ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 44785*09 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 15 H2 Typ: 65 705 Inhaber der ABE und Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH DE-92637 Weiden/i.d.Opf. Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 44785*09 Die ABE-Nr. 44785 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 15 H2, Typ 65 705, in den Ausführungen: Nr. der Anlage Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Kennzeichnung auf dem auf dem Rad Zentrierring Mittenloch-Ø in mm 1 2 3 4 5 G 65 705 35 C Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 F ohne Ring Ø70.4 / Ø54.1 ZB Ø70.4 / Ø56,6 ZE Ø70.4 / Ø60.1 ZL Ø70.4 / Ø57.1 ZF 58,1 54,1 56,6 60,1 57,1 6 Z 65 705 35 F Ø70.4 / Ø63.4 ZM 63,4 7 P 65 705 15 F ohne Ring 65,1 8 9 10 11 12 Z 65 705 40 G Z 65 705 40 G Z 65 705 40 G Z 65 705 40 G Z 65 705 35 M Ø70.4 / Ø56.6 ZE Ø70.4 / Ø64.1 ZN Ø70.4 / Ø66,1 ZR Ø70.4 / Ø67.1 ZT Ø70.4 / Ø54.1 ZB 56,6 64,1 66,1 67,1 54,1 13 Z 65 705 35 M Ø70.4 / Ø56.1 ZD 56,1 14 15 16 17 18 19 20 Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M P 65 705 35 P Z 65 705 35 R Z 65 705 35 R Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S Ø70.4 / Ø57.1 ZF Ø70.4 / Ø57.1 ZO ohne Ring Ø70.4 / Ø57.1 ZF Ø70.4 / Ø66,6 ZS Ø70.4 / Ø56.6 ZE Ø70.4 / Ø60.1 ZL 57,1 57,1 65,1 57,1 66,6 56,6 60,1 21 Z 65 705 35 S Ø70.4 / Ø64.1 ZN 64,1 22 23 24 25 26 27 Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S X 65 705 35 T Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Ø70.4 / Ø66.1 ZR Ø70.4 / Ø67.1 ZT ohne Ring Ø70.4 / Ø56.1 ZD Ø70.4 / Ø57,1 ZF Ø70.4 / Ø59,1 ZJ 66,1 67,1 72,6 56,1 57,1 59,1 Zulässige Radlast in kg max. Abrollumfang in mm Lochkreis-Ø In mm / Lochzahl Einpreßtiefe in mm 615 615 615 615 670 670 640 620 640 615 615 615 615 555 519 555 555 558 800 800 800 800 800 790 800 800 790 635 615 615 615 1960 1960 1960 1960 1960 1960 1975 2016 1960 1975 1975 1975 1975 1975 2126 1975 1975 1975 2100 2100 2100 2100 2100 2125 2100 2100 2125 1945 1960 1960 1960 98/4 100/4 100/4 100/4 108/4 35 35 35 35 35 108/4 35 108/4 15 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 100/5 40 40 40 40 35 100/5 35 100/5 100/5 110/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 35 35 35 35 35 35 35 114,3/5 35 114,3/5 114,3/5 120/5 100/4 100/4 100/4 35 35 35 35 35 35 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der ABE: 44785*09 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 366-1137-99-MURD/N9 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.08.2008 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 15.10.2008 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 366-1137-99-MURD/N9 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 44785*09 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D - 85748 Garching Seite: 1 von 5 GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 44785 366-1137-99-MURD/N9 Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH 92637 Weiden i.d.Opf Art: Sonderrad 7 J X 15 H2 Typ: 65 705 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. I. Übersicht Ausführung 984581 1004541 1004561 1004566 1004571 1004591 1004601 1084571 1084634 10846342 1084651 1084651 1084651 1144566 1144641 1144661 1144671 1005541 1005561 1005561 1005561 1005571 10055712 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring G 65 705 35 C Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 D Z 65 705 35 F Z 65 705 35 F Z 65 705 35 F P 65 705 15 F P 65 705 15 F P 65 705 15 F Z 65 705 40 G Z 65 705 40 G Z 65 705 40 G Z 65 705 40 G Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M ohne Ø70.4 / 54.1 Ø70.4 / 56.1 Ø70.4 / 56.6 Ø70.4 / 57.1 Ø70.4 / 59.1 Ø70.4 / 60.1 Ø70.4 / 57.1 Ø70.4 / 63.4 Ø70.4 / 63.4 ohne ohne ohne Ø70.4 / 56.6 Ø70.4 / 64.1 Ø70.4 / 66.1 Ø70.4 / 67.1 Ø70.4 / 54.1 Ø70.4 / 56.1 Ø70.4 / 56.1 Ø70.4 / 56.1 Ø70.4 / 57.1 Ø70.4 / 57.1 ZB ZD ZE ZF ZJ ZL ZF ZM ZM ZE ZN ZR ZT ZB ZD ZD ZD ZF ZO Lochkreis (mm) / -zahl 98/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 54,1 56,1 56,6 57,1 59,1 60,1 57,1 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 56,6 64,1 66,1 67,1 54,1 56,1 56,1 56,1 57,1 57,1 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 15 15 15 40 40 40 40 35 35 35 35 35 35 zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 615 670 670 640 620 635 640 615 615 615 615 555 519 535 555 555 558 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 1960 1960 1960 1960 1960 1960 1960 1960 1960 1975 2016 1975 1960 1975 1975 1975 1975 1975 2126 2055 1975 1975 1975 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 1105651 1125571 1125666 1145566 1145601 1145641 1145641 1145661 1145671 1205726 I.1. P 65 705 35 P Z 65 705 35 R Z 65 705 35 R Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S X 65 705 35 T ohne Ø70.4 / 57.1 Ø70.4 / 66.6 Ø70.4 / 56.6 Ø70.4 / 60.1 Ø70.4 / 64.1 Ø70.4 / 64.1 Ø70.4 / 66.1 Ø70.4 / 67.1 ohne ZF ZS ZE ZL ZN ZN ZR ZT 110/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 120/5 65,1 57,1 66,6 56,6 60,1 64,1 64,1 66,1 67,1 72,6 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 800 800 800 800 800 790 800 800 790 635 2100 2100 2100 2100 2100 2125 2100 2100 2125 1945 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 11/99 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :R.O.D. Leichtmetallräder GmbH 92637 Weiden i.d.Opf Hersteller : R.O.D. Leichtmetallräder GmbH 92637 Weiden i.d.Opf Handelsmarke : Rondell Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 984581: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : R.O.D. Radtyp : -- : 65 705 Radausführung : -- : G 65 705 35 C Radgröße : -- : 7 J X 15 H2 Typzeichen : KBA 44785 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 11.99 Herkunftsmerkmal : -- : Germany Gießereikennzeichnung : -- : WATw.w.EATw.w.HAT Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis für die Ausführungen mit Lochkreis/Lochzahl 98/4, 100/4, 108/4 ET15 u. 114,3/4 liegt vor mit Teilegutachten Nr. 366-1170-99-MURD, TÜV Automotive GmbH. Die Werte des Impact-Test für o.g. Ausführungen werden im vorliegenden Gutachten nicht aufgeführt. II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Eine erneute Dauerfestigkeitsprüfung war nicht erforderlich. Ausführung Einpreßtiefe Radlast Abrollumfang in mm in kg in mm 1004601 35 615 1960 1005571 35 555 1975 1084571 35 670 1960 1084651 15 640 1960 1125666 35 800 2100 1144671 40 615 1975 1205726 35 635 1945 II.3.5 Anzugsmoment in Nm Prüfwert 100 110 110 90 110 110 110 Prüfmoment in Nm Mb max. bei 100% 3811 3458 4151 3714 5268 3893 3912 Fallmasse in kg 582 660 513 Reifenfülldruck in bar 2 2 2 Impact Prüfung: Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Einpresstiefe Radlast Reifengröße in mm in kg 1084571 35 670 195/50 R15 1205726 35 800 185/65 R15 1005571 35 555 185/65 R15 Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 1 ALFA LANC., FIAT, SEAT 2 CITROEN, DAIHATSU, FUJI HEAVY IND.(J), HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA 25 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, ROVER 3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL 4 AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, NISSAN EUROPE (F), RENAULT 5 AUDI 6 FORD, MAZDA Ausführung ET erstellt am 984581 1004541 35 35 28.08.2008 28.08.2008 Allg. Hinweise liegt bei liegt bei 1004561 35 28.08.2008 liegt bei 1004566 35 28.08.2008 liegt bei 1004601 35 28.08.2008 liegt bei 1084571 1084634; 10846342 35 35 28.08.2008 28.08.2008 liegt bei liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 7 CITROEN, PEUGEOT 8 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK) 9 HONDA, ROVER 10 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 11 DIAMOND, HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, VOLVO 12 TOYOTA 13 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 26 27 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN CHRYSLER (USA) OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB AUDI, FORD, SEAT, VOLKSWAGEN DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA/USA HONDA NISSAN DIAMOND, FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, KIA, MAZDA, MITSUBISHI BMW AG 1004571 1004591 V.2. 1084651; 1084651; 1084651 1144566 15 28.08.2008 liegt bei 40 28.08.2008 liegt bei 1144641 1144661 1144671 40 40 40 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 liegt bei liegt bei liegt bei 1005541 1005561; 1005561; 1005561 1005571 10055712 1105651 1125571 1125666 1145566 35 35 28.08.2008 28.08.2008 liegt bei liegt bei 35 35 35 35 35 35 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 1145601 1145641; 1145641 1145661 1145671 35 35 35 35 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 1205726 1004571 1004591 35 35 35 28.08.2008 28.08.2008 28.08.2008 liegt bei liegt bei liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Hübner Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Garching, 28.08.2008 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : ALFA LANC., FIAT, SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad G 65 705 35 C 984581 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 58,1 zul. Radlast (kg) 615 zul. Abroll umf. (mm) 1960 gültig ab Fertig datum 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA LANC., FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FA; 154; 159; 160; 175; 182; 185; 350; 843; LANCIA 840; LANCIA 836; 840; 192 Zubehör : RS 3 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 164; 176; 176 C; ALFA ROMEO 930; ALFA ROMEO 167; LANCIA 835; LANCIA 834; 930; 178; 183; 167 Zubehör : RS 6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA 834; LANCIA 835; LANCIA 836; LANCIA 840; 154; 159; 160; 167; 175; 176; 176 C; 178; 182; 185; 840; 843; 930 100 Nm für Typ : 164; 183; 192; 350 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G731 ALFA 66 - 95 195/50R15-82 ROMEO 195/55R15 930 e3*96/27*0029*.. 930 195/55R15-84 205/50R15-86 ALFA ROMEO 930 930 G731 215/45R15-82 103 - 114 195/55R15 205/50R15-86 Auflagen zu Reifen 11A; 21M; 22B; 24D; 24J 11A; 21M; 22B; 24D; 24J; 51G 11A; 21M; 22B; 24D; 24J; 54A 11A; 21M; 22B; 22F; 24D; 24J 11A; 21M; 22B; 24D; 24J 11A; 22B; 24D; 24J; 51G 11A; 22B; 22F; 24D; 24J e3*96/27*0029*.. Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F737/1 137 195/55R15 ALFA ROMEO 167 205/50R15 Auflagen zu Reifen 10N; 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 24J; 51G 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 24J; 51G Auflagen 3-türig; 5-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FF0 3-türig; 5-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51G; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FF9 Auflagen Allradantrieb; bis Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F737/1 66 - 85 195/55R15-84 ALFA ROMEO 167 205/50R15-85 85 - 121 195/55R15 205/50R15 ALFA ROMEO 167 167 ALFA ROMEO 167 167 F737 e3*95/54*0011*.. 215/45R15-84 66 - 120 205/50R15 ALFA ROMEO 167 167 F737 77 - 121 195/55R15 140 195/55R15 205/50R15 F737 F737/1 66 - 93 195/50R15-82 66 - 110 195/55R15-84 195/55R15-84 F737 205/50R15 205/50R15-85 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 164 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/27*0028*::, 164 106 195/65R15 E897/2 195/65R15 Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*95/54*0005*.., 183 96 185/55R15 G954 195/50R15-81 195/55R15 Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/27*0019*.., 55 - 83 185/55R15-81 182 G983 195/50R15-82 205/50R15-85 182 e3*96/27*0019*.., G983 215/45R15-82 108 - 113 195/55R15 205/50R15 113 215/45R15-84 195/60R15 Auflagen zu Reifen FEZ; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M FEZ; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G 10N; 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 24J; 51G 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 24J; 51G NICHT für 2.5 TD (92kW) NICHT für 2.5 TD (92kW); 11A; 21B; 22B NICHT für 2.5 TD (92kW) 11A; 21B; 22B; 51G FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M Auflagen Frontantrieb; bis Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Frontantrieb; ab Nachtrag 4 der F737/1; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FFM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen 10N; 51G 10N; 51G Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen 51G; 663 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FFM 11A; 22D; 51G Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 663 11A; 22B 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; 22G; 24M 11A; 22B; 24M 11A; 21B; 22B; 51G 11A; 21B; 21L; 22B; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24M 11A; 21B; 21L; 22B; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A nur FIAT BRAVO 2.0 HGT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*92/53*0002*.. 102 FA 102 - 140 175 e3*93/81*0001*.., e3*95/54*0008*.., G730 140 96 96 - 108 96 - 142 102 - 142 140 - 142 Reifen 195/55R15 205/55R15-87 205/50R15 215/50R15-90 225/50R15-90 205/55R15 205/50R15-86 205/55R15-88 195/55R15 215/50R15-90 225/50R15-90 205/50R15 205/55R15 Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D972/3 85 - 101 195/60R15 154 195/60R15-88 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 21L; 57I 51G 51G Auflagen zu Reifen 11A; 22D; 51G 11A; 22D D972/3 110 - 117 195/60R15 11A; 22D; 51G 154 D972/1 55 - 114 195/60R15-87 11A; 22D 154 D972/2 77 - 110 195/60R15-87 11A; 22D; 5ET e3*95/54*0003*.. 185 e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. Reifen 195/55R15-84 205/50R15-85 91 - 108 195/55R15 91 - 113 205/50R15 86 96 - 113 195/60R15 205/55R15 88 Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/27*0033*.. 51 - 74 195/50R15-82 178 205/50R15-85 215/45R15-84 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES 11A; 21L; 57I 51G 631 154 Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*93/81*0003*.., 55 - 83 185 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Pkw geschlossen; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 22B; 24J; 24M; 51G Pkw geschlossen; 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 11A; 21L; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71K; 72U; FGJ; 11A; 21L; 22B; 24C; 725; 73C; 74A 24D; 367 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 367 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 367 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 367 Auflagen nur bis e3*96/27*0033*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*96/27*0022*.., 96 - 98 176 Reifen 195/45R15 78 Auflagen zu Reifen 11A; 21M; 22B 195/45R15 78 11A; 21M; 22B; 33J G488 176 176 C e3*96/27*0022*.., G488 G775 40 - 65 Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*98/14*0089*.. 59 - 110 195/65R15 192 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F449, F449/1 159 51 - 83 Verkaufsbezeichnung: FIAT TIPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E814/1 107 160 160 E814/2 107 160 E814/3 102 160 E814/1 51 - 83 160 E814/3 51 - 83 Auflagen Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Pkw geschlossen; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen 51G 11A; 21B; 24M Auflagen Kombi; Limousine; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Reifen 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G Auflagen nicht Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES Reifen 185/55R15 195/50R15 205/50R15-85 215/45R15-82 185/55R15 195/50R15 205/50R15-85 215/45R15-82 185/55R15 195/50R15 205/50R15-85 215/45R15-82 195/50R15 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 185/55R15 195/50R15 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 51G; 663 11A; 21B; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 51G; 663 11A; 21B; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 10N; 51G; 663 11A; 21B; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 10N; 51G 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 51G; 663 10N; 51G 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: FIAT TIPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E814/2 51 - 83 160 160 E814 41 - 66 Verkaufsbezeichnung: IDEA, MUSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 350 Reifen 195/50R15 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 195/50R15 195/50R15-81 205/50R15-85 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 10N; 51G 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 10N; 51G 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES Reifen 195/60R15 205/50R15 86 205/55R15 88 215/50R15 88 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24M 11A; 24M 11A; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F303/2 55 - 83 195/50R15-82 LANCIA 835 205/50R15-85 215/45R15-82 LANCIA 835 F303 57 - 83 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 LANCIA 835 F303/1 57 - 83 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 LANCIA 835 F303/2 102 195/50R15 119 205/50R15-85 215/45R15-84 195/50R15 119 205/50R15-85 215/45R15 195/50R15 LANCIA 835 LANCIA 835 F303 F303/1 205/50R15-85 215/45R15 LANCIA 835 F303/2 119 195/50R15 205/50R15-85 215/45R15 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES 11A; 21B; 22B; 22G Frontantrieb; 11A; 21B; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES 11A; 21B; 22B; 22G Frontantrieb; 11A; 21B; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; FES LAG; 10N; 11A; 21B; Frontantrieb; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 22G 725; 73C; 74A; FES LAG; 10N; 11A; 21B; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 22G; 63M 725; 73C; 74A LAG; 10N; 11A; 21B; Frontantrieb; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 11B; 21B; 22B; 22G; 725; 73C; 74A 63M LAG; 10N; 11A; 21B; Pkw geschlossen; 22B; 22G Frontantrieb; 11A; 21B; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22G; 63M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F303 124 195/50R15 LANCIA 835 205/50R15-85 215/45R15 F303/1 124 195/50R15 LANCIA 835 205/50R15-85 215/45R15 F303/2 LANCIA 124 195/50R15 835 205/50R15-85 215/45R15 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*96/27*0021*.., LANCIA 102 195/50R15 G489 836 195/50R15 205/50R15-86 215/45R15 LANCIA 836 e3*96/27*0021*.., G489 51 - 83 195/50R15-82 205/50R15-86 215/45R15-82 66 195/55R15-84 LANCIA 836 e3*96/27*0021*.., G489 137 - 142 205/50R15 LANCIA 836 e3*96/27*0021*.., G489 51 195/50R15-82 215/45R15-82 51 - 102 205/50R15-86 66 - 96 195/55R15-84 102 195/50R15 195/50R15 215/45R15 Verkaufsbezeichnung: LANCIA THEMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D547/6 LANCIA 126 - 148 195/60R15 834 205/55R15 Auflagen zu Reifen LAG; 10N; 11A; 21B; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 63M LAG; 10N; 11A; 21B; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 63M LAG; 10N; 11A; 21B; 22B; 22G 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 63M Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Pkw geschlossen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen 10N; 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M; 631 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M; 631 Ottomotor; 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M Ottomotor; 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M 10N; 11A; 21B; 22B; 22G; 24C; 24M; 51G Auflagen nur Ausf. mit FzBreite 1703mm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B 10N; 51G 11A; 22B; 631 11A; 22B; 631 nur Ausf. mit FzBreite 1703mm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A nur Ausf. mit FzBreite 1759mm; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A nur Ausf. mit FzBreite 1759mm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; FFG; 11A; 22B; 22D; 5FE 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: LANCIA THEMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D547/3 130 - 133 195/60R15 LANCIA 834 LANCIA 834 D547/4, D547/5 130 LANCIA 834 D547, D547/1, D547/2 68 - 122 195/60R15-87 LANCIA 834 D547/4, D547/5 77 - 108 195/60R15 LANCIA 834 D547/3 85 - 110 195/60R15 195/60R15-87 LANCIA 834 D547/6 85 - 112 195/60R15 205/55R15 Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW H262 40 - 63 LANCIA 840 e3*95/54*0004*.. 840 195/60R15 Reifen 195/45R15-78 Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/55R15 843 Auflagen zu Reifen 11A; 22D; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 22D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22D 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; FFG; 11A; 22B; 22D; 5FE 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen 11A; 21M; 22B; 22D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: SEAT IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW D743 32 - 74 021 A 021 A D743/1 29 - 76 Reifen 185/55R15-81 195/50R15-81 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15-81 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22F; 24K; 663 11A; 21B; 22B; 22F; 24K 11A; 21B; 22B; 22F; 24K 11A; 21B; 22B; 22F; 24K; 663 11A; 21B; 22B; 22F; 24K 11A; 21B; 22B; 22F; 24K Auflagen ab Nachtrag 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Verkaufsbezeichnung: SEAT MALAGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D912 40 - 74 185/55R15-81 023 A 023 A D912/1 42 - 74 195/50R15-81 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15-81 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 663 11A; 21B; 22B; 22F; 24C 11A; 21B; 22B; 22F; 24C 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 663 11A; 21B; 22B; 22F; 24C 11A; 21B; 22B; 22F; 24C Auflagen ab Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63M) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 1 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut werden. FFG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP SP SPORT 2000, D 40 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut werden. FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. LAG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40 (ZR), SP SPORT 2020 MFS (ZR) Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : CITROEN, DAIHATSU, FUJI HEAVY IND.(J), HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 D 1004541 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 54.1 ZB Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1960 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0238*.. 40 - 50 P***** Reifen 195/45R15 78 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21P; 22B; 24D; 366 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : L8 110 Nm für Typ : M2; M3; M4 Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU COPEN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2001/116*0120*.. 50 - 64 185/45R15 75 L8 Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU YRV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*98/14*0077*.. M2 64 195/45R15 78 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24M Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 M4 Verkaufsbezeichnung: SIRION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*2001/116*0147*.., M3 51 - 76 Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 663 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 185/55R15 82 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 Auflagen Frontantrieb; 195/50R15 82 205/45R15 81 11A; 22H; 24C; 24M 11A; 22H; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 Auflagen Frontantrieb; 11A; 22H; 24C; 24M 11A; 22H; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P e13*2003/97*0147*.. Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 185/55R15 82 M3 e13*2003/97*0147*.. 195/50R15 82 205/45R15 81 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15 84 NH 195/50R15 82 195/55R15 85 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 24D; 660 11A; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : PA 110 Nm für Typ : LC; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI Verkaufsbezeichnung: ACCENT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 MC e4*2001/116*0110*.. MCT Reifen 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 51J; 663 11A; 24J; 24M; 51J; 660 11A; 24C; 24M 11A; 24C; 24M 11A; 24C; 24D Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e11*96/79*0092*.. 40 - 44 195/45R15-78 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; MX 24D; 54A 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ... Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e4*98/14*0037*.. 55 - 78 185/55R15-82 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; LC 22F; 22L; 663 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ATOS-PRIME Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0220*. 43 - 46 MXI 195/45R15 78 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 185/55R15 82 TBI 195/50R15 82 205/45R15 81 205/50R15 86 TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 215/45R15 84 185/55R15 82 195/50R15 82 205/45R15 81 205/50R15 86 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: i10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e4*2001/116*0131*.. PA kW 48 - 58 Reifen 195/45R15 78 205/45R15 81 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 24J; 24M; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22H; 22M; 24C; 24D 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 24D Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BA; DC; DE Zubehör : RM 1, Zentrierring hellgrau Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC Zubehör : RS 1, Zentrierring hellgrau Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 DE Verkaufsbezeichnung: KIA RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*98/14*0132*.. 55 - 72 DC Reifen 185/55R15 82 185/60R15 84 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 11A; 24J; 24M; 660 11A; 21P; 24C; 24D 11A; 21P; 24C; 24D 11A; 21B; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 185/55R15 82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 367; 663; 80I 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 80I 11A; 21B; 22B; 24J; 80I 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 80I 11A; 21B; 22B; 367; 663; 80I 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 80I 11A; 21B; 22B; 24J; 80I 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 80I Auflagen nur bis e11*98/14*0132*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 916 195/50R15 82 205/45R15 81 215/45R15 84 DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 185/55R15 82 195/50R15 82 205/45R15 81 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: PICANTO, SA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0085*.. 44 - 55 BA Reifen 195/45R15 78 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA DEMIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*97/27*0093*.., 46 - 55 195/45R15-78 DW Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P e1*98/14*0093*.. Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*96/79*0027*.., EC 65 - 79 F946 65 - 98 95 - 98 Reifen 195/55R15-83 205/50R15-85 205/55R15-87 215/50R15-88 205/55R15 ab e11*98/14*0132*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 24D 11A; 22B; 24D 11A; 21B; 22B; 24D 11A; 22B; 24D; 51G Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*93/81*0163*.., 66 - 96 NA F488 NB e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.. Reifen 185/55R15-81 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 81 - 107 195/50R15-82 205/50R15-86 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 121 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F706 DB 39 - 53 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 DE Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*96/27*0023*.., 52 - 84 BA G878 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen 195/45R15-76 Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 205/45R15 81 205/50R15 86 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 11A; 22I; 22M; 24D; 24J 11A; 24J; 24M 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 24D 11A; 22I; 22M; 24C; 24D Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen 195/50R15-82 195/55R15-84 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B BA e13*96/27*0023*.., G878 65 - 84 195/50R15-82 195/55R15-84 215/45R15-82 BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 BG F276 41 - 94 195/50R15-82 195/55R15-84 205/50R15-86 215/45R15-82 185/55R15 82 BG 8 F545 76 185/55R15 82 76 - 120 195/50R15 82 BJ e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.. e1*98/14*0181*.. 52 - 96 BJD Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 663 11A; 24C 11A; 21B; 22B; 24C 11A; 24C 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 195/50R15-82 195/55R15-84 205/50R15-85 215/45R15 84 Auflagen Mazda 323C/S; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Mazda 323F; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 24M Mazda 323P; 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22F; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 22B; 24M 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 663 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 663 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P nicht 74kW Diesel; 11A; Schrägheck; 21B; 22B; 24M; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 22F; 24D; 725; 73C; 74A; 74P; 24J 76Q 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*97/27*0094*.., 52 - 96 BJ BJD e1*98/14*0094*.. e1*98/14*0181*.. Reifen 195/50R15-82 195/55R15-84 205/50R15-85 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen nicht 74kW Diesel; 11A; 21B; 22B; 5DK 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Auflagen Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H00 Zubehör : RM 5, Zentrierring hellgrau Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H-B; H00 Zubehör : RS 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : H00 110 Nm für Typ : H-B; H00 Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0135*.. 48 - 63 H-B Reifen 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: OPEL AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0141*.. H00 43 - 55 Reifen 195/45R15 78 205/45R15 81 H00 e1*98/14*0141*.. 43 - 59 195/45R15 78 205/45R15 81 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24C; 24D; 663 11A; 21P; 22B; 24C; 24D; 660 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24C; 24D; 367; 80G 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24D; 367; 80G Auflagen nur bis e1*98/14*0141*07; Radmuttern; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; ab e1*98/14*0141*08; 24C; 24D; 367; 80G Radschrauben; 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24C; 24D; 367; 80G 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 107 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0237*.. 40 - 50 P***** Reifen 195/45R15 78 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21P; 22B; 24D; 366 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EG; ER; EZ; FH; MM Zubehör : RM 5, Zentrierring hellgrau Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EX; MM; MZ; H00; MH Zubehör : RS 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; MH; MZ 100 Nm für Typ : MM 110 Nm für Typ : H00; MM Verkaufsbezeichnung: IGNIS, SWIFT NEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0047*.. 61 - 80 185/55R15 82 FH 195/50R15 82 Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0130*.. 48 - 63 EX Reifen 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0024*.., EG 52 - 89 185/55R15-81 e6*95/54*0024*.., 195/50R15-81 e6*98/14*0024*.., 205/45R15-79 H032 Auflagen zu Reifen 21B; 22B; 24J; 24M; 362; 663 21B; 22B; 24C; 24M; 362 Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 80G Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24C; 24D; 663 11A; 21P; 22B; 24C; 24D; 660 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22D; 663 11A; 22B; 22D 11A; 22B Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 MH Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*98/14*0054*.. ER 66 - 78 Reifen 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 24D; 660 11A; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 195/50R15 82 195/55R15 205/50R15 86 Auflagen zu Reifen 11A; 22L 11A; 21B; 22B; 22L; 51G 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; 24J; 24M Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 660 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24J; 24M; 660 11A; 22I; 24D; 24J 11A; 22I; 24D; 24J 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 22I; 24C; 24D 11A; 24J; 660 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 21P; 22B; 24C; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 11A; 22I; 24C; 24M Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0102*.. 68 185/60R15 84 EZ 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 215/45R15 84 e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 MZ 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 215/45R15 84 e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 MZ 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI WAGON R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 195/45R15 78 MM 205/45R15 81 MM e4*98/14*0042*.. 39 - 56 195/45R15 78 205/45R15 81 ab e4*2001/116*0090*04; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P nur bis e4*2001/116*0090*03; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24C; 24D; 367; 80G 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24D; 367; 80G Auflagen ab e4*2001/116*0042*07; Allradantrieb; Frontantrieb; Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; nur bis 24C; 24D; 367; 80G e4*98/14*0042*06; 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Allradantrieb; 22L; 24C; 24D; 367; 80G Frontantrieb; Radmuttern; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI WAGON-R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/45R15 78 H00 205/45R15 81 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24C; 24D; 367; 80G 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24D; 367; 80G Auflagen ab e4*2001/116*0042*07; Allradantrieb; Frontantrieb; Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L5; P1; P2; P9; E10; P 7; P1F; E12J; E12U; XP9F(a); XP9(a); E12J1; T 18; T 17; E12T; E11U; P 8; E11; E 9; W3 Zubehör : RM 1, Zentrierring hellgrau Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AB1 Zubehör : RS 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AB1; E 9; E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U; P 7; P 8; T 17; T 18; XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9; W3 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0236*.. 40 - 50 AB1 195/45R15 78 Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22B; 366 Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F411 T 18 77 205/55R15-87 215/50R15-88 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 24M 11A; 22B; 24J; 24M; 57I Auflagen schmale Ausführung; bis Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E659 47 - 92 185/55R15-81 E9 Auflagen zu Reifen 663 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA II Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E868 54 - 75 195/50R15-82 T 17 195/55R15-84 205/50R15-85 215/45R15-82 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0005*.., 53 - 65 185/55R15-81 E10 G072 53 - 84 185/55R15-82 195/50R15-82 E11 E11U e6*95/54*0043*.. e11*98/14*0102*.. E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 141 195/60R15 88 e11*98/14*0180*.. e11*2001/116*0181*.., 205/55R15 88 e11*98/14*0181*.. e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*.. 51 - 81 185/55R15-81 195/50R15-82 195/55R15-84 215/45R15-82 E12T E12U Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 5DK; 663 11A; 21B; 22B; 5DK Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 22F; 24J; 663 Frontantrieb; 11A; 22B; 22F; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 72U; 367 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 22B; 22F; 24J Kombi; Stufenheck; 11A; 21B; 22B; 24J Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/60R15 88 E12J1 205/55R15 88 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*98/14*0128*.. 103 W3 11A; 22B; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen TAR; 57E; 663 TAV; 11A; 21B; 24J; 57E TAR; TAV; 11A; 24M; 57F Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0019*.. L5 66 185/55R15-81 195/50R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 663 11A; 22B; 24J Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA STARLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D773 P7 40 - 55 195/45R15-76 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24C Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P P8 F437 55 P9 e6*93/81*0020*.. 55 Reifen 185/55R15-81 195/50R15 82 205/50R15-85 Auflagen zu Reifen 195/45R15-76 195/50R15-81 215/45R15-82 195/45R15-78 205/45R15-79 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B; 24M; 367 11A; 22B; 24M; 367 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0248*.. 51 - 66 185/60R15 84 XP9(a) e11*2001/116*0249*.. 195/50R15 82 XP9F(a) 195/55R15 85 205/50R15 86 215/45R15 84 e11*2001/116*0248*.. 98 XP9(a) 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 P1 P1F e6*2001/116*0064*.., 48 - 78 e6*98/14*0064*.. e2*2001/116*0248*.., e2*98/14*0248*.. 185/55R15 82 195/50R15-82 215/45R15-84 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 P2 185/55R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 660 11A; 24D; 24J 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24M; 660 11A; 24D; 24J 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24M; 663 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; Yaris TS; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 11A; 21B; 22B; 24J; 663 3-türig; 5-türig; e6*98/14*0066*.. 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 2 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere durchzuführen. TAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 185/55R15 Hinterachse: 205/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. TAV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 195/50R15 Hinterachse: 205/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 D 1004566 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 56.6 ZE 56,6 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1960 gültig ab Fertig datum 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; KLAS Zubehör : RM 1, Zentrierring weiß Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; SUPJ; SUPT; UU6J Zubehör : RS 1, Zentrierring weiß Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : KLAS Verkaufsbezeichnung: DAEWOO ESPERO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/55R15 82 KLEJ e13*95/54*0007*.., H019 195/50R15 82 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0063*.. KLAS 53 - 69 185/55R15 82 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*96/27*0017*.., KLAT 55 - 78 185/55R15-81 SUPT e4*97/27*0017*.., e4*98/14*0017*.. e4*96/27*0002*.., e4*98/14*0002*.. 195/50R15-82 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen FFY; 11A; 24M; 367; 51J; 663 FFY; 11A; 24M; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22I; 24J; 24M; 663 Auflagen Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; 663 11A; 21B; 22B; 22F; 24M 11A; 21B; 21M; 22B; 22F; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen e13*93/81*0006*.., 51 - 74 185/55R15-81 FFY; 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; KLETN e13*95/54*0006*.., 362; 663 12A; 51A; 71K; 72U; H018 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*96/27*0018*.., KLAJ 66 - 98 195/50R15-82 SUPJ UU6J e4*97/27*0018*.., e4*98/14*0018*.. e4*96/27*0025*.. e4*96/27*0004*.. KLAJ e4*98/14*0018*.. 195/55R15-84 205/50R15-86 66 - 98 195/50R15-82 195/55R15-85 205/50R15-86 Auflagen zu Reifen nicht Kombi; 11A; 22B; 24C; 5DK 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 367 Auflagen Kombi; Stufenheck 4türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; DF1 nicht Kombi; 11A; 22B; Kombi; Stufenheck 424C; 5DK türig; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 72U; 367 725; 73C; 74A; 74P; DF2 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M; 663 KLAS KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 KLAS KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 195/50R15 82 205/45R15 81 11A; 22I; 24J; 663 11A; 22I; 24C; 24M 11A; 22I; 24C Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 205/45R15 81 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 663 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J 185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M; 663 Auflagen Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*11; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Aveo Variante SN./ Version 4..; ab e4*2001/116*0063*12; Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 KLAS Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 205/45R15 81 Auflagen zu Reifen 11A; 22I; 24J; 663 11A; 22I; 24C; 24M 11A; 22I; 24C Auflagen Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*11; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring weiß Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e3*2001/116*0217*.. 48 - 96 199 Reifen 185/60R15 84 185/65R15 88 195/55R15 85 195/60R15 88 205/55R15 88 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 660 11A; 24J; 24M; 662 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 22I; 24C; 24D 11A; 22I; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring weiß Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0261*.. 55 - 77 A-H Reifen 185/65R15 195/60R15 195/65R15 205/55R15 88 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0094*.. 55 - 77 185/65R15 A-H/C 195/60R15 195/65R15 205/55R15 88 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: ASTRA KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0293*.. 55 - 77 A-H/SW Reifen 185/65R15 195/60R15 195/65R15 205/55R15 88 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 51G 11A; 368 11A; 368 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 51G 11A; 368 11A; 368 Auflagen Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 51G 11A; 368 11A; 368 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F854 40 - 100 185/55R15-81 ASTRA-FCARAVAN 40 - 110 195/50R15-81 e1*96/79*0075*.., T92/Kombi e1*98/14*0075*.. 195/55R15-83 205/50R15-85 215/45R15-82 OPEL ASTRA-F T92 G065 40 - 100 185/55R15-81 195/50R15-81 e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. 195/55R15 195/55R15-83 205/50R15-85 215/45R15-82 OPEL ASTRA-FCABR. T92/Conv G372 52 - 85 185/55R15-81 195/50R15-82 195/55R15 e1*96/79*0076*.. 195/55R15-84 OPEL ASTRA-FCC T92 F857 205/50R15-85 215/45R15-82 40 - 85 185/55R15-81 40 - 110 195/50R15-81 e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. 195/55R15 195/55R15-83 205/50R15-85 215/45R15-82 85 - 110 205/50R15 OPEL ASTRA-FLFW F972 42 - 55 185/55R15-81 195/50R15-81 195/55R15-83 205/50R15-85 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 663 QEG; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M QEG; 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M QEG; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M QEG; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 364 11A; 21L; 22B; 33H; 663 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 33H 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 51G 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 33H; 54F 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 33H 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 33H; 364 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 51G 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C 11A; 22B; 33H; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 33H 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 51G 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 33H; 54F 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 33H 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 33H; 364 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G 11A; 22B; 663 QDY; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M QDY; 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M QDY; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M QDY; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 364 Auflagen nicht Pirschausf.; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*97/27*0086*.., 48 T98 e1*98/14*0086*.. 48 - 92 e1*97/27*0101*.., T98/NB T98V T98/KOMBI T98V e1*98/14*0101*.. e1*97/27*0092*.. e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. e1*97/27*0092*.. 48 48 - 92 Reifen 185/55R15-81 185/65R15-88 195/55R15-84 195/60R15-88 205/50R15-86 205/55R15-87 225/50R15-90 185/55R15-81 185/65R15-88 195/55R15-84 195/60R15-88 205/50R15-86 205/55R15-87 225/50R15-90 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0132*.. T98C 74 - 92 185/65R15 195/60R15 88 205/55R15 88 225/50R15 91 Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F406 CALIBRA85 A Reifen 195/55R15-84 195/60R15-87 205/55R15-87 85 - 110 195/60R15 205/50R15-85 205/55R15 215/45R15-82 215/50R15-87 225/50R15-90 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 11A; 22L; 663 11A; 21B; 22B; 22L; 662 11A; 22B; 22L; 5EA 11A; 21B; 22B; 22L 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 57F; 57I 663 11A; 21B; 22B; 662 11A; 22B; 5EA 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 24J 11A; 21B; 22B; 24J 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 57I Auflagen Limousine; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 915; QEV Auflagen zu Reifen 11A; 22L; 51G; 52J; 662 11A; 21B; 22B; 22L 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 57I Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 54F 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 51G 11A; 21B; 24C; 24D; 54A 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 57I Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 915 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0179*.. 48 - 66 COMBO-C e1*2001/116*0327*.. COMBO-CCNG 48 - 71 COMBO-C- K886 VAN COMBO-C- L620 VAN-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0379*.. 44 - 66 S-D Verkaufsbezeichnung: CORSA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G290 CORSA-B 78 - 80 Reifen 185/55R15 85 205/50R15 86 215/45R15 84 185/60R15 Auflagen zu Reifen 5EG; 663 11A; 21B; 24J; 365; 5EM 11A; 21P; 5EA 51G; 660 Auflagen 4-Loch Radanschluss; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 185/60R15 185/65R15 88 195/60R15 88 195/65R15 91 205/55R15 88 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 51G; 52J; 660 662 Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen 185/55R15-81 195/45R15-78 195/50R15-81 205/45R15-79 215/45R15-82 CORSA-B G290 33 - 66 185/55R15-81 195/45R15-78 195/50R15-81 205/45R15-79 215/45R15-82 S93 e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*.. 33 - 78 195/45R15-78 205/45R15-79 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0148*.. 43 - 92 CORSA-C Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 205/45R15 81 205/50R15 86 215/45R15 QF0; 11A; 21P QF0; 11A; 21P; 24M QF0; 11A; 21P; 22H; 22M; 24M Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 54F; 663 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J; 54A; 663 11A; 22B; 24C; 24D; 33J 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J; 367 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 33J; 367 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 663 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 915 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen 43 - 92 185/55R15 82 CORSA-C- L659 VAN 195/50R15 82 205/45R15 81 205/50R15 86 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 663 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 915 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G; 660 11A; 22Q; 24J; 24M 11A; 21M; 22L; 22Q; 24J; 24M 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J 11A; 21M; 22L; 22Q; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 33J 11A; 22B; 24M; 33J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 195/50R15-81 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 24J; 54F; 663 11A; 22B; 22F; 24J; 54F 11A; 22B; 22F; 24J; 54F 11A; 22B; 22F; 24J; 381; 54F; 663 11A; 22B; 22F; 24J; 381; 54F 11A; 22B; 22F; 24J; 54F; 663 11A; 22B; 22F; 24J; 54F 11A; 22B; 22F; 24J; 54F Reifen 185/55R15 82 185/60R15 84 Auflagen zu Reifen 663 660 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 195/50R15 82 195/55R15 85 11A; 24M 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 215/45R15 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 X01Monocab Reifen 185/60R15 195/55R15 85 195/60R15 88 205/50R15 86 205/55R15 88 Verkaufsbezeichnung: OPEL ASCONA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen ASCONA-C C265, C265/1, 40 - 95 195/50R15-81 C265/2 205/50R15-85 C266, C266/1, ASCONAC266/2 C-CC Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen 40 - 115 185/55R15-81 KADETT-E E023, E023/1, KADETTE-CC KADETTE-CABRIO E023/2 D559, D559/1, D559/2 E388, E388/1 55 - 85 195/50R15-81 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15-81 KADETTECARAVAN KADETTELIEFERWAG D560, D560/1, D560/2 40 - 85 D591, D591/1, D591/2 Verkaufsbezeichnung: TIGRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 XC/ROADSTE R 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*93/81*0014*.., 66 - 78 S93 e1*95/54*0014*.., Coupe e1*98/14*0014*.. Reifen 185/55R15 195/50R15-82 205/45R15-81 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW 42 - 85 VECTRA-A E947 E948 VECTRAA-CC 42 - 95 Reifen 195/50R15-81 195/55R15-83 195/60R15 195/60R15-87 205/50R15-85 205/55R15-87 215/45R15-82 225/50R15-90 VECTRA-A VECTRAA-CC E947/1 E948/1 42 - 85 195/50R15-81 42 - 95 195/55R15-83 215/45R15-82 42 - 110 195/60R15 195/60R15-87 205/50R15-85 205/55R15-87 225/50R15-90 100 - 110 215/45R15 VECTRAA-X E951 65 - 85 65 - 95 195/50R15-81 195/55R15-83 215/45R15-82 65 - 110 195/60R15 195/60R15-87 205/50R15-85 205/55R15 205/55R15-87 225/50R15-90 110 215/45R15 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 24C; 24D; 51G; 663 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 22L; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M; 33J; 54F 11A; 22B; 24J; 24M; 33J 11A; 22B; 24J; 24M; 33J; 51G 11A; 22B; 24J; 24M; 33J 11A; 22B; 24C; 24D; 33J; 54F 11A; 22B; 24C; 24D; 33J 11A; 22B; 24J; 24M; 33J; 54F 11A; 22B; 24D; 33J; 57F; 57I 11A; 22B; 24J; 24M; 33J; 54F 11A; 22B; 24J; 24M; 33J 11A; 22B; 24J; 24M; 33J; 54F 11A; 22B; 24J; 24M; 33J; 51G 11A; 22B; 24J; 24M; 33J 11A; 22B; 24C; 24D; 33J; 54F 11A; 22B; 24C; 24D; 33J 11A; 22B; 24D; 33J; 57F; 57I 11A; 22B; 24J; 24M; 33J; 54F; 631 11A; 22B; 24J; 24M; 54F 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M; 54F 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D; 54F 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 22B; 24D; 57F; 57I 11A; 22B; 24J; 24M; 54F; 631 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E951/1 85 - 95 VECTRAA-X 85 - 110 110 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*93/81*0030*.., 55 - 85 J96 J96/Kombi e1*95/54*0030*.. e1*95/54*0044*.. Reifen 195/55R15-83 215/45R15-82 195/60R15 195/60R15-87 205/50R15-85 205/55R15-87 225/50R15-90 215/45R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M; 54F 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D; 54F 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 22B; 24D; 57F; 57I 11A; 22B; 24J; 24M; 54F; 631 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 195/60R15-87 195/65R15-91 205/55R15-87 205/60R15-90 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 57I 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 686 11A; 22B; 24J; 24M; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 225/55R15-92 60 - 85 195/65R15 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination ausreichend ist. 381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 3 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind. QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe 12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, NISSAN EUROPE (F), RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 D 1004601 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 60.1 ZL 60,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1960 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring gelb Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 185/60R15 84 SD 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 88 225/50R15 91 e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 185/60R15 88 SD 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 88 225/50R15 91 e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 SD 185/60R15 84 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 88 205/60R15 91 225/50R15 91 Auflagen zu Reifen 5EA; 660 662 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 21P; 24D; 24J 11A; 24M; 660 11A; 24M; 662 11A; 24M 11A; 24D; 24J 11A; 21P; 24D; 24J 11A; 24J; 24M; 660 11A; 24J; 24M; 662 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D; 57I gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 73C; 74A; 74P; 74U Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring gelb Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : E11 113 Nm für Typ : K12 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 185/55R15 82 K12 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 E11 Auflagen Pkw geschlossen; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24C; 24D; 663 11A; 24C; 24D; 54F; 660 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D; 362 11A; 22B; 24C; 24D; 362; 54F 11A; 24C; 24D Reifen 185/60R15 84 185/65R15 88 195/55R15 85 195/60R15 88 205/55R15 88 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 660 11A; 24M; 662 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring gelb Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; X 53 100 Nm für Typ : B; B 54; B56; J 63; JA; KC; K56; N 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : M; P; R 130 Nm für Typ : JM Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e2*2001/116*0327*.. R kW 48 - 82 e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 R Reifen 185/55R15 82 185/60R15 84 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 185/55R15 82 185/60R15 84 195/55R15 85 205/50R15 86 48 - 102 205/55R15 88 100 - 102 185/65R15 101 - 102 195/60R15 88 Verkaufsbezeichnung: LOGAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 SR Reifen 185/60R15 84 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 88 225/50R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 11A; 24J; 24M; 660 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 21P; 24C; 24D Auflagen Nur Kombi (Grandtour); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q 11A; 24J; 24M; 663 Nicht Kombi 11A; 24J; 24M; 660 (Grandtour); 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P; 11A; 24J; 24M; 51G; 662 74U; 76Q 11A; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 5EA; 660 662 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 21P; 24D; 24J Auflagen Stufenheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 73C; 74A; 74P; 74U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: LOGAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 SR Verkaufsbezeichnung: MODUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 P Reifen 185/60R15 88 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 88 225/50R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 660 11A; 24M; 662 11A; 24M 11A; 24D; 24J 11A; 21P; 24D; 24J Auflagen Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Reifen 185/60R15 84 195/55R15 85 195/60R15 88 Auflagen zu Reifen 660 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 54A Auflagen Modus (kurzer Radstand); Grand Modus (langer Radstand); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 5CK 11A; 22B; 51G 11A; 22B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 825; RAN 10B; 11G; 11H; 12A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*98/14*0126*.. B 120 - 124 195/45R15 78W 195/50R15 215/45R15 84 B/C 57 F543 40 - 80 195/45R15-78 11A; 22B; 22D; 22G B/C 57 F543 108 185/55R15 10N; 51G B e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*.. 40 - 79 195/45R15-78 nicht Dieselmotor; 11A; 22D; 24M; 367; 5CK Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F691 65 - 79 205/60R15-91 J 63 Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*98/14*0164*.. 59 - 70 185/65R15 KC Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 24M; 52A; 54A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G; 662 Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0012*.., 61 - 84 195/60R15-88 B56 e2*98/14*0012*.., 205/50R15-86 G638 205/55R15-88 225/50R15-90 61 - 88 K56 e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. 61 - 84 195/65R15 205/60R15 195/60R15 205/55R15-87 225/50R15-90 61 - 88 195/65R15 205/60R15 66 - 69 205/50R15-86 205/55R15-87 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0010*.., 47 - 84 185/55R15-81 BA e2*98/14*0010*.. 195/50R15-82 e2*93/81*0009*.., 215/45R15-82 DA LA BA KA LA DA e2*98/14*0009*.. e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. e2*98/14*0010*.. e2*98/14*0192*.. e2*98/14*0072*.. e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*.. 59 - 85 185/60R15-84 101 - 108 185/55R15 195/55R15 DA EA e2*98/14*0009*.. e2*98/14*0103*.. 70 - 84 185/60R15-84 EA e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*.. 66 - 84 185/55R15-81 195/50R15-82 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen REB; 11A; 22B; 24J REB; 11A; 22B; 24J; 5EM REB; 11A; 22B; 24J REB; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 367; 57I 11A; 22B; 24J; 51G 11A; 22B; 24J; 51G REB; Nur bis 1120kg zul. Achslast; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G REB; 11A; 21B; 24J; 57E; 57I REB; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 57I 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 51G REB; Nur bis 1060kg zul. Achslast; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M REB; Nur bis 1090kg zul. Achslast; 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24M; 5DV; 663 11A; 22B; 22D; 24M 11A; 22B; 22D; 24D; 24J Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G; 22L; 24C; 24M; 660 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; RE7 11A; 21B; 22B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G; 52J; 663 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74P; 74U; RE4 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G; 24C; 24M; 660 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; RE7 663 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*98/14*0192*.. 47 - 70 195/55R15-84 KA M M e2*98/14*0272*.. e2*98/14*0272*.. 60 - 99 60 - 99 195/65R15 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 195/65R15 12R; 51G Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/65R15-88 JA e2*98/14*0068*.. 47 - 103 195/60R15-88 55 - 66 185/60R15-84 195/55R15-84 JA e2*98/14*0068*.. Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22D; 24M 47 - 84 185/65R15-88 47 - 103 195/60R15-88 205/55R15-87 Verkaufsbezeichnung: RENAULT SAFRANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0063*.., 65 - 101 195/60R15 B 54 G199 205/60R15-90 83 - 101 195/65R15 51G Auflagen zu Reifen RE2; 11A; 22B; 24J; 24M; 662 RE2; 11A; 22B; 24D; 24J; 367 RE1; 11A; 22B; 24J; 24M; 5EA; 660 RE1; 11A; 22B; 24D; 24J; 5EA 11A; 22B; 22L; 662 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 11A; 22B; 22L; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B 51G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 Kombi (Grandtour); Cabrio; Stufenheck; Steilheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q Reifen mit Schneeketten; Kombi (Grandtour); Cabrio; Stufenheck; Steilheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q Auflagen nur bis e2*98/14*0068*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q ab e2*98/14*0068*12; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76T Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 JM 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E979 43 - 101 185/55R15-81 B/C 53 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24M 12R; 51G Auflagen zu Reifen 51J; 663 D 53 F798 66 185/55R15-81 51J; 663 L 53 F144 43 - 99 185/55R15-81 51J; 663 X 53 G073 43 - 99 185/55R15-81 195/50R15-81 51J; 663 824 Reifen 185/55R15 82 195/45R15 78 Auflagen zu Reifen 663 Verkaufsbezeichnung: TWINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0359*.. 43 - 74 N Auflagen nicht langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q Reifen mit Schneeketten; nicht langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 76Q Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 825; RAN 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 825; RAN 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 825; RAN 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 825; RAN Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 850kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 4 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. 825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. RAN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an der Vorderachse (Durchmesser 238mm, Dicke 20mm) nicht zulässig. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. RE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an der Vorderachse (Durchmesser 262mm, Dicke 22mm) nicht zulässig. RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 5 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 F 1084571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 57.1 ZF Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 670 zul. Abroll umf. (mm) 1960 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 9, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm gültig ab Fertig datum 11/99 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen C727, C727/1 44 51 - 101 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15 205/60R15-89 215/50R15-88 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 22F; 54A 11A; 22B; 22F; 51G 11A; 22B; 22F 11A; 22B; 22F Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADM; AD3 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100,200, -QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D403, D403/1 44 Q 65 - 101 205/55R15-87 205/60R15-89 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 54A 11A; 22B; 22F Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; AD3 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F889, F889/1 B4 52 - 128 195/65R15 205/60R15 Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADX Verkaufsbezeichnung: AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen B818 66 - 118 195/50R15-81 85 195/55R15-83 195/60R15-86 205/50R15-85 215/50R15-87 Auflagen zu Reifen 11A; 22B AD2; 11A; 21B; 22B; 22F AD2; 11A; 21B; 22B; 22F AD2; 11A; 21B; 22B; 22F AD2; 11A; 21B; 22B; 22F Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADX Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 5 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E251 37 - 100 195/50R15-81 89 195/55R15-83 37 - 118 195/60R15-86 37 - 125 205/50R15-85 82 - 125 195/65R15 205/55R15-87 205/60R15 225/50R15-90 83 205/50R15 205/55R15-87 215/50R15-88 225/50R15-90 118 195/55R15-84 118 - 125 205/50R15 Auflagen zu Reifen Stufenheck; bis 910kg zul.Achslast; 11A; 22B; 54A Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22F Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 51G Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 11A; 54A Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 51G Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 11A; 22B; 54A Coupe; Automatikgetriebe 3Gang; 51G Coupe; Automatikgetriebe 3Gang Coupe; Automatikgetriebe 3Gang Coupe; Automatikgetriebe 3Gang; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22F; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADP; ADX Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 5 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E251/1 50 - 101 195/50R15-81 89 82 - 85 195/55R15-83 195/60R15-86 205/50R15-85 205/50R15 205/55R15-87 215/50R15-88 225/50R15-90 82 - 123 205/55R15-87 225/50R15-90 82 - 128 195/65R15 205/60R15 123 89 e1*92/53*0002*.., e1*98/14*0002*.. 205/50R15 66 - 128 185/65R15 195/65R15 205/60R15 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80-, 90-QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E399 65 - 100 195/50R15-81 89 Q 65 - 101 65 - 118 65 - 125 98 - 100 98 - 125 195/55R15-83 195/60R15-86 205/50R15-85 205/55R15-87 195/65R15-91 205/60R15 225/50R15-90 118 195/55R15-84 118 - 125 205/50R15 Auflagen zu Reifen Stufenheck; bis 910kg zul.Achslast; 11A; 22B; 54A Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22F Coupe; Automatikgetriebe 3Gang; 51G Coupe; Automatikgetriebe 3Gang Coupe; Automatikgetriebe 3Gang Coupe; Automatikgetriebe 3Gang; 11A; 22B Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 11A; 54A Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 11A; 22B; 54A Cabrio; Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 51G Cabrio; Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 51G Stufenheck; 11A; 22F; 51G 12K; 51G; 52J; 662 12K; 51G 12A; 51G Auflagen zu Reifen Stufenheck; bis 910kg zul.Achslast; 11A; 22B; 54A Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22F Coupe; 11A; 54A Coupe Coupe; 51G Coupe; 11A; 22B; 54A Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22F; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADX Cabrio; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADX Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADP; ADX Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 5 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80-, 90-QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E399/1 66 - 101 195/55R15-83 89 Q 195/60R15-86 66 - 123 205/50R15 205/50R15-85 98 205/55R15-87 98 - 128 195/65R15 205/60R15 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22B Stufenheck; 11A; 22F; 51G Stufenheck; 11A; 22F Coupe; 11A; 54A Coupe; 51G Coupe; 51G Coupe; 11A; 22B; 54A Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADX Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 5 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. AD2) Ein Mindestfreiraum zwischen Reifen und Spurstangengelenken von 5 mm muß gewährleistet sein. Ist der Mindestfreiraum von 5 mm nicht gegeben, so müssen die serienmäßigen Spurstangengelenke gegen geschmiedete Spurstangengelenke nach Audi-Teile-Nr. 811 419 802 K (runde Spurstangen mit dazugehörigen Kugelgelenkköpfen, ab 1983 Serie) ausgetauscht werden. AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich. ADM) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.1983 (ab Fahrgestellnummer 44ZDN084848 bzw. 44ZDA073834) zulässig. ADP) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab Modelljahr 1990 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ8.ZL... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 5 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 ADX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ C40+45 an der Vorderachse nicht zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : FORD, MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 F Z 65 705 35 F 1084634 10846342 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 63.4 ZM Ø70.4 / 63.4 ZM 63,4 63,4 zul. Radlast (kg) Kunststoff 670 Kunststoff 640 zul. Abroll umf. (mm) 1960 1975 gültig ab Fertig datum 11/99 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AAL; ABL; ALL; AFL; ANL; BAP; BCV; BFW; BNP; ECT; DNX; DNW; DFW; DBX; DBW; DAX; DAW; BNW; RBT; JH1; JD3; JBS; JAS; GNR; GGR; GFR; GFJ; GBP4; GBP; GBG4; GBG; GBC; GAL; BNG4; BFP; BAW Zubehör : RM 1, Zentrierring beige Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ABFT; GAF; AFF; AWF; ALF Zubehör : RS 1, Zentrierring beige Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*97/27*0037*.. DAW 55 - 86 e13*98/14D0057*.., DAX 55 - 96 DBW DBX DFW DNW DNX e13*98/14*0057*.. e13*97/27*0038*.. e13*98/14D0058*.., e13*98/14*0058*.. e13*97/27*0039*.. e13*97/27*0040*.. e13*98/14D0056*.., e13*98/14*0056*.. Reifen 195/55R15 85 195/60R15-87 205/50R15-85 205/55R15-87 Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*96/79*0027*.. 96 205/60R15 BCV 96 - 125 195/60R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 22F; 24J; 24M 11A; 22B; 22F; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22F; 51G 51G Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*93/81*0053*.. 43 - 85 AAL e11*93/81*0051*.. ABL e11*93/81*0052*.. AFL e11*93/81*0055*.. ALL e11*93/81*0054*.. ANL Reifen 185/55R15-81 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 ABFT E115 97 195/50R15 ALF E076 54 - 77 185/55R15-81 195/50R15-81 ALF E076/1 66 - 77 205/50R15-85 195/50R15 54 - 77 185/55R15-81 195/50R15-81 66 - 77 ALL F538 52 - 77 96 205/50R15-85 195/50R15 185/55R15-81 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15 205/50R15-85 ALL F538 96 ALL F538 77 - 96 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15 205/50R15-85 215/45R15-82 195/50R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 33H; 5DV; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33H 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 24C; 24D; 33H 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33H 11A; 21B; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 51G 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 362 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 24C; 362 11A; 21B; 22B; 24J; 362 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 362; 51G 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 362 11A; 21B; 22B; 24J; 362 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 11A; 21B; 22B; 24C 11A; 21B; 22B; 24J Nacharbeit HA ab Werk; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U bis Nachtrag 7; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 ab Nachtrag 8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 bis Nachtrag 7; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F538 55 - 85 185/55R15-81 ALL 195/50R15-82 205/50R15-85 AWF E085 77 215/45R15-82 195/50R15 40 - 66 185/55R15-81 195/50R15-81 AWF E085/1 40 - 66 205/50R15-85 185/55R15-81 195/50R15-81 GAF E041 37 - 77 205/50R15-85 185/55R15-81 195/50R15-81 GAF E040 37 - 77 205/50R15-85 185/55R15-81 195/50R15-81 GAF E040/1 37 - 77 205/50R15-85 185/55R15-81 195/50R15-81 GAF E041/1 66 - 77 205/50R15-85 195/50R15 37 - 77 185/55R15-81 195/50R15-81 66 - 77 205/50R15-85 195/50R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 51G Auflagen ab Nachtrag 8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F508/1, F509/1, 44 - 77 185/55R15-81 GAL G146 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 96 - 110 185/55R15-81 195/50R15 205/50R15-85 GAL F508, F509 44 - 77 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 96 - 110 185/55R15-81 195/50R15 205/50R15-85 GAL F508/1, F509/1, G146 44 - 85 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 GAL F508/1, F509/1, G146 77 - 85 195/50R15 110 185/55R15-81 195/50R15 205/50R15-85 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F108, F109 GFJ 37 - 76 Reifen 195/45R15 78 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 33H; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33H; 362 nicht Kombi; 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 24C; 24D; 33H; 362 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33H; 362 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 362; 51G nicht Kombi; 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 362 11A; 21B; 22B; 24J; 362 11A; 22B; 33H; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 33H; 362 nicht Kombi; 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 24C; 33H; 362 11A; 21B; 22B; 24J; 33H; 362 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 362; 51G nicht Kombi; 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 362 11A; 21B; 22B; 24J; 362 11A; 22B; 33H; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33H 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 24C; 24D; 33H 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33H 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33H; 51G 11A; 22B; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 11A; 21B; 22B; 24C 11A; 21B; 22B; 24J Auflagen zu Reifen FEP; 11A; 21B; 22B; 24K; 33H; 362 Auflagen bis Nachtrag 4; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F108/1, F109/1 37 - 77 GFJ Reifen 195/45R15 78 76 - 96 195/45R15 78 37 - 77 195/45R15 78 76 - 96 195/45R15 78 e13*93/81*0008*.., e13*95/54*0008*.. e13*93/81*0009*.., e13*95/54*0009*.. 37 - 76 195/45R15-78 76 205/45R15-79 195/50R15 e1*2001/116*0210*. e1*98/14*0191*.. 43 - 110 185/55R15 82 GFJ JAS JBS JD3 JH1 G007 Verkaufsbezeichnung: FORD KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e9*95/54*0019*.. RBT 37 - 51 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*95/54*0046*.. BAP 66 - 96 e1*98/14*0124*.. BAW 66 - 125 e1*95/54*0045*.. BFP e1*98/14*0125*.. BFW FF8; nicht XR 2I; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 XR 2I; 11A; 21B; 22B; 362 Auflagen bis Nachtrag 4; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34I; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 bis Nachtrag 2; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34I; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 215/45R15 84 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; 5CK 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 51J; 663 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22F; 22G; 24C; 24D 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Reifen 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 195/60R15 88 205/50R15 86 205/55R15 88 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 660 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 22F; 24C; 24D 11A; 22F; 24C; 24D 11A; 22F; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Reifen 195/45R15-78 Auflagen zu Reifen FGA; 11A; 22B; 24C; 24M; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Reifen 195/55R15-84 195/60R15 205/50R15-86 205/55R15 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 5EA 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 57I Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 195/50R15 82 205/45R15 81 205/50R15 86 Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0194*.. JU2 50 - 74 Auflagen zu Reifen FF8; nicht XR 2I; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 XR 2I; 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; SC4 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G387 65 - 100 195/55R15-85 BNP 195/60R15-87 205/50R15-85 205/55R15-87 65 - 125 195/60R15 205/50R15-86W 205/55R15 125 195/55R15 e1*95/54*0047*.. BNP 66 - 96 205/50R15-86 e1*98/14*0126*.. 66 - 125 195/60R15 BNW 205/55R15 225/50R15-90 GBP G274 GBP4 H028 GBP4 H028 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 5EG 11A; 22B; 54F 11A; 22B; 24J; 24M; 5EG 11A; 22B; 24J; 24M; 54F 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 51G; 52J 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M; 57I 125 205/50R15-86W 11A; 22B; 24J; 24M 65 - 85 195/55R15-84 bis 1000kg zul.Achslast; 11A; 22B; 5EA; 51J 65 - 100 195/55R15-85 11A; 22B; 51J 195/60R15-87 11A; 22B; 54F 205/50R15-85 11A; 22B; 24J 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 54F 65 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G 205/50R15-86 11A; 22B; 24J 205/55R15 11A; 22B; 24J; 51G 125 195/55R15 11A; 22B; 51G; 52J 97 195/55R15 11A; 22B; 51G; 52J 195/60R15 11A; 22B; 51G 205/50R15-85 11A; 22B 205/55R15 11A; 22B; 51G 97 Verkaufsbezeichnung: FORD ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E086 40 - 77 AFF 195/55R15 195/60R15 205/50R15-85 205/55R15 11A; 22B; 51G; 52J 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J; 51G Reifen 185/55R15-81 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 51G 195/50R15-81 AFF E086/1 40 - 77 205/50R15-85 185/55R15-81 195/50R15-81 66 - 77 205/50R15-85 195/50R15 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD ORION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E087 40 - 77 AFF Reifen 185/55R15-81 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362 11A; 22B; 24D; 57F; 57M 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 362; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 24M; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD SCORPIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0018*.. 85 - 100 215/60R15-90 GFR 85 - 152 195/65R15 205/60R15 205/65R15-93 152 215/60R15-92 G968 85 - 110 215/60R15-90 GGR 85 - 152 195/65R15 205/60R15 205/65R15-93 215/60R15 152 205/65R15 215/60R15-92 G968 85 - 110 215/60R15-91 GGR 85 - 152 195/65R15 205/60R15 205/65R15-93 215/60R15 152 205/65R15 215/60R15-93 e1*93/81*0019*.., GNR 85 - 100 215/60R15-91 e1*95/54*0019*.. 85 - 152 195/65R15 205/60R15 205/65R15-93 152 215/60R15-93 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD SIERRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E433, E433/1 88 - 110 195/55R15-85 BNG4 Auflagen zu Reifen 11A; 21B 195/50R15-81 AFF E087/1 40 - 77 185/55R15-81 195/50R15-81 66 - 77 Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*95/54*0024*.. ECT 66 - 92 205/50R15-85 195/50R15 Reifen 195/50R15 215/45R15-82 Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD SIERRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW C689 44 - 84 GBC Reifen 195/50R15-81 195/55R15-83 44 - 110 195/55R15-84 GBC C689/1 44 - 85 GBG E400 49 - 85 195/50R15-81 195/55R15-83 44 - 110 195/55R15-84 107 GBG E400/1 GBG E400/2 GBG4 E434, E434/1 49 - 77 49 - 88 74 - 107 107 55 - 74 55 - 88 74 - 107 107 88 - 110 195/50R15-81 195/55R15-83 195/55R15-84 195/50R15-81 195/55R15-83 195/55R15 195/55R15-84 195/50R15-81 195/55R15-83 195/55R15 195/55R15-84 195/55R15 205/50R15-85 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 54A 11A; 21B 11A; 21B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 11A; 21B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 11A; 21B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 11A; 21B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 51G 725; 73C; 74A; 74H; 11A; 21B 74P; FF1 11A; 21B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 51G 725; 73C; 74A; 74H; 11A; 21B 74P; FF1 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 72U; 34Q 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FF1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring beige Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA 121 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*93/81*0010*.., 37 - 55 JASM JBSM e13*95/54*0010*.. e13*93/81*0011*.., e13*95/54*0011*.. Reifen 195/45R15-78 205/45R15-79 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 34I) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen Felgenhorn und Spurstange vorhanden ist. 34Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand (im entlasteten Zustand, Fahrzeug steht nicht auf den Rädern) von 5 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 195/50R15 Hinterachse: 205/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 850kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 6 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FEP) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit FORD-RS-FAHRZEUGTIEFERLEGUNG (Kennz. VA: RS 5050508 und HA: 5050509). Ausgenommen sind die Fahrzeugausführungen C133 (1.4 S) und E136 (XR2i). FF1) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende Radbolzenlänge von mindestens 19 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen auszutauschen. FF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten der Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung ist zu beachten. FGA) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination an der Hinterachse herzustellen ist durch den Einbau anderer Anschlagbegrenzer (orig. Ford Bestell-Nr. 1037 324) der Federweg zu begrenzen. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad P 65 705 15 F P 65 705 15 F P 65 705 15 F 1084651 1084651 1084651 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 65,1 65,1 65,1 zul. Radlast (kg) 620 635 640 zul. Abroll umf. (mm) 2016 1975 1960 gültig ab Fertig datum 11/99 11/99 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : C; D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFU*; J*8HX*; J*8HZ*; L; N*A9A*; N*DHV*; N*DHY*; N*DJY*; N*KFX; N*LFX*; N*LFY; N*LFZ; N*NFZ; N*RFV; N*RHY; N*VJZ*; N*WJZ; X 1; X*BFZ; X*DHW; X*DHX; X*LFX; X*LFY; X*P8C; X*RFV; X*RFX; X*RGX; X*RHY; X*RHZ; X11A, X17A, X19B; X11E,X11E/A,X12E..; X12B; X12D; X12F; X12G X15G; X12H,X13H; X13E, X13E/A; X14A, X17B; X14B, X18E; X14F, X15F; X14H; X15B; X15C, X16C; X15E, X15E/A; X16A, X13C; X16D, X11F; X16E, X16E/A; X16G; X17E; X17F; X18A; X18D, X11G, X13G..; X19C, X19E 120 Nm für Typ : U***** erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0283*.. 44 - 80 J*HFX e2*2001/116*0344*.. J*KFU* e2*2001/116*0284*.. J*KFV* e2*2001/116*0285*.. J*NFU* e2*2001/116*0286*.. J*8HX* e2*2001/116*0316*.. J*8HZ* Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*98/14*0256*.. 44 - 80 F*HFX* e2*2001/116*0289*.. F*KFU* e2*98/14*0257*.. F*KFV* e2*98/14*0258*.. F*NFU* e2*98/14*0259*.. F*8HX* e2*98/14*0261*.. F*8HY* e2*2001/116*0317*.. F*8HZ* e2*2001/116*0318*.. F*9HX* e2*2001/116*0329*.. F*9HZ* Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 195/55R15 85 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J; 367; 54A Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Reifen 185/60R15 84 195/50R15 82 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 660 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen Citroen C3; Citroen C3 X-TR; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15 88 H 195/60R15 88 205/55R15 88 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0302*.. 65 - 80 L Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 662 11A; 22B; 24D; 24J 11A; 22B; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 744; 76Q Auflagen zu Reifen Auflagen Coupe; Limousine; 2türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0345*.. 80 - 103 205/65R15 94 U***** 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 11A; 24M 11A; 24M Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*98/14*0216*.. 66 - 103 D*RFN* e2*98/14*0249*.. D*RHS* e2*98/14*0219*.. D*RHY* e2*98/14*0220*.. D*RHZ* e2*98/14*0217*.. D*RLZ* e2*98/14*0221*.. D*4HX* e2*98/14*0215*.. D*6FZ* 215/65R15 96 225/55R15 92 225/60R15 96 11A; 24M 11A; 24D 11A; 24D Reifen 195/65R15 205/60R15 91 205/65R15 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 51G Verkaufsbezeichnung: CITROEN PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*98/14*0153*.. C 65 - 100 185/65R15-88 51G 11A; 80L Auflagen zu Reifen 11A; 22L; 662 Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 120 Nm; Grand C4 Picasso; C4 Picasso; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q Auflagen Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 76Q; CC2 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G411 50 - 89 195/55R15-84 X1 e2*93/81*0116*.., e2*98/14*0116*.. e2*93/81*0123*.., e2*98/14*0123*.. e2*93/81*0124*.., e2*98/14*0124*.. e2*93/81*0117*.., e2*98/14*0117*.. e2*93/81*0118*.., e2*98/14*0118*.. e2*93/81*0125*.., e2*98/14*0125*.. e2*93/81*0120*.., e2*98/14*0120*.. e2*93/81*0119*.., e2*98/14*0119*.. e2*93/81*0121*.., e2*98/14*0121*.. e2*93/81*0191*.., e2*98/14*0191*.. e2*93/81*0180*.., e2*98/14*0180*.. e2*93/81*0001*.. 66 - 98 66 - 112 80 - 108 98 - 112 55 - 98 185/65R15 195/55R15 205/60R15 205/55R15 185/65R15 195/60R15-88 Auflagen zu Reifen CBT; bis 1000kg zul.Achslast; 11A; 22B; 24J CBT; bis 1000kg zul.Achslast; 11A; 22B; 24C bis 1050kg zul.Achslast; 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24J; 51G; 662 11A; 22B; 24J; 51G 11A; 22B; 24C; 51G 11A; 22B; 24C; 51G 51G; 662 51J 74 195/55R15-84 205/50R15-85 205/55R15-87 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C X11E, X11E/A, X12E.. e2*93/81*0013*.. 74 X12B X12D X12F e2*93/81*0003*.. e2*93/81*0065*.. e2*93/81*0069*.. 55 - 66 65 - 66 185/65R15 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15-90 205/50R15-85 205/55R15-87 195/55R15-84 51G; 662 11A; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24J X12G X15G e2*93/81*0067*.. 80 205/60R15 11A; 22B; 24C; 51G 205/50R15-85 205/55R15-87 X*BFZ X*DHW X*DHX X*LFX X*LFY X*P8C X*RFV X*RFX X*RGX X*RHY X*RHZ X11A, X17A, X19B Auflagen Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0131*.. 81 185/65R15 X12H, X13H 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15-90 e2*93/81*0015*.. X13E, 98 185/65R15 X13E/A 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15-90 e2*93/81*0002*.. X14A, 89 195/55R15-84 X17B 205/50R15-85 205/55R15-87 Auflagen zu Reifen 51G; 662 11A; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C 51G; 662 11A; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C X14B, X18E e2*93/81*0006*.. 66 195/55R15-84 205/50R15-85 205/55R15-87 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C X14F, X15F e2*93/81*0008*.. 110 205/55R15-87 11A; 22B; 24C X14H X16G X17E e2*93/81*0154*.. e2*93/81*0070*.. e2*93/81*0018*.. 55 - 66 X15B e2*93/81*0007*.. 50 185/65R15 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15-90 195/55R15-84 205/50R15-85 205/55R15-87 51G; 662 11A; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C X15C, X16C e2*93/81*0019*.. 81 195/55R15-84 205/50R15-85 205/55R15-87 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C X15E, X15E/A e2*93/81*0014*.. 89 X16A, X13C e2*93/81*0005*.. 51 185/65R15 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15-90 195/55R15-84 205/50R15-85 205/55R15-87 51G; 662 11A; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C 11A; 22B; 24C X16D, X11F e2*93/81*0021*.. 108 205/60R15 11A; 22B; 24C; 51G Auflagen Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0016*.. 108 205/60R15 X16E, X16E/A X17F e2*93/81*0017*.. 68 X18A e2*93/81*0004*.. 68 X18D, X11G, X13G.. e2*93/81*0022*.. 80 205/60R15 X19C, X19E e2*93/81*0020*.. 97 185/65R15 205/55R15-87 185/65R15 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15-90 195/55R15-84 205/50R15-85 205/55R15-87 Verkaufsbezeichnung: CITROEN XSARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*93/81*0112*.. 42 - 98 195/50R15-82 N*A9A* e2*93/81*0114*.. N*DHV* 195/55R15 e2*93/81*0115*.., N*DHY* N*DJY* N*KFX N*LFX* N*LFY N*LFZ N*NFZ N*RFV N*RHY N*VJZ* N*WJZ e2*98/14*0115*.. e2*93/81*0113*.. e2*93/81*0104*.., e2*98/14*0104*.. e2*93/81*0106*.., e2*98/14*0106*.. e2*93/81*0108*.., e2*98/14*0108*.. e2*93/81*0107*.., e2*98/14*0107*.. e2*93/81*0105*.., e2*98/14*0105*.. e2*93/81*0109*.., e2*98/14*0109*.. e2*93/81*0189*.., e2*98/14*0189*.. e2*93/81*0111*.., e2*98/14*0111*.. e2*93/81*0175*.., e2*98/14*0175*.. Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24C; 51G Auflagen Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H 51G; 662 Kombi; Frontantrieb; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 24C 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 22B; 24C 725; 73C; 74A; 74H 11A; 22B; 24J Limousine; 11A; 22B; 24C Frontantrieb; 11A; 22B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H 11A; 22B; 24C; 51G Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H 11A; 22B; 24J; 51G; 662 Limousine; 11A; 22B; 24C Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B nur bis 11A; 22B; 22D; 367; 51G e2*98/14*0189*01; Kombi; Coupe; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Zubehör : RS 3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : K; 15 B; 15 E; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*; 4 B; 4 E; 7; 7A; 7*A9A; 7D; 7*DHV; 7*DHY; 7*DJY; 7*KFW*; 7*KFX; 7*LFY*; 7*LFZ; 7*NFT*; 7*NFZ; 7*RFV; 7*RHY; 7*RHY*; 7*WJY; 7*WJZ; 8*BFZ; 8*DHW; 8*DHX; 8*D8B; 8*LFX; 8*LFY; 8*P8C; 8*RFN*; 8*RFR; 8*RFV; 8*RGX; 8*RHS*; 8*RHY; 8*RHZ; 8*RLZ*; 8*XFX; 8*XFZ; 8*3FZ; 8*4HX*; 8*6FZ* 120 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment; 4***** erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15 84 K 195/50R15 82 195/55R15 85 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*98/14*0212*.. 2*HFX 40 - 66 e2*93/81*0169*.. 2*HFY e2*93/81*0168*.., 2*HFZ e2*98/14*0168*.. 66 e2*2001/116*0291*.. 2*KFU* e2*98/14*0237*.. 2*KFW* e2*93/81*0170*.. 2*KFX e2*93/81*0171*.., 2*NFZ* 2*RHY 2*WJY 2*WJZ 2*8HX* 2*8HZ* 2*HFX 2*KFU* 2*KFW* 2*NFU* 2*RFN* 2*RHY 2*8HX* 2*8HZ* 2*9HY* 2*9HZ* e2*98/14*0171*.. e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. e2*98/14*0250*.. e2*2001/116*0311*.. e2*98/14*0212*.. e2*2001/116*0291*.. e2*98/14*0237*.. e2*98/14*0238*.. e2*98/14*0239*.. e2*98/14*0174*.. e2*98/14*0250*.. e2*2001/116*0311*.. e2*2001/116*0343*.. e2*2001/116*0310*.. Reifen 185/55R15-81 195/50R15-82 215/45R15-84 195/55R15 44 - 80 185/55R15 82 44 - 100 195/50R15 82 195/55R15 85 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 660 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 744; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24C; 24M; 663 11A; 22B; 24C; 24D; 366 11A; 22B; 24C; 24D; 366 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 51G Auflagen Pkw geschlossen; nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H 11A; 22B; 24J; 663 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M; 54F 11A; 22B; 24C; 24M Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*98/14*0238*.. 80 - 100 2*NFU* e2*98/14*0239*.. 2*RFN* e2*93/81*0172*.. 2*RFR e2*2001/116*0343*.. 2*9HY* e2*2001/116*0310*.. 2*9HZ* Reifen 185/55R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 663 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 51G 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D Auflagen Pkw geschlossen; Cabrio; nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Reifen 185/65R15 88 195/60R15 88 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 662 11A; 24J; 24M 185/65R15 88 195/60R15 88 11A; 24J; 24M; 662 11A; 24J; 24M Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 120 Nm; nicht Escapade (Ausf. WU****); Kombi; Frontantrieb; nicht m.erhöhter Bodenfreiheit; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q erhöhtes Anzugsmoment 120 Nm; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q Reifen 195/50R15-82 195/55R15-84 215/45R15-82 89 - 112 185/55R15 110 - 112 195/55R15 44 - 74 185/55R15-81 205/45R15-81 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 12A; 22B 11A; 12A; 22B 11A; 12A; 22B 12A; 51G; 663 11A; 12A; 22B; 51G 12A; 33H; 663 11A; 12A; 22B; 33H 11A; 12A; 22B; 33H 195/50R15-82 195/55R15 215/45R15-84 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0340*.. 54 - 88 W***** W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 88 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 306 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G264 7 89 G264 7A 7 7A G264 G264 Auflagen ab Nachtrag 1; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 306 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*93/81*0144*.. 43 - 98 7*A9A e2*93/81*0167*.. 7*DHV e2*93/81*0145*.. 7*DHY e2*93/81*0146*.. 7*DJY e2*98/14*0240*.. 7*KFW* e2*93/81*0147*.. 7*KFX e2*93/81*0148*.., 7*LFY* 7*LFZ 7*NFT* 7*NFZ 7*RFV 7*RHY 7*RHY* 7*WJY 7*WJZ 7D e2*98/14*0148*.. e2*93/81*0149*.. e2*98/14*0241*.. e2*93/81*0150*.. e2*93/81*0151*.. e2*93/81*0081*.. e2*98/14*0081*.. e2*93/81*0086*.., e2*98/14*0086*.. e2*93/81*0190*.. G720 74 89 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 3*KFU* e2*98/14*0242*.. 3*KFW* e2*2001/116*0243*.., 3*NFU* 3*RHY* 3*8HZ* 3*9HV* 3*9HY* 3*9HZ* 3*KFU* 3*KFW* 3*NFU* 3*RHY* 3*8HZ* 3*9HV* 3*9HY* 3*9HZ* e2*98/14*0243*.. e2*98/14*0245*.. e2*98/14*0251*.. e2*2001/116*0333*.. e2*2001/116*0299*.. e2*2001/116*0287*.. e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 e2*98/14*0242*.. e2*2001/116*0243*.., e2*98/14*0243*.. e2*98/14*0245*.. e2*98/14*0251*.. e2*2001/116*0333*.. e2*2001/116*0299*.. e2*2001/116*0287*.. Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*2001/116*0362*.. 66 - 88 4***** Reifen 185/55R15 82 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22B; 51J; 663 Cabrio; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H 215/45R15-82 215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 24M; 33H 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q 195/65R15 91 205/60R15 91 11A; 24J; 24M Peugeot 307 SW; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Reifen 195/65R15 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22I; 22M; 24M Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 120 Nm; 11A; 22I; 22M; 24M Schrägheck; 11A; 22B; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 405 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E666 47 - 116 195/50R15-82 15 B 195/55R15 195/55R15-83 Auflagen zu Reifen RAQ; 11A; 22B RAQ; 11A; 22B; 51G RAQ; 11A; 22B 15 B E666/1 47 - 108 195/50R15-82 195/55R15 195/55R15-83 RAQ; 11A; 22B RAQ; 11A; 22B; 51G RAQ; 11A; 22B 15 E E815 47 - 88 195/50R15-82 195/55R15-83 RAQ; 11A; 22B RAQ; 11A; 22B 15 E E815/1 47 - 88 195/50R15-82 195/55R15-84 RAQ; 11A; 22B RAQ; 11A; 22B 4B E666/2 47 - 112 195/50R15-82 195/55R15 195/55R15-84 RAQ; 11A; 22B RAQ; 11A; 22B; 51G RAQ; 11A; 22B 4E E815/2 47 - 89 195/50R15-82 195/55R15-83 RAQ; 11A; 22B RAQ; 11A; 22B Reifen 195/65R15 205/60R15-91 Auflagen zu Reifen 51G 195/65R15 205/60R15-91 51G 11A; 22B Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 406 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*93/81*0024*.. 55 - 81 8*BFZ e2*93/81*0023*.. 8*DHW e2*93/81*0155*.. 8*LFX e2*93/81*0026*.. 8*LFY 8*DHW 8*LFX 8*LFY e2*93/81*0023*.. e2*93/81*0155*.. e2*93/81*0026*.. 55 - 81 8*RFN* 8*RFR e2*98/14*0223*.. e2*93/81*0088*.., e2*98/14*0088*.. e2*93/81*0025*.., e2*98/14*0025*.. 97 - 100 205/60R15 8*RFV 11A; 367; 51G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen Limousine; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 75K; 76Q Kombi; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 75K; 76Q Coupe; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 406 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e2*93/81*0024*.., 55 - 99 8*BFZ e2*98/14*0024*.. 55 - 108 e2*93/81*0023*.. 8*DHW 99 - 152 e2*93/81*0027*.. 8*DHX e2*93/81*0028*.. 8*D8B e2*93/81*0155*.., 8*LFX 8*LFY 8*P8C 8*RFN* 8*RFR 8*RFV 8*RGX 8*RHS* 8*RHY 8*RHZ 8*RLZ* 8*XFX 8*XFZ 8*3FZ 8*4HX* 8*6FZ* 8*DHW 8*DHX 8*LFX 8*LFY 8*P8C 8*RFN* 8*RFR 8*RFV 8*RGX 8*RHS* 8*RHY 8*RHZ 8*RLZ* 8*XFX 8*XFZ 8*3FZ 8*4HX* 8*6FZ* e2*98/14*0155*.. e2*93/81*0026*.., e2*98/14*0026*.. e2*93/81*0029*.. e2*98/14*0223*.. e2*93/81*0088*.., e2*98/14*0088*.. e2*93/81*0025*.., e2*98/14*0025*.. e2*93/81*0073*.. e2*98/14*0264*.. e2*93/81*0087*.., e2*98/14*0087*.. e2*93/81*0188*.., e2*98/14*0188*.. e2*98/14*0222*.. e2*98/14*0090*.. e2*93/81*0101*.., e2*98/14*0101*.. e2*98/14*0089*.. e2*98/14*0091*.. e2*98/14*0092*.. e2*93/81*0023*.. e2*93/81*0027*.. e2*93/81*0155*.., e2*98/14*0155*.. e2*93/81*0026*.., e2*98/14*0026*.. e2*93/81*0029*.. e2*98/14*0223*.. e2*93/81*0088*.., e2*98/14*0088*.. e2*93/81*0025*.., e2*98/14*0025*.. e2*93/81*0073*.. e2*98/14*0264*.. e2*93/81*0087*.., e2*98/14*0087*.. e2*93/81*0188*.., e2*98/14*0188*.. e2*98/14*0222*.. e2*98/14*0090*.. e2*93/81*0101*.., e2*98/14*0101*.. e2*98/14*0089*.. e2*98/14*0091*.. e2*98/14*0092*.. Reifen 205/60R15 91 195/65R15 205/60R15 55 - 99 205/60R15 91 55 - 108 195/65R15 99 - 152 205/60R15 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 22B 51G 11A; 22B; 51G Auflagen Limousine; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; FGC Kombi; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; FGC Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 7 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 CBT) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig, wenn die Reifengröße 185/65R15 in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragen ist (ausgenommen M+S-Größe). CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. RAQ) Durch Nacharbeit der Brems- bzw. ABS-Leitungen sowie deren Halterungen in den vorderen Radhäusern ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 8 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 40 G 1144566 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 56.6 ZE 56,6 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM1 Zentrierring weiss Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: DAEWOO EVANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0068*. 96 KLAL 195/65R15 91 205/60R15 91 205/65R15 94 215/55R15 89 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO REZZO, TACUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0041*.. KLAU 66 - 94 195/60R15 88 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M Auflagen zu Reifen Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET NUBIRA,LACETT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e4*2001/116*0069*.. 69 - 90 KLAN 195/55R15 51G Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET REZZO, TACUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e4*2001/116*0041*.. 66 - 94 195/60R15 88 KLAU zul. Abroll umf. (mm) 1975 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen Evanda; nur bis e4*2001/116*0068*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Nubira (Stufenheck); nicht Dieselmotor; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 8 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 8 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 9 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : HONDA, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 40 G 1144641 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 64.1 ZN 64,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1975 gültig ab Fertig datum 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring blau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BB1; BB2; BB3; CB7; CB8; CC1; CC7; CC9; CD7; CD9; CE1; CE2 110 Nm für Typ : BB9; CB3; CE7; CE8; CE9; CF1; CG4; CG7; CG8; CG9; CH2; CH5; CH6; CH7; CH8; MB6; MC2 Verkaufsbezeichnung: ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0103*.. CG7 77 - 108 195/60R15-88 e11*98/14*0104*.. 205/55R15-87 CG8 e11*98/14*0105*.. CG9 e11*98/14*0116*.. CH2 e11*98/14*0117*.. CH5 e11*98/14*0118*.. CH6 e11*98/14*0119*.. CH7 e11*98/14*0120*.. CH8 Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0048*.. CG4 108 195/65R15-91 205/60R15-91 Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*96/79*0090*.. MC2 124 195/55R15 205/50R15-86 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F280 CB3 66 - 98 185/65R15 195/60R15 195/60R15-87 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 24C; 24D Stufenheck; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24M 11A; 22L; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G; 662 11A; 22B; 24M; 51G 11A; 22B; 24M Auflagen nicht Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 9 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F312 98 - 110 185/65R15 CB7 F714 195/60R15 CB8 F985 CC1 CC7 G247 CC9 G255 CD7 CD9 CE1 e11*93/81*0005*.. e11*93/81*0034*.. e11*93/81*0035*.., G689 e11*93/81*0036*.., G690 e11*93/81*0020*.. e11*93/81*0024*.. e11*93/81*0025*.. e11*93/81*0026*.. CE2 CE7 CE8 CE9 CF1 11A; 51G; 51J; 662 51G 11A; 22B; 22G; 24K 11A; 22B; 22G; 24K; 362 11A; 22B; 24M; 51G 11A; 22B; 24D; 24J 11A; 22B; 24C; 24D 51G; 662 51G 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M 77 - 110 185/65R15 195/60R15 205/55R15-87 51G; 662 51G 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22G; 51G 11A; 22B; 22G; 51G 11A; 22B; 22G; 24M 11A; 22B; 22G; 51G nicht Allradlenkung; 51G 11A; 22B; 22G nicht Allradlenkung 11A; 22B; 22G; 51G nicht Allradlenkung; 51G 11A; 22B; 22G nicht Allradlenkung nicht Allradlenkung; 11A; 22B; 22G; 24M 11A; 22B; 22G; 24M 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Reifen 195/55R15 205/50R15-86 Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G256 BB1 136 195/60R15 205/55R15 225/50R15-90 F983 BB2 118 195/60R15 195/60R15 195/60R15-87 195/60R15-87 205/55R15 205/55R15 205/55R15-87 205/55R15-87 225/50R15-90 F984 Auflagen F312 Lenkung Achse 1; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 85 - 96 185/65R15 85 - 116 195/60R15 205/55R15-87 205/60R15-89 98 195/60R15 205/55R15-87 205/60R15-89 100 185/65R15 100 - 110 195/60R15 205/55R15 205/60R15-89 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*96/27*0070*.. MB6 124 BB3 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 22B; 24M; 51G 98 225/50R15-90 205/55R15 205/55R15-87 225/50R15-90 11A; 22B; 22G; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 9 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0036*.. 98 185/65R15 BB9 195/60R15 205/55R15-87 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G; 52J; 662 11A; 21J; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 21J; 22B; 24J; 24M 11A; 21J; 22B; 22F; 24C; 24D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring blau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 600 SERIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0048*.., RH 77 - 116 185/65R15 G529 77 - 147 195/60R15 205/55R15-87 205/60R15-89 Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 11A; 22B; 22G; 24J 11A; 22B; 22G; 24J; 362 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 9 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 9 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 10 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 40 G 1144661 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 66.1 ZR Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 5, Zentrierring rot Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : P 10; P11; W 10 110 Nm für Typ : N16 113 Nm für Typ : C11 Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0129*.. N16 60 - 100 185/65R15 88 195/60R15 88 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F499/1 P 10 55 - 92 195/50R15-82 55 - 110 195/55R15-84 110 195/50R15 P 10 P 10 F499 F499/1 P11 e11*93/81*0060*.. P11 e11*93/81*0060*.. 55 - 85 195/50R15-82 55 - 110 195/55R15-84 195/50R15-82 195/55R15-84 110 195/50R15 195/55R15 66 - 96 185/65R15-88 66 - 110 195/60R15-88 205/50R15-85 205/55R15-87 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen 662 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen bis Nachtrag 1; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P ab Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P bis e11*93/81*0060*01; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P ab e11*93/81*0060*02; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B 631 11A; 22B 55 - 92 66 - 103 185/65R15-88 66 - 110 195/60R15-88 205/50R15-85 205/55R15-87 zul. Abroll umf. (mm) 1975 631 51G 11A; 367; 662 11A; 367 11A; 22B; 367 11A; 22B; 367 662 11A; 22B 11A; 22B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 10 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0060*.. 66 - 103 185/65R15-88 P11 195/60R15-88 205/50R15-85 205/55R15-87 W 10 e1*93/81*0010*.., F532 55 - 85 Verkaufsbezeichnung: TIIDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0296*.. 78 - 93 C11 Auflagen zu Reifen 662 195/55R15-84 195/60R15-86 11A; 22B Reifen 185/65R15 88 195/60R15 88 195/65R15 91 Auflagen zu Reifen 662 11A; 24J 11A; 24J Auflagen ab e11*93/81*0060*02; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 10 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 11 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : DIAMOND, HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 40 G 1144671 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 67.1 ZT 67,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : J-1 110 Nm für Typ : EF; FC; J-2; LANTRA; RD; RD COUPE zul. Abroll umf. (mm) 1975 gültig ab Fertig datum 11/99 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI LANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F900 63 - 93 185/55R15-81 J-1 195/50R15-81 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 21M; 663 11A; 21M; 22B 11A; 21M; 22B; 362 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI MATRIX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0059*.. 60 - 91 195/55R15 FC 205/50R15 86 205/55R15 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 22L 11A; 22B; 22L; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI RD, LANTRA, COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen H128 83 - 102 215/45R15-84 J-2 e11*93/81*0065*.. RD RD COUPE e11*93/81*0065*.. J-2 LANTRA RD H128 e11*93/81*0037*.. e11*93/81*0037*.. 50 - 94 185/55R15-81 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*97/27*0032*.., EF 100 - 118 195/65R15-91 e4*98/14*0032*.. 205/60R15 11A; 22B; 367; 51J; 663 Auflagen zu Reifen 11A; 21B 11A; 21B; 22B; 22L; 367; 51G Auflagen Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen nur bis e4*98/14*0032*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 11 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0032*.. 96 - 127 205/65R15 EF Auflagen zu Reifen 11A; 22L; 51G Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: KIA CLARUS/CREDOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*93/81*0014*.., GC 85 - 98 195/60R15-88 e13*96/27*0014*.., 205/55R15-87 e13*98/14*0014*.. 225/50R15-90 11A; 24J; 367 Verkaufsbezeichnung: KIA RS, CARENS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0121*.. FC 81 195/55R15 Auflagen zu Reifen 51G FC e11*98/14*0121*.. 77 - 102 195/60R15 88 195/65R15 91 205/55R15 88 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 54A 11A; 22B 11A; 22B Auflagen ab e4*98/14*0032*04; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen nur bis e11*98/14*0121*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P ab e11*98/14*0121*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : C 10; C 50; E 16; E 30; EAO; E50 110 Nm für Typ : C 60; CS0; Z30 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0271*.. 50 - 110 185/55R15 Z30 195/50R15 82 205/50R15 86 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D299 C 10 40 - 92 185/55R15-81 195/50R15-81 Auflagen zu Reifen 11A; 22I; 51G; 663 11A; 22I 11A; 22B 11A; 22I Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 22F; 362; 663 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 22F; 362 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 11 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E908 44 - 100 185/55R15-81 C 50 195/50R15-81 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GALANT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E788/1 55 - 107 195/60R15 E 30 195/65R15-90 Auflagen zu Reifen 663 11A; 22B; 22F Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 364; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 364; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P E 30 E788 55 - 107 195/60R15 195/65R15-90 51G EAO e4*95/54*0014*.. 51G 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J E50 e1*93/81*0003*.., G237 66 - 120 195/60R15 205/55R15-87 205/60R15-91 66 - 93 195/60R15-87 66 - 101 205/60R15-91 66 - 110 195/60R15 205/55R15-87 110 205/60R15 101 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15-91 101 - 125 195/60R15 125 205/60R15 E50 e1*93/81*0003*.., G237 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E908/1 50 - 103 185/55R15-81 C 50 195/50R15-81 C 60 F973 66 185/55R15-81 195/50R15-81 11A; 21M; 22B; 24J 10N; 51G 11A; 21M; 22B; 24J 11A; 21M; 22B; 24J; 51G Allradantrieb; 11A; 21M; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21M; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 72U; 51G 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21M; 22B; 24J; 51G Auflagen zu Reifen 663 11A; 22B; 22F 663 11A; 22B; 22F Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0233*.. 60 - 99 195/55R15 51G; 52J CS0 195/60R15 51G Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI SAPPORO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E613 E 16 91 - 95 195/60R15 195/65R15-90 205/55R15-87 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 364; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 11 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*93/81*0005*.. DA0 85 - 103 195/50R15 82 DA0 e4*93/81*0005*.., e4*98/14*0005*.. 60 - 92 66 - 73 195/55R15 85 195/60R15-88 195/50R15-82 195/55R15-84 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 52J 11A; 22B; 54F 11A; 22B 11A; 22B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*93/81*0007*.., V 66 - 103 195/50R15-82 e4*95/54*0007*.., 195/55R15 e4*96/27*0007*.., 215/45R15-84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M H284 V e4*96/27*0007*.., e4*98/14*0007*.. 66 - 147 195/55R15 51G V e4*98/14*0007*.. 75 - 147 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 662 11A; 22B 11A; 21B; 22B; 51G Auflagen nur bis e4*93/81*0005*06; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; MBR ab e4*93/81*0005*07; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; MBS Auflagen nur bis e4*96/27*0007*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P nur bis e4*98/14*0007*12; ab e4*96/27*0007*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P ab e4*98/14*0007*13; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 11 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 11 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 11 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. MBR) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.). MBS) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.). Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 12 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 M 1005541 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 54.1 ZB Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 54,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 555 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring hellgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22 103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25 110 Nm für Typ : T23 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*96/79*0077*.. T 22 66 - 110 195/60R15 205/50R15-86 205/55R15-87 e11*2001/116*0196*.. 81 - 95 T25 195/65R15 91 205/60R15 91 215/55R15 89 225/55R15 92 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G004 T 19 73 - 98 195/55R15 195/55R15-84 195/60R15-86 205/50R15-86 205/55R15-87 116 - 129 185/65R15 195/60R15 G172 T19U 73 - 98 195/55R15 195/55R15-84 195/60R15-86 205/50R15-86 205/55R15-87 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J; 367 zul. Abroll umf. (mm) 1975 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P nur bis e11*2001/116*0196*0 4; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 21B; 22B Auflagen zu Reifen 51G 11A; 54A 11A; 22B 11A; 22B 51G; 662 51G 51G 11A; 54A 11A; 22B 11A; 22B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 12 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0010*.. 54 - 98 195/55R15-84 T19U 195/60R15-86 205/50R15-86 205/55R15-87 11A; 54A 11A; 22B 11A; 22B Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F411 T 18 77 - 115 205/55R15-87 215/50R15-88 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 24M 115 T 18 F411 T 18 F F410 T 20 e1*93/81*0006*.., G608 T23 e11*98/14*0122*.. 115 225/50R15-90 195/60R15 205/55R15 195/60R15 215/50R15 225/50R15-90 150 - 153 195/60R15 215/50R15 225/50R15-90 85 205/55R15-87 85 - 129 205/55R15 215/50R15-88 225/50R15-90 105 - 141 195/60R15 205/55R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M; 57I 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51G 51G 51G 51G 51G 11A; 22D 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B; 57I 51G 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen FzBreite=1705mm(schm ale Ausf); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P FzBreite=1745mm(breite Ausf.); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 12 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: Reifengröße: 205/55R15 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 12 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 13 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M Z 65 705 35 M 1005561 1005561 1005561 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 56.1 ZD Ø70.4 / 56.1 ZD Ø70.4 / 56.1 ZD 56,1 56,1 56,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 519 Kunststoff 535 Kunststoff 555 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 5, Zentrierring natur Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : SG 100 Nm für Typ : GC/GF Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*98/14*0087*.. SG 92 195/65R15 205/70R15 215/65R15 225/60R15 96 225/65R15 99 225/70R15 Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*95/54*0026*.., 66 - 70 195/60R15 88 GC/GF e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*.. 66 - 92 195/55R15 85 205/55R15 88 85 - 92 195/60R15 zul. Abroll umf. (mm) 2126 2055 1975 gültig ab Fertig datum 11/99 11/99 11/99 Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G Auflagen nur bis e13*98/14*0087*02; nur bis e1*2001/116*0209*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 54A 11A; 21B; 22B; 22F 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24J; 24M 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 51G Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 7, Zentrierring natur Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 13 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0111*.. 85 - 130 195/65R15-91 RJ 205/60R15-91 205/65R15-94 215/60R15-94 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D Auflagen Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 13 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 M 1005571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 57.1 ZF Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 555 zul. Abroll umf. (mm) 1975 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 9, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 8Z gültig ab Fertig datum 11/99 Reifen 185/55R15 82 Auflagen zu Reifen 663 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 367 725; 73C; 74A; 74P; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 916 367 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367 e1*98/14*0131*.. 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0042*.., 8L 66 - 110 185/65R15 e1*98/14*0042*.. 66 - 132 195/65R15 91 205/60R15 91 225/55R15-92 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 110 185/65R15 66 - 132 195/65R15 205/60R15 91 225/55R15 92 8L e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*.. 66 - 110 185/65R15 Auflagen zu Reifen 51G; 662 Auflagen nur bis e1*98/14*0042*13; Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24M; 367; Frontantrieb; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G; 662 ab e1*98/14*0042*14; 51G Allradantrieb; 11A; 24M Frontantrieb; 11A; 22F; 24D; 24J; 686 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 12M; 51G; 662 Reifen mit Schneeketten; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 9, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1 L 120 Nm für Typ : 1M; 6L Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*2001/116*0041*.., 47 - 74 195/50R15 82 6L Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M Auflagen IBIZA; CORDOBA; 11A; 24J; 24M; 5DV 11A; 24J; 24M; 51G; 52J; 663 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q e9*98/14*0041*.. 205/45R15 81 47 - 110 185/55R15 195/55R15 85 205/50R15 86 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*95/54*0021*.., 85 - 110 195/50R15 1L F763 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 1M e9*98/14*0026*.. 205/60R15-91 225/55R15-92 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22B; 24C; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24C 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Limousine; Frontantrieb; 11A; 22B; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H; 686 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 9, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*98/14*0123*.. 6Y 37 - 85 37 - 96 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 Reifen 185/55R15-81 195/50R15 82 185/55R15 195/50R15 86 205/50R15 86 215/45R15 84 185/55R15-81 195/50R15 82 205/50R15 86 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 663 11A; 24J; 24M 11A; 24M; 51G; 663 11A; 24J; 24M 11A; 24D; 24J 11A; 24J; 24M 663 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER,FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0291*.. 47 - 77 185/55R15 5J 195/50R15 82 195/55R15 85 205/50R15 86 205/55R15 88 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*95/54*0066*.. 1U 44 - 110 195/65R15 205/60R15 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 51G; 52J; 663 11A; 24D; 24J; 5DK 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J Auflagen Roomster; Nicht Scout; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J; 24M; 51G Auflagen nicht für gepanzerte Fz; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 9, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 35 I; 53 I 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 9C; 9N Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0301*.. 5Z kW 40 - 55 Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 195/55R15 85 205/45R15 81 205/50R15 86 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 91 1J Auflagen zu Reifen Auflagen GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 205/60R15 91 225/55R15-92 225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 22F; 24J; 24M; 367; 686 Allradantrieb; 11A; 22F; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 1J Auflagen zu Reifen 51G Auflagen BORA(Limousine); 205/60R15 51G 225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 22F; 24J; 24M; 367; 686 Allradantrieb; 11A; 22F; 24J; 24M; 367 GOLF VARIANT; BORA VARIANT; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 225/55R15-92 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0106*..., 55 - 110 195/65R15-91 9C Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. 205/60R15-91 225/55R15-92 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0205*. 55 - 110 195/65R15 91 1Y 205/60R15 91 225/55R15 92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P; 367; 686 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 367; 686 Auflagen Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E664/1 53 I 85 - 118 195/50R15 215/45R15 85 - 140 205/50R15 140 215/45R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24M; 51G 11A; 22B; 24M; 631 11A; 22B; 24M; 51G 11A; 22B; 24M; 638 Auflagen nur FAHRWERK II lt.ABE; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/79*0068*.. 1H 66 - 85 215/45R15-82 F804 66 - 110 195/50R15 1HX0 215/45R15 66 - 128 205/50R15 128 215/45R15 e1*96/79*0068*.. 140 205/50R15 1H G156 1HX1 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 631 11A; 21B; 22B; 22F; 51G 11A; 22B; 63M 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 51G Auflagen Limousine; Frontantrieb; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F894 66 - 85 195/50R15 1HX0F 205/50R15 215/45R15 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 51G 11A; 22B; 631 11A; 22B Auflagen Schrägheck; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E657/1 35 I 81 - 128 195/55R15 205/50R15 205/55R15-87 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 21B; 54A Auflagen ab Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; VE6 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 9N Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 663 Auflagen nicht Polo-Fun; 195/50R15 82 205/45R15 81 40 - 96 195/55R15 85 205/50R15 86 215/45R15 84 96 - 110 185/55R15 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 5DV 11A; 24J; 24M 11A; 22B; 24D; 24J 11A; 24J; 24M 11A; 24M; 51G; 52J; 663 40 - 77 51G; 52J; 660 nicht Polo-Cross; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 915; SC4 Polo-Fun; PoloCross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z; 915; SC4 Reifen 185/55R15 82 e1*98/14*0174*... 9N e1*2001/116*0174*.. 185/60R15 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 638) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40, SP Sport 8000 UNIROYAL RTT1 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63M) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 14 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere durchzuführen. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 15 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 M 10055712 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 57.1 ZO Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 558 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring lila Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : JA; JX; M?6?; PL; PT; S?7? 135 Nm für Typ : JR Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0058*.. 85 - 164 195/65R15 PT 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER NEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0007*.. 85 - 109 185/55R15 82 PL e11*93/81*0007*.. S?7? PL e11*98/14*0057*.. 85 - 112 185/60R15 84 195/55R15-85 205/50R15-86 205/55R15-88 Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER SEBRING Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0138*.. 104 - 149 185/65R15 JR 205/65R15 215/60R15 94 JR e11*98/14*0138*.. 104 - 149 185/65R15 zul. Abroll umf. (mm) 1975 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 365; 51G; 80G Pkw geschlossen; 11A; 24J; 24M; 365; 80G Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 51J; 663 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 11A; 22B; 24J; 24M; 660 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74H; 11A; 22B; 24C; 24D 74P Auflagen zu Reifen 51G; 52J; 662 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M; 362 51G; 52J; 662 Auflagen Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 15 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER STRATUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0012*.. 96 - 120 185/65R15 JA e11*93/81*0012*.. 195/60R15-88 M?6? 195/65R15 205/55R15-87 205/60R15-91 e11*93/81*0028*.. JX 96 - 120 195/60R15-88 195/65R15-91 205/60R15-91 215/60R15-94 Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 24J 11A; 24J 11A; 24J 11A; 22B; 24J; 367 Auflagen bis Nachtrag 2; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 15 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 15 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad P 65 705 35 P 1105651 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 65,1 zul. Radlast (kg) 800 zul. Abroll umf. (mm) 2100 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0261*.. 55 - 92 A-H Reifen 185/65R15 195/60R15 195/65R15 205/55R15 88 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 A-H/C 185/65R15 195/60R15 195/65R15 205/55R15 88 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: ASTRA KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0293*.. 55 - 92 A-H/SW Reifen 185/65R15 195/60R15 195/65R15 205/55R15 88 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*97/27*0086*.., T98 60 - 108 185/65R15 T98/NB e1*98/14*0086*.. e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*.. 195/60R15-88 205/55R15-87 225/50R15-90 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 51G 11A; 368 11A; 368 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 51G 11A; 368 11A; 368 Auflagen Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 51G 11A; 368 11A; 368 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22L; 51G; 662 11A; 21B; 22B; 22L 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 57F; 57I Auflagen Limousine; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 915 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0216*.. 60 - 108 185/65R15 T98/CNG 195/60R15-88 T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. 205/55R15-87 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 51G; 662 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 24J 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 57I Auflagen Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 915 Auflagen zu Reifen 11A; 22L; 51G; 52J; 662 11A; 21B; 22B; 22L 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 57I Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen Frontantrieb; 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24M; 51G Frontantrieb; 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 24D; 51G Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 51G Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Reifen 185/60R15 185/65R15 205/50R15 86 215/45R15 84 Auflagen zu Reifen 51G; 660 51G; 660 11A; 21B; 24J; 5EM 11A; 21P; 5EA Auflagen 5-Loch Radanschluss; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Reifen 185/55R15 82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 663 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 11A; 21B; 21J; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22F; 24D; 24J Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 915 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0132*.. T98C 74 - 108 185/65R15 195/60R15 88 205/55R15 88 225/50R15 91 Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F406 CALIBRA125 A Reifen 195/60R15 205/55R15 150 195/60R15 205/55R15 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0179*.. COMBO-C 48 - 74 COMBO-C- e1*2001/116*0327*.. CNG COMBO-C- K886 VAN COMBO-C- L620 VAN-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0148*.. CORSA-C 74 195/50R15 82 205/50R15 86 215/45R15 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen 74 185/55R15 82 CORSA-C- L659 VAN 195/50R15 82 205/50R15 86 215/45R15 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 Reifen 185/60R15 195/60R15 88 205/50R15 86 205/55R15 88 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E284/2 54 - 92 OMEGA-A Reifen 195/65R15 195/65R15-90 205/55R15-87 205/60R15-89 205/65R15 205/65R15-93 215/60R15-90 225/50R15-90 195/65R15 205/65R15 OMEGA-A E284/1 150 OMEGA-A E284, E284/1 54 - 115 205/55R15-87 54 - 130 195/65R15 195/65R15-90 205/60R15-89 205/65R15 205/65R15-93 215/60R15-90 225/50R15-90 130 205/55R15-87 110 - 130 205/55R15-87 205/60R15-89 205/65R15-93 215/60R15-90 225/50R15-90 110 - 150 195/65R15 205/65R15 OMEGA-A E284/2 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 663 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 11A; 21B; 21J; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22F; 24D; 24J Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 915 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G; 660 11A; 21M; 22L; 22Q; 24J; 24M 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J 11A; 21M; 22L; 22Q; 24D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 11A; 12A; 54A 12A 12A; 51G 12A 12A; 52A 11A; 12A; 52A; 54A; 57I 10N; 51G 10N; 12A; 51G 11A; 12A; 54A 51G 12A 12A; 51G 12A 12A; 52A 11A; 12A; 52A; 54A; 57I 11A; 12A; 54A; 57E; 57I 11A; 12A; 54A; 57E; 57I 12A 12A 12A; 52A 11A; 12A; 52A; 54A; 57I 10N; 51G 10N; 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW 54 - 92 OMEGA-A- E285, E285/1 CARAVAN OMEGA-ACARAVAN OMEGA-ACARAVAN E285/2 E285/2 Reifen 195/65R15-90 205/55R15-87 205/60R15-90 215/60R15-90 225/50R15-90 54 - 130 195/65R15 195/65R15-91 205/65R15-93 215/60R15-93 110 - 130 195/65R15 195/65R15-91 215/60R15-93 110 - 147 205/65R15 205/65R15-94 147 195/65R15 54 - 87 205/55R15-87 54 - 92 195/65R15 195/65R15-90 205/60R15-90 205/65R15 205/65R15-93 215/60R15-90 225/50R15-90 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0077*.. 74 - 160 195/65R15 V94 205/65R15-94 215/60R15-94 Auflagen zu Reifen 11A; 12A; 54A; 57E; 57I 12A 12A; 52A 11A; 12A; 52A; 54A; 57I 51G 12A 12A; 52A 51G 12A; 52A 12A; 51G 12A 10N; 51G 11A; 12A; 54A; 57E; 57I 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A 12A 12A; 51G 12A 12A; 52A 11A; 12A; 52A; 54A; 57I Auflagen zu Reifen 12K; 51G 12A 12A V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 195/65R15 205/65R15-94 215/60R15-94 51G OMEGA-B V94 G684 e1*96/79*0077*.., e1*98/14*0077*.. OMEGA-BCARAVAN V94/Kombi G685 74 - 155 195/65R15 205/65R15 94 215/60R15 94 225/55R15 92W 225/60R15 96 74 - 100 215/60R15-93 225/55R15-92 74 - 155 195/65R15 205/65R15-94 215/60R15 215/60R15-94 225/55R15 225/60R15-95 12K; 51G 12K 12A 12A 11A; 12A; 21B 12A 12A; 5GM 12K; 51G 12A 12A; 5GI; 631 12A 12A; 5GC; 631 11A; 12A; 21B e1*96/79*0078*.., e1*98/14*0078*.. Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen ab e1*98/14*0077*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q ab e1*98/14*0078*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q nur bis e1*98/14*0077*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q nur bis e1*98/14*0078*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: SENATOR-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen 110 - 130 215/60R15-90 SENATOR- E478/1 B 225/50R15-90 225/55R15-92 110 - 150 195/65R15 205/65R15 215/60R15 225/50R15 225/55R15 SENATOR- E478 66 - 130 215/60R15-90 B 225/50R15-90 225/55R15-92 66 - 145 195/65R15 205/65R15 215/60R15 225/50R15 225/55R15 Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15 R, VECTRA Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW VECTRA-A E947/1 125 E948/1 VECTRAA-CC VECTRAA-X E951/1 150 Reifen 195/60R15 205/55R15-87 225/50R15-90 195/60R15 205/55R15 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87 J96 e1*95/54*0030*.., 205/55R15-87 e1*98/14*0030*.. 55 - 125 195/65R15 e1*95/54*0044*.., 205/60R15-89 J96/Kombi e1*98/14*0044*.. 225/50R15-90 225/55R15-92 Auflagen zu Reifen 52A 11A; 52A; 54A 52A 10N; 51G 10N; 51G 52A; 631 11A; 52A; 54A; 631 52A; 631 52A 11A; 52A; 54A 52A 51G 51G 52A; 631 11A; 52A; 54A; 631 52A; 631 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen zu Reifen 12G; 51G; 52J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12G; 51G; 52J 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 76Q 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 57I 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24C; 24D; 51G Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M; 57I 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0290*.. 74 - 110 205/60R15 91 Z-C 215/60R15 94 225/55R15 92 74 - 114 195/65R15 VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 110 205/60R15 91 e11*2001/116*0214*.., Z02 / 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 12A 11A; 12A; 22L 11A; 12A; 22L; 24J; 24M 12G; 51G 12A 11A; 12A; 22L Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 76Q 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/55R15 92 74 - 129 195/65R15 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 74 - 114 195/65R15 e1*2001/116*0292*.. 74 - 110 205/60R15 91 Z-C/SW 215/60R15 94 225/55R15 92 74 - 114 195/65R15 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen 60 - 108 195/65R15-91 T98MONOC e1*98/14*0110*.. AB 205/60R15-91 11A; 12A; 22L; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76Q 12G; 51G Auflagen zu Reifen 12A 12A 12A 12G; 51G 12A 12A 12A 12G; 51G Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24M 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 76Q 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 76Q Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*95/54*0012*.. YS3D 96 - 136 G511 900/II G783 900/II CABRIO Reifen 185/65R15 195/60R15 205/55R15-88 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*95/54*0012*.., YS3D 85 - 151 185/65R15 e4*98/14*0012*.. 195/60R15 205/55R15-88 Auflagen zu Reifen 51G; 662 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen nur bis e4*95/54*0012*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 662 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen ab e4*95/54*0012*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 YS3F e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 YS3F???? 205/65R15 94 88 - 129 205/65R15 215/60R15 129 195/65R15 e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 YS3F e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 YS3F???? 129 195/65R15 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 YS3F?7?? 205/60R15 91 205/65R15 94 110 - 129 205/65R15 215/60R15 e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 YS3F?7?? 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15 YS3E 205/65R15 YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 195/65R15 205/65R15 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22L; 365 11A; 22L; 51G 11A; 22L; 51G 51G; 52J 12G; 51G 12N 12G; 51G; 52J Auflagen Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Reifen mit Schneeketten; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Saab 9-3; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22L; 362 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 22L; 362; 51G; 52J 725; 73C; 74A; 76Q 11A; 22L; 51G 12G; 51G Reifen mit 12N Schneeketten; Saab 9-3; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; 51G; 52J 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; 51G 51G; 52J 11A; 22B; 51G Auflagen Kombi; Limousine; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Kombi; Limousine; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1210kg. 5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1240kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 16 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 R 1125571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 57.1 ZF Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 800 zul. Abroll umf. (mm) 2100 gültig ab Fertig datum 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B5; C 4 Zubehör : RS 7, Zentrierring dunkelgrau Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 44; 44 Q; 4B; D 11; 85; 89 Q; 8E; B 4 Zubehör : RS 9, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; D 11; 44; 44 Q; 85; 89 Q 120 Nm für Typ : 4B; 8E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0013*.., B5 81 - 128 185/65R15 e1*98/14*0013*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15 225/50R15-91 225/55R15-92 B5 e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 55 - 128 185/65R15 55 - 142 195/65R15 205/60R15 225/50R15-91 225/55R15-92 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0151*.. 8E 74 - 110 195/65R15 205/60R15 205/65R15 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 51G; 662 51G 51G 11A; 24J 11A; 21B; 24J; 367 Auflagen Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G; 662 Kombi; Limousine; 51G Frontantrieb; 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 22B; 24J 11H; 12A; 51A; 71K; 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 72U; 725; 73C; 74A; 686 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G Auflagen nur bis e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0151*.. 74 - 110 195/65R15 8E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0051*.., 81 - 142 195/65R15 4B e1*98/14*0051*.. 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 Verkaufsbezeichnung: AUDI V8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F127 180 - 206 195/65R15 D 11 215/60R15 Auflagen zu Reifen 12M; 51G Auflagen Reifen mit Schneeketten; nur bis e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 Auflagen nicht Allroad; Limousine; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Limousine; 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Kombi; Frontantrieb; 11A; 21B; 22F; 24J 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K; 686 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Kombi; 11A; 24J Allradantrieb; 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G 51G Auflagen Pkw geschlossen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen C727 64 - 104 215/50R15-88 44 64 - 134 205/60R15 215/50R15 44 C727/1 66 - 101 215/50R15-88 66 - 147 205/60R15 215/50R15 215/60R15 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F619/1 60 - 142 195/65R15 C4 205/60R15 215/60R15 C4 F619, F619/1 C4 F619, F619/1 C4 F619/1 60 - 128 195/65R15 205/60R15 205/60R15-90 215/60R15 215/60R15-93 60 - 128 195/65R15 205/60R15 205/60R15-90 60 - 142 195/65R15 205/60R15 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100,200, -QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D403 44 Q 88 - 134 205/60R15 44 Q D403/1 98 - 147 205/60R15 121 215/60R15 Auflagen zu Reifen 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364 11A; 21J; 22F; 51G 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364; 631 AD3; nicht Tieferlegung ab Werk; 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364 AD3; 11A; 21J; 22F; 51G; 51J AD3; nicht Tieferlegung ab Werk; 11A; 21J; 22F; 24C; 24D; 364; 631 Tieferlegung ab Werk; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; AD3 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 22B; 22G; 24J; 51G Auflagen ab Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 51G F619/1 bis Nachtrag 51G 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 22G; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 22B; 22G; 24J 725; 73C; 74A; 74P 12M; 51G Reifen mit 12M; 51G Schneeketten; 12M F619/1 bis Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 12M; 51G Reifen mit 12M; 51G Schneeketten; ab Nachtrag 3; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21J; 22F; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; AD3 11A; 21J; 22F; 24D; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 12A; 51A; 71K; 72U; Tieferlegung ab Werk; 725; 73C; 74A; 74P; 51G AD3 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F889/1 85 - 169 195/65R15 B4 Auflagen zu Reifen 51G; 52J Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADT Verkaufsbezeichnung: AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen B818 85 147 205/60R15 215/50R15 Auflagen zu Reifen 51G 10N; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76R Verkaufsbezeichnung: AUDI 80-, 90-QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E399/1 98 - 169 195/65R15 89 Q Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; ADT Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 89 Q E399 162 195/65R15 51G Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 2, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0024*.., 66 - 85 215/60R15-94 WGR e1*95/54*0024*.. 66 - 128 195/65R15 205/60R15 215/60R15 225/55R15-92 WGR e1*95/54*0024*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24M; 51G 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M; 51G VDN; 11A; 22B; 24D; 24J Auflagen nur bis e1*95/54*0024*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*95/54*0024*12; 51G Frontantrieb; 11A; 22B; 22L; 24C; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K; 24C; 24D 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 2, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0036*.., 66 - 110 195/65R15 7MS e1*98/14*0036*.. 205/60R15 215/60R15 215/60R15-94 225/55R15-92 7MS e1*98/14*0036*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M VDN; 11A; 22B; 24D; 24J Auflagen nur bis e1*98/14*0036*07; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0036*08; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 22B; 22L; 24C; 24M 11H; 12A; 51A; 573; 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 71K; 72U; 725; 73C; 24C; 24D 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1T; 3B; 3BG Zubehör : RS 9, Zentrierring dunkelgrau Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M; 7DB; 7DW; 7DWA; 70X0A; 70X0B; 70X0C; 70X0D; 70X1A; 70X1B; 70X1C; 70X02A; 70X02B; 70X02C; 70X02D; 70X0BL; 70X12A; 70X12B; 70X12C; 70X12D; 70X1BL; 70X02BL; 70X02BN; 70X12BL; 70X12BN Zubehör : RS 2, Zentrierring dunkelgrau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1T; 3B; 3BG 160 Nm für Typ : 7DW; 7DWA; 70X0A; 70X0B; 70X0BL; 70X0C; 70X0D; 70X1A; 70X1B; 70X1BL; 70X1C 170 Nm für Typ : 7M 180 Nm für Typ : 7DB; 70X02A; 70X02B; 70X02BL; 70X02BN; 70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12BL; 70X12BN; 70X12C; 70X12D Verkaufsbezeichnung: CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*96/79*0067*.., 7DB 50 - 103 195/70R15-97 5IM; 51G; 56H REINF e1*98/14*0067*.. 205/65R15 11A; 24J; 51G 215/65R15-100 11A; 22B; 24J; 24M 7DW e1*96/79*0066*. 7DWA e1*98/14P0120*.. 50 - 103 195/70R15-97 5IM; 51G; 56H REINF 205/65R15 11A; 24J; 51G 215/65R15-100 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 3B e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 e1*98/14*0043*.. 225/55R15-92 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 24J; 686 e1*95/54*0043*.., e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15-91 225/55R15-92 3BG e1*98/14*0157*.. 74 - 110 195/65R15 205/60R15 91 51G 3BG e1*98/14*0157*.. 74 - 110 195/65R15 12M; 51G 3B Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0023*.., 66 - 85 215/60R15-94 7M e1*95/54*0023*.., 66 - 128 195/65R15 e1*98/14*0023*.. 205/60R15 215/60R15 225/55R15-92 7M e1*98/14*0023*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0211*. 66 - 103 205/60R15 91 1T 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 225/55R15 92 51G 11A; 22B; 24J Auflagen Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24M; 51G 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M; 51G VDN; 11A; 22B; 24D; 24J Auflagen nur bis e1*98/14*0023*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 22B; 22L; 24J; 24M ab e1*98/14*0023*12; 11A; 22B; 22L; 24C; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 11H; 12A; 51A; 573; 24C; 24D 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 5GG 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: VW T4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F514 44 - 81 70X0A F521 70X0B F576 70X0BL G461 70X0C 70X0D F519 70X1A 70X1B 70X1BL 70X1C G213 G206 G284 G462 57 - 81 Reifen 195/70R15-97 REINF 205/65R15 205/65R15-98 REINF 215/60R15-93 Auflagen zu Reifen Nur bis 1460kg Achslast zul. 12H; 51G 12H Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Nur bis 1300kg Achslast zul.; 12A; 24K 215/65R15 12A; 24K; 51G 215/65R15 12A; 24K; 53S 215/65R15-100 12A; 24K REINF 225/60R15-95 Nur bis 1380kg Achslast zul.; 12A; 24K 195/70R15-97 Nur bis 1460kg Achslast REINF zul. 205/65R15 12H; 51G 205/65R15-98 12H REINF 215/60R15-93 Nur bis 1300kg Achslast zul.; 12A; 24K 215/65R15 12A; 24K; 51G 215/65R15-100 12A; 24K REINF 225/60R15-95 Nur bis 1380kg Achslast zul.; 12A; 24K Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW T4 (ab 1996) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen H325 50 - 103 195/70R15-97 70X02A REINF H298 205/65R15 70X02B H304 215/65R15 70X02BL H300 70X02BN H297 70X02C H324 70X02D H326 70X12A H306 70X12B H322 70X12BL H323 70X12BN H299 70X12C H327 70X12D Auflagen zu Reifen 5IM; 51G; 56H Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 24J; 51G 11A; 22B; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Hinterachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 56H) Es sind nur Reifen der folgenden Hersteller zulässig: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FIRESTONE, FULDA, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO und UNIROYAL Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 17 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich. ADT) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw. 312mm bzw. 314mm bzw. 315mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 R 1125666 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 66.6 ZS Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 zul. Radlast (kg) Kunststoff 800 zul. Abroll umf. (mm) 2100 gültig ab Fertig datum 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring dunkelbraun Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 201; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 414 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*96/79*0073*.. 168 44 - 75 Reifen 195/50R15 195/55R15 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15 H0 G363 55 - 145 195/65R15 205/60R15 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 195/65R15 202 205/60R15 Auflagen zu Reifen 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G Auflagen kurzer Radstand; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 915 Auflagen zu Reifen 12G; 51G; 662 12G; 51G 12K; 51G 12G; 51G 12G; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 120 195/65R15 205/60R15 91 51G 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 120 195/65R15 12M; 51G Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0159*.. 75 - 125 195/65R15 203 CL Auflagen zu Reifen 12M; 51G 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 125 195/65R15 205/60R15 91 51G 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 195/65R15 12M; 51G 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 195/65R15 205/60R15 91 51G Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0184*.. 100 - 125 195/65R15 209 205/60R15 91 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0022*.. 210 55 - 110 195/65R15 205/60R15-91 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 125 205/65R15 215/60R15-93 83 - 125 205/65R15 215/60R15 94 Auflagen Reifen mit Schneeketten; nur bis e1*2001/116*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q nur bis e1*2001/116*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; DBQ Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; DBQ Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G nicht für 290 TD (95kw) zul. 51G Auflagen Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen D700 53 - 80 185/65R15 51G; 662 124 195/65R15-91 205/55R15-87 200 und 200 D; 11A; 24C 225/50R15-90 200 und 200 D; 11A; 21B; 22B; 24C; 57I 53 - 140 205/60R15-91 11A; 24C 215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C 225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 686 66 - 122 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200 D; nicht Allradantrieb; 11A; 24C; 54A 66 - 140 195/65R15 51G 225/50R15-90 Nicht für 200 und 200 D; nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A; 57I 80 - 138 225/50R15-90 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D700/1 53 - 80 185/65R15 51G; 662 10B; 11B; 11G; 11H; 124 195/65R15-91 nicht Seriensportfahrwerk 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 205/55R15-87 200 und 200 D; nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 24C 225/50R15-90 200 und 200 D; nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 24C; 57I 53 - 138 205/60R15-91 11A; 24C 215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C 225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 686 53 - 162 195/65R15 51G 205/60R15 11A; 24C; 51G 55 - 132 225/50R15-90 Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 66 - 100 205/55R15-87 Nicht für 200 und 200 D; nicht Allradantrieb; nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 24C; 54A 66 - 138 225/50R15-90 Nicht für 200 und 200 D; nicht Allradantrieb; nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A; 57I 80 - 138 225/50R15-90 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C 162 215/60R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631 225/50R15 11A; 21B; 22B; 24C; 54A; 631 225/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631; 686 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D700/2 55 - 77 185/65R15 51G; 662 nicht langer 124 195/65R15-91 nicht Seriensportfahrwerk Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15-87 200 und 200 D; nicht 12A; 51A; 71K; 72U; Seriensportfahrwerk; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 24C; 54A 225/50R15-90 200 und 200 D; nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A; 57I 55 - 132 225/50R15-90 Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 55 - 145 205/60R15-91 11A; 24C 215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C 225/50R15-90 Nicht für 200 und 200 D; nicht Allradantrieb; nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 686 55 - 162 195/65R15 51G 205/60R15 11A; 24C; 51G 83 - 132 225/50R15-90 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 54A 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C 162 215/60R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631 225/50R15 11A; 21B; 22B; 24C; 54A; 631 225/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631; 686 E499/1 162 195/65R15 51G Cabrio; 124 C 205/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 11A; 21B; 22B; 24J; 631 12A; 51A; 71K; 72U; 225/55R15 11A; 21B; 22B; 24J; 631; 725; 73C; 74A; 74P 686 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen E499 97 - 132 225/50R15-90 Seriensportfahrwerk; 124 C 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 54A 97 - 138 205/55R15-87 nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 24C; 54A 205/60R15-90 11A; 24C 215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C 225/50R15-90 nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 54A; 57I 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 686 97 - 162 195/65R15 51G 205/60R15 11A; 24C; 51G 162 215/60R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631 225/50R15 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 54A; 631 225/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 631; 686 E499/1 97 - 132 205/55R15-87 11A; 24C; 54A 124 C 215/60R15-90 11A; 21B; 22B; 24C 225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 54A; 57I 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 686 97 - 162 195/65R15 51G 205/60R15 11A; 24C; 51G 162 215/60R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631 225/50R15 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 54A; 631 225/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 631; 686 E499/1 100 - 110 195/65R15 51G 124 C 205/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 215/60R15-91 11A; 21B; 22B; 24J 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24J; 686 E081 124 T 53 - 138 195/65R15 51G 205/60R15-91 11A; 24C 205/65R15-93 11A; 21B; 21L; 22B; 24C 215/60R15-91 11A; 21B; 22B; 24C 225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 686 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P nicht Son.PkwFahrgestelle; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen E081/1 55 - 132 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 21B; 124 T 22B; 24C 55 - 145 205/60R15-91 11A; 24C 205/65R15-93 11A; 21B; 21L; 22B; 24C 215/60R15-91 11A; 21B; 22B; 24C 225/55R15-92 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C; 686 55 - 162 195/65R15 51G 205/60R15 11A; 24C; 51G 162 205/65R15 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 631 215/60R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631 225/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; 631; 686 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen C750 201 53 - 90 185/65R15 51G; 662 195/50R15-81 11A; 54A 195/55R15-83 195/60R15-86 205/50R15-85 11A; 54A; 57M 205/55R15-87 11A; 21B; 22B 136 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G C750 53 - 90 185/65R15-87 11A; 21B; 22B; 662 201 195/50R15-81 11A; 54A 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 195/60R15-86 11A; 21B; 22B 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 54A; 57M 205/55R15-87 11A; 21B; 22B 136 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G C750/2 53 - 100 195/50R15-81 nicht 201 Seriensportfahrwerk; 11A; 54A 195/55R15-83 nicht Seriensportfahrwerk 205/50R15-85 nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 54A; 57M 53 - 122 185/65R15 nicht Seriensportfahrwerk; 51G; 662 195/60R15-86 nicht Seriensportfahrwerk 205/55R15 Seriensportfahrwerk; 11A; 21B; 22B; 51G 205/55R15-87 11A; 21B; 22B 118 - 122 195/55R15-84 nicht Seriensportfahrwerk 205/50R15-85 nicht Seriensportfahrwerk; 11A; 54A 143 - 150 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G Auflagen nicht Son.PkwFahrgestelle; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen ab Mj.85; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P bis Mj.84; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen C750/3 55 - 118 185/65R15 nicht Serientieferlegung; 201 51G; 662 195/55R15-84 nicht Serientieferlegung 195/60R15-86 nicht Serientieferlegung 205/50R15-85 nicht Serientieferlegung; 11A; 54A 205/55R15 Serientieferlegung; 11A; 21B; 22B; 51G 205/55R15-87 11A; 21B; 22B 143 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G C750/1 53 - 100 185/65R15 51G; 662 201 195/50R15-81 11A; 54A 195/55R15-83 205/50R15-85 11A; 54A; 57M 53 - 122 195/60R15-86 205/55R15-87 11A; 21B; 22B 118 - 122 195/50R15 11A; 54A; 631 195/55R15-84 205/50R15-85 11A; 54A 125 - 136 205/55R15 11A; 21B; 22B; 51G Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0054*.. 100 - 145 195/65R15 208 205/60R15 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*95/54*0039*.. 170 kW Reifen 100 - 142 205/60R15 225/55R15-92 Verkaufsbezeichnung: VANEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0185*.. 414 55 - 92 Reifen 195/55R15 85 205/55R15 88 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 12M; 51G; 52J 12A; 51G; 52J Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z; BDR Auflagen zu Reifen 12K; 51G 11A; 12A; 21B; 21L; 24J; 367; 686 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 195/50R15 Hinterachse: 205/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Die Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) nicht zulässig. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 18 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. BDR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm bzw. 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DBQ) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe (Durchmesser 290mm) an der Hinterachse in Verbindung mit ATE-Bremssattel Typ ATE 36/290. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 19 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 S 1145566 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 56.6 ZE 56,6 zul. Radlast (kg) Kunststoff 800 zul. Abroll umf. (mm) 2100 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring weiß Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LEGANZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*96/27*0020*.., KLAV 98 - 100 205/60R15 SUPV e4*97/27*0020*.., e4*98/14*0020*.. e4*96/27*0003*.. Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 19 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 20 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA/USA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 S 1145601 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 60.1 ZL 60,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 800 zul. Abroll umf. (mm) 2100 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1, Zentrierring gelb Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 FY Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2001/116*0105*.. 73 - 88 EY Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 205/65R15 94 215/60R15 94 225/55R15 92 225/60R15 96 Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 205/65R15 94 215/60R15 94 225/55R15 92 225/60R15 96 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 11A; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA/USA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring gelb Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2 110 Nm für Typ : CR; M2; R; R3; V 10 W; V10; W 2; W20; XM1 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*2001/116*0083*.., M2 85 - 110 205/65R15 94 Auflagen zu Reifen gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 215/60R15 94 225/60R15 96 11A; 21B; 22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 20 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G017 100 195/65R15 91 V 10 W 205/60R15 91 100 - 138 205/65R15 94 F824 100 195/65R15 91 V10 100 - 138 205/60R15 91 205/65R15 94 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/65R15 V2 215/60R15-91 225/60R15-95 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F438 W2 115 - 129 195/55R15 e6*93/81*0011*.. 195/55R15-83 W20 205/50R15-85 205/55R15 225/50R15 225/50R15-90 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PICNIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0063*.. 66 - 94 225/50R15-90 XM1 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F510 CR 97 - 99 215/65R15 e6*93/81*0030*.. R R3 e6*98/14*0069*.. 85 - 115 205/65R15 94 215/60R15 94 225/60R15 96 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 5GG 11A; 22B; 5GG 11A; 22B; 52A 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen TAH; 51G; 57E TAH; 57E TAG; 11A; 362; 57E TAH; 51G; 57F TAG; TAH; 51G; 57F TAG; TAH; 57F Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B Auflagen Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 20 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 20 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Vorderachse: Hinterachse: Reifengröße: 195/55R15 225/50R15 oder Vorderachse: 195/55R15 Hinterachse: 205/55R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 21 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 S Z 65 705 35 S 1145641 1145641 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 64.1 ZN Ø70.4 / 64.1 ZN 64,1 64,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 790 Kunststoff 800 zul. Abroll umf. (mm) 2125 2100 gültig ab Fertig datum 11/99 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring blau Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; RD8 110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; RN1; RN3 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*98/14*0173*.. 66 - 118 EP1 e11*98/14*0174*.. EP2 e11*98/14*0188*.. EP4 118 e11*98/14*0158*.. EU5 e11*98/14*0159*.. EU6 e11*98/14*0160*.. EU7 e11*98/14*0161*.. EU8 e11*98/14*0189*.. EU9 e11*2001/116*0198*. EV1 Reifen 195/60R15 88 205/55R15 88 195/65R15 Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0044*.. RD1 94 - 108 205/70R15 e6*98/14*0076*.. RD3 215/65R15-96 225/60R15-96 235/60R15-98 RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/70R15 96 215/65R15 96 Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 51G 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 51G 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 54A 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 367 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P nur bis e11*98/14*0190*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 21 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 BE1 e6*2001/116*0100*.. BE3 e6*2001/116*0104*.. BE5 Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*98/14*0062*.. GH1 77 - 91 e6*98/14*0063*.. GH2 e6*98/14*0067*.. GH3 e6*98/14*0068*.. GH4 Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 11A; 21P 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Reifen 195/70R15-92 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 56G Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0052*.. DC2 140 195/55R15 205/50R15-86 Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*93/81*0002*.. 110 205/65R15 RA1 e6*95/54*0050*.. 215/60R15-94 RA3 225/55R15-92 225/60R15-95 Verkaufsbezeichnung: HONDA STREAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*98/14*0081*.. 92 - 115 195/65R15 91 RN1 e6*98/14*0082*.. RN3 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24M 11A; 22B; 24J; 24M; 5GM 11A; 22B; 24J; 24M; 366 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 22B; 22L Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 21 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 21 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 22 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : NISSAN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 S 1145661 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 66.1 ZR Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 800 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 5, Zentrierring rot Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32; J 30 108 Nm für Typ : P12; T30 110 Nm für Typ : A33; V10 Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*98/14*0035*.. V10 78 - 100 185/65R15 195/65R15 91 205/60R15 91 zul. Abroll umf. (mm) 2100 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen 51G; 662 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F106 J 30 125 205/65SR15 Auflagen zu Reifen 10N; 11A; 24J Auflagen 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; NAC Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0011*.. A32 103 195/65R15 103 - 142 205/60R15-91 205/65R15 225/55R15-92 225/60R15-95 e1*98/14*0136*.. A33 103 - 147 205/65R15 215/60R15 94 225/60R15 96 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B 11A; 22B; 51G 11A; 22B 11A; 22B 51G 11A; 22L 11A; 22L; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 22 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15 P12 205/60R15 91 205/65R15 94 215/60R15 94 225/60R15 96 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/70R15 T30 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Kombi; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 22 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 22 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 NAC) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 4 mm zwischen dem Entlüftungsventil der Radbremse und dem Sonderrad vorhanden ist. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : DIAMOND, FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, KIA, MAZDA, MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 S 1145671 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 67.1 ZT 67,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 790 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ECP 133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR Verkaufsbezeichnung: FORD ESCAPE, MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*98/14*0043*.. 1EZ 91 225/70R15 1EZR zul. Abroll umf. (mm) 2125 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 12G; 51G 12A 12G; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P e4*98/14*0051*.. Verkaufsbezeichnung: FORD PROBE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G571 ECP 85 Reifen 205/55R15 225/50R15-90 119 - 120 195/65R15 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0186*.. GK 77 - 123 195/65R15 91 205/60R15 91 215/55R15 89 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TRAJET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0130*.. 82 - 127 205/65R15 FO 215/65R15 96 225/60R15 96 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 51G; 52J 11A; 21B 11A; 21B; 22B Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 XG 205/65R15 94 215/60R15 94 225/60R15 96 Auflagen zu Reifen 51G; 52J 11A; 22L 11A; 22L 11A; 21B; 22L Auflagen ab e11*98/14*0109*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: KIA CARNIVAL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0112*.. 93 - 121 215/65R15-96 UP 225/60R15-96 Auflagen zu Reifen 11A; 24J 11A; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; HC; LW; LWD; TA 120 Nm für Typ : LW Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 LW e1*98/14*0165*.. LWD LW e1*98/14*0118*.. 104 Reifen 205/65R15 215/60R15-94 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 205/65R15 215/60R15 94 225/60R15 96 51G 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M Auflagen nur bis e1*98/14*0118*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q nur ab e1*98/14*0118*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G003 85 205/55R15-87 GE 6 85 - 121 225/50R15-90 120 - 121 205/55R15 205/55R15 225/50R15-90 Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 CP e1*98/14*0161*.. CPD 205/50R15 86 96 195/60R15 Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*96/79*0028*.., CA 76 - 106 185/65R15 G138 195/60R15-87 205/55R15-87 225/50R15-90 Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*95/54*0002*.., TA 105 - 155 195/70R15 G517 205/65R15 215/60R15-93 225/60R15-95 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e13*96/27*0023*.., BA 106 G878 BJ BJD e1*98/14*0094*.. e1*98/14*0181*.. 96 Reifen 195/60R15 205/55R15-87 225/50R15-90 195/55R15-84 205/50R15-85 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M nicht Allradlenkung; 11A; 22B; 24J; 24M; 57I nicht Allradlenkung; 11A; 24J; 24M; 51G Allradlenkung; 11A; 22B; 51G Allradlenkung; 11A; 22B; 57I Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24M; 5EG 11A; 21B; 22B; 24M 11A; 21B; 22B; 24M; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G; 662 11A; 22B; 22F 11A; 22B; 22F; 24J 11A; 22B; 22F; 24C; 367; 57I Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G; 52J 51G 11A; 22B 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 52A Auflagen Lenkung Achse 1; nicht Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 51P 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 51P; 57I 11A; 22B; 24M 11A; 21B; 22B; 24M Auflagen Mazda 323F; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0188*.. 88 - 108 GG/GY e11*2001/116*0203*.. GG1 88 - 122 Reifen 205/60R15 91 225/55R15 92 195/65R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 22B; 51G Auflagen Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen 195/60R15-85 205/55R15-87 120 - 121 205/55R15 Auflagen zu Reifen 11A; 22G 11A; 22G nicht Allradlenkung; 11A; 22G; 51G Allradlenkung; 11A; 22B; 22G; 51G 11A; 22G 11A; 22G Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 10N; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G104 GE 55 - 85 121 205/55R15 195/60R15-86 205/55R15-87 GEA G691 85 GF GFD/GWD GF/GW e1*96/27*0055*.. e1*98/14*0164*.. e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*.. 66 - 100 185/65R15 195/60R15 205/55R15-87 GFD/GWD GF/GW e1*98/14*0164*.. e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*.. 66 - 100 185/65R15 195/60R15 205/55R15-87 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 929 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen E611 HC 85 - 140 205/60R15 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 22B; 51G; 662 Stufenheck; 11A; 21B; 22B; 51G Schrägheck; 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 22B; 51G; 662 Nur Fz.bis 1060kg 11A; 21B; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi; 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 1, Zentrierring grün Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G229 110 195/60R15 D20 205/55R15-87 205/60R15-89 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21M; 22B; 22F; 24M; 57I Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0027*.. 104 - 107 205/60R15 D30 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 51G Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI SIGMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G365 125 205/65R15 F07W 215/60R15-93 Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 24J; 24M F10 F655 130 - 151 205/65R15 215/60R15 Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/65R15 N50 215/60R15-93 225/60R15-96 N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/65R15 215/60R15-93 Auflagen 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 51G Lenkung Achse 1; 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 51G 11A; 22B; 367 11A; 22B; 24M; 367 51G Auflagen Nur Space Wagon; 4türig; langer Radstand; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Nur Space Runner; 3türig; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 23 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 24 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad X 65 705 35 T 1205726 Kennzeichnung Zentrierring ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 72,6 zul. Radlast (kg) 635 zul. Abroll umf. (mm) 1945 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS 1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0029*.. 85 - 103 185/65R15 R/C 205/60R15 225/50R15-90 225/55R15-92 R/C e1*93/81*0029*.. 110 R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. 85 - 125 205/60R15 225/55R15 141 - 142 205/60R15 205/60R15 225/55R15 141 - 142 205/60R15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F920 3B 75 - 110 225/50R15-90 75 - 141 185/65R15 205/60R15 225/55R15-92 141 225/50R15 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen 51G; 662 11A; 21B; 51G 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 Auflagen nur bis e1*93/81*0029*07; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q 51G nur bis 11A; 21B; 22B; 24J; 51G e1*93/81*0029*07; 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q 51G ab e1*93/81*0029*08; 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 51G; 662 51G; 634 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 Auflagen Pkw geschlossen; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 24 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F547 75 185/65R15 3C 195/60R15-87 205/55R15-87 205/60R15 225/50R15-90 225/55R15-92 3C F547 73 - 85 195/60R15-87 205/55R15-87 225/50R15-90 73 - 141 185/65R15 205/60R15 225/55R15-92 110 141 225/50R15-90 225/50R15 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 185/65R15 205/60R15 225/50R15 91 225/55R15-92 3/C e1*93/81*0015*.. 66 3/C e1*93/81*0015*.. 66 3/CG e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*.. 66 195/60R15-87 205/55R15-87 66 - 142 185/65R15 205/60R15 225/50R15 91 225/55R15-92 185/65R15 195/60R15-87 205/55R15-87 66 - 142 205/60R15 225/50R15 91 225/55R15-92 195/60R15-87 205/55R15-87 225/50R15-90 66 - 103 185/65R15 66 - 125 205/60R15 225/55R15-92 103 - 125 225/50R15-90 Auflagen zu Reifen 51G; 662 Auflagen Schrägheck 2-türig; Compact; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A 57I 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72U; 57I 725; 73C; 74A 51G; 662 51G; 634 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 51G; 662 Pkw geschlossen; 51G Cabrio; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72U; 686 725; 73C; 74A; 76Q Limousine; 57I Stufenheck; 51G; 662 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 51G; 662 Touring; 10B; 11B; 11G; 11H; 57I 12A; 51A; 71K; 72U; 51G 725; 73C; 74A 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 Compact; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72U; 57I 725; 73C; 74A 51G; 662 11A; 22B; 51G 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 24 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0112*.. 77 - 125 195/65R15 346C e1*98/14*0167*.. 205/60R15 346K e1*97/27*0097*.., 346L 225/55R15-92 e1*98/14*0097*.. 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 85 - 110 195/65R15 205/60R15 225/55R15-92 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 686 Auflagen Kompakt; Cabrio; Coupe; Limousine; Stufenheck 4-türig; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76Q 11A; 21B; 22L; 51G Touring; 11A; 21B; 22L; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K; 24J; 24M; 686 72U; 725; 729; 73C; 74A; 744; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 24 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 634) Außer den serienmäßigen Reifenfabrikaten sind auch "ZR"-Reifen folgender Hersteller zulässig: BRIDGESTONE, FALKEN, KLEBER, SEMPERIT, TOYO und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 24 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 D 1004561 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 56.1 ZD 56,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1960 gültig ab Fertig datum 11/99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R50; MINI Zubehör : RS1, Zentrierring natur Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MINI; MINI-N Zubehör : Serienschrauben + Z.-Ringe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : MINI; R50 140 Nm für Typ : MINI-N Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0231*.. MINI kW 55 - 85 Reifen 185/65R15 88 195/55R15 85 195/60R15 88 205/55R15 88 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24D; 24J; 662 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J MINI-N e1*2001/116*0343*.. 80 - 88 185/65R15 88 195/55R15 85 195/60R15 88 205/55R15 88 11A; 24D; 24J; 662 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J MINI R50 e1*2001/116*0231*.. e1*98/14*0168*.. 55 - 85 185/65R15 88 195/55R15 85 195/60R15 88 205/55R15 88 11A; 22B; 24D; 24J; 662 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Auflagen RS M14 x 1,25; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74D; 74P; 76Q Nicht Ausführung Sport 18"; Nur Clubman; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74D; 74P; 76Q RS M12 x 1,5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0343*.. MINI-N kW 70 - 88 Reifen 185/65R15 88 195/55R15 85 195/60R15 88 205/55R15 88 Auflagen zu Reifen 11A; 24D; 24J; 662 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM1, Zentrierring natur Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G464 44 - 77 185/55R15-81 G 200 e6*95/54*0034*.. G2 195/45R15-78 Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU GRAN MOVE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e6*95/54*0032*.. G3 66 - 67 195/50R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22G; 33H; 367; 663 11A; 21B; 22B; 33H Auflagen ab e1*2001/116*0343*01; Nicht Clubman; Nicht Ausf. Cooper S Sport 18"; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74D; 74P; 76Q Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM1, Zentrierring natur Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3 110 Nm für Typ : BA2; BA4; CA4; CA5; EC8; EC9; ED2; ED3; ED4; ED6; ED7; ED9; EE4; EE8; EE9; EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3 Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*96/79*0087*.. MB8 55 - 85 185/55R15-81 e11*96/79*0088 MB9 e11*96/79*0089*.. MC1 195/50R15-82 e11*96/79*0091 MC3 195/55R15-84 205/50R15-85 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen nicht Dieselmotor; 5DE; 663 11A; 24J 11A; 21B; 24J; 54A 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D990 65 - 101 195/50R15-81 CA4 D991, D991/1 195/55R15-83 CA5 205/50R15-85 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW E716 EC8 55 - 96 E717 EC9 E713 ED2 E965, F311 ED3 E714 ED4 F180 ED6 E718 ED7 E715 ED9 E803 80 - 81 EE4 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M Reifen 185/55R15-81 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 24J; 24M; 663 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 195/50R15-81 195/55R15-83 205/50R15-85 215/45R15-82 195/50R15-81 215/45R15-82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M EE8 EE9 F468 F469 110 EG2 92 - 118 185/55R15-81 11A; 22B; 24M; 663 EG3 EG4 EG5 EG8 EH9 EG6 EG9 e6*93/81*0017*.., G069 e6*93/81*0016*.., G070 F876 F877 F878 F875 F883 F879 F884 55 - 92 185/55R15-81 195/50R15-81 215/45R15-82 663 HA8; 11A HA8; 11A; 24J 118 215/45R15-82 HA8; 11A; 24J EJ1 EJ2 G623 G624 74 - 92 EJ6 EJ8 EJ9 EK1 EK3 e6*93/81*0013*.. e6*93/81*0014*.. e6*93/81*0006*.. e6*93/81*0008*.. e6*93/81*0007*.. 55 - 92 EK4 EM1 e6*93/81*0009*.. e6*93/81*0060*.. 118 EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 185/55R15-81 195/50R15-81 215/45R15-82 185/55R15-81 195/50R15-81 195/55R15-83 205/45R15-79 205/50R15-85 215/45R15-82 195/50R15-81 195/55R15 205/50R15-85 215/45R15-82 195/60R15 205/55R15 88 EH6 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 663 10B; 11B; 11G; 11H; HA8; 11A 12A; 51A; 71K; 72U; HA8; 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 24J; 663 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 22B; 24J; 24M; 54A 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 22B; 24C; 24M 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 24J; 24M 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*98/14*0173*.. 66 - 81 EP1 e11*98/14*0174*.. EP2 e11*98/14*0188*.. EP4 e11*98/14*0158*.. EU5 e11*98/14*0159*.. EU6 e11*98/14*0160*.. EU7 e11*98/14*0161*.. EU8 e11*98/14*0189*.. EU9 e11*93/81*0018*.., MA8 55 - 93 MA9 MB1 MB2 MB3 MB4 MB7 G916 e11*93/81*0022*.., G917 e11*93/81*0023*.., G918 e11*96/27*0067*.. e11*96/27*0068*.. e11*96/27*0069*.. e11*96/27*0071*.. 55 - 85 Reifen 195/60R15 88 205/55R15 88 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 185/55R15-81 195/50R15-82 195/55R15-83 205/50R15-85 215/45R15-82 663 185/55R15-81 nicht Dieselmotor; 5DV; 10B; 11B; 11G; 11H; 663 12A; 51A; 71K; 72U; 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 22B; 24J; 54A 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24M 195/50R15-82 195/55R15-84 205/50R15-85 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e6*98/14*0088*.. GD1 57 - 61 e6*98/14*0087*.. GD5 e6*2001/116*0101*.. GE2 e6*2001/116*0102*.. GE3 Reifen 185/55R15 82 195/50R15 82 205/50R15 86 215/45R15 84 Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen D993 101 195/50R15-81 BA2 195/55R15-83 215/45R15-82 E605 80 - 110 195/50R15-81 BA4 195/55R15-83 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 663 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 54A 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 54A 11A; 54A Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P nicht Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 54A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM1, Zentrierring natur Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*96/27*0024*.., 65 - 85 FB Reifen 185/55R15 82 e4*98/14*0024*.. 195/50R15 82 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM1, Zentrierring natur Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/79*0061*.. CAO 50 - 83 185/55R15-81 G230 195/50R15-82 CAOW 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen G005 50 - 103 185/55R15-81 CAO 195/50R15-81 CJO e1*93/81*0031*.. 66 - 76 185/55R15-81 Auflagen zu Reifen 663 11A; 22B; 24J; 367 11A; 22B; 24J Auflagen Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; 663 11A; 21M; 22B; 22F; 24C; 24D Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Colt; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 11A; 22B; 22G; 663 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM1, Zentrierring natur Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*93/81*0005*.. 66 185/55R15-81 DA0 195/50R15-82 195/55R15-84 205/50R15-85 215/45R15-82 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 33J; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 663 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B 11A; 22B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM1, Zentrierring natur Auflagen Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : HW; XW 110 Nm für Typ : F; RF; RT; T; XW Verkaufsbezeichnung: CONCERTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW F340 HW 66 - 90 Reifen 185/55R15-81 195/50R15-81 215/45R15-82 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 663 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e11*93/81*0016*.. F 62 - 86 195/60R15 88 11A; 24M e11*93/81*0016*.. 205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M RF 225/50R15 91 11A; 22I; 24D; 24J F RF e11*93/81*0016*.. e11*93/81*0016*.., H224 44 - 107 185/55R15-81 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: ROVER 200/400 SERIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F377 XW 55 - 103 185/55R15 185/55R15-81 195/50R15-82 205/50R15-86 147 215/45R15-82 195/55R15 205/50R15 XW e11*93/81*0030*.. 82 185/55R15-81 82 - 107 185/55R15 195/50R15-82 205/50R15-85 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0014*.., 55 - 85 185/55R15-81 RT H093 205/45R15-79 55 - 100 195/50R15-82 195/55R15-83 215/45R15-82 Auflagen nur Rover Streetwise; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Rover 200 u. 25; 663 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 12A; 51A; 71K; 72U; 24M; 367 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21B; 22B; 22F; 22G; 24C; 24D; 367 11A; 21B; 22B; 22G; 24C; 24D; 367 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 51G; 663 11A; 24J; 24M; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 631 11A; 24J; 24M; 663 11A; 24J; 24M; 51G; 663 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362 11A; 21B; 22B; 24C; 24M Auflagen nicht Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 5DV; 663 11A; 22B; 24J; 24M; 5CW 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen Rover 400; 10B; 11B; 11G; 11H; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0014*.. 74 - 110 195/50R15 82 RT 195/55R15-84 205/50R15 86 Verkaufsbezeichnung: ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0014*.. T 74 - 110 195/50R15 82 195/55R15-84 205/50R15 86 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367 Auflagen Rover 45; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 367 Auflagen Rover 45; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. 5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 920kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 663) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 25 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 26 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung 1004571 Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 D Bundart der Befestigungsteile Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 57.1 ZF Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1960 gültig ab Fertig datum 11/99 : Kegelbund Kegelw. 60 Grad Ein Verwendungsbereich wird nicht festgelegt. HINWEISE Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen. Die Zustimmung des Fahrzeugherstellers für die Funktions- und Anschlußmaße der Sonderräder sowie für die verwendete Reifengröße muß vorliegen. Kann eine solche nicht vorgelegt werden, muß die fehlende Werksfreigabe durch eingehende Untersuchungen ersetzt werden. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer Beachtung der Betriebsfestigkeit" vom Februar 1990 (Anhang I) orientieren. Die geprüfte Radlast und der zulässige Abrollumfang müssen ausreichend sein. Der Anbau muß mit den serienmäßigen Gegebenheiten sinnfällig übereinstimmen. Insbesondere sind die Art der Befestigung und Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden Gewindegänge und die Anschraubfläche zu vergleichen. Der vorgesehene Bereich des Anzugsmomentes (nach Angabe des Fahrzeugherstellers) ist streng zu beachten. Die Betriebsfestigkeit des Rades kann bei Nichteinhaltung beeinträchtigt werden. Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems- und Fahrwerksteilen muß gegeben sein. Im Einzelfall werden z.B. 3 mm Mindestabstand vom Bremssattel und 5 mm von Spurstangengelenken als ausreichend erachtet. Die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern sowie der Abstand von Fahrwerksteilen muß unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein. Außerdem muß auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden. Wird eine Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs enthalten ist, so ist der Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers zu führen. Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeitskennzahl der vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Die Verwendbarkeit von Schneeketten kann erst im Rahmen der Anbau- und Freigängigkeitsuntersuchung festgestellt werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 26 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Auflagen 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 27 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung 1004591 Kennzeichnung Rad Z 65 705 35 D Bundart der Befestigungsteile Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 59.1 ZJ Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 59,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 zul. Abroll umf. (mm) 1960 gültig ab Fertig datum 11/99 : Kegelbund Kegelw. 60 Grad Ein Verwendungsbereich wird nicht festgelegt. HINWEISE Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen. Die Zustimmung des Fahrzeugherstellers für die Funktions- und Anschlußmaße der Sonderräder sowie für die verwendete Reifengröße muß vorliegen. Kann eine solche nicht vorgelegt werden, muß die fehlende Werksfreigabe durch eingehende Untersuchungen ersetzt werden. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer Beachtung der Betriebsfestigkeit" vom Februar 1990 (Anhang I) orientieren. Die geprüfte Radlast und der zulässige Abrollumfang müssen ausreichend sein. Der Anbau muß mit den serienmäßigen Gegebenheiten sinnfällig übereinstimmen. Insbesondere sind die Art der Befestigung und Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden Gewindegänge und die Anschraubfläche zu vergleichen. Der vorgesehene Bereich des Anzugsmomentes (nach Angabe des Fahrzeugherstellers) ist streng zu beachten. Die Betriebsfestigkeit des Rades kann bei Nichteinhaltung beeinträchtigt werden. Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems- und Fahrwerksteilen muß gegeben sein. Im Einzelfall werden z.B. 3 mm Mindestabstand vom Bremssattel und 5 mm von Spurstangengelenken als ausreichend erachtet. Die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern sowie der Abstand von Fahrwerksteilen muß unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein. Außerdem muß auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden. Wird eine Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs enthalten ist, so ist der Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers zu führen. Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeitskennzahl der vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Die Verwendbarkeit von Schneeketten kann erst im Rahmen der Anbau- und Freigängigkeitsuntersuchung festgestellt werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 27 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Auflagen 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 10 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Z 65 705 40 G 1144661 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.4 / 66.1 ZR Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 615 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RM 5, Zentrierring rot Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : P 10; P11; W 10 110 Nm für Typ : N16 113 Nm für Typ : C11 Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*98/14*0129*.. 60 - 100 185/65R15 88 N16 195/60R15 88 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F499/1 55 - 92 195/50R15-82 P 10 55 - 110 195/55R15-84 110 195/50R15 P 10 P 10 F499 F499/1 P11 e11*93/81*0060*.. P11 e11*93/81*0060*.. 55 - 85 195/50R15-82 55 - 110 195/55R15-84 195/50R15-82 195/55R15-84 110 195/50R15 195/55R15 66 - 96 185/65R15-88 66 - 110 195/60R15-88 205/50R15-85 205/55R15-87 gültig ab Fertig datum 11/99 Auflagen zu Reifen 662 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen bis Nachtrag 1; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P ab Nachtrag 2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P bis e11*93/81*0060*01; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P ab e11*93/81*0060*02; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B 631 11A; 22B 55 - 92 66 - 103 185/65R15-88 66 - 110 195/60R15-88 205/50R15-85 205/55R15-87 zul. Abroll umf. (mm) 1975 631 51G 11A; 367; 662 11A; 367 11A; 22B; 367 11A; 22B; 367 662 11A; 22B 11A; 22B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 10 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*93/81*0060*.. 66 - 103 185/65R15-88 P11 195/60R15-88 205/50R15-85 205/55R15-87 W 10 e1*93/81*0010*.., F532 55 - 85 Verkaufsbezeichnung: TIIDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e11*2001/116*0296*.. 78 - 93 C11 Auflagen zu Reifen 662 195/55R15-84 195/60R15-86 11A; 22B Reifen 185/65R15 88 195/60R15 88 195/65R15 91 Auflagen zu Reifen 662 11A; 24J 11A; 24J Auflagen ab e11*93/81*0060*02; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72U; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1137-99-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44785 ANLAGE: 10 Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Radtyp: 65 705 Stand: 28.08.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 H/V; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA A509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.