15-87
205/50R15-85
205/55R15-87
225/50R15-90
215/45R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M; 54F
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D; 54F
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24D; 57F; 57I
11A; 22B; 24J; 24M; 54F;
631
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Reifen
195/60R15-87
195/65R15-91
205/55R15-87
205/60R15-90
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 57I
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 686
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
225/55R15-92
60 - 85
195/65R15
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 13
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 3
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit
herzustellen.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau
nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 4
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, NISSAN
EUROPE (F), RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 D
1004601
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 60.1 ZL
60,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring gelb
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:
LOGAN,SANDERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0314*.. 50 - 77
185/60R15 84
SD
185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15 88
225/50R15 91
e2*2001/116*0314*.. 50 - 77
185/60R15 88
SD
185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15 88
225/50R15 91
e2*2001/116*0314*.. 50 - 64
SD
185/60R15 84
185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15 88
205/60R15 91
225/50R15 91
Auflagen zu Reifen
5EA; 660
662
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 21P; 24D; 24J
11A; 24M; 660
11A; 24M; 662
11A; 24M
11A; 24D; 24J
11A; 21P; 24D; 24J
11A; 24J; 24M; 660
11A; 24J; 24M; 662
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D; 57I
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
73C; 74A; 74P; 74U
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring gelb
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 4
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0195*.. 48 - 81
185/55R15 82
K12
185/60R15 84
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0268*.. 50 - 81
E11
Auflagen
Pkw geschlossen;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 663
11A; 24C; 24D; 54F; 660
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D; 362
11A; 22B; 24C; 24D; 362;
54F
11A; 24C; 24D
Reifen
185/60R15 84
185/65R15 88
195/55R15 85
195/60R15 88
205/55R15 88
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 660
11A; 24M; 662
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
73C; 74A; 74P; 74U;
76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MATRA (F), RENAULT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring gelb
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; X 53
100 Nm für Typ : B; B 54; B56; J 63; JA; KC; K56; N
105 Nm für Typ : SR
110 Nm für Typ : M; P; R
130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:
CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e2*2001/116*0327*..
R
kW
48 - 82
e2*2001/116*0327*..
48 - 82
R
Reifen
185/55R15 82
185/60R15 84
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
185/55R15 82
185/60R15 84
195/55R15 85
205/50R15 86
48 - 102 205/55R15 88
100 - 102 185/65R15
101 - 102 195/60R15 88
Verkaufsbezeichnung:
LOGAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0323*.. 50 - 77
SR
Reifen
185/60R15 84
185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15 88
225/50R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
11A; 24J; 24M; 660
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 21P; 24C; 24D
Auflagen
Nur Kombi
(Grandtour);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 76Q
11A; 24J; 24M; 663
Nicht Kombi
11A; 24J; 24M; 660
(Grandtour);
11A; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24C; 24D
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 24C; 24D
725; 73C; 74A; 74P;
11A; 24J; 24M; 51G; 662 74U; 76Q
11A; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
5EA; 660
662
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 21P; 24D; 24J
Auflagen
Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
73C; 74A; 74P; 74U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 4
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
LOGAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0323*.. 50 - 77
SR
Verkaufsbezeichnung:
MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0319*.. 48 - 82
P
Reifen
185/60R15 88
185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15 88
225/50R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 660
11A; 24M; 662
11A; 24M
11A; 24D; 24J
11A; 21P; 24D; 24J
Auflagen
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Reifen
185/60R15 84
195/55R15 85
195/60R15 88
Auflagen zu Reifen
660
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 54A
Auflagen
Modus (kurzer
Radstand); Grand
Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 5CK
11A; 22B; 51G
11A; 22B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 76Q
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 825; RAN
10B; 11G; 11H; 12A;
71K; 72U; 725; 73C;
74A; 74P; 74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*98/14*0126*..
B
120 - 124 195/45R15 78W
195/50R15
215/45R15 84
B/C 57
F543
40 - 80
195/45R15-78
11A; 22B; 22D; 22G
B/C 57
F543
108
185/55R15
10N; 51G
B
e2*93/81*0126*..,
e2*98/14*0126*..
40 - 79
195/45R15-78
nicht Dieselmotor; 11A;
22D; 24M; 367; 5CK
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F691
65 - 79 205/60R15-91
J 63
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*98/14*0164*..
59 - 70 185/65R15
KC
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24M; 52A; 54A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G; 662
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 4
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0012*..,
61 - 84 195/60R15-88
B56
e2*98/14*0012*..,
205/50R15-86
G638
205/55R15-88
225/50R15-90
61 - 88
K56
e2*93/81*0011*..,
e2*98/14*0011*..
61 - 84
195/65R15
205/60R15
195/60R15
205/55R15-87
225/50R15-90
61 - 88
195/65R15
205/60R15
66 - 69
205/50R15-86
205/55R15-87
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0010*..,
47 - 84 185/55R15-81
BA
e2*98/14*0010*..
195/50R15-82
e2*93/81*0009*..,
215/45R15-82
DA
LA
BA
KA
LA
DA
e2*98/14*0009*..
e2*93/81*0072*..,
e2*98/14*0072*..
e2*98/14*0010*..
e2*98/14*0192*..
e2*98/14*0072*..
e2*93/81*0009*..,
e2*98/14*0009*..
59 - 85
185/60R15-84
101 - 108 185/55R15
195/55R15
DA
EA
e2*98/14*0009*..
e2*98/14*0103*..
70 - 84
185/60R15-84
EA
e2*93/81*0103*..,
e2*98/14*0103*..
66 - 84
185/55R15-81
195/50R15-82
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
REB; 11A; 22B; 24J
REB; 11A; 22B; 24J; 5EM
REB; 11A; 22B; 24J
REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24M; 367; 57I
11A; 22B; 24J; 51G
11A; 22B; 24J; 51G
REB; Nur bis 1120kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 22B;
24J; 24M; 51G
REB; 11A; 21B; 24J; 57E;
57I
REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 57I
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
51G
11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M; 51G
REB; Nur bis 1060kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 22B;
24J; 24M
REB; Nur bis 1090kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 22B;
22F; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24M; 5DV; 663
11A; 22B; 22D; 24M
11A; 22B; 22D; 24D; 24J
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; RE8
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
11A; 21B; 22B; 22D;
10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 22L; 24C; 24M; 660 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; RE7
11A; 21B; 22B; 24M;
10B; 11B; 11G; 11H;
51G; 52J; 663
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74P;
74U; RE4
11A; 21B; 22B; 22D;
10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 24C; 24M; 660
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; RE7
663
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; RE8
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 4
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*98/14*0192*..
47 - 70 195/55R15-84
KA
M
M
e2*98/14*0272*..
e2*98/14*0272*..
60 - 99
60 - 99
195/65R15
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
195/65R15
12R; 51G
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0068*..,
47 - 84 185/65R15-88
JA
e2*98/14*0068*..
47 - 103 195/60R15-88
55 - 66
185/60R15-84
195/55R15-84
JA
e2*98/14*0068*..
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22D; 24M
47 - 84 185/65R15-88
47 - 103 195/60R15-88
205/55R15-87
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0063*..,
65 - 101 195/60R15
B 54
G199
205/60R15-90
83 - 101 195/65R15
51G
Auflagen zu Reifen
RE2; 11A; 22B; 24J;
24M; 662
RE2; 11A; 22B; 24D; 24J;
367
RE1; 11A; 22B; 24J;
24M; 5EA; 660
RE1; 11A; 22B; 24D; 24J;
5EA
11A; 22B; 22L; 662
11A; 22B; 22L; 24J; 24M
11A; 22B; 22L; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B
51G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; RE8
Kombi (Grandtour);
Cabrio; Stufenheck;
Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 76Q
Reifen mit
Schneeketten; Kombi
(Grandtour); Cabrio;
Stufenheck;
Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
74U; 76Q
Auflagen
nur bis
e2*98/14*0068*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 76Q
ab e2*98/14*0068*12;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 76T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 4
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0274*.. 60 - 83
195/65R15
JM
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
JM
e2*2001/116*0274*..
60 - 83
195/65R15
Verkaufsbezeichnung:
RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E979
43 - 101 185/55R15-81
B/C 53
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24M
12R; 51G
Auflagen zu Reifen
51J; 663
D 53
F798
66
185/55R15-81
51J; 663
L 53
F144
43 - 99
185/55R15-81
51J; 663
X 53
G073
43 - 99
185/55R15-81
195/50R15-81
51J; 663
824
Reifen
185/55R15 82
195/45R15 78
Auflagen zu Reifen
663
Verkaufsbezeichnung:
TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0359*.. 43 - 74
N
Auflagen
nicht langer
Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 76Q
Reifen mit
Schneeketten; nicht
langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
74U; 76Q
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 825; RAN
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 825; RAN
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 825; RAN
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 825; RAN
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 4
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
RAN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
der Vorderachse (Durchmesser 238mm, Dicke 20mm) nicht zulässig.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
der Vorderachse (Durchmesser 262mm, Dicke 22mm) nicht zulässig.
RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 5
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 108/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 F
1084571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 57.1 ZF
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
670
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 9, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 100, 200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
C727, C727/1
44
51 - 101 195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15
205/60R15-89
215/50R15-88
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 22F; 54A
11A; 22B; 22F; 51G
11A; 22B; 22F
11A; 22B; 22F
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADM; AD3
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 100,200, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D403, D403/1
44 Q
65 - 101 205/55R15-87
205/60R15-89
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 54A
11A; 22B; 22F
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
AD3
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F889, F889/1
B4
52 - 128 195/65R15
205/60R15
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADX
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
B818
66 - 118 195/50R15-81
85
195/55R15-83
195/60R15-86
205/50R15-85
215/50R15-87
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
AD2; 11A; 21B; 22B; 22F
AD2; 11A; 21B; 22B; 22F
AD2; 11A; 21B; 22B; 22F
AD2; 11A; 21B; 22B; 22F
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADX
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 5
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E251
37 - 100 195/50R15-81
89
195/55R15-83
37 - 118 195/60R15-86
37 - 125 205/50R15-85
82 - 125 195/65R15
205/55R15-87
205/60R15
225/50R15-90
83
205/50R15
205/55R15-87
215/50R15-88
225/50R15-90
118
195/55R15-84
118 - 125 205/50R15
Auflagen zu Reifen
Stufenheck; bis 910kg
zul.Achslast; 11A; 22B;
54A
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22F
Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 51G
Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 54A
Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 51G
Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 22B; 54A
Coupe;
Automatikgetriebe
3Gang; 51G
Coupe;
Automatikgetriebe 3Gang
Coupe;
Automatikgetriebe 3Gang
Coupe;
Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22F;
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADP; ADX
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 5
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E251/1
50 - 101 195/50R15-81
89
82 - 85
195/55R15-83
195/60R15-86
205/50R15-85
205/50R15
205/55R15-87
215/50R15-88
225/50R15-90
82 - 123 205/55R15-87
225/50R15-90
82 - 128 195/65R15
205/60R15
123
89
e1*92/53*0002*..,
e1*98/14*0002*..
205/50R15
66 - 128 185/65R15
195/65R15
205/60R15
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80-, 90-QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E399
65 - 100 195/50R15-81
89 Q
65 - 101
65 - 118
65 - 125
98 - 100
98 - 125
195/55R15-83
195/60R15-86
205/50R15-85
205/55R15-87
195/65R15-91
205/60R15
225/50R15-90
118
195/55R15-84
118 - 125 205/50R15
Auflagen zu Reifen
Stufenheck; bis 910kg
zul.Achslast; 11A; 22B;
54A
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22F
Coupe;
Automatikgetriebe
3Gang; 51G
Coupe;
Automatikgetriebe 3Gang
Coupe;
Automatikgetriebe 3Gang
Coupe;
Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 22B
Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 54A
Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 22B; 54A
Cabrio; Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 51G
Cabrio; Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 51G
Stufenheck; 11A; 22F;
51G
12K; 51G; 52J; 662
12K; 51G
12A; 51G
Auflagen zu Reifen
Stufenheck; bis 910kg
zul.Achslast; 11A; 22B;
54A
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22F
Coupe; 11A; 54A
Coupe
Coupe; 51G
Coupe; 11A; 22B; 54A
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22F;
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADX
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 72U; 725; 73C;
74A; 74P; ADX
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADP; ADX
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 5
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80-, 90-QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E399/1
66 - 101 195/55R15-83
89 Q
195/60R15-86
66 - 123 205/50R15
205/50R15-85
98
205/55R15-87
98 - 128 195/65R15
205/60R15
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22B
Stufenheck; 11A; 22F;
51G
Stufenheck; 11A; 22F
Coupe; 11A; 54A
Coupe; 51G
Coupe; 51G
Coupe; 11A; 22B; 54A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADX
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 5
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 6
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
AD2) Ein Mindestfreiraum zwischen Reifen und Spurstangengelenken von 5 mm muß gewährleistet sein.
Ist der Mindestfreiraum von 5 mm nicht gegeben, so müssen die serienmäßigen Spurstangengelenke
gegen geschmiedete Spurstangengelenke nach Audi-Teile-Nr. 811 419 802 K (runde Spurstangen mit
dazugehörigen Kugelgelenkköpfen, ab 1983 Serie) ausgetauscht werden.
AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr
erforderlich.
ADM) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.1983 (ab
Fahrgestellnummer 44ZDN084848 bzw. 44ZDA073834) zulässig.
ADP) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
Modelljahr 1990 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ8.ZL... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 5
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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ADX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ C40+45 an der
Vorderachse nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 1 von 12
Fahrzeughersteller
: FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 108/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 F
Z 65 705 35 F
1084634
10846342
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 63.4 ZM
Ø70.4 / 63.4 ZM
63,4
63,4
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
670
Kunststoff
640
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
1975
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AAL; ABL; ALL; AFL; ANL; BAP; BCV; BFW; BNP; ECT;
DNX; DNW; DFW; DBX; DBW; DAX; DAW; BNW; RBT; JH1; JD3;
JBS; JAS; GNR; GGR; GFR; GFJ; GBP4; GBP; GBG4; GBG; GBC;
GAL; BNG4; BFP; BAW
Zubehör
: RM 1, Zentrierring beige
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : ABFT; GAF; AFF; AWF; ALF
Zubehör
: RS 1, Zentrierring beige
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*97/27*0037*..
DAW
55 - 86
e13*98/14D0057*..,
DAX
55 - 96
DBW
DBX
DFW
DNW
DNX
e13*98/14*0057*..
e13*97/27*0038*..
e13*98/14D0058*..,
e13*98/14*0058*..
e13*97/27*0039*..
e13*97/27*0040*..
e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Reifen
195/55R15 85
195/60R15-87
205/50R15-85
205/55R15-87
Verkaufsbezeichnung:
FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*96/79*0027*..
96
205/60R15
BCV
96 - 125 195/60R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 22F; 24J; 24M
11A; 22B; 22F; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22F; 51G
51G
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung:
FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*93/81*0053*..
43 - 85
AAL
e11*93/81*0051*..
ABL
e11*93/81*0052*..
AFL
e11*93/81*0055*..
ALL
e11*93/81*0054*..
ANL
Reifen
185/55R15-81
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
ABFT
E115
97
195/50R15
ALF
E076
54 - 77
185/55R15-81
195/50R15-81
ALF
E076/1
66 - 77
205/50R15-85
195/50R15
54 - 77
185/55R15-81
195/50R15-81
66 - 77
ALL
F538
52 - 77
96
205/50R15-85
195/50R15
185/55R15-81
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15
205/50R15-85
ALL
F538
96
ALL
F538
77 - 96
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15
205/50R15-85
215/45R15-82
195/50R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 33H; 5DV; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33H
11A; 21B; 22B; 22D; 22F;
24C; 24D; 33H
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33H
11A; 21B; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 51G
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 51G
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 362
11A; 21B; 22B; 22D; 22F;
24C; 362
11A; 21B; 22B; 24J; 362
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 362;
51G
11A; 21B; 22B; 22D; 24C;
362
11A; 21B; 22B; 24J; 362
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 51G
11A; 21B; 22B; 24C
11A; 21B; 22B; 24J
Nacharbeit HA ab Werk;
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
bis Nachtrag 7;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
ab Nachtrag 8;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
bis Nachtrag 7;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:
FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F538
55 - 85 185/55R15-81
ALL
195/50R15-82
205/50R15-85
AWF
E085
77
215/45R15-82
195/50R15
40 - 66
185/55R15-81
195/50R15-81
AWF
E085/1
40 - 66
205/50R15-85
185/55R15-81
195/50R15-81
GAF
E041
37 - 77
205/50R15-85
185/55R15-81
195/50R15-81
GAF
E040
37 - 77
205/50R15-85
185/55R15-81
195/50R15-81
GAF
E040/1
37 - 77
205/50R15-85
185/55R15-81
195/50R15-81
GAF
E041/1
66 - 77
205/50R15-85
195/50R15
37 - 77
185/55R15-81
195/50R15-81
66 - 77
205/50R15-85
195/50R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 22D; 22F;
24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
51G
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 51G
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 51G
Auflagen
ab Nachtrag 8;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:
FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F508/1, F509/1,
44 - 77 185/55R15-81
GAL
G146
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
96 - 110 185/55R15-81
195/50R15
205/50R15-85
GAL
F508, F509
44 - 77
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
96 - 110 185/55R15-81
195/50R15
205/50R15-85
GAL
F508/1, F509/1,
G146
44 - 85
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
GAL
F508/1, F509/1,
G146
77 - 85
195/50R15
110
185/55R15-81
195/50R15
205/50R15-85
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F108, F109
GFJ
37 - 76
Reifen
195/45R15 78
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 33H; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33H; 362
nicht Kombi; 11A; 21B;
22B; 22D; 22F; 24C; 24D;
33H; 362
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33H; 362
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 362;
51G
nicht Kombi; 11A; 21B;
22B; 22D; 24C; 362
11A; 21B; 22B; 24J; 362
11A; 22B; 33H; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 33H;
362
nicht Kombi; 11A; 21B;
22B; 22D; 22F; 24C; 33H;
362
11A; 21B; 22B; 24J; 33H;
362
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 362;
51G
nicht Kombi; 11A; 21B;
22B; 22D; 24C; 362
11A; 21B; 22B; 24J; 362
11A; 22B; 33H; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33H
11A; 21B; 22B; 22D; 22F;
24C; 24D; 33H
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33H
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33H; 51G
11A; 22B; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 51G
11A; 21B; 22B; 24C
11A; 21B; 22B; 24J
Auflagen zu Reifen
FEP; 11A; 21B; 22B;
24K; 33H; 362
Auflagen
bis Nachtrag 4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:
FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F108/1, F109/1
37 - 77
GFJ
Reifen
195/45R15 78
76 - 96
195/45R15 78
37 - 77
195/45R15 78
76 - 96
195/45R15 78
e13*93/81*0008*..,
e13*95/54*0008*..
e13*93/81*0009*..,
e13*95/54*0009*..
37 - 76
195/45R15-78
76
205/45R15-79
195/50R15
e1*2001/116*0210*.
e1*98/14*0191*..
43 - 110 185/55R15 82
GFJ
JAS
JBS
JD3
JH1
G007
Verkaufsbezeichnung:
FORD KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e9*95/54*0019*..
RBT
37 - 51
Verkaufsbezeichnung:
FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*95/54*0046*..
BAP
66 - 96
e1*98/14*0124*..
BAW
66 - 125
e1*95/54*0045*..
BFP
e1*98/14*0125*..
BFW
FF8; nicht XR 2I; 11A;
21B; 22B; 24C; 24M; 362
XR 2I; 11A; 21B; 22B;
362
Auflagen
bis Nachtrag 4;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34I; 51A;
71K; 72U; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; FF1
bis Nachtrag 2;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34I; 51A;
71K; 72U; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; FF1
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
215/45R15 84
11A; 22B; 22F; 24J; 24M;
5CK
11A; 22B; 22F; 24C; 24D
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
51G
11A; 21B; 22F; 24C; 24D;
51J; 663
11A; 21B; 22F; 24C; 24D
11A; 21B; 22F; 24C; 24D
11A; 21B; 22F; 22G; 24C;
24D
11A; 21B; 22F; 24C; 24D
Reifen
185/60R15 84
195/50R15 82
195/55R15 85
195/60R15 88
205/50R15 86
205/55R15 88
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 660
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 22F; 24C; 24D
11A; 22F; 24C; 24D
11A; 22F; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Reifen
195/45R15-78
Auflagen zu Reifen
FGA; 11A; 22B; 24C;
24M; 367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Reifen
195/55R15-84
195/60R15
205/50R15-86
205/55R15
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 5EA
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J; 51G
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 57I
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
195/50R15 82
205/45R15 81
205/50R15 86
Verkaufsbezeichnung:
FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0194*..
JU2
50 - 74
Auflagen zu Reifen
FF8; nicht XR 2I; 11A;
21B; 22B; 24C; 24M; 362
XR 2I; 11A; 21B; 22B;
362
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; SC4
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 12
Verkaufsbezeichnung:
FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G387
65 - 100 195/55R15-85
BNP
195/60R15-87
205/50R15-85
205/55R15-87
65 - 125 195/60R15
205/50R15-86W
205/55R15
125
195/55R15
e1*95/54*0047*..
BNP
66 - 96 205/50R15-86
e1*98/14*0126*..
66 - 125 195/60R15
BNW
205/55R15
225/50R15-90
GBP
G274
GBP4
H028
GBP4
H028
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 5EG
11A; 22B; 54F
11A; 22B; 24J; 24M; 5EG
11A; 22B; 24J; 24M; 54F
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 51G; 52J
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 57I
125
205/50R15-86W 11A; 22B; 24J; 24M
65 - 85 195/55R15-84 bis 1000kg zul.Achslast;
11A; 22B; 5EA; 51J
65 - 100 195/55R15-85 11A; 22B; 51J
195/60R15-87 11A; 22B; 54F
205/50R15-85 11A; 22B; 24J
205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 54F
65 - 125 195/60R15
11A; 22B; 51G
205/50R15-86 11A; 22B; 24J
205/55R15
11A; 22B; 24J; 51G
125
195/55R15
11A; 22B; 51G; 52J
97
195/55R15
11A; 22B; 51G; 52J
195/60R15
11A; 22B; 51G
205/50R15-85 11A; 22B
205/55R15
11A; 22B; 51G
97
Verkaufsbezeichnung:
FORD ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E086
40 - 77
AFF
195/55R15
195/60R15
205/50R15-85
205/55R15
11A; 22B; 51G; 52J
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J; 51G
Reifen
185/55R15-81
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 51G
195/50R15-81
AFF
E086/1
40 - 77
205/50R15-85
185/55R15-81
195/50R15-81
66 - 77
205/50R15-85
195/50R15
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 12
Verkaufsbezeichnung:
FORD ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E087
40 - 77
AFF
Reifen
185/55R15-81
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 663
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362
11A; 22B; 24D; 57F; 57M
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 362; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
74U
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 24M; 367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung:
FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0018*..
85 - 100 215/60R15-90
GFR
85 - 152 195/65R15
205/60R15
205/65R15-93
152
215/60R15-92
G968
85 - 110 215/60R15-90
GGR
85 - 152 195/65R15
205/60R15
205/65R15-93
215/60R15
152
205/65R15
215/60R15-92
G968
85 - 110 215/60R15-91
GGR
85 - 152 195/65R15
205/60R15
205/65R15-93
215/60R15
152
205/65R15
215/60R15-93
e1*93/81*0019*..,
GNR
85 - 100 215/60R15-91
e1*95/54*0019*..
85 - 152 195/65R15
205/60R15
205/65R15-93
152
215/60R15-93
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung:
FORD SIERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E433, E433/1
88 - 110 195/55R15-85
BNG4
Auflagen zu Reifen
11A; 21B
195/50R15-81
AFF
E087/1
40 - 77
185/55R15-81
195/50R15-81
66 - 77
Verkaufsbezeichnung:
FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*95/54*0024*..
ECT
66 - 92
205/50R15-85
195/50R15
Reifen
195/50R15
215/45R15-82
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 12
Verkaufsbezeichnung:
FORD SIERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
C689
44 - 84
GBC
Reifen
195/50R15-81
195/55R15-83
44 - 110 195/55R15-84
GBC
C689/1
44 - 85
GBG
E400
49 - 85
195/50R15-81
195/55R15-83
44 - 110 195/55R15-84
107
GBG
E400/1
GBG
E400/2
GBG4
E434, E434/1
49 - 77
49 - 88
74 - 107
107
55 - 74
55 - 88
74 - 107
107
88 - 110
195/50R15-81
195/55R15-83
195/55R15-84
195/50R15-81
195/55R15-83
195/55R15
195/55R15-84
195/50R15-81
195/55R15-83
195/55R15
195/55R15-84
195/55R15
205/50R15-85
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 54A
11A; 21B
11A; 21B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
11A; 21B; 54A
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
11A; 21B; 54A
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
11A; 21B; 54A
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 51G
725; 73C; 74A; 74H;
11A; 21B
74P; FF1
11A; 21B; 54A
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 51G
725; 73C; 74A; 74H;
11A; 21B
74P; FF1
11A; 21B; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 72U;
34Q
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FF1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MAZDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring beige
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*93/81*0010*..,
37 - 55
JASM
JBSM
e13*95/54*0010*..
e13*93/81*0011*..,
e13*95/54*0011*..
Reifen
195/45R15-78
205/45R15-79
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
34I)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
Felgenhorn und Spurstange vorhanden ist.
34Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand (im entlasteten Zustand,
Fahrzeug steht nicht auf den Rädern) von 5 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw.
Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
195/50R15
Hinterachse:
205/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 6
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FEP) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit FORD-RS-FAHRZEUGTIEFERLEGUNG (Kennz. VA: RS 5050508 und HA: 5050509). Ausgenommen sind die
Fahrzeugausführungen C133 (1.4 S) und E136 (XR2i).
FF1) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
Radbolzenlänge von mindestens 19 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
auszutauschen.
FF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten der Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung ist zu
beachten.
FGA) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination an der Hinterachse herzustellen ist
durch den Einbau anderer Anschlagbegrenzer (orig. Ford Bestell-Nr. 1037 324) der Federweg zu
begrenzen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 108/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
P 65 705 15 F
P 65 705 15 F
P 65 705 15 F
1084651
1084651
1084651
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
65,1
65,1
65,1
zul.
Radlast
(kg)
620
635
640
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2016
1975
1960
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
11/99
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CITROEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 3
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm für Typ : C; D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFU*; J*8HX*;
J*8HZ*; L; N*A9A*; N*DHV*; N*DHY*; N*DJY*; N*KFX; N*LFX*;
N*LFY; N*LFZ; N*NFZ; N*RFV; N*RHY; N*VJZ*; N*WJZ; X 1; X*BFZ;
X*DHW; X*DHX; X*LFX; X*LFY; X*P8C; X*RFV; X*RFX; X*RGX;
X*RHY; X*RHZ; X11A, X17A, X19B; X11E,X11E/A,X12E..; X12B;
X12D; X12F; X12G X15G; X12H,X13H; X13E, X13E/A; X14A,
X17B; X14B, X18E; X14F, X15F; X14H; X15B; X15C, X16C; X15E,
X15E/A; X16A, X13C; X16D, X11F; X16E, X16E/A; X16G; X17E;
X17F; X18A; X18D, X11G, X13G..; X19C, X19E
120 Nm für Typ : U***** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0283*.. 44 - 80
J*HFX
e2*2001/116*0344*..
J*KFU*
e2*2001/116*0284*..
J*KFV*
e2*2001/116*0285*..
J*NFU*
e2*2001/116*0286*..
J*8HX*
e2*2001/116*0316*..
J*8HZ*
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*98/14*0256*..
44 - 80
F*HFX*
e2*2001/116*0289*..
F*KFU*
e2*98/14*0257*..
F*KFV*
e2*98/14*0258*..
F*NFU*
e2*98/14*0259*..
F*8HX*
e2*98/14*0261*..
F*8HY*
e2*2001/116*0317*..
F*8HZ*
e2*2001/116*0318*..
F*9HX*
e2*2001/116*0329*..
F*9HZ*
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
195/55R15 85
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J; 367; 54A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
Reifen
185/60R15 84
195/50R15 82
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 660
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
Citroen C3; Citroen
C3 X-TR;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0266*.. 50 - 80
185/65R15 88
H
195/60R15 88
205/55R15 88
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0302*.. 65 - 80
L
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 662
11A; 22B; 24D; 24J
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
744; 76Q
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Coupe; Limousine; 2türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 22I; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0345*.. 80 - 103 205/65R15 94
U*****
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 24M
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*98/14*0216*..
66 - 103
D*RFN*
e2*98/14*0249*..
D*RHS*
e2*98/14*0219*..
D*RHY*
e2*98/14*0220*..
D*RHZ*
e2*98/14*0217*..
D*RLZ*
e2*98/14*0221*..
D*4HX*
e2*98/14*0215*..
D*6FZ*
215/65R15 96
225/55R15 92
225/60R15 96
11A; 24M
11A; 24D
11A; 24D
Reifen
195/65R15
205/60R15 91
205/65R15
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
51G
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*98/14*0153*..
C
65 - 100 185/65R15-88
51G
11A; 80L
Auflagen zu Reifen
11A; 22L; 662
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 120
Nm;
Grand C4 Picasso;
C4 Picasso;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q
Auflagen
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 76Q; CC2
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G411
50 - 89 195/55R15-84
X1
e2*93/81*0116*..,
e2*98/14*0116*..
e2*93/81*0123*..,
e2*98/14*0123*..
e2*93/81*0124*..,
e2*98/14*0124*..
e2*93/81*0117*..,
e2*98/14*0117*..
e2*93/81*0118*..,
e2*98/14*0118*..
e2*93/81*0125*..,
e2*98/14*0125*..
e2*93/81*0120*..,
e2*98/14*0120*..
e2*93/81*0119*..,
e2*98/14*0119*..
e2*93/81*0121*..,
e2*98/14*0121*..
e2*93/81*0191*..,
e2*98/14*0191*..
e2*93/81*0180*..,
e2*98/14*0180*..
e2*93/81*0001*..
66 - 98
66 - 112
80 - 108
98 - 112
55 - 98
185/65R15
195/55R15
205/60R15
205/55R15
185/65R15
195/60R15-88
Auflagen zu Reifen
CBT; bis 1000kg
zul.Achslast; 11A; 22B;
24J
CBT; bis 1000kg
zul.Achslast; 11A; 22B;
24C
bis 1050kg zul.Achslast;
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24J; 51G; 662
11A; 22B; 24J; 51G
11A; 22B; 24C; 51G
11A; 22B; 24C; 51G
51G; 662
51J
74
195/55R15-84
205/50R15-85
205/55R15-87
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
X11E,
X11E/A,
X12E..
e2*93/81*0013*..
74
X12B
X12D
X12F
e2*93/81*0003*..
e2*93/81*0065*..
e2*93/81*0069*..
55 - 66
65 - 66
185/65R15
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15-90
205/50R15-85
205/55R15-87
195/55R15-84
51G; 662
11A; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24J
X12G
X15G
e2*93/81*0067*..
80
205/60R15
11A; 22B; 24C; 51G
205/50R15-85
205/55R15-87
X*BFZ
X*DHW
X*DHX
X*LFX
X*LFY
X*P8C
X*RFV
X*RFX
X*RGX
X*RHY
X*RHZ
X11A,
X17A,
X19B
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0131*..
81
185/65R15
X12H,
X13H
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15-90
e2*93/81*0015*..
X13E,
98
185/65R15
X13E/A
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15-90
e2*93/81*0002*..
X14A,
89
195/55R15-84
X17B
205/50R15-85
205/55R15-87
Auflagen zu Reifen
51G; 662
11A; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
51G; 662
11A; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
X14B,
X18E
e2*93/81*0006*..
66
195/55R15-84
205/50R15-85
205/55R15-87
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
X14F,
X15F
e2*93/81*0008*..
110
205/55R15-87
11A; 22B; 24C
X14H
X16G
X17E
e2*93/81*0154*..
e2*93/81*0070*..
e2*93/81*0018*..
55 - 66
X15B
e2*93/81*0007*..
50
185/65R15
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15-90
195/55R15-84
205/50R15-85
205/55R15-87
51G; 662
11A; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
X15C,
X16C
e2*93/81*0019*..
81
195/55R15-84
205/50R15-85
205/55R15-87
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
X15E,
X15E/A
e2*93/81*0014*..
89
X16A,
X13C
e2*93/81*0005*..
51
185/65R15
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15-90
195/55R15-84
205/50R15-85
205/55R15-87
51G; 662
11A; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C
11A; 22B; 24C
X16D,
X11F
e2*93/81*0021*..
108
205/60R15
11A; 22B; 24C; 51G
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0016*..
108
205/60R15
X16E,
X16E/A
X17F
e2*93/81*0017*..
68
X18A
e2*93/81*0004*..
68
X18D,
X11G,
X13G..
e2*93/81*0022*..
80
205/60R15
X19C,
X19E
e2*93/81*0020*..
97
185/65R15
205/55R15-87
185/65R15
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15-90
195/55R15-84
205/50R15-85
205/55R15-87
Verkaufsbezeichnung:
CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*93/81*0112*..
42 - 98 195/50R15-82
N*A9A*
e2*93/81*0114*..
N*DHV*
195/55R15
e2*93/81*0115*..,
N*DHY*
N*DJY*
N*KFX
N*LFX*
N*LFY
N*LFZ
N*NFZ
N*RFV
N*RHY
N*VJZ*
N*WJZ
e2*98/14*0115*..
e2*93/81*0113*..
e2*93/81*0104*..,
e2*98/14*0104*..
e2*93/81*0106*..,
e2*98/14*0106*..
e2*93/81*0108*..,
e2*98/14*0108*..
e2*93/81*0107*..,
e2*98/14*0107*..
e2*93/81*0105*..,
e2*98/14*0105*..
e2*93/81*0109*..,
e2*98/14*0109*..
e2*93/81*0189*..,
e2*98/14*0189*..
e2*93/81*0111*..,
e2*98/14*0111*..
e2*93/81*0175*..,
e2*98/14*0175*..
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24C; 51G
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
51G; 662
Kombi; Frontantrieb;
11A; 24J
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24C
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 22B; 24C
725; 73C; 74A; 74H
11A; 22B; 24J
Limousine;
11A; 22B; 24C
Frontantrieb;
11A; 22B; 24C
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
11A; 22B; 24C; 51G
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
11A; 22B; 24J; 51G; 662 Limousine;
11A; 22B; 24C
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B
nur bis
11A; 22B; 22D; 367; 51G e2*98/14*0189*01;
Kombi; Coupe;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: PEUGEOT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 6 von 14
Zubehör
: RS 3
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 90 Nm für Typ : K; 15 B; 15 E; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*;
2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY;
2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*;
3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*; 4 B; 4 E; 7; 7A; 7*A9A; 7D;
7*DHV; 7*DHY; 7*DJY; 7*KFW*; 7*KFX; 7*LFY*; 7*LFZ; 7*NFT*;
7*NFZ; 7*RFV; 7*RHY; 7*RHY*; 7*WJY; 7*WJZ; 8*BFZ; 8*DHW;
8*DHX; 8*D8B; 8*LFX; 8*LFY; 8*P8C; 8*RFN*; 8*RFR; 8*RFV;
8*RGX; 8*RHS*; 8*RHY; 8*RHZ; 8*RLZ*; 8*XFX; 8*XFZ; 8*3FZ;
8*4HX*; 8*6FZ*
120 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment; 4***** erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0300*.. 50 - 80
185/60R15 84
K
195/50R15 82
195/55R15 85
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*98/14*0212*..
2*HFX
40 - 66
e2*93/81*0169*..
2*HFY
e2*93/81*0168*..,
2*HFZ
e2*98/14*0168*..
66
e2*2001/116*0291*..
2*KFU*
e2*98/14*0237*..
2*KFW*
e2*93/81*0170*..
2*KFX
e2*93/81*0171*..,
2*NFZ*
2*RHY
2*WJY
2*WJZ
2*8HX*
2*8HZ*
2*HFX
2*KFU*
2*KFW*
2*NFU*
2*RFN*
2*RHY
2*8HX*
2*8HZ*
2*9HY*
2*9HZ*
e2*98/14*0171*..
e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
e2*98/14*0250*..
e2*2001/116*0311*..
e2*98/14*0212*..
e2*2001/116*0291*..
e2*98/14*0237*..
e2*98/14*0238*..
e2*98/14*0239*..
e2*98/14*0174*..
e2*98/14*0250*..
e2*2001/116*0311*..
e2*2001/116*0343*..
e2*2001/116*0310*..
Reifen
185/55R15-81
195/50R15-82
215/45R15-84
195/55R15
44 - 80 185/55R15 82
44 - 100 195/50R15 82
195/55R15 85
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 660
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
744; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24C; 24M; 663
11A; 22B; 24C; 24D; 366
11A; 22B; 24C; 24D; 366
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
51G
Auflagen
Pkw geschlossen;
nicht Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
11A; 22B; 24J; 663
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M; 54F
11A; 22B; 24C; 24M
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 7 von 14
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*98/14*0238*..
80 - 100
2*NFU*
e2*98/14*0239*..
2*RFN*
e2*93/81*0172*..
2*RFR
e2*2001/116*0343*..
2*9HY*
e2*2001/116*0310*..
2*9HZ*
Reifen
185/55R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24M; 663
11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D
11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 51G
11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D
Auflagen
Pkw geschlossen;
Cabrio; nicht Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
Reifen
185/65R15 88
195/60R15 88
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 662
11A; 24J; 24M
185/65R15 88
195/60R15 88
11A; 24J; 24M; 662
11A; 24J; 24M
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 120
Nm;
nicht Escapade
(Ausf. WU****);
Kombi; Frontantrieb;
nicht m.erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q
erhöhtes
Anzugsmoment 120
Nm;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76Q
Reifen
195/50R15-82
195/55R15-84
215/45R15-82
89 - 112 185/55R15
110 - 112 195/55R15
44 - 74 185/55R15-81
205/45R15-81
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 12A; 22B
11A; 12A; 22B
11A; 12A; 22B
12A; 51G; 663
11A; 12A; 22B; 51G
12A; 33H; 663
11A; 12A; 22B; 33H
11A; 12A; 22B; 33H
195/50R15-82
195/55R15
215/45R15-84
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0340*.. 54 - 88
W*****
W*****
e2*2001/116*0340*..
50 - 88
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G264
7
89
G264
7A
7
7A
G264
G264
Auflagen
ab Nachtrag 1;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74H
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74H
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 14
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*93/81*0144*..
43 - 98
7*A9A
e2*93/81*0167*..
7*DHV
e2*93/81*0145*..
7*DHY
e2*93/81*0146*..
7*DJY
e2*98/14*0240*..
7*KFW*
e2*93/81*0147*..
7*KFX
e2*93/81*0148*..,
7*LFY*
7*LFZ
7*NFT*
7*NFZ
7*RFV
7*RHY
7*RHY*
7*WJY
7*WJZ
7D
e2*98/14*0148*..
e2*93/81*0149*..
e2*98/14*0241*..
e2*93/81*0150*..
e2*93/81*0151*..
e2*93/81*0081*..
e2*98/14*0081*..
e2*93/81*0086*..,
e2*98/14*0086*..
e2*93/81*0190*..
G720
74
89
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0288*..
50 - 80
3*KFU*
e2*98/14*0242*..
3*KFW*
e2*2001/116*0243*..,
3*NFU*
3*RHY*
3*8HZ*
3*9HV*
3*9HY*
3*9HZ*
3*KFU*
3*KFW*
3*NFU*
3*RHY*
3*8HZ*
3*9HV*
3*9HY*
3*9HZ*
e2*98/14*0243*..
e2*98/14*0245*..
e2*98/14*0251*..
e2*2001/116*0333*..
e2*2001/116*0299*..
e2*2001/116*0287*..
e2*2001/116*0288*.. 50 - 80
e2*98/14*0242*..
e2*2001/116*0243*..,
e2*98/14*0243*..
e2*98/14*0245*..
e2*98/14*0251*..
e2*2001/116*0333*..
e2*2001/116*0299*..
e2*2001/116*0287*..
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*2001/116*0362*.. 66 - 88
4*****
Reifen
185/55R15 82
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 51J; 663 Cabrio; Kombi;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
215/45R15-82
215/45R15-82
11A; 21B; 22B; 24M; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24M
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
195/65R15 91
205/60R15 91
11A; 24J; 24M
Peugeot 307 SW;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
Reifen
195/65R15
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22I; 22M; 24M
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 120
Nm;
11A; 22I; 22M; 24M
Schrägheck;
11A; 22B; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 405
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E666
47 - 116 195/50R15-82
15 B
195/55R15
195/55R15-83
Auflagen zu Reifen
RAQ; 11A; 22B
RAQ; 11A; 22B; 51G
RAQ; 11A; 22B
15 B
E666/1
47 - 108 195/50R15-82
195/55R15
195/55R15-83
RAQ; 11A; 22B
RAQ; 11A; 22B; 51G
RAQ; 11A; 22B
15 E
E815
47 - 88
195/50R15-82
195/55R15-83
RAQ; 11A; 22B
RAQ; 11A; 22B
15 E
E815/1
47 - 88
195/50R15-82
195/55R15-84
RAQ; 11A; 22B
RAQ; 11A; 22B
4B
E666/2
47 - 112 195/50R15-82
195/55R15
195/55R15-84
RAQ; 11A; 22B
RAQ; 11A; 22B; 51G
RAQ; 11A; 22B
4E
E815/2
47 - 89
195/50R15-82
195/55R15-83
RAQ; 11A; 22B
RAQ; 11A; 22B
Reifen
195/65R15
205/60R15-91
Auflagen zu Reifen
51G
195/65R15
205/60R15-91
51G
11A; 22B
Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*93/81*0024*..
55 - 81
8*BFZ
e2*93/81*0023*..
8*DHW
e2*93/81*0155*..
8*LFX
e2*93/81*0026*..
8*LFY
8*DHW
8*LFX
8*LFY
e2*93/81*0023*..
e2*93/81*0155*..
e2*93/81*0026*..
55 - 81
8*RFN*
8*RFR
e2*98/14*0223*..
e2*93/81*0088*..,
e2*98/14*0088*..
e2*93/81*0025*..,
e2*98/14*0025*..
97 - 100 205/60R15
8*RFV
11A; 367; 51G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74H; 75K; 76Q
Kombi; Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74H; 75K; 76Q
Coupe; Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
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Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e2*93/81*0024*..,
55 - 99
8*BFZ
e2*98/14*0024*..
55 - 108
e2*93/81*0023*..
8*DHW
99 - 152
e2*93/81*0027*..
8*DHX
e2*93/81*0028*..
8*D8B
e2*93/81*0155*..,
8*LFX
8*LFY
8*P8C
8*RFN*
8*RFR
8*RFV
8*RGX
8*RHS*
8*RHY
8*RHZ
8*RLZ*
8*XFX
8*XFZ
8*3FZ
8*4HX*
8*6FZ*
8*DHW
8*DHX
8*LFX
8*LFY
8*P8C
8*RFN*
8*RFR
8*RFV
8*RGX
8*RHS*
8*RHY
8*RHZ
8*RLZ*
8*XFX
8*XFZ
8*3FZ
8*4HX*
8*6FZ*
e2*98/14*0155*..
e2*93/81*0026*..,
e2*98/14*0026*..
e2*93/81*0029*..
e2*98/14*0223*..
e2*93/81*0088*..,
e2*98/14*0088*..
e2*93/81*0025*..,
e2*98/14*0025*..
e2*93/81*0073*..
e2*98/14*0264*..
e2*93/81*0087*..,
e2*98/14*0087*..
e2*93/81*0188*..,
e2*98/14*0188*..
e2*98/14*0222*..
e2*98/14*0090*..
e2*93/81*0101*..,
e2*98/14*0101*..
e2*98/14*0089*..
e2*98/14*0091*..
e2*98/14*0092*..
e2*93/81*0023*..
e2*93/81*0027*..
e2*93/81*0155*..,
e2*98/14*0155*..
e2*93/81*0026*..,
e2*98/14*0026*..
e2*93/81*0029*..
e2*98/14*0223*..
e2*93/81*0088*..,
e2*98/14*0088*..
e2*93/81*0025*..,
e2*98/14*0025*..
e2*93/81*0073*..
e2*98/14*0264*..
e2*93/81*0087*..,
e2*98/14*0087*..
e2*93/81*0188*..,
e2*98/14*0188*..
e2*98/14*0222*..
e2*98/14*0090*..
e2*93/81*0101*..,
e2*98/14*0101*..
e2*98/14*0089*..
e2*98/14*0091*..
e2*98/14*0092*..
Reifen
205/60R15 91
195/65R15
205/60R15
55 - 99 205/60R15 91
55 - 108 195/65R15
99 - 152 205/60R15
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 22B
51G
11A; 22B; 51G
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q; FGC
Kombi; Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q; FGC
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 7
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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CBT) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig, wenn die Reifengröße 185/65R15 in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragen ist (ausgenommen M+S-Größe).
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
RAQ) Durch Nacharbeit der Brems- bzw. ABS-Leitungen sowie deren Halterungen in den vorderen Radhäusern
ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal
zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 8
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 40 G
1144566
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 56.6 ZE
56,6
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM1 Zentrierring weiss
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO EVANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0068*. 96
KLAL
195/65R15 91
205/60R15 91
205/65R15 94
215/55R15 89
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO REZZO, TACUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0041*..
KLAU
66 - 94 195/60R15 88
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO/CHEVROLET NUBIRA,LACETT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0069*.. 69 - 90
KLAN
195/55R15
51G
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO/CHEVROLET REZZO, TACUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0041*.. 66 - 94
195/60R15 88
KLAU
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen
Evanda; nur bis
e4*2001/116*0068*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
Nubira (Stufenheck);
nicht Dieselmotor;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 40 G
1144641
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 64.1 ZN
64,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HONDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring blau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : BB1; BB2; BB3; CB7; CB8; CC1; CC7; CC9; CD7;
CD9; CE1; CE2
110 Nm für Typ : BB9; CB3; CE7; CE8; CE9; CF1; CG4; CG7; CG8;
CG9; CH2; CH5; CH6; CH7; CH8; MB6; MC2
Verkaufsbezeichnung:
ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0103*..
CG7
77 - 108 195/60R15-88
e11*98/14*0104*..
205/55R15-87
CG8
e11*98/14*0105*..
CG9
e11*98/14*0116*..
CH2
e11*98/14*0117*..
CH5
e11*98/14*0118*..
CH6
e11*98/14*0119*..
CH7
e11*98/14*0120*..
CH8
Verkaufsbezeichnung:
ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0048*..
CG4
108
195/65R15-91
205/60R15-91
Verkaufsbezeichnung:
CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*96/79*0090*..
MC2
124
195/55R15
205/50R15-86
Verkaufsbezeichnung:
HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F280
CB3
66 - 98 185/65R15
195/60R15
195/60R15-87
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 24C; 24D
Stufenheck;
11A; 21B; 22B; 24C; 24D Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 22L; 24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
367; 51G
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G; 662
11A; 22B; 24M; 51G
11A; 22B; 24M
Auflagen
nicht Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
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Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F312
98 - 110 185/65R15
CB7
F714
195/60R15
CB8
F985
CC1
CC7
G247
CC9
G255
CD7
CD9
CE1
e11*93/81*0005*..
e11*93/81*0034*..
e11*93/81*0035*..,
G689
e11*93/81*0036*..,
G690
e11*93/81*0020*..
e11*93/81*0024*..
e11*93/81*0025*..
e11*93/81*0026*..
CE2
CE7
CE8
CE9
CF1
11A; 51G; 51J; 662
51G
11A; 22B; 22G; 24K
11A; 22B; 22G; 24K; 362
11A; 22B; 24M; 51G
11A; 22B; 24D; 24J
11A; 22B; 24C; 24D
51G; 662
51G
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
77 - 110 185/65R15
195/60R15
205/55R15-87
51G; 662
51G
11A; 22B; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
367; 51G
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22G; 51G
11A; 22B; 22G; 51G
11A; 22B; 22G; 24M
11A; 22B; 22G; 51G
nicht Allradlenkung; 51G
11A; 22B; 22G
nicht Allradlenkung
11A; 22B; 22G; 51G
nicht Allradlenkung; 51G
11A; 22B; 22G
nicht Allradlenkung
nicht Allradlenkung; 11A;
22B; 22G; 24M
11A; 22B; 22G; 24M
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Reifen
195/55R15
205/50R15-86
Verkaufsbezeichnung:
HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G256
BB1
136
195/60R15
205/55R15
225/50R15-90
F983
BB2
118
195/60R15
195/60R15
195/60R15-87
195/60R15-87
205/55R15
205/55R15
205/55R15-87
205/55R15-87
225/50R15-90
F984
Auflagen
F312 Lenkung Achse
1;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
85 - 96 185/65R15
85 - 116 195/60R15
205/55R15-87
205/60R15-89
98
195/60R15
205/55R15-87
205/60R15-89
100
185/65R15
100 - 110 195/60R15
205/55R15
205/60R15-89
Verkaufsbezeichnung:
HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*96/27*0070*..
MB6
124
BB3
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 22B; 24M; 51G
98
225/50R15-90
205/55R15
205/55R15-87
225/50R15-90
11A; 22B; 22G; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 9
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
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Verkaufsbezeichnung:
HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0036*..
98
185/65R15
BB9
195/60R15
205/55R15-87
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G; 52J; 662
11A; 21J; 22B; 24J; 24M;
51G
11A; 21J; 22B; 24J; 24M
11A; 21J; 22B; 22F; 24C;
24D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: ROVER
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring blau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
ROVER 600 SERIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0048*..,
RH
77 - 116 185/65R15
G529
77 - 147 195/60R15
205/55R15-87
205/60R15-89
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
11A; 22B; 22G; 24J
11A; 22B; 22G; 24J; 362
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 9
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 9
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 10
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 40 G
1144661
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 66.1 ZR
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 5, Zentrierring rot
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : P 10; P11; W 10
110 Nm für Typ : N16
113 Nm für Typ : C11
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN ALMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0129*..
N16
60 - 100 185/65R15 88
195/60R15 88
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F499/1
P 10
55 - 92 195/50R15-82
55 - 110 195/55R15-84
110
195/50R15
P 10
P 10
F499
F499/1
P11
e11*93/81*0060*..
P11
e11*93/81*0060*..
55 - 85 195/50R15-82
55 - 110 195/55R15-84
195/50R15-82
195/55R15-84
110
195/50R15
195/55R15
66 - 96 185/65R15-88
66 - 110 195/60R15-88
205/50R15-85
205/55R15-87
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
662
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
bis Nachtrag 1;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
ab Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
bis
e11*93/81*0060*01;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
ab
e11*93/81*0060*02;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B
631
11A; 22B
55 - 92
66 - 103 185/65R15-88
66 - 110 195/60R15-88
205/50R15-85
205/55R15-87
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
631
51G
11A; 367; 662
11A; 367
11A; 22B; 367
11A; 22B; 367
662
11A; 22B
11A; 22B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 10
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0060*..
66 - 103 185/65R15-88
P11
195/60R15-88
205/50R15-85
205/55R15-87
W 10
e1*93/81*0010*..,
F532
55 - 85
Verkaufsbezeichnung:
TIIDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0296*.. 78 - 93
C11
Auflagen zu Reifen
662
195/55R15-84
195/60R15-86
11A; 22B
Reifen
185/65R15 88
195/60R15 88
195/65R15 91
Auflagen zu Reifen
662
11A; 24J
11A; 24J
Auflagen
ab
e11*93/81*0060*02;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 11
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: DIAMOND, HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 40 G
1144671
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 67.1 ZT
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : J-1
110 Nm für Typ : EF; FC; J-2; LANTRA; RD; RD COUPE
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI LANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F900
63 - 93 185/55R15-81
J-1
195/50R15-81
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 21M; 663
11A; 21M; 22B
11A; 21M; 22B; 362
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI MATRIX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0059*..
60 - 91 195/55R15
FC
205/50R15 86
205/55R15
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 22L
11A; 22B; 22L; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI RD, LANTRA, COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
H128
83 - 102 215/45R15-84
J-2
e11*93/81*0065*..
RD
RD COUPE e11*93/81*0065*..
J-2
LANTRA
RD
H128
e11*93/81*0037*..
e11*93/81*0037*..
50 - 94
185/55R15-81
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*97/27*0032*..,
EF
100 - 118 195/65R15-91
e4*98/14*0032*..
205/60R15
11A; 22B; 367; 51J; 663
Auflagen zu Reifen
11A; 21B
11A; 21B; 22B; 22L; 367;
51G
Auflagen
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
nur bis
e4*98/14*0032*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 11
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0032*..
96 - 127 205/65R15
EF
Auflagen zu Reifen
11A; 22L; 51G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
KIA CLARUS/CREDOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*93/81*0014*..,
GC
85 - 98 195/60R15-88
e13*96/27*0014*..,
205/55R15-87
e13*98/14*0014*..
225/50R15-90
11A; 24J; 367
Verkaufsbezeichnung:
KIA RS, CARENS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0121*..
FC
81
195/55R15
Auflagen zu Reifen
51G
FC
e11*98/14*0121*..
77 - 102 195/60R15 88
195/65R15 91
205/55R15 88
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 54A
11A; 22B
11A; 22B
Auflagen
ab e4*98/14*0032*04;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74H; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
nur bis
e11*98/14*0121*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
ab
e11*98/14*0121*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : C 10; C 50; E 16; E 30; EAO; E50
110 Nm für Typ : C 60; CS0; Z30
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI COLT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0271*.. 50 - 110 185/55R15
Z30
195/50R15 82
205/50R15 86
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D299
C 10
40 - 92 185/55R15-81
195/50R15-81
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 51G; 663
11A; 22I
11A; 22B
11A; 22I
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 22F; 362; 663 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 22F; 362
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 11
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E908
44 - 100 185/55R15-81
C 50
195/50R15-81
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI GALANT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E788/1
55 - 107 195/60R15
E 30
195/65R15-90
Auflagen zu Reifen
663
11A; 22B; 22F
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 364; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 364; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
E 30
E788
55 - 107 195/60R15
195/65R15-90
51G
EAO
e4*95/54*0014*..
51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J
E50
e1*93/81*0003*..,
G237
66 - 120 195/60R15
205/55R15-87
205/60R15-91
66 - 93 195/60R15-87
66 - 101 205/60R15-91
66 - 110 195/60R15
205/55R15-87
110
205/60R15
101
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15-91
101 - 125 195/60R15
125
205/60R15
E50
e1*93/81*0003*..,
G237
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E908/1
50 - 103 185/55R15-81
C 50
195/50R15-81
C 60
F973
66
185/55R15-81
195/50R15-81
11A; 21M; 22B; 24J
10N; 51G
11A; 21M; 22B; 24J
11A; 21M; 22B; 24J; 51G
Allradantrieb;
11A; 21M; 22B; 24J
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21M; 22B; 24J
12A; 51A; 71K; 72U;
51G
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21M; 22B; 24J; 51G
Auflagen zu Reifen
663
11A; 22B; 22F
663
11A; 22B; 22F
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0233*.. 60 - 99
195/55R15
51G; 52J
CS0
195/60R15
51G
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI SAPPORO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E613
E 16
91 - 95 195/60R15
195/65R15-90
205/55R15-87
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 364; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 11
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 4 von 7
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NETHERLAND
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*93/81*0005*..
DA0
85 - 103 195/50R15 82
DA0
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..
60 - 92
66 - 73
195/55R15 85
195/60R15-88
195/50R15-82
195/55R15-84
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 52J
11A; 22B; 54F
11A; 22B
11A; 22B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLVO
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
VOLVO S40, V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*93/81*0007*..,
V
66 - 103 195/50R15-82
e4*95/54*0007*..,
195/55R15
e4*96/27*0007*..,
215/45R15-84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
H284
V
e4*96/27*0007*..,
e4*98/14*0007*..
66 - 147 195/55R15
51G
V
e4*98/14*0007*..
75 - 147 185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15
662
11A; 22B
11A; 21B; 22B; 51G
Auflagen
nur bis
e4*93/81*0005*06;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; MBR
ab e4*93/81*0005*07;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; MBS
Auflagen
nur bis
e4*96/27*0007*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
nur bis
e4*98/14*0007*12;
ab e4*96/27*0007*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
ab e4*98/14*0007*13;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 11
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 11
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 11
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MBR) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).
MBS) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 12
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 M
1005541
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 54.1 ZB
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
54,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
555
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: TOYOTA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring hellgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : T 22
103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25
110 Nm für Typ : T23
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*96/79*0077*..
T 22
66 - 110 195/60R15
205/50R15-86
205/55R15-87
e11*2001/116*0196*.. 81 - 95
T25
195/65R15 91
205/60R15 91
215/55R15 89
225/55R15 92
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G004
T 19
73 - 98 195/55R15
195/55R15-84
195/60R15-86
205/50R15-86
205/55R15-87
116 - 129 185/65R15
195/60R15
G172
T19U
73 - 98 195/55R15
195/55R15-84
195/60R15-86
205/50R15-86
205/55R15-87
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J; 367
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
nur bis
e11*2001/116*0196*0
4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 21B; 22B
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 54A
11A; 22B
11A; 22B
51G; 662
51G
51G
11A; 54A
11A; 22B
11A; 22B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 12
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0010*..
54 - 98 195/55R15-84
T19U
195/60R15-86
205/50R15-86
205/55R15-87
11A; 54A
11A; 22B
11A; 22B
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F411
T 18
77 - 115 205/55R15-87
215/50R15-88
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 24M
115
T 18
F411
T 18 F
F410
T 20
e1*93/81*0006*..,
G608
T23
e11*98/14*0122*..
115
225/50R15-90
195/60R15
205/55R15
195/60R15
215/50R15
225/50R15-90
150 - 153 195/60R15
215/50R15
225/50R15-90
85
205/55R15-87
85 - 129 205/55R15
215/50R15-88
225/50R15-90
105 - 141 195/60R15
205/55R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M; 57I
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51G
51G
51G
51G
51G
11A; 22D
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B; 57I
51G
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
FzBreite=1705mm(schm
ale Ausf);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
FzBreite=1745mm(breite
Ausf.);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 12
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Vorderachse:
Reifengröße:
205/55R15
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 12
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 13
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: FUJI HEAVY IND.(J), ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
Z 65 705 35 M
1005561
1005561
1005561
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 56.1 ZD
Ø70.4 / 56.1 ZD
Ø70.4 / 56.1 ZD
56,1
56,1
56,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
519
Kunststoff
535
Kunststoff
555
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 5, Zentrierring natur
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 98 Nm für Typ : SG
100 Nm für Typ : GC/GF
Verkaufsbezeichnung:
SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*98/14*0087*..
SG
92
195/65R15
205/70R15
215/65R15
225/60R15 96
225/65R15 99
225/70R15
Verkaufsbezeichnung:
SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*95/54*0026*..,
66 - 70 195/60R15 88
GC/GF
e13*96/79*0026*..,
e13*98/14*0026*..
66 - 92
195/55R15 85
205/55R15 88
85 - 92
195/60R15
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2126
2055
1975
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
11/99
11/99
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
51G
Auflagen
nur bis
e13*98/14*0087*02;
nur bis
e1*2001/116*0209*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
54A
11A; 21B; 22B; 22F
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
24J; 24M
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
51G
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: ROVER
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 7, Zentrierring natur
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 13
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:
ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0111*..
85 - 130 195/65R15-91
RJ
205/60R15-91
205/65R15-94
215/60R15-94
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D
Auflagen
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 13
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 14
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 M
1005571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 57.1 ZF
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
555
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 9, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:
AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0131*.., 55 - 81
8Z
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Reifen
185/55R15 82
Auflagen zu Reifen
663
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 367
725; 73C; 74A; 74P;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 916
367
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
367
e1*98/14*0131*..
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0042*..,
8L
66 - 110 185/65R15
e1*98/14*0042*..
66 - 132 195/65R15 91
205/60R15 91
225/55R15-92
8L
e1*98/14*0042*..
66 - 110 185/65R15
66 - 132 195/65R15
205/60R15 91
225/55R15 92
8L
e1*95/54*0042*..,
e1*98/14*0042*..
66 - 110 185/65R15
Auflagen zu Reifen
51G; 662
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0042*13;
Allradantrieb;
11A; 21B; 22B; 24M; 367; Frontantrieb;
686
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
51G; 662
ab e1*98/14*0042*14;
51G
Allradantrieb;
11A; 24M
Frontantrieb;
11A; 22F; 24D; 24J; 686 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
12M; 51G; 662
Reifen mit
Schneeketten;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 14
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 9, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : 1 L
120 Nm für Typ : 1M; 6L
Verkaufsbezeichnung:
IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*2001/116*0041*.., 47 - 74
195/50R15 82
6L
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
Auflagen
IBIZA; CORDOBA;
11A; 24J; 24M; 5DV
11A; 24J; 24M; 51G; 52J;
663
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
e9*98/14*0041*..
205/45R15 81
47 - 110 185/55R15
195/55R15 85
205/50R15 86
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*95/54*0021*..,
85 - 110 195/50R15
1L
F763
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*97/27*0026*..,
50 - 110 195/65R15
1M
e9*98/14*0026*..
205/60R15-91
225/55R15-92
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 24C; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24C
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
11A; 22B; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
686
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 9, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:
FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0123*..
6Y
37 - 85
37 - 96
6Y
e11*98/14*0123*..
44 - 85
Reifen
185/55R15-81
195/50R15 82
185/55R15
195/50R15 86
205/50R15 86
215/45R15 84
185/55R15-81
195/50R15 82
205/50R15 86
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 663
11A; 24J; 24M
11A; 24M; 51G; 663
11A; 24J; 24M
11A; 24D; 24J
11A; 24J; 24M
663
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Kombi; Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 14
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:
ROOMSTER,FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0291*.. 47 - 77
185/55R15
5J
195/50R15 82
195/55R15 85
205/50R15 86
205/55R15 88
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*95/54*0066*..
1U
44 - 110 195/65R15
205/60R15
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 51G; 52J;
663
11A; 24D; 24J; 5DK
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
Auflagen
Roomster; Nicht
Scout; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J; 24M; 51G
Auflagen
nicht für
gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 9, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 35 I; 53 I
120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:
FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0301*..
5Z
kW
40 - 55
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
195/55R15 85
205/45R15 81
205/50R15 86
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 91
1J
Auflagen zu Reifen
Auflagen
GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
205/60R15 91
225/55R15-92
225/55R15-92
Frontantrieb; 11A; 22F;
24J; 24M; 367; 686
Allradantrieb; 11A; 22F;
24J; 24M; 367
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 14
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:
GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15
1J
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
BORA(Limousine);
205/60R15
51G
225/55R15-92
Frontantrieb; 11A; 22F;
24J; 24M; 367; 686
Allradantrieb; 11A; 22F;
24J; 24M; 367
GOLF VARIANT;
BORA
VARIANT;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Q
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
225/55R15-92
Verkaufsbezeichnung:
NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91
9C
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*..,
e1*98/14*0106*..
205/60R15-91
225/55R15-92
Verkaufsbezeichnung:
NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0205*. 55 - 110 195/65R15 91
1Y
205/60R15 91
225/55R15 92
11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P;
367; 686
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
367; 686
Auflagen
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung:
VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E664/1
53 I
85 - 118 195/50R15
215/45R15
85 - 140 205/50R15
140
215/45R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24M; 51G
11A; 22B; 24M; 631
11A; 22B; 24M; 51G
11A; 22B; 24M; 638
Auflagen
nur FAHRWERK II
lt.ABE;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung:
VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/79*0068*..
1H
66 - 85 215/45R15-82
F804
66 - 110 195/50R15
1HX0
215/45R15
66 - 128 205/50R15
128
215/45R15
e1*96/79*0068*..
140
205/50R15
1H
G156
1HX1
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 631
11A; 21B; 22B; 22F; 51G
11A; 22B; 63M
11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
51G
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
11A; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 14
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:
VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F894
66 - 85 195/50R15
1HX0F
205/50R15
215/45R15
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 22F; 51G
11A; 22B; 631
11A; 22B
Auflagen
Schrägheck;
11A; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E657/1
35 I
81 - 128 195/55R15
205/50R15
205/55R15-87
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 21B; 54A
Auflagen
ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
VE6
Verkaufsbezeichnung:
VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0174*.., 40 - 77
9N
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 663
Auflagen
nicht Polo-Fun;
195/50R15 82
205/45R15 81
40 - 96 195/55R15 85
205/50R15 86
215/45R15 84
96 - 110 185/55R15
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 5DV
11A; 24J; 24M
11A; 22B; 24D; 24J
11A; 24J; 24M
11A; 24M; 51G; 52J; 663
40 - 77
51G; 52J; 660
nicht Polo-Cross;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 915; SC4
Polo-Fun; PoloCross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z; 915; SC4
Reifen
185/55R15 82
e1*98/14*0174*...
9N
e1*2001/116*0174*..
185/60R15
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 14
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
638) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
DUNLOP
D40, SP Sport 8000
UNIROYAL
RTT1
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63M) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
DUNLOP
D40
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
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der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
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Radtyp: 65 705
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Fahrzeughersteller
: CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 M
10055712
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 57.1 ZO
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
558
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring lila
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : JA; JX; M?6?; PL; PT; S?7?
135 Nm für Typ : JR
Verkaufsbezeichnung:
CHRYSLER CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0058*..
85 - 164 195/65R15
PT
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
CHRYSLER NEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0007*..
85 - 109 185/55R15 82
PL
e11*93/81*0007*..
S?7?
PL
e11*98/14*0057*..
85 - 112 185/60R15 84
195/55R15-85
205/50R15-86
205/55R15-88
Verkaufsbezeichnung:
CHRYSLER SEBRING
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0138*..
104 - 149 185/65R15
JR
205/65R15
215/60R15 94
JR
e11*98/14*0138*..
104 - 149 185/65R15
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 365; 51G; 80G
Pkw geschlossen;
11A; 24J; 24M; 365; 80G Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 51J; 663
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
11A; 22B; 24J; 24M; 660 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 22B; 24C; 24D
725; 73C; 74A; 74H;
11A; 22B; 24C; 24D
74P
Auflagen zu Reifen
51G; 52J; 662
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M; 362
51G; 52J; 662
Auflagen
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
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Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
CHRYSLER STRATUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0012*..
96 - 120 185/65R15
JA
e11*93/81*0012*..
195/60R15-88
M?6?
195/65R15
205/55R15-87
205/60R15-91
e11*93/81*0028*..
JX
96 - 120 195/60R15-88
195/65R15-91
205/60R15-91
215/60R15-94
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 24J
11A; 24J
11A; 24J
11A; 22B; 24J; 367
Auflagen
bis Nachtrag 2; Pkw
geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 15
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 110/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
P 65 705 35 P
1105651
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
65,1
zul.
Radlast
(kg)
800
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0261*.. 55 - 92
A-H
Reifen
185/65R15
195/60R15
195/65R15
205/55R15 88
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0094*.. 55 - 92
A-H/C
185/65R15
195/60R15
195/65R15
205/55R15 88
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0293*..
55 - 92
A-H/SW
Reifen
185/65R15
195/60R15
195/65R15
205/55R15 88
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*97/27*0086*..,
T98
60 - 108 185/65R15
T98/NB
e1*98/14*0086*..
e1*97/27*0101*..,
e1*98/14*0101*..
195/60R15-88
205/55R15-87
225/50R15-90
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
51G
11A; 368
11A; 368
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
51G
11A; 368
11A; 368
Auflagen
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
51G
11A; 368
11A; 368
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L; 51G;
662
11A; 21B; 22B; 22L
11A; 21B; 22B; 22L; 24J
11A; 22B; 22F; 22L; 24M;
57F; 57I
Auflagen
Limousine;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 915
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0216*.. 60 - 108 185/65R15
T98/CNG
195/60R15-88
T98/KOMBI e1*97/27*0087*..,
e1*98/14*0087*..
205/55R15-87
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 51G; 662
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 24J
11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
57I
Auflagen
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 915
Auflagen zu Reifen
11A; 22L; 51G; 52J; 662
11A; 21B; 22B; 22L
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M; 57I
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
Frontantrieb; 11A; 21B;
21J; 22B; 24C; 24M; 51G
Frontantrieb; 11A; 21B;
21J; 22B; 24C; 24D; 51G
Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 24M; 51G
Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 24D; 51G
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Reifen
185/60R15
185/65R15
205/50R15 86
215/45R15 84
Auflagen zu Reifen
51G; 660
51G; 660
11A; 21B; 24J; 5EM
11A; 21P; 5EA
Auflagen
5-Loch Radanschluss;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Reifen
185/55R15 82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22F; 24J; 24M;
663
11A; 21B; 22F; 24J; 24M
11A; 21B; 21J; 22F; 24C;
24D
11A; 21B; 22F; 24D; 24J
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 915
Verkaufsbezeichnung:
ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0132*..
T98C
74 - 108 185/65R15
195/60R15 88
205/55R15 88
225/50R15 91
Verkaufsbezeichnung:
CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F406
CALIBRA125
A
Reifen
195/60R15
205/55R15
150
195/60R15
205/55R15
Verkaufsbezeichnung:
COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0179*..
COMBO-C
48 - 74
COMBO-C- e1*2001/116*0327*..
CNG
COMBO-C- K886
VAN
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung:
CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0148*..
CORSA-C
74
195/50R15 82
205/50R15 86
215/45R15
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
74
185/55R15 82
CORSA-C- L659
VAN
195/50R15 82
205/50R15 86
215/45R15
Verkaufsbezeichnung:
MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74
Reifen
185/60R15
195/60R15 88
205/50R15 86
205/55R15 88
Verkaufsbezeichnung:
OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E284/2
54 - 92
OMEGA-A
Reifen
195/65R15
195/65R15-90
205/55R15-87
205/60R15-89
205/65R15
205/65R15-93
215/60R15-90
225/50R15-90
195/65R15
205/65R15
OMEGA-A
E284/1
150
OMEGA-A
E284, E284/1
54 - 115 205/55R15-87
54 - 130 195/65R15
195/65R15-90
205/60R15-89
205/65R15
205/65R15-93
215/60R15-90
225/50R15-90
130
205/55R15-87
110 - 130 205/55R15-87
205/60R15-89
205/65R15-93
215/60R15-90
225/50R15-90
110 - 150 195/65R15
205/65R15
OMEGA-A
E284/2
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22F; 24J; 24M;
663
11A; 21B; 22F; 24J; 24M
11A; 21B; 21J; 22F; 24C;
24D
11A; 21B; 22F; 24D; 24J
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 915
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G; 660
11A; 21M; 22L; 22Q; 24J;
24M
11A; 22L; 22Q; 24D; 24J
11A; 21M; 22L; 22Q;
24D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
11A; 12A; 54A
12A
12A; 51G
12A
12A; 52A
11A; 12A; 52A; 54A; 57I
10N; 51G
10N; 12A; 51G
11A; 12A; 54A
51G
12A
12A; 51G
12A
12A; 52A
11A; 12A; 52A; 54A; 57I
11A; 12A; 54A; 57E; 57I
11A; 12A; 54A; 57E; 57I
12A
12A
12A; 52A
11A; 12A; 52A; 54A; 57I
10N; 51G
10N; 12A; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
54 - 92
OMEGA-A- E285, E285/1
CARAVAN
OMEGA-ACARAVAN
OMEGA-ACARAVAN
E285/2
E285/2
Reifen
195/65R15-90
205/55R15-87
205/60R15-90
215/60R15-90
225/50R15-90
54 - 130 195/65R15
195/65R15-91
205/65R15-93
215/60R15-93
110 - 130 195/65R15
195/65R15-91
215/60R15-93
110 - 147 205/65R15
205/65R15-94
147
195/65R15
54 - 87 205/55R15-87
54 - 92 195/65R15
195/65R15-90
205/60R15-90
205/65R15
205/65R15-93
215/60R15-90
225/50R15-90
Verkaufsbezeichnung:
OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0077*..
74 - 160 195/65R15
V94
205/65R15-94
215/60R15-94
Auflagen zu Reifen
11A; 12A; 54A; 57E; 57I
12A
12A; 52A
11A; 12A; 52A; 54A; 57I
51G
12A
12A; 52A
51G
12A; 52A
12A; 51G
12A
10N; 51G
11A; 12A; 54A; 57E; 57I
51G
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
12A
12A; 51G
12A
12A; 52A
11A; 12A; 52A; 54A; 57I
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
12A
12A
V94/Kombi
e1*98/14*0078*..
74 - 160 195/65R15
205/65R15-94
215/60R15-94
51G
OMEGA-B
V94
G684
e1*96/79*0077*..,
e1*98/14*0077*..
OMEGA-BCARAVAN
V94/Kombi
G685
74 - 155 195/65R15
205/65R15 94
215/60R15 94
225/55R15 92W
225/60R15 96
74 - 100 215/60R15-93
225/55R15-92
74 - 155 195/65R15
205/65R15-94
215/60R15
215/60R15-94
225/55R15
225/60R15-95
12K; 51G
12K
12A
12A
11A; 12A; 21B
12A
12A; 5GM
12K; 51G
12A
12A; 5GI; 631
12A
12A; 5GC; 631
11A; 12A; 21B
e1*96/79*0078*..,
e1*98/14*0078*..
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A
Auflagen
ab e1*98/14*0077*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 76Q
ab e1*98/14*0078*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
nur bis
e1*98/14*0077*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 76Q
nur bis
e1*98/14*0078*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:
SENATOR-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
110 - 130 215/60R15-90
SENATOR- E478/1
B
225/50R15-90
225/55R15-92
110 - 150 195/65R15
205/65R15
215/60R15
225/50R15
225/55R15
SENATOR- E478
66 - 130 215/60R15-90
B
225/50R15-90
225/55R15-92
66 - 145 195/65R15
205/65R15
215/60R15
225/50R15
225/55R15
Verkaufsbezeichnung:
SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15
R, VECTRA
Z-C/S
e1*2001/116*0291*..
74 - 114 195/65R15
Verkaufsbezeichnung:
VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
VECTRA-A E947/1
125
E948/1
VECTRAA-CC
VECTRAA-X
E951/1
150
Reifen
195/60R15
205/55R15-87
225/50R15-90
195/60R15
205/55R15
Verkaufsbezeichnung:
VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0030*..,
55 - 100 195/60R15-87
J96
e1*95/54*0030*..,
205/55R15-87
e1*98/14*0030*..
55 - 125 195/65R15
e1*95/54*0044*..,
205/60R15-89
J96/Kombi
e1*98/14*0044*..
225/50R15-90
225/55R15-92
Auflagen zu Reifen
52A
11A; 52A; 54A
52A
10N; 51G
10N; 51G
52A; 631
11A; 52A; 54A; 631
52A; 631
52A
11A; 52A; 54A
52A
51G
51G
52A; 631
11A; 52A; 54A; 631
52A; 631
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen zu Reifen
12G; 51G; 52J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12G; 51G; 52J
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 51G
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
57I
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24C; 24D; 51G
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M; 57I
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 686
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung:
VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0290*.. 74 - 110 205/60R15 91
Z-C
215/60R15 94
225/55R15 92
74 - 114 195/65R15
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
74 - 110 205/60R15 91
e11*2001/116*0214*..,
Z02 /
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
12A
11A; 12A; 22L
11A; 12A; 22L; 24J; 24M
12G; 51G
12A
11A; 12A; 22L
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE
225/55R15 92
74 - 129 195/65R15
Verkaufsbezeichnung:
VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
74 - 114 195/65R15
e1*2001/116*0292*.. 74 - 110 205/60R15 91
Z-C/SW
215/60R15 94
225/55R15 92
74 - 114 195/65R15
Verkaufsbezeichnung:
ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
60 - 108 195/65R15-91
T98MONOC e1*98/14*0110*..
AB
205/60R15-91
11A; 12A; 22L; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76Q
12G; 51G
Auflagen zu Reifen
12A
12A
12A
12G; 51G
12A
12A
12A
12G; 51G
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
24M
11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
76Q
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SAAB
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*95/54*0012*..
YS3D
96 - 136
G511
900/II
G783
900/II
CABRIO
Reifen
185/65R15
195/60R15
205/55R15-88
Verkaufsbezeichnung:
SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*95/54*0012*..,
YS3D
85 - 151 185/65R15
e4*98/14*0012*..
195/60R15
205/55R15-88
Auflagen zu Reifen
51G; 662
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
nur bis
e4*95/54*0012*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 662
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
ab e4*95/54*0012*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 11
Verkaufsbezeichnung:
SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15
YS3F
e4*2001/116*0065*..
205/60R15 91
YS3F????
205/65R15 94
88 - 129 205/65R15
215/60R15
129
195/65R15
e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15
YS3F
e4*2001/116*0065*..
205/60R15 91
YS3F????
129
195/65R15
Verkaufsbezeichnung:
SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0077*..
110
195/65R15
YS3F?7??
205/60R15 91
205/65R15 94
110 - 129 205/65R15
215/60R15
e4*2001/116*0077*.. 110
195/65R15
YS3F?7??
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15
YS3E
205/65R15
YS3EXXXX
e11*96/27*0073*..
88 - 147 195/65R15
205/65R15
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22L; 365
11A; 22L; 51G
11A; 22L; 51G
51G; 52J
12G; 51G
12N
12G; 51G; 52J
Auflagen
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 76Q
Reifen mit
Schneeketten; Kombi;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Saab 9-3;
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22L; 362
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 22L; 362; 51G; 52J 725; 73C; 74A; 76Q
11A; 22L; 51G
12G; 51G
Reifen mit
12N
Schneeketten; Saab
9-3;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22I; 22M; 24M;
51G; 52J
11A; 21P; 22I; 22M; 24M;
51G
51G; 52J
11A; 22B; 51G
Auflagen
Kombi; Limousine;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
76Q
Kombi; Limousine;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 9 von 11
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1210kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 16
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: AUDI, FORD, SEAT, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 R
1125571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 57.1 ZF
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
800
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B5; C 4
Zubehör
: RS 7, Zentrierring dunkelgrau
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 44; 44 Q; 4B; D 11; 85; 89 Q; 8E; B 4
Zubehör
: RS 9, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; D 11; 44; 44 Q; 85; 89 Q
120 Nm für Typ : 4B; 8E
Verkaufsbezeichnung:
AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0013*..,
B5
81 - 128 185/65R15
e1*98/14*0013*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15
225/50R15-91
225/55R15-92
B5
e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..
55 - 128 185/65R15
55 - 142 195/65R15
205/60R15
225/50R15-91
225/55R15-92
Verkaufsbezeichnung:
AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0151*..
8E
74 - 110 195/65R15
205/60R15
205/65R15
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
51G; 662
51G
51G
11A; 24J
11A; 21B; 24J; 367
Auflagen
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
51G; 662
Kombi; Limousine;
51G
Frontantrieb;
11A; 22B; 51G
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 22B; 24J
11H; 12A; 51A; 71K;
11A; 21B; 22B; 24J; 367; 72U; 725; 73C; 74A;
686
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
Auflagen
nur bis
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0151*..
74 - 110 195/65R15
8E
Verkaufsbezeichnung:
AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0051*..,
81 - 142 195/65R15
4B
e1*98/14*0051*..
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
Verkaufsbezeichnung:
AUDI V8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F127
180 - 206 195/65R15
D 11
215/60R15
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; nur
bis
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
Auflagen
nicht Allroad;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Limousine;
11A; 24J; 24M
Allradantrieb;
11A; 21B; 24J; 24M
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Kombi; Frontantrieb;
11A; 21B; 22F; 24J
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
686
72U; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Kombi;
11A; 24J
Allradantrieb;
11A; 21B; 24J; 24M
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G
51G
Auflagen
Pkw geschlossen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
AUDI 100, 200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
C727
64 - 104 215/50R15-88
44
64 - 134 205/60R15
215/50R15
44
C727/1
66 - 101 215/50R15-88
66 - 147 205/60R15
215/50R15
215/60R15
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F619/1
60 - 142 195/65R15
C4
205/60R15
215/60R15
C4
F619, F619/1
C4
F619, F619/1
C4
F619/1
60 - 128 195/65R15
205/60R15
205/60R15-90
215/60R15
215/60R15-93
60 - 128 195/65R15
205/60R15
205/60R15-90
60 - 142 195/65R15
205/60R15
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 100,200, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D403
44 Q
88 - 134 205/60R15
44 Q
D403/1
98 - 147 205/60R15
121
215/60R15
Auflagen zu Reifen
11A; 21J; 22F; 24C; 24D;
364
11A; 21J; 22F; 51G
11A; 21J; 22F; 24C; 24D;
364; 631
AD3; nicht Tieferlegung
ab Werk; 11A; 21J; 22F;
24C; 24D; 364
AD3; 11A; 21J; 22F; 51G;
51J
AD3; nicht Tieferlegung
ab Werk; 11A; 21J; 22F;
24C; 24D; 364; 631
Tieferlegung ab Werk;
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
AD3
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 22B; 22G; 24J; 51G
Auflagen
ab Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
51G
F619/1 bis Nachtrag
51G
2;
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 22B; 22G; 24J
725; 73C; 74A; 74P
12M; 51G
Reifen mit
12M; 51G
Schneeketten;
12M
F619/1 bis Nachtrag
2;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
12M; 51G
Reifen mit
12M; 51G
Schneeketten; ab
Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21J; 22F; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
AD3
11A; 21J; 22F; 24D; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J
12A; 51A; 71K; 72U;
Tieferlegung ab Werk;
725; 73C; 74A; 74P;
51G
AD3
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F889/1
85 - 169 195/65R15
B4
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADT
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
B818
85
147
205/60R15
215/50R15
Auflagen zu Reifen
51G
10N; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76R
Verkaufsbezeichnung:
AUDI 80-, 90-QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E399/1
98 - 169 195/65R15
89 Q
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
ADT
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
89 Q
E399
162
195/65R15
51G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 2, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:
FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0024*..,
66 - 85 215/60R15-94
WGR
e1*95/54*0024*..
66 - 128 195/65R15
205/60R15
215/60R15
225/55R15-92
WGR
e1*95/54*0024*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24M; 51G
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M; 51G
VDN; 11A; 22B; 24D; 24J
Auflagen
nur bis
e1*95/54*0024*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*95/54*0024*12;
51G
Frontantrieb;
11A; 22B; 22L; 24C; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K;
24C; 24D
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 2, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 170 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:
SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0036*..,
66 - 110 195/65R15
7MS
e1*98/14*0036*..
205/60R15
215/60R15
215/60R15-94
225/55R15-92
7MS
e1*98/14*0036*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
VDN; 11A; 22B; 24D; 24J
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0036*07;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0036*08;
51G
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 22B; 22L; 24C; 24M 11H; 12A; 51A; 573;
11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 71K; 72U; 725; 73C;
24C; 24D
74A; 74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1T; 3B; 3BG
Zubehör
: RS 9, Zentrierring dunkelgrau
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7M; 7DB; 7DW; 7DWA; 70X0A; 70X0B; 70X0C; 70X0D;
70X1A; 70X1B; 70X1C; 70X02A; 70X02B; 70X02C; 70X02D; 70X0BL;
70X12A; 70X12B; 70X12C; 70X12D; 70X1BL; 70X02BL; 70X02BN;
70X12BL; 70X12BN
Zubehör
: RS 2, Zentrierring dunkelgrau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : 1T; 3B; 3BG
160 Nm für Typ : 7DW; 7DWA; 70X0A; 70X0B; 70X0BL; 70X0C;
70X0D; 70X1A; 70X1B; 70X1BL; 70X1C
170 Nm für Typ : 7M
180 Nm für Typ : 7DB; 70X02A; 70X02B; 70X02BL; 70X02BN;
70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12BL; 70X12BN; 70X12C;
70X12D
Verkaufsbezeichnung:
CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*96/79*0067*..,
7DB
50 - 103 195/70R15-97 5IM; 51G; 56H
REINF
e1*98/14*0067*..
205/65R15
11A; 24J; 51G
215/65R15-100 11A; 22B; 24J; 24M
7DW
e1*96/79*0066*.
7DWA
e1*98/14P0120*..
50 - 103 195/70R15-97 5IM; 51G; 56H
REINF
205/65R15
11A; 24J; 51G
215/65R15-100 11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0043*..,
66 - 142 195/65R15
3B
e1*98/14D0043*..,
205/60R15-91
e1*98/14*0043*..
225/55R15-92
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 24J; 686
e1*95/54*0043*..,
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15-91
225/55R15-92
3BG
e1*98/14*0157*..
74 - 110 195/65R15
205/60R15 91
51G
3BG
e1*98/14*0157*..
74 - 110 195/65R15
12M; 51G
3B
Verkaufsbezeichnung:
VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0023*..,
66 - 85 215/60R15-94
7M
e1*95/54*0023*..,
66 - 128 195/65R15
e1*98/14*0023*..
205/60R15
215/60R15
225/55R15-92
7M
e1*98/14*0023*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
Verkaufsbezeichnung:
VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0211*. 66 - 103 205/60R15 91
1T
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
225/55R15 92
51G
11A; 22B; 24J
Auflagen
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 573;
71K; 72U; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24M; 51G
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M; 51G
VDN; 11A; 22B; 24D; 24J
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0023*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 22B; 22L; 24J; 24M ab e1*98/14*0023*12;
11A; 22B; 22L; 24C; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 11H; 12A; 51A; 573;
24C; 24D
71K; 72U; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 5GG
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
VW T4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F514
44 - 81
70X0A
F521
70X0B
F576
70X0BL
G461
70X0C
70X0D
F519
70X1A
70X1B
70X1BL
70X1C
G213
G206
G284
G462
57 - 81
Reifen
195/70R15-97
REINF
205/65R15
205/65R15-98
REINF
215/60R15-93
Auflagen zu Reifen
Nur bis 1460kg Achslast
zul.
12H; 51G
12H
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
Nur bis 1300kg Achslast
zul.; 12A; 24K
215/65R15
12A; 24K; 51G
215/65R15
12A; 24K; 53S
215/65R15-100 12A; 24K
REINF
225/60R15-95 Nur bis 1380kg Achslast
zul.; 12A; 24K
195/70R15-97 Nur bis 1460kg Achslast
REINF
zul.
205/65R15
12H; 51G
205/65R15-98 12H
REINF
215/60R15-93 Nur bis 1300kg Achslast
zul.; 12A; 24K
215/65R15
12A; 24K; 51G
215/65R15-100 12A; 24K
REINF
225/60R15-95 Nur bis 1380kg Achslast
zul.; 12A; 24K
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
VW T4 (ab 1996)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
H325
50 - 103 195/70R15-97
70X02A
REINF
H298
205/65R15
70X02B
H304
215/65R15
70X02BL
H300
70X02BN
H297
70X02C
H324
70X02D
H326
70X12A
H306
70X12B
H322
70X12BL
H323
70X12BN
H299
70X12C
H327
70X12D
Auflagen zu Reifen
5IM; 51G; 56H
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 51G
11A; 22B; 24J; 51G
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56H) Es sind nur Reifen der folgenden Hersteller zulässig:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FIRESTONE, FULDA, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN,
PIRELLI, SEMPERIT, TOYO und UNIROYAL
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 17
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr
erforderlich.
ADT) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
310mm bzw. 312mm bzw. 314mm bzw. 315mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
Vorderachse nicht zulässig.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 R
1125666
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 66.6 ZS
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,6
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
800
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring dunkelbraun
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 201; 202; 203; 203
CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 414
Verkaufsbezeichnung:
A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*96/79*0073*..
168
44 - 75
Reifen
195/50R15
195/55R15
Verkaufsbezeichnung:
C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*92/53*0001*..,
55 - 100 185/65R15
H0
G363
55 - 145 195/65R15
205/60R15
e1*93/81*0034*..
55 - 145 195/65R15
202
205/60R15
Auflagen zu Reifen
10N; 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 51G
10N; 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 51G
Auflagen
kurzer Radstand;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
915
Auflagen zu Reifen
12G; 51G; 662
12G; 51G
12K; 51G
12G; 51G
12G; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Reifen mit
Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
203
e1*98/14*0139*..
75 - 120 195/65R15
205/60R15 91
51G
203
e1*98/14*0139*..
75 - 120 195/65R15
12M; 51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0159*..
75 - 125 195/65R15
203 CL
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
203 CL
e1*98/14*0159*..
75 - 125 195/65R15
205/60R15 91
51G
203 K
e1*98/14*0158*..
75 - 120 195/65R15
12M; 51G
203 K
e1*98/14*0158*..
75 - 120 195/65R15
205/60R15 91
51G
Verkaufsbezeichnung:
CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0184*..
100 - 125 195/65R15
209
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung:
E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0022*..
210
55 - 110 195/65R15
205/60R15-91
210 K
e1*93/81*0033*..
55 - 125 205/65R15
215/60R15-93
83 - 125 205/65R15
215/60R15 94
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; nur
bis
e1*2001/116*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
nur bis
e1*2001/116*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Reifen mit
Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
DBQ
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; DBQ
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
51G
nicht für 290 TD (95kw)
zul.
51G
Auflagen
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71K;
72U; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
51G
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
D700
53 - 80 185/65R15
51G; 662
124
195/65R15-91
205/55R15-87 200 und 200 D; 11A; 24C
225/50R15-90 200 und 200 D; 11A; 21B;
22B; 24C; 57I
53 - 140 205/60R15-91 11A; 24C
215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C
225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 686
66 - 122 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200 D;
nicht Allradantrieb; 11A;
24C; 54A
66 - 140 195/65R15
51G
225/50R15-90 Nicht für 200 und 200 D;
nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 54A; 57I
80 - 138 225/50R15-90 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 54A
225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
D700/1
53 - 80 185/65R15
51G; 662
10B; 11B; 11G; 11H;
124
195/65R15-91 nicht Seriensportfahrwerk 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
205/55R15-87 200 und 200 D; nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 24C
225/50R15-90 200 und 200 D; nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 24C; 57I
53 - 138 205/60R15-91 11A; 24C
215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C
225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 686
53 - 162 195/65R15
51G
205/60R15
11A; 24C; 51G
55 - 132 225/50R15-90 Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 24C; 54A
66 - 100 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200 D;
nicht Allradantrieb; nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 24C; 54A
66 - 138 225/50R15-90 Nicht für 200 und 200 D;
nicht Allradantrieb; nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 24C; 54A;
57I
80 - 138 225/50R15-90 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 54A
225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C
162
215/60R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631
225/50R15
11A; 21B; 22B; 24C; 54A;
631
225/55R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631;
686
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
D700/2
55 - 77 185/65R15
51G; 662
nicht langer
124
195/65R15-91 nicht Seriensportfahrwerk Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 200 und 200 D; nicht
12A; 51A; 71K; 72U;
Seriensportfahrwerk;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 24C; 54A
225/50R15-90 200 und 200 D; nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 24C; 54A;
57I
55 - 132 225/50R15-90 Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 24C; 54A
55 - 145 205/60R15-91 11A; 24C
215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C
225/50R15-90 Nicht für 200 und 200 D;
nicht Allradantrieb; nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 24C; 54A
225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 686
55 - 162 195/65R15
51G
205/60R15
11A; 24C; 51G
83 - 132 225/50R15-90 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C; 54A
225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C
162
215/60R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631
225/50R15
11A; 21B; 22B; 24C; 54A;
631
225/55R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631;
686
E499/1
162
195/65R15
51G
Cabrio;
124 C
205/60R15
11A; 21B; 22B; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15
11A; 21B; 22B; 24J; 631 12A; 51A; 71K; 72U;
225/55R15
11A; 21B; 22B; 24J; 631; 725; 73C; 74A; 74P
686
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
E499
97 - 132 225/50R15-90 Seriensportfahrwerk;
124 C
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 54A
97 - 138 205/55R15-87 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 24C; 54A
205/60R15-90 11A; 24C
215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C
225/50R15-90 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 54A; 57I
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 686
97 - 162 195/65R15
51G
205/60R15
11A; 24C; 51G
162
215/60R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631
225/50R15
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 54A; 631
225/55R15
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 631; 686
E499/1
97 - 132 205/55R15-87 11A; 24C; 54A
124 C
215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 54A; 57I
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 686
97 - 162 195/65R15
51G
205/60R15
11A; 24C; 51G
162
215/60R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631
225/50R15
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 54A; 631
225/55R15
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 631; 686
E499/1
100 - 110 195/65R15
51G
124 C
205/60R15
11A; 21B; 22B; 51G
215/60R15-91 11A; 21B; 22B; 24J
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24J; 686
E081
124 T
53 - 138 195/65R15
51G
205/60R15-91 11A; 24C
205/65R15-93 11A; 21B; 21L; 22B; 24C
215/60R15-91 11A; 21B; 22B; 24C
225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 686
225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B;
22B; 24C
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
nicht Son.PkwFahrgestelle;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
E081/1
55 - 132 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B;
124 T
22B; 24C
55 - 145 205/60R15-91 11A; 24C
205/65R15-93 11A; 21B; 21L; 22B; 24C
215/60R15-91 11A; 21B; 22B; 24C
225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 24C; 686
55 - 162 195/65R15
51G
205/60R15
11A; 24C; 51G
162
205/65R15
11A; 21B; 21L; 22B; 24C;
631
215/60R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631
225/55R15
11A; 21B; 22B; 24C; 631;
686
Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
C750
201
53 - 90 185/65R15
51G; 662
195/50R15-81 11A; 54A
195/55R15-83
195/60R15-86
205/50R15-85 11A; 54A; 57M
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
136
205/55R15
11A; 21B; 22B; 51G
C750
53 - 90 185/65R15-87 11A; 21B; 22B; 662
201
195/50R15-81 11A; 54A
195/55R15-83 11A; 21B; 22B
195/60R15-86 11A; 21B; 22B
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 54A; 57M
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
136
205/55R15
11A; 21B; 22B; 51G
C750/2
53 - 100 195/50R15-81 nicht
201
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A
195/55R15-83 nicht Seriensportfahrwerk
205/50R15-85 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A; 57M
53 - 122 185/65R15
nicht
Seriensportfahrwerk;
51G; 662
195/60R15-86 nicht Seriensportfahrwerk
205/55R15
Seriensportfahrwerk;
11A; 21B; 22B; 51G
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
118 - 122 195/55R15-84 nicht Seriensportfahrwerk
205/50R15-85 nicht
Seriensportfahrwerk;
11A; 54A
143 - 150 205/55R15
11A; 21B; 22B; 51G
Auflagen
nicht Son.PkwFahrgestelle;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
ab Mj.85;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
bis Mj.84;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
C750/3
55 - 118 185/65R15
nicht Serientieferlegung;
201
51G; 662
195/55R15-84 nicht Serientieferlegung
195/60R15-86 nicht Serientieferlegung
205/50R15-85 nicht Serientieferlegung;
11A; 54A
205/55R15
Serientieferlegung; 11A;
21B; 22B; 51G
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
143
205/55R15
11A; 21B; 22B; 51G
C750/1
53 - 100 185/65R15
51G; 662
201
195/50R15-81 11A; 54A
195/55R15-83
205/50R15-85 11A; 54A; 57M
53 - 122 195/60R15-86
205/55R15-87 11A; 21B; 22B
118 - 122 195/50R15
11A; 54A; 631
195/55R15-84
205/50R15-85 11A; 54A
125 - 136 205/55R15
11A; 21B; 22B; 51G
Verkaufsbezeichnung:
MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0054*..
100 - 145 195/65R15
208
205/60R15
Verkaufsbezeichnung:
SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*95/54*0039*..
170
kW
Reifen
100 - 142 205/60R15
225/55R15-92
Verkaufsbezeichnung:
VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0185*..
414
55 - 92
Reifen
195/55R15 85
205/55R15 88
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
12M; 51G; 52J
12A; 51G; 52J
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 72U; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 76Z;
BDR
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
11A; 12A; 21B; 21L; 24J;
367; 686
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 22D; 24J;
24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 18
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
195/50R15
Hinterachse:
205/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
BDR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm
(Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm bzw. 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBQ) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe
(Durchmesser 290mm) an der Hinterachse in Verbindung mit ATE-Bremssattel Typ ATE 36/290.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 S
1145566
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 56.6 ZE
56,6
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
800
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring weiß
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
DAEWOO LEGANZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*96/27*0020*..,
KLAV
98 - 100 205/60R15
SUPV
e4*97/27*0020*..,
e4*98/14*0020*..
e4*96/27*0003*..
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 19
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 20
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA/USA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 S
1145601
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 60.1 ZL
60,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
800
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SUZUKI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1, Zentrierring gelb
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:
FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0106*.. 79 - 88
FY
Verkaufsbezeichnung:
SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0105*.. 73 - 88
EY
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
205/65R15 94
215/60R15 94
225/55R15 92
225/60R15 96
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
205/65R15 94
215/60R15 94
225/55R15 92
225/60R15 96
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: TOYOTA, TOYOTA/USA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring gelb
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : V2
110 Nm für Typ : CR; M2; R; R3; V 10 W; V10; W 2; W20; XM1
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0083*..,
M2
85 - 110 205/65R15 94
Auflagen zu Reifen
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen
Frontantrieb;
e6*98/14*0083*..
215/60R15 94
225/60R15 96
11A; 21B; 22L; 24J
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 20
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G017
100
195/65R15 91
V 10 W
205/60R15 91
100 - 138 205/65R15 94
F824
100
195/65R15 91
V10
100 - 138 205/60R15 91
205/65R15 94
e6*93/81*0029*..
96 - 140 205/65R15
V2
215/60R15-91
225/60R15-95
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F438
W2
115 - 129 195/55R15
e6*93/81*0011*..
195/55R15-83
W20
205/50R15-85
205/55R15
225/50R15
225/50R15-90
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA PICNIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0063*..
66 - 94 225/50R15-90
XM1
Verkaufsbezeichnung:
TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F510
CR
97 - 99 215/65R15
e6*93/81*0030*..
R
R3
e6*98/14*0069*..
85 - 115 205/65R15 94
215/60R15 94
225/60R15 96
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 5GG
11A; 22B; 5GG
11A; 22B; 52A
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
TAH; 51G; 57E
TAH; 57E
TAG; 11A; 362; 57E
TAH; 51G; 57F
TAG; TAH; 51G; 57F
TAG; TAH; 57F
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B
Auflagen
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 20
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 20
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/50R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Vorderachse:
Hinterachse:
Reifengröße:
195/55R15
225/50R15
oder
Vorderachse:
195/55R15
Hinterachse:
205/55R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 21
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 S
Z 65 705 35 S
1145641
1145641
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 64.1 ZN
Ø70.4 / 64.1 ZN
64,1
64,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
790
Kunststoff
800
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
2100
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HONDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring blau
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; RD8
110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; RN1; RN3
Verkaufsbezeichnung:
HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0173*..
66 - 118
EP1
e11*98/14*0174*..
EP2
e11*98/14*0188*..
EP4
118
e11*98/14*0158*..
EU5
e11*98/14*0159*..
EU6
e11*98/14*0160*..
EU7
e11*98/14*0161*..
EU8
e11*98/14*0189*..
EU9
e11*2001/116*0198*.
EV1
Reifen
195/60R15 88
205/55R15 88
195/65R15
Verkaufsbezeichnung:
HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0044*..
RD1
94 - 108 205/70R15
e6*98/14*0076*..
RD3
215/65R15-96
225/60R15-96
235/60R15-98
RD8
e11*98/14*0190*..
110
205/70R15 96
215/65R15 96
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 72U;
51G
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 24C;
24M; 51G
11A; 22B; 22F; 24C; 24D
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
54A
11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
367
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
nur bis
e11*98/14*0190*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 21
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:
HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*2001/116*0099*.. 92 - 110
BE1
e6*2001/116*0100*..
BE3
e6*2001/116*0104*..
BE5
Verkaufsbezeichnung:
HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*98/14*0062*..
GH1
77 - 91
e6*98/14*0063*..
GH2
e6*98/14*0067*..
GH3
e6*98/14*0068*..
GH4
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
11A; 21P
11A; 21P; 22I; 24J; 24M
Reifen
195/70R15-92
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 56G
Verkaufsbezeichnung:
HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0052*..
DC2
140
195/55R15
205/50R15-86
Verkaufsbezeichnung:
HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*93/81*0002*..
110
205/65R15
RA1
e6*95/54*0050*..
215/60R15-94
RA3
225/55R15-92
225/60R15-95
Verkaufsbezeichnung:
HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*98/14*0081*..
92 - 115 195/65R15 91
RN1
e6*98/14*0082*..
RN3
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24M
11A; 22B; 24J; 24M; 5GM
11A; 22B; 24J; 24M; 366
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 22B; 22L
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 21
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 S
1145661
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 66.1 ZR
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
800
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 5, Zentrierring rot
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : A32; J 30
108 Nm für Typ : P12; T30
110 Nm für Typ : A33; V10
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*98/14*0035*..
V10
78 - 100 185/65R15
195/65R15 91
205/60R15 91
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
51G; 662
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN MAXIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F106
J 30
125
205/65SR15
Auflagen zu Reifen
10N; 11A; 24J
Auflagen
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; NAC
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0011*..
A32
103
195/65R15
103 - 142 205/60R15-91
205/65R15
225/55R15-92
225/60R15-95
e1*98/14*0136*..
A33
103 - 147 205/65R15
215/60R15 94
225/60R15 96
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B
11A; 22B; 51G
11A; 22B
11A; 22B
51G
11A; 22L
11A; 22L; 367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 22
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0183*..
80 - 103 195/65R15
P12
205/60R15 91
205/65R15 94
215/60R15 94
225/60R15 96
11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0166*..
84 - 121 215/70R15
T30
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 22
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 4 von 4
NAC) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 4 mm zwischen dem
Entlüftungsventil der Radbremse und dem Sonderrad vorhanden ist.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: DIAMOND, FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, KIA, MAZDA,
MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 S
1145671
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 67.1 ZT
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
790
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : ECP
133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR
Verkaufsbezeichnung:
FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*98/14*0043*..
1EZ
91
225/70R15
1EZR
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
12G; 51G
12A
12G; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
e4*98/14*0051*..
Verkaufsbezeichnung:
FORD PROBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G571
ECP
85
Reifen
205/55R15
225/50R15-90
119 - 120 195/65R15
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0186*..
GK
77 - 123 195/65R15 91
205/60R15 91
215/55R15 89
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI TRAJET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0130*..
82 - 127 205/65R15
FO
215/65R15 96
225/60R15 96
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 51G; 52J
11A; 21B
11A; 21B; 22B
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0109*..
123 - 145 195/65R15
XG
205/65R15 94
215/60R15 94
225/60R15 96
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
11A; 22L
11A; 22L
11A; 21B; 22L
Auflagen
ab
e11*98/14*0109*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0112*..
93 - 121 215/65R15-96
UP
225/60R15-96
Auflagen zu Reifen
11A; 24J
11A; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MAZDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; HC; LW; LWD; TA
120 Nm für Typ : LW
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0118*..
88 - 90
LW
e1*98/14*0165*..
LWD
LW
e1*98/14*0118*..
104
Reifen
205/65R15
215/60R15-94
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
205/65R15
215/60R15 94
225/60R15 96
51G
11A; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
nur ab
e1*98/14*0118*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G003
85
205/55R15-87
GE 6
85 - 121 225/50R15-90
120 - 121 205/55R15
205/55R15
225/50R15-90
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0116*..
66 - 96 195/55R15 85
CP
e1*98/14*0161*..
CPD
205/50R15 86
96
195/60R15
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*96/79*0028*..,
CA
76 - 106 185/65R15
G138
195/60R15-87
205/55R15-87
225/50R15-90
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*95/54*0002*..,
TA
105 - 155 195/70R15
G517
205/65R15
215/60R15-93
225/60R15-95
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e13*96/27*0023*..,
BA
106
G878
BJ
BJD
e1*98/14*0094*..
e1*98/14*0181*..
96
Reifen
195/60R15
205/55R15-87
225/50R15-90
195/55R15-84
205/50R15-85
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
nicht Allradlenkung; 11A;
22B; 24J; 24M; 57I
nicht Allradlenkung; 11A;
24J; 24M; 51G
Allradlenkung; 11A; 22B;
51G
Allradlenkung; 11A; 22B;
57I
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24M; 5EG
11A; 21B; 22B; 24M
11A; 21B; 22B; 24M; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G; 662
11A; 22B; 22F
11A; 22B; 22F; 24J
11A; 22B; 22F; 24C; 367;
57I
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
51G
11A; 22B
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
52A
Auflagen
Lenkung Achse 1;
nicht Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 51P
11A; 22B; 22F; 24C;
24M; 51P; 57I
11A; 22B; 24M
11A; 21B; 22B; 24M
Auflagen
Mazda 323F;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0188*..
88 - 108
GG/GY
e11*2001/116*0203*..
GG1
88 - 122
Reifen
205/60R15 91
225/55R15 92
195/65R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 22F; 24C; 24D
11A; 22B; 51G
Auflagen
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Reifen
195/60R15-85
205/55R15-87
120 - 121 205/55R15
Auflagen zu Reifen
11A; 22G
11A; 22G
nicht Allradlenkung; 11A;
22G; 51G
Allradlenkung; 11A; 22B;
22G; 51G
11A; 22G
11A; 22G
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
10N; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G104
GE
55 - 85
121
205/55R15
195/60R15-86
205/55R15-87
GEA
G691
85
GF
GFD/GWD
GF/GW
e1*96/27*0055*..
e1*98/14*0164*..
e1*96/27*0055*..,
e1*98/14*0055*..
66 - 100 185/65R15
195/60R15
205/55R15-87
GFD/GWD
GF/GW
e1*98/14*0164*..
e1*96/27*0055*..,
e1*98/14*0055*..
66 - 100 185/65R15
195/60R15
205/55R15-87
Verkaufsbezeichnung:
MAZDA 929
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
E611
HC
85 - 140 205/60R15
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 22B; 51G; 662 Stufenheck;
11A; 21B; 22B; 51G
Schrägheck;
11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 22B; 51G; 662
Nur Fz.bis 1060kg
11A; 21B; 22B; 51G
zul.Achslast; Kombi;
11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 1, Zentrierring grün
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G229
110
195/60R15
D20
205/55R15-87
205/60R15-89
225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21M; 22B; 22F;
24M; 57I
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0027*..
104 - 107 205/60R15
D30
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 51G
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI SIGMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G365
125
205/65R15
F07W
215/60R15-93
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 24J; 24M
F10
F655
130 - 151 205/65R15
215/60R15
Verkaufsbezeichnung:
SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*97/27*0103*..
98 - 110 205/65R15
N50
215/60R15-93
225/60R15-96
N50
e1*97/27*0103*..
92 - 110 205/65R15
215/60R15-93
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 72U; 725;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
51G
Lenkung Achse 1;
11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 22B; 367
11A; 22B; 24M; 367
51G
Auflagen
Nur Space Wagon; 4türig; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Nur Space Runner; 3türig; kurzer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 6 von 8
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 7 von 8
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 23
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
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Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
X 65 705 35 T
1205726
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
72,6
zul.
Radlast
(kg)
635
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1945
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: BMW AG
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RS 1
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
Verkaufsbezeichnung:
BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0029*..
85 - 103 185/65R15
R/C
205/60R15
225/50R15-90
225/55R15-92
R/C
e1*93/81*0029*..
110
R/C
e1*93/81*0029*..,
e1*98/14*0029*..
85 - 125 205/60R15
225/55R15
141 - 142 205/60R15
205/60R15
225/55R15
141 - 142 205/60R15
Verkaufsbezeichnung:
BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F920
3B
75 - 110 225/50R15-90
75 - 141 185/65R15
205/60R15
225/55R15-92
141
225/50R15
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
51G; 662
11A; 21B; 51G
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
Auflagen
nur bis
e1*93/81*0029*07;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
76Q
51G
nur bis
11A; 21B; 22B; 24J; 51G e1*93/81*0029*07;
51G; 52J
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
76Q
51G
ab e1*93/81*0029*08;
11A; 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
51G; 52J
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
51G; 662
51G; 634
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631
Auflagen
Pkw geschlossen;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 24
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F547
75
185/65R15
3C
195/60R15-87
205/55R15-87
205/60R15
225/50R15-90
225/55R15-92
3C
F547
73 - 85
195/60R15-87
205/55R15-87
225/50R15-90
73 - 141 185/65R15
205/60R15
225/55R15-92
110
141
225/50R15-90
225/50R15
3/B
e1*93/81*0016*..
75 - 142 185/65R15
205/60R15
225/50R15 91
225/55R15-92
3/C
e1*93/81*0015*..
66
3/C
e1*93/81*0015*..
66
3/CG
e1*93/81*0017*..,
e1*98/14*0017*..
66
195/60R15-87
205/55R15-87
66 - 142 185/65R15
205/60R15
225/50R15 91
225/55R15-92
185/65R15
195/60R15-87
205/55R15-87
66 - 142 205/60R15
225/50R15 91
225/55R15-92
195/60R15-87
205/55R15-87
225/50R15-90
66 - 103 185/65R15
66 - 125 205/60R15
225/55R15-92
103 - 125 225/50R15-90
Auflagen zu Reifen
51G; 662
Auflagen
Schrägheck 2-türig;
Compact;
11A; 22B
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 51G
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A
57I
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72U;
57I
725; 73C; 74A
51G; 662
51G; 634
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631
51G; 662
Pkw geschlossen;
51G
Cabrio;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72U;
686
725; 73C; 74A; 76Q
Limousine;
57I
Stufenheck;
51G; 662
10B; 11B; 11G; 11H;
51G
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
51G; 662
Touring;
10B; 11B; 11G; 11H;
57I
12A; 51A; 71K; 72U;
51G
725; 73C; 74A
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
Compact;
11A; 22B
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72U;
57I
725; 73C; 74A
51G; 662
11A; 22B; 51G
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 24
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:
BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0112*..
77 - 125 195/65R15
346C
e1*98/14*0167*..
205/60R15
346K
e1*97/27*0097*..,
346L
225/55R15-92
e1*98/14*0097*..
346L
e1*97/27*0097*..,
e1*98/14*0097*..
85 - 110 195/65R15
205/60R15
225/55R15-92
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
686
Auflagen
Kompakt; Cabrio;
Coupe; Limousine;
Stufenheck 4-türig;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72U; 725; 729; 73C;
74A; 744; 76Q
11A; 21B; 22L; 51G
Touring;
11A; 21B; 22L; 51G
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K;
24J; 24M; 686
72U; 725; 729; 73C;
74A; 744; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 24
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
634) Außer den serienmäßigen Reifenfabrikaten sind auch "ZR"-Reifen folgender Hersteller zulässig:
BRIDGESTONE, FALKEN, KLEBER, SEMPERIT, TOYO und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 24
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 5 von 5
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND,
ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 D
1004561
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 56.1 ZD
56,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: BMW AG
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R50; MINI
Zubehör
: RS1, Zentrierring natur
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MINI; MINI-N
Zubehör
: Serienschrauben + Z.-Ringe
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI-N
Verkaufsbezeichnung:
MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0231*..
MINI
kW
55 - 85
Reifen
185/65R15 88
195/55R15 85
195/60R15 88
205/55R15 88
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24D; 24J; 662
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
MINI-N
e1*2001/116*0343*..
80 - 88
185/65R15 88
195/55R15 85
195/60R15 88
205/55R15 88
11A; 24D; 24J; 662
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
MINI
R50
e1*2001/116*0231*..
e1*98/14*0168*..
55 - 85
185/65R15 88
195/55R15 85
195/60R15 88
205/55R15 88
11A; 22B; 24D; 24J; 662
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
11A; 21B; 22B; 24D; 24J
Auflagen
RS M14 x 1,25;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74D; 74P;
76Q
Nicht Ausführung
Sport 18"; Nur
Clubman; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74D; 74P;
76Q
RS M12 x 1,5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0343*..
MINI-N
kW
70 - 88
Reifen
185/65R15 88
195/55R15 85
195/60R15 88
205/55R15 88
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J; 662
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
11A; 24D; 24J
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIHATSU
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM1, Zentrierring natur
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:
DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G464
44 - 77 185/55R15-81
G 200
e6*95/54*0034*..
G2
195/45R15-78
Verkaufsbezeichnung:
DAIHATSU GRAN MOVE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*95/54*0032*..
G3
66 - 67 195/50R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22G;
33H; 367; 663
11A; 21B; 22B; 33H
Auflagen
ab
e1*2001/116*0343*01;
Nicht Clubman;
Nicht Ausf. Cooper
S Sport 18";
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74D; 74P;
76Q
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HONDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM1, Zentrierring natur
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3
110 Nm für Typ : BA2; BA4; CA4; CA5; EC8; EC9; ED2; ED3; ED4;
ED6; ED7; ED9; EE4; EE8; EE9; EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8;
EG9; EH6; EH9; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2;
EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2;
MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung:
CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*96/79*0087*..
MB8
55 - 85 185/55R15-81
e11*96/79*0088
MB9
e11*96/79*0089*..
MC1
195/50R15-82
e11*96/79*0091
MC3
195/55R15-84
205/50R15-85
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
nicht Dieselmotor; 5DE;
663
11A; 24J
11A; 21B; 24J; 54A
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D990
65 - 101 195/50R15-81
CA4
D991, D991/1
195/55R15-83
CA5
205/50R15-85
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
E716
EC8
55 - 96
E717
EC9
E713
ED2
E965, F311
ED3
E714
ED4
F180
ED6
E718
ED7
E715
ED9
E803
80 - 81
EE4
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
Reifen
185/55R15-81
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24J; 24M; 663 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
195/50R15-81
195/55R15-83
205/50R15-85
215/45R15-82
195/50R15-81
215/45R15-82
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
EE8
EE9
F468
F469
110
EG2
92 - 118 185/55R15-81
11A; 22B; 24M; 663
EG3
EG4
EG5
EG8
EH9
EG6
EG9
e6*93/81*0017*..,
G069
e6*93/81*0016*..,
G070
F876
F877
F878
F875
F883
F879
F884
55 - 92
185/55R15-81
195/50R15-81
215/45R15-82
663
HA8; 11A
HA8; 11A; 24J
118
215/45R15-82
HA8; 11A; 24J
EJ1
EJ2
G623
G624
74 - 92
EJ6
EJ8
EJ9
EK1
EK3
e6*93/81*0013*..
e6*93/81*0014*..
e6*93/81*0006*..
e6*93/81*0008*..
e6*93/81*0007*..
55 - 92
EK4
EM1
e6*93/81*0009*..
e6*93/81*0060*..
118
EM2
e6*98/14*0080*..
88 - 92
185/55R15-81
195/50R15-81
215/45R15-82
185/55R15-81
195/50R15-81
195/55R15-83
205/45R15-79
205/50R15-85
215/45R15-82
195/50R15-81
195/55R15
205/50R15-85
215/45R15-82
195/60R15
205/55R15 88
EH6
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
663
10B; 11B; 11G; 11H;
HA8; 11A
12A; 51A; 71K; 72U;
HA8; 11A; 24J
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 24J; 663
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 22B; 24J; 24M; 54A 725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 22B; 24C; 24M
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 24J; 24M
51G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24M
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Verkaufsbezeichnung:
HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0173*..
66 - 81
EP1
e11*98/14*0174*..
EP2
e11*98/14*0188*..
EP4
e11*98/14*0158*..
EU5
e11*98/14*0159*..
EU6
e11*98/14*0160*..
EU7
e11*98/14*0161*..
EU8
e11*98/14*0189*..
EU9
e11*93/81*0018*..,
MA8
55 - 93
MA9
MB1
MB2
MB3
MB4
MB7
G916
e11*93/81*0022*..,
G917
e11*93/81*0023*..,
G918
e11*96/27*0067*..
e11*96/27*0068*..
e11*96/27*0069*..
e11*96/27*0071*..
55 - 85
Reifen
195/60R15 88
205/55R15 88
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
185/55R15-81
195/50R15-82
195/55R15-83
205/50R15-85
215/45R15-82
663
185/55R15-81
nicht Dieselmotor; 5DV; 10B; 11B; 11G; 11H;
663
12A; 51A; 71K; 72U;
11A; 24J
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 22B; 24J; 54A
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24M
195/50R15-82
195/55R15-84
205/50R15-85
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e6*98/14*0088*..
GD1
57 - 61
e6*98/14*0087*..
GD5
e6*2001/116*0101*..
GE2
e6*2001/116*0102*..
GE3
Reifen
185/55R15 82
195/50R15 82
205/50R15 86
215/45R15 84
Verkaufsbezeichnung:
HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
D993
101
195/50R15-81
BA2
195/55R15-83
215/45R15-82
E605
80 - 110 195/50R15-81
BA4
195/55R15-83
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
663
11A; 21B; 22B; 22L; 24J
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 54A
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 54A
11A; 54A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
nicht Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 54A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM1, Zentrierring natur
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:
KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*96/27*0024*..,
65 - 85
FB
Reifen
185/55R15 82
e4*98/14*0024*..
195/50R15 82
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
663
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM1, Zentrierring natur
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/79*0061*..
CAO
50 - 83 185/55R15-81
G230
195/50R15-82
CAOW
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
G005
50 - 103 185/55R15-81
CAO
195/50R15-81
CJO
e1*93/81*0031*..
66 - 76
185/55R15-81
Auflagen zu Reifen
663
11A; 22B; 24J; 367
11A; 22B; 24J
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 24J; 24M;
663
11A; 21M; 22B; 22F;
24C; 24D
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Colt;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
11A; 22B; 22G; 663
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NETHERLAND
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM1, Zentrierring natur
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:
MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*93/81*0005*..
66
185/55R15-81
DA0
195/50R15-82
195/55R15-84
205/50R15-85
215/45R15-82
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 33J; 51A; 71K;
72U; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 663
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
11A; 22B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: ROVER
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM1, Zentrierring natur
Auflagen
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : HW; XW
110 Nm für Typ : F; RF; RT; T; XW
Verkaufsbezeichnung:
CONCERTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
F340
HW
66 - 90
Reifen
185/55R15-81
195/50R15-81
215/45R15-82
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 663
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung:
ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*93/81*0016*..
F
62 - 86 195/60R15 88 11A; 24M
e11*93/81*0016*..
205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M
RF
225/50R15 91 11A; 22I; 24D; 24J
F
RF
e11*93/81*0016*..
e11*93/81*0016*..,
H224
44 - 107 185/55R15-81
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
ROVER 200/400 SERIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F377
XW
55 - 103 185/55R15
185/55R15-81
195/50R15-82
205/50R15-86
147
215/45R15-82
195/55R15
205/50R15
XW
e11*93/81*0030*..
82
185/55R15-81
82 - 107 185/55R15
195/50R15-82
205/50R15-85
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung:
ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0014*..,
55 - 85 185/55R15-81
RT
H093
205/45R15-79
55 - 100 195/50R15-82
195/55R15-83
215/45R15-82
Auflagen
nur Rover
Streetwise;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Rover 200 u. 25;
663
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 12A; 51A; 71K; 72U;
24M; 367
725; 73C; 74A; 74P
11A; 21B; 22B; 22F; 22G;
24C; 24D; 367
11A; 21B; 22B; 22G;
24C; 24D; 367
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 51G; 663
11A; 24J; 24M; 663
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
10N; 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 51G
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 631
11A; 24J; 24M; 663
11A; 24J; 24M; 51G; 663
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362
11A; 21B; 22B; 24C; 24M
Auflagen
nicht Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 5DV; 663
11A; 22B; 24J; 24M;
5CW
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
Rover 400;
10B; 11B; 11G; 11H;
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
Verkaufsbezeichnung:
ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0014*..
74 - 110 195/50R15 82
RT
195/55R15-84
205/50R15 86
Verkaufsbezeichnung:
ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0014*..
T
74 - 110 195/50R15 82
195/55R15-84
205/50R15 86
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
367
Auflagen
Rover 45;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
367
Auflagen
Rover 45;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 920kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 25
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 26
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
1004571
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 D
Bundart der Befestigungsteile
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 57.1 ZF
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
: Kegelbund Kegelw. 60 Grad
Ein Verwendungsbereich wird nicht festgelegt.
HINWEISE
Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der
Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen.
Die Zustimmung des Fahrzeugherstellers für die Funktions- und Anschlußmaße der Sonderräder sowie für die
verwendete Reifengröße muß vorliegen. Kann eine solche nicht vorgelegt werden, muß die fehlende
Werksfreigabe durch eingehende Untersuchungen ersetzt werden. Der Untersuchungsumfang soll sich an den
Kriterien des VdTÜV-Merkblattes "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter
besonderer Beachtung der Betriebsfestigkeit" vom Februar 1990 (Anhang I) orientieren.
Die geprüfte Radlast und der zulässige Abrollumfang müssen ausreichend sein.
Der Anbau muß mit den serienmäßigen Gegebenheiten sinnfällig übereinstimmen. Insbesondere sind die Art
der Befestigung und Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden Gewindegänge und die
Anschraubfläche zu vergleichen.
Der vorgesehene Bereich des Anzugsmomentes (nach Angabe des Fahrzeugherstellers) ist streng zu
beachten. Die Betriebsfestigkeit des Rades kann bei Nichteinhaltung beeinträchtigt werden.
Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems- und Fahrwerksteilen muß gegeben sein. Im Einzelfall
werden z.B. 3 mm Mindestabstand vom Bremssattel und 5 mm von Spurstangengelenken als ausreichend
erachtet.
Die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern sowie der Abstand von Fahrwerksteilen muß unter allen im
Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein. Außerdem muß auf ausreichende Radabdeckung
geachtet werden.
Wird eine Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs enthalten ist, so ist
der Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers zu führen.
Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeitskennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Die Verwendbarkeit von Schneeketten kann erst im Rahmen der Anbau- und Freigängigkeitsuntersuchung
festgestellt werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche
Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den
ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 26
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 27
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
1004591
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 35 D
Bundart der Befestigungsteile
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 59.1 ZJ
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
59,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1960
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
: Kegelbund Kegelw. 60 Grad
Ein Verwendungsbereich wird nicht festgelegt.
HINWEISE
Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der
Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen.
Die Zustimmung des Fahrzeugherstellers für die Funktions- und Anschlußmaße der Sonderräder sowie für die
verwendete Reifengröße muß vorliegen. Kann eine solche nicht vorgelegt werden, muß die fehlende
Werksfreigabe durch eingehende Untersuchungen ersetzt werden. Der Untersuchungsumfang soll sich an den
Kriterien des VdTÜV-Merkblattes "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter
besonderer Beachtung der Betriebsfestigkeit" vom Februar 1990 (Anhang I) orientieren.
Die geprüfte Radlast und der zulässige Abrollumfang müssen ausreichend sein.
Der Anbau muß mit den serienmäßigen Gegebenheiten sinnfällig übereinstimmen. Insbesondere sind die Art
der Befestigung und Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden Gewindegänge und die
Anschraubfläche zu vergleichen.
Der vorgesehene Bereich des Anzugsmomentes (nach Angabe des Fahrzeugherstellers) ist streng zu
beachten. Die Betriebsfestigkeit des Rades kann bei Nichteinhaltung beeinträchtigt werden.
Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems- und Fahrwerksteilen muß gegeben sein. Im Einzelfall
werden z.B. 3 mm Mindestabstand vom Bremssattel und 5 mm von Spurstangengelenken als ausreichend
erachtet.
Die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern sowie der Abstand von Fahrwerksteilen muß unter allen im
Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein. Außerdem muß auf ausreichende Radabdeckung
geachtet werden.
Wird eine Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs enthalten ist, so ist
der Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers zu führen.
Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeitskennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Die Verwendbarkeit von Schneeketten kann erst im Rahmen der Anbau- und Freigängigkeitsuntersuchung
festgestellt werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche
Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den
ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 27
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 10
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Fahrzeughersteller
: NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Z 65 705 40 G
1144661
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.4 / 66.1 ZR
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
615
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: RM 5, Zentrierring rot
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : P 10; P11; W 10
110 Nm für Typ : N16
113 Nm für Typ : C11
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN ALMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0129*..
60 - 100 185/65R15 88
N16
195/60R15 88
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F499/1
55 - 92 195/50R15-82
P 10
55 - 110 195/55R15-84
110
195/50R15
P 10
P 10
F499
F499/1
P11
e11*93/81*0060*..
P11
e11*93/81*0060*..
55 - 85 195/50R15-82
55 - 110 195/55R15-84
195/50R15-82
195/55R15-84
110
195/50R15
195/55R15
66 - 96 185/65R15-88
66 - 110 195/60R15-88
205/50R15-85
205/55R15-87
gültig
ab
Fertig
datum
11/99
Auflagen zu Reifen
662
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
bis Nachtrag 1;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
ab Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
bis
e11*93/81*0060*01;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
ab
e11*93/81*0060*02;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
11A; 22B
631
11A; 22B
55 - 92
66 - 103 185/65R15-88
66 - 110 195/60R15-88
205/50R15-85
205/55R15-87
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1975
631
51G
11A; 367; 662
11A; 367
11A; 22B; 367
11A; 22B; 367
662
11A; 22B
11A; 22B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 10
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*93/81*0060*..
66 - 103 185/65R15-88
P11
195/60R15-88
205/50R15-85
205/55R15-87
W 10
e1*93/81*0010*..,
F532
55 - 85
Verkaufsbezeichnung:
TIIDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0296*.. 78 - 93
C11
Auflagen zu Reifen
662
195/55R15-84
195/60R15-86
11A; 22B
Reifen
185/65R15 88
195/60R15 88
195/65R15 91
Auflagen zu Reifen
662
11A; 24J
11A; 24J
Auflagen
ab
e11*93/81*0060*02;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72U;
725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1137-99-MURD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785
ANLAGE: 10
Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: 65 705
Stand: 28.08.2008
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24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.